Rechtsanwältin Birgitt Lüeße Holtenauerstr Kiel. Tel 0431 /
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1 Rechtsanwältin Birgitt Lüeße Holtenauerstr Kiel Tel 0431 / lueesse@kanzleivonappen.de 1/10
2 Schutzmöglichkeiten für Betroffene von häuslicher Gewalt durch das Gewaltschutzgesetz 1. Definition häusliche Gewalt 2. Beispielsfall 3. polizeiliche Wegweisung 4. Gewaltschutzgesetz Wohnungszuweisung Kontakt- und Näherungsverbot Befristung 6 Monate 5. gerichtliches Verfahren 6. Verstöße gegen gerichtliche Anordnungen 7. häusliche Gewalt und Kinder 8. Kosten 9. Fazit 2/10
3 1. Definition Häusliche Gewalt Als häusliche Gewalt bezeichnet man Gewalttaten zwischen Menschen, die in einem Haushalt zusammenleben. Sie kommt vor in Form von physischer oder psychischer Gewalt. Sie findet im privaten Raum, also in der privaten Sphäre, in der man sich eigentlich geschützt fühlt, statt. Dahinter steckt in der Regel ein Machtgefälle zwischen Täter und Opfer, das der Täter für sich nutzt. Laut einer durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführten repräsentativen Studie aus dem Jahr 2004 (Lebenssicherheit, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland) haben 25% der Frauen zwischen 16 und 85 Gewalt in ihrer Beziehung erlebt. Welche Schutzmöglichkeiten gibt es nunmehr? 2. Beispiel Sabine M. und Arthur M. sind verheiratet. Sie haben eine vierjährige Tochter und einen sechsjährigen Sohn. Arthur arbeitet und Sabine betreut die Kinder. Arthur kommt von der Arbeit nach Hause. In der Küche steht noch das schmutzige Geschirr vom Frühstück, die Kinder streiten sich lautstark, Sabine fragt Arthur, ob er die fertigen Sachen bei der Reinigung abgeholt habe. Er hat dies vergessen und wird von ihr kritisiert. Daraufhin beschimpft Arthur Sabine, schreit herum, weil das Geschirr nicht abgewaschen und weggeräumt ist, die Kinder sich nicht benehmen. Er schubst Sabine und gibt ihr eine Ohrfeige. Sabine ist schockiert, die Kinder, die den Vorfall erleben, fangen an, zu weinen, Arthur erschrickt, entschuldigt sich, tröstet Sabine und die Kinder und gelobt, so etwas nie wieder zu tun. Eine Woche später spielt sich eine ähnliche Situation ab. Arthur brüllt herum, schlägt Sabine nicht nur ins Gesicht, sondern zieht auch an ihren Haaren. Nachdem sich die Situation wieder beruhigt hat, klingelt es an der Tür. Zwei Polizeibeamte fragen nach, ob alles in Ordnung sei. Nachbarn hätten sie eingeschaltet. Diese berichteten sie, hätten eine lautstarke Auseinandersetzung und Weinen gehört. Die Polizisten sehen, dass Sabine verheult aussieht, eine geschwollene Wange hat, hören aber von ihr, dass alles in Ordnung sei und gehen wieder. 3/10
4 Arthur entschuldigt sich bei Sabine, bringt ihr Blumen mit und sagt ihr, wie leid ihm alles täte, dass er sich so schuldig fühle. Wegen der Kinder verzeiht ihm Sabine und es beginnt eine Phase, in der sie glücklich zusammenleben. Bis dann einige Wochen später ein nichtiger Anlass Arthur provoziert, herumzuschreien, Sabine zu schlagen, sodass sie sichtbare Verletzungen davon trägt, in der Wohnung zu randalieren und ihr Handy zu zerstören. Die Kinder sind dabei und versuchen, sich schützend vor die Mutter stellen. Sabine gelingt es, zusammen mit den Kindern zur Nachbarin zu flüchten und die Polizei anzurufen. 