Kompatibilität des Dokumentes: Word für Windows , Word für MAC 2011

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1 Verkehr und Infrastruktur (vif) Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren Conférence de coordination des services de la construction et des immeubles des maîtres d ouvrage publics Conferenza di coordinamento degli organi della costruzione e degli immobili dei committenti pubblici Coordination Group for Construction and Property Services KBOB-Dokument Nr. 35, Version n1.3/ deutsch: Bestellung Werkleistungen / Auftragsbestätigung Informationsseite: Wichtige Informationen zum Ausfüllen des Dokuments Weitere Informationen: Kompatibilität des Dokumentes: Word für Windows , Word für MAC 2011 Word 2013: im Speichern-Dialog aktivieren, um Formatierungsänderungen zu vermeiden Aktivieren Sie UNBEDINGT die Makros, bevor Sie mit dem Dokument arbeiten (siehe unten) Speichern Sie dieses Dokument NICHT als DOCX (sondern entweder als docm oder doc) Diese Seite dient nur zur Information, zum Festlegen einiger optionaler Dokumentparameter und zum Gestalten der individuellen Kopfzeile und wird beim Klicken der Schaltfläche «Druck ohne Informationsseite:» auf der ersten Vertragsseite nicht mit ausgedruckt. 1) Makros aktivieren: Ohne Makros werden die Automatismen in diesem Dokument nicht funktionieren. Wenn beim Starten des Dokuments und nach dem Zulassen der Makros die Information erscheint und mit OK bestätigt werden kann, sind die Makros korrekt aktiviert. Word für MAC 2011: Im Menü Word / Einstellungen / Sicherheit im Abschnitt Makrosicherheit das Häkchen «Vor dem Öffnen einer Datei, die Makros enthält, Warnung anzeigen» so können Sie beim Starten eines Word-Dokumentes im erscheinenden Dialogfeld bestimmen, dass Sie die Makros zulassen wollen. Word 2003: Im Menü Extras / Makro / Sicherheit können Sie die Sicherheitsstufe für Makros einstellen: Wählen Sie hier die Option «Mittel» so können Sie beim Starten eines Word-Dokumentes im erscheinenden Dialogfeld bestimmen, dass Sie die Makros zulassen wollen. Word 2007, Schritt 1: Unter der Office-Schaltfläche / Word-Optionen / Vertrauensstellungscenter können Sie bei «Einstellungen für das Vertrauensstellungscenter» / «Einstellungen für Makros» die Sicherheitsstufe für Makros einstellen. Folgen Sie nun Schritt 2. Word 2010/2013, Schritt 1: Unter der Datei-Schaltfläche / Optionen / Sicherheitscenter können Sie bei «Einstellungen für Makros» die Sicherheitsstufe für Makros einstellen. Folgen Sie nun Schritt 2. Schritt 2: Wählen Sie hier die Option «Alle Makros mit Benachrichtigung deaktivieren» so können Sie beim Starten eines Word- Dokumentes unterhalb des Menübandes durch Klick auf eine der folgenden Schaltflächen bestimmen, dass Sie die Makros zulassen wollen: Word 2007:, Word 2010/2013: 2) Dokumentparameter und Kopfzeile festlegen (optional) Währung im Dokument festlegen (in den geschützten Bereichen), Standard ist «CHF». In frei bearbeitbaren Bereichen (gekennzeichnet durch die roten Ecken ) bitte Währung manuell anpassen. Optionalen Fusszeileneintrag für das Dokument festlegen. Kopfzeile festlegen (Bereiches links des KBOB Logos): Gestalten Sie die Tabelle links der geschweiften roten Klammer (signalisiert die maximale Höhe) frei. Wenn Sie Bilder einfügen möchten, verwenden Sie bitte den Menüpfad Einfügen / Grafik (aus Datei)! Mit einem Klick auf diese Schaltfläche übernehmen Sie die angepasste Kopfzeile (Logo und Text) in die Kopfzeile dieser Seite zur Kontrolle. Verkehr und Infrastruktur (vif) Wenn Sie mit der Kopfzeile dieser Seite zufrieden sind, klicken Sie auf diese Schaltfläche und übernehmen so die Kopfzeile dieser Seite auf die dafür vorgesehene(n) Seite(n) dieses Dokuments.

