Antworten der Parteien SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Grüne, FDP, Linkspartei.PDS
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- Ulrike Gehrig
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1 Antworten der Parteien SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Grüne, FDP, Linkspartei.PDS zu den Wahlprüfsteinen zur Bundestagswahl 2005 Gestärkte Verbraucher, starke Wirtschaft Bewegung für unser Land Plädoyer für eine nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik für die Legislaturperiode 2005 bis 2009 des Verbraucherzentrale Bundesverbandes - vzbv Hier nehmen die Parteien zu den Wahlprüfsteinen und den einzelnen Handlungsfeldern Stellung. Punkt für Punkt und Tag für Tag werden die Positionen zu den 33 Handlungsfeldern im Vergleich mit den anderen Parteien dargestellt. Verbraucherzentrale Bundesverband Markgrafenstr Berlin presse@vzbv.de Link zu den Wahlprüfsteinen:
2 Überschuldung: Zahlungsunfähigkeit vermeiden, Kaufkraft wiederherstellen Die Ausgangslage: Jeder zwölfte Haushalt in Deutschland ist überschuldet: Das Einkommen dieser Haushalte reicht nicht mehr aus, um den Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. So hat zum Beispiel die Zahl der Zwangsversteigerungstermine für Wohnimmobilien in den neuen Bundesländern im ersten Halbjahr 2005 einen Rekordwert erreicht. Hinter diesen Zahlen stehen nicht allein Millionen von Einzelschicksalen. Das Problem hat auch eine wichtige volkswirtschaftliche Dimension. Drei Millionen überschuldete Haushalte bedeutet auch: Drei Millionen Haushalte, die in Sachen Kaufkraft, Binnennachfrage, Steuerund Sozialabgaben weitgehend ausfallen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind und die kaum Rücklagen für die private Altersvorsorge bilden können. Ein aktives Vorgehen gegen die wachsende Überschuldung nützt damit nicht nur den Betroffenen selbst, sondern führt auch zur Entlastung der Sozialkassen. Häufig wäre der Weg in die Überschuldung vermeidbar, wenn nicht Schwierigkeiten beim Zugang zu einem Girokonto, der völlig unzureichende Schutz privater Bauherren gegen die Insolvenz von Bauunternehmen und eine überbordende Bürokratie beim Kontopfändungsrecht aus zunächst geringfügigen Problemen existentielle Krisen werden lassen. Die zunehmende Überschuldung verführt immer mehr kommerzielle Finanzsanierer und Schuldenregulierer zur Geschäftemacherei mit der Armut: Die Zahl der Abmahnungen, mit der der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen gegen unseriöse Schuldenregulierer vorgehen müssen, steigt ständig. Zum Beispiel: Kontopfändungsrecht Bürokratie pur Ingrid und Michael H. aus dem bayerischen Weilheim sind überschuldet. 1 Die vierköpfige Familie hatte aus stabilen finanziellen Verhältnissen heraus ein Eigenheim gebaut, das allerdings massive Baumängel aufweist. Zudem meldete der Bauträger Insolvenz an. Trotz kalkulierten Polsters scheitert deshalb die Finanzplanung von Familie H. Die Zwangsversteigerung der Immobilie reicht zur Tilgung der Verbindlichkeiten nicht annähernd aus. Ein Gläubiger pfändet bereits das Gehalt von Herrn H.. Die anderen Gläubiger, die bei der Lohnpfändung zu spät kamen, versuchen nun, von ihm anderweitig Mittel zu erzwingen. So pfändet ein Gläubiger das Kontoguthaben der Familie, auf dem kurz zuvor der Teil des Lohns eingegangen war, der nach der Lohnpfändung übrig blieb. Durch die Pfändung wird das Girokonto gesperrt. Die Lastschrift mit der Miete geht zurück. Die dadurch entstehenden Kosten und die Verzugszinsen lassen den Schuldenberg der Familie weiter wachsen. Nach geltendem Recht verbleiben Michael H. lediglich 