Schulsportwettbewerbe in Thüringen

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1 Schulsportwettbewerbe in Thüringen Schuljahr 2017 / 2018

2 Dank für die Unterstützung Dank fürfürdie Dank dieunterstützung Unterstützung Hauptsponsor den Partnern Partner den Sponsorenpartnern den Sponsorenpartnern JTFO_Berlin_02_ :27 Uhr Seite 1 den Sponsorenpartnern den denförderern Förderernder derdeutschen DeutschenSchulsportstiftung Schulsportstiftung den Förderern der Deutschen Schulsportstiftung den Kooperationspartnern der Deutschen Schulsportstiftung sowie den Bundesländern und Spitzensportverbänden BVG HOCKEY LEICHTATHLETIK RUDERN SCHW

3 Schulsport in Thüringen Informationen zu Schulsportwettkämpfen im Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA / JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS für Grundschulen, Regelschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Förderschulen und die berufsbildenden Schulen Wettbewerbe im Schuljahr 2017/2018 Ausschreibungen 2017/2018 Adressen Meldeformulare Ergebnisse 2016/2017 Wettkampfkalender für das Schuljahr 2017/

4 Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Bearbeitung und Gestaltung: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Dr. Rüdiger Sperschneider Rosel Geppert, Petra Eckoldt Redaktionsschluss: 18. August 2017 Druck und Verarbeitung: Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Druckerei Erscheinungsjahr: 2017 Eine Schriftenreihe des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Band 26 Die Personenbezeichnungen in der Broschüre gelten für beide Geschlechter 2

5 Inhaltsverzeichnis Grußwort des Thüringer Ministers für Bildung, Jugend und Sport... 6 Einleitung und Übersicht über Wettkampfklassen und Jahrgänge... 7 Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA 7 Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS 8 Standardprogramm 10 Ergänzungsprogramm 11 Termine der Bundesfinalveranstaltungen im Schuljahr 2017/ Allgemeine Bestimmungen 16 Hinweise zur Durchführung der Bundesfinalveranstaltungen 16 Versicherungsschutz 18 Vorbehalt 19 Anschriften wichtiger Ämter, Organisationen und Verbände Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 20 Landessportbund Thüringen 20 Schulsportkoordinatoren und Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe bei den Staatlichen Schulämtern 21 Anschriften der Thüringer Sportfachverbände 30 Allgemeine Hinweise zur Durchführung der Schulsportwettbewerbe Startberechtigung 32 Meldeformalitäten 33 Transport zu den Wettbewerben 34 Meldelisten für die Wettbewerbe 35 Einhaltung der Jahrgänge 35 Finanzierung der Wettbewerbe 36 Funktion der Schieds- und Kampfgerichte 36 Übersicht über den Weg der Thüringer Schulmannschaften zum Landesfinale 39 Wettbewerbe im Standardprogramm BADMINTOM 49 BASKETBALL 51 BEACHVOLLEYBALL 54 FUßBALL 56 GERÄTETURNEN 59 GOLF 64 HANDBALL 66 HOCKEY 68 3

6 JUDO 70 LEICHTATHLETIK 72 RUDERN 75 SCHWIMMEN 77 SKI ALPIN 79 SKILANGLAUF 83 SKISPRUNG 85 TENNIS 87 TISCHTENNIS 90 TRIATHLON 92 VOLLEYBALL 95 Wettbewerbe im Ergänzungsprogramm Basketball 100 Crosslauf 100 Fußball 101 Handball 102 Leichtathletik 102 Rodeln 103 Tischtennis 104 Volleyball 104 Zweifelderball 105 Talentwettbewerbe Vielseitigkeitswettkämpfe für Schulmannschaften 108 Badminton 109 Fußball 110 Golf 112 Hockey 113 Judo 114 Leichtathletik 115 Tischtennis 116 Schulsportwettbewerbe für Förderschulen Fußball 119 Leichtathletik 120 Schwimmen 121 Tischtennis 122 4

7 Thüringer Mannschaften bei den Internationalen Schulweltmeisterschaften Schulweltmeisterschaft Fußball (Mädchen ) vom in Prag (Tschechische Republik) 124 Schulweltmeisterschaft Beachvolleyball vom 27. Mai. 03. Juni 2017 in Papeete (Französisch Polynesien) 125 Thüringer Ergebnisse im Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA/JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS Herbstfinale vom bis in Berlin 127 Winterfinale vom 19. bis in Nesselwang 128 Frühjahrsfinale vom 02. bis in Berlin 128 Thüringer Landessieger im Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA und JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS Schuljahr 2016/ Bundesjugendspiele 2017/ Organisation und Durchführung der Schulsportwett-bewerbe in Thüringen Verwaltungsvorschrift des Thüringer Kultusministeriums vom 14. September 1996 (GABl. S. 375), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 29. August 2013 (GABl. S. 246) 140 Sicherheit im Schulsport 144 Verhalten bei erhöhter Ozonkonzentration Durchführungsmodalitäten für Lehrerfortbildungen mit dem Ziel der Qualifikationserhaltung/Rettungsfähigkeit für Schulschwimmen unterrichtende Lehrer/-innen Fortbildungsprogramm für Lehrer mit Einsatz im Schwimmunterricht (Anerkennung der Rettungsfähigkeit) Sportunterricht bewegt Ein Thüringer Fortbildungsangebot für Lehrer und Erzieher. 156 Wettkampfkalender Schuljahr 2017/

8 Grußwort des Thüringer Ministers für Bildung, Jugend und Sport Mit Engagement, Können und Teamgeist sind die Thüringer Schülerinnen und Schüler bereits bei den Schulsportwettbewerben des Jahres 2017 gestartet. Ein besonderer Höhepunkt waren dabei die beiden Medaillen bei den Schulweltmeisterschaften für Schulmannschaften im Fußball der Mädchen für das Sportgymnasium "Joh. Chr. Fr. GutsMuths" Jena und im Beachvolleyball für die Schülerinnen des Pierre-de-Coubertin- Sportgymnasiums Erfurt. Die Broschüre Schulsportwettbewerbe in Thüringen hat mehrere Zielsetzungen: Zum einen gibt sie einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse der schulsportlichen Wettbewerbe des vergangenen Schuljahres; zum anderen bietet sie alle notwendigen Informationen für die Schulsportwettbewerbe des Schuljahres 2017/2018. Hierzu zählt auch ein umfangreiches Anschriftenverzeichnis, das den Kontakt zum richtigen Ansprechpartner erleichtern soll. Schulsportliche Wettbewerbe unterstützen und ergänzen auf ideale Weise die im Sportunterricht gesetzten Bewegungsreize. Im Sinne der Olympischen Winterspiele, die 2018 in Pyeongchang stattfinden, werden auch die in dieser Broschüre ausgeschriebenen Schulsportwettbewerbe durchgeführt. Im Schuljahr 2017/2018 steht wiederum der Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA / JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS im Mittelpunkt der schulsportlichen Wettbewerbe. Die hohe Beteiligung am weltweit größten leistungsorientierten Mannschaftswettbewerb für Schülerinnen und Schüler zeigt, dass er nach wie vor ein unersetzbarer Teil des Schulsports in Thüringen ist. Zudem ist beabsichtigt, die Schülerinnen und Schüler über den Schulsport hinaus mit einem vielfältigen Angebot von Sportarten, von Traditions-, Trend- und auch Alternativsportarten für die Idee des Sports in der Freizeit und in den Thüringer Sportvereinen zu begeistern. Herzlich danken möchte ich allen Thüringer Lehrerinnen und Lehrern, den Erzieherinnen und Erziehern, den Sonderpädagogischen Fachkräften, den Schulsportkoordinatoren sowie Fachberatern schulsportlicher Wettbewerbe, den Fachberatern Sport sowie den Mitgliedern der Arbeitskreise Schulsport, die mit hohem Engagement und großer Einsatzbereitschaft die Wettbewerbe vorbereiten und die wichtige Zusammenarbeit mit den Partnern und Förderern des Sports gestalten. Ich hoffe auch im Schuljahr 2017/2018 auf eine hohe Beteiligung an den Schulsportwettbewerben. Allen teilnehmenden Schülerinnen und Schülern wünsche ich viel Freude und Spaß im sportlichen Wettstreit, faire Wettkämpfe und viel Erfolg. Ihr Helmut Holter 6

9 Einleitung und Übersicht über Wettkampfklassen und Jahrgänge Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA Unter dem Dach der Deutschen Schulsportstiftung wirken die 16 Kultusbehörden aller Länder, der Deutsche Olympische Sportbund und seine am Bundeswettbewerb beteiligten 16 Sportfachverbände gemeinsam an der Planung und Durchführung von JUGEND TRAI- NIERT FÜR OLYMPIA (JTFO) mit. Die Schirmherrschaft über den Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA hat der jeweils amtierende Bundespräsident. Für die beiden Finalveranstaltungen in Berlin hat der Regierende Bürgermeister von Berlin die Schirmherrschaft inne, für das Winterfinale die/der für den Schulsport verantwortliche Ministerin/Minister des jeweiligen Austragungslandes. Die Deutsche Schulsportstiftung ist für die Planung, Durchführung und Weiterentwicklung dieses größten bundesweiten Jugendsportevents in Deutschland verantwortlich. Der Schulmannschaftswettbewerb JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA basiert auf einem bundeseinheitlichen Wettkampfsystem. Als Mannschaftswettbewerb steht er allen Schulen in den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland offen. Die Teilnahme daran ist freiwillig, jedoch nur Schulmannschaften 1 möglich. Der Wettbewerb ist in nach Altersstufen geordnete Wettkampfklassen unterteilt und unterscheidet zwischen einem Standardprogramm und einem Ergänzungsprogramm. Das Wettkampfangebot wird jährlich neu ausgeschrieben. Es wird überwiegend getrennt nach Jungen und Mädchen gegenwärtig in fünf Altersklassen der 19 Sportarten Badminton, Basketball, Beach-Volleyball, Fußball, Gerätturnen, Golf, Handball, Hockey, Judo, Leichtathletik, Rudern, Schwimmen, Ski Alpin, Skilanglauf, Skisprung, Tennis, Tischtennis, Triathlon und Volleyball durchgeführt. Sportarten und Wettkampfklassen, die in dieser Ausschreibung nicht aufgeführt werden, sind auf Bundesebene kein Bestandteil des Standardprogramms des Bundeswettbewerbs. Neben den oben genannten 19 Sportarten werden in einzelnen Ländern als Ergänzungsprogramm folgende olympische Sportarten in Schulsportwettbewerben bis zur Ermittlung der Landessieger angeboten: Eisschnelllauf, Fechten, Kanu, Mountainbiking, Rhythmische Sportgymnastik, Ringen, Rugby, Rodeln, Snow-boarding, Segeln/Surfen, Wasserball. Hier erfolgt die Ausschreibung in den Ländern auf der Grundlage länderspezifischer Regelungen. 1 In der Sportart Skisprung sind auch durch den Deutschen Skiverband (DSV) und der Deutschen Schulsportstiftung (DSSS) festgelegte Regionalteams im Rahmen des DSV Nachwuchsprojektes Auf die Plätze fertig Ski! zum Bundesfinale startberechtigt. 7

10 Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS Unter dem Dach der Deutschen Schulsportstiftung wirken die 16 Kultusbehörden aller Länder, der Deutsche Behindertensportverband (DBS) mit seinen Abteilungen und Fachverbänden, den 17 Landesbehindertensportverbänden, Special Olympic Deutschland (SOD) sowie der Deutsche Olympische Sportbund gemeinsam an der Planung und Durchführung von JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS (JTFP) mit. Die Schirmherrschaft über den Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS hat der jeweils amtierende Bundespräsident. Für die beiden Finalveranstaltungen in Berlin hat der Regierende Bürgermeister von Berlin die Schirmherrschaft inne, für das Winterfinale die/der für den Schulsport verantwortliche Ministerin/Minister des jeweiligen Austragungslandes. Die Deutsche Schulsportstiftung ist gemeinsam mit der Deutschen Behindertensportjugend (DBSJ) für die Planung, Durchführung und Weiterentwicklung dieses bundesweiten Jugendsportevents für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung verantwortlich. JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS basiert auf einem bundes-einheitlichen Wettkampfsystem. Als Mannschaftswettbewerb steht er den Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland offen. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Startberechtigt sind Mannschaften aus Förderschulen mit den ausgeschriebenen Förderschwerpunkten und Mannschaften, die sich aus mehreren Schulen bilden, wenn sie nach den jeweiligen Landesvorgaben, z. B. als Integrationsschulen oder im Rahmen des Inklusionsgedankens, arbeiten und die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllen. Diese vom Land genehmigten Verbünde/Startgemeinschaften sind beim Bundesfinale startberechtigt, wenn sie auf allen Ausscheidungsebenen in der gleichen Zusammensetzung an den Start gegangen sind. Damit wird die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung bei JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS ermöglicht, die an den Regelschulen im Rahmen der in allen Ländern eingeleiteten Inklusion beschult werden. Der Nachweis über den jeweiligen Förderschwerpunkt muss vorliegen. Bei JTFP gibt es Wettbewerbe für die Förderschwerpunkte körperlich-motorische Entwicklung, geistige Entwicklung und Sehen. Das Wettkampfangebot wird jährlich neu ausgeschrieben. Folgende sieben Sportarten gehören im Schuljahr 2017/18 zum Standardprogramm von JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS: o. Fußball (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) p. Goalball (Förderschwerpunkt Sehen) q. Leichtathletik (offen für alle Förderschwerpunkte bei JTFP) r. Rollstuhlbasketball (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung) s. Schwimmen (offen für alle Förderschwerpunkte bei JTFP) t. Skilanglauf (Förderschwerpunkte Sehen und geistige Entwicklung) u. Tischtennis (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung) 8

11 Sportarten, die in dieser Ausschreibung nicht aufgeführt werden, sind auf Bundesebene kein Bestandteil des Standardprogramms des Bundeswettbewerbs. Neben den genannten paralympischen Sportarten werden in einzelnen Ländern als Ergänzungsprogramm weitere Sportarten und Wettbewerbe für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung bis zur Ermittlung der Landessieger angeboten. Hier erfolgt die Ausschreibung in den Ländern auf der Grundlage länderspezifischer Regelungen. 9

12 Standardprogramm Im Standardprogramm werden die Bundessieger in den einzelnen Sportarten und Förderschwerpunkten ermittelt. Startberechtigt sind beim Bundesfinale die jeweiligen Landessieger aus den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Über Sonderregelungen entscheidet der Vorstand der Deutschen Schulsportstiftung im Einvernehmen mit der Kommission Sport der Kultusministerkonferenz (KMK). Zum Standardprogramm gehören die Wettkämpfe der Wettkampfklassen II und III (Ausnahmen: Gerätturnen, Schwimmen, Ski Alpin, Skilanglauf und Skisprung). In den einzelnen Sportarten ist die Anzahl der ausgeschriebenen Wettkampfklassen unterschiedlich. Sie wird in jedem Jahr, ebenso wie die Zuordnung der Jahrgänge zu den Wettkampfklassen, festgelegt. Einzelheiten sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Die Wettbewerbe werden getrennt nach Jungen und Mädchen ausgetragen, sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. Altersbegrenzung für die im Schuljahr 2017/18 im JTFO-Standardprogramm zur Austragung kommenden Sportarten: 10 WKI WK II WK III WK IV Badminton ) 2003 Basketball ) Beach-Volleyball ) Fußball Gerätturnen Golf ) 2) Handball Hockey ³ ) Judo Leichtathletik Rudern Schwimmen Ski Alpin Skilanglauf ) Skisprung Tennis Tischtennis Triathlon Volleyball ) Mixmannschaften mit Festlegung Mädchen- und Jungenanteil 2) Nur für Mädchen 3) Kleinfeldhockey

13 Ergänzungsprogramm Das Ergänzungsprogramm umfasst in der Regel die Wettkampfklassen I und IV, darüber hinaus diejenigen Wettkampfklassen der Sportarten des Standardprogramms, die nicht zum Bundesfinale führen. Zusätzlich werden in den Ländern Sportwettkämpfe bis zum Landesfinale in weiteren olympischen Sportarten wie Eisschnelllauf, Fechten, Kanu, Mountain-biking, Rhythmische Sportgymnastik, Ringen, Rugby, Rodeln, Snowboarding, Segeln/Surfen, Wasserball mit dem Ziel erprobt, diese bei entsprechendem Entwicklungsstand in der Mehrzahl der Länder und vorhandenen finanziellen Rahmenbedingungen zukünftig in das Standard- bzw. Ergänzungsprogramm des Bundeswettbewerbs zu integrieren. Zum Ergänzungsprogramm des Bundeswettbewerbs gehören auch die Vielseitigkeitswettkämpfe des Talentwettbewerbs (Wettkampfklasse IV) und die Grundschulwettbewerbe in der Wettkampfklasse V in den Sportarten des Standardprogramms. Außerdem werden im Ergänzungsprogramm in verschiedenen Ländern Wettbewerbe und Disziplinen in Sportarten angeboten, die nicht olympisch sind bzw. als sportartübergreifende schulsportliche Projekte ausgeschrieben sind. Altersbegrenzung* für die im Schuljahr 2017/18 im JTFO-Ergänzungsprogramm (Sportarten des JTFO-Standardprogramms) zur Austragung kommenden Sportarten: W WK WK III WK IV Badminton 1) Basketball Beachvolleyball 1) Fußball Gerätturnen Golf 1) Hallenhandball Hockey 3) Judo Leichtathletik Rudern Schwimmen Ski Alpin Skilanglauf Tennis Tischtennis Triathlon Volleyball ) Nur für gemischte Mannschaften 3) Kleinfeldhockey 11

14 Im Standardprogramm werden die Bundessieger in den einzelnen Sportarten ermittelt. Startberechtigt sind beim Bundesfinale die jeweiligen Landessieger aus den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Über Sonderregelungen entscheidet der Vorstand der Deutschen Schulsportstiftung im Einvernehmen mit der Kommission Sport der Kultusministerkonferenz (KMK). Zum Standardprogramm von JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS gehören: Fußball (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) 2. Goalball (Förderschwerpunkt Sehen) 3. Leichtathletik (offen für alle Förderschwerpunkte) 4. Rollstuhlbasketball (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung) 5. Schwimmen (offen für alle Förderschwerpunkte) 6. Skilanglauf (Förderschwerpunkte Sehen und geistige Entwicklung) 7. Tischtennis (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung) An den Wettbewerben können Schülerinnen und Schüler mit Behinderung in gemischten Mannschaften (ohne Festlegung des Mädchen- bzw. Jungenanteils) teilnehmen, sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. Eine JTFP-Mannschaft kann sich aus Schülerinnen und Schülern mit Behinderung zusammensetzen, die in den Wettkampfklassen II und III startberechtigt sind. Die Zuordnung der Jahrgänge zu den Wettkampfklassen wird jährlich festgelegt. Einzelheiten sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Altersbegrenzung für die im Schuljahr 2017/18 im JTFP-Standardprogramm zur Austragung kommenden JTFP-Sportarten: Förderschwerpunkt WK II WK III Fußball GB und jünger Goalball S und jünger Leichtathletik 1) of und jünger Rollstuhlbasketball KM und jünger Schwimmen 1) of und jünger Skilanglauf S und jünger Skilanglauf GB und jünger Tischtennis KM und jünger 1) In den Wettkampfklassen werden unterschiedliche Disziplinen/Wettbewerbe angeboten. Es erfolgt eine Bewertung in den WK, die zum Gesamtergebnis der Mannschaft zusammengefasst wird. Das JTFP-Ergänzungsprogramm umfasst in der Regel die Wettkampfklassen I und IV der Sportarten des JTFP-Standardprogramms sowie Sportarten, die nicht zum Bundesfinale führen. Die Länder können in ihrer Zuständigkeit für JTFP bis zum Landesfinale Veränderungen der Altersbegrenzung und im Austragungsmodus vornehmen. Außerdem werden im JTFP-Ergänzungsprogramm in verschiedenen Ländern Wettbewerbe und Disziplinen in Sportarten angeboten, die nicht paralympisch bzw. als schulsportliche Projekte ausgeschrieben sind.

15 Organisation der Bundeswettbewerbe der Schulen Bundesfinalveranstaltungen ca. 250 Landesfinalveranstaltungen ca. 500 (Regierungs-) Bezirks- bzw. Oberschulamtsfinals ca Zwischenrunden ca Stadt- und Kreisfinals 13

16 JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA (JTFO) und JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS (JTFP) 2 sind bundesweite Schulsportwettbewerbe mit aufsteigendem Wettkampfsystem für sportlich talentierte Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung im Alter von 8 bis 19 Jahren. Das Wettkampfsystem beinhaltet fünf Wettkampf-klassen und beginnt in den 16 Ländern mit Stadt- und Kreisfinals und wird über mehrere Ebenen zu den Landes- und Bundesfinalveranstaltungen (für ausgeschriebene Wettkampfklassen und Sportarten im Standardprogramm) geführt. Es richtet sich an alle Grund- und weiterführenden Schulen. Startberechtigt sind nur Schulmannschaften. 3 2 Die Ausschreibung JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS regelt die Sportarten, Behinderungsarten/Förderschwerpunkte, Wettkampfklassen und Jahrgänge gesondert. 3 Im Skisprung und den Wettbewerben von JTFP gibt es spezielle abweichende Regelungen. 14

17 Termine der Bundesfinalveranstaltungen im Schuljahr 2017/2018 Winterfinale 25. Februar bis 1. März 2018 in Schonach Ski Alpin, Skilanglauf, Skisprung Skilanglauf (FS S), Skilanglauf (FS GB) Frühjahrsfinale 24. April bis 28. April 2018 in Berlin Badminton, Basketball, Gerätturnen, Handball, Tischtennis, Volleyball Goalball (FS S), Rollstuhlbasketball (FS KME), Tischtennis (FS KME) Herbstfinale 23. September bis 27. September 2018 in Berlin Beach-Volleyball, Fußball, Golf, Hockey, Judo, Leichtathletik, Rudern, Schwimmen, Tennis, Triathlon Fußball (FS GB), Leichtathletik (FS offen), Schwimmen (FS offen) 15

18 Allgemeine Bestimmungen In allen Sportarten können Mannschaften jeweils nur aus einer Schule* gebildet werden. Schülerinnen und Schüler, die in der gymnasialen Oberstufe an Kursen im Fach Sport an einer anderen Schule teilnehmen, dürfen nur in Mannschaften ihrer Stammschule starten. Die Ermittlung der Landessieger erfolgt durch die Kultusbehörden der Länder. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit stellen die beteiligten Sportfachverbände ihre Hilfe auf allen Wettkampfebenen zur Verfügung. Für die Durchführung der Wettkämpfe gelten die Wettkampfregeln der jeweiligen Sportfachverbände einschließlich der Jugendschutzbestimmungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung, sofern in dieser nichts anderes festgelegt ist. In Ausnahmefällen kann unter der Abwägung pädagogischer Aspekte von den oben genannten Regelungen abgewichen werden. Es wird empfohlen, bei Veranstaltungen auf allen Wettkampfebenen Schiedsgerichte einzusetzen, die Einsprüche abschließend entscheiden. Bei den Bundesfinalveranstaltungen gelten für die Entscheidungen der Schiedsgerichte folgende Regeln: 1. Die Schiedsgerichte entscheiden über alle Einsprüche im Rahmen der Wettbewerbe der Bundesfinalveranstaltungen endgültig. Eine Berufung gegen die Entscheidung der Schiedsgerichte ist nicht möglich. 2. Die Grundlage für die Entscheidungen der Schiedsgerichte bilden die jeweils gültigen Ausschreibungen der Bundeswettbewerbe. In Bereichen, in denen diese keine besonderen Regelungen treffen, ist nach den Bestimmungen des jeweiligen Sportfachverbandes zu entscheiden. Über jedes Schiedsgerichtsverfahren wird ein Protokoll gefertigt und den Wettkampfunterlagen beigefügt. 3. Ergeben sich nach Abschluss der Finalwettkämpfe neue Aspekte für einen Einspruch, die dem Schiedsgericht während des Ablaufes der Wettkampfveranstaltung noch nicht bekannt waren, ist ein Einspruch an den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden für Wettbewerbe der Deutschen Schulsportstiftung zu richten. Der Vorstand berät sich mit dem Schiedsgericht und fällt die endgültige Entscheidung. Hinweise zur Durchführung der Bundesfinalveranstaltungen Beim Bundesfinale sind nur die Schüler startberechtigt, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Veranstaltung der Schule angehören (d. h. am Unterricht teilnehmen), welche die Mannschaft entsendet. 4 4 Für JTFP und die Sportart Skisprung gelten spezielle Regelungen. 16

19 Schüler, die sich mit ihren Schulmannschaften für das Bundesfinale qualifiziert haben, jedoch einen Schulwechsel vornehmen, können die Startberechtigung für ihre bisherige Schule bei der zuständigen Kultusbehörde für diese Schule erhalten. Bei den Bundesfinalveranstaltungen in Berlin dürfen Schüler jeweils nur in einer Sportart und in einer Mannschaft starten. Zum Bundesfinale kann jedes Land pro Wettkampfklasse nur eine Mannschaft entsenden. 5 Über Sonderregelungen entscheidet der Vorstand der Deutschen Schulsportstiftung im Einvernehmen mit der Kommission Sport der KMK. Jede Mannschaft muss beim Bundesfinale von einer Lehrkraft, im Ausnahmefall von einer von der Schulleitung beauftragten volljährigen Person, betreut werden. 6 Die für ein Bundesfinale qualifizierten Schulmannschaften reichen ihre Meldung zur jeweiligen Finalveranstaltung - versehen mit der Bestätigung der Schulleitung - an die für sie zuständige Kultusbehörde (Kultusministerium, Senat u.a.) ein, die die Meldungen geschlossen für das Winter-, Frühjahrs- und Herbstfinale an die Organisationsleitung Berlin weiterleiten. Die Teilnehmerausweise der Schüler und Betreuer werden den Schulen im Vorfeld der Bundesfinalveranstaltung mit der Meldebestätigung durch die OL Berlin ausgefüllt zur Verfügung gestellt. Diese Teilnehmerausweise müssen am Anreisetag bei der Akkreditierung vorgelegt werden, versehen mit aktuellen Passbildern aller Schüler und Betreuer der gemeldeten Mannschaft. Zur Bestätigung der Identität ist es außerdem erforderlich, für jeden Schüler einen amtlichen Ausweis (Personalausweis, Kinderausweis oder Reisepass) vorzulegen. Schülerausweise und Ausweise der Sportfachverbände werden nicht anerkannt. Für ausländische Schüler, die nicht im Besitz eines amtlichen Ausweises sind, kann an dessen Stelle eine Kopie des Ausweises desjenigen Elternteils akzeptiert werden, in den die betreffende Schülerin bzw. der betreffende Schüler eingetragen ist. Durch die Organisationsleitung wird auf der Grundlage dieser Legitimationsnachweise bei der Akkreditierung zur Bundesfinalveranstaltung der Teilnehmerausweis gültig gemacht und die Spiel- bzw. Startberechtigung erteilt. Diese Regelungen sollen bereits bei den Landesfinalveranstaltungen von JTFO und JTFP in den entsprechenden Altersklassen angewendet werden. Ummeldungen können bis eine Woche vor Beginn der jeweiligen Bundesfinalveranstaltungen über das zuständige Kultusministerium/die zuständige Senatsverwaltung ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden. Für eine spätere Ummeldung bis zur Akkredi- 5 Für das Bundesfinale Winter trifft diese Regelung nicht zu. 6 Für die Sportarten Fußball (Jungen) und Leichtathletik und alle JTFP-Sportarten gibt es spezifische Regelungen zur Anzahl der Betreuer. 17

20 tierung bei der Bundesfinalveranstaltung muss ein ärztliches Attest oder eine amtliche Beglaubigung vorgelegt werden. Voraussetzung für die Startberechtigung einer Mannschaft ist auch der Nachweis der Kostenbeteiligung in Höhe von 55 EURO je Schüler (u.a. für die Fahrt, Unterbringung, Verpflegung und das VBB-Ticket in Berlin). Die Überweisung (gemeinsam für alle Schüler) muss spätestens 5 Tage vor Beginn der Bundesfinalveranstaltung dem Einnahmekonto der Deutschen Schulsportstiftung gutgeschrieben sein. Deshalb muss spätestens 10 Tage vor dem Anreisetag die Kostenbeteiligung der Schüler mittels Online-Überweisung überwiesen werden. Die Höhe der genannten Kostenbeteiligung ist unter dem Vorbehalt einer eventuell im Vorfeld der jeweiligen Finalveranstaltung notwendig werdenden Erhöhung angesetzt. Bei Bundesfinalveranstaltungen ist entsprechend der Vereinbarungen der Kommission Sport der KMK über die Werbung bei Finalveranstaltungen das Tragen von Kleidung mit Werbeaufdruck im Wettkampf nicht zulässig. Um zu verdeutlichen, dass es sich um eine Schulveranstaltung handelt, darf die Wettkampfkleidung nur den Schul- bzw. Ortsnamen tragen. Bei Nichtbeachtung wird das Schieds- bzw. Kampfgericht die Spiel- bzw. Startberechtigung entziehen. Bei den Bundesfinalveranstaltungen haben alle Mannschaften in einheitlicher Sportkleidung (Trikots und Hosen, im Mädchenhockey und Mädchentennis auch Röcke) anzutreten. Schulmannschaften, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden vom Schieds- bzw. Kampfgericht zum Wettkampf nicht zugelassen. Versicherungsschutz Auf allen Ebenen der Bundeswettbewerbe der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA und JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS sind die Wettkämpfe Schulveranstaltungen. Damit besteht für alle Schüler und Lehrkräfte Unfallversicherungsschutz. Die beteiligten Funktionsträger der Sportfachverbände bzw. Vereine sind über die jeweiligen Sportversicherungen der Verbände/Vereine unfallversichert. Für alle teilnehmenden Schüler an den Bundesfinalveranstaltungen wird durch die Deutsche Bahn bei der ERV für die Veranstaltungszeit eine Reisehaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Versicherungsscheine erhalten die Betreuer bei der Akkreditierung. Sie sind bis zum Abschluss der Bundesfinalveranstaltungen und bei Bedarf auch darüber hinaus sorgsam aufzubewahren. Alle Teilnehmer und Betreuer müssen über die Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes versichert sein. Ebenso besteht eine eigene Versicherungspflicht der teilnehmenden Schulen für die Sportgeräte und Rollstühle der Teilnehmer. 18

21 Während der Veranstaltung besteht keine gesonderte Diebstahlversicherung für Sportgeräte, Rollstühle und Wertgegenstände der Teilnehmer. Vorbehalt Änderungen in den allgemeinen Bestimmungen, den Hinweisen zur Durchführung der Bundesfinalveranstaltungen und den Hinweisen zum Versicherungsschutz sind durch Beschlüsse des Vorstandes der Deutschen Schulsportstiftung in Abstimmung mit der Kommission Sport der KMK und der Kommission der Spitzensportverbände bei Jugend trainiert möglich. 19

22 Anschriften wichtiger Ämter, Organisationen und Verbände Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 27 - Schulsport, Begabungsförderung, Schülerwettbewerbe Werner-Seelenbinder-Straße Erfurt Referatsleiter Dr. Rüdiger Sperschneider Ruediger.Sperschneider@tmbjs.thueringen.de Stellvertretende Referatsleiterin Annelise Bernuth Annelise.Bernuth@tmbjs.thueringen.de Referentin Petra Eckoldt Petra.Eckoldt@tmbjs.thueringen.de Rosel Geppert Rosel.Geppert@tmbjs.thueringen.de Anita Hankel Anita.Hankel@tmbjs.thueringen.de Fax 0361 / Tel / Tel / Tel / Tel / Tel / Landessportbund Thüringen Landessportbund Thüringen e.v. Werner-Seelenbinder-Straße Erfurt lsb@thueringen-sport.de Tel. Fax: 0361 / /

23 Schulsportkoordinatoren und Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe bei den Staatlichen Schulämtern Staatliches Schulamt Mittelthüringen Kreisfreie Stadt Weimar Ralf Duensing Schule Herderschule Weimar, Staatliches regionales FÖZ Federführender Schulsportkoordinator 03643/ am Staatlichen Schulamt dienstl. Staatliches Schulamt Mittelthüringen Koordinator am Schulamt Schwanseestraße 9, Weimar Fachberater für schulsportliche 03643/ Wettbewerbe 03643/ / Kreisfreie Stadt Erfurt Frank Großner Schule Königin-Luise-Gymnasium Erfurt Vertreter des Federführenden 0361/ Schulsportkoordinators am dienstl. Di/Do P: Hans Loch Straße 62, Erfurt Staatlichen Schulamt Koordinator am Schulamt Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe 0177/ Knut Becker Schule Heinrich-Hertz-Gymnasium Erfurt Fachberater für schulsportliche 0361/ Wettbewerbe dienstl. Di/Do P: Am Wiesengrunde 8, Erfurt 0174/ Landkreis Weimarer Land Silke Hanemann Schule Marie-Curie-Gymnasium Bad Berka Koordinatorin am Schulamt /41192 Fachberaterin für schulsportliche dienstl. Mi/Do Marie-Curie-Gymnasium Bad Berka Wettbewerbe Bergstraße 9, Bad Berka / / /

24 Landkreis Sömmerda Carsten Seeber Schule Gymnasium Kölleda Fachberater für schulsportliche 03635/ Wettbewerbe dienstl. Di/Do Landratsamt Sömmerda, Sportamt, Bahnhofstraße 9, Sömmerda 03634/ Staatliches Schulamt Nordthüringen Landkreis Eichsfeldkreis 03634/ / Jörg Druselmann Schule RS Uder Federführender Schulsportkoordinator /40966 am Staatlichen Schulamt dienstl. Di/Do Staatliches Schulamt Nordthüringen Koordinator am Schulamt Franz-Weinrich-Str. 24, Fachberater für schulsportliche Leinefelde-Worbis Wettbewerbe / / / schulamt. thueringen.de Landkreis Nordhausen Werner Hütcher Schule Herder-Gymnasium Nordhausen Vertreter des Federführenden Schulsportkoordinators am Staatlichen Schulamt Koordinator am Schulamt Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe dienstl / Landratsamt Nordhausen Grimmelallee 20, Nordhausen 03631/ / /