2 Verkehr und Infrastruktur (vif) Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren Conférence de coordination des services de la construction et des immeubles des maîtres d ouvrage publics Conferenza di coordinamento degli organi della costruzione e degli immobili dei committenti pubblici Coordination Group for Construction and Property Services Bestellung von Werkleistungen Projektbezeichnung:... Projektnummer:... Projektleiter Bauherr:... Kreditnummer: Konto:... CO-Objekt: Vertragsdatum:... Vertragsnummer: Exemplar: Bauherr / Unternehmung / Status:... Bauleitung Projektbewilligung: RRB Nr.... vom... Bauherr: Kanton Luzern Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement Referenz: Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif)... Adresse: Arsenalstrasse 43 Postfach 6010 Kriens 2 Sternmatt bestellt bei Unternehmung: Adresse: folgende 1 Werkleistungen MWST Nr. / UID Der Bauherr erteilt der Unternehmung hiermit den Auftrag, am vorgenannten Projekt die Arbeiten ( ) gemäss diesem Vertrag und dem Angebot der Unternehmung vom, bereinigt am auszuführen. 2 Vertragsbestandteile und Rangfolge bei Widersprüchen Integrierte Bestandteile des Vertrages sind entsprechend ihrer Bedeutung in nachstehender Rangfolge: Die vorliegende Vertragsurkunde. Weitere Vertragsbestandteile (VB): VB 1 Die Ergänzungen zu den Besonderen Bestimmungen Baumeisterarbeiten VB 2 Das Angebot des Unternehmers samt Beilagen (gemäss Art. 6 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 3 der Norm SIA 118 [2013]) vom.., bereinigt gemäss Protokoll vom.. (Beilage...) VB 2 Protokoll technisches Bereinigungsgespräch vom... VB 3 Das bereinigte Leistungsverzeichnis mit den Angebotspreisen vom... VB 4 Die Pläne und Beilagen gemäss separatem Verzeichnis VB 5 Festlegungen, Ergänzungen und Änderungen zur SIA 118 Copyright 2014 by KBOB KBOB-Dokument Nr. 35 Bestellung Werkleistungen / Auftragsbestätigung Seite 1 von 4

3 VB 6 Allgemeine Bedingungen Bau (ABB): Norm SIA 118/198 Untertagbau Norm SIA 118/262 Betonbau Norm SIA 118/263 Stahlbau Norm SIA 118/267 Geotechnik Norm SIA 118/701 Strassen- und Verkehrswesen VB 7 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten; Norm SIA 118 (Deutsche Ausgabe 2013) VB 8 Die übrigen für die vorliegenden Werkleistungen einschlägigen Normen des SIA, soweit sie den Stand der anerkannten Regeln der Baukunde im Zeitpunkt der Ausschreibung wiedergeben, insbesondere... (Beilage...) VB 9 Die weiteren Schweizer Normen anderer Fachverbände, soweit sie den Stand der anerkannten Regeln der Baukunde im Zeitpunkt der Ausschreibung wiedergeben, insbesondere... (Beilage...) VB 10 ECO-Bedingungen für Werkvertragsleistungen (Beilage...) VB (Beilage...) Soweit zwischen den hiervor aufgeführten Vertragsbestandteilen ein Widerspruch besteht, ist die vorgenannte Rangfolge für den Vorrang massgeblich. Besteht ein Vertragsbestandteil aus mehreren Dokumenten, geht bei Widersprüchen das zeitlich jüngere Dokument dem älteren vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beauftragten sowie seiner Subunternehmer und Lieferanten sind wegbedungen. 3 Fristen und Termine Folgende Termine sind verbindlich und ohne Weiteres verzugsbegründend: Baubeginn:... Fertigstellung... 4 Vergütung Die Vergütung richtet sich nach dem bereinigten Angebot des Unternehmers CHF und beträgt exkl. MWST./.. Rabatt 0.00% CHF 0.00./.. weitere Abzüge 0.00% CHF 0.00./.. weitere Abzüge CHF Zwischentotal CHF 0.00 MWST zum Satz von 8.00% CHF 0.00 Total Vergütung inkl. MWST (Rundungskorrektur: CHF ) CHF 0.00 Einheitspreis. Die Vergütung ist zahlbar innerhalb von 60 Tagen netto. Von jeder Zahlung, die der Bauherr innerhalb der Zahlungsfrist von 60 Tagen nach Eingang einer berechtigt und ordnungsgemäss gestellten Rechnung leistet, kann er ein Skonto von 2.00% abziehen. Die fällige Vergütung ist an folgende Bankverbindung in Ort zu überweisen: IBAN:. Konto-Nr.:. 5 Versicherungen Der Unternehmer erklärt, für die Dauer des Auftrages eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben und die Versicherung während der Dauer des Auftrages aufrecht zu erhalten. Copyright 2014 by KBOB KBOB-Dokument Nr. 35 Bestellung Werkleistungen / Auftragsbestätigung Seite 2 von 4

