Reglement über die Beurteilung und Kompetenzentwicklung der Mittelschul-Lehrpersonen
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- Jasmin Braun
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1 Amtsinterner Neudruck vom Juli 2017 Reglement über die Beurteilung und Kompetenzentwicklung der Mittelschul-Lehrpersonen vom 9. Mai Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 11 der Ergänzenden Verordnung über das Dienstverhältnis der Mittelschul-Lehrpersonen vom 15. Juni als Reglement: I. Geltung Art. 1 Gegenstand Dieses Reglement regelt die Beurteilung der Lehrpersonen der staatlichen Mittelschulen. Die Beurteilung ist massgebend für die Beförderung innerhalb der Besoldungsklassen oder in die höhere Besoldungsklasse nach dem Anhang zur Ergänzenden Verordnung über das Dienstverhältnis der Mittelschul-Lehrpersonen (EVD-MS) 3. II. Beurteilung Art. 2 Lehpersonen Alle sechs Jahre findet eine Beurteilung statt. Von der Beurteilung ausgenommen sind: a) Lehrpersonen, welche die höchste Stufe der Laufbahn nach dem Anhang zur EVD-MS 4 erreicht haben; b) Rektorinnen und Rektoren; c) Lehrpersonen, für welche das Amt für Mittelschulen in begründeten Fällen eine Ausnahme bewilligt hat. Art. 3 Beurteilungsbereiche und -kriterien Der Anhang zu diesem Erlass regelt die Beurteilungsbereiche und -kriterien. Art. 4 Mitglied der Rektoratskommission Ein von der Rektorin oder dem Rektor bestimmtes Mitglied der Rektoratskommission oder die Rektorin oder der Rektor selbst führt die Beurteilung durch. 1 Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15. Juni 2012, SchBl 2012, Nr. 6; in Vollzug ab 1. August sgs sgs sgs
2 Die Rektorin oder der Rektor kann im Einvernehmen mit der Lehrperson weitere Personen in beratender Funktion beiziehen. Art. 5 Mehrere Dienstorte Bestehen mehrere Dienstorte, bestimmt das Amr für Mittelschulen die zuständige Rektorin oder den zuständigen Rektor. Die Rektorinnen und Rektoren der weiteren Dienstorte werden in geeigneter Weise in das Verfahren einbezogen. Art. 6 Vorbereitendes Mitarbeitergespräch Das Mitglied der Rektoratskommission und die Lehrperson bereiten im Jahr vor dem Beurteilungsjahr in einem Mitarbeitergespräch das Beurteilungsverfahren vor. Sie legen Schwerpunkte für die Visitation und die Berufsdokumentation fest. Art. 7 Visitation Das Mitglied der Rektoratskommission: a) visitiert die Lehrperson im Beurteilungsjahr wenigstens ein Mal im Umfang von wenigstens zwei Lektionen. Es führt mit ihr im Anschluss an die Visitation das Visitationsgespräch durch. Thematisiert werden insbesondere die Beurteilungskriterien Unterrichtsgestaltung, Lehrtätigkeit, Klassenführung und Umgang mit Schülerinnen und Schülern; b) verfasst einen Visitationsbericht. Die Lehrperson kann dazu schriftlich Stellung nehmen. Das Mitglied der Rektoratskommission oder ein von der Rektorin oder vom Rektor bezeichnetes anderes Mitglied der Rektoratskommission visitiert die Lehrperson ein weiteres Mal, wenn die Beurteilung des Unterrichts überwiegend negativ ausgefallen ist. Art. 8 Berufsdokumentation Die Lehrperson reflektiert in einer Berufsdokumentation ausgewählte Themen aus folgenden Beurteilungskriterien: a) Betreuung der Schülerschaft; b) Engagement für Team und Schule; c) Weiterbildung; d) Berufsengagement e) Selbstorganisation. Die Berufsdokumentation umfasst 5 bis 15 Seiten. Art. 9 Beurteilungsgespräch a) Grundsatz Das Mitglied der Rektoratskommission führt mit der Lehrperson spätestens bis Ende Mai das Beurteilungsgespräch durch. Art. 10 b) Grundlage Grundlagen des Beurteilungsgesprächs sind: a) die Beurteilung aus der Visitation; b) die Beurteilung der Berufsdokumentation; c) die Beurteilung im Rahmen der gesamten schulischen Tätigkeit; d) allfällige weitere, von der Lehrperson beigebrachte Unterlagen. Art. 11 c) Inhalt Inhalt des Beurteilungsgesprächs sind: a) die Stärken und Herausforderungen der Lehrperson; b) die Beurteilung aufgrund der Beurteilungskriterien nach dem Anhang zu diesem Reglement; c) die Planung der Weiterbildungs- und Kompetenzentwicklung
