MEIN DIGITALER FUSSABDRUCK
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- Margarete Lenz
- vor 6 Jahren
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1 MEIN DIGITALER FUSSABDRUCK Wie behalte ich Kontrolle über meine Daten? Ergebnisse einer Online-Umfrage Impressum Verbraucherzentrale Niedersachsen e.v Herrenstraße Hannover
2 2 l 1 Verbraucherzentrale Niedersachsen e.v. Inhalt MEIN DIGITALER FUSSABDRUCK 1. Anlass der Umfrage Vorgehensweise Ergebnisse Kontrolle über persönliche Daten Lesen von Datenschutzerklärungen Gestaltung von Datenschutzerklärungen Inhalt von Datenschutzerklärungen Voreinstellung von Sicherheitsstufen Schlussfolgerung Forderungen der Verbraucherzentrale Niedersachsen... 9
3 Verbraucherzentrale Niedersachsen e.v. 3 l 1 1. ANLASS DER UMFRAGE Die Datenerfassung nimmt in der heutigen Digitalisierung rasant zu, denn vor allem soziale Netzwerke beispielsweise Facebook sowie Messenger-Dienste wie WhatsApp sammeln Daten, was auch die aktuelle Entwicklung der Nutzungsänderungen von WhatsApp deutlich gemacht hat. Jede App, wie beispielsweise Pokémon Go, verlangt Zugriff auf Telefonbuch, Mailinhalte, Ortsdaten und vieles andere mehr. Aber nicht nur hier werden Daten erfasst, sondern Telekommunikationsanbieter, Versorger von Strom und Gas, Banken und Krankenkassen, Online-Händler, Handy- und Computerhersteller sowie Werbepartner erfassen und analysieren Such-, Nutzungs- und Kaufverhalten des Verbrauchers. Wer was wann erfasst, geht in der Fülle der Datenschutzerklärungen unter und lässt Verbraucher die Kontrolle über die persönlichen Daten verlieren. Darum wollten wir von Verbrauchern wissen, wie sie die Kontrolle und den Schutz ihrer persönlichen Daten beurteilen. 2. VORGEHENSWEISE An unserer nicht repräsentativen Umfrage haben sich 144 Verbraucher im Zeitraum vom 11. Juli bis 12. August 216 auf der Homepage der Verbraucherzentrale Niedersachsen beteiligt. Es wurden insgesamt 5 Fragen mit vorgegebenen geschlossenen Antwortmöglichkeiten gestellt. Bei den Fragen 3 und 4 waren Mehrfachnennungen möglich. Soziodemographische Variablen wurden nicht erhoben. Alle Antworten konnten ausgewertet werden.
4 4 l 1 Verbraucherzentrale Niedersachsen e.v. 3. ERGEBNISSE Die Prozentangaben wurden mathematisch auf ganze Zahlen gerundet. In den Diagrammen werden die Teilnehmer mit TN abgekürzt. 3.1 Frage 1 - Haben Sie den Eindruck, dass Ihnen die Kontrolle über Ihre persönlichen Daten entgleitet? 79 TN / 55% Ja, ich habe keinen Überblick mehr, wo ich meine Daten angegeben habe und wofür sie verwendet werden. 64 TN / 44% Nein, den Eindruck habe ich nicht - ich habe meine persönlichen Daten unter Kontrolle. 1 TN / 1% Ist mir egal Haben Sie den Eindruck, dass Ihnen die Kontrolle über Ihre persönlichen Daten entgleitet? (Teilnehmer, n=144) 79 Ja, ich habe keinen Überblick. Nein, ich habe die Kontrolle. Ist mir egal Abbildung 1 Kontrolle der Daten entgleitet Mehr als die Hälfte der befragten Teilnehmer hat keinen Überblick mehr darüber, wo sie persönliche Daten angegeben haben und wofür sie verwendet werden. Allerdings glauben immerhin 44% der Verbraucher, ihre persönlichen Daten unter Kontrolle zu haben.
5 Verbraucherzentrale Niedersachsen e.v. 5 l Frage 2 - Lesen Sie Datenschutzerklärungen? 7 TN / 5% immer 48 TN / 33% häufig 65 TN / 45% selten 24 TN / 17% nie 7 Lesen Sie Datenschutzerklärungen? (Teilnehmer, n=144) immer häufig selten nie 24 Abbildung 2 Datenschutzerklärungen werden selten gelesen Datenschutzerklärungen werden selten gelesen. Das bestätigt uns knapp die Hälfte der Verbraucher. Rund ein Drittel liest häufiger und 17 Prozent lesen nie die entsprechenden Erklärungen. Nur wenige Verbraucher lesen die Hinweise immer.
