Informationen für Neueingeteilte
|
|
- Nelly Fuchs
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Informationen für Neueingeteilte Herzlich willkommen bei der Feuerwehr Plaiv! Um Dir den Anfang ein wenig einfacher zu machen findest Du auf diesen Seiten alles Wichtige rund um unsere Feuerwehr. Solltest Du weitere Fragen haben darfst Du diese jederzeit Deinem Vorgesetzen oder dem Kommando stellen.
2 Die Feuerwehr Pumpiers Plaiv Organisation Unter dem Namen "Pumpiers Plaiv" haben sich am 1. Januar 2003 die politischen Gemeinden S-chanf, Zuoz, Madulain und La Punt-Chamues-ch zu einem öffentlich-rechtlichen Zweck-Verband zusammengeschlossen. Die Feuerwehrkommission setzt sich aus je einem Gemeindevertreter der vier Gemeinden zusammen. Sie bestimmen politisch über unsere Feuerwehr. Einsatzgebiet Die Feuerwehr Plaiv ist, wie es der Name schon sagt, für die gesamte Plaiv zuständig. Also von La Punt- Chamues-ch bis Cinuos-chel. Dies bedeutet dass wir ein riesiges Gebiet von etwa 280 Km 2 abdecken. Etwa Einwohner leben fix hier. In der Hochsaison kann dies bis zu Personen ansteigen. Eine Erweiterung des Gebietes bilden unsere Stützpunktaufgaben: Die Strassenrettung reicht zusätzlich bis zur Kreuzung Bever. Mit der Autodrehleiter sind wir auch für die Nachbarwehren zuständig. Zudem haben wir den RSMA II (Rettungs- und Sanitätsmaterialanhänger Nr. 2) und die grosse Motorspritze Typ 4, welche wir bei Bedarf im ganzen Südbünden an einen Einsatzort bringen müssen. Einige Atemschutzgeräteträger üben regelmässig mit der Feuerwehr Macun für die Unterstützung im Vereinatunnel. Seite 2 Informationen für Neueingeteilte (Version 2016)
3 Einsätze Durchschnittlich haben wir etwa 12 Alarmeinsätze im Jahr. Dies beinhaltet kleinere und grössere Brände, Strassenrettungsaufgaben, technische Hilfeleistungen, Überschwemmungen und vieles mehr. Aber auch einige Fehlalarme sind dabei. Der grösste Teil dieser kleinen Alarme bewältigt die Ersteinsatzgruppe alleine. Selten kommt die gesamte Wehr zum Einsatz. Im Gemeindegebiet der Plaiv machen wir aber auch Dienstleistungen wie Verkehrsregelung an Anlässen, Wespenbekämpfung oder helfen auch mal mit der Autodrehleiter aus. Alarmgruppen Es bestehen mehrere Alarmgruppen, welche von der Einsatzleitzentrale (Telefon 118) in Chur aufgeboten werden können: Ersteinsatzgruppe (wird immer als erstes Aufgeboten) Kommando / Pikett (Offiziere, bei Kleinigkeiten) Gesamte Wehr (Alle) Strassenrettung (Strassenunfälle) Atemschutz (Bsp. für Unterstützung Nachbarwehr ) RSMA II (nur Transport) Autodrehleiter (Bsp. für Unterstützung Nachbarwehr ) Das Aufgebot erfolgt bei der Ersteinsatzgruppe und der Strassenrettung über Pager und Mobiltelefon, bei den anderen nur über Mobiltelefon. Gerade im Notfall können auch mal die Mobiltelefone ausfallen oder die vielen Empfangslöcher verhindern eine Alarmierung. Darum ist es zur Sicherheit von Vorteil, auch über den Festnetzanschluss den Alarm zu erhalten. Ein Teil der Leute trägt genau deswegen auch immer einen Pager mit sich. Informationen für Neueingeteilte (Version 2016) Seite 3
4 Organigramm Feuerwehrkommission: Präsident Duri Campell Vize-Präsident Achmed Etter Mitglied Gian Rudolf Caprez Mitglied Flurin Planta Feuerwehrkommando: Kdt Peider Gotsch Oblt Padruot Willy Zugführer: Zug 1 Lt Roman Parli Zug 2 Lt Menduri Willy Maschinisten Lt Dario Brunies Unterstützung: Fourier Four Adrian Marugg Material Gfr Sandro Pavanello Fahrzeuge Gfr Duri Angelini Ad Hoc Formationen Strassenrettung Oblt Padruot Willy Anlässe Kdt Peider Gotsch Wichtige Telefonnummern und Adressen Wenn s brennt 118 Kommandant Peider Gotsch Vize Kommandant Padruot Willy Materialchef Sandro Pavanello Postadresse: Feuerwehrlokal: Pumpiers Plaiv Pumpiers Plaiv Postfach 50 Serlas Parc 7524 Zuoz 7525 S-chanf Seite 4 Informationen für Neueingeteilte (Version 2016)
5 Die Feuerwehr Die gesamte Feuerwehr Plaiv besteht aus ungefähr 75 AdF (Angehörige der Feuerwehr). In der Ersteinsatzgruppe sind das Kader und einige erfahrene Feuerwehrleute. Diese haben in der Regel ihren Arbeitsplatz in der Plaiv. Ungefähr 25 Leute sind in diese Gruppe eingeteilt, wovon erfahrungsgemäss etwa 15 davon bei einem Einsatz sofort da sind. In der Strassenrettung sind auch etwa 20 Leute eingeteilt. Untereinander In der Feuerwehr gilt immer das DU. Also auch der Neueingeteilte sagt dem höchstrangigen Feuerwehrmann des Kantons nicht Sie. Informationen für Neueingeteilte (Version 2016) Seite 5
6 Dein Einsatz Einkleiden und Einteilungsgespräch Auf Anfangs / Mitte Dezember erhalten alle Neueingeteilten ein Aufgebot zu einem kurzen persönlichen Gespräch. Dabei wird die Einteilung in der Feuerwehr definiert und Fragen beantwortet. Die Termine für die Grundausbildung werden auch gemeinsam definiert. Danach geht es zur Anprobe der Brandschutzbekleidung. Diese wird auf Anfangs Januar in Eurem persönlichen Spint bereitgestellt. Ebenfalls werdet Ihr einen 6-stelligen persönlichen Code für den Zugang ins Feuerwehrlokal programmieren. Überlegt den bitte bereits vorher. Sollte so sein dass dieser auch unter Stress nicht vergessen geht (wir können den Code selber nicht auslesen, wir sehen nur wer wann die Türe benutzt hat). Grundausbildung Zu den Einsatzgruppen im Alarmfall gelangst Du erst nachdem Du die Basisausbildung 1 absolviert hast. Die Gebäudeversicherung Graubünden (GVG), welche für die Feuerwehren zuständig ist, bietet unter anderen folgenden Ausbildungen an: Basis 1 Grundausbildung Feuerwehrdienst 1 Tag Basis 2 Atemschutzausbildung 2 Tage Strassenrettung 2 Tage Basis 1 ist bei der Feuerwehr Plaiv für alle Neueingeteilten obligatorisch. Basis 2 wird ebenfalls als Voraussetzung angeschaut. Ausnahme sind gesundheitliche Gründe. Für die Teilnahme beim Atemschutz braucht es in jedem Fall eine Seite 6 Informationen für Neueingeteilte (Version 2016)
