Präsidiumssitzung Deutscher Basketball Bund
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- Johanna Krüger
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Präsidiumssitzung Deutscher Basketball Bund
2 Rahmenvereinbarung über Bewegung, Spiel und Sport im außerunterrichtlichen Schulsport und in der frühkindlichen Bildung Dieter Schmidt-Volkmar Präsident des Landessportverbandes Baden-Württemberg e. V.
3 Auf die Plätze, fertig, los! Die neue Ganztagsschule
4 Präambel Durch den Ausbau der Ganztagsschulen in Baden-Württemberg wird diese zunehmend zum Lebensraum von Kindern und Jugendlichen Ganztagsschulen müssen sich ihrem Umfeld öffnen und außerschulische Partner in das Schulleben integrieren. Sportverein ist größter außerschulischer Bildungspartner (1,3 Millionen unter 18- Jährige sind Mitglied) Sportverein ist bedeutsames Handlungsfeld, in dem soziales Lernen stattfindet Sport ist bedeutsames Rhythmisierungs- und Bildungselement einer gelingenden Ganztagsschule außerunterrichtliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an Schulen spielen künftig eine große Rolle
5 Grundsätze 1. Der LSV ist außerschulischer Bildungspartner des Kultusministeriums. Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern soll im Schulgesetz verankert und durch weitere rechtliche Regelungen konkretisiert werden. 2. Der LSV ist erster Ansprechpartner im Bereich außerunterrichtlicher Schulsport auf Schulebene sind es die Sportvereine 3. Die Gesamtverantwortung für das pädagogische Konzept trägt die Schulleitung 4. Angemessene Honorierung der Sportfachkraft wird durch Schulleitung, außerschulischem Partner (Sportverein) und gegebenenfalls Dritter getroffen 5. Vertikale und horizontale Kooperationsstruktur 6. Sportvereine sollen bei Angeboten Schulen und KITAs miteinbeziehen
6 Umsetzung 1. Einsatz von Sportfachkräfte aus dem organisierten Sport. Sportbünde und Sportfachverbände nehmen Tätigkeitsfeld Ganztagsschule mit in ihr Ausbildungswesen auf. 2. Das Kultusministerium stärkt seit 2013/2014 die Regionalteams Sport der Staatlichen Schulämter. Diese beraten Schulen aller Sportarten und Sportvereinen. 3. Das Kultusministerium und der LSV unterstützen die Ausbildung und Einbeziehung von sogenannten Schülermentoren 4. Beide Partner unterstützen Sportvereine und Schule, um Kontinuität und Verlässlichkeit der Angebote zu gewährleisten 5. Ausführungshinweise und Musterverträge werden entwickelt
7 Umsetzung 5. Versicherung: Gesetzliche Schülerunfallversicherung für Schüler Sportfachkräfte: Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz ist gewährleistet 6. Räumlichkeiten für außerunterrichtlichen Schulsport: Schulsportstätten oder Räumen von Schulträgern oder Vereinen 7. Außerschulischer breiten- und spitzensportlich ausgerichtetes Vereinstraining kann räumlich und zeitlich stattfinden. Vereinbarkeit von Spitzensport und Schule kann durch Kooperationspartner gelöst werden 8. LSV und Kultusministerium bilden gemeinsame Arbeitsgruppe
8 Ausführungshinweise Pädagogisches Konzept der Schule und Bedeutung von Bewegung, Spiel und Sport Pädagogisches Konzept ist Grundlage des Antrags auf Einrichtung einer Ganztagsgrundschule durch den Schulträger Pädagogisches Konzept soll Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, wie z. B. Sportvereinen, berücksichtigen Tägliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote sollen als wichtige Rhythmisierungselemente integrale Bestandteile sein Schulleiter entscheidet über Auswahl der außerschulischen Partner
9 Ausführungshinweise Sportverein als erster Ansprechpartner im außerunterrichtlichen Schulsport Sportunterricht bleibt zentrales Element des Schulsports LSV und Kultusministerium entwickeln eine Anlage Praxisbeispiele der Kooperation mit Fallbeispielen zum Versicherungsschutz der Vereine und seiner Sportfachkräfte und stellt Musterverträge zur Verfügung Aufsicht über Sportfachkräfte Die durchgeführten Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote sind schulische Veranstaltungen und unterliegen der Fachaufsicht des Staates
10 Ausführungshinweise Einbezug von Kindergärten als weitere Kooperationspartner Qualifizierung 1. Lizenzstufe der staatlich anerkannten Übungsleiterausbildung oder vergleichbare Qualifikation Sportfachkräfte mit langjähriger Praxiserfahrung (alternativ) Aus- und Fortbildungsmodule für Sportfachkräfte werden ab 2014/2015 angeboten (vom Kultusministerium und LSV entwickelt) Einbindung von Freiwilligendienste (FSJ/BFD) Modell FSJ Sport und Schule wird in Regelförderung überführt und weiterentwickelt
11 Ausführungshinweise Der Zeitrahmen der Ganztagsschulen rhythmisierter Ganztagsbetrieb ist an 3 oder 4 Tagen à 7 oder 8 Zeitstunden möglich Schulischer Ganztagsbetrieb endet in der Regel nicht vor 16 Uhr Lernvertiefung ist ein wichtiger Baustein, Schülerinnen und Schüler haben nach der Schule Zeit für außerschulische Freizeitaktivitäten Honorierung Es wird eine Honorierung von nicht unter 25 EUR pro Zeitstunde empfohlen
12 Ausführungshinweise Finanzierung der Kooperationsangebote Bis zu 50 Prozent der zusätzlich zugewiesenen Lehrerwochenstunden können in Geldmittel umgewandelt werden bestehenden Landesförderprogramme Jugendbegleiter und Kooperation Schule- Verein stehen weiterhin zur Verfügung Versicherungsschutz Eine Schüler-Zusatzversicherung wird empfohlen: Unfallversicherung, Sachschadenversicherung und Haftpflichtversicherung Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz der Sportfachkräfte ist gewährleistet
13 Ausführungshinweise Beratung von Ganztagsschulen und Sportvereinen Ab Schuljahr 2014/15 gibt es in den Regionalteams Sport einen Ansprechpartner zur Beratung von Schulen und Sportvereinen hinsichtlich einer Zusammenarbeit Zusätzlich stehen an allen Staatlichen Schulämtern "Ansprechpartner Kooperation im schulischen Umfeld" zur Verfügung Nutzung von Sportanlagen Angebote im Bereich des außerunterrichtlichen Schulsports finden in der Regel an Schulsportstätten statt Außerunterrichtliche Schulsportangebote sind auch in Räumen und Anlagen von Schulträgern oder Dritten möglich
14 Ausführungshinweise Spitzentalente Jugendliche Spitzentalente sollen Schule und Sport gut vereinbaren können Kooperationspartner vor Ort müssen diese Aufgabe unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Sportlers lösen Das Kultusministerium wird die Broschüre "Partnerschulen der Olympiastützpunkte - Pädagogische Handreichung" aktualisieren und ergänzen
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Tägliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote sollen als wichtige Rhythmisierungselemente integrale Bestandteile von Ganztagsschulen sein.
Ausführungshinweise zur Rahmenvereinbarung zwischen dem Landessportverband Baden-Württemberg e. V. (LSV) und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (KM) über das Bewegungs-, Spiel, und Sportangebot
MehrRahmenvereinbarung. zwischen dem Landessportverband Baden-Württemberg e. V. und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.
Rahmenvereinbarung zwischen dem Landessportverband Baden-Württemberg e. V. und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg über Bewegung, Spiel und Sport im außerunterrichtlichen Schulsport
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