3. Polizeiliche Wegweisung Die Polizei ist in Schleswig-Holstein aufgrund der Polizeigesetze ermächtigt, einen Platzverweis auszusprechen und den schlagenden Partner aus der Wohnung wegzuweisen. Eine Wegweisung wird in der Regel für einen Zeitraum zwischen 1 und 2 Wochen ausgesprochen. Der weggewiesene Partner darf die Wohnung während dieser Zeit nicht mehr betreten. Sollte er Sachen (wie Kleidung, persönliche Papiere) benötigen, so kann er diese nur in Begleitung der Polizei abholen. Außerdem kann die Polizei bei Körperverletzung, Sachbeschädigung oder anderen Delikten eine Strafanzeige aufnehmen und den in der Wohnung vorgefundenen Zustand aufnehmen. Wenn Sabine Glück hat, sprechen die Polizeibeamten, die die teils zerstörte Wohnungseinrichtung und die Verletzungen Sabines sehen, eine Wegweisung Arthurs aus. Während der Zeit der Wegweisung hat die Betroffene die Möglichkeit, sich zu überlegen, ob sie sich vom Partner trennen möchte, ob sie selber auszieht, sich eine andere Wohnung sucht, bei Freunden unterkommt oder ob sie durch das Familiengericht regeln lassen möchte, dass ihr die ehemals gemeinsam genutzte Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird. In dieser Phase ist es wichtig, dass der Betroffenen genügend Zeit zur Verfügung steht, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Aufgrund der Vorkommnisse ist 4/10
5 sie traumatisiert und muss in ganz kurzer Zeit Entscheidungen für ihr künftiges Leben fällen. Sie hat, vermittelt durch die Polizei, die Möglichkeit ein Beratungsgespräch in einer Fachberatungsstelle zu führen und sich evt. anwaltlichen Rat einzuholen. Hat die Polizei nunmehr nur eine 1wöchige Wegweisung ausgesprochen, ist die Zeit sehr knapp. Es ist zu berücksichtigen, dass Beratungsstellen und Anwälte sehr kurzfristig Termine frei haben müssen und der Antrag ans Gericht formuliert werden muss. Liegt ein Wochenende dazwischen, so verkürzt das die Zeit. In unserem Beispielsfall spricht die Polizei eine Wegweisung von 2 Wochen aus. In dieser Zeit beginnt Arthur, Sabine permanent anzurufen. Er hinterlässt ihr Nachrichten auf dem Anrufbeantworter, schreibt ihr SMS und s und versucht, sie auf der Straße abzupassen. Sabine möchte nichts mehr mit Arthur zu tun haben. 4. Gewaltschutzgesetz Das GewSchG bietet die Möglichkeit, einem Opfer häuslicher Gewalt die Wohnung unter Ausschluss des Täters zur alleinigen Nutzung zuzusprechen. Unter Gewalt i.s.v. GewSchG fallen vorsätzliche und widerrechtliche Verletzungen des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit einer Person. Erfasst ist auch die psychische Gewalt, unmittelbar durch Drohungen und unzumutbare Belästigungen und mittelbar, wenn sie zu psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen führt. Das Gesetz findet immer dann Anwendung, wenn Täter und Opfer einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen. Wichtig zu wissen ist auch, dass es nicht darauf ankommt, ob der Täter alleiniger Mieter oder gar Eigentümer der Wohnung ist. Die Dauer der Wohnungzuweisung ist aber zu befristen und zwar auf höchstens 6 Monate. Die Frist kann verlängert werden, sollte es der Frau nicht gelingen, innerhalb dieser Zeit eine andere Wohnung zu finden. 5/10
6 Selbst wenn die Betroffenen die Wohnung zunächst verlassen hat und sich beispielsweise in einem Frauenhaus aufhält, kann sie einen Antrag auf Wohnungzuweisung stellen. Dies muss sie jedoch innerhalb von drei Monaten nach der Tat verlangen. Das GewSchG bietet weiter die Möglichkeit, ein Kontakt- und Näherungsverbot auszusprechen. Mit solch einem Antrag wird dem Täter aufgegeben, es zu unterlassen, in Kontakt zum Opfer zu treten, sei es persönlich oder unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Telefon, SMS, , Fax, Brief oder Paket) Zusammentreffen oder zufällige Begegnungen herbeizuführen oder es abzupassen. sich dem Opfer weniger als 100 m zu nähern. das Opfer zu beschimpfen oder zu bedrohen den Arbeitsplatz, Kindergarten andere Orte die das Opfer regelmäßig besucht, aufzusuchen zu versuchen, durch Dritte in Kontakt zum Opfer zu treten Im Beispielsfall ist Sabine durch das Schlagen, Bedrohen, Beschimpfen und die Sachbeschädigung ein Opfer häuslicher Gewalt geworden. Sie hat die Möglichkeit, das Familiengericht einzuschalten und dort den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu beantragen, mit der ihr die Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen und Arthur untersagt wird, die ehemals gemeinsame Wohnung zu betreten. Da Arthur Sabine telefonisch, per SMS und persönlich behelligt, sollte sie zusätzlich zur Wohnungszuweisung auch ein Kontaktaufnahme- und Näherungsverbot beantragen. 5. Gerichtliches Verfahren Das Opfer häuslicher Gewalt kann selbst direkt beim Familiengericht (Rechtsantragsstelle) einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Wohnungszuweisung stellen. Nach meiner Erfahrung werden die Sachverhalte von 6/10
