Verfahren zur Ermittlung des Her2-Status unzuverlässig?

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1 ...8 Verfahren zur Ermittlung des Her2-Status unzuverlässig? Irritationen bei PathologInnen und EinsenderInnen MITGLIEDERMAGAZIN MAI ISSN Editorial... 3 Digitale Pathologie Internationaler Scanner Contest (2nd ISC) Cartoon von Nicolas Mahler...13 Namen, Namen, Namen jähriges Jubiläum AZÄD...20 Termine...22 Impressum...22 DGP-/BDP-Stellungnahme... 4 Wissenschaftlich-klinische Studien Bundesverband...14 Die Leistungsfähigkeit sichern Recht: Reutlinger Modell...18 Volle Zulassung gestärkt durch VStG

2 Dako One click ahead - -

3 Editorial 3 PATHOLOGIE PATIENT INDIVIDUUM Pathologie, Patient, Individuum Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, unter diesem Thema findet in wenigen Tagen (vom 1. bis 3. Juni 2012) der 12. Bundeskongress des Bundesverbandes Deutscher Pathologen in Berlin statt. Auch in diesem Jahr ist es unser selbstverständliches Ziel, Ihnen aktuelle Informationen zu vermitteln, die Ihnen in Ihrem beruflichen Alltag wichtige Anregungen geben können. Das ausführliche Programm ist Ihnen bereits postalisch und auch per zugegangen. Alle Informationen sind auch über die Webseite jederzeit abrufbar. Ganz besonders hinweisen möchte ich Sie, neben den vielen anderen wichtigen Informationen, auf vier Themen in diesem Heft: Den Artikel von Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Jansen zur Aktualisierung des Reutlinger Modells. Das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstrukturgesetz, VStG) stärkt die Position der PathologInnen ganz wesentlich. Die Stellungnahme zu wissenschaftlich-klinischen Studien. Diese Stellungnahme wurde erforderlich aufgrund zahlreicher Anfragen der MitgliederInnen in den letzten Monaten zu Studien, die zu erheblichen Irritationen geführt haben. Den Artikel von Frau Dr. Katrin Friedrich, Dresden, Herrn Prof. Dr. Gustavo Baretton aus Dresden und Herrn Prof. Dr. Josef Rüschoff, Kassel. Anlass war eine Arbeit im Journal of Clinical Oncology, die zugleich auch Grundlage einer Pressemitteilung der Firma Roche war. Ergebnis waren unter PathologInnen und EinsenderInnen Irritationen über die Verlässlichkeit des Verfahrens zur Ermittlung des Her2-Status. Der Artikel gibt Ihnen auch im Gespräch mit EinsenderInnen und Firmen wichtige Argumentationshilfen....8 Verfahren zur Ermittlung des Her2-Status unzuverlässig? Irritationen bei PathologInnen und EinsenderInnen MITGLIEDERMAGAZIN MAI Editorial... 3 Digitale Pathologie Internationaler Scanner Contest (2nd ISC) Cartoon von Nicolas Mahler...13 Namen, Namen, Namen jähriges Jubiläum AZÄD...20 Termine...22 Impressum...22 DGP-/BDP-Stellungnahme... 4 Wissenschaftlich-klinische Studien Bundesverband...14 Die Leistungsfähigkeit sichern Recht: Reutlinger Modell...18 Volle Zulassung gestärkt durch VStG Die Ausführungen und Überlegungen unseres Schatzmeisters, Herrn Dr. Schneider, zum Thema Finanzen. ISSN Es gibt einen Schlachtruf der Fußballfans, wenn sie ihren Verein anfeuern, um das Pokalendspiel in Berlin zu erreichen: Berlin, Berlin wir fahren nach Berlin. Dem sollten Sie folgen. Mit kollegialen Grüßen Prof. Dr. med. Werner Schlake Präsident

4 4 DGP/BDP Stellungnahme Wissenschaftlich-klinische Studien Berlin, den 26. April 2012 Sehr verehrte Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Pathologie, sehr verehrte Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Pathologen, aufgrund zahlreicher Anfragen sehen sich die Vorsitzenden beider Organisationen veranlasst, folgende grundsätzliche Stellungnahme zu wissenschaftlich-klinischen Studien vorzulegen. Zunächst ist festzuhalten, dass beide Organisationen ohne Einschränkung wissenschaftlich-klinische Studien unterstützen und die dafür notwendigen Voraussetzungen schaffen. Allerdings soll schon hier angemerkt werden, dass ihre rechtzeitige Einbindung in das Studiendesign dringend empfohlen wird, um wie in den unten zu beschreibenden Vorgängen geschehen Irritationen zu vermeiden und eine optimale Einbringung der pathologischen Expertise sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund geben wir folgende Informationen: 1. Klinische Studien, bei denen die primäre pathohistologische Begutachtung der Studienpräparate nicht vom Pathologen vor Ort vorgenommen, sondern zentral in einer Referenzpathologie durchgeführt werden soll, sind grundsätzlich problematisch und werden in aller Regel nicht unterstützt. Die Gründe dafür sind: Zumeist handelt es sich um TumorpatientInnen, die in den Tumorzentren bzw. CCCs, in den Tumorboards und KPKs (obligat) besprochen werden müssen. Wenn die Bearbeitung nicht in Händen der ortsständigen Pathologie liegt, kann diese sicher nicht die Verantwortung übernehmen. Damit läuft dieser Studienaspekt grundlegenden Prinzipien der Tumorzentren und CCCs sowie deren Zertifizierung entgegen. In den meisten Zentren werden die frischen oder fixierten Resektionspräparate für andere Studien und wissenschaftliche Untersuchungen benötigt. Auch sind sie in die Biobankaktivitäten der jeweiligen Institution einbezogen. Dies wäre bei zentraler ortsfremder Primäraufarbeitung nicht mehr möglich. Ferner werden zahlreiche etwa ablauftechnische, haftungsrechtliche und ethische Probleme gesehen, die kaum zu lösen sind und die die StudienpatientInnen schlechter stellen als die PatientInnen der Regelversorgung, ohne dass dies durch therapeutische Verbesserungen im Rahmen der Studie aufgefangen wird. Werden zum Beispiel Schnellschnitte erforderlich (RR, unerwartete OP-Befunde etc.), so sind diese lokal zu bearbeiten und wären somit getrennt vom Hauptpräparat. Dies würde die Zusammenfassung und die zeitgerechte und korrekte Beurteilung erschweren; Gleiches gilt ggf. für präoperative Biopsien in Relation zum Hauptpräparat. Durch die Fernversendung entsteht eine immanente Verzögerung; ebenso kann der Befund nicht elektronisch direkt in das Klinikinformationssystem überspielt werden und liegt somit nicht gleichwertig für die Nachbehandlung des Patienten vor; die Zusammenführung mit anderen Befunden ist mit zusätzlichem Aufwand und Erschwernissen belastet. Da der Fall direkt von der jeweiligen Chirurgie versandt werden würde, kennt die jeweilige Pathologie den Fall nicht. Rückforderungen für Vergleichsuntersuchungen, Molekularpathologie etc. wären massiv erschwert; die mögliche Rücksendung der Blöcke würde ablauftechnisch das Problem verstärken. So erfordert diese dann folgende Archivierung, damit der Fall eine hauseigene Nummerierung erhält, neue Schnittpräparate angefertigt werden (Dokumentationspflicht), die Blöcke neu beschriftet werden und da der Fall neu aufgenommen würde auch ein Befund erstellt werden muss. Die lokale Pathologie hätte also immensen zusätzlichen Aufwand, der erhebliche Kosten generieren und in Form konkurrierender Befunde zu Verwirrung und Problemen führen würde. Seite 1 (2)

5 Behandlung mit Ulipristalacetat: Histologische Besonderheiten H I (Bildmaterial freundlicherweise zur Verfügung gestellt von Dr. M. Glant) Neue Therapieoption bei Uterusmyomen Was Pathologen wissen sollten Endometriale Verdickung und PAEC Bewertung histologischer Veränderungen info.de@preglem.com Wirkstoff: Zus.: Sonst. Bestandt.: Anw.: Gegenanz.: Nebenw.: Sehr häufig: Häufig: Gelegentlich: Verschreibungspflichtig. Stand der Information: Februar Pharmazeutischer Unternehmer:

