I. Geltungsbereich. II. Allgemeine Dienstleistungen/ Support. III.Software. Allgemeine Geschäftsbedingungen. III.I.Leistungen des Anbieters

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Geltungsbereich Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter (Inszenario) und dem Vertragspartner (Kunde) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Jegliche Abweichung muss ausdrücklich vom Anbieter schriftlich bestätigt werden. II. Allgemeine Dienstleistungen/ Support a.) Allgemeine Dienstleistungen im Rahmen des Leistungsangebotes des Anbieters werden nach den allgemeinen Bestimmungen des Gesetzgebers erbracht. b.) Es gilt die im Auftrag vereinbarte Leistung, die nach dem aktuellen Stundensatz vergütet wird. c.) Dienstleistungen unter einem Auftragswert von ,- bedürfen keiner schriftlichen Bestätigung. III.Software III.I.Leistungen des Anbieters a) Der Anbieter verpflichtet sich, nach den Vorgaben des Kunden ein Konzept für eine Software zu entwickeln und diese entsprechend der vom Kunden geforderten und im Auftrag festgelegten Funktionalitäten herzustellen. b) Der Anbieter erbringt seine vertraglich geschuldeten Leistungen in drei Phasen nach Maßgabe der folgenden Absätze 1) Planungsphase: Der Anbieter erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit dem Kunden zunächst ein Konzept für die zu erstellende Software. Er wird dem Kunden bei der Erstellung eines Pflichtenheftes durch Beratung in angemessenem Umfang Hilfestellung leisten. 2) Entwurfsphase: Nach Fertigstellung des Pflichtenheftes durch den Kunden erstellt der Anbieter eine Basisversion der Software. Die Basisversion muss wesentliche Funktionsmerkmale der Software bereits enthalten. Insbesondere müssen Grundfunktionalitäten, die als solche in dem Pflichtenheft besonders bezeichnet sind, bereits vorhanden sein. Die Basisversion der Software muss insoweit funktionstüchtig sein, dass dem Kunden eine Überprüfung der Funktionalitäten der Software möglich ist. Insbesondere müssen Testläufe möglich sein. 3) Herstellungsprozesse: Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Kunden erstellt der Anbieter die Endversion der Software. Diese Software muss vollständig funktionsfähig sein und alle im Pflichtenheft beschriebenen Funktionalitäten aufweisen. 4) Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden nach Fertigstellung der Applikation eine Dokumentation des Quellcodes und den Quellcode der Softwae auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen. III.II.Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde ist während der gesamten Erstellungszeit der Software durch den Anbieter zur angemessenen Mitwirkung bei der Programmerstellung verpflichtet. Zu den Pflichten des Kunden zählen insbesondere: a) die Überlassung von Daten, die der Anbieter in die Software einbinden soll. b) Nachdem der Anbieter in enger Zusammenarbeit mit dem Kunden die Planungsphase beendet hat, insbesondere die gewünschten Funktionalitäten der Software geklärt sind, erstellt der Kunde ein Pflichtenheft. Dieses Pflichtenheft ist Bestandteil dieser Vereinbarung. c) Das Pflichtenheft enthält detaillierte Angaben zu den Funktionalitäten, die die Software aufweisen muss. d) Besonders ausgewiesen werden Grundfunktionalitäten, die für den Kunden von besonderer Bedeutung sind und die schon mit Fertigstellung der Basisversion der Software funktionsfähig sein müssen. Im Pflichtenheft wird auch festgelegt, in welcher Programmiersprache die Software zu erstellen ist. e) Nach Erstellung einer Basisversion der Software durch den Anbieter, die den im Auftrag beschriebenen Anforderungen entspricht, verpflichtet sich der Kunde, die Basisversion durch Erklärung in Textform ( 126b BGB) freizugeben. Der Kunde verpflichtet sich, die Basisversion sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen. Soweit Funktionsfehler oder Änderungswünsche bereits erkennbar sind, wird der Kunde dem Anbieter dies bereits zu diesem Zeitpunkt mitteilen. f) Nach Fertigstellung der Software ist der Kunde zur Abnahme der Software verpflichtet, sofern die Software den im Auftrag beschriebenen Anforderungen und insbesondere den Vorgaben des Pflichtenheftes entspricht. Die Abnahme ist in Textform ( 126b BGB) zu erklären.

