Bericht über die Tätigkeit des Tierschutzbeauftragten von Berlin. Berichtszeitraum 1. August 2009 bis 31. Juli 2010

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1 Bericht über die Tätigkeit des Tierschutzbeauftragten von Berlin Berichtszeitraum 1. August 2009 bis 31. Juli 2010

2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung 3 2. Geschäftsstelle und Sprechstunden 3 3. Tätigkeitsschwerpunkte Berliner Forum Tierschutz und Berliner Tierschutztag Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine Hundehaltung und Hundeauslaufgebiete Stadttauben Freilebende Katzen Tierheim Hälterung von Speisefischen und Hummern Wildtiere im Zirkus Weitere Tierschutzprobleme Tierschutzbeiräte der Bundesländer Ausblick 7 4. Schlussbemerkung 7 Herausgeber Der Tierschutzbeauftragte von Berlin Dr. Klaus Lüdcke Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Oranienstraße Berlin

3 1. Vorbemerkung Der Tierschutzbeauftragte wurde zum von der Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Katrin Lompscher, in das Amt berufen. Die Tätigkeit des Tierschutzbeauftragten ist ehrenamtlich und gemäß der Vereinbarung über die Aufgaben und Stellung des Tierschutzbeauftragten zwischen ihm und der Senatsverwaltung auf zwei Jahre begrenzt. Vor Ablauf der ersten Amtszeit wurde die Vereinbarung bis zum (Abgeordnetenhauswahl/neue Legislaturperiode) verlängert. Zu den Aufgaben des Tierschutzbeauftragten gehört der jährliche Tätigkeitsbericht, der hiermit für den Zeitraum vom bis vorgelegt wird. Diesem Bericht sind Anlagen beigefügt, die zwar nicht das Aufgabengebiet des Tierschutzbeauftragten wiedergeben, aber von allgemeinem Interesse sind. Die Zahlen wurden im Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin und in den Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern der Berliner Stadtbezirke erhoben. 2. Geschäftsstelle und Sprechstunden Dem Tierschutzbeauftragten steht eine Geschäftsstelle zur Verfügung, die in der Gesundheitsverwaltung neben den Arbeitsräumen der mit Tierschutz beauftragten Verwaltungsmitarbeiter angesiedelt ist. Die dadurch ermöglichte Zusammenarbeit hat sich wiederum im Berichtszeitraum sehr gut bewährt. Die Sprechstunde des Tierschutzbeauftragten findet wöchentlich mittwochs von bis Uhr statt; sie dehnt sich aber durch die starke Inanspruchnahme und den Besucherverkehr bis in den Nachmittag aus. Darüber hinaus ist die Geschäftsstelle werktäglich von bis Uhr zu erreichen. Während der Sprechstunde und in der Geschäftsstelle, aber auch unter der privaten Telefonund Faxnummer des Tierschutzbeauftragten und der Mitarbeiterin, gingen im Berichtszeitraum über 1100 Auskunftsersuchen, Beschwerden und Hinweise auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in Berlin und im Umland ein. Zu dem Problemkreis Wildtiere im Zirkus gingen weitere 620 Hinweise, Anrufe und Mails ein. Jede Meldung wurde unverzüglich bearbeitet. Häufig ergaben sich daraus Lokaltermine, die wöchentlich zu drei bis vier Kontakten vor Ort führten, so zum Beispiel die Auswahl geeigneter Standorte für Taubenschläge. Der Vollzug des Tierschutzes liegt in Berlin und in den umliegenden Landkreisen bei den Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern. Bei Hinweisen des Landestierschutzbeauftragten wurde in kollegialer Zusammenarbeit unverzüglich gehandelt. Das führte über Ermahnungen und Anordnungen auch zur Beschlagnahme von