Einschreiben Stadt Bern Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün Frau Gemeinderätin Ursula Wyss Bundesgasse Bern. Bern, 12.

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1 Einschreiben Stadt Bern Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün Frau Gemeinderätin Ursula Wyss Bundesgasse Bern Bern, 12. September 2016 Richtplan Fussverkehr / Öffentliche Mitwirkung Sehr geehrte Frau Gemeinderätin Wyss Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 3. Mai 2016 in obgenannter Angelegenheit. Vorab möchten wir uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Richtplan Fussverkehr bestens bedanken. Eine Delegation des Vorstandes der Vereinigten Altstadtleiste liess sich am 7. Juni 2016 bei der Verkehrsplanung über den Richtplan Fussverkehr informieren. Anschliessend wurde die Angelegenheit im Vorstandsplenum besprochen. Die Vereinigten Altstadtleiste beschränken sich darauf, vorliegend zu den Projekten im Stadtteil I insbesondere zu den Projekten 1.3 und 4.8 Stellung zu nehmen. 1. Projekt 1.3: Schlüsselprojekt Fussgängerzone Innenstadt 1.1. In formeller Hinsicht Der vorgelegte Entwurf des Richtplans sieht vor, dass in der Innenstadt Bern mittels einer public space public life Studie zu prüfen ist, wie eine Fussgängerzone Innenstadt ermöglicht werden kann. In den Vorgesprächen wurden wir informiert, dass es einzig darum gehe, eine Studie abzufassen, welche eine Fussgängerzone prüfen würde. Es sei also eigentlich etwas anderes geplant als zur Postfach, 3000 Bern 8 val@bern- altstadt.ch T / F

2 2 Mitwirkung aufgelegt worden sei die Bezeichnung sei leider ungünstig gewählt worden. Dazu ist zu sagen, dass der Richtplan ein behördenverbindliches Planungsinstrument ist, welches die Ziele der Entwicklung aufnimmt und für die Behörden eine verbindliche Richtlinie darstellt. Bevor eine Massnahme in einen Richtplan aufgenommen wird, muss diese z.b. mittels Erstellung einer Studie geprüft werden und nicht umgekehrt. Die Studie als solche ist deshalb keine Massnahme, die ein Richtplan vorsehen könnte, sondern höchstens ursächliches Instrument zur Formulierung von Massnahmen in einem Richtplan. Zur Unteren Alstadt existiert bereits eine Studie: Die Studie "Erfolgskontrolle Begegnungszone Untere Altstadt" hat kürzlich zu Tage gebracht, dass die Begegnungszone das ideale Regime für die breit genutzte Untere Altstadt ist. Ein Regimewechsel ist nicht sachgerecht und widerspricht den aktuellen Erkenntnissen, welche Grundlage für den Richtplan sein müssen. Das gewählte Schlüsselprojekt 1.3 ist deshalb bereits in formeller Hinsicht im Richtplan Fussverkehr fehl am Platz. Die Schraffur der gesamten Innenstadt und die Formulierung suggeriert zudem fälschlicherweise, dass eine Fussgängerzone eingeführt wird. Die Vereinigten Altstadtleiste beantragen deshalb, das Schlüsselprojekt 1.3 bereits aus formellen Gründen aus dem Richtplan zu streichen In materieller Hinsicht: Untere Altstadt; Begegnungszone Da die Einführung einer Fussgängerzone offenbar mit dem Richtplan Fussverkehr zur Diskussion gestellt werden soll, gestatten wir uns, uns bereits materiell dazu zu äussern. Diese Äusserungen beziehen sich einzig auf die Untere Altstadt, d.h. den Perimeter der Begegnungszone. Zwischen den Raumansprüchen des strassengebundenen öffentlichen Verkehrs, des privaten Verkehrs und des Fuss- und Veloverkehrs besteht ein grosses Konfliktpotential. In der Untern Altstadt wurde da glücklicherweise bereits vor Jahrhunderten eine ausserordentliche und in dieser Grösse einzigartige Lösung gefunden: Die Fussgänger haben eine speziell für Sie reservierte Fläche, die Lauben. Vor einigen Jahren wurde den Fussgängern mit der grössten Begegnungszone auf dem Stadtboden zudem die Möglichkeit gegeben, auch in den Gassen selber flanieren zu können. Trotzdem ist es den übrigen Verkehrsteilnehmer möglich, die vielschichtig genutzte Altstadt zu erreichen und damit ein lebendiges Quartier aufrecht zu erhalten. Diese Begegnungszone wurde kürzlich einer Erfolgskontrolle unterzogen. Das Resultat brachte zu Tage, dass sich die Aufenthaltsqualität in den Gassen massiv verbessert hat und die Begegnungszone das richtige Regime für die Untere Altstadt ist, da damit den vielen verschiedenen Nutzungsarten Rechnung getragen wird. Die Vereinigten Altstadtleiste waren an der Erarbeitung der Begegnungszone und an der Erfolgskontrolle massgeblich beteiligt. Wir stützen uns zudem auf unsere täglichen Beobachtungen und Gespräche mit Anwohnern und Gewerbetreibenden und Besuchern.

