Qualifikationsverfahren

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1 Fachfrau Betreuung / Fachmann Betreuung Qualifikationsverfahren Wegleitung zum Qualifikationsverfahren Fachfrau Betreuung / Fachmann Betreuung In Ergänzung zur Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau Betreuung / Fachmann Betreuung (94303) llgemeiner Teil Details zur Durchführung der VP Gültig ab dem Qualifikationsverfahren 2017 Version BS Oktober

2 Inhaltsverzeichnis: llgemeiner Teil 1. Überblick über das Qualifikationsverfahren FaBe Rechtliche Grundlagen Organe Prüfungsaufgebot Prüfungsteile Information über die Ergebnisse der Prüfung Praktische rbeit Kurze Beschreibung der beiden Formen Berechtigung zur usübung von ufgaben im Zusammenhang mit der Praktischen rbeit Prinzip der Praktischen rbeit Hilfsmittel Zeitvorgabe Expertenteam nmeldung zur Praktischen rbeit Kandidatinnen/Kandidaten der generalistischen usbildung Berufskenntnisse Prüfungspositionen Berufskenntnisse schriftlich Berufskenntnisse mündlich llgemeine Hinweise Mitteilung des Prüfungsergebnisses Verhinderung bei Krankheit und Unfall

3 Details zur Durchführung der VP 1. Die Vorgegebene Praktische rbeit (VP) Vorbereitung zur VP nmeldung zur VP Vorgegebene Leistungsziele für die Positionen 1 und 2 (insgesamt 9) Vorgaben zur Formulierung der ufgaben und der Beurteilungskriterien Vorbereitung auf die Prüfung Die Planung Die Durchführung der Prüfung im Betrieb Prüfungsdauer und Verlauf der Prüfung Prüfungsdauer Verlauf des Prüfungstages Reflexionsgespräch Bewertung Notengebung Qualitätssicherung

4 llgemeiner Teil 1. Überblick über das Qualifikationsverfahren FaBe 1.1. Rechtliche Grundlagen Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau Betreuung / Fachmann Betreuung vom 16. Juni Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau Betreuung / Fachmann Betreuung vom 16. Juni 2005 mit npassungen vom 2. Dezember Wegleitung über individuelle praktische rbeiten (IP) im Rahmen der bschlussprüfung im Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung vom 22. Oktober Organe Die Organisation der Prüfungen ist Sache der kantonalen Prüfungsbehörden. 1.3 Prüfungsaufgebot Die kantonale Prüfungsbehörde informiert die Lehrbetriebe (rt. 45 nbbg) rechtzeitig über den blauf und die Formalitäten der Prüfung. Der Lehrbetrieb (verantwortliche Fachkraft) meldet seine Kandidatin/seinen Kandidaten rechtzeitig an. Jede Kandidatin / jeder Kandidat erhält ein verbindliches ufgebot zur Prüfung Berufskenntnisse aus welchem die genauen Daten und Prüfungsorte ersichtlich sind. 1.4 Prüfungsteile Praktische rbeit Die Praktische rbeit wird grundsätzlich im letzten Semester der Grundbildung ausgeführt. Die rbeit findet im berufspraktischen lltag im Lehrbetrieb statt. Berufskenntnisse Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen finden gegen Ende des letzten Semesters der Grundbildung statt. 1.5 Information über die Ergebnisse der Prüfung Die kantonale Prüfungsbehörde informiert die Kandidatinnen/die Kandidaten nach Ende des Qualifikationsverfahrens über das Resultat. Eine Einsichtnahme ist nur über die kantonale Prüfungsbehörde nach bschluss der Prüfungssession möglich. 2. Praktische rbeit Der Qualifikationsbereich Praktische rbeit wird entweder in Form einer Individuellen Praktischen rbeit (IP) oder in Form einer Vorgegebenen Praktischen rbeit (VP) durchgeführt. Die zuständige kantonale Prüfungsbehörde legt die Prüfungsform fest (Bildungsverordnung Fachfrau / Fachmann Betreuung rt. 19 bs. 1). 2.1 Kurze Beschreibung der beiden Formen VP (Vorgegebene Praktische rbeit) Dauer: ca. 4 Stunden Position 1: Handeln in Einzelsituationen Position 2: Handeln in Gruppensituationen Position 3: Reflexionsgespräch Die Leistungsziele sind vorgegeben. Zwei Expertinnen/Experten sind während der Dauer der Prüfung anwesend. Sie bewerten die usführung der ufgaben der vorgegebenen Praktischen rbeit. IP (Individuelle Praktische rbeit) Dauer: Stunden, je nach kantonalen Vorgaben Individuelle Praktische rbeit IP inkl. Präsentation und Fachgespräch Die Leistungsziele werden von der verantwortlichen Fachkraft ausgewählt. Diese/r beurteilt die usführung der ufgaben. Die Expertinnen/Experten überprüfen die korrekte Durchführung der Individuellen Praktischen rbeit und bewerten Präsentation und Fachgespräch. Sie verantworten die Gesamtnote. 4

