jahresbericht JAHRESBERICHT JAHRESBERICHT 2015 SOZIALVERSICHERUNGSANSTALT DER BAUERN w w w. s v b. a t

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1 2015 jahresbericht 2015 JAHRESBERICHT 2015 JAHRESBERICHT SOZIALVERSICHERUNGSANSTALT DER BAUERN w w w. s v b. a t w w w. s v b. a t

2 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort Obfrau Vizepräs. ÖKR Theresia Meier... 1 Vorwort Generaldirektor Mag. Franz Ledermüller... 3 Teil 1 Aktuelles... 5 Schwerpunkte... 7 Gesetzliche Änderungen Teil 2 Rechnungsabschluss Gesamtsicht Krankenversicherung Unfallversicherung Pensionsversicherung Bundespflegegeld Schlussbilanz Beteiligungen Teil 3 Statistiken Krankenversicherung Unfallversicherung Pensionsversicherung Bundespflegegeld Teil 4 Selbstverwaltung Generalversammlung Vorstand Kontrollversammlung Beirat Anhang Büroorganisation

3 Impressum Wenn im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich soweit dies inhaltlich in Betracht kommt auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Robert Fischer, OE Finanzwesen, DW 1001 Dir.Rat Dr. Georg Schwarz, OE Allgemeine Verwaltung, DW 2201 Medieninhaber und Verleger: Sozialversicherungsanstalt der Bauern Herausgeber: GD Mag. Franz Ledermüller Alle in 1030 Wien, Ghegastraße 1, Telefon , AV-104, DVR: , Internet: Hersteller: Eigendruck SVD Büromanagement GmbH, Wien. Fotos: Getz (Seite 1, 3, 145, 167, 171), SVB (155), Heinzel Outline Picture (Seite 92 oben), Wilke (Seite 92 unten), Robert Illemann (Seite 93 oben), Wolkersdorfer (Seite 93 unten), Hannes Loske (Seite 94).

4 Vorwort Obfrau Der bäuerlichen Versichertengemeinschaft verantwortlich Ein wesentlicher Schwerpunkt in der allgemeinen sozialpolitischen Diskussion und Arbeit im Jahr 2015 galt der Weiterentwicklung und Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in Österreich seien es Themen wie Medikamentenkosten, die ärztliche Versorgung am Land oder Gedanken über das Kurwesen für die Österreicherinnen und Österreicher. Alles Themen, die natürlich auch die SVB berühren. Ist die bäuerliche Krankenversicherung welche im Jahr 2015 auf ihr 50-jähriges Bestehen Bezug nehmen konnte doch Teil des österreichischen Gesundheitssystems und damit an die allgemeinen Entwicklungsprozesse gekoppelt. Dort, wo die SVB eigenständig, über die Selbstverwaltung, Entscheidungen treffen kann, nimmt sie ihre Verantwortung auch wahr, um im Interesse der bäuerlichen Versichertengemeinschaft Leistungsverbesserungen und -anpassungen durchzusetzen. So bietet die SVB auf dem Gebiet Gesundheit und Prävention ihren Versicherten eine breite Palette an Leistungen an, die auf die speziellen Bedürfnisse der bäuerlichen Berufsgruppe zugeschnitten sind. Dazu zählen etwa die berufsspezifische Sicherheitsberatung und Programme der Gesundheitsförderung sowie ganz spezielle Gesundheitsaktionen. Ziel dieser Angebote ist es, Bäuerinnen und Bauern trotz oftmals schwerer körperlicher Arbeit aktiv und gesund zu halten. Die Gesundheitsaktionen richten sich dabei an bäuerliche Versicherte jeden Alters, das Repertoire reicht von der Gesundheitsaktion für Kinder und Jugendliche bis hin zu seniorenspezifischen Aufenthalten und Erholungsangeboten für pflegende Angehörige. Um auch Familien unterstützen zu können, die durch ständige intensive Betreuungsarbeit besonders gefordert sind, freut es mich, dass die SVB im Jahr 2015 die Gesundheitsaktion Pflegende und ihr Kind mit Beeinträchtigung in ihr Programm aufgenommen hat. Eine Auszeit für die Pflegeperson allein ist in dieser Situation oft schwierig, sind die Kinder doch oft an ihre Bezugspersonen fixiert. Die SVB hat darauf reagiert und diese Lücke im Angebot mit einem neu entwickelten Konzept für diese Zielgruppe geschlossen. Einen besonderen Schwerpunkt im Bemühen der SVB um die Gesundheit ihrer Versicherten nehmen auch Heilverfahren und Rehabilitation ein. Bäuerinnen und Bauern wird hier in einer der fünf teilprivatisierten Gesundheitseinrichtungen der SVB beste medizinische und therapeutische Betreuung geboten. Dies gezielt ausgerichtet auf die medizinischen Erfordernisse und das individuelle Rehabilitationsziel der Patienten. Ganz im Sinne der allgemeinen Diskussion über eine Weiterentwicklung des Kur- und Rehabilitationswesens in unserem Land, stellt die SVB bereits heute bei der Bewilligung allein auf die medizinische Notwendigkeit und gesundheitliche Sinnhaftigkeit eines Heilverfahrens ab. Im Jahr 2015 konnte auch ein wichtiger Schritt im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung umgesetzt werden. Kinder und Jugendliche mit einer schweren Zahn- oder Kieferfehlstellung können ab 1. Juli 2015 die kieferorthopädische Behandlung, also eine Zahnspange, auf Kosten der Krankenversicherung ohne Zuzahlung in Anspruch nehmen. Diese gesetzliche Neuregelung zur kieferorthopädischen Versorgung, welche für alle krankenversicherten Personen in Österreich gilt, bringt insbesondere für kinderreiche Familien eine finanzielle Entlastung, so auch für Bauernfamilien. Sind die Voraussetzungen für die neue Kassenleistung nicht gegeben, weil beispielsweise keine so gravierende Zahnfehlstellung gegeben ist, dann leistet die SVB Kostenzuschüsse zur Zahnspange, sofern aus medizinischer Sicht eine Behandlungsnotwendigkeit vorliegt. Betrachtet man die bäuerliche Krankenversicherung generell, so kann ich heute mit einem Selbstverständnis sagen, unsere Berufsgruppe hat den gleichen Zugang zu den Gesundheitsleistungen wie andere und kann sich auf einen umfassenden Schutz im Falle einer Krankheit 1

5 oder eines Unfalles verlassen. Dass dies nicht immer so war, zeigt ein Blick in die Vergangenheit. Eine soziale Krankenversicherung der Bauern gibt es erst seit Damals mit Widerstand von verschiedenen Seiten, etwa aus der Ärzteschaft aber auch aus den eigenen Reihen, eingeführt, waren die letzten 50 Jahre geprägt von einem ständigen Aufholprozess und Anpassen des Leistungsangebots, ohne dabei jedoch die berufsspezifischen Erfordernisse aus den Augen zu verlieren. Für die Zukunft gilt es, das bestehende gute System nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen, sondern nachhaltig weiterzuentwickeln mit der Zielsetzung, Versicherungsleistungen qualitätsvoll, aber auch leistbar zu halten wurden auch im bäuerlichen Versicherungsrecht zukunftsgerichtete Anpassungen vorgenommen. So ist ab eine hauptberufliche Beschäftigung eines Kindes am Betrieb rechtlich klar definiert oder wurde die Möglichkeit geschaffen, über den Abschluss einer Selbstversicherung auch für Lebensgefährten eines Versicherten einen Unfallversicherungsschutz nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz zu erwirken. Damit konnte eine immer wieder aufgezeigte Lücke im Versicherungsschutz geschlossen und der vielerorts gelebten Praxis auf den Betrieben Rechnung getragen werden. Eine intensive Vorbereitung im Jahr 2015 galt auch der sozialversicherungsrechtlichen Umsetzung der Einheitswert-Hauptfeststellung 2014 zum dies sowohl organisatorischer Art als auch in der zeitgerechten Sicherstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Übergangs- und Wahrungsbestimmungen zum Schutz unserer Versicherten vor ungebührlichen versicherungs- und leistungsrechtlichen Auswirkungen durch die neuen Einheitswerte. Gemeinsam mit der bäuerlichen Interessenvertretung ist es im Rahmen der Steuerreform zudem gelungen als Pendant zur Steuerentlastung der ArbeitnehmerInnen für all jene Betriebe, bei denen es durch die Hauptfeststellung zu einer spürbaren Beitragssteigerung kommt, ab 2016 Gelder in Höhe von 15 Millionen Euro pro Jahr aus Steuermitteln sicherzustellen. Zur Ausschüttung dieser Geldmittel wird es allerdings erst dann kommen, wenn bei der SVB alle Einheitswerthauptfeststellungs-Bescheide erfasst und im Beitragssystem eingearbeitet sind. Für unsere Selbstverwaltungsgremien in der SVB endete mit dem Jahreswechsel die 8. Funktionsperiode. Ich möchte dies zum Anlass nehmen, mich bei allen VersichertenvertreterInnen, die sich in den vergangenen fünf Jahren mit viel Engagement, Verantwortung und Ideenreichtum im Interesse der bäuerlichen Versichertengemeinschaft eingesetzt haben, zu bedanken. Mein Dank gilt auch allen MitarbeiterInnen der SVB für ihre Arbeit und Unterstützung. Die positiven Rückmeldungen unserer Versicherten unterstreichen und bestätigen die Qualität unseres Tuns. Als unser gemeinsames zukünftiges Ziel sehe ich die Absicherung und Weiterentwicklung unseres heute hervorragenden Sozialsystems, insbesondere mit speziellem Augenmerk auf die Situation der Bäuerinnen und Bauern, damit auch die nächste Generation die Sicherheit hat, sich im Bedarfsfall auf ihre Sozialversicherung verlassen zu können. In diesem Sinne wünsche ich allen Verantwortungsträgern und Mitstreitern viel Erfolg. Mit den besten Grüßen Ihre Vizepräsidentin ÖKR Theresia Meier Obfrau 2

6 Vorwort Generaldirektor Umsetzung der Hauptfeststellung 2015 war ein wichtiges Vorbereitungsjahr für die Umsetzung der Hauptfeststellung der landwirtschaftlichen Einheitswerte. Mit der Hauptfeststellung, die lange Jahre politisch umstritten war, werden auch die Grundlagen des Beitragsrechtes des BSVG für die kommenden Jahre abgesichert. Vor Weihnachten 2015 hat der Nationalrat das Sozialrechtsänderungsgesetz 2015 beschlossen. Diese Novelle beinhaltet auch die für uns wichtigen Änderungen im Beitragsrecht des BSVG, die Voraussetzung für die Umsetzung der Hauptfeststellung der Einheitswerte sind. Darüber hinaus haben wir bereits ab 2014 zusätzliche MitarbeiterInnen in der Beitragsabteilung aufgenommen, um den Anfall von Einheitswertbescheiden bewältigen zu können. Leider ist das Finanzministerium mit der Versendung der Einheitswertbescheide massiv in Verzug geraten, sodass die ursprünglich vorgesehene Beitragsvorschreibung für das 1. Quartal 2017 auf Basis der neuen Einheitswerte von uns sicher nicht umgesetzt werden kann. Der Wirksamkeitsbeginn mit bleibt aber aufrecht. Eine wichtige Begleitmaßnahme zur politischen Bewältigung der Auswirkungen der Hauptfeststellung im Beitragsrecht konnte im Rahmen der Steuerreform von uns erfolgreich verhandelt werden: Jährlich werden in Zukunft 15 Mio. Euro aus zusätzlichen öffentlichen Mitteln für jene Betriebe bereitgestellt, die im Zuge der Hauptfeststellung eine Steigerung ihrer Einheitswerte um mehr als 10 Prozent erfahren werden. Diese Beitragsgutschrift wird automatisch von der SVB erstmals mit der Beitragsvorschreibung für das 4. Quartal 2018 erfolgen. Da von uns die jährlichen Beitragsmehreinnahmen aus der Hauptfeststellung mit rund 30 Mio. Euro pro Jahr prognostiziert werden, ist diese Beitragsgutschrift ein wesentlicher Schritt zur Entlastung der betroffenen bäuerlichen Betriebe. Im Bereich der Krankenversicherung wurde mit Wirkung ab 1. Juli 2015 die Sachleistung für kieferorthopädische Maßnahmen bei den IOTN-Stufen 4 und 5 umgesetzt. Für niedrigere IOTN-Stufen haben wir, soweit es sich nicht um rein kosmetische Maßnahmen handelt, den Kostenzuschuss in der Satzung neu geregelt. Die zum Teil großen finanziellen Belastungen für Familien mit Kindern aus kieferorthopädischen Maßnahmen können nun in erheblichem Umfang durch Leistungen der Krankenversicherung ausgeglichen werden. Mit Satzungsänderung haben wir auch den Kostenzuschuss für psychologische Therapien von 21 Euro auf 50 Euro erhöht. Bei Behandlungskosten von 80 bis 100 Euro pro Stunde war dieser Schritt dringend nötig, weil auch im bäuerlichen Bereich psychische Belastungen deutlich zunehmen. Im Frühsommer 2015 hat der Verwaltungsgerichtshof als letzte in Frage kommende gerichtliche Instanz in Österreich den Rechtsstreit wegen der Zusatzvereinbarung mit der Oberösterreichischen Ärztekammer zu unseren Gunsten entschieden. Das Thema Zusatzvereinbarung ist damit in allen Bundesländern aus Sicht der SVB geklärt. Die lange Geschichte der Umstellung auf den Krankenschein im Jahr 1998 hat damit rechtlich und finanziell ein zufriedenstellendes Ende für die SVB gefunden. In der Pensionsversicherung haben wir nach einer im Sommer 2015 durchgeführten Überprüfung unserer Vorgangsweise durch die Aufsicht des Sozialministeriums die Feststellung von Schwerarbeitszeiten und die Zuerkennung von Schwerarbeitspensionen neu geregelt. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Soziales hat der Vorstand im Dezember beschlossen, dass auch rückwirkend Schwerarbeitszeiten nur mehr provisorisch in der Hauptverbandsdatei gespeichert werden und im Falle eines Pensionsantrages eine Einzelfeststellung über das Vorliegen der notwendigen Schwerarbeitszeiten durchzuführen ist. Durch Information und Einbindung der anderen Pensionsversicherungsträger wurde sichergestellt, dass auch für 3

7 Mehrfachversicherte die Voraussetzung für das Vorliegen von Schwerarbeit entsprechend geprüft werden können. Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren sozial- und gesundheitspolitische Entscheidungen auf europäischer Ebene stark zunehmenden Einfluss auf unsere Arbeit als Sozialversicherungsträger für die Bauern nehmen werden. Auf Ersuchen der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung in Deutschland (LSV) haben wir uns daher entschlossen, dem Krankenversicherungsträgerverband AIM mit Sitz in Brüssel beizutreten um eine stärkere Verankerung unserer Interessen und Positionen im Hinblick auf Initiativen und Aktivitäten der europäischen Kommission im Gesundheitsbereich zu erlangen. Ein erster für uns wichtiger Arbeitsschwerpunkt ist dabei die Forderung nach einem Höchstpreis bei neu zuzulassenden Heilmitteln. Auch 2015 haben wir finanziell erfolgreich abgeschlossen. Die finanzielle Entwicklung wird trotz in der Vergangenheit erfolgter massiver Kürzungen öffentlicher Mittel (Absenkung des Hebesatzes, Wegnahme des Bundeszuschusses in der Unfallversicherung) auch für die kommenden Jahre stabil sein. Auf Basis dieser positiven wirtschaftlichen und finanziellen Situation der Sozialversicherungsanstalt der Bauern gehen wir mit Zuversicht und Selbstvertrauen in die anstehenden politischen Diskussionen um die Strukturfragen der Österreichischen Sozialversicherung und deren Finanzierung. Ich danke allen VersichertenvertreterInnen und allen MitarbeiterInnen der SVB für die Arbeit im Jahr 2015 und den Einsatz für unsere Versicherten. Mit besten Grüßen Mag. Franz Ledermüller Generaldirektor 4

8 Aktuelles TEIL 5

9 6

10 Schwerpunkte Aktuelles Schwerpunkte Aktuelles 7

11 Aktuelles Schwerpunkte Gratiszahnspange für Kinder und Jugendliche Mit 1. Juli 2015 wurde die kostenanteilsfreie Zahnspange für Kinder und Jugendliche als neue Sachleistung der österreichischen Krankenversicherungsträger so auch der Sozialversicherungsanstalt der Bauern eingeführt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Gratiszahnspange ist, dass die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres beginnt und aus medizinischen Gründen erforderlich ist, das heißt, eine schwere Zahn-, bzw. Kieferfehlstellung der Stufe 4 oder 5 der internationalen IOTN-Skala vorliegt. Versorgungen aus rein kosmetischen Gründen müssen weiterhin von den Versicherten selbst bezahlt werden. Die Gratiszahnspange kann bei ca. 180 Kieferorthopädinnen und -orthopäden, die einen Vertrag mit den Krankenversicherungsträgern abgeschlossen haben, ohne Bewilligung in Anspruch genommen werden. Wenn ein Wahlkieferorthopäde die Behandlung durchführt, muss dagegen eine Bewilligung eingeholt werden. In diesem Fall besteht bei entsprechendem Behandlungserfolg ein Anspruch auf Kostenzuschuss. Liegt keine schwere Zahnfehlstellung vor oder ist der Patient älter als 18 Jahre, leistet die SVB bei Behandlungsnotwendigkeit ebenfalls einen Kostenzuschuss. Neue Gesundheitsaktion: Pflegende und ihr Kind mit Beeinträchtigung Nach einem erfolgreichen Pilotturnus wurde der Erholungsaufenthalt für Pflegende mit einem Kind mit Beeinträchtigung im Jahr 2015 neu in das Programm der SVB-Gesundheitsaktionen aufgenommen. Dieser zweiwöchige Aufenthalt bietet Frauen und Männern aus dem bäuerlichen Bereich, die ein Kind mit körperlicher und/oder geistiger Beeinträchtigung zuhause pflegen, eine wohlverdiente Auszeit und Erholung. Zur Entlastung von der Pflege ist vor Ort eine zeitweise Betreuung der Kinder sichergestellt. Durch den Austausch mit Gleichgesinnten, Weitergabe von Tipps für die Pflege und Gespräche mit einer Psychologin werden die Pflegenden in ihrer Situation unterstützt. Zahlreiche Aktivitäten, Ausflüge und Entspannungsübungen runden das abwechslungsreiche Programm ab. 50 Jahre Bauern-Krankenversicherung Ein wichtiger Meilenstein für die bäuerlichen Familien war die Einführung der Bauern-Krankenversicherung im Jahr 1965 also vor genau 50 Jahren. Somit war die bäuerliche Berufsgruppe die letzte, die in den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz miteinbezogen wurde. Bei Krankheit mussten der landwirtschaftliche Betriebsführer und seine Angehörigen nicht mehr um ihre finanzielle Existenz fürchten. Denn der Besuch beim Arzt, Medikamente und Spitalsaufenthalt wurden zu Leistungen der Krankenkasse und folglich für die bäuerliche Familie leistbar. In den letzten 50 Jahren wurde das Leistungsspektrum laufend ausgebaut, weiterentwickelt und an die berufsspezifischen Bedürfnisse des Bauernstandes angepasst. Eine bedeutsame Errungenschaft war der Abschluss eines Gesamtvertrages zwischen der Bauern-Krankenkasse und der österreichischen Ärztekammer im Jahr 1975, der den Versicherten einen Kostenschutz bietet. Mit dem SVB-Krankenschein konnte im Jahr 1998 das bisherige Geldleistungssystem durch ein Sachleistungssystem abgelöst werden. Im Rahmen der Generalversammlung der SVB im Herbst 2015 wurde der 50-jährigen Geschichte der bäuerlichen Krankenversicherung gedacht und entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung gestellt. 8 Aktuelles

12 Schwerpunkte Aktuelles Überprüfung von Schwerarbeitszeiten im Einzelfall Nach einer Prüfung der Vorgehensweise der SVB beim Thema Schwerarbeit durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK), hat die SVB mit Vorstandsbeschluss vom 29. September 2015 ihre Verwaltungspraxis in diesem Bereich geändert. Ab dem Jahr 2016 überprüft die SVB im Einzelfall, ob die jeweilige Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft als Schwerarbeit einzustufen ist. Dies erfolgt mittels Fragebogen, der Antragstellern auf Schwerarbeitspension, vorzeitige Alterspension bei Schwerarbeit oder auf die bescheidmäßige Feststellung ihrer Schwerarbeitszeiten von der SVB zugesandt wird. Auf diesem Fragebogen werden vor allem die Angaben zur Betriebsgröße, zu den verschiedenen land(forst)wirtschaftlichen Tätigkeiten sowie zum jeweiligen Zeitaufwand für die Beurteilung herangezogen, ob Schwerarbeit vorliegt. Ergibt sich daraus, dass die Voraussetzungen für Schwerarbeit nicht erfüllt sind, ist der regionale Leistungsausschuss der SVB mit dem Antrag zu befassen, der die endgültige Entscheidung trifft. Pensionsvorausberechnung für pensionsnahe Geburtsjahrgänge Als Orientierungshilfe hinsichtlich ihres künftigen Pensionsantrittes wurde an Bäuerinnen und Bauern, die in den Jahren 1955 bis 1960 geboren sind, von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern im November 2015 eine Pensionsvorausberechnung übermittelt. Auch die Pensionsversicherungsanstalt hat eine entsprechende Information an ihre Versicherten versendet. Daher erhielten Nebenerwerbsbauern, die auch eine andere Erwerbstätigkeit ausüben und somit auch nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) pensionsversichert sind, ihre Pensionsvorausberechnung von der Pensionsversicherungsanstalt. Dieses Schreiben informierte die Versicherten über die möglichen Zeitpunkte ihres Pensionsantrittes bei einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer inklusive Langzeitversichertenregelung, bei einer Korridorpension oder der regulären Alterspension. Um den Pensionsantritt besser planen zu können, wurde die jeweils zu erwartende Pensionshöhe angegeben. Dabei wurde angenommen, dass bis zur Pensionierung weiter Pensionsversicherungszeiten erworben werden. So wurde ersichtlich, wie es sich auf die Pensionshöhe auswirkt, wenn die Pension nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt, sondern erst zum Regelpensionsalter in Anspruch genommen wird. Kostenzuschuss für Waldarbeiterschutzausrüstung bei Sturmschäden oder Eisbruch Aufgrund der enormen Waldschäden durch den Sturm Niklas im April 2015 und des Eisbruchs im Winter 2014/2015 waren viele Bäuerinnen und Bauern in ganz Österreich mit der Schadholzaufbereitung in ihren Wäldern beschäftigt. Um die Verletzungsgefahr bei diesen Arbeiten zu mindern, unterstützte die SVB nach Beratung und Beschlussfassung im Vorstand die betroffenen Betriebsführer in Form eines Kostenzuschusses in Höhe von 60 Euro beim Ankauf einer Waldarbeiterschutzausrüstung im Wert von mindestens 110 Euro. Website der SVB in neuem Design Die Website der SVB, die unter aufrufbar ist, bietet umfassende Informationen über alle Bereiche der bäuerlichen Sozialversicherung. Um das Auffinden der gewünschten Inhalte zu erleichtern und der Website ein zeitgemäßes Aussehen zu verleihen, wurde der Internet- Aktuelles 9

13 Aktuelles Schwerpunkte auftritt der SVB, wie auch jener der anderen Sozialversicherungsträger, Ende März 2015 auf neue Beine gestellt. Nicht nur das Design wurde umgestellt, sondern auch die Inhalte der Website wurden benutzerfreundlicher strukturiert. Die Startseite wurde übersichtlicher gestaltet, indem unter der Menüleiste eine zentrale Bildnavigation ergänzt wurde, die direkt zu den einzelnen Themenschwerpunkten führt. 10 Aktuelles

14 Gesetzliche Änderungen Aktuelles Gesetzliche Änderungen Aktuelles 11

15 Aktuelles Gesetzliche Änderungen Allgemeines Der Anpassungsfaktor, mit dem Renten, Pensionen und leistungsbezogene feste Beträge in der Sozialversicherung erhöht werden, wird mit 1,017 festgesetzt. Eigenpensionen mit einem Stichtag im Jahr 2014 und Hinterbliebenenpensionen, die sich aus einer Leistung mit einem Stichtag im Jahr 2014 ableiten, unterliegen der Anpassungsverzögerung und werden erstmals zum 1. Jänner 2016 angepasst. Die Aufwertungszahl, die für die Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage und der festen Beträge, die der Beitragsberechnung dienen, herangezogen wird, wird mit 1,027 festgesetzt. Änderungen im Versicherungs- und Beitragsrecht Im Jahr 2015 beträgt der Beitragssatz in der bäuerlichen Pensionsversicherung 17 Prozent. Mit Zustimmung des Betriebsführers können auch Lebensgefährten, Pflegekinder und pflegende Angehörige, jeweils wenn sie im land(forst)wirtschaftlichen Betrieb mitarbeiten, der Selbstversicherung in der Unfallversicherung beitreten. Gesetzlich definiert, wann eine Beschäftigung hauptberuflich ausgeübt wird: wenn sie der Bestreitung des Lebensunterhaltes dient, oder wenn sie länger als 20 Stunden pro Woche erfolgt, oder wenn sie mehr Zeitaufwand erfordert als eine weitere gleichzeitig ausgeübte Beschäftigung. Ausdrücklich ausgeschlossen ist die hauptberufliche Beschäftigung für die Dauer einer Schul- oder Berufsausbildung (Ausnahme: land(forst)wirtschaftliche Heimpraxis und Heimlehre). Eine Nachentrichtung verjährter Beiträge wegen hauptberuflicher Beschäftigung als Kind in einem land(forst)wirtschaftlichen Betrieb ist ausgeschlossen, wenn sich diese Zeiten mit Zeiten einer Schul- oder Berufsausbildung decken, die ab dem als Ersatzzeiten gegolten haben. Schwiegereltern, die nach erfolgter Übergabe im land(forst)wirtschaftlichen Betrieb hauptberuflich beschäftigt sind, bleiben auch nach dem Tod jener Person, die dieses Verhältnis begründet hat, weiter pflichtversichert. Bei Betriebsführern, die gleichzeitig in einem anderen land(forst)wirtschaftlichen Betrieb hauptberuflich als Kind/Ehegatte beschäftigt sind, bestehen die beiden Versicherungsverhältnisse vorerst unabhängig voneinander; somit können die die Höchstbeitragsgrundlage überschreitenden Beträge erst im Nachhinein erstattet werden. Selbstversicherung in der PV für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes ( 18a ASVG): Die Beitragsgrundlage wird, beginnend ab 2015, etappenweise an jene der Selbstversicherung in der PV für Zeiten der Pflege naher Angehöriger ( 18b ASVG) angeglichen. Weiters muss ab nicht mehr die gänzliche, sondern lediglich eine überwiegende Beanspruchung der Arbeitskraft der Pflegeperson vorliegen. Kein Ruhen mehr von Geldleistungen aus der PV und für Dauerrenten aus der UV bei einem Auslandsaufenthalt. 12 Aktuelles

16 Gesetzliche Änderungen Aktuelles Änderungen im Leistungsrecht der Krankenversicherung und Unfallversicherung Hörgeräte unterliegen ab der allgemeinen satzungsmäßigen Höchstgrenze für den Zuschuss bei der Anschaffung von Hilfsmitteln, diese beträgt das 8-fache der kalendertäglichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage. Kinder und Jugendliche mit einer erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellung erhalten ab die Kieferregulierung als Sachleistung. Die näheren Voraussetzungen dazu sind in der Satzung und Krankenordnung enthalten. Folgende Leistungen werden erbracht: - Frühkindliche (interzeptive) kieferorthopädische Behandlung bei einem Behandlungsbeginn vor dem vollendeten 10. Lebensjahr, - Kieferorthopädische Hauptbehandlung bei einem Behandlungsbeginn vor dem vollendeten 18. Lebensjahr. Die Zuzahlung des Versicherten für eine Kieferregulierung beträgt ab bei Fehlstellungen nach dem IOTN Grad 4 oder 5 wenn sie nicht ohnedies in die Sachleistung fallen weiterhin nur 20 Prozent; bei nicht so schwerwiegenden Fehlstellungen hingegen wird die Zuzahlung auf 50 Prozent erhöht, so wie dies auch vor dem durchgehend der Fall war. Änderungen im Leistungsrecht der Pensionsversicherung Der Ausgleichszulagen-Einzelrichtsatz beträgt im Jahr ,31 Euro, der Familienrichtsatz 1.307,89 Euro. Der Prozentsatz für die Anrechnung des fiktiven Ausgedinges bei Ausgleichszulagenbeziehern beträgt für das Jahr 2014 maximal 14 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes. Das maßgebliche Alter für den Tätigkeitsschutz bei einer Erwerbsunfähigkeitspension gemäß 124 Abs. 2 BSVG ist das vollendete 59. Lebensjahr. Die Wartezeit für die Korridorpension und die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer bei Pensionsstichtagen im Jahr 2015 beträgt 468 für die Bemessung der Leistung zu berücksichtigende Versicherungsmonate (bei vorzeitiger Alterspension bei langer Versicherungsdauer alternativ 438 Beitragsmonate der Pflichtversicherung). Auch bei einer Alterspension nach dem APG gebührt die Bonifikation bei einem Pensionsantritt nach Erreichen des Regelpensionsalters frühestens ab dem Zeitpunkt, in dem die Mindestversicherungszeit erfüllt ist. Änderungen im Bereich des Bundespflegegeldgesetzes Für Anträge ab dem gilt, dass der durchschnittliche monatliche Pflegebedarf bei Pflegegeld der Stufe 1 mehr als 65 Stunden betragen muss, bei Pflegegeld der Stufe 2 mehr als 95 Stunden. Auch für Kindergartenkinder im letzten Jahr vor der Schulpflicht kann ein Anspruch auf Pflegegeld entstehen. Die Mitwirkungspflichten des Anspruchswerbers werden in dem Sinne erweitert, dass dieser auch Ansprüche auf anrechenbare ausländische Geldleistungen nachweislich geltend zu machen hat Aktuelles 13

17 14 Aktuelles

18 Rechnungsabschluss TEIL 15

19 16

20 Gesamtsicht Rechnungsabschluss Gesamtsicht Rechnungsabschluss 17

21 Rechnungsabschluss Gesamtsicht Nach den Weisungen für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Sozialversicherungsträger und des Hauptverbandes (Rechnungsvorschriften - RV) hat der Geschäftsbericht alle wichtigen Vorgänge, die sich beim Versicherungsträger im Laufe des Berichtsjahres ereignet haben, darzustellen, soweit sie nicht aus den Angaben des Rechnungsabschlusses und den statistischen Nachweisungen zu ersehen sind. Der Geschäftsbericht des Versicherungsträgers hat insbesondere eine Erläuterung des Rechnungsabschlusses zu enthalten. Bestandteile des Rechnungsabschlusses sind die Erfolgsrechnung und die Schlussbilanz. Unter anderem sind auch die besonderen, für den Gesamt- und Teilerfolg des Berichtsjahres, maßgebenden Umstände darzulegen. Dabei sind auch wesentliche Abweichungen vom Rechnungsabschluss für das unmittelbar vorangegangene Geschäftsjahr zu erörtern. In den folgenden Berichtsteilen zum Jahresabschluss 2015 wird nicht nur das Jahr 2014, sondern als ergänzende Information auch das Jahr 2013 dargestellt. Gebarung Gemessen an den Relationen zwischen Erträgen und Aufwendungen zeigen die Kennzahlen in der Krankenversicherung positive Ergebnisse. Die Unfallversicherung bilanziert ab 2011 durch den gänzlichen Entfall des Bundesbeitrages - ausgelöst durch das Budgetbegleitgesetz stark negativ. In der Pensionsversicherung leistet der Bund im Rahmen seiner Ausfallhaftung einen Beitrag in der Höhe des Betrages, um den die Aufwendungen die Erträge übersteigen, wodurch ein fast ausgeglichenes Ergebnis entsteht. Lediglich die Dotierung des Unterstützungsfonds bewirkt in der Pensionsversicherung einen Bilanzverlust in gleicher Höhe. Die Aufwendungen für das Pflegegeld in der Pensionsversicherung werden zur Gänze vom Bund ersetzt und der Mehraufwand für das Pflegegeld in der Unfallversicherung wird aus der ordentlichen Gebarung der Unfallversicherung abgedeckt, wobei dies in den Zahlen der Unfallversicherung bereits berücksichtigt ist Erträge in der Krankenversicherung , , ,95 + 7,5 Aufwendungen in der Krankenversicherung , , ,62 + 2,5 Bilanzgewinn/Bilanzverlust , , , ,2 Erträge in der Unfallversicherung , , ,48 + 1,1 Aufwendungen in der Unfallversicherung , , ,90 + 0,1 Bilanzgewinn/Bilanzverlust , , ,42-6,1 Erträge in der Pensionsversicherung , , ,13 + 2,5 Aufwendungen in der Pensionsversicherung , , ,13 + 2,5 Bilanzgewinn/Bilanzverlust , , ,00-0,0 Erträge BPGG/PV , , ,25-0,1 Aufwendungen BPGG/PV , , ,25-0,1 Bilanzgewinn/Bilanzverlust Summe Erträge KV / UV / PV / BPGG-PV , , ,81 + 3,2 Summe Aufwendungen KV / UV / PV / BPGG-PV , , ,90 + 2,2 Bilanzgewinn / Bilanzverlust , , , ,4 18 Rechnungsabschluss

22 Gesamtsicht Rechnungsabschluss Das Gebarungsvolumen, welches sich an der Summe der Aufwendungen orientiert, hat sich um 2,2 % erhöht. Gebarungsvolumen in der Krankenversicherung , , ,62 + 2,5 in der Unfallversicherung *) , , ,90 + 0,1 in der Pensionsversicherung , , ,13 + 2,5 im BPGG/PV , , ,25-0,1 Summe Gebarungsvolumen , , ,90 + 2,2 *) inkl. BPGG/UV , , ,34-2,8 Für das Pflegegeld aus der Pensionsversicherung ist die SVB vollziehende Stelle. Der Mehraufwand wird zur Gänze vom Bund ersetzt. Ohne Pflegegeld-PV beträgt das Gebarungsvolumen Mio., wovon auf den Bund 69,5 % und auf die Versicherten 30,5 % fallen. Rechnungsabschluss 19