7 Atemschutzuntersuchung bei einem Arzt. Diese Untersuchung wird danach alle 5 Jahre wiederholt. Die Kurse finden alle in Thusis im Ausbildungszentrum Pantun statt (um die Coop-Tankstelle herum fahren). P Ausbildungsanlage Pantun Das Aufgebot zum Kurs kommt direkt von der GVG. Je nach Anzahl Teilnehmer fährt man gemeinsam in einem Bus, mehrere mit einem Privatauto, oder auch alleine. Pro Kurstag werden Fr entschädigt. Der Fahrer des Privatautos erhält zudem Fr Spesen vergütet. Das Essen und die Unterkunft werden von der GVG organisiert und bezahlt. Für das benötigte Material wendet Ihr Euch an unseren Materialchef, Sandro Pavanello ( ). Nach Möglichkeit werden die Kursteilnehmer einige Tage vor dem Kurs kurz ins Feuerwehrlokal gebeten. Dort wird das Material bereitgelegt und die Fahrt wird koordiniert. Beachtet bitte: die Teilnahme an den Kursen ist verbindlich!! Organisiert allenfalls frühzeitig die Abwesenheit bei der Arbeit / in der Schule. Frühzeitige Verschiebungen und unumgängliche Absagen sind dem Kommandanten rasch möglichst zu melden. Informationen für Neueingeteilte (Version 2016) Seite 7
8 Übungsbetrieb Im Januar erhalten alle AdF den Übungsplan und ein Personaldatenblatt. Bitte kontrolliert die Daten jeweils auf ihre Richtigkeit und gebt die Änderungen durch. Auf dem Personaldatenblatt findet ihr auch Eure Einteilung. Auf dem Übungsplan sind alle Termine vermerkt. Ihr müsst nur diejenigen absolvieren, welche Eurer Einteilung entspricht. Also in der Regel die allgemeinen Übungen. Einzelne haben dazu die Strassenrettung- oder eine Vereina-Übung zu absolvieren. Jedenfalls habt Ihr Eure persönlichen Termine noch zusätzlich auf einem Aufgebot. Die Übung beginnt pünktlich zur definierten Uhrzeit. Zuvor haben sich alle AdF mit der persönlichen Brandschutzbekleidung auszurüsten. Private Wertsachen könnt Ihr im abschliessbaren Teil Eures Spints verstauen und den Schlüssel mitnehmen. Auf der Anwesenheitsliste habt Ihr Euch bitte auch vor Übungsbeginn einzutragen. Wenn es vergessen geht kann es sein, dass für Euch kein Sold vorbereitet ist Wenn jemand das Privatfahrzeug für die Übung benötigt, muss dieser das dem Fourier bei Übungsbeginn (spätestens vor Abfahrt) mitteilen. Nur so kann er zum Sold Fr dazu geben. Seite 8 Informationen für Neueingeteilte (Version 2016)
9 Beim Appell stellt Ihr Euch in Zweierreihe Zugsweise ein. Vielfach gibt es noch kurze Informationen oder Anpassungen vorzunehmen. Uns ist klar, dass anfänglich noch alles neu ist und Ihr den ganzen Übungsablauf noch nicht kennt. Haltet Euch einfach an die alten Hasen. Diese zeigen Euch wie es geht. Den Weisungen der Gruppenführer oder Offizieren ist Folge zu leisten. Handy und rauchen ist nur in den offiziellen Pausen erlaubt. Je nachdem erhaltet Ihr vor Schluss vom Fourier einen Abrechnungszettel. Mit diesem meldet Ihr Euch bei ihm im Büro. Oft kriegt man noch Auszahlungen von Kursen, Dienstleistungen oder Einsätzen. Nach der Übung gibt es nochmals einen Appell in der Brandschutzbekleidung. Dabei wird auch der Sold für die Übung verteilt. Für jede besuchte Übung erhaltet Ihr Fr (Doppelübung Fr. 80.-). Erst danach werden wieder die zivilen Kleider angezogen. Übrigens: wer 80% oder mehr der Übungen absolviert, erhält Ende Jahr noch einen Bonussold obendrauf. Informationen für Neueingeteilte (Version 2016) Seite 9
10 Alarmeinsätze Wenn Ihr auf dem Handy einen Alarm bekommt (SMS und Anruf), so ist nach Möglichkeit unverzüglich im Feuerwehrlokal in S-chanf einzurücken! Es gibt immer wieder Situationen wo man nicht weg kann, bzw. man erst später kommen kann oder man gar nicht im Engadin ist. Dies geht selbstverständlich in Ordnung. Teilt bitte dem Arbeitgeber mit, dass Ihr neu in der Feuerwehr eingeteilt seid, und allenfalls ausrücken müsst. In der Regel machen die Chefs keine Probleme. Jeder ist selber froh wenn bei einem Brand bei ihm auch genügend Leute kommen. Ausserhalb der Ersteinsatzgruppe kommt es zudem sehr selten vor dass man aufgeboten wird. Vermeidet es bitte bei einem Alarm den Kommandanten oder sonst einen Vorgesetzten anzurufen, um zu fragen ob man wirklich kommen soll (oder zu sagen dass man keine Zeit habe). Erstens sind diese in dem Moment eh selber unter einem enormen Druck, zweitens ja, wenn ein Alarm ausgelöst wird sollte man auch kommen wenn s irgendwie machbar ist ;) Auch im Alarmfall gelten die Strassenverkehrsregeln! Es bringt nichts wenn Ihr deswegen selber einen Unfall baut oder beim Feuerwehrlokal noch jemanden umfahrt. Eigene Sicherheit geht immer vor. Dort angekommen solltet Ihr so schnell wie möglich die Brandschutzbekleidung anziehen und die Anweisungen eines Vorgesetzten befolgen. Ist kein Verantwortlicher da, so fährt ihr mit dem nächsten Fahrzeug zum Einsatzort. Im Einsatz erhaltet ihr Fr pro Arbeitsstunde. Auch wenn Ihr einmal vergeblich ausrückt wird in jedem Fall Fr ausbezahlt. Zu diesem Zweck aber muss sich jeder auf der Anwesenheitsliste mit Uhrzeit (von / bis) eintragen, sonst geht schnell mal jemand vergessen. Die Auszahlung erfolgt dann bei einer der nächsten Übungen. Seite 10 Informationen für Neueingeteilte (Version 2016)
