Der aktuelle Stand des neuen Entgeltsystems und seiner Alternativen aus Sicht der Bundesdirektorenkonferenz

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1 Der aktuelle Stand des neuen Entgeltsystems und seiner Alternativen aus Sicht der Bundesdirektorenkonferenz Thomas Pollmächer Göttingen, am 7. Oktober 2014 Neuer Entgeltkatalog 2014 was nun?

2 PsychEntgG PEPP OPS

3 Ordnungspolitischer Rahmen (PsychEntgG) Weitgehende Übertragung der Regeln des Krankenhausentgeltgesetzes (DRG System) auf Psychiatrie und Psychosomatik Landesentgeltwert als Basis, keine expliziter Tagesbezug Deckelung der finanziellen Ressourcen sowohl bezüglich Morbidität, als auch bezüglich Inanspruchnahme Keine vollständige Finanzierung von Kostensteigerungen im Personalbereich Keine Berücksichtigung von Pflicht- und/oder Regionalversorgung Ersatzlose Streichung der PsychPV Qualitätssicherung über den GBA einschließlich Empfehlungen für die personelle Ausstattung

4 Budgetneurtrale Phase Konvergenzphase freiwillig verpflichtend Aufhebung der PsychPV Varianz der tagesb bezogenen Entgelte zwischen den Einrichtungen Landesbasisentgeltwert

5 Strukturelemente des PEPP Systems Bildung von kostenhomogenen Fallgruppen auf der Basis von Diagnosen und anderen Patientenmerkmalen, wie im DRG System Separate Fallgruppenbildung für Psychiatrie und Psychosomatik auch bei identischen Diagnosen Berechnung von Tagesentgelten, weit überwiegend (Ausnahme 2013 Psychosomatik) in monoton degressiven Vergütungsstufen; Degression bis zu 75% Keine Berücksichtigung der Kosten der regionalen Pflichtversorgung

6 Abschlussbericht PEPP 2013 (InEK)

7 Entgeltverlauf bei einer Behandlung mit Wiederaufnahme innerhalb von 3 Wochen (PEPP PA02A) Pollmächer, 2013

8 PEPP Katalog 2014 Keine grundlegenden Veränderungen der Kalkulationssystematik Erstmalige Verwendung von Therapieeinheiten als Kostentrenner Differenzierung der PEPP im Bereich Suchtmedizin Erstmalige degressive PEPP auch im Bereich der Psychosomatik

9 Absehbare Folgen des Entgeltsystems in seiner gegenwärtigen Form Hoher Dokumentationsbedarf, der bis 10% der personellen Ressourcen bindet. Anreize zur Verweildauerverkürzung Anreize zur vornehmlichen Erbringung bestimmter Leistungen Anreize zur Behandlung bzw. nicht-behandlung bestimmter Patientengruppen Ökonomisierung der Diagnosestellung Keine direkten Auswirkungen auf die Erbringung ambulanter Leistungen durch das Krankenhaus (PIA Prüfauftrag?) Keine sektorale und setting-bezogene Durchlässigkeit Keine Berücksichtigung des Pflichtversorgungsproblems Keine Festschreibung personeller Strukturqualität (GBA?) Progrediente relative Unterfinanzierung des Gesamtsystems

10 Umfrage von BDK und ACKPA zum neuen Entgeltsystem Februar Mitglieder von ACKPA und BDK 185 Antworten 99 Fachkliniken 83 Abteilungen 3 Uniklinika

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13 Eigenschaften eines sachgerechten Vergütungssystems Abbildung des tatsächlichen Leistungsverlaufs Möglichst wenig verweildauerbezogene Anreize (in beide Richtungen) Keine prominente Rolle der Diagnose Harmonisierung der Entgelte für verschiedene Behandlungssettings Förderung einer im Verlauf bedarfsadaptierten Behandlung Finanzielle Sicherung personeller Standards Förderung der Pflichtversorgung Anpassung der Mittel an Veränderungen von Morbidität und Inanspruchnahme

14 Alternativen zum PEPP System Echte Fallpauschalen Normativ-empirisch festgelegte Tagesentgelte Tagesbezogen kalkulierte Entgelte, die dem tatsächlichen Leistungsverlauf folgen und möglichst andere Settings mit einbeziehen Weitergehende Pauschalierungen (Personenbezogene Budgets, Regionalbudgets)

15 Hypothetischer Entgeltverlauf bei Anwendung leistungsbezogener Tagesentgelte Pollmächer, 2013

16 Beispiele für tagesbezogene Entgelte in Psychiatrie und Psychosomatik (TEPP) Setting Stationär Teilstationär Ambulant 1 Aufsuchende Behandlung Kostenart 1a b a b (50-500) 100 (50-150) 30 (10-70) 60 (30-120) Summe 250 ( ) 190 ( ) 50 (30-110) 100 (70-160) 1 Möglicherweise können die Settings ambulant und aufsuchende Behandlung zusammengefasst werden. 2 Möglicherweise kann die Kalkulation der Krankenhausstrukturkosten auch gemeinsam für alle Settings erfolgen. 3 Diese Kosten können sich zwischen Krankenhäusern mit und ohne Pflichtversorgung, unterscheiden. 4 Die Basiskosten unterscheiden sich nur zwischen den Settings aber nicht zwischen den einzelnen Tagen. 5 Die Behandlungskosten sind pro Tag und Setting variabel, wie die Beträge in Klammern andeuten.

