Verfüllung des Gipssteinbruches Grund in Haigerloch-Stetten
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- Hilko Pfaff
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1 Verfüllung des Gipssteinbruches Grund in Haigerloch-Stetten Angebot der BauLog Stuttgart 21 GmbH & Co. KG für die Anpachtung des Gipssteinbruches zum Zwecke der Verfüllung und Rekultivierung 1
2 Inhaltsverzeichnis Firmenvorstellung 4-6 Überblick: damaliges und heutiges Abfallrecht 7-9 Qualitätssicherungssystem Materialbeispiele aus dem Leben Historie der Deponie Heutiger Genehmigungsstand der Deponie Grundlagen für das vorliegende Angebot der BauLog
3 Inhaltsverzeichnis Beispiele für Rekultivierungsmaßnahmen der BauLog oder Ihrer Gesellschafter Vergütung 30 Erweiterung des Angebotes bei möglicher Ablagerung bis Z 1.2 nach VwV BW 31 3
4 Firmenvorstellung Zusammenschluss der mittelständischen regionalen Firmen Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb Transporte Erdarbeiten Abbrucharbeiten Entsorgung und Verwertung Recycling / Deponiebau Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb Raupen- und Fuhrparkbetrieb Industrie-, Erd- und Wegebau Schotterwerk- und Steinbruchbetrieb Transportbeton Bahnbetrieb Schienentransporte 4
5 Firmenvorstellung zur BauLog Stuttgart 21 GmbH & Co. KG Ursprünglich gegründet für das Großprojekt Stuttgart 21 und weitere Großmaßnahmen. Zweck war die Bündelung von Leistungsfähigkeit, Know How und Finanzkraft, um gegenüber Großunternehmen wettbewerbsfähig zu sein. 5
6 Firmenvorstellung Tätigkeitsbereiche Transport- und Logistikleistungen per LKW und Bahn Betrieb eigener und externer Verwertungsanlagen und Deponien Verwertung und Entsorgung von unbelastetem und belastetem Aushub- und Abbruchmaterial Erd- und Abbrucharbeiten Lieferung von Schottermaterial auf Baustellen und von Zuschlagstoffen an Betonmischwerke Materialaufbereitung zu wiederverwertbarem Recyclingmaterial 6
7 Überblick: damaliges und heutiges Abfallrecht Grundsätzliche Unterscheidung Deponieverordnung (bundesweit) Verwaltungsvorschrift (VwV) Baden-Württemberg über Verwertung von Boden und Bauschutt Deponieklassen DK 0, I, II, III VwV Boden VwV Bauschutt mehr / zusätzliche Analysen- Parameter gegenüber VwV zusätzlich 1 Analyse je 500 to Z-Klassen: Z0, 0*, 0* III A, 1, 1.1, 1.2, 2 1 Analyse je 500 m³ 7
8 Überblick: damaliges und heutiges Abfallrecht ungefähre Zuordnung nach Deponieverordnung nach VwV Baden Württemberg DK -0,5 Z 0* mit Bauschutt DK 0 Z 1.1 / 1.2 DK I Z 2 DK II - DK III - Überwachung des Materials heute engmaschiger, differenzierter, häufiger als früher, der Abfall ist heute jedoch nicht gefährlicher als damals! 8
9 Überblick: damaliges und heutiges Abfallrecht Begriffserklärung anthropogen - von Menschenhand beeinflusst geogen - von Gotteshand gegeben 9
10 Qualitätssicherungssystem Wie wird die Qualitätssicherung und Dokumentation des Materials sichergestellt? Annahme von Material nur nach Vorlage Abfallerzeugererklärung und Vorlage einer Bodenanalyse Prüfung und Freigabe der Bodenanlayse durch Landratsamt oder externen, unabhängigen Fremdgutachter Erstellung von Registerbelegen für das jeweilige Material (Vergleichbar mit Übernahmescheine für gefährliche Abfälle) 10