25 Landkreis Kyffhäuserkreis Uwe Rüdiger Schule RS "Juri Gagarin" Bad Frankenhausen Koordinator am Schulamt /6690 Fachberater für schulsportliche dienstl. Di/Do Müldener Str. 11, Wettbewerbe Bad Frankenhausen / / / Steffen Hommel Schule SBZ Kyffhäuserkreis Schulteil II Koordinator am Schulamt 03632/52290 Fachberater für schulsportliche dienstl. Di/Do Landratsamt Kyffhäuserkreis Wettbewerbe Markt 8, Sondershausen 03632/ / (o. -843) Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis Hardy Krause Schule RS Wiebeckschule Bad Langensalza Koordinator am Schulamt 03603/ Fachberater für schulsportliche dienstl. Di/Do P: Thamsbrücker Straße 9 Wettbewerbe Bad Langensalza 03603/ / hardy2205@go4more.de Staatliches Schulamt Ostthüringen Kreisfreie Stadt Gera Reinhard Thiel Schule Zabel-Gymnasium Gera Federführender Schulsportkoordinator 0365/ am Staatlichen Schulamt dienstl. Di/Do Staatliches Schulamt Ostthüringen Koordinator am Schulamt Hermann-Drechsler Straße 1, Gera Fachberater für schulsportliche 0365/ Wettbewerbe 0365/ / Reinhard.Thiel@schulamt.thueringen.de 23

26 Landkreis Altenburger Land Christian Pilz Schule Roman-Herzog-Gymnasium Schmölln Vertreter des Federführenden /27500 Schulsportkoordinators am dienstl. Di/Do Staatliches Schulamt Ostthüringen Staatlichen Schulamt Hermann-Drechsler Str. 1, Gera Koordinator am Schulamt 0365/ Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe 0365/ / Martina Lengowski-Fischer Schule Regionales FÖZ "Erich Kästner" Altenburg Fachberaterin für schulsportliche 03447/ Wettbewerbe dienstl. Di/Do Staatliches Schulamt Ostthüringen Hermann-Drechsler Straße 1, Gera 0365/ / / Landkreis Saale-Holzland-Kreis Steffen Albrecht Schule RS "Auf der Schönen Aussicht" Stadtroda Fachberater für schulsportliche /62218 Wettbewerbe dienstl. Di/Do SSA Ostthüringen Hermann-Drechsler Straße 1, Gera 0365/ / / Kreisfreie Stadt Gera Thomas Schmohl Schule Karl-Theodor-Liebe-Gymnasium Gera Koordinator am Schulamt 0365/ Fachberater für schulsportliche dienstl. Di/Do SSA Ostthüringen Wettbewerbe Hermann-Drechsler Straße 1, Gera 0365/ / / de 24

27 Landkreis Saale-Orla-Kreis Andreas Seidel Schule SGS Tanna Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe dienstl. Do SGS Tanna Bahnhofstraße 39, Tanna / Landkreis Greiz / Ute Spreda Schule Grundschule Auma Fachberaterin für schulsportliche /20357 Wettbewerbe dienstl. Di/Do Staitzer Südstraße Auma-Weidetal /20357 Bärbel Steinert Fachberaterin für schulsportliche Wettbewerbe Kreisfreie Stadt Jena Schule /31240 u.spreda@web.de 03661/ dienstl. Di/Do P: Untergeißendorf Berga / / bst.steinert@web.de Kathrin Treske Schule Gymnasium "Otto Schott" Jena Fachberaterin für schulsportliche 03641/ Wettbewerbe dienstl. Di/Do Karl-Volkmar-Stoy-Schule Paradiesstraße 5, Jena 0173/ schulsport.jena@gmx.de 25

28 Staatliches Schulamt Südthüringen Hans-Heinz Fuchs Federführender Schulsportkoordinator am Staatlichen Schulamt Koordinator am Schulamt Schule dienstl. Di/Do Kreisfreie Stadt Suhl & Landkreis Schmalkalden-Meiningen Gerald Querbach Vertreter des FF Schulsportkoordinators am Staatlichen Schulamt Koordinator am Schulamt Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe Schule 03675/ Staatliches Schulamt Südthüringen Hölderlinstraße 1, Suhl 03681/ / / Hans- dienstl. Mo-Fr Staatliches Schulamt Südthüringen Hölderlinstraße 1, Suhl 03681/ / schulamt.thueringen.de Landkreis Hildburghausen Jens Poprawa Schule Fachberater für schulsportliche / Wettbewerbe dienstl. Di/Do Gymnasium Georgianum Geschw.-Scholl-Straße Hildburghausen / / Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Cornelia Gräf Schule RS "Albert Schweitzer" Saalfeld-Gorndorf Fachberaterin für schulsportliche 03671/ Wettbewerbe dienstl. Di/Do P: Garnsdorfer Straße Saalfeld 03671/ / / spoko.graef@gmail.com 26

29 André Huster Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe Landkreis Sonneberg Schule 03672/ dienstl. Di/Do P: Finkenweg Rudolstadt 03672/ / Mario Winter Schule SBBS Sonneberg Fachberater für schulsportliche 03675/4050 Wettbewerbe dienstl. Di/Do Max-Planck-Straße Sonneberg 03675/ / Staatliches Schulamt Westthüringen Kreisfreie Stadt Eisenach 0174/ Andreas Richter Schule RS Wutha-Farnroda Federführender Schulsportkoordinator /96253 am Staatlichen Schulamt Koordinator am Schulamt Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe dienstl. Mo-Di 0361/ Do Staatliches Schulamt Westthüringen Justus-Perthes-Straße 2a, Gotha Berufsschulzentrum Ludwig Erhard Palmental 14, Eisenach 03691/ / /

30 Landkreis Gotha Klaus Reum Schule RS Tabarz Vertreter des Federführenden Schulsportkoordinators /62330 am Staatlichen dienstl. Di/Do Staatliches Schulamt Westthüringen Schulamt Justus-Perthes-Straße 2a, Gotha Koordinator am Schulamt 0361/ Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe 0361/ / Jörg Hildebrandt Schule KGS "Herzog Ernst" Gotha Koordinator am Schulamt 03621/ Fachberater für schulsportliche dienstl. Di/Do Staatliches Schulamt Westthüringen Wettbewerbe Justus-Perthes-Straße 2a, Gotha 0361/ / / Landkreis Ilmkreis Antje Hoffmann Schule GS Osthausen Koordinatorin am Schulamt /65676 Fachberaterin für schulsportliche dienstl. Di/Do P: An der Schäferei 13 Wettbewerbe Ilmtal OT Niederwillingen 03629/ /

31 Landkreis Wartburgkreis Matthias Nickol Schule RS Mihla Fachberater für schulsportliche /31054 Wettbewerbe dienstl. Di/Do Staat. Berufsschulzentrum Ludwig Erhard Palmental 14, Eisenach 03691/ / / Michael Simon Schule RS Werratal Bad Salzungen Fachberater für schulsportliche 03695/ Wettbewerbe dienstl. Di/Do RS Werratal, Straße der Einheit 18, Bad Salzungen 03695/ Landkreis Ilmkreis 03695/ / Peter Unger Schule Staatl. Gymnasium Arnstadt Fachberater für schulsportliche 03628/ Wettbewerbe dienstl. Di/Do Staatl. Berufsbildende Schule K.-Liebknecht-Str. 27, Arnstadt 03628/ /

32 Anschriften der Thüringer Sportfachverbände Geschäftsstellen Thüringer Badminton Verband e. V. Thüringer Basketball-Verband e.v. Thüringer Fußball-Verband e. V. Golfverband Sachsen und Thüringen Schulsportbeauftr. Frank Joachim Seidel Thüringer Handball-Verband e. V Thüringer Hockey-Sportverband e.v. c/o Folker Hochmuth Thüringer Judo-Verband e. V. Thüringer Leichtathletikverband e. V Thüringer Ruderverband e. V. c/o Beate Krause Thüringer Schwimmverband e. V. Thüringer Schlitten- und Bobsportverband e.v Gera, Wiesestraße / gst@badminton-thueringen.de Jena, Am Stadion / gst@tbv-online.de Erfurt, Augsburger Str / info@tfv-erfurt.de Flöha, Gartenweg / golf-seidel@web.de Erfurt, Schützenstraße / gs@thv.info Erfurt, Rembrandtstr / Folker.Hochmuth@pfefferle.de Erfurt, Schützenstraße / info@thueringer-judoverband.de Erfurt, J.-Sebastian Bach Str / gsf@tlv-sport.de Jena, Am Wiesenbach / b.krause@fh-erfurt.de Erfurt, Schützenstraße / thueringer_schwimmverband@t-online.de Oberhof, Jägerstraße / gf-theisinger@tsbv.de 30

33 Thüringer Skiverband e.v. Thüringer Tennis-Verband e. V. Thüringer Tischtennis Verband e.v. Thüringer Triathlon-Verband e.v. Thüringer Turnverband e.v. Thüringer Volleyballverband e.v. Thüringer Behinderten- und Reha- Sportverband e.v Oberhof, Am Grenzadler / info@thueringer-skiverband.de Weimar, Buttelstedter Str / info@ttv-tennis.de Bad Blankenburg, Wirbacher Str / kontakt@tttv.info Weimar, Belvederer Allee / buero@triathlon-thueringen.de Erfurt, Schützenstraße / info@thueringerturnverband.de Erfurt, August-Röbling-Str / info@tv-v.de Erfurt, August-Röbling-Str / tbrsv@t-online.de 31

34 Allgemeine Hinweise zur Durchführung der Schulsportwettbewerbe JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA in Thüringen Veranstalter Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund Thüringen und den Sportfachverbänden in Thüringen. Die Schulsportwettbewerbe in Thüringen werden entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Kultusministeriums vom 14. September 1996, Organisation und Durchführung der Schulsportwettbewerbe in Thüringen, veröffentlicht im gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (GemAbl.S.375), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 29. August 2013, GABl. S. 246, organisiert und durchgeführt. Startberechtigung Am Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA sind nur Mannschaften startberechtigt, deren Schüler aus einer Schule kommen. Entsprechend der Strukturierung der Staatlichen Schulämter werden die überregionalen Schulsportwettbewerbe im Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA in Thüringen als Schulamtsfinals (SF) durchgeführt. Die Sieger der Stadt- und Kreisfinals qualifizieren sich für das Finale in ihrem Schulamtsbereich. Siegt und qualifiziert sich bei den Stadt- bzw. Kreisfinals eine Mannschaft, die nicht am Schulamtsfinale teilnehmen wird, wird der Zweitplatzierte des Wettbewerbs für das Schulamtsfinale nominiert. Ebenso wird bei der Meldung zum Landesfinale verfahren. 32

35 Sollten die Anmeldungen in einzelnen Sportarten nicht die erforderliche Anzahl erreichen, die für die Durchführung eines Schulamtsfinals notwendig sind, werden die ermittelten Stadt- bzw. Kreissieger zum Landesfinale eingeladen. Wird wegen einer zu geringen Verbreitung einer Sportart kein Schulamtsfinale, sondern nur ein Landesfinale in dieser Sportart angeboten, können sich Schulmannschaften direkt für das Landesfinale anmelden. Es kann aus diesem Grund eintreten, dass mehrere Mannschaften eines Schulamtsbereichs bei diesem Landesfinale starten. Bei einem Schulwechsel nach Austragung der Landesfinalveranstaltung erhält dieser Schüler durch das Thüringer Bildungsministerium eine Starterlaubnis zur Teilnahme am Bundesfinale. In den Sportarten, die an den drei Sportgymnasien in Thüringen vertiefend unterrichtet werden, kommen die Mannschaften dieser Schulen erst beim Landesfinale zum Einsatz (Ausnahme Leichtathletik WK IV). Belegt eine Mannschaft des Sportgymnasiums in einer anderen Sportart beim Schulamtsfinale den 1. Platz, so erwirbt zusätzlich die zweitplatzierte Mannschaft das Startrecht für das Landesfinale. Es ist unbedingt zu beachten, dass die Bestätigung der Schulzugehörigkeit durch den Schulleiter am Tag des Wettbewerbs auf der in dieser Broschüre abgedruckten Schülerliste beim Ausrichter abzugeben ist. Ist diese Meldeliste zu Beginn des Wettbewerbes nicht vorhanden und kann auch nicht vor Beginn der Endrunde an diesem Tag nachgereicht werden, so ist eine Teilnahme nur außerhalb der Konkurrenz möglich. Meldeformalitäten Die Meldungen der Schulen für das jeweilige Stadt- bzw. Kreisfinale sind an das zuständige Staatliche Schulamt zu richten. Das Meldeformular wird mit Schuljahresbeginn für die Vorplanung an den Schulsportkoordinator bzw. Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe gesandt und dient als Grundlage für das Erstellen und Versenden der konkreten Ausschreibungen für die Schulsportwettbewerbe im Schulamtsbereich. Der für die Gebietskörperschaft verantwortliche Schulsportkoordinator bzw. Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe meldet seinen Teilnehmer am Schulamtsfinale (keine namentliche Meldung) bis zum 08. November (Frühjahrsportarten) bzw. bis zum 28. Februar des laufenden Schuljahres (Sommersportarten) an den für das jeweilige Schulamtsfinale verantwortlichen Schulsportkoordinator bzw. Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe des ausrichtenden Staatlichen Schulamtes. Für die Wettbewerbe, für die auf Schulamtsebene keine Ausscheide durchgeführt werden, erfolgen die Meldungen der teilnehmenden Schulen direkt an den für das Landesfinale zuständigen Schulsportkoordinator bzw. Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe. 33

36 Dabei ist darauf zu achten, dass die Meldung mit vollständiger Schuladresse erfolgt. Die Sportgymnasien melden ihre Teilnahme an den Wettbewerben in den Sportarten, die vertiefend unterrichtet werden, ebenfalls direkt an das für das Landesfinale zuständige Staatliche Schulamt. Das mit der Ausrichtung beauftragte Staatliche Schulamt sendet mindestens vier Wochen vor Beginn des Schulamtfinals die detaillierte Ausschreibung mit dem Ablaufplan an die Schulsportkoordinatoren bzw. Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe der gemeldeten Kreise. Die Ausrichter eines Landesfinals versenden diese Informationen mindestens 14 Tage vorher an die Ausrichter der Schulamtsfinals, damit diese Unterlagen den Erstplatzierten der Schulamtsfinals bereits ausgehändigt werden können. Ein Abdruck dieser Schreiben geht an das TMBJS. Die Ausrichter der Schulamtsausscheide übermitteln die Angaben der für das Landesfinale qualifizierten Mannschaften unmittelbar an das TMBJS, Ref. 2 7, sowie innerhalb von 5 Tagen an das mit der Ausrichtung des jeweiligen Landesfinales beauftragte Staatliche Schulamt. Für die verbindliche Anmeldung ist nachstehend abgedrucktes Formular als Teilnehmermeldung zu verwenden. Diese Teilnehmermeldung ist ausgefüllt an den Schulsportkoordinator bzw. Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe beim für die Schule zuständigen Staatlichen Schulamt zu senden. Dieser plant im Zusammenwirken mit der Schule die Anreise zum Schulsportwettbewerb und sendet die Teilnehmermeldung an den für den Wettbewerb verantwortlichen Schulsportkoordinator bzw. Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe weiter. Transport zu den Wettbewerben Die Organisation des Transports der jeweiligen Schulmannschaft obliegt dem für die Schule zuständigen Schulsportkoordinator bzw. Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe beim jeweiligen Schulamt. Die Entscheidung über die Wahl des Verkehrsmittels trifft der Schulsportkoordinator bzw. Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe in Absprache mit dem Betreuer der qualifizierten Mannschaft. Dabei sollen Fahrten grundsätzlich nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden. Die Möglichkeiten der Ermäßigung bei diesen Fahrten müssen in Anspruch genommen werden. Ist der Einsatz von Bussen erforderlich, so sind die Möglichkeiten der gemeinsamen Anreise von qualifizierten Schulmannschaften benachbarter Kreise zu prüfen. Die ge- 34

37 troffene Entscheidung zur Wahl des Verkehrsmittels muss begründet und auf dem vorgenannten Vordruck Teilnehmermeldung dokumentiert werden. Rechnungen über die Transportkosten für die Schulmannschaften, die am Schulamtsbzw. Landesfinale teilgenommen haben, sind möglichst am Wettkampftag zu überreichen oder innerhalb von 5 Tagen an den Schulsportkoordinator bzw. Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe des ausrichtenden Staatlichen Schulamtes zu senden. (Keine Rechnungen an das TMBJS!) Meldelisten für die Wettbewerbe Zum Wettkampf sind die ordnungsgemäß ausgefüllten Schülerlisten Wettkampfliste dem Schieds- bzw. Kampfgericht zu übergeben. Ist diese Wettkampfliste zu Beginn des Wettbewerbes nicht vorhanden, kann bei Gruppenspielen (Vorrunde) die Mannschaft bis zu Beginn der Endrunde am Wettspielbetrieb teilnehmen, wenn der Betreuer bereit ist, die erforderliche Liste nachzureichen (per Fax durch Schulleitung). Liegt die Bestätigung der Schulzugehörigkeit nicht vor Beginn der Endrunde vor, so ist eine weitere Teilnahme nicht möglich. Bei Entscheidungen Jeder gegen Jeden kann die Mannschaft nur außerhalb der Konkurrenz am Wettbewerb teilnehmen. Bei Schülern, die am Wettkampftag nachgemeldet werden, muss die Bestätigung der Schul- Zugehörigkeit durch den Schulleiter vorgelegt werden. Liegt diese Bestätigung nicht vor, darf der Schüler nicht starten. Ausnahmen: Für die Leichtathletik ist 14 Tage vor dem Wettbewerb die Wettkampfliste an den Ausrichter mit Disziplinangabe zu melden, damit das Computerprogramm vorbereitet werden kann. Namentliche Änderungen am Wettkampftag können nur vorgenommen werden, wenn eine Bestätigung über die Schulzugehörigkeit der betreffenden Schüler durch den Schulleiter vorliegt. Änderungsmeldungen am Wettkampftag sind mindestens eine Stunde vorher abzugeben. Für die Meldungen zu den Landesausscheiden im Schwimmen sind die entsprechenden Meldelisten Schwimmen für die Anmeldung zu verwenden. Das Ergebnis des jeweiligen Wettbewerbs ist innerhalb von 2 Kalendertagen unter Verwendung des Formulars Ergebnismeldung per Mail an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Referat 2 7, zu senden. Die Ergebnisprotokolle mit den Meldelisten der teilnehmenden Mannschaften verbleiben am ausrichtenden Schulamt. Einhaltung der Jahrgänge Die Einhaltung der ausgeschriebenen Jahrgänge in den Wettkampfklassen ist unbedingt erforderlich. Stichtag ist der 1. Januar der jeweiligen Jahrgänge in der Wettkampfklasse. Auch der Einsatz eines jüngeren Sportlers führt zur Disqualifikation der gesamten Mannschaft. 35

38 In einer Sportart darf jeder Schüler nur in einer Wettkampfklasse zum Einsatz kommen! Scheidet ein Schüler mit seiner Mannschaft in der eingesetzten Wettkampfklasse aus, so ist er in der nächsthöheren Ebene der Ausscheide für seine Schule wieder startberechtigt, sofern sich die Schule qualifiziert hat und er die Jahrgangsanforderungen dieser Wettkampfklasse erfüllt. Im Schuljahr 2017/2018 werden in der Regel die Wettkampfklassen II und III bis zum Bundesfinale und die Wettkampfklasse IV bis zum Schulamtsfinale geführt. Die Termine sind in vorliegender Broschüre bei der jeweiligen Sportart gesondert aufgeführt. Finanzierung der Wettbewerbe Für die Durchführung der Schulsportwettbewerbe auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte obliegt die Bereitstellung der erforderlichen Anzahl von Lehrern für die Organisation und Durchführung dieser Schulveranstaltungen dem zuständigen Staatlichen Schulamt, wobei die von den Sportvereinen/Sportfachverbänden und kommunalen Gebietskörperschaften unentgeltlich angebotene personelle und sächliche Unterstützung gern angenommen wird. Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Wettbewerbe auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten übernommen. Die Kosten für die Organisation und Durchführung der ausgeschriebenen Schulamts- und Landesfinals im Wettbewerb JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA werden durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport getragen. Funktion der Schieds- und Kampfgerichte Bei allen Wettkämpfen ist ein Schieds-/Kampfgericht zu benennen, das am Wettkampftag über alle Einsprüche entscheidet. Proteste, die im Wettkampfgeschehen ihre Ursachen haben, sind unmittelbar nach Bekanntwerden des Anlasses schriftlich an den Vorsitzenden des Schieds-/Kampfgerichtes zu richten. Protestgebühren werden nicht erhoben. Verstöße gegen die Bestimmungen der Ausschreibung (falscher Jahrgang, unvollständige Schülerliste, fehlende Unterschrift des Schulleiters etc.) können jederzeit nach Prüfung des Sachverhalts vom Schieds-/Kampfgericht ohne vorhergehenden Einspruch mit Ausschluss der Mannschaft vom Wettkampf geahndet werden. Die Entscheidung wird der betroffenen Schule schriftlich vom Vorsitzenden des Schieds- /Kampfgerichts mitgeteilt. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Referat 2 7, Werner-Seelenbinder-Straße 7, Erfurt, erhält einen Abdruck dieses Schreibens. Über Verstöße, die erst nach Beendigung des Wettkampfes bekannt werden (Einsatz nicht startberechtigter Schüler), entscheidet das Thüringer Ministerium für Bildung, Ju- 36

39 gend und Sport, Referat 2 7, Werner-Seelenbinder-Straße 7, Erfurt. Bei schweren Verstößen behält sich das Referat vor, gegenüber der Schule und dem verantwortlichen Mannschaftsbetreuer weitere disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen. Die vorbezeichneten und im Folgenden abgebildeten Formulare sind auch als Online- Formulare zu finden unter: 37

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41 Übersicht über den Weg der Thüringer Schulmannschaften zum Landesfinale Schulamt Kreis/Stadt Anzahl der Mannschaften beim Schulamtsfinale Anzahl der Mannschaften beim Landesfinale Mittelthüringen Kreisfreie Stadt Erfurt Kreisfreie Stadt Weimar Landkreis Weimarer Land Landkreis Sömmerda maximal 5 bei Teilnahme Sportgymnasium maximal 2 bei Teilnahme Sportgymnasium Nordthüringen Landkreis Eichsfeld Unstrut-Hainich-Kreis Landkreis Nordhausen Kyffhäuserkreis maximal 4 maximal 1 Ostthüringen Kreisfreie Stadt Gera Landkreis Altenburger Land Landkreis Greiz Kreisfreie Stadt Jena Saale-Holzland-Kreis Saale-Orla-Kreis maximal 7 bei Teilnahme Sportgymnasium maximal 2 bei Teilnahme Sportgymnasium Südthüringen Landkreis Schmalk./Mein. Kreisfreie Stadt Suhl Landkreis Hildburghausen Landkreis Sonneberg Landkreis Saalf.-Rudolstadt maximal 6 bei Teilnahme Sportgymnasium maximal 2 bei Teilnahme Sportgymnasium Westthüringen Kreisfreie Stadt Eisenach Wartburgkreis Landkreis Gotha Ilm-Kreis maximal 4 maximal 1 39

42 Meldeformular Schulname Straße Postleitzahl Ort Telefon Telefax Unsere Schule nimmt in diesem Schuljahr an folgenden Wettkämpfen teil: Jungen bzw. Mixed Mädchen Bitte die Wettkämpfe kennzeichnen! WK I WK II WK III WK IV WK V WK I WK II WK III WK IV WK V Badminton (Mixed) Basketball Beachvolleyball (Mixed) Crosslauf Fußball Gerätturnen Golf Handball Hockey Judo Leichtathletik Schwimmen Ski Alpin Skilanglauf Tennis Tischtennis Triathlon Volleyball Zweifelderball Ort, Datum Schulstempel Schulleitung

43 Schulsportwettbewerbe der Förderschulen Teilnahmemeldung für das Schuljahr 2017/2018 Schulname Straße Postleitzahl Telefon Ort Fax Mail Unsere Einrichtung nimmt an den u.a. Schulsportwettbewerben n i c h t teil! Unsere Einrichtung nimmt in diesem Schuljahr an folgenden Wettbewerben verbindlich teil: (zutreffendes bitte ankreuzen!) Fußball Leichtathletik Schwimmen Tischtennis Mixed (Jg und jünger) WK II Mixed (Jg ) WK II Mädchen (Jg ) WK II Jungen (Jg ) WK II Mädchen (Jg ) WK II Jungen (Jg ) WK II Mixed (Jg ) WK II Mixed (Jg ) WK III Mixed (Jg und jünger) WK III Mädchen (Jg und jünger) WK III Jungen (Jg und jünger) WK III Mixed (Jg und jünger) WK III Mädchen (Jg und jünger) WK III Jungen (Jg und jünger) WK III Mixed (Jg und jünger) Schulstempel Datum, Unterschrift Schulleitung Meldebogen vollständig ausgefüllt, mit Schulstempel und Unterschrift versehenen bis zum an den Schulsportkoordinator des Staatlichen Schulamtes senden.

44 Schulsportwettbewerbe in Thüringen Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA Teilnehmermeldung Teilnehmer als Schulname: Anschrift: Telefon: beim Landesfinale: Schulamtsfinale: WK-Nr.: WK-Kl.: Sportart: am: Anreise zum Wettbewerb Ort: Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Inanspruchnahme der Fahrpreisermäßigung für Gruppen) Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht möglich, weil - keine direkte Verkehrsverbindung zw. Schul- und Wettkampfort besteht - durch An- und Abreise zum und vom Wettkampfort der erhebliche Zeit- und Reiseaufwand nicht zumutbar bzw. vertretbar ist, insbesondere auch die Nutzung der Schulbusse von und zu den Wohnorten nicht gewährleistet werden kann Nutzung von Vereinskleinbussen Nutzung von privaten Transportunternehmen Name des privaten Transportunternehmens: Anschrift: Telefon: Vorauss. Kosten: Kostenvoranschläge wurden eingeholt und können für eine eventuell notwendig werdende Kontrolle vorgewiesen werden. Bemerkungen: Datum: Entsendender Koordinator für Sport und Wettbewerbe: Per Tefax senden an: Für den Wettbewerb verantwortlichen Koordinator für Sport und Wettbewerbe Name: Hinweise (z. B. Fahrgemeinschaften) Vorlage mit der Abrechnung des Wettbewerbs beim TMBJS

45 Schulsportwettbewerbe in Thüringen Wettkampfliste (Diese Liste ist vor dem Wettkampf vollständig ausgefüllt und mit den Unterschriften der Schulleitung und des Betreuers sowie dem Schulstempel versehen, beim Wettkampf abzugeben, Startrecht besteht nur bei vollständiger Liste!) Lfd-Nr.* Name Vorname Geb.-Datum Unterschrift 1 2 Wettkampfnummer: 3 Sportart: 4 Wettkampfklasse: 5 Vorrunde Stadt-/Kreisfinale Schulamtsfinale Landesfinale Schulname 9 Straße 10 Postleitzahl Ort 11 Telefon Telefax Mannschaftsbetreuer: Unterschrift: Ort, Datum Schulstempel Schulleitung * Mannschaftsgröße: Badminton 6-8 Spieler; Basketball 5-9 Spieler, Beach-Volleyball 6-8 Spieler, Crosslauf 6 Läufer, Fußball Jungen und Mädchen 7-10 Spieler, Gerätturnen 5 Turner, Golf 4-5 Spieler, Handball 7-11 Spieler, Hockey 6-9 Spieler, Judo 5-8 Kämpfer, Leichtathletik 9-12 Schüler, Schwimmen WK III max 9 und WK IV max 8 Schüler, Ski Alpin 3 Schüler, Skilanglauf WK III max 7 und WK IV max 6 Schüler, Tennis 5-6 Spieler, Tischtennis 6-7 Spieler, Triathlon 6-8 Schüler, Volleyball WK II 6-10, WK III 4-8 und WK IV 6 Spieler,Zweifelderball 5 Spieler

46 Meldeliste Leichtathletik 2018 Meldebogen Leichtathletik Datum: Schule: Telefon: Fax: Wettkampfklasse (bitte ankreuzen): II männlich II III männlich III IV weiblich weiblich männlich IV weiblich Teilnehmer: Nr. Name Vorname Jahrgang 50 m / 75 m / 100 m Weit Hoch Kugel Mannschaftsbetreuer: Name, Vorname Unterschrift Ball / Speer 800 m Staffel

47 Meldebogen für das Computerprogramm Schwimmen JtfO Schule: Tel /. Wettkampfklasse: III männlich Meldebogen für das Computerprogramm Schwimmen JtfO Schule: Tel /. Wettkampfklasse: III weiblich Teilnehmer Wettkampfnummer Rücken Freistil Lagen Brust Freistil Name Vorname Jahr gang 50m 50m Staffel * 4x50m 50m Staffel * 8x50m Teilnehmer Wettkampfnummer Rücken Freistil Lagen Brust Freistil Name Vorname Jahr gang 50m 50m Staffel * 4x50m 50m Staffel * 8x50m Mannschaftsbetreuer (Amtsbezeichnung, Name, Vorname) (Schulleiter der teilnehmenden Schule (Schulstempel) (Mannschaftsbetreuer) Mannschaftsbetreuer (Amtsbezeichnung, Name, Vorname) (Schulleiter der teilnehmenden Schule (Schulstempel) (Mannschaftsbetreuer) *Bitte die Reihenfolge der Starter für die Staffel kennzeichnen und die jeweiligen Zeiten der Schüler in die Tabelle eintragen. *Bitte die Reihenfolge der Starter für die Staffel kennzeichnen und die jeweiligen Zeiten der Schüler in die Tabelle eintragen.

48 Meldebogen für das Computerprogramm Schwimmen JtfO Schule: Tel /. Wettkampfklasse: IV männlich Meldebogen für das Computerprogramm Schwimmen JtfO Schule: Tel /. Wettkampfklasse: IV weiblich Teilnehmer Wettkampfnummer Freistil Beischl. Brust Koord. Ausd. Name Vorname Jahr gang Staffel *6x25m Staffel *6x250m Staffel * 4x25m Staffel *6x25m 10min. Teilnehmer Wettkampfnummer Freistil Beinschl. Brust Koord. Ausd. Name Vorname Jahr gang Staffel *6x25m Staffel *6x25m Staffel * 4x25m Staffel *6x25m 10min. Mannschaftsbetreuer (Amtsbezeichnung, Name, Vorname) (Schulleiter der teilnehmenden Schule (Schulstempel) (Mannschaftsbetreuer) Mannschaftsbetreuer (Amtsbezeichnung, Name, Vorname) (Schulleiter der teilnehmenden Schule (Schulstempel) (Mannschaftsbetreuer) *Bitte die Reihenfolge der Starter für die Staffel kennzeichnen und die jeweiligen Zeiten der Schüler in die Tabelle eintragen. *Bitte die Reihenfolge der Starter für die Staffel kennzeichnen und die jeweiligen Zeiten der Schüler in die Tabelle eintragen.