23 Rechnungsabschluss Gesamtsicht Mittelherkunft / Mittelverwendung Krankenversicherung Mittelherkunft / Mittelverwendung in der Krankenversicherung Beiträge der Versicherten , , ,15 + 1,5 Sonstige Erträge , , ,53 + 5,0 Bundesmittel , , , ,9 Mittelherkunft , , ,95 + 7,5 Ärztliche Hilfe und gleichgestellte Leistungen , , ,70 + 2,5 Heilmittel , , ,24 + 2,3 Anstaltspflege und medizinische Hauskrankenpflege , , ,94 + 1,5 Andere Versicherungsleistungen , , ,86 + 2,1 Sonstige Aufwendungen , , ,88 + 8,0 Mittelverwendung , , ,62 + 2,5 Details zu den Bundesmitteln in der Krankenversicherung Hebeanteil zur Krankenversicherung der Pensionisten , , , ,0 Beiträge für Angehörige von Wehrpflichtigen 503,91 812, ,0 Ersätze für Betriebshilfe (70 % der Aufwendungen) , , ,0 Ersätze für Wochengeld (70 % der Aufwendungen) , , ,67 + 9,9 Ersätze für Mutter-Kind-Pass-Leistungen , , ,00 + 2,1 Beihilfenzuschlag lt. GSBG , , ,00 + 5,7 Fonds für Zahngesundheit 447i ASVG ,90 Summe Bundesmittel , , , ,9 Unfallversicherung Mittelherkunft / Mittelverwendung in der Unfallversicherung Beiträge der Versicherten , , ,97 + 0,8 Sonstige Erträge , , , ,5 Bundesmittel 900,00 810,00 450,00-44,4 Mittelherkunft , , ,48 + 1,1 Rentenaufwand inkl. Abfertigungen, Abfindungen , , ,90-1,2 Andere Versicherungsleistungen , , ,29 + 4,4 Sonstige Aufwendungen , , ,71 + 0,7 Mittelverwendung , , ,90 + 0,1 Details zu den Bundesmitteln in der Unfallversicherung Entschädigung für Kriegsgefangene 900,00 810,00 450,00-44,4 Beiträge des Bundes (⅓ der Beiträge) Summe Bundesmittel 900,00 810,00 450,00-44,4 20 Rechnungsabschluss

24 Gesamtsicht Rechnungsabschluss Pensionsversicherung Mittelherkunft / Mittelverwendung in der Pensionsversicherung Beiträge der Versicherten *) , , ,87 + 2,9 Sonstige Erträge , , ,35 + 4,8 Bundesmittel , , ,91 + 2,3 Mittelherkunft , , ,13 + 2,5 Pensionsaufwendungen , , ,28 + 1,7 Ausgleichszulagen , , ,13-3,0 Beiträge zur Krankenversicherung der Pensionisten , , , ,0 Andere Versicherungsleistungen , , ,67 + 1,1 Sonstige Aufwendungen , , ,35-0,1 Mittelverwendung , , ,13 + 2,5 *) Beitragssatz für Versicherte ab : 15,5%, ab : 16,0%, ab : 16,5%, ab : 17,0% Details zu den Bundesmitteln in der Pensionsversicherung Partnerleistung 1) , , ,00-7,5 abzüglich Abgabe von land- und forstw. Betrieben 2) , , ,46-4,2 Partnerleistung ohne Abgabe , , ,54-8,3 Teilversicherte , , ,41 Ausfallhaftung des Bundes , , ,33 + 1,8 Ausgleichszulagen , , ,13-3,0 Entschädigung für Kriegsgefangene , , ,50-18,2 Bundesmittel gesamt , , ,91 + 2,3 1) "Beitragssatz" für Partnerleistung ab : 7,3%, ab : 6,8%, ab : 6,3%, ab : 5,8% 2) Die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ist als "zusätzliche Beitragsleistung" der Versicherten zu werten. Pflegegeld in der Pensionsversicherung Mittelherkunft / Mittelverwendung des BPGG/PV Sonstige Erträge , , , ,0 Ersatzleistung des Bundes , , ,28-0,1 Mittelherkunft , , ,25-0,1 Pflegegeld , , ,41-0,6 Sonstige Aufwendungen , , , ,0 Mittelverwendung , , ,25-0,1 Rechnungsabschluss 21

25 Rechnungsabschluss Gesamtsicht Pflegegeld in der Unfallversicherung Mittelherkunft / Mittelverwendung des BPGG/UV Sonstige Erträge 2.457, ,38 37,32-99,4 Ersatzleistung des Bundes , , ,58-18,6 Überweisung der Unfallversicherung (Mehraufwand) , , ,44-1,9 Mittelherkunft , , ,34-2,8 Pflegegeld , , ,70-2,8 Sonstige Aufwendungen , , ,64-1,8 Mittelverwendung , , ,34-2,8 Finanzstatus Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass sich die finanzielle Situation der Anstalt mit dem Geschäftsjahr 2015 insgesamt verbessert hat, da dem Gewinn in der Krankenversicherung von rd. 59,6 Mio. Euro ein niedrigerer Verlust in der Unfallversicherung von rd. 14,9 Mio. Euro gegenüber steht. Obwohl es diesen Bilanzgewinn von rund 59,6 Mio. Euro gegeben hat, hat sich die Allgemeine Rücklage in der Krankenversicherung nur um ca. 20 Mio. auf rund 165,5 Mio. Euro erhöht, weil durch eine Erweiterung der Ermächtigungsbestimmung des 204 Abs. 6 BSVG ab die Möglichkeit geschaffen wurde, Rücklagen der Krankenversicherung in den Versicherungszweig der Unfallversicherung übertragen zu können wurden deshalb 40 Mio. Euro von der Krankenversicherung in die Unfallversicherung übertragen. Die Leistungssicherungsrücklage ist in der Krankenversicherung Ende 2015 mit einem Sollbetrag von rund 43,5 Mio. Euro voll dotiert. Insbesondere durch vorerwähnten Rücklagentransfer beträgt die Allgemeine Rücklage in der Unfallversicherung am Ende des Jahres 2015 rund 61,8 Mio. Euro. Die Leistungssicherungsrücklage hat per den erforderlichen Sollstand von rund 8,1 Mio. Euro. In der Pensionsversicherung ist die Leistungssicherungsrücklage nicht voll dotiert und es gibt auch keine Allgemeine Rücklage. Durch die Ausfallhaftung des Bundes ergibt sich praktisch ein ausgeglichenes Ergebnis. Nur die Dotierung des Unterstützungsfonds ist von der Ausfallhaftung nicht umfasst. Durch die nicht am konkreten jeweiligen Finanzierungsbedarf orientierte monatliche Bevorschussung der Beiträge des Bundes mussten dadurch entstandene finanzielle Engpässe mit kreditorischen Maßnahmen überbrückt bzw. Überschüsse kurzfristig veranlagt werden. 22 Rechnungsabschluss

26 Krankenversicherung Rechnungsabschluss Krankenversicherung Rechnungsabschluss 23

27 Rechnungsabschluss Krankenversicherung Erfolgsrechnungen Bezeichnung Beiträge für a) pflichtversicherte Selbständige , , ,75 + 1,4 b) pflichtversicherte Angehörige , , ,77 + 1,2 c) freiwillig Versicherte , , ,32 + 2,3 d) pflichtversicherte Pensionisten , , , ,9 e) Familienangehörige der Wehrpflichtigen 503,91 812, ,0 f) Zusatzbeitrag für Angehörige , , ,03-14,2 Zusatzbeitrag in der KV , , ,53 + 1,8 Summe der Beiträge , , ,85 + 7,8 Beitragszuschläge , , ,72 + 2,7 Ersätze für Leistungsaufwendungen , , ,64 + 9,3 Gebühren, Kostenbeteiligungen und Kostenanteile a) Rezeptgebühren , , ,16 + 9,7 b) Service-Entgelt c) Kostenbeteiligungen , , ,58-4,9 d) Kostenanteile , , ,05 + 0,7 Sonstige betriebliche Erträge , , ,34 + 6,2 Summe der Erträge , , ,34 + 7,6 Krankenbehandlung a) Ärztliche Hilfe und gleichgestellte Leistungen , , ,70 + 2,5 b) Heilmittel (Arzneien) , , ,24 + 2,3 c) Heilbehelfe und Hilfsmittel , , ,45 + 4,2 Zahnbehandlung und Zahnersatz a) Zahnbehandlung , , ,58-1,8 b) Zahnersatz , , ,23-1,2 Anstaltspflege und med. Hauskrankenpflege a) Verpflegskosten und sonstige Leistungen , , , ,2 b) Überweisung an den Krankenanstaltenfonds , , ,01 + 1,3 c) Medizinische Hauskrankenpflege , , ,04 + 3,2 Mutterschaftsleistungen a) Arzt(Hebammen)hilfe , , ,31 + 8,0 b) Anstalts(Entbindungsheim)pflege , , ,50 + 3,2 c) Betriebshilfe , , ,0 d) Wochengeld , , ,10 + 9,9 Medizinische Rehabilitation , , ,18 + 2,0 Gesundheitsfestigung und Krankheitsverhütung , , , ,7 Früherkennung von Krankheiten und Gesundheitsförderung a) Jugendlichenuntersuchungen b) Vorsorge(Gesunden)untersuchungen , , ,28 + 1,2 c) Gesundheitsförderung und sonstige Maßnahmen , , ,26-11,3 Bestattungskostenzuschuss Fahrtspesen und Transportkosten für Leistungsempfänger a) Fahrtspesen 885,32 802,83 532,21-33,7 b) Transportkosten , , ,04-0,2 Vertrauensärztlicher Dienst und sonstige Betreuung , , , ,7 Summe der Versicherungsleistungen , , ,74 + 2,0 Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand , , ,15 + 5,2 Abschreibungen a) vom Anlagevermögen , , ,03-0,3 b) vom Umlaufvermögen , , ,10-4,6 Sonstige betriebliche Aufwendungen , , ,93 + 0,3 Summe der Aufwendungen , , ,95 + 2,2 Betriebsergebnis , , ,39 - Vermögenserträgnisse von a) Wertpapieren , , , ,0 b) Darlehen c) Geldeinlagen , , ,96-17,8 d) Haus- und Grundbesitz e) Verkauf von Finanzvermögen , , ,0 Finanzaufwendungen a) Zinsaufwendungen - - 1,54 - b) aus Haus- und Grundbesitz c) aus dem An- und Verkauf von Finanzvermögen ,00 - Finanzergebnis , , ,07 - Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit , , ,46 - außerordentliche Erträge , , ,00 + 5,7 außerordentliche Aufwendungen außerordentliches Ergebnis , , ,00 - Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag , , ,46 - Auflösung von Rücklagen Zuweisung an Rücklagen , , ,13-1,6 Bilanzgewinn / Bilanzverlust , , ,33-24 Rechnungsabschluss

28 Krankenversicherung Rechnungsabschluss Erträge und Aufwendungen der Krankenversicherung Die in der Erfolgsrechnung für das Betriebsergebnis zu berücksichtigenden Erträge sind um 7,6 % höher als im Vorjahr, während die entsprechenden Aufwendungen um 2,2 % angestiegen sind. Dadurch hat sich das Betriebsergebnis von +0,8 Mio. im Jahr 2014 auf +30,6 Mio. im Jahr 2015 verbessert. Eine Ursache für diese Verbesserung ist das Auslaufen der im Budgetbegleitgesetz 2011 festgelegten Absenkung des Hebesatzes für die Überweisung der Krankenversicherungsbeiträge der Pensionisten von der Pensionsversicherung zur Krankenversicherung. Im außerordentlichen Ergebnis sind unter den Erträgen die GSBG-Zahlungen ausgewiesen. Insgesamt hat sich für das Jahr 2015 mit einem Bilanzgewinn von rund 59,6 Mio. Euro ein besseres Ergebnis als 2014 ergeben. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Erfolgsrechnungspositionen finden sich nachfolgend in diesem Bericht. Leistungen der Krankenversicherung Die Grafik macht deutlich, dass die Aufwendungen für ärztliche Hilfe, Heilmittel und die Überweisung an den Krankenanstaltenfonds den überwiegenden Anteil an den Versicherungsleistungen darstellen: Die anderen Versicherungsleistungen umfassen Verpflegskosten und sonstige Leistungen, die medizinische Hauskrankenpflege, Mutterschaftsleistungen, die medizinische Rehabilitation, die Gesundheitsfestigung und Krankheitsverhütung, Vorsorge(Gesunden)untersuchungen, die Gesundheitsförderung und sonstige Maßnahmen, Fahrtspesen und Transportkosten sowie den vertrauensärztlichen Dienst. Rechnungsabschluss 25

29 Rechnungsabschluss Krankenversicherung Beitragseinnahmen Beiträge Beiträge für pflichtversicherte Selbständige , , ,75 + 1,4 pflichtversicherte Angehörige , , ,77 + 1,2 freiwillig Versicherte , , ,32 + 2,3 pflichtversicherte Pensionisten , , , ,9 Familienangehörige der Wehrpflichtigen 503,91 812, ,0 Zusatzbeitrag für Angehörige , , ,03-14,2 Zusatzbeitrag in der KV , , ,53 + 1,8 Summe der Beiträge , , ,85 + 7,8 Sowohl die Anzahl der pflichtversicherten Pensionisten ist von 2014 auf 2015 von auf mit -0,5 % als auch die Anzahl der anderen in der Krankenversicherung pflichtversicherten Personen von auf geringfügig um 1,0 % zurückgegangen. Detaillierte Informationen dazu finden sich im statistischen Teil dieses Berichtes. Der allgemein beitragsrelevante Faktor 2015 war für die Aktiven die Aufwertungszahl von 1,027. Bei den Pensionisten ist die Berechnungsbasis die zur Auszahlung gelangende Pension (inkl. Kinderzuschuss und Ausgleichszulage) und Pensionssonderzahlung, sofern keine Ausnahme von der Krankenversicherung besteht und es sich nicht um eine Waisenpension handelt (für welche kein Beitrag zu entrichten ist). Die Beiträge für pflichtversicherte Pensionisten setzen sich zusammen aus den von den Pensionszahlungen einbehaltenen Beiträgen und dem von der SVB aus dem Versicherungszweig der Pensionsversicherung an die Krankenversicherung zu überweisenden Betrag. Seit dem Jahr 2008 ist von den Pensionszahlungen ein Betrag von 5,0 % sowie ein Ergänzungsbeitrag von 0,1 % einzubehalten, wenn und solange sich der in Betracht kommende Pensionist ständig im Inland aufhält. Die SVB als Träger der Pensionsversicherung hat den einbehaltenen Ergänzungsbeitrag sowie im Jahr % (durch das Budgetbegleitgesetz 2011 reduzierte Werte: 2014 waren es 360 %, 2013 waren es 365 %, 2012 waren es 370 %; 2011 waren es 374 % und 2010 waren es noch 397 %) der aufgrund des Beitragssatzes von 5,0 % einbehaltenen Beiträge (Einbehalt = 100 %; Hebeanteil = 297 %) an die von ihr durchgeführte Krankenversicherung zu überweisen. Die Einnahmen aus dem Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung im Ausmaß von 0,5 % der Beitragsgrundlage sind für die Spitalsfinanzierung zweckgebunden. 26 Rechnungsabschluss

30 Krankenversicherung Rechnungsabschluss Weitere Ertragspositionen Beitragszuschläge Gemessen am gesamten Beitragsaufkommen der Aktiven machen die Beitragszuschläge im Jahr 2015 nur 0,24 % aus: Beitragszuschläge , , ,72 + 2,7 Ersätze für Leistungsaufwendungen Die Ersätze für Leistungsaufwendungen sind in einer Einzelnachweisung zum Rechnungsabschluss - wie unten dargestellt - aufzugliedern. Ersätze aus Schadenersatzansprüchen variieren im Zeitablauf naturgemäß sehr stark und sind auch praktisch wenig beeinflussbar. Gemäß Stabilitätsgesetz 2012 wurde das GSBG dahingehend geändert, dass an Stelle der pauschalierten Abgeltung ab eine 1:1-Abgeltung der nicht abziehbaren Vorsteuerbeträge getreten ist. Da auch die bis dahin geltende Regelung zu einem vollständigen Ersatz der Vorsteuer geführt hat, ergibt sich dadurch für die SVB bei den Ersätzen gemäß GSBG keine Änderung. Die seit 2013 höheren Ersätze aus dem FLAF sind im Zusammenhang mit der Erhöhung des Wochengeldes ab 2013 von knapp 27 auf 50 Euro (2015: 52,07 Euro) zu sehen, da die entstandenen Aufwendungen an Wochengeld und Betriebshilfe zu 70 % aus den Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds ersetzt werden. Die Steigerung bei den Ersätzen ist auf die ab 1. Juli 2015 neu in Kraft getretene Regelung betreffend der Kieferregulierungen für Kinder und Jugendliche zurückzuführen. Demnach gibt es für schwerwiegende Zahnfehlstellungen, wenn die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wird, die sogenannte Gratiszahnspange. Die Finanzierung erfolgt über den beim Hauptverband neu eingerichteten Zahngesundheitsfonds. Der Anstieg bei den Ersätzen von Landesgesundheitsfonds steht im Zusammenhang mit der Aktion Fit4life. Ersätze für Leistungsaufwendungen Ersätze aus Schadenersatzansprüchen 178 BSVG , , , ,3 Sonstige Ersätze , , ,78 + 1,3 Kostenersatz für Mutter-Kind-Pass-Leistungen , , ,00 + 2,1 Beihilfe für nicht abziehbare Vorsteuer , , ,34 + 3,4 Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe, Betriebshilfe und Wochengeld , , ,67 + 9,7 Ersätze von Landesgesundheitsfonds u. -plattformen , , , ,2 Fonds für Zahngesundheit ,90 Fremdkassen-Beihilfen-Äquivalent , ,34-34,7 Summe , , ,64 + 9,3 Rechnungsabschluss 27

31 Rechnungsabschluss Krankenversicherung Rezeptgebühren Die Rezeptgebühr wurde ab Jahresbeginn 2015 von 5,40 auf 5,55 erhöht. Die ab geltende Regelung zur Rezeptgebührenobergrenze (Deckelung der Rezeptgebühr mit 2 % des Nettoeinkommens) beeinflusst ebenfalls die Einnahmen aus den Rezeptgebühren und führte zu einem Einnahmenentgang von ungefähr 6 Mio. jährlich. Der Rückgang 2014 ist hingegen auf ein organisatorisches Update für die Aktivierung einer Vorausberechnung zur Abfederung der sich zum Jahresende ergebenden Guthabensproblematik zurückzuführen Rezeptgebühren , , ,16 + 9,7 Kostenbeteiligungen Mit der 40. Ergänzung der Rechnungsvorschriften - Wirksamkeitsbeginn wurde die Bruttomethode für alle Bereiche verpflichtend eingeführt. Das bedeutet, dass Kostenbeteiligungen und/oder Kostenanteile, die bis dahin in der Erfolgsrechnung nicht extra ausgewiesen worden sind, in der ab 2009 neu eingeführten Position Kostenbeteiligungen bzw. unter der schon bestehenden Position Kostenanteile auszuweisen sind. Es handelt sich - vereinfacht ausgedrückt - um jene Kostenbeteiligungen und/oder Kostenanteile, die von den Vertragspartnern direkt eingehoben werden. Die Erweiterung der Bruttomethode ist ergebnisneutral, da sich der Aufwand bei den davon betroffenen Leistungspositionen im gleichen Ausmaß erhöht. Der Rückgang unter dem Punkt Zahnbehandlung ist auf eine ab satzungsmäßige Verringerung der vom Versicherten zu tragenden Beteiligung von 50% auf 20% des Vertragstarifes bei kieferorthopädischen Leistungen zurückzuführen. Weiters steht der Rückgang auch im Zusammenhang mit der ab eingeführten Gratiszahnspange, welche bei schwerwiegenden Zahnfehlstellungen, wenn die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wird, in Anspruch genommen werden kann. Kostenbeteiligungen Zahnbehandlung , , ,46-38,3 Zahnersatz , , ,44-2,8 Medizinische Rehabilitation , , ,62-33,2 Gesundheitsfestigung und Krankheitsverhütung , , ,06 + 4,0 Gesundheitsförderung 7.687, , , ,4 Summe , , ,58-4,9 28 Rechnungsabschluss

32 Krankenversicherung Rechnungsabschluss Kostenanteile In der Position Kostenanteile werden (siehe auch vorstehende Anmerkungen bei den Kostenbeteiligungen) die von der SVB vorgeschriebenen Kostenanteile und die Behandlungsbeiträge im Zusammenhang mit der vertragsärztlichen Hilfe ausgewiesen. Der Behandlungskostenbeitrag wurde 2014 von 8,73 auf 8,92 und 2015 auf 9,16 angehoben. Ab Einführung der Chipkarte ist diese Gebühr bei Überweisung an Fachärzte nicht nochmals zu entrichten. Wenn auch ein Zahnarzt konsultiert wird, fallen daher höchstens 2 Behandlungsbeiträge pro Quartal an. Die bis 2014 unter dem Punkt Zahnbehandlung ausgewiesenen Beträge sind ab 2015 den Kostenbeteiligungen zugeordnet. Kostenanteile Behandlungskostenbeiträge , , ,26 + 1,1 Ärztliche Hilfe und gleichgestellte Leistungen , , ,69 + 1,2 Zahnbehandlung , , ,57 + 0,0 Kostenanteile , , ,79 + 0,2 Ärztliche Hilfe und gleichgestellte Leistungen , , ,20 + 1,3 Heilbehelfe und Hilfsmittel , , ,61 + 0,9 Zahnbehandlung , ,41-12,46-100,0 Medizinische Hauskrankenpflege , , ,76 + 5,7 Transportkosten , , ,68 + 0,0 Summe , , ,05 + 0,7 Sonstige betriebliche Erträge Die größte Einzelposition unter den sonstigen betrieblichen Erträgen stellt das Pharmapaket dar. Es basiert auf dem zwischen der Pharmawirtschaft und dem Hauptverband in Vertretung der Krankenversicherungsträger abgeschlossenen Rahmen-Pharmavertrag beträgt der gesamte Solidarbeitrag (davon als Finanzierungsbeitrag öffentlicher Apotheken und als zweckgebundener Betrag für die Gesundheitsförderung). Unter der Position Andere sind die für die Krankenversicherung anteiligen Beträge aus der Gewinnausschüttung der teilprivatisierten ehemaligen Eigenen Einrichtungen (an denen die SVB mit 26 % beteiligt ist) enthalten. Diese Gewinnausschüttungen sind intern nach der Frequenz (Anzahl der Verpflegstage im betreffenden Geschäftsjahr) auf die Versicherungszweige zu verteilen. Darüber hinaus sind hier auch Heilmittelgutschriften (Gutschriften von Pharmafirmen) enthalten. Sonstige betriebliche Erträge Nicht rückgeforderte Guthaben der Versicherten 261, , ,38 + 8,2 Verkaufserlöse 194, ,14 261,97-76,9 Skonti , , ,55 + 8,6 Erträge aus weitervermieteten Räumlichkeiten , , ,94-12,7 Aliquote Beihilfe für nicht abziehbare Vorsteuer , , , ,9 Pharmapaket , , ,51-1,6 Andere , , , ,5 Summe , , ,34 + 6,2 Rechnungsabschluss 29

33 Rechnungsabschluss Krankenversicherung Versicherungsleistungen Ärztliche Hilfe und gleichgestellte Leistungen Die Position Ärztliche Hilfe und gleichgestellte Leistungen setzt sich aus den in der Tabelle ersichtlichen Teilpositionen zusammen, wobei der Honoraraufwand für Vertragsärzte die entwicklungsbestimmende Größe darstellt und im Jahr 2015 keine Veränderung zum Vorjahr aufweist. Die Änderungsursachen bei den anderen Einzelpositionen sind vielschichtig und zum Teil auch bundesländerweise unterschiedlich. Im Zusammenhang mit den einzelnen Aufwandsentwicklungen stehen auch die Fallzahlenentwicklungen über die E-Card-Konsultationen bei Vertragsärzten, welche im statistischen Teil dieses Berichtes nach einzelnen Fachgebieten ersichtlich sind. Auch kommt es durch Nachverrechnungen öfters zu Aufwandsverschiebungen innerhalb der einzelnen Jahre, wie dies zum Beispiel im Jahr 2015 bei den Vertragslogopäden und den SV- Abkommen der Fall war. Der Anstieg bei den Wahlphysiotherapeuten ist auf eine Erhöhung der in der Satzung festgeschriebenen Kostenzuschüsse zurückzuführen. Ärztliche Hilfe und gleichgestellte Leistungen Leistungen durch Vertragsärzte , , ,00 + 0,0 Leistungen durch Wahlärzte , , ,52 + 8,5 Ambulante Leistungen in Krankenanstalten , , ,94 + 3,2 Ambulante Leistungen in sonstigen Einrichtungen , , ,68 + 7,4 Leistungen durch Vertragspsychotherapeuten , , ,44 + 3,3 Leistungen durch Wahlpsychotherapeuten , , , ,8 Leistungen durch Vertragspsychologen , , ,57-8,0 Leistungen durch Wahlpsychologen 7.696, , , ,4 Leistungen durch Vertragsphysiotherapeuten , , ,45 + 6,8 Leistungen durch Wahlphysiotherapeuten , , , ,8 Leistungen durch Vertragslogopäden , , , ,8 Leistungen durch Wahllogopäden , , ,99-1,2 Leist. aufgrund von Sozialversicherungsabkommen , , , ,4 Nicht abziehbare Vorsteuer , , , ,6 Sonstiges , , ,21-7,4 Summe , , ,70 + 2,5 30 Rechnungsabschluss

34 Krankenversicherung Rechnungsabschluss Heilmittel Einflussfaktoren für die Aufwandsveränderungen insgesamt sind unter anderem Preise und Packungsgrößen, Verschreibungs- und Konsumverhalten, Generikaanteile, Verhandlungsergebnisse mit Partnern und die demografische und gesundheitliche Entwicklung der bäuerlichen Bevölkerung. Nachdem der Heilmittelaufwand in den Jahren stagnierte, ist er ab 2014 wieder gestiegen. Der Anstieg war aber sowohl 2015 als auch 2014 im Vergleich zu allen Krankenversicherungsträgern (2015: +5,0 %, 2014: +5,4 %) nur halb so hoch. Einerseits hat es eine rückläufige Anzahl von verschriebenen Packungen gegeben, und es steht diese Rückläufigkeit auch im Zusammenhang mit einem Rückgang der Anzahl der Patienten mit Heilmittelbezug. Andererseits wurde der kräftigere Anstieg der Preiskomponente, welcher durch die Situation am Medikamentenmarkt geprägt ist, teilweise durch die Rückläufigkeit der Mengen kompensiert. Das ergibt in Summe eine vergleichsweise moderate Steigerungsrate. Die Fallzahlenentwicklung zu den Heilmittelverordnungen findet sich im Statistikteil des Jahresberichtes. Heilmittel Öffentliche Apotheken *) , , ,10 + 3,3 Hausapotheken , , ,09 + 0,6 Nicht abziehbare Vorsteuer , , ,05 + 2,4 Summe , , ,24 + 2,3 *) inklusive Kostenzuschüsse (2013: rd , 2014: rd , 2015: rd ) Heilbehelfe und Hilfsmittel Die Position Heilbehelfe und Hilfsmittel kann - wie in der Tabelle ersichtlich - detailliert werden und umfasst solche Behelfe, die zur Heilung oder Linderung des Krankheitszustandes dienen. Heilbehelfe und Hilfsmittel Brillen, Augenprothetik und Instandsetzung , , ,10-4,6 Orthopäd. Schuheinlagen, Bruchbänder und Instandsetzung , , ,85-5,4 Sonstige notwendige Heilbehelfe und Instandsetzung , , ,61 + 1,1 In Apotheken abgegebene Heilbehelfe und Hilfsmittel 9.929, , ,38-23,8 Hilfsmittel, Reparaturen, Instandsetzung Krankenfahrstühle , , ,45 + 7,9 Nicht abziehbare Vorsteuer , , ,06 + 4,0 Summe , , ,45 + 4,2 Rechnungsabschluss 31

35 Rechnungsabschluss Krankenversicherung Zahnbehandlung Der Zahnbehandlerfaktor, mit dem die meisten Zahntarife für 2015 verändert wurden, betrug 2,37 %. Sowohl die Anzahl der Behandlungsfälle als auch der Einzelleistungen ist bei der Zahnbehandlung von 2014 auf 2015 um -2,8 bzw. -3,5 % gesunken. Die genaue Fallzahlenentwicklung ist dem Statistikteil dieses Berichtes zu entnehmen. Auch die Anzahl der E-Card-Konsultationen ist gesunken. Zahnbehandlung Zahnbehandlung , , ,10-1,5 Kieferregulierung , , ,00-4,8 Nicht abziehbare Vorsteuer 1.856, , , ,2 Summe , , ,58-1,8 Zahnersatz Die Veränderungen von 2014 auf 2015 erklären sich mit dem oben angeführten Zahnbehandlerfaktor und der entsprechenden Fallzahlenentwicklung im Statistikteil dieses Berichtes. Zahnersatz Neuanschaffung , , ,79-1,2 Instandsetzung , , ,02-1,4 Nicht abziehbare Vorsteuer 1.118, , , ,9 Summe , , ,23-1,2 Verpflegskosten und sonstige Leistungen Diese Position umfasst insbesondere den Pauschalbetrag für stationäre Anstaltspflege in Unfallkrankenhäusern der AUVA sowie den Pauschalbetrag an den Privatkrankenanstaltenfinanzierungsfonds (PRIKRAF). Außerdem sind hier die Überweisungen für das GKH Graz (Albert Schweitzer Klinik) zu verbuchen. Für den Rückgang 2014 sind die Überweisungen an den PRIKRAF verantwortlich. Aufgrund der höheren Anzahl an Verpflegstagen in den Jahren 2011 und 2012 kam es im Jahr 2013 einerseits zu höheren Akontozahlungen sowie andererseits zu einer Nachzahlung bei der Abrechnung des Vorjahres. Der Rückgang 2014 ergibt sich dann als logische Folge kam es wieder zu einem moderaten Anstieg. Verpflegskosten und sonstige Leistungen Anstaltspflege , , , ,5 Überweisung an Unfallkrankenhäuser der AUVA , , ,00 + 3,8 Überweisung an PRIKRAF , , , ,6 Albert Schweitzer Klinik Graz , , ,62-13,3 Nicht abziehbare Vorsteuer , , , ,9 Summe , , , ,2 32 Rechnungsabschluss

36 Krankenversicherung Rechnungsabschluss Überweisung an den Krankenanstaltenfonds Der Aufwand für die Behandlung in landesfondsfinanzierten Krankenanstalten wird gemäß 447f ASVG durch die Entrichtung von Pauschalbeiträgen abgegolten und orientiert sich - mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung - an der Entwicklung der Beitragseinnahmen der Krankenversicherungsträger. Unterschiede zwischen den Krankenversicherungsträgern in der Beitragsentwicklung werden durch den Belastungsausgleich gemäß 322a ASVG ausgeglichen. Der Beitragsentgang in der bäuerlichen Krankenversicherung, infolge der Absenkung des Hebesatzes in der Krankenversicherung der Pensionisten von 2011 bis 2014, vermindert ab dem Jahr 2012 die Überweisungen der SVB an den Krankenanstaltenfonds. Die hohe Gutschrift in der Position Belastungsausgleich für das Vorjahr im Jahr 2015 resultiert aus dem niedrigen Hebesatz von 360 im Jahr Daraus abgeleitet ist es für die bäuerliche Krankenversicherung im Geschäftsjahr 2015 zu folgenden Zahlungen an den Ausgleichsfonds für die Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) gekommen (gerundet auf ganze Euro): Überweisung an den Krankenanstaltenfonds Pauschalbeitrag ,8 Bundesgesundheitsagentur ,2 Landesgesundheitsfonds ,2 Vorjahresabrechnung Pauschalbeitrag ,4 Belastungsausgleich für das Vorjahr Vorjahresabrechnung Bundesgesundheitsagentur Vorjahresabrechnung Landesgesundheitsfonds Summe ,5 Die o.a. Überweisungen sind grundsätzlich aufgrund der Aufwandserhebung 1994 auf die Aufwendungen für ärztliche Hilfe und gleichgestellte Leistungen (Ambulanzkosten) und stationäre Aufenthalte aufzuteilen. Die Aufwendungen für stationäre Aufenthalte verteilen sich schlüsselmäßig aufgrund der Erfolgsrechnung 1994 auf die Aufwandspositionen Überweisung an den Krankenanstaltenfonds, Anstalts(Entbindungsheim)pflege sowie Medizinische Rehabilitation. Somit ergibt sich zusammenfassend folgende Aufteilung der gesamten Überweisungen im Rahmen der Krankenanstaltenfinanzierung: Aufteilung der Überweisung an den Krankenanstaltenfonds Ärztliche Hilfe und gleichgestellte Leistungen , , ,94 + 3,2 Überweisung an den Krankenanstaltenfonds , , ,01 + 1,3 Anstalts(Entbindungsheim)pflege , , ,50 + 3,2 Medizinische Rehabilitation , , ,19 + 3,2 Summe , , ,64 + 1,5 Rechnungsabschluss 33

37 Rechnungsabschluss Krankenversicherung Medizinische Hauskrankenpflege Die medizinische Hauskrankenpflege als krankenhausersetzende Leistung wird anstelle von Anstaltspflege gewährt, wenn und solange es die Art der Krankheit zulässt. Hierdurch soll der Erkrankte außerhalb des Spitals von seinem Arzt (Hausarzt) und dem mit ihm zusammenarbeitenden Pflegepersonal behandelt bzw. betreut werden. Die Position ist von unterschiedlichen vertraglichen Situationen, wie fixen Pauschalbeträgen (mit unterschiedlichen Verteilungsalgorithmen auf einzelne Träger - nach in Anspruch genommenen Einsatztagen oder auch nach dem Versichertenstand) und Einzelfallvergütungen geprägt Medizinische Hauskrankenpflege , , ,04 + 3,2 Mutterschaftsleistungen Die Mutterschaftsleistungen setzen sich wie aus der Tabelle ersichtlich zusammen. Die Anstalts(Entbindungsheim)pflege ergibt sich als bestimmter Prozentsatz der Überweisungen im Rahmen der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (siehe auch die Ausführungen bei der Position Überweisung an den Krankenanstaltenfonds ). Dementsprechend sind auch die jährlichen Steigerungsraten an diese Überweisungen gekoppelt. Durch die starke Anhebung des Wochengeldes ab dem Jahr 2013 von knapp 27 auf 50 Euro täglich (2015: 52,07 Euro) wird die Betriebshilfe praktisch nicht mehr in Anspruch genommen. Das Wochengeld wird zu 70 % aus dem Familienlastenausgleichsfonds (siehe Position Ersätze für Leistungsaufwendungen ) finanziert. Mutterschaftsleistungen Arzt(Hebammen)hilfe , , ,31 + 8,0 Anstalts(Entbindungsheim)pflege , , ,50 + 3,2 Betriebshilfe , , ,0 Wochengeld , , ,10 + 9,9 Summe , , ,91 + 8,0 Medizinische Rehabilitation Die Position Medizinische Rehabilitation umfasst die Aufwendungen für die Unterbringung in Krankenanstalten, die vorwiegend der Rehabilitation dienen, die Überweisung an den Krankenanstaltenfonds, Aufwendungen für Heilbehelfe, Hilfsmittel und Körperersatzstücke, den Personal- und Sachaufwand für Rehabilitationsberater sowie die nicht abziehbare Vorsteuer. Medizinische Rehabilitation Rehabilitation , , ,58-2,3 Heilbehelfe, Hilfsmittel, Körperersatzstücke , , ,88 + 3,5 Reise- und Transportkosten , , ,38-15,1 Nicht abziehbare Vorsteuer , , ,34 + 2,9 Summe , , ,18 + 2,0 34 Rechnungsabschluss