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13 Qualitätssicherungssystem Wiegung nur mit gültigem Registerbeleg möglich Überwachung des Einfahrtsbereiches mit Kameras Wiegedaten werden elektronisch an BauLog-Software übermittelt (Deponietagebuch) Überwachung des Einbaus durch externen, unabhängigen Fremdüberwacher stichprobenartige Überwachung der Verfüllung durch die Stadt und das Landratsamt 13
14 Materialbeispiele aus dem Leben Material im Gipsbruch Haigerloch: Geogene Hintergrundbelastung, Sulfat, Chlorid erhöht Z 2 müsste theoretisch auf einer Deponie DK 0, DK I entsorgt werden oder in einer Z 0* - Verwertungsanlage mit Öffnungsklausel Ölschiefer im Raum Hechingen, Balingen Geogene Hintergrundbelastung, MKWs, Arsen erhöht Z 1.2 oder größer müsste theoretisch auf einer Deponie entsorgt werden oder in einer Verwertungsanlage, die in gleicher Geologie liegt 14
15 Materialbeispiele aus dem Leben Abbruch Gartenhaus oder Garage (Mauerwerk, Putz) Z 1.2 / Z 2 muss auf Deponie weil anthropogen Vorsortierung dürfte nur eingelagert werden bei Genehmigung Z 1.2 Begriffserklärung LAGA - Länderarbeitsgemeinschaft Abfall gilt u.a. für die Bewertung der Schadlosigkeit der Verwertung von Bodenmaterial, welches unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht in bodenähnlichen Verwertungen verwendet wird. Keinen Gesetzescharakter, daher für Haigerloch nicht anwendbar. 15
16 Materialbeispiele aus dem Leben Begriffserklärung PAK Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe entstehen durch industrielle oder private Verbrennungen und im Verkehr, und sind in Teer- und Erdölprodukten vorhanden MKW Mineralölkohlenwasserstoffe enthalten in Benzin, Diesel, Heiz- und Maschinenöle 16
17 Materialbeispiele aus dem Leben Begriffserklärung Schwermetalle Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Thallium, Zink 17
18 Historie der Deponie Erstmalige Genehmigung für einen Deponiebetrieb , befristet bis abgelagert werden durfte: Erdaushub Abbruchmaterial (Material von Abbruch und Umbau von Gebäuden, Holzteile (nicht länger als 3m)) Straßenaufbruchmaterial ohne Teerbestandteile 18
19 Historie der Deponie in diesen 14 Jahren sind pro Jahr ca m³ verfüllt worden 1,5 Mio. to Wie in früheren Jahren üblich, wurden ganze Häuser inkl. Inventar unsortiert eingelagert. Dies bedeutet, dass dort Material liegt, welches nach heutigen Vorschriften größer Z 2 entsprechen würde. 19
20 Historie der Deponie Genehmigung für die Erweiterung und den Betrieb der Bodenaushub- und Bauschuttdeponie Grund abgelagert werden durfte Material bis Z 2 nach damaliger LAGA, unter anderem: unbelasteter Erdaushub (z.b. aus Tief- und Tunnelbaumaßnahmen) mineralischer, bitumenhaltiger (ohne teerhaltiger) Straßenaufbruch damalige LAGA Z 2 waren PAK bis 75 mg / kg zulässig heute Deponieklasse DK I DK I Material damals legal eingelagert 20
21 Historie der Deponie Asbestzement-Platten Bauschutt (unbelastetes Abbruchmaterial, unbelastetes mineralisches und nicht-mineralisches Abbruchmaterial, verunreinigtes Abbruchmaterial) 21
22 Heutiger Genehmigungsstand der Deponie Genehmigung für unbefristeten Weiterbetrieb der Deponie Grund nach Deponieverordnung als Deponie der Klasse DK -0,5 gemäß Vollzugshilfe UVM vom abgelagert werden darf: Material ausschließlich aus Haigerloch bis Z 0* Boden und Steine Abfallschlüssel (Boden und Steine) Boden und Steine Abfallschlüssel