14 Tage, um die Freigabe des Existenzminimums für seine Familie zu erreichen. Dieser Zeitraum verkürzt sich meist, weil der Kontoinhaber nicht sofort über die Kontopfändung informiert ist. Michael H. muss nun: 1. Pfändungsschutz nach 850 k Abs. 1 ZPO beantragen, 2. zusätzlich auch Notbedarfsschutz nach 850 k Abs. 2 ZPO, um den notwendigen Lebensbedarf schon vor der abschließenden gerichtlichen Entscheidung sicherstellen zu lassen, und 3. einen Antrag auf einstweilige Anordnung nach 850 k Abs. 3 ZPO stellen, weil er befürchten muss, dass das Gericht nicht innerhalb der 14-Tage-Frist entscheidet und die Bank, die dem 1 Das Beispiel ist fiktiv, steht jedoch prototypisch für zahlreiche Einzelfälle
3 Gläubiger für die korrekte Abwicklung der Kontopfändung haftet, das Kontoguthaben auskehrt. Weil Familie H. mit dem umständlichen gerichtlichen Procedere nicht vertraut ist, hat sie keinen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt. Die Folge: Für Familie H. ist selbst der Teil des Lohnes endgültig verloren, der nach dem Gesetz unpfändbar ist. Da die Kontopfändung Dauerwirkung hat, gerät Familie H. auch in den Folgemonaten mit der Mietzahlung und anderen Überweisungen in Verzug; Teile der Miete werden per teurer Baranweisung entrichtet. Der Vermieter droht mit der Kündigung. Die Bank kündigt schließlich die Kontoverbindung "wegen der dauerhaften Blockade durch die Pfändung". Positivbeispiel Großbritannien: Konzertiertes Vorgehen gegen Überschuldung In Großbritannien ist die Überschuldungsquote ähnlich hoch wie in Deutschland. Angesichts der Schwächung der Volkswirtschaft durch eine hohe Überschuldungsrate berief die britische Regierung im Jahr 2000 eine "Task Force zur Bewältigung der privaten Überschuldung". Ihre Ansiedlung im Department for Trade and Industry zeigt: Hier geht es nicht um Karitas, sondern um Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft. Der Task Force gehören Vertreter verschiedener Ministerien, der Finanzaufsicht, der Kreditwirtschaft, lokaler Verwaltungen, Verbraucherverbände und der Wissenschaft an. Ein National Action Plan unterrichtet die Öffentlichkeit jährlich über das Arbeitsprogramm und das bisher Erreichte. In einzelnen Bereichen macht sich die Bündelung der Kräfte und die strategische Abstimmung bereits positiv bemerkbar: Gesetzliche Maßnahmen zur Überwindung von Überschuldung und politische Maßnahmen zur Prävention sind durch regelmäßige Evaluationen sinnvoller aufeinander abgestimmt. Der Handlungsbedarf: Eine von der Bundesregierung initiierte Task Force aus Vertretern der betroffenen Ministerien, Behörden, Kreditwirtschaft, Verbraucherverbände und der Wissenschaft muss eine nationale Strategie gegen Überschuldung und zur Förderung der finanziellen Allgemeinbildung entwickeln. Bundestag und Bundesregierung müssen eine umfassende Reform des Kontopfändungsrechts mit dem Ziel eines Abbaus von Bürokratie und Überregulierung in Angriff nehmen. Parallel ist eine Verschlankung des Verbraucherinsolvenzverfahrens notwendig mit dem Ziel, vermögenslose Schuldner ohne pfändbares Einkommen schnell wieder zu aktiven Konsumenten zu machen. Bundestag und Bundesregierung müssen endlich durchsetzen, dass jeder Verbraucher Zugang zu einem Girokonto auf Guthabenbasis bekommt. Zehn folgenlose - Jahre nach der freiwilligen Selbstverpflichtung der Banken sollte dieses Recht nach dem Vorbild Belgiens und Frankreichs gesetzlich verankert werden. Bei der Reform des Rechtsberatungsgesetzes müssen Bundestag und Bundesregierung sicherstellen, dass unseriöse Unternehmen von der Schuldnerberatung und Schuldenregulierung ausgeschlossen werden.