3 3 Die flächendeckende Einführung einer Fussgängerzone führt jedoch dazu, dass Anlieferungszeiten eingeschränkt und der ÖV aus den Gassen verschwindet. Dies wäre für die Untere Altstadt verheerend. Auch in Zukunft soll die Untere Altstadt ein vielgenutztes, lebendiges Wohn-, Arbeits-, Ausgeh- Quartier sein, welches gleichzeitig Raum für die Erfüllung der Zentrumsaufgaben einer Hauptstadt zur Verfügung stellt. Weiterhin soll die Aufenthaltsqualität in den Gassen gut sein. Das ist sie, wenn wie bis anhin ein gut durchmischtes Wohnquartier bestehen kann, wenn lebendige, kleine, unabhängige Läden die Gassen säumen, wenn innovative Geschäftsformen Raum finden, spannende Kulturangebote vorhanden sind und gute Gastronomie genossen werden kann. Damit dies gewährleistet ist, muss das Folgende funktionieren: 1. Gute ÖV- Anbindung h Anlieferung für Private h Anlieferung Geschäfte 4. Freie Warenumschlagsflächen 5. Zubringerdienst Es gibt zahlreiche Lebenssituationen, für die eine Zufahrt jederzeit gewährleistet sein muss. Beispielhaft für jede Nutzungsgruppe: - Anwohner: Der Sohn soll die alte Mutter zu jeder Tageszeit in der Altstadtwohnung abholen und sie zum Arzt fahren können. Die Familie ohne Auto soll ihren Grosseinkauf mit einem Hauslieferdienst (z. B. leshop, coop@home oder sonstige neue oder bewährte Lieferarten) tätigen können. - Kultur: Der Musiker soll seine Instrumente in der Bar für das Konzert abladen können. - Kunden, Besucher: Der Bus Nr. 12 ist eine Lebensader für die Untere Altstadt. Er bringt müde Kinder nach Hause, gehbeeinträchtigte Personen können nicht ohne ihn an den Arbeitsplatz oder nach Hause, er bringt Gäste und Kunden in die Gassen, Schweres wird mit ihm transportiert. - Gewerbetreibende / Restaurants: Der kleine Laden soll vor Ort beliefert werden können. Der bereits massiv unter Druck stehende Detailhandel muss vor weiteren Auflagen geschützt werden. Kleine und starre Anlieferungszeitfenster verteuern die Wohnlage, verunmöglichen viele Anlieferungen und verhindern Bestehendes und Neues in einem lebendigen Wohn-, Arbeits- und Ausgangsquartier. Der Geist der Unteren Altstadt wird damit massiv gefährdet. Wie bereits die "Erfolgskontrolle Begegnungszone" zu Tage gebracht hat, bewährt sich das geltende Regime "Begegnungszone Untere Altstadt" mit Zubringerdienst sehr und eine Fussgängerzone würde der vielschichtigen Nutzung nicht gerecht werden. Allfällige Anpassungen/Optimierungen bei der Ausgestaltung der Begegnungszone (z. B. bessere Torsituationen, klarere Markierungen etc.) können unter dem geltenden Regime gemacht werden. Diese Umsetzungsmassnahmen gehören nicht in den Richtplan.

