Tradition setzt sich durch! Seit Wohnstätten News 03/2002. Ringstraße Wolfenbüttel Tel / Fax

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1 Wohnstätten News 03/2002 Gemeinnützige Wohnstätten eg Tradition setzt sich durch! Seit 1895 Ringstraße Wolfenbüttel Tel / Fax

2 Aus dem Inhalt Grußwort Hinweis für Mieterschaft Mahnverfahren Wir entstauben alte Vorstellungen Wir geben jungen Leuten eine Chance Für ein gutes Mi(e)teinander Dienstjubiläum Schonen Sie unsere Gemeinschaftsanlagen Wer zahlt, wenn Das geht Sie an! Info für Mieter mit Zentralheizung EURO-Sparerfreibetrag/ Hinweis aus der Satzung Wer haftet für Schäden durch Straßenbäume So sind wir erreichbar Impressum Herausgeber: Vorstand der Gemeinnützige Wohnstätten eg Ringstraße 4, Wolfenbüttel Redaktion: Rosemarie Taranczewski Jens Hörnicke Wolfgang Neß Druck: Heckner Print-Service WF, Harzstr. 23, Tel.: ( ) Alle Rechte vorbehalten Erscheinung 2 x jährlich Die Veröffentlichung von Leserbriefen behält sich die Redaktion im Einzelfall vor Öffnungszeiten Montag Donnerstag Uhr Uhr Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung ( ) Liebe Leserinnen und Leser, das erste Quartal im Jahr 2002, in dem sich vieles ereignet hat, ist wieder vorbei. So sind wir bereits dabei, die von uns geplanten vorgehängten Balkone aufzustellen, damit Sie diese auch im Sommer nutzen können. Für die Instandhaltung unseres Mietbestandes wollen wir in diesem Jahr ,00 verwenden. Wir sind bestrebt, unseren Wohnungsbestand auch speziell bei einem Mieterwechsel zu modernisieren, um auf dem Wohnungsmarkt konkurrenzfähig zu bleiben. Zwischenzeitlich konnten wir zur Vergrößerung unseres Wohnungsbestandes 76 Wohnungen in der Wichernstrasse erwerben. Wir begrüßen auch im Namen unserer Mitarbeiter die neuen Mieter in unserer Genossenschaft. Zur Abrundung und als Bevorratungsland haben wir ein Grundstück an der Adersheimer Straße erworben. In diesem Jahr werden wir wieder einige Aktivitäten in den Bereichen der Wohnungsbesichtigungen sowie Werbung durchführen. Auch ein Mieterfest ist in diesem Jahr fest in unserem Veranstaltungskalender vorgesehen. Die durchgeführten Werbemaßnahmen waren sehr erfolgreich. Ihr Vorstand Urbansky Heilmann Kowollik Besonders gut wurde das Mieterfest angenommen, man kam sich näher und konnte sich so mancher Kritik stellen. Das für dieses Jahr geplante Mieterfest wird im August stattfinden. Der genaue Termin wird Ihnen noch rechtzeitig bekannt gegeben. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein schöne Sommerzeit Auszug aus der Hausordnung Aus aktuellem Anlass weisen wir noch einmal ausdrücklich daraufhin, dass das Abstellen von Gegenständen, wie Müllgefäße, Kinderwagen, Fahrräder usw. in den gemeinschaftlichen Fluren und Durchgängen (Treppenhaus) und Keller nicht gestattet ist. Leider kam es kürzlich dazu, dass ein Notarzt erhebliche Probleme hatte, einen schwer erkrankten Patienten, schnellstmöglich zu versorgen, da mehrere Kinderwagen im Treppenhaus im Wege standen. Auch Sie könnten mal solch ein Patient sein! Wohnungsbesichtigungen Der Vorstand weist darauf hin, dass in Zukunft durch unsere Hausmeister und Hausmeisterinnen verstärkt Wohnungs- und Hausbesichtigungen vorgenommen werden! Sollten dabei Verstöße gegen die Hausordnung oder gegen die Allgemeinen Vertragsbestimmungen festgestellt werden, sind diese umgehend zu beseitigen! Härteausgleich für das Jahr 2002 Das Niedersächsische Innenministerium hat bestimmt, dass auch für das Jahr 2002 Härteausgleich bewilligt werden kann. Förderungsfähig Hinweis für unsere Mieterschaft sind Miet- und Genossenschaftswohnungen, die mit Mitteln des Landes oder im Regionalprogramm des Bundes gefördert worden sind und bei Antragstellung noch der Bindung unterliegen. Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, können auch Sie Härteausgleich beantragen. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, rufen Sie uns an. Energielieferanten Der Vorstand der Gemeinnützige Wohnstätten eg möchte nicht unerwähnt lassen, dass mit den Stadtwerken Wolfenbüttel als unserem hiesigen Energielieferanten, neue günstigere Gas und Strompreise ausgehandelt werden konnten, die ausschließlich unseren Mietern, also Ihnen zugute kommen werden. Mülltrennung Aufgrund der gestiegenen Preise für die Müllentsorgung weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass der Müll getrennt entsorgt wird. Die Grüne Tonne sowie der Gelbe Sack müssen von Ihnen stärker in Anspruch genommen werden. In den Restabfallbehälter gehören keine Zeitungen oder Kartons und Flaschen oder Dosen sollten erst recht nicht dort hinein geworfen werden. 2 3

3 Verlauf eines Mahnverfahrens Bezahlt ein Mieter am Anfang des Monats (lt. Nutzungsvertrag bis zum 3. Werktag des Monats) seine Miete nicht, bekommt dieser vom Vermieter eine Zahlungserinnerung (1. Mahnung). In dem Schreiben wird der Mieter aufgefordert, den ausstehenden Betrag (Nutzungsgebühr) innerhalb der nächsten 7 10 Tage an den Vermieter zu überweisen oder einzuzahlen. Kommt der Mieter dieser Aufforderung nicht nach, bekommt er nach Ablauf der Frist eine 2. Mahnung vom Vermieter. Mit dieser 2. Mahnung hat der Mieter 5 7 Tage Zeit, um den Betrag zu überweisen. Zahlt der Mieter weiterhin nicht, so stellt der Vermieter den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim zuständigen Amtsgericht, womit das gerichtliche Mahnverfahren beginnt. Hieraus ergibt sich für den Vermieter die Möglichkeit, auf einfachem, schnellem und kostengünstigem Wege einen vollstreckbaren Titel gegen den Mieter zu erlangen. Ab dem Zustellungsdatum hat der Mieter weitere 14 Tage Zeit, um den Betrag zu zahlen (mit Bearbeitungs- und Mahngebühren) oder Widerspruch gegen den Mahnbescheid zu erheben. Zahlt der Mieter den Betrag nicht und erhebt er keinen Widerspruch, so kann der Vermieter nach Ablauf der Frist einen Vollstreckungsbescheid beim zuständigen Amtsgericht erwirken und aus diesem die ZWANGSVOLL- STRECKUNG (Pfändung) betreiben. Ist die Zwangsvollstreckung fruchtlos, beantragt der Vermieter eine eidesstattliche Versicherung (Offenlegung aller Geld- und Sachbezüge) vom Mieter beim zuständigen Amtsgericht. Ab Zustellungsdatum zählt der Vollstreckungsbescheid noch für weitere 30 Jahre. Bei der eidesstattlichen Versicherung muss der Mieter vor dem Amtsgericht erscheinen und zu allen Fragen wahrheitsgemäß antworten. Erscheint der Mieter vor dem Amtsgericht nicht, wird ein Haftbefehl vom Vermieter beantragt und der Mieter wird dann vom Gerichtsvollzieher Zusammenfassung bzw. der Polizei Mahnverfahren/Zwangsvollstreckung beim Amtsgericht Erinnerungsschreiben vorgeführt. 2. Mahnung Antragsteller (Vermieter) Amtsgericht Mahnbescheid Antragsgegner (Mieter) Widerspruch kein Widerspruch Antrag auf Durch- Vollführung des streckungs- Prozessverfahrens bescheid Prozess wir entstauben alte Vorstellungen Eine Genossenschaft verjüngt sich Kommen Sie zu uns und profitieren Sie von den Vorzügen einer Genossenschaft. Alte Werte neu zu beleben das ist unser Wunsch. Als moderater Partner bieten wir Ihnen guten Wohnraum in fast allen Teilen der Stadt günstig an. Von der ersten eigenen Wohnung, über eine schöne große Wohnung für die ganze Familie, bis hin zu gepflegtem Wohnen in unseren Seniorenwohnanlagen. All das können wir bieten. Wenn Sie möchten, begleiten wir Sie ein Leben lang, denn bei uns können Jung + Alt Wohnungen mieten! Westring 25 A 4 5