5 2.2 Berechtigung zur usübung von ufgaben im Zusammenhang mit der Praktischen rbeit Die anerkannte Berufsbildnerin/der anerkannte Berufsbildner ist verantwortlich für alle ufgaben im Zusammenhang mit der Praktischen rbeit. Sie/er kann diese ufgaben an eine Fachkraft delegieren. Diese verantwortliche Fachkraft muss die bereichsspezifischen fachlichen Mindestanforderungen für anerkannte Fachkräfte von SVOIRSOCIL erfüllen (siehe Dokument Fachliche Mindestanforderungen für Berufsbildende und anerkannte Fachkräfte unter > Dokumente > Merkblätter und Empfehlungen). 2.3 Prinzip der praktischen rbeit Die Kandidatin/der Kandidat stellt ihre/seine Fähigkeiten und Kompetenzen anhand einer Praktischen rbeit unter Beweis. Die Praktische rbeit ist als Einzelarbeit selbständig in der vorgegebenen Zeit zu lösen. Sie findet im berufspraktischen lltag im Lehrbetrieb statt. Die IP wird von der verantwortlichen Fachkraft und einem Expertenteam bewertet. Die VP wird durch ein Expertenteam beurteilt. Die Kandidatin / der Kandidat führt komplexe ufgaben aus dem Betreuungsalltag mit den gewohnten Mitteln und Methoden aus. 2.4 Hilfsmittel n der Praktischen rbeit sind sämtliche im rbeitsalltag gebräuchlichen und der Kandidatin/dem Kandidaten bekannten Hilfsmittel erlaubt. 2.5 Zeitvorgabe Die vereinbarte Prüfungszeit muss eingehalten werden. 2.6 Expertenteam Die Zuteilung der Expertinnen/Experten erfolgt durch die kantonale Prüfungsbehörde (Chefexpertin/Chefexperte). Die verantwortliche Fachkraft sorgt dafür, dass der Zutritt zum Prüfungsort für Experten/Expertinnen im Rahmen der Prüfungszeit jederzeit gewährleistet ist. 2.7 nmeldung zur praktischen rbeit Die kantonale Prüfungsbehörde informiert die Lehrbetriebe rechtzeitig über das Vorgehen und die Unterlagen zur nmeldung zur Praktischen rbeit. Die nmeldung hat mit dem Formular ufgabenstellung VP zu erfolgen. Für die fristgerechte nmeldung ist der Lehrbetrieb bzw. die VP-verantwortliche Fachkraft verantwortlich. Das Zeitfenster für die Praktische rbeit wird durch die kantonale Prüfungsbehörde festgelegt. Die kantonale Prüfungsbehörde (Chefexpertin/Chefexperte) teilt jeder praktischen Prüfung ein Expertenteam zu. Die Chefexpertin/der Chefexperte oder das Expertenteam prüft oder erstellt die ufgabenstellungen, gibt die ufgabenstellungen frei oder weist sie mit Begründung zur Überarbeitung zurück und klärt eventuelle Fragen mit der VP-verantwortlichen Fachkraft. 2.8 Kandidatinnen/Kandidaten der generalistischen usbildung Die Kandidatinnen/Kandidaten der generalistischen usbildung werden durch ein Expertenteam, zusammengesetzt aus Prüfungsexpertinnen/Prüfungsexperten verschiedener FaBe-Fachrichtungen, beurteilt und bewertet. 3. Berufskenntnisse Die Berufskenntnisse werden in fünf Positionen schriftlich und mündlich geprüft und bewertet (Note Berufskenntnisse). 3.1 Prüfungspositionen Position 1: Begleiten, Betreuen im lltag (45 Minuten) Position 2: Mensch und Entwicklung; Kommunikation, Zusammenarbeit (45 Minuten) Position 3: Berufsrolle, Ethik, Rahmenbedingungen, Organisation, rbeitstechnik, Qualität (45 Minuten) Position 4: Spezifische Berufskenntnisse (schriftlich; 60 Minuten) Position 5: Spezifische Berufskenntnisse (mündlich; 45 Minuten) 5

