Schülerprotest Wie die Stasi gegen eine Abiturklasse der Erweiterten Oberschule in Anklam vorging. Auszug aus einer Akte des MfS

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1 Schülerprotest 1961 Wie die Stasi gegen eine Abiturklasse der Erweiterten Oberschule in Anklam vorging Auszug aus einer Akte des MfS

2 Impressum Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik Abteilung Bildung und Forschung, Sachgebiet für historisch-politische Bildungsarbeit und Außenstelle Neubrandenburg Berlin Redaktion: Waltraud Börner, Axel Janowitz, Gudrun Krauß, Hans-Peter Löhn, Andreas Schiller, Janet Winter in Zusammenarbeit mit der Außenstelle Neubrandenburg Layout: Janet Domscheit Umschlaggestaltung: Pralle Sonne Medienagentur, Berlin Nachdruck und andere Formen der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung der BStU. Frei für die Nutzung durch öffentliche Träger im Bereich historisch-politische Bildung. BStU, Berlin 2009

3 Vorwort 1 Fast 40 Jahre, von 1950 bis 1989, war das Ministerium für Staatssicherheit der DDR (MfS) eine tragende Säule der SED-Herrschaft. Kontrolle und Repressionen des MfS umfasste alle gesellschaftlichen Bereiche in der DDR. Davon geben die Unterlagen Zeugnis, die sich heute in den Archiven der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) befinden. Viele Menschen wurden Opfer des MfS und leiden bis heute unter den Folgen von Bespitzelung, Haft oder Zerstörung ihrer beruflichen Existenz. Viele haben sich einschüchtern oder korrumpieren lassen und mit dem MfS zusammengearbeitet. In den Akten finden sich aber auch zahlreiche Beispiele von Zivilcourage, Verantwortungsbewusstsein und Solidarität. Die Auseinandersetzung mit den Funktionsmechanismen von Diktaturen und das Wissen um den repressiven Charakter diktatorischer Systeme sowie um seine Auswirkungen auf das Leben der Menschen sind eine wirkungsvolle Hilfe gegen Demokratieverdrossenheit und die Gefährdungen durch totalitäres Denken. Die Beispiele widerständigen Verhaltens bieten positive Identifikationsangebote. Einen besonders geeigneten Zugang zum Thema bietet die Beschäftigung mit den einzelnen menschlichen Schicksalen, wie sie uns aus den Akten entgegentreten. Wenn man die Akten, die bei der BStU archiviert und verfilmt sind, aneinander reihte, würde auf einer Strecke von fast 160 Kilometern Länge Akte an Akte stehen. Es gilt daher, Fälle auszuwählen, die exemplarischen Charakter haben. An ihnen können die Methoden, mit denen die Menschen bearbeitet wurden, anschaulich gemacht werden. Die Einzelfälle umfassen häufig mehrere umfangreiche Aktenbände, die nur im Rahmen größerer Projekte oder Forschungsvorhaben bearbeitet werden können. Für Projekttage und Seminare sind daher Auszüge aus den Akten zusammengestellt worden, die den Aufbau der Stasi-Akten beibehalten und die Arbeitsweise des MfS erkennen lassen. Wegen des Persönlichkeitsschutzes, zu dem die BStU durch das Stasi-Unterlagengesetz verpflichtet ist, müssen die Namen anonymisiert bzw. pseudonymisiert werden. Da die Beschäftigung mit den Auszügen in der Regel im Projektkontext steht und Mitarbeiter der BStU als Ansprechpartner die Arbeit begleiten, ist auf Kommentierungen und weiterführende Texte verzichtet worden. Für Lehrkräfte sind separate Arbeitsbögen erhältlich. Die Materialien und Arbeitsbögen sind auch als Download im Internet zu finden. Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet für historisch-politische Bildungsarbeit bei der BStU in Berlin. Gern unterstützen unsere Mitarbeiter in Berlin oder in den Außenstellen der BStU Sie auch bei der Durchführung von Projekten, Seminaren etc. Informieren Sie sich bitte im Internet: Dr. Axel Janowitz, BStU BF 3/Sachgebiet für historisch-politische Bildungsarbeit