Tieren, die dann im Tierheim in Falkenberg untergebracht wurden. Die von den bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelämtern im Jahr 2009 insgesamt erteilten Genehmigungen und Verfahren sind in der Anlage aufgeführt. Die auch dadurch bedingte ständige Überfüllung des Berliner Tierheims stellt nicht nur den äußerst engagiert handelnden Tierschutzverein Berlin vor große Probleme, auch die Verwaltungen sind gefordert, für die Tiere ausreichende Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Das gilt insbesondere für die ca. 160 sog. Listen- oder Kampfhunde, die nicht an neue Besitzer vermittelt werden können. 3. Tätigkeitsschwerpunkte Die Tätigkeitsschwerpunkte entsprachen in diesem Berichtszeitraum dem des Vorjahres. Standen zuerst die Wildtiere in der Stadt und Probleme mit Versuchstieren im Vordergrund - sie machten rund 40 % der Anfragen aus, obwohl der Tierschutzbeauftragte dafür nicht zuständig ist, haben sich Anfragen und Hinweise zu diesen beiden Themen nun auf ca. 10 % eingependelt. Das bedeutet nicht, dass das Interesse nachlässt. Gerade bezüglich der Wildschweine ist es nach wie vor groß. Doch Aufklärung und die Bereitschaft anderer Stellen, darüber mit der Bevölkerung zu sprechen, brachten für den Tierschutzbeauftragten eine Entlastung. 3

4 Da der Wunsch besteht, im Bericht des Tierschutzbeauftragten Zahlen auch über Tierversuche zu erfahren, wird in der Anlage die Statistik des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) über Tierversuche in Berlin 2009 beigelegt Berliner Forum Tierschutz und Berliner Tierschutztag Das Ende 2008 gegründete Berliner Forum Tierschutz hat sich als Gesprächs- und Informationskreis aller am Tierschutz in Berlin interessierten Organisationen und Vereine bewährt. Einbezogen sind auch die Amtstierärzte, die Tierärztekammer Berlin sowie die Tierschutzpolitischen Sprecher der Fraktionen im Abgeordnetenhaus. Auch die Presse wird über die Sitzungstermine informiert. Themen der alle zwei Monate stattfindenden Sitzungen waren vor allem Wildtiere im Zirkus und Taubenschläge für Stadttauben, Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine, finanzielle Probleme der Katzenschutzvereine und die Zusammenarbeit der Tierschutzvereine mit dem Tierheim. Am wurde der 2. Berliner Tierschutztag im Rathaus Charlottenburg abgehalten. Eine Ausstellung verschiedener Tierschutzvereine rundete die gut besuchte Veranstaltung ab. Senatorin Katrin Lompscher zeichnete während des Tierschutztages Ernst Ulich mit dem Berliner Tierschutzpreis und Melanie Scheel mit einem Ehrenpreis für langjährige Verdienste um die Tiere in unserer Stadt, vor allem um Tiere aus Tierversuchen, aus Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine Entsprechend dem Naturschutzrecht fordern die Tierschutzorganisationen ein Verbandsklagerecht, das ihnen die Möglichkeit gibt, auch dort für die Tiere einzutreten, wo es keinen privaten Klagegrund gibt. Nach Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz und in die Berliner Verfassung war die Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin dazu erwartet worden, nachdem bereits das Land Bremen die Verbandsklage eingeführt hatte. Das Abgeordnetenhaus hat einen entsprechenden Antrag jedoch abgelehnt. Aus diesem Grunde hat sich ein Bündnis Berliner Tierschutzpolitik, bestehend aus den drei größten, anerkannten Tierschutzvereinen gegründet, das