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51 Wettbewerbe im Standardprogramm BADMINTON Wettkampf II gemischte Mannschaften Jahrgänge Wettkampf III gemischte Mannschaften Jahrgänge Allgemeine Bestimmungen 1 Gespielt wird soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den Regeln und Wettkampfbestimmungen des Deutschen Badminton- Verbandes. Bezugsquelle gegen Gebühr: MEYER & MEYER Verlag, von-coels-str. 390, Aachen. Tel. 0241/ , Fax. 0241/ vertrieb@m-m-sports.com Die Spielregeln stehen auch als Download bereit: 2 Eine Mannschaft besteht aus 4 Jungen und 4 Mädchen (einschließlich Ersatzspieler), mindestens jedoch aus 3 Jungen und 3 Mädchen. Eine Mannschaft gilt als nicht angetreten, wenn weniger als 3 Jungen und 3 Mädchen zu Beginn einer Begegnung spielbereit sind. Es müssen alle sieben Spiele einer Begegnung ausgetragen werden, auch wenn eine Mannschaft vorzeitig durch den Gewinn von vier Punkten bereits gewonnen hat. Ein verletzter Spieler kann am selben Tag nicht mehr eingesetzt werden. In diesem Falle greift die Ersatzspielerregelung: Vor Beginn einer Begegnung anwesende, im Spielbericht aufgeführte Ersatzspieler (1 Junge und 1 Mädchen) können bei Verletzung eines Stammspielers im Verlauf einer Begegnung im nächsten Spiel dort eingesetzt werden, wo der verletzte Spieler aufgestellt war. 3 Es werden 2 Jungeneinzel, 2 Mädcheneinzel, 1 Jungendoppel, 1 Mädchendoppel und 1 gemischtes Doppel ausgetragen. Spielfolge: Spiel: Jungendoppel Spiel: Mädchendoppel Spiel: 1. Jungeneinzel Spiel: 1. Mädcheneinzel Spiel: 2. Jungeneinzel Spiel: 2. Mädcheneinzel Spiel: Gemischtes Doppel 4 Die Rangliste jeder Mannschaft ist vor Turnierbeginn, für Jungen und Mädchen getrennt, nach Spielstärke bei der Turnierleitung abzugeben. Sie gilt für das ge- 49

52 samte Turnier. Entspricht die eingereichte Rangliste nicht der tatsächlichen Spielstärke, so kann das Schiedsgericht vor Turnierbeginn die Rangliste ändern. 5 Die Mannschaftsaufstellung kann sich von Begegnung zu Begegnung ändern. Sie ist vor jeder Begegnung der Turnierleitung verdeckt abzugeben. Jeder Spieler kann in einer Begegnung maximal in zwei verschiedenen Disziplinen eingesetzt werden. Der/Die Ranglistenerste muss nicht unbedingt im Einzel spielen. Eine Begegnung besteht aus 7 Spielen. Gespielt wird nach den Wettkampfbedingungen des DBV (siehe Punkt 1). Gespielt werden zwei Gewinnsätze bis 21, bei Gleichstand von 20:20 wird so lange gespielt, bis ein Vorsprung von zwei Punkten (22:20, 23:21) erreicht ist (maximal bis 30). In der Vorrunde werden zwei Gewinnsätze bis 15 (Kurz-sätze) gespielt. Im dritten entscheidenden Satz wird beim Gleichstand von 14:14 so lange gespielt, bis ein Vorsprung von zwei Punkten (16:14, 17:15...) erreicht ist (maximal bis 20). Für die Platzierung bei Gruppenspielen gelten folgende Kriterien in nächstehender Reihenfolge: a) Punktdifferenz (Anzahl der gewonnenen Begegnungen) b) Spieldifferenz c) Satzdifferenz e) Spielpunktdifferenz f) direkter Vergleich der beiden punktgleichen Mannschaften 2. Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse II und III gemischte Mannschaften Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1807 Apolda NORD 1805 Oldisleben OST 1806 Meuselwitz SÜD 1832 Themar WEST 1801 Ilmenau Das Landesfinale findet am 20. Februar 2018 in Jena statt (WK-Nr. 1847). 50

53 BASKETBALL Wettkampf II Mädchen und Jungen Jahrgänge Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge Allgemeine Bestimmungen Gespielt wird soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den offiziellen Basketball-Regeln der FIBA und den Vorschriften der Spielordnung des DBB. Bezug gegen Gebühr bei den Vertriebspartnern des DBB. Infos unter Tel / oder im Internet auf der Homepage unter Gespielt wird mit Bällen der Firma Molten (Offizieller Spielball). Die Spielzeit beträgt für alle Spiele 2 x 10 Minuten, ausgenommen sind notwendige Verlängerungen. Die Halbzeitpausen betragen 2 Minuten. In jeder Halbzeit darf von jeder Mannschaft eine Auszeit von einer Minute genommen werden. Der Art (Stoppen der Uhr bei Korberfolg in den letzten 2 Minuten) entfällt. Die Endspielteilnehmer werden durch Überkreuzspiele der Gruppenersten mit den Gruppenzweiten ermittelt. Mit dem 4. Foul scheidet ein Spieler aus dem betreffenden Spiel aus. Der Artikel 41 der internationalen Basketballregeln wird wie folgt gehandhabt: Nachdem eine Mannschaft sechs persönliche oder technische Fouls in einer Halbzeit begangen hat, werden alle darauffolgenden Spielerfouls mit zwei Freiwürfen bestraft. Die Spielerfouls der Verlängerung zählen dabei zur zweiten Halbzeit. In Abänderung des Artikels 8.7 beträgt die Dauer einer Verlängerungsperiode 3 Minuten. Bei einem disqualifizierenden Foul ist der Spieler automatisch für das nächste Spiel gesperrt. Bei einem schweren Verstoß entscheidet das Schiedsgericht über weitergehende Maßnahmen. Eine Mannschaft besteht aus maximal neun Spielern. Die Mannschaftsaufstellung darf während eines Turniers nicht verändert werden. Jede Mannschaft muss mit zwei Trikotsätzen mit unterschiedlichen Farben ausgestattet sein. 51

54 2. Platzierung von Mannschaften Zur Platzierung von Mannschaften werden die 42 und 45 der DBB-Spielordnung herangezogen Über die Reihenfolge der Platzierung in offiziellen Tabellen entscheidet die höhere Zahl der Wertungspunkte. 2. Bei punktgleichen Mannschaften wird die Mannschaft mit geringerer Anzahl an Spielen besser platziert. 3. Bei Punktgleichheit und gleicher Anzahl von Spielen werden die Platzierungen gemäß folgender Kriterien in der aufgeführten Reihenfolge ermittelt: nach der höheren Zahl der Wertungspunkte aus den Spielen dieser Mannschaften untereinander; nach dem höheren Wert des Korbquotienten aus den Spielen dieser Mannschaften untereinander; nach dem höheren Wert des Korbquotienten aus allen Spielen des Wettbewerbs; nach den weniger erhaltenen Korbpunkten bei positiver Korbdifferenz bzw. nach den mehr erzielten Korbpunkten bei negativer Korbdifferenz aus allen Spielen des Wettbewerbs. 4. Gegen Zwischentabellen ist ein Rechtsmittel nicht statthaft. 45 Verzichtet ein Verein (bzw. eine Schule) für eine Mannschaft vor deren letztem Spiel auf die Teilnahme am Wettbewerb, so werden die bisher von ihr ausgetragenen Spiele aus der Wertung genommen. 3. Sonderbestimmungen für das Bundesfinale 1. Es besteht kein Recht auf Einspielzeit. 2. Beim Bundesfinale in Berlin beträgt die Spielzeit bei den Endspielen 2 x 12 Minuten. 3. Beim Bundesfinale ist für alle Spiele in der Wettkampfklasse III die Anwendung der Mann-Mann-Verteidigung zwingend vorgeschrieben. Regeln zur Mann-Mann-Verteidigung : Spätestens innerhalb des 6,25m-Raumes muss jedem Angreifer ein Verteidiger deutlich erkennbar zugeordnet sein. 52

55 Strafe: Nach einer Verwarnung wird ein technisches Foul gegen den offiziellen Betreuer verhängt. Die Überwachung der Einhaltung der Mann-Mann-Verteidigung obliegt dem vom Veranstalter eingesetzten Kommissar. Der technische Kommissar kann hierfür zu jeder Zeit das Spiel unterbrechen, sollte aber möglichst bis zum nächsten toten Ball warten. 4. Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse II und III Mädchen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1812 Erfurt NORD 1823 Bad Langensalza OST 1842 Kahla SÜD 1831 Saalfeld WEST 1809 Arnstadt Das Landesfinale findet am 6. März 2018 in Kahla statt (WK-Nr. 1857). Wettkampfklasse II und III Jungen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1814 Weimar NORD 1816 Bad Langensalza OST 1836 Greiz SÜD 1819 Neuhaus WEST 1804 Bad Salzungen Das Landesfinale findet in der WK III am 20. Februar 2018 in Gotha (WK-Nr. 1848) und in der WK II am 27. Februar 2018 in Bad Salzungen (WK Nr. 1853) statt. 53

56 BEACHVOLLEYBALL Wettkampf II gemischte Mannschaften Jahrgänge Allgemeine Bestimmungen (1) Gespielt wird soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den zum Turnierzeitpunkt für den Bereich der Deutschen Volleyball-Jugend gültigen Offiziellen Beach-Volleyball-Spielregeln der FIVB. Gespielt wird zum Landes- und Bundesfinale mit Bällen der Firma Molten (offizieller Spielball). (2) Mannschaftsstärke/Spieleranzahl: Eine Mannschaft besteht aus vier Mädchen und vier Jungen einer Schule (inkl. eines Ersatzspielers). (3) Spielmodus: Gespielt wird 2:2 (Mädchen, Jungen und Mixed) in vier Gruppen mit späteren Überkreuz- und Finalbegegnungen. Es werden alle Plätze ausgespielt. (4) Mannschaftszusammensetzung: Vor jeder Begegnung wird vom Betreuer eine Meldung mit einer Mädchen-, einer Jungen- und einer Mixed-Mannschaft abgegeben. Jeder Schüler kann nur in einer Mannschaft spielen. Falls sich ein Spieler verletzt, kann er in dem laufenden Spiel nicht ersetzt werden. Das Spiel wird als verloren mit den bis dahin erzielten Punkten gewertet. Da in den folgenden Begegnungen die Mannschaften grundsätzlich neu benannt werden müssen, kann ggf. der Ersatzspieler zum Einsatz kommen. (5) Abfolge der Spiele: Alle Spiele einer Begegnung finden parallel statt. (6) Alle Spiele werden im Modus Best of three ausgetragen, also über zwei Gewinnsätze. Alle Sätze, inklusive des Entscheidungssatzes, werden bis 15 Punkte (mindestens 2 Punkte Abstand) gespielt, wobei die Rally-Point -Zählweise zugrunde gelegt wird. Im Falle eines Gleichstandes wird der Satz solange fortgesetzt, bis ein Vorsprung von zwei Punkten erreicht ist (16:14, 17:15,...). Der Seitenwechsel erfolgt jeweils nach 7 gespielten Punkten. Wenn es aus organisatorischen Gründen notwendig erscheint oder für die Teilnehmer die Gefahr einer physischen Überlastung besteht, kann das Schiedsgericht die Sätze auf 12 Punkte ( Best of three mit mindestens 2 Punkten Abstand) verkürzen. Seitenwechsel erfolgt dann nach 6 gespielten Punkten. (7) Abweichend von der Änderung Nr. 6 wird im Finale und im Spiel um Platz 3 jeweils bis 21 Punkte (mindestens 2 Punkte Abstand) gespielt. Im Falle eines Gleichstandes wird der Satz solange fortgesetzt, bis ein Vorsprung von 2 Punkten erreicht ist. Der Seitenwechsel erfolgt jeweils nach 7 gespielten Punkten. Ein notwendiger Ent- 54

57 scheidungssatz wird bis 15 Punkte statt bis 21 Punkte gespielt. Alle anderen Regularien (Mindestabstand und Seitenwechsel) werden beibehalten. (8) Gewinner einer Begegnung/Wertung: Alle Spiele/Endergebnisse der drei Kategorien (Mädchen, Jungen, Mixed) werden zusammengefasst; daraus ergibt sich die Siegermannschaft mit den meisten gewonnenen Spielen (3:0 od. 2:1) und gleichzeitig die Wertung (2:0 od. 0:2 Punkte). Alle Spiele einer Begegnung müssen durchgeführt werden. (9) Ermittlung der Rangfolge: Für die Ermittlung der Rangfolge gelten folgende Kriterien in nachfolgender Reihenfolge: 1) Punktverhältnis 2) Satzdifferenz (Subtraktionsverfahren) 3) Anzahl der gewonnenen Sätze 4) Balldifferenz (Subtraktionsverfahren) 5) Anzahl der gewonnenen Bälle 6) Direktvergleich (10) Beim Bundesfinale spielen alle Gruppenvierten der Vorrunde in einer Runde jeder gegen jeden die Plätze aus und haben damit genauso viele Spiele wie die anderen 12 Teams. (11) Auszeiten: Jeder Mannschaft steht pro Satz eine Auszeit zur Verfügung. (12) Einspielzeit: Vor dem Spiel erhalten die Mannschaften 5 Minuten Einspielzeit auf dem Spielfeld. (13) Schiedsgericht: Die teilnehmenden Teams müssen Schiedsrichteraufgaben übernehmen. Für die Finalspiele wird vom Ausrichter ein neutrales Schiedsgericht gestellt. (14) Spielfeldgröße: 8 m x 8 m, Netzhöhe: Mädchen 2,24 m, Jungen u. Mixed: 2,35m (15) Coaching ist während der Auszeiten und Satzpausen gestattet. 2. Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse II Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1895 Erfurt NORD Nordhausen OST Jena SÜD Bad Blankenburg WEST Bad Salzungen Das Landesfinale findet am 19. Juni 2018 in Bad Salzungen statt (WK-Nr ). 55

58 FUßBALL Wettkampf II Mädchen und Jungen Jahrgänge Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge Allgemeine Bestimmungen 56 (1) Gespielt wird soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den Regeln des Deutschen Fußball-Bundes. Bezugsquelle: Deutscher Fußball-Bund, Geschäftsstelle, Otto-Fleck-Schneise 6, Frankfurt/Main, Tel.: 069 / Gespielt wird zum Landes- und Bundesfinale mit Bällen der Firma Molten (offizieller Spielball). (2) Jede Mannschaft besteht einschließlich der Ersatzspieler bei den Jungen aus maximal 15 Spielern, bei den Mädchen aus maximal 10 Spielerinnen. Bei den Jungen können bis zu 4 Spieler und bei den Mädchen bis zu 3 Spielerinnen pro Spiel ausgewechselt werden. Bei Jungen und Mädchen ist der Rücktausch ausgewechselter Spieler zulässig. Bei den Jungen wird auf Großfeld ( normales Spielfeld ) mit 11er-Mannschaften und bei den Mädchen auf Kleinfeld mit 7er-Mannschaften gespielt. Gespielt wird mit einem Wettspielball der Größe 5 (3) Die normale Spielzeit beträgt bei den Jungen im Wettkampf II: 2 x 40 Minuten im Wettkampf III: 2 x 35 Minuten bei den Mädchen im Wettkampf II: 2 x 35 Minuten im Wettkampf III: 2 x 30 Minuten Beim Bundesfinale können die Spielzeiten an einzelnen Tagen auch verkürzt werden, falls der Spielplan dies notwendig macht. Bei Turnierbegegnungen darf bei mehreren Spielen an einem Tag eine Gesamtspielzeit von 90 Minuten nicht überschritten werden. (4) Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge:

59 1. Punkte 2. Ergebnis der Spiele punktgleicher Mannschaften untereinander 3. Tordifferenz 4. höhere Zahl der erzielten Tore 5. Entscheidungsschießen (Elfmeterschießen bei den Jungen, Neunmeterschießen bei den Mädchen) (5) Beim Bundesfinale werden Spiele der Zwischenrunde und um die Plätze 3 bis 16 nicht verlängert. Die Spielentscheidung erfolgt durch ein Entscheidungsschießen. Die Endspiele werden bei unentschiedenem Ausgang nach Ablauf der regulären Spielzeit um 2 x 5 Minuten verlängert. Fällt in dieser Zeit keine Entscheidung, so wird die Siegermannschaft durch ein Entscheidungsschießen ermittelt. (6) Die Mannschaften müssen zu jedem Spiel zwei verschiedenfarbige Spielkleidungen bereithalten. Gemäß den Bestimmungen des DFB ist das Tragen von Schienbeinschonern verbindlich vorgeschrieben. Thermohosen dürfen nur getragen werden, wenn sie mit der Farbe der Sporthosen übereinstimmen. (7) Zum Bundesfinale kann jede Jungenmannschaft von 2 Lehrkräften begleitet werden. Im Ausnahmefall kann einer der Betreuer eine von der Schulleitung beauftragte volljährige Person sein. (8) Die Mädchen werden nur von einem Betreuer begleitet. (9) Vor jedem Spiel werden Ausweiskontrollen vorgenommen. Spieler sind erst dann spielberechtigt, wenn die in den Hinweisen zur Durchführung der Bundesfinalveranstaltungen geforderten Dokumente bei der Akkreditierung zur Bundesfinalveranstaltung vorliegen. 2. Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse II und III Mädchen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1872 Erfurt NORD 1882 Birkungen OST 1883 Tanna SÜD 1873 Sonneberg WEST 1887 Arnstadt Das Landesfinale findet am 29. Mai 2018 in Jena statt (WK-Nr ). 57

60 Wettkampfklasse II und III Jungen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1884 Erfurt NORD 1877 Oldisleben OST WK II - Schmölln WK III - Gera SÜD 1874 Bad Blankenburg WEST 1881 Gotha Das Landesfinale findet am 12. Juni 2018 in Gotha statt (WK-Nr ). 58

61 GERÄTETURNEN 1. Allgemeine Bestimmungen Wettkampf III Mädchen Jahrgänge Vierkampf: Sprung, Stufenbarren, Schwebebalken, Boden Schwierigkeitsstufen Kür modifiziert LK 4 (Aufgabenbuch 2015) Wettkampf IV Jahrgänge Mädchen Gerätebahnen in Anlehnung an P4 (Aufgabenbuch 2015) und drei Sonderprüfungen Jungen Gerätebahnen in Anlehnung an P4 (Aufgabenbuch 2015) und drei Sonderprüfungen 2. Die Wettkämpfe werden nach der Wettkampfordnung des Deutschen Turner- Bundes (DTB) ausgetragen. Gewertet wird nach den gültigen Wertungsrichtlinien des Deutschen Turner-Bundes, sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. Es gelten weiterhin die ergänzenden Hinweise in den Handreichungen, die auf der DTB-Webseite unter Jugend trainiert für Olympia in der Rubrik Downloads veröffentlicht sind In der Wettkampfklasse III besteht eine Mannschaft aus 5 Schülerinnen, wobei die vier höchsten Wertungen an jedem Gerät für das Mannschaftsergebnis zählen. Die Wettkampfklasse IV ist für Mädchen- und Jungenmannschaften ausgeschrieben. Startet eine gemischte Mannschaft, so zählt sie je nach Überzahl des Geschlechts zur Mädchen- oder Jungenmannschaft. Eine Mannschaft besteht aus 5 Schülern, wobei die vier höchsten Wertungen an jedem Gerät (Geräte-bahnen, Sonderprüfungen Standweitsprung und Stangenklettern) für das Mannschaftsergebnis zählen. Hinzu kommt der Staffellauf, bei dem alle fünf Schüler eingesetzt werden müssen. 4. In der Wettkampfklasse III wird die Schwierigkeitsstufe Kür modifiziert in der Leistungsklasse 4 (LK 4) nach dem aktuellen DTB-Aufgabenbuch 2015 Gerätturnen weiblich geturnt. Beispielübungen bzw. Übungsvorschläge für den WK III sind auf DTB-Webseite veröffentlicht. Beim Bundesfinale wird grundsätzlich Tisch gesprungen. Die Gerätehöhen betragen: Sprungtisch 1,10 m oder 1,25 m 59

62 Schwebebalken 1,25 m (bei 20 cm Mattenunterlage) Bodenmusik: Jede Turnerin hat eine eigene, beschriftete CD (Namen und Schule) mit ihrer Kürmusik, die auf Track 1 abzuspielen ist, mitzubringen. Alle Schülerinnen einer Mannschaft können auf die gleiche Musik turnen. Wenn die Musik der Pflichtübung als Kürmusik genutzt wird, muss ebenfalls eine eigene beschriftete CD abgegeben werden. 5. Die Inhalte des Wettkampfs IV entsprechen den Inhalten der P4 des DTB. Es werden Gerätebahnen geturnt. Zusätzlich finden drei Sonderprüfungen statt: - Klettern - Standweitsprung - Sprint-Umkehrstaffel 2. Gerätebahnen Die Gerätebahnen A (Reck, Boden und Sprung) und B (Schwebebalken, Boden und Parallelbarren) werden von allen Mannschaftsmitgliedern als Einzelübung geturnt. In der Gerätebahn C werden die Gruppenübungen 1 (Boden) und 2 (Langbank) von allen Mannschaftsmitgliedern in einem Durchgang absolviert. Die Partnerübung 3 (Boden) wird paarweise (zwei Paare) gezeigt. Hinweis: Die im Übungstext aufgeführten Alternativen führen weder zu einem Punktabzug noch zu einem Bonus, d.h. es handelt sich um gleichwertige Alternativen. 1. Gerätebahn A Reck (schulterhoch) Aus dem Stand vorlings mit Ristgriff: Hüft-Aufschwung mit Schwungbeineinsatz (aus dem Stand oder aus dem Schritt) oder Hüft-Aufzug in den Stütz; Vorschwung, Rückschwung mit Hüft-Umschwung rückwärts, a) mit direkt anschließendem Felgunterschwung in den Stand; oder b) Vorschwung, Rückschwung in den freien Stütz, Niedersprung, Felgunterschwung mit Schwungbeineinsatz (auch beidbeinig) in den Stand. Boden (Bodenbahn 10 m bestehend aus fünf Matten 1 m x 2 m oder einem Bodenläufer 12 m) 60

63 Aus dem Stand: zwei bis drei Schritte vorwärts, Handstütz-Überschlag seitwärts links (Rad), Aufrichten in die Bewegungsrichtung, Schritt vorwärts, Handstütz-Überschlag seitwärts rechts, Aufrichten in die Bewegungsrichtung, Schließen der Beine in den Stand. Sprung (Bock 1,10 m oder 1,20 m; Brettabstand variabel) Sprunggrätsche 2. Gerätebahn B Schwebebalken (Höhe 1 m) Aus dem Seitstand vorlings am Schwebebalken: Absprung, Drehhockwende, Aufrichten über die Schrittstellung in den Stand; 1 bis 2 Schritte, Pferdchensprung oder Hocksprung; 1 bis 2 Schritte, ½ Drehung im beidbeinigen Ballenstand; 1 bis 2 Schritte mit Vorspreizen, Vorspreizen gegengleich (rechts links oder links rechts); 1 bis 2 Schritte Standwaage (Haltezeit 2 Sec. möglich, aber nicht nötig); Abgang: Anlauf (Anhüpfer erlaubt), Rondat (Radwende) in den Querstand vorlings. Boden (Bodenbahn 10m bestehend aus fünf Matten 1m x 2m oder einem Bodenläufer 12m) Aus dem Stand: Schritt vorwärts und Aufschwingen in den flüchtigen Handstand (Haltezeit 2 Sek. erlaubt), Abrollen, Aufrichten in den Stand; Strecksprung mit ½ LAD (= Längsachsendrehung), Rolle rückwärts über den hohen Hockstütz in den Hockstand (Felgrolle erlaubt), Strecksprung mit ½ LAD in den Stand. Parallelbarren (brusthoch) Aus dem Innenquerstand auf einem kleinen Kasten: Absprung zum Vorschwung, Rückschwung, Vorschwung mit Grätschen und Schließen der Beine, Rückschwung, Vorschwung, Kehre mit ¼ Drehung einwärts in den Außenquerstand vorlings. 61

64 3. Gerätebahn C Gruppenübung 1: Schattenrollen (Geräte: Bodenbahn 10 m bestehend aus fünf Matten 1 m x 2 m oder einem Bodenläufer 12 m) Alle fünf Mannschaftsmitglieder turnen nacheinander einsetzend, synchron, hintereinander, in ununterbrochener Reihenfolge jeweils vier Rollen vorwärts mit direkt anschließendem Strecksprung, wobei die Nachfolgenden mit dem Strecksprung nach der Rolle des/r Vorausturnenden beginnen. Gruppenübung 2: Schattenhockwenden (Geräte: zwei Turnbänke á 4 m, breite Seite oben, hintereinander gestellt) Alle fünf Mannschaftsmitglieder turnen nacheinander jeweils acht fortlaufende Hockwenden in rhythmischer Folge mit oder ohne Zwischenfedern, wobei die Nachfolgen- den mit der zweiten Hockwende des/r Vorausturnenden einsetzen. Partnerübung 3: Synchronübung (Geräte: Bodenbahn 10m bestehend aus fünf Matten 1m x 2m oder einem Bodenläufer 12m) Die Paare turnen jeweils parallel und synchron drei bis fünf verschiedene Übungsteile (darunter mind. zwei akrobatische Elemente) als fließende Bewegungsverbindung. 4. Sonderprüfungen Standweitsprung (Geräte: Es wird auf Hallenboden ohne Mattenunterlage gesprungen) Die Mannschaftsmitglieder springen jeweils drei fortlaufende Standweitsprünge. Die Übergänge müssen flüssig (reaktiv) sein, d.h. Zwischenpausen und/oder erneutes Schwungholen sind nicht erlaubt; die jeweiligen Weiten der vier besten Schüler bzw. Schülerinnen werden addiert. Klettern (Taue/ Stangen; Geräte beim Bundesfinale: Stangen) 62

65 Der Schüler bzw. die Schülerin sitzt auf einem kleinen Kasten im Grätschsitz vor der Stange, die Hände sind an der Stange. Auf Startkommando erfolgt das Klettern (mit den Füßen an der Stange oder Hangeln = ohne Füße an der Stange) bis zu einer festgelegten Markierung (vier Meter vom Boden gemessen). Die Zeiten der vier besten Mannschaftsmitglieder werden addiert. Staffellauf: Sprint-Umkehrstaffel mit Übergabe eines Tennisrings; es starten alle fünf Mannschaftsmitglieder. Die Start- und Wendemarken sind an den Grundlinien eines Volleyballfeldes oder einer anderen entsprechenden Spielfeldmarkierung mit einer Länge von 2 x 18 m. Der Start erfolgt aus dem Hochstart neben einer Markierungsstange. Der Wechsel muss korrekt hinter der Stange durchgeführt werden. In einem festgelegten Bereich (ca. 1,5 m hinter der Markierungsstange) darf sich nur der folgende Läufer aufhalten, alle anderen Läufer befinden sich hinter der Markierung hintereinander sitzend auf einer Bank. 5. Die Siegerermittlung im WK IV erfolgt nach folgenden Grundsätzen: 1 Der Sieger des Wettbewerbs wird durch eine Rangfolgeberechnung ermittelt. 2 Hierzu werden die Platzierungen der vier Ranglisten (drei Gerätebahnen und die Sonderprüfungen) addiert. 3 Sieger ist die Mannschaft mit der niedrigsten Rangfolgesumme. 4 Bei Punktgleichheit entscheidet die bessere Rangfolge bei den drei Geräte- bahnen. Bei weiterer Punktgleichheit entscheidet die bessere Platzierung beim Stangenklettern. 6. Die Ausschreibung für den WK III und IV im Schuljahr 2016/17, Übungsvorschläge zum WK III, eine Handreichung zum Wettbewerb und Kampfrichterunterlagen sind auf der DTB-Webseite unter abrufbar. Das Landesfinale findet am 22. Februar 2018 in Meiningen statt (WK Nr. 1851). 63

66 GOLF Wettkampf II gemischte Mannschaften Jahrgänge Allgemeine Bestimmungen 64 Die Wettkämpfe werden - soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist - nach den aktuellen Wettspielbedingungen des Deutschen Golf Verbandes e.v. und den Platzregeln des gastgebenden Golfclubs ausgetragen. Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen ist im Sekretariat des gastgebenden Golfclubs möglich. Eine Mannschaft besteht aus maximal 5 Schülern sie kann beliebig aus Schülerinnen und Schülern bestehen. Jede Mannschaft ist von einer Lehrkraft zu betreuen. Ein Kapitän ist zu benennen, der aus dem Kreis der Mannschaftsmitglieder kommen kann, oder aber es ist automatisch der Betreuer. Als Begleitperson/Caddie ist nur der offiziell benannte Betreuer der Schulmannschaft erlaubt und/oder ein Mannschaftsmitglied. Teilnahmeberechtigt in einer Mannschaft sind Schüler mit Clubvorgabe -54 oder besser, oder die das Kindergolfabzeichen in Gold abgelegt haben. Der Nachweis über das Kindergolfabzeichen in Gold sind der Turnierleitung am Turniertag vorzulegen. Der Nachweis der Schulzugehörigkeit wird über das von der Schulleitung bestätigte Mannschaftsmeldeformular erbracht. 2. Landesebene Es werden 5 Einzel über 18 Löcher - Zählspiel nach Stableford (vorgabenwirksam) gespielt. Die Summe der 4 besten Einzelergebnisse einer Mannschaft in einer Brutto- Wertung ergibt das Mannschaftsergebnis, d.h. es gibt ein Streichergebnis. Die Netto- Wertung kann als Information für die Schulen aufgeführt werden. Die siegreiche Mannschaft in der Brutto-Wertung qualifiziert sich als Landessieger für das Bundesfinale. Wenn sich mehr als 12 Mannschaften für das Landesfinale melden, sollten regionale Qualifikationsturniere gespielt werden. Diese Qualifikationsturniere können über 9 Löcher gespielt werden. Es besteht das Recht, in begründeten Ausnahmefällen (z.b. Wettersituation) Ausschreibungsänderungen vorzunehmen. Die Mannschaft mit dem höchsten Gesamtergebnis ist Turniersieger. Bei Gleichheit wird die Summe der besten 3 Einzelergebnisse gewertet. Bei weiterer Gleichheit wird das Verfahren fortgesetzt (die 2 besten Einzelergebnisse, dann das beste Einzelergebnis). Bei weiterer Gleichheit

67 entscheidet das Los. Sollte aufgrund mangelnder Teilnehmerzahlen kein Landessieger ermittelt werden, wird das Bundesfinale Golf nicht besetzt. Mit der Meldung ist die namentliche Nennung der Schüler inkl. deren Stammvorgabe erforderlich. Die Veränderung der Vorgabe ist dem Ausrichter anzuzeigen und spätestens vor Startbeginn zu korrigieren. Es ist das Meldeformular zu benutzen. Sollte ein gemeldeter Spieler nicht antreten können, kann dieser durch einen anderen Spieler der Schule ersetzt werden. Der neue Spieler spielt an Stelle des zu ersetzenden Spielers. Eine Veränderung der bereits abgegebenen Mannschaftsaufstellung ist der Spielleitung spätestens eine halbe Stunde vor Turnierbeginn mitzuteilen. Die Spielleitung wird in Abstimmung mit der zuständigen Kultusbehörde und dem ausrichtenden Landesgolfverband/Club eingesetzt. 3. Bundesfinalveranstaltung: Es werden gespielt: 1. Spieltag: 18 Löcher, 2 Vierer (nach Regel 29) 2. Spieltag: 18 Löcher, 4 Einzel Als Mannschaftsergebnis wird die Summe der 5 besten Ergebnisse aus den 2 Vierern und 4 Einzeln der Mannschaft über CR gewertet. Bei gleichem Gesamtergebnis von mehreren Mannschaften für den 1. Platz erfolgt ein Zählspiel-Stechen mit je 2 in der letzten Einzelrunde eingesetzten Spielern der betreffenden Mannschaften, bis eine Mannschaft auf einem Loch eine geringere Anzahl Gesamtschläge (Aggregat der 2 Spieler) als die andere(n) Mannschaft(en) spielt. Bei allen anderen gleichen Gesamtergebnissen der Mannschaften bleibt von den 5 gewerteten Ergebnissen das höchste unberücksichtigt und die Summe der übrigen Ergebnisse wird gewertet. Bei weiterer Gleichheit wird das Verfahren fortgesetzt, bis das beste Ergebnis entscheidet. Danach entscheidet das Los. Sollte ein gemeldeter Spieler nicht antreten können, kann dieser bis zum Aufruf der jeweiligen Startzeit der betreffenden Spielergruppe gegenüber dem Starter durch einen anderen Mannschaftsspieler ersetzt werden. Der neue Spieler spielt an Stelle des zu ersetzenden Spielers. Das Landesfinale findet am 05. Juni 2018 in Blankenhain statt (WK Nr ). 65

68 HANDBALL Wettkampf II Mädchen und Jungen Jahrgänge Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge Allgemeine Bestimmungen 66 a) Gespielt wird soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den Spielregeln des Deutschen Handballbundes. Bezugsquelle (gegen Gebühr): Deutscher Handballbund (DHB), Geschäfts- stelle, Strobelallee 56, Dortmund, Tel.: 0231 / Zum Landes- und Bundesfinale wird mit Bällen der Firma Molten (Offizieller Spielball). Zu beachten sind die DHB-Sonderregelungen Jugend: a) Jugendliche dürfen nur wechseln, wenn sich ihre Mannschaft im Ballbesitz befindet oder während eines Time-out. b) Das Team-Time-out entfällt. c) Aufgrund der verkürzten Spielzeit wird die Zeitstrafe von 2 Minuten auf 1 Minute reduziert. d) Bei allen Spielen des Bundesfinales wird die Anwendung der 2-Linien-Abwehr in der Wettkampfklasse III zwingend vorgeschrieben (hierzu gehören z.b. die Abwehrformationen: 1:5, 2:4, 3:3, 3:2:1, offensive 5:1). Detaillierte Informationen im Internet: b) Eine Mannschaft besteht aus maximal 11 Spielern. Die Mannschaft muss in jedem Fall mit einem Torwart spielen. Auf der Spielfläche dürfen sich gleichzeitig höchstens 7 Spieler einschließlich Torwart befinden. c) Die Spielzeit beträgt beim Bundesfinale in allen Altersklassen bei den Vorrundenspielen 2 x 10 Minuten, in der Vorschlussrunde und bei Endspielen 2 x 15 Minuten. Die Halbzeitpause ist auf 2 Minuten festgelegt. Der Ball muss einen Umfang von 54 bis 56 cm haben. In WK III Mädchen muss der Umfang 50 bis 52 cm betragen. d) Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: (1) nach Punkten, (2) bei Punktgleichheit nach dem Ergebnis der direkt beteiligten Mannschaften untereinander nach Punkten,

69 (3) bei Punktgleichheit und Unentschieden im direkten Vergleich zählt die Tordifferenz der direkt beteiligten Mannschaften untereinander, (4) die höhere Plustorzahl der direkt beteiligten Mannschaften untereinander, (5) die Tordifferenz aller Spiele, (6) die höhere Plustorzahl aller Spiele. Ist nach Anwendung dieser Regel eine Entscheidung nicht gefallen, wird der Sieger durch Siebenmeterwerfen entsprechend den Ausführungsbestimmungen für das Siebenmeterwerfen des DHB ermittelt. e) Bei Entscheidungsspielen/Endspielen mit unentschiedenem Ausgang wird nach einer Pause von 5 Minuten nochmals um die Seitenwahl bzw. den Anwurf gelost. Die Spielverlängerung dauert 2 x 5 Minuten (Seitenwechsel ohne Pause). Fällt dabei keine Entscheidung, wird der Sieger durch ein Siebenmeterwerfen nach den Bestimmungen des DHB ermittelt. 2. Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse II und III Mädchen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1808 Weimar NORD 1835 Schlotheim OST 1817 Altenbg./Ziegelheim SÜD 1820 Saalfeld WEST 1822 Eisenach/Wutha-F Das Landesfinale der Mädchen findet am 20. Februar 2018 in Bad Langensalza statt (WK-Nr. 1849). Wettkampfklasse II und III Jungen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1834 Apolda NORD 1810 Nordhausen OST 1827 Gera SÜD 1820 Saalfeld WEST 1826 Eisenach/Wutha-F Das Landesfinale der Jungen findet am 22. Februar 2018 in Eisenach bzw. Wutha-Farnroda statt (WK-Nr. 1850). 67

70 HOCKEY Wettkämpfe Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge Allgemeine Bestimmungen 68 Gespielt wird soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den Regeln des Deutschen Hockey-Bundes bzw. dem Regelkommentar für Kleinfeldhockey. Ergänzend gibt es für den Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA einen Regelkommentar für Kleinfeldhockey (Ausgabe 7). Dieser ist über die Kultusbehörden der Länder oder den Deutschen Hockey-Bund zu beziehen ( Eine Mannschaft besteht aus maximal 9 Spielern (5 Feldspieler, 1 Torwart, 3 Auswechselspieler). Die normale Spielzeit beträgt 2 x 30 Minuten. Bei Turnieren kann die Spielzeit bis auf 2 x 10 Minuten verkürzt werden. Beim Bundesfinale beträgt die Spiel- zeit 2 x 12 Minuten, bei Entscheidungsspielen 2 x 15 Minuten. Die Halbzeitpause ist auf maximal 5 Minuten festgelegt. Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: (1) Punkte (2) Tordifferenz (3) höhere Anzahl der erzielten Tore (4) Direktvergleich der punkt- und torgleichen Mannschaften (5) Siebenmeterschießen (5 Spieler/Spielerinnen jeder Mannschaft). Bei Entscheidungsspielen/Endspielen mit unentschiedenem Ausgang wird die Spielzeit um 2 x 5 Minuten verlängert. Fällt dabei keine Entscheidung, wird die Siegermannschaft durch ein Siebenmeterschießen (5 Spieler jeder Mannschaft) ermittelt; ist der Spielstand dann immer noch unentschieden, erfolgt ein Siebenmeterschießen paarweise bis zur Entscheidung. Beim Bundesfinale gibt es bei Entscheidungs- bzw. Endspielen keine Spielzeitverlängerung, die Entscheidung wird sofort durch ein Siebenmeterschießen

71 herbeigeführt. Endet ein Platzierungsspiel um die Plätze 5-16 unentschieden, so wird beiden Mannschaften der bessere Platz zuerkannt; es gibt keine Verlängerung und kein Siebenmeterschießen. Ein Spieler kann verwarnt, mit einer Zeitstrafe von 2 bis 5 Minuten belegt oder auf Dauer vom Spiel ausgeschlossen werden. Die zweite Zeitstrafe innerhalb eines Spieles für denselben Spieler bedeutet den Ausschluss für die Dauer des Spieles. Spielstrafen auf Dauer ziehen eine automatische Sperre für das nächste Spiel nach sich, sofern das Schiedsgericht keine höhere Strafe verhängt. Jede weitere Hinausstellung auf Dauer zieht den Ausschluss vom Turnier nach sich. Erhält ein Spieler eine zweite Zeitstrafe während eines Turniers, so ist er automatisch für das nächste Spiel dieses Turniers gesperrt. Das Landesfinale findet am 24. April 2018 in Jena statt (WK-Nr. 1871). 69