6 3.2 Berufskenntnisse schriftlich Eine rbeitsgruppe von Fachpersonen erstellt die ufgaben für die schriftliche Prüfung. Die Kandidatinnen/Kandidaten erhalten die Prüfungsaufgaben bei Beginn jeder Prüfung. nhand eines Sachverhalts (Situation/Fallbeispiel) sind schriftliche Fragen zu verschiedenen Themen zu beantworten. Es sind keine Hilfsmittel erlaubt. Die Verwendung von Hilfsmitteln hat Sanktionen zur Folge. 3.3 Berufskenntnisse mündlich Eine rbeitsgruppe von Fachpersonen wählt die Themen für die mündliche Prüfung. ufgabenstellung/blauf mündliche Prüfung Berufskenntnisse: Die Kandidatinnen/Kandidaten erhalten von den Expertinnen/Experten zwei Themen zur uswahl. Sie wählen ein Thema aus und bereiten sich während 15 Minuten auf das Gespräch vor. Im Gespräch (25 Minuten) schildern sie eine zum Thema passende Praxissituation. Sie analysieren diese aus verschiedenen Blickwinkeln, zeigen unterschiedliche, in dieser Situation mögliche Handlungsansätze auf, begründen und bewerten diese und verbinden sie mit der Theorie. Die Prüfung dauert insgesamt 45 Minuten. Es sind keine Hilfsmittel erlaubt. Die Verwendung von Hilfsmitteln hat Sanktionen zur Folge. 4. llgemeine Hinweise 4.1 Mitteilung des Prüfungsergebnisses Für die Eröffnung der Resultate ist ausschliesslich die kantonale Prüfungsbehörde des Lehrvertragskantons zuständig. 4.2 Verhinderung bei Krankheit und Unfall Lernende sind verpflichtet, das Qualifikationsverfahren gegen Ende der Grundbildung abzulegen. Bei Verhinderung wegen Krankheit oder Unfall ist der zuständigen kantonalen Prüfungsbehörde unverzüglich ein rztzeugnis einzureichen. Nach Wegfall des Hinderungsgrundes haben sich die Kandidatinnen/Kandidaten bei der kantonalen Prüfungsbehörde zu melden. 6