u. a. auch das Verbandsklagerecht im Tierschutz durchsetzen will. Der Tierschutzbeauftragte hat in diesem Gremium Sitz und Rederecht Hundehaltung und Hundeauslaufgebiete Nach wie vor nehmen die Befassung mit der Hundehaltung und das Bemühen um eine größere Zahl von Hundeauslaufgebieten viel Zeit in Anspruch. In Berlin waren im Jahr Hunde steuerlich erfasst (2008: ). Probleme mit nicht artgerecht gehaltenen Hunden haben die bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter unverzüglich gelöst. Das Wissen um Hundehaltung und das Befolgen des Hundegesetzes (Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin) sind stark verbesserungsbedürftig. Ein Hundeführerschein auf freiwilliger Basis wird deshalb vom Tierschutzbeauftragten weiterhin angestrebt. Mit der Tierärztekammer Berlin wurde dafür ein kompetenter Ansprechpartner gefunden. Leider kann ein allseits anerkannter Hundeführerschein, der nach einer kompetenten Prüfung verliehen wird, noch nicht vorgelegt werden. Viele Klagen betreffen das Miteinander von Joggern, Spaziergängern, Müttern mit Kinderwagen und älteren Menschen mit Hunden. Wie so oft ist nicht das Tier, in diesem Fall der Hund, das Problem, sondern der Mensch am anderen Ende der Leine. Von den 12 Hundeauslaufgebieten in den Berliner Forsten macht vor allem das Auslaufgebiet im Grunewald östlich der Avus rund um die Grunewaldseen viel Ärger. Die Zerstörung von Natur und Seeufer erfordert hohen Erhaltungsaufwand und unerwünschte Zäune im Wald. 4

5 Weitere Beschwerden betreffen in der Badesaison das Freilaufen und Schwimmen von Hunden an Badestellen für Menschen. In den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und in Tempelhof-Schöneberg gibt es jeweils zwei weitere Hundeauslaufgebiete, darunter auf dem ehemaligen Flughafengelände. Die östlichen Bezirke sind noch immer unterversorgt. Mit Bürgerinitiativen zur Einrichtung von Auslaufgebieten oder Hundegärten und den Bezirksämtern wird zusammengearbeitet. Nach wie vor ist aber festzustellen: Von Anwohnern und der Polizei wird der - von der Presse gleichwohl nicht geteilte - Eindruck bestätigt, dass sich in der Nähe von Auslaufgebieten und Kottütenspendern das Hundekotproblem fast erledigt hat; dort ist die Stadt sauber. In bestimmten verkoteten Kiezen ist die Situation unverändert: Die Nachbarn gucken weg und warten auf Ordnungsamt und Polizei Stadttauben Über Stadttauben wird in Berlin weiterhin gestritten. Da es kein Fütterungsverbot gibt, wird gerade dort gefüttert (Viadukte, Bahnhöfe), wo es am meisten auffällt und Gebäude und Menschen belastet. Gesundheitliche Gefahren gehen von den Tauben nicht aus. An verkehrsreichen Plätzen sind jedoch die Tauben gefährdet. Wie in vielen deutschen Städten wird auch in Berlin die Konzentration der Tauben in Taubenschlägen oder -häusern angestrebt. Hier können die Eier zur Populationsminderung gegen Toneier ausgetauscht und kranke oder verletzte Tauben behandelt werden. Das Füttern an Orten, an denen es unerwünscht ist, entfällt. Mit Unterstützung des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin konnte in den Stadtbezirken eine Entwicklung pro Taubenschlag angestoßen werden. Die ersten Standorte sind ermittelt und der Bau von Taubenschlägen beginnt. Zur Zeit wird von ca Stadttauben in Berlin ausgegangen. Ungefähr davon fallen jährlich als Beute dem flächendeckend in Berlin vertretenen Habicht und dem