72 JUDO Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge Allgemeine Bestimmungen a) Die Wettkämpfe werden soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den Wettkampfregeln und -bestimmungen des Deutschen Judo-Bundes DJB (Jugend, U 17, weiblich/männlich) ausgetragen. Bezugsquelle (gegen Gebühr): Deutscher Judo-Bund e.v. (DJB), Otto-Fleck- Schneise 12, Frankfurt/Main, Tel.: 069 / , Fax b) Für den Wettbewerb JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA gelten folgende Sonderregelungen: (1) Würge- und Hebeltechniken sind nicht erlaubt. (2) Verletzungsbedingte Behandlung ist durch Ärzte/Sanitäter möglich. (3) Die Mindestgraduierung ist der weiß-gelbe Gürtel (8. Kyu). (4) Die Wettkampffläche beträgt mindestens 6 x 6m zuzüglich einer Sicherheitsfläche von 3m, zwischen den beiden Wettkampfflächen mindestens 4m. Reduzierung der äußeren Sicherheitsfläche ist in begründeten Ausnahmefällen möglich. (5) Die Wettkampfzeit beträgt 3 Minuten. c) Eine Mannschaft besteht aus maximal 8 Schülern (5 Wettkämpfern und maximal 3 Ersatzkämpfern). d) Auf der Waage wird das tatsächliche Gewicht ermittelt. Pro Gewichtsklasse können 3 Schüler eingewogen werden. Der Start in der nächsthöheren Gewichtsklasse ist zulässig. Zu Wettkampfbeginn müssen mindestens 3 Gewichtsklassen besetzt sein. Die Gewichtsklassen sind: Jungen: Mädchen: bis 43 kg, bis 46 kg, bis 50 kg, bis 55 kg, über 55 kg bis 40 kg, bis 44 kg, bis 48 kg, bis 52 kg, über 52 kg e) Wettkampfsystem für das Bundesfinale: Vorgepooltes System mit Final- und Platzierungsrunde 70

73 1. Tag: Poolsystem mit 4 Pools (1., 2., 3., 4. Plätze in den Pools) 2. Tag: 1. Durchgang Finalrunde und Platzierungsrunde Platz 3. Tag: Halbfinale und 3. Plätze (2 Matten), Finale (1 Matte) f) Unentschieden bei 2. Termine Mannschaftskampf: Sind die Siegpunkte (SP) gleich, entscheiden die Wertungspunkte (WP). Gibt es hier keine Entscheidung, so wird bei Poolkämpfen unentschieden (1:1) eingetragen. Bei Ausscheidungskämpfen gibt es einen Stichkampf. Endet dieser unentschieden, wird nach dem Golden-Score-Prinzip mit Pflichtentscheid weitergekämpft: (1) War ein Einzelkampf unentschieden, dann wird dieser zum Stichkampf. (2) Waren mehrere Einzelkämpfe unentschieden, dann wird aus ihnen ein Stichkampf gelost. (3) War kein Einzelkampf unentschieden, dann wird aus allen Kämpfen ein Stichkampf gelost. Die Mannschaftsführer dürfen vorher eine neue Mannschaftsaufstellung abgeben. Poolkämpfen: Der Sieger erhält 2 Gewinnpunkte (GP), der Verlierer 0 GP. Unentschieden wird mit 1:1 gewertet. Die Reihenfolge der Platzierung der Mannschaften ergibt sich aus der Anzahl der GP, nachrangig der SP und schließlich der WP aus allen Kämpfen, wobei jeweils die höhere Differenz der Punkte entscheidend ist. Sind alle Differenzen gleich, so entscheidet der höhere Stand der SP, nachrangig der WP. Kann immer noch keine Entscheidung getroffen werden, so entscheiden die untereinander geführten Kämpfe. Weisen Mannschaften identische Anzahlen von positiven und negativen GP, SP und WP auf, so entscheidet der direkte Vergleich. Haben diese beiden Mannschaften gegeneinander unentschieden gekämpft, dann wird ein Stichkampf in einer auszulosenden Klasse ausgetragen. Im Falle von drei oder mehr absolut gleichstehenden Mannschaften werden Entscheidungskämpfe im Pool-System durchgeführt. Die vorher auszulosende Gewichtsklasse gilt dann für alle diese Stichkämpfe (siehe oben.) Das Landesfinale findet am 15. Mai 2018 in Jena statt (WK-Nr. 1891). 71

74 LEICHTATHLETIK 1. Allgemeine Bestimmungen Wettkampfklassen und Disziplinen Wettkampf II Jahrgänge Wettkampf III Jahrgänge Wettkampf IV Jahrgänge (ab Jahrgangstufe 5) Die Wettkämpfe werden soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den internationalen Wettkampfbestimmungen (IWB) Leichtathletik ausgetragen. Achtung: Fehlstartregelung (Regel 162.7) für WK II: Jeder Wettkämpfer, der einen Fehlstart verursacht, ist zu disqualifizieren. Die Fehlstartregelung wird im Standardprogramm nur in der WK II angewandt. Für die WK III gilt weiterhin, dass ein Fehlstart pro Lauf ohne Disqualifikation des verursachenden Athleten erlaubt ist. Der Wettkämpfer, der diesen Fehlstart verursacht hat, ist zu verwarnen. Danach sind in diesem Lauf alle Wettkämpfer zu disqualifizieren, die einen Fehlstart verursachen. Eine Bewertung der Leistungen nach Punkten erfolgt in allen Wettkämpfen nach der Leichtathletik-Punktewertung nationale Punktetabelle je nach Zuständigkeit für männliche oder weibliche Teilnehmer. Die Buchausgabe der Punktwertung kann hier bestellt werden: KD Medienpark Faber GmbH Zum Jagdhaus Kaiserslautern Tel ; Fay verlag@kd-medienpark.de Auf der Webseite des Deutschen Leichtathletik-Verbandes erhält man im Servicebereich Informationen zur Punktwertung unter: beitsmaterialien_broschueren/punktetabellen/orig_nationale_punktwertung.pdf a) Eine Mannschaft besteht aus maximal 12 Schülern. b) Für jede Mannschaft werden 3 Schüler pro Disziplin sowie 2 Staffeln zugelassen, von denen 2 Teilnehmer und eine Staffel gewertet werden. Ein Schüler darf nur in 3 Disziplinen einschließlich der Staffel eingesetzt werden. 72

75 c) Bei Punktegleichheit werden die Mannschaften auf den gleichen Rang gesetzt. d) Bei Wurf, Stoß und Weitsprung sind jeweils 4 Versuche erlaubt. Im Hochsprung scheidet der Schüler nach 3 aufeinander folgenden Fehlversuchen aus. e) Die Einzelleistungen bei Ausscheidungswettkämpfen in den Ländern können in die Verbands-Bestenlisten aufgenommen werden. f) Zum Bundesfinale kann jede Mannschaft von 2 Lehrkräften begleitet werden. Im Ausnahmefall kann einer der Betreuer eine von der Schulleitung beauftragte volljährige Person sein. g) Die Wettbewerbe von JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA und JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS in der Sportart Leichtathletik finden beim Bundesfinale an einer Wettkampfstätte zur gleichen Zeit statt. h) Dieses inklusive Veranstaltungsformat sollte auch auf Länder- und Regionalebene umgesetzt werden. Wettkampf II Jungen Mädchen 100 m, 800 m, 4 x 100 m-staffel, Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen (5 kg), Speerwurf (700 g) 100 m, 800 m, 4 x 100 m-staffel, Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen (3 kg), Speerwurf (500 g) Achtung: Für die Läufe gilt die Anwendung der Fehlstartregelung unter Ziffer 1. Wettkampf III Jungen Mädchen 75 m, 800 m, 4 x 75 m-staffel, Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen (4 kg), Ballwurf (200 g, Durch-messer mm) 75 m, 800 m, 4 x 75 m-staffel, Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen (3 kg), Ballwurf (200 g, Durch-messer mm) Wettkampf IV Jungen 50 m, 800 m, 4 x 50 m-staffel, Weitsprung, Hochsprung, Ballwurf (200 g, Durchmesser mm) Mädchen 50 m, 800 m, 4 x 50 m-staffel, Weitsprung, Hochsprung, Ballwurf (80 g) 73

76 2. Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse II, III und IV Mädchen und Jungen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1889 Erfurt NORD Mühlhausen OST Pößneck SÜD 1890 Sonneberg WEST Arnstadt Das Landesfinale findet am 07. Juni 2018 in Ohrdruf statt (WK-Nr ). 74

77 RUDERN Wettkampf II Mädchen und Jungen Jahrgänge Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge Wettkampf II Mädchen WK II a Doppelvierer mit Steuermann/frau 1000 m WK II b Gig-Doppelvierer mit Steuermann/frau 1000 m Jungen WK II a Doppelvierer mit Steuermann/frau 1000 m WK II b Gig-Doppelvierer mit Steuermann/frau 1000 m WK II c Gig-Vierer mit Steuermann/frau 1000 m WK II d Achter 1000 m Wettkampf III Mädchen Doppelvierer mit Steuermann/frau 1000 m Jungen Doppelvierer mit Steuermann/frau 1000 m 1. Allgemeine Bestimmungen (1) Die Rennen werden soweit nichts anderes durch diese Ausschreibung festgelegt ist nach den Wettkampfbestimmungen des Deutschen Ruderverbandes (RWR und Bestimmungen JuM) ausgetragen. Insbesondere wird auf die Ziffer und deren Ausführungsbestimmungen in den RWR hingewiesen (Mindest- und Höchstmaße der Gigs müssen eingehalten werden). Die Aufgaben des Schiedsgerichts werden vom Regattaausschuss übernommen, und der DRV-Vertreter bei JTFO kann Entscheidungen gemäß Ziffer RWR übernehmen. 75

78 (2) Ein Schüler ist nur startberechtigt, wenn ein Dokument der Schule (mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum) vorliegt, aus dem hervorgeht, dass gegen einen Start bei einer Ruderregatta keine ärztlichen Bedenken bestehen. Anstelle des Dokuments der Schule wird auch die Juniorenlizenz (Ziffer RWR) des DRV anerkannt. Die ärztliche Untersuchung muss nach dem 1. Oktober des dem laufenden Regattajahr vorhergehenden Jahres erfolgt sein. Für Steuerleute ist die ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht erforderlich. (3) Steuerleute müssen mindestens dem Jahrgang 2005 angehören. Sie dürfen jedoch nicht älter sein als die Teilnehmer, die in der jeweiligen Wettkampfklasse dem ältesten Jahrgang angehören. (4) Doppelstarts beim Bundesfinale sind nicht zulässig. Diese Einschränkung gilt nicht für Steuerleute. (5) Ummeldungen 7 gemäß Ziffer RWR bis zur Hälfte der Mannschaft sind spätestens eine Stunde vor Beginn des Rennens (Vorlauf) unter Nachweis der Schulzugehörigkeit und Vorlage des bei Punkt 2 aufgeführten ärztlichen Unbedenklichkeitszeugnisses bzw. der Jugendlizenz (entfällt, sofern die Ruderer in der Liste des DRV veröffentlicht sind) der bisher nicht gemeldeten Ruderer im Regattabüro vorzunehmen. (6) Boote und Bootsanhänger sind vom jeweiligen Bundesland auf eigene Kosten zu versichern. Die Deutsche Ruderjugend ist hier bei Bedarf behilflich. Dieser Bedarf ist bis spätestens eines jeden Jahres beim DRV-Jugendsekretariat anzumelden. (7) Die Deutschen Schulsportstiftung übernimmt keinerlei Haftung. Die Meldung der Bootstransporte zum/vom Bundesfinale erfolgt über die Kultusbehörden an die Organisationsleitung Berlin. Die Meldung der Bootstransporte muss spätestens bis zum offiziellen Meldeschluss (29. Juli 2017) vorliegen. Die Abrechnung der Bootstransporte erfolgt mit dem dafür vorgesehenen Abrechnungsbogen über die Deutschen Schulsportstiftung. 7 Diese Ummelderegelung gilt nicht für die Bundesfinalveranstaltung. Hier gelten die Ummeldebestimmungen entsprechend den Regelungen für die Akkreditierung beim Bundesfinale. 76

79 SCHWIMMEN 1. Allgemeine Bestimmungen Wettkampf III Mädchen + Jungen Jahrgänge m Rücken, 50 m Freistil, 4 x 50 m Lagenstaffel 50 m Brust, 8 x 50 m Freistilstaffel Wettkampf IV Mädchen und Jungen Jahrgänge x 25 m Freistilstaffel, 6 x 25 m Beinschlagstaffel, 4 x 25 m Brust, 6 x 25 m Koordinationsstaffel, 10 min Mannschaftsdauerschwimmen (1) Die Wettkämpfe werden soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den Wettkampfbestimmungen des Deutschen Schwimm-Verbandes ausgetragen. Die Wettkampfbestimmungen können auf den Internetseiten des Deutschen Schwimm-Verbandes eingesehen werden ( (2) Eine Mannschaft besteht aus maximal 9 Schülern im Wettkampf III bzw. 8 im Wettkampf IV. (3) In der Wettkampfklasse III werden in den Einzeldisziplinen Freistil und Brust je Mannschaft drei, in der Einzeldisziplin Rücken werden zwei Schüler gewertet. Startberechtigt ist in jeder Einzeldisziplin jeweils ein Schüler mehr, als gewertet wird. Ein Schüler darf höchstens in drei Disziplinen (einschließlich der Staffeln) eingesetzt werden. In jeder Staffeldisziplin kann nur jeweils eine Staffel starten. Eine disqualifizierte Staffel kann in geänderter Mannschaftsaufstellung bezüglich des Staffelteilnehmers einmal nachschwimmen. Bei Austausch ist die Regel maximal drei Starts pro Schüler anzuwenden. Das Nachschwimmen erfolgt im Anschluss an den letzten Wettkampf. Wird die nachschwimmende oder eine weitere Staffelmannschaft der gleichen Schulmannschaft disqualifiziert, scheidet die Mannschaft aus. (4) In der Wettkampfklasse IV entfallen die Einzeldisziplinen. Es kommen nur Mannschaftswettbewerbe in die Wertung. Ein Schüler darf höchstens in vier Disziplinen eingesetzt werden. Eine disqualifizierte Staffel kann in geänderter Mannschaftsaufstellung bezüglich des Staffelteilnehmers einmal nachschwimmen. Das Nachschwimmen erfolgt im Anschluss an den letzten Wettkampf. Wird die nachschwimmende oder eine weitere Staffelmannschaft der gleichen Schulmannschaft disqualifiziert, scheidet die Mannschaft aus. Bei Austausch ist die Regel maximal vier Starts pro Schüler anzuwenden. 77

80 (5) In der Wettkampfklasse III wird das Wettkampfergebnis durch die Addition der Wertungszeiten ermittelt. In der Wettkampfklasse IV wird das Wettkampfergebnis wie folgt ermittelt: durch die Addition der in den einzelnen Teilwettkämpfen (1-4) erreichten Zeiten, abzüglich der erzielten Bonussekunden im Teilwettkampf 5. Sieger ist die Mannschaft mit der niedrigsten Gesamtzeit. (6) Die Einzelleistungen in der Wettkampfklasse III können in die Verbandsbestenlisten aufgenommen werden, wenn der Schüler über eine ID-Nummer beim DSV registriert ist. Die ID-Nummer ist bei der Meldung mit anzugeben. Es können ferner nur solche Wettkampfergebnisse gewertet werden, die im direkten Vergleich mit mindestens einer Mannschaft einer anderen Schule bzw. im Alleingang vor einem Kampfgericht, in dem die teilnehmende Schule nicht vertreten sein darf, erzielt wurden. (7) Beim Bundesfinale in Berlin steht ein 25-m-Becken mit elektronischer Zeitmessanlage zur Verfügung. (8) Die Wettbewerbe von JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA und JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS in der Sportart Schwimmen finden beim Bundesfinale an einer Wettkampfstätte zur gleichen Zeit statt. Darüber hinaus gibt es eine Inklusionsstaffel (8 x 25 m), an der jeweils eine Schülerin und ein Schüler mit und ohne Behinderung der Wettkampfklassen III und IV im Rahmen einer Ländermannschaft teilnehmen. Das Landesfinale findet am 05. Juni 2018 in Erfurt statt (WK-Nr ). 78

81 SKI ALPIN Wettkampf IV Mädchen und Jungen Jahrgänge Allgemeine Bestimmungen Die Wettkämpfe werden soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach der Deutschen Wettkampfordnung für Ski Alpin (DWO, neueste Ausgabe) ausgetragen. Die DWO steht als Download im Internet unter: Sofern es die Witterungslage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geänderte Austragungsmodalitäten entscheiden. Startberechtigt sind jeweils die besten Schulmannschaften der Länder. Aus einem Land können auch mehrere Mannschaften starten. Für das Bundesfinale sind insgesamt maximal 10 Mannschaften startberechtigt. Im Vorfeld der Meldung stimmen die einzelnen Länder gemeinsam mit den Landesverbänden Ski, dem Deutschen Ski-Verband (DSV) und der Deutschen Schulsportstiftung (DSSS) die möglichen Startplätze ab. Eine Mannschaft im WK IV (Jahrgänge ) besteht aus fünf Schülerinnen (Mädchenmannschaft) bzw. fünf Schülern (Jungenmannschaft), die einer Schule angehören müssen. 8 Im Rahmen des Bundesfinale Ski Alpin finden zwei Wettkämpfe an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt. Am ersten Wettkampftag wird ein Vielseitigkeitslauf ausgetragen, am zweiten Tag ein Parallelslalom. In beiden Wettkämpfen gibt es ausschließlich eine Mannschaftswertung für Mädchen und Jungen und keine Einzelwertung. Die Addition der beiden Teamwettkämpfe ergibt dann die Gesamtsieger sowie die Platzierten. Alle fünf Teilnehmer gehen in beiden Wettkämpfen an den Start. Für den Vielseitigkeitslauf ist folgender Austragungsmodus vorgesehen: In einem Lauf sollten mehrere Elemente enthalten sein und optimal und attraktiv in das Gelände eingebaut werden mit dem Ziel, eine flüssige und fordernde Fahrt zu ermöglichen. Elemente sind z.b. vielseitige Geländeformen (Wellen, Dächer, Schanzen, Steilkurve, Mulde, etc.), Rhythmusänderungen durch Vertikalkombinationen und verzögerte Schwünge sowie Änderungen von Schwungradien und Geschwindigkeit. 8 Auf Antrag im Land kann für gemischte Schulmannschaften eine Startgenehmigung für die Beteiligung am Wettbewerb der Jungen erteilt werden. 79

82 Für den Vielseitigkeitslauf sind die nachfolgenden technischen Daten zu beachten (1) Höhendifferenz: HM (2) 8-20 Slalom (SL) Richtungsänderungen und 5-15 Riesenslalom (RS) Richtungsänderungen, die Reihenfolge der SL und RS Passagen sind frei wählbar und dem Gelände anzupassen (3) Bei Slalomtoren nur Kurzkipper oder RS Tore verwenden (4) Torabstand SL Passage maximal 10m (verzögerte Schwünge max. 13m) (5) Torabstand RS Passage maximal 20m (verzögerte Schwünge max. 30m) (6) Mindestens 1 Sprung Trainingsläufe zum Kennenlernen der Elemente werden unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zugelassen. Die Startreihenfolge beim Vielseitigkeitslauf ist wie folgt festgelegt: Mädchenmannschaften starten zuerst, dann die Jungenmannschaften. Die Reihenfolge der Teams wird ausgelost. Dabei fährt Fahrer 1 von Team 1, dann Fahrer 1 von Team 2, usw. Die Reihenfolge innerhalb der Teams wird vom Team festgelegt. Der Vielseitigkeitslauf wird in drei Durchgängen ausgetragen. Die beiden schnellsten Zeiten jedes Läufers werden gewertet (Modus two best of three ). Damit hat jede Schulmannschaft 10 Zeiten in der Wertung. Hieraus werden die schnellsten sieben Zeiten addiert. Die Gesamtzeit aus diesen sieben Zeiten ergeben die Siegerteams Mädchen und Jungen sowie die Platzierten im Vielseitigkeitslauf. Der Parallelslalom wird als Parallel-Wettbewerb mit Riesenslalom-Toren und Flaggen mit einem Torabstand von ca. 10m durchgeführt. Es werden rhythmische Tore gesetzt, eine kindgerechte Schanze kann eingebaut werden. Anhand des Ergebnisses des Vielseitigkeitslaufes werden die Teams gesetzt. Die Teamgröße jeder Schulmannschaft beträgt fünf Teilnehmer. Die Läufer der Mannschaft A treten einzeln gegen die Läufer der Mannschaft B an. Dabei bestimmt der Mannschaftsführer der Mannschaft A eine Reihung von fünf Läufern. Ebenso wird eine Reihung vom Mannschaftsführer des Teams B aufgestellt. Danach fährt Team A gegen Team B nach folgendem Muster: Team A Mädchen/Jungen 1 ( blauer Kurs ) Team B Mädchen/Jungen 1 ( roter Kurs ) Team A Mädchen/Jungen 2 ( roter Kurs) Team B Mädchen/Jungen 2 ( blauer Kurs ) Team A Mädchen/Jungen 3 ( blauer Kurs ) Team B Mädchen/Jungen 3 ( roter Kurs ) Team A Mädchen/Jungen 4 ( roter Kurs ) Team B Mädchen/Jungen 4 ( blauer Kurs ) 80

83 Team A Mädchen/Jungen 5 ( Los-Kurs ) Team B Mädchen/Jungen 5 ( Los-Kurs ) Die Zuordnung im 5. Lauf wird gelost. Jeder Lauf zwischen zwei Wettkämpfern besteht aus nur einem Durchgang, es wird kein Wechsel der Kurse durchgeführt. Am Start ist durch eine entsprechende technische Starteinrichtung oder durch einen Startrichter dafür zu sorgen, dass Fehlstarts vermieden werden. Der Sieger eines Laufes erhält einen Punkt für sein Team. D.h., insgesamt werden pro Teampaarung fünf Punkte vergeben. Bei Gleichstand eines Laufes erhalten beide Teams je 0,5 Punkte. Bei Fehlstart eines Läufers geht der Punkt für den Wertungslauf an das korrekt startende Team. Falls beide Wettkämpfer in irgendeinem Lauf stürzen, gewinnt derjenige, der das Ziel als Erster erfolgreich passiert. Falls keiner der Wettkämpfer das Ziel erreicht, gewinnt das Team, dessen Wettkämpfer die längere Distanz zurückgelegt hat. Der genaue Modus (Gruppenphase, Halbfinale, Finale, Jeder-gegen-Jeden) wird je nach Anzahl der Teams in der Mannschaftsführersitzung bestimmt. Es wird ein Modus vereinbart, in dem jedes Team mindestens dreimal gegen ein anders Team antritt. Die Gesamtzahl der erreichten Punkte ergibt das Siegerteam und die Platzierten im Parallelslalom. Für die Gesamtwertung gilt folgende Regelung: Die Schulmannschaften erhalten gemäß ihrer Platzierung in jedem der beiden Wettbewerbe (Vielseitigkeitslauf und Parallelslalom) Punkte nach dem Modus des DSV Schülercups: 1. Rang 100 Punkte 2. Rang 80 Punkte 3. Rang 60 Punkte 4. Rang 48 Punkte 5. Rang 44 Punkte 6. Rang 40 Punkte 7. Rang 36 Punkte 8. Rang 32 Punkte 9. Rang 28 Punkte 10. Rang 24 Punkte 11. Rang 22 Punkte 12. Rang 20 Punkte 13. Rang 18 Punkte 14. Rang 16 Punkte 15. Rang 14 Punkte 16. Rang 12 Punkte Das Team mit der höchsten Gesamtpunktzahl ist das Siegerteam. Bei Gleichstand entscheidet die beste Einzelzeit der jeweiligen Mannschaft im Vielseitigkeitslauf. Ausrüstung: Alpinski, Helm und Rückenprotektor sind Pflicht. Die Teilnehmer müssen beide Wettbewerbe mit demselben Ski bestreiten. 81

84 Landesebene: Eine Mannschaft im WK IV besteht aus 3 Schülern (Mixteam), die einer Schule angehören müssen. Es sind zusätzlich auch Einzelstarter aus allen Thüringer Schulen zugelassen! Es werden zwei Durchgänge im Parallelslalom durchgeführt. Jeder Starter fährt je einmal auf dem roten und blauen Kurs. Die Laufzeiten werden addiert. Bei Sturz oder Fahrfehler erhält der Starter eine Penaltyzeit, die je nach Länge des Laufes vor Ort und vor Beginn des Wettbewerbes festgelegt und bekanntgegeben wird. Für die Einzelwertung zählt die Summe der beiden Laufzeiten. Für die Mannschaftswertung zählt die Summe der Zeiten der drei Starter der Schulmannschaft. Das Landesfinale findet am 18. Januar 2018 in Heubach statt (WK-Nr. 1821). 82

85 SKILANGLAUF Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge Wettkampf IV gemischte Mannschaften Jahrgänge Allgemeine Bestimmungen (1) Die Wettkämpfe werden soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach der Deutschen Wettkampfordnung für Skilanglauf (DWO, neueste Ausgabe) ausgetragen. Die DWO steht als Download im Internet unter: Sofern es die Schneelage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geänderte Austragungsmodalitäten entscheiden. (2) Startberechtigt sind jeweils die zwei besten Schulmannschaften der Länder. Eine zweite Mannschaft im WK III kann nur dann starten, wenn das betreffende Land auch beim WK IV gemeldet hat. (3) Eine Mannschaft im WK III besteht maximal aus 7 Schülern, die einer Schule angehören müssen. Diese können sowohl in den Einzelläufen als auch in den Staffelwettbewerben an den Start gehen. Eine Staffel besteht aus 3 Schülern und kann nur aus jenen Läufern gebildet werden, die auch in den Einzelläufen für die gemeldete Mannschaft gestartet sind. Jede Mannschaft kann 2 Staffeln stellen. (4) Der Einzelwettkampf wird als Techniksprint über 2 km in der Freien Technik durchgeführt. Im Staffelwettbewerb (3 x 2,5 km) können in einer Staffel höchstens zwei Schüler in der Freien Technik starten. Der Startläufer startet in der Klassischen Technik. (5) Für die Gesamtmannschaftswertung im WK III zählt die Summe der Zeiten der fünf besten Einzelläufer und die Zeit der besten Staffel jeder Mannschaft. (6) Eine Mannschaft im WK IV besteht aus drei Schülerinnen und drei Schülern, die einer Schule angehören müssen. Diese können sowohl in den Einzelläufen als auch im Staffelwettbewerb an den Start gehen. Eine Staffel besteht aus zwei Schülerinnen und zwei Schülern und kann nur aus jenen Läufern gebildet werden, die auch in den Einzelläufen für die gemeldete Mannschaft gestartet sind. Jede Mannschaft stellt eine Staffel. (7) Der Einzelwettkampf wird als Techniksprint über 1 km in der Freien Technik durchgeführt. Im Staffelwettbewerb (4 x 2 km) starten in einer Staffel zwei Mädchen und zwei Jungen, wovon jeweils ein Mädchen und ein Junge in der Klassischen Technik laufen müssen. Die Reihenfolge der Staffel ist wie folgt festgelegt: 83

86 1. Starter - Mädchen Klassische Technik 2. Starter - Junge Klassische Technik 3. Starter - Mädchen Freie Technik 4. Starter - Junge Freie Technik (8) Für die Gesamtmannschaftswertung im WK IV zählt die Summe der Zeiten der zwei besten Einzelläuferinnen (Mädchen), der zwei besten Einzelläufer (Jungen) und die Staffelzeit. (9) Die Wettbewerbe der WK III und IV im Techniksprint finden in der Freien Technik (Skatingski) statt. Die Module können je nach Schnee- und Geländeformation in der Reihenfolge verändert werden. Das Landesfinale findet am 16. Januar 2018 in Oberhof statt (WK-Nr. 1813). 84

87 SKISPRUNG Wettkampf IV Mädchen und Jungen Jahrgänge Allgemeine Bestimmungen (1) Die Wettkämpfe werden soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach der Deutschen Wettkampfordnung für Skispringen (DWO, neueste Ausgabe) ausgetragen. Die DWO steht als Download im Internet unter: (2) Die Wettkämpfe werden nach der DWO (Skisprungausrüstung) und dem Reglement Deutscher Schülercup S12/S13 durchgeführt. Ausgenommen ist die Regel des einheitlichen Sprunganzuges ( DSV Skisprunganzug ). Der Anzug muss eine körpergerechte Passform haben. Es ist zu berücksichtigen, dass nur Schüler mit Sprungerfahrung am Bundesfinale teilnehmen. Sofern es die Witterungslage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geänderte Austragungsmodalitäten entscheiden. (3) Die Teilnehmer werden im Rahmen von Regionalteams zu Mannschaften zusammengefasst und durch Trainer der Landesverbände des DSV betreut. Startberechtigt sind 10 Regionalteams, die sich aus Teilnehmer einer bestehenden DSV- Schulsportkooperation bzw. aus Schulkooperationen außerhalb des DSV- Nachwuchsprojekts zusammensetzen. Der Vorschlag über die Benennung der Regionalteams erfolgt durch den DSV und muss durch die DSV- Schulsportkommission genehmigt werden. Die Kultusministerien der Länder entscheiden endgültig über die Teilnahme. Die Regionalteams werden bis zum 15. November eines jeden Jahres benannt. (4) Eine Mannschaft im WK IV besteht aus sechs Wettkämpfern und kann sich aus Jungen und Mädchen zusammensetzen. Es gibt keine zahlenmäßige Vorgabe der Zusammensetzung des Regionalteams. Alle Teilnehmer können sowohl im Einzelwettbewerb als auch im Teamwettbewerb an den Start gehen. (5) Am Einzelwettbewerb nehmen alle Schüler der Mannschaft teil. Ein Team für den Teamwettbewerb besteht aus drei Schülern und kann nur aus jenen Springern gebildet werden, die auch im Einzelspringen für die gemeldete Mannschaft gestartet sind. Jede Mannschaft stellt zwei Teams. 85

88 (6) Der Wettkampf wird beim Bundesfinale auf einer Schülerschanze (K 20m) durchgeführt. Daten der Schanze NP = 15, K = 20, HS = 21 Im Einzel- und Teamwettbewerb gibt es jeweils zwei Wertungsdurchgänge. Für die Gesamtmannschaftswertung zählen die Summe der Punkte der fünf besten Schüler im Einzelspringen und die Punkte des besten Teams im Teamwettbewerb. 86

89 TENNIS Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge Allgemeine Bestimmungen (1) Die Wettkämpfe werden soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den Regeln der ITF und der Wettspielordnung des Deutschen Tennis- Bundes ausgetragen. Bezugsquelle für das Organisationsheft des DTB (gegen Gebühr): Deutscher Tennis-Bund, Hallerstraße 89, Hamburg, Tel. 040/ (2) Eine Mannschaft besteht einschließlich eines Ersatzspielers aus maximal sechs Spielern, von denen jeweils fünf während eines Wettkampfes eingesetzt werden müssen. Die Aufstellung erfolgt nach der Rangliste des Deutschen Tennis-Bundes, sofern die Schüler in Ranglisten aufgeführt sind. (3) Es werden vier Einzel- und zwei Doppelspiele ausgetragen. Spielfolge: Mannschaft A Mannschaft B 1. Spiel: Einzel A 2 : B 2 2. Spiel: Einzel A 4 : B 4 3. Spiel: Einzel A 1 : B 1 4. Spiel: Einzel A 3 : B 3 5. Spiel: Doppel D 1(A) : D 1(B) 6. Spiel: Doppel D 2(A) : D 2(B) Die Doppel werden gleichzeitig nach Beendigung des letzten Einzelspiels (spätestens nach 30 Minuten) ausgetragen. Für einen Wettkampf müssen mindestens zwei Tennisplätze zur Verfügung stehen. Werden mehr als zwei Plätze bereitgestellt, so müssen drei bzw. vier Einzelspiele parallel durchgeführt werden. (4) In einer Mannschaft sind die fünf Spieler und der Ersatzspieler der Spielstärke nach aufzustellen und erhalten in der Mannschaftsmeldung die Platzziffern 1-6. Der an Nummer 1 aufgestellte Spieler muss im ersten Doppel eingesetzt werden. Ein fünfter Spieler muss im Doppel eingesetzt werden. 87

90 (5) Entscheidungen Zweierbegegnungen: Jedes gewonnene Einzel und Doppel wird mit einem Punkt für das Gesamtergebnis gewertet. Hat jede Mannschaft nach Abschluss der Begegnung gleich viele Punkte gewonnen (3:3), so gelten für die Entscheidung folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: a) bei Wettkämpfen mit zwei Gewinnsätzen: Anzahl der gewonnenen Sätze bei gleicher Anzahl der gewonnenen Sätze gilt die Anzahl der gewonnenen Spiele in allen Sätzen sofern die Anzahl der Spiele für beide Mannschaften gleich ist, entscheidet der Sieg im 2. Doppel b) bei Wettkämpfen mit langem Satz: (1) Anzahl der gewonnenen Spiele in allen Sätzen (2) sofern die Anzahl der Spiele beider Mannschaften gleich ist, entscheidet der Sieg im 2. Doppel. (6) Gruppenspiele: Es werden in jeder Begegnung vier Einzelspiele und zwei Doppelspiele ausgetragen. Alle Wettkämpfe werden durch den Gewinn eines langen Satzes (bis 8 Spiele) entschieden, d.h. das Match ist gewonnen mit wenigstens 8 Spielen und 2 Spielen Vorsprung. Beim Stande von 8:8 entscheidet der Tie-Break. Alle Mannschaften einer Gruppe spielen gegeneinander. Jede gewonnene Begegnung wird mit 2 Punkten für das Gesamtergebnis gewertet. Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: a) Punktdifferenz b) Satzdifferenz c) Spieldifferenz d) Ergebnis des Direktvergleichs der Mannschaften e) Sieg im 2. Doppel f) Losentscheid (7) Zum Bundesfinale in Berlin müssen die Spieler für den Fall einer wetterbedingten Austragung der Spiele in der Halle zusätzliches Schuhwerk (profillos) bereithalten. 88

91 2. Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse III Mädchen und Jungen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1878 Apolda NORD 1893 Nordhausen OST Greiz SÜD 1896 Hildburghausen WEST Eisenach Das Landesfinale Tennis der Mädchen findet am 31. Mai (WK-Nr ) und der Jungen am 06. Juni 2018 in Apolda statt (WK-Nr ). 89