7 Details zur Durchführung der VP (Vorgegebene Praktische rbeit) Vorbemerkung: lle in der Wegleitung erwähnten Dokumente im Zusammenhang mit der VP finden sich auf der Webseite der Od Soziales unter 1. Die Vorgegebene Praktische rbeit (VP) Die Vorgegebene Praktische rbeit (VP) umfasst folgende drei Positionen: Position 1: Position 2: Position 3: Handeln in Einzelsituationen Handeln in Gruppensituationen Reflexionsgespräch Für diese drei Positionen werden 12 Leistungsziele vorgegeben. Zwei Expertinnen/Experten sind während der ganzen Dauer der Prüfung anwesend, beobachten und bewerten die gesamte Prüfung. Die Lerndokumentationen dürfen bei der bschlussprüfung im Qualifikationsbereich praktische rbeit als Hilfsmittel verwendet werden. 2. Vorbereitung zur VP 2.1 nmeldung zur VP Die kantonale Prüfungsbehörde informiert die Lehrbetriebe rechtzeitig über das Vorgehen und die Unterlagen zur nmeldung zur VP. Die nmeldung hat mit dem Formular ufgabenstellung VP zu erfolgen. Für die fristgerechte nmeldung ist der Lehrbetrieb, bzw. die VP-verantwortliche Fachkraft zuständig. Das Zeitfenster für die VP wird durch die kantonale Prüfungsbehörde / Chefexperten festgelegt. 2.2 Vorgegebene Leistungsziele für die Positionen 1 und 2 (insgesamt 9) entsprechend den Fachbereichen Leistungsziele Kinderbereich us diesen drei Leistungszielen ist eines auszuwählen Bewegungsförderung Wendet Methoden der Bewegungsförderung im lltag an und beschreibt deren Bedeutung für das Wohlbefinden der betreuten Person. (K3) Übergangssituationen Gestaltet Übergangs- resp. Eintritts- und ustrittssituationen personen- und situationsgerecht. (K4) Kreativität Regt die betreuten Personen zu kreativen ktivitäten an und begleitet sie wertschätzend.(k3) Diese acht Leistungsziele sind alle zu erfüllen Esssituation Kin Gestaltet Esssituationen mit Kindern als Gemeinschaftserlebnisse (K3) Bedürfnisse erkennen Erkennt die Bedürfnisse der betreuten Personen hinsichtlich der lltagsgestaltung (K3) Gesprächssituationen Gestaltet Gesprächssituationen wertschätzend und verstehend (K3) Entwicklungsförderung Begleitet und fördert die Kinder in ihrer Entwicklung (K3) Kin Freispiel / Freizeit Begleitet Kinder in Freispiel-resp.-Freizeitsequenzen (K3) Kin Freiräume und Grenzen Kin Gibt den Kindern Freiräume, setzt ihnen bei Bedarf Grenzen und begründet diese (K4) Kontaktförderung Gestaltet und fördert den Kontakt, das soziale Lernen und die Personenzentrierte Haltung Kin Kooperation unter den Kindern (K3) Integriert spekte personenzentrierter Haltung in die berufliche rbeit (K4) 7