3 Art. 12 d) Ergebnis 1. Mitglied der Rektoratskommission Das Mitglied der Rektoratskommission stellt der Rektorin oder dem Rektor nach dem Beurteilungsgespräch Antrag auf die Gesamtbeurteilung. Es orientiert die Lehrperson über den Antrag. Nimmt es einen Antrag auf eine Gesamtbeurteilung in Aussicht, gibt es der Lehrperson vorgängig Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Es fügt die Stellungnahme dem Antrag bei. Art Rektorin oder Rektor Die Rektorin oder der Rektor eröffnet der Lehrperson nach des Antrags des Mitglieds der Rektoratskommission und der allfälligen Stellungnahme der Lehrperson schriftlich die Gesamtbeurteilung. Nimmt sie oder er in Abweichung vom Antrag des Mitglieds der Rektoratskommission die Gesamtbeurteilung in Aussicht, gibt sie oder er der Lehrperson vorgängig Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Art Personalunion Führt die Rektorin oder der Rektor die Beurteilung selbst durch, werden Art. 12 und 13 dieses Erlasses sachgemäss angewendet. Art. 15 3) Folgen Lautet die Gesamtbeurteilung auf: a), wird die Lehrperson auf das nächste Jahr befördert, wenn die übrigen Voraussetzungen sind; b), wird die Lehrperson auf das nächste und übernächste Jahr befördert. Das Beurteilungsverfahren wird im übernächsten Schuljahr wiederholt. Es werden insbesondere für das nächste Schuljahr Fördermassnahmen nach Art. 20 dieses Erlasses angeordnet. Der Entscheid bedarf der Zustimmung der zuständigen Stelle des Staates 5. Art. 16 Akten Nach Abschluss des Verfahrens wird der Lehrperson die Berufsdokumentation zurückgegeben. Allfällige Kopien werden veret. Die übrigen Akten gehen ins Personaldossier. III. Kompetenzentwicklung Art. 17 Grundsatz Die Schule unterstützt die Entwicklung der Lehrperson im Rahmen der vorhandenen Ressourcen. Art. 18 Instrumente Ein Mitglied der Rektoratskommission besucht die Lehrperson in der Regel einmal jährlich im Unterricht und führt anschliessend eine Besprechung durch, oder es führt mit ihr ein Mitarbeitergespräch durch. Dabei steht der Förderaspekt im Vordergrund. Sowohl die Stärken und Entwicklungswünsche als auch die Herausforderungen und das Entwicklungspotential der Lehrperson werden erörtert. Art. 19 Entwicklungsmassnahmen a) Grundsatz Die Lehrperson und das Mitglied der Rektoratskommission können Entwicklungsmassnahmen vereinbaren. 5 Art. 51 MSG, sgs
4 Die Lehrperson bestimmt die Art der Berichterstattung an das Mitglied der Rektoratskommission. Die Datenhoheit liegt bei der Lehrperson. Art. 20 b) Massnahmen Entwicklungsmassnahmen sind insbesondere: a) Weiterbildung; b) Supervision; c) Beizug von Fachpersonen d) Peer Review; e) Schülerfeedback; f) Kollegiale Hospitation. Art. 21 c) Anordnung Stellt das Mitglied der Rektoratskommission eine Entwicklungsnotwendigkeit fest, ordnet es Entwicklungsmassnahmen an. Die Berichterstattung erfolgt an die Lehrperson und das Mitglied der Rektoratskommission. Die Datenhoheit liegt beim Mitglied der Rektoratskommission. IV. Rechtsschutz Art. 22 Personalgesetz und Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege Der Rechtsschutz richtet sich nach dem Personalgesetz vom 25. Januar und dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 16. Mai V. Schlussbestimmungen Art. 23 Aufhebung bisherigen Rechts Das Reglement über die Standortbestimmung und die berufliche Entwicklung der Mittelschullehrkräfte vom 22. Januar wird aufgehoben. Art. 24 Vollzug Dieses Reglement wird ab 1. August 2012 angewendet. Im Namen des Erziehungsrates, Der Präsident: Stefan Kölliker, Regierungsrat Die Geschäftsführerin: Esther Friedli, Generalsekretärin sgs sgs SchBl 2003, Nr. 3.