6 6 DGP/BDP Auch haftungsrechtliche Fragen (Verlust, Verzögerung, Fehler) werden relevant. Es sollte im Vorfeld solcher Studien rechtlich geklärt werden, wer zum Beispiel bei einer Fehldiagnose die ärztliche Verantwortung bzw. die Regressansprüche der Patienten übernimmt. Der Behandlungsvertrag wurde zwischen Patient und behandelndem Klinikum und damit konkludent dem verantwortlichen Pathologen geschlossen. Die Primärbearbeitung an anderer Stelle ist rechtlich und versicherungstechnisch nicht abgedeckt. Anmerkung: Die jeweiligen Pathologien sind für die primäre histopathologische Versorgung der einsendenden Kliniken zuständig und werden hierfür vom Träger ausgestattet. Von diesem Prinzip darf nur aus triftigem Grund, im Einverständnis der Beteiligten (Chirurgie und Pathologie) und mit Zustimmung des klinischen Vorstands abgewichen werden, da dieser finanziell und haftungsrechtlich die entsprechenden Konsequenzen tragen muss. Diese Punkte müssen im Einzelnen geklärt sein. Zu klären ist auch, ob das Versenden von nicht aufgearbeiteten OP-Präparaten mit den Regularien des örtlichen (Organ-)Zentrums kompatibel ist und ob ggf. die Zertifizierung infrage gestellt werden könnte. Das Verhältnis zwischen den örtlichen PathologInnen und den OperateurInnen sollte nicht unnötig belastet werden. Nur in Einzelfällen könnte das Studienziel von einer zentralen Präparation und Befundung abhängig sein. Dies könnte unter Umständen bei sehr komplexer Aufarbeitung mit speziellen technischen Notwendigkeiten gegeben sein. Ein Punkt, der im Einzelnen geprüft werden muss. 2. Als ebenfalls grundsätzlich problematisch werden Studien eingeschätzt, in denen die Frage einer obligaten Zweitmeinung das wissenschaftliche Studienziel ist oder unterschiedliche Studien bzw. -ziele verknüpft werden. Die Gründe dafür sind: Es ist zunächst festzuhalten, dass eine in eine klinische Studie angemessen integrierte Referenzpathologie zur begründeten Verbesserung der Diagnostik und der wissenschaftlichen Qualität ausdrücklich unterstützt wird. Eine obligate primärbefundlich relevante Zweitbegutachtung im Rahmen einer klinischen Studie ist hingegen genauestens und mit Bedacht zu prüfen und zu begründen, da sie erhebliche Eingriffe in die Gesamtstruktur des Faches vornimmt, der Arbeitsaufwand erheblich gesteigert wird, die Entscheidung, aus diagnostischen Gründen eine Zweitmeinung einzuholen, primär dem diagnostisch verantwortlichen Pathologen obliegt. Wir sind nicht der Auffassung, dass die bisher publizierten Fehlerraten eine grundsätzliche obligate Zweitbegutachtung rechtfertigen, solange nicht eindeutig klar ist, worin der Fehler im Einzelnen besteht, das heißt, ob wirklich eine therapierelevante abweichende Diagnose oder zum Beispiel nur ein Unterschied in der graduellen Bewertung, Terminologie oder Rezeption vorliegt. Es gibt zweifellos Unterschiede in den histologischen Bewertungen oder auch Terminologien, die keine klinische Auswirkung haben. Diese werden nicht selten in leider nicht immer substanziellen Veröffentlichungen zu Unrecht als diskrepante Befunde gewertet. Derartige Studien können grundsätzlich nur unterstützt werden, wenn der Aufwand und die Beteiligung aller Betroffenen angemessen berücksichtigt sind. Bei Verknüpfungen von Studien mit divergenten Studienzielen (zum Beispiel diagnostisch und klinisch), sehen die Deutsche Gesellschaft und der Bundesverband große Probleme, da die Handlungs- und Entscheidungsfreiheit des Primärpathologen eingeschränkt wird und ggf. die diagnostische Verantwortung ungerechtfertigt verschoben wird. Diese Stellungnahme soll eine Entscheidungshilfe für PathologInnen darstellen, die im Einzelfall unsicher sind, ob sie an dieser oder jener Studie teilnehmen sollen, und wird in absehbarer Zukunft um eine detailliert ausgearbeitete Entscheidungshilfe ergänzt werden. Bestehen weiterhin Fragen, so sind die Unterzeichner selbstverständlich gern bereit, auch im Detail Auskunft zu geben. Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. med. Manfred Dietel Prof. Dr. med. Werner Schlake Vorsitzender Präsident Deutsche Gesellschaft für Pathologie e. V. Bundesverband Deutscher Pathologen e. V. Seite 2 (2)

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8 8 Titelthema Verfahren zur Ermittlung des Her2-Status unzuverlässig? Irritationen bei PathologInnen und EinsenderInnen Zur Beurteilung des Amplifikationsstatus des Her2/neu-Gens erschien im Journal of Clinical Oncology die Arbeit von Tse CH, Hwang HC, Goldstein LC, Kandalaft PL, Wiley JC, Kussick SJ, Gown AM (2011): Determining True HER2 Gene Status in Breast Cancers With Polysomy by Using Alternative Chromosome 17 Reference Genes: Implications for Anti-HER2 Targeted Therapy. J Clin Oncol; 29: Auf diese Arbeit wurde auch in einer Pressemitteilung von Roche hingewiesen. Darin heißt es etwa: Der tatsächliche Anteil der Her2- positiven Patientinnen scheint jedoch noch höher zu sein, als in der Literatur angegeben, da es inzwischen berechtigte Zweifel an der Referenzgensonde gibt, die in der FISH-Analyse verwendet wird. Es entstanden sowohl unter PathologInnen als auch unter ihren EinsenderInnen Irritationen über die Verlässlichkeit der Verfahren zur Ermittlung des Her2-Status. Dr. Katrin Friedrich, Dresden, Prof. Dr. Gustavo Baretton, Dresden, und Prof. Dr. Josef Rüschoff, Kassel, nehmen dazu im Folgenden Stellung. In der oben genannten Publikation wird eine prinzipiell relevante Fragestellung (Korrelation einer Amplifikation des HER- 2/neu-Gens und einer Polysomie des Chromosoms 17) untersucht. Ausgangspunkt für diese Fragestellung waren Studien mit genomweiten Array-Untersuchungen (array-cgh), die eine Polysomie des gesamten Chromosoms 17 nur bei einem kleinen Teil der Mammakarzinome nachweisen konnten. Die Autoren setzen in der FISH-Untersuchung neben den Sonden für HER-2/ neu und das Zentromer von Chromosom 17 (CEP17), wie sie auch in der Diagnostik Standard sind, Sonden für drei weitere, auf dem Chromosom 17 lokalisierte Gene (p53, SMS, RARA) ein. Mit diesen drei zusätzlichen Sonden konnten sie in 58 von 132 Fällen, die aufgrund des Quotienten Her-2/neu/CEP17 als nicht amplifiziert eingeordnet wurden, einen Quotienten HER- 2/neu/alternatives Referenzgen von >2,2 nachweisen und bewerten dieses als amplifiziert. Zu der Publikation ist Folgendes anzumerken: 1. Auf den ersten Blick bestätigen die Untersuchungen die genomweiten Analysen, dass es sich bei einer Vermehrung der mittels CEP17-Sonde erfassten Signale zumeist nur um eine umschriebene zentromerische Co-Amplifikation mit der Her2-DNA handelt, während weiter entfernte Chromosomenabschnitte demnach unverändert zu sein scheinen. Allerdings ist anzumerken, dass für den q-arm von Chromosom 17 allein schon 14 Bruchpunkte zwischen Regionen mit Zugewinn und Verlust beschrieben sind [1], sodass man nicht sicher sein kann, inwieweit zum Beispiel der gewählte Genlocus RARA nicht auch verändert sein kann. 2. Speziell die Einbeziehung der Gensonde für p53 ist kritisch zu bewerten, da laut Literatur [4] in bis zu 50 % der primären Mammakarzinome eine Deletion des Gens beschrieben wurde (im Untersuchungsgut des Instituts für Pathologie des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus, Dresden: 33 % mit konventioneller CGH mit Verlust an 17p Fällen, 24 % mit FISH in einer Untersuchung an Tissue Micro Arrays/TMAs 407 Fälle), sodass dieses Gen auch nicht als repräsentativ für das gesamte Chromosom 17 betrachtet werden kann.