6 6 l 1 Verbraucherzentrale Niedersachsen e.v. 3.3 Frage 3 - Wie sollten Datenschutzerklärungen gestaltet sein? Datenschutzerklärungen sollten 12 TN / 71% leicht zu finden sein. 119 TN / 83% so kurz wie möglich sein. 133 TN / 92% leicht verständlich formuliert sein. 79 TN / 55% leicht auszudrucken und speicherbar sein, z.b. als pdf-dokument. TN / % Das Thema Datenschutz interessiert mich nicht Wie sollten Datenschutzerklärungen gestaltet sein? Sie sollten... (Teilnehmer, n=144, Mehrfachnennung möglich) leicht zu finden sein. so kurz wie möglich. leicht verständlich formuliert sein. leicht auszudrucken und speicherbar sein. Datenschutz interessiert mich nicht. Abbildung 3 Gestaltung von Datenschutzerklärungen In der Frage wie Datenschutzerklärungen gestaltet sein sollten, fordern 92 Prozent, d. h. 133, der Befragten eine leichte und verständliche Formulierung, dicht gefolgt von dem Wunsch, dass diese so kurz wie möglich sein sollte (83% also 119). Die leichte Auffindbarkeit erhoffen sich rund 1 der teilnehmenden Verbraucher. 79 Befragte bzw. 55 Prozent möchten die Datenerklärungen leicht ausdrucken und speichern können. Datenschutzerklärungen sind oft kompliziert und lang und zum Teil auch versteckt. Das führt eben dazu, dass die Erklärungen so wichtig sie sind, nicht gelesen werden.
7 Verbraucherzentrale Niedersachsen e.v. 7 l Frage 4 - Was sollten Datenschutzerklärungen beinhalten? Datenschutzerklärungen sollten 129 TN / 89% eine Übersicht liefern, welche persönlichen und technischen Daten erhoben werden. 18 TN / 75% eine Übersicht liefern, wer an meinen Daten interessiert ist. 136 TN / 94% klar darstellen, für was meine Daten verwendet werden. 2 TN / 1% Mir reicht vollkommen aus, wie Datenschutzerklärungen momentan dargestellt werden. 1 TN / 1% Das Thema Datenschutz interessiert mich nicht Was sollten Datenschutzerklärungen beinhalten? Sie sollten... (Teilnehmer, n=144, Mehrfachnennung möglich) 129 eine Übersicht liefern, welche Daten erhoben werden. 18 eine Übersicht liefern, wer an meinen Daten interessiert ist. 136 klar darstellen, für was meine Daten verwendet werden. 2 1 Mir reicht die jetzige Darstellung aus. Datenschutz interessiert mich nicht. Abbildung 4 Inhalt von Datenschutzerklärungen Für das Gros der Verbraucher muss sowohl klar ersichtlich sein, für was die Daten verwendet (94%), als auch welche persönlichen und technischen Daten erhoben werden (89%). Drei Viertel der Verbraucher möchten wissen, wer an den Daten interessiert ist. Ein deutliches Signal, Datenschutzerklärungen transparenter, klarer und nachvollziehbarer darzustellen. Bei Datenschutz interessiert mich nicht erfolgte eine Nennung, die aber statistisch nicht relevant ist und gerundet unter 1 % bleibt.
8 8 l 1 Verbraucherzentrale Niedersachsen e.v. 3.5 Frage 5 - Würden Sie es befürworten, wenn beim Kauf von internetfähigen technischen Geräten automatisch die höchste Sicherheitsstufe eingestellt ist? 121 TN / 84 % Ja, die höchste Sicherheitsstufe sollte werksseitig voreingestellt sein. 22 TN / 15% Nein, ich bestimme die Stufe der Sicherheitsvorkehrungen bei Inbetriebnahme des Geräts lieber selbst. 1 TN / 1% Das Thema Datenschutz interessiert mich nicht Würden Sie es befürworten, wenn automatisch die höchste Sicherheitsstufe eingestellt ist? (Teilnehmer, n=144) Ja Nein Datenschutz interessiert mich nicht. 1 Abbildung 5 Voreinstellung von Sicherheitsstufen Die meisten Verbraucher befürworten, dass beim Kauf von internetfähigen technischen Geräten automatisch die höchste Sicherheitsstufe eingestellt ist. Nur wenige, d.h. ein Sechstel, möchten die Stufe der Sicherheitsvorkehrungen selbst bestimmen. Bei Datenschutz interessiert mich nicht erfolgte eine Nennung, die aber statistisch nicht relevant ist und gerundet unter 1 % bleibt.