4 2 Inhalt I. Auszüge aus der MfS-Akte Seite Aktendeckel 4 Einlieferungsanzeige Rainer Penzel, Einleitung des Untersuchungsverfahrens gegen Rainer Penzel, Haftantrag des Staatsanwalts, Haftbefehl gegen Rainer Penzel 9 Auszug aus dem Vernehmungsprotokoll von Rainer Penzel, Auszug aus dem Vernehmungsprotokoll von Rainer Penzel, Beurteilung der Jugendfürsorge zu Rainer Penzel, Information an Rainer Penzels Vater über die Untersuchungshaft des Sohnes, Information an den Vater von Rainer Penzel über einen eingezogenen Brief, Einlieferungsanzeige Frank Aweck, Einleitung des Untersuchungsverfahrens gegen Frank Aweck, Festnahmebericht Frank Aweck, Einlieferungsanzeige Otto Conrad, Einleitung des Untersuchungsverfahrens gegen Otto Conrad, Aktenvermerk der KD Anklam zur Raumdurchsuchung bei Otto Conrad, Auszug aus dem Vernehmungsprotokoll von Otto Conrad, Zusammenfassender Bericht der KD Neustrelitz (Auszug), Brief der Klasse 12b an den Staatsrat der DDR, (Abschrift des MfS) Brief der Klasse 12b an den Leiter der MfS-Bezirksverwaltung Neubrandenburg Oberst Schinder (richtig: Szinda), (Abschrift durch MfS) 39 Bericht der Bezirksstaatsanwaltschaft an den Generalstaatsanwalt, Beschluss vom Rat des Bezirks zur Lage an den EOS und Berufsschulen im Bezirk (Auszug), Brief vom Bezirksstaatsanwalt an den Generalstaatsanwalt der DDR (Auszug), Auszug aus der Anklageschrift, Urteil des Bezirksgerichts Neubrandenburg,

5 Inhalt 3 Karteikarte aus dem Strafvollzug zu Rainer Penzel Verweigerungen der vorzeitigen Entlassung, und Führungsbericht vom Jugendhaus Torgau über Rainer Penzel, Mitteilung über die Entlassung von Rainer Penzel, II. Abkürzungen und Erläuterungen Angaben zur Quelle BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. 1 und 2, Akte Staatsanwaltschaft (ASt), Handakte, Gefangenenakten. Die vollständige Akte besteht im Original aus insgesamt 1497 Blatt. Für den Aktenauszug wurde der Aktenaufbau des MfS in wesentlichen Teilen beibehalten. Um den Auszug verständlich zu machen, ist er chronologisch aufgebaut und Blätter aus dem Band 2, der Akte Staatsanwaltschaft, den Hand- und Gefangenenakten in Band 1 eingeordnet worden. Zum Schutz des Persönlichkeitsrechts nach Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) sind die Namen der Betroffenen und Dritten anonymisiert bzw. pseudonymisiert. Alle im Text geänderten Namen (Pseudonyme) sind frei erfunden. Rainer Penzel gab freundlicherweise sein Einverständnis für die Veröffentlichung seines Namens.

6 4 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Aktendeckel

7 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. II, Bl. 7 5

8 6 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. I, Bl. 6

9 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. I, Bl. 12 7

10 8 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. I, Bl. 14

11 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, ASt, Bl. 6 9

12 10 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. II, Bl. 27

13 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. II, Bl

14 12 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. II, Bl. 30

15 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. II, Bl

16 14 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. II, Bl. 32

17 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. II, Bl

18 16 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. II, Bl. 34

19 17 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. II, Bl. 41 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. II, Bl. 43

20 18 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. II, Bl. 44

21 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. II, Bl

22 20 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Gefangenenakte, Bl. 106

23 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Gefangenenakte, Bl

24 22 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, ASt, Bl. 18 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, ASt, Bl. 22