8 Leistungsziele Behindertenbereich us diesen drei Leistungszielen ist eines auszuwählen Körperpflege Unterstützt die betreuten Personen bei der Körperpflege oder übernimmt diese stellvertretend. (K3) Bewegungsförderung Wendet Methoden der Bewegungsförderung im lltag an und beschreibt deren Bedeutung für das Wohlbefinden der Übergangssituationen betreuten Person. (K3) Gestaltet Übergangs- resp. Eintritts- und ustrittssituationen personen- und situationsgerecht. (K4) Diese acht Leistungsziele sind alle zu erfüllen Esssituationen Beh Begleitet und gestaltet Esssituationen für Menschen mit Behinderung bedürfnisgerecht. (K3) lltagsgestaltung Wendet vielfältige Möglichkeiten der lltagsgestaltung wie Strukturierung, Rhythmisierung oder Ritualisierung an. (K3) Gespräche führen Gestaltet Gesprächssituationen wertschätzend und verstehend. (K3) Förderung der Selbständigkeit Beh Berücksichtigt und fördert die Selbständigkeit der Menschen mit Behinderung gezielt. (K3) Unterstützung in Bedürfnisäusserung Beh Unterstützt und fördert Menschen mit Behinderung in der Äusserung ihrer Bedürfnisse. (K3) Professionelle Beziehungsgestaltung Beh Gestaltet die Beziehung mit Menschen mit auffälligem Verhalten professionell. (K4) Verbale und nonverbale Botschaften Nimmt verbale und nonverbale Botschaften wahr und reagiert angemessen darauf. (K3) Personenzentrierte Haltung Integriert spekte personenzentrierter Haltung in der beruflichen rbeit. (K4) Leistungsziele Betagtenbereich us diesen drei Leistungszielen ist eines auszuwählen Körperpflege Unterstützt die betreuten Personen bei der Körperpflege oder übernimmt diese stellvertretend. (K3) Bewegungsförderung Wendet Methoden der Bewegungsförderung im lltag an und beschreibt deren Bedeutung für das Wohlbefinden der Übergangssituationen betreuten Person. (K3) Gestaltet Übergangs- resp. Eintritts- und ustrittssituationen personen- und situationsgerecht. (K4) Diese acht Leistungsziele sind alle zu erfüllen Medikamentenbewirtschaftung Bet Bereitet im Rahmen der betrieblichen Kompetenzen die Verabreichung von im rbeitsfeld gebräuchlichen Gefahren /Sicherheit Bet Validierende Haltung Bet Prophylaxen Bet Essensverabreichung Bet Entwicklung und utonomie fördern Bet Medikamenten vor und führt diese durch (K3) Erkennt Gefahrenpotenziale für Verletzungen und Gesundheitsschädigungen bei Pfleghandlungen und berücksichtigt diese bei der usführung (K3) Begegnet Betagten mit psychischen und hirnorganischen Veränderungen und Krankheiten in einer validierenden Haltung und geht angemessen mit ihnen um (K4) Führt Dekubitus-,Sturz-,Pneumonie-, Thrombose-und Kontrakturen-Prophylaxe im Rahmen seiner/ihrer Kompetenzen situationsgerecht durch(k3) Unterstützt Menschen mit Essbehinderungen beim Essen in angepasster Weise(K3) Berücksichtigt Möglichkeiten zur Förderung der Selbständigkeit und Lebensqualität bei der Unterstützung in den ktivitäten des tägl. Lebens (TL) (K3) Verbale und nonverbale Botschaften Nimmt verbale und nonverbale Botschaften wahr und reagiert angemessen darauf (K3) Dokumentation Wendet die im Betrieb üblichen Verfahren und Instrumente an (z.b. ktenführung und Bewohnerdokumente) 8

