CVP Obwalden Nachtrag zur Jagdverordnung Vernehmlassung Einleitende Bemerkungen
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1 Christlichdemokratische Volkspartei CVP Obwalden Geschäftsstelle c/o Angela Dell Amore Grundacher Sarnenf Bau- und Raumentwicklungsdepartement Obwalden Flüelistrasse 3 Postfach Sarnen Lungern, 26. Mai 2014 Nachtrag zur Jagdverordnung Vernehmlassung Sehr geehrter Herr Regierungsrat Mit Schreiben vom 11. März 2014 haben Sie uns den Nachtrag zur Jagdverordnung zur Stellungnahme unterbreitet. Gerne nehmen wir dazu wie folgt Stellung: Einleitende Bemerkungen Nach dem Vorschlag zum Nachtrag zur Jagdverordnung ist eine Änderung der Handhabung von Patent- und Abschussgebühren bereits angedacht. Falls man vom bisherigen bewährten System abkommen will, wäre es unserer Meinung nach sinnvoll, dies in Zukunft etwas anders als bisher zu handhaben. Wir stellen uns vor, dass die Patentgebühren eher gesenkt würden und dafür die Abschussgebühren erhöht würden. Es wäre fairer wenn die, die etwas schiessen können, mehr bezahlen müssten als jene, die nichts schiessen. Eine Aufteilung bei der Hochjagd in Gämspatent und Rotwildpatent ist unserer Ansicht nach nicht sinnvoll. Sollte doch das Glück Rotwild zu schiessen nicht davon abhängen, ob noch ein zusätzliches Patent gelöst wurde. Uns scheint aber auch wichtig zu betonen, dass insgesamt mit einer Änderung keine Mehreinnahmen generiert werden sollen, das heisst die Änderung soll für die Jäger kostenneutral erfolgen.
2 2 Stellungnahme zur Jagdverordnung Jagdverordnung. Nachtrag 2014 Art. 1 Geltungsbereich und Grundsätze Wir sind grundsätzlich damit einverstanden, sind aber der Meinung, dass dadurch keine Mehrbelastung für die Jäger entstehen soll. Art. 2 Regierungsrag Unserer Ansicht nach liegt es in der Eigenverantwortung der Jäger, zu entscheiden um welche Zeit es hell genug ist um zu schiessen. Die Schusszeiten müssen somit unserer Ansicht nach nicht festgelegt werden. c. Wie oben bereits erwähnt sind wir mit dieser Änderung grundsätzlich einverstanden, wenn dadurch keine Mehrbelastung für die Jäger entsteht. d. Wir sind mit der Aufhebung einverstanden. k. m. Wir sind der Meinung, dass die Bewilligung zum Aussetzten von Wild keinen grossen Mehraufwand für den Regierungsrat bedeutet und deshalb in dessen Kompetenz bleiben soll. q. Wir sind der Ansicht, dass der Abschluss von Gegenrechtsvereinbarungen wie bis Anhin dem Regierungsrat unterstellt bleiben soll. Art. 3 Zuständiges Departement d. Wir sind der Ansicht, dass die Wahl des Wildhüters weiterhin beim Departement bleiben soll.
3 3 e. Unserer Ansicht nach wäre es sinnvoller, die Gebühren weiterhin in den jährlichen Ausführungen festzulegen, damit bei einer allfälligen Änderung der Gebühren nicht die Verordnung angepasst werden muss. f. g. h. i. Die Kompetenz zur Bewilligung zum Aussetzen von Wild sollte man unserer Ansicht nach wie oben erwähnt beim Regierungsrat belassen. Art. 4 Jagdverwaltung m. Wir sind mit dieser formalen Änderung einverstanden. n. Wie bereits oben erwähnt, erachten wir es als sinnvoll die Wahl der Wildhüter beim Departement zu belassen. o. Art. 5 Jagdkommission Abs 1
4 4 Art. 6 Voraussetzungen Unserer Ansicht nach sollte die Variante 1 umgesetzt werden. d. Unserer Ansicht nach soll hier das geltende Recht so belassen werden, dieses Verfahren hat sich unserer Ansicht nach bewährt. Art. 8 Eignungsprüfung Wir sind mit den Anpassungen, die diesen Absatz betreffen einverstanden. Art. 10a Gästepatent Im Grundsatz sind wir mit dieser Anpassung einverstanden. Wir fragen uns allerdings wie der praktische Vollzug aussehen soll. Art. 11 Jagdbare Arten Wir sind mit dieser Anpassung einverstanden. Art. 12 Gebührenrahmen a. Wir sind der Meinung, dass man die Kosten für das Patent eher senken sollte und dafür mehr über die Abschussgebühren finanzieren sollte, einen allgemeinen Vorschlag dazu finden sie in den einleitenden Bemerkungen. Deshalb schlagen wir für das Hochjagdpatent einen Kostenrahmen von bis vor. Wir würden ebenso den Kostenrahmen für das Niederjagdpatent auf bis anpassen.
5 5 Art. 12a Abschussgebühren für Rotwild und für nicht rechtmässig erlegtes Wild Wir schlagen eine Allgemeine Änderung der Praxis von Patent- und Abschussgebühren vor, welche in den einleitenden Bemerkungen erklärt wird. Der gesamte Artikel 12a müsste entsprechend überarbeitet werden. Art. 16 Planung Art. 17 Ausführungsbestimmungen über die Jagdausübung Wir sind der Meinung, dass die Schusszeiten nicht in den Ausführungsbestimmungen geregelt werden müssen, diese sollen der Eigenverantwortung der Jäger unterliegen. Wir sind mit dieser Anpassung einverstanden. Art. 18 Hegejagd Abs. 4 Art. 22 Jagdverbote Abs. 4 Art. 24a Schussdistanzen Wir sind mit der Einführung dieses Artikels einverstanden. Es wäre vielleicht sinnvoller die maximale Schussdistanz von 220 Metern anzugeben und dafür den zu streichen, um Unsicherheiten zu vermeiden.
6 6 Art. 28 Schutz der Lebensräume Art. 30 Hegemassnahmen Art. 31 Schutz vor Störung Art. 35 Verhütung Art. 36 Selbsthilfe c. Ist es sinnvoll Feld- und Haussperlinge hier heraus zu nehmen? Sind diese gefährdet? Art. 38 Wildhüter Unserer Ansicht nach soll die Wahl des Wildhüters beim Departement belassen werden. Wir sind mit der formellen Änderung einverstanden. Art. 40 Jagdpolizei Wir sind mit dieser Anpassung einverstanden.
7 7 Art. 43 Fallwild Wir sind mit dieser formellen Änderung einverstanden Art. 45 Präparation und Markierung Wir sind mit den formellen Änderungen einverstanden. Art. 47 Entzug oder Verweigerung des Jagdpatentes Wir sind mit der formellen Änderung einverstanden. Mit freundlichen Grüssen CVP Obwalden Die Vernehmlassungsteilnehmer Lisbeth Berchtold Jürg Berlinger Sepp Bucher Anna Schälin Peter Wälti Bruno Furrer
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