4 6 Besondere Vereinbarungen Rechnungen Die Rechnungen sind im Doppel auszustellen und wie folgt zu adressieren: Verkehr und Infrastruktur (vif) Abteilung Bau Arsenalstrasse 43 Postfach 6010 Kriens 2 Sternmatt Sämtliche Rechnungen müssen mit ausgefülltem Deckblatt und Kontrolle Auftrag gemäss Anhang 1 gestellt werden. Sie müssen sich auf die in der Bestellung von Werkleistungen festgelegten Grundlagen beziehen und sind durch überprüfbare Aufstellungen der Leistungen zu dokumentieren. Die Ausmasse sind laufend zu erstellen. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Die Anforderungen an die Zahlungsbegehren gemäss Art. 144 Abs. 2 und 3 der Norm SIA 118 gelten bei vereinbarten Teilzahlungen (z.b. nach Zahlungsplan) analog. Diesen Anforderungen nicht genügende Rechnungen werden an den Unternehmer zur Korrektur und allenfalls Ergänzung der Dokumentation zurückgewiesen. Die beanstandeten Teile der Rechnung werden bis zur Nachreichung eines ordnungsgemässen Zahlungsbegehrens nicht fällig. Die übrigen Teile der Rechnung begleicht der Bauherr innerhalb der Zahlungsfrist. Für den Zahlungsort des Unternehmers sind nur Konten in der Schweiz zulässig. Rabatt für Regiearbeiten Es werden die am Ausführungsort für die jeweilige Arbeitsgattung geltenden Regieansätze angewendet. Der Rabatt für alle mit dem Vertrag verbundenen Regiearbeiten wird in Analogie zu Kapitel 111 NPK wie folgt vereinbart - er wird nicht mit anderen Rabatten kumuliert: Für Lohn...% Für Material...% für Geräte, Maschinen und Betriebsmaterial...% Arbeiten für Dritte Der Unternehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Bauherrn, sämtliche mit den Hauptarbeiten in Zusammenhang stehenden Arbeiten zu den Einheitspreisen und Bestimmungen dieser Bestellung von Werkleistungen auszuführen. Rügefristen In Abweichung zur Norm SIA 118 Art. 172 gelten folgende Rügefristen: Für sämtliche Arbeiten gilt eine Rügefrist von 5 Jahren. Ansprüche von Subunternehmern und Unterlieferanten Bei Zahlungsschwierigkeiten des Unternehmers gegenüber Subunternehmern oder Unterlieferanten oder bei Vorliegen anderer wichtiger Gründe kann der Bauherr, nach vorheriger Anhörung der Beteiligten, den Subunternehmer oder Unterlieferanten direkt bezahlen oder den Betrag hinterlegen, beides mit befreiender Wirkung. Abtretungs- und Verpfändungsverbot Copyright 2014 by KBOB KBOB-Dokument Nr. 35 Bestellung Werkleistungen / Auftragsbestätigung Seite 3 von 4

5 Der Unternehmer darf die ihm aus diesem Vertrag zustehenden Forderungen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Bauherrn weder abtreten noch verpfänden. SIA 118 Es gilt SIA 118 Ausgabe Teuerung 7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am ) werden wegbedungen. Für Streitigkeiten aus dieser Bestellung sind die ordentlichen Gerichte am Sitz des Bauherrn zuständig. 8 Änderung und Ausfertigung Ergänzungen und Änderungen dieser Bestellung sind nur gültig, wenn sie von den Parteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftlichkeitsvorbehaltes. Die vorliegende Bestellung wird zweifach ausgefertigt. Jede Partei erhält ein unterzeichnetes Exemplar. 9 Unterschriften Bauherr: Kriens / Kriens / Rolf Bättig Kantonsingenieur Abteilungsleiter Projektleiter Unternehmung: Ort / Ort / Funktion Funktion Copyright 2014 by KBOB KBOB-Dokument Nr. 35 Bestellung Werkleistungen / Auftragsbestätigung Seite 4 von 4

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