4 Antworten der SPD auf die Wahlprüfsteine des vzbv Höchste Priorität muss die Vorbeugung gegen Überschuldung haben. Erste Initiativen im Bereich der Kirchen oder der Banken haben sich bereits gegründet, um möglichst schon in Schulen über einen verantwortlichen Umgang mit Geld aufzuklären. Der Vorschlag des vzbv zur Gründung einer entsprechenden Task Force geht in die richtige Richtung. Wenn eine Überschuldung bereits eingetreten ist, so hat sich das Mittel der Verbraucherinsolvenz bewährt. Seit 1999 können auch Privatleute wie Firmen Konkurs anmelden. Zunächst war das Interesse an der so genannten Verbraucherinsolvenz gering, da für das Verfahren rund Euro an Gerichtskosten gezahlt werden müssen. Wer überschuldet ist, kann diese Summe nur schwer aufbringen. Doch seit der Gesetzesänderung durch die rot-grüne Bundesregierung Ende 2001 kann man diese Kosten stunden lassen und nach dem Verfahren abstottern. Seither steigt die Zahl derjenigen, die mit Hilfe der Verbraucherinsolvenz schuldenfrei werden, ständig an. Sie hat sich nach der Auskunft von Schuldnerberatern als ein wirksames Mittel gegen Überschuldung und für die Wiederherstellung der Kaufkraft erwiesen. Wichtig ist allerdings, dass die Betroffenen seriöse Hilfe erhalten. Hier sind die Verbraucherzentralen und öffentlichen Schuldnerberatungen von besonderer Bedeutung. Im Bereich des Pfändungsrechts sehen wir wie der vzbv Reformbedarf. Um auch verschuldeten Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu einem Girokonto zu ermöglichen, setzt sich die SPD für das Girokonto für Jedermann ein. Denn: Ohne ein Girokonto ist die Teilnahme am modernen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben heute fast unmöglich. Deshalb müssen die Kreditinstitute ihrer Selbstverpflichtung, jedem und jeder ein Konto zu geben, nachkommen. Tun sie dies nicht, sind auch gesetzliche Regelungen nicht auszuschließen.
5 ANTWORT DER CDU/CSU-BUNDESTAGSFRAKTION AUF DIE WAHLPRÜFSTEINE DES VZBV In Deutschland sind mittlerweile rund 3,1 Millionen private Haushalte überschuldet oder insolvent. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen hat sich in Deutschland in nur fünf Jahren verdreifacht, allein ein Vergleich der Insolvenzanträge im April 2004 mit den Insolvenzanträgen des April 2003 zeigt, dass private Insolvenzen um 30 Prozent angestiegen sind. Bei der Bewältigung der Überschuldung nimmt die Schuldner- und Insolvenzberatung eine Schlüsselrolle ein. Allgemein muss für Betroffene aller Altersgruppen unter Beteiligung der Wirtschaft und der Kreditinstitute im Rahmen von Aufklärung und Schuldnerberatung ein Weg aus den Schulden gefunden werden. Das Kontenpfändungsrecht ist dahingehend zu reformieren, dass ein unpfändbarer Sockelbetrag zur Sicherung des Existenzminimums auf dem Girokonto uneingeschränkt verfügbar bleibt. Die geltende Rechtslage, nach der der für die Sicherung des Lebensunterhalts notwendige Betrag nicht von Anfang an geschützt ist, sondern durch aufwändige gerichtliche Verfahren freigegeben werden muss, stellt für die Betroffenen eine unzumutbare Belastung dar. Die Sicherung des Existenzminimums dient auch dazu, die Kündigung des Girovertrags zu verhindern. Führt der Schuldner mehrere Konten, ist allerdings zu gewährleisten, dass der unpfändbare Sockelbetrag nur auf einem der Konten dem Zugriff der Gläubiger entzogen ist.