7 den zuständigen Rechtspflegern beim Gericht teils nur oberflächlich und unvollständig aufgenommen. Den Sachverhalt zu schildern fällt den Opfern sehr schwer, und es sind deshalb in der Regel gezielte Nachfragen notwendig. Ist der Sachverhalt nicht ausreichend aufbereitet, wird das Gericht den Antrag ablehnen. Insofern ist meine Empfehlung, dass das Opfer eine Rechtsanwältin / Rechtsanwalt aufsucht und sich anwaltlich beraten und vertreten lässt. Der Sachverhalt muss detailliert vorgetragen werden. Wenn es Zeugen gibt, sollen diese sich schriftlich erklären und ihre Wahrnehmungen an Eides statt versichern. Ist die Frau verletzt, sollte sie ein ärztliches Attest besorgen und vorlegen. Im Beispielsfall hat unter Umständen die Nachbarin gehört, dass laut geschrien worden ist. Sie könnte insofern als Zeugin zur Verfügung stehen. Sabine könnte ihre Verletzung durch ein ärztliches Attest nachweisen. Die Polizei kann im Bericht die Sachbeschädigungen aufführen und u.u. auch ein Foto der Verletzungen fertigen. In der Regel gibt es aber keine Zeugen für die gewalttätigen Übergriffe. Deshalb müssen Opfer ihre Angaben und Aussage glaubhaft machen. Dies bedeutet, dass sie an Eides statt versichern müssen, dass der Sachverhalt, den sie selbst beim Gericht angeben oder ihre Anwältin / Anwalt für sie angegeben hat, zutreffend ist. Außerdem muss bei Antragstellung eine Adresse angegeben werden, unter der der Täter erreichbar ist. Hier können die Adresse von Freunden, Familie aber auch der Arbeitgeber benannt werden. Es sollte auf jeden Fall ein Ort sein, wo eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Erreichbarkeit des Täters besteht. Das Gericht kann aufgrund des Antrags ohne mündliche Verhandlung oder Anhörung des Täters einen Beschluss fassen, mit dem dem Täter untersagt wird, die Wohnung zu betreten, in Kontakt zu treten usw.. Dieser Beschluss kann noch am selben Tag gefasst werden. Von meiner Praxis her kann ich sagen, dass in 80% der Fälle durch das Amtsgericht Kiel innerhalb weniger Stunden ein Beschluss ergeht. 7/10
8 Der Beschluss wird dem weggewiesenen Partner noch am gleichen Tag durch den Gerichtsvollzieher zugestellt. Er gilt ab dem Zeitpunkt, in dem er erlassen wird. Deshalb wird die Uhrzeit auf den Beschlüssen festgehalten. Die Polizei und u.u. auch das Jugendamt werden über den Beschluss informiert. Sollte der weggewiesene Partner der Meinung sein, der Sachverhalt sei nicht zutreffend und er sei zu Unrecht aus der Wohnung verwiesen worden, so hat er die Möglichkeit, einen Antrag auf mündliche Verhandlung zu stellen. Das Familiengericht wird dann einen Termin anberaumen und die Sache mit den Beteiligten erörtern. Ist es für die Betroffene unerträglich, dem Täter gegenüber zu sitzen, so hat sie die Möglichkeit, eine getrennte Anhörung zu beantragen. 