BERATUNG FÜR FRAUEN UND MÄDCHEN. Sachbericht 2012
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- Evagret Koenig
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1 BERATUNG FÜR FRAUEN UND MÄDCHEN Sachbericht 2012 ZEIT
2 1 eine positive Bilanz zu ziehen? 2012 wurde das Gewaltschutzgesetz, das durch eine Initiative von Frauen aus allen Bundestagsfraktionen auf den Weg gebracht wurde, 10 Jahre alt. Auch in Bochum fanden Veranstaltungen statt, in denen über die Auswirkungen des Gesetzes diskutiert wurde; u.a. eine Veranstaltung der Bochumer Polizei und eine Tagung des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen, zu der aus ganz Deutschland Referentinnen und Teilnehmerinnen (zum größten Teil Frauen aus der Praxis) angereist waren. Das am 01. Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung bietet verbesserte juristische Möglichkeiten, dem Täter den Zugang zur gemeinsamen Wohnung langfristig zu verbieten, Näherungsverbote auszusprechen und unerwünschte Kontaktaufnahme sowie andere Formen der Belästigung zu untersagen. Durch die zeitgleiche Einführung des 34a des Polizeigesetzes in NRW kann die Polizei den Täter für 10 Tage der gemeinsamen Wohnung verweisen. Unbestritten positiv ist, dass durch die Einführung des Gewaltschutzgesetzes ein Paradigmenwechsel vollzogen wurde: häusliche Gewalt Gewalt an Frauen- wird seitdem nicht mehr als Privatsache, die nur die Beteiligten betrifft, eingeordnet, sondern der Schutz ist zu einer staatlichen Aufgabe geworden. Auch in der Öffentlichkeit vollzieht sich langsam- ein Blickwechsel, die Medien zeigen immer wieder Interesse, das Thema aufzugreifen.
3 2 Die bereits genannte Möglichkeit der Wohnungsverweisung ist ein weiterer Pluspunkt in der positiven Bilanz. Bisher mussten die von Gewalt betroffenen Frauen die Wohnung verlassen und in ein Frauenhaus gehen. Wer schlägt, der geht bietet den Frauen die Wahl, zu bleiben oder in einem Frauenhaus Schutz zu suchen. Allerdings haben nicht alle Frauen diese Wahlmöglichkeit: es gibt auch Täter, die durch eine Wohnungsverweisung und andere Auflagen nicht davon abgehalten werden, wieder vor der Tür zu stehen (und sie gegebenenfalls einzutreten) - ein 100%iger Schutz kann nicht gewährleistet werden. Foto Stadt Bochum
4 3 Leider kollidiert der Schutz vor Gewalt oft mit Entscheidungen zum Umgangs- und Sorgerecht. Ungeachtet -auch langjährig und regelmäßigausgeübter Gewalt wird in vielen Fällen nach einer Trennung das Umgangsrecht des Vaters nicht ausgesetzt, d.h. die betroffene Frau ist unmittelbar nach der Tat und bleibt auch in der aktuellen Trennungssituation mit dem Täter konfrontiert. Sie muss den Umgangskontakt organisieren, obwohl sie Angst um ihre Sicherheit haben muss und immer wieder an die erlebte Gewalt erinnert wird. Meiner Ansicht nach muss daher der Slogan Wer schlägt, der geht! dahingehend erweitert werden: Wer schlägt, der geht! Und wer seine Kinder wiedersehen möchte, muss nachweislich etwas an seinem gefährdenden Verhalten verändert haben. (Rechtsanwältin Christina Clemm auf dem Bundeskongress des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen in Bochum 2012) Dies umso mehr, da eine Trennungs- oder Scheidungssituation statistisch gesehen die höchste Gefährdung für Frauen darstellt, Opfer von Gewalt durch den (Ex-)Partner zu werden: jede Frau erlebt im Trennungsfall Drohungen, Gewalt oder diverse Formen von Nachstellung und Bedrängung. Dabei zeigt sich, dass bereits bestehende Gewaltstrukturen gerade dann weiter eskalieren oder in der Trennungssituation erstmals Gewalt ausgeübt wird. (BFSFJ: Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen, 2012)
5 4 Seit der Einführung des Gewaltschutzgesetzes 2002 erhöht sich die Zahl der angezeigten Fälle in NRW kontinuierlich (2002: Fälle in NRW): Häusliche Gewalt NRW Fälle/ Strafanzeigen Wohnungsverweisungen u. Rückkehrverbote Vermittlung an Beratungsstellen (Zahlen: Innenministerium NRW) Häusliche Gewalt Bochum Fälle/ Strafanzeige Wohnungsverweisungen u. Rückkehrverbote Vermittlung an Beratungsstellen (Zahlen: Opferschutzbeauftragter Polizei Bochum) NORA ist als Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt eine von drei Institutionen in Bochum, an die die Bochumer Polizei Opfer vermittelt. Dies erfolgte in 2012 in 99 Fällen durch die Zusendung einer Einsatz-Dokumentation an NORA, auf deren Grundlage die Beraterinnen zeitnah ein individuelles Informations- und Beratungsangebot machen können. Eine Weitergabe der Daten an eine Beratungseinrichtung erfolgt natürlich nur, wenn die Frau ihr Einverständnis dazu gegeben hat.
6 5 Insgesamt war häusliche Gewalt im Jahr 2012 in 237 Fällen Thema in den Beratungen. Darin enthalten sind auch die Frauen, die nach einem polizeilichen Einsatz und gemäß 34a PolG NW an die Beratungsstelle vermittelt wurden. Damit war -wie auch im Vorjahr- häusliche Gewalt das Schwerpunktthema in den Beratungsgesprächen: Problemfelder Im Jahr 2012 haben 424 Frauen und Mädchen die Beratungsstelle aufgesucht; es haben 802 Gespräche stattgefunden. Der Anteil der Frauen mit Migrationshintergrund lag bei 26%. Verschiedene Kurse in den Bereichen Gewaltprävention und Selbsterfahrung für Mädchen wurden in Kooperation mit der VHS Bochum angeboten. Zusätzlich zu den zwei WenDo-Kursen (Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Mädchen von 9 12 Jahren) konnte der von Eltern und Teilnehmerinnen schon lange gewünschte WenDo-Aufbaukurs ermöglicht werden.
7 6 Wie auch in den Vorjahren haben die Mitarbeiterinnen an den unterschiedlichsten Netzwerken und Arbeitsgruppen teilgenommen: Netzwerk W (Wiedereinstieg in den Beruf) Netzwerk A (Alleinerziehende), Teilnahme am Alleinerziehendentag, Mitarbeit an einer Broschüre für Alleinerziehende Netzwerk gegen häusliche Gewalt AG Zwangsheirat AG (der kommunalen Gesundheitskonferenz) Gesundheit von Frauen und Mädchen in Bochum Arbeitskreis Bündnis für Mädchenarbeit Ausstellung Warnsignale häuslicher Gewalt, gezeigt im April 2012 im Bahnhof Langendreer. Im Rahmen der Ausstellung hat NORA Präventionsveranstaltungen für Schulklassen angeboten.
8 Wir bedanken uns bei allen unseren UnterstützerInnen und KooperationspartnerInnen! Beratung für Frauen und Mädchen NORA e.v. Kortumstr Bochum / Internet: Kontonr.: Sparkasse Bochum BKLZ
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