9 Verbraucherzentrale Niedersachsen e.v. 9 l Schlussfolgerungen Datenschutz heißt nicht Schutz der Daten, sondern Schutz der Person, deren Daten verwendet werden. Schützenswert ist die eigene Privatsphäre und für die muss gesorgt werden. Es besteht eine große Unsicherheit bei den Verbrauchern, was mit den persönlichen Daten passiert und wo sie überall Spuren hinterlassen. Sie haben das Gefühl, keine Kontrolle über ihre Daten zu haben. Datenschutzerklärungen werden selten gelesen, sie sind zu lang, zu kompliziert und in der Regel nicht leicht zu erfassen. Was mit den persönlichen Daten passiert, muss aber jeder Verbraucher erkennen können und so leicht handhabbar wie ein Vertragsabschluss im Internet sein. Deshalb sollte es Datenschutzhinweise geben: kurz und verständlich sowie leicht auffindbar eine eindeutige Forderung der Verbraucher aus der Umfrage. Deutlich wird auch das hohe Sicherheitsbedürfnis, dass bereits bei Kauf von internetfähigen technischen Geräten automatisch die höchste Sicherheitsstufe eingestellt sein sollte. Verbraucher haben ein Recht darauf, ihre Daten kontrollieren und auch einschätzen zu können, wie verbraucherfreundlich der jeweilige Anbieter handelt. Es muss transparent sein, welche Daten erfasst werden und wofür welche Daten genutzt werden (Profilbildung, Werbung, Datenübermittlung an Dritte). 3.7 Forderungen der Verbraucherzentrale Niedersachsen Die Verbraucherzentrale Niedersachsen setzt sich für besseren Datenschutz ein und fordert, Verbraucher selbstständig über ihre Daten entscheiden zu lassen. Daten gehören den Verbrauchern und Datenschutz ist ein Grundrecht, das es zu schützen gilt. Trotz Voranschreiten der Digitalisierung muss nach wie vor die Datensparsamkeit und nicht kreativer Datenreichtum im Fokus stehen. Datenschutzhinweise auf einen Blick ( One Pager ) bzw. auf einer Seite, der sogenannte One Pager, könnten hier ein Teil der Lösung sein. Der One Pager ist eine einfache, konzentrierte Information über die wesentlichen Datenverarbeitungen. Wesentliche Aussagen werden in Informationskomplexen zusammengefasst, erschöpfende Informationen findet der Verbraucher dagegen weiterhin in den förmlichen Datenschutzerklärungen. Erste Anbieter setzen diese Datenschutzhinweise seit Kurzem ein. Nachvollziehbare und eindeutige Piktogramme, die über die Verwendung der Daten informieren, verdeutlichen den Gebrauch der Daten.
10 1 l 1 Verbraucherzentrale Niedersachsen e.v. Datenschutz durch Technik ( Privacy by Design ) soll darüber hinaus sicherstellen, dass Datenschutz und Privatsphäre schon in der Entwicklung von IT-Geräten und Software beachtet werden. Es reicht also nicht nur aus, die Datensicherheit zu berücksichtigen, sondern kritisch in Frage zu stellen, ob die technischen und/oder persönlichen Daten überhaupt erhoben werden sollen. Die Privatsphäre muss also auch von der Technikseite geschützt werden. Datenschutz muss dabei proaktiv (vorbeugend) und nicht reaktiv als Abwehr verstanden werden. IT-Geräte und Software müssen von Anfang an so gestaltet werden, dass sie die Datenschutzprinzipien, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit, praktisch verkörpern. Datenschutz durch datenschutzfreundliche Voreinstellung ( Privacy by Default ) muss zwingend auf allen Geräten und Webdiensten umgesetzt werden. Unternehmen müssen für die Datensicherheit und Privatheit sorgen, beispielsweise durch aktivierte Drittanbietersperren bei neuen Mobilfunkverträgen oder deaktivierte Standortübermittlungsfunktionen in neuen Smartphones etc. Jedem Verbraucher sollte es technisch einfach ermöglicht werden, den Status der Datennutzung abzufragen und einzustellen. Der Verbraucher sollte daher grundsätzlich selbst entscheiden können und die Option haben, beispielsweise Datennutzungen unterschiedlicher Art zu zulassen (Opt-In), die Datenweitergabe an Werbetreibende und andere Datensammler aber deaktiviert zu lassen. Klare Regeln für Produkthaftung und Sicherheit sind notwendig und die Verantwortlichkeit für die Sicherheit einer Dienstleistung oder die Funktionalität eines IT-Gerätes muss deutlich geregelt werden. Wenn beispielsweise die Software für das smart vernetzte Haus verrücktspielt und die Haustür aus der Entfernung auf- statt abgeschlossen wird, muss es eine eindeutige Produkthaftung geben. Verbraucher sollten dann allerdings auch in die Lage versetzt werden, zu entscheiden, welche Zugriffe erlaubt sein sollen. An dieser Stelle muss der Verbraucher informiert und in der Lage sein, selbstbestimmt die Entscheidung zu treffen, welche Daten in welcher Form, mit welchen Folgen und an wen weitergegeben werden dürfen. Das ist aber nur durch Aufklärung und Information, d. h. Verbraucherbildung möglich und muss schon in der Schule beginnen. Stand: September 216
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