25 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. II, Bl

26 24 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. I, Bl. 56

27 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. I, Bl. 9 25

28 26 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. II, Bl. 105

29 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. II, Bl

30 28 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. II, Bl. 118

31 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. II, Bl

32 30 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. II, Bl. 129

33 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. I, Bl

34 32 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. I, Bl. 228

35 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. I, Bl

36 34 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. I, Bl. 231

37 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. I, Bl

38 36 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. I, Bl. 233

39 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. I, Bl

40 38 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. I, Bl. 235

41 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. I, Bl

42 40 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Handakte, Bl. 1

43 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, ASt, Bl

44 42 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, ASt, Bl. 112

45 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, ASt, Bl

46 44 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, ASt, Bl. 114

47 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, ASt, Bl

48 46 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, ASt, Bl. 116

49 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Handakte, Bl. 4 47

50 48 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. II, Bl. 239

51 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. II, Bl

52 50 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. II, Bl. 251

53 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. II, Bl

54 52 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. II, Bl. 302

55 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Bd. II, Bl

56 54 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Gefangenenakte, Bl. 166 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Gefangenenakte, Bl. 167

57 55 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, ASt, Bl. 145 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, ASt, Bl. 149

58 56 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Gefangenenakte, Bl. 085

59 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, Gefangenenakte, Bl

60 58 BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU 111/61, ASt, Bl. 158

61 Abkürzungen und Erläuterungen 59 Abt. Abt.V BV DDR EOS FDJ F.d.R.d.A. Gen. GVS JGG JGG 1 JGG 4 JGG 24 Abteilung; hier: selbstständige Diensteinheit im Æ MfS, Diensteinheit in den Hauptabteilungen und den Æ BV des Æ MfS Abteilung zur Abwehr in den Bereichen des so genannten Überbaus (u. a. Staatsapparat, Justizorgane, Gesundheitswesen, Volksbildung, Leistungssport, Kunst, Kultur, Medien, Jugend, Hochschulen, Kirchen, Massenorganisationen) sowie zur Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit (PUT) und politisch-ideologischer Diversion (PiD); ab 1964 Abt. XX Bezirksverwaltung für Staatssicherheit (Æ MfS) Deutsche Demokratische Republik Erweiterte Oberschule; die zum Abitur führende höhere Schule in der DDR mit den Klassenstufen 9 bis 12 (ab 1981 nur noch Klassenstufen 11 und 12); in die EOS kam man nur durch eine Delegierung der Æ POS (samt Genehmigung durch den Kreisschulrat) oder (in wenigen Ausnahmefällen) auf Antrag der Eltern; entscheidend für eine Zulassung waren, neben der schulischen Leistung und der sozialen Zugehörigkeit, vor allem die politische Einstellung und das politische Engagement. Freie Deutsche Jugend; Massenorganisation in der Æ DDR; faktisch die Jugendorganisation der Æ SED. Die bereits 1946 gegründete FDJ war (wie die SED) nach dem Produktions- und dem Territorialprinzip gegliedert, wobei die Basisorganisationen grundsätzlich im Arbeitsbereich (Betrieb, Schule) lagen. Die unterste Einheit war die Grundorganisation (GO). Sie wurde vom GO- Sekretär geleitet. War eine GO zahlenmäßig zu groß, wurde sie zusätzlich in FDJ-Gruppen untergliedert, denen ein Gruppensekretär vorstand. Im Schulwesen bildeten die FDJ-Mitglieder einer Schule die GO und jede Schulklasse eine FDJ-Gruppe. Für die Richtigkeit der Angaben Genosse; hier: der Æ SED Geheime Verschlusssache hier: Jugendgerichtsgesetz der Æ DDR vom 23. Mai 1952; das JGG war bis zur Einführung des neuen Strafgesetzbuches 1968 gültig. (1) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer über 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. (2) Kinder bis zu 14 Jahren sind strafrechtlich nicht verantwortlich. (1) Ein Jugendlicher kann strafrechtlich nur zur Verantwortung gezogen werden, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, die gesellschaftliche Gefährlichkeit seiner Tat einzusehen (2) Erziehungsmaßnahmen können auch dann angeordnet werden, wenn der Jugendliche strafrechtlich nicht verantwortlich ist. (1) Zur Sicherung der antifaschistisch-demokratischen Ordnung und zum Schutz der Bürger ist unter den Voraussetzungen des 4 Abs.1 das allgemeine Strafrecht anzuwenden, wenn der Jugendliche [ ] eines Verbrechens, das gegen den Artikel 6 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik [ ] gerichtet ist, oder der wiederholten Begehung schwerer Verbrechen schuldig ist. Auf Todesstrafe darf gegenüber Jugendlichen nicht erkannt werden. (2) Ist auf eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr erkannt worden, so ist während des Strafvollzugs jährlich zu überprüfen, ob das Ziel der Bestrafung erreicht ist. [ ] Ist das Ziel der Bestrafung erreicht, so wird die Vollstreckung der Freiheitsstrafe ausgesetzt.