38 Krankenversicherung Rechnungsabschluss Gesundheitsfestigung und Krankheitsverhütung Unter Berücksichtigung des medizinischen Fortschrittes sowie unter Bedachtnahme auf die finanzielle Leistungsfähigkeit als KV-Träger können neben der oder im Anschluss an die Krankenbehandlung geeignete Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit gewährt werden. Die entsprechenden Leistungen sind in der Tabelle ersichtlich. Der starke Anstieg der Krankheitsverhütung ist auf den Kostenzuschuss zur Mundhygiene zurückzuführen, der ab 2014 durch die Satzung neu eingeführt wurde und ab dem Jahr 2015 unter dieser Position ausgewiesen wird. Im Jahr 2014 erfolgte die Verbuchung unter der Position Gesundheitsförderung und sonstige Maßnahmen. Gesundheitsfestigung und Krankheitsverhütung Aufwand für die Pflege in fremden Einrichtungen , , ,86-11,0 Krankheitsverhütung , , , ,3 Kindererholungsaktionen , , ,62-4,2 Kostenzuschüsse für Betriebshelfer , , , ,3 Sonstige Leistungen ,28 Nicht abziehbare Vorsteuer , , , ,0 Summe , , , ,7 Vorsorge(Gesunden)untersuchungen Die Versicherten haben für sich und ihre Angehörigen jährlich Anspruch auf eine Vorsorge(Gesunden)untersuchung. Zweck dieser Untersuchung ist insbesondere die Früherkennung von Volkskrankheiten wie Krebs, Diabetes, Herz- und Kreislaufstörungen. Nach den derzeit geltenden Richtlinien kommen für die Vorsorgeuntersuchung Frauen und Männer ab dem 18. Lebensjahr in Betracht. Vorsorge(Gesunden)untersuchungen Vorsorgeuntersuchungen , , ,63 + 1,1 Nicht abziehbare Vorsteuer 778, , , ,6 Summe , , ,28 + 1,2 Rechnungsabschluss 35

39 Rechnungsabschluss Krankenversicherung Gesundheitsförderung und sonstige Maßnahmen Den Krankenversicherungsträgern ist auch die Durchführung sonstiger Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit durch Verordnungen übertragen. Solche Verordnungen bestehen für humangenetische Vorsorgemaßnahmen und für die Durchführung der Impfungen gegen Frühsommermeningoencephalitis (Zeckenschutzimpfung). Aufgabe der Krankenkasse bei der Gesundheitsförderung ist es, gesundheitsriskante Faktoren im Leben und in der Arbeitswelt vermindern zu helfen. Die Mittel dazu sind Aufklärung (Information) und Beratung. Ab 2014 wird für Mundhygiene für Versicherte und anspruchsberechtigte Angehörige ab Vollendung des 12. Lebensjahres einmal jährlich ein Kostenzuschuss geleistet. Ab 2015 ist dieser Kostenzuschuss unter Gesundheitsfestigung und Krankheitsverhütung zu verbuchen. Ab 2013 haben sich die Krankenversicherungsträger an den in den jeweiligen Landesgesundheitsfonds eingerichteten Gesundheitsförderungsfonds mit jährlich 13 Mio. Euro zu beteiligen, wobei die Mittel im Verhältnis der Versichertenzahlen des zweitvorangegangenen Jahres aufgebracht werden. Gesundheitsförderung und sonstige Maßnahmen Gesundheitsförderung , , ,36-5,5 Gesundheitsförderungsfonds , , ,00-1,9 Sonstige Maßnahmen - Humangenetische Untersuchungen 7.530, , , ,5 Sonstige Maßnahmen - Zeckenschutzimpfung , , ,83 + 1,8 Sonst. Maßnahmen - Kostenzuschuss Mundhygiene , ,0 Nicht abziehbare Vorsteuer , , ,71 + 3,9 Summe , , ,26-11,3 Fahrtspesen und Transportkosten Fahrtkosten werden unter bestimmten Voraussetzungen im Zusammenhang mit Vorsorgeuntersuchungen und bei Kur-, Erholungs- und Genesungsaufenthalten ersetzt. Für gehunfähige Patienten oder bei Krankentransporten übernimmt die SVB die Transportkosten. Fahrtspesen und Transportkosten Fahrtspesen 877,99 798,94 531,19-33,5 Transportkosten , , ,46-0,0 Nicht abziehbare Vorsteuer , , ,60-8,6 Summe , , ,25-0,2 Die höheren Transportkosten 2013 sind auf eine Neuberechnung des Anteils der SVB am Pauschalbetrag aller Tiroler KV-Träger und insbesondere auf eine daraus resultierende Nachzahlung für Liegendtransporte zurückzuführen. Dementsprechend sind die etwas niedrigeren Aufwendungen 2014 und 2015 erklärbar. 36 Rechnungsabschluss

40 Krankenversicherung Rechnungsabschluss Vertrauensärztlicher Dienst Nach den Rechnungsvorschriften sind gemeinsame Aufwendungen möglichst verursachungsgerecht auf einzelne Versicherungszweige zuzuordnen. Die durch den vertrauensärztlichen Dienst entstandenen Aufwendungen sind u.a. nach der Anzahl der durchgeführten Untersuchungen der Anstaltsärzte unter Berücksichtigung festgelegter Gewichtungsfaktoren auf die einzelnen Versicherungszweige zu verteilen. Auf die Verteilungsalgorithmen wirkt auch das Ausmaß der Rezeptbearbeitung. Infolge einer gestiegenen Anzahl von eingelangten bewilligungspflichtigen Rezepten verschiebt sich der Aufwand des Ärztlichen Dienstes in Richtung Krankenversicherung. Dementsprechend waren dem Versicherungszweig der Krankenversicherung folgende Aufwendungen zuzurechnen: Vertrauensärztlicher Dienst und sonstige Betreuung Personal- und Sachaufwand , , , ,0 Ärztehonorare , , ,40-21,8 Summe , , , ,7 Der Personalstand des gesamten Ärztlichen Dienstes über einzelne Berufsgruppen bzw. Arbeitsbereiche hinweg: Personalstand (alle Zweige) Ärzte 28,22 28,05 29,17 + 4,0 - Aufklärungsarbeit - 0,14 0, Ärztlicher Dienst 28,15 27,86 28,96 + 3,9 - Sonstiges (Öffentlichkeitsarbeit) 0,07 0,05 0, ,0 Pflegepersonal 3,26 3,26 3,26 - Ärztlicher Dienst - Verwaltungspersonal 28,95 30,01 32,17 + 7,2 Summe 60,43 61,32 64,60 + 5,3 Rechnungsabschluss 37

41 Rechnungsabschluss Krankenversicherung Weitere Aufwandspositionen Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand 2015 wurden die Bezüge um einen Sockelbetrag von 0,2 % und um weitere 1,59 % erhöht. Ursachen für die Steigerung beim Sachaufwand sind in erster Linie höhere EDV-Kosten (zum Teil auch durch Periodenverschiebungen bei der Verbuchung) und eine Änderung bei der Verbuchung der Ersätze an Gebietskrankenkassen für die Ärzteverrechnung. Bei Letzteren wird nun bereits die Akontozahlung im laufenden Jahr und nicht erst die Abrechnung im Folgejahr als Aufwand erfasst, sodass im Jahr 2015 sowohl Abrechnungen für 2014 als auch Akontozahlungen 2015 enthalten sind. Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand Personalaufwand , , ,80 + 3,1 Sachaufwand , , , ,0 Aufwand der Verwaltungskörper , , ,78 + 2,6 Aufwand der Beiräte 1.950, , ,37 + 0,7 Ersätze , , ,82 + 5,9 Summe , , ,15 + 5,2 Abschreibungen Die Abschreibungen vom Anlagevermögen betreffen die Gebäude, die Einrichtungen und Geräte, die Maschinen und Apparate sowie die Fahrzeuge. Die rückläufigen Abschreibungen sind insbesondere auf die Übertragung von EDV-Ausstattungen an die SVD zurückzuführen. Die Abschreibungen vom Umlaufvermögen beziehen sich auf uneinbringlich gewordene Forderungen, Beiträge sowie Beitragszuschläge. Abschreibungen vom Anlagevermögen , , ,03-0,3 vom Umlaufvermögen , , ,10-4,6 Summe , , ,13-2,4 38 Rechnungsabschluss

42 Krankenversicherung Rechnungsabschluss Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Entwicklung von 2013 bis 2015 ist durch die Detaillierung in nachfolgender Tabelle weitgehend selbsterklärend. Die Veränderungen wurden insbesondere durch die Verbandsbeiträge und den Belastungsausgleich für die Aufwendungen aus der Einführung der Rezeptgebührenobergrenze (REGO) verursacht ergaben sich aufgrund z.t. hoher Gutschriften aus den Vorjahresabrechnungen bei den Verbandsbeiträgen vglw. niedrigere Werte. Dazu wird angemerkt, dass sich die Beitragsentwicklung zwei Jahre verzögert auf die Verbandsbeiträge auswirkt (z.b. höhere Beiträge 2012 mehr Verbandspunkte 2013 höherer vorläufiger Verbandsbeitrag 2014 bzw. höhere Abrechnung 2013 im Jahr 2014). Auf Basis der ab geltenden Regelungen zur Rezeptgebührenobergrenze (Deckelung der Rezeptgebühr mit 2 % des Nettoeinkommens) ist lt. Abrechnung des Hauptverbandes jährlich ein Belastungsausgleich von der SVB zu überweisen. Ab 2012 ergeben sich infolge der vorübergehenden Absenkung des Hebesatzes niedrigere Werte. Dazu ist anzumerken, dass ab die KV-Beiträge der Pensionisten um 0,15 % erhöht, der Hebesatz aber nicht abgesenkt wurde, woraus eine Mehrbelastung für den Bund resultiert. Dieser Betrag, welcher sich aus der Nichtabsenkung des Hebesatzes ergibt, dient dem teilweisen Ausgleich für den Rezeptgebührenausfall aus dem Titel der Begrenzung (REGO) und ist dem Hauptverband als Belastungsausgleich für die zusätzlichen Aufwendungen aus der Einführung der Obergrenze bei Rezeptgebühren ( 322b ASVG) zu überweisen. Der Hauptverband hat für das vorangegangene Jahr die Ausfälle an Rezeptgebühren je Träger zu ermitteln. Jeder KV-Träger erhält nach Maßgabe der vorhandenen Mittel einen im Verhältnis zu den Aufwendungen (= Rezeptgebührenentfall durch REGO) entsprechend hohen Ausgleich. Der Saldo der an den Hauptverband abgeführten Mehreinnahmen aus der Nichtabsenkung des Hebesatzes und dem Ausgleich für den Einnahmenentgang an Rezeptgebühren ist nach den Bestimmungen der Rechnungsvorschriften, je nachdem, ob es sich um Zahlungen oder Empfänge handelt, hier unter der Position Sonstige betriebliche Aufwendungen oder unter der Position Sonstige betriebliche Erträge auszuweisen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Aufsichtsgebühr , , ,08 + 1,0 Verbandsbeitrag , , ,00 + 3,5 Verbandsbeitrag Projekt e-card , , , ,8 Verbandsbeitrag ITSV , , ,00-8,9 Verbandsbeitrag ELGA , , , ,9 Sozialgerichtskosten 3.191, , , ,0 Öffentlichkeitsinformation , , ,69-8,5 Auszahlungsgebühr gemäß 68/6 BSVG , , ,81-22,3 Aufwendungen für weitervermietete Räumlichkeiten , , ,01-18,9 Nicht abziehbare Vorsteuer , , , ,4 IVF - Fonds , , ,00-1,1 Reformpoolprojekte ,44 58,43 142, ,2 Belastungsausgleich (REGO) , , ,00-2,4 Andere , , ,84-6,4 Summe , , ,93 + 0,3 Rechnungsabschluss 39

43 Rechnungsabschluss Krankenversicherung Finanzergebnis Das Finanzergebnis ist die Summe der Vermögenserträgnisse abzüglich der Finanzaufwendungen. Während sich die Gewinne in der Krankenversicherung positiv auf die Liquidität auswirken, haben die Transferzahlungen an die Unfallversicherung, die ab 2013 zur Vermeidung von Krediten infolge der Verluste in diesem Zweig nötig sind, eine Abschwächung der zur Veranlagung zur Verfügung stehenden Mittel zur Folge. Außerdem sind die Zinssätze infolge der Maßnahmen der Notenbanken zur Bekämpfung der Wirtschafts- und Staatsschuldenkrise auf historische Tiefstände gesunken. Vermögenserträgnisse aus Verkauf von Finanzvermögen bilden den Kursgewinn bei der Tilgung jener Anleihen ab, deren Kaufpreis unter dem Nennwert gelegen ist. Werden Anleihen zu einem Kurs über dem Nennwert erworben, ist die Differenz bei der Anschaffung unter den Finanzaufwendungen aus An- und Verkauf von Finanzvermögen auszuweisen. Im Jahr 2015 wurden günstige Kaufgelegenheiten am Anleihenmarkt genützt, wodurch einerseits die Vermögenserträgnisse von Wertpapieren anstiegen und andererseits Finanzaufwendungen aus dem An- und Verkauf von Finanzvermögen auszuweisen waren. Finanzergebnis Vermögenserträgnisse von Wertpapieren , , , ,0 Vermögenserträgnisse von Geldeinlagen , , ,96-17,8 Vermögenserträgnisse von Haus- und Grundbesitz Verkauf von Finanzvermögen , , ,0 Zinsaufwendungen - - 1,54 Finanzaufwendungen aus Haus- und Grundbesitz Finanzaufwendungen aus dem An- und Verkauf von Finanzvermögen ,00 Summe , , ,07-40 Rechnungsabschluss

44 Krankenversicherung Rechnungsabschluss Außerordentliches Ergebnis Der Bund leistete früher aus Mitteln der Tabaksteuer jährlich 0,77 % der Summe der Krankenversicherungsaufwendungen nach dem GSBG. Der Anteil der SVB betrug nach alter Rechtslage 0,185 %, die anderen 0,585 % flossen in den Ausgleichsfonds der Krankenversicherungsträger. Anstelle der pauschalierten Abgeltung der nicht abziehbaren Vorsteuerbeträge trat ab eine 1:1-Abgeltung. Um den dadurch wegfallenden Beihilfenzuschlag zu kompensieren, wurde eine Ersatzregelung beschlossen, welche nicht mehr am KV-Aufwand basiert und dem Volumen nach den bisherigen Werten entspricht. Außerordentliches Ergebnis Beitrag des Bundes , , ,00 + 5,7 Summe , , ,00 + 5,7 Zuweisung an Rücklagen Gemäß 42 Abs. 2 Z. 1 BSVG können dem Unterstützungsfonds für den Bereich der Krankenversicherung bis zu 3 der Erträge an Versicherungsbeiträgen zugewiesen werden, sofern die Mittel des Unterstützungsfonds gemäß 42 Abs. 3 Z. 1 BSVG 15 der Beitragseinnahmen nicht übersteigen. Entsprechend den Rechnungsvorschriften hat die Leistungssicherungsrücklage ein Zwölftel der Summe der Versicherungsleistungen zu betragen. Dieser Sollbetrag wurde mit der Zuweisung in Höhe von ,13 erfüllt. Zuweisung an Rücklagen Jahresüberschuss , , , ,9 Zuweisung an die Leistungssicherungsrücklage , , ,13-3,3 Zuweisung an den Unterstützungsfonds , , ,00 - Summe Zuweisungen , , ,13-1,6 Bilanzgewinn , , , ,2 Mit dem vom Jahresüberschuss nach Abzug der Rücklagenzuweisung verbleibenden Bilanzgewinn von ,33 ist 2015 nach Abzug des Transfers an die Unfallversicherung in Höhe von 40 Mio. die Allgemeine Rücklage zu erhöhen. Rechnungsabschluss 41

45 42 Rechnungsabschluss

46 Unfallversicherung Rechnungsabschluss Unfallversicherung Rechnungsabschluss 43

47 Rechnungsabschluss Unfallversicherung Erfolgsrechnungen Bezeichnung Beiträge für a) Pflichtversicherte , , ,05 + 0,7 b) freiwillig Versicherte 3.749, , , ,2 c) Höherversicherte d) Zusatzversicherte Summe der Beiträge , , ,97 + 0,8 Entschädigung für Kriegsgefangene 900,00 810,00 450,00-44,4 Verzugszinsen und Beitragszuschläge , , ,13 + 6,7 Ersätze für Leistungsaufwendungen , , , ,6 Kostenbeteiligungen , , , ,3 Sonstige betriebliche Erträge , , ,48-8,3 Summe der Erträge , , ,43 + 1,1 Renten a) Versehrtenrenten , , ,15-3,1 b) Betriebsrenten , , ,54 + 5,2 c) Versehrtengeld , , , ,2 d) Witwenrenten , , ,08-0,2 e) Witwerrenten , , ,21 + 1,9 f) Waisenrenten , , ,17-3,9 g) Eltern- und Geschwisterrenten h) Übergangsrenten und Übergangsbetrag i) Rentenabfertigungen 9.298, , ,45 + 1,7 j) Rentenabfindungen , , ,79-12,8 Rentenaufwand , , ,90-1,2 Beihilfen a) Witwenbeihilfen , , , ,8 b) Witwerbeihilfen 2.362, , ,51-66,1 Entschädigung für Kriegsgefangene 900,00 810,00 450,00-44,4 Bestattungskostenbeitrag , , ,89-13,4 Zuschüsse für Entgeltfortzahlung Unfallheilbehandlung , , ,63 + 3,9 Körperersatzstücke und andere Hilfsmittel , , ,58 + 0,6 Rehabilitation , , , ,9 Unfallverhütung, Präventionsberatung und Erste-Hilfe- Leistung a) Unfallverhütung , , ,03 + 4,9 b) Präventionsberatung c) Erste-Hilfe-Leistung , , ,25-51,8 Summe Prävention , , ,28 + 4,6 Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner Fahrtspesen und Transportkosten für Leistungsempfänger a) Fahrtspesen , , ,46-1,0 b) Transportkosten , , ,58-37,7 Vertrauensärztlicher Dienst und sonstige Betreuung , , ,00 + 9,3 Summe der Versicherungsleistungen , , ,19-0,0 Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand a) eigener , , ,73 + 1,2 b) Vergütungen an Sozialversicherungsträger c) sonstige Vergütungen , , ,55-4,4 Abschreibungen a) vom Anlagevermögen , , ,07-2,6 b) vom Umlaufvermögen , , , ,1 Sonstige betriebliche Aufwendungen , , ,24-0,5 Summe der Aufwendungen , , ,90 + 0,1 Betriebsergebnis , , ,47 - Vermögenserträgnisse von a) Wertpapieren b) Darlehen c) Geldeinlagen , , , ,4 d) Haus- und Grundbesitz e) Verkauf von Finanzvermögen Finanzaufwendungen a) Zinsaufwendungen , b) aus Haus- und Grundbesitz c) aus dem An- und Verkauf von Finanzvermögen Finanzergebnis , , ,04 - Finanz- und Betriebsergebnis , , ,43 - Beiträge des Bundes Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit , , ,43 - außerordentliche Erträge außerordentliche Aufwendungen außerordentliches Ergebnis Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag , , ,43 - Auflösung von Rücklagen ,01 - Zuweisung an Rücklagen , , ,0 Bilanzgewinn / Bilanzverlust , , ,42-44 Rechnungsabschluss

48 Unfallversicherung Rechnungsabschluss Leistungen der Unfallversicherung Im Herbst 1998 wurde die 22. Novelle zum BSVG verlautbart, mit der anstatt eines Verweises auf das ASVG ein eigener Abschnitt mit dem Titel Leistungen der Unfallversicherung im BSVG neu geschaffen wurde. Mit dieser Reform erfolgte eine Anpassung der Bestimmungen auf ein bauernspezifisches Gesamtpaket mit einer Ausweitung des Versichertenkreises, einer Aktualisierung der unfallversicherungsgeschützten Tätigkeiten, einer Verbesserung bestehender als auch der Aufhebung nicht mehr zeitgemäßer Leistungen. Die Höhe der Unfallrenten wurde an die anderer Träger angepasst. Anstelle der Versehrtenrente wurde die höhere Betriebsrente eingeführt. Dieser Rentenaufwand, bestehend aus den alten Versehrtenrenten, den neuen Betriebsrenten als auch den anderen Rentenleistungen, stellt die entwicklungsbestimmende Größe unter den Versicherungsleistungen dar, welcher teilweise auch BSVG-fremde Leistungen, insbesondere Rentenleistungen von Nebenerwerbsbauern aufgrund von ASVG-Bemessungsgrundlagen, inkludiert. Unter den anderen Versicherungsleistungen sind in der Grafik mit einem Anteil von insgesamt 4,1 % die Witwen- und Witwerbeihilfen, die Entschädigungen für Kriegsgefangene, Bestattungskostenbeiträge, Körperersatzstücke und andere Hilfsmittel, Fahrtspesen und Transportkosten für Leistungsempfänger als auch der vertrauensärztliche Dienst subsumiert. Rechnungsabschluss 45

49 Rechnungsabschluss Unfallversicherung Beitragseinnahmen Die bäuerliche Unfallversicherung ist als Betriebsversicherung mit einem Betriebsbeitrag angelegt, welcher auch temporäre Tätigkeiten von Familienangehörigen im Betrieb in den Versicherungsschutz mit einbezieht. Ab 2015 gibt es darüber hinaus die Möglichkeit für Lebensgefährten, Pflegekinder und pflegende Angehörige, sich unter bestimmten Voraussetzungen in der Unfallversicherung selbst zu versichern. Von den Grundstückseigentümern ist an das Finanzamt ein Zuschlag zum Grundsteuermessbetrag nach dem Grundsteuergesetz für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gemäß 30 (3) BSVG abzuführen. Die anlässlich der gesetzlich erfolgten Anhebung des Zuschlages zum Grundsteuermessbetrag in der Unfallversicherung ab von 200 % auf 300 % zusätzlichen Beiträge führen 2013 zu einem vergleichsweise höheren Anstieg des Beitragsaufkommens insgesamt. Die Steigerung von 2013 auf 2014 ist auf Nachverrechnungen aus dem Jahr 2013 (Probleme bei der Einhebung) zurückzuführen. Die sonstigen Beiträge sind insbesondere Beiträge für Personen, deren Tätigkeit in der Ausübung der sich aus einer Jagd- oder Fischereipachtung ergebenden Berechtigung besteht. Diese sind vom Inhaber des Betriebes bzw. von den berechtigten Personen zu entrichten. Beiträge Pflichtversicherte , , ,05 + 0,7 freiwillig Versicherte 3.749, , , ,2 Summe der Beiträge , , ,97 + 0,8 Beiträge für Pflichtversicherte Betriebsbeiträge gemäß 30 ( 1 ) BSVG , , ,27 + 1,8 Zuschlag gemäß 30 ( 3 ) BSVG , , ,07-4,4 Sonstige Beiträge , , ,47 + 1,5 Beiträge für Versicherungsvertreter in den Verwaltungskörpern und für Funktionäre der LWK , , , ,3 Summe , , ,05 + 0,7 Weitere Ertragspositionen Entschädigung für Kriegsgefangene Diese Entschädigung - siehe auch die gleich lautende Aufwandsposition - wird einschließlich des Anteiles an Verwaltungsaufwendungen vom Bund ersetzt Entschädigung für Kriegsgefangene 900,00 810,00 450,00-44,4 46 Rechnungsabschluss

50 Unfallversicherung Rechnungsabschluss Verzugszinsen und Beitragszuschläge Verzugszinsen und Beitragszuschläge , , ,13 + 6,7 Ersätze für Leistungsaufwendungen Schadenersatzansprüche unterliegen generell, sowohl fallzahlen- als auch betragsmäßig, temporären Schwankungen. Weiters wird unter dieser Position die Beihilfe gemäß GSBG als Ersatz für die im Leistungsbereich angefallene nicht abziehbare Vorsteuer ausgewiesen. Ersätze für Leistungsaufwendungen Ersätze aus Schadensersatzansprüchen , , , ,9 Sonstige Ersätze , , ,80 + 1,1 Beihilfe für nicht abziehbare Vorsteuer , , ,92 + 7,4 Summe , , , ,6 Kostenbeteiligungen Im Gegensatz zum Versicherungszweig Krankenversicherung ist diese ab dem Jahr 2009 neu eingeführte Ertragsposition in der Unfallversicherung betragsmäßig nicht relevant. Die für das Jahr 2015 auszuweisenden Kostenbeteiligungen von ergeben sich durch Zuzahlungen für Unterkunft und Verpflegung zu Arbeitsmedizinischen Wochen. Sonstige betriebliche Erträge Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden alle jene Positionen zusammengefasst, die nicht einer konkreten Ertragsposition zugeordnet sind. Die Unterposition Andere inkludiert den Anteil der Unfallversicherung an den Gewinnausschüttungen der ehemaligen Eigenen Einrichtungen, an denen die SVB nach der Teilprivatisierung noch mit 26 % beteiligt ist. Sonstige betriebliche Erträge Nicht rückgeforderte Guthaben der Versicherten 127, , ,08 + 7,5 Verkaufserlöse 173,56 477,55 107,56-77,5 Skonti 2.918, , ,12 + 3,0 Erträge aus weitervermieteten Räumlichkeiten , , ,85-14,8 Aliquote Beihilfe für nicht abziehbare Vorsteuer , , , ,8 Andere , , ,23-15,0 Summe , , ,48-8,3 Rechnungsabschluss 47

51 Rechnungsabschluss Unfallversicherung Versicherungsleistungen In den meisten Fällen kommt in der Unfallversicherung die gesamtsolidarische Bemessungsgrundlage zur Anwendung. Sie ist ein im Gesetz festgelegter Betrag, welcher dem durchschnittlich erzielbaren Jahreseinkommen für Landwirte entspricht. Daraus abgeleitet, je nach Leistungsart als auch nach dem Grad der Erwerbsminderung, kommen unterschiedliche Prozentsätze für die Leistungsbemessung zur Anwendung. Versehrten- und Betriebsrenten Die Renten wurden mit um 1,7 % erhöht. Mit der UV-Reform 1999 wurde die bis dahin wichtigste Geldleistung, die Versehrtenrente, von der Betriebsrente abgelöst, wodurch sich der Bestand dieser Renten seither gegenläufig entwickelt. Die Betriebsrente soll die Weiterführung des Betriebes erleichtern und einen Ersatz für einen lang andauernden Verlust des Betriebseinkommens bieten, wenn die Erwerbsminderung nach einem Jahr noch mindestens 20 % (in speziellen Fällen mindestens 50 %) beträgt. Versehrten- und Betriebsrenten Versehrtenrenten , , ,15-3,1 Betriebsrenten , , ,54 + 5,2 Summe , , ,69-0,1 Versehrtengeld Als Überbrückungshilfe gebührt im einjährigen Zeitraum bis zum Anfall der Betriebsrente, abhängig vom Ausmaß der zu erwartenden Erwerbsminderung, ein kleines oder ein großes Versehrtengeld Versehrtengeld , , , ,2 Hinterbliebenenrenten Wenn der Tod des Versicherten infolge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit eingetreten ist, gebührt eine Witwen- bzw. Witwerrente im Ausmaß von 20 % der Bemessungsgrundlage. Für einfache Waisen ist der Prozentsatz mit 20 % genauso hoch, Doppelwaisen haben einen Anspruch von 30 %. Hinterbliebenenrenten Witwenrenten , , ,08-0,2 Witwerrenten , , ,21 + 1,9 Waisenrenten , , ,17-3,9 Summe , , ,46-0,6 48 Rechnungsabschluss

52 Unfallversicherung Rechnungsabschluss Rentenabfertigungen Mit Wiederverehelichung fällt die Witwen(Witwer)rente weg und es gebührt eine Abfertigung in der Höhe des 35-fachen Monatsbetrages der mit 20 % der Bemessungsgrundlage berechneten Rente Rentenabfertigungen 9.298, , ,45 + 1,7 Rentenabfindungen Mit Pensionsantritt bzw. bei Betriebsaufgabe fällt die Betriebsrente grundsätzlich weg und der Versehrte erhält eine verpflichtende Abfindung mit dem der Hälfte des Wertes der Betriebsrente entsprechenden Kapital. Dies vor dem Hintergrund, dass die Betriebsrente auch einen teilweisen Ersatz des Erwerbseinkommens darstellt und diese Ersatzfunktion dann durch die Pensionsleistung übernommen wird. Da der überwiegende Teil der Rentenabfindungen Abfindungen von Betriebsrenten betrifft und diese mit der Betriebsaufgabe, spätestens mit dem Anfall einer Eigenpension, wegfallen, beeinflussen insbesondere diese Faktoren eine entsprechende Aufwandsveränderung Rentenabfindungen , , ,79-12,8 Witwen(Witwer)beihilfen Die Leistungen beruhen auf Schwerversehrtenrenten nach dem ASVG. Da es noch einen großen Bestand an derartigen Renten gibt, besteht erhebliches Schwankungspotential. Witwen(Witwer)beihilfen Witwenbeihilfen , , , ,8 Witwerbeihilfen 2.362, , ,51-66,1 Summe , , , ,4 Rechnungsabschluss 49

53 Rechnungsabschluss Unfallversicherung Entschädigung für Kriegsgefangene Nach den Bestimmungen des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (KGEG) sind seit 2001 für österreichische Staatsbürger/Staatsbürgerinnen, die unter bestimmten Voraussetzungen in Kriegsgefangenschaft gerieten oder unter bestimmten Voraussetzungen aus politischen oder militärischen Gründen festgenommen bzw. angehalten wurden, Entschädigungen zu gewähren Entschädigung für Kriegsgefangene 900,00 810,00 450,00-44,4 Bestattungskostenbeitrag Dieser Beitrag gebührt in Höhe von 1/15 der gesamtsolidarischen Bemessungsgrundlage. In bestimmten Fällen werden auch Überführungskosten übernommen Bestattungskostenbeitrag , , ,89-13,4 Unfallheilbehandlung Die Unfallheilbehandlung hat den Zweck, mit allen geeigneten Mitteln, die durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursachte Körperschädigung bzw. Gesundheitsstörung zu beseitigen oder zumindest zu bessern und eine Verschlimmerung zu verhüten. Sie umfasst Anstaltspflege, ärztliche Hilfe, Heilmittel und Heilbehelfe als auch unfallbedingten Zahnersatz, sofern für diese Leistungen nicht die Krankenversicherung aufkommt, die eine Vorleistungspflicht hat. Der Anstieg der Barleistungen während der Heilbehandlung ist im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Abrechnungsprogramms zu sehen, wodurch sich Aufwendungen in das Jahr 2015 verschoben haben. Die Schwankungen sind im Zusammenhang mit unterschiedlichen Patientenzahlen zu sehen. Unfallheilbehandlung Ambulante Heilbehandlung , , ,14-6,7 Stationäre Heilbehandlung , , ,00-0,8 Ersatzleistungen , , , ,7 Barleistungen während der Heilbehandlung , , , ,2 Nicht abziehbare Vorsteuer , , ,30 + 2,1 Summe , , ,63 + 3,9 50 Rechnungsabschluss

54 Unfallversicherung Rechnungsabschluss Körperersatzstücke und andere Hilfsmittel Körperersatzstücke und andere Hilfsmittel , , ,58 + 0,6 Rehabilitation Durch berufliche Maßnahmen soll der Versehrte in die Lage versetzt werden, die bisherige Tätigkeit weiter auszuüben bzw. einen neuen Beruf zu ergreifen, während die sozialen Maßnahmen darüber hinausgehende Leistungen sind, welche den Versehrten in die Lage versetzen, im beruflichen und wirtschaftlichen Leben und in der Gemeinschaft einen ihm angemessenen Platz möglichst dauernd einnehmen zu können. Entsprechend den Leistungsinhalten der bäuerlichen Unfallversicherung sollen die Rehabilitationsmaßnahmen mit dem Ziel gesetzt werden, dass der Arbeitsplatz Bauernhof erhalten bleibt und das laufende Wirtschaftsjahr abgesichert wird. Dazu zählen insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit notwendigen Wirtschaftsgebäude- und Arbeitsplatzinvestitionen, die Adaptierung bzw. Anschaffung von Maschinen und Geräten, Zuschüsse zur Wohnungsadaptierung als auch Aufwendungen für Betriebshelfer. Rehabilitation Berufliche Ausbildung , , ,92-11,2 Hilfe zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit , , , ,1 Hilfe zur Erlangung einer Arbeitsstelle , ,0 Übergangsgeld 6.620, , , ,3 Summe Berufliche Maßnahmen , , , ,9 Zuschuss zur Wohnungsadaptierung , , ,12 + 6,7 Zuschuss für die Erlangung der Lenkerbefähigung 275,83-900,08 Zuschuss zum Ankauf bzw. Adaptierung eines PKW , , ,15 + 0,3 Hilfsmittel und sonstige Leistungen 575, ,78 997,49-87,9 Summe Soziale Maßnahmen , , ,84 + 1,0 Personal- und Sachaufwand d. Rehabilitationsberater , , ,61 + 4,2 Summe , , , ,9 Rechnungsabschluss 51

