SGV - Blitzschutz - Spick

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1 BRANDSCHUTZ l BLITZSCHUTZ / ELEKT RO SGV Solothurnische Gebäudeversicherung sicher da, wenn man sie braucht. SGV - Blitzschutz - Spick für Erstellung, Kontrolle, Instandhaltung und Beitragswesen von Blitzschutzsystemen und Überspannungsschutzeinrichtungen Ausgabe 2015

2 Inhaltsverzeichnis Seite Allgemeines Ansprechpartner/Zuständigkeiten des Fachbereichs Blitzschutz bei der SGV Dokumente / Bezugsquellen 4 5 Rechtliche Grundlagen Gültige Gesetze, Verordnungen, Normen und Regeln 6 VKF Brandschutzrichtlinie Blitzschutzsysteme Notwendigkeit von Blitzschutzsystemen (Blitzschutzpflicht) 8 Blitzschutzklassen 8 SGV Blitzschutz-Konzession 9 Beiträge und Meldewesen Blitzschutzsysteme 11 Dokumentation 13 Kontrollen 15 2 von 30

3 Inhaltsverzeichnis Seite Neuerungen, Erläuterungen, Tipps und Tricks Neuerung: kein Blitzschutz mehr ohne Überspannungsschutz 18 Tipps und Tricks: Trennungsabstand berechnen / Faustformel 19 Erläuterung: Anschlüsse an den Fundamenterder 20 Erläuterung: SPD Verdrahtung - Leiterlängen 21 Erläuterung: SPD Parallelführen von Leitungen 22 SGV Dokumente Anmelde- und Beitragsgesuch 23 Projekteingabe / Installationsattest / Fertigmeldung 24 Symbole und Farben zu Blitzschutzzeichnungen Blitzkugel und Schutzwinkelverfahren Zeichnung (Rasterblatt) und Tabellen Merkblatt Anspitzen von 30

4 Fachbereich Blitzschutz bei der SGV Ansprechpartner / Zuständigkeiten I Auskünfte zu allgemeinen und administrativen Fragen I Konzessionären-Verzeichnis I Bestellen von Dokumentationen (FA, Skizzen) zu bestehenden Anlagen I Technische Auskünfte zu Blitzschutzsystemen I Terminvereinbarungen für Besprechungen, Beratungen I Leitung des Fachbereichs Nicole Trachsel Administration Blitz- und Brandschutz Tel Kurt Eggenschwiler Blitzschutz- und Elektroexperte Tel Kontaktdaten Brandschutzabteilung Tel Fax blitzschutz@sgvso.ch Internet Anschrift Solothurnische Gebäudeversicherung Brandschutz Baselstrasse 40 Postfach Solothurn 4 von 30

5 SGV Dokumente / Downloads I Unter folgendem Link können die aktuellsten, öffentlichen Dokumente der SGV heruntergeladen werden: I Downloads I Auswahl der Dokumente die zum Herunterladen sind: I SGV - Blitzschutz Spick I Konzessionären - Verzeichnis I Anmelde- und Beitragsgesuch I Projekteingabe / Installationsattest / Fertigmeldung I Symbole Blitzschutz I Weisung: Beiträge an Brandschutzmassnahmen I Merkblatt Anspitzen 5 von 30

6 Gültige Gesetze, Normen und Regeln I Für die Installation, Unterhalt, Kontrollen von Blitzschutzsystemen im Kanton Solothurn müssen folgende Richtlinien, Regeln, Normen, Gesetze und Verordnungen berücksichtigt und angewendet werden: I VKF Brandschutzrichtlinie Blitzschutzsysteme vom Januar Kann unter folgendem Link kostenlos heruntergeladen werden: I Blitzschutz-Leitsätze neu: Regeln des CES (SNR :2015) vom April Als Alternative oder Ergänzung können auch die SN EN angewendet werden. Kauf / Bestellung direkt bei electrosuisse oder suissetec I Fundamenterder Leitsätze des SEV 4113:2008 der electrosuisse (für Fundamenterder und einbetonierte Leitungen) Kauf / Bestellung direkt bei electrosuisse oder suissetec 6 von 30

7 Gültige Gesetze, Normen und Regeln I Niederspannungs-Installationsnorm (NIN) Electrosuisse SN , Ausgabe 2015 (für den Inneren Blitzschutz wird nur von Elektrofachleuten benötigt) I Das Solothurnische Gebäudeversicherungsgesetz mit der dazu gehörenden Vollzugsverordnung. Kann unter folgendem Link kostenlos heruntergeladen werden Gesetz Verordnung Ι Link zu den Online-Shops von electrosuisse und suissetec von 30