6. Verstöße gegen gerichtliche Anordnungen Was passiert, wenn der Täter sich hieran nicht hält und vor der Wohnung auftaucht oder die Betroffene anruft oder auf der Straße abpasst? Hat das Gericht einen Beschluss erlassen und eine Wohnungszuweisung und ein Kontakt- und Näherungsverbot ausgesprochen, macht sich der Täter strafbar, wenn er hiergegen verstößt. Dies ist in 4 GewSchG geregelt. Der Verstoß kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Insbesondere wenn Kinder vorhanden sind, kommt es oft vor, dass Gerichte versuchen, die Beteiligten, zu einer vergleichsweisen Beendigung der Sache zu bewegen. Inhaltlich kann in einem Vergleich das gleiche vereinbart werden, wie in einem Beschluss enthalten wäre. Man muss aber wissen, dass in diesem Fall keine Strafbarkeit vorliegt, wenn hiergegen verstoßen wird. Daneben kann die Betroffene einen sog. Bestrafungsantrag beim Familiengericht stellen, d.h. einen Antrag auf Verhängung von Ordnungsgeld oder haft, wenn der Täter gegen den Beschluss oder die Vereinbarung verstößt. 8/10
9 7. Häusliche Gewalt und Kinder Kinder sind häufig mittelbar von häuslicher Gewalt betroffen, indem sie erleben müssen, dass ihre Mutter vom Partner misshandelt wird. Sie können natürlich auch selbst Opfer von Schlägen werden. Wenn das Gericht Kenntnis von häuslicher Gewalt hat und Kinder vorhanden sind, bekommt das Jugendamt einen Hinweis hierüber. Das Gericht kann den Aspekt der Kindeswohlgefährdung bei seiner Entscheidung im Gewaltschutzverfahren mitberücksichtigen. Es gibt Studien, die besagen, dass Kinder, die erleben, dass der Vater gewalttätig gegenüber der Mutter geworden ist, hierdurch schwer traumatisiert werden. Insofern sollte ein Kontakt zwischen Kindesvater und Kindern ausgesetzt werden, bis die Kinder das Erlebte verarbeitet haben. Ist eine Gewaltschutzanordnung erlassen und begehrt der Vater Umgang mit den Kindern, liegt meist eine sehr schwierige Situation für die Mutter vor. Jugendämter und Gerichte sind in der Regel der Auffassung, dass ein Umgangsrecht zwischen Vater und Kindern stattfinden muss, da das Recht des Kindes auf Umgang mit dem Vater bzw. umgekehrt als elementar und wichtig angesehen wird. Dies gilt selbst dann, wenn diese Zeugen der Gewalt gegenüber der Mutter geworden sind. Das eine habe mit dem anderen nichts zu tun Trotz der Angst der Mutter und der Ablehnung einer Begegnung mit dem Vater, wird zudem von ihr erwartet, dass sie sich mit ihm an einen Tisch setzt und die Umgangskontakte aushandelt. Hier muss meines Erachtens ein Umdenken stattfinden. Für die Frauen ist es unerträglich, sich nach häuslicher Gewalt mit dem Expartner zu treffen und mit ihm Dinge zu besprechen. Auch wenn dies unter Beteiligung Dritter stattfindet. 8. Kosten Es besteht die Möglichkeit für eine anwaltliche Beratung Beratungshilfe und für das gerichtliche Verfahren Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung 9/10
10 hierfür ist, dass wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen, die nach Abzug von Miete, berufsbedingten Aufwendungen, Versicherungen, meist auch von Kreditraten und dergleichen der Betroffenen einen Betrag verbleiben lassen, der den ALG II Regelsätzen entspricht. Wichtig zu wissen ist, dass das Gericht innerhalb von 48 Monaten überprüfen kann, ob sich die wirtschaftlichen Verhältnisse verändert haben und dann ggfs. Raten gezahlt werden müssen. Liegen diese wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht vor, so können für ein einstweiliges Anordnungsverfahren auf Wohnungszuweisung, kombiniert mit einem Kontakt- und Näherungsverbot, für die eigene Anwältin Kosten zwischen rund 190,00 und rund 460,00 entstehen. 9. Fazit Häusliche Gewalt kommt in allen Bevölkerungsschichten vor. Die Betroffenen stecken in einem Beziehungsgeflecht, das von Macht, Kontrolle und Abhängigkeit geprägt ist und dem sie hilflos ausgeliefert sind. In derartigen Situationen ist es wichtig, von außen Impulse zu setzen, sei es durch eine Ansprache durch die Polizei bzw. eine Wegweisung oder Hinweise auf die Möglichkeit von Beratung in Fachberatungsstellen. Nur so haben Betroffene vielfach eine Chance aus ihrem Teufelskreis herauszukommen und künftige Übergriffe zu verhindern. 10/10
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