55 Rechnungsabschluss Unfallversicherung Unfallverhütung Die Unfallversicherung hat den gesetzlichen Auftrag zur Vorsorge für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Instrumentarien der Sicherheitsberatung sollen in den Betrieben die Arbeitssicherheit steigern helfen und Maßnahmen zur präventiven Gestaltung von sicheren, gesunden und gesundheitsfördernden Arbeitsbedingungen unterstützen. Ab 2012 gibt es eine Ausweitung auf eine erstmals flächendeckend über das gesamte Bundesgebiet angebotene FSME-Impfaktion. Unter dem Punkt Sonderaktionen werden bei Naturereignissen (wie zb Sturmschäden, Blitzeis) Zuschüsse beim Ankauf von Schutzausrüstungen für die Aufarbeitung von Schäden ausgewiesen. Unfallverhütung Impfungen , , , ,5 Untersuchungen, Forschung 352,10-74,96 Ausstellungen, Messen 3.920, , ,78-46,2 Sonderaktionen , , , ,5 Werbe- und Aufklärungsschriften , , , ,3 Sonstiges , , , ,5 Arbeitsmedizinische Woche , , , ,8 Summe Vorbeugende Maßnahmen , , , ,9 Personal- u. Sachaufwand (fachkundige Bedienstete) , , ,62-1,1 Nicht abziehbare Vorsteuer , , , ,0 Summe , , ,03 + 4,9 Erste-Hilfe-Leistung Für eine wirksame Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen sind bestimmte Kenntnisse des Helfers notwendig, welche in Erste-Hilfe-Kursen erworben werden können. Die SVB zahlt daher den bäuerlichen Versicherten den Besuch solcher Kurse Erste-Hilfe-Leistung , , ,25-51,8 Vertrauensärztlicher Dienst und sonstige Betreuung Es gelten die unter der gleichnamigen Aufwandsposition beim Versicherungszweig KV angeführten Erläuterungen. Die Entwicklung der Ärztehonorare ist in direktem Zusammenhang mit der Anzahl der Begutachtungen zu sehen. Vertrauensärztlicher Dienst und sonstige Betreuung Personal- und Sachaufwand , , , ,5 Ärztehonorare , , ,59 + 4,7 Summe , , ,00 + 9,3 52 Rechnungsabschluss

56 Unfallversicherung Rechnungsabschluss Weitere Aufwandspositionen Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand Siehe dazu die allgemeinen Erläuterungen unter der gleichnamigen Aufwandsposition beim Versicherungszweig Krankenversicherung. Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand Personalaufwand , , ,01 + 1,9 Sachaufwand , , ,57 + 0,6 Aufwand der Verwaltungskörper , , ,85 + 0,3 Aufwand der Beiräte 850,84 942,48 927,54-1,6 Ersätze , , , ,3 Summe , , ,73 + 1,2 Sonstige Vergütungen Der Bund erhält für jenen Teil der UV-Beiträge, die als Zuschlag zum Grundsteuermessbetrag von den örtlichen Finanzämtern eingehoben werden, 2 % der abgeführten Beiträge. Durch die Anhebung des Zuschlages zur Grundsteuer ab von 200 auf 300 % war, um die Vergütung gleich hoch zu halten, eine Reduktion des Berechnungsprozentsatzes von 2 auf 1,33 % notwendig Sonstige Vergütungen , , ,55-4,4 Abschreibungen vom Anlagevermögen Die Abschreibungen vom Anlagevermögen betreffen die Gebäude, die Einrichtungen und Geräte, die Maschinen und Apparate sowie die Fahrzeuge. Die Abschreibungen vom Umlaufvermögen beziehen sich auf uneinbringlich gewordene Forderungen. Abschreibungen vom Anlagevermögen , , ,07-2,6 vom Umlaufvermögen , , , ,1 Summe , , , ,0 Rechnungsabschluss 53

57 Rechnungsabschluss Unfallversicherung Sonstige betriebliche Aufwendungen Der Mehraufwand für das Pflegegeld in der Unfallversicherung ist aus dem Versicherungszweig der Unfallversicherung zu tragen und scheint hier unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf. Sonstige betriebliche Aufwendungen Aufsichtsgebühr 4.454, , ,03 + 2,3 Verbandsbeitrag , , ,00 + 6,9 Verbandsbeitrag Projekt e-card , , , ,5 Verbandsbeitrag ITSV , , ,00-5,6 Verbandsbeitrag ELGA , , , ,9 Sozialgerichtskosten , , ,04-4,8 Öffentlichkeitsinformation , , ,14 + 8,9 Auszahlungsgebühr gemäß 68/6 BSVG , , ,61-4,1 Aufwendungen für weitervermietete Räumlichkeiten , , ,31-20,8 Nicht abziehbare Vorsteuer , , , ,8 Mehraufwand Pflegegeld UV , , ,44-1,9 Andere , , ,03-8,6 Summe , , ,24-0,5 Finanzergebnis Durch die Streichung des Bundesbeitrages ab dem Geschäftsjahr 2011 und den damit verbundenen Bilanzverlusten war das Geldvermögen in der Unfallversicherung im Jahr 2012 aufgebraucht und eine Kreditfinanzierung notwendig geworden. Zur Vermeidung hoher Bankverbindlichkeiten wurde ab dem Jahr 2013 die durch den Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit eines Rücklagentransfers aus der Krankenversicherung genutzt. Mit Transferzahlungen von 40 Mio. im Jahr 2013, 30 Mio. im Jahr 2014 und 40 Mio. im Jahr 2015 wurden einerseits Bankverbindlichkeiten wieder zurückbezahlt bzw. finanzielle Reserven aufgebaut, was im Finanzergebnis einen entsprechenden Niederschlag findet. Finanzergebnis Vermögenserträgnisse von Geldeinlagen , , , ,4 Vermögensterträgnisse von Haus- und Grundbesitz Zinsaufwendungen , Finanzaufwendungen aus Haus- und Grundbesitz Summe , , , ,4 Beiträge des Bundes Zur Sicherung der Leistungen aus dem Zweig der Unfallversicherung leistete der Bund gemäß 31 (2) BSVG zuletzt noch für 2010 einen Beitrag in Höhe eines Drittels der Beiträge der Pflichtversicherten. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde ein gänzlicher Entfall des Bundesbeitrages herbeigeführt. 54 Rechnungsabschluss

58 Unfallversicherung Rechnungsabschluss Außerordentliches Ergebnis Seit 2010 gibt es keine Geschäftsvorgänge, die als außerordentliche Erträge oder als außerordentliche Aufwendungen auszuweisen sind. Zuweisung an / Auflösung von Rücklagen Nach den Rechnungsvorschriften ist zur Sicherung der Leistungsverpflichtungen sowie zum Ausgleich unterjähriger Zahlungsschwankungen eine Leistungssicherungsrücklage im Ausmaß von einem Zwölftel der Summe der Versicherungsleistungen zu bilden. Durch den Wegfall des Bundesbeitrages ab 2011 (2010: ) und die dadurch entstehenden negativen Ergebnisse war die Allgemeine Rücklage Ende 2012 aufgebraucht, weshalb nach den Bestimmungen der Rechnungsvorschriften die Leistungssicherungsrücklage zur Vermeidung einer Unterdeckung der Allgemeinen Rücklage zu kürzen war und eine Dotierung der Leistungssicherungsrücklage zu unterbleiben hatte. Mit den weiter oben beschriebenen Rücklagentransfers aus der Krankenversicherung war die Aufstockung der Leistungssicherungsrücklage auf den Sollstand in der Unfallversicherung ab wieder möglich. Aufgrund der Begrenzung der Leistungssicherungsrücklage war diese per um 775 Euro zu reduzieren. Auf die Entwicklungsdarstellungen der Rücklagen im Kapitel Schlussbilanz wird verwiesen. Zuweisung/Auflösung Rücklagen Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag , , ,43-5,7 Zuweisung an die Leistungssicherungsrücklage , , ,0 Auflösung von Rücklagen ,01 Bilanzgewinn/Bilanzverlust , , ,42-6,1 Rechnungsabschluss 55

59 56 Rechnungsabschluss

60 Pensionsversicherung Rechnungsabschluss Pensionsversicherung Rechnungsabschluss 57

61 Rechnungsabschluss Pensionsversicherung Erfolgsrechnungen Bezeichnung Beiträge für a) Erwerbstätige , , ,51 + 0,5 b) Teilversicherte gemäß 3 Abs. 1 Z.2 APG , , ,41 c) Freiwillig Versicherte , , ,04-4,0 d) Überweisungsbeträge , , ,42-10,7 Zwischensumme , , ,38 + 6,3 e) Höherversicherte , , , ,6 f) Eink. Schul- Studienzeiten , , , ,9 g) Abgeltungsbeträge für vor dem Geborene h) Sonstige Beiträge , , ,67 + 0,9 Summe der Beiträge , , ,82 + 6,3 Ausfallhaftung des Bundes , , ,33 + 1,8 Ausgleichszulagen , , ,13-3,0 Entschädigung für Kriegsgefangene , , ,50-18,2 Verzugszinsen und Beitragszuschläge , , ,38 + 7,4 Ersätze für Leistungsaufwendungen , , ,76 + 4,0 Kostenbeteiligungen , , ,37 + 6,3 Sonstige betriebliche Erträge , , ,45 + 5,7 Summe der Erträge , , ,74 + 2,5 Pensionen a) Alterspensionen , , ,96 + 3,0 b) Pensionen der geminderten Arbeitsfähigkeit , , ,65-7,3 c) Hinterbliebenenpensionen , , ,63 + 1,4 d) Einmalzahlungen , , ,04-35,4 Summe der Pensionsaufwendungen , , ,28 + 1,7 Ausgleichszulagen , , ,13-3,0 Entschädigung für Kriegsgefangene , , ,50-18,2 Überweisungsbeträge und Beitragserstattungen , , ,13-6,2 Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation , , ,19 + 1,5 Beiträge zur Krankenversicherung der Pensionisten , , , ,0 Fahrtspesen und Transportkosten für Leistungsempfänger , , ,54-14,2 Vertrauensärztlicher Dienst und sonstige Betreuung , , ,31-4,6 Summe der Versicherungsleistungen , , ,78 + 2,5 Ersätze für Rehabilitationsgeld inkl. KV-Beiträge Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand a) eigener , , ,06 + 0,3 b) Vergütungen an Sozialversicherungsträger Abschreibungen a) vom Anlagevermögen , , ,38-3,7 b) vom Umlaufvermögen , , ,82-17,8 Sonstige betriebliche Aufwendungen , , ,64-2,1 Summe der Aufwendungen , , ,68 + 2,5 Betriebsergebnis , , ,06 - Vermögenserträgnisse von a) Wertpapieren b) Darlehen c) Geldeinlagen , , ,39-28,7 d) Haus- und Grundbesitz e) Verkauf von Finanzvermögen Finanzaufwendungen a) Zinsaufwendungen , , ,45-66,8 b) aus Haus- und Grundbesitz c) aus dem An- und Verkauf von Finanzvermögen Finanzergebnis , , ,06 - Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit außerordentliche Erträge außerordentliche Aufwendungen außerordentliches Ergebnis Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Auflösung von Rücklagen Zuweisung an Rücklagen , , ,00 - Bilanzgewinn / Bilanzverlust , , ,00-58 Rechnungsabschluss

62 Pensionsversicherung Rechnungsabschluss Erträge und Aufwendungen der Pensionsversicherung Den Hauptteil und die entwicklungsbestimmenden Größen der Aufwendungen stellen der Pensionsaufwand, der Aufwand für Ausgleichszulagen und die Beiträge zur Krankenversicherung der Pensionisten dar. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Ausfallhaftung des Bundes, ist in der Pensionsversicherung eine Ausgeglichenheit zwischen Erträgen und Aufwendungen, wie bei anderen Trägern auch, gegeben. Die Absicherung des Umlageverfahrens ist wegen der - im Gegensatz zu den anderen Trägern - Rückläufigkeit der Zahl der Pensionsversicherten insbesondere für die SVB von Relevanz. Außerdem ist die Pensionsbelastungsquote (Relation zwischen der Anzahl an Pensionen zu Pensionsversicherten) bei der SVB mit zu (alle PV-Träger: 606 zu 1.000*) am höchsten und wirkt sich somit als Negativschere auf die Ausfallhaftung des Bundes aus. Gegenläufig für die Ausfallhaftung wirken die im Vergleich niedrigsten Durchschnittspensionen von 777 Euro brutto, d.h. inkl. Zulagen und Zuschüssen (alle PV-Träger: Euro*). Der Anteil der Ausgleichszulagen, gemessen an der Zahl der Pensionen, ist bei der SVB mit 22,3 %* (alle PV-Träger: 9,5 %*) am höchsten und die durchschnittliche Ausgleichszulage mit 413 Euro* (alle PV-Träger: 307 Euro*) ebenfalls. Beides ist im Zusammenhang mit den niedrigeren Pensionen zu sehen. Insgesamt ergibt sich daraus jedoch eine vergleichsweise verhaltene Belastung des Bundes, welche im Zusammenhang mit den Anrechnungsbestimmungen des fiktiven Ausgedinges gesehen werden kann. Die Durchschnittspension (inkl. Zulagen und Zuschüsse) der Neuzuerkennungen aller Pensionen (inkl. Hinterbliebenenleistungen) war von 2014 auf 2015 bei der SVB von 832,4 auf 810,2 Euro rückläufig (alle PV-Träger: von rückläufig auf 1.031,5 Euro*). Grund für die niedrigeren Werte ist ein starker Rückgang der Anzahl der neuzuerkannten EU-Pensionen. Die grafisch dargestellten anderen Versicherungsleistungen mit einem Anteil von lediglich 0,2 % der gesamten Versicherungsleistungen enthalten die Aufwendungen für Überweisungsbeträge und Beitragserstattungen, die Einmalzahlungen unter den Pensionsaufwendungen, die Entschädigungen für Kriegsgefangene, die Fahrtspesen und Transportkosten für Leistungsempfänger sowie den vertrauensärztlichen Dienst. Das Datenmaterial stammt aus Statistiken des Hauptverbandes (Jahresergebnisse 2015 bzw. Pensionsjahresstatistiken) und enthält tw. keine Datensätze der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates bzw. handelt es sich neben Jahreswerten auch tw. um Dezemberwerte. Die dadurch sich ergebenden Unschärfen sind jedoch vernachlässigbar. Rechnungsabschluss 59

63 Rechnungsabschluss Pensionsversicherung Beitragseinnahmen Beiträge Beiträge für Erwerbstätige , , ,51 + 0,5 Teilversicherte gemäß 3 Abs. 1 Z.2 APG , , ,41 Freiwillig Versicherte , , ,04-4,0 Überweisungsbeträge , , ,42-10,7 Zwischensumme , , ,38 + 6,3 Höherversicherte , , , ,6 Eink. Schul- Studienzeiten , , , ,9 Sonstige Beiträge (= Solidaritätsbeiträge) , , ,67 + 0,9 Summe der Beiträge , , ,82 + 6,3 Beiträge für Erwerbstätige Beiträge für Erwerbstätige Beiträge für Betriebsführer und Angehörige , , ,51 + 3,5 Partnerleistung , , ,00-7,5 Summe , , ,51 + 0,5 Nach dem Budgetbegleitgesetz 2011 war bzw. wäre der Beitragssatz in der Bauern- Pensionsversicherung für die Versicherten in vier Schritten um jeweils 0,25 % anzuheben: 2011: 15,25 %; 2012: 15,5 %; 2013: 15,75 %; 2014: 16 %. Durch das Stabilitätsgesetz 2012 wurde dann eine raschere und stärkere Anhebung des Eigenanteiles der Pensionsversicherten vorgesehen: ab auf 16,0 %; ab auf 16,5 %; ab auf 17,0 %. Die Beitragsanhebungen und die daraus resultierenden Mehrbelastungen für die bäuerlichen Betriebe bewirken keine Erhöhung der Erträge in der bäuerlichen Pensionsversicherung, da sich die Partnerleistung vom Bund in gleichem Umfang reduziert und der Gesamtbeitragssatz mit 22,80 % unverändert bleibt. In den Erfolgsrechnungen wird diese Budgetbegleitmaßnahme nicht sichtbar, weil eine getrennte Ausweisung nicht vorgesehen ist. Die Schwankungen der Beiträge für Erwerbstätige von 2013 auf 2015 sind einerseits auf die Aufwertungszahlen (2013: 1,028; 2014: 1,022; 2015: 1,027) und andererseits auf die Auswirkungen des fortwährend rückläufigen Versichertenstandes (detaillierte Daten finden sich dazu im Statistikteil dieses Berichtes) zurückzuführen. 60 Rechnungsabschluss

64 Pensionsversicherung Rechnungsabschluss Ab dem Jahr 2005 gilt im harmonisierten Pensionsrecht für alle Berufsgruppen ein einheitlicher Beitragssatz von 22,8 % der Beitragsgrundlage. Im Bereich der unselbstständig Erwerbstätigen (ASVG) entfallen davon 12,55 % auf den Dienstgeber, sodass der Dienstnehmeranteil nur mehr 10,25 % ausmacht. Im bäuerlichen Bereich werden jene Leistungen, die nur von Bauern erbracht werden, zum Versichertenbeitrag dazugerechnet. Auch Bäuerinnen und Bauern erfüllen daher jedenfalls die Vorgabe des einheitlichen Beitragssatzes von 22,8 %. Ab dem Jahr 2015 beträgt der Versichertenbeitrag 17,0 %. Beiträge für Teilversicherte Bei den Beiträgen für Teilversicherte ist es 2014 zu einer relevanten Abweichung in der Zeitreihenentwicklung wegen einer unvorhersehbaren frühzeitigen Bereinigung von Altfällen gekommen. Diese Bereinigung, welche sich ursprünglich über mehrere Jahre verteilt hätte, ist wegen der Kontoerstgutschrift schon im Rechnungsjahr 2014 passiert. Hintergrund war, dass im maschinellen System bis 2011 für jeden Elternteil vorläufig 48 Monate gemeldet wurden. Die Werte inkludieren auch die Beiträge von jährlich rund 0,5 Mio. für Präsenzdiener. Beiträge für freiwillig Versicherte Die Veränderungen dieser Position stehen in direktem Zusammenhang mit der Beitragsanpassung und der Anzahl der Beitragszahler (siehe dazu auch die entsprechenden Zahlen im statistischen Teil dieses Berichtes). Rechnungsabschluss 61

65 Rechnungsabschluss Pensionsversicherung Überweisungsbeträge Überweisungsbeträge sind vom Bund für politische Mandatare an den jeweiligen Pensionsversicherungsträger zu leisten. Beiträge für den Einkauf von Schul- und Studienzeiten 2015 sind die Beiträge für den Einkauf von Schul- und Studienzeiten stark angestiegen. Grund dafür sind einerseits die Verschärfungen im Bereich des Nachkaufs von Versicherungszeiten nach 39a BSVG für Personen, die als Schüler im elterlichen Betrieb tätig waren, andererseits die durch das Pensionskonto und die Pensionsvorausberechnungen erhöhte Anregung zur Schließung von Versicherungslücken. Sonstige Beiträge Ab 2001 werden von jeder Pension und den Pensionssonderzahlungen Solidaritätsbeiträge in der Höhe von 0,5 % dieser Leistungen einbehalten, wodurch eine Absenkung der Anrechnungsbeträge beim fiktiven Ausgedinge ermöglicht wurde. Ab dem Jahr 2011 werden die Ausübungsersatzzeiten bei der Langzeitversicherungsregelung nur mehr dann berücksichtigt, wenn auch ein Beitrag dafür entrichtet wird sind aus diesem Grund Beiträge in Höhe von angefallen, die ebenfalls unter den Sonstigen Beiträgen auszuweisen sind. Im Jahr 2014 waren es aus diesem Titel nur mehr und 2015 nur mehr Weitere Ertragspositionen Ausfallhaftung des Bundes Ausfallhaftung des Bundes , , ,33 + 1,8 Der Bundesbeitrag gemäß 31 Abs. 1 BSVG deckt - mit Ausnahme der Zuführung an die Rücklage des Unterstützungsfonds - den gesamten Betrag ab, um den die Aufwendungen die Erträge übersteigen. 62 Rechnungsabschluss

66 Pensionsversicherung Rechnungsabschluss Ausgleichszulagen Ausgleichszulagen , , ,13-3,0 Der vollständige Ersatz durch den Bund bewirkt, dass sowohl auf der Aufwands- als auch auf der Ertragsseite idente Beträge auszuweisen und die Ausgleichszulagen daher ergebnisneutral sind. Entschädigung für Kriegsgefangene Entschädigung für Kriegsgefangene , , ,50-18,2 Die angeführte Position weist den Ersatz des Bundes aus der gleich lautenden Aufwandsposition aus. Verzugszinsen und Beitragszuschläge Verzugszinsen und Beitragszuschläge , , ,38 + 7,4 Die Entwicklung dieser Position ist vom Melde- und Zahlungsverhalten der Beitragspflichtigen abhängig. Ersätze für Leistungsaufwendungen Ersätze für Leistungsaufwendungen Ersätze aus Schadenersatzleistungen 178 BSVG , , , ,5 Sonstige Ersätze , , , ,2 Beihilfe für nicht abziehbare Vorsteuer , , ,61 + 1,0 Summe , , ,76 + 4,0 Die Ersätze aus Schadenersatzleistungen von Personen, die einen Versicherungsfall verursacht haben, unterliegen starken jährlichen Schwankungen, wobei einzelne teurere Versicherungsfälle zusätzlich höhere Abweichungen verursachen können. Unter den sonstigen Ersätzen sind 2015 auch Überweisungen von Landesgesundheitsfonds für Gesundheitsaktionen enthalten. Rechnungsabschluss 63

67 Rechnungsabschluss Pensionsversicherung Kostenbeteiligungen Kostenbeteiligungen Gesundheitsvorsorge , , ,62 + 8,0 Rehabilitation , , ,75 + 3,9 Summe , , ,37 + 6,3 Durch die Einführung der Bruttomethode sind ab dem Geschäftsjahr 2009 Zuzahlungen der Versicherten im Rahmen der Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation unter der neu eingeführten Position Kostenbeteiligungen zu erfassen. Die entsprechenden Aufwandspositionen sind dadurch in gleicher Höhe angestiegen. Sonstige betriebliche Erträge Sonstige betriebliche Erträge Nicht rückgeforderte Guthaben der Versicherten 596, , , ,0 Verkaufserlöse 581, ,28 367,17-77,7 Skonti 9.773, , ,28 + 1,9 Erträge aus weitervermieteten Räumlichkeiten , , ,83-15,7 Aliquote Beihilfe für nicht abziehbare Vorsteuer , , , ,0 Andere , , ,98 + 9,1 Summe , , ,45 + 5,7 Die Unterposition Andere enthält auch die Gewinnausschüttungen der teilprivatisierten ehemaligen Eigenen Einrichtungen, an denen die SVB noch mit 26 % beteiligt ist. Die Verteilung der Gewinnanteile auf die Versicherungszweige nach der Frequenz ergibt für die Pensionsversicherung im Jahr 2015 (für das Jahr 2014) an den gesamten Ausschüttungen von einen Anteil von Vergleichsweise hat die Gesamtausschüttung an die SVB im Jahr 2013 rund 1,8 Mio. und im Jahr 2014 rund 1,7 Mio. betragen. 64 Rechnungsabschluss

68 Pensionsversicherung Rechnungsabschluss Versicherungsleistungen Pensionsaufwendungen Pensionen Alterspensionen , , ,96 + 3,0 Pensionen der geminderten Arbeitsfähigkeit , , ,65-7,3 Hinterbliebenenpensionen , , ,63 + 1,4 Einmalzahlungen , , ,04-35,4 Summe , , ,28 + 1,7 Ab wurden die Pensionen mit dem Anpassungsfaktor um 1,7% erhöht. Ausgleichszulagen Ausgleichszulagen , , ,13-3,0 Mit wurden die Ausgleichzulagenrichtsätze um 1,7 % erhöht und gemäß Budgetbegleitgesetz 2011 das fiktive Ausgedinge bei der Berechnung der Ausgleichszulage von 15 auf 14 % reduziert. Trotz dieser Maßnahmen ist ein geringer Rückgang zu verzeichnen. Zurückzuführen ist dies darauf, dass die Pensionen der Neuzugänge verstärkt über den Ausgleichzulagenrichtsätzen liegen und die Anzahl der Ausgleichszulagen rückläufig war. Rechnungsabschluss 65

69 Rechnungsabschluss Pensionsversicherung Entschädigung für Kriegsgefangene Entschädigung für Kriegsgefangene , , ,50-18,2 Nach den Bestimmungen des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (KGEG) ist ab 2001 österreichischen Staatsbürgern/Staatsbürgerinnen, die unter bestimmten Voraussetzungen in Kriegsgefangenschaft gerieten oder aus politischen oder militärischen Gründen festgenommen bzw. angehalten wurden, die Entschädigung für Kriegsgefangene als Zusatzleistung zur laufenden Pension zu gewähren. Die Entschädigung ist auf einen allfälligen Ausgleichszulagenanspruch nicht anzurechnen. Der aufgewendete Betrag wird einschließlich des Anteiles an Verwaltungsaufwendungen vom Bund ersetzt und ist durch den abnehmenden Stand an Anspruchsberechtigten rückläufig. Überweisungsbeträge und Beitragserstattungen Überweisungsbeträge und Beitragserstattungen , , ,13-6,2 Durch gesetzliche Änderungen entfiel die für politische Mandatare im Falle einer Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage normierte Einschränkung, dass die Erstattung von Pensionsversicherungsbeiträgen erst nach dem Ende des Anspruches auf Bezüge bzw. Bezugsfortzahlung aus der politischen Funktion geltend gemacht werden kann. Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation Die gezielte und konsequente Steuerung der Beschickung in die teilprivatisierten Eigenen Einrichtungen (PPP-Einrichtungen) bedeutet eine Hebung der Qualität bei den Heilverfahren und eine Verlagerung in Richtung Aufenthalte in Rehabilitationseinrichtungen. Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation Aufwand für Kuraufenthalte , , ,84-3,9 Aufwand für Genesungs- bzw. Erholungsaufenthalte , , ,30-0,4 Aufenthalt in Rehabilitationsanstalten , , ,98 + 2,8 Beiträge zu Kuraufenthalten ,40 Reise- und Transportkosten , , ,95-9,1 Summe Gesundheitsvorsorge , , ,47 + 2,3 Medizinische Rehabilitation , , ,49-2,2 Berufliche Rehabilitation , , , ,6 Soziale Rehabilitation , , , ,5 Übergangsgeld , , ,5 Reise- und Transportkosten , , ,67 + 2,1 Summe Rehabilitation , , ,06 + 0,0 Sonstiges , , ,58 + 3,4 Nicht abziehbare Vorsteuer , , ,08 + 2,2 Summe Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation , , ,19 + 1,5 66 Rechnungsabschluss

70 Pensionsversicherung Rechnungsabschluss Beiträge zur Krankenversicherung der Pensionisten Beiträge zur Krankenversicherung der Pensionisten , , , ,0 Der erhöhende Faktor für diese Position ist normalerweise der Anstieg der Pensionsaufwendungen. Von jeder zur Auszahlung gelangenden Pensions- und Pensionssonderzahlung - mit Ausnahme von Waisenpensionen - ist ein Betrag von 5,0 % einzubehalten, wenn und solange sich der in Betracht kommende Pensionist ständig im Inland aufhält und nicht von der Pflichtversicherung ausgenommen ist. Zu den Pensionen und Pensionssonderzahlungen zählen auch die Ausgleichszulagen. Der die Pensionsversicherung belastende Anteil ergibt sich aus dem an die bäuerliche Krankenversicherung zu überweisenden Krankenversicherungsbeitrag der Pensionisten war das noch das 3,97-fache des Einbehaltes abzüglich des von den Pensionen einbehaltenen Krankenversicherungsbeitrages wurde dieser Prozentsatz von 397 auf 374 % abgesenkt, 2012 erfolgte eine weitere Reduktion auf 370 %, 2013 auf 365 % und 2014 auf 360 % gilt wieder der ursprüngliche Hebesatz von 397 %, wodurch sich der deutliche Anstieg 2015 erklärt. Anzumerken ist, dass zuzüglich zu den nach 26 Abs. 1 BSVG einzubehaltenden Beiträgen ein Ergänzungsbeitrag zur Finanzierung unfallbedingter Leistungen der bäuerlichen Krankenversicherung im Ausmaß von 0,1 % einzubehalten und an die Krankenversicherung zu überweisen ist. Der Gesamtbeitragssatz für Pensionisten beträgt somit 5,10 %. Fahrtspesen und Transportkosten für Leistungsempfänger Fahrtspesen und Transportkosten für Leistungsempfänger , , ,54-14,2 Vertrauensärztlicher Dienst und sonstige Betreuung Es gelten die unter der gleichnamigen Aufwandsposition beim Versicherungszweig KV angeführten Erläuterungen. Vertrauensärztlicher Dienst und sonstige Betreuung Personal- und Sachaufwand , , ,41-4,4 Ärztehonorare , , ,90-5,4 Summe , , ,31-4,6 Rechnungsabschluss 67

71 Rechnungsabschluss Pensionsversicherung Weitere Aufwandspositionen Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand Siehe dazu die Erläuterungen unter der gleichnamigen Position bei der Krankenversicherung. Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand Personalaufwand , , ,91 + 0,2 Sachaufwand , , ,44 + 4,4 Aufwand der Verwaltungskörper , , ,46-0,8 Aufwand der Beiräte 2.849, , ,77-2,7 Ersätze , , , ,7 Summe , , ,06 + 0,3 Abschreibungen Die Abschreibungen vom Anlagevermögen betreffen die Gebäude, die Einrichtungen und Geräte, die Maschinen und Apparate sowie die Fahrzeuge. Abschreibungen vom Anlagevermögen , , ,38-3,7 vom Umlaufvermögen , , ,82-17,8 Summe , , ,20-11,6 Sonstige betriebliche Aufwendungen Niedrigere Werte 2013 bei den Verbandsbeiträgen ergeben sich aus Gutschriften für Vorjahre. Der vergleichsweise hohe Wert 2013 unter der Position Andere ist insbesondere auf Rückerstattungen für Ausübungsersatzzeiten zurückzuführen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Aufsichtsgebühr , , ,99-2,4 Verbandsbeitrag , , ,00 + 2,3 Verbandsbeitrag Projekt e-card , , , ,5 Verbandsbeitrag ITSV , , ,00-10,2 Verbandsbeitrag ELGA , , , ,0 Sozialgerichtskosten , , ,78-15,1 Öffentlichkeitsinformation , , ,37 + 1,7 Auszahlungsgebühr gemäß 68/6 BSVG , , ,96-2,8 Aufwendungen für weitervermietete Räumlichkeiten , , ,12-21,6 Nicht abziehbare Vorsteuer , , , ,0 Heizkostenzuschuss 870,00 420,00 420,00 - Andere , , ,81-33,8 Summe , , ,64-2,1 68 Rechnungsabschluss

72 Pensionsversicherung Rechnungsabschluss Finanzergebnis Einerseits ist die Liquidität unter anderem abhängig von den Bevorschussungen des Bundes, andererseits waren die Zinssätze 2015 extrem niedrig, wodurch sich der starke Rückgang der Zinsaufwendungen erklärt. Finanzergebnis Vermögenserträgnisse von Geldeinlagen , , ,39-28,7 Vermögenserträgnisse von Haus- und Grundbesitz Zinsaufwendungen , , ,45-66,8 Finanzaufwendungen aus Haus- und Grundbesitz Summe , , ,06-82,7 Zuweisung an Rücklagen Dem Unterstützungsfonds können für den Bereich der Pensionsversicherung bis zu 1,25 der Summe aus Erträgen an Versicherungsbeiträgen und des Bundesbeitrages zugewiesen werden. Diese Dotierung darf nur insoweit erfolgen, als die Mittel des Unterstützungsfonds am Ende des Geschäftsjahres im Bereich der Pensionsversicherung 2,5 der Berechnungsgrundlage nicht übersteigen. Zur Sicherung des Deckungserfordernisses erfolgte eine Dotierung des Unterstützungsfonds bis 2013 mit Euro und war diese ab 2014 auf Euro anzuheben. Eine Aufstockung der Leistungssicherungsrücklage, welche am Ende eines jeden Geschäftsjahres ein Zwölftel des Leistungsaufwandes betragen sollte, ist mangels Bilanzgewinn nicht möglich. Zuweisung an Rücklagen Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Zuweisung an den Unterstützungsfonds , , ,00 - Bilanzverlust , , ,00 - Rechnungsabschluss 69

73 70 Rechnungsabschluss

74 Bundespflegegeld Rechnungsabschluss Bundespflegegeld Pensions- und Unfallversicherung Rechnungsabschluss 71

75 Rechnungsabschluss Bundespflegegeld Pensionsversicherung Erfolgsrechnungen Bezeichnung Ersatzleistung des Bundes , , ,28-0,1 Ersätze für Leistungsaufwendungen , , , ,2 Sonstige betriebliche Erträge , , ,50-61,0 Summe der Erträge , , ,25-0,1 Pflegegeld , , ,41-0,6 Sachleistungen , ,67-3,9 Fahrtspesen und Transportkosten 1.389, ,34 742,41-30,0 Vertrauensärztlicher Dienst und sonstige Betreuung , , ,95 + 5,4 Verwaltungsaufwand , , , ,5 Sonstige betriebliche Aufwendungen , , ,15 + 3,8 Summe der Aufwendungen , , ,25-0,1 Saldo Nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG) hat das Pflegegeld den Zweck, pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen. Den anspruchsberechtigten Personen gebührt das Pflegegeld bei Zutreffen der Voraussetzungen, wobei sich die Höhe des Pflegegeldes nach dem Zeitaufwand für den ständigen Pflegebedarf orientiert. Nach den Bestimmungen der Rechnungsvorschriften hat der Träger der gesetzlichen Pensionsversicherung für die Verrechnung der Aufwendungen und Erträge nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG) eine gesonderte Erfolgsrechnung zu erstellen. Im Unterschied zu den Erfolgsrechnungen in den einzelnen Versicherungszweigen hat die Gebarung nach dem BPGG-PV ausgeglichen zu sein, wodurch in dieser Erfolgsrechnung weder ein Mehrertrag noch ein Mehraufwand auszuweisen ist. Erträge Ersatzleistung des Bundes Nach den Bestimmungen des Bundespflegegeldgesetzes hat der Bund den Trägern der gesetzlichen Pensionsversicherung den Unterschiedsbetrag zwischen der Summe der Aufwendungen und den sonstigen und a.o. Erträgen bzw. Ersätzen für Leistungsaufwendungen zu ersetzen. Ersätze für Leistungsaufwendungen Diese umfassen die aliquote Beihilfe für die im Leistungsaufwand angefallene nicht abziehbare Vorsteuer und die Einnahmen aus Regressen. Diese sind jeweils abhängig von der Anzahl und Schwere der Fälle. 72 Rechnungsabschluss