11 Abwesenheiten Jeder AdF darf maximal 30% der Übungen unentschuldigt fernbleiben. Dazu gehören auch Ferienabwesenheit, andere Vereine etc. Disziplinwidriges Verhalten und bei zu frühem Verlassen einer Übung ohne ausdrückliche Erlaubnis, wie auch verspätetes Erscheinen über 15 Minuten gilt auch als unentschuldigte Abwesenheit. Grundsätzlich gehören Abwesenheiten spätestens 2 Wochen nach der fehlenden Übung schriftlich entschuldigt. Dazu ist pro Übung ein Formular auszufüllen und mit allfälligen Unterlagen in den Briefkasten zu werfen. Als Entschuldigungen gelten nur: Krankheit / Unfall mit Kopie Arztzeugnis Militär / Zivilschutz mit Kopie Aufgebot Arbeit / Schule mit Stempel und Unterschrift Arbeitgeber oder Rektorat Unentschuldigte Übungen (über den 30%) werden Ende Jahr der Gemeinde gemeldet. Diese stellt dann pro fehlende Übung eine Busse von Fr in Rechnung (max. Fr = Pflichtersatzzahlung). Wenn jemand aus unentschuldigten Gründen mehr als 50% der Übungen fehlt, wird diese Person Ende Jahr an ein Gespräch aufgeboten. Dort werden zusammen die Gründe gesucht und das weitere Vorgehen für das kommende Jahr besprochen. Längere geplante Abwesenheiten sind dem Kommando vorgängig zu melden. Dazu zählen mehrmonatige Sprachaufenthalte, Rekrutenschule und Ähnliches. Zu diesem Zweck findet Ihr auf unserer Homepage ( ein Formular für die temporäre Abmeldung. Deine Ausrüstung bleibt so lange in deinem Spint hängen, wir sistieren in der Zeit aber die Alarmierung. Auch zählen die verpassten Übungen nicht. Informationen für Neueingeteilte (Version 2016) Seite 11
12 Austritte Wenn Du nicht mehr bei der Feuerwehr dabei sein kannst (wegen Studium, Wohnortwechsel und anderen Gründen), bitten wir Dich ebenfalls mit dem Formular auf unserer Homepage ( definitiv abzumelden. Die Brandschutzbekleidung, Messer und andere Ausrüstungsgegenstände bleiben Eigentum der Feuerwehr Plaiv. Langjährigen AdF wird das Messer als Erinnerung geschenkt. Achtung: Austritte ohne Wegzug aus der Plaiv kann die Pflichtersatzzahlung (Fr jährlich) wieder aktivieren. Dies ist aber Sache der Gemeinde und nicht der Feuerwehr. Wenn Du am neuen Wohnort bei der Feuerwehr eintrittst melde dies dem dortigen Kommandanten. Wir können ihm die Bestätigung über Deine Geleisteten Ausbildungen und Atemschutzattest weitergeben. Weiterbildung Wenn es Dir hingegen bei uns gut gefällt, so können wir sicher über die eine oder andere Weiterbildung reden. Zum Beispiel den Basiskurs 3, Strassenrettung oder sogar den Gruppenführerkurs. Für den muss man aber 2 Jahre als Atemschutzgeräteträger aufweisen. Aber auch eigene Weiterbildungen privat oder auch vom Militär (Beispiel Fahrausweis für Lastwagen C oder C1) sind für uns sehr nützlich. Melde uns diese. Seite 12 Informationen für Neueingeteilte (Version 2016)
Dienstreglement der Milizfeuerwehr der Stadt Zürich
861.110 Dienstreglement der Milizfeuerwehr der Stadt Zürich Stadtratsbeschluss vom 1. September 010 (16) mit Änderung vom 6. Februar 01 (1) 1. Aufgaben Art. 1 Die allgemeinen Aufgaben der Milizfeuerwehr
MehrDienstreglement der Freiwilligen Feuerwehr
Dienstreglement der Freiwilligen Feuerwehr 6. Dezember 2000 2 Gestützt auf das Kantonale Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen vom 24. September 1978 und die Verordnung über die Feuerwehr
MehrFeuerwehr Weisung für die Feuerwehren im Kanton Graubünden
Feuerwehr 2015 Weisung für die Feuerwehren im Kanton Graubünden Stand 1.1.2011 Inhalt Seite I. Feuerwehrkategorien 1 II. Ausbildungskurse 7 III. Zulassungsbedingungen 9 IV. Kaderweiterbildung 10 V. Kader-,
MehrFeuerwehr Büttikon-Uezwil FEUERWEHRREGLEMENT
Feuerwehr Büttikon-Uezwil FEUERWEHRREGLEMENT Der Gemeinderat Büttikon, gestützt auf 13 des Feuerwehrgesetzes, beschliesst: A. Rekrutierung und Einteilung 1 Rekrutierung Die Rekrutierung hat im vierten
MehrReglement Feuerwehr-Organisation vom 1. September
Reglement Feuerwehr-Organisation vom 1. September 2015-2 - - 2 - Inhaltsverzeichnis Seite Art. 1 Grundlagen 4 Art. 2 Auftrag 4 Art. 3 Kostenersatz 4 Art. 4 Einsatz der Feuerwehr für andere Aufgaben 4 Art.
MehrReglement über die freiwillige Feuerwehr Fällanden. der Politischen Gemeinde Fällanden
Reglement über die freiwillige Feuerwehr Fällanden der Politischen Gemeinde Fällanden I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel Grundlage 1 Zweck 2 Sprachregelung 3 II. III. IV. V. AUFGABEN UND ORGANISATION Aufgaben
MehrFeuerwehr Hindelbank
Feuerwehr Hindelbank Jahresbericht 2011 Zum letzten Mal als Kommandant ziehe ich an dieser Stelle eine kurze Bilanz über das vergangene Feuerwehrjahr und gebe auch einen kurzen Ausblick auf unsere Vorhaben
MehrGemeinde Villnachern. Feuerwehr-Reglement. Einsatzkostentarif
Gemeinde Villnachern Feuerwehr-Reglement Einsatzkostentarif Seite - 2 - Entschädigung von Dienstleistungen 3 Feuerwehrreglement der Gemeinde Villnachern Die Entschädigungen für Dienstleistungen bei besonderen
MehrFeuerwehrreglement 9. Dezember 1996
9. Dezember 1996 Einwohnergemeinde Oberägeri 722.1 722.1 FEUERWEHRREGLEMENT INHALTSVERZEICHNIS I Einleitung 2 Art. 1 Zweck 2 Art. 2 Organisation 2 Art. 3 Gemeinderat 2 Art. 4 Feuerschutzkommission 2 Art.