2 g) Sofern der Anbieter während der Fertigstellungsphase dem Kunden einzelne Bestandteile der Software zur Teilabnahme vorlegt, ist der Kunde zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Software den vereinbarten Anforderungen entsprechen. III.III.Nutzungsrechte a) Der Anbieter räumt dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Software zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam ( 158 Abs. 1 BGB), wenn der Kunde die gemäß des Auftrages die geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter entrichtet hat. b) An geeigneten Stellen auf der Benutzeroberfläche der Software werden Hinweise auf die Urheberschaft des Anbieters aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des Anbieters zu entfernen. c) Das Nutzungsrecht gilt nur für die unmittelbare Nutzung der Software durch den Kunden. Eine Weiterveräußerung, Vermietung oder Veröffentlichung darf der Kunde nur vornehmen, wenn der Anbieter in Textform ( 126b BGB) zugestimmt hat. IV.Internetanwendungen IV.I.Leistungen des Anbieters a) Der Anbieter verpflichtet sich, die im Auftrag vereinbarten und beschriebenen Leistungen für den Kunden zu erbringen. b) Die Einstellung der Website in das World Wide Web, deren Speicherung auf einem eigenen oder fremden Server (Host Providing), die dauernde Pflege der Website sowie die Beschaffung einer Internet-Domain und eines Zugangs zum Internet (Access Providing) sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. c) Der Anbieter erbringt seine vertraglich geschuldeten Leistungen in drei Phasen nach Maßgabe der folgenden Absätze 1 bis 3. 1) Konzeptphase: Der Anbieter erarbeitet zunächst ein Konzept für die Struktur der Website. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis mit Gliederung der einzelnen Webinhalte, ein etwaiges Framekonzept, die Platzierung von Links und - soweit vereinbart - die Einbindung eines -Fensters. 2) Entwurfsphase Nach Fertigstellung des Konzepts und nach Freigabe des Konzepts durch den Kunden erstellt der Anbieter eine Basisversion der Website auf der Grundlage des freigegebenen Konzepts. Die Basisversion muss die Struktur der Website erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendigen Grundfunktionalitäten aufweisen. Zu den notwendigen Grundfunktionalitäten gehört insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Links, die die einzelnen Webseiten verbinden. 3) Fertigstellungsphase: Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Kunden erstellt der Anbieter die Endversion der Website. IV.II.Obliegenheiten des Kunden a) Der Kunde ist ab Abnahme der Eigentümer der vom Anbieter erstellten Internet-Seiten und damit für deren Inhalt selbst verantwortlich. Ab dann trägt er die alleinige Verantwortung dafür, dass die Seiten nicht gegen Gesetze der BRD sowie internationale Abkommen oder völkerrechtliche Verträge verstoßen. b) Die Abnahme ist definiert als die schriftliche, mündliche oder vom Verhalten her abgeleitete Mitteilung des Kunden, dass er mit dem Resultat des Vertrags zufrieden ist. Er bestätigt damit unwiderruflich, dass die Webseiten genau seinen Vorstellungen entsprechen und terminiert die Vertragspflicht zur Herstellung der Internet-Seiten seitens des Anbieters. Spätere Berufungen auf Nichterfüllung, bzw. nur Teilerfüllung des Vertrags seitens des Anbieters können nicht geltend gemacht werden. c) Weiter hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass für Links, Grafiken oder sonstiges Eigentum Dritter entsprechende Genehmigungen vorliegen, diese in den Webseiten zu verwenden. d) Der Kunde stellt dem Anbieter die in die Website einzubindenden Inhalte zur Verfügung. e) Zu den vom Kunden bereit zu stellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindende Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen. f) Der Kunde wird dem Anbieter die einzubindenden Texte in digitaler Form als *.rtf Dokument, oder als Druckseiten in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet, zur Verfügung stellen. g) Der Kunde wird dem Anbieter Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.) in digitaler Form im *.png, *.gif oder *.jpg Format, oder in gedruckter Form (bzw. Fotoabüge) in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet, zur Verfügung stellen. h) Der Kunde wird dem Anbieter die Titel <titles> der einzelnen Webseiten, einige Schlüsselworte <keywords> zu jeder Seite und jeweils eine Beschreibung <descriptions> der einzelnen Webseiten zur Verfügung stellen, damit titles, keywords und descriptions mittels Meta-Tags in den Quellcode der einzelnen HTML-Seiten integriert werden