76 Bundespflegegeld Rechnungsabschluss Sonstige betriebliche Erträge Die Vorschüsse des Bundes auf den gebührenden Kostenersatz werden seitens der SVB getrennt von den liquiden Mitteln der Pensionsversicherung verwaltet. Die daraus resultierenden Zinserträge sind hier auszuweisen und im Zusammenhang mit den Zinsänderungen zu sehen. Aufwendungen Pflegegeld Im Betrachtungszeitraum 2013 bis 2015 gab es keine Erhöhungen des Pflegegeldes, jedoch wurde ab die erforderliche Mindeststundenanzahl des Pflegebedarfs für die Einstufung in die Pflegestufen 1 und 2 angehoben. Verwaltungsaufwand Die Veränderung des Verwaltungsaufwandes für das Pflegegeld ist im Zusammenhang mit dem dafür notwendigen Personaleinsatz zu sehen. Sonstige betriebliche Aufwendungen In dieser Aufwandsposition sind die Sozialgerichtskosten und die Auszahlungsgebühren betragsrelevant. Rechnungsabschluss 73

77 Rechnungsabschluss Bundespflegegeld Unfallversicherung Erfolgsrechnungen Bezeichnung Ersatzleistung des Bundes , , ,58-18,6 Ersätze für Leistungsaufwendungen 2.457, ,20 37,14-99,4 Sonstige betriebliche Erträge 0,21 0,18 0,18 - Summe der Erträge , , ,90-34,1 Pflegegeld , , ,70-2,8 Sachleistungen Fahrtspesen und Transportkosten - 28, ,0 Vertrauensärztlicher Dienst und sonstige Betreuung 2.054, , , ,3 Verwaltungsaufwand , , ,85-3,8 Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.012, , ,54-6,1 Summe der Aufwendungen , , ,34-2,8 Saldo , , ,44-1,9 Anspruch auf Pflegegeld nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundesgesetzes haben Bezieher einer Vollrente - also bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 % - deren Pflegebedarf durch den Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit verursacht wurde bzw. Personen, deren Rente nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften abgefunden worden ist, wenn deren Pflegebedarf durch den Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit verursacht wurde. Während in der Pensionsversicherung der Aufwand im Zusammenhang mit dem Pflegegeld vom Bund abgegolten wird, gibt es in der Unfallversicherung nur dann Ersatzleistungen aus Bundesmitteln, wenn das Pflegegeld aufgrund einer akausalen Behinderung, d.h. nicht durch einen Arbeitsunfall begründet, gebührt. Der sich ergebende Mehraufwand ist in die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Erfolgsrechnung der Unfallversicherung überzuleiten und aus deren liquiden Mitteln abzudecken. Im Betrachtungszeitraum 2013 bis 2015 gab es keine Erhöhungen des Pflegegeldes, jedoch wurde ab die erforderliche Mindeststundenanzahl des Pflegebedarfs für die Einstufung in die Pflegestufen 1 und 2 angehoben. 74 Rechnungsabschluss

78 Schlussbilanz Rechnungsabschluss Schlussbilanz Rechnungsabschluss 75

79 Rechnungsabschluss Schlussbilanz Schlussbilanzen per per per Unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke u. Investitionen auf fremden Boden , , ,54 1. Immobilien , , ,54 Einrichtungen und Geräte , , ,22 Maschinen und Apparate , , ,54 Fahrzeuge 286, , ,76 2. Mobilien , , ,52 3. Darlehen und Hypothekardarlehen , , ,57 4. Wertpapiere , , ,00 5. Sonstiges , , ,17 I. Anlagevermögen , , ,80 1. Vorräte , , ,11 Beitragsforderungen für eigene Rechnung , , ,13 Beitragsforderungen für fremde Rechnung , , ,72 2. Beitragsforderungen , , ,85 3. Treuhandforderungen Ersatzforderungen , , ,47 5. Sonstige Forderungen , , ,93 6. Gebundene Einlagen bei Geldinstituten , , ,00 Kurzfristige Einlagen bei Geldinstituten , , ,14 Sonstige kurzfristige Einlagen Kurzfristige Einlagen , , ,14 8. Barbestände , , ,63 II. Umlaufvermögen , , ,13 III. Aktive Rechnungsabgrenzung , , ,81 IV. Ungedeckte Allgemeine Rücklage A K T I V A , , ,74 1. Allgemeine Rücklage , , ,41 2. Leistungssicherungsrücklage , , ,99 Unterstützungsfonds , , ,71 Ersatzbeschaffungsrücklage Besondere Rücklagen , , ,71 I. Reinvermögen , , ,11 II. Langfristige Verbindlichkeiten , , ,40 1. Wertberichtigungen zum Anlagevermögen Wertberichtigungen zum Umlaufvermögen III. Wertberichtigungen Treuhandsschulden Ausstehende fremde Beiträge , , ,72 1. Schulden an Beitr. f. fremde Rechnung , , ,72 2. Unberichtigte Versicherungsleistungen , , ,24 3. Sonstige Verbindlichkeiten , , ,78 IV. Kurzfristige Verbindlichkeiten , , ,74 V. Passive Rechnungsabgrenzung , , ,49 P A S S I V A , , ,74 76 Rechnungsabschluss

80 Schlussbilanz Rechnungsabschluss AKTIVA Anlagevermögen Immobilien Das unbewegliche Anlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten, vermindert um die der jährlichen Wertminderung entsprechende Abschreibung, auszuweisen. Die Höhe der jährlichen Abschreibung ist in den Rechnungsvorschriften mittels Abschreibungssätzen vorgegeben. Eventuelle Wertänderungen durch Zugänge, Abgänge bzw. Abschreibungen sind in den Einzelnachweisungen zur Schlussbilanz enthalten. Bis auf die Bürogebäude in Eisenstadt und Klagenfurt waren per , wie aus nachstehender Tabelle ersichtlich, alle Regionalbüros verkauft und zum Teil rückgemietet. Der höhere Wert 2015 für das Regionalbüro Innsbruck ist auf die Errichtung eines Kundenzentrums zurückzuführen. Bilanzwerte der Immobilien (Grund- und Gebäudeanteile) Bebaute Grundstücke: Bürogebäude per per per Wien, Ghegastraße 1 (Miete) , , ,04 Eisenstadt, Krautgartenweg , , ,05 Linz, Blumauerstraße (Miete) , , ,79 Innsbruck, Fritz-Konzert-Straße 5 (Miete) 7.427, , ,24 Raaba bei Graz, Dietrich-Keller-Straße 20 (Miete) , , ,81 Bregenz, Montfortstraße 9 (Miete) 6.648, , ,58 Klagenfurt, Feldkirchnerstrasse , , ,41 Salzburg, Rainerstraße 25 (Miete) 7.483, , ,60 Bebaute Grundstücke: Sonstige Gebäude Wohnungseigentum, Bad Gleichenberg , , ,02 Summe Immobilien , , ,54 Mobilien Das bewegliche Anlagevermögen zeigt nach Berücksichtigung von Zugängen, Veränderungen und Abschreibungen folgende Wertentwicklung: Bilanzwerte der Mobilien per per per Einrichtungen und Geräte in Verwaltungsdienststellen , , ,22 Maschinen und Apparate in Verwaltungsdienststellen , , ,54 Fahrzeuge der Verwaltungsdienststellen 286, , ,76 Summe Mobilien , , ,52 Rechnungsabschluss 77

81 Rechnungsabschluss Schlussbilanz Darlehen und Hypothekardarlehen Unter dieser Position werden die in den Zweigen Unfall- und Pensionsversicherung im Rahmen der beruflichen und sozialen Maßnahmen der Rehabilitation gewährten Darlehen ausgewiesen. Bilanzwerte der Darlehen per per per Rehabilitation Unfallversicherung , , ,38 Rehabilitation Pensionsversicherung , , ,19 Summe Darlehen , , ,57 Wertpapiere Im Vergleich zu Termineinlagen haben Anleihen österreichischer Banken im Jahr 2015 eine höhere Rentabilität aufgewiesen, weshalb verstärkt in diese Anlageform investiert wurde. Bei der Veranlagungsentscheidung wurde sowohl auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften als auch auf eine breite Streuung, höchstmögliche Sicherheit und die Erzielung einer attraktiven Rendite geachtet. Bilanzwerte (Nominale bzw. Anschaffung) per per per Summe Wertpapiere , , ,00 Sonstiges Anlagevermögen Bilanzwerte des sonstigen Anlagevermögens per per per Beteiligung SVD Büromanagement GmbH , , ,00 Beteiligung Klinikum Bad Gleichenberg GmbH , , ,38 Beteiligung KBB Klinikum Besitz- u. Betriebs GmbH , , ,00 Beteiligung ITSV GmbH , , ,26 Genossenschaftsanteil RLB OÖ 14,53 14,53 14,53 Im Bau befindliche Anlagen 4.673, Summe sonstiges Anlagevermögen , , ,17 Bei den Beteiligungen handelt es sich zum einen um Gemeinschaftsunternehmungen mit anderen SV-Unternehmen zur Hebung von Synergieeffekten und zum anderen um Gesellschaften im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der ehemals Eigenen Einrichtungen im Rahmen von PPP-Modellen. 78 Rechnungsabschluss

82 Schlussbilanz Rechnungsabschluss Umlaufvermögen Vorräte Diese Position umfasst die für die laufende Betriebsführung erforderlichen Verbrauchsmaterialien, wie z.b. Untersuchungs- und Behandlungsmaterial sowie Büromaterialien. Beitragsforderungen (für eigene und fremde Rechnung) In dieser Bilanzposition werden jene Beitragseinnahmen des Berichtsjahres ausgewiesen, die von den Beitragsschuldnern zum Bilanzstichtag noch nicht einbezahlt wurden. Da von der SVB die Beiträge vierteljährlich im Nachhinein vorgeschrieben werden (ausgenommen reine UV- Betriebe, für welche die Vorschreibung jährlich erfolgt) und mit Ablauf des Monats fällig sind, das dem Ende des Vorschreibezeitraumes folgt, ergeben sich in der Bilanz entsprechend hohe Forderungen. Die Beitragsforderungen für eigene Rechnung in Höhe von ,13 per verteilen sich folgendermaßen auf die Zweige: - Krankenversicherung ,74 - Unfallversicherung ,00 - Pensionsversicherung ,39 Die Beitragsforderungen für fremde Rechnung betreffen die Beiträge im Rahmen des betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes. Da die SVB diese Beiträge für die betrieblichen Vorsorgekassen einhebt, ist der Wert dieser Forderungen auch auf der Passivseite der Bilanz unter der Position Ausstehende fremde Beiträge auszuweisen. Rechnungsabschluss 79

83 Rechnungsabschluss Schlussbilanz Ersatzforderungen für erbrachte Leistungen Hierunter fallen Forderungen im Zusammenhang mit in Anspruch genommenen Leistungen (z.b. noch nicht entrichtete Kostenanteile und Kostenbeteiligungen, zu Unrecht bezogene Leistungen, Schadenersatzansprüche). Bilanzwerte der Ersatzforderungen (buchmäßiger Stand inkl. Transitorien) per per per Kostenanteil der Versicherten, gemäß 80 BSVG , , ,83 Behandlungskostenbeitrag , , ,43 Betriebshilfe , ,22 Zu Unrecht in Anspruch genommene Leistungen 2.223, , ,99 Schadenersatzansprüche , , ,05 Krankenversicherung , , ,52 Zu Unrecht in Anspruch genommene Leistungen , , ,01 Schadenersatzansprüche , , ,13 Schadenersatzansprüche, Pflegegeld ,40 - Unfallversicherung , , ,12 Zu Unrecht in Anspruch genommene Leistungen: - Kostenbeteiligungen , , ,90 - Pensionen , , ,30 - Ausgleichszulagen , , ,49 - Pflegegeld , , ,90 Schadenersatzansprüche , , ,67 Schadenersatzansprüche, Pflegegeld , , ,57 Pensionsversicherung , , ,83 Summen , , ,47 Sonstige Forderungen Diese Position umfasst all jene Forderungen, die weder Beitrags- noch Ersatzforderungen für erbrachte Leistungen sind. Dazu zählen z.b. Abrechnungen mit Ministerien und dem Hauptverband, Akontierungen an die Gebietskrankenkassen, Pensionsvorschusszahlungen gem. 255 Abs. 2 und 3 BSVG sowie Forderungen aus der Verrechnung zwischen den einzelnen Versicherungszweigen. Gebundene Einlagen Unter dieser Position sind Termineinlagen auszuweisen, die länger als zwölf Monate gebunden sind. Der starke Rückgang von 137,2 Mio. am Jahresende 2014 auf 65,9 Mio. per ist einerseits auf die Umschichtung des Finanzvermögens in Richtung Anleihen und andererseits darauf zurückzuführen, dass vor 2015 in den Rechnungsvorschriften lediglich eine Bindungsdauer von mindestens drei Monaten für die Ausweisung als Gebundene Einlage vorgesehen war. 80 Rechnungsabschluss

84 Schlussbilanz Rechnungsabschluss Kurzfristige Einlagen bei Geldinstituten (inkl. Barbestände) Neben den Bargeldbeständen und den Guthaben auf den Girokonten finden sich unter dieser Bilanzposition insbesondere die kurzfristigen Termineinlagen der SVB (bis zwölf Monate Veranlagungsdauer) bei den Banken. Von den am ausgewiesenen ,14 entfallen auf die Zweige: - Krankenversicherung ,28 - Unfallversicherung ,08 - Pensionsversicherung ,58 - Pflegegeld PV ,20 Aktive Rechnungsabgrenzung Als Aktive Rechnungsabgrenzungen gelten jene auf das Berichtsjahr entfallenden Teile an Erträgen, die erst im nächsten Kalenderjahr fällig werden, sowie jene auf das dem Berichtsjahr folgende Kalenderjahr entfallenden Aufwendungen, die im Berichtsjahr fällig wurden. Es handelt sich hiebei nicht um echte Forderungen bzw. Schulden, sondern es erfolgt die Ausweisung nur aus dem Grund der periodengerechten Verbuchung. Rechnungsabschluss 81

85 Rechnungsabschluss Schlussbilanz PASSIVA Reinvermögen Die Summe der Rücklagen (Allgemeine Rücklagen, Leistungssicherungsrücklagen und die Unterstützungsfonds als besondere Rücklagen) ergibt das Reinvermögen. Das Reinvermögen per verteilt sich auf die Zweige wie folgt: Reinvermögen KV UV PV Summe Allgemeine Rücklage , , ,41 Leistungssicherungrücklage , , , ,99 Unterstützungsfonds , , , ,71 Summe , , , ,11 Allgemeine Rücklage Sofern die Leistungssicherungsrücklage ausreichend dotiert ist, ist ein eventuell verbleibender Bilanzgewinn der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Ergibt sich aus der Geschäftstätigkeit ein Bilanzverlust, so ist diese Rücklage entsprechend zu reduzieren. Per war eine komplette Abdeckung des durch den Wegfall des Bundesbeitrages ausgelösten Verlustes in der Unfallversicherung mit der Allgemeinen Rücklage nicht mehr möglich. Um eine negative Allgemeine Rücklage zu verhindern, war daher eine Übertragung von rund 1,1 Mio. aus der Leistungssicherungsrücklage erforderlich wurden dann aufgrund der gesetzlich geschaffenen Möglichkeit 40 Mio. Euro und 2014 weitere 30 Mio. Euro und 2015 wieder 40 Mio. Euro von der Krankenversicherung in die Unfallversicherung transferiert. Allgemeine Rücklage nach Versicherungszweigen per per per KV Stand am Beginn des Geschäftsjahres , , ,14 KV + Bilanzgewinn , , ,33 KV - Bilanzverlust KV - Abgänge aus Vermögensübertragungen , , ,00 KV Stand am Ende des Geschäftsjahres , , ,47 UV Stand am Beginn des Geschäftsjahres , ,36 UV + Bilanzgewinn UV + Zugänge aus Vermögensübertragungen , , ,00 UV - Bilanzverlust , , ,42 UV Stand am Ende des Geschäftsjahres , , ,94 PV Stand am Beginn des Geschäftsjahres PV + Bilanzgewinn PV + Zugänge aus Vermögensübertragungen , , ,00 PV - Bilanzverlust , , ,00 PV Stand am Ende des Geschäftsjahres Σ Stand am Ende des Geschäftsjahres , , ,41 82 Rechnungsabschluss

86 Schlussbilanz Rechnungsabschluss Leistungssicherungsrücklage Zum Ausgleich unterjähriger Schwankungen von Beitragseinnahmen und Leistungsauszahlungen sowie zur bilanzmäßigen Absicherung der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen ist eine Leistungssicherungsrücklage im Ausmaß eines Zwölftels der Versicherungsleistungen zu bilden. Per war in der Krankenversicherung die Leistungssicherungsrücklage voll dotiert. In der Unfallversicherung war hingegen eine Aufstockung auf das vorgeschriebene Ausmaß nicht mehr möglich (siehe dazu auch die vorstehenden Ausführungen unter der Allgemeinen Rücklage). Aufgrund der Rücklagentransfers war per die Anhebung der Leistungssicherungsrücklage in der Unfallversicherung auf den Sollstand möglich und konnte die vollständige Dotierung auch per sichergestellt werden. Aufgrund oben erwähnter Begrenzung war die Leistungssicherungsrücklage per um 775 Euro zu reduzieren. Leistungssicherungsrücklage nach Versicherungszweigen per per per KV Stand am Beginn des Geschäftsjahres , , ,68 KV Dotierung , , ,13 KV Auflösung KV Stand am Ende des Geschäftsjahres , , ,81 KV Sollstand am Ende des Geschäftsjahres , , ,81 UV Stand am Beginn des Geschäftsjahres , , ,61 UV Dotierung , ,38 - UV Auflösung ,01 UV Übertragung an Allgemeine Rücklage UV Stand am Ende des Geschäftsjahres , , ,60 UV Sollstand am Ende des Geschäftsjahres , , ,60 PV Stand am Beginn des Geschäftsjahres , , ,58 PV Dotierung PV Auflösung PV Übertragung an Allgemeine Rücklage , , ,00 PV Stand am Ende des Geschäftsjahres , , ,58 PV Sollstand am Ende des Geschäftsjahres , , ,57 Σ Stand am Ende des Geschäftsjahres , , ,99 Rechnungsabschluss 83

87 Rechnungsabschluss Schlussbilanz Unterstützungsfonds Mittel des Unterstützungsfonds sind für besonders berücksichtigungswürdige Fälle, insbesondere unter Einbeziehung der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse des zu Unterstützenden, nach den vom Vorstand erlassenen Richtlinien zu verwenden. Unterstützungsfonds nach Versicherungszweigen per per per KV Stand am Beginn des Geschäftsjahres , , ,35 KV Dotierung , , ,00 KV Leistungen , , ,07 KV Stand am Ende des Geschäftsjahres , , ,28 UV Stand am Beginn des Geschäftsjahres , , ,91 UV Dotierung UV Leistungen , , ,62 UV Stand am Ende des Geschäftsjahres , , ,29 PV Stand am Beginn des Geschäftsjahres , , ,66 PV Dotierung , , ,00 PV Leistungen , , ,52 PV Stand am Ende des Geschäftsjahres , , ,14 Σ Stand am Ende des Geschäftsjahres , , ,71 Erfolgsermittlung Das Reinvermögen als Summe aller Rücklagen der SVB hat sich per gegenüber dem Anfang der Rechnungsperiode erhöht: Indirekte Erfolgsermittlung per per per Reinvermögen , , ,11 Änderung des Reinvermögens lt. Schlussbilanz , , ,82 Die direkte Erfolgsermittlung aus den Erfolgsrechnungen aller Versicherungszweige zusammen ergibt für das Jahr 2015 zuzüglich der dotierten Beträge und abzüglich der Leistungen aus dem Unterstützungsfonds einen positiven Wert von 45,8 Mio. Euro. Direkte Erfolgsermittlung Bilanzgewinn / Bilanzverlust lt. Erfolgsrechnungen , , ,91 + Dotierung von Rücklagen und Unterstützungsfonds , , ,12 - Leistungen aus dem Unterstützungsfonds , , ,21 Ergebnis lt. Erfolgsrechnungen , , ,82 84 Rechnungsabschluss

88 Schlussbilanz Rechnungsabschluss Kurzfristige Verbindlichkeiten Unberichtigte Versicherungsleistungen Diese Position spiegelt die Leistungsaufwendungen im Transitorienzeitraum wider. Sonstige Verbindlichkeiten Unter dieser Bilanzposition werden u.a. Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten, Bundesministerien aufgrund von Jahresabrechnungen, dem Finanzamt sowie Bankverbindlichkeiten zur Sicherung der laufenden Liquidität ausgewiesen. Der Stand an debitorischen Barvorlagen hat sich per im Zweig Pensionsversicherung auf 76 Mio. Euro belaufen. Passive Rechnungsabgrenzung Diese Position umfasst freiwillige Weiterversicherungsbeiträge sowie Zuzahlungen zu Kur- und Gesundheitsaktivaufenthalten, die im laufenden Jahr für das Folgejahr geleistet wurden. Rechnungsabschluss 85

89 86 Rechnungsabschluss

90 Beteiligungen Rechnungsabschluss Beteiligungen Rechnungsabschluss 87

91 Rechnungsabschluss Beteiligungen Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) ist an folgenden Unternehmen beteiligt: - REHAMED - Rehabilitationszentrum für Lungen- und Stoffwechselerkrankungen Bad Gleichenberg GmbH - KBB - Klinikum Besitz- und Betriebs GmbH (ab Firmenwortlaut KA Klinikum Austria GmbH) - SVD Büromanagement GmbH (SVD) - ITSV GmbH Bei den Beteiligungen handelt es sich zum einen um Gemeinschaftsunternehmungen mit anderen SV-Unternehmen zur Hebung von Synergieeffekten ( SVD und ITSV ) und zum anderen um Gesellschaften im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der ehemals Eigenen Einrichtungen im Rahmen von PPP-Modellen. In der Folge werden anhand ausgewählter Daten und Kennzahlen die Beteiligungen an der Klinikum Bad Gleichenberg GmbH und KBB GmbH bzw. an der SVD näher dargestellt. An diesen Beteiligungen besitzt die SVB ein unmittelbares strategisches und operatives Interesse. Aufgrund der Beteiligungskonstruktion ist die SVB auch in der Lage, die Entwicklung dieser Beteiligungen mit zu beeinflussen. Die ITSV GmbH ist ein Gemeinschaftsunternehmen aller Sozialversicherungsträger. 88 Rechnungsabschluss

92 Beteiligungen Rechnungsabschluss Beteiligung der SVB an der REHAMED und an der KBB GmbH (ab KA - Klinikum Austria GmbH) Allgemeines In die REHAMED wurde die ehemals Eigene Einrichtung in Bad Gleichenberg eingebracht, in die KBB GmbH (ab KA - Klinikum Austria GmbH) die ehemals Eigenen Einrichtungen in Baden, Bad Hall, Bad Schallerbach und Bad Gastein. Der Anteil der SVB an beiden Gesellschaften beträgt jeweils 26 %. Die SVB setzt sich in besonderer Weise für die Gesundheit ihrer Versicherten und Pensionisten ein. Einen wichtigen Schwerpunkt in diesen Bemühungen um die Gesundheit der bäuerlichen Familien bilden die Rehabilitationsaufenthalte und Heilverfahren. Neben den Kliniken an diesen Standorten, an denen die SVB über diese beiden Gesellschaften beteiligt ist, hat sie auch Vereinbarungen mit anderen Einrichtungen abgeschlossen, sodass der bäuerlichen Bevölkerung ein dichtes Netz an modernen Behandlungszentren zur Verfügung steht. In den Kliniken (Bad Gleichenberg, Baden, Bad Hall, Schallerbacherhof und Bad Gastein) steht die medizinische Behandlung der Patienten an erster Stelle. Die Behandlung mit natürlichen Heilwässern und Solen verliert immer mehr an Bedeutung. Demgegenüber werden Physiotherapien, Bewegungstherapien, Ergotherapien, medikamentöse Therapien und Psychotherapien sowie ernährungswissenschaftliche Beratungen und Lebensstilberatungen immer wichtiger zur Erlangung des Heilerfolges. Darüber hinaus wird versucht, durch Maßnahmen der Gesundheitsförderung und durch Arbeitsmedizinische Betreuung den Patienten hinsichtlich ihres Gesundheitsbewusstseins entscheidende Impulse zu geben. Eine rasche und geeignete Behandlung kann die Zeit einer Arbeitsunfähigkeit verringern bzw. dauernde Schäden hintanhalten. Daher wird durch eine entsprechende Organisation erreicht, dass Patienten mit einer entsprechenden Aufnahmediagnose innerhalb kürzester Zeit in der passenden" Einrichtung aufgenommen werden. Mit dem Klinikum Bad Gleichenberg, der ehemals eigenen Sonderkrankenanstalt für interne Rehabilitation, ist die SVB erstmals neue Wege in der Zusammenarbeit mit privaten Betreibern gegangen. Seit April 2006 ist das Klinikum Bad Gleichenberg mehrheitlich in privatem Besitz und wurde zwischenzeitig ausgebaut und generalsaniert. Das Haus wurde auf 150 Betten aufgestockt und modernisiert. Es steht nunmehr neben den bisherigen Leistungen auch eine Krankenstation mit 16 Betten zur Verfügung. Aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen steht das Klinikum nach wie vor speziell der bäuerlichen Bevölkerung zur Verfügung. Der nächste Schritt in diese Richtung war die Teilprivatisierung der restlichen 4 ehemals Eigenen Einrichtungen. In einem EU-weiten Ausschreibungsverfahren wurde unser Partner bei Gleichenberg als Bestbieter ermittelt. Mit erfolgte vereinbarungsgemäß der Übergang unserer Rehabilitationseinrichtungen in die gemeinsame Gesellschaft (KBB GmbH). Die SVB ist auch an der Geschäftsführung beteiligt. Mit der Inbetriebnahme der Kliniken Schallerbacherhof mit 120 Betten im Juni 2012 und Bad Gastein mit 155 Betten im September 2012 wurden die Investitionsmaßnahmen abgeschlossen. Seither haben alle Häuser 4****-Qualität in der Hotelkomponente und eine Ausstattung mit hochwertiger Rehabilitationsmedizin. Diese Einrichtungen sollen auch hinkünftig unseren Versicherten uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Ziel dieser Kooperation ist es, die Leistung für bäuerliche Versicherte, die Auslastung der Häuser, die erforderlichen Investitionsmaßnahmen, die Qualität der Einrichtungen und die Arbeitsplätze der Mitarbeiter langfristig zu sichern. Rechnungsabschluss 89

93 Rechnungsabschluss Beteiligungen Da die Beteiligungsverhältnisse identisch sind, wird die REHAMED Rehabilitationszentrum für Lungen- und Stoffwechselerkrankungen Bad Gleichenberg GmbH zum auf die KA - Klinikum Austria GmbH (vormals KBB Klinikum Besitz- und Betriebs GmbH) verschmolzen. Damit ist das Klinikum Bad Gleichenberg nunmehr gemeinsam mit den vier anderen ehemaligen Einrichtungen unter dem Dach der KA Klinikum Austria GmbH vereinigt. Die überarbeiteten Verträge werden den Gremien der SVB im April 2016 zur Beschlussfassung vorgelegt. Auf Grund der zu erwartenden demografischen und strukturellen Entwicklung im bäuerlichen Berufsstand wird langfristig eine betriebswirtschaftlich notwendige Auslastung der Kliniken allein mit bäuerlichen Patienten nicht erzielt werden können. Im Klinikum Bad Gleichenberg sind inzwischen 46% der Bettenkapazität von Fremdpatienten belegt. Im Klinikum Bad Hall waren es 23%. Der Anteil an Fremdpatienten in den orthopädischen Häusern (Kliniken Bad Gastein, Schallerbacherhof und Baden) liegt zwischen 2 und 5% der Belagstage. Wirtschaftliche und leistungsmäßige Kenndaten Das Jahresergebnis 2015 für die REHAMED bzw. KBB GmbH stellt sich wie folgt dar: Rechnungsabschluss 2015 KBB und REHAMED KBB REHAMED Betriebsleistung , , ,88 Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen *) , , ,49 Personalaufwand , , ,95 Abschreibungen , , ,96 sonstige betriebliche Aufwendungen , , ,15 Betriebsergebnis , , ,33 Finanzergebnis , , ,12 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit , , ,21 Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag , , ,65 Jahresüberschuss , , ,56 Auflösung unversteuerter Rücklagen ,70 0, ,70 Zuweisung zu Gewinnrücklagen 3.500, ,00 0,00 Jahresgewinn , , ,26 Gewinn- bzw. Verlustvortrag aus dem Vorjahr , , ,10 Bilanzgewinn , , ,36 Gewinnausschüttung 2015 für SVB (für 2014) ,67 davon KV ,28 davon UV ,69 davon PV ,70 *) davon beträgt der Aufwand für das überlassene SVB-Personal , , ,10 90 Rechnungsabschluss

94 Beteiligungen Rechnungsabschluss Die folgende Darstellung zeigt die Anzahl der Belagstage in den einzelnen Häusern sowie die jeweilige Höhe des Anteils der SVB-Patienten. Belagstage 2015 Summe Baden Bad Hall Bad Schallerbach Bad Gastein Bad Gleichenberg Belagstage SVB Belagstage andere Belagstage Gesamt Anteil der SVB Patienten 83,3% 98,6% 77,1% 96,6% 94,3% 53,8% Die Darstellung nach Diagnosen zeigt folgendes Bild: Diagnosen Summe Baden Bad Hall Schallerbach Bad Gastein Bad Gleichenberg Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Bewegungs- und Stützapparat Herz/Kreislauf inkl. Schlaganfälle Neurologische Erkrankung Atmungsorgane Stoffwechsel, Verdauung Unfallverletzungen Sonstige Summe Im Zeitablauf wird der Anteil des überlassenen Personals sukzessive niedriger. Per ergaben sich folgende Relationen: Personal per in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) Gesamt Summe Summe KBB KBB Baden Bad Hall Schallerbach Bad Gastein REHAMED Bad Gleichenberg Medizinisches Personal 270,42 209,91 43,34 66,81 39,68 60,08 60,51 davon Überlassenes 135,82 106,81 26,11 38,10 17,78 24,82 29,01 davon KBB / REHAMED 134,60 103,10 17,23 28,71 21,90 35,26 31,50 Sonstiges Personal *) 264,35 204,10 45,72 49,80 45,15 63,43 60,25 davon Überlassenes 138,74 110,99 20,32 32,92 22,40 35,35 27,75 davon KBB / REHAMED 125,61 93,11 25,40 16,88 22,75 28,08 32,50 Gesamtes Personal 534,77 414,01 89,06 116,61 84,83 123,51 120,76 davon Überlassenes 274,56 217,80 46,43 71,02 40,18 60,17 56,76 davon KBB / REHAMED 260,21 196,21 42,63 45,59 44,65 63,34 64,00 davon Summe KBB REHAMED Summe KBB Baden Bad Hall Schallerbach Bad Gastein Bad Gleichenberg *) Reinigung, Stubenpersonal 88,33 64,83 14,38 15,75 14,60 20,10 23,50 davon Überlassenes 37,20 28,95 1,00 8,50 7,10 12,35 8,25 davon KBB / REHAMED 51,13 35,88 13,38 7,25 7,50 7,75 15,25 In Baden war das Reinigungs- und Stubenpersonal schon vor der Teilprivatisierung in die SVD ausgelagert. Rechnungsabschluss 91

95 Rechnungsabschluss Beteiligungen Kurzdarstellung der einzelnen Kliniken Klinikum am Kurpark Baden für Orthopädie und Rheumatologie (NÖ) Nach einer dreimonatigen Planungsphase begann Anfang April 2010 die projektierte Sanierung der 53 Patientenzimmer sowie die Anpassung der Aufenthaltsräume und des Medikamentendepots. Sie wurde bei laufendem Betrieb Ende November 2010 abgeschlossen. Damit ist Baden nach der ersten Sanierungsphase von 2000 und 2001 nun vollständig erneuert. Bettenanzahl: 120 Schwerpunkte: Das Klinikum bietet stationäre Rehabilitations- und Anschlussheilverfahren bei orthopädischen und rheumatischen Erkrankungen Weitere Informationen Klinikum Bad Hall für Herz- Kreislauf- und neurologische Rehabilitation (OÖ) Nach der sanitätsbehördlichen Aufteilung des Klinikums Bad Hall in ein Departement für neurologische Rehabilitation und ein Departement für Herz-Kreislauf Rehabilitation im Rahmen eines sanitätsbehördlichen Verfahrens erfolgte auch die Neubesetzung der Ärztlichen Leitung. Prim. Dr. Gernot Diem wurde 2013 zum Ärztlichen Leiter des Klinikums und der Herz-/Kreislauf- Abteilung bestellt, Prim. Dr. Robert Hatschenberger zum Leiter der Neurologischen Abteilung. Parallel dazu wurde 2013 die Therapie umfangreich ausgebaut und logistisch optimiert. Bettenanzahl: 120 Schwerpunkte: Das Klinikum ist auf die stationäre Rehabilitation von Patienten mit Herz-Kreislauf- sowie neurologischen Erkrankungen spezialisiert. Präventionsmaßnahmen für Risikopatienten, Anschlussheilverfahren nach Akutereignissen (Herzinfarkt, Herzoperation, Schlaganfall) sowie die Behandlung von Patienten mit Multipler Sklerose und Morbus Parkinson stehen im Mittelpunkt der medizinischen Arbeit Weitere Informationen 92 Rechnungsabschluss