MehrFeuerwehrreglement. Regionale Feuerwehr Chestenberg
Feuerwehrreglement Regionale Feuerwehr Chestenberg Feuerwehrreglement Regionale Feuerwehr Chestenberg 2 Die Gemeinderäte Möriken-Wildegg, Niederlenz und Holderbank erlassen gestützt auf 13 des Feuerwehrgesetzes
MehrStadt Liestal VERORDNUNG ZUM REGLEMENT DER STÜTZPUNKT-FEUERWEHR DER STADT LIESTAL
76. Stadt Liestal VERORDNUNG ZUM REGLEMENT DER STÜTZPUNKT-FEUERWEHR DER STADT LIESTAL vom. November 009 in Kraft ab. Januar 009 Verordnung zum Reglement der Stützpunkt-Feuerwehr der Stadt Liestal vom.
MehrFEUERSCHUTZREGLEMENT
Feuerschutzreglement 996 2000 2006 FEUERSCHUTZREGLEMENT der Politischen Gemeinde Berg TG vom 7. November 995 In Anwendung von 3 Abs. 2 des Feuerschutzgesetzes vom 9. Januar 994 erlässt der Gemeinderat
MehrVerordnung über die Feuerwehr der Stadt Baden und der Gemeinde Ennetbaden
Verordnung über die Feuerwehr der Stadt Baden und der Gemeinde Ennetbaden Vom 15. Oktober 2012 Kurztitel: Feuerwehr Zuständige Abteilung: Öffentliche Sicherheit Verordnung über die Feuerwehr der Stadt
MehrFeuerwehr Seon - Egliswil. Reglement der Feuerwehr Seon - Egliswil
Feuerwehr Seon - Egliswil Reglement der Feuerwehr Seon - Egliswil 2008 Reglement der Feuerwehr Seon - Egliswil Die Gemeinderäte Seon und Egliswil erlassen gestützt auf 13 des Feuerwehrgesetzes des Kantons
MehrDie Gemeindeversammlung Neuheim, gestützt auf 30 des Gesetzes über den Feuerschutz vom 15. Dezember 1994 beschliesst: FEUERWEHRREGLEMENT
Die Gemeindeversammlung Neuheim, gestützt auf 30 des Gesetzes über den Feuerschutz vom 5. Dezember 994 beschliesst: FEUERWEHRREGLEMENT Art. Zweck Dieses Feuerwehrreglement regelt namentlich die Organisation
MehrAuszug aus dem Kantonalen Feuerwehrgesetz: 7 Feuerwehrpflicht
1 GEMEINDE MÜNCHWILEN FEUERWEHRREGLEMENT Auszug aus dem Kantonalen Feuerwehrgesetz: 7 Feuerwehrpflicht 1 Männer und Frauen sind in ihrer Wohnsitzgemeinde feuerwehrpflichtig. 2 Die Feuerwehrpflicht beginnt
MehrFeuerwehrreglement. A. Allgemeine Bestimmungen. B. Rekrutierung und Einteilung
Feuerwehrreglement Die Gemeinderäte Brugg und Riniken erlassen, gestützt auf 3 des Feuerwehrgesetzes vom 3. März 97 (SAR 58.00), die Verordnung zum Feuerwehrgesetz vom 4. Dezember 996 (SAR 58.) und den
MehrFeuerwehr Regio Mellingen
Mägenwil Mellingen Tägerig Wohlenschwil Feuerwehr Regio Mellingen Feuerwehrreglement gültig ab. Januar 008 Feuerwehrreglement: Fw Regio Mellingen, gültig ab..008 - Seite - Inhaltsverzeichnis Inhalt Seite
MehrReglement über die Beförderungen in den Feuerwehren
Militär- und Polizeidepartement Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Schlagstrasse 87 / Postfach 4215 / 6431 Schwyz Telefon 041 819 22 35 / Telefax 041 811 74 06 Stand 14. November 2007 Reglement über
MehrWAS SIND FIRST RESPONDER
WAS SIND FIRST RESPONDER First Responder First Responder, auf Deutsch Ersthelfer, werden bei akuten Notfällen, zeitgleich mit dem Rettungsdienst, durch die Einsatzzentrale 144 alarmiert. Die First Responder
Mehrder Politischen Gemeinde Amlikon-Bissegg
Feuerschutzreglement der Politischen Gemeinde Amlikon-Bissegg A. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck Der Feuerschutz hat die Aufgabe, Schadenfeuer zu verhindern oder zu bekämpfen. Art. 2 Grundsatz Der
MehrFeuerwehr Ehrendingen-Freienwil FEUERWEHRREGLEMENT
Feuerwehr Ehrendingen-Freienwil FEUERWEHRREGLEMENT Inhaltsverzeichnis Seite A. REKRUTIERUNG UND EINTEILUNG... 3 1 REKRUTIERUNG...3 2 FREIWILLIGER FEUERWEHRDIENST...3 3 GESCHLECHTSNEUTRALITÄT...3 4 VERTRAUENSARZT...3
MehrLiebe Schüler, Eltern und Lehrer des SMG,
Liebe Schüler, Eltern und Lehrer des SMG, ab diesem Schuljahr möchten wir unter dem Motto SuS Schüler unterstützen Schüler eine Förderung für Schüler von Schülern anbieten. Wir haben uns bewusst gegen
MehrFeuerwehrreglement der Gemeinde Mühlau
Feuerwehrreglement der Gemeinde Mühlau Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlau, gestützt auf 13 des Feuerwehrgesetzes, beschliesst: A. Rekrutierung und Einteilung 1 Rekrutierung Die Rekrutierung hat im vierten
MehrFeuerwehr - Reglement
Gemeinde Döttingen Feuerwehr - Reglement des Gemeindeverbandes Feuerwehr Döttingen - Klingnau Gültig ab 1. Januar 2004 Die Verbandsgemeinden, vertreten durch die Gemeinderäte Döttingen und Klingnau beschliessen,
MehrJAHRESPROGRAMM Feuerwehr-Stützpunkt THUSIS
JAHRESPROGRAMM 216 Feuerwehr-Stützpunkt THUSIS www.feuerwehrthusis.ch 118 rio-thusis@bluewin.ch Jahresprogramm 216 Kader Spezial 1 Mo, 8. Februar 216 19:3-21:3 Uhr Kaderübung 1 Di, 16. Februar 216 19:3-21:3
MehrFeuerwehrreglement. Regionalen Feuerwehr Maiengrün
Feuerwehrreglement der Regionalen Feuerwehr Maiengrün der Gemeinden Brunegg - Hendschiken - Othmarsingen A. Allgemeine Bestimmungen 1 Basis für die gemeinsame Feuerwehr Die Regionale Feuerwehr Maiengrün
MehrBetriebsreglement. der Feuerwehr Jenins, Maienfeld, Fläsch
Entwurf Betriebsreglement der Feuerwehr Jenins, Maienfeld, Fläsch Version 13.09.2016 (nach der Besprechung mit den Gemeindepräsidenten, den Departementchefs und den Feuerwehrkommandanten der drei beteiligten