Wanderfalken zum Opfer. Im Verkehr, auf den Spikes an und in den Netzen vor Häusern verletzte Tauben werden u. a. vom Avian Vogelschutz-Verein e. V. und dem Tierheim unentgeltlich versorgt Freilebende Katzen Die sogenannten Streunerkatzen werden von vielen ehrenamtlichen Helfern an Futterplätzen betreut und für die Kastration eingefangen. Für ca (Katzenschützer sprechen von ) freilebende Katzen das tägliche Futter aufzubringen, fällt ihnen, vor allem den Rentnern und den Hartz-IV-Empfängern, schwer. Oft muss die Tiertafel mit Futterspenden helfen. Unverständlich ist das gelegentliche Entfernen oder Zerstören von Futterhäusern, da Hausverwaltungen der irrigen Ansicht sind, dass Futterplätze für Katzen Ratten anziehen. In Gesprächen mit Hausverwaltungen und mit Unterstützung der Medien konnten einige inzwischen zum Umdenken bewegt werden Tierheim Das Tierheim des Tierschutzvereins Berlin und die dort angesiedelte Tiersammelstelle sind kontinuierlich überbelegt. Trotz finanzieller Probleme werden neue Tierhäuser mit erheblichen Kosten ohne staatliche Unterstützung errichtet. Eine städtische Auffangstation für Wildtiere (s. das diesjährige Mauerseglerproblem) fehlt in Berlin. Wirtschaftliche Gründe führen immer häufiger dazu, dass Tiere abgegeben werden. Ein großes Problem stellt trotz sachkundiger Aufklärung - auch durch die Medien - das private Tiersammeln (animal hoarding) dar, das schließlich in einer Beschlagnahme der Tiere (Vögel, Affen, Hunde und Katzen) und einer Aufnahme im Tierheim endet. 5

6 Wirtschaftliche Notlagen bei Tierhaltern führten auch zur starken Inanspruchnahme der Tiertafel in Berlin-Treptow Hälterung von Speisefischen und Hummern Immer weniger Lebensmittel- und Fischgeschäfte in Berlin bieten lebende Speisefische und Hummer an. Gegen deren Haltung und Schlachtung gibt es Proteste aus der Bevölkerung. Oft werden Tiere auch verletzt. Hier greifen die bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter unverzüglich ein. Die Hummerhälterung wurde inzwischen von österreichischen Gerichten als Tierquälerei bestätigt. Lebendhälterung und die von Natur- und Tierschützern als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz angesehene Weißfischbefischung in Berliner Gewässern werden ein Schwerpunkt auf dem 3. Berliner Tierschutztag sein Wildtiere im Zirkus In Berlin und bundesweit wird von vielen Menschen die Haltung und das Vorführen von Wildtieren in der Manege von Wanderzirkussen beklagt. Die verantwortlichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter müssen mit Zirkusleitlinien und einem Säugetiergutachten arbeiten, die nach Aussage von Wildtierexperten veraltet sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Deshalb werden z. Z. von der Bundesregierung neue Zirkusleitlinien und ein Säugetiergutachten erarbeitet. Ungeachtet dieser wohl noch Jahre dauernden Arbeiten wird in Berlin weiter an der Beendigung der Auftritte von Wildtieren im Zirkus gearbeitet mit Unterstützung der Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Katrin Lompscher. Aus Berlin ging auch eine endlich beachtete Initiative zur Beendigung der tierschutzwidrigen und den Kindern ein falsches Bild von Affen und ihrem Verhalten vermittelnden ZDF-Serie Unser Charlie aus Weitere Tierschutzprobleme Kutschpferde Den Tierschutzproblemen mit Kutschpferden vor dem Brandenburger Tor und Unter den Linden wurde mit den