23 Heutiger Genehmigungsstand der Deponie Für Wegebau darf verwendet werden: Beton Ziegel Fliesen und Keramik Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik 23
24 Heutiger Genehmigungsstand der Deponie Fazit Bis 2005 wurden unterschiedlich belastete Materialien bis Z 2 oder sogar darüber legal eingelagert (Größenordnung 1,5 2 Mio. to). Somit ist der Standort als ein vorbelasteter Standort einzustufen. Seit 2005 Deponie der Klasse DK -0,5 (entspricht unbelastetem Erdaushubund Wegebaumaterial aus mineralischem Bauschuttmaterial (Beton, Ziegel, Keramik)). Materialanlieferung ausschließlich aus Haigerloch Anpassung der bestehenden Genehmigung ist auf Grund der Fremdnutzung zwingend erforderlich! 24
25 Grundlagen für das vorliegende Angebot der BauLog Anpassung der Genehmigung auf Grund von Fremdnutzung Übernahme sämtlicher Kosten für Genehmigungen und Betrieb (z.b. Planer, Fremdüberwachung, Beprobungen, etc.) Annahme und fachgerechter Einbau von Material von Bauvorhaben aus der Gesamtstadt Haigerloch zu ortsüblichen Preisen, sofern dies geeignet ist Annahme und fachgerechter Einbau von Material Z 0* mit geogen bedingten Erhöhungen (Öffnungsklausel), z. Bsp. Sulfat, Chlorid, nach dem Motto Gleiches zu Gleichem Bau der notwendigen Infrastrukturmaßnahmen (Ausbau Zufahrt, Waage, Reifenwaschanlage etc.) Aufbau eines QS-Systems mit lückenloser Dokumentation 25
26 Grundlagen für das vorliegende Angebot der BauLog Rekultivierung und Bepflanzung gemäß Rekultivierungsplan nach Beendigung der Verfüllung Anlieferung mit LKW (nicht durch den Ortsteil Stetten), genaue Fahrtroute wird gemeinsam mit der Stadt festgelegt Anlieferung mit Zug nur möglich bei vertraglich gesicherten Materiallieferungen aus Großprojekten. Bedeutet weitere Investitionen von ca. 1 Mio.. Dieses Geld würde der Stadt bei der Vergütung verloren gehen. Nachsorge wird nach Vorlage der geänderten Genehmigung und im Zuge der Abstimmung des Pachtvertrages geregelt 26
27 Beispiele für Rekultivierungsmaßnahmen der BauLog oder Ihrer Gesellschafter Gipsbruch in Dietingen 27
28 Beispiele für Rekultivierungsmaßnahmen der BauLog oder Ihrer Gesellschafter Gipsbruch der Fa. Knauf in Deisslingen 28
29 Beispiele für Rekultivierungsmaßnahmen der BauLog oder Ihrer Gesellschafter Deponie Nordstetten 29
30 Vergütung auf Grundlage eines Pachtvertrages bekommt die Stadt Haigerloch jährlich fixe Pachtzahlungen finanzielle Planungssicherheit für die Stadt gewährleistet, über einen Zeitraum von 5 Jahren in Höhe von ,- /Jahr Die detaillierten Pachtbedingungen für unser Angebot werden gemeinsam partnerschaftlich festgelegt. 30
31 Erweiterung des Angebotes bei möglicher Ablagerung bis Z 1.2 nach VwV BW Wenn von der Stadt gewünscht, wird BauLog einen Genehmigungsantrag für die Annahme und den Einbau von Material bis Z1.2 nach VwV BW einreichen. Bei Genehmigung des Antrages wird sich der Pachtpreis auf 7,5 Mio. erhöhen. Dies entspricht dann 5 fixen Pachtzahlungen in Höhe von 1,5 Mio. jährlich. 31
32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Wir würden uns freuen, wenn Sie uns als mittelständische regionale Unternehmen Ihr Vertrauen schenken würden! 32
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