MehrFEUERWEHR VERORDNUNG DER GEMEINDE ILANZ/GLION
FEUERWEHR VERORDNUNG DER GEMEINDE ILANZ/GLION Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. Gegenstand II. Feuerwehrpflicht und Ersatzabgabe Art. Feuerwehrpflicht Art. 3 Ersatzabgabe III. Organisation
MehrFEUERWEHRVERBAND MITTELKLETTGAU der Gemeinden Gächlingen, Neunkirch und Siblingen. Gächlingen Neunkirch Siblingen. Besoldungsreglement
FEUERWEHRVERBAND MITTELKLETTGAU der Gemeinden Gächlingen, Neunkirch und Siblingen Gächlingen Neunkirch Siblingen Besoldungsreglement Feuerwehrverband MITTELKLETTGAU der Gemeinden Gächlingen, Neunkirch
MehrBESOLDUNGSREGLEMENT BAM
BESOLDUNGSREGLEMENT BAM vom 07. Dezember 2005 / 27. Januar 2006 1. Überarbeitung 01.01.2010 2. Überarbeitung 24.09.2014 Gestützt auf - Das Gemeindegesetzes des Kantons Schaffhausen vom 17. August 1998
MehrGemeindeverband Feuerwehr Döttingen - Klingnau - Koblenz
1. Pflichtenheft Feuerwehr Kommandant 2. Pflichtenheft Vizekommandant heft Fourier 4. Pflichtenheft Materialverwalter 5. Pflichtenheft Fahrzeugwart 6. Pflichtenheft Chef Ausbildung 7. Pflichtenheft Chef
MehrFEUERWEHR-REGLEMENT Feuerwehr-Reglement der Gemeinde Wallbach
GEMEINDE WALLBACH FEUERWEHR-REGLEMENT Feuerwehr-Reglement der Gemeinde Wallbach Der Gemeinderat Wallbach erlässt, gestützt auf 3 des Feuerwehrgesetzes vom 3. März 97 / 5. März 996, das nachfolgende Feuerwehrreglement:
MehrRichtlinien Schultransport Amsoldingen
Richtlinien Schultransport Amsoldingen A. Allgemeines / Busbetrieb 1. Organisation: Die Gemeinde Amsoldingen organisiert und finanziert den Schultransport. 2. Berechtigung: Berechtigt für den Transport
MehrFeuerwehr Oberes Fischingertal. Feuerwehrreglement
Feuerwehr Oberes Fischingertal Feuerwehrreglement Inhaltsverzeichnis Seite A. Rekrutierung und Einteilung 1 B. Organisation der Feuerwehr 1 C. Löscheinrichtungen 2 D. Ausrüstung 2 E. Ausbildungs-, Übungs-
MehrFeuerwehr-Reglement. vom 23. Juli 2010
Feuerwehr-Reglement vom 23. Juli 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck... 3 2 Organisation... 3 3 Gemeinderat... 4 4 Feuerschutzkommission... 4 5 Aufgaben der Feuerschutzkommission... 4 6 Feuerwehrkommando...
MehrFreiwillige Feuerwehr der Gemeinde Schipkau. Aufnahmegesuch
Aufnahmeantrag nach TVFF - 2013 Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Schipkau Aufnahmegesuch Ich bitte um Aufnahme in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schipkau, Ortsfeuerwehr.
MehrZusammenarbeit Orts-FW / SPFW
Gemäss Entscheid TK WFV vom 13.04.04 / 26.10.04 Gemäss Entscheid Vorstand WFV vom 13.07.2004 Strassenrettungskonzept Wallis (ohne Autobahnen) Zusammenarbeit Orts-FW / SPFW 22/03/2005 DA12020139-a.ppt 1
MehrFeuerwehrgesetz der Gemeinde Landquart
Feuerwehrgesetz der Gemeinde Landquart 00.00 Mit Urnenabstimmung vom 3. September 0 sowie gestützt auf Art. 6 Abs. 3 des Gesetzes über den vorbeugenden Brandschutz und die Feuerwehr im Kanton Graubünden
MehrFeuerschutzreglement der Politischen Gemeinde Aadorf
Feuerschutzreglement der Politischen Gemeinde Aadorf In Anwendung von 3 Abs. 2 des Feuerschutzgesetzes vom 19. Januar 1994 erlässt der Gemeinderat folgendes Reglement: A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Zweck
MehrErläuterungen zur Rechnung 2010 Feuerwehr Oberes Seetal
Erläuterungen zur Rechnung 2010 Feuerwehr Oberes Seetal Allgemeines Das Kader und das Kommando haben auch im Geschäftsjahr 2010 versucht, die Betriebskosten der regionalen Feuerwehr so tief wie möglich
MehrWie die IV Arbeitgeber und Mitarbeitende unterstützen kann. Roger Schmied, Leiter Abteilung Eingliederungsmanagement
Wie die IV Arbeitgeber und Mitarbeitende unterstützen kann Roger Schmied, Leiter Abteilung Eingliederungsmanagement IV-Stelle Kanton Bern: Kurzporträt Selbständige öffentlich rechtliche Anstalt 410 Mitarbeitende
MehrFeuerwehrreglement: vom 12. Dezember 2007
Feuerwehrreglement vom 12. Dezember 2007 Die Gemeinderäte von Lenzburg, Ammerswil und Staufen erlassen, gestützt auf 13 des Feuerwehrgesetzes vom 23. März 1971, Fassung vom 5. März 1996, die Verordnung
MehrReglement über die Organisation und das Verfahren des öffentlichen Feuerschutzes (Feuerschutzreglement, FSR)
Reglement über die Organisation und das Verfahren des öffentlichen Feuerschutzes (Feuerschutzreglement, FSR) vom 26. November 2014 1 Die Gemeindeversammlung von Stans, gestützt auf Art. 34 Abs. 2 des Gemeindegesetzes
MehrTor .1. Verordnung des Feuerwehrzweclcverbandes WOLF. Feuerwehrverbund. in Kraft per
1 Tor.1. Verordnung des Feuerwehrzweclcverbandes WOLF Feuerwehrverbund in Kraft per 01.01.2013 - 1~ _. - 1~ _... Ä.1 II 1. II II :1* ~II. _. 1 _ 4.~ 1 _ _ 1~ _ _ _ 1 1 _ : 1 29. Januar 2013 Vaordnung des
MehrEINWOHNERGEMEINDE MÜHLEBERG
EINWOHNERGEMEINDE MÜHLEBERG Feuerwehrreglement "Feuerwehr Regio Mühleberg-Ferenbalm" 2010 1 2 Inhalt Erster Titel: Auftrag der Feuerwehr... 3 Aufgaben... 3 Zweiter Titel: Feuerwehrpflicht... 3 Grundsatz...