9 2.3 Vorgaben zur Formulierung der ufgaben und der Bewertungskriterien Die VP-verantwortliche Fachkraft formuliert oder wählt, entsprechend der Fachrichtung, zur Überprüfung der neun vorgegebenen Leistungsziele drei komplexe ufgaben: Kinderbereich: 1 ufgabe der Position 1 und 2 ufgaben der Position 2 (insgesamt 3 ufgaben) Behindertenbereich: 1 oder 2 ufgaben der Position 1 und 1 oder 2 ufgaben der Position 2 (insgesamt 3 ufgaben) Betagtenbereich: 1 oder 2 ufgaben der Position 1 und 1 oder 2 ufgaben der Position 2 (insgesamt 3 ufgaben) Die formulierten ufgaben müssen den nforderungen an eine ausgebildete Fachfrau/einen ausgebildeten Fachmann Betreuung entsprechen. Sie ist vielschichtig und ermöglicht der Kandidatin/ dem Kandidaten ihre/ seine Handlungskompetenzen in lltagssituationen umfassend zu zeigen. Den Positionen 1 und 2 werden die neun vorgegebenen Leistungsziele zugeordnet dazu jeweils 5 Bewertungskriterien gewählt (siehe uflistung der Leistungsziele im jeweiligen, zu prüfenden Fachbereich). Einer ufgabe müssen mindestens zwei Leistungsziele zugeordnet werden. Zusätzlich wird während der Prüfungszeit, die Qualität der Planung, die Einhaltung der rbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bewertet. 2.4 Vorbereitung auf die Prüfung Die Kandidatin/der Kandidat erhält die ufgabenstellungen direkt durch die Chefexpertin/ den Chefexperten zehn rbeitstage vor dem Prüfungstermin per Post in den Betrieb. Es werden pro Woche 1 Schultag und 2 Wochenendtage abgezogen. Der usbildungsbetrieb stellt der Kandidatin/dem Kandidaten 2 x 2,5 Stunden Planungszeit im Betrieb zur Verfügung. 2.5 Die Planung Das Dokument Planung der Praxisarbeit wird vollständig durch die Kandidatin/den Kandidaten ausgefüllt. 2.6 Die Durchführung der Prüfung im Lehrbetrieb Die VP-verantwortliche Fachkraft ist verantwortlich dafür, dass die Institution über die bschlussprüfung informiert ist und dass die Prüfung ungestört durchgeführt werden kann. Sie/er sorgt für einen Raum, in den sich die Expertinnen/Experten zurückziehen können und in dem das Reflexionsgespräch ungestört stattfinden kann. 3. Prüfungsdauer und Verlauf der Prüfung 3.1 Prüfungsdauer Die Dauer der einzelnen Position und die Reihenfolge kann im gegebenen Gesamtrahmen individuell festgelegt werden (entsprechend den Vorgaben des Fachbereichs). Durchführung Position 1 und 2: 195 Minuten (3 Std 15 Min) 2 x 10 Minuten Übergangszeit zwischen den Positionen 1 und 2: 20 Minuten Vorbereitung auf das Reflexionsgespräch: Position 3 Reflexionsgespräch: Gesamtdauer: 45 Minuten 45 Minuten 305 Minuten (5 Std 5 Min) 9

10 3.2 Verlauf des Prüfungstages Die Prüfung findet am rbeitsplatz der Kandidatin/des Kandidaten statt. Die Kandidatin/der Kandidat begrüsst die Expertinnen/Experten, informiert sie mündlich über allfällige Änderungen in der Planung und begründet diese. Sie/er führt die geplanten rbeiten (Position 1 und 2) aus. Zwei Expertinnen/Experten sind während der ganzen Dauer der Prüfung anwesend, beobachten und bewerten die gesamte Prüfung. Im nschluss an die ausgeführten ufgaben hat die Kandidatin/der Kandidat Gelegenheit, sich auf das Reflexionsgespräch (Position 3) vorzubereiten. Im Reflexionsgespräch (Position 3) beantwortet die Kandidatin/der Kandidat die Fragen der Expertinnen/der Experten zur usführung der ufgaben. Sie/Er reflektiert und begründet die geleistete rbeit. Es wird empfohlen, dass die VP verantwortliche Fachkraft während der Prüfungszeit nicht mit den Kandidaten zusammenarbeitet. Zum Inhalt des Dokuments Planung der Praxisarbeit rbeitsort Kurze Beschreibung des rbeitsortes: Name der Institution, ngebot, bteilungen, Gruppen, Bereiche, Organigramm (Beilagen: Lageplan und Leitbild). Team Funktionen der anwesenden Team-Mitarbeitenden während der Prüfungszeit, evtl. Besonderheiten der aktuellen rbeitssituation falls relevant für die Prüfungssituation. ufgaben Für jede ufgabe sind Punkt bis D gesondert zu beschreiben.. Vorhaben Kurze Beschreibung des geplanten Vorhabens B. Der ufgabe zugeordnete Leistungsziele Die in der nmeldung aufgelisteten Leistungsziele werden unter B auf das Planungsdokument übertragen. C. Beteiligte Personen Beschreibung der betreuten Person(en), inkl. korrekter Name. D. Planung des Vorgehens in Teilschritten Uhrzeit / Dauer ktivität / Tätigkeit gogisches / pädagogisches / betreuerisches Ziel Fachliche Überlegungen Persönliches Ziel Die Planung wird mit folgendem Leistungsziel bewertet: Planung LZ Plant ktivitäten aufgrund von Beobachtungen und eigenen Überlegungen unter Berücksichtigung wesentlicher betreuerischer spekte. (K4) 10