96 Beteiligungen Rechnungsabschluss Klinikum Schallerbacherhof für orthopädische Rehabilitation (OÖ) Nach Fertigstellung des Zubaus Ende 2011 wurden bis Mai 2012 notwendige Adaptierungen im Altbau und dessen Anschluss an den Neubau errichtet. Der Vollbetrieb konnte im Juni 2012 aufgenommen werden. Die feierliche Einweihung erfolgte am 26. Juni Der unter Denkmalschutz stehende Altbau, der 1991 saniert wurde und sich in einem hervorragenden Zustand befindet, blieb aber in seiner bisherigen Funktion erhalten. Lediglich die Raumnutzung wurde optimiert. Im Neubau ist nun die Diagnostik- und Therapieinfrastruktur untergebracht bzw. 40 Einzelzimmer für Rehabilitationspatienten. Insgesamt wurde die Kapazität damit auf 120 Betten ausgebaut. Ein Schwerpunkt ist unter anderem die geriatrische Rehabilitation. Bettenanzahl: 120 Schwerpunkte: Der Schallerbacherhof ist ein modernes Kompetenzzentrum für stationäre medizinische Rehabilitation nach orthopädischen Operationen und unfallchirurgischen Versorgungen. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Bewegungstraining für Prothesenträger. Weitere Informationen Klinikum Bad Gastein für Orthopädie und Rheumatologie (SBG) Mit der längst überfälligen Generalsanierung wurde Mitte 2010 begonnen. Als erstes wurde der Küchentrakt saniert und anschließend mit der Generalsanierung begonnen, welche in 4 Bauabschnitten erfolgte und im August 2012 abgeschlossen werden konnte. Der Vollbetrieb mit 155 Betten wurde im September 2012 aufgenommen. Die feierliche Einweihung erfolgte am 21. September In der zweiten Hälfte des Jahres 2014 wurde mit den Planungen für einen großzügigen Patientengarten auf der westseitigen und bisher im Wesentlichen ungenutzten Grünfläche des Klinikums begonnen. Neben Spazierwegen und einer ansprechenden Bepflanzung sind zusätzlich mehrere Aufenthalts- bzw. Verweilflächen unterschiedlicher Materialisierung entstanden. Die Umgestaltung der Grünflächen wurde Mitte 2015 abgeschlossen. Bettenanzahl: 155 Schwerpunkte: Im Klinikum werden Patienten mit orthopädischen und rheumatischen Erkrankungen im Rahmen von Rehabilitations- und Anschlussheilverfahren behandelt. In Kooperation mit dem Gasteiner Heilstollen verfügt das Klinikum über langjährige Erfahrung in der Behandlung von Patienten mit Morbus-Bechterew. Weitere Informationen Rechnungsabschluss 93

97 Rechnungsabschluss Beteiligungen Klinikum Bad Gleichenberg für Lungen- und Stoffwechselerkrankungen (STMK) Das komplett sanierte und erweiterte Klinikum Bad Gleichenberg ist mit in Vollbetrieb gegangen. Die feierliche Einweihung und Eröffnung erfolgte am 2. Juli Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen in den Jahren wurde der Einbettzimmeranteil bereits deutlich gesteigert. Um im Wettbewerb zwischen den Vertragseinrichtungen in den Rehabilitationsindikationen Lunge und Stoffwechsel weiterhin bestehen zu können, wurde im Jahr 2014 mit den Planungen für eine Erhöhung der Einbettzimmer begonnen. Diese sahen vor, dass der 2010 bezogene Neubautrakt um ein weiteres Bettengeschoß aufgestockt werden soll. Dadurch können 15 neue Einbettzimmer geschaffen werden. Das Klinikum Bad Gleichenberg wird somit nach Abschluss der Baumaßnahmen mit Ausnahme der Krankenstation ausnahmslos Einbettzimmer anbieten können. Das Investitionsprojekt umfasst zusätzlich auch die Vergrößerung des Speisesaals. Damit sollen alle 160 Patienten gleichzeitig im Speisesaal Platz finden und darüber hinaus der erhöhte Platzbedarf für den Buffet-Betrieb geschaffen werden. Mit der Umsetzung beider Baumaßnahmen (Einzelzimmer und Speisesaal) wurde im zweiten Halbjahr 2015 begonnen. Die Fertigstellung erfolgt im Frühjahr Bettenanzahl: 150 Schwerpunkte: Das Klinikum ist auf die stationäre Rehabilitation von PatientInnen mit chronischen Atemwegs-, Lungen- und Stoffwechselerkrankungen spezialisiert. Eine neue Krankenstation ermöglicht im Rahmen von Anschlussheilverfahren die umfassende rehabilitationsmedizinische Betreuung von PatientInnen nach größeren pulmologischen sowie gastroenterologischen Operationen. Ab Juni 2014 wurde das Leistungsangebot um die Onkologische Rehabilitation zur Nachversorgung von KrebspatientInnen erweitert. Weitere Informationen 94 Rechnungsabschluss

98 Beteiligungen Rechnungsabschluss Beteiligung der SVB an der SVD Allgemeines Die SVD Büromanagement GmbH (kurz: SVD) wurde 2002 von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) gegründet. Ab beteiligte sich auch die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) und ab die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) an der Gesellschaft. Die SVD ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, verfügt über einen Aufsichtsrat und beschäftigte per MitarbeiterInnen. In der SVD sind folgende Stabstellen der Geschäftsführung direkt unterstellt: - Bauwesen - Projektmanagement - Recht und Personalwesen Als eigene Geschäftsbereiche sind in die SVD folgende Back-Office-Bereiche der Eigentümer ausgelagert, um gleichartige Aufgaben effizient zu erfüllen und entsprechende Synergiepotentiale zu nutzen: - Beschaffungswesen - Druckzentrum - Facility Management (FM) und Reinigung - Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) - Finanzwesen Weitere Details sind der Homepage der SVD zu entnehmen: Zu den Aufgaben im Bauwesen gehören neben den Planungstätigkeiten in Gesundheitseinrichtungen und Bürobauten auch Revitalisierungen und Umbauten sowie sonstige Ingenieurleistungen. Die Dienstleistungen umfassen dabei z.b. die Projektsteuerung und die begleitende Kontrolle bzw. die Bauplanung und die örtliche Bauaufsicht. Durch den Bereich Beschaffung werden beispielsweise folgende Tätigkeitsfelder abgedeckt: - Durchführung und Begleitung von Ausschreibungen - Angebotseinholung und Verhandlungen mit Lieferanten - Angebotsprüfung und -bewertung - Lagerverwaltung (Zentrales Lager und Verkauf an die Träger) - Rechnungsprüfung und Zahlungsvorschlag - Führung der Anlagenbuchhaltung der Träger - Abschluss von Miet- und Wartungsverträgen und laufende Abrechnungen Das Druckzentrum der SVD befindet sich im Bürogebäude der SVB in Wien 3, Ghegastraße 1 und bietet folgende Produktionslinien an: - Digitaldruck - EDV-Druck und Postprocessing - Offsetdruck und Endfertigung Mit einem modernen Maschinenpark werden neben Massendrucken auch hochwertige Broschüren hergestellt. Rechnungsabschluss 95

99 Rechnungsabschluss Beteiligungen Der Digitaldruck produziert - in Farbe oder in Schwarzweiß - insbesondere Folder, Broschüren, Schulungsunterlagen, Arbeitsbehelfe, Mappen, Kuverts und Visitenkarten in Kleinauflagen damit rasch und flexibel auf Kundenbedürfnisse reagiert werden kann. EDV-Druck und Postprocessing: Im EDV-Druck kommt eine Tintenrollendruckmaschine mit einer Produktionsleistung von 1350 Seiten vierfärbig, beidseitig bedruckt zum Einsatz. Die produzierten Rollen werden anschließend von der Rolle weg geschnitten und in einer Hochleistungskuvertieranlage kuvertiert. In der Kuvertiermaschine werden Blankokuverts individuell vierfärbig bedruckt und mit den Schriftstücken samt Beilagen befüllt. Die Abfüllung der kuvertierten Briefe in Postboxen erfolgt automatisch. Beim Offsetdruck kommt eine SpeedMaster 74 Halbbogen-Vierfarb-Druckmaschine mit zusätzlichem Lackdruckwerk zum Einsatz, wobei in der Druckvorstufe ein modernes Computer to Plate-System mit prozesslosen Thermal-Druckplatten eingesetzt wird, welches ohne Chemieeinsatz für die Herstellung der Druckplatten auskommt. Für die Endfertigung steht ein umfangreicher Maschinenpark zur Verfügung, der die Bedürfnisse einer modernen Druckerei abdeckt. Die folgenden Bilder zeigen die Druck- bzw. Nachbearbeitungsmaschinen. Das Facility Management (FM) & Reinigung erbringt folgende Dienstleistungen: Das technische FM kümmert sich um den Betrieb und die Instandhaltung der Haustechnik (Heizung/Klima/Lüftung/Sanitär) und die technische Gebäudeausrüstung. Das kaufmännische FM verwaltet im Eigentum der Träger befindliche Liegenschaften und kontrolliert bei Mietobjekten die Vorschreibungen und Betriebskostenabrechnungen. Weitere Leistungen sind z.b. ein österreichweites Versicherungsmanagement (inkl. Schadensabwicklung), die strategische Planung von Festnetz- und mobiler Telefonie, mit dem Ziel, Kosten und Servicequalität zu optimieren bzw. mit einem Energiemanagement den Bedarf der Eigentümer zu bündeln und über Ausschreibungen die Energiekosten zu optimieren. Die vor Ort Betreuung durch das FM umfasst neben der Reinigung (Unterhalts- und Sonderreinigung) als infrastrukturelles FM beispielhaft noch folgende weitere Leistungen: Portierdienste, Poststellen, Telefonzentrale und -vermittlung, Chauffeure, Betriebsküchen. Durch eine zentrale Poststelle werden Ressourcen gebündelt und können Postvereinbarungen (Portorabatte) optimal genutzt werden. Der Bereich IKT - voll ausgeschrieben Informations- und Kommunikationstechnologie - betreibt die IT-Infrastruktur-Dienste für BVA, SVA, SVB und natürlich auch für die SVD selbst. 96 Rechnungsabschluss

100 Beteiligungen Rechnungsabschluss Im Wesentlichen geht es dabei um folgende Aufgabengebiete: Das Business Service ist zuständig für die Spezifikation der technischen Ressourcen aller Business Server und trägt die Verantwortung für die notwendige Business-Betriebssoftware/ Betriebssysteme. Die Mitarbeiter des Client Service sind für die EDV-technische Ausstattung der Endbenutzer, für die Client-Betriebssysteme bzw. Client-Applikationen zuständig. Das Dokumenten Management ist verantwortlich für die Entwicklung von Vorlagen für Serienbriefe, Vorschreibungen, Mahnungen etc., für die Wartung von Textbausteinen und für die Qualitätssicherung des Formularaufbaues bei der Druckausgabe. Der Help Desk betreibt die IT-Hotline (2nd Level Support) und ist Informationsdrehscheibe für die Anwenderbetreuer und fallweise auch für Enduser (z.b. bei Störungen). Das Infrastruktur Service ist u.a. verantwortlich für die Spezifikation und den Betrieb der technischen Ressourcen aller Infrastruktur Server und sonstiger Infrastruktur-Hardware. Das Security Management ist für die Definition, Überwachung und Steuerung der IT-Security zuständig. Das Service Management sorgt für die kontrollierte Einführung der ITIL-Prozesse (Information Technology Infrastructure Library) für das IT Service Management im Unternehmen, für die Anpassung der Prozesse an geschäftsspezifische Anforderungen und für die Überwachung, Weiterentwicklung und Optimierung der implementierten Prozesse. Das Service Operation Center ist für das Job-Management aller Business Applikationen zuständig (Design, Durchführung und Überwachung, Ergebniskontrolle, Datensicherung etc.). Das Netzwerk Service ist für die gesamte LAN und WAN Infrastruktur verantwortlich. Dazu zählen die Spezifikation der technischen Ressourcen und der Betrieb aller Netzwerk Server/Services. Die Stabstelle IT Projekt Management ist für das Initiieren, Planen, Steuern und das Kontrollieren und Abschließen von Projekten insbesondere im IT-Umfeld - zuständig. Rechnungsabschluss 97

101 Rechnungsabschluss Beteiligungen Kennzahlen Rechnungsabschlüsse Betriebsleistung , , ,21 + 9,6 Aufwendungen für Material und sonst. bezogene Leistungen *) , , ,74 + 3,7 Personalaufwand , , , ,8 Abschreibungen , , , ,4 sonstige betriebliche Aufwendungen , , ,71 + 4,4 Betriebsergebnis , , ,76 Finanzergebnis 8.092, , ,91 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.750, , ,67 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.750, , ,50 Jahresüberschuss 0, , ,17 *) enthält Aufwand für überlassenes Personal und Postgebühren Der Aufwand für Leistungen der SVD, welche der SVB verrechnet worden sind, beträgt: Aufwand der SVB für von der SVD erbrachte Leistungen , , ,50 + 3,2 entspricht einem Anteil an der Betriebsleistung der SVD von 24,84% 25,48% 23,98% - Personal jeweils zum zu in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) abs. SVD eigene MA 154,48 159,57 171,59 + 7,5% + 12,02 Überlassene MA 116,31 115,40 107,30-7,0% - 8,10 davon BVA 16,77 18,00 17,80-1,1% - 0,20 davon SVA 52,51 52,30 49,41-5,5% - 2,89 davon SVB 45,20 43,79 39,09-10,7% - 4,70 davon VAEB 1,31 1,31 1,00-23,7% - 0,31 Alle Mitarbeiter 270,79 274,97 278,89 + 1,4% + 3,92 Auf die einzelnen Aufgabengebiete entfallen dabei: Personal Alle SVD-eigenes Personal überlassenes Personal jeweils zum in 14 / / / Vollzeitäquivalenten (VZÄ) abs. abs. abs. Bauwesen 4,38 4,81 5,51 + 0,70 3,38 3,81 4,51 + 0,70 1,00 1,00 1,00 + 0,00 Beschaffungswesen 13,50 12,39 12,75 + 0,36 5,00 5,00 5,00 + 0,00 8,50 7,39 7,75 + 0,36 Druckzentrum 17,63 17,63 17,63 + 0,00 6,63 7,63 7,63 + 0,00 11,00 10,00 10,00 + 0,00 FM 28,20 29,13 27,29-1,84 16,20 17,13 16,88-0,25 12,00 12,00 10,41-1,59 IKT 60,77 67,54 74,08 + 6,54 18,00 23,66 30,52 + 6,86 42,77 43,88 43,56-0,32 Küche SVA 10,38 10,00 10,25 + 0,25 6,38 6,00 6,25 + 0,25 4,00 4,00 4,00 + 0,00 Portier 3,00 3,00 2,00-1,00 2,00 2,00 1,00-1,00 1,00 1,00 1,00 + 0,00 Postdienst 23,05 20,51 20,89 + 0,38 17,05 14,51 15,89 + 1,38 6,00 6,00 5,00-1,00 Reinigung 91,05 90,13 88,48-1,65 69,01 69,00 71,90 + 2,90 22,04 21,13 16,58-4,55 RW, Personal, Recht 7,63 7,63 7,75 + 0,12 4,63 4,63 4,75 + 0,12 3,00 3,00 3,00 + 0,00 Sonstige *) 5,00 6,00 5,00-1,00 3,00 3,00 3,00 + 0,00 2,00 3,00 2,00-1,00 Telefonzentrale 6,20 6,20 7,26 + 1,06 3,20 3,20 4,26 + 1,06 3,00 3,00 3,00 + 0,00 Alle Bereiche 270,79 274,97 278,89 + 3,92 154,48 159,57 171, ,02 116,31 115,40 107,30-8,10 *) Geschäftsführer, Sekretariat, Betriebsrat, Projektmanagement 98 Rechnungsabschluss

102 Beteiligungen Rechnungsabschluss Aktuelles 2015 Von allen Projekten, mit welchen die SVD in ihrem dreizehnten Geschäftsjahr befasst war, hatten insbesondere die nachfolgenden eine besondere strategische Bedeutung: Neue SVD-Geschäftsführung Mit hat Herr GF Mag. Josef Gemeinböck seinen wohlverdienten Ruhestand angetreten. Zur neuen SVD-Geschäftsführung wurde mit neben Herrn GF Dr. Franz Lechner, der bereits seit als Geschäftsführer der SVD fungiert und weiterhin für die Bereiche Einkauf, Facility Management mit Reinigung und Rechnungswesen sowie für Recht zuständig ist, Herr Ing. Dipl.Ing. Dietmar Wieland bestellt. Als Nachfolger von Herrn GF Mag. Josef Gemeinböck ist er insbesondere für die Geschäftsbereiche Bauwesen, Druckzentrum und Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) sowie für das Personal zuständig. Herr Ing. Dipl.Ing. Dietmar Wieland stammt aus der BVA und war bereits seit dem der SVD zugeteilt, um sich eingehend auf seine neuen Aufgabengebiete vorbereiten zu können. Neuer Standort des Regionalbüros Burgenland Im Zuge des Neubaus der BGKK und der Einmietung der SVB in die Räumlichkeiten der BGKK war die SVD in die Einrichtungs- und Umsiedlungsplanung involviert. Weiters beschäftigte sie sich mit dem Verkauf der Bestandsimmobilie. Projektabschluss Clitser Der Rollout in der SVB erfolgte in der Hauptstelle (in den Regionalbüros bereits 2014) weitgehend selbstständig durch die Anwenderbetreuer und konnte im Jahr 2015 erfolgreich abgeschlossen werden. Rahmenvereinbarung über ThinClients Im Wege eines EU-weiten 2-stufigen Verhandlungsverfahrens für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung und Wartung von ThinClients konnte ein guter Abschluss erzielt werden. SVD-Druckzentrum: Umstieg auf Rollendruck Zur altersbedingten Ablöse der in der Vergangenheit eingesetzten vier EDV-Hochleistungs- Einzelblattdrucker wurde Anfang 2013 mit der Marktevaluierung begonnen und technologische Trends untersucht, wonach die vollständige Neuausrichtung dieser Sparte beschlossen wurde und die Wahl auf die Umstellung auf den Rollen-Endlosdruck auf InkJet-Basis mit vier Farben gefallen ist. Es wurde auch festgelegt, dass für die 3 unterschiedlichen Leistungsaspekte (Rollendruckanlage, Kuvertiermaschinen und Softwarelösung) nur ein Partner als Generalunternehmer in Frage kommt (Ausschreibung einer Gesamtlösung). Im Herbst 2013 wurde mit der Ausschreibung des Projektes begonnen. Im 2. Quartal 2014 erfolgte die 2. Stufe des EUweiten Vergabeverfahrens. Dieses ist im Juni 2014 mit der Zuschlagserteilung (Beauftragung) erfolgreich abgeschlossen worden. Im Juli 2014 begannen die umfangreichen Vorbereitungsarbeiten für die Lieferung im Dezember Im Dezember 2014 erfolgte dann auch die An- Rechnungsabschluss 99

103 Rechnungsabschluss Beteiligungen lieferung und Aufstellung der Geräte und wurde der dreimonatige Testbetrieb am begonnen. Ab Jänner 2015 konnten bereits die ersten großen Jobs abgearbeitet werden. In der Folge ein stichwortartiger Überblick zu weiteren Aktivitäten einzelner Bereiche der SVD, welche auch bzw. insbesondere die SVB betreffen und nicht das sonst übliche Tagesgeschäft beschreiben: Beschaffungsbereich: Ausschreibung Einrichtungsplanung und Möblierung für die Mietflächen der SVB in Eisenstadt Ausschreibung Rahmenvereinbarung über die Lieferung von FSME-Impfstoffen Ausschreibung Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notebooks für die SVD und SV- Träger Facility Management: Weitere Einsparungen durch Synergienutzung von Postdienstleistungen Neuer Vertrag mit Mobilfunkbetreiber, welcher das beste Preis-Leistungsverhältnis anbot Support-vor-Ort: Im Zuge des Supports-vor-Ort wurden in der Hauptstelle die Garageneinfahrt und der Umkehrplatz saniert. Weiters wurden bei der Aufzugsanlage 5 die Aufzugssteuerung und die Motorregelung erneuert. Ebenfalls wurden im Jahr 2015 die Wartezone im Ärztlichen Dienst und die Decke im Gang des Erdgeschosses saniert. Auch wurden durch Mitarbeiter der SVD im Auftrag der SVB an die 400 Stück Notleuchten entsprechend den aktuellen technischen und behördlichen Vorschriften auf LED-Leuchten getauscht. IKT: Projektstart SVB Videokonferenz, Evaluierung der möglichen Lösungsvarianten SVB Browser Konzept: Vorbereitung und Tests des Internet Explorers 11 SVB Fileserver: Laufende Umstellung der SVB auf eine neue, zentrale Verzeichnisstruktur Firewalltausch : Austausch der alten Fortinet FG80 Firewalls auf FG100 Cluster Fileservice: Migration der SVB von Novell Netware auf Microsoft NTFS Bauwesen: SVB Hauptstelle: digitale Bestandsplanerstellung SVB RB Tirol: Erweiterung Erdgeschoss und Kundenzentrum SVB RB Burgenland: Möblierungsplanung für die künftigen Mietbereiche 100 Rechnungsabschluss

104 Statistiken TEIL 101

105 102

106 Krankenversicherung Statistiken Krankenversicherung Statistiken 103

107 Statistiken Krankenversicherung Versichertenstand nach Versichertengruppen im Jahresdurchschnitt Versichertengruppen Pflichtversicherte Selbständige ,0 Hauptberuflich beschäftigte Ehegatten ,4 Hauptberuflich beschäftigte Übergeber ,9 Pflichtversicherte Kinder ,8 Freiwillig Versicherte ,7 Kinderbetreuungsgeld-Bezieher ,5 Pflichtversicherte Pensionisten ,5 Alle Versicherten ,8 Regionalbüros Versichertenstand nach Regionalbüros im Jahresdurchschnitt Anzahl Anzahl Anzahl Anteil Wien ,8 + 0,4 Niederösterreich ,8-1,0 Burgenland ,3-1,7 Oberösterreich ,3-0,6 Salzburg ,6 + 0,7 Tirol ,4-0,4 Vorarlberg ,8-0,7 Steiermark ,9-1,0 Kärnten ,1-0,6 SVB ,0-0,8 Regionalbüros Pflichtversicherte Selbständige nach Regionalbüros im Jahresdurchschnitt Anzahl Anzahl Anzahl Anteil Wien ,1 + 2,2 Niederösterreich ,0-1,4 Burgenland ,3-2,4 Oberösterreich ,0-0,8 Salzburg ,2 + 0,3 Tirol ,7-0,6 Vorarlberg ,9-0,6 Steiermark ,0-1,4 Kärnten ,8-0,6 SVB ,0-1,0 104 Statistiken

108 Krankenversicherung Statistiken Arten der Beitragsbemessung für pflichtversicherte Selbständige nach Regionalbüros Stand Arten der Beitragsbemessung SVB Wien NÖ Bgld OÖ Sbg Tir Vbg Stmk Ktn Alle Einheitswerte Individuelle BTG-Bildung BTG-Option Einkommensbetriebe u. Betr. mit kl. Option Alle Arten Einheitswert: Die Bemessung der Beiträge abgeleitet vom Einheitswert (EHW) erfolgt, wenn bei einem land(forst)wirtschaftlichen Betrieb ein Einheitswert des land(forst)wirtschaftlichen Vermögens gemäß 29 bis 50 BewG 1955 festgestellt wird. Individuelle BTG-Bildung: Pflichtversicherte Selbständige, deren Beiträge aufgrund einer individuellen Beitragsgrundlage (BTG) berechnet werden, sind zum überwiegenden Teil (österreichweit ca. 99 %) Mehrfachversicherte, deren Beitragshöhe auf Basis einer Differenzbeitragsgrundlage bis zur Erreichung der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage ermittelt wird ( 33 b BSVG). Versicherte, die Präsenz- bzw. Ausbildungsdienst ableisten oder mit einem laufenden Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde bzw. einer mit Bescheid festgestellten Beitragsgrundlage, zählen ebenfalls zur Gruppe der Personen mit individueller Beitragsgrundlage. BTG-Option: Seit dem Jahr 2001 besteht die Möglichkeit der (Beitragsgrundlagen)Option. In diesen Fällen werden als Grundlage für die Beitragsberechnung die im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte herangezogen ( 23 Abs. 1a BSVG). Einkommensbetriebe und Betriebe mit Kleiner Option: Für Pflichtversicherte in Einkommensbetrieben erfolgt die Beitragsgrundlagenermittlung nicht bzw. nicht ausschließlich abgeleitet vom Einheitswert, sondern von den im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünften (z.b. gewerbliche Tierhaltung, Kleine Option für Nebentätigkeiten). Statistiken 105

109 Statistiken Krankenversicherung Altersstatistik pflichtversicherter Selbständiger nach Regionalbüros Stand Altersgruppen (Jahre) SVB Wien NÖ Bgld OÖ Sbg Tir Vbg Stmk Ktn unter und mehr Summe Regionalbüros Hauptberuflich beschäftigte Ehegatten nach Regionalbüros im Jahresdurchschnitt Anzahl Anzahl Anzahl Anteil Wien ,3-4,8 Niederösterreich ,7-1,6 Burgenland ,6-8,5 Oberösterreich ,8 + 1,7 Salzburg ,9 + 5,0 Tirol ,5 + 0,3 Vorarlberg ,1 + 1,4 Steiermark ,8 + 0,1 Kärnten ,3-0,8 SVB ,0 + 0,4 106 Statistiken

110 Krankenversicherung Statistiken Regionalbüros Pflichtversicherte Kinder nach Regionalbüros im Jahresdurchschnitt Anzahl Anzahl Anzahl Anteil Wien ,9 + 9,5 Niederösterreich ,5-3,7 Burgenland ,1-7,4 Oberösterreich ,4-0,5 Salzburg ,1-1,6 Tirol ,7-8,3 Vorarlberg ,1 + 5,8 Steiermark ,4-2,7 Kärnten ,8-0,6 SVB ,0-2,8 Regionalbüros Pflichtversicherte Pensionisten nach Regionalbüros im Jahresdurchschnitt Anzahl Anzahl Anzahl Anteil Wien ,6-1,8 Niederösterreich ,8-0,6 Burgenland ,4-1,1 Oberösterreich ,1-0,4 Salzburg ,9 + 1,0 Tirol ,4 + 0,1 Vorarlberg ,6-1,1 Steiermark ,0-0,8 Kärnten ,2-0,6 SVB ,0-0,5 Pensionistenquote nach Regionalbüros im Jahresdurchschnitt (auf 100 Betriebe entfallen im Jahresdurchschnitt Pflichtversicherte Pensionisten) Regionalbüros Wien 78,1 77,0 74,0 Niederösterreich 150,3 151,9 152,8 Burgenland 193,1 195,0 196,9 Oberösterreich 151,5 152,4 152,7 Salzburg 106,6 107,1 107,5 Tirol 98,8 99,7 100,2 Vorarlberg 113,4 112,6 111,9 Steiermark 134,5 135,6 136,2 Kärnten 101,1 100,7 100,7 SVB 136,4 137,3 137,7 Statistiken 107

111 Statistiken Krankenversicherung E-Card Konsultationen bei Vertragsärzten Fachgebiete Arzt für Allgemeinmedizin ,1 FA f. Augenheilkunde/Optometrie ,0 FA f. Chirurgie ,6 FA f. Haut-/Geschlechtskrankh ,3 FA f. Frauenheilkunde/Geburtsh ,6 FA f. Innere Medizin ,1 FA f. Kinder-/Jugendheilkunde ,2 FA f. Hals-/Nasen-/Ohrenkrankh ,2 FA f. Lungenkrankheiten ,9 FA f. Neurologie/Psychiatrie ,1 FA f. Orthopädie/orthop.Chirurgie ,9 FA f. Unfallchirurgie ,9 FA f. Urologie ,9 FA f. Neurochirurgie ,6 FA f. Plastische Chirurgie 1) ,1 FA f. Nuklearmedizin 1) ,8 FA f. Kinder-/Jugendpsychiatrie 2) ,4 Summe Allgemeine Fachärzte ,8 FA f. Physikalische Medizin ,8 FA f. Radiologie ,7 FA f. Med./Chem. Labordiagnostik 3) ,6 Summe Sonstige Fachärzte ,6 Summe aller Vertragsärzte ,0 Quelle: SVC (SV Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.h) 1) Diese Ärzte (ebenso der FA f. Immunologie) werden in HVB-E-Card-Statistiken aus organisatorischen Gründen bei "Sonstige Vertragspartner" erfasst. 2) bei HVB-E-Card-Statistiken bis 2014 bei "Sonstige Vertragspartner" 3) inkl. FA für Pathologie und FA f. Immunologie Konsultation: Inanspruchnahme eines Vertragspartners durch einen Anspruchsberechtigten. Die Anzahl bei FA für Med./Chem. Labordiagnostik ist nicht aussagekräftig, da Laborleistungen vielfach ohne direkten Patientenkontakt (d.h. ohne E-Card-Konsultation) abgerechnet werden. 108 Statistiken

112 Krankenversicherung Statistiken Fachgebiete E-Card Erst- und Folgekonsultationen bei Vertragsärzten Erst- Folge- Erst- Folge- Erst- Folge- Erst- Folgekonsultationen konsultationen konsultationen konsultationen Arzt für Allgemeinmedizin ,7-2,3 FA f. Augenheilkunde/Optometrie ,7-4,0 FA f. Chirurgie ,4-5,7 FA f. Haut-/Geschlechtskrankh ,8-3,1 FA f. Frauenheilkunde/Geburtsh ,7-4,3 FA f. Innere Medizin ,9-1,4 FA f. Kinder-/Jugendheilkunde ,5-2,6 FA f. Hals-/Nasen-/Ohrenkrankh ,4-3,3 FA f. Lungenkrankheiten ,9 + 1,7 FA f. Neurologie/Psychiatrie ,5 + 0,0 FA f. Orthopädie/orthop.Chirurgie ,0-2,8 FA f. Unfallchirurgie ,0 + 6,8 FA f. Urologie ,2-0,9 FA f. Neurochirurgie ,2 + 28,3 FA f. Plastische Chirurgie 1) , ,0 FA f. Nuklearmedizin 1) ,9-63,6 FA f. Kinder-/Jugendpsychiatrie 2) ,0 + 97,6 Summe Allgemeine Fachärzte ,5-2,3 FA f. Physikalische Medizin ,3-18,3 FA f. Radiologie ,5-5,5 FA f. Med./Chem. Labordiagnostik 3) ,1 + 0,7 Summe Sonstige Fachärzte ,3-2,5 Summe aller Vertragsärzte ,5-2,3 Quelle: SVC (SV Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.h) 1) Diese Ärzte (ebenso der FA f. Immunologie) werden in HVB-E-Card-Statistiken aus organisatorischen Gründen bei "Sonstige Vertragspartner" erfasst. 2) bei HVB-E-Card-Statistiken bis 2014 bei "Sonstige Vertragspartner" 3) inkl. FA für Pathologie und FA f. Immunologie Erstkonsultation: Erste Inanspruchnahme eines Vertragspartners eines bestimmten Fachgebietes durch einen Anspruchsberechtigten eines bestimmten KV-Trägers im Abrechnungszeitraum (= Quartal). Folgekonsultation: Ab der zweiten Inanspruchnahme - durch denselben Anspruchsberechtigten - bei demselben Vertragspartner - in derselben Prüfperiode - aus demselben Behandlungsfall - in demselben Fachgebiet spricht man von einer Folgekonsultation. Die Anzahl bei FA für Med./Chem. Labordiagnostik ist nicht aussagekräftig, da Laborleistungen vielfach ohne direkten Patientenkontakt (d.h. ohne E-Card-Konsultation) abgerechnet werden. Statistiken 109

113 Statistiken Krankenversicherung Heilmittelverordnungen nach Bezugsquellen Bezugsquellen Bezug aus öffentlichen Apotheken *) ,8 Bezug aus ärztlichen Hausapotheken ,4 Summe ,0 *) Im Jahr 2013 inkl , im Jahr 2014 inkl und im Jahr 2015 inkl Heilmittelverordnungen aus sonstigen Bezugsquellen - das sind in diesem Fall Anstaltsapotheken. Für den Bereich Kostenzuschuss liegen keine Fallzahlen vor, diese sind in der Anzahl aber ohne Bedeutung. Verordnung: Als Verordnung wird jede Abgabeeinheit ( Packung ) eines Heilmittels bezeichnet. Rezeptgebührenbefreiungen nach Befreiungsarten Stand Dezember Befreiungsarten *) Dauerbefreiungen ,0 REGO-Befreiungen ,8 Summe ,3 Quelle: Hauptverband *) BJ 2015: Niedrige Anzahl an Dauerbefreiungen, aufgrund der Korrektur der Auswertungskriterien durch den HVB! Dauerbefreiungen: Gezählt sind hier Hauptversicherte (Beitragsleistende Aktive bzw. Pensionisten), die zum Stand des Berichtsjahres aufgrund eines Antrages oder automatisch rezeptgebührenbefreit waren. REGO-(Rezeptgebührenobergrenze)Befreiungen (seit 2008): Laut REGO-Richtlinien sind Rezeptgebühren lediglich bis zur Obergrenze von 2 % des Nettoeinkommens pro Jahr zu entrichten. Wird in einem Kalenderjahr diese Grenze erreicht, muss für jedes weitere Medikament (in diesem Kalenderjahr) keine Rezeptgebühr mehr bezahlt werden. 110 Statistiken

114 Krankenversicherung Statistiken Behandlungsfälle und erbrachte Einzel-/Reparaturleistungen im Zahnhilfebereich Zahnbehandlung *) ,8 Zahnersatz ,8 Alle Behandlungsfälle ,9 Zahnbehandlung *) ,5 Zahnersatz ,3 dav. Neuerstellung ,9 dav. Reparatur (Instandsetzung) ,7 dav. sonstige Leistungen ,1 Alle Einzel-/Reparaturleistungen ,5 *) inkl. Kieferorthopädie (Kieferregulierung) Die Leistungserbringung erfolgt - bei Vertragszahnärzten und -dentisten - bei Wahlzahnbehandlern - in Eigenbetrieben anderer KV-Träger - in Vertragseinrichtungen Abrechnungszeitraum: Bei Zahnbehandlungen ist der Abrechnungszeitraum (= Behandlungsfall) das Quartal, im Gegensatz dazu erstreckt sich ein kieferorthopädischer Behandlungsfall über ein Behandlungsjahr (z.b. Beginn Ende ), wobei die Fallzählung zu Anfang der Behandlung erfolgt. Einzelleistungen: Dazu zählen im Bereich der Zahnbehandlung beispielsweise Füllungen und Wurzelbehandlungen. Reparaturleistungen: Darunter versteht man im Rahmen der Kieferorthopädie beispielsweise Unterfütterungen und Erweiterungen, im Bereich des Zahnersatzes sind dies Instandsetzungen an Metall- und Kunststoffprothesen. Sonstige Leistungen: Hier werden außertarifliche Leistungen wie Stiftzähne, Brücken, Kronen oder Inlays erfasst. Statistiken 111

115 Statistiken Krankenversicherung E-Card-Konsultationen bei Zahnärzten, Dentisten und Zahnambulatorien Konsultationen nach Fachgebieten Zahnärzte, Dentisten ,7 Zahnambulatorien ,5 Erstkonsultationen ,8 Zahnärzte, Dentisten ,3 Zahnambulatorien ,0 Folgekonsultationen ,5 Zahnärzte, Dentisten ,4 Zahnambulatorien ,7 Alle Konsultationen ,6 Quelle: SVC Da die Anzahl der abrechnenden Dentisten stagniert, sind die Konsultationen in diesem Bereich rückläufig. 112 Statistiken