MehrPflichtenheft der Feuerwehr Flumenthal/Hubersdorf
www.fwfh.ch Pflichtenheft der Feuerwehr Flumenthal/Hubersdorf Pflichtenheft vom: Seite: Feuerwehrkommandant 2 Kommandant-Stellvertreter 3 Chef der Atemschutz-Abteilung 4 Feuerwehroffizier 5 Fourier 6 Materialverwalter/Materialoffizier
MehrErstellt durch Gentledom
Erstellt durch Gentledom Suchst du weitere Informationen oder einen BDSM Partner, schau bei uns auf www.gentledom.de vorbei. Anhänge Cover-Formular Je mehr ihr ausfüllt und je konkreter ihr Vereinbarungen
MehrALARMIERUNG FEUERWEHR ZÜRICH 24
ALARMIERUNG FEUERWEHR ZÜRICH 24 ALARMIERUNG FEUERWEHR ZÜRICH 25 OPTIMIERUNG DER ALARMIERUNG Problemanalyse Die Kosten für die Alarmierung steigen laufend. Die Tragdisziplin des Pagers liegt bei geschätzten
MehrKanton Zürich Amt für Militär und Zivilschutz Abteilung Zivilschutz OM Support und Personalkontrollstelle
Kanton Zürich Amt für Militär und Zivilschutz Abteilung Zivilschutz OM Support und Personalkontrollstelle Inhalt Abteilung Zivilschutz 1. Support Allgemein 2. RSA / SMS Zugang 3. Benutzer Berechtigungen
MehrLODUR Benutzhandbuch für die AdF der Feuerwehr Augst-Kaiseraugst FW Augst-Kaiseraugst S e i t e 1
http://www.fw-augstkaiseraugst.ch/login.html LODUR Benutzhandbuch für die AdF der Feuerwehr Augst-Kaiseraugst FW Augst-Kaiseraugst S e i t e 1 http://www.fw-augstkaiseraugst.ch/login.html Inhaltsverzeichnis:
MehrGemeinden Böttstein und Leuggern
Gemeinden Böttstein und Leuggern gültig ab 01. Januar 2007 INHALTSVERZEICHNIS A. Rekrutierung und Einteilung Seite 1 Rekrutierung 2 2 Freiwilliger Feuerwehrdienst 2 3 Vertrauensarzt 2 B. Organisation der
MehrSämtliche Personenbezeichnungen in diesem Feuerwehr-Reglement beziehen sich gleichermassen auf Frauen und Männer.
Feuerwehr-Reglement der Gemeinde Lachen 5.50 (vom. Dezember 0) Der Gemeinderat Lachen, gestützt auf 8 des Feuerschutzgesetzes des Kantons Schwyz vom. Dezember 0 und die kantonalen Richtlinien für den Sanitätsdienst
MehrÜbungsplan Aktive 2017
Übungsplan Aktive 2017 13.01. Fr 18.01. Mi 27.01. Fr 06.02. Mo 08.02. Mi 10.02. Fr 17.02. Fr 23.02. Do 24.02. Fr 06.03. Mo 08.03. Mi 10.03. Fr 18.03. Sa 20.03. Mo 24.03. Fr 03.04. Mo 05.04. Mi 07.04. Fr
MehrVerordnung zum Gesetz betreffend die Feuerwehr des Kantons Basel-Stadt (Feuerwehrverordnung, FWV)
Feuerwehrverordnung 590.0 Verordnung zum Gesetz betreffend die Feuerwehr des Kantons Basel-Stadt (Feuerwehrverordnung, FWV) Vom 7. November 0 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,
MehrFeuerwehrgesetz. Gemeinde St. Moritz. Feuerwehrgesetz. vom 24. November 2013
15.1 1 Gemeinde St. Moritz vom Gestützt auf Art. 26 Abs. 3 des Gesetzes über den vorbeugenden Brandschutz und die Feuerwehr im Kanton Graubünden (BR 840.100; Brandschutzgesetz) und Art. 36 der Gemeindeverfassung
MehrJahresbericht der Einsatzabteilung. Zeitraum
Jahresbericht der Einsatzabteilung Zeitraum 01.01.2014-31.12.2014 Mein Jahresbericht 2014 gliedert sich in folgende Bereiche auf: 1. Personalstand 2. Einsätze 3. Lehrgänge 4. Ausbildung 5. Allgemeines
MehrFeuerwehrgesetz. der. Gemeinde Fläsch
Feuerwehrgesetz der Gemeinde Fläsch 1 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen/Aufgaben 3 II. Feuerwehrpflicht 3 III. Organisation 5 IV. Alarmierung/Ernsteinsatz 6 V. Übungsdienst 6 VI. Finanzierung
MehrGemeinde Obersiggenthal. Feuerwehrreglement
Gemeinde Obersiggenthal Feuerwehrreglement Ausgabe 998 Feuerwehrreglement - - Inhaltsverzeichnis. Allgemeine Bestimmungen Seite Verhältnis Feuerwehr / Gemeinderat Rekrutierung und Einteilung Rekrutierung
MehrMuri Geltwil Buttwil. Feuerwehrreglement für die gemeinsame Stützpunktfeuerwehr Muri+
Muri Geltwil Buttwil Feuerwehrreglement für die gemeinsame Stützpunktfeuerwehr Muri+ vom Mai/Juni 2005 Inhaltsverzeichnis Seite I. Rekrutierung und Einteilung 4 Rekrutierung 4 Feuerwehrpflicht 4 Freiwilliger
MehrAdministratives. - Kursbeschreibungen / Zulassungen
1 von 5 Kdt 2.01 A Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften des kantonalen Amtes für Feuerschutz (AFS) - Gesetz über den Feuerschutz vom 18. Juni 1968, Neudruck April 2009 (FSG, sgs 871.1) - Vollzugsverordnung
MehrFeuerschutzreglement der Gemeinde Ermatingen
Feuerschutzreglement der Gemeinde Ermatingen In Anwendung von 3 Abs. 2 des Feuerschutzgesetzes des Kantons Thurgau vom 19. Januar 1994 erlässt die Gemeinde Ermatingen folgendes Reglement: A. Allgemeine
MehrFeuerschutzreglement
In Anwendung von 3 Abs. 2 des Feuerschutzgesetzes vom 19. Januar 1994 erlässt der Gemeinderat folgendes Reglement: Feuerschutzreglement A. Allgemeine Bestimmungen 1. Der Feuerschutz hat die Aufgabe, Schadenfeuer
MehrInfos für Meldepflichtige
Kanton Zürich Amt für Militär und Zivilschutz Militärverwaltung - Kreiskommando Infos für Meldepflichtige Armee, Zivilschutz, Wehrpflichtersatz Meldepflicht Auslandaufenthalt Dienstverschiebung Schiesspflicht
MehrWeisungen grosse Rettungsgeräte Hubrettungsfahrzeuge Autodrehleitern und Hubarbeitsbühnen
Hubrettungsfahrzeuge Autodrehleitern und Hubarbeitsbühnen 01.01.2014 Alle männlichen Personenbezeichnungen gelten sinngemäss auch für weibliche Personen. Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) erlässt gestützt
MehrVerordnung über die. Tarife der Feuerwehr Kriens. vom 30. April 2008. gültig ab 1. Januar 2008. Nr. 1402