4 4 Die Vereinigten Altstadtleiste beantragen damit auch in materieller Hinsicht, dass am geltenden Regime "Begegnungszone Untere Altstadt" keine richplanrelevanten Anpassungen vorzunehmen sind und die Untere Altstadt daher aus dem Perimeter "Fussgängerzone" zu streichen ist. 2. Projekt 4.8: Fussgängerübergänge Aare Das Projekt 4.8 sieht vor, an zwei Stellen in der Matte eine Fussgängerüberquerung zum Schwellenmätteli bzw. zum Bärenpark zu erstellen. Die Vereinigten Altstadtleiste begrüssen dieses Projekt nicht nur sie erachten es als überfällig: Über die Erstellung dieser Überquerungen wird bereits lange diskutiert mindestens seit dem Aare- Fest im Jubiläumsjahr 1991, als eigens für das Fest beim Schwellenmätteli eine Fussgängerbrücke erstellt wurde. Die beiden zusätzlichen Aare- Überquerungen würden die Erschliessung und Zugänglichkeit des Erholungsraums Schwellenmätteli - Englische Anlagen - Bärenpark enorm verbessern. Für das Mattequartier wäre die bessere Zugänglichkeit auf Aare- Niveau eine grosse Bereicherung. Zwei zusätzliche Fussverbindungen über die Aare im Raum zwischen Marzilibrüggli, Untertorbrücke und Nydeggbrücke ist des Guten aber fast zu viel. Wir - und namentlich auch der Matte- Leist - regen an, dass das Projekt 4.16 (Fussverbindungen Schwellenmätteli und Aareweg Englische Anlagen) gegenüber Projekt 4.9 unbedingt vorzuziehen ist. Das Projekt 4.8 wäre zudem eine zusätzliche Unterstützung für die priorisierten Projekte 4.9 und 4.16 (Fussverbindungen Schwellenmätteli und Aareweg Englische Anlagen). Die Vereinigten Altstadtleiste sind demnach der Ansicht, dass dieses Projekt unbedingt zu priorisieren ist. Es ist entgegen dem Projekt 1.3 eine geeignete Massnahme eines Richtplans und würde der angestrebten Qualitätssteigerung der Fussverbindungen enorm dienen. Da diese Übergänge bereits lange diskutiert werden, ist es an der Zeit, die Realisierung priorisiert zu behandeln. Antrag Die Vereinigten Altstadtleiste beantragen, das Projekt 4.8, Fussgängerübergänge Aare als Schlüsselprojekt des Stadtteils I in den Richtplan aufzunehmen und die Realisierung priorisiert anzugehen. 3. Verbindungen Längmuur Die Wegverbindungen am Aarehang zur Längmuur fehlen im Basisnetz (blau). Sie sind jedoch für die Altstadt wichtige Verbindungen zum Gebiet Längmuur/Läuferplatz. Die Vereinigten Altstadtleiste beantragen deshalb diese Fusswege ebenfalls zum Basisnetz zu erkennen und mit blauer Farbe als solche auszuweisen.

5 5 Wir danken Ihnen sehr für Ihre geschätzte Kenntnisnahme und stehen Ihnen für ergänzende Angaben gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen Vereinigte Altstadtleiste von Bern Stefanie Anliker Präsidentin Simone Mülchi Sekretärin

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