Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Unternehmensberater In der Fassung der WKO Fachverband Unternehmensberatung und Infrmatinstechnlgie ALLGEMEINE BEDINGUNGEN für den Verkauf und die Lieferung vn Organisatins-, Prgrammierleistungen und Werknutzungsbewilligungen vn Sftwareprdukten In der Fassung der WKO Fachverband Unternehmensberatung und Infrmatinstechnlgie Stand: 2012 UPPER Slutins GmbH E ffice@upperslutins.at Altmannsdrfer Straße 74/13/5 A 1120 Wien, Österreich T +43 (0) F +43 (0) FN K, UID: ATU

2 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Unternehmensberater (1) Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich a) Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. b) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, smit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. c) Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vm Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich schriftlich anerkannt. d) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/der werden sllten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlssenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kmmt, zu ersetzen. (2) Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung a) Der Umfang eines knkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. b) Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, die ihm bliegenden Aufgaben ganz der teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erflgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber. c) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während swie bis zum Ablauf vn drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Persnen der Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Persnen und Gesellschaften insbesndere nicht mit slchen der ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Unternehmensberater) anbietet. (3) Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vllständigkeitserklärung a) Der Auftraggeber srgt dafür, dass die rganisatrischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Frtgang des Beratungsprzesses förderliches Arbeiten erlauben. b) Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch über vrher durchgeführte und/der laufende Beratungen auch auf anderen Fachgebieten umfassend infrmieren. c) Der Auftraggeber srgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch hne dessen besndere Auffrderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages ntwendigen Unterlagen zeitgerecht vrgelegt werden und ihm vn allen Vrgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages vn Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vrgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden. d) Der Auftraggeber srgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vrgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vr Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) vn dieser infrmiert werden. (4) Sicherung der Unabhängigkeit a) Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Lyalität. b) Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vrkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers UPPER Slutins GmbH

3 (Unternehmensberaters) zu verhindern. Dies gilt insbesndere für Angebte des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme vn Aufträgen auf eigene Rechnung. (5) Berichterstattung / Berichtspflicht a) Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfrtschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten. b) Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wchen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages. c) Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwrtung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsrt und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden. (6) Schutz des geistigen Eigentums a) Die Urheberrechte an den vm Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesndere Anbte, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisatinspläne, Prgramme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vm Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vm Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insfern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) hne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/der zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) - insbesndere etwa für die Richtigkeit des Werkes - gegenüber Dritten. b) Der Verstß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sfrtigen vrzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesndere auf Unterlassung und/der Schadenersatz. (7) Gewährleistung a) Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist hne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervn unverzüglich in Kenntnis setzen. b) Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Mnaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung. (8) Haftung / Schadenersatz a) Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) haftet dem Auftraggeber für Schäden ausgenmmen für Persnenschäden - nur im Falle grben Verschuldens (Vrsatz der grbe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vm Auftragnehmer beigezgene Dritte zurückgehen. b) Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb vn sechs Mnaten ab Kenntnis vn Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb vn drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. c) Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. d) Sfern der Auftragnehmer (Unternehmensberater) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/der Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Unternehmensberater) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vrrangig an diese Dritten halten. (9) Geheimhaltung / Datenschutz UPPER Slutins GmbH

4 a) Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesndere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse swie jedwede Infrmatin, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält. b) Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes swie sämtliche Infrmatinen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesndere auch über die Daten vn Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. c) Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist vn der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vllständig zu überbinden und haftet für deren Verstß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstß. d) Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. e) Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute persnenbezgene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erfrderlichen Maßnahmen insbesndere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betrffenen, getrffen wrden sind. (10) Hnrar a) Nach Vllendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ein Hnrar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater). Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Arbeitsfrtschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Frtschritt entsprechende Aknti zu verlangen. Das Hnrar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig. b) Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) wird jeweils eine zum Vrsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erfrderlichen Merkmalen ausstellen. c) Anfallende Barauslagen, Spesen, Reiseksten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) vm Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen. d) Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, der aufgrund einer berechtigten vrzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater), s behält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Hnrars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhnrars ist das Hnrar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Przent des Hnrars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses nch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart. e) Im Falle der Nichtzahlung vn Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Unternehmensberater) vn seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt. (11) Elektrnische Rechnungslegung a) Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektrnischer Frm zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung vn Rechnungen in elektrnischer Frm durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich einverstanden. UPPER Slutins GmbH