92 TISCHTENNIS Wettkampf II Mädchen und Jungen Jahrgänge Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge Allgemeine Bestimmungen 90 (1) Gespielt wird soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den Regeln des Internationalen Tischtennis-Verbandes und der Wettspielordnung des Deutschen Tischtennis-Bundes. Bezugsquelle (gegen Gebühr): Deutscher Tischtennis-Bund (DTTB), Generalsekretariat, Otto-Fleck-Schneise 12, Frankfurt/Main, Tel.: 069 / , Fax 069 / Hinweis zum Schläger: Beide Schlägerseiten - unabhängig davon, ob ein Belag vorhanden ist oder nicht - müssen matt sein, und zwar auf der einen Seite leuchtend rot, auf der anderen schwarz. Hinweis zum Ball: Gespielt wird mit einem Tischtennisball mit 40 mm Durchmesser. (2) Eine Mannschaft besteht einschließlich eines Ersatzspielers aus maximal sieben Spielern, von denen jeweils sechs während eines Wettkampfes eingesetzt werden müssen. Eine Mannschaft gilt als nicht angetreten, wenn zu Beginn einer Begegnung weniger als sechs Spieler spielbereit sind. Über Ausnahmen vor Ort (z.b. Auftreten von Verletzungen, Krankheiten etc.) entscheidet das Schiedsgericht. (3) Es werden sechs Einzel- und drei Doppelspiele ausgetragen. Spielfolge: Mannschaft A Mannschaft B 1. Spiel: Doppel D 1 (A) : D 1 (B) 2. Spiel: Doppel D 2 (A) : D 2 (B) 3. Spiel: Einzel A 5 : B 5 4. Spiel: Einzel A 6 : B 6 5. Spiel: Einzel A 1 : B 1 6. Spiel: Einzel A 2 : B 2 7. Spiel: Einzel A 3 : B 3 8. Spiel: Einzel A 4 : B 4 9. Spiel: Doppel D 3 (A) : D 3 (B) Bei Bedarf kann zeitgleich an 3 Tischen gespielt werden. (4) Die Spieler sind einschließlich des Ersatzspielers der Spielstärke nach aufzustellen. Dazu muss eine Kopie des Spielformulars vom Landesfinalwettkampf, aus der die Spielstärkereihenfolge hervorgeht, vorgelegt werden. Die Aufstellung nach der Spielstärke beim Bundesfinale muss der Reihenfolge beim Landesfinale entspre-

93 chen. Ein Spieler, die beim Landesfinale der Mannschaft noch nicht angehörte, muss der Spielstärke entsprechend eingeordnet werden. (5) Die Einzelaufstellung gilt für das gesamte Turnier. Vor Beginn einer Begegnung gibt der Mannschaftsbetreuer bekannt, welche sechs Spieler der Rangliste die Einzelspiele bestreiten (Eintragung auf dem Spielbogen). Die Doppelaufstellung kann unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen von Spiel zu Spiel geändert werden. Die in einem Spiel auf den Plätzen 1 bis 4 eingesetzten Spieler müssen in den Doppeln 1 oder 2 eingesetzt werden. Im Doppel 3 dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die in der jeweiligen Begegnung ab Platz 5 der Einzelaufstellung benannt sind. Jeder Spieler darf nur einmal im Doppel eingesetzt werden. (6) Es wird auf drei Gewinnsätze bis jeweils 11 Punkte gespielt. Beim Bundesfinale werden alle Gruppenspiele durchgespielt. In der Zwischenrunde und bei den Platzierungsspielen können die Spiele nach Erreichen des Siegpunktes abgebrochen werden. (7) Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: a) Punktdifferenz b) Spieldifferenz c) Satzdifferenz d) Balldifferenz 2. Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse II und III Mädchen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1818 Kölleda NORD 1803 Bleicherode OST 1824 Zeulenroda SÜD 1828 Hildburghausen WEST 1815 Friedrichroda Das Landesfinale findet am 14. Februar 2018 in Bleicherode statt (WK-Nr. 1840). Wettkampfklasse II und III Jungen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1802 Weimar NORD 1803 Bleicherode OST 1811 Gera SÜD 1828 Hildburghausen WEST 1815 Friedrichroda Das Landesfinale findet am 30. Januar 2018 in Friedrichroda statt (WK-Nr. 1833). 91

94 TRIATHLON Wettkampf III gemischte Mannschaften Jahrgänge Allgemeine Bestimmungen a) Es gelten die Wettkampfbestimmungen der Deutschen Triathlon Union e.v. (DTU) sowie die Bestimmungen der sportartübergreifenden Ausschreibung Jugend trainiert für Olympia, sofern in dieser Ausschreibung und in den Wettkampfbestimmungen nichts anderes festgelegt ist. b) Besonders hingewiesen wird auf die Wettkampfkleidung, die lediglich den Aufdruck des Kleidungsherstellers sowie den Schul- oder Stadtnamen der jeweiligen Mannschaft zeigen darf. c) Eine Mannschaft besteht aus mindestens 3, maximal 4 Jungen und mindestens 3, maximal 4 Mädchen. d) Die Streckenlängen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Anzustreben sind die beim Bundesfinale zu absolvierenden Strecken: Schwimmen: 200 m Radfahren: 3000 m Laufen: 1000 m e) Der Wettkampf wird als gemischter Wettbewerb durchgeführt und gliedert sich in zwei Teilwettbewerbe: Klassischer Triathlonwettbewerb Alle Jungen und alle Mädchen starten, nach dem Geschlecht getrennt, in jeweils zwei Startwellen gemeinsam in der klassischen Triathlonreihenfolge (Schwimmen-Radfahren Laufen). Staffelwettbewerb Der Staffelwettbewerb wird nach dem ABC-Modell gestaltet. Jede Schule stellt zwei gemischte Staffeln (zwei Jungen/ein Mädchen und zwei Mädchen/einen Jungen). Der erste Starter schwimmt, der zweite fährt Rad, der dritte läuft anschließend schwimmt der zweite Starter, der dritte fährt Rad und der erste läuft abschließend schwimmt der dritte Starter, der erste fährt Rad und der zweite läuft. Die Wechsel erfolgen durch eine Körperberührung am Beckenrand bzw. in der Wechselzone. 92

95 f) Wertung Beim klassischen Triathlon kommen jeweils die drei besten Jungen und Mädchen in die Wertung. Ihre sechs Zeiten werden addiert. Kann ein oder mehrere Starter den Wettkampf nicht beenden, wird die Zielzeit des Letztplatzierten plus 30 Sekunden gewertet. Beim Staffelwettbewerb werden beide Staffeln gewertet. Sollte eine Staffel nicht das Ziel erreichen oder disqualifiziert werden, wird für sie die Zeit der in ihrem Lauf letztplatzierten Staffel plus 60 Sekunden gewertet. Für die Gesamtmannschaftswertung zählt die Summe aus den Zeiten der beiden Teilwettbewerbe. Bei Zeitgleichheit zählt die bessere Gesamtzeit beider Staffeln. 2. Wettkampfbestimmungen a) Schwimmen Das Schwimmen darf nur in Hallen- oder Freibädern durchgeführt werden; das Schwimmen in offenen Gewässern ist auch bei schulischen Triathlonwettkämpfen ausdrücklich verboten. Das Schwimmen kann auf einzelnen Bahnen im Pendel- bzw. Kreisbetrieb organisiert werden; Rundenschwimmen bzw. Schwimmen im M-System (siehe Grafik) auf einem im Becken mit Schwimmbojen oder Leinen markierten Kurs ist ebenfalls zulässig. Das Tragen von Neoprenanzügen ist nicht gestattet! b) Radfahren Das Radfahren soll auf verkehrsarmen bzw. verkehrsfreien Wiesen-, Feld-, Forst- oder Radwanderwegen (Fahrbahnbreiten von mindestens 2,5 m sind anzustreben) durchgeführt werden; evtl. notwendige verkehrsrechtliche Genehmigungen sind bei der zuständigen Behörde (Stadt, Gemeinde) einzuholen. Eine Vollsperrung der Strecke ist anzustreben. In Absprache mit dem jeweiligen Ausrichter / Veranstalter / Sachaufwandsträger kann das Radfahren auch auf einem Sportplatz bzw. einer trockenen Tartan- oder Aschenbahn durchgeführt werden. Durch eine entsprechende Anzahl an aufsichtführenden Personen und Streckenposten muss die Einsicht auf jeden Punkt der Strecke gewährleistet werden. Eine gemeinsame Radstreckenbesichtigung vor dem Wettkampf ist anzustreben. Auf mögliche Gefahrenstellen (Kurve, Kanaldeckel, Straßenbe- 93

96 lagwechsel etc.) auf der Strecke ist ausdrücklich hinzuweisen. Es besteht Helmpflicht! Das Radfahren wird im Sinne der Chancengleichheit ausschließlich auf handelsüblichen Mountain-Bikes durchgeführt. Die Reifenstärke beträgt mindestens 1,5 Zoll. Räder mit Klickpedalen/Pedalkörbchen sind nicht gestattet. Hörnchen am Lenker müssen entfernt werden. Offene Lenkerenden müssen verschlossen sein. Aufsatzlenker (sog. Triathlonlenker ) sind im Schulbereich verboten! Starten die Schüler mit eigenen Rädern, muss sich das Fahrrad in technisch einwandfreiem Zustand (v.a. Bremsanlage, Verschraubungen) befinden. Dies ist durch den Veranstalter vor dem Rennen zu überprüfen ( Check In ). Werden die Räder von der Schule oder dem Triathlonverband zur Verfügung gestellt, müssen die Schüler in das Bremsen und Schalten eingewiesen werden. c) Laufen Das Laufen sollte in nicht zu anspruchsvollem Gelände stattfinden; die Organisation in Sportplatz- oder Fußballfeldrunden wird empfohlen. Findet das Laufen außerhalb einer Sportanlage statt, muss die Sicherheit und Aufsicht an jedem Punkt der Strecke gewährleistet sein; eine ausreichende Beschilderung bzw. Markierung der Strecke wird vorausgesetzt. Eine Begleitung der Läufer mit dem Fahrrad ist verboten und kann zur Disqualifikation des einzelnen Starters bzw. der Staffel führen. d) Die Landesfinalwettbewerbe können von dieser Ausschreibung abweichen, insbesondere wenn dies aus Zeit-, Sicherheits- oder Witterungsgründen sowie lokaler Gegebenheiten geboten ist. Es wird den Veranstaltern der Landesfinalveranstaltung jedoch ausdrücklich empfohlen, in Vorbereitung auf das Bundesfinale den Schwimm-Modus im M-System (siehe Grafik) durchzuführen. e) Bei Veranstaltungen des Bundeswettbewerbs besteht eine eigene Versicherungspflicht der teilnehmenden Schulen für die Fahrräder. Es gibt bei diesen Veranstaltungen keine gesonderte Diebstahlversicherung über die Veranstalter und Ausrichter. Das Landesfinale findet am 25. Juni 2018 in Weimar statt (WK-Nr ). 94

97 VOLLEYBALL Wettkampf II Mädchen und Jungen Jahrgänge Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge Allgemeine Bestimmungen (1) Gespielt wird soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den aktuellen internationalen Volleyball-Spielregeln (unter Beachtung von Punkt 2), der Bundesspielordnung (BSO) sowie der Jugend-Spielordnung (Anlage 5 zur BSO) des DVV. Für den WK II gelten die Wettkampfbestimmungen der U18, für den WK III die Wettkampfbestimmungen der U14 der Jugendspielordnung der DVJ. Gespielt wird mit Bällen der Firma Molten (Offizieller Spielball). (2) In Änderung/Ergänzung zu den Internationalen Volleyball-Spielregeln gelten folgende Festlegungen: (1) In der WK II kann für jedes Spiel ein Libero neu benannt werden. Im Laufe des Turniers können dies somit auch unterschiedliche Spieler sein. (2) Die "Rally-Point-Zählweise" gilt für das gesamte Spiel. In allen Wettkampfklassen gehen alle Spiele über zwei Gewinnsätze. Die ersten Sätze werden bis 25 Punkte, ein eventueller dritter Satz wird bis 15 Punkte gespielt. In diesem Entscheidungssatz wird ein Seitenwechsel vollzogen, sobald eine Mannschaft acht Punkte erzielt hat. (3) Jede Mannschaft erhält zwei Auszeiten zu je 30 Sekunden pro Satz. Es gibt keine technische Auszeit. (4) Die in den Wettkampfbestimmungen festgelegte Freizone entfällt. (5) In der WK III wird 4 gegen 4 bei einer Feldgröße von 7m x 7m gespielt. (3) Eine Mannschaft in der WK II besteht aus maximal 10 Spielern/Spielerinnen einschließlich der vier Auswechselspieler. Für die Mannschaft in der WK III können maximal acht Spieler einschließlich der vier Auswechselspieler gemeldet werden. (4) Netzhöhe: Jungen Mädchen WK II 2,35 m WK II 2,24 m WK III 2,20 m WK III 2,15 m 95

98 5. Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten folgende Kriterien in nachfolgender Reihenfolge: (1) Punktverhältnis (2) Satzdifferenz (3) Anzahl der gewonnenen Sätze (4) Balldifferenz (5) Anzahl der gewonnenen Bälle (6) Direktvergleich 3. Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse II und III Mädchen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Ter- MITTE 1839 Erfurt NORD WK II 1838 Sondershausen WK III 1841 Bad Frankenhausen OST 1825 Pößneck SÜD 1846 Sonneberg WEST 1837 Arnstadt Das Landesfinale für die WK II findet am 01. März 2018 in Erfurt und das Landesfinale für die WK III am 01. März 2018 in Gebesee statt (WK-Nr ). Wettkampfklasse II und III Jungen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Ter- MITTE 1843 Sömmerda NORD WK II 1838 Sondershausen WK III 1841 Bad Frankenhausen OST 1830 Gera SÜD 1844 Bad Blankenburg WEST 1829 Bad Salzungen Das Landesfinale findet am 27. Februar 2018 in Gera statt (WK-Nr. 1852). 96

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100 Wettbewerbe im Ergänzungsprogramm Das Ergänzungsprogramm des Bundeswettbewerbs umfasst die im Wettbewerb befindlichen Sportarten mit den Wettkampfklassen, die beim Bundesfinale nicht vertreten sind. Es schließt die Wettkampfklasse I als älteste und die Wettkampfklasse V als jüngste Altersklasse ein. Die Kultusbehörden der Länder treffen jeweils für ihr Land die Entscheidung und veröffentlichen c) welche zusätzliche Sportarten auf Landesebene in den Schulsportwettbewerb aufgenommen werden, d) welche Wettbewerbe des Ergänzungsprogramms zur Ausschreibung gelangen, e) bis zu welcher Ebene sie führen, f) welche Wettkampfinhalte gelten, g) ob in der Wettkampfklasse IV gemischte Mannschaften starten können, die bei den Jungen gewertet werden, h) ob eine Trennung nach Schulformen erfolgt oder i) andere abweichende Organisationsformen gelten. Für dieses Ergänzungsprogramm zeigen vorrangig die Länder Verantwortung, wobei soweit nichts anderes festgelegt ist für alle Wettkampfklassen die Regelungen gelten, wie sie in den Bestimmungen des Standardprogramms des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA für die jeweilige Sportart festgehalten sind. Darüber hinaus werden in einzelnen Ländern schulsportliche Wettbewerbe bis zum Landesfinale in den olympischen Sportarten Eisschnelllauf, Fechten, Kanu, Mountainbiking, Rhythmische Sportgymnastik, Ringen, Rugby, Rodeln, Snowboarding, Segeln/Surfen, Wasserball ausgeschrieben. Teil des Ergänzungsprogramms sind auch die Grundschulwettbewerbe der Jahrgangsstufen 3 und 4 (WK V) in den Sportarten des Standardprogramms und die Talentwettbewerbe der Wettkampfklasse IV. In Abstimmung mit den jeweiligen Spitzenverbänden wird zur weiteren schulischen Erprobung im Interesse der Entwicklung einer motorischen Vielseitigkeit in den Sportarten Badminton, Eisschnelllaufen und Inlineskaten, Fußball, Gewichtheben, Gerätturnen, Hockey, Judo, Leichtathletik, Reiten, Radfahren, Schwimmen, Tischtennis und Volleyball ein Talentwettbewerb als Vielseitigkeitsangebot für die Wettkampfklasse IV unterbreitet und weiterentwickelt. 98

101 Geplante Veränderungen bei den Inhalten und der Organisation der Wettbewerbe des Ergänzungsprogramms sollten zwischen den Ländern und den Spitzenverbänden bzw. Sportfachverbänden in den Ländern einvernehmlich abgestimmt werden. Für Thüringen: Zusätzlich zu den im Standardprogramm verankerten Landesfinals in der Wettkampfklasse IV Gerätturnen, Schwimmen, Ski Alpin und Skilanglauf, die zum Bundesfinale führen, finden in den Sportarten, in denen Schulamtsfinals in der WK IV ausgeschrieben sind, ebenfalls Landesfinals statt. Die Siegermannschaften des Landesfinals Fußball WK IV am in Erfurt qualifizieren sich für den DFB-Schul-Cup Die Siegermannschaften des Landesfinals Volleyball WK IV am in Gebesee qualifizieren sich für den DVJ-Schul-Cup In der Wettkampfklasse IV können außer beim Fußball und beim Volleyball gemischte Mannschaften starten, die bei den Jungen gewertet werden. Die Wettkampfklasse I wird um einen Jahrgang nach oben erweitert: Im Schuljahr 2017/2018 Jahrgänge Für das Ergänzungsprogramm wird der nachfolgende Programmvorschlag angeboten, wobei soweit nichts anderes festgelegt für alle hier aufgeführten Wettkampfklassen die Regelungen gelten, wie sie in den Bestimmungen des Standardprogramms für die jeweilige Sportart festgehalten sind. 99

102 Basketball Ergänzungsprogramm Wettkampf I Mädchen und Jungen Jahrgänge Wettkampf IV Mädchen und Jungen Jahrgänge Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse IV Mädchen und Jungen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE NORD m 1816 w 1823 Erfurt Bad Langensalza OST 1860 Greiz SÜD 1867 Saalfeld WEST m 1804 w 1809 Bad Salzungen Arnstadt Das Landesfinale Basketball findet am 03. Mai 2018 für die Mädchen in Bad Salzungen (WK-Nr. 1876) und für die Jungen in Gotha (WK-Nr. 1875) statt. Ein Landessieg im Basketball WK IV führt nicht zum Bundesfinale! Crosslauf Ergänzungsprogramm Wettkampf V Mädchen und Jungen Jahrgänge Teilnehmer Mannschaft Wettkampfmodus Wertung Pro Landkreis eine Mannschaft einer Grundschule (Kreissieger oder freie Auswahl) 6 Starter (3 Jungen und 3 Mädchen) Einzelstarts mit individueller Zeiterfassung Einzel- und Mannschaftswertung Das Landesfinale findet am 08. Mai 2018 in Ruhla statt (WK-Nr. 1885). 100

103 Fußball Ergänzungsprogramm Wettkampf I Mädchen und Jungen Jahrgänge Die Spielzeit beträgt 2 x 45 Minuten. Bei Turnierbegegnungen darf bei mehreren Spielen an einem Tag die Gesamtspielzeit von 110 Minuten nicht überschritten werden. Wettkampf IV Mädchen und Jungen Jahrgänge Eine Mannschaft besteht aus 10 Schülern (6 Feldspieler und einem Torwart sowie maximal 3 Ersatzspielern, die bei Spielunterbrechungen beliebig ein- und ausgewechselt werden dürfen). Gespielt wird auf Kleinfeldern mit 5x2-Meter-Toren. Vor den Spielen Sieben-gegen- Sieben müssen alle zehn Spieler drei verschiedene Technikübungen (Dribbeln, Passen, Torschuss) absolvieren. Der Spielstand zu Beginn des Fußballspiels ergibt sich aus den zuvor durchgeführten Übungen. Spielzeit: 2 x 12 min In der Wettkampfklasse IV findet ein Landesfinale statt. Das Landesfinale wird nach den Vorgaben des DFB-Schul-Cups ausgetragen. Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse IV Mädchen und Jungen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1886 Apolda NORD 1882 Birkungen OST 1883 Tanna SÜD 1879 Sonneberg WEST 1899 Bad Salzungen Das Landesfinale findet am 29. Mai 2018 in Erfurt statt (WK-Nr ). Die Landessieger bei den Jungen und Mädchen sind für die Teilnahme am DFB-Schul-Cup 2018 in Bad Blankenburg qualifiziert. 101

104 Handball Wettkampf I Mädchen und Jungen Jahrgänge In der Wettkampfklasse I Jungen muss der Ball einen Umfang von cm besitzen (IHF-Größe 3). Die Spielzeit beträgt bei Vorrundenspielen 2 x 10 Minuten und bei Endspielen 2 x 15 Minuten. Wettkampf IV Mädchen und Jungen Jahrgänge Die Spielzeit beträgt bei allen Spielen 2 x 10 Minuten. Der Ball muss einen Umfang von 52 cm (IHF-Größe 1)aufweisen. In der Abwehr ist die Manndeckung ab Mittellinie verbindlich. Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse IV Mädchen und Jungen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1856 Weimar NORD m 1810 w 1835 Nordhausen Schlotheim OST 1870 Stadtroda SÜD 1820 Saalfeld WEST 1858 Eisenach Das Landesfinale findet am 17. Mai 2018 in Eisenach statt (WK-Nr. 1897). Ein Landessieg im Handball WK IV führt nicht zum Bundesfinale! Leichtathletik Ergänzungsprogramm Wettkampf I Mädchen und Jungen Jahrgänge Wettkampf IV Mädchen und Jungen Jahrgänge Hinweise zum Wettbewerb WK IV sind auf der Seite zum Leichtathletikwettkampf Standardprogramm zu finden. 102

105 Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse IV Mädchen und Jungen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1889 Erfurt NORD Mühlhausen OST Pößneck SÜD 1890 Sonneberg WEST Arnstadt Das Landesfinale der WK IV findet am 07. Juni 2018 in Ohrdruf statt (WK-Nr ). Ein Landessieg in Leichtathletik WK IV führt nicht zum Bundesfinale Rodeln Ergänzungsprogramm Wettkampf V Austragungsort : Regelungen: Wettbewerbe: Teilnehmer: Hinweise: Mädchen und Jungen der Grundschulen Rennschlittenbahn Oberhof Ablauf: 1 Trainings- und 2 Rennläufe Die Wettkämpfe werden - soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach der Deutschen Rodelordnung ausgetragen. Es wird ein Mannschaftswettkampf ausgetragen, die Mannschaftsstärke beträgt 3 Schüler, davon werden 2 gewertet. Teilnahmeberechtigt sind alle Schulmannschaften Thüringens, die sich bei den Kreisfinals qualifiziert haben Je Kreis und Wettkampfklasse sind 3 Mannschaften startberechtigt. Die Starthöhen sind so gewählt, dass auch Anfänger teilnehmen können. Schlitten und Helme werden gestellt, eigene Schlitten dürfen nicht benutzt werden. Jeder Teilnehmer muss Handschuhe mitbringen. Es darf nicht mit Visier, Krallen und Strecker gefahren werden. Das Landesfinale findet am 15. Februar 2018 in Oberhof statt (WK-Nr. 1845). 103

106 Tischtennis Ergänzungsprogramm Wettkampf I Mädchen und Jungen Jahrgänge Wettkampf IV Mädchen und Jungen Jahrgänge Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse IV Mädchen und Jungen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE m 1802 w 1818 Weimar Kölleda NORD 1803 Bleicherode OST 1824 Zeulenroda SÜD 1828 Hildburghausen WEST 1815 Friedrichroda Das Landesfinale der WK IV findet am 22. März 2018 in Gebesee statt (WK-Nr. 1868). Ein Landessieg in Tischtennis WK IV führt nicht zum Bundesfinale! Volleyball Ergänzungsprogramm Wettkampf I Mädchen und Jungen Jahrgänge Wettkampf IV Mädchen und Jungen Jahrgänge Teilnehmer sind die Sieger der Schulamtsfinals Volleyball WK IV. Gespielt wird im Spielmodus Jeder gegen jeden nach folgenden zwischen dem DVV und der Deutschen Schulsportstiftung abgestimmten Kriterien: (1) Die Mannschaft besteht aus drei Spielern sowie zwei Ergänzungsspielern der Jahrgänge 2004 und jünger. (2) Die Feldgröße beträgt 6x6 m; die Netzhöhe 2,15 m. 104

107 Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse IV Mädchen und Jungen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1866 Gebesee NORD 1859 Bad Frankenhausen OST 1869 Schmölln SÜD 1862 Schleusingen WEST 1865 Arnstadt Das Landesfinale findet am 16. Mai 2018 in Gebesee statt (WK-Nr. 1892). Die Landessieger bei den Jungen und Mädchen sind für die Teilnahme am DVJ-Schul-Cup 2018 qualifiziert. Zweifelderball Ergänzungsprogramm Wettkampf IV Mädchen und Jungen Jahrgänge 2007 und jünger Pro Kreis bzw. kreisfreie Stadt darf eine Schulauswahlmannschaft teilnehmen (Kreis- bzw. Stadtfinalsieger). Die Mannschaft besteht aus 13 Spielern, 10 Feldspieler (5 Mädchen und 5 Jungen), Tormann sowie 2 Ersatzspieler (1 Junge, 1 Mädchen). Die Spielzeit beträgt 7 min auf einem Volleyballfeld (18m x 9m ). Alle Plätze werden ausgespielt. Spielregeln Zweifelderball Zu Spielbeginn müssen 5 Mädchen und 5 Jungen auf dem Spielfeld sein. Der Tormann befindet sich hinter der Grundlinie des gegnerischen Spielfeldes. Das Anwurfrecht wird durch Wählen ermittelt. Anwurf hat der Tormann sofortiges Abwerfen ist möglich. Scheidet ein Spieler durch Verletzung aus, ohne abgeworfen zu sein, darf nach vorheriger Meldung beim Schiedsrichter ein entsprechender Auswechselspieler eingewechselt werden. Der Tormann muss in das Spielfeld, wenn alle Spieler seiner Mannschaft abgeworfen sind. Freiwerfen ist nicht erlaubt. Das Abwerfen ist aus dem Mannschaftsfeld und von den Seitenlinien erlaubt. Wenn ein Spieler aus dem Mannschaftsfeld läuft, kann er außerhalb des Feldes abgeworfen werden. Der Tormann muss dreimal abgeworfen werden. Der Schockwurf (Hüftwurf) ist verboten. Abgeworfen ist ein Spieler, wenn er einen vom Gegner kommenden Ball beim Fangen fallen lässt oder am Körper getroffen wird und der Ball anschließend den Boden berührt. 105

108 Wenn der vom Gegner kommende Ball mehrere Spieler trifft und danach den Boden berührt, gilt der erstgetroffene Spieler als abgeworfen. Die Mannschaft, bei der ein Spieler abgeworfen wurde, kommt nicht automatisch in Ballbesitz. Ein abgeworfener Spieler muss das Mannschaftsfeld über die eigene Seitenlinie verlassen. Der Spieler begibt sich an eine Linie des gegnerischen Mannschaftsfeldes und kann von dort weiterhin am Spiel teilnehmen (abwerfen). Fehler: Erfolgt ein Kopftreffer, so bleibt der Ball bei der Mannschaft, bei der der Kopftreffer erzielt wurde. Geht der Kopf absichtlich zum Ball, zählt der Treffer als Abwurf. Jegliches Übertreten der Spielfeldbegrenzung beim Werfen und Fangen. Der Ball wird dem Gegner zugesprochen. Das dreimalige Übertreten der Spielfeldbegrenzung zum Zwecke der Verteidigung. Der Spieler gilt als abgeworfen. Wenn der Ball die Hallendecke, einschließlich der daran befestigten Geräte, berührt. Zeitspiel nicht deutlich erkennbarer Drang zum Abwerfen. Kein Fehler: Wenn der vom Gegner kommende Ball vor dem Treffer den Boden berührt (Erdball). Wenn der vom Gegner kommende Ball einen Spieler berührt und anschließend von einem anderen Spieler gefangen wird. Wenn der von einem im Mannschaftsfeld befindlichen Spieler geworfene Ball von der Hallenwand abprallt und ins gegnerische Mannschaftsfeld rollt. Unsportliches Verhalten wird durch die Schiedsrichter mit Feldverweis geahndet und der Gegner bekommt den Ball. Wertung 1. Wertungspunkte Gewonnene Spiele = 2 Pluspunkte; Verlorene Spiele = 2 Minuspunkte Unentschiedene Spiele = 1 Plus- und 1 Minuspunkt 2. Treffer: Nach Ablauf der Spielzeit werden die Treffer beider Mannschaften gezählt. Die Pluspunkte des Gegners sind die M inuspunkte der eigenen Mannschaft. Für die Festlegung des Endstandes gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: 106 Differenz der Treffer Die höhere Trefferzahl Ergebnis aus dem Direktvergleich der nach den Punkten 1 bis 3 gleich liegenden Mannschaften Das Landesfinale findet am 14. März 2018 in Bad Berka statt (WK-Nr. 1863).

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110 Talentwettbewerbe Vielseitigkeitswettkämpfe für Schulmannschaften Im Mittelpunkt der Überlegungen zur inhaltlichen Weiterentwicklung des Nachwuchsleistungssports steht die Aufgabe, Training und Wettkampf für den Nachwuchsbereich auf die Zielvorstellungen eines pädagogisch verantwortbaren, entwicklungsgemäßen und langfristigen Leistungsaufbaus auszurichten. Die erforderliche vielseitige Ausbildung sportlich talentierter Schüler kann durch die Neugestaltung der Trainingsinhalte und Erprobung neuer vielseitiger Wettkampfprogramme sichergestellt werden. Diese Forderungen richten sich nicht nur an den Nachwuchsbereich des Vereins-/Verbandssports, sie sind auch an den Schulsport adressiert hat die von DOSB und KMK gebildete AG Talentwettbewerb" eine vorläufige Zusammenfassung des gemeinsam entwickelten Talentwettbewerbs für Schüler in verschiedenen Sportarten veröffentlicht. Der Talentwettbewerb soll einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Nachwuchsleistungssportkonzeptes leisten. Er ist besonders für die Wettkampfklassen IV und V bei JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA geeignet und für alle olympischen Sportarten, die im Rahmen des Schulsports möglich sind, offen bzw. kann auf weitere olympische Sportarten ausgedehnt werden. Der Talentwettbewerb gründet auf sportfachlichen Konzepten der Spitzenverbände und pädagogischen Zielen des Schulsports. Das Vielseitigkeitsprinzip wird besonders herausgestellt und altersgemäße, ansprechende Wettbewerbsformen werden für junge Talente angeboten. Da im Bereich des Schulsports Sportunterricht und außerunterrichtlicher Schulsport ein vielseitiges Üben durch das breite Spektrum der einbezogenen Sportarten und der sportartübergreifenden Spiel- und Übungsangebote in der Regel sichergestellt ist, gilt es hier, in erster Linie die bisher sportartspezifisch bzw. disziplinspezifisch ausgeschriebenen Schulsportwettkämpfe für die Bereiche der jüngsten Jahrgangsstufen (WK IV und V) zu verändern bzw. zu ergänzen Unter dieser Zielsetzung sind diese Wettbewerbe besonders zur Sichtung und Förderung von sportlich talentierten Schülerinnen und Schülern in den Wettkampfklassen IV und V geeignet. Die Weiterentwicklung des Talentwettbewerbs für Schulmannschaften sollte zukünftig noch stärker aus der Sicht der Talentsichtung vorgenommen werden. Die mit den Spitzenverbänden abgestimmten Talentwettbewerbe in den einzelnen Sportarten können unter unter der Rubrik Talentwettbewerbe eingesehen werden. 108

111 Badminton Talentwettbewerb Wettkampf IV Mädchen/Jungen Jahrgänge Der Talentwettbewerb ist ein Wettkampf für gemischte Mannschaften. Eine Mannschaft besteht aus 3 Mädchen und 3 Jungen, zusätzlich können 1 Junge und 1 Mädchen als Ersatz gemeldet werden. An den einzelnen Wettkämpfen sollten mindestens 2 Mädchen teilnehmen. Wettkampfstruktur Der Wettkampf besteht aus zwei Bereichen: Badmintonturnier und Zusatzprogramm. Er wird in der Reihenfolge Badmintonturnier und Zusatzprogramm durchgeführt. (1) Badmintonturnier: Der Wettkampf besteht aus Halbfeld-Badminton (jeder Schüler macht 2 Spiele im Paarkreuz-System, gespielt wird ein Satz bis 11 Punkte mit Badminton-Zählweise (Rally-Point, ohne Verlängerung)). (2) Zusatzprogramm: (1) spezifischer Balltransport (jede Mannschaft bildet 2 Teams, pro Durchgang muss jeder Schüler 4 Bälle von der Mitte aus in 4 Ablagezonen transportieren) (2) Speedminton (jeder Schüler macht 2 Spiele im Paarkreuz-System, gespielt wird ein Satz bis 11 Punkte mit Badminton-Zählweise [Rally-Point, ohne Verlängerung]) (3) spezifischer Biathlon (jede Mannschaft bildet 2 Teams, jedes Team läuft gegen ein Team der gegnerischen Mannschaft) Wertung Die Ergebnisse werden nach der Länderkampfwertung berechnet. Bei z.b. vier Mannschaften erhält die erstplatzierte 4, die zweitplatzierte 3, die drittplatzierte 2 Punkte und die viertplatzierte Mannschaft 1 Punkt. Bei Punkt-Gleichstand entscheidet die Rangfolge im Badmintonturnier. Setzt eine Mannschaft nur ein Mädchen in einem Wettkampf ein, so erhält diese Mannschaft nur 80% der erzielten Punkte gutgeschrieben. Die Beschreibung der o.g. Wettkampfanforderungen sowie weitere Hinweise sind unter in der Rubrik Talentwettbewerbe veröffentlicht. 109