5 Anhang Beförderung Für die Beförderung ist die Gesamtwürdigung massgebend, die durch die beurteilende Person hauptsächlich aufgrund der Berufsdokumentation, der Unterrichtsbesuche sowie der damit verbundenen Gespräche vorzunehmen ist. Weitere Grundlagen sind offenzulegen und dienen als ergänzende Elemente. Für das Beurteilungs- und Förderungsgespräch ist die Gesamtwürdigung mittels nachstehender Übersicht vorzubereiten. Sie dient im Gespräch als Leitfaden und Übersichtshilfe. Bereich Kriterium Didaktisch-methodische Kompetenz (inkl. Fachkompetenz) Konkrete Unterrichtsgestaltung Allgemeine Lehrtätigkeit Klassenführung Sozialkompetenz Umgang mit Schülern und Schülerinnen Betreuung der Schülerschaft Engagement: Team und Schule Selbstkompetenz Weiterbildung Berufsengagement Selbstorganisation Verfasst von: Datum:
6 Gesamtwürdigung Lehrperson: Name Grundausbildung Vorname Tätigkeit Zusatzausbildung Beurteilungsperson Teilnehmende am Beurteilungs- und Förderungsgespräch Gesamtwürdigung: Antrag zuhanden der zuständigen Stelle Eingesehen: Die Lehrperson: Ort, Datum: Die Beurteilungsperson: Der Inhalt dieses Dokumentes unterliegt der amtlichen Schweigepflicht.
7 Raster zu den Beurteilungsbereichen und kriterien (inkl. Fachkompetenz) A Didaktisch-methodische Kompetenz Konkrete Unterrichtsgestaltung In diesem Kriterium sind die Fähigkeiten der Lehrperson, einen dem Lernziel angepassten, abwechslungsreichen, fachlich aktuellen und methodisch reichhaltigen Unterricht zu gestalten, als Indikatoren beschrieben und zusammengefasst. Kriterium Teilkriterien Aspekte Einschätzung Konkrete Unterrichtsgestaltung Die Lehrperson gestaltet den Unterricht so, dass das Lernen der Schülerinnen und Schüler gefördert und unterstützt wird. Lernvoraussetzungen Lernprozesse Vielgestaltigkeit Unterrichtsphasen Eigenverantwortliches Lernen Der Unterricht knüpft an die Lernvoraussetzungen der Klasse an. Die Lehrperson schafft die Voraussetzungen, in der die Schülerinnen und Schüler den Sinn und die Bedeutung des Themas verstehen können. Die Lehrperson beantwortet Fragen der Schülerin oder des Schülers und der Lernsituation entsprechend angemessen. Die Lehrperson geht auf individuelle Lernprobleme ein (zusätzliche Beispiele, anderer Erklärungsansatz usw.). Die Lehrperson baut ev. zusätzliche Übungselemente ein. Die Lehrperson gestaltet den Unterricht dem Lernziel entsprechend methodisch vielfältig. Hilfsmittel werden sinnvoll eingesetzt. Die Lehrperson unterscheidet klar die Phasen des Unterrichts, in denen Schülerinnen und Schüler aufnehmen, verarbeiten und wiedergeben. Der rote Faden des Vorgehens ist ersichtlich. Die Lehrperson schafft durch geeignete Methoden (Gruppen-, Einzelarbeiten usw.) Freiräume, in denen die Schülerinnen und Schüler selbstständig und eigenverantwortlich lernen, handeln und urteilen können. ist notwendigerweise die Summierung aller Einschätzungen. Konkrete Unterrichtsgestaltung
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9 Allgemeine Lehrtätigkeit Dieses Kriterium umfasst die Fähigkeiten, welche einer Lehrperson ermöglichen, Lerninhalte gemäss Lehrplan zu bestimmen, zu unterrichten und die Lernprozesse sowie -leistungen der Schülerinnen und Schüler angemessen zu überprüfen und zu beurteilen. Kriterium Teilkriterien Aspekte Einschätzung Allgemeine Lehrtätigkeit Die Lehrperson entscheidet sich für sinnvolle Lernziele. Berücksichtigung des Lehrplanes Transparenz der Lernziele Lernkontrolle und Notengebung Binnendifferenzierung Sprache Unterrichtsunterlagen Die Auswahl der Lernziele erfolgt unter