9 9 3. Eine Aussage, welches Gen in wie vielen Fällen zu einer Korrektur des Amplifikationsstatus beigetragen hat, fehlt. Eine differenzierte Bewertung der drei Gensonden ist damit nicht möglich. 4. Der Wert der eingesetzten Sonden (speziell RARA, SMS) für Prognose und Prädiktion ist noch unklar. Aussagen, ob Patientinnen mit korrigiertem Amplifikationsstatus von einer gegen HER-2/neu gerichteten Therapie profitieren (letztendlich Endpunkt der HER-2/neu-Diagnostik), können nicht gemacht werden, da es sich nicht um Fälle aus einer entsprechenden klinischen Studie handelt. In der aktualisierten Version der Interdisziplinären S3-Leitlinie Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms von 2008 [2] wird dementsprechend ausschließlich auf die Zahl der Signale mit einer zentromerspezifischen Sonde für Chromosom 17 Bezug genommen (in den ASCO Guidelines [3] wird allerdings zum Teil der Begriff chromosome 17 für den Quotienten verwendet). 5. Die Ergebnisse der Immunhistologie werden in die Entscheidung über einen positiven oder negativen HER-2/neu-Status nicht miteinbezogen. Darüber hinaus bleibt unklar, auf welcher Basis die mit FISH untersuchten Fälle ausgewählt wurden. Trotz dieser kritischen Punkte in der Publikation wird deutlich, dass der Quotient HER-2/neu bzw. Zentromer von Chromosom 17 nicht ohne Berücksichtigung der jeweiligen Zahlen der Kopien für das Zentromer von Chromosom 17 und das HER-2/neu-Gen angewendet werden sollte. Fälle mit sechs und mehr Genkopien für HER-2/neu in der In-situ-Hybridisierung, die durch eine Co-Am-plifikation der Zentromerregion des Chromosoms 17 den Quotienten HER-2/neu bzw. CEP17 von 2,2 als Kriterium für eine HER-2/neu- Amplifikation nicht erreichen, treten durchaus auf, sind allerdings selten (zwei von 150 Fällen der FISH-Untersuchungen 2011 am Institut für Pathologie des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus, Dresden). In diesen seltenen Fällen sollte pragmatisch wie folgt vorgegangen werden: Im Falle einer sog. Polysomie der Zentromerregion von Chromosom 17 sollte vorrangig die Zahl der Genkopien für HER-2/neu berücksichtigt werden und die Kriterien, wie sie für den alleinigen Nachweis des HER-2/neu-Gens durch In-situ-Hybridisierung angewandt werden (s. auch aktualisierte Version der Interdisziplinären S3-Leitlinie Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms von 2008). Im Falle eines HER-2/neu-Status im Borderlinebereich sollte wie in der S3-Leitlinie [2] beschrieben verfahren werden: Für initial nur mit In-situ-Hybridisierung untersuchte Fälle sollte zunächst die immunhistologische Untersuchung durchgeführt werden. Bei Fällen mit initialer immunhistologischer Untersuchung mit einem Score 2+ sollte das Ergebnis der In-situ- Hybridisierung reevaluiert werden, die Hybridisierung evtl. auch wiederholt werden. Erbringen diese Untersuchungen kein eindeutiges Ergebnis, sollte die Stellungnahme der S3-Leitlinie [2]: Bleibt aber auch dann das Ergebnis in diesem Bereich, ist das Testergebnis bei einem Quotienten >2 als positiv zu werten und rechtfertigt die Therapie mit Trastuzumab. berücksichtigt werden. Dies begründet sich auf die Studien zur adjuvanten Trastuzumab-Therapie, in die auch Patientinnen mit einem Quotienten 2 bis 2,2 eingeschlossen waren. Die Anwendung der Array-CGH für die (HER-2/neu-)Diagnostik erscheint problematisch, da sie nicht überall verfügbar ist, es zahlreiche Plattformen mit unterschiedlichen Targets gibt, also nicht als standardisiert zu betrachten ist, und keine Studiendaten zum Therapieansprechen vorliegen. Der Einsatz weiterer lokusspezifischer Sonden als Referenzsonden ist unkomplizierter möglich, aber hierfür gibt es keine Daten aus Studien hinsichtlich des Therapieansprechens. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die zentromerspezifischen Sonden nur eine Aussage zur Zentromerregion erlauben und nicht per se als repräsentativ für das gesamte Chromosom angesehen werden können. die Rolle der Polysomie von Chromosom 17 bzw. der Zentromerregion von Chromosom 17 hinsichtlich der HER-2/neu- Überexpression bzw. eines Ansprechens auf Trastuzumab in der Literatur derzeit kontrovers diskutiert wird [4, 5] und für eine endgültige Bewertung Studien durchgeführt bzw. mindestens Daten bereits erfolgter Therapiestudien unter diesem Gesichtspunkt ausgewertet werden müssten. bis zum Vorliegen diesbezüglicher Ergebnisse in erster Linie die in der S3-Leitlinie [2] angegebenen Kriterien für die Bestimmung des HER-2/neu-Status berücksichtigt werden sollten. für eine prognostisch und prädiktiv verwertbare HER-2/neu-Diagnostik eine qualitativ hochwertige Immunhistologie und In-situ- Hybridisierung entscheidend ist. Literatur bei den Verfassern Kontakt Dr. med. Katrin Friedrich Institut für Pathologie, Universitätsklinikum Dresden Katrin.Friedrich@uniklinikum-dresden.de Prof. Dr. med. Gustavo Baretton Institut für Pathologie, Universitätsklinikum Dresden Gustavo.Baretton@uniklinikum-dresden.de Prof. Dr. med. Josef Rüschoff Institut für Pathologie Nordhessen, Kassel rueschoff@patho-nordhessen.de 22012

10 10 Scanner Contest Digitale Pathologie 2. Internationaler Scanner Contest (2nd ISC) Bei allen Herstellern ist klar geworden, dass sich die Virtuelle Mikroskopie nur durchsetzen wird, wenn die Pathologen das sichere Gefühl haben, dass die histologischen Schnitte genauso eingescannt wurden, wie sie unter optimaler Einstellung im Lichtmikroskop zu sehen wären. Der Nachweis ist eine Bringschuld seitens der Hersteller. Im Kern geht es dabei um den Aufbau von Vertrauen bei den Pathologen. Diese Aussage des 1. Scanner Contest hat nichts von ihrer Bedeutung eingebüßt. Bei der Einschätzung der Bildqualität setzt das Organisationskomitee wieder auf die aktive Mitarbeit der Pathologen auf dem Bundeskongress des Berufsverbandes und der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Pathologie. Vom 31. Mai bis 3. Juni besteht für die an der Woche der Pathologie teilnehmenden PathologInnen die Möglichkeit, sich an der Evaluierung der Bildqualität der Scanner zu beteiligen. Hierfür stehen auf der Galerie die speziellen Arbeitsplätze mit allen Vergleichsbildern zur Verfügung. Dadurch, dass alle Bilder auf dem identischen, selbstkalibrierenden sechs- Megapixel-Widescreen-Monitor dargestellt werden, ergeben sich optimale Vergleichsmöglichkeiten. Das Ranking der Bildausschnitte durch die PathologInnen erfolgt also ausschließlich nach deren persönlichem Eindruck und Qualitätsempfinden. Im nächsten Jahr wird der Contest in die USA abwandern. Über den Contest berichten Prof. Dr. Peter Hufnagl und Prof. Dr. Thomas Schrader. Vom 1. Europäischen zum 2. Internationalen Scanner Contest Seit dem 1. europäischen Scanner Contest sind zwei Jahre vergangen. In dieser Zeit ist die Entwicklung mit großen Schritten vorangegangen. Wurde am Anfang vor allem von Virtueller Mikroskopie gesprochen, so setzt sich nun immer mehr der Begriff Digitale Pathologie durch. Diese Begrifflichkeit ist sicher nicht optimal, aber sie trifft den Kern der Entwicklung besser und hat sich im angelsächsischen Sprachraum bereits etabliert. In der Pathologie hat es wie früher in der Radiologie digitale Separatentwicklungen gegeben, bei Färbe- und Laborsystemen wie Präparate-Scannern gleichermaßen ist eine digitale Welt neben den Pathologieinformationssystemen entstanden, mit anderen Standards, anderen Barcodes etc. Gerade den weltweit operierenden Unternehmen ist klar, dass die Einführung der Digitalen Pathologie nur durch die konsequente Einführung des DICOM-Standards erfolgreich durchgeführt werden kann, da diese Unternehmen teilweise auch schon über DICOM-Erfahrungen aus der Radiologie verfügen (Philips, GE/Omnyx). Kernpunkt der Integration von virtuellen Schnitten ist die nahtlose Integration in den Workflow der Pathologie. Andere Unternehmen (Roche, Leica) versuchen durch Zukäufe die gesamte Kette vom Labor bis zur Visualisierung in einer Hand aufeinander abzustimmen oder zumindest relevante Teile davon (Aperio, Dako).

11 11 Die Disziplinen des 2. Internationalen Scanner Contest Die Teilnehmer des 2. Internationalen Scanner Contest sind: 3Dhistech, Hamamatsu, Huron Technologies, Leica, Metasystems, Olympus, Philips. Im 2. Scanner Contest werden die Disziplinen aus dem ersten Contest fortgeführt und durch weitere ergänzt, die die aktuellen Entwicklungen abbilden sollen: High throughput scanning at 20 x and 40 x Quality at 20 x and 40 x Image Analysis Fluorescence Scanning at 20 x and 40 x Technical Parameter Aus den allgemeinen Entwicklungen ergeben sich für den Scanner Contest einige Konsequenzen: Internationale Ausrichtung des Contest: Eine Beschränkung auf Europa macht wenig Sinn, da die entscheidenden Player global tätig sind. Der 2. Scanner Contest wird deshalb als Internationaler durchgeführt, der bereits im nächsten Jahr in den USA stattfinden wird. Stärkere Gewichtung der Workflow-Integration: Der Präparate-Scanner ist für die Qualität zwar die entscheidende Komponente, aber die nützt nichts, wenn der gesamte Workflow in der Pathologie oder zumindest klar abtrennbare Szenarien nicht unterstützt werden. Der 3. Internationale Scanner Contest in den USA wird dort einen Schwerpunkt haben. Die zentralen Ausrichtungen des 2. Internationalen Scanner Contest bleiben jedoch Bildqualität, Geschwindigkeit und Genauigkeit der optischen Abbildung als entscheidende Kriterien der Akzeptanz dieser Technologie durch die PathologInnen. Zum Beispiel hat die unterschiedliche farbliche Wiedergabe von immunhistochemischen Präparaten zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen der Positivität geführt. Bei Image Analysis wird zum ersten Mal die von den Herstellern mitangebotene Bildanalysekomponente einem Test unterzogen. Die Bildanalysesoftware muss den Ki-67-Index in TMA-Spots von Mammakarzinomen bestimmen. Als Vergleichsgrundlage dient die Einschätzung von fünf Pathologen, die für jede einzelne Zelle im Spot eine Klassifikation in Tumorzelle ja/nein und Ki-67 positiv ja/nein vorgenommen haben. Beim neuen Flourescence Scanning geht es darum, die Bildqualität des Scannens unter Fluoreszenzbedingungen zu untersuchen. Dazu werden stabile Quantum Dots verwendet, die im Ringversuchsmodell von den Scannern gescannt werden müssen. Die Schnitte enthalten Dots mit exakt eingestellten Verdünnungsstufen. Gemessen wird neben der Signalqualität auch die Qualität des Zusammenfügens der Teilbilder (Stitching). Neben den oben genannten Disziplinen wird auch ein Green IT Award vergeben, für den der Stromverbrauch und der vom System erzeugte Geräuschpegel ausgewertet werden. Ergebnisse des 1. Europäischen Scanner Contest finden Sie unter und unter de, Stichwortsuche: Scanner. Noch während der Woche der Pathologie werden die ersten Eindrücke vom 2. Internationalen Scanner Contest präsentiert. Auf dem 11th European Congress on Telepathology and 5th International Congress on Virtual Microscopy vom 6. Juni 2012 bis 9. Juni 2012 in Venedig wird es eine eigene Session zum Scanner Contest geben, die die Strategie der Bildauswertung