4 Wir geben jungen Leuten eine Chance Seit September 2000 absolviert Frau Bianca Jauernig eine dreijährige Ausbildung zur Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, die in betriebliche und schulische Blöcke unterteilt ist. Pro Jahr absolviert Frau Jauernig ca. 10 Wochen Schule. Diese befindet sich in Springe. Die Ausbildung wird durch Blockunterricht, das heißt mehrere Wochen hintereinander Schule und dann wieder einige Wochen betriebliche Ausbildung, durchgeführt. Eine Auszubildende durchläuft bei der Gemeinnützigen Wohnstätten eg mehrere Abteilungen. Jede Abteilung hat bestimmte Aufgabengebiete, und in jeder Abteilung verbringt sie einige Zeit. Hier wird ihr Fachwissen durch praktische Übungen gefördert. In folgenden Abteilungen ist bzw. wird Frau Jauernig eingesetzt: Mietenbuchung Vermietung Bestandspflege Personalwesen Rechnungsbearbeitung Mahnwesen Lohn- und Gehaltsabrechnung Neben der schulischen und betrieblichen Ausbildung erfolgt berufsbegleitend ein zweijähriger Fernkurs beim Institut der Wohnungsunternehmen für Fernunterricht in Bochum. Nach bestandener Prüfung erhält man dort ein Zertifikat zur Kaufmann/frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. Die Prüfung findet nach 3 Jahren vor der Industrie- und Handelskammer statt. Seit März 2002 können wir auch einen Praktikumsplatz zur Verfügung stellen. Dieser Praktikumsplatz wird zur Zeit von Frau Tanja Gohlücke ausgefüllt. Das Praktikum erstreckt sich über drei Monate. Frau Gohlücke erlernt den Beruf der Bürokauffrau. Ihr müssen im Bereich des Finanzund Rechnungswesen, Personalverwaltung, Organisation betrieblicher Abläufe und Sekretariat, Kenntnisse vermittelt werden. Einige Mieter haben sie sicherlich schon kennengelernt. Wir wünschen Frau Gohlücke weiterhin viel Erfolg. Für ein gutes Mi(e)teinander Zum Beispiel Rücksicht bei Familienfeiern... generell gilt: die Rücksichtnahme auf die Mitbewohner sollte auf keinen Fall zu kurz kommen. Das gilt beispielsweise auch für Parties und sonstige Feiern im Familienoder Freundeskreis. Insbesondere muss ab Uhr auf die Einhaltung der Nachtruhe geachtet werden. Übermäßiger Partylärm und das ausdehnen der Feier bis in die frühen Morgenstunden ohne Rücksicht auf die Nachbarn ist vertragswidrig und kann dem Mieter sogar ein Bußgeld bescheren. In Extremfällen ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter nach erfolgloser Abmahnung fristlos zu kündigen. Andererseits müssen Feste, die sich im üblichen Rahmen bewegen, von den Nachbarn hingenommen werden. Bei besonderen Anlässen ist es auch zumutbar, Ein Notfall in Ihrer Wohnung am Wochenende oder während der Feiertage was tun? In Notsituationen wählen Sie unsere Service-Nr.: an! Nach Dienstschluss ist immer ein Mitarbeiter für Sie erreichbar. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie noch einmal darauf hinweisen, dass der eingerichtete Notdienst wirklich nur in Notfällen in Anspruch genommen werden sollte. Auch die Ihnen bekannten Heizungs-Kundendienstfirmen können weiter in Anspruch genommen werden. dass Mitmieter etwas über das übliche Maß hinaus gestört werden, jedoch nicht innerhalb der vorgeschriebenen Ruhezeiten aus der Hausordnung. Es gibt übrigens kein allgemeines Recht, etwa einmal im Monat die Nachtruhe der Mitbewohner stören zu dürfen. Seine Nachbarn anzusprechen, bevor man ein Fest feiern will, macht sich immer gut und erhöht in den meisten Fällen das Verständnis für mögliche Störungen. Dieses Bild wurde uns freundlicherweise von Herrn Günter Koch, Ringstraße 26, zur Verfügung gestellt. 6 7

5 Die Gemeinnützige Wohnstätten macht vieles möglich! 8 Westring 30/29 Herzlichen Glückwunsch Herr Neß 40-jähriges Dienstjubiläum am v. l.: Herr Erhard Urbansky, Herr Christoph Kowollik, Herr Wolfgang Neß, Herr Peter Seiler, Herr Gerhard Heilmann Ringstraße Schonen Sie unsere Gemeinschaftsanlagen! Sowohl draussen wie auch drinnen! Und sagen Sie dies auch Ihren Kindern und deren Spielfreunden! Wichernstraße Westring 25 A Es handelt sich auch um Ihr Geld, dass im Zerstörungsfalle für Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen aufgewendet werden muss und dann an anderer Stelle wieder fehlt! 9