Berücksichtigung des Lehrplanes. Die Lernziele des Unterrichts werden für die Schülerinnen und Schülern im Laufe einer Lerneinheit transparent. Die Lehrperson kontrolliert den Lernerfolg und führt sinnvolle formative und summative Lernkontrollen durch. Die Kriterien der Notengebung sind transparent und angemessen. Die Lehrperson beobachtet den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler und gibt weitere Lernimpulse. Die Lehrperson verwendet die Unterrichtssprache klar und gut verständlich. Die Lehrperson stellt ihren Klassen aktuelle, inhaltlich und formal gute schriftliche Unterlagen zur Verfügung. ist notwendigerweise die Summierung aller Einschätzungen. Allgemeine Lehrtätigkeit
10 Klassenführung Die Lehrperson fördert das soziale Verhalten ihrer Schülerinnen und Schüler und trägt dazu bei, dass sich aus einer heterogenen Klasse eine Gemeinschaft von Menschen entwickelt, deren Mitglieder sich gegenseitig akzeptieren und unterstützen. Kriterium Teilkriterien Aspekte Einschätzung Klassenführung Die Lehrperson führt die Klasse. Lernatmosphäre Führung Gruppenprozesse Die Lehrperson schafft gemeinsam mit ihren Schülerinnen und Schülern eine lernfördernde Atmosphäre. Die Lehrperson führt die Klasse mit der notwendigen Sicherheit und dem notwendigen Überblick. Die im Unterricht herrschende Disziplin ist in Bezug auf die eingesetzten Unterrichtsformen und die beabsichtigten Lernprozesse angemessen. Die Lehrperson analysiert und steuert Gruppenprozesse und geht in geeigneter Weise mit Krisensituationen um. ist notwendigerweise die Summierung aller Einschätzungen. Klassenführung
11 B Sozialkompetenz Umgang mit Schülerinnen und Schülern Die positive Beziehung, welche die Lehrperson zu den Schülerinnen und Schülern aufbaut, ist Voraussetzung dafür, dass im Klassenzimmer ein wohlwollendes und angstfreies Klima des gegenseitigen Respektes spürbar ist. Kriterium Teilkriterien Aspekte Einschätzung Umgang mit Schülerinnen und Schülern Die Lehrperson ist fähig, mit den Schülerinnen und Schülern eine positive Beziehung aufzubauen und im Klassenzimmer ein wohlwollendes, angstfreies Klima des gegenseitigen Respektes zu schaffen. Pädagogische Grundhaltung Differenziertes Feedback Identitätsförderung Die Lehrperson begegnet den Schülerinnen und Schülern mit Respekt und nimmt sie als eigenständige Persönlichkeiten wahr. Die Lehrperson verstärkt mit Rückmeldungen die schulische Leistungsbereitschaft und fördert die soziale Entwicklung. Die Lehrperson stärkt das Selbstwertgefühl, fördert Selbsterkenntnis und Selbstvertrauen. ist notwendigerweise die Summierung aller Einschätzungen. Umgang mit Schülern und Schülerinnen
12 Betreuung der Schülerschaft Die Lehrperson setzt sich in angemessener Art und Weise für die Schülerschaft ein. Kriterium Teilkriterien Aspekte Einschätzung Betreuung der Schülerschaft Die Lehrperson setzt sich in angemessener Art und Weise für die Schülerschaft ein. Amt als KlassenLehrperson Betreuung von Schülerinnen und Schülern Die Lehrperson ist bereit, die Funktion als KlassenLehrperson zu übernehmen. Die Lehrperson ist bereit, einzelne Schülerinnen und Schüler bei persönlichen Problemen zu beraten und zu unterstützen. Sie pflegt dabei den Kontakt mit den Eltern und zieht bei Bedarf geeignete Fachleute bei. ist notwendigerweise die Summierung aller Einschätzungen. Betreuung der Schülerschaft
