über die Liste der Spitäler ausserhalb des Kantons Freiburg

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1 Verordnung vom 13. Dezember 2004 über die Liste der Spitäler ausserhalb des Kantons Freiburg Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG); gestützt auf den Artikel 2 des Ausführungsgesetzes vom 24. November 1995 zum KVG (KVGG); in Erwägung: Diese Verordnung enthält die Liste der Spitäler ausserhalb des Kantons Freiburg, die zur Deckung des Bedarfs der Kantonsbevölkerung, soweit dieser nicht durch das kantonale Spitalpflegeangebot gedeckt wird, erforderlich sind. Die nicht zur Verfügung stehenden Leistungen werden in der vom Kantonsarztamt erstellten «Negativliste» aufgeführt. Diese Liste wird regelmässig nachgeführt und den Ärzten und Spitälern mitgeteilt. Das Kantonsspital Bertigny in Freiburg ist das Referenzspital des Kantons für Akutpflege. Durch die Aufnahme in die Spitalliste gilt ein Spital als Leistungserbringer, der für die Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zugelassen ist. Der Kanton muss sich nur dann an den Kosten ausserkantonaler Hospitalisationen beteiligen, wenn die erforderliche Behandlung in keinem Spital des Kantons erteilt werden kann oder in nachgewiesenen Notfällen. Auf jeden Fall wird die finanzielle Beteiligung des Kantons in den Grenzen von Artikel 41 KVG geschuldet. Auf Antrag der Direktion für Gesundheit und Soziales, beschliesst: Art. 1 Die Liste der Spitäler ausserhalb des Kantons Freiburg wird im Anhang veröffentlicht. 1

2 Art. 2 Der Beschluss vom 16. Dezember 1997 über die Liste der Spitäler ausserhalb des Kantons Freiburg (SGF ) wird aufgehoben. Art. 3 1 Diese Verordnung tritt am 1. nuar 2005 in Kraft. 2 In Anwendung von Artikel 53 KVG kann sie innert 30 Tagen seit Veröffentlichung der Mitteilung im Amtsblatt mit Beschwerde beim Bundesrat angefochten werden. ANHANG Liste der Spitäler ausserhalb des Kantons Freiburg 1 Akutpflegespitäler mit universitärer Versorgung 1.1 Centre hospitalier universitaire vaudois (CHUV), Lausanne Leistungen Finanzielle Beteiligung Das CHUV stellt die Leistungen sicher, die nicht im Kanton Freiburg erbracht werden können. Dabei handelt es sich um Leistungen, die in der vom Kantonsarztamt erstellten Negativliste aufgeführt sind. 1.2 Inselspital, Bern Leistungen Finanzielle Beteiligung Das Inselspital stellt die Leistungen sicher, die nicht im Kanton Freiburg erbracht werden können. Dabei handelt es sich um Leistungen, die in der vom Kantonsarztamt erstellten Negativliste aufgeführt sind. 1.3 Universitätsspital Genf, Genf Leistungen Finanzielle Beteiligung 2

3 Das Universitätsspital Genf stellt die Leistungen sicher, die nicht im Kanton Freiburg erbracht werden können. Dabei handelt es sich um Leistungen, die in der vom Kantonsarztamt erstellten Negativliste aufgeführt sind (einschliesslich Behandlung von Para- und Tetraplegikern) 1.4 Universitätsspital Zürich, Zürich Leistungen Finanzielle Beteiligung Behandlung schwerer Verbrennungen Stereotaktische Behandlungen Behandlung von Affektionen der Schädelbasis 2 Akutpflegespitäler mit spezialisierter Versorgung 2.1 Kinderspital, Lausanne Leistungen Finanzielle Beteiligung Das Kinderspital stellt die Leistungen sicher, die nicht im Kanton Freiburg erbracht werden können. Dabei handelt es sich um Leistungen, die in der vom Kantonsarztamt erstellten Negativliste aufgeführt sind. 2.2 Augenspital Jules Gonin, Lausanne Leistungen Finanzielle Beteiligung Das Augenspital Jules Gonin stellt die Leistungen sicher, die nicht im Kanton Freiburg erbracht werden können. Dabei handelt es sich um Leistungen, die in der vom Kantonsarztamt erstellten Negativliste aufgeführt sind. 3

4 2.3 Orthopädiespital der Westschweiz, Lausanne Leistungen Finanzielle Beteiligung Das Orthopädiespital der Westschweiz stellt die Leistungen sicher, die nicht im Kanton Freiburg erbracht werden können. Dabei handelt es sich um Leistungen, die in der vom Kantonsarztamt erstellten Negativliste aufgeführt sind. 3 Spezialisierte Behandlungs- und Rehabilitationszentren 3.1 Berner Klinik, Montana Leistungen Finanzielle Beteiligung Neuro-Rehabilitation 3.2 Berner Reha Zentrum, Heiligenschwendi Leistungen Finanzielle Beteiligung Kardiovaskuläre Rehabilitation 3.3 Bethesda Klinik, Tschugg Leistungen Finanzielle Beteiligung Neuro-Rehabilitation Epilepsiebehandlung 3.4 Institut de Lavigny, Lavigny Leistungen Finanzielle Beteiligung Epilepsiebehandlung 4

5 3.5 Klinik für Kardiale Rehabilitation, Le Noirmont Leistungen Finanzielle Beteiligung Kardiovaskuläre Rehabilitation Nein 3.6 Schweizer Paraplegikerzentrum, Nottwil Leistungen Finanzielle Beteiligung Behandlung von Para- und Tetraplegikern Nein 4 Spitäler für psychiatrische Pflege 4.1 Universitäre Psychiatrische Dienste, Bern Leistungen Finanzielle Beteiligung Die Universitären Psychiatrischen Dienste stellen die Leistungen sicher, die nicht im Kanton Freiburg erbracht werden können. Dabei handelt es sich um Leistungen, die in der vom Kantonsarztamt erstellten Negativliste aufgeführt sind. 5

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