logissol GmbH. Lagerhaltung und Logistik für Anspruchsvolle FACHVERBAND UNTERNEHMENSBERATUNG UND DATENVERARBEITUNG WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH

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1 lgissl GmbH. Lagerhaltung und Lgistik für Anspruchsvlle FACHVERBAND UNTERNEHMENSBERATUNG UND DATENVERARBEITUNG WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH ALLGEMEINE BEDINGUNGEN für den Verkauf und die Lieferung vn Organisatins-, Prgrammierleistungen und Werknutzungsbewilligungen vn Sftwareprdukten empfhlen vm Fachverband Unternehmensberatung und Datenverarbeitung swie dem Bundesgremium des Maschinenhandels, Bundesberufsgruppe Bürmaschinenhandel. 1. Vertragsumfang und Gültigkeit Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vm Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlssen. Angebte sind grundsätzlich freibleibend. 2. Leistung und Prüfung 2.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein: Ausarbeitung vn Organisatinsknzepten Glbal- und Detailanalysen Erstellung vn Individualprgrammen Lieferung vn Biblitheks- (Standard-)Prgrammen Erwerb vn Nutzungsberechtigungen für Sftwareprdukte Erwerb vn Werknutzungsbewilligungen Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung) Telefnische Beratung Prgrammwartung Erstellung vn Prgrammträgern Snstige Dienstleistungen 2.2. Die Ausarbeitung individueller Organisatinsknzepte und Prgramme erflgt nach Art und Umfang der vm Auftraggeber vllständig zur Verfügung gestellten bindenden Infrmatinen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Textdaten swie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Nrmalarbeitszeit und auf seine Ksten zur Verfügung stellt. Wird vm Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwrtung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber Grundlage für die Erstellung vn Individualprgrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kstenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Infrmatinen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vm Auftraggeber auf Richtigkeit und Vllständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesnderten Termin- und Preisvereinbarungen führen Individuell erstellte Sftware bzw. Prgrammadaptierungen bedürfen für das jeweils betrffene einer Prgrammabnahme spätestens 4 Wchen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Prtkll vm Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vllständigkeit anhand der vm Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 2.2. angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Läßt der Auftraggeber den Zeitraum vn vier Wchen hne Prgrammabnahme verstreichen, Zeitraumes als abgenmmen. Bei Einsatz der Sftware im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Sftware jedenfalls als abgenmmen. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen vn der schriftlich vereinbarten lgissl GmbH., Reisenbauerring 7/3/32, A-2351 Wr. Neudrf AGB - Seite 1 / 5

2 lgissl GmbH. Lagerhaltung und Lgistik für Anspruchsvlle Leistungsbeschreibung, sind vm Auftraggeber ausreichend dkumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um raschestmögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vr, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begnnen der frtgesetzt werden kann, s ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Aufnahme erfrderlich Bei Bestellung vn Biblitheks-(Standard-)Prgrammen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Prgramme Sllte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich der juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sfrt anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Vraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Flge eines Versäumnisses des Auftraggebers der einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vm Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers abgelaufenen Ksten und Spesen swie allfällige Abbauksten sind vm Auftraggeber zu ersetzen Ein Versand vn Prgrammträgern, Dkumentatinen und Leistungsbeschreibungen erflgt auf Ksten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vm Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesndert in Rechnung gestellt. Versicherungen erflgen nur auf Wunsch des Auftraggebers. 3. Preise, Steuern und Gebühren 3.1. Alle Preise verstehen sich in Eur hne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vrliegenden Auftag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Ksten vn Prgrammträgern (z.b. Magnetbänder, Magnetplatten, Flppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten usw.) swie allfällige Vertragsgebühren werden gesndert in Rechnung gestellt Bei Biblitheks-(Standard-)Prgrammen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisatinsberatung, Prgrammierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefnische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen vn einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vm Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet Die Ksten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesndert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. 4. Liefertermin 4.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vm Auftragnehmer angegebenen Terminen alle ntwendigen Arbeiten und Unterlagen vllständig, insbesndere die vn ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erfrderlichen Ausmaß nachkmmt. Lieferverzögerungen und Kstenerhöhungen, die durch unrichtige, unvllständige der nachträglich geänderte Angaben und Infrmatinen bzw. zu Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vm Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrksten trägt der Auftraggeber Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Prgramme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen. lgissl GmbH., Reisenbauerring 7/3/32, A-2351 Wr. Neudrf AGB - Seite 2 / 5

