AUSSTELLERVERTRAG Anmeldung. Seite 1-2

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1 AUSSTELLERVERTRAG Anmeldung. Seite 1-2 Aussteller: Firma Ausstellungsreglement... Seite 3-4 Anhang.... Seite 5 Angebote am Messestand Titel des Messestandes (wird so im Programmheft genannt) Kontaktperson Straße PLZ / Ort Telefon / Fax Homepage Sonstiges: ACHTUNG! NEU! E I N T R I T T F R E I 1

2 o Standfläche = m 2 Preise im Anhang Seite 5 / lt. Tabelle Der Preis beinhaltet nur die Flächenmiete inkl. Strom für die Ausstattung der Stände speziell auch die Abgrenzung zum Nebenstand sind die Aussteller selbst verantwortlich. Es besteht die Möglichkeit Sessel, Tische (80x80cm) und Heurigengarnituren kostenfrei zu bestellen, aber nur solange der Vorrat reicht, dies bitte gleich auf der Anmeldung vermerken. Bei Bestellung auf der Messe wird ein Unkostenbeitrag von ca. 15,- pro Stück verrechnet. Sessel:.. Tisch:.. Heurigengarnitur:. o Ich möchte einen Vortrag/einen Workshop halten und benötigen den Vortragssaal. Im Vortragssaal sind zur Verwendung vorhanden: Beamer, CD-Player, Flip-Chart, Spiegelwand, Turnmatten, Sessel. Im Falle der Verwendung des Beamers bitte den eigenen Laptop mitbringen. Kosten für 1 Einheit (3/4 Stunde): 18,-- Thema meines Vortrages Workshops (Wird so im Programmheft und auf der Messehomepage genannt) o Ich/Wir wünsche(n) bei der Nennung der Firma im Programmheft die Einbringung des Firmenlogos. Druckkostenbeitrag pro Logo: 20,-- Ich/Wir wünsche(n) im Programmheft eine Schaltung: ¼ Seite (90mm x 47mm): 55,-- ½ Seite (90mm x 96mm): 110,-- 1 Kernseite (100mm x 210mm): 220,-- Zahlungskonditionen: Als Kleinunternehmen wird die Umsatzsteuer nicht extra ausgewiesen. Die Rechnung für die Standfläche und die zusätzlichen Dienstleistungen sind sofort nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Erst nach Zahlungseingang ist die Anmeldung zur Messe verbindlich. Erklärung des Ausstellers: Die unterzeichnete Firma bestätigt mit ihrer Stampiglie und Unterschrift, das Ausstellungsreglement zur Kenntnis genommen zu haben. Sie erklären hiermit, dass sie die Vorschriften und allfällige noch zu erlassende Anordnungen anerkennt und einhalten werden. Bitte senden Sie den Vertrag (Seite 1 2), unterschrieben an die Veranstalterin zurück. Anmeldeschluss: 31. Mai Ort/Datum Stempel/Unterschrift Aussteller Veranstalter 2