5 (12) Dauer des Vertrages a) Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Prjekts. b) Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen vn jeder Seite hne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesndere anzusehen, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt der wenn über einen Vertragspartner ein Inslvenzverfahren eröffnet der der Knkursantrag mangels kstendeckenden Vermögens abgewiesen wird. (13) Schlussbestimmungen a) Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. b) Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftfrm; ebens ein Abgehen vn diesem Frmerfrdernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. c) Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnrmen des internatinalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsrt ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensrt des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zuständig. UPPER Slutins GmbH

6 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN für den Verkauf und die Lieferung vn Organisatins-, Prgrammierleistungen und Werknutzungsbewilligungen vn Sftwareprdukten (1) Vertragsumfang und Gültigkeit a. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vm Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlssen. Angebte sind grundsätzlich freibleibend. (2) Leistung und Prüfung a. Gegenstand eines Auftrages kann sein: Ausarbeitung vn Organisatinsknzepten Glbal- und Detailanalysen Erstellung vn Individualprgrammen Lieferung vn Biblitheks- (Standard-)Prgrammen Erwerb vn Nutzungsberechtigungen für Sftwareprdukte Erwerb vn Werknutzungsbewilligungen Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung) Telefnische Beratung Prgrammwartung Erstellung vn Prgrammträgern Snstige Dienstleistungen b. Die Ausarbeitung individueller Organisatinsknzepte und Prgramme erflgt nach Art und Umfang der vm Auftraggeber vllständig zur Verfügung gestellten bindenden Infrmatinen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten swie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Nrmalarbeitszeit und auf seine Ksten zur Verfügung stellt. Wird vm Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwrtung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber. c. Grundlage für die Erstellung vn Individualprgrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kstenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Infrmatinen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vm Auftraggeber auf Richtigkeit und Vllständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesnderten Termin- und Preisvereinbarungen führen. d. Individuell erstellte Sftware bzw. Prgrammadaptierungen bedürfen für das jeweils betrffene Prgrammpaket einer Prgrammabnahme spätestens vier Wchen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Prtkll vm Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vllständigkeit anhand der vm Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 2.2. angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum vn vier Wchen hne Prgrammabnahme verstreichen, s gilt die gelieferte Sftware mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenmmen. Bei Einsatz der Sftware im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Sftware jedenfalls als abgenmmen. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen vn der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vm Auftraggeber ausreichend dkumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um raschest mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vr, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begnnen der frtgesetzt werden kann, s ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erfrderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme vn Sftware wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.

7 e. Bei Bestellung vn Biblitheks-(Standard-)Prgrammen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Prgramme. f. Sllte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich der juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sfrt anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Vraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Flge eines Versäumnisses des Auftraggebers der einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vm Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Ksten und Spesen swie allfällige Abbauksten sind vm Auftraggeber zu ersetzen. g. Ein Versand vn Prgrammträgern, Dkumentatinen und Leistungsbeschreibungen erflgt auf Ksten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vm Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesndert in Rechnung gestellt. Versicherungen erflgen nur auf Wunsch des Auftraggebers. (3) Preise, Steuern und Gebühren a. Alle Preise verstehen sich in Eur hne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vrliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Ksten vn Prgrammträgern (z.b. CD s, Magnetbänder, Magnetplatten, Flppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten usw.) swie allfällige Vertragsgebühren werden gesndert in Rechnung gestellt. b. Bei Biblitheks- (Standard)-Prgrammen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisatinsberatung, Prgrammierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefnische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen vn einem dem Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand, der nicht vm Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet. c. Die Ksten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesndert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. (4) Liefertermin a. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. b. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vm Auftragnehmer angegebenen Terminen alle ntwendigen Arbeiten und Unterlagen vllständig, insbesndere die vn ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erfrderlichen Ausmaß nachkmmt. Lieferverzögerungen und Kstenerhöhungen, die durch unrichtige, unvllständige der nachträglich geänderte Angaben und Infrmatinen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vm Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrksten trägt der Auftraggeber. c. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Prgramme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen. UPPER Slutins GmbH

8 (5) Zahlung a. Die vm Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt hne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analg. b. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.b. Prgramme und/der Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit der Leistung Rechnung zu legen. c. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vm Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Ksten swie der Gewinnentgang sind vm Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen. d. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vllständiger Gesamtlieferung, Garantieder Gewährleistungsansprüchen der Bemängelungen zurück zu halten. (6) Urheberrecht und Nutzung a. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Prgramme, Dkumentatinen etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Sftware nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erwrbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erwrben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlssen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Sftware werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erwrben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wbei in einem slchen Fall vlle Genugtuung zu leisten ist. b. Die Anfertigung vn Kpien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Sftware kein ausdrückliches Verbt des Lizenzgebers der Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Cpyright- und Eigentumsvermerke in diese Kpien unverändert mit übertragen werden. c. Sllte für die Herstellung vn Interperabilität der gegenständlichen Sftware die Offenlegung der Schnittstellen erfrderlich sein, ist dies vm Auftraggeber gegen Kstenvergütung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kmmt der Auftragnehmer dieser Frderung nicht nach und erflgt eine Dekmpilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Flge. (7) Rücktrittsrecht a. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden der rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vm betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft. b. Höhere Gewalt, Arbeitsknflikte, Naturkatastrphen und Transprtsperren swie snstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer vn der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit. UPPER Slutins GmbH

9 c. Strnierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Strn einverstanden, s hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Ksten eine Strngebühr in der Höhe vn 30% des nch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprjektes zu verrechnen. (8) Gewährleistung, Wartung, Änderungen a. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reprduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb vn 4 Wchen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsftware nach Prgrammabnahme gemäß Punkt 2.4 schriftlich dkumentiert erflgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vrrang vr Preisminderung der Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behben, wbei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erfrderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. 924 österreichischem ABGB gilt als ausgeschlssen. b. Krrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund rganisatrischer und prgrammtechnischer Mängel, welche vm Auftragnehmer zu vertreten sind, als ntwendig erweisen, werden kstenls vm Auftragnehmer durchgeführt. c. Ksten für Hilfestellung, Fehldiagnse swie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vm Auftraggeber zu vertreten sind swie snstige Krrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vm Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung vn Mängeln, wenn Prgrammänderungen, Ergänzungen der snstige Eingriffe vm Auftraggeber selbst der vn dritter Seite vrgenmmen wrden sind. d. Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen der Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkmpnenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisatinsmittel und Datenträger, sweit slche vrgeschrieben sind, anrmale Betriebsbedingungen (insbesndere Abweichungen vn den Installatins- und Lagerbedingungen) swie auf Transprtschäden zurückzuführen sind. e. Für Prgramme, die durch eigene Prgrammierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer. f. Sweit Gegenstand des Auftrages die Änderung der Ergänzung bereits bestehender Prgramme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung der Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Prgramm lebt dadurch nicht wieder auf. (9) Haftung a. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sfern ihm Vrsatz der grbe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vrschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlssen. Der Ersatz vn Flgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und vn Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, sweit gesetzlich zulässig, ausgeschlssen. (10) Lyalität a. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Lyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, vn Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Mnate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen. UPPER Slutins GmbH

10 (11) Datenschutz a. Geheimhaltung: Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß 15 des österreichischen Datenschutzgesetzes einzuhalten. (12) Snstiges a. Sllten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein der unwirksam werden, s wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kmmt. (13) Schlussbestimmungen a. Sweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vllkaufleuten zur Anwendung kmmenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Knsumentenschutzgesetzes gelten die vrstehenden Bestimmungen nur insweit, als das Knsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vrsieht. UPPER Slutins GmbH

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