12 12 Scanner Contest und Bewertung vorstellt und zur Diskussion stellt. Die Verleihung der Preise in den einzelnen Disziplinen erfolgt auf dem 24th European Congress on Pathology vom 8. September 2012 bis 12. September 2012 in Prag. Mit dem Scanner Contest wurde ein Forum geschaffen, auf dem die Hersteller und die PathologInnen den erreichten Stand subjektiv und objektiv evaluieren können. Die Ergebnisse stehen wiederum allen zur Verfügung und tragen zu einer Vergleichbarkeit der Scantechnik hinsichtlich der vielfältigen, auch individuellen Anforderungen bei. Die Diskussion der Bildqualität in der Pathologie findet hier ihren direkten Ausdruck und lässt sich anhand konkreter Bilder führen. Notwendig dafür ist allerdings die aktive Teilnahme der PathologInnen an der Evaluation der Schnitte. Dazu möchten wir Sie ganz herzlich einladen. Kontakt Prof. Dr. rer. nat. Peter Hufnagl Charité Universitätsmedizin Berlin Institut für Pathologie Prof. Dr. med. Thomas Schrader Fachhochschule Brandenburg Fachbereich Informatik & Medien Dank: Der Contest kann nur mit Unterstützung vieler KollegInnen und Sponsoren stattfinden. Die Organisatoren möchten sich besonders bedanken bei: Bundesverband Deutscher Pathologen, European Society of Pathology, Deutsche Gesellschaft für Pathologie, Barco (Bereitstellung der Monitore), Herrn R. Strehlow, Fraunhofer-Institut für Biomedizinische Technik (IBMT) für die Herstellung der Quantum-Dot-Schnitte, Lifetechnologies (Bereitstellung der Quantum Dots), Gesellschaft für Angewandte Informatik (Akustische Kamera). Die Schnitte für den Contest wurden von nationalen und internationalen KollegInnen zugesandt. Ein herzlicher Dank an: I. Anagnostopoulos (Berlin), A. Laurinavicius (Vilnius), H. Guski (Potsdam), H. Lobeck (Potsdam), G. Haroske (Dresden), C. Röcken (Kiel), F. Heppner (Berlin), J. Slodkowska (Warsaw), I. Petersen (Jena), P. Ziemke (Potsdam) und M. G. Rojo (Ciudad Real). Anzeige SOFTWARE FÜR DIE PATHOLOGIE Besuchen Sie uns auf der Woche der Pathologie in Berlin! /Stand 29 Altbewährt mit neuem Zusatz ATHENA jetzt auch mit Zytologie-Modul Moderne Lösung nach neuestem Stand der Technik Wenig Aufwand trotz hoher Fallzahlen Einfache Umsetzung der KV-Anforderungen, z.b. Jahresstatistik mehr Komfort für die gynäkologische Zytologie Lernen Sie ATHENA kennen: zytologie NoemaLife GmbH Telefon: (030) Alt-Moabit Berlin

13 13 Cartoon von Nicolas Mahler

14 14 Finanzen Bundesverband Die Leistungsfähigkeit sichern Wir PathologInnen sind eine zwar feine, aber auch kleine Berufsgruppe eine Minderheit. Idealiter gehört der Minderheitenschutz zu den Wesensmerkmalen einer Demokratie. Die Umsetzung dieses Prinzips in den Gefechten der Berufspolitik ist jedoch augenscheinlich unvollkommen. Unwillen und im besten Fall Unkenntnis ist das Kennzeichen derer, die meist allein über die Lebensbedingungen der Pathologie entscheiden hanebüchen zuweilen die Ergebnisse. Der Förderalismus multipliziert dieses Problem noch. In Ruhe gelassen zu werden, ist oft noch der beste aller Zustände. Vor diesem Hintergrund ist unsere Situation relativ gut: Unser Fach, die Pathologie, gewinnt neue Bedeutung als zentrales Kernfach in den Tumorzentren. Die Molekularpathologie hat sich fest etabliert als integraler Bestandteil unseres Faches. Unsere wirtschaftliche Situation ist im Moment stabil. Dieser Status quo ist kein Selbstläufer. Er ist das Ergebnis einer kontinuierlichen und gelegentlich beschwerlichen berufspolitischen Arbeit. Mit nur einem Blick auf ein Beispiel wird dies klar: Ohne die Weichenstellung Richtung Molekularpathologie in der Weiterbildungsordnung vor einem Jahrzehnt hätten heute vielleicht andere Fachgebiete diesen zukunftsträchtigen Zweig der Patientenversorgung annektiert. Der Status quo hat sich nicht nur durch ein klares Konzept so entwickelt, sondern auch durch Menschen, Strukturen und Geld. Um das erreichte Niveau zu sichern und für die Zukunft vorzusorgen, wird der Vorstand in der nächsten Mitgliederversammlung eine Beitragserhöhung vorschlagen. Sie folgt drei Prinzipien: 1. Der Regionalisierung: Die Kollegen vor Ort und ihre Landesvorsitzenden stehen nach einigen wenigen Jahren der zentralen Honorarregelung wieder vor deren Reregionalisierung. Hier muss jetzt auch Geld für Aktivitäten vor Ort zur Verfügung stehen, etwa für gemeinschaftliche Honorarklagen. 2. Der Subventionierung: Mittlerweile haben wir 175 Mitglieder in Weiterbildung, die wir systematisch auf den Beruf vorbereiten können. Wir wollen sie weiterhin mit einer Null-Euro- Mitgliedschaft unterstützen. Es ist eine Art Generationenvertrag mit einer Quersubventionierung durch die Etablierteren. 3. Der Professionalisierung: Vorstand und Landesvorsitzende müssen sich der komplexen Aufgabe der Vertretung der Pathologie widmen können. Die Geschäftsstelle muss mit qualifiziertem Personal und einem gepflegten Apparat Daten und Wissen für Vorstand und Mitglieder zur Verfügung stellen können. Sie profitieren von Stellenbörse, ebv-aktuell, Webseite, Mitgliedermagazin, Mitgliederhandbuch und Kongress. Diese Aufstellung ist sehr unvollständig. An folgende zukünftige Beitragsstruktur ist gedacht: Der Beitrag von jetzt 800 Euro soll auf Euro pro Jahr erhöht werden. Für angestellte KollegInnen erhöht er sich ab dem sechsten Facharztjahr auf 390 Euro. Konstant bleiben die Beiträge für junge FachärztInnen und PensionärInnen. Gemeinschaftspraxen erhalten weiterhin einen Rabatt. Sie als Mitglieder bestimmen letztlich mit Ihrem finanziellen Aufwand die inhaltliche Ausrichtung und die Stärke des Bundesverbandes. Betrachten Sie ihn als Investition in Ihre berufliche Gegenwart und Zukunft. Abschließend möchte ich Sie noch einmal ganz herzlich bitten, Ihre Kollegin und Ihren Kollegen in der Nachbarschaft anzusprechen, die noch nicht Mitglied sind, und sie für unseren Verband zu werben. Je mehr Mitglieder, desto besser für Sie, das Fach und den Verband. Kontakt Dr. med. Eckhardt Schneider Schatzmeister Bundesverband Deutscher Pathologen