6 Antworten von Bündnis 90/Die Grünen auf die Wahlprüfsteine des vzbv Überschuldete Verbraucher brauchen eine neue Chance. Die neue Insolvenzordnung ermöglicht auch Verbraucherinnen und Verbraucher einen Privatkonkurs. Nach nunmehr sechs Jahren der Umsetzung sehen wir die Notwendigkeit für eine Novellierung, um die nach wie vor bestehenden Probleme bei Kontopfändungen verbraucherfreundlich zu lösen und Verfahrensvereinfachungen einzuführen. Bei der Selbstverpflichtungserklärung der Banken für ein Girokonto für jeden ziehen wir kritische Bilanz und fordern die Kreditwirtschaft auf, die Situation bei der Kontoeröffnung verbraucherfreundlicher zu gestalten und für mehr Transparenz bei Schlichtungssprüchen und Ablehnungsgründen zu sorgen. Wir sehen die Notwendigkeit, Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Recht auf ein Girokonto gesetzlich einzuräumen, wenn Schuldnern weiterhin so viele Steine in den Weg gelegt werden. Zum gesellschaftlichen Problem zunehmende Verschuldung sollten sich die betroffenen gesellschaftlichen Akteure an einen Tisch setzen und Lösungsstrategien diskutieren.
7 Antworten der FDP auf die Wahlprüfsteine des vzbv Die FDP fordert die Einführung eines fakultativen Abwendungsverfahrens im Vorfeld gerichtlicher Inanspruchnahme unter Beteiligung des Gerichtsvollziehers. Dies kann zu einer Erleichterung und Beschleunigung von Vollstreckungsmaßnahmen führen. Ein alternatives Schuldenbereinigungsverfahren in Form eines Abwendungsverfahrens würde im Hinblick auf die hohe Zahl der Vollstreckungsbescheide, die unmittelbar zur Einleitung der Zwangsvollstreckung führen, das Stadium des Entscheidungsverfahrens überspringen und den Gerichtsvollzieher stärker als bisher an der gütlichen Streitbeilegung beteiligen. Die Justiz würde dadurch erheblich entlastet. Vor Einleitung eines Mahn- oder Klageverfahrens kann der Gläubiger ohne großes Kostenrisiko den Gerichtsvollzieher beauftragen, eine unbezahlte, angemahnte Forderung zum Versuch der Abwendung von Vollstreckungsmaßnahmen einzuziehen. Dieses Verfahren wird dem Schuldner entgegenkommen, der die Forderung nicht bestreitet, sich aber außerstande sieht, diese sofort zu tilgen. Innerhalb der Abwendungsvereinbarung können unter der Prämisse der gütlichen Einigung Vergleiche abgeschlossen, Zahlungen entgegengenommen und Ratenzahlungen vereinbart werden. Dies führt für den Schuldner zu einer schnellen und unkomplizierten Entschuldung mit geringer und sozialverträglicher Kostenfolge. Vor Ort wird er aufgeklärt über das Abwendungsverfahren und die Möglichkeit einer Ratenzahlungsvereinbarung. Eine Lohnpfändung oder Kontenpfändung kann somit vermieden werden. Dies stellt eine erhebliche Beschleunigung im Verfahrensablauf dar, die durch eine etwaige Übertragung der Forderungspfändung auf den Gerichtsvollzieher noch zu steigern wäre. Die mit der Einführung der Insolvenzordnung neu eingerichteten Institute Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenzverfahren werfen nach knapp sechsjähriger praktischer Rechtsanwendung vielfältige Fragen auf. Angesichts der dramatischen Überschuldungsquote stellt sich die Frage, ob die neu eingeführten Institute wirklich dazu beitragen, den sozialen Missstand der Überschuldung wirksam abzubauen. Außerdem stellt sich die Frage, ob die sehr komplex ausgestalteten