8 Brandschutzrichtlinie Blitzschutzsysteme VKF Brandschutzrichtlinie Blitzschutzsysteme I Notwendigkeit (Blitzschutzpflicht) I Im Abschnitt 2 sind die Notwendigkeiten (Pflicht) zur Erstellung von Blitzschutzsystemen geregelt. I Blitzschutzklassen I Im Anhang zur Ziffer 2 in der Tabelle der Richtlinie sind die Blitzschutzklassen I, II und III zu den jeweiligen Objekten / Nutzungen zugeteilt. Die Blitzschutzklasse IV kommt in der Schweiz nicht zur Anwendung. I Die Spalte A gilt bei der SGV als Mindestanforderung, die angewendet werden muss! I Empfohlen und unterstützt wird von der SGV jedoch die Anwendung der Spalte B. 8 von 30

9 SGV Blitzschutz-Konzession I Wer im Kanton Solothurn äussere Blitzschutzanlagen installieren will, braucht dazu eine Bewilligung (Konzession) der SGV. I Voraussetzung dafür ist ein gültiges VKF-Zertifikat als Fachperson Äusserer Blitzschutz. Informationen zur Prüfung und zum Zertifikat: I Bisherige Konzessionäre nach altem Recht (ohne VKF-Zertifikat) können ihre Konzession behalten, müssen jedoch wie die VKFZertifikatsinhaber alle 5 Jahre zweieinhalb Tage Weiterbildung auf dem Gebiet Blitzschutz nachweisen. 9 von 30

10 SGV Blitzschutz-Konzession I Das Konzessionären-Verzeichnis ist auf der Homepage der SGV I Konzessionsinhaber sind verpflichtet Mutationen (Adressänderungen, Arbeitgeberwechsel und dgl.), die das Verzeichnis der konzessionierten Installateure betreffen, innert Monatsfrist zu melden. I Erfüllt der Konzessionsinhaber die Voraussetzungen für eine Konzession nicht mehr, verstösst er gegen rechtliche Bestimmungen oder meldet er notwendige Mutationen nicht, wird die Konzession entzogen. I Unter nachfolgendem Link findet man VKF-anerkannte Weiterbildungen 10 von 30

11 Beiträge und Meldewesen I Auf Gesuche hin, zahlt die SGV Beiträge von 20% an die Installationskosten von Blitzschutz- und Überspannungsschutzeinrichtungen. Die Beitragsbedingungen für Beiträge an Blitzschutzsysteme sind in der Weisung der SGV Beiträge an Brandschutzmassnahmen geregelt. Die Weisung kann unter folgendem Link heruntergeladen werden Das Wichtigste zusammengefasst: l Das Beitragsgesuch muss vor der Arbeitsausführung mit den projektierten Kosten bei der SGV eingereicht werden. Unter folgendem Link kann das Beitragsgesuch heruntergeladen werden 11 von 30

12 Beiträge und Meldewesen I Der SGV muss vor der Arbeitsausführung ein Projekt zur Genehmigung eingereicht werden. Die Projekteingabe kann mit dem Formular der SGV (Projekteingabe / Installationsattest / Fertigmeldung) und den dazugehörenden Beilagen erfolgen. Link zum Formular I Nur an betriebsbereite Anlagen (Vorbereitungsarbeiten sind erst nach der kompletten Installation beitragsberechtigt). I Nur an Installationen, die zusätzlich zu den Anforderungen der NIN (Elektro-Installations-Norm) installiert werden. I Nur an ortsfest installierte Anlagen (nicht steckbare), keine Provisorien und temporäre Anlagen. 12 von 30

13 Dokumentation I Über jedes neu errichtete Blitzschutzsystem sind durch den Errichter eine Dokumentation mit folgenden Angaben anzufertigen und der SGV und dem Eigentümer auszuhändigen: I die Anordnung «natürlicher» und «künstlicher» Leiter des äusseren Blitzschutzes, inklusive von aussen eingeführte metallene Leitungen und die Verbindungen zum Schutz-Potenzialausgleich; I die Anordnung der Erdungsanlage; I Werkstoffe und Abmessung der verwendeten Leiter; I Angaben über Bestandteile wie Betonbewehrungen, Fassadenelemente und dergleichen, die in den äusseren Blitzschutz einbezogen sind; I Berechnungen für die LPS (Trennungsabstände, Blitzkugelradien, Schutzwinkel usw.); 13 von 30

14 Dokumentation I Protokolle über die durchgeführten Kontrollen und Erdungsmessungen. Die sichere Verbindung der Erdanschlusspunkte mit dem Erdungssystem müssen überprüft, protokolliert und der SGV eingereicht werden. I Verdeckte und nicht mehr zugängliche bzw. nachvollziehbare Anschlüsse und Leitungen müssen mit Fotos, Planunterlagen und dgl. dokumentiert und der SGV eingereicht werden. I Sind mehrere Errichter (Elektroinstallateur, Fassadenbauer, Spengler usw.) am Objekt beteiligt, ist für die Beibringung der Dokumente durch die Bauherrschaft eine dafür verantwortliche Fachperson zu bestimmen. I Das Installations-Attest kann mit dem Formular der SGV (Projekteingabe / Installationsattest / Fertigmeldung) und den dazugehörenden Beilagen erfolgen. Link zum Formular 14 von 30