15 Die Handbuchreihe Pathologie Praktische Hilfestellung für Diagnostik, Unternehmensführung und Weiterbildung auf einen Blick. Leitlinien Pathologie (Muster-) Handbuch Qualitätsmanagement in Instituten für Pathologie Herausgeber: Bundesverband Deutscher Pathologen e.v. Deutsche Gesellschaft für Pathologie e.v. Herausgeber: Bundesverband Deutscher Pathologen e.v. Deutsche Gesellschaft für Pathologie e.v. MITGLIEDERMAGAZIN SAMMELORDNER TNM UICC WHO ICD-O TNM UICC WHO ICD-O TNM UICC WHO ICD-O TNM UICC WHO ICD-O TNM UICC Sammelordner für vier Jahrgänge der Verbandszeitschrift pathopunkt. Für BV-Mitglieder kostenlos. Nachbestellung pro Ordner nur 10,00 zzgl. Versandkosten B2 Sammelordner für Anleitungen zur Diagnostik. Ordner mit Register. Die Anleitungen sind über die Webseite abrufbar. Preis für Mitglieder Nichtmitglieder BV oder DGP: 25,00 50,00 zzgl. Versandkosten B2 Handwerkszeug zum Aufbau eines spezifi schen Qualitätsmanagementsystems in der Pathologie. Stand: Juli 2009 Vollversion Mitglieder: 390,00 Vollversion Nichtmitglieder BV oder DGP: 507,00 Update Mitglieder: 235,00 Update Nichtmitglieder BV oder DGP: 305,00 zzgl. Versandkosten B2 Mitglieder-Handbuch des Bundesverbandes Deutscher Pathologen e. V. Verband Beruf Gebühren Recht Verschiedenes Kurz und knapp alles Relevante zu Gebühren, Recht und Berufspolitik. Tägliches Nachschlagewerk über zum Beispiel Aufbewahrungsfristen, Abrechnungs fragen, Beerdigungspfl ichten und zum Konsil. Mit Musterverträgen. Für BV-Mitglieder kostenlos, Nachbestellung: 50,00 zzgl. Versandkosten B1 LOGBUCH Weiterbildung Pathologie Leitfaden für die kontinuierliche Dokumentation des Weiterbildungscurriculums. Preis für Mitglieder Nichtmitglieder BV oder DGP: 25,00 Für Mitglieder in Weiterbildung kostenlos, zzgl. Versandkosten B2 B1 erhältlich über: Bundesverband Deutscher Pathologen e. V. Invalidenstraße Berlin Tel.: Fax: B2 erhältlich über: Dr.HeikeDiekmann Congress Communication Consulting Neuenhöfer Allee Köln Tel.: Fax:

16 16 Namen, Namen, Namen Der Bundesverband begrüßt die neuen Mitglieder, besonders diejenigen in Weiterbildung Herrn Ali Amir Sayfadini, Hannover Frau Dr. med. Katja Behr, Jena Herrn PD Dr. Karsten Brand, Heidelberg Frau PD Dr. Maike Julia Büttner, Erlangen Herrn Dr. Till Sebastian Clauditz, Hamburg Herrn Dr. med. Karel Dohnal, Düsseldorf Herrn PD Dr. med. Timo Gaiser, Mannheim Herrn Kai Händel, Bonn Frau Dr. Verena Kufer, Erlangen Frau Gisela-Kristine Lakies, Göttingen Frau Jeannine Meinrath, Düsseldorf Frau Judith Müller-Hübenthal, Gießen Herrn Dennis Reske, Hamburg Herrn Dr. med. Daniel Ringli, Singen (Hohentwiel) Frau Katharina Robold, Regensburg Frau Dr. Maria Linda Rocha, Berlin Herrn Dr. med. Hans-Joachim Scholman, Berlin Frau Dr. Anne Schultheis, Köln Herrn Dr. med. Sanjai Shah, Darmstadt Herrn PD Dr. med. Hans-Ullrich Völker, Schweinfurt Herrn Dr. med. Kai Wagner, Landshut Herrn Dr. med. Klaus Hermann Wiedorn, Stuttgart Herrn Dr. med. Michael Zeh, Brandenburg Geburtstage, herzlichen Glückwunsch! Herrn Prof. Dr. med. Rupert Backmann, Augsburg Herrn Dr. med. H. W. Wolter, Stuttgart Herrn Prof. Dr. med. Burkhard Krempien, Östringen Herrn Rudolf Michel, Köln Herrn Dr. med. Heinz Leschke, Berlin Herrn Prof. Dr. sc. med. G. Ditscherlein, Berlin Herrn Prof. Dr. med. habil. Horst Knolle, Halle Statusänderung Herr Prof. Dr. med. Thorsten Wiech hat ab dem 1. Januar 2012 die Professur für Nierenpathologie an der Universität Hamburg übernommen. Personalia Die Vorstände des Bundesverbandes Deutscher Pathologen sowie der Deutschen Gesellschaft für Pathologie haben Herrn Prof. Dr. med. Ferdinand Hofstädter, Regensburg, in der Nachfolge von Herrn Prof. Dr. med. Hans H. Kreipe, Hannover, zum neuen Leiter des QuIP*-Boards bestellt. Herr Prof. Dr. med. Gunter Haroske, Dresden, wurde am 21. März 2012 in den Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Pathologen kooptiert, mit dem besonderen Aufgabenbereich der Leitung der Kommission Digitale Pathologie. Herr Prof. Dr. med. Christoph Röcken, Kiel, wurde auf dem Deutschen Krebskongress ( Februar 2012 in Berlin) zum neuen Leiter der Arbeitsgemeinschaft Onkologische Pathologie (AOP) in der Nachfolge von Herrn Prof. Dr. med. Helmut Gabbert, Düsseldorf, gewählt. Verstorben: Herr Prof. Dr. med. Harro Seeliger, *15. Mai 1934, ehemaliger Chefarzt des Pathologischen Institutes am Krankenhaus in Ludwigsburg, ist am 16. März 2012 verstorben. Herr Dr. med. habil. Günter Bader, *24. August 1932, ehemaliger Chefarzt des Institutes für Pathologie an den Thüringen-Kliniken Saalfeld, ist am 15. März 2012 verstorben. * Die QuIP ist eine von Deutscher Gesellschaft und Bundesverband gemeinsam getragene Initiative zur Qualitätssicherung in der Immunhistochemie und Molekularpathologie. Anzeige seit 1880 Brahestraße Leipzig Tel.: 0341 / Fax Internet: Medizinchemie@hollborn.de Reagenz- und Farbstofflösungen für Mikroskopie und Zelldiagnostik für naturwissenschaftliche Bereiche Auch Sonderanfertigungen

17 17 Anzeige Das NEUE schnelle NEXUS / PATHOLOGIE Damit Sie sich um effektivste Laborabläufe statt um Ihre Software kümmern können, haben wir unser Pathologie-System konsequent weiter entwickelt. Unsere Erfahrungen aus über 200 Installationen in Pathologien und Zytologien haben uns gezeigt, wo wir Sie im Alltag am besten unterstützen können. Das Pathologie-System auf.net-basis birgt viele Vorteile in puncto Ergonomie und Anwenderfreundlichkeit machen Sie sich Ihr eigenes Bild davon. Besuchen Sie uns auf dem Bundeskongress Pathologie vom 01. bis 03. Juni 2012 in Berlin.

18 18 Recht Reutlinger Modell: Volle Zulassung gestärkt durch Versorgungsstrukturgesetz Das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (VStG) stärkt die Position der PathologInnen in der Frage, in welchem zeitlichen Umfang am Krankenhaus angestellte PathologInnen mit einer Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung nach dem sogenannten Reutlinger Modell im Krankenhaus tätig sein können. Rechtsanwalt Dr. Christoph Jansen, der auch im Mitglieder-Handbuch den Abschnitt Das Reutlinger Modell, der Chefarzt als zugelassener Vertragsarzt verfasst hat, zeigt die neuen Akzente, die das VStG in diesem Bereich setzt. Problematik In seinem grundlegenden Urteil vom 5. November RKA 52/97 hielt das Bundessozialgericht (BSG) die Hälfte der (damaligen) tariflichen Arbeitszeit nach dem BAT (19,25 Stunden/ Woche) mit der Tätigkeit eines zugelassenen Vertragsarztes für vereinbar. Die Mehrzahl der Zulassungsausschüsse orientiert sich hinsichtlich des zeitlichen Umfangs der Tätigkeit als Krankenhausarzt an dieser Vorgabe des BSG. Einige Zulassungsausschüsse und Kassenärztliche Vereinigungen orientieren sich jedoch an einem anderen Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. Januar 2002 B 6 KA 20/01 R, in dem das BSG im Falle einer an einer Universität angestellten Psychotherapeutin entschied, sie könne eine Zulassung nur bei Reduzierung ihrer Tätigkeit als Angestellte auf 13 Stunden/Woche erhalten. Dieses Urteil ist auf PathologInnen nach dem Reutlinger Modell jedoch nicht anwendbar, da das BSG in dem Urteil seine frühere Rechtsprechung bezüglich des zeitlichen Umfangs der Angestelltentätigkeit nicht aufgegeben hat und im Gegenteil auch in diesem Urteil die Besonderheiten des Faches Pathologie (keine Patientenkontakte, weitgehend freie Zeiteinteilung) ausdrücklich bestätigt hat. Ferner vertreten einzelne Zulassungsausschüsse und Kassenärztlichen Vereinigungen die Auffassung, dass neben einer Tätigkeit als Krankenhausarzt nur eine halbe Zulassung zu erteilen sei, nachdem durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz ab 1. Januar 2007 die Möglichkeit einer Zulassung mit halbiertem Versorgungsauftrag geschaffen wurde. Auch diese Meinung ist unzutreffend. Das BSG hat in seinem Urteil 1997 entschieden, dass der als angestellter Krankenhausarzt tätige Pathologe eine (volle) Zulassung erhalten könne. Durch die von dem Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit einer halben Zulassung hat sich diesbezüglich in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht nichts geändert. PathologInnen sahen sich jedoch in diesen Fällen vielfach genötigt, sich diesen unzutreffenden Auffassungen zu beugen, da ein Weg durch die Instanzen bis zum BSG in der Regel viele Jahre dauert. In dieser für die Betroffenen häufig unbefriedigenden Situation setzt das GKV-VStG jetzt entscheidende neue Akzente zugunsten der PathologInnen. Lockerung der Grenzen durch das VStG Durch das GKV-VStG wurde die Regelung in 20 Abs. 1 Satz 1 der Zulassungsverordnung für Ärzte (Ärzte-ZV) wie folgt geändert: Ein Beschäftigungsverhältnis oder eine andere nicht ehrenamtliche Tätigkeit steht der Eignung für die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit entgegen, wenn der Arzt unter Berücksichtigung der Dauer und zeitlichen Lage der anderweitigen Tätigkeit den Versicherten nicht in dem seinem Versorgungsauftrag entsprechenden Umfang persönlich zur Verfügung steht und insbesondere nicht in der Lage ist, Sprechstunden zu den in der vertragsärztlichen Versorgung üblichen Zeiten anzubieten.