112 Fußball Talentwettbewerb Wettkampf IV Mädchen/Jungen Jahrgänge Wettkampfstruktur Eine Mannschaft besteht aus 10 Schülern. Der Wettkampf besteht aus Technikübungen und Fußballspielen (Sieben-gegen-Sieben). Gespielt wird auf Kleinfeldern auf 5x2-Meter-Tore. Vor den Fußballspielen "Sieben-gegen- Sieben" müssen alle 10 Spieler drei verschiedene Technikübungen absolvieren (Dribbeln, Passen, Torschuss). Hat eine Mannschaft (aufgrund von Verletzungen o.ä.) weniger als zehn Mitglieder, so werden Schüler bestimmt, die die Übungen doppelt ausführen. Jeder Schüler hat grundsätzlich bei allen Übungen nur einen Versuch (Ausnahme: unvollständige Spielerzahl s.o.). Die Leistung der gesamten Mannschaft fließt im Sinne einer "Handicap-Regelung" ins Spiel ein. Der Spielstand zu Beginn des Fußballspiels ergibt sich aus den zuvor durchgeführten Übungen. Technikübung 1: Dribbeln Aufbau: Den Mannschaften werden zwei parallele Strecken mit einer Länge von 15 Metern vorgegeben. Ein Meter vor den beiden Eckpunkten sowie in der Mitte der Strecken werden Markierungshütchen aufgestellt. Die beiden Mannschaften bilden jeweils zwei Fünfer-Gruppen, die sich gegenüber aufstellen. Wird die Teilnehmerzahl von zehn Schülern unterschritten und ist die Anzahl ungerade, so erhält die Gruppe mit der größeren Teilnehmerzahl anfänglich den Ball. Ablauf: Auf Kommando wird der Ball von Seite A zu Seite B gedribbelt, die drei Markierungen am Anfang, Mitte und Ende der Strecke müssen dabei umdribbelt werden. Die Richtung beim Umdribbeln, eine Kontaktzahl oder besondere technische Anweisungen werden nicht vorgegeben. Der erste Mitspieler auf der Seite B dribbelt dann den Ball in gleicher Weise zurück zur Seite A. Dies wiederholt sich im Sinne einer Pendelstaffel, bis alle Schüler einmal in Aktion waren (Ausnahme: Ein Team besteht nicht aus zehn Mitgliedern, dann sind mehrere Durchläufe einzelner Schüler zum Ausgleich der Mannschaftsstärken notwendig). Wertung: Die Mannschaft, deren letzter Schüler zuerst auf der anderen Seite ist und den Ball auf der Linie zur Ruhe gebracht hat, gewinnt diese Übung und erhält einen Wertungspunkt. Wird der letzte Ball von beiden Mannschaften zeitgleich zur Ruhe gebracht, bekommen beide Mannschaften jeweils einen Punkt. 110

113 Technikübung 2: Passen Aufbau: Für die beiden Mannschaften werden zwei parallele Strecken mit einer Länge von zehn Metern vorgegeben. An beiden Seiten werden jeweils mittig Hütchentore (zwei Meter breit) aufgestellt. Die beiden Mannschaften teilen sich wie in Übung 1 auf. Ablauf: Jeder Schüler passt den Ball einmal zur anderen Seite (besteht eine Mannschaft nicht aus zehn Schülern, wird wie in Übung 1 verfahren). Der Ball kann je nach Leistungsstand direkt, aber auch nach Stoppen und gegebenenfalls nach Vorlegen zur anderen Seite gepasst werden. Das Feld zwischen den Schülern darf nicht betreten werden. Einzige Ausnahme: Der Ball bleibt, da er zu schwach gespielt wurde, in diesem Feld liegen. Der Schüler, der den Wettbewerb fortsetzten möchte, darf den Ball dann holen und nachdem er zurück hinter die Linie gebracht wurde, weiterspielen oder (wenn es sich um den letzten Schüler handelt) beenden. Wertung: Die Mannschaft, die nach dem letzten Pass den Ball auf der anderen Seite zuerst auf der Linie zur Ruhe gebracht hat, gewinnt diese Übung und erhält einen Wertungspunkt. Wird der letzte Pass von beiden Mannschaften zeitgleich zur Ruhe gebracht, bekommt jede Mannschaft einen Punkt. Technikübung 3: Torschuss Aufbau: Das Tor wird durch eine Markierung (ein Hütchen oder idealer Weise ein Markierungsband) in zwei gleichgroße Hälften geteilt. Zehn Meter (Mädchen) / 16 Meter (Jungen) vor der Torlinie werden Markierungen für beide Mannschaften aufgestellt. Ablauf: In zehn direkten Duellen versuchen die Schüler, ein Tor aus einer Entfernung von zehn/16 Metern Entfernung zu erzielen. Zielbereich ist die jeweils gegenüberliegende Torhälfte. Der Ball muss als Flugball gespielt werden, d. h. er darf vor der Überquerung der Torlinie den Boden nicht berühren. Berührt der Ball - bevor er ins Tor geht - Latte oder Pfosten, ist das Tor gültig. Gelangt der Ball von der Latte oder dem Pfosten nicht direkt oder gar nicht ins Tor, wird der Versuch als Fehlversuch gewertet. In keinem Falle gibt es eine Wiederholung. Wertung: Die Mannschaft mit den meisten Treffern erhält zwei Wertungspunkte. Bei Gleichstand bekommt jede Mannschaft einen Punkt. Hinweise zur Durchführung: Direkt im Anschluss an die Übungen erfolgt das Spiel der an den Übungen beteiligten Mannschaften auf dem Kleinfeld (Sieben-gegen-Sieben). Der Spielstand zu Beginn des Fußballspiels ergibt sich aus den zuvor durchgeführten Übungen. Durch Übung 1 und 2 wird ein Wertungspunkt ausgespielt. Der Sieger der Übung 3 erhält 2 Wertungspunkte. Es kann bei allen Übungen sowie in der Summe zu einem Unentschieden kommen. 111

114 Spielzeit des Fußballspiels: Zweierbegegnungen: 2 x 25 Minuten (Jungen); 2 x 20 Minuten (Mädchen) Dreier- /Viererbegegnungen (Turniere): 2 x 15 Minuten (Jungen und Mädchen). Bei Turnieren ist darauf zu achten, dass die Gesamtspielzeit von 120 Minuten nicht überschritten werden soll. Golf Talentwettbewerb Wettkampf IV Mädchen/Jungen Jahrgänge Spielmodus: Texasscramble über 9 Loch mit höchstens 4 Schlägern: ein Holz; Eisen 7: Eisen 9; und Putter. Nach den Abschlägen aller Spieler hat der Flight die Möglichkeit, den Ball weiterzuspielen, der für ihn an der günstigsten Stelle liegt. Von dieser Stelle darf jeder Spieler einen Ball weiterspielen. Hierzu wird die Stelle markiert und die Bälle dürfen an der Markierung nicht näher zur Fahne auf dem Boden gelegt werden. Die Reihenfolge ist beliebig. In dieser Weise wird das Loch zu Ende gespielt. Gewonnen hat der Flight, der die meisten Stableford-Punkte netto erspielt hat. 2. Spielbedingungen Gespielt wird nach den aktuellen Wettspielbedingungen des Deutschen Golf Verbandes e.v. und den Platzregeln des gastgebenden Golfclubs. Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen ist im Sekretariat des gastgebenden Golfclubs möglich. 3. Vielseitigkeitsaufgaben Im Golf spielen Gleichgewichts-, Differenzierungs- und die Rhythmusfähigkeit eine wichtige Rolle. Inhalte der Vielseitigkeitsaufgabe Die einzelnen Aufgaben der Vielseitigkeitsaufgaben werden an den Abschlägen durchgeführt, die in Klammern angegeben sind. Die Durchführung erfolgt jeweils vor dem Abschlag. Station 1: Gleichgewichtsfähigkeit; Reaktionsfähigkeit (Abschlag 1) Der Schüler soll 5mal hintereinander einen Golfball mit seinem Schläger hochspielen, ohne dass der Ball den Boden berührt. Er bekommt pro Kontakt mit der Schlagfläche einen Punkt. Es werden maximal fünf Wertungspunkte vergeben. Der Schüler hat zwei Versuche; der beste Versuch wird gewertet. 112

115 Station 2: Differenzierungsfähigkeit (Abschlag 3) Aus dem Strecksprung in die Hocke; von der Hocke in den Liegestütz; zurück zur Hocke in den Strecksprung. In 30 Sekunden soll der Schüler so viele Versuche wie möglich absolvieren. Für mehr als 10 Versuche erhält der Schüler zwei Punkte, für mehr als 15 Versuche drei Punkte und für mehr als 20 Versuche bekommt der Schüler vier Punkte. Station 3: Rhythmusfähigkeit, Orientierungsfähigkeit (Abschlag 7) In 30 Sekunden soll der Schüler mit einem Golfschläger seiner Wahl einen Tennisball um so viele Pylonen (Parcours: 5 Pylonen im Abstand von 2 Metern) wie möglich spielen. Pro 5 umspielte Pylonen erhält der Schüler einen Punkt. Hockey Talentwettbewerb Wettkampf IV Mädchen/Jungen Jahrgänge Der Talentwettbewerb Hockey ist ein Wettbewerb für Mädchen- und Jungenmannschaften und gemischte Mannschaften. Eine Mannschaft besteht aus 5 Spielern, 1 Torwart und 6 Auswechselspielern (Gesamtmannschaftszahl 6 + 6). Es wird der Start gemischter Mannschaften bei möglichst gleicher Anzahl der Jungen und Mädchen empfohlen. Wettkampfstruktur Der Wettkampf ist ein Hockeymehrkampf aus Hockeyspiel und einem Zusatzprogramm: 1. Hockeyspiel: Für das Hockeyspiel gelten die Regeln des Deutschen Hockey-Bundes und ergänzend der Regelkommentar für Kleinfeldhockey, Ausgabe 5 des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA. 2. Zusatzprogramm: Das Vielseitigkeitsprogramm setzt sich aus einem Pool von wählbaren Formen aus folgenden 3 sportartgerichteten Vielseitigkeitsformen zusammen: Gewandtheitssprint - Prellslalom - Hindernislauf Wertung Die Platzierung beim jeweiligen Turnier und der dazugehörigen Vielseitigkeitsaufgabe erfolgt getrennt nach Platzziffern entsprechend der erzielten Ergebnisse bzw. Zeiten, wobei die Platzziffer des Turniers mit 3, die der Vielseitigkeitsaufgabe mit 2 multipliziert wird. Beide Produkte werden addiert; die Mannschaft mit der geringsten Punktzahl ist Sieger. Es sollen jedoch auch gesonderte Rangfolgen in der Spielwertung und in der Wertung der Vielseitigkeitsaufgabe ermittelt werden. 113

116 Hinweise zur Durchführung Die Übungen des Zusatzprogramms und das Hockeyspiel werden grundsätzlich im Rahmen einer Zweierbegegnung oder als Turnier zusammen absolviert. Das Zusatzprogramm wird vor den Hockeyspielen durchgeführt. Das Zusatzprogramm wird in Staffelform und bei Turnieren im Wechsel mit den Hockeyspielen durchgeführt. Die Staffeln sollen als Mannschaftsstaffeln parallel durchgeführt werden (dadurch ohne Zeitnahme möglich). In Ausnahmefällen (bei fehlendem Raum) können die Mannschaften auch hintereinander an jeweils einer Station mit Zeitnahme laufen. Die Beschreibung der o.g. Wettkampfanforderungen sowie weitere Hinweise sind unter in der Rubrik Talentwettbewerbe veröffentlicht. Judo Talentwettbewerb Wettkampf IV Mädchen/Jungen Jahrgänge Wettkampfstruktur Der Wettkampf besteht aus einem Judowettkampf und aus einem Zusatzprogramm: 1. Judowettkampf: Die Wettkampfbestimmungen mit den Sonderregelungen dieses Altersbereiches U 12 finden Anwendung. Gewichtsklasse männlich: Gewichtsklasse weiblich: 31, 40, 50, ü 50 kg 28, 36, 48, ü 48 kg Die Platzierung der Mannschaft ergibt den entsprechenden Rangplatz. 2. Zusatzprogramm: 2.1 konditioneller Teil: Klimmziehen (30 Sekunden) Schlussweitsprung 2.2 koordinativer Teil: a) Kastenbumeranglauf b) Sternlauf 114

117 Wertung Beim Judowettkampf ergibt die Platzierung der Mannschaft den entsprechenden Rangplatz. Für Teil 1 und 2 des Zusatzprogramms werden alle Punkte addiert und ergeben eine Gesamtpunktzahl für die Mannschaft. Die drei Rangplätze aus dem Judowettkampf und dem Zusatzprogramm werden zusammengefasst und ergeben eine Gesamtrangzahl, aus der sich das Gesamtergebnis der Mannschaft ablesen lässt. Die Beschreibung der o.g. Wettkampfanforderungen sowie weitere Hinweise sind unter in der Rubrik Talentwettbewerbe veröffentlicht. Leichtathletik Talentwettbewerb Wettkampf IV Mädchen/Jungen Jahrgänge Der Talentwettbewerb Leichtathletik ist ein Wettkampf für gemischte Mannschaften. Eine Mannschaft besteht aus 5 Mädchen und 5 Jungen. Zusätzlich sollen 2 Schüler gemeldet werden, die in erster Linie als Ersatz bei Verletzungen eingesetzt werden. Sie können jedoch auch im Austausch mit Jungen/Mädchen der Stamm-Mannschaft an einzelnen Wettkampfübungen teilnehmen (Gesamtmannschaftszahl: ). Es wird der Start gemischter Mannschaften bei möglichst gleicher Anzahl der Jungen und Mädchen empfohlen. Wettkampfstruktur Der Wettkampf besteht aus folgenden 5 Mannschaftswettkämpfen: Lauf (Sprint): Sprung: Wurf: Lauf (Ausdauer): 50 m aus dem Hochstart 40 m-pendelstaffel (Hinweg Slalom mit 4 Slalomstangen im Abstand von 6 m, Rückweg normaler Sprint) Zonenweitsprung (15 m Anlauf) kleiner Heulerball (15 m Anlauf) 2000 m (im Gelände, auf dem Platz oder auf der Bahn) Wertung Für die Disziplinen Sprint, Sprung, Wurf und 2000 m Ausdauerlauf ergeben die Zeiten bzw. Weiten Rangfolgen, die entsprechenden Platzziffern. Die Platzziffern einer Mannschaft werden addiert und ergeben ein Mannschaftsergebnis bzw. eine Mannschaftsplatzziffer, die in die Gesamtwertung einfließt. Für die Disziplin Pendelstaffel entspricht die Platzziffer gleich der Rangfolge. 115

118 In der Gesamtwertung werden alle Platzziffern der Mannschaften aus jeder Disziplin addiert. Gewinner ist die Mannschaft mit der niedrigsten Gesamtsumme an Platzziffern. Hinweise zur Durchführung Der Wettkampf kann auf allen Sport- und Spielplätzen durchgeführt werden. Als Wettkampf- und Organisationsgeräte können Materialien eingesetzt werden, die in jeder Sportstätte vorhanden oder kostengünstig bzw. unentgeltlich erhältlich sind. Für die Durchführung ist nur ein geringer Personalaufwand erforderlich. Neben einem Kampfrichter je teilnehmender Mannschaft können Schüler Aufgaben als Helfer übernehmen. Tischtennis Talentwettbewerb Wettkampf IV Mädchen/Jungen Jahrgänge Der Talentwettbewerb c ist ein Wettkampf für Mädchen-, Jungen- und gemischte Mannschaften. Eine Mannschaft besteht aus 6 Spielern und 1 Ersatzspieler (6+1). Beim Start gemischter Mannschaften sollten möglichst 3 Mädchen und 3 Jungen eingesetzt werden. Wettkampfstruktur Der Wettbewerb gliedert sich in ein Tischtennisspiel und einen Zusatzwettbewerb. 1.) Tischtennisspiel: Es werden 6 Einzel- und 3 Doppelspiele ausgetragen. Die Spielentscheidung fällt in 2 Gewinnsätzen bis jeweils 11 Punkte. 2.) Zusatzwettbewerb: bestehend aus den folgenden Übungen: a) Vorwärts Rückwärts Seitwärts b) Slalomlauf c) Ziel in den Kasten d) 15 heb auf Wertung Die im Zusatzwettbewerb und im Tischtennisspiel erzielten Ergebnisse werden jeweils im Vergleich aller teilnehmenden Mannschaften in Platzziffern (Rangpunkte) umgerechnet. Das Tischtennisspiel und der Zusatzwettbewerb werden 1:1 bewertet: Die Summe der 4 Platzierungen beim Zusatzwettbewerb dividiert durch 4 (berechnet auf 2 Kommastellen) ergibt die Platzierung im Zusatzwettbewerb. Dazu wird die Platzierung des Tischtennisspiels addiert. Sieger ist die Mannschaft mit der geringsten Gesamtsumme. Bei gleicher Gesamtsumme entscheidet das jeweilige Ergebnis des Tischtennisspiels zwischen den beiden Mannschaften über die Endplatzierung. 116

119 Hinweise zur Durchführung Zusatzwettbewerb: Jeweils 6 vor dem Zusatzwettbewerb benannte Schüler einer Mannschaft bestreiten die Übungen. Sollte eine Mannschaft nur mit 5 Spielern (wegen Verletzung etc.) antreten können, so wird von der Wettkampfleitung der Spieler ausgelost, der die entsprechende Übung zweimal absolviert. Der Zusatzwettbewerb muss grundsätzlich vor dem Tischtennisturnier in der angegebenen Reihenfolge durchgeführt werden. Dauer pro Übung: ca. 15 Minuten; insgesamt ca. 60 Minuten. Eine Mannschaft absolviert im Turnier nur einmal den Zusatzwettbewerb. 117

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121 Schulsportwettbewerbe für Förderschulen Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport führt schulsportliche Wettbewerbe für Förderschulen durch. Die Thüringer Förderschulen werden dazu aufgerufen, mit ihren Schulmannschaften an den Landesausscheiden in den Sportarten Fußball, Schwimmen, Tischtennis und in der Leichtathletik teilzunehmen. Zu den Landesfinals können maximal die Anzahl der in den Ausschreibungen festgelegten Mannschaften teilnehmen. Sofern mehr Anmeldungen zum Landesfinale eingehen, als Teilnehmerplätze vorhanden sind, wird entsprechend des zeitlichen Eingangs der Meldung eine Rangfolge erstellt. Sollten pro Wettkampfklasse und Sportart weniger als 3 Mannschaften melden, entfällt in dieser Wettkampfklasse der Wettkampf. Meldung Die Teilnahmemeldung (keine namentliche Meldung) muss bis zum 7. November des laufenden Schuljahres schriftlich für alle Wettbewerbe an den Schulsportkoordinator des zuständigen Staatlichen Schulamtes erfolgen. Die namentliche Meldung erfolgt nach Aufforderung bis spätestens 14 Tage vor Wettkampfbeginn an den Ausrichter des entsprechenden Wettkampfes. Der Thüringer Behinderten- und RehaSportverband (TBRSV) unterstützt als Partner die Durchführung der Landesfinals. Bitte die abgedruckten Formulare in der Broschüre bzw. die Onlineformulare verwenden. Die Förderschulen garantieren die gesundheitliche Unbedenklichkeit für die Teilnahme ihrer Schüler am Wettbewerb. Der Schulsportwettbewerb der Förderschulen im Tischtennis findet gemeinsam mit dem Landesfinale Tischtennis im Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA statt. Im Fußball, Schwimmen und in der Leichtathletik werden separate Landesfinals durchgeführt. Fußball gemischte Mannschaften Jahrgänge 2000 und jünger Spielberechtigt sind Schülerinnen und Schüler mit geistiger und mehrfacher Behinderung, die die Altersvoraussetzungen erfüllen, unabhängig von der Art oder dem Grad der Behinderung. 119

122 Die geistige Behinderung muss von offiziell anerkannter Stelle bestätigt sein (vgl. offizielle SO-Sportregeln, Art. 1). Menschen mit psychischer Behinderung können an dem Wettbewerb nicht teilnehmen. Es gelten die FIFA-Regeln ( sofern nicht gesondert andere Regelungen getroffen werden. Gespielt wird auf einem Rasen- oder Kunstrasenfeld mit den Abmessungen 50-70m x 35-50m. Torgröße etwa 2 x 5m. Spielball-Größe 5. Das Spiel wird zwischen zwei Mannschaften mit je 7 Athleten ausgetragen, von denen einer der Torwart ist. Eine Mindestanzahl von drei Spielern sollte zu jeder Zeit auf dem Feld sein. Die Spielerliste darf nicht mehr als 11 Athleten beinhalten. Die Spieldauer wird in zwei gleich lange Halbzeiten geteilt (2 x 15 Minuten). Auswechslungen können in Spielunterbrechungen beliebig oft vorgenommen werden (mit Rückwechsel der Athleten), sofern der Schiedsrichter informiert ist. Der Auswechselspieler darf das Spielfeld erst betreten, wenn sein Wechselpartner dasselbe verlassen hat. Ist der Ball außerhalb der Seitenlinie, kann er entweder mit dem Fuß eingestoßen oder eingeworfen werden. Der Turniermodus wird nach Anzahl der gemeldeten Mannschaften festgelegt. Das Landesfinale findet am 07. Juni 2018 in Gera statt (WK-Nr ). Der Landessieger kann am Bundesfinale JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS vom 23. bis 27. September 2018 in Berlin teilnehmen. Leichtathletik Wettkampf II gemischte Mannschaften Jahrgänge Wettkampf III gemischte Mannschaften Jahrgänge 2002 und jünger Wettkampf II Mädchen Wettkampf II Jungen Wettkampf III Mädchen Wettkampf III Jungen 100-m, 800-m, Weitsprung, Kugel (3 kg) 100-m, 800-m, Weitsprung, Kugel (5 kg) 75-m, 800-m, Weitsprung, Kugel (3 kg) 75-m, 800-m, Weitsprung, Kugel (4 kg) Allgemeine Bestimmungen Die Wettkämpfe werden - soweit in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist - nach den Amtlichen Leichtathletikbestimmungen (ALB) des Deutschen-Leichtathletik- Verbandes ausgetragen. Eine Bewertung der Leistung nach Punkten in allen Wettkämp- 120

123 fen erfolgt nach der DLV-Mehrkampfwertung (je nach Zuständigkeit für männliche oder weibliche Teilnehmer), Ausgabe Eine Mannschaft besteht aus maximal 6 Schülern. Jeder Teilnehmer absolviert alle 4 Disziplinen. Der Absprung im Weitsprung erfolgt für beide Wettkampfklassen vom Balken. Das Landesfinale findet am 17. Mai 2018 in Leinefelde statt (WK-Nr. 1898). Schwimmen Wettkampf II Wettkampf III Mädchen und Jungen und gemischte Mannschaften Jahrgänge Mädchen und Jungen und gemischte Mannschaften Jahrgänge 2002 und jünger Bundesebene: a) Eine Mannschaft besteht aus maximal 8 Schülern, die den WK II und WK III angehören müssen. Es gibt keine zahlenmäßige Vorgabe der Zusammensetzung. b) Je Mannschaft dürfen höchstens 3 Teilnehmer pro Wettkampf antreten. Die jeweils zwei punktbesten Starter einer Mannschaft kommen in die Wertung. Außer im Brustschwimmen, hier kommt nur ein Starter in die Wertung. c) Für jeden Starter muss, wenn er nicht schon in einer Startklasse, entsprechend der Regeln des Deutschen Behindertensportverbandes Abteilung Schwimmen, klassifiziert wurde, der vereinfachte Klassifizierungsbogen ausgefüllt werden und bis zum Meldeschluss dem Veranstalter vorliegen. Vor Ort kann eine stichpunktartige Überprüfung der angegebenen Startklasse erfolgen. d) Für die Einholung der Einverständniserklärung bei den Erziehungsberechtigten ist jeweils die meldende Schule verantwortlich. Außerdem wird mit der Meldung bestätigt, dass aus medizinischer Sicht keine Einwände gegen die Wettkampfteilnahme der Schüler vorliegen. Landesebene: Die Wettkämpfe werden - soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist - nach den Wettkampfbestimmungen des Deutschen Schwimm-Verbandes ausgetragen. Bezugsquelle gegen Gebühr: DSV Wirtschaftsdienst GmbH, Meglinger Str. 49, München. Eine Mannschaft besteht aus 7 Schülern. 121

124 In den Einzeldisziplinen Freistil und Brust werden je Mannschaft drei und in der Einzeldisziplin Rücken zwei Schüler gewertet. Startberechtigt ist in jeder Disziplin jeweils ein Schüler mehr als gewertet wird. Ein Schüler darf höchstens in vier Disziplinen (einschließlich der Staffel) eingesetzt werden. Die Staffel besteht aus vier Startern. Es wird nach Zeit geschwommen. Das Landesfinale findet am 03. Mai 2018 in Gera statt (WK-Nr. 1880). Tischtennis Wettkampf II Mädchen und Jungen Jahrgänge Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge 2002 und jünger Allgemeine Bestimmungen Gespielt wird soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den Regeln des Internationalen Tischtennis-Verbandes und der Wettspielordnung des Deutschen Tischtennis-Bundes. Eine Mannschaft besteht aus maximal 7 Spielern (6 Spieler, 1 Ersatzspieler). Die Spieler sind einschließlich des Ersatzspielers der Spielstärke nach aufzustellen. Die Einzelaufstellung wird vor Beginn des Turniers entsprechend der Rangliste auf dem Spielbogen beim Wettkampfleiter bekanntgegeben. Sie gilt für das gesamte Turnier. Die Doppelaufstellung kann unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen von Spiel zu Spiel geändert werden: (1) die Spieler auf den Plätzen 1 bis 4 müssen in den Doppeln 1 und 2 eingesetzt werden, (2) im Doppel 3 kann auch ein Spieler eingesetzt werden, der nicht im Einzel gespielt hat, (3) jeder Spieler darf nur einmal im Doppel eingesetzt werden. Die Ansetzungen ergeben sich aus nachstehender Spielreihenfolge: Spielfolge: Mannschaft A Mannschaft B 1. Spiel: Doppel D1(A) D1 (B) 2. Spiel: Doppel D2(A) D2 (B) 3. Spiel: Einzel A5 B5 4. Spiel: Einzel A6 B6 5. Spiel: Einzel A1 B1 6. Spiel: Einzel A2 B2 7. Spiel: Einzel A3 B3 8. Spiel: Einzel A4 B4 9. Spiel: Doppel D3(A) D3 (B) 122

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126 Thüringer Mannschaften bei den Internationalen Schulweltmeisterschaften Schulweltmeisterschaft Fußball (Mädchen ) vom in Prag (Tschechische Republik) Die diesjährige Schulweltmeisterschaft im Fußball fand in Prag (Tschechische Republik) statt. Dafür qualifizierte sich die Mädchenmannschaft des Sportgymnasium "Joh. Chr. Fr. GutsMuths" Jena. Nach einer 1:0 Auftaktniederlage gegen Österreich gelangen der Mannschaft am 2. Spieltag der Vorrunde bei der ISF-Schulweltmeisterschaft gegen die Teams aus China und Brasilien hohe, einmal sogar zweistellige Siege. Auch gegen Indien lief es mit 34:1 und gegen Dänemark mit 4:2 bestens. Damit wurde der Einzug ins Viertelfinale perfekt. Neben einem Sieg gegen die Türkei und der Qualifikation für das Halbfinale wurde letzteres erneut gegen eine sehr starke österreichische Mannschaft leider knapp verloren. So blieb den Mädchen das kleine Finale gegen Brasilien vorbehalten. Natürlich waren alle hochmotiviert und wollten unbedingt als Siegerinnen mit der Bronzemedaille heimfahren. Das Spiel war hart umkämpft und schließlich ging es ins Shoot out. Dieses konnte mit voller Konzentration 7:6 gewonnen werden und damit wurde der Traum der Mädchen wahr. Der tolle Erfolg wurde nicht nur von ihnen, sondern auch vom Betreuerteam ausgelassen gefeiert. Insbesondere den Trainern, Dr. Michael Zahn und Steffen Beck, ist herzlich für die intensive Vorbereitung und umfassende Betreuung vor Ort zu danken. 124

127 Schulweltmeisterschaft Beachvolleyball vom 27. Mai. 03. Juni 2017 in Papeete (Französisch Polynesien) Thüringen konnte in diesem Jahr erneut an der Schulweltmeisterschaft im Beachvolleyball teilnehmen und ging mit 3 Teams bei den U14 Mädchen und U16 Mädchen und Jungen an den Start. Qualifiziert dafür hatte sich das Pierre-de-Coubertin-Gymnasium Erfurt. Während des Turniers warteten Mannschaften aus 12 Ländern auf die Erfurter, von denen sich besonders das Jungenteam von Anfang an kampfentschlossen zeigte und um jeden Ball offensiv kämpfte. Eine schwere Vorrunde mit dem späteren Weltmeister Brasilien, der in allen Kategorien die gesamte Schulweltmeisterschaft ganz klar dominierte, zehrte an den Kräften der Sportler. Nach hartem Fight und hohem Spieleinsatz belegte das Jungenteam am Ende den 6. Platz. Die kleinen Mädchen kämpften sich, nachdem sie die Scheu vor der Aufgabe abgelegt hatten, ebenfalls gut ins Turnier und konnten stolz mit einem 5. Platz heimkehren. Den meisten Grund zum Strahlen hatten allerdings die U16 Mädchen, die insbesondere nach einem tollen kleinen Finale gegen die Chinesinnen zeigten, was sie spielerisch zu leisten in der Lage sind. Nach gewonnenem 1. Satz und abgebebenem 2. Satz rappelten sich die Sportlerinnen noch einmal auf. Spannende Szenen und lautstarke Fans, nicht nur der eigenen deutsche Delegation, begleiteten den Tie Break, der am Ende sicher gewonnen werden konnte. Ein besonderer Dank für diese ausgezeichnete Leistung gilt allen Betreuern, insbesondere den Trainern, Herrn Marius Stucke, Herrn Jan Wunderlich und Herrn Michael Henke, die es immer wieder schafften, die Sportlerinnen und Sportler auf die kommenden Spiele einzustellen und zu motivieren. 125

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129 Thüringer Ergebnisse im Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA/JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS Herbstfinale vom bis in Berlin Beachvolleyball II mixed Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt 2. Platz Fußball II männlich Sportgymnasium Joh. Chr. Fr. GutsMuths Jena 9. Platz II weiblich Sportgymnasium Joh. Chr. Fr. GutsMuths Jena 1. Platz III männlich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt 3. Platz III weiblich Sportgymnasium Joh. Chr. Fr. GutsMuths Jena 3. Platz Golf II mixed Wartburgschule Eisenach ohne Wertung Hockey III männlich Christliches Gymnasium Jena 13. Platz III weiblich Humboldt-Gymnasium Weimar 16. Platz Judo III männlich Sportgymnasium Joh. Chr. Fr. GutsMuths Jena 3. Platz III weiblich Sportgymnasium Joh. Chr. Fr. GutsMuths Jena 5. Platz Leichtathletik II männlich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt 4. Platz II weiblich Sportgymnasium Joh. Chr. Fr. GutsMuths Jena 7. Platz III männlich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt 9. Platz III weiblich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt 2. Platz Schwimmen III männlich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt 6. Platz III weiblich Gymnasium Bergschule Apolda 15. Platz IV männlich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt 4. Platz IV weiblich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt 5. Platz 127

130 Tennis III männlich Edith-Stein-Schule Erfurt 16. Platz III weiblich Edith-Stein-Schule Erfurt 8. Platz Triathlon II männlich Friedrich Schiller Gymnasium Weimar 8. Platz Fußball FS (GB) Gemischte Mannschaften Jahrgänge 1999 und jünger Förderzentrum Janusz Korczak Höngeda 6. Platz Leichtathletik FS (offen) Gemischte Mannschaften Jahrgänge 1999 und jünger Schule Am Andreasried Erfurt 11. Platz Winterfinale vom 19. bis in Nesselwang Skilanglauf III männlich Sportgymnasium Oberhof 2. Platz III weiblich Sportgymnasium Oberhof 1. Platz IV mixed Sportgymnasium Oberhof 5. Platz IV mixed Heinrich-Ehrhardt-Gymnasium Zella-Mehlis 7. Platz Ski Alpin IV männlich Regionalteam Thüringen Jungen 6. Platz IV weiblich Regionalteam Thüringen Mädchen 6. Platz Skisprung IV mixed Regionalteam Inselsberg 3. Platz IV mixed Regionalteam Beerberg 5. Platz Frühjahrsfinale vom 02. bis in Berlin Badminton II mixed Sportgymnasium Joh. Chr. Fr. GutsMuths Jena 3. Platz III mixed Sportgymnasium Joh. Chr. Fr. GutsMuths Jena 6. Platz 128

131 Basketball II männlich Sportgymnasium Joh. Chr. Fr. GutsMuths Jena 3. Platz II weiblich Angergymnasium Jena 10. Platz III männlich Gymnasium Arnoldischule Gotha 11. Platz III weiblich Angergymnasium Jena 12. Platz Gerätturnen III weiblich Henfling-Gymnasium Meiningen 13. Platz IV männlich Regelschule Anne Frank Themar 13. Platz IV weiblich Edith Stein Schule Erfurt 8. Platz Handball II männlich Elisabeth-Gymnasium Eisenach 16. Platz II weiblich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt 15. Platz III männlich Osterlandgymnasium Gera 16. Platz III weiblich Gymnasium "Erasmus Reinhold" Saalfeld 16. Platz Tischtennis II männlich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt 3. Platz II weiblich Gymnasium "Prof. Fritz Hofmann" Kölleda 11. Platz III männlich Carl-Zeiss-Gymnasium Jena 5. Platz III weiblich Gymnasium "Dr. Max Näder" Königsee 11. Platz III weiblich 2. Ma. Gymnasium "Marie-Curie" Worbis 15. Platz Volleyball II männlich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt 6. Platz II weiblich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt 10. Platz III männlich Evangelisches Ratsgymnasium Erfurt 11. Platz III weiblich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt 4. Platz 129

132 Thüringer Landessieger im Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA und JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS Schuljahr 2016/2017 Badminton gemischt gemischt Sportgymnasium Joh. Chr. Fr. GutsMuths Jena Sportgymnasium Joh. Chr. Fr. GutsMuths Jena Basketball II männlich II weiblich III männlich III weiblich Sportgymnasium Johann Chr. Fr. GutsMuths Jena Angergymnasium Jena Gymnasium Arnoldischule Gotha Angergymnasium Jena Beachvolleyball II gemischt Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt Crosslauf V gemischt Staatliche Grundschule Marlishausen Fußball II männlich II weiblich III männlich III weiblich IV männlich IV weiblich Sportgymnasium Joh. Chr. Fr. GutsMuths Jena Sportgymnasium Joh. Chr. Fr. GutsMuths Jena Sportgymnasium Joh. Chr. Fr. GutsMuths Jena Sportgymnasium Joh. Chr. Fr. GutsMuths Jena Karl-Theodor-Liebe Gymnasium Gera Gymnasium "Prof. Fritz Hofmann" Kölleda Gerätturnen III weiblich IV männlich IV weiblich Henfling-Gymnasium Meiningen Regelschule Anne Frank Themar Edith Stein Schule Erfurt Handball II männlich II weiblich III männlich III weiblich Elisabeth-Gymnasium Eisenach Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt Osterlandgymnasium Gera Gymnasium "Erasmus Reinhold" Saalfeld 130