Verfahren zu einer größeren Effizienz und zu einer tendenziell besseren Gläubigerbefriedigung führen als in der Vergangenheit. Insbesondere der administrative Aufwand ist erheblich. Es wird deshalb unter rechtspolitischen, fiskalischen und sozialpolitischen Gesichtspunkten zu prüfen sein, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Institute der Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz aufrechterhalten zu können, die Verfahren zu erleichtern und zu entbürokratisieren sowie das heute bestehende Missverhältnis zwischen formalem Aufwand und tatsächlichen Regelungserfolgen zu beseitigen. Die Umsetzung der Selbstverpflichtung durch die Kreditinstitute zeigt grundsätzlich positive Ergebnisse. Die Zahl der auf der Grundlage dieser Empfehlung neu eingerichteten Girokonten konnte in der Vergangenheit deutlich erhöht werden. Außerdem bieten die Bankenverbände ein kostenfreies außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren für Probleme im Zusammenhang mit dem Girokonto für jedermann an. In Anbetracht dieser Umstände hält die FDP eine gesetzliche Verpflichtung der Kreditwirtschaft zur Einrichtung von Girokonten für nicht angezeigt. Hinzu kommt, dass eine bundesgesetzliche Regelung die Entscheidung von Streitfällen auf die Gerichte verlagern würde. Dies wäre für Betroffene ggf. mit Kosten verbunden und liefe den Zielen der Deregulierung und Entbürokratisierung zuwider. Die FDP-Bundestagsfraktion hat den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Rechtsdienstleistungsgesetz grundsätzlich begrüßt. Der Gesetzentwurf stellt sicher, daß die qualifizierte und professionelle Rechtsberatung erhalten bleibt. Die FDP-
8 Bundestagsfraktion begrüßt, daß die Bundesregierung von ihren Ursprungsplänen Abstand genommen hat und nunmehr die Rechtsberatung weiterhin auf Anwälte beschränken will. Der Gesetzentwurf enthält jedoch zahlreiche sprachliche Ungenauigkeiten, die einer stärkeren Eingrenzung und konkreteren Definition bedürfen. Durch den Gesetzentwurf wird nicht abschließend geklärt, was unter einer Nebenleistung gemeint ist. Insbesondere bedarf die Nebenleistung bestimmter Anforderungen an Qualität und Kontrolle, die im jetzigen Wortlaut des Gesetzentwurfs nicht berücksichtigt sind. Wenn bei der Schuldnerberatung der Schwerpunkt der Tätigkeit auf der Rechtsberatung liegt, ist sicherzustellen, dass die Beratung durch einen ausgebildeten Jurist erfolgt. Dadurch kann die qualifizierte und seriöse Beratung garantiert werden. Das anwaltliche Standesrecht und das Rechtsberatungs/dienstleistungsgesetz tragen gemeinsam dafür Sorge, daß der Mandant geschützt wird. Die FDP-Bundestagsfraktion wird das Thema der Reform der Rechtsberatung in der kommenden Wahlperiode erneut aufgreifen und dafür sorgen, daß die Sicherung der qualitativen Rechtsberatung auch künftig im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher garantiert wird.
9 Antworten der Linkspartei.PDS auf die Wahlprüfsteine des vzbv Wir stimmen zu, dass das Kontopfändungsrecht und das Recht der Verbraucherinsolvenz reformiert werden müssen. Auch werden wir uns dafür einsetzen, dass jeder ein gesetzliches Recht auf Zugang zu einem Girokonto auf Guthabenbasis erhält. Für die Diskussion über weitergehende Maßnahmen sind wir offen.
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