19 19 In der amtlichen Begründung heißt es hierzu: Die Neufassung bewirkt eine weitere Flexibilisierung der vertragsärztlichen Berufsausübung und führt zu einer Lockerung der zeitlichen Grenzen für Nebenbeschäftigungen von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu der bisherigen Fassung von 20 Abs. 1 Satz 1 sind neben einer vollen vertragsärztlichen Zulassung weitere Tätigkeiten in einem zeitlichen Umfang von bis zu 13 Stunden wöchentlich zulässig, neben einer halben Zulassung bis zu 26 Stunden wöchentlich. Diese starren Zeitgrenzen stehen einer den jeweiligen Umständen des Einzelfalles angemessenen und flexiblen Anwendung der Regelung entgegen. Durch die Neufassung wird deshalb klargestellt, dass es für die Zulässigkeit von weiteren Tätigkeiten neben einer vertragsärztlichen Tätigkeit maßgeblich darauf ankommt, dass die Vertragsärztin beziehungsweise der Vertragsarzt trotz der Arbeitszeiten in der Lage ist, den Patientinnen und Patienten in einem dem Versorgungsauftrag entsprechenden Umfang zur Verfügung zu stehen und Sprechstunden zu den in der vertragsärztlichen Versorgung üblichen Zeiten anzubieten. Wird dies gewährleistet, ist künftig eine Nebenbeschäftigung auch bei einer Überschreitung der aktuell von der Rechtsprechung entwickelten Zeitgrenzen möglich. Unabhängig davon bleibt es dabei, dass die vertragsärztliche Tätigkeit bei einem vollen Versorgungsauftrag grundsätzlich als Vollzeittätigkeit angelegt ist ( 19 a Abs. 1). Durch diese Regelung ist den oben dargestellten (unzutreffenden) Auffassungen einzelner Zulassungsausschüsse hinsichtlich des zeitlichen Umfangs der Tätigkeit als angestellte PathologInnen bzw. der Beschränkung auf eine halbe Zulassung neben einer Anstellung als Krankenhausarzt nunmehr vollständig der Boden entzogen. Zugleich werden durch den Gesetzestext und durch die amtliche Begründung indirekt die Besonderheiten des Faches Pathologie, für das keine Sprechstundenzeiten bestehen, hervorgehoben, sodass der Möglichkeit einer Angestelltentätigkeit zumindest in dem vom BSG 1997 gebilligten Rahmen der hälftigen tariflichen Arbeitszeit nun endgültig nichts mehr entgegenstehen und diese nicht mehr versagt werden dürfte. Kontakt RA Dr. Christoph Jansen Fachanwalt für Medizinrecht Arzt-, Kassenarzt- und Chefarztrecht Krankenhausrecht, Hochschulrecht kanzlei@ra-dr-jansen.de La nouvelle Pathologie Weniger und besser VENTANA Digitale Pathologie (VDP) bietet Ihnen eine hoch automatisierte Komplettlösung vom Scannen über die Auswertung des Gewebeschnitts bis hin zur Erstellung digitaler Patientenberichte. VDP liefert Ihnen: Befundsicherheit: objektive Zweitmeinung mittels FDA- und CE-IVD-zertifizierter Bildanalyse Vereinfachte Lehre: digitalisierte Aufnahmen am Bildschirm diskutieren auch via Internet Telepathologie: Fernbedienung des Scanners ermöglicht weltweite Konsultationen in Echtzeit Das Resultat: mit weniger Aufwand erstellte hochwertige Diagnosen, die zu einer besseren Patientenversorgung führen. Medizinisch-technischer Fortschritt hilft Leben retten. Geben Sie VDP die Chance dazu! Roche Diagnostics Deutschland GmbH Sandhofer Straße 116, Mannheim VENTANA ist eine Marke von Roche Roche Diagnostics. Alle Rechte vorbehalten. Anzeige

20 20 AZÄD 25-jähriges Jubiläum AZÄD Gelungene Kooperation mit PathologInnen Zytologie at it s best lautete die Beurteilung einer Teilnehmerin der diesjährigen Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft zytologisch tätiger Ärzte in Deutschland (AZÄD). Man möchte nach den ersten 25 Jahren deren Bestehens hinzufügen: Herzlichen Glückwunsch, auch zu einer guten Kooperationspolitik!. Im Editorial des vorausgehenden Heftes beklagte Prof. Schlake, der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Pathologen (BDP), dass der Kampf jeder gegen jeden in der Berufspolitik zur Verzwergung der ärztlichen Vertretung führe. Diesen Fehler haben weder der BDP noch die AZÄD begangen, auch wenn die berufspolitischen Neugründungen im Bereich der Zytologie damals nicht alle erfreut haben. Statt der Proklamation von Alleinvertretungsansprüchen gab es gemeinsame Sacharbeit allein das ist schon bemerkenswert. Im Folgenden lesen Sie eine Zusammenfassung der teils gemeinsamen Arbeit von dem Vorstandsvorsitzenden der AZÄD, Herrn Dr. med. Bodo Jordan. Auf ihrer 5. Jahrestagung feierte die Arbeitsgemeinschaft zytologisch tätiger Ärzte in Deutschland (AZÄD) als Bundesverband der ZytologInnen am 20. und 21. April in Köln zusammen mit ihren Kooperationspartnern, der Akademie für Fortbildung in der Morphologie und der Arbeitsgemeinschaft Zytopathologie und Kolposkopie, gleichzeitig ihr 25-jähriges Bestehen. Im Jahr 1987 von 16 GynäkologInnen und PathologInnen gegründet, wuchs die Zahl ihrer Mitglieder schnell auf über 800. Gründungsmitglied war unter anderem Prof. H. K. Zinser, der wesentlichen Anteil an der Einführung der gesetzlichen Die Koordinations-Konferenz Zytologie (KoKoZyt): Arbeitsgemeinschaft zytologisch tätiger Ärzte in Deutschland e. V. Bundesverband Deutscher Pathologen e. V. Arbeitsgemeinschaft Zervixpathologie und Kolposkopie Arbeitsgemeinschaft für Zytopathologie der Deutschen Gesellschaft für Pathologie Berufsverband der zytologisch tätigen Akademiker Deutschlands Berufsverband der Frauenärzte e. V. Deutsche Gesellschaft für Zytologie

21 21 Krebsfrüherkennungsuntersuchung für Frauen in Deutschland hatte und dessen 100. Geburtstag in diesem Jahr gefeiert wird. Zusammen mit dem Berufsverband Deutscher Pathologen hat die AZÄD 2006 die Koordinations-Konferenz Zytologie (KoKoZyt) ins Leben gerufen, an der alle an der Zytologie beteiligten Gesellschaften und Verbände erstmals gemeinsam in einem interdisziplinären Rahmen aktuelle Themen aufgegriffen und bearbeitet haben. Neben der Interessenvertretung für Zytologen als Konsiliarstelle für zytologische Problemfälle, Rechtsberatung bei fachlichen und medizinrechtlichen Fragestellungen sowie der Begleitung bei Praxis- und Laborfusionen und -transfers oder dem Zentraleinkauf von Praxis- und Laborbedarfsartikeln hat sich die AZÄD zur fachlichen Fortbildung verpflichtet unter Einbindung der für Zytologieeinrichtungen heute zunehmend relevanten unternehmerischen Fragestellungen. Die AZÄD ist mit ihren Mandatsträgern in zahlreichen Gremien, Körperschaften und Verbänden vertreten. Anzeige Ausgehend von der Tatsache, dass der Erfolg der gynäkologischen Zytologie mit Senkung der Inzidenz des Zervixkarzinoms von über 75 Prozent Rückgangsquote seit 1971 nur dann weiter zu steigern ist, wenn auch die Abstrichqualität verbessert wird, hat die AZÄD seit 2010 mit dem Kompetenzseminar für die gynäkologische Praxis begonnen, neben niedergelassenen Frauenärzten und -ärztinnen auch den angehenden FachärztInnen in den Kliniken Kenntnisse in Kolposkopie und Abstrichentnahmetechnik zu vermitteln. Die große Resonanz auf dieses Fortbildungsangebot bestätigt das Ziel, die Sensitivität der gynäkologischen Zytologie durch Verbesserung der präanalytischen Ablaufprozesse weiter optimieren zu können. Weitere aktuelle Themen wie die Optimierung der Münchner Nomenklatur, die Überarbeitung der Qualitätssicherungsvereinbarung Zytologie und anderes mehr stehen auf der Agenda der AZÄD. Durch die Verzahnung mit den Teilnehmern der KoKoZyt ist es die erklärte Absicht der Arbeitsgemeinschaft, alle zytologierelevanten Themenkomplexe zukunftsnah im Konsens mit den anderen Fachverbänden zu entwickeln. Sehen Sie optimal? Sehen oder nicht Sehen: Oft bedeutet das den Unterschied zwischen Sein oder nicht Sein. Ventana OptiView sorgt dafür, dass Sie sehen, was mit anderen Detektionssystemen nicht zu sehen ist. Die Vorteile von OptiView auf einen Blick: Höchste analytische Qualität: Beispiellose Klarheit, Tiefe und Intensität Optimierte Diagnose: Macht selbst gering exprimierte Antigene sichtbar Ausgeprägte Flexibilität: Jeder gewünschte Antikörper lässt sich einstellen Gesteigerte Schnelligkeit: Beschleunigte Diagnose Kontakt Mit OptiView lässt sich beispielsweise die Abwesenheit von PMS2 Protein auf den Tumorzellen eindeutig nachweisen. Roche Diagnostics Deutschland GmbH Sandhofer Straße 116, Mannheim Dr. med. Bodo Jordan Vorstandsvorsitzender der AZÄD VENTANA und OPTIVIEW sind Marken von Roche Roche Diagnostics. Alle Rechte vorbehalten.