13 Engagement für Team und Schule Anhand der folgenden Indikatoren stellt die Lehrperson in der Berufsdokumentation dar, wie sie mit Kolleginnen und Kollegen, mit dem Team, mit Fachlehrpersonen, mit der Schulleitung und mit den Behörden zusammenarbeitet und sich an der Gestaltung der Schule als Ganzes beteiligt. Kriterium Teilkriterien Aspekte Einschätzung Engagement für Team und Schule Die Lehrperson arbeitet mit den Kolleginnen und Kollegen, mit der Schulleitung und den Behörden zusammen. Team Engagement Schul- und Qualitätsentwicklung Umgang mit Konflikten Die Lehrperson integriert sich in der Fachgruppe und im Kollegium und übernimmt Verantwortung. Die Lehrperson engagiert sich zusammen mit der Fachgruppe und der Schulleitung für die Schule als Ganzes. Sie bemüht sich, die Schule in der Öffentlichkeit positiv zu vertreten. Die Lehrperson leistet ihren Beitrag im Rahmen der Schul- und Qualitätsentwicklung Die Lehrperson kann Konflikte erkennen und offen und kooperativ darauf reagieren. ist notwendigerweise die Summierung aller Einschätzungen. Engagement für Team und Schule
14 C Selbstkompetenz Weiterbildung Während die Ausbildung der Lehrperson die Grundlage für die Erteilung des entsprechenden Unterrichts bildet, sichert die Weiterbildung die kontinuierliche Auseinandersetzung im fachlich-didaktischen und persönlichen Bereich. Kriterium Teilkriterien Indikatoren Einschätzung Weiterbildung Berufliche Entwicklung Die Lehrperson bildet sich kontinuierlich weiter. Weiterbildungsplanung, Perspektiven Umsetzung der Weiterbildung Die Lehrperson reflektiert ihre berufliche Entwicklung. Die Lehrperson plant die Weiterbildung entsprechend den pädagogischen und organisatorischen Notwendigkeiten und Bedürfnissen. Die Lehrperson setzt aus der Weiterbildung gewonnene Erkenntnisse in der Berufstätigkeit um. ist notwendigerweise die Summierung aller Einschätzungen. Weiterbildung
15 Berufsengagement Das Berufsengagement einer Lehrperson zeigt sich in ihrer Freude am Unterrichten sowie einem aktiven Mittragen des Schulteams bzw. der Schule allgemein. Sie ist interessiert an der Weiterentwicklung bewährter Unterrichtsformen und ist bereit, sich mit neuen auseinanderzusetzen. Kriterium Teilkriterien Aspekte Einschätzung Berufsengagement Die Lehrperson engagiert sich für ihren Beruf. Lehren und Lernen Schule in der Gesellschaft Engagement für die Schule als Ganzes Berufsauftrag Die Lehrperson ist interessiert an der Weiterentwicklung bewährter Unterrichtsformen und ist bereit, sich mit neuen auseinanderzusetzen. Die Lehrperson informiert sich über wichtige gesellschaftliche Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Schule. Das Engagement umfasst verschiedene Bereiche: das Bemühen um ein gutes Arbeitsklima, die Mitgestaltung der Schule als Lebensraum (auch ausserhalb des eigenen Unterrichts), die Beiträge zur pädagogischen Erneuerung der eigenen Schule, die Bereitschaft zur gemeinsamen Weiterbildung. Die Lehrperson kennt den Berufsauftrag und setzt ihn um. ist notwendigerweise die Summierung aller Einschätzungen. Berufsengagement
16 Selbstorganisation Die Lehrperson reflektiert ihre Fähigkeiten und die benötigten Ressourcen. Sie bemüht sich gegebenenfalls um geeignete Unterstützung. Kriterium Teilkriterien Aspekte Einschätzung Selbstorganisation Die Lehrperson reflektiert ihre Stärken und Herausforderungen. Selbsteinschätzung Information Administration Die Lehrperson reflektiert ihre eigene Arbeit und Belastbarkeit und reagiert angemessen darauf. Die Lehrperson ist über aktuelle schulische Belange informiert. Die Lehrperson erledigt die administrativen Arbeiten effizient und zuverlässig. ist notwendigerweise die Summierung aller Einschätzungen. Selbstorganisation
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