133 Hockey III männlich III weiblich Christliches Gymnasium Jena Humboldt-Gymnasium Weimar Judo III männlich III weiblich Sportgymnasium Johann Chr. Fr. GutsMuths Jena Sportgymnasium Johann Chr. Fr. GutsMuths Jena Leichtathletik II männlich II weiblich III männlich III weiblich IV männlich IV weiblich Sportgymnasium "Johann Chr. Fr. GutsMuths" Jena Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt Edith-Stein-Schule Erfurt Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt Gymnasium "MELISSANTES" Arnstadt Rodeln männlich weiblich Schule am Himmelreich Suhl Staatliche Grundschule Schmalkalden Schwimmen III männlich III weiblich IV männlich IV weiblich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt Skilanglauf III männlich III weiblich IV gemischt Sportgymnasium Oberhof Sportgymnasium Oberhof Sportgymnasium Oberhof Tennis III männlich III weiblich Staatliches Gymnasium Ernst Abbe Eisenach Christliches Gymnasium Jena Tischtennis II männlich II weiblich III männlich III weiblich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt Gymnasium "Prof. Fritz Hofmann" Kölleda Carl-Zeiss-Gymnasium Jena Gymnasium "Dr. Max Näder" Königsee 131

134 Triathlon III gemischt Friedrich-Schiller-Gymnasium Weimar Volleyball II männlich II weiblich III männlich III weiblich IV männlich IV weiblich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt Evangelisches Ratsgymnasium Erfurt Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt Philipp-Melanchthon-Gymnasium Schmalkalden Gymnasium "Hermann Pistor" Sonneberg Fußball gemischt Förderzentrum Janusz Korczak Höngeda Leichtathletik II gemischt III gemischt Förderzentrum "Johann-Heinrich-Pestalozzi" Nordhausen Staatliches Förderzentrum "August Trinius" Schwimmen II männlich II weiblich III männlich III weiblich Förderzentrum Birkungen Förderzentrum Birkungen Förderzentrum Birkungen Förderzentrum Birkungen 132

135

136 Bundesjugendspiele 2017/2018 Ausschreibung für den Zeitraum 1. August Juli 2018 Bek. d. BMFSFJ v /001 (17/18) - 1. Allgemeines Die Bundesjugendspiele werden jährlich für alle Schulen und Vereine ausgeschrieben. Sie werden federführend durch den Ausschuss für die Bundesjugendspiele unter Beteiligung der Kommission Sport der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder, des Deutschen Olympischen Sportbundes/ der Deutschen Sportjugend, des Deutschen Behindertensportverbandes/der Deutschen Behindertensportjugend, des Deutschen Leichtathletik-Verbandes, des Deutschen Turner-Bundes und des Deutschen Schwimm-Verbandes betreut. Das Konzept der Bundesjugendspiele geht von der Erkenntnis aus, dass junge Menschen mit und ohne Behinderung sehr unterschiedliche Motive haben, Sport zu treiben. Es verfolgt das Ziel, jüngere Jahrgänge systematisch an die in den Bundesjugendspielen enthaltenen Grundsportarten heranzuführen. Dabei soll auf eine Frühspezialisierung und Einengung in ein zu starres Regelwerk verzichtet werden. Für die Jahrgangsstufen 1 6 wird deshalb die Angebotsform Wettbewerb empfohlen. Das Programm Bundesjugendspiele für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung ermöglicht diesen eine gleichberechtigte Teilhabe. 2. Inhalte Die Bundesjugendspiele lösen den Anspruch ein, Bestandteil einer modernen Sportpraxis zu sein. Es handelt sich um ein abgestimmtes Konzept zwischen den Angeboten der beteiligten Sportarten. Die Inhalte der Bundesjugendspiele orientieren sich an den Grundformen der Bewegung und berücksichtigen dabei die Prinzipien der Vielseitigkeit und der Wahlmöglichkeit. Die Bundesjugendspiele werden als Individualwettbewerb in den drei Grundsportarten ausgeschrieben: Gerätturnen Leichtathletik Schwimmen Die Bundesjugendspiele sind in drei Angebotsformen gegliedert: 134

137 1. Wettkampf: Sportartspezifischer Mehrkampf der jeweiligen Grundsportart (in der Leichtathletik und im Schwimmen erst ab Jahrgangsstufe 3) 2. Wettbewerb: Vielseitigkeitswettbewerb der jeweiligen Grundsportart 3. Mehrkampf: Sportartübergreifender Mehrkampf der drei Grundsportarten Das Konzept enthält sowohl die Wahlmöglichkeit zwischen den drei Sportarten als auch zwischen den Angebotsformen Wettkampf, Wettbewerb und Mehrkampf. Idealerweise sollten soweit die Rahmenbedingungen dies erlauben alle drei Angebotsformen der Bundesjugendspiele durchgeführt werden, um auf die Interessen und Leistungsstärken der Kinder und Jugendlichen eingehen zu können. Die Ausübung der verschiedenen Angebotsformen soll sich nicht allein auf die Durchführung des Sportfestes beschränken, sondern soll im Sportunterricht allgemein ihren Niederschlag finden. 3. Information über die Bundesjugendspiele Alle aktuellen Informationen zu den Bundesjugendspielen sind unter der Domain abzurufen. Die Internetseite wurde rundum neu gestaltet und technisch optimiert. Sie steht seit Beginn des Jahres 2015 zur Verfügung und ermöglicht Nutzerinnen und Nutzern eine leichtere Orientierung. Neben dem Handbuch in digitaler Form können hier Hintergründe und Literaturhinweise rund um die Bundesjugendspiele abgefragt werden. Weiterhin besteht natürlich auch noch der Zugang über die Domains und Seit 2015 steht auf der Internetseite ein Handbuch-Assistent bereit. Er unterstützt Nutzerinnen und Nutzer bei der Zusammenstellung von Inhalten des Handbuchs. Die Funktionsweise basiert auf den Bestimmungen zur Durchführung der Bundesjugendspiele und dem Programm Bundesjugendspiele für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung. Durch Abfragen der Sportart, Jahrgangsstufe und Angebotsform erstellt der Handbuch- Assistent eine, auf die jeweils getroffene Auswahl und das Regelwerk abgestimmte, Zusammenstellung der Handbuchinhalte. Zur Auswertung der Bundesjugendspiele steht das 2014 weiterentwickelte Online- Auswertungstool zur Verfügung. Ein spezifisches Auswertungsprogramm für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung ist darin integriert. Die Software ist über die Domain unter der Rubrik Online-Auswertungstool und/oder über den Login -Bereich im oberen Seitendrittel jeder Unterseite aufzurufen. Voraussetzung für die Nutzung ist ein Internetzugang und ein internetfähiger PC. Durch die Online- Bereitstellung ist das Auswertungsprogramm immer auf dem aktuellen Stand. Seit 2015 steht zusätzlich eine App (Bundesjugendspiele-App) zur Verfügung. Sie ermöglicht Nutzerinnen und Nutzern unmittelbar an der Sportstätte die Offline-Eingabe von Leistungen über ein mobiles Endgerät (Smartphone, Tablet). Eine Internetverbindung ist lediglich zur Anmeldung und Synchronisation der Daten mit dem Online-Auswertungstool not- 135

138 wendig. Voraussetzung ist ein bereits bestehender Benutzer/innen-Account innerhalb des Online-Auswertungstools. Die Nutzung des Online-Auswertungstools und der Bundesjugendspiele-App ist kostenfrei. Die Tool-Optimierung und die Ergänzung um die App zur Offline-Eingabe erfolgten auf der Grundlage der Rückmeldungen aus dem Einsatz in der Praxis. Mit dem Handbuch-Assistenten, dem Online-Auswertungstool und der Bundesjugendspiele-App steht ein ineinandergreifendes Instrumentarium zur Verfügung. Es bietet Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, digital unterstützt die Veranstaltungen zu den Bundesjugendspielen noch effizienter vorzubereiten, durchzuführen und auszuwerten. Alle Details zur Nutzung können den im Internetauftritt hinterlegten Texten entnommen werden. Die aktuelle Version des Handbuchs und des Online-Auswertungsprogramms zu den Bundesjugendspielen ist nur über die Domain abzurufen. Die Bundesjugendspiele-App steht in den jeweiligen Stores (Appstore, Google play) als Download zur Verfügung. Ein Zugang zur App besteht ebenfalls über die Internetseite. 4. Organisation 4.1 Teilnehmerinnen und Teilnehmer An den Bundesjugendspielen sind Kinder und Jugendliche aller Jahrgänge teilnahmeberechtigt. Die Altersangaben in der Ausschreibung und auf den Wettkampfkarten beziehen sich jeweils auf das Jahr, in dem die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer das angegebene Alter erreicht nicht auf das Alter am Veranstaltungstag. 4.2 Ausrichter Die Bundesjugendspiele werden in der Regel von Schulen durchgeführt. Dabei ist eine enge Kooperation mit den regionalen Sportvereinen und anderen Trägern außerschulischer Jugendarbeit anzustreben. 4.3 Kampfrichterinnen und Kampfrichter Die Vorbereitung der Kampfrichterinnen und Kampfrichter, insbesondere wenn es sich um Jugendliche handelt, verdient große Sorgfalt. Es wird empfohlen, geeignete Schülerinnen und Schüler für die Tätigkeit auszubilden, wobei die Sportorganisationen um Mitarbeit gebeten werden sollten. 4.4 Anforderungen von Urkunden Die Urkunden werden kostenfrei zur Verfügung gestellt Urkundenanforderungen von einzelnen Schulen oder sonstigen Ausrichtern können nur bei folgenden Stellen erfolgen: 136

139 Baden-Württemberg: Schulen aller Schularten fordern die Urkunden bei den unteren Schulaufsichtsbehörden (Staatlichen Schulämtern) an. Bayern: entsprechend den Angaben im E-Book Schulsport-Wettbewerbe in Bayern ( Berlin: bei den Schulsportberater/innen der bezirklichen Schulämter. Brandenburg: bei den Staatlichen Schulämtern. Bremen: bei der Senatorin für Kinder und Bildung, Rembertiring 8-12, Bremen. Hamburg: Zentrales Vordrucklager der Behörde für Schule und Berufsbildung, E- Mail: Fax: 040/ Hessen: bei den Staatlichen Schulämtern. Mecklenburg-Vorpommern: bei den Staatlichen Schulämtern. Niedersachsen: bei den Stadt- bzw. Kreisverwaltungen (Sportämtern). Nordrhein-Westfalen: bei den Ausschüssen für den Schulsport in den Kreisen und kreisfreien Städten. Rheinland-Pfalz: bei den Sportämtern bzw. referaten der Stadt- bzw. Kreisverwaltungen. Saarland: bei den Landratsämtern der Kreise, dem Schulverwaltungsamt des Regionalverbandes Saarbrücken und dem Sportamt der Stadt Saarbrücken. Sachsen: bei den Schulsportreferenten der Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur. Sachsen-Anhalt: beim Landesschulamt (LSchA) Nebenstelle Magdeburg, Referat 25, Turmschanzenstraße 32/Haus 28, Magdeburg, Schleswig-Holstein: bei der/dem unter ausgewiesenen zuständigen Kreisschulsportbeauftragten. Thüringen: bei den Staatlichen Schulämtern für die Kreise und kreisfreien Städte Die unter aufgeführten Stellen, die Auslandsschulen, die Deutsche Sportjugend und die Spitzenverbände des Sports bestellen ihre Anforderungen bei Postanschrift: Publikationsversand der Bundesregierung Postfach Rostock 137

140 Telefon: / Fax: / Gebärdentelefon: gebaerdentelefon@sip.bundesregierung.de Nutzung entweder mit einem VOIP- und videofähigen Gerät, das mit dem Signalisierungsprotokoll SIP umgehen kann (IP-Video_Telefon) oder einem PC mit einer entsprechenden Software (Softclient bzw. Softphone). publikationen@bundesregierung.de Vereine können die Urkunden bei ihren zuständigen Spitzenverbänden bestellen Deutscher Leichtathletik-Verband (DLV) e. V. Alsfelder Straße Darmstadt baerbel.woeckel@leichtathletik.de Internet: Deutscher Turner-Bund (DTB) e. V. Otto-Fleck-Schneise Frankfurt am Main bjs@tuju.de Internet: Deutscher Schwimm-Verband (DSV) e. V. Korbacher Straße Kassel wolf@dsv.de Internet: Deutscher Behindertensportverband (DBS) e. V. - National Paralympic Committee (NPC) Germany - Im Hause der Gold-Kraemer-Stiftung - Tulpenweg Frechen dbsj@dbs.npc.de Internet: Berichterstattung Die Schulen übersenden sofort nach jeder Veranstaltung die Berichtsbögen an die unter genannten Stellen. In Bayern werden die Berichte entsprechend den Angaben im E- Book Schulsport-Wettbewerbe in Bayern ( versandt. In Brandenburg senden die Schulen ihre Berichtsbögen an die jeweiligen Staatlichen Schulämter. In Hamburg senden die Schulen ihre Berichtsbögen an das Referat Sport in der Behörde für Schule und Berufsbildung. Im Saarland schicken die Schulen die Berichtsbögen an das Ministerium für Bildung und Kultur. 138

141 Die Auslandsschulen und Vereine schicken ihre Berichte an die Deutsche Sportjugend (dsj) im Deutschen Olympischen Sportbund e. V. ( 4.6 Download Die Materialien des Handbuches der Bundesjugendspiele können aus dem Internet herunter geladen werden unter der Domain 139

142 Organisation und Durchführung der Schulsportwettbewerbe in Thüringen Verwaltungsvorschrift des Thüringer Kultusministeriums vom 14. September 1996 (GABl. S. 375), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 29. August 2013 (GABl. S. 246) Inhaltsübersicht 1. Wettbewerbe 2. Organisation Beförderung von Schülern zu den Schulsportwettbewerben 3. Kostenerstattung Beförderungskosten Organisationskosten 4. Abrechnungsverfahren 5. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten 1 Wettbewerbe Das für Schulwesen zuständige Ministerium schreibt für jedes Schuljahr Schulsportwettbewerbe aus und ruft alle Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme auf. Die Schulsportwettbewerbe stellen einen wesentlichen Beitrag zur Aktivierung des Schullebens dar und schaffen Begegnungsfelder für Schüler und Lehrer verschiedener Schularten. Schulsportliche Wettbewerbe unterstützen in besonderem Maße die Motivation der Kinder und Jugendlichen für den Sport. Neben den Schulsportfesten, Bundesjugendspielen und weiteren schulsportlichen Wettbewerben ist aus pädagogischen Gründen insbesondere auf die Mannschaftswettbewerbe Wert zu legen. Das Kräftemessen im fairen sportlichen Wettstreit, die Identifikation mit der Schule und das Zusammentreffen mit anderen Schulmannschaften sind Ansporn, vermitteln Teamgeist und Gemeinschaftsgefühl. Im Mittelpunkt der Schulsportwettbewerbe in Thüringen steht der Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA. Die detaillierten Ausschreibungen mit Einzelbestimmungen und Hinweisen zur Organisation und Durchführung der Schulsportwettbewerbe werden in der jährlichen Veröffentlichung Schulsportwettbewerbe in Thüringen bekannt gemacht. Es ist Aufgabe der Schulen, aus der Fülle der Wettbewerbsangebote auszuwählen und an den Wettbewerben teilzunehmen. Alle in der jeweiligen Veröffentlichung aufgeführten Veranstaltungen sind Schulveranstaltungen. Für Lehrer, die eine Betreuerfunktion oder Organisationsaufgaben wahrneh- 140

143 men, sind die Schulsportwettbewerbe dienstliche Veranstaltungen. Die erforderlichen Dienstreisen sind zu gewähren. 2 Organisation Die ausgeschriebenen Wettkämpfe werden im Auftrag des für Schulwesen zuständigen Ministeriums durch die örtlich zuständigen Staatlichen Schulämter organisiert und durchgeführt. Den Staatlichen Schulämtern obliegt die Bereitstellung der für die Organisation und Durchführung der Wettkämpfe erforderlichen Anzahl von Lehrern. Hauptverantwortlich für die Organisation und Durchführung der Schulsportwettbewerbe ist der örtlich zuständige Schulsportkoordinator des Staatlichen Schulamtes. Der Schulsportkoordinator ist der wichtigste Ansprechpartner für die Sportlehrer. Er koordiniert die notwendige Zusammenarbeit mit den Partnern in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den Sportvereinen. Dabei unterstützen ihn die Mitglieder des Arbeitskreises Schulsport seiner Region Beförderung von Schülern zu den Schulsportwettbewerben Der Transport wird grundsätzlich vom Schulträger organisiert. Die Entscheidung über die Benutzung privateigener Personenkraftwagen trifft der Schulleiter. In der Regel ist eine derartige Beförderung zu Veranstaltungen auf Kreisebene beschränkt. Lehrer, die hiernach Schüler mit ihrem privateigenen Personenkraftwagen befördern, genießen für diese Fahrten Dienstunfallschutz / Arbeitsunfallschutz. Für die Schüler besteht während dieser Fahrten gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Dieser Unfallversicherungsschutz für Schüler ist auch gegeben, wenn Schülereltern Schüler mit ihrem Privatfahrzeug zu den oben genannten Schulsportveranstaltungen befördern. Als Begleiter sind Eltern nur dann unfallversichert, wenn sie als Ersatzkraft für fehlendes Lehrpersonal eingesetzt und die entsprechenden Fahrkosten von der Schule oder dem Veranstalter getragen werden. Die Mitnahme von Schülern durch Schüler in privateigenen Personenkraftwagen ist nicht zulässig. 3 Kostenerstattung Für die finanzielle Absicherung der Schulsportwettbewerbe auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte sind die jeweiligen Schulträger zuständig. Die in der Veröffentlichung Schulsportwettbewerbe in Thüringen aufgeführten Schulamts- und Landesfinalwettbewerbe werden aus den für den Schulsport zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln des für das Schulwesen zuständigen Ministeriums finanziert. Zur Vorbereitung und Durchführung der Wettbewerbe werden Abschlagszahlungen für die Beförderung von Schulmannschaften sowie für sächliche Verwaltungsausgaben (Organisationskosten) für die Schulsportwettbewerbe an die örtlich zuständigen Schulträger (Landkreise bzw. kreisfreie Städte) geleistet. 141

144 Für die Schulmannschaften und deren Betreuer, die sich für das Bundesfinale im Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA qualifiziert haben, werden Fahrkosten sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung vom Verein JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA erstattet. 3.1 Beförderungskosten Bei den An- und Abreisen zu Schulsportwettbewerben sind vorrangig öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Dabei sind grundsätzlich Fahrpreisermäßigungen für Gruppen in Anspruch zu nehmen. Liegen triftige Gründe vor, die die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ausschließen (z.b. verkehrt nicht oder nur zu ungünstigen Zeiten zwischen Wohn- und Wettkampfort etc.), besteht die Möglichkeit, private Unternehmen zu beauftragen, die den Transport absichern. In diesem Fall sind drei schriftliche Angebote einzuholen. Die Fahrkosten des günstigsten Anbieters werden erstattet. Bei den durch den Schulleiter gestatteten Fahrten mit privaten Personenkraftwagen können die Fahrzeughalter die Wegstreckenentschädigung nach dem Thüringer Reisekostengesetz (ThürRKG) in Anspruch nehmen. Das Gleiche gilt für die eingesetzten Wettkampfleiter, Kampf- und Schiedsrichter sowie Helfer. 3.2 Organisationskosten Die Organisationskosten umfassen Kosten, die für die Vorbereitung und Durchführung des jeweiligen Wettbewerbs erforderlich sind. Dies betrifft u. a. die Entschädigung aller beim Wettbewerb eingesetzten Personen, wie Wettkampfleiter, Kampfrichter, Schiedsrichter, Startordner, Sprecher, Zeitnehmer und anderer notwendiger Helfer. Organisationskosten beinhalten weiterhin Kosten für Platz- bzw. Hallenmieten, Porto, Bürobedarf sowie für die Absicherung des Wettbewerbs unbedingt notwendige Sportgeräte und Sportmaterialien, die in einer Schule des für die Ausrichtung des Wettbewerbs territorial zuständigen Staatlichen Schulamtes zu inventarisieren sind. Zudem werden die für die Durchführung der Wettbewerbe anfallenden unabweisbaren Kosten im notwendigen Umfang erstattet. Das für Schulwesen zuständige Ministerium erstattet im Rahmen der Organisationskosten der Regional- und Landesfinals für Schüler und Betreuer einen Verpflegungszuschuss von 3 Euro pro Tag. Diese Mittel sind durch die Unterschrift des jeweiligen Schülers bzw. Betreuers zu belegen. Die finanzielle Entschädigung der Kampf- und Schiedsrichter bzw. Helfer wird wie folgt geregelt und durch Unterschrift belegt: Hauptkampf-/-schiedsrichter o 18 Euro (bis 4 Stunden) o 22 Euro (4-8 Stunden) - Kampf-/Schiedsrichter o 12 Euro (bis 4 Stunden)

145 o 15 Euro (4-8 Stunden) - Helfer o Euro (bis 4 Stunden) o Euro (4-8 Stunden) o 10 Euro (über 8 Stunden) In Ausnahmefällen höher ausfallende Vergütungssätze für Hauptkampf-/-schiedsrichter (bei einem zeitlichen Aufwand über 10 Stunden) sind vor Durchführung der Veranstaltung beim Referat Schulsport des für Schulwesen zuständigen Ministeriums schriftlich zu beantragen. Ein Höchstsatz von 60 Euro darf hierbei nicht überschritten werden. Die Veranstaltung umfasst Zeiten für die Vor- und Nachbereitung bzw. Auf- und Abbauzeiten am Wettkampfort. Sich im Dienst befindliche Lehrkräfte, die als Kampf- und Schiedsrichter eingesetzt werden, erhalten keine zusätzliche finanzielle Entschädigung. Bei mehrtägigen Veranstaltungen werden den auswärtigen Schulmannschaften Übernachtungskosten in Jugendherbergen bzw. Schullandheimkosten anteilig erstattet. Je Schüler und Betreuer werden die nachgewiesenen Übernachtungskosten, höchstens jedoch 15 Euro pro Nacht, erstattet. 4 Abrechnungsverfahren Alle Belege sind von den teilnehmenden Schulen vollständig und gut leserlich ausgefüllt bis spätestens 10 Tage nach dem jeweiligen Wettbewerb dem mit der Ausrichtung der Veranstaltung beauftragten Schulsportkoordinator zuzusenden. Der Schulsportkoordinator ist in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schulverwaltungsämtern der Schulträger nach Prüfung dafür verantwortlich, dass eingehende Rechnungen umgehend beglichen werden. Die Schulverwaltungsämter der Landkreise bzw. kreisfreien Städte senden die Gesamtabrechnungen, einschließlich lesbarer Kopien aller Belege, versehen mit den Vermerken sachlich richtig und rechnerisch richtig mit Unterschrift unverzüglich an das für Schulwesen zuständige Ministerium, Referat Schulsport. 5 In-Kraft-Treten / Außer-Kraft-Treten Diese Verwaltungsvorschrift tritt zum 01. Januar 2013 in Kraft und zum 31. Dezember 2017 außer Kraft. Erfurt, den 29. August 2013 Prof. Roland Merten Staatssekretär 143

146 Sicherheit im Schulsport: Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 13. Juni 2017 Erster Teil - Grundsätze für die Sicherheit im Schulsport Für den Sportunterricht ist die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufsichtspflicht wegen der hierbei auftretenden Gefahren von besonderer Bedeutung. Die Sportlehrkraft 9 entscheidet auf Grund ihrer fachlichen Kompetenz und unter Beachtung der allgemeinen Sorgfaltspflicht, ob und in welchem Umfang Hilfen und Sicherheitsmaßnahmen notwendig sind. Sportarten mit besonderen Risiken (vgl. Zweiter Teil Nr. 2) erfordern von der Lehrkraft entsprechende Qualifikationen für das Unterrichten oder das Leiten von Maßnahmen (Skikurse, Wasserwanderungen u.a.). Werden Schulprojekte/-veranstaltungen, für die die schriftliche Einwilligung der Eltern unbedingt vorliegen muss, von schulfremden fachlich qualifizierten Personen geführt, verbleibt die Verantwortung (Weisung und Leitungsbefugnis) bei der leitenden Lehrkraft. Die Sportlehrkraft hat die Sportstätte als erste zu betreten und als letzte zu verlassen. Sportgeräte und Übungsstätten sind vor ihrer Benutzung von der Sportlehrkraft jeweils auf ihre Betriebssicherheit zu prüfen. Nicht betriebssichere Geräte und Übungsstätten dürfen nicht genutzt werden. Mängel sind unverzüglich dem Schulleiter 1 zu melden. Die Sportgeräte sind nur bestimmungsgemäß zu nutzen und entsprechend der Hallenordnung so abzustellen, dass im Sportunterricht keine Gefährdungen für die Schüler 1 entstehen. Die Sportlehrkraft hat sich vor Beginn des Unterrichts davon zu überzeugen, dass die Erste-Hilfe-Einrichtungen einsatzbereit sind. Bei Schülerunfällen ist die Lehrkraft verpflichtet, unverzüglich Erste Hilfe zu leisten und, soweit erforderlich, ärztliche Hilfe zu veranlassen. Lehrkräfte und Schüler haben während des Sportunterrichts sportgerechte Kleidung zu tragen. Um Verletzungen vorzubeugen, sind Uhren und Schmuckgegenstände, einschließlich Ohrstecker, Piercing, während des Sportunterrichts nach Vorgabe der jeweiligen Fachschaft abzulegen, soweit von ihnen Gefahren für den Schüler selbst oder andere Schüler ausgehen können. Lange Haare bzw. Haare, die das Sichtfeld einschränken, sind zu fixieren. Im Weigerungsfall entscheidet die Sportlehrkraft über die Teilnahme des Schülers an der jeweiligen Übung. Bei unfallbedingten Ver- 9 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit gelten Funktions- und Personenbezeichnungen in dieser Verwaltungsvorschrift jeweils in männlicher und weiblicher Form. 144

147 letzungen, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, kann die Unfallkasse Thüringen im Einzelfall den Unfallverursacher in Regress nehmen. Bei Brillenträgern kann die Gefahr von Augenverletzungen und anderen Schnittverletzungen sowie einer Beschädigung der Brille durch das Tragen einer Sportbrille mit bruchsicheren Spezialgläsern verringert werden. Die Schule soll die Eltern auf das Tragen einer Sportbrille im Sportunterricht hinweisen. Über die Teilnahme eines Schülers mit Sehschwäche und die Einzelheiten der Teilnahme (mit / ohne Brille) entscheidet die Sportlehrkraft unter Berücksichtigung der Risiken der einzelnen Übungen. Sportunterricht im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts muss von der Schule, den Lehrkräften und allen Beteiligten so organisiert werden, dass ein optimaler Unterricht sowie gleichzeitig eine Förderung und Forderung aller Schüler gewährleistet ist. Zur Gewährung der Sicherheit aller Schüler und Lehrer wird die Anwendung der Verwaltungsvorschrift auch für alle Thüringer Schulen in freier Trägerschaft empfohlen. Zweiter Teil Einzelregelungen 1. Schulschwimmen 1.1 Durchführungsbestimmungen für den Schwimmunterricht Der Anfangsschwimmunterricht ist in der Doppeljahrgangsstufe 3/4 verbindlich und bis zum Ende der Klassenstufe 4 abzuschließen. Schüler, die ein ärztliches Zeugnis vorweisen, das sie vom Schwimmen befreit, nehmen nicht am Schulschwimmen teil, sondern gemäß 6 Absatz1 Satz 3 Thüringer Schulordnung an anderem Unterricht Zu Beginn des Schuljahres sind die Eltern durch den betreffenden Klassenlehrer über die Durchführung der Schwimmausbildung in Kenntnis zu setzen. Die Eltern bestätigen in schriftlicher Form, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Teilnahme ihres Kindes am Schwimmunterricht bestehen bzw. sie über alle für den Schwimmunterricht relevanten Beeinträchtigungen ihres Kindes Auskunft gegeben haben. Der Schwimmunterricht erfolgt in der Regel ganzjährig. Unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten ist die Erteilung des Schwimmunterrichts epochal möglich. Der Schwimmunterricht sollte in den Klassenstufen 5 bis 12 im alternativ-verbindlichen Lernbereich weitergeführt werden. Zu Beginn jedes Schulhalbjahres sind alle Schüler über das Verhalten in der Schwimmstätte und ihre Besonderheiten sowie über die geltenden Baderegeln aktenkundig zu belehren. Dazu gehört auch die Belehrung zum Ablegen von Schmuck (siehe Grundsätze für die Sicherheit im Schulsport ) Die Aufsichtspflicht der Lehrkraft erstreckt sich über die gesamte Aufenthaltszeit der Schüler in der Schwimmstätte. Die Lehrkraft hat den Bereich der Schwimmausbildung als erste zu betreten und als letzte 145

148 zu verlassen. Vor jedem Betreten der Schwimmstätte sowie unmittelbar nach Beendigung des jeweiligen Schwimmunterrichts ist die Anwesenheit der Schüler festzustellen. Zur Sicherung der Aufsicht und zur Gewährleistung eventuell notwendiger Rettungsaktionen ist die ständige Anwesenheit der den Schwimmunterricht erteilenden Lehrkräfte im Schwimmbeckenbereich erforderlich. Dabei müssen sie ihren Standort so wählen, dass sie alle, insbesondere die im Wasser befindlichen Schüler ihrer Schwimmgruppe, beobachten können. Die Schüler sind über die besonderen Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen beim Schwimmunterricht zu belehren. Kopf- und Startsprünge in Becken mit weniger als 1,35 m Wassertiefe sind verboten. Bei allen Sprüngen ins Wasser darf erst gesprungen werden, wenn die Wasserfläche im Sprungbereich frei ist. Lehrkräfte müssen Schwimmkleidung oder andere für den Schwimmunterricht geeignete Kleidung tragen, die eine sofortige Rettung von Schülern ermöglicht Bei der Schwimmausbildung im Anfangsunterricht dürfen von einer Lehrkraft höchstens 15 Schüler gleichzeitig unterrichtet werden. Wird diese Messzahl überschritten, ist zusätzlich die Anwesenheit einer weiteren Schwimmlehrkraft für die Schwimmgruppe erforderlich. Im Schwimmunterricht der Förderschule bzw. im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts ist ggf. über den Einsatz weiterer Lehrkräfte/weiterer Sonderpädagogischer Fachkräfte die Teilnahme von Schülern entsprechend ihrem sonderpädagogischen Förderbedarf zu gewährleisten. Sonderpädagogische Fachkräfte dürfen dabei nur als Aufsichtskräfte zum Einsatz kommen, die Leitung des Schwimmunterrichts obliegt ausschließlich der Schwimmlehrkraft Der Schwimmunterricht ist nur in öffentlichen Schwimmbädern durchzuführen. Der von der Schule genutzte Beckenteil muss vom öffentlichen Badebetrieb abgetrennt sein (z.b. Schwimmleine). Lehrkräfte müssen mit den Sicherheits- und Rettungsvorkehrungen sowie den gültigen Bestimmungen der jeweiligen Schwimmstätte vertraut sein und sich von der Einsetzbarkeit der Rettungsgegenstände sowie der Materialien der Ersten Hilfe vor jeder Unterrichtsstunde überzeugen. Die Zeitdauer einer Übungseinheit ist entsprechend der Wasser- und Lufttemperatur sowie unter Berücksichtigung der speziellen Alters- und Entwicklungsbesonderheiten der Schüler festzulegen. 1.2 Einsatz von Sportlehrkräften im Schwimmunterricht Voraussetzungen für den Einsatz als Lehrkraft im Schwimmunterricht sind: der Nachweis einer Lehrbefähigung für das Fach Sport, 146

149 der Nachweis der Rettungsfähigkeit (mindestens das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen DRSA in Bronze), der Teilnehmernachweis über eine Fortbildung im Auftrag des für Schulwesen zuständigen Ministeriums zur Auffrischung der Rettungsfähigkeit, der nicht älter als drei Jahre sein darf. Rettungsfähigkeit umfasst Grundkenntnisse der Ersten Hilfe, der Herz-Lungen- Wiederbelebung (HLW), des Rettungsverhaltens im und am Wasser, Methodik des Schwimm-Anfangsunterrichts einschließlich alters- und verhaltenstypischer Besonderheiten sowie Sicherheitsbestimmungen im Schulschwimmen. Schwimmunterricht darf nicht von Lehrkräften mit zeitlich befristeter Unterrichtsbeauftragung für das Fach Sport durchgeführt werden. Die Bestätigung als Lehrkraft für den Schwimmunterricht erfolgt für den Zeitraum der Gültigkeit des Nachweises zur Auffrischung der Rettungsfähigkeit durch das zuständige Staatliche Schulamt. 1.3 Schwimmen und Baden bei sonstigen Schulveranstaltungen Bei Schulveranstaltungen (Schülerfahrten, Schullandheimaufenthalten usw.), bei denen Schülern Gelegenheit zum Schwimmen und Baden in öffentlichen Schwimmbädern und an öffentlich bewachten Badestränden gegeben wird, muss die schriftliche Einwilligung der Eltern vorliegen. Die Klasse muss vor Beginn der Schulveranstaltung im öffentlichen Schwimmbad bzw. am Badestrand angemeldet sein. Die begleitende Lehrkraft, die nicht über eine Rettungsfähigkeit verfügen muss, behält auch dann die Verantwortung über die Aufsicht der Schüler, wenn in öffentlichen Schwimmbädern bzw. am Badestrand ein geprüfter Schwimmmeister, Facharbeiter für Bäderwirtschaft (Schwimmmeistergehilfe) oder der diensthabende Leiter (mindestens Rettungsschwimmer DRSA Silber) den Badebetrieb überwacht. Schwimmen und Baden außerhalb bewachter Gewässer ist verboten. 2. Weitere Sportarten 2.1 Qualifikation der unterrichtenden Personen 10 Eingesetzt werden können Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung Sport, die über die jeweiligen sportartspezifischen Kompetenzen verfügen, die sie während der Ausbildung an einer Hochschule/Universität im entsprechenden Wahlfach/Spezialfach oder mit einer entsprechenden Qualifikation in einer Fortbildungsmaßnahme des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) oder in einer vom ThILLM anerkannten Aus- bzw. Fortbildungsmaßnahme 10 Volljährige Person, die über die Qualifikation in der entsprechenden Sportart verfügt. 147