Verordnung über die Tarife der Feuerwehr Kriens vom 30. April 008 gültig ab. Januar 008 Nr. 40 Seite INHALTSVERZEICHNIS I. ALLGEMEINES...4 Art. Zweck...4 Art. Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8
MehrFBA Tierbetreuer/in SVBT und FBA gewerbsmässige Züchter/in SVBT Anmeldung und Agreement für Teilnehmende
FBA Tierbetreuer/in SVBT und FBA gewerbsmässige Züchter/in SVBT Anmeldung und Agreement für Teilnehmende Persönliche Angaben Name / Vorname Adresse Adresszusatz PLZ/Ort Telefon 1 Telefon 2 (Natel) Email
MehrFEUERWEHRGESETZ DER GEMEINDE SAMEDAN. Allgemeine Bestimmungen
FEUERWEHRGESETZ DER GEMEINDE SAMEDAN 3.31 Gestützt auf Art. 26 Abs. 3 des Gesetzes über den vorbeugenden Brandschutz und die Feuerwehr im Kanton Graubünden (Brandschutzgesetz) und Art. 36 Ziff. 1 der Gemeindeverfassung
MehrFeuerwehrgesetz der Gemeinde Ilanz/Glion(Feuerwehrgesetz; FwG)
Ilanz/Glion 4. Feuerwehrgesetz der Gemeinde Ilanz/Glion(Feuerwehrgesetz; FwG) vom 4.Dezember 0 Das Gemeindeparlament von Ilanz/Glion, gestützt auf Art. 5 lit. a der Gemeindeverfassung von Ilanz/Glion (GV;
MehrPolitische Gemeinde Arbon. Feuerschutzreglement
Politische Gemeinde Arbon Feuerschutzreglement Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeine Bestimmungen 4 Art. Geltungsbereich 4 Art. Zweck 4 Art. Grundsatz 4 Art. 4 Aufsicht 4 Art. 5 Organe 4 B. Kommission
MehrCUMÜN DA SCUOL. Feuerwehrgesetz
CUMÜN DA SCUOL Feuerwehrgesetz INHALTSVERZEICHNIS Artikel I. Allgemeines Zweck / Grundlagen 1 Aufgaben der Feuerwehr 2 Versicherung 3 II. Feuerwehrpflicht und Dienstpflichten Feuerwehrpflicht 4 Dienstpflichten
MehrVerordnung über die Besoldung und Entschädigung der Angehörigen der Feuerwehr und der Zivilschutzorganisation
Verordnung über die Besoldung und Entschädigung der Angehörigen der Feuerwehr und der Zivilschutzorganisation Wetzikon Seegräben 4. März 2015 Inhaltsverzeichnis der Verordnung über die Besoldung- und Entschädigung
MehrFreiwillige Feuerwehr Kreuzau Gemeindejugendfeuerwehr
Gemeinde Kreuzau Bahnhofstr. 7 52372 Kreuzau An Gemeinde Kreuzau -- Bahnhofstr. 7 52 372 Kreuau Für Rückfragen: GJFW Michael Bramer Tel. 0170/2253865 Kreuzau Drove, den 31. 3. 2016 Ausflug zum Klettersteig
MehrPolitische Gemeinde Tägerwilen. Feuerschutzreglement vom 13. Dezember 1994
Politische Gemeinde Tägerwilen Feuerschutzreglement vom 13. Dezember 1994 In Anwendung von Art. 3 Abs. 2 des Feuerschutzgesetzes vom 19. Januar 1994 erlässt der Gemeinderat folgendes Reglement: Art. 1
MehrAbsenzenordnung Gymnasium Burgdorf
Absenzenordnung Gymnasium Burgdorf 1. Grundlagen Die Schulleitung des Gymnasiums Burgdorf erlässt, gestützt auf die Mittelschulgesetzgebung MiSG Art. 42,43 und 44; MiSV Art. 54 und 88; MiSDV Art. 14, 133,
MehrFEUERWEHR RUSWIL. Tätigkeitsbericht 2012
FEUERWEHR RUSWIL Tätigkeitsbericht 2012 1 Tätigkeitsbericht 2012 1. Feuerwehrkommission: 2012 fanden 3 Kommissionssitzungen (16. Januar, 25. Mai und 05. November), 2 Offizierssitzung (19. Juni und 17 Sept.)
MehrMittelaltermarkt Rheinfelden 2016
Mittelaltermarkt Rheinfelden 2016 Alle Informationen rund um den Mittelaltermarkt Rheinfelden Willkommen zum Mittelaltermarkt Rheinfelden Ich danke im Namen der Stadt Rheinfelden, und TheBrainfood für
Mehrim Beruf 1 Arbeiten Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner. Welche zusammengesetzten Wörter finden Sie?
1 Arbeiten Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner. Welche zusammengesetzten Wörter finden Sie? ARBEITGEBERKRANKMELDUNGARBEITSUNFÄHIGKEITAR BEITNEHMERPERSONALBÜROARBEITSPLATZGEBURTSTERMINFREISTELLUNG 2
MehrGEMEINDE KAISTEN GEMEINDE ITTENTHAL
GEMEINDE KAISTEN GEMEINDE ITTENTHAL Ausgabe 2001 Inhaltsverzeichnis Seite A. Rekrutierung und Einteilung 1 Rekrutierung 1 2 Freiwilliger Feuerwehrdienst 1 3 Vertrauensarzt 1 B. Organisation der Feuerwehr
MehrBetrieb einer gemeinsamen Feuerwehrorganisation Jenins, Maienfeld, Fläsch (später Feuerwehr genannt)
Vereinbarung zwischen der betreffend Gemeinde Jenins, Stadt Maienfeld und Gemeinde Fläsch (später Gemeinden und die Stadt genannt) Betrieb einer gemeinsamen Feuerwehrorganisation Jenins, Maienfeld, Fläsch
MehrReglement über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement) der Gemeinde Gais. Von der Einwohnergemeinde Gais erlassen am 01.
Reglement über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement) der Gemeinde Gais Von der Einwohnergemeinde Gais erlassen am 01. Dezember 1996 Vom Regierungsrat genehmigt am 01. Dezember 1996 2 Die Einwohnergemeinde
MehrAtemschutz-Übungsanlage Rapperswil-Jona
Atemschutz-Übungsanlage Rapperswil-Jona PROGRAMME A= Für Atemschutzanfänger B= Für geübte Geräteträger C= Für erfahrene Geräteträger Diese Dokumentation ist nur für den Übungsleiter oder Atemschutzverantwortlichen
MehrOrganisation der Feuerwehr
Organisation der Feuerwehr Die ist für die Aufstellung, Ausrüstung und Unterhalt der Feuerwehr grundsätzlich zuständig. und gehören zu den gemeindlichen Feuerwehren. Eine Berufsfeuerwehr gibt es üblicherweise
MehrFeuerschutzreglement. der. Politischen Gemeinde Aadorf
Feuerschutzreglement der Politischen Gemeinde Aadorf Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen... 3 Art. 1 Geltungsbereich... 3 Art. 2 Zweck... 3 Art. 3 Grundsatz... 3 Art. 4 Aufsicht... 3 Art. 5 Organe...