22 22 Anzeige Termine Das Ortenau Klinikum verfügt über Planbetten an neun Klinikstandorten und versorgt mit rund Mitarbeitern jährlich Patienten stationär. Zudem bieten wir für 350 Bewohner ein Zuhause in unserem Pflege- und Betreuungsheim. Träger ist der Ortenaukreis. Gestalten Sie Ihre berufliche Zukunft mit uns. Das Ortenau Klinikum Lahr-Ettenheim ist eine Klinik der Zentralversorgung und Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Freiburg mit 13 Fachkliniken und zwei Instituten. Zum 01. Juli 2012 oder später haben wir folgende Stelle zu besetzen: Oberarzt w/m für das Institut für Pathologie am Standort Lahr Das Institut für Pathologie versorgt mit 9 Ärzten an den Standorten in Lahr, Offenburg und Baden-Baden insgesamt 12 Krankenhäuser, einschließlich 3 akademischer Lehrkrankenhäuser mit 2 Brustzentren, einem Prostata- und einem Darmzentrum. Es besteht ferner ein Versorgungsauftrag zur Untersuchung ambulant gewonnenen Materials im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung. Zu den Zielen des Instituts gehören eine zeitgemäße Diagnostik, eine hohe Einsender- und Mitarbeiterzufriedenheit sowie die Weiterbildung. Sie verfügen über eine Anerkennung als Fachärztin/Facharzt für Pathologie oder befinden sich in fortgeschrittener Weiterbildung. Die Bereitschaft zur Integration in das bestehende Team, ein hohes persönliches Engagement, Flexibilität sowie soziale Kompetenz gehören zu Ihrem Selbstverständnis. Über eine Mitarbeit an der ambulanten Versorgung kann eine dem derzeitigen Stellenmarkt angemessene Vergütung geboten werden. Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Leitende Arzt, Herr Prof. In der genannten Position bieten wir ein interessantes und vielseitiges Behandlungs- und Aufgabenspektrum in einem modernen Gesundheitsunternehmen. Anstellung und Bezahlung erfolgt nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen/Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA). Eine kontinuierliche Personalentwicklung, mit der wir Ihre berufliche Entwicklung begleiten, ist ebenso in unseren Führungsleitlinien verankert wie eine betriebliche Gesundheitsvorsorge. Die Ortenau, der flächengrößte Landkreis Baden-Württembergs, liegt im Städtedreieck Straßburg/Freiburg/Baden-Baden und befindet sich inmitten einer reizvollen Landschaft mit mildem Klima, dem Naturpark Schwarzwald-Mitte. Für Mountain-Biker gilt dieses Gebiet als Paradies. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, gerne auch per , an: Ortenau Klinikum Lahr-Ettenheim Personalabteilung bewerbung@le.ortenau-klinikum.de Grund- und Refresher-Kurs im Rahmen des Mammographie-Screenings, München. Kurs bereits ausgebucht Wichtiges in der täglichen diagnostischen Pathologie des lymphatischen Systems und des Knochenmarks: Bewährtes, Schwierigkeiten und Neues, Berlin Ausbildung QM-Beauftragte Pathologie, Nürnberg Grund- und Refresher-Kurs im Rahmen des Mammographie-Screenings, München Alle Veranstaltungen mit Programm und Anmeldung unter MAI 3. JUNI Woche der Pathologie, Berlin, mit: 12. Bundeskongress Pathologie Berlin, ( ), 96. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Pathologie und 2. Internationaler Scanner Contest, Berliner Congress Centrum Impressum Herausgeber und Inhaber sämtlicher Verwertungsrechte: Bundesverband Deutscher Pathologen e. V. Invalidenstraße 90, Berlin Tel.: Fax: bv@pathologie.de Schriftleitung: Prof. Dr. med. Peter H. Wünsch, Nürnberg Redaktion: G. Kempny, Geschäftsführerin, Berlin Erscheinungsweise: Viermal jährlich , , , Der Bezugspreis ist mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten. Anzeigen: Dr.HeikeDiekmann Congress Communication Consulting Neuenhöfer Allee 125, Köln Tel.: info@heikediekmann.de Design: obst.gestaltung obst.gestaltung@netcologne.de

23 23 Anzeige First European Symposium of Biopathology and Molecular Pathology, Paris Kontakt: Leopoldina Symposium Molecular Diagnostics Today and Tomorrow, San Servolo, Italien Kontakt: Liver Cancer Research, Heidelberg Kontakt: Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Senologie 2012, Stuttgart Kontakt: th Conference on Diagnostic Electron Microscopy, Basic Research & Oncology, Regensburg Kontakt: Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Neuropathologie und Neuroanatomie (DGNN), Erlangen Alle Veranstaltungen mit Programm und Anmeldung sowie weitere finden Sie unter Ich sehe was was du nicht siehst. Das vollautomatische Färbesystem SYMPHONY ist ein Meilenstein in der H&E-Diagnostik: Es sorgt mit der detailgenauen Darstellung morphologischer Strukturen für eine sichere und spürbar schnellere Diagnose. Ihre Vorteile: Zuverlässigere Diagnosen: präzise Darstellung auch feinster Details. Erhöhte Patientensicherheit: keine Verschleppungs gefahr mehr. Ein System für alle Schritte: vom Antrocknen der Probe bis hin zum Eindecken. Verbesserter Mitarbeiterschutz: das organische SYMPHONY Clear ersetzt Xylol. VENTANA SYMPHONY. Zeigt, was wirklich wichtig ist. Verlag: FRISCHTEXTE Verlag, Herne Industriestraße 17, Herne Gesamtherstellung und Vertrieb: druckfrisch medienzentrum ruhr gmbh Industriestraße 17, Herne Tel.: Druckauflage: Diese Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt, eine Verwertung ist außerhalb der gesetzlich zugelassenen Fälle verboten. Nachdruck nur mit Genehmigung des Herausgebers. Keine Haftung für unverlangt eingesandte Manuskripte. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Wichtiger Hinweis für unsere Leser: Medizin, Wissenschaft und Politik unterliegen ständigen Entwicklungen. Autoren und Herausgeber verwenden größtmögliche Sorgfalt, dass alle Angaben dem aktuellen Wissensstand entsprechen. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. VENTANA und SYMPHONY sind Marken von Roche Roche Diagnostics. Alle Rechte vorbehalten. Ein Beispiel: Die Nucleoli in einem Adenokarzinom der Prostata lassen sich deutlich erkennen. Roche Diagnostics Deutschland GmbH Sandhofer Straße Mannheim