15 Kontrollen l Grundsätzliches l Die SGV kann für die Kontrollen Fachfirmen beauftragen. l Pflichtanlagen l werden durch die SGV kontrolliert. l Weist eine Anlage Mängel auf, verfügt die Gebäudeversicherung deren Behebung. l Die Behebung der Mängel ist der Gebäudeversicherung mittels Mängelbehebungsanzeige zu melden. l Die Anlage wird danach wenn nötig von der SGV einer Nachkontrolle unterzogen. l Wird die Verfügung innert der festgesetzten Frist nicht befolgt, wird sie nach den 83 ff des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vollstreckt. Der Eigentümer ist haftbar für die Kosten. 15 von 30

16 Kontrollen l Abnahmekontrolle I Jedes neue Blitzschutzsystem wird einer Abnahmekontrolle unterzogen. I Pflichtanlagen durch die Abnahmekontrolle der SGV, oder durch eine von der SGV beauftragte Fachfirma. I Freiwillige durch Überprüfung des Installationsattestes. I Die freiwilligen Anlagen können durch die SGV einer Stichkontrolle unterzogen werden. I Dies gilt auch für Erweiterungen und Änderungen von bestehenden Systemen. I Durch die Abnahmekontrolle wird die Verantwortung der Errichterfirma nicht aufgehoben. 16 von 30

17 Kontrollen I Periodische Kontrollen I In der Regel werden Blitzschutz- und Überspannungsschutzsysteme alle 10 Jahre kontrolliert. I Pflichtanlagen werden durch die SGV kontrolliert, oder durch eine von der SGV beauftragte Fachfirma. I Eigentümer von freiwilligen Anlagen werden im Kontrollturnus von der SGV schriftlich auf die Fälligkeit der Kontrolle aufmerksam gemacht. I Auf Wunsch des Anlagebesitzers werden die Kontrollen durch die SGV durchgeführt. I Eine allfällige Mängelbehebung liegt in der Verantwortung des Eigentümers. 17 von 30

18 Blitzschutz immer mit Überspannungsschutz I Was gehört alles zum Blitzschutzsystem? :2015 / In allen von aussen eingeführten Elektro-, und Datenleitungen müssen neu zwingend blitzstromfähige Überspannungsableiter (SPD) eingebaut werden! 18 von 30

19 Trennungsabstand berechnen / Faustformel l Die Einhaltung des Trennungsabstandes ist in jedem Fall anzustreben. l Bei Gebäuden mit technisch empfindlichen Einrichtungen, Explosionsund feuergefährdeten Bereichen ist es ein Muss l Formel zur Berechnung: l Faustformel: Die Länge in Meter entlang der Fang- und Ableiter vom Punkt der Näherung bis zum Niveau der Verbindung des Blitzschutzerders zum Potenzialausgleich mal l 4 cm bei Bl.Kl. III l 6 cm bei Bl.Kl. II l 8 cm bei Bl.Kl. I 19 von 30

20 Anschlüsse an den Fundamenterder l Stahlseil verzinkt als Anschluss an den Fundamenterder ist nicht gestattet. Dieses muss mind. 5 cm von Beton umschlossen sein, damit der Korrosionsschutz gewährt ist! Anschlüsse an den Fundamenterder müssen aus korrosionsbeständigem Material wie Kupfer oder Chromstahl V4A bestehen! l Isolierte Kupferleiter T-Seil als Anschluss an den Fundamenterder. Dies ist nicht gestattet, da durch die kapillare Wirkung der Hohlräume zwischen den einzelnen Kupferleitern Wasser mit Sauerstoff zu der Anschlussstelle im Beton gelangen kann und diese oxidiert! 20 von 30

21 SPD Verdrahtung - Leiterlängen Verdrahtung von Überspannungsableitern l Um einen hohen Spannungsabfall zu vermeiden ist beim Einbau von Ableitern darauf zu achten, dass die Anschluss- und Ableitungslängen möglichst kurz sind. l Bei der T-Verdrahtung dürfen L1 + PE, L2 + PE, L3 + PE, N + PE max. 0,5 m betragen. Bei der V-Verdrahtung muss nur der PE Anschluss bei der max. Länge berücksichtigt werden. 21 von 30

22 SPD Parallelführen von Leitungen l Das Parallelführen geschützter und ungeschützter Leitungen muss möglichst vermieden werden. 22 von 30

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