MehrDienstbetrieb Atemschutzzentrum im Landkreis Forchheim in Ebermannstadt
Inhaltsverzeichnis 1. ANWENDUNGSBEREICH UND ZWECK... 1 2. REFERENZDOKUMENTE... 1 3.1. Abkürzungen... 1 3.2. Definitionen... 2 4. BESCHREIBUNG... 2 4.1. Allgemeines... 2 4.2. Grundausbildung in der Atemschutzübungsstrecke...
MehrGebührenreglement für die Entschädigung von Einsatzkosten der Feuerwehr. vom 24. März 1997
Gebührenreglement für die Entschädigung von Einsatzkosten der Feuerwehr vom 4. März 997 Stand:. Februar 0 Reglemente der Stadt Aarau Neue Folge Nr. 459 Gebührenreglement für die Entschädigung von Einsatzkosten
MehrDisziplinarreglement der Mittelschulen
4.. Disziplinarreglement der Mittelschulen (vom. Februar 05) Der Bildungsrat, gestützt auf 0 Abs. des Mittelschulgesetzes vom. Juni 999, beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen. Dieses Reglement gilt für
MehrKindergärten Interlaken. Kindergärten Interlaken
Kindergärten Interlaken Schuljahr 2016/2017 LIEBE ELTERN, ein neues Kindergartenjahr beginnt... an viele ungewohnte Dinge muss man denken... Um allen den Einstieg etwas zu erleichtern, erhalten Sie ein
Mehr1. Gegenstand Dieses Merkblatt regelt die Abläufe der medizinischen Beurteilung Schutzdienstpflichtiger.
Telefon 055 646 68 20 Fax 055 646 68 79 E-Mail: zivilschutz@gl.ch www.gl.ch Sicherheit und Justiz Landstrasse 38 8750 Glarus Merkblatt Ärztliche Beurteilung Schutzdienstpflichtiger 1. Gegenstand Dieses
MehrAUSFÜHRUNGSREGLEMENT ZUM GESETZ VOM 18. NOVEMBER 1977 ZUM SCHUTZ GEGEN FEUER UND NATURELEMENTE
St. Niklaus Gemeindereglement AUSFÜHRUNGSREGLEMENT ZUM GESETZ VOM 18. NOVEMBER 1977 ZUM SCHUTZ GEGEN FEUER UND NATURELEMENTE Der Gemeinderat von ST. NIKLAUS Eingesehen den Artikel 5 des Gesetzes zum Schutz
MehrFEUERWEHRREGLEMENT. der Gemeinde Kölliken
FEUERWEHRREGLEMENT der Gemeinde Kölliken vom 10. Januar 2011 Der Gemeinderat Kölliken beschliesst, gestützt auf 13 des Feuerwehrgesetzes (FwG) vom 23. März 1971 / 5. März 1996 folgendes kommunale Feuerwehrreglement
MehrInterkommunale Feuerwehr (IFW) Sense Süd FEUERWEHR-REGLEMENT
Brünisried Oberschrot Plaffeien Plasselb Zumholz Interkommunale Feuerwehr (IFW) Sense Süd FEUERWEHR-REGLEMENT Die Gemeindeversammlung von (Gemeinden der IFW Sense Süd), gestützt auf: - das Gesetz vom 12.
MehrGemeinden. Herznach und Ueken. Vereinbarung. und. Feuerwehrreglement. über die gemeinsame Feuerwehr. Herznach-Ueken
Gemeinden Herznach und Ueken Vereinbarung und Feuerwehrreglement über die gemeinsame Feuerwehr Herznach-Ueken 1997 Gemeinden Herznach und Ueken 2 Vereinbarung 1 Gesetzliche Grundlagen Gestützt auf 4, Abs.
MehrFEUERWEHRREGLEMENT GEMEINDE KERZERS
FEUERWEHRREGLEMENT GEMEINDE KERZERS Version 050 Seite Die Gemeindeversammlung vom 0. Mai 00, gestützt auf das Gesetz vom. November 964, betreffend die Feuerpolizei und den Schutz gegen Elementarschäden
MehrGemeinde Boswil. Feuerwehrreglement. erlassen im Juni 1997, gestützt auf 13 des Feuerwehrgesetzes des Kantons Aargau
Feuerwehrreglement erlassen im Juni 1997, gestützt auf 13 des Feuerwehrgesetzes des Kantons Aargau I Allgemeine Bestimmungen 3 II REKRUTIERUNG UND EINTEILUNG 3 III ORGANISATION DER FEUERWEHR 3 ALLGEMEINES
MehrFeuerwehrverordnung. der Einwohnergemeinde Krauchthal. I. Zweck und Gliederung. II. Aus- und Weiterbildung
Feuerwehrverordnung der Einwohnergemeinde Krauchthal Die Personen und Amterbezeichnung in dieser Verordnung gelten, soweit aus den Bestimmungen selber nicht etwas anderes hervorgeht, für Personen beiderlei
MehrFeuerwehrreglement. Inkraftsetzung (ersetzt Version gültig ab )
Inkraftsetzung 0.0.06 (ersetzt Version gültig ab 0.0.05) Inhalt. Allgemeine Bestimmungen. Aufgaben der Feuerwehr 3. Feuerwehrdienstpflicht 4. Finanzielle Bestimmungen 5. Zuständigkeiten 6. Widerhandlungen
MehrBetreuungs-Vertrag. für das ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Erklärung in Leichter Sprache
Betreuungs-Vertrag für das ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung Erklärung in Leichter Sprache Was steht auf welcher Seite? Was steht auf welcher Seite?... 2 Was ist das
MehrBEWERBUNG INTENSIVSTUDIUM KMU 2017/ Durchführung
BEWERBUNG INTENSIVSTUDIUM KMU 2017/2018 27. Durchführung 1. Personalien Geburtsdatum Nationalität Privatadresse Strasse Foto auf das ausgedruckte Formular heften oder per an: conny.schai@unisg.ch / Handy
MehrFeuerwehrreglement der Einwohnergemeinde Neuenegg
Feuerwehrreglement der Einwohnergemeinde Neuenegg Die Einwohnergemeinde Neuenegg, gestützt auf Artikel 3 des Feuerschutz- und Feuerwehrgesetzes vom 0. Januar 994 (FFG), beschliesst: I. Aufgaben der Feuerwehr
Mehr