3 Bleibt beim Aussteller AUSSTELLUNGSREGLEMENT - vom August Organisation Veranstalterin: Theresia Hajszan-Stöger/ Zehetnergasse 32/2, 1140 Wien Tel.: / resi.stoeger@chello.at Sie ist berechtigt, verbindliche Weisungen zu erlassen. Anmeldung: Die Zusendung oder Aushändigung der Anmeldeunterlagen durch die Veranstalterin begründet noch keinen Anspruch auf die Zulassung zur Messe. Zugelassen werden Einzel- und Kollektivaussteller. Die Veranstalterin kann die Zulassung von Firmen und Ausstellungsgütern ohne Grundangabe ablehnen. Besondere Platzierungswünsche und Konkurrenzausschlüsse können als Bedingung für eine Teilnahme nicht anerkannt werden. Die Untervermietung durch den Aussteller ist untersagt. Anmeldefrist: Anerkennung der Teilnahmebedingungen Mit seiner Unterschrift im Ausstellervertrag anerkennt der Aussteller die vorliegenden Bedingungen. Als Aussteller werden Unternehmungen eingeladen, deren Dienstleistungen und/oder Verkaufsprogramme der Ganzheitlichen Frauenmesse entsprechen. Der Aussteller verpflichtet sich, zu den Öffnungszeiten der Messe den Stand besetzt zu halten. Öffnungszeiten: ************* EINTRITT FREI ************* Aufbau in der Zeit von 15:00 20:00 Uhr Messe von 10:00 19:00 Uhr Messe von 10:00 18:00 Uhr 4. Platzzuteilung Die Platzzuteilung erfolgt durch die Veranstalterin. Sie behält sich vor, die Quadratmeterzahl sowie offene Seitenwände den vorgegebenen Raumverhältnissen anzupassen. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Stände um zu platzieren, sofern dies im Interesse der Ausstellung erforderlich ist. Falls die Zulassung aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erfolgte oder die Voraussetzungen für die Zulassung nicht mehr erfüllt sind, ist die Veranstalterin berechtigt, diese zu widerrufen. 5. Rücktritt vom Ausstellervertrag Verzichtet ein angemeldeter Aussteller auf die Messebeteiligung, so hat er einen Unkostenbeitrag von 50% der Standflächenmiete bis zu entrichten. Erfolgt der Verzicht nach dem , so haftet der Aussteller für die volle Standmiete. Der Veranstalter verpflichtet sich jedoch, sich um eine Weitervermietung des Standplatzes zu bemühen. Über Standflächen und Stände, die um Uhr am Tag der Eröffnung nicht bezogen sind, kann der Veranstalter anderweitig verfügen. Der Anspruch des Ausstellers auf seine Standfläche und seinen Stand verfällt. Er haftet jedoch für die volle Platzmiete, die Nebenkosten und bestellten Dienstleistungen sowie für sämtliche durch die Nichtbelegung des Standplatzes oder Standes entstandenen Kosten. 6. Zahlungsbedingungen Die Tarife und Zahlungskonditionen für Standmiete und Dienstleistungen sind aus dem Ausstellervertrag ersichtlich. Nach Unterzeichnung des Ausstellervertrages erhalten Sie eine Rechnung, die sofort nach Erhalt fällig ist. Über Standplätze, für welche die Miete bis zum festgesetzten Termin nicht bezahlt ist, kann der Veranstalter anderweitig verfügen, ohne dass die Haftung für den Mietbetrag und allfällige Folgekosten hinfällig wird. 7. Standbau Die Standflächengröße beträgt zwischen. 6 m2 und 8 m2 im Schlosssaal bzw.6 m2 15 m2 im Schlosshof (Zeltplätze). Die Standgestaltung ist entsprechend dem Gesamtbild der Ausstellung anzupassen. Zur Gestaltung der Stände darf kein leicht entflammbares Material (Schilf, Strohmatten, Styropor usw.) verwendet werden. Dekomaterial (dazu gehören auch Tischtücher) müssen nachweislich aus schwer entflammbarem Material bestehen oder mit einem Brandschutzmittel präpariert sein. Treppen und Türen, die als «Notausgänge» bezeichnet sind, dürfen nicht verstellt werden. Die Durchgänge sind ausnahmslos freizuhalten. Die Lagerung feuergefährlicher, explosiver oder leicht brennbarer Stoffe wie Benzin, Benzol, Aceton, Petrol, Spiritus, Butan- oder Propangas usw. in den Ausstellungsbereichen ist nicht gestattet. Reklame-, Spiel- und Unterhaltungsballons, die mit Wasserstoff oder ähnlichen Gasen gefüllt sind, dürfen nicht in die Ausstellungsräume mitgebracht oder in diesen abgefüllt, abgegeben oder verkauft werden. Standaufbauten und Dekorationen sollen die Höhe von 2.50m nicht überragen. Die Messeleitung ist berechtigt, unpassend und unsachgemäß gestaltete Stände bzw. Reklamewände, die das Gesamtbild der Ausstellung beeinträchtigen, zu schließen. Werbemittel dürfen nur innerhalb der eigenen Standfläche platziert werden. Das Rauchen in den Ausstellungs- und Vortragsräumen ist für die ganze Dauer der Messe strengstens untersagt. Vorführungen und Attraktionen an den einzelnen Ständen sind erwünscht, dürfen aber die Nachbarstände nicht stören. Die Beurteilung obliegt dem Veranstalter. Die Böden der Ausstellungsräume bestehen teilweise aus Holz oder Kunststoffbelag. Schwere Gegenstände oder Geräte mit scharfen Kanten müssen unterlegt werden. 3