6 Wer zahlt, wenn der Zuflussschlauch zu Ihrer Waschmaschine oder Geschirrspülmaschine platzt? In diesem Falle liegt ein versicherter Leitungswasserschaden vor. So gibt es dafür 2 zuständige Versicherungen: 1. Gebäudeversicherung 2. Hausratversicherung Durch uns als Vermieter gibt es eine Gebäude-Leitungsversicherung. Diese zahlt den Schaden, der am Gebäude entsteht zum Neuwert. Das kann z. B. das Trocknen des durchnäßten Fußbodens und der Wände sein, wie auch die dann notwendigen Malerarbeiten. Berücksichtigen Sie jedoch bitte, dass Sie in Regreß genommen werden können, wenn der Schlauch z. B. platzt, weil er porös ist und nicht rechtzeitig durch Sie erneuert worden ist. In diesem Falle liegt ein Regreßanspruch oder auch ein Haftpflichtanspruch gegen Sie vor. Der Gebäudeversicherer würde also unseren Schaden zum Neuwert an uns als Gebäudeeigentümer zahlen und würde bei Ihnen als Schadenverursacher Regress nehmen. Wenn Ihre Privat-Haftpflichtversicherung Schäden an gemieteten Sachen mitversichert, so sind diese dann verpflichtet, diesen Schaden zu übernehmen. Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen, Ihren Privat-Haftpflichtversicherer anzuschreiben und sich von diesem bestätigen zu lassen, dass Schäden an gemieteten Sachen mitversichert sind. Der Schaden an der Einrichtung Ihrer Wohnung und an den Sachen, die Ihnen in Ihrer Wohnung gehören, wird der Hausratversicherung zugeordnet. In diesem Falle müßte also eine Meldung dorthin erfolgen. Das geht Sie an! Tod des Mieters Schönheitsreparaturen Mietzins Bisherige Regelung Stirbt der Mieter, darf sein Ehegatte in den Mietvertrag eintreten ( 569 a BGB). Das gilt laut Rechtsprechung auch für den nichtehelichen Lebenspartner. Die Mieter können vertraglich verpflichtet werden, regelmäßig Schönheitsreparaturen durchzuführen. Zieht der Mieter allerdings vor Ablauf der Frist zur Renovierung aus, kann vertraglich vereinbart werden, dass für die abgelaufene Zeit seit der letzten Renovierung der Mieter anteilig beteiligt wird (Quotenhaftungsklausel). Laut Gesetz ist die Miete erst am Monatsende für den abgelaufenen Monat fällig. Diese Fälligkeitsregelung haben die meisten Vermieter bereits im Mietvertrag abgeändert. Fortsetzung aus Mieterzeitung 02/2001 Neue Regelung Das Einrittsrecht soll künftig auch gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern zustehen. Nach dem neuen Mietrecht, kann der Mieter weiterhin vertraglich verpflichtet werden, regelmäßig Schönheitsreparaturen durchzuführen. Quotenhaftungsklauseln bei Auszug vor Ablauf der Renovierungsfrist sind dagegen unwirksam. Der Mieter wird grundsätzlich zur Anfangsrenovierung verpflichtet. Der Mieter muss die Miete bis um 3. Werktag des jeweiligen Monats im Voraus bezahlen

7 Info für unsere Mieter in Wohnungen mit Zentralheizung Der Vorstand unserer Wohnungsbaugenossenschaft konnte erreichen, dass die Geschäftsführung der BRUNATA-METRONA GmbH aus Köln-Hürth für das Abrechnungsjahr 2002 einen einmaligen Großkunden-Rabatt von 10 % auf die Wärmedienstrechnungen eingeräumt hat. Diesen Rabatt werden wir mit der diesjährigen Heizkostenabrechung an Sie weitergegeben. Wir hoffen, dass dies in Zeiten allgemein steigender Nebenkosten und Preise sicher von unseren Mietern gern angenommen wird. Tür zu! Schlüsseldienst warnt vor Abzockern Jedem kann es unverhofft passieren, dass er seine Tür zuzieht, ohne den passenden Schlüssel in der Tasche zu haben. Hier kann der Schlüsseldienst