Anfeindungen gegenüber Geflüchteten und Engagierten - Wie verhalte ich mich?
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- Sylvia Vogel
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1 Anfeindungen gegenüber Geflüchteten und Engagierten - Wie verhalte ich mich? von Rechtsanwalt Yalçın Tekinoğlu, Heidelberg Vortrag am im Rahmen der Tagung und Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats BW, Stuttgart 1
2 Yalçın Tekinoğlu, verheiratet, 2 Töchter Jahrgang 1984, seit 2014 Rechtsanwalt Dürüst zuvor wiss. Mitarbeiter bei verschiedenen Großkanzleien Studium: Politikwiss., Jura, VWL in Hamburg, Heidelberg, Mannheim Marine-Offizierausbildung, Kadettenausbildung Gorch Fock Ehrenamt: islamischer Krankenhausseelsorger 2
3 Yalçın Tekinoğlu, verheiratet, 2 Töchter Jahrgang 1984, seit 2014 Rechtsanwalt Dürüst zuvor wiss. Mitarbeiter bei verschiedenen Großkanzleien Studium: Politikwiss., Jura, VWL in Hamburg, Heidelberg, Mannheim Marine-Offizierausbildung, Kadettenausbildung Gorch Fock Ehrenamt: islamischer Krankenhausseelsorger 3
4 4 Karte: CIA Factbook
5 Statistiken 5
6 Fallbeispiel 6
7 Beispiel: Angriff auf eine Muslimin mit/wegen Kopftuch Strafanzeige (Körperverletzung, Beleidigung, Volksverhetzung, Nötigung, Sachbeschädigung) Unterlassung, Schmerzensgeld, Feststellung, Kostenersatz / Schadensersatz Schwerbehinderung, Opferentschädigung etc. 7
8 Gewaltschutzverfahren 8
9 1 Abs. 1 GewSchG: Hat eine Person vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit einer anderen Person widerrechtlich verletzt, nicht: z.b. Ehre, Recht am Bild, Eigentum, etc. 9
10 1 Abs. 1 GewSchG: [ ] der Täter es unterlässt, 1. die Wohnung der verletzten Person zu betreten, 2. sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung der verletzten Person aufzuhalten, 3. zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich die verletzte Person regelmäßig aufhält, 4. Verbindung zur verletzten Person, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, aufzunehmen, 5. Zusammentreffen mit der verletzten Person herbeizuführen,der Täter es unterlässt, 10
11 Gewaltschutzverfahren: 1 Abs. 1 Satz 2 GewSchG (Befristung) 49 Abs. 1 FamGKG (2.000 ) 155 FamFG (1 Monat) 4 GewSchG (Strafandrohung) 214a FamFG (gerichtl. Bestätigung) 11
12 Härtefallleistung für Opfer extremistischer Angriffe 12
13 Haushaltsgesetz (Kapitel 0708, Titel ) Mittel des Deutschen Bundestages Akt der Solidarität der Gesellschaft mit dem Opfer Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer extremistischer Angriffe (vom ) abrufbar unter Publikationen/Opferhilfe/Richtlinie_Haerteleistung_extremistisch.pdf? blob=publicationfile&v=3 kein Rechtsanspruch 13
14 Billigkeitsentschädigung: Opfer extremistischer Übergriffe / terroristischer Straftaten hohe Wahrscheinlichkeit Antragsprinzip Haushaltsmittel des Bundestages 14
15 Antragsberechtigte das Opfer selbst Hinterbliebene (im Falle einer Tötung) jetzt auch Hinterbliebenengeld, seit , geregelt in 844 Abs. 3 BGB mittelbar Betroffene Nothelfer 15
16 Ersatzfähiger Schaden einmalige Geldleistung als Schmerzensgeld für Körperschäden für massive Bedrohungen für massive Ehrverletzungen für Unterhaltsschäden für Nachteile beim beruflichen Fortkommen 16
17 Ersatzfähiger Schaden einmalige Geldleistung als Schmerzensgeld für Körperschäden für massive Bedrohungen für massive Ehrverletzungen für Unterhaltsschäden kein Ersatz für Sachschäden für Nachteile beim beruflichen Fortkommen 17
18 einfaches Antragsformular: Antragsrecht auch für Angehörige / mittelbar Betroffene (Schockschaden) persönliche Angaben tatbezogene Angaben Abtretungserklärung 18
19 Antragsformular 19
20 20
21 21
22 22
23 Gebühren 23
24 Kostenerstattung RS-Versicherung Opfer-Rechtsschutz ( 3 Abs. 2 lit. l) ARB 2010) als Nebenkläger für eine erhobene öffentliche Klage [ ]. Voraussetzung ist, [ ] als Opfer einer Gewaltstraftat verletzt wurden. Eine Gewaltstraftat liegt vor bei [ ] Sie haben daneben Versicherungsschutz [ ] im Ermittlungsverfahren im Strafverfahren vor einem deutschen Gericht, [ ] 24
25 Kostenerstattung RS-Versicherung [ ]für den Antrag nach 1 Gewaltschutzgesetz, für den so genannten Täter-Opfer-Ausgleich [ ] auch Versicherungsschutz für die außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch und dem Opferentschädigungsgesetz unter folgenden Voraussetzungen: [ ] 25
26 Weiterführende Literatur/Links: (Opferhilfe) Gesetzgebungsverfahren/DE/Hinterbliebenengeld.html Doering-Striening, Handbuch Opferrechte, Nomos Verlag, 2012, 49 Peter, 1x1 des Opferanwalts, Dt. Anwaltsverlag, 2013, 39 26
27 Kontaktdaten: RA Yalçın Tekinoğlu Bergheimer Str. 147, Heidelberg , -73 (Fax) 27
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