4 Das Benageln oder Antackern von Wänden, Fußböden, Tischen und Trennwänden ist nicht erlaubt. 8. Haftung Der Aussteller haftet für Schäden und Verunreinigungen an den Messeräumlichkeiten, Böden, Einrichtungen etc., auch wenn diese durch seine Mitarbeiter oder beauftragte Helfer verursacht werden. Der Aussteller haftet für allfällige Personen- oder Sachschäden, die durch ausgestellte Objekte entstehen. Er ist verpflichtet, für eine Unfallverhütung zu sorgen z.b. durch Anbringung von Schutzvorrichtungen. Die Haftung der Veranstalterin für leichte Fahrlässigkeit des ihr unterstellten Personals wird wegbedungen. Für die Folgen der gesetzlich gegebenen Haftung hat der Aussteller selbst aufzukommen, auch wenn er keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. 9. Montage und Demontage Die Montage und Demontage der Stände, Dekorationen und Aufbauten ist Sache der Aussteller. Diese haben sich unbedingt an die vorgeschriebenen Termine zu halten. 10. Entsorgung Die Aussteller sind verpflichtet, den entstandenen Müll an die Müllsammelstelle zu bringen und ihren Stand entsprechend sauber zu halten. Bei Nichteinhaltung der Reinigungspflicht werden diese Kosten an den Aussteller in Rechnung gestellt. 11. Aufsicht Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für die Ausstellungsgüter und Standeinrichtungen und schließt jede Haftung aus. 12. Datenschutz Name und Kontaktdaten des Ausstellers sowie alle für die Abwicklung des Ausstellervertrages erforderliche Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert. Der Aussteller bestätigt mit seiner Unterschrift unter dem Ausstellervertrag, dass er mit dem Speichern der für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten zu seiner Person bzw. der Firma einverstanden ist. Sein Firmenname, seine Homepage und sein Messeangebot werden im Programmheft und auf der Webseite der Messe genannt. 13. Programmheft/Webseite Die Veranstalterin gibt ein Programmheft heraus. Über die Möglichkeiten einer Eintragung und Inserierung werden die Aussteller rechtzeitig informiert. Für die Frauenmesse wurde eine eigene Webseite geöffnet: Hier werden die Aussteller online veröffentlicht. Schadenersatz für fehlerhafte, unvollständige oder nicht erfolgte Eintragungen ist ausgeschlossen. Für den Inhalt von Eintragungen und ev. daraus resultierenden Schäden ist der Auftraggeber verantwortlich. 14. Vorbehalte Unvorhergesehene Ereignisse, die eine planmäßige Abhaltung der Veranstaltung unmöglich machen, und von der Veranstalterin nicht zu vertreten sind, berechtigen diese, die Veranstaltung vor ihrer Eröffnung abzusagen, den Veranstaltungstermin zu verschieben, die Veranstaltung zu verkürzen oder abzubrechen, vom Ausstellungsvertrag vor dem Veranstaltungstermin zurückzutreten. In all diesen Fällen wird die Veranstalterin den Aussteller so früh wie möglich über Ursachen und Konsequenzen unterrichten. In allen Fällen steht dem Veranstalter kein Schadenersatzanspruch zu. 15. Diverses Das Übernachten auf dem Messegelände ist nicht erlaubt. Das Mitbringen von Tieren ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Veranstalterin erlaubt. Die Gewerbeaufsicht, sämtliche Behörden (z.b. Polizei, Feuerwehr, ) sind berechtigt, Weisungen im Rahmen der Sicherheitsbestimmungen zu erteilen. Ihren Vertretern ist zu Prüfungszwecken jederzeit Zutritt zu den Ausstellungsständen zu gewähren. Sämtliche Bestellungen und Abmachungen, die die Frauenmesse betreffen, müssen schriftlich erfolgen. Absolutes Minimum sind Fax oder Anwendbares Recht und Gerichtsstand Alle Rechtsbeziehungen der Aussteller mit dem Veranstalter unterstehen dem österreichischen Recht. Als Gerichtsstand wird Wien anerkannt. 17. Verbindlichkeit Der Aussteller erklärt sich mit diesen Bedingungen einverstanden und verpflichtet sich, die Vorschriften vollumfänglich einzuhalten. Ich freue mich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit Theresia Hajszan-Stöger Wien, am

5 Anhang: Standplatz-Preistabelle für die Frauenmesse vom August 2014 im Schloss Tribuswinkel Standfläche pro m 2 Preis in Euro pro m 2 Abgleich Gesamtpreis in Euro bis 1 m 2 56, ,- bis 2 m 2 54, ,- bis 3 m 2 52, ,- bis 4 m 2 50, ,- bis 5 m 2 48, ,- bis 6 m 2 45, ,- bis 7 m 2 43, ,- bis 8 m 2 41, ,- bis 9 m 2 39, ,- bis 10 m 2 37, ,- bis 11 m 2 35, ,- bis 12 m 2 33, ,- bis 13 m 2 31, ,- bis 14 m 2 29, ,- bis 15 m 2 27, ,- Platzmiete im Schlosshof pro Standplatz (max. 12 m 2 ) 360,- 5

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