schnell und zuverlässig für das Öffnen der Tür sorgen. Manche Schlüsseldienste zocken die Kunden in der Not richtig ab. Oft richtet der Monteur unnötigen Schaden an, um den Preis in die Höhe zu treiben. EURO-Sparerfreibetrag Sehr geehrte Mitglieder, ab dem werden bei Dividendenzahlungen 20 % Kapitalertragsteuer (vorher 25 %) und hierauf 5,5 % Solidaritätszuschlag einbehalten. Damit Sie die Dividende im nächsten Jahr ohne Steuerabzug ausgezahlt bekommen, benötigen wir von Ihnen (falls Sie es noch nicht gemacht haben), einen Freistellungsauftrag. Die Steuerfreibeträge betragen ab für Alleinstehende 1.601,00 Euro und für Verheiratete 3.202,00 Euro. Bedenken Sie aber dabei, dass Sie evtl. auch noch bei anderen Geldinstituten Freistellungsaufträge ausstellen müssen oder ausgestellt haben. Merke: Freistellungsaufträge jährlich prüfen!! Hinweis aus der Satzung 17 Geschäftsanteile u. Geschäftsguthaben (1) Der Geschäftsanteil beträgt bis = 300,00 DM, ab = 155,00 Euro. (5) Solange ein Geschäftsanteil noch nicht voll eingezahlt ist, ist die Dividende dem Geschäftsanteil zuzuschreiben. Beispiel: Frau Mustermann besitzt am zwei Geschäftsanteile im Wert von 600,00 DM. Dieses sind am ,78 Euro. Frau Mustermann muss aber seit dem = 310,00 Euro haben. Sie hat eine Differenz von 3,22 EUR, die nun von der Dividendenzahlung zur Auffüllung der Geschäftsanteile einbehalten werden. Die Zuschreibung zur Auffüllung der Geschäftsguthaben erfolgt aus der diesjährigen Dividende. Er zerstört den Schließzylinder und den Beschlag, um diesen in Rechnung zu stellen, obwohl bei einer zugefallenen Wohnungstür das Öffnen von einem Fachmann nur wenige Minuten dauert und der Beschlag und der Schließzylinder in der Regel nicht beschädigt werden. Deshalb muss vor Auftragsvergabe am Telefon unbedingt nach einem Festpreis incl. An- und Abfahrt und Mehrwertsteuer gefragt werden. Bekommt der Kunde nur ungenaue und vage Antworten, sollte von einer Auftragserteilung abgesehen werden. Jeder fachmännisch und seriös arbeitende Schlüsseldienst kann eine Öffnung kalkulieren, dies gehört zu seiner täglichen Arbeit. Das die Noteinsätze kostenintensiver sind, als normale Montagestunden, ist verständlich. Schließlich müssen rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen, qualifizierte Mitarbeiter mit voll ausgestatteten Fahrzeugen bereit sein, um sofort nach Auftragseingang dem Kunden schnellstmöglich zu helfen. Dennoch darf der Rechnungsbetrag nicht in Wucher ausarten

8 Wer haftet für Schäden durch Straßenbäume? Straßenbäume bilden etwa in Form von Alleen ein schönes Bild für das Auge des jeweiligen Betrachters. Doch können hinabstürzende Äste zu erheblichen Schäden bei Kraftfahrzeugen sowie zu Gesundheitsverletzungen bei Menschen führen. Gerade bei älteren Bäumen ist die Gefahr solcher Schäden relativ hoch, da sich abgestorbene Äste so genanntes Totholz bei stärkeren Windböen leicht lösen und hinabstürzen können. Mit Urteil vom 28. Februar 2001 (AZ: 6 U3035/00) hat das Oberlandesgericht Dresden (OLG) entschieden, dass erkanntes Totholz in Bäumen umgehend zu entfernen ist, um Verkehrsteilnehmer von der bestehenden Gefahr durch herabstürzende Äste zu schützen. Hat der Betroffene gegen diese Pflicht verstoßen und wird ein vorbeifahrendes Fahrzeug durch einen morschen Ast beschädigt, spricht ein Anscheinsbeweis zugunsten des Geschädigten dafür, dass es bei ordnungsgemäßer Beachtung dieser Pflicht zur Sicherung der Straßenbäume nicht zu dem Schadensfall gekommen wäre. Im Streitfall hatte der Kläger durch einen herabstürzenden Ast eines zu einer öffentlichen Straße gehörenden Baumes an seinem Kraftfahrzeug einen Schaden erlitten. Er verlangte daraufhin von dem für die Straße zuständigen Straßenbaulastträger Schadenersatz im Rahmen der Amtshaftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Im Ergebnis gab das Oberlandesgericht dem Schadenersatzverlangen des Klägers recht, weil die Straßenverkehrssicherungspflicht auch den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen, umfassen. Demnach gehöre es zu einer allgemeinen Gefahrenvorsorge, dass Bäume insbesondere auf Fehler in der Rinde, in der Belaubung und auf Totholz zu kontrollieren seien. Dazu reiche im Regelfall eine zweimal jährlich vorzunehmende Sichtprüfung bezogen auf die Gesundheit und Standsicherheit des Baumes aus. Eine eingehende Untersuchung sei aber dann stets vorzunehmen, wenn Umstände vorlägen, die der Erfahrung nach auf eine besondere Gefährdung hindeuten, wie etwa trockene Äste, äußere Verletzungen oder Pilzbefall. Diese eingehende Untersuchung unterblieb aber, trotz Anzeichen für eine besondere Gefährdung in Form von vermehrtem Totholz. Der Beklagte hätte also das vorhandene Totholz unverzüglich beseitigen müssen, um die Verkehrsteilnehmer vor herabstürzenden Ästen zu schützen. Auch sei der in diesen Fällen anzunehmende Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Beklagten nicht durch die Behauptung entkräftet worden, dass zum Zeitpunkt des Schadeneintritts starker Wind geherrscht habe. Betroffene, die durch herabstürzende Äste einen Schaden erleiden, haben daher gute Aussichten, diesen ersetzt zu bekommen. Auf der anderen Seite sollten sich Eigentümer von Grundstücken mit Bäumen, welche unmittelbar an öffentlichen Straßen oder an frei zugänglichen Privatwegen stehen, bewusst machen, dass auch sie solchen Ansprüchen ausgesetzt sein können. Es ist daher ratsam, solche Bäume regelmäßig zu untersuchen, um mögliche Schadenfälle erst gar nicht entstehen zu lassen. Unter diesen Rufnummern sind wir für Sie erreichbar! Vermittlung Herr Bremer Technik Frau Borrmann Vorstand Vorzimmer Frau Piezonka Aufträge Regiebetrieb Herr Neß Notdienst Reparaturen Frau Taranczewski Prokuristin Herr Hörnicke Buchhaltung Mahn- und Klagewesen Herr Pietsch Technik Frau Siol Vermietung Mitgliedschaften Zuständige Hausmeister: Betreuungsbereich von Frau Brühe, Tel : Aueweg, Grüssauer Straße, Elbinger Straße, Jahnstraße, Wichernstraße Betreuungsbereich von Frau Bankert; Tel : Ackerstraße, Schützenstraße, Alte Dorfstraße, Töpferstraße, Dr.-Heinrich-Jasper-Straße, Westring, Ernst-Moritz-Arndt-Straße, Grauhofstraße, Zickerickstraße Betreuungsbereich der Eheleute Büssing, Tel : Am Brückenbach, Blücherstraße, Frankfurter Straße, Ringstraße hagebaucentrum Wolfenbüttel Besuchen Sie doch einmal unsere neue Musterausstellung für die Aussengestaltung Baustoff-Fachhandel Fliesenfachgeschäft Goslarsche Str Wolfenbüttel Tel. ( ) Fax ( ) info.hcwf@bauhag.hagebau.de Wir sind für Sie da: Montag-Freitag von 7:00 bis 18:00 Uhr Samstag von 8:00 bis 13:00 Uhr 14 15

9 In über 50-jähriger Zusammenarbeit mit der Gemeinnützige Wohnstätten eg haben wir unsere Leistungskraft unter Beweis gestellt. Wir sind stets bemüht, alle uns übertragenen Arbeiten, in den Bereichen Sanitär-, Heizung- und Elektrotechnik fachgerecht zu erledigen. Wir sind der Meinung, dass wir besonders auf dem Gebiet der Heizungstechnik durch kontinuierliche Schulungen unserer Kundendienst- Mitarbeiter den hohen Anforderungen, welche die moderne Technologie an uns stellt, gewachsen sind. Sie erreichen uns am Montag bis Freitag von Uhr unter der Tel.-Nr / Frau Ibold und Herr Funke Bei Ausfall Ihrer Heizungsanlage steht Ihnen unser Notdienst außerhalb unserer Geschäftszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen unter der Tel.-Nr / zur Verfügung. Heinz Schildhauer GmbH Töpferstraße Wolfenbüttel Telefon / Telefax / schildhauer_gmbh@t-online.de 16

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