150 erworben haben und nachweisen können (Zertifikat, z.b. Schulskileiterschein) oder Lehrkräfte mit einer Übungsleiter-/Trainerlizenz (z.b. Skilehrer Level 1-4) im entsprechenden Sportfachverband des DOSB bzw. angelehnt an die Richtlinien des DOSB. Diese Regelungen gelten für alle unter Punkt aufgeführten Sportarten. 2.2 Unterrichtsformen Die unter Punkt 2.3 bis 2.8 aufgeführten Sportarten können in Übereinstimmung mit den gültigen Lehrplänen Sport regulärer Bestandteil des Sportunterrichts sein, aber auch in epochalen Formen als Sport-/Schulprojekte bzw. im Rahmen von Wandertagen und Klassenfahrten durchgeführt werden. Werden diese Sportarten als Wandertage und Klassenfahrten durchgeführt, muss/müssen neben der begleitenden Lehrkraft, die nicht über die jeweiligen sportlichen Befähigungen verfügen muss, entsprechend dem Personenschlüssel ein oder mehrere qualifizierte Lehrkräfte (Zertifikat) die Gruppe/Klasse begleiten. Die begleitende Lehrkraft behält die Verantwortung über die Aufsicht der Schüler. Die Verwaltungsvorschrift für die Durchführung von Wandertagen und Klassenfahrten vom 22. Juni 2016 sowie die dazugehörigen Hinweise (FAQ) in der jeweils gültigen Fassung sind zu beachten. 2.3 Zweikampfsportarten Beim Unterrichten der Zweikampfsportarten Judo und Ringen müssen verbindliche Regeln zur Beendigung von Kampfformen und Aktionen mit den Schülern entwickelt werden (z.b. Stopp-Regel). Bei der Durchführung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass sich Übungsräume der kämpfenden Schüler nicht überschneiden (ausreichender Sicherheitsabstand). Würgetechniken sind nicht statthaft. Das Tragen von Brillen ist unzulässig. 2.4 Wintersport Wegen der besonderen Risiken eines Ski- oder Snowboardlehrgangs in alpinen Gebieten und der sich daraus ergebenden Verantwortung der Lehrkräfte kann die Leitung eines solchen Lehrganges nur übernehmen, wer hierfür die notwendige Qualifikation nach Punkt 2.1 erworben hat, insbesondere mit den didaktisch-methodischen Fragen nachweislich vertraut ist und mindestens über grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Skilauf, Ski alpin bzw. Snowboarden verfügt. Entsprechend dem Lehrgangsangebot ist das dafür notwendige Zertifikat (für Skilanglauf, Ski alpin und/oder Snowboard) nachzuweisen. Eine dem Kenntnisstand der Schüler entsprechende differenzierte Unterweisung auf der Grundlage der Lehrpläne Sport ist aus Sicherheitsgründen vorzunehmen. Die Gruppenstärke beträgt bei den Anfängern im Skilanglauf und beim Eislaufen maximal 15, bei Ski alpin und beim Snowboarden 12 Schüler. Es ist nicht gestattet, Teilnehmer an Schulskikursen unbeaufsichtigt fahren zu lassen. Beim alpinen Skifahren und Snowboarden besteht für Lehrkräfte und Schüler Helmpflicht. 148

151 Das Tragen von Handschuhen und Helm ist beim Eislaufen und Rodeln Pflicht. Beim Rodeln darf nicht mit Visier, Krallen und Streckern gefahren werden. Die schriftliche Einwilligung der Eltern ist vor Beginn der Maßnahme einzuholen. 2.5 Inlineskating und Skateboarding Die Sportarten Inlineskating sowie Skateboarding stellen wegen der Risiken besondere Anforderungen an die unterrichtende Lehrkraft. Sie muss über spezifische methodische, sicherheitstechnische und verkehrserzieherische Kenntnisse verfügen. Die praktische Ausbildung setzt das Tragen der vollständigen Schutz- und Sicherheitsausrüstung für Lehrkraft und Schüler voraus (Knie-, Hand- und Ellenbogenschoner sowie Sturzhelm). Wird Inlineskating in der Sporthalle durchgeführt, ist die Zustimmung des Sachaufwandsträgers erforderlich. Die Benutzung der Fahrbahnen und Radwege ist Skatern grundsätzlich untersagt ( 24 Absatz 1, 25 StVO). Beim Skateboarding dürfen nur Skateboards benutzt werden, bei denen die Bremsblöcke nicht entfernt wurden. Als Schutzhelme sind spezielle Skateboardhelme sowie runde Fahrradhelme zulässig. 2.6 Wassersport Wassersportarten (Kanu, Rudern, Segeln, Surfen) stellen wegen der Risiken besondere Anforderungen an die unterrichtende Lehrkraft. Sie muss über spezifische methodische, sicherheitstechnische und verkehrserzieherische Kenntnisse und zwingend über den Nachweis der aktuellen Rettungsfähigkeit verfügen. Für das Leiten von Wasserwanderungen (Kanu/Rudern) auf fließenden/stehenden Binnengewässern ist qualifiziert, wer eine entsprechende Qualifikation bzw. Kompetenzen nachweist und über die aktuelle Rettungsfähigkeit verfügt. Alle teilnehmenden Schüler müssen vor Beginn der Wasserwanderung die Schwimmfähigkeit nachweisen, d.h. mindestens das Deutsche Jugendschwimmabzeichen Bronze besitzen oder 15 min. ausdauernd schwimmen können. Auf dem Wasser ist das Tragen der Schwimmweste für alle Teilnehmer Pflicht. Bei Kanufahrten im Wildwasser ist das Tragen eines Kopfschutzes erforderlich. Zur Aufsicht eingesetzte begleitende Personen müssen ebenfalls den Nachweis der Rettungsfähigkeit, mindestens das deutsche Rettungsschwimmabzeichen DRSA in Bronze, besitzen. Die von einer aufsichtführenden Person beaufsichtigte Schülergruppe darf nicht mehr als 12 Schüler umfassen. Wasserwanderungen sind vorrangig in einheimischen Gewässern durchzuführen. Die schriftliche Einwilligung der Eltern ist vor Beginn der Maßnahme einzuholen. 2.7 Sportklettern/Wandern und Gebirgswandern Aufgrund der besonderen Risiken beim Sportklettern (an der künstlichen Kletterwand und freies Klettern im Mittelgebirge) bzw. bei Gebirgswanderungen muss die Lehrkraft über spezielle Kenntnisse des Sicherns und Helfens beim Klettern sowie über sicherheitstechnische Kenntnisse verfügen. 149

152 Die Gruppengröße beim Sportklettern darf maximal 12 Schüler betragen. Beim Sportklettern (Felsklettern) ist das Tragen eines Steinschlagschutzhelmes erforderlich. Außerdem ist das Tragen von festem und geeignetem Schuhwerk beim Sportklettern/Wandern und Gebirgswandern Pflicht. Bei Gebirgswanderungen in unbekannten Gebieten sind ausgebildete, erfahrene und ortskundige Fachkräfte hinzuzuziehen. Die schriftliche Einwilligung der Eltern ist vor Beginn der Maßnahme einzuholen Springen mit dem Mini-Trampolin / Großtrampolin Das Springen mit dem Mini-Trampolin stellt wegen der Risiken besondere Anforderungen an die unterrichtende Sportlehrkraft. Sie muss über Grundkenntnisse der Methodik des Mini-Trampolin-Springens, über sicherheitstechnische Kenntnisse zur Verhütung von Unfällen und über Grundfertigkeiten beim Sichern und Helfen während des Einsatzes eines Mini-Trampolins verfügen. Die Sprungausbildung am Mini-Trampolin soll erst dann einsetzen, wenn die Schüler die allgemeine Sprungschulung im vorangegangenen Sportunterricht durchlaufen haben und sich die notwendigen Erfahrungen für Absprung-, Stütz-, Flug- und Landephase angeeignet haben. Als Aufsprungflächen sind Weichbodenmatten mit Niedersprungauflage zu verwenden, die ein zu tiefes Einsinken in die Matte verhindern, die Standsicherheit erhöhen und damit mögliche Drehbrüche bzw. Verstauchungen an Gelenken vermeiden helfen. Hilfeleistung und Sicherheitsstellung sind auch bei einfachen Sprüngen fachgerecht zu gewährleisten. Das Springen mit dem Großtrampolin ist im Sportunterricht nur zu therapeutischen Zwecken im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts bzw. im Sportunterricht der Förderschulen gestattet. Innerhalb einer Arbeitsgemeinschaft Sport darf das Großtrampolin unter Beachtung der geltenden sicherheitsrelevanten Vorschriften verwendet werden. Beim Einsatz eines Großtrampolins ist generell die dafür notwendige zusätzliche Qualifikation der Sportlehrkraft (Zertifikat) notwendig. Dritter Teil - Zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote 1. Förderunterricht Sportförderunterricht umfasst Fördermaßnahmen für Schüler mit Haltungs-, Organleistungs- und Koordinationsschwächen sowie für wenig motivierte, leistungsschwache oder bewegungsgehemmte Kinder und Jugendliche. Unter anderem ist es Ziel dieses Unterrichts, über die Erweiterung der sportlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten auch zum Abbau von eventuell vorhandenen sozialen Randstellungen und somit zu einer ausgeglichenen psychischen und sozialen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen beizutragen. Im Sportförderunterricht werden keine Leistungsnachweise verlangt; Benotungen entfallen. 150

153 1.1 Teilnahme Die Teilnahme am Sportförderunterricht ist freiwillig. Vor Aufnahme in den Sportförderunterricht ist die schriftliche Einwilligung der Eltern einzuholen. Die Aufnahme in den Sportförderunterricht sollte in der Regel zu Beginn eines Schulhalbjahres erfolgen. Eltern können ihr Kind für den Sportförderunterricht vorschlagen. Die Teilnahme am Sportförderunterricht kann auch auf Empfehlung des Arztes erfolgen. Das Vorschlagsrecht haben auch Lehrkräfte, die Haltungsschwächen oder Organleistungs- bzw. Koordinationsschwächen bei den Schülern feststellen. Das gilt vor allem für die Sportlehrkräfte. Die Entscheidung über die Teilnahme am Sportförderunterricht trifft der Schulleiter mit der Sportlehrkraft. 1.2 Wochenstundenzahl An Grund-, Regel-, Förder-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen sowie an Gymnasien können über den in den Stundentafeln ausgewiesenen Sportunterricht hinaus bis zu zwei Wochenstunden Sportförderunterricht eingerichtet werden. Für den Sportförderunterricht können die Ergänzungsstunden laut Stundentafeln oder freiwillige Unterrichtsangebote im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stundenkontingente genutzt werden. 1.3 Größe der Fördergruppen Bei der Einrichtung des Sportförderunterrichts ist in der Regel von einer Teilnahme von mindestens acht Schülern, bei Förderschulen von mindestens sechs Schülern, auszugehen. Eine Gruppe soll in der Regel nicht mehr als 15 Schüler umfassen. Der Sportförderunterricht kann klassenstufen- und schulübergreifend erteilt werden. 2. Arbeitsgemeinschaften und Kooperationsmaßnahmen Schule-Sportverein" Für die Leitung von Arbeitsgemeinschaften Sport und/oder Kooperationsmaßnahmen Schule-Sportverein kann der Schulleiter neben den Sportlehrkräften auch Lehrkräfte der Schule oder andere volljährige Personen beauftragen. Voraussetzung für deren Einsatz als Leiter ist eine gültige Übungsleiterlizenz für die jeweilige Sportart. Die Vergabe von Lehrerwochenstunden ist nur für Lehrkräfte möglich. Schüler über 16 Jahre, die eine Übungsleiterlizenz erworben haben, können vom Leiter im Übungs- und Trainingsverlauf mit Teilaufgaben betraut werden. Die Leitung und Verantwortung verbleibt jedoch bei der durch den Schulleiter beauftragten Person. 3. Radwandern Beim Radwandern müssen die teilnehmenden Schüler und Lehrkräfte über ein verkehrssicheres Fahrrad verfügen und geschlossenes Schuhwerk tragen. Es besteht Helmpflicht für alle Beteiligten. Für Schülergruppen mit mehr als 12 Schülern sind mindestens zwei Begleitpersonen erforderlich. Die schriftliche Einwilligung der Eltern ist vor Beginn der Maßnahme einzuholen. 151

154 Vierter Teil - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2022 außer Kraft. Gleichzeitig mit dem In-Kraft-Treten tritt die Verwaltungsvorschrift vom 13. Dezember 2013 (ABl. TMBWK 02/14 S. 1) außer Kraft. Erfurt, den 13. Juni 2017 Gabi Ohler Staatssekretärin Verhalten bei erhöhter Ozonkonzentration: Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 19. Januar 2001 (GABl. S. 47) I. Erhöhte Ozonkonzentration (1) An Tagen mit erhöhter Ozonkonzentration in der Luft, die durch Rundfunk und Presse bekannt gegeben wird, findet der planmäßige Unterricht statt. (2) Einschränkungen erfährt lediglich der Sportunterricht. Bei einer erhöhten Ozonkonzentration zwischen 180 und 360 µg/m 3 (Mikrogramm pro cbm) wird empfohlen, länger andauernde körperliche Belastungen beim Sportunterricht im Freien zu meiden und in die Halle auszuweichen. Besonders empfindliche Schüler, die akute Symptome (wie Augenbrennen, Reizung der Atemwege) zeigen, können von einzelnen Übungen befreit werden. Sportliche Übungen mit geringer körperlicher Belastung im Freien sind möglich. Asthmatiker sollen vom Sportunterricht im Freien befreit werden. Bei einer Ozonkonzentration von unter 180 µg/m 3 sind keine Einschränkungen im Sportunterricht erforderlich. Bei einer Ozonkonzentration von über 360 µg/m 3 ist der Sportunterricht im Freien einzustellen. (3) Informationen zum Ozongehalt in der Luft können über die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, den MDR-Videotext (Tafel 527) und über das Internet unter sowie unter eingeholt werden. II. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten (1) Die Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. (2) Sie tritt am 31. Dezember 2017 außer Kraft. Erfurt, den 16. September 2013 Prof. Roland Merten Staatssekretär 152

155 Durchführungsmodalitäten für Lehrerfortbildungen mit dem Ziel der Qualifikationserhaltung/ Rettungsfähigkeit für Schulschwimmen unterrichtende Lehrer/-innen Verfahrensweise (1) Rettungsfähigkeit von Lehrer/-innen während des Schwimmunterrichts ist die Fähigkeit, eine Schülerin/einen Schüler aus einer lebensgefährdenden Situation im Wasser zu retten und anschließende lebensrettende Maßnahmen der Ersten Hilfe durchzuführen. (2) Zur Rettungsfähigkeit notwendige Inhalte, Anforderungsniveaus und Umfänge von Fortbildungsmaßnahmen (vgl. Anhang) werden durch das Fortbildungsprogramm laut Vereinbarung vom 2. September 2010 vorgegeben. (3) Diese Maßnahmen werden auf der Grundlage eines Katalogangebotes (Abrufangebot im Fortbildungskatalog des zuständigen Staatlichen Schulamtes) als regionale Fortbildung durchgeführt. Verantwortlich für inhaltliche und organisatorische Absprachen sind die zuständigen Fachberater in Zusammenarbeit mit Schulschwimmkoordinatoren und den Schulsportkoordinatoren der jeweiligen Staatlichen Schulämter. Sie stimmen sich zudem mit den zuständigen DLRG- und DRK-WW-Geschäftsstellen ab. (4) Vorrangiges Ziel der Fortbildung ist die Stabilisierung der Rettungsfähigkeit durch Wiederholung und Vertiefung wesentlicher Bestandteile der Ausbildung einschließlich ausgewählter Lehrgangselemente für Rettungsschwimmer unter dem Gesichtspunkt unterrichtlicher Bedürfnisse. Unter diesem Blickwinkel wird Wissen vermittelt und in der Praxisumsetzung ausführlich geübt. (5) Eine Prüfung im Sinne der Ausbildungsrichtlinien für Rettungsschwimmer wird weder für Praxis- noch für Theorieanteile abverlangt, vorliegende Ergebnisse können nach Entscheidung der Lehrgangsleitung (Fachberater und Schulsportkoordinatoren/Schulschwimmkoordinatoren) in Übereinstimmung mit dem Lehrgangsteilnehmer zur Verlängerung der Einsatzberechtigung (im Sinne der Ausbildungsordnung) im Schwimmunterricht der Schulen herangezogen werden. (6) In einem Lehrgangsbericht sind die Teilnehmer einschließlich deren erreichter Ergebnisse aufzuführen. Die Nichterfüllung von Lehrgangselementen führt zur Nichtanerkennung der Rettungsfähigkeit. Betrifft dies nur einzelne Bereiche, so kann die Rettungsfähigkeit nachträglich anerkannt werden, wenn die Erfüllung bis des gleichen Jahres nachgewiesen wird. (7) Der Bericht ist von der Lehrgangsleitung zu unterzeichnen und wird dem Schulsportkoordinator vorgelegt. Der Schulsportkoordinator des zuständigen Schulamtes erteilt für jeden Teilnehmer einzeln mit seiner Unterschrift die Verlängerung der Rettungsfähigkeit. 153

156 Fortbildungsprogramm für Lehrer mit Einsatz im Schwimmunterricht (Anerkennung der Rettungsfähigkeit) Der Nachweis einer regelmäßigen Fortbildung (mindestens alle 3 Jahre nach vorgegebenem Programm) ist Voraussetzung für die jährlich notwendige Einsatzbestätigung des Lehrers/der Lehrerin im Schwimmunterricht durch den Schulsportkoordinator des zuständigen Schulamtes (vgl. Verwaltungsvorschrift des TMBWK Sicherheit im Schulsport vom 25. Februar 2000). Nachfolgende Schwerpunkte sind bei der Gestaltung der Fortbildung innerhalb des vorgegebenen Mindest-Stundenvolumens und unter Beachtung o. g. Verantwortung verbindlich: (1) 3 Std.: Theorie und praktische Übungen zur Ersten Hilfe (EH) bei typische Sturzverletzungen (z.b. Wirbelsäulenverletzungen bei Sprüngen ins Wasser, Kopfverletzungen beim Ausrutschen auf den Fliesen) thermischen Schädigungen, besonders Unterkühlungen (2) 2. Std.: Theorie und praktische Übungen der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) Erweiterung von Reanimationsmaßnahmen bei Schulkindern mit den Schwerpunkten Atemfrequenz, Atemvolumina und Druckpunkte. Die Übungen sollten an einem handelsüblichen Wiederbelebungsphantom durchgeführt werden. Dabei sind ausreichende Übungsanteile für das Beatmen mit Beatmungsmaske und der Beutel-Beatmung (Handbeatmungsbeutel) zu sichern. HLW unter Berücksichtigung thermischer Schädigungen. (3) 4 Std.: Theorie und praktische Übungen des Rettungsverhaltens im und am Wasser 15 m Streckentauchen zweimal Tieftauchen von der Wasseroberfläche, einmal kopfwärts und einmal fußwärts, innerhalb von 3 Minuten mit zweimaligem Heraufholen eines 5 kg Tauchringes oder eines gleichartigen Gegenstandes (Wassertiefe zwischen 1,70 m 3,00 m) 200 m ausdauerndes Schwimmen ohne Zeitvorgabe 154

157 50 m Transportschwimmen: Schieben und Ziehen von Personen 50 m Schleppen mit Achselgriff und dem Flaig-Fesselschleppgriff Fertigkeiten zur Vermeidung von Umklammerungen sowie zur Befreiung aus: o Halsumklammerung von hinten o Halswürgegriff von hinten 20 m Anschwimmen in Bauchlage, hierbei etwa auf halber Strecke abtauchen auf 2 3 m Wassertiefe und Heraufholen eines 5 kg-tauchringes oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen und das Anschwimmen fortsetzen Demonstration des Anlandbringens Diese Schwerpunkte (1-3) sollten mindestens 60 % im Stundenvolumen ein- nehmen. Darüber hinaus sind folgende Inhalte in den Fortbildungsmaßnahmen zu berücksichtigen: (4) 2. Std.: Methodik des Schwimm-Anfangsunterricht einschließlich alters- und verhaltenstypischer Besonderheiten (Schüler mit Förderbedarf, Schüler aus Regelschulen und Gymnasien) (5) Sicherheitsbestimmungen im Schulschwimmen (Verhalten auf dem Weg und in der Schwimmhalle). Die obligatorischen EH-Lehrgänge der Schulen und Fortbildungen zur Methodik des Schwimm-Anfangsunterrichts können für die Anerkennung des Lehrganges herangezogen werden. Bei diesen Fortbildungsmaßnahmen können nur Referenten eingesetzt werden, die folgende anerkannte Lehrberechtigung nachweisen: für Ausbildungsinhalte 1) und 2): Lehrschein Erste Hilfe, für Ausbildungsinhalte 3) und 4): Lehrschein Rettungsschwimmen, für Ausbildungsinhalt 4): Praxiserfahrung. Verantwortlich für die regelmäßige Durchführung der Fortbildungsmaßnahmen sind die Fachberater und Schulschwimmkoordinatoren. DLRG und DRK-WW, vertreten durch ihre Kreisgeschäftsstellen/Ortsgruppen, gewährleisten in Zusammenarbeit mit ihnen die Voraussetzungen für die Durchführung von Veranstaltungen. 155

158 Sportunterricht bewegt Ein Thüringer Fortbildungsangebot für Lehrer und Erzieher Im Schuljahr 2017/2018 werden in Thüringen 9 komplexe Fortbildungsveranstaltungen mit bewegenden Fortbildungsangeboten für die Thüringer Lehrer/innen und Erzieher/innen im Bereich Sport stattfinden. Im Mittelpunkt stehen aktuelle sportwissenschaftliche, methodische und sicherheitsrelevante Aspekte ausgewählter Lernbereiche des Sportunterrichts. Diese sollen Anregungen geben, wie wir Kinder noch vielseitiger, motivierter und freudbetonter bewegen können. Darüber hinaus sollen die Veranstaltungen der Information, dem Erfahrungsaustausch und der Vernetzung von Sportlehrer/innen und Erzieher/innen dienen. Alle Kollegen/innen haben während der 4-stündigen Fortbildungsveranstaltung die Möglichkeit, zwei der drei angebotenen Workshops zu besuchen. Die Teilnehmerzahl ist jeweils auf 100 begrenzt! Wir freuen uns auf unsere Zusammenarbeit und eine bewegende Fortbildungsveranstaltung. Ihre Fachberater Sport, Schulsportkoordinatoren und Fachberater schulsportliche Wettbewerbe Ort Termin Adresse Hinweis Erfurt Uhr Uhr Eisenach/ Wutha- Farnroda Uhr Werdau , Uhr , Uhr Nordhausen Uhr Schmölln Uhr Universitätssporthalle Erfurt, Nordhäuser Str. 63, Erfurt Hörselberghalle Ruhlaer Str Wutha-Farnroda Sportschule Werdau An der Sportschule 1, Werdau Ostthüringenhalle Finkenweg 7, Schmölln Die Sportlehrerkonferenz findet unter Federführung des Thüringer Sportlehrerverbandes statt. 156

159 Ort Termin Adresse Hinweis Bad Blankenburg Uhr Jena Uhr Hildburghausen Uhr Landesportschule Bad Blankenburg Wirbacher Str. 10, Bad Blankenburg Staatliches Berufsbildendes Schulzentrum Jena-Göschwitz Rudolstädter Str. 95, Jena Sporthalle Waldstraße 11, Hildburghausen Die Sportlehrerkonferenz findet unter Federführung des Thüringer Sportlehrerverbandes statt. 157

160 Wettkampfkalender Schuljahr 2017/2018 Thüringer Schulamts- und Landesfinals im Wettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA / JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS 158

161 159 Datum WK-Nr. Sportart WK Staatl. Schulamt Landkreis Austragungsort Verantwortlicher Koordinator Tagung der Schulsportkoordinatoren + Fachberater schulsportlicher Wettbewerbe mit Fachberatern und Fachleitern Sport (Bad Blankenburg) Di SF Badminton II+III mix West Ilmenau Ilmenau Hofmann, Antje Di SF Tischtennis II+III+IV m Mitte Weimar Weimar Duensing, Ralf Mi SF Tischtennis II+III+IV Nord Nordhausen Bleicherode Hütcher, Werner Do SF Basketball II+III+IV m West Wartburgkreis Bad Salzungen Simon, Michael Do SF Badminton II+III mix Nord Kyffhäuserkreis Oldisleben Rüdiger/Hommel Do SF Badminton II+III mix Ost Altenburger Land Meuselwitz Pilz, Christian Do SF Badminton II+III mix Mitte Weimarer Land Apolda Hanemann, Silke Mo SF Handball II+III w Mitte Weimar Weimar Duensing, Ralf Di SF Basketball II+III+IV w West Ilmkreis Arnstadt Unger, Peter Di SF Handball II+III+IV m Nord Nordhausen Nordhausen Hütcher, Werner Di SF Tischtennis II+III m Ost Gera Gera Schmohl, Thomas Di SF Basketball II+III w Mitte Erfurt Erfurt Becker, Knut Di LF Skilanglauf IV+V Süd Schmalk.-Mein. Oberhof Querbach, Gerald Mi SF Basketball II+III m Mitte Weimar Weimar Duensing, Ralf Do SF Tischtennis II+III+IV West Gotha Friedrichroda Hildebrandt, Jörg Do SF Basketball II+III+IV m Nord Unstrut-Hainich Bad Langensalza Krause, Hardy Do SF Handball II+III w Ost Altenburger Land Ziegelheim Pilz, Christian Do SF Tischtennis II+III+IV w Mitte Sömmerda Kölleda Seeber, Carsten

162 Datum WK-Nr. Sportart WK Staatl. Schulamt 160 Landkreis Austragungsort Verantwortlicher Koordinator Do SF Basketball II+III m Süd Sonneberg Neuhaus Winter, Mario Do SF Handball II+III+IV Süd Saalfeld/Rudolstadt Saalfeld Gräf, Cornelia Do LF Ski Alpin IV Süd Hildburghausen Heubach Poprawa, Jens Di SF Handball II+III w West Eisenach Eisenach/Wutha-F. Richter, Andreas Di SF Basketball II+III+IV w Nord Unstrut-Hainich Bad Langensalza Krause, Hardy Di SF Tischtennis II+III w + IV Ost Greiz Zeulenroda Spreda, Ute Mi SF Volleyball II+III w Ost Saale-Orla Pößneck Seidel, Andreas Do SF Handball II+III m West Eisenach Eisenach/Wutha-F. Richter, Andreas Do SF Handball II+III m Ost Gera Gera Thiel, Reinhard Do SF Tischtennis II+III m + IV Süd Hildburghausen Hildburghausen Poprawa, Jens Di SF Volleyball II+III m West Wartburgkreis Bad Salzungen Simon, Michael Di SF Volleyball II+III m Ost Gera Gera Thiel, Reinhard Di SF Basketball II+III w Süd Saalfeld/Rudolstadt Saalfeld Gräf, Cornelia Di SF Badminton II+III mix Süd Hildburghausen Themar Poprawa, Jens Di LF Tischtennis II+III m West Gotha Friedrichroda Reum, Klaus Mi SF Handball II+III m Mitte Weimarer Land Apolda Hanemann, Silke Do SF Handball II+III+IV m Nord Unstrut-Hainich Schlotheim Krause, Hardy Do SF Basketball II+III m Ost Greiz Greiz Steinert, Bärbel Di SF Volleyball II+III w West Ilmkreis Arnstadt Unger, Peter Di SF Volleyball II Nord Kyffhäuserkreis Sondershausen Hommel/Rüdiger

163 161 Datum WK-Nr. Sportart WK Staatl. Schulamt Landkreis Austragungsort Verantwortlicher Koordinator Di SF Volleyball II+III w Mitte Erfurt Erfurt Großner, Frank Mi LF Tischtennis II+III w Nord Nordhausen Bleicherode Hütcher, Werner Do SF Volleyball III Nord Kyffhäuserkreis Bad Frankenhausen Rüdiger/Hommel Do SF Basketball II+III w Ost Saale-Holzland Kahla Albrecht, Steffen Do SF Volleyball II+III m Mitte Sömmerda Sömmerda Seeber, Carsten Do SF Volleyball II+III m Süd Saalfeld/Rudolstadt Bad Blankenburg Gräf, Cornelia Di LF Rodeln GS West Gotha Oberhof Reum, Klaus Di SF Volleyball II+III w Süd Sonneberg Sonneberg Winter, Mario Di LF Badminton II+III mix Ost Jena Jena Treske, Kathrin Di LF Basketball III m West Gotha Gotha Reum/Hildebrandt Di LF Handball II+III w Nord Unstrut-Hainich Bad Langensalza Krause, Hardy Do LF Handball II+III m West Eisenach Eisenach/Wutha-F. Richter, Andreas Do LF Gerätturnen II+III+IV Süd Schmalk.-Mgn. Meiningen Querbach, Gerald Di LF Volleyball II+III m Ost Gera Gera Thiel, Reinhard Di LF Basketball II m West Wartburgkreis Bad Salzungen Simon, Michael Do LF Volleyball III w Mitte Sömmerda Gebesee Seeber, Carsten Do LF Volleyball II w Mitte Erfurt Erfurt Großner, Frank Mo SF Handball IV Mitte Weimar Weimar Duensing, Ralf Di LF Basketball II+III w Ost Saale-Holzland Kahla Albrecht, Steffen Di SF Handball IV West Eisenach Eisenach/Wutha-F. Richter, Andreas

164 Datum WK-Nr. Sportart WK Staatl. Schulamt 162 Landkreis Austragungsort Verantwortlicher Koordinator Di SF Volleyball IV Nord Kyffhäuserkreis Bad Frankenhausen Hommel/Rüdiger Di SF Basketball IV Ost Greiz Greiz Steinert, Bärbel Di SF Basketball IV Mitte Erfurt Erfurt Becker, Knut Di SF Volleyball IV Süd Hildburghausen Schleusingen Poprawa, Jens Mi LF Zweifelderball V Mitte Weimarer Land Bad Berka Hanemann, Silke Do Tagung aller Schulsportkoordinatoren + Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe Di SF Volleyball IV West Ilmkreis Arnstadt Unger, Peter Di SF Volleyball IV Mitte Sömmerda Gebesee Seeber, Carsten Do SF Basketball IV Süd Saalfeld/Rudolstadt Saalfeld Gräf, Cornelia Do LF Tischtennis IV Mitte Sömmerda Buttstädt Seeber, Carsten Di SF Volleyball IV Ost Altenburger Land Schmölln Pilz, Christian Do SF Handball IV Ost Saale-Holzland Stadtroda Albrecht, Steffen Di LF Hockey III Ost Jena Jena Treske, Kathrin Do SF Fußball II+III w Mitte Erfurt Erfurt Becker, Knut Do SF Fußball II+III w Süd Sonneberg Sonneberg Winter, Mario Do SF Fußball II+III m Süd Saafeld/Rudolstadt Bad Blankenburg Gräf, Cornelia Do LF Basketball IV m West Gotha Gotha Reum/Hildebrandt Do LF Basketball IV w West Wartburgkreis Bad Salzungen Simon, Michael Do SF Fußball II+III m Nord Kyffhäuserkreis Oldisleben Rüdiger/Hommel Do SF Tennis III Mitte Weimarer Land Apolda Hanemann, Silke

165 163 Datum WK-Nr. Sportart WK Staatl. Schulamt Landkreis Austragungsort Verantwortlicher Koordinator Do SF Fußball IV Süd Sonneberg Sonneberg Winter, Mario Do LF Schwimmen FÖS II+III Ost Gera Gera Thiel, Reinhard Di SF Fußball II+III m West Gotha Gotha Reum/Hildebrandt Di SF Fußball II+III w + IV Nord Eichsfeldkreis Birkungen Druselmann, Jörg Di SF Fußball II+III w + IV Ost Saale-Orla Tanna Seidel, Andreas Di SF Fußball II+III m Mitte Erfurt Erfurt Becker, Knut Di LF Crosslauf V West Eisenach Ruhla Richter, Andreas Mi SF Fußball IV Mitte Weimarer Land Apolda/Zottelstedt Hanemann, Silke Di SF Fußball II+III w West Ilmkreis Arnstadt Unger, Peter Di SF Fußball II m Ost Altenburger Land Schmölln Pilz, Christian Di SF Leichtathletik II+III+IV Mitte Erfurt Erfurt Großner, Frank Di SF Leichtathletik II+III+IV Süd Sonneberg Sonneberg Winter, Mario Di LF Judo III Ost Jena Jena Treske, Kathrin Mi LF Volleyball IV Mitte Sömmerda Gebesee Seeber, Carsten Do SF Tennis III Nord Nordhausen Nordhausen Hütcher, Werner Do SF Fußball III m Ost Gera Gera Schmohl, Thomas Do SF Beach- Volleyball II mix Mitte Erfurt Erfurt Großner, Frank Do SF Tennis III Süd Hildburghausen Hildburghausen Poprawa, Jens Do LF Handball IV West Eisenach Eisenach/Creuzburg Richter/Nickol

166 Datum WK-Nr. Sportart WK Staatl. Schulamt 164 Landkreis Austragungsort Verantwortlicher Koordinator Di LF Leichtathletik FÖS II+III Nord Eichsfeldkreis Leinefelde Druselmann, Jörg Di SF Fußball IV West Eisenach Bad Salzungen Nickol, Matthias Mi SF Tennis III West Eisenach Eisenach Nickol, Matthias Mi SF Leichtathletik II+III+IV Ost Saale-Orla Pößneck Seidel, Andreas Do SF Tennis III Ost Greiz Greiz Steinert, Bärbel Di SF Leichtathletik II+III+IV Nord Unstrut-Hainich Mühlhausen Krause, Hardy Di SF Beach- Volleyball II mix Süd Saafeld/Rudolstadt Bad Blankenburg Gräf, Cornelia Di LF Fußball II+III w Ost Jena Jena Treske, Kathrin Do LF Fußball IV Mitte Erfurt Erfurt Becker, Knut Mi SF Beach- Volleyball II mix Nord Nordhausen Nordhausen Hütcher, Werner Do LF Tennis III w Mitte Weimarer Land Apolda Hanemann, Silke Fr SF Leichtathletik II+III+IV West Ilmkreis Arnstadt Unger, Peter Di LF Schwimmen III+IV Mitte Erfurt Erfurt Großner, Frank Di LF Golf II+III+IV Mitte Weimarer Land Blankenhain Hanemann, Silke Do LF Tennis III m Mitte Weimarer Land Apolda Hanemann, Silke Do SF Beach- Volleyball II mix Ost Jena Jena Treske, Kathrin Do LF Leichtathletik II+III+IV Mitte Erfurt Ohrdruf Großner, Frank Do LF Fußball JTFP Ost Gera Gera Schmohl, Thomas

167 165 Datum WK-Nr. Sportart WK Staatl. Schulamt Landkreis Austragungsort Verantwortlicher Koordinator Di LF Fußball II+III m West Gotha Gotha Reum/Hildebrandt Do SF Beach- Volleyball Di LF Beach- Volleyball II mix West Wartburgkreis Bad Salzungen Simon, Michael II mix West Wartburgkreis Bad Salzungen Simon, Michael Do Tagung aller Schulsportkoordinatoren + Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe Mo LF Triathlon III Mitte Weimar Weimar Duensing, Ralf

168 Notizen

169 Notizen

170 Notizen

171 Gesundheit in besten Händen Bildquelle: zebra WA, P0814B Vertrauen Sie der Nr. 1 in Sachsen und Thüringen Gesundheit in besten Händen Gesundheit in besten Händen

172 Schulsport macht Spaß hält fit

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