24 24 Anzeige Ein Netzwerk voller Möglichkeiten Zur HELIOS Kliniken Gruppe gehören 65 eigene Kliniken, darunter 45 Akutkrankenhäuser und 20 Rehabilitationskliniken. Mit sechs Maximalversorgern in Berlin-Buch, Duisburg, Erfurt, Wuppertal, Schwerin und Krefeld nimmt HELIOS im deutschen Klinikmarkt eine führende Position bei der Privatisierung von Kliniken dieser Größe ein und bietet Qualitätsmedizin innerhalb des gesamten Versorgungsspektrums. Sitz der HELIOS Konzernzentrale ist Berlin. HELIOS versorgt jährlich mehr als zwei Millionen Patienten, davon rund stationär. Die Klinikgruppe verfügt insgesamt über mehr als Betten und beschäftigt über Mitarbeiter. Die Klinikgruppe gehört zum Gesundheitskonzern Fresenius. Weitere Informationen und alle Stellenangebote des Konzerns finden Sie unter Das Helios Klinikum Wuppertal (Klinikum der Privaten Universität Witten/Herdecke) ist ein Haus der höchsten Versorgungsstufe und mit 967 Betten das größte Krankenhaus im Raum Bergisches Land. Im Institut für Pathologie werden neben allen konventionellen histologischen und zytologischen Verfahren alle diagnostisch relevanten molekularpathologischen Untersuchungen durchgeführt. Das Institut besitzt die volle Weiterbildungsbefugnis. Der Stellenplan beträgt 1:4:4. Ärztin/Arzt in Weiterbildung Pathologie sowie Fachärztin/Facharzt (OÄ/OA) Pathologie - in Vollzeit oder Teilzeit - Wir suchen eine/n Ärztin/Arzt in Weiterbildung (auch Anfänger), die/der in der gesamten Breite der pathologisch-anatomischen Diagnostik ausgebildet werden möchte. Weiterhin suchen wir zur Verstärkung unseres Teams eine/n Fachärztin/Facharzt für Pathologie als Oberärztin/Oberarzt. Eine Mitarbeit bei der Lehre als auch bei der Forschung ist Bedingung. Ihr Profil: Wir wünschen uns verantwortungsbewusste, engagierte Kolleginnen und Kollegen, die teamorientiert mit allen Berufsgruppen zusammenarbeiten. Erste Auskünfte erteilt Ihnen gern der Direktor des Instituts für Pathologie, Herr Prof. Dr. med. Stephan Störkel, unter der Telefonnummer (0202) oder per unter stephan.stoerkel@helios-kliniken.de. Interessiert? Dann bewerben Sie sich bitte über unser Karriere-Portal ( unter der Stellennummer HELIOS Klinikum Wuppertal Institut für Pathologie, Herr Prof. Dr. med. Stephan Störkel Heusnerstraße Wuppertal Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg - Medizinische Fakultät - Am Institut für Pathologie (Direktor: Prof. Roessner) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines Assistenzärztin/Assistenzarztes zur bzw. in Weiterbildung oder Fachärztin/Facharztes im Gebiet Pathologie (Entgeltgruppe Ä1 bzw. Ä2 nach TV-Ä) befristet zu besetzen. Das Institut für Pathologie deckt das gesamte Spektrum der modernen diagnostischen Pathologie und Obduktionspathologie ab. Dies schließt auch die Molekularpathologie und Zytopathologie ein. Es beteiligt sich an zahlreichen klinisch-pathologischen Konferenzen. Wissenschaftliche Schwerpunkte des Institutes sind die gastrointestinale Pathologie mit dem Focus auf entzündliche Karzinogenese, die Pathologie der Mamma sowie der Knochentumoren. Wir erwarten eine/einen Bewerberin/Bewerber, der/die großes Engagement in der diagnostischen Pathologie mitbringt. Eine Beteiligung an der studentischen Lehre ist vorgesehen. Wissenschaftliches Engagement ist erwünscht, aber nicht Voraussetzung. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Medizinische Fakultät, Dezernat Personalwesen Referenznummer 109/2012, Leipziger Str. 44, Magdeburg

25 25 Anzeige Pathologin / Pathologe gesucht Für unsere Gemeinschaftspraxis am Rotkreuzklinikum München suchen wir eine/n Fachärztin / Facharzt für Pathologie zur Anstellung oder zur Assoziation. Unser Institut erhält Einsendungen aus dem ambulanten und stationären Sektor mit einem breiten und anspruchsvollen Untersuchungsspektrum. Schwerpunkte sind die Mammapathologie, Gynäkopathologie, gastrointestinale Pathologie und die Fetalpathologie, darüber hinaus runden Uropathologie, HNO-Pathologie und Dermatopathologie unser Spektrum ab. Intraoperative Untersuchungen, klinische Obduktionen sowie die Teilnahme an mehreren Tumorboards zählen zusätzlich zu unseren Aufgaben. Das Institut verfügt über alle gängigen Untersuchungstechniken und motivierte Mitarbeiter. Molekularpathologische Untersuchungen werden in unserer Teilgemeinschaftspraxis Molekularpathologie durchgeführt. Wir wünschen uns eine Kollegin / en mit Freude am Beruf, engagiert und verträglich, der / dem wir faire und attraktive Konditionen anbieten können. Die Bewerberin /der Bewerber sollte gut in unsere Altersstrukur passen, ideal wäre eine jüngere Fachärztin / Facharzt die / der schrittweise in die Aufgaben hineinwachsen könnte und in unserem Team langjährig tätiger Fachärzte jede notwendige Unterstützung erhalten wird. Gemeinschaftspraxis Pathologie Rotkreuzklinikum Dr. med. Bernhard Högel, Dr. med. Dr. phil. Clemens Becker, Dr. med. Michaela Beer Winthirstraße München Tel.: 089/ patho-rk@t-online.de

26 26 Anzeige Das Zentrum für Pathologie Essen-Mitte Gemeinschaftspraxis PD Dr. G. Arnold Dr. Th. Ebel Dr. Th. Zirbes sucht ab sofort eine(n) Fachärztin/Facharzt für Pathologie als verantwortungsvollen, fachlich kompetenten Partner für die Gemeinschaftspraxis. Das modern ausgestattete Institut verfügt über ein sehr breit gefächertes, anspruchsvolles Untersuchungsgut, das dem Spektrum von Universitätskliniken entspricht und alle Bereiche der klinischen Pathologie, einschließlich der Schnellschnittdiagnostik und Zytologie sowie klinische Sektionen umfasst. Es werden vielfältige immunhistochemische, immunzytochemische sowie molekularpathologische Untersuchungen durchgeführt. Das Institut ist akkreditiert nach DIN EN ISO/EC 17020:2004 und betreut 3 zerti zierte Kliniken, darunter eine EUSOMA-zerti zierte Klinik eines kooperativen Brustzentrums, eine Gynäkologisch-Onkologische Klinik, ein Darmzentrum und zwei im Anerkennungsverfahren stehende Darmzentren sowie die Kliniken Essen-Mitte als Onkologisches Zentrum, einschließlich der Kieferchirurgischen Abteilung der Universitätsklinik Essen. Außerdem betreut unser Institut das Mammographie-Screening. Neben dem Schwerpunkt in der Mammapathologie und der gynäkologischen Onkologie stellen die gastrointestinale Pathologie und die Uropathologie weitere Schwerpunkte dar. In einer chirurgischen Abteilung ist die minimalinvasive Chirurgie endokriner Tumoren etabliert. Insgesamt versorgt unser Institut außer den Kliniken Essen-Mitte (akademisches Lehrkrankenhaus mit 12 Betten führenden Fachabteilungen) 12 Fachabteilungen anderer Krankenhäuser in Essen und Nachbarstädten sowie zahlreiche niedergelassene Ärzte. Im niedergelassenen Bereich stellt die Hautpathologie einen weiteren Schwerpunkt dar. Auf diese Weise werden alle klinischen Fachdisziplinen betreut. Die Institutsinhaber verfügen über die volle Weiterbildungsermächtigung. Gesucht wird eine/ein engagierte/r, fachlich quali zierte/r Ärztin/Arzt für Pathologie, die/der bereit ist, sich in ein Team zu integrieren. Begrüßt werden besondere Erfahrungen in der gynäkologischen, gastroenterologischen, urologischen und Kopf-Hals-Pathologie. Die Habilitation ist erwünscht, aber nicht Bedingung. Es erwartet Sie eine vielseitige Tätigkeit mit der Möglichkeit zur persönlichen Entfaltung. Telefonische Auskünfte erteilt PD. Dr. G. Arnold (Tel ) Ihre Bewerbung richten Sie bitte an: Zentrum für Pathologie Essen-Mitte Am Deimelsberg 34a, Essen oder unsere persönlichen -Adressen: arnold@pathologie-essen.de oder ebel@pathologie-essen.de oder

27 Wissen schafft Gesundheit Campus Kiel Wir sind das größte Universitätsklinikum des Nordens und der einzige Maximalversorger in Schleswig-Holstein. Mit mehr als Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind wir einer der wichtigsten Arbeitgeber im Land. In mehr als 70 Kliniken und Instituten bieten wir das gesamte Spektrum der modernen Medizin sowie universitäre Forschung und Lehre mit der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel und der Universität zu Lübeck. Im Institut für Pathologie, Campus Kiel, ist zum 1. Juni 2012 folgende Stelle in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen: Oberarzt (w/m) r das Gebiet Pathologie Das Institut für Pathologie deckt das gesamte Spektrum der modernen klinischen Pathologie und Obduktionspathologie ab, einschließlich einer umfangreichen Zytopathologie und Molekularpathologie. Es versorgt den Campus Kiel des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein sowie externe akademische Lehrkrankenhäuser und beteiligt sich an zahlreichen klinisch-pathologischen Konferenzen. Ein besonderer Versorgungsund Forschungsschwerpunkt des Instituts ist die Tumorpathologie. Der/Die Bewerber/Bewerberin sollte Interesse an diagnostischer Pathologie, interdisziplinärer Zusammenarbeit und Forschung haben. Erwünscht ist eine engagierte, teamfähige und belastbare Persönlichkeit. Eine Beteiligung an der studentischen Lehre ist vorgesehen. Die Möglichkeit der wissenschaftlichen Qualifikation ist in besonderem Maße gegeben. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach den persönlichen Voraussetzungen. Die Vergütung erfolgt gemäß TV-Ä. Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei entsprechender Eignung bevorzugt. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Weitere Informationen erhalten Sie von Herrn Prof. Dr. Röcken unter Telefon und unter Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen richten Sie bitte unter Angabe der Kennziffer K120.13/WE 21 bis zum an das Dezernat Personal. Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Arnold-Heller-Straße 3 (Haus 31) Kiel

28 Ein neuer Standard in der Diagnose des Zervixkarzinoms Profitieren Sie von der Aussagekraft des Biomarkers p16 in Ihrer klinischen Routine Signifikante Verbesserung der diagnostischen Genauigkeit: Signifikant höhere Übereinstimmung der Diagnosen der einzelnen Begutachter mtm laboratories AG

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