17 Mögliche Kostentrenner für tagesbezogene Entgelte in Psychiatrie und Psychosomatik (TEPP) Intensivmerkmale 1:1 Betreuung Besonders hoher aktueller Betreuungsbedarf (Gewichtungsmodell) Besondere therapeutische Maßnahmen (z.b. EKT) Besondere diagnostische Maßnahmen (z.b. NPT, Schlaf-EEG

18 BASISDATEN DER TEILNEHMENDEN KALKULATIONSHÄUSER A. Klimke, F. Godemannet al., DGPPN-Referat Entgelt 2013

19 SIGNIFIKANTE KOSTENTRENNER I *** T-Test bzw. ANOVA, p < A. Klimke, F. Godemannet al., DGPPN-Referat Entgelt 2013

20 SIGNIFIKANTE KOSTENTRENNER II *** T-Test bzw. ANOVA, p < A. Klimke, F. Godemannet al., DGPPN-Referat Entgelt 2013

21 GEWICHTUNGEN (DAYMIX) IM BEHANDLUNGSVERLAUF A. Klimke, F. Godemannet al., DGPPN-Referat Entgelt 2013

22 GEWICHTUNG 1:1-BETREUUNG IN ABHÄNGIGKEIT VON DER DAUER A. Klimke, F. Godemannet al., DGPPN-Referat Entgelt 2013

23 PROOF OF CONCEPT: TEPPKONKRET-GROUPER AUF TAGESKOSTENBASIS A. Klimke, F. Godemannet al., DGPPN-Referat Entgelt 2013

24 IST-KOSTEN PA03 = TEPP-GROUPER VERSUS PEPP A. Klimke, F. Godemannet al., DGPPN-Referat Entgelt 2013

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26 Konsens zwischen DKG und den Verbänden ( ) Im PEPP Katalog 2014 ist Datenbasis differenzierter, aber die Kalkulationssystematik ist unverändert, weshalb die grundsätzlichen Mängel (diagnose- und fallbezogenes grouping, monoton degressive Tagesentgelte) nicht behoben sind. Der PEPP Katalog 2014 ist deshalb zumindest als alleiniger Entwicklungsstrang des Kalkulationsprozesses weder geeignet noch akzeptabel. Die AKP hat im Frühjahr 2013 eine alternative Kalkulationssystematik vorgeschlagen, bei der primär tagesbezogene Entgelte kalkuliert werden, sog. TEPP. Das Referat Entgelt der DGPPN hat jüngst im Auftrag der Verbände eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die klar belegt, dass dieser Weg gangbar ist. Die DKG und die Verbände sind sich einig, dass diese alternative TEPP Kalkulationssystematik vom InEK auf die dort vorhandenen Daten angewandt werden muss, um Ergebnisse, Vor- und Nachteile sowie potentielle Anreizwirkungen mit der PEPP Systematik zu vergleichen. Die DKG und die Verbände sind sich auch darin einig, dass deshalb für die Gesamtentwicklung des Entgeltsystems mehr Zeit benötigt wird und dafür zumindest die Optionsphase um 2 Jahre verlängert werden muss.

27 Die psychiatrischen Krankenhäuser erwarten, dass die Optionsphase um zwei Jahre verlängert wird. Dies ist notwendig, um das neue Vergütungssystem in Ruhe zu entwickeln. Ohne Verlängerung der freiwilligen Erprobungsphase können die bislang kalkulierten bundeseinheitlichen Tagespauschalen mit degressivem Vergütungsverlauf keine Akzeptanz in den psychiatrischen Krankenhäusern finden. Gut wäre es, wenn die zu erwartenden Koalitionsvereinbarung eine klare Festlegung zugunsten einer Verlängerung der Optionsphase enthielte

28 Zusammenfassung Das neue Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik in seiner gegenwärtigen Form differenziert die Vergütung anhand diagnosebezogener Fallgruppen, stellt dem Grunde nach also ein DRG System dar. Die fallbezogenen Tagesentgelte im PEPP Katalog bilden nicht den Leistungsund Aufwandsverlauf ab, sondern sind monoton degressiv gestaltet, was zu einer Übervergütung von Kurzliegern und damit zu Anreizen zur Verweildauerverkürzung und zur Benachteiligung schwer und chronisch kranker Patienten führt. Primär tagesbezogene kalkulierte Entgelte (TEPP) sind empirisch auf derselben Datenbasis kalkulierbar wie PEPP Entgelte. Sie bilden den Leistungsverlauf nahezu perfekt ab und sind deshalb, was die Verweildauer angeht, nahezu anreizneutral. Unabhängig von der Kalkulationssystematik der Tagesentgelte korsettiert der ordnungspolitische Rahmen des PsychEntG die stationäre Versorgung im Sinne einer doppelten Degression derart, dass Zunahmen von Morbidität und Inanspruchnahme, sowie erhebliche Teile der Personalkostenentwicklung nicht berücksichtigt werden, was unausweichlich zu einer Verschlechterung der Versorgungsqualität führen muss.

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