116 Krankenversicherung Statistiken Spitalsfälle bei Anstaltspflege nach Hauptdiagnosen Hauptdiagnosen Gesamt 2013 davon Pens. Gesamt davon Pens. Gesamt davon Pens. Gesamt Pens. Infektiöse und parasitäre Krankheiten ,9-2,8 Neoplasien ,5-5,6 Endokrinopathien, Ernährungsund Stoffwechselkrankheiten Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe ,4-4, ,9-1,3 Psychiatrische Krankheiten ,7 + 0,9 Krankheiten des Nervensystems und der Sinnesorgane ,5-2,4 Krankheiten des Kreislaufsystems ,6-2,9 Krankheiten der Atmungsorgane ,8 + 17,2 Krankheiten der Verdauungsorgane ,4-0,5 Krankheiten der Urogenitalorgane ,4 + 0,7 Komplikationen der Gravidität, bei Entbindung, im Wochenbett ,7-50,0 Krankheiten der Haut und der Subcutis ,0 + 1,2 Krankheiten des Skeletts, der Muskeln, des Bindegewebes ,3-5,6 Kongenitale Anomalien ,9-7,2 Perinatale Affektionen ,0 - Symptome und schlecht bezeichnete Affektionen ,5-0,5 Verletzungen und Vergiftungen ,1 + 1,7 Verschiedene Anlässe zur Spitalsbehandlung ,2 + 8,9 Summe ,3-1,1 Pens. = Pflichtversicherte Pensionisten (ohne deren anspruchsberechtigte Angehörige) Neoplasien: Neubildungen von Gewebe mit Störung oder Verlust der Wachstumsregulation (meist im Zusammenhang mit bösartigen Tumoren) Subcutis: Unterhaut Kongenitale Anomalien: ererbte, angeborene Entwicklungsstörungen Perinatale Affektionen: Erkrankungen des Kindes, die zwischen Ende der 24. Schwangerschaftswoche und dem 7. Lebenstag nach der Geburt entstehen Statistiken 113

117 Statistiken Krankenversicherung Spitalstage bei Anstaltspflege nach Hauptdiagnosen Hauptdiagnosen Gesamt davon Pens. Gesamt davon Pens. Gesamt davon Pens. Gesamt Pens. Infektiöse und parasitäre Krankheiten ,4 + 1,7 Neoplasien ,6-9,9 Endokrinopathien, Ernährungsund Stoffwechselkrankheiten Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe ,6-8, ,0 + 1,2 Psychiatrische Krankheiten ,6 + 5,7 Krankheiten des Nervensystems und der Sinnesorgane ,5-1,8 Krankheiten des Kreislaufsystems ,3-4,5 Krankheiten der Atmungsorgane ,8 + 20,0 Krankheiten der Verdauungsorgane ,0-2,6 Krankheiten der Urogenitalorgane ,8 + 2,5 Komplikationen der Gravidität, bei Entbindung, im Wochenbett ,5-93,1 Krankheiten der Haut und der Subcutis ,0-2,9 Krankheiten des Skeletts, der Muskeln, des Bindegewebes ,0-8,1 Kongenitale Anomalien ,8-11,5 Perinatale Affektionen ,0 + 50,0 Symptome und schlecht bezeichnete Affektionen ,8 + 1,3 Verletzungen und Vergiftungen ,9 + 1,7 Verschiedene Anlässe zur Spitalsbehandlung ,6 + 14,1 Summe ,8-1,3 114 Statistiken

118 Krankenversicherung Statistiken Durchschnittliche Verweildauer in Tagen bei Anstaltspflege nach Hauptdiagnosen Hauptdiagnosen Aktive Pens. Aktive Pens. Aktive Pens. Aktive Pens. Infektiöse und parasitäre Krankheiten 6,3 9,7 6,9 10,0 6,9 10, ,0 Neoplasien 4,4 5,3 4,3 5,0 4,2 4,7-2,3-6,0 Endokrinopathien, Ernährungsund Stoffwechselkrankheiten Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe 6,0 7,4 5,4 7,9 5,0 7,5-7,4-5,1 5,0 6,3 3,9 5,9 5,1 6,1 + 30,8 + 3,4 Psychiatrische Krankheiten 12,9 11,7 13,0 12,2 12,4 12,8-4,6 + 4,9 Krankheiten des Nervensystems und der Sinnesorgane 3,5 2,9 3,2 2,7 3,1 2,7-3,1 - Krankheiten des Kreislaufsystems 5,3 8,6 5,5 8,5 5,3 8,4-3,6-1,2 Krankheiten der Atmungsorgane 4,7 8,7 4,5 8,4 4,6 8,6 + 2,2 + 2,4 Krankheiten der Verdauungsorgane 4,7 7,2 4,8 7,3 4,6 7,1-4,2-2,7 Krankheiten der Urogenitalorgane 3,3 6,7 3,5 6,8 3,2 6,9-8,6 + 1,5 Komplikationen der Gravidität, bei Entbindung, im Wochenbett 4,6 4,0 4,4 14,5 4,9 2,0 + 11,4-86,2 Krankheiten der Haut und der Subcutis 4,5 10,8 4,5 9,9 4,7 9,5 + 4,4-4,0 Krankheiten des Skeletts, der Muskeln, des Bindegewebes 5,5 8,8 5,1 8,7 5,1 8, ,3 Kongenitale Anomalien 7,5 6,3 6,0 6,3 4,3 6,0-28,3-4,8 Perinatale Affektionen 4,0 9,5-6,0 + 11,0 9, ,0 Symptome und schlecht bezeichnete Affektionen 4,0 6,3 4,4 6,3 3,7 6,4-15,9 + 1,6 Verletzungen und Vergiftungen 5,5 9,9 5,4 10,0 5,3 10,0-1,9 - Verschiedene Anlässe zur Spitalsbehandlung 3,3 3,8 3,4 3,9 3,0 4,1-11,8 + 5,1 Summe 5,2 7,2 5,1 7,1 5,0 7,1-2,0 - Aktive = Pflichtversicherte Erwerbstätige inkl. Freiwillig Versicherte In dieser Tabelle bleiben anspruchsberechtigte Angehörige unberücksichtigt. Statistiken 115

119 Statistiken Krankenversicherung Entbindungsfälle nach Entbindungsart Entbindungsarten Anstaltsentbindungen ,0 Hausentbindungen ,5 Alle Entbindungsfälle ,1 Verpflegstage bei Anstaltsentbindungen Ø Verweildauer 5,2 5,2 5,1-1,9 Anzahl der Verpflegstage ,3 Leistungsfälle und Leistungstage für Betriebshilfe Betriebshilfe Anzahl der Leistungsfälle Anzahl der Leistungstage Leistungsfälle und Leistungstage für Wochengeld Wochengeld Anzahl der Leistungsfälle ,6 Anzahl der Leistungstage ,9 Zählweise für Leistungsfälle, die Leistungstage in 2 Kalenderjahren aufweisen: Zählung je eines Falles mit den dazugehörigen Tagen in jedem Jahr Patienten bei Vorsorgeuntersuchungen Männer ,4 Frauen ,5 Alle Patienten ,7 Die Schwankungen bei der Inanspruchnahme hängen mit der unterschiedlichen Anzahl an Informations-/Einladungsschreiben, die an ausgewählte Zielgruppen versandt werden, zusammen (Kampagnen im Rahmen des VU Call/Recall Systems). 116 Statistiken

120 Unfallversicherung Statistiken Unfallversicherung Statistiken 117

121 Statistiken Unfallversicherung Geschätzter Versichertenstand im Jahresdurchschnitt Versichertengruppen Alle Selbständig Erwerbstätigen ,8 Betriebsführer ,8 Ehegatten *) ,8 Pächter von Jagden und Fischereien ,0 sonstige unfallversicherte Personen ,6 Familienangehörige ,4 Eltern, Großeltern,... *) ,9 Kinder, Enkel,... *) ,8 Geschwister *) ,0 Selbstversicherte ,0 Alle Versicherten ,1 *) geschätzt Der Beitrag zur Unfallversicherung stellt als echter Betriebsbeitrag sowohl für den Betriebsführer als auch für den Ehegatten und praktisch alle nahen Angehörigen ( 3 Abs. 1 Z. 2 BSVG), wenn sie im Betrieb tätig sind, Versicherungsschutz sicher. Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich Betriebsführern Beiträge vorgeschrieben. Die Zahl der versicherten Personen kann nicht genau angegeben werden. Unter Anwendung von Schätzverfahren und Sonderauswertungen, die von der Statistik Austria zur Verfügung gestellt wurden, ergeben sich für die Jahre oben stehende geschätzte Versichertenstände. Regionalbüros Stand der Betriebe nach Regionalbüros im Jahresdurchschnitt Anzahl Anzahl Anzahl Anteil Wien ,8 + 0,7 Niederösterreich ,3-1,4 Burgenland ,9-2,6 Oberösterreich ,8-0,7 Salzburg ,8 + 0,1 Tirol ,0-0,5 Vorarlberg ,9-0,8 Steiermark ,0-0,6 Kärnten ,5-0,2 SVB ,0-0,8 118 Statistiken

122 Unfallversicherung Statistiken Arten der Beitragsbemessung für Betriebsführer nach Regionalbüros Stand Arten der Beitragsbemessung SVB Wien NÖ Bgld OÖ Sbg Tir Vbg Stmk Ktn Alle Einheitswerte Individuelle BTG-Bildung BTG-Option Einkommensbetriebe u. Betr. mit kl. Option Alle Arten Einheitswert: Die Bemessung der Beiträge abgeleitet vom Einheitswert (EHW) erfolgt, wenn bei einem land(forst)wirtschaftlichen Betrieb ein Einheitswert des land(forst)wirtschaftlichen Vermögens gemäß 29 bis 50 BewG 1955 festgestellt wird. Individuelle BTG-Bildung: Betriebsführer, deren Beiträge aufgrund einer individuellen Beitragsgrundlage (BTG) berechnet werden, sind Personen mit einem laufenden Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde bzw. einer mit Bescheid festgestellten Beitragsgrundlage. BTG-Option: Seit dem Jahr 2001 besteht die Möglichkeit der (Beitragsgrundlagen)Option. In diesen Fällen werden als Grundlage für die Beitragsberechnung die im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte herangezogen ( 23 Abs. 1a BSVG). Einkommensbetriebe und Betriebe mit Kleiner Option: Für Pflichtversicherte in Einkommensbetrieben erfolgt die Beitragsgrundlagenermittlung nicht bzw. nicht ausschließlich abgeleitet vom Einheitswert, sondern von den im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünften (z.b. gewerbliche Tierhaltung, Kleine Option für Nebentätigkeiten). Statistiken 119

123 Statistiken Unfallversicherung Altersstatistik der Betriebsführer nach Regionalbüros Stand Altersgruppen (Jahre) SVB Wien NÖ Bgld OÖ Sbg Tir Vbg Stmk Ktn unter und mehr Summe Entwicklung der Meldungen (Unfälle und Berufskrankheiten) nach Regionalbüros SVB Wien NÖ Bgld OÖ Sbg Tir Vbg Stmk Ktn Statistiken

124 Unfallversicherung Statistiken Entwicklung der anerkannten Versicherungsfälle Alle anerkannten Versicherungsfälle Arbeitsunfälle Summe Berufskrankheiten Farmerlunge davon Berufskrankheiten Asthma bronchiale Erkrankung der Atemwege durch chemisch irritative Stoffe davon tödlich durch Zeckenbiss übertragene Krankheiten Arbeitsunfälle Berufskrankheiten *) *) Ab dem Berichtsjahr 2010 wurden die Auswertungskriterien umgestellt. Es werden auch jene Fälle ins Berichtsjahr gezählt, welche bis des Folgejahres anerkannt werden und das Unfallgeschehen im Berichtsjahr erfolgte. Daher ergibt sich im Berichtsjahr 2010 eine höhere Anzahl an anerkannten Versicherungsfällen. Statistiken 121

125 Statistiken Unfallversicherung Anerkannte Arbeitsunfälle nach Unfallursachen Berichtsjahr 2015 Unfallursachen SVB davon tödlich Wien NÖ Bgld OÖ Sbg Tir Vbg Stmk Ktn ausgelöst durch elektrische Störung, Explosion, Feuer ausgelöst durch Überlaufen, Umkippen, Auslaufen, Überflutung, Verdampfen, Emission Reißen, Brechen, Bersten, Rutschen, Fallen, Zusammenstürzen von Gegenständen Kontrollverlust über Maschine, Transport- oder Fördermittel, Handwerkzeug, Gegenstand, Tier Ausgleiten oder Stolpern mit Sturz, (Ab)Sturz von Personen Bewegung des Körpers ohne körperliche Belastung (im Allgemeinen äußere Verletzung) Bewegung des Körpers mit/unter körperlicher Belastung (im Allgemeinen innere Verletzung) Überraschung, Schreck, Gewalt, Angriff, Bedrohung, Anwesenheit Sonstige Unfallursachen Summe davon tödlich Statistiken

126 Unfallversicherung Statistiken Anerkannte Arbeitsunfälle nach dem Monat des Unfallereignisses Berichtsjahr 2015 Unfallmonat Summe Jän. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez Anerkannte Arbeitsunfälle nach dem Wochentag des Unfallereignisses Berichtsjahr 2015 Unfallwochentag Summe Mo Di Mi Do Fr Sa So Feiertag Tag nach Feiertag keine Angabe Anerkannte Versicherungsfälle nach Personenkreis Personenkreis Betriebsführer ,6 hauptberufl. besch. Angehörige ,4 mithelfende Familienangehörige ,0 andere geschützte Personen Summe ,6 Anzahl der Renten nach Rentenarten und nach dem ASVG und BSVG Rentenarten Versehrten-/Betriebsrenten MdE bis 49% MdE 50-99% Vollrenten Witwen(Witwer)renten Waisenrenten Alle Renten nach dem nach dem nach dem nach dem nach dem nach dem ASVG BSVG ASVG BSVG ASVG BSVG ASVG BSVG ,3 + 3, ,3 + 3, ,7 + 2, ,8 + 1, ,4 + 3, ,2-4, ,4 + 2,8 Ab ist die bäuerliche Unfallversicherung sowohl beitrags- als auch leistungsrechtlich nach dem BSVG geregelt (22. Novelle). Für Versicherungsfälle bis gelten nach wie vor die entsprechenden Bestimmungen nach dem ASVG. Ab fallen für die Versicherungsfälle des Jahres 1999 erstmals Betriebsrenten an. Statistiken 123

127 Statistiken Unfallversicherung Anzahl der Renten nach dem ASVG und BSVG nach Rentenarten und nach Regionalbüros Stand Dezember 2015 Rentenarten Versehrten-/Betriebsrenten MdE bis 49% MdE 50-99% Vollrenten Witwen(Witwer)renten Waisenrenten Alle Renten SVB Wien NÖ Bgld OÖ Sbg Tir Vbg Stmk Ktn Rentenarten nach ASVG Versehrtenrenten MdE bis 49% MdE 50-99% Vollrenten Witwen(Witwer)renten Waisenrenten Alle Renten SVB Wien NÖ Bgld OÖ Sbg Tir Vbg Stmk Ktn Rentenarten nach BSVG Betriebsrenten MdE bis 49% MdE 50-99% Vollrenten Witwen(Witwer)renten Waisenrenten Alle Renten SVB Wien NÖ Bgld OÖ Sbg Tir Vbg Stmk Ktn Höhe der Durchschnittsrenten Stand Dezember Rentenarten Versehrten-/Betriebsrenten MdE bis 49% MdE 50-99% Vollrenten Witwen(Witwer)renten Waisenrenten Alle Renten nach dem nach dem nach dem nach dem nach dem nach dem ASVG BSVG ASVG BSVG ASVG BSVG ASVG BSVG 171,91 321,90 176,66 329,53 180,40 337,30 + 2,1 + 2,4 115,78 252,90 119,29 259,07 122,05 267,30 + 2,3 + 3,2 573,86 855,90 590,31 886,87 604,36 905,50 + 2,4 + 2, , , , , , ,40 + 1,5-0,2 431,35 290,40 446,40 298,22 461,73 304,50 + 3,4 + 2,1 160,46 327,30 161,81 330,61 165,14 335,20 + 2,1 + 1,4 200,28 317,90 206,28 325,20 211,27 332,60 + 2,4 + 2,3 124 Statistiken

128 Unfallversicherung Statistiken Rentenneuzugang nach Rentenarten und nach dem ASVG und BSVG Rentenarten Versehrten-/Betriebsrenten MdE bis 49% MdE 50-99% Vollrenten Witwen(Witwer)renten Waisenrenten Alle Renten davon Höhe der Berufskrankheiteschnittsrente Durch- Wegunfälle ,57-8, ,60-10, , , , , ,88-19, , , ,76-7,8 Rentenarten nach ASVG Versehrtenrenten MdE bis 49% MdE 50-99% Vollrenten Witwen(Witwer)renten Waisenrenten Alle Renten davon Höhe der Berufskrankheiteschnittsrente Durch- Wegunfälle ,56-50, ,56-42, ,59-12, , ,13-29, Rentenarten nach BSVG davon Höhe der Berufskrankheiteschnittsrente Durch- Wegunfälle Betriebsrenten ,25-7,6 MdE bis 49% MdE 50-99% Vollrenten Witwen(Witwer)renten Waisenrenten Alle Renten ,88-9, , , , , ,11-20, , , ,73-7,1 Ab können für Versicherungsfälle ab erstmals Betriebsrenten anfallen. Für Versicherungsfälle bis sind nach wie vor Versehrtenrentenneuzugänge möglich. Neuzugänge an Hinterbliebenenrenten können wie bereits 1999 leistungsrechtlich sowohl nach dem ASVG als auch nach dem BSVG anfallen. Statistiken 125

129 126 Statistiken

130 Pensionsversicherung Statistiken Pensionsversicherung Statistiken 127

131 Statistiken Pensionsversicherung Versichertenstand nach Versichertengruppen im Jahresdurchschnitt Versichertengruppen Pflichtversicherte Selbständige ,6 Hauptberuflich beschäftigte Ehegatten ,1 Hauptberuflich beschäftigte Übergeber ,5 Pflichtversicherte Kinder ,4 Freiwillig Weiterversicherte ,0 Alle Versicherten ,5 Regionalbüros Versichertenstand nach Regionalbüros im Jahresdurchschnitt Anzahl Anzahl Anzahl Anteil Wien ,0 + 1,7 Niederösterreich ,2-1,9 Burgenland ,2-3,6 Oberösterreich ,2-1,2 Salzburg ,6-0,1 Tirol ,6-1,1 Vorarlberg ,1-0,5 Steiermark ,2-2,0 Kärnten ,9-1,0 SVB ,0-1,5 Regionalbüros Pflichtversicherte Selbständige nach Regionalbüros im Jahresdurchschnitt Anzahl Anzahl Anzahl Anteil Wien ,0 + 1,5 Niederösterreich ,7-1,8 Burgenland ,4-3,4 Oberösterreich ,9-1,3 Salzburg ,4-0,6 Tirol ,6-1,0 Vorarlberg ,9-0,8 Steiermark ,4-2,0 Kärnten ,7-1,0 SVB ,0-1,6 128 Statistiken

132 Pensionsversicherung Statistiken Arten der Beitragsbemessung für pflichtversicherte Selbständige nach Regionalbüros Stand Arten der Beitragsbemessung SVB Wien NÖ Bgld OÖ Sbg Tir Vbg Stmk Ktn Alle Einheitswerte Individuelle BTG-Bildung BTG-Option Einkommensbetriebe u. Betr. mit kl. Option Alle Arten Einheitswert: Die Bemessung der Beiträge abgeleitet vom Einheitswert (EHW) erfolgt, wenn bei einem land(forst)wirtschaftlichen Betrieb ein Einheitswert des land(forst)wirtschaftlichen Vermögens gemäß 29 bis 50 BewG 1955 festgestellt wird. Individuelle BTG-Bildung: Pflichtversicherte Selbständige, deren Beiträge aufgrund einer individuellen Beitragsgrundlage (BTG) berechnet werden, sind zum überwiegenden Teil (österreichweit über 99 %) Mehrfachversicherte, deren Beitragshöhe auf Basis einer Differenzbeitragsgrundlage bis zur Erreichung der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage ermittelt wird ( 33 a BSVG). Versicherte mit einem laufenden Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde bzw. einer mit Bescheid festgestellten Beitragsgrundlage zählen ebenfalls zur Gruppe der Personen mit individueller Beitragsgrundlage. BTG-Option: Seit dem Jahr 2001 besteht die Möglichkeit der (Beitragsgrundlagen)Option. In diesen Fällen werden als Grundlage für die Beitragsberechnung die im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte herangezogen ( 23 Abs. 1a BSVG). Einkommensbetriebe und Betriebe mit Kleiner Option: Für Pflichtversicherte in Einkommensbetrieben erfolgt die Beitragsgrundlagenermittlung nicht bzw. nicht ausschließlich abgeleitet vom Einheitswert, sondern von den im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünften (z.b. gewerbliche Tierhaltung, Kleine Option für Nebentätigkeiten). Statistiken 129

133 Statistiken Pensionsversicherung Altersgruppen (Jahre) Altersstatistik pflichtversicherter Selbständiger nach Regionalbüros Stand SVB Wien NÖ Bgld OÖ Sbg Tir Vbg Stmk Ktn unter und mehr Summe Regionalbüros Hauptberuflich beschäftigte Ehegatten nach Regionalbüros im Jahresdurchschnitt Anzahl Anzahl Anzahl Anteil Wien ,3-4,8 Niederösterreich ,3-1,7 Burgenland ,6-8,7 Oberösterreich ,5 + 1,7 Salzburg ,9 + 4,9 Tirol ,5-1,0 Vorarlberg ,2 + 1,4 Steiermark ,5-0,3 Kärnten ,2-1,5 SVB ,0-0,1 Regionalbüros Pflichtversicherte Kinder nach Regionalbüros im Jahresdurchschnitt Anzahl Anzahl Anzahl Anteil Wien ,9 + 9,5 Niederösterreich ,3-2,9 Burgenland ,1-8,3 Oberösterreich ,3-0,4 Salzburg ,1-1,3 Tirol ,8-6,8 Vorarlberg ,2 + 5,7 Steiermark ,4-2,9 Kärnten ,9-0,3 SVB ,0-2,4 130 Statistiken

134 Pensionsversicherung Statistiken Arten der Anträge Anträge nach Antragsart Anzahl Männer und Frauen Alle Leistungsanträge ,6 Erwerbsunfähigkeitspensionen ,1 Alle Alterspensionen ,9 normale Alterspensionen ,2 vorz. Alterspensionen bei langer Vers.dauer ,9 vorz. Alterspensionen bei Arbeitslosigkeit Korridorpensionen ,2 Langzeitversicherte ,5 Schwerarbeitspensionen BSVG ,2 Schwerarbeitspensionen APG ,8 Witwen(Witwer)pensionen ,6 Waisenpensionen ,6 Feststellungsanträge auf Versicherungszeiten ( 108a BSVG) auf Erwerbsunfähigkeit ( 124a BSVG) ,0 Wanderversicherungsanfragen ,4 Sonstige ,5 Alle Anträge ,1 Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer: Das Antrittsalter für diese Pensionsart wird seit 2004 stufenweise bis zum Regelpensionsalter (nämlich 60 für Frauen, 65 für Männer) angehoben. Korridorpension: Anfallsalter mindestens 62 Die Korridorpension ist vorerst nur für Männer relevant, da das Regelpensionsalter für Frauen ohnehin nicht höher als 62 ist. Da die Anzahl sehr gering ist, wirkt sich jede Veränderung in den Prozentsätzen stark aus. Schwerarbeitspension APG: Anfallsalter mindestens 60 und 540 Versicherungsmonate (davon 120 Schwerarbeitsmonate) Die Verordnung über besonders belastende Berufstätigkeiten (Schwerarbeitsverordnung) trat mit in Kraft. Sonstige Anträge: Hohe Anzahl der sonstigen Anträge durch vermehrte Datenerfassungsverfahren Statistiken 131

135 Statistiken Pensionsversicherung Anträge von Männern nach Antragsart Arten der Anträge Anzahl Männer Alle Leistungsanträge ,2 Erwerbsunfähigkeitspensionen ,4 Alle Alterspensionen ,9 Witwen(Witwer)pensionen ,3 Waisenpensionen ,4 Feststellungsanträge ,8 Wanderversicherungsanfragen ,8 Sonstige ,7 Alle Anträge ,2 Anträge von Frauen nach Antragsart Arten der Anträge Anzahl Frauen Alle Leistungsanträge ,9 Erwerbsunfähigkeitspensionen ,0 Alle Alterspensionen ,6 Witwen(Witwer)pensionen ,7 Waisenpensionen ,6 Feststellungsanträge ,8 Wanderversicherungsanfragen ,8 Sonstige ,5 Alle Anträge ,8 Anträge nach Regionalbüros Berichtsjahr 2015 Pensionsarten SVB Wien NÖ Bgld OÖ Sbg Tir Vbg Stmk Ktn Alle Leistungsanträge Erwerbsunfähigkeitspensionen Alle Alterspensionen normale Alterspensionen vorz. AP b.langer Versicherungsdauer vorz. AP bei Arbeitslosigkeit Korridorpensionen Langzeitversicherte Schwerarbeitspensionen BSVG Schwerarbeitspensionen APG Witwen(Witwer)pensionen Waisenpensionen Feststellungsanträge auf Vers.zeiten ( 108a BSVG) auf Erwerbsunfähigkeit ( 124a BSVG) Wanderversicherungsanfragen Sonstige Alle Anträge Anmerkung: Minuszahlen ergeben sich durch rückwirkende Storni von Anträgen. 132 Statistiken

136 Pensionsversicherung Statistiken Pensionsarten Anzahl der Pensionen Stand Dezember Anzahl Männer und Frauen Erwerbsunfähigkeitspensionen ,0 Alle Alterspensionen ,2 normale Alterspensionen ,2 vorz. Alterspensionen bei langer Vers.dauer ,8 Korridorpensionen ,0 Langzeitversicherte ,9 Schwerarbeitspensionen BSVG Schwerarbeitspensionen APG ,0 Witwen(Witwer)pensionen ,1 Waisenpensionen ,5 Alle Pensionen ,8 Anmerkungen zu Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer, Korridorpension und Schwerarbeitspension APG siehe Erklärungen zur Tabelle Anträge nach Antragsart. Pensionsarten Anzahl der Pensionen für Männer Stand Dezember Anzahl Männer Erwerbsunfähigkeitspensionen ,3 Alle Alterspensionen ,1 Witwen(Witwer)pensionen ,5 Waisenpensionen ,2 Alle Pensionen ,5 Pensionsarten Anzahl der Pensionen für Frauen Stand Dezember Anzahl Frauen Erwerbsunfähigkeitspensionen ,9 Alle Alterspensionen ,3 Witwen(Witwer)pensionen ,5 Waisenpensionen ,8 Alle Pensionen ,4 Statistiken 133

137 Statistiken Pensionsversicherung Anzahl der Pensionen nach Regionalbüros Stand Dezember 2015 Pensionsarten SVB Wien NÖ Bgld OÖ Sbg Tir Vbg Stmk Ktn Erwerbsunfähigkeitspensionen Alle Alterspensionen normale Alterspensionen vorz. AP bei langer Versicherungsdauer Korridorpensionen Langzeitversicherte Schwerarbeitspensionen BSVG Schwerarbeitspensionen APG Witwen(Witwer)pensionen Waisenpensionen Alle Pensionen Ausgleichszulagen nach Pensionsarten Anzahl der Ausgleichszulagen je Pensionsart Stand Dezember Anzahl Ausgleichszulagen Erwerbsunfähigkeitspensionen ,5 Alle Alterspensionen ,8 Witwen(Witwer)pensionen ,5 Waisenpensionen ,4 Alle Pensionen ,3 134 Statistiken

138 Pensionsversicherung Statistiken Durchschnittliche Höhe der Bruttopensionen mit Ausgleichszulage und Kinderzuschuss Stand Dezember Pensionsarten Durchschnittsbetrag Männer und Frauen Erwerbsunfähigkeitspensionen 979, , ,96 + 3,7 Alle Alterspensionen 774,39 796,03 818,49 + 2,8 normale Alterspensionen 761,86 783,76 806,13 + 2,9 vorz. Alterspensionen bei langer Versicherungsdauer 890,81 975,39 962,13-1,4 Korridorpensionenen 974, , , ,4 Langzeitversicherte 1.068, , ,01-1,7 Schwerarbeitspensionen BSVG , ,36-0,3 Schwerarbeitspensionen APG 1.220, , ,43 + 2,6 Witwen(Witwer)pensionen 567,30 581,98 594,53 + 2,2 Waisenpensionen 372,39 383,94 393,98 + 2,6 Alle Pensionen 737,74 758,38 777,46 + 2,5 Pensionsarten Durchschnittsbetrag Männer Erwerbsunfähigkeitspensionen 1.073, , ,01 + 1,9 Alle Alterspensionen 1.103, , ,66 + 2,2 Witwen(Witwer)pensionen 235,70 242,49 249,70 + 3,0 Waisenpensionen 375,08 385,77 395,41 + 2,5 Alle Pensionen 1.000, , ,26 + 2,0 Pensionsarten Durchschnittsbetrag Frauen Erwerbsunfähigkeitspensionen 717,19 753,27 782,17 + 3,8 Alle Alterspensionen 590,35 613,28 637,13 + 3,9 Witwen(Witwer)pension 620,81 638,33 653,55 + 2,4 Waisenpension 369,72 382,11 392,54 + 2,7 Alle Pensionen 598,84 620,14 640,36 + 3,3 Pensionsarten Durchschnittliche Höhe der Ausgleichszulagen je Pensionsart Stand Dezember Durchschnittsbetrag Ausgleichszulagen Erwerbsunfähigkeitspensionen 434,14 446,09 452,40 + 1,4 Alle Alterspensionen 383,72 389,74 392,73 + 0,8 Witwen(Witwer)pensionen 409,98 421,43 429,00 + 1,8 Waisenpensionen 439,82 454,10 462,60 + 1,9 Alle Pensionen 399,16 407,85 412,81 + 1,2 Statistiken 135

139 Statistiken Pensionsversicherung Pensionsarten Pensionsneuzugang nach Pensionsarten Anzahl Männer und Frauen Erwerbsunfähigkeitspensionen *) ,9 Alle Alterspensionen ,7 normale Alterspensionen ,7 vorz. Alterspensionen bei langer Versicherungsdauer ,7 Korridorpensionen ,0 Langzeitversicherte ,3 Schwerarbeitspensionen BSVG ,2 Schwerarbeitspensionen APG ,5 Witwen(Witwer)pensionen ,2 Waisenpensionen ,4 Alle Pensionen ,7 *) stufenweise Anhebung des für den Tätigkeitsschutz relevanten Lebensalters bis zum Kalenderjahr 2017 Pensionsneuzugang Männer nach Pensionsarten Pensionsarten Anzahl Männer Erwerbsunfähigkeitspensionen *) ,2 Alle Alterspensionen ,6 Witwen(Witwer)pensionen ,4 Waisenpensionen ,1 Alle Pensionen ,1 *) stufenweise Anhebung des für den Tätigkeitsschutz relevanten Lebensalters bis zum Kalenderjahr 2017 Pensionsarten Pensionsneuzugang Frauen nach Pensionsarten Anzahl Frauen Erwerbsunfähigkeitspensionen *) ,8 Alle Alterspensionen ,7 Witwen(Witwer)pensionen ,7 Waisenpensionen ,2 Alle Pensionen ,4 *) stufenweise Anhebung des für den Tätigkeitsschutz relevanten Lebensalters bis zum Kalenderjahr 2017 Pensionsarten Ausgleichszulagen des Pensionsneuzuganges je Pensionsart Anzahl Ausgleichszulagen des Pensionsneuzuganges Erwerbsunfähigkeitspensionen ,7 Alle Alterspensionen ,5 Witwen(Witwer)pensionen ,5 Waisenpensionen ,4 Alle Pensionen ,4 136 Statistiken

140 Pensionsversicherung Statistiken Pensionsneuzugänge nach Regionalbüros Berichtsjahr 2015 Pensionsarten SVB Wien NÖ Bgld OÖ Sbg Tir Vbg Stmk Ktn Erwerbsunfähigkeitspensionen Alle Alterspensionen normale Alterspensionen vorz. AP bei langer Versicherungsdauer Korridorpensionen Langzeitversicherte Schwerarbeitspensionen BSVG Schwerarbeitspensionen APG Witwen(Witwer)pensionen Waisenpensionen Alle Pensionen Direktpensionsarten Pensionsneuzugang Durchschnittsalter in Jahren Männer und Frauen Männer Frauen Erwerbsunfähigkeitspensionen 56,8 57,4 56,4 57,5 57,6 57,1 56,1 57,2 55,5 normale Alterspensionen 61,8 61,9 61,8 66,5 66,1 66,3 61,1 61,2 61,1 vorz. Alterspensionen bei langer Versicherungsdauer 59,6 59,5 59,8 64,5 65,0 64,7 59,3 59,4 59,6 Korridorpensionen 62,5 62,7 62,9 62,5 62,7 62, Langzeitversicherte 56,7 57,3 58,0 62,4 62,6 63,3 56,3 56,9 57,6 Schwerarbeitspensionen BSVG - 55,2 55,7-60,0 60,8-55,0 55,5 Schwerarbeitspensionen APG 60,5 60,8 60,8 60,5 60,8 60, Statistiken 137

141 Statistiken Pensionsversicherung Pensionsneuzugang Durchschnittliche Höhe der Bruttopensionen mit Ausgleichszulage und Kinderzuschuss Pensionsarten Durchschnittsbetrag Männer und Frauen Erwerbsunfähigkeitspensionen 922, , ,61 + 0,2 Alle Alterspensionen 950,87 974, ,87 + 3,2 normale Alterspensionen 791,38 809,19 830,41 + 2,6 vorz. Alterspensionen bei langer Versicherungsdauer 908,47 975, ,74 + 4,0 Korridorpensionen 942,01 912, , ,2 Langzeitversicherte 1.007,85 978,19 992,02 + 1,4 Schwerarbeitspensionen BSVG , ,56-0,4 Schwerarbeitspensionen APG 1.284, , ,48-1,0 Witwen(Witwer)pensionen 556,28 573,07 581,82 + 1,5 Waisenpensionen 230,97 239,48 253,14 + 5,7 Alle Pensionen 777,60 832,18 810,10-2,7 Pensionsarten Durchschnittsbetrag Männer Erwerbsunfähigkeitspensionen 1.070, , ,48-2,9 Alle Alterspensionen 1.214, , ,00 + 3,9 Witwen(Witwer)pensionen 248,59 259,14 263,03 + 1,5 Waisenpensionen 226,92 237,59 236,78-0,3 Alle Pensionen 845,84 931,75 846,03-9,2 Pensionsarten Durchschnittsbetrag Frauen Erwerbsunfähigkeitspensionen 731,37 816,58 812,90-0,5 Alle Alterspensionen 870,67 900,35 926,11 + 2,9 Witwen(Witwer)pensionen 649,13 672,18 684,88 + 1,9 Waisenpensionen 234,92 241,62 269, ,5 Alle Pensionen 746,57 780,76 794,33 + 1,7 Pensionsneuzugang Durchschnittliche Höhe der Ausgleichszulagen je Pensionsart Pensionsarten Durchschnittsbetrag der AZ beim Pensionsneuzugang Erwerbsunfähigkeitspensionen 382,44 401,76 403,62 + 0,5 Alle Alterspensionen 322,48 351,92 338,40-3,8 Witwen(Witwer)pensionen 387,82 404,10 407,06 + 0,7 Waisenpensionen 257,96 257,52 256,91-0,2 Alle Pensionen 372,84 390,59 388,71-0,5 138 Statistiken