3 können. Der Kunde wird dem Anbieter die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben spätestens unverzüglich nach Beendigung der Konzeptphase zur Verfügung stellen. i)änderung von Kundendaten Der Kunde hat dem Anbieter jede Änderung seines Namens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner -Adresse sowie seiner Bankverbindung mitzuteilen, sofern diese Daten für die Vertragsausgestaltung erforderlich sind. IV.III.Nutzungsrechte Das Urheberrecht für veröffentlichte, vom Anbieter erstellte Objekte (Internetseiten, Scripte, Programme, Grafiken, Multimedia Anwendungen oder (Flash-)Animationen bleibt allein beim Anbieter. Der Kunde erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, Nutzungsrechte an den erstellten Objekten für die Vertragsdauer. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen oder neuen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung vom Anbieter nicht gestattet. V. Host-Providing V.I.Leistungen des Anbieters a.) Der Anbieter erbringt die Bereitstellung von Computer-Speicherplatz für die Speicherung einer Website des Kunden (Host Providing). b.) Dabei gewährt der Anbieter die Einstellung der Website des Kunden in das World Wide Web mit der Möglichkeit des weltweiten Zugriffs mit den im Auftrag beschriebenen Leistungen. c ) Die Verschaffung des Zugangs zum Internet ist nicht Gegenstand der Vereinbarung. d) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. e) Der Anbieter ist zur sofortigen Leistungsverweigerung berechtigt, wenn der Kunde mit einer Zahlung in Verzug gerät oder die Leistungen durch unsachgemässe Benutzung in seiner Gesamtheit beeinträchtigt f) Die Wartung der Kundenseiten auf dem Server ist nicht Bestandteil der Vereinbarung. Hierfür bietet der Anbieter eine gesonderte Vereinbarung an. g) Der Anbieter überlässt dem Kunden alle benötigten Zugangsdaten zur Nutzung und Verwaltung der gehosteten Seiten. V.II.Pflichten und Obliegenheiten des Kunden a) Der Kunde ist verpflichtet, die bereitgestellten Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet, a.a) dafür zu sorgen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermässige Inanspruchnahme überlastet werden, a.b) die Zugriffsmöglichkeit auf die bereitgestellten Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Verstösst Inhalt oder Gestaltung der Homepage eines Kunden gegen die allgemeinen Gesetze, so räumt der Kunde dem Anbieter das Recht ein, den Zugang zu dieser Homepage solange zu sperren, bis der gesetzwidrige Bestandteil entfernt ist. Das Recht zur Kündigung gemäss 4 Abs.2 bleibt hiervon unberührt, a.c) aus anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, das nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben, a.d) jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen beim Anbieter geführt wird und jede Änderung der Anschrift anzuzeigen b) Nutzung durch Dritte Eine direkte oder mittelbare Nutzung der bereitgestellten Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Dies gilt nicht für eine Nutzung der Dienste durch im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigte Personen oder für solche Personen, die mit dem Kunden in häuslicher Gemeinschaft leben. c) Zahlungsbedingungen c.a) Soweit nicht anders vereinbart, sind monatliche Entgelte 3 Monate im Voraus zu zahlen beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung. c.b) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. d) Aufrechnung- und Zurückbehaltung, Haftung Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung und Verzug ausgeschlossen, wenn die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. d.a) Dies gilt nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäss 463, 480 Abs.2, 635 BGB geltend macht. d.b) Sofern der Anbieter fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. d.c) Gegen Ansprüche des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen

4 Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu. d.d) Der Anbieter hat Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen auf Grund von innerbetrieblichen Streiks oder Aussperrungen nicht zu vertreten. d.e) Für die Folgen von Mängeln, Störungen und/ oder Unterbrechungen der Leistungen des Anbieters haftet der Anbieter nicht, wenn diese vom Anbieter nicht zu vertreten sind, insbesondere bei Störungen allgemein zugänglicher Telekommunikationseinrichtungen, -netze, -dienste, die nicht vom Anbieter betrieben werden. e). Zahlungsverzug e.a) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Account zu sperren. e.b) Im Falle des Zahlungsverzuges darf der Anbieter von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank berechnen. Das Recht auf Geltendmachung einer höheren Zinslast bleibt davon unberührt. e.c) Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentscheidung für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Anbieter das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. e.d) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Anbieter vorbehalten. f). Geheimhaltung, Datenschutz Soweit sich der Anbieter Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist der Anbieter berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist. VI.Haftung a) Für etwaige Schäden haftet der Anbieter - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, falls eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt worden ist oder der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vom Anbieter zurückzuführen ist. Dies gilt auch in Bezug auf die Nutzung der Internet-Seiten des Kunden durch ihn oder Dritte. b) Alle Verträge mit dem Anbieter schließen Termingeschäfte aus. Der Anbieter kommt deshalb nicht zu einem bestimmten Datum in Verzug. Der Anbieter haftet für evtl. daraus entstandene Nachteile des Kunden nicht. Jedes mit den Kunden vereinbarten Datum hat nur voraussichtlichen und nicht bindenden Charakter. c) Für alle technischen Störfälle und Sachmängel, die auf den Internet-Service-Providers des Kunden zurückzuführen sind, haftet der Anbieter nicht. Der Anbieter schließt sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen Kunde und Service- Anbieter aus. Hier gelten die Rechtsgrundlagen des jeweiligen Service-Anbieters. d) Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung vom Anbieter auf solche typischen Gefahren begrenzt, die für den Anbieter zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für den Schadensumfang. e) Der Zahlungsvorgang des Kunden wird als nachträgliche schriftliche Bestätigung der Abnahme aufgefasst. Damit bestätigt der Kunde dem Anbieter die sachliche sowie inhaltliche Richtigkeit der von dem Anbieter erstellten Daten. Bis zum Zahlungszeitpunkt behält sich der Anbieter das Recht vor, auf etwaige inhaltliche Fehler keinen Anspruch gegen sich geltend machen zu lassen. Teilzahlung wird als volle Abnahmebestätigung angesehen. f) Mit der Zahlung erlöschen alle Garantieansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter. Ausgenommen sind vertraglich vereinbarte Updates. g) Mit der Veröffentlichung im Internet übergeht die Haftung für die Inhalte der Webseiten an den Kunden. VII.Datensicherung a) Der Anbieter erstellt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung automatisch, jedoch nicht verpflichtend, Sicherheitskopien der Internetseiten des Kunden. Er übernimmt jedoch keine Garantiehaftung auf Vollständigkeit. Für Datenverlust, der nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten vom Anbieter beruht, kann dieser nicht haftbar gemacht werden. b) Hinweis gemäß 33 BDSG: Die dem Anbieter übermittelten personenbezogenen Daten werden gespeichert. Der Anbieter versichert, dass diese Daten nicht an Dritte weitergegeben werden. VIII.Kündigung a) Für die Kündigung eines Auftrages gelten die Vorschriften über Werkverträge des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). b) Bei Hosting Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende in schriftlicher Form kündbar. c) Bei Hosting Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung muss der Anbieter falls nichts anderes bestimmt ist - mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, in schriftlicher Form zugehen. d) Soweit der Anbieter Dienste und Leistungen unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Irgendwelche Ansprüche des Kunden ergeben sich darauf nicht

5 IX.Fälligkeit und Zahlung a) Eine im Auftrag vereinbarte Vergütung wird nach Zugang der Rechnung fällig. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Zahlungsarten auszuschließen. b) Alle Preise verstehen sich zzgl. der nach dem geltenden Recht zu zahlenden Steuern, insbesondere der Mehrwertsteuer, sofern diese nicht als inkl. ausgewiesen ist. c) Der Anbieter ist berechtigt die Rechnung per an den Kunden zu senden. Die Rechnung gilt als erhalten, wenn sie an die Domain des Kunden oder eine andere dem Anbieter bekannte -Adresse übersandt worden ist. Einwendungen gegen die Rechnungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. X. Schriftform a) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen dem Anbieter und dem Kunden bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen gelten als nicht getroffen. b) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. XI.Gerichtsstand / Anwendbares Recht Es gilt deutsches Recht. Sofern der Kunde Kaufmann ist oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart. XII.Salvatorische Klausel Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt. Inszenario 2006

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