Berliner Leitlinien für Kutschpferde abgeholfen. Es gab keine Beschwerden im Berichtszeitraum. Polizei und Veterinäramt Mitte kontrollieren erfolgreich. Stadtbären Da bei der Erarbeitung eines neuen Säugetiergutachtens durch die Bundesregierung für die Bärenhaltung größere Gehege gefordert werden, wird weiterhin an der Unterbringung von Maxi und Schnute in einem Bärenpark gearbeitet. Beschwerden und Anregungen Die Haltung von Zierfischen und Nagetieren in Zoogeschäften, Zwingerhaltung und Verhaltensstörungen von Tieren im Zoo und im Tierpark und Tierbörsen führen weiterhin zu Beschwerden und Anregungen beim Tierschutzbeauftragten. Die Zertifizierung von Kinderbauernhöfen wird weiterhin angestrebt. Die Finanzierung ist noch nicht gesichert. Die früher häufig beanstandete Tierhaltung auf dem Gutshof Britz ist nach der Zertifizierung vorbildlich. Nach wie vor mangelt es erheblich am Verständnis über die Belange der Tiere. Deshalb wird an der Intensivierung des Tierschutzunterrichts an Berliner Schulen und in Tierschutzinstitutionen intensiv gearbeitet. 6

7 3.10. Tierschutzbeiräte der Bundesländer Am 3. und fand auf Einladung des Tierschutzbeauftragten die Sitzung der Tierschutzbeiräte aller Bundesländer im Abgeordnetenhaus von Berlin statt. Sie wurde auch durch die Teilnahme der Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Katrin Lompscher, und der tierschutzpolitischen Sprecher der SPD- und der CDU-Fraktion, Daniel Buchholz und Gregor Hoffmann, so erfolgreich, dass auch die Sitzung 2010 in Berlin stattfinden wird. Dieses Mal am 2. und im Deutschen Bundestag. Durch die Internetpräsenz und Vorträge in anderen Bundesländern sowie durch Mund-zu- Mund-Propaganda ist die Tätigkeit des Tierschutzbeauftragten in den anderen Bundesländern bekannt geworden. Trotz des Hinweises, dass seine Kompetenz an der Stadtgrenze endet, gibt es laufend Anfragen und Hinweise. Auch denen wird in kollegialer Zusammenarbeit mit den örtlichen Verantwortlichen unverzüglich nachgegangen. Da inzwischen auch die Bundesländer Bremen und Saarland einen Tierschutzbeauftragten berufen wollen, wurde bei der Einrichtung der neuen Institution beraten Ausblick Am findet der 3. Berliner Tierschutztag statt, auf dem auch wieder der Berliner Tierschutzpreis verliehen wird. Ab sofort können Vorschläge eingereicht werden. 4. Schlussbemerkung Es ist wiederum festzustellen, dass trotz intensiver Arbeit der Tierschützer viele Probleme noch nicht gelöst sind. An der Unterstützung des Tierschutzbeauftragten durch die für den Tierschutz in Berlin Verantwortlichen und die Tierschutzvereine hat es nicht gefehlt. Ihnen danke ich für ihre Unterstützung. 7

8 Anlage 1: Genehmigungen und Verfahren der bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter im Jahr 2009 Gefährliche Tiere: 111 Neugenehmigungen in 2009, Gesamtstand: ca. 511 Haltungen - 80 Genehmigungen nach 11 TSchG - 4 Genehmigungen nach der VO (EG) 1/2005 (Tierschutztransport-VO) erteilt Tierhaltungen überprüft (private+gewerbliche) Bußgeldverfahren eingeleite wegen Verstoß gegen tierschutzrechtl. Vorschriften Verwarnungen ausgesprochen (mit und ohne Verwarnungsgeld) Hunde wurde auf ihre Gefährlichkeit untersucht x Anordnung von Leinen- und/oder Maulkorbzwang