62 60 Abkürzungen und Erläuterungen Jugendhaus KD Krs. MfS MC 70 und 96 MTS NDPD NVA Oltn. POS Das Jugendhaus Torgau war eine Einrichtung des Jugendstrafvollzugs. Es unterstand dem Innenministerium. Im Jahr 1964 wurde die Einrichtung dem Volksbildungsministerium der Æ DDR übergeben und in den berüchtigten Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau umgewandelt. Kreisdienststelle des Æ MfS Kreis; hier: Bezeichnung für einen Landkreis Ministerium für Staatssicherheit (der Æ DDR) Direktiven des NATO-Militärausschusses (Military Committee). Die Direktive MC 70 aus dem Jahr 1958 enthielt die Eckdaten für den Ausbau der NATO-Streitkräfte, insbesondere die Ausrüstung mit Trägermitteln für Atomwaffen. Maschinen-Traktoren-Station; Einrichtung in der Æ DDR, in der Bauern landwirtschaftliche Maschinen und Traktoren zur Nutzung ausleihen konnten; Zwischen 1959 und 1964 wurden die Maschinen und Traktoren Eigentum der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) und die MTS in Reparaturbetriebe der LPG umgewandelt. National-Demokratische Partei Deutschlands; eine der so genannten Blockparteien in der Æ DDR Nationale Volksarmee; Bezeichnung für die bewaffneten Streitkräfte der Æ DDR Oberleutnant Polytechnische Oberschule; offizielle Bezeichnung: allgemeinbildende polytechnische Oberschule; seit 1958 bestehende allgemeine Schulform in der DDR für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen der Klassenstufen 1 bis 10 (ursprünglich nur Klassenstufen 1 bis 8); (Æ EOS) R. Flucht Republikflucht; offizielle Bezeichnung der DDR-Behörden für illegalen Grenzübertritt in die Bundesrepublik Deutschland bzw. nach Berlin (West) SED StEG StEG 19 U-Abt. UV Sozialistische Einheitspartei Deutschlands Strafrechtsergänzungsgesetz der Æ DDR vom 11. Dezember 1957; das StEG war bis zur Einführung des neuen Strafgesetzbuches 1968 gültig. Staatsgefährdende Propaganda und Hetze; (1) Wer 1. [ ], 2. gegen die Arbeiter- und Bauernmacht hetzt, gegen ihre Organe, [ ], wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft. Der Versuch ist strafbar. (2) [ ]. (3) In schweren Fällen, insbesondere, wenn sie planmäßig begangen wird, ist auf Zuchthaus zu erkennen. Untersuchungsabteilung in Æ BV; Diensteinheit, die für die Bearbeitung von Æ UV auf der Grundlage eingeleiteter Ermittlungsverfahren zuständig war (sie hatte die Befugnisse eines staatlichen Untersuchungsorgans gemäß Strafprozessordnung der Æ DDR). Untersuchungsvorgang; ein UV wurde im Zusammenhang mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angelegt wegen aller Straftaten, die in die Zuständigkeit des MfS fielen.

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