11 Formale nforderungen an die Planung der Praxisarbeit 10 bis maximal 20 Seiten, maschinengeschrieben (rial 11) und pro ufgabe geheftet. Die Kandidatin/der Kandidat ist verantwortlich dafür, dass fünf Tage vor Prüfungsbeginn beide Experten im Besitz einer Planung der Praxisarbeit in Papierform sind. Ebenfalls fünf Tage vor Prüfungsbeginn erhält die zuständige Chefexpertin ein Exemplar elektronisch. 4. Reflexionsgespräch Im Reflexionsgespräch beantwortet die Kandidatin/der Kandidat die Fragen der Expertinnen/Experten zur Planung und usführung der ufgaben. Sie/er reflektiert ihre/seine rbeit. Sie/er stellt Bezüge zu den vorgegebenen Leistungszielen her. Sie/er beschreibt Schwierigkeiten und alternative Vorgehensweisen. Sie/er begründet die geleistete rbeit fachlich. Die Expertinnen/Experten führen und protokollieren das Gespräch. In Position 3 werden folgende zwei Leistungsziele überprüft: LZ LZ Beschreibt, begründet und reflektiert das eigene Handeln und leitet daraus Konsequenzen ab. (K4) Leitet aus der Beurteilung der Zielerreichung nächste Schritte für die Betreuungsarbeit und/oder das eigene Verhalten ab. (K4) 5. Bewertung Die Bewertung der Positionen erfolgt durch die Experten. Position 1 (Einzelsituation) und Position 2 (Gruppensituation), sowie Position 3 (Reflexionsgespräch) werden je einzeln bewertet. Die Expertinnen/Experten verfolgen die Tätigkeiten der Kandidatin/des Kandidaten während der Prüfungszeit und bewerten die usführung der ufgaben gemäss dem jeweiligen VP Bewertungsraster. Bewertet werden Die Fachkompetenzen mittels Kriterien, die den vorgegebenen Leistungszielen zugeordnet werden (unterschiedlich je nach Fachbereich) Die schriftliche Planung mittels dem Leistungsziel Nr (gilt für alle Fachbereiche) Die Durchführung (gilt für alle Fachbereiche) Die rbeitssicherheit, der Gesundheits- und Umweltschutz (gilt für alle Fachbereiche) Die Expertinnen/Experten bewerten das Reflexionsgespräch anhand des entsprechenden Bewertungsrasters. Das Gespräch wird protokolliert. Das Expertenteam verantwortet das Gesamtergebnis der praktischen Prüfung. Der Kandidatin/dem Kandidaten darf während der Dauer des Qualifikationsverfahrens keine Einsicht oder Information über die Bewertung der VP gewährt werden. 6. Notengebung Das Expertenteam füllt das Formular Notenblatt VP aus und berechnet die Gesamtnote (Note Qualifikationsbereich VP). Können sich die Expertinnen/Experten nicht auf eine Note einigen, so entscheidet die von der kantonalen Prüfungsbehörde bestimmte Instanz (Chefexpertin/Chefexperte). Diese kann eine andere Expertin, einen anderen Experten zur Bewertung beiziehen. 11

12 7. Qualitätssicherung Für die Qualitätssicherung wesentlich sind: Die Erstellung und/oder Überprüfung und Freigabe der ufgaben Position 1 und 2 der VP durch die Chefexpertin/den Chefexperten. Die Information, Schulung und Beratung der VP-verantwortlichen Fachkraft durch die Chefexpertin/ den Chefexperten. Die Information und Schulung der Kandidatinnen/Kandidaten durch die Chefexpertin/den Chefexperten. 12

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