9 Anlage 2: Veröffentlichung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales zu den Versuchstierzahlen und eine Aufstellung der Zahlen nach Tierarten gegliedert 2009 wurden insgesamt Wirbeltiere gemeldet, die zu wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt wurden. Gegenüber 2008 ist das ein Anstieg um 0,8% (3122 Tiere). Damit ist der Anstieg erneut deutlich geringer ausgefallen als in den Vorjahren, so dass sich hier eine Trendwende abzuzeichnen scheint. Der Anstieg der Tierzahlen wird wieder ausschließlich durch die Nutzung von Mäusen verursacht (5300 Tiere). Mäuse stellen mit Tieren 83% der eingesetzten Wirbeltiere dar. Gestiegen ist auch die Zahl des eingesetzten Meerschweinchen, Pferde, Schweine, Affen, Vögel, Fische und anderer Säugetiere (Insektenfresser). Deutlich niedriger als 2008 fällt dagegen der Einsatz von Hamstern, anderen Nagetieren (Wüstenrennmäuse), Kaninchen, Hunden und Amphibien aus. Transgene Tiere Es wurden insgesamt transgene Tiere gemeldet. Der Anteil transgener Tiere ging gegenüber 2008 um 2448 Tiere zurück. Gentechnisch veränderte Mäuse machen mit den Hauptteil dieser Tiere aus. 48% der eingesetzten Mäuse waren gentechnisch verändert. Andere transgene Tiere sind Ratten (2730) und Fische (781). Differenziert nach Rechtsgrundlagen Betrachtet man die gemeldeten Tierzahlen im Zusammenhang mit den jeweiligen Rechtsgrundlagen des Tierschutzgesetzes wird deutlich, dass der Einsatz von Wirbeltieren in Tierversuchen nach 7 Abs. 1 TierSchG um 2835 Tiere (+2%) wieder leicht angestiegen ist. Statt wurden Tiere (43% aller gemeldeten Tiere) in Tierversuchen eingesetzt. Der Einsatz von Mäusen im Tierversuch ist gegenüber 2008 um 5% (6.018 Tiere) gestiegen Tiere (57%) wurden zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendet. Davon wurden Tiere ohne weitere Vorbehandlung zur Gewinnung von Organen und Zellen getötet ( 4 Abs. 3 TierSchG). Gegenüber 2008 ist das ein Rückgang um 9% (-7465). Zurückgegangen ist mit 5312 Meldungen auch die Anzahl der Tiere (-1559; 23%), die zur Gewinnung von Produkten nach 10a TierSchG verwendet wurden. Im Rahmen von 10 TierSchG (Aus-, Fort- und Weiterbildung) sind mit erneut mehr Tiere (+1187, 17%) eingesetzt worden. Gestiegen ist auch der Einsatz von Tieren im Zusammenhang mit der Entnahme von Organen nach 6 Abs. 1 Nr. 4 TierSchG von auf (+8.124, 6%). Das verursacht auch die Erhöhung der Gesamttierzahl und ist bedingt durch die weitere Zunahme des Einsatzes bzw. der Entwicklung von gentechnisch veränderten Tieren. Um zu prüfen, ob die entwickelten oder gezüchteten Mäuse tatsächlich die beabsichtigte genetische Veränderung tragen, muss etwas Gewebe der Tiere untersucht werden. Dazu werden in vielen Fällen einige Millimeter des Schwanzes der jungen Mäuse genutzt. Diese sog. Schwanzspitzenbiopsie ist nach dem Tierschutzgesetz anzeigepflichtig. Die Tiere erleiden in diesem Zusammenhang keinen weiteren Schaden. Der Anstieg dieser Zahlen verdeutlich, dass die Entwicklung und Zucht gentechnisch veränderter Mäuse weiter zugenommen hat waren insgesamt 1568 meldepflichtige Vorhaben registriert, davon 925 Tierversuche nach 7 Abs. 1 Tierschutzgesetz. 423 (27%) der meldepflichtigen Vorhaben, davon 304 Tierversuche wurden 2009 nicht bearbeitet. Eingesetzte Tiere nach Tierart Mäuse Ratten Meerschweinschen 503 Hamster 753 Andere Nagetiere 459 Kaninchen 580 Katzen 8 Hunde 315 Frettchen 5 Pferde, Esel, Maultiere u. Maulesel 40 Schweine 730 Ziegen 8 Schafe 130 Rinder 55 Affen 187 Andere Säugetiere 71 Andere Vögel Amphibien Fische 3