142 Bundespflegegeld Statistiken Bundespflegegeld Pensions- und Unfallversicherung Statistiken 139

143 Statistiken Bundespflegegeld Anträge nach Art und Geschlecht Pensionsversicherung Pflegegeld-Anträge nach Art und Geschlecht Berichtsjahr 2015 Anzahl Männer und Frauen Männer Frauen Erstmalige Anträge Erhöhungsanträge Summe der Anträge SVB Alle Stufen Pflegegeldbezieher nach Stufen Stand Dezember Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe Durchschnittsalter bei Pflegegeld-Neuzuerkennungen Durchschnittsalter bei Neuzuerkennungen Männer 79,1 79,6 79,9 Frauen 80,0 80,2 80,3 Männer und Frauen 79,7 80,0 80,1 SVB Alle Stufen Unfallversicherung Pflegegeldbezieher nach Stufen Stand Dezember Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe Statistiken

144 Selbstverwaltung TEIL 141

145 142

146 Generalversammlung Selbstverwaltung Generalversammlung Selbstverwaltung 143

147 Selbstverwaltung Generalversammlung Die Generalversammlung ist das rechtsetzende Organ der SVB, sie hat das Satzungsund Budgetrecht. Im Jahr 2015 fanden zwei Sitzungen statt. In der Sitzung vom 8. April 2015 berichtete Obfrau Vizepräs. ÖKR Theresia Meier über neu in Kraft getretene gesetzliche Änderungen, die geplante Steuerreform und weitere aktuelle Themen wie die Einheitswert-Hauptfeststellung. Es erfolgte die Beschlussfassung des Jahresvoranschlages 2015 in den Bereichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie Pflegegeld und die Zuweisung an den Unterstützungsfonds. Als besonderer Gast konnte Mag. Peter McDonald, Verbandsvorsitzender des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, begrüßt werden, der die positive Gebarungsentwicklung der SVB hervorhob. In der letzten Sitzung der Generalversammlung in der achten Funktionsperiode am 2. Dezember 2015 wurde Bezug auf das 50-jährige Jubiläum der Bauern- Krankenversicherung genommen. Auf der Tagesordnung stand auch die Beratung über den Jahresbericht 2014, wobei der Rechnungsabschluss 2014 ein Gesamtgebarungsvolumen von 3,2 Milliarden Euro aufwies. Darüber hinaus wurden die Änderungen der Satzung beschlossen, mit denen unter anderem die Regelungen zur Kieferregulierung für Kinder und Jugendliche, die mit 1. Juli 2015 in Kraft getreten sind, umgesetzt und bisherige Bestimmungen in Bezug auf die gesetzliche Neuregelung adaptiert wurden. Im Rahmen dieser Sitzung nahm DI August Astl, Generalsekretär der Landwirtschaftskammer Österreich, unter anderem Bezug auf die bäuerliche Interessenvertretung und deren Bedeutung für die Bäuerinnen und Bauern sowie die künftigen Herausforderungen. 144 Selbstverwaltung

148 Generalversammlung Selbstverwaltung Im Bild: Die Obleute der SVB BBKO ÖKR Schurm, Vizepräs. ÖKR Meier, KR Schwarz (v.l.n.r.) Obfrau Vizepräs. ÖKR Theresia MEIER 1. Stellvertreter der Obfrau KR Klaus SCHWARZ 2. Stellvertreter der Obfrau BBKO ÖKR Ludwig SCHURM Mitglieder der Generalversammlung (Stand: September 2016) Mitglieder: Stellvertreter: Dir. Dr. Johannes ABENTUNG DI Cornelia RÖSZLER Österreichischer Bauernbund Österreichischer Bauernbund Brucknerstraße 6/3 Brucknerstraße 6/ Wien 1040 Wien Julia BOGENSPERGER Landesbäuerin Vizepräsidentin Althofen 43 ÖKR Elisabeth HÖLZL 5571 Mariapfarr Hauptstraße Eben im Pongau Selbstverwaltung 145

149 Selbstverwaltung Generalversammlung Mitglieder: Stellvertreter: LKR ÖKR Anna BRANDSTETTER LKR Karl SOMMER Kampichl 11 Hof Zöbern 3643 Maria Laach am Jauerling OLWR Mag. Wolfgang DOBRITZHOFER OLWR Dr. Heinz WILFINGER Wiener Straße 64 Wiener Straße St. Pölten 3100 St. Pölten Bgm. KR Gabriele DÖRFLINGER Bgm. KR Hans THALER Sittenberg 3 Penzelberg Klein St. Paul 9841 Winklern Franz Josef DORNINGER GR Erwin GINDL Stetten 6 Ritzenberg Steinakirchen am Forst 3240 Mank GR LKR Andreas EHRENBRANDTNER LBStv. KR ÖKR Urltal 22 Elisabeth SCHWAMEIS 3352 St. Peter in der Au Schrattenbruck Melk LKR Claudia ENTLEITNER BBKO Silvester GFRERER Friedensbach 66 Bach Piesendorf 5611 Großarl KR DI (FH) Hans-Peter ERTL KR Manfred MUHR Dorfstraße 27 Polan Uggowitz 9062 Moosburg ÖKR Paul FASCHING KR Andrea TOBLER Hauptstraße 124 Eisenstädterstraße Oggau 7021 Draßburg Erna FELDHOFER Johann HERBST Bergviertel 35 Neudorf Miesenbach bei Birkfeld 8211 Ilztal 146 Selbstverwaltung

150 Generalversammlung Selbstverwaltung Mitglieder: Stellvertreter: Vizepräs. BO-Stv. Martin FLICKER Anneliese SCHIPPANI Karl-Bednarik-Gasse 46 Hörtengasse Wien 1110 Wien Marianne GELTER LKR Norbert RIEGELNEGG Flatschach 11 Untergreith Knittelfeld 8453 St. Johann im Saggautal GPO GR KO Ing. Johannes GRUBER BBKO ÖKR Josef MÜHLBACHLER Ipftal 28 Eibenberg Niederneukirchen 4252 Liebenau Bgm. KR ÖKR Stefan HAUSER KR Michael GLAUBER Rabnitzstraße 17 Hauptstraße Piringsdorf 7032 Sigleß Mag. Gabriele HEBESBERGER Mag. Manuela LANG Auf der Gugl 3 Auf der Gugl Linz 4021 Linz Präs. Ing. Josef HECHENBERGER Vizepräs. Helga BRUNSCHMID Brunner Berg 5 Gasteigerstraße Reith i. A Kirchdorf GR Ing. Michael HELL LL.B. Monika GÖSSINGER Marktgasse 14 Im Unteren Feld Kapelln 2211 Pillichsdorf Bgm. LKR ÖKR Franz HOCHEGGER LKR Michael SCHWARZLMÜLLER Mühlwitraun 5 Arzberg, Florianistraße Enzenkirchen 4462 Reichraming Abg. z. NR Bgm. Manfred HOFINGER DI Michael TREIBLMEIER Reichergerhagen 14 Pirath Lambrechten 4943 Kirchdorf am Inn Selbstverwaltung 147

151 Selbstverwaltung Generalversammlung Mitglieder: Stellvertreter: Abg. z. NR Johann HÖFINGER BBKO Herbert HOFER Hauptstraße 21 Röhrawiesen Ollern 3752 Walkenstein KR Karl HOPF jun. Ing. Horst SCHMIDT Neurissenweg 6 Neurissenweg Wien 1110 Wien Vizebgm. KR Siegfried HUBER KR Sabine STERNIG Albern 2 Edling Moosburg 9623 St. Stefan BBKO Edeltraud HUEMER GR LKR ÖKR Johann SCHACHL Furtberg 14 Kronberg Rohr im Kremstal 4881 Straß im Attergau LAbg. LKR Ing. Kathrin KALTENHAUSER Mag. Ing. David SÜSZ Unterdorf 14 Langschwarza Strass im Zillertal 3944 Pürbach ÖKR Dr. Christine KATZLBERGER-LAIMER LAbg. Ing. Mag. Regina ASPALTER Gallenberg 3 Hofberg Altheim 4443 Maria Neustift KR Karl KEPLINGER KR ÖKR Johann GROSZPÖTZL Piberstein 11 Grub Helfenberg 4771 Sigharting BKO Bgm. ÖKR Rudolf KÖLL Richard WÖRLE Pfassenweg 9 Oberpinswang Tarrenz 6600 Pinswang Hannes KÖLTRINGER Walter RAINER Altenberg 1 Kleinlehenstraße Obertrum am See 5102 Anthering 148 Selbstverwaltung

152 Generalversammlung Selbstverwaltung Mitglieder: Stellvertreter: LKR ÖKR Matthias KRANZ Friedrich REISINGER Linderweg 17 Arzbach Spielberg 8692 Neuberg/Mürz LKR Dipl.-Ing. Dr. Andreas LEIDWEIN LKR Roman BAYER Hauptstraße 5 Falkenstein Dürnkrut 2162 Falkenstein LKR Katharina LICHTMANNSPERGER LKR ÖKR Rudolf ROSENSTATTER Obervetterbach 4 Kirchenstraße Thalgau 5151 Nußdorf LB LKR Auguste MAIER Vizebgm. Mag. Christian KONRAD Josefine Pacher Weg 30 Bahnhofstraße Hart bei Graz 8401 Kalsdorf Obfrau LAbg. GR Doris SCHMIDL Vizepräs. ÖKR Theresia MEIER Kleinsierning 2 Loipersdorf St. Margarethen 3240 Mank Präsident ÖKR Ing. Johann MÖSZLER Vizepräs. Anton HERITZER Museumsgasse 5 Pollheim Klagenfurt 9411 St. Michael Ing. Mag. Dr. Erhard NEUBAUER LKR Renate SCHRENK Obere Hauptstraße 60 Großreichenbach Kleinhöflein 3931 Schweiggers René NÖHRER Martin HEBENSTREIT Unterdombach 14 Pachern Buch b. Hartberg 8831 Niederwölz BO Hannes PARTL Obm. ÖKR Johann HÖRTNAGL Buch 44 Dickicht 6a 6200 Buch in Tirol 6173 Oberperfuß Selbstverwaltung 149

153 Selbstverwaltung Generalversammlung Mitglieder: Stellvertreter: KO HBO Werner PRESSLER LAbg. Hubert LANG Packerstraße 32 Oberneuberg Edelschrott 8225 Pöllau Abg. z. NR LKR Johanna MIESENBERGER Bgm. LO-Stv. ÖKR Nikolaus PRINZ Selker 8 Sattl Pregarten 4381 St. Nikola BBKO Rupert QUEHENBERGER Johann SCHITTER Steuer 6 Einöd Annaberg 5580 Tamsweg Mag. Wolfgang RAAB LKR Anita STRASZMAYR Oberösterreichischer Bauernbund Haidermoos 17 Harrachstraße Bad Wimsbach-Neydharting 4010 Linz Dr. Anton REINL Mag. Ulrike ÖSTERREICHER Schauflergasse 6 Schauflergasse Wien 1014 Wien LB KR Eva RIESCHL KR ÖKR Adalbert ENDL Höchtlgasse 7 Obere Hauptstraße Andau 7042 Antau ÖKR August ROTH LKR Anna Maria BRUNNEGGER Niederberg 9 Fischbach Hitzendorf 8654 Fischbach LAbg. KR Ing. Karin SCHABUS KR Markus GEIGER Dorfstraße 107 Völkermarkterstraße Bad Kleinkirchheim 9020 Klagenfurt KR Rosemarie SCHEIN KR Thomas RINNER Loschental 20 Timrian 9470 Sankt Paul im Lavanttal 9361 St. Salvator 150 Selbstverwaltung

154 Generalversammlung Selbstverwaltung Mitglieder: Stellvertreter: LB ÖKR Theresia SCHIFFMANN Bez.B ÖKR Gertrud DENOTH Außerberg 43 Dorf Weerberg 6521 Fließ Obfrau-Stv. BBKO Rosemarie FERSTL BBKO ÖKR Ludwig SCHURM Weinzierl 11 Winkeln Perg 4072 Alkoven Obfrau-Stv. Herbert FINK KR Klaus SCHWARZ Buch 149 Herbigen Sulzberg 6952 Hittisau BB Vizepräs. Elisabeth AMANN ÖKR Andrea SCHWARZMANN Neuwiesen 4 Litze Schlins 6741 Raggal Abg. z. NR Norbert SIEBER Hildegard MEUSBURGER Fluh 37 Sieban Bregenz 6863 Egg-Großdorf LB-Stv. LKR Ingrid STACHER KO Dipl.-HLFL Thomasl 38 Ing. Manfred WEINHAPPEL 2115 Ernstbrunn Prager Straße Sierndorf Michael STIX Andreas RACZ Liesing 1 St. Georgen Kammern 8820 Neumarkt Präsident ÖKR Franz TITSCHENBACHER KO ÖKR Johann REISINGER Altirdning 16 Schölbing Irdning 8230 Hartberg Thomas WAITZ Raimund STÖCKL Großwalz 9 Forsthub Schlossberg 4973 St. Martin im Innkreis Selbstverwaltung 151

155 Selbstverwaltung Generalversammlung Mitglieder: Stellvertreter: KR Johann WEBER LO-Stv. KR Maria PORTSCHY Winten 6 Podler Eberau 7461 Weiden bei Rechnitz KR Hannes WINKLEHNER KR Stefan WEISS Galgenau 5 Unterlangenberg Neumarkt im Mühlkreis 5431 Kuchl KO Josef WUMBAUER HBO-Stv. Mag. Roland PICHLER I.Viertel 63 Paisberg 25a 8171 St. Kathrein 8741 Weißkirchen Johannes ZEILER LKR Christa SCHÖRKMAIER Zeissenberg 15 Oppenberg Öblarn 8786 Rottenmann 152 Selbstverwaltung

156 Vorstand Selbstverwaltung Vorstand Selbstverwaltung 153

157 Selbstverwaltung Vorstand Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern. Im Jahr 2015 hielt der Vorstand fünf Sitzungen ab. Auf den Tagesordnungen standen finanzielle Entscheidungen wie beispielsweise die Beratung zum Jahresvoranschlag 2016, zu den Gebarungsvorschaurechnungen und zum Jahresbericht. Die Mitglieder fassten diverse Beschlüsse, unter anderem betreffend die Richtlinien Gesundheitswesen, die sich großteils auf Änderungen der Regelungen der Betriebshilfe beziehen, sowie die Änderungen der Krankenordnung. Der Vorstand gab dem Abschluss von bundesweit geltenden Gesamtverträgen betreffend die Durchführung von ambulanten CT- und MRT-Untersuchungen mit der Wirtschaftskammer Österreich seine Zustimmung und hat ebenfalls über die Veräußerung des bestehenden, sanierungsbedürftigen Bürogebäudes des Regionalbüros Burgenland entschieden. Ab Herbst 2016 mietet die SVB Räumlichkeiten im neuen Verwaltungsgebäude der Burgenländischen Gebietskrankenkasse in Eisenstadt an, in denen das Regionalbüro untergebracht wird. Eisbruch und Sturm Niklas Anfang April 2015 machten in weiten Teilen Österreichs die Schadholzaufarbeitung für Bäuerinnen und Bauern notwendig. Um dabei die Sicherheit zu erhöhen, beschloss der Vorstand die Gewährung eines Zuschusses beim Ankauf einer Waldarbeiterschutzausrüstung. Vorstandssitzungen 2015: Sitzung am Sitzung am Sitzung am Sitzung am Sitzung am Selbstverwaltung

158 Vorstand Selbstverwaltung Obfrau Vizepräs. ÖKR Theresia MEIER 1. Stellvertreter der Obfrau KR Klaus SCHWARZ 2. Stellvertreter der Obfrau BBKO ÖKR Ludwig SCHURM Mitglieder des Vorstandes (Stand: September 2016) Mitglieder: Stellvertreter: LKR ÖKR Anna BRANDSTETTER LKR Karl SOMMER Kampichl 11 Jauerling, Hof Zöbern 3643 Maria Laach Franz Josef DORNINGER GR Erwin GINDL Stetten 6 Ritzenberg Steinakirchen am Forst 3240 Mank Selbstverwaltung 155

159 Selbstverwaltung Vorstand Mitglieder: Stellvertreter: ÖKR Paul FASCHING KR Andrea TOBLER Hauptstraße 124 Eisenstädterstraße Oggau 7021 Draßburg Vizepräs. BO-Stv. Martin FLICKER Anneliese SCHIPPANI Karl-Bednarik-Gasse 46 Hörtengasse Wien 1110 Wien Bgm. KR ÖKR Stefan HAUSER KR Michael GLAUBER Rabnitzstraße 17 Hauptstraße Piringsdorf 7032 Sigleß Abg. z. NR Johann HÖFINGER BBKO Herbert HOFER Hauptstraße 21 Röhrawiesen Ollern 3752 Walkenstein Vizebgm. KR Siegfried HUBER KR Sabine STERNIG Albern 2 Edling Moosburg 9623 St. Stefan ÖKR Dr. Christine KATZLBERGER-LAIMER LAbg. Ing. Mag. Regina ASPALTER Gallenberg 3 Hofberg Altheim 4443 Maria Neustift LKR ÖKR Matthias KRANZ Friedrich REISINGER Linderweg 17 Arzbach Spielberg 8692 Neuberg/Mürz LKR Katharina LICHTMANNSPERGER LKR ÖKR Rudolf ROSENSTATTER Obervetterbach 4 Kirchenstraße Thalgau 5151 Nußdorf Obfrau LAbg. GR Doris SCHMIDL Vizepräs. ÖKR Theresia MEIER Kleinsierning 2 Loipersdorf St. Margarethen an der Sierning 3240 Mank 156 Selbstverwaltung

160 Vorstand Selbstverwaltung Mitglieder: Stellvertreter: BO Hannes PARTL Obm. ÖKR Johann HÖRTNAGL Buch 44 Dickicht 6a 6200 Buch in Tirol 6173 Oberperfuß Obfrau-Stv. BBKO Rosemarie FERSTL BBKO ÖKR Ludwig SCHURM Weinzierl 11 Winkeln Perg 4072 Alkoven Obfrau-Stv. Herbert FINK KR Klaus SCHWARZ Buch 149 Herbigen Sulzberg 6952 Hittisau Selbstverwaltung 157

161 Selbstverwaltung Vorstand Mitglieder der Unterausschüsse des Vorstandes (Stand: September 2016) Management Sitzungen des Managements Sitzung am Vorsitzende: Obfrau Vizepräs. ÖKR Theresia MEIER Mitglieder: Obfrau Stellvertreter der Obfrau Vizepräs. ÖKR Theresia MEIER KR Klaus SCHWARZ Loipersdorf 2 Herbigen Mank 6952 Hittisau Stellvertreter der Obfrau BBKO ÖKR Ludwig SCHURM Winkeln Alkoven 158 Selbstverwaltung

162 Vorstand Selbstverwaltung Gesundheits- und Sicherheitsausschuss Sitzungen des Gesundheits- und Sicherheitsausschusses Sitzung am (Gesundheits- und Sicherheitsausschuss) Sitzung am (Gesundheitsausschuss) Vorsitzender: Stellvertreter der Obfrau KR Klaus SCHWARZ Vorsitzender-Stellvertreter: Stellvertreter der Obfrau BBKO ÖKR Ludwig SCHURM Mitglieder: LKR ÖKR Anna BRANDSTETTER Franz Josef DORNINGER Kampichl 11 Stetten Zöbern 3261 Steinakirchen am Forst ÖKR Paul FASCHING Bgm. KR ÖKR Stefan HAUSER Hauptstraße 124 Rabnitzstraße Oggau 7373 Piringsdorf Vizebgm. KR Siegfried HUBER ÖKR Dr. Christine KATZLBERGER-LAIMER Albern 2 Gallenberg Moosburg 4950 Altheim LKR ÖKR Matthias KRANZ LKR Katharina LICHTMANNSPERGER Linderweg 17 Obervetterbach Spielberg 5303 Thalgau Obfrau BO Hannes PARTL Vizepräs. ÖKR Theresia MEIER Buch 44 Loipersdorf Buch in Tirol 3240 Mank Mit beratender Stimme: Vizepräs. LKR Maria PEIN Oberspitz Deutsch Goritz Selbstverwaltung 159

163 Selbstverwaltung Vorstand Personalausschuss Sitzungen des Personalausschusses Sitzung am Vorsitzende: Obfrau Vizepräs. ÖKR Theresia MEIER Mitglieder: Stellvertreter: Obfrau ÖKR Dr. Christine KATZLBERGER-LAIMER Vizepräs. ÖKR Theresia MEIER Gallenberg 3 Loipersdorf Altheim 3240 Mank Stellvertreter der Obfrau ÖKR Paul FASCHING KR Klaus SCHWARZ Hauptstraße 124 Herbigen Oggau 6952 Hittisau Stellvertreter der Obfrau LKR ÖKR Matthias KRANZ BBKO ÖKR Ludwig SCHURM Linderweg 17 Winkeln Spielberg 4072 Alkoven Vertreter des Zentralbetriebsrates: ZBRV Klaus GROSZAUER (Regionalbüro Oberösterreich) ZBR Sabine HAFENSCHER (Hauptstelle/Regionalbüro NÖ/Wien) ZBRV-Stv. Franz LANG (Hauptstelle/Regionalbüro NÖ/Wien) ZBR Thomas GALIK (Regionalbüro Steiermark) 160 Selbstverwaltung

164 Vorstand Selbstverwaltung Regionaler Leistungsausschuss NÖ/Wien 12 Sitzungen Vorsitzende: LKR ÖKR Anna BRANDSTETTER Mitglieder: Stellvertreter: LKR ÖKR Anna BRANDSTETTER LKR Karl SOMMER Kampichl 11 Hof Zöbern 3643 Maria Laach OLWR Mag. Wolfgang DOBRITZHOFER OLWR Dr. Heinz WILFINGER Wiener Straße 64 Wiener Straße St. Pölten 3100 St. Pölten Vizepräs. BO-Stv. Martin FLICKER Anneliese SCHIPPANI Karl-Bednarik-Gasse 46 Hörtengasse Wien 1110 Wien Abg. z. NR Johann HÖFINGER BBKO Herbert HOFER Hauptstraße 21 Röhrawiesen Ollern 3752 Walkenstein LB-Stv. LKR Ingrid STACHER KO Dipl.-HLFL Ing. Manfred WEINHAPPEL Thomasl 38 Prager Straße Ernstbrunn 2011 Sierndorf Regionaler Leistungsausschuss Burgenland 6 Sitzungen Vorsitzender: ÖKR Paul FASCHING Mitglieder: Stellvertreter: ÖKR Paul FASCHING KR Andrea TOBLER Hauptstraße 124 Eisenstädterstraße Oggau 7021 Draßburg Bgm. KR ÖKR Stefan HAUSER KR Michael GLAUBER Rabnitzstraße 17 Hauptstraße Piringsdorf 7032 Sigleß KR Johann WEBER LO-Stv. KR Maria PORTSCHY Winten 6 Podler Eberau 7461 Podler Selbstverwaltung 161

165 Selbstverwaltung Vorstand Regionaler Leistungsausschuss Oberösterreich 9 Sitzungen Vorsitzende: ÖKR Dr. Christine KATZLBERGER-LAIMER Mitglieder: Stellvertreter: GPO GR KO Ing. Johannes GRUBER BBKO ÖKR Josef MÜHLBACHLER Ipftal 28 Eibenberg Niederneukirchen 4252 Liebenau ÖKR Dr. Christine KATZLBERGER-LAIMER LAbg. Ing. Mag. Regina ASPALTER Gallenberg 3 Hofberg Altheim 4443 Maria Neustift Mag. Gabriele HEBESBERGER Mag. Manuela LANG Auf der Gugl 3 Auf der Gugl Linz 4021 Linz Mag. Wolfgang RAAB LKR Anita STRASZMAYR Harrachstraße 12 Haidermoos Linz 4654 Bad Wimsbach-Neydharting Stellvertreter der Obfrau BBKO Rosemarie FERSTL BBKO ÖKR Ludwig SCHURM Weinzierl 11 Winkeln Perg 4072 Alkoven Regionaler Leistungsausschuss Salzburg 5 Sitzungen Vorsitzende: LKR Katharina LICHTMANNSPERGER Mitglieder: Stellvertreter: LKR Katharina LICHTMANNSPERGER LKR ÖKR Rudolf ROSENSTATTER Obervetterbach 4 Kirchenstraße Thalgau 5151 Nußdorf LKR Claudia ENTLEITNER BBKO Silvester GFRERER Friedensbach 66 Bach Piesendorf 5611 Großarl BBKO Rupert QUEHENBERGER BBKO Johann SCHITTER Steuer 6 Einöd Annaberg 5580 Tamsweg 162 Selbstverwaltung

166 Vorstand Selbstverwaltung Regionaler Leistungsausschuss Tirol 5 Sitzungen Vorsitzender: BO Hannes PARTL Mitglieder: Stellvertreter: BO Hannes PARTL Obm. ÖKR Johann HÖRTNAGL Buch 44 Dickicht 6a 6200 Buch in Tirol 6173 Oberperfuß Präsident Vizepräs. Helga BRUNSCHMID Ing. Josef HECHENBERGER Gasteigerstraße 29 Brunner Berg Kirchdorf 6235 Reith i. A. LB ÖKR Theresia SCHIFFMANN Bez.B ÖKR Gertrud DENOTH Außerberg 43 Dorf Weerberg 6521 Fließ Regionaler Leistungsausschuss Vorarlberg 4 Sitzungen Vorsitzender: Stellvertreter der Obfrau KR Klaus SCHWARZ Mitglieder: Stellvertreter: Stellvertreter der Obfrau Herbert FINK KR Klaus SCHWARZ Buch 149 Herbigen Sulzberg 6952 Hittisau BB Vizepräs. Elisabeth AMANN ÖKR Andrea SCHWARZMANN Neuwiesen 4 Litze Schlins 6741 Raggal Abg. z. NR Norbert SIEBER Hildegard MEUSBURGER Fluh 37 Sieban Bregenz 6863 Egg-Großdorf Selbstverwaltung 163

167 Selbstverwaltung Vorstand Regionaler Leistungsausschuss Steiermark 8 Sitzungen Vorsitzender: LKR ÖKR Matthias KRANZ Mitglieder: Stellvertreter: LKR ÖKR Matthias KRANZ Friedrich REISINGER Linderweg 17 Arzbach Spielberg 8692 Neuberg/Mürz LB LKR Auguste MAIER Vizebgm. Mag. Christian KONRAD Josefine Pacher Weg 30 Bahnhofstraße Hart bei Graz 8401 Kalsdorf KO HBO Werner PRESSLER LAbg. Hubert LANG Packerstraße 32 Oberneuberg Edelschrott 8225 Pöllau KO Josef WUMBAUER HBO-Stv. Mag. Roland PICHLER I. Viertel 63 Paisberg 25a 8171 St. Kathrein 8741 Weißkirchen Johannes ZEILER LKR Christa SCHÖRKMAIER Zeissenberg 15 Oppenberg Öblarn 8786 Rottenmann Regionaler Leistungsausschuss Kärnten 5 Sitzungen Vorsitzender: Vizebgm. KR Siegfried HUBER Mitglieder: Stellvertreter: Vizebgm. KR Siegfried HUBER KR Sabine STERNIG Albern 2 Edling Moosburg 9623 St. Stefan LAbg. KR Ing. Karin SCHABUS KR Markus GEIGER Dorfstraße 107 Völkermarkterstraße Bad Kleinkirchheim 9020 Klagenfurt KR DI (FH) Hans-Peter ERTL KR Manfred MUHR Dorfstraße 27 Polan Uggowitz 9062 Moosburg 164 Selbstverwaltung

168 Kontrollversammlung Selbstverwaltung Kontrollversammlung Selbstverwaltung 165

169 Selbstverwaltung Kontrollversammlung Die Kontrollversammlung ist das kontrollierende Organ in der Sozialversicherungsanstalt der Bauern, sie hat die gesamte Gebarung des Versicherungsträgers ständig zu überwachen. In bestimmten Angelegenheiten des Vorstandes bedarf es der Zustimmung der Kontrollversammlung. Zu den Themen, mit denen sich die Mitglieder der Kontrollversammlung in den Sitzungen befassten, zählen der Jahresvoranschlag, die Veranlagung des Finanzvermögens der SVB, die Betriebsabrechnung sowie der Jahresbericht für das Jahr Dabei wurde der Generalversammlung empfohlen, den Rechnungsabschluss zu genehmigen und den Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten. Ebenfalls wurde über die neue Büroraumlösung für das Regionalbüro Burgenland und die damit verbundene Veräußerung des Altgebäudes beraten. Weiters befasste sich die Kontrollversammlung mit dem Rechnungshofbericht über das Prüfungsergebnis Gewährung von Ausgleichszulagen in der Pensionsversicherung sowie dem Prüfbericht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Vollziehung der Ausgleichszulage und Schwerarbeit. Sitzungen der Kontrollversammlung 2015: Sitzung am Sitzung am Selbstverwaltung

170 Kontrollversammlung Selbstverwaltung Vorsitzende: Vizepräs. LKR Maria PEIN Vorsitzende-Stellvertreter: Dr. Peter KALUZA Mitglieder der Kontrollversammlung (Stand: November 2016) Mitglieder: Stellvertreter: BBKO ÖKR Friederike HAMMERLINDL Mag. Elisabeth HAAS Radersdorf 39 Hamerlinggasse Groß Wilfersdorf 8010 Graz Vors.-Stv. Mag. Johann ZIMMERMANN Dr. Peter KALUZA Schauflergasse 6 Schauflergasse Wien 1014 Wien Mag. Marion BÖCK Schauflergasse Wien Selbstverwaltung 167

171 Selbstverwaltung Kontrollversammlung Mitglieder: Stellvertreter: Johanna KLAMPFL GR LKR Martin FRÜHWIRTH Loosdorf 43 Etlas Fallbach 3925 Arbesbach Präsident Waltraud HAYDN LKR Dipl.-Ing. Felix MONTECUCCOLI Pöttendorf 10 Gut Mitterau Pöttendorf 3385 Prinzersdorf Vorsitzende Dir. Dipl.-Ing. Franz TONNER Vizepräs. LKR Maria PEIN Reitschulgasse 3/1 Oberspitz Graz 8483 Deutsch Goritz Dir. GR Maria SAUER Dipl.-Ing. Wilfried SÖLLRADL Harrachstraße 12 Harrachstraße Linz 4010 Linz Harald TRAUTENBERGER Josef MAISLINGER Bucherholzstraße 1 Heimhausen 4061 Thening 5142 Eggelsberg LAbg. Franz WIESER KR Bgm. Martin GRUBER Kulm 6 Geiselsdorf Mittertrixen 9321 Kappel/Krappfeld Dr. Raphael WIMMER MMag. Robert ABLINGER Auf der Gugl 3 Auf der Gugl Linz 4021 Linz 168 Selbstverwaltung

172 Beirat Selbstverwaltung Beirat Selbstverwaltung 169

173 Selbstverwaltung Beirat Der Beirat vertritt die Interessen der Versicherten sowie insbesondere jene der Pensions- und Rentenbezieher sowie Pflegegeldbezieher in der Sozialversicherung. Im Jahr 2015 fanden zwei Sitzungen des Beirats statt. In der Beiratssitzung am 3. Juni 2015 informierten Obfrau Vizepräs. ÖKR Theresia Meier, Vorsitzender Abg. z. NR a.d. ÖKR Georg Schwarzenberger und Generaldirektor Mag. Franz Ledermüller über aktuelle Themen, unter anderem die Gratis-Zahnspange als neue Sachleistung ab 1. Juli 2015 und die Einheitswert-Hauptfeststellung. Zentrale Themen bildeten zudem gesetzliche Änderungen, wie beispielsweise die Anhebung des Anfallsalters für den Tätigkeitsschutz bei Erwerbsunfähigkeitspensionen mit 1. Jänner 2015, die weitere Absenkung des fiktiven Ausgedinges und Neuerungen beim Pflegegeld. Auch der Ärztemangel im ländlichen Raum wurde thematisiert. Am 2. Dezember 2015 waren die steigenden Medikamentenkosten sowie die zu langen Wartezeiten bei CT- und MRT-Untersuchungen zentrale Schwerpunkte der Berichterstattung. Thema, das die Sitzungsteilnehmer nach wie vor beschäftigte, ist die Einheitswert-Hauptfeststellung, die sozialversicherungsrechtlich ab 1. Jänner 2017 wirksam wird und durch die es zu Veränderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen kommen wird. Dabei wurde auch die Bedeutung dieser Hauptfeststellung für die bäuerliche Berufsgruppe betont, da mit dieser das pauschale System aufrecht erhalten bleibt. 170 Selbstverwaltung

174 Beirat Selbstverwaltung Im Bild: Die Beiratsvorsitzenden Abg. z. NR a.d. ÖKR Schwarzenberger, LAbg. a.d. ÖKR Lugmayr Vorsitzender: Abg. z. NR a.d. ÖKR Georg SCHWARZENBERGER Vorsitzender-Stellvertreterin: LAbg. a.d. ÖKR Monika LUGMAYR Mitglieder des Beirats (Stand: September 2016) Vertreter der Versicherten Mitglieder: Stellvertreter: JB-LO Mag.(FH) Leonhard GMEINER JB-BO Josef MUSS Weinzierl 8 Winteredt Perg 4872 Neukirchen an der Vöckla Johanna AUST Harald KRAXNER Römerstraße 2 Kulm am Zirbitz Straß 8820 Neumarkt Selbstverwaltung 171

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