3 lgissl GmbH. Lagerhaltung und Lgistik für Anspruchsvlle 5. Zahlung 5.1. Die vm Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt hne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analg Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.b. Prgramme und/der Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit der Leistung Rechnung zu legen Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vm Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Ksten swie der Gewinnentgang sind vm Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzente fälligzustellen Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vllständiger Gesamtlieferung, Garantieder Gewährleistungsansprüchen der Bemängelungen zurückzuhalten. 6. Urheberrecht und Nutzung 6.1. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Prgramme, Dkumentatinen etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Sftware nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erwrbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erwrben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlssen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Sftware werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erwrben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wbei in einem slchen Fall vlle Genugtuung zu leisten ist Die Anfertigung vn Kpien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Sftware kein ausdrückliches Verbt des Lizenzgebers der Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Cpyright- und Eigentumsvermerke in diese Kpien unverändert mitübertragen werden Sllte für die Herstellung vn Interperabilität der gegenständlichen Sftware die Offenlegung der Schnittstellen erfrderlich sein, ist dies vm Auftraggeber gegen Kstenvergütung beim Auftraggeber zu beauftragen. Kmmt der Auftragnehmer dieser Frderung nicht nach und erflgt eine Dekmpilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interperabilität zu verwenden. Mißbrauch hat Schadenersatz zur Flge. 7. Rücktrittsrecht 7.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden der rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vm betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft Höhere Gewalt, Arbeitsknflikte, Naturkatastrphen und Transprtsperren swie snstige Umstände, die außerhalb der Einflußmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer vn der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit. lgissl GmbH., Reisenbauerring 7/3/32, A-2351 Wr. Neudrf AGB - Seite 3 / 5

4 lgissl GmbH. Lagerhaltung und Lgistik für Anspruchsvlle 7.3. Strnierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Strn einverstanden, s hat er das recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Ksten eine Strngebühr in der Höhe vn 30% des nch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprjektes zu verrechnen. 8. Gewährleistung, Wartung, Änderungen 8.1. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reprduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb vn 4 Wchen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsftware nach Prgrammabnahme gemäß Pkt schriftlich dkumentiert erflgen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behben, wbei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erfrderlichen Maßnahmen ermöglicht Krrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund rganisatrischer und prgrammtechnischer Mängel, welche vm Auftragnehmer zu vertreten sind, als ntwendig erweisen, werden kstenls vm Auftragnehmer durchgeführt Ksten für Hilfestellung, Fehldiagnse swie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vm Auftraggeber zu vertreten sind swie snstige Krrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vm Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung vn Mängeln, wenn Prgrammänderungen, Ergänzungen der snstige Eingriffe vm Auftragnehmer selbst der vn dritter Seite vrgenmmen wrden sind Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen der Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkmpnenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisatinsmittel und Datenträger, sweit slche vrgeschrieben sind, anrmale Betriebsbedingungen (insbesndere Abweichungen vn den Installatins- und Lagerbedingungen) swie auf Transprtschäden zurückzuführen sind Für Prgramme, die durch eigene Prgrammierer des Auftragebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer Sweit Gegenstand des Auftrages die Änderung der Ergänzung bereits bestehender Prgramme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung der Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Prgramm lebt dadurch nicht wieder auf. 9. Haftung Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sfern ihm Vrsatz der grbe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vrschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlssen. 10. Lyalität Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Lyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, vn Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Mnate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen. 11. Datenschutz, Geheimhaltung Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß 20 des Datenschutzgesetzes einzuhalten. lgissl GmbH., Reisenbauerring 7/3/32, A-2351 Wr. Neudrf AGB - Seite 4 / 5

5 lgissl GmbH. Lagerhaltung und Lgistik für Anspruchsvlle 12. Snstiges Sllten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein der unwirksam werden, s wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kmmt. 13. Schlußbestimmungen Sweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vllkaufleuten zur Anwendung kmmenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Knsumentenschutzgesetzes gelten die vrstehenden Bestimmungen nur insweit, als das Knsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vrsieht. Eigentümer, Herausgeber, Verleger: Fachverband Unternehmensberatung und Datenverarbeitung, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, Pstfach 358. Für den Inhalt verantwrtlich: Mag. Herbert Bachmaier lgissl GmbH., Reisenbauerring 7/3/32, A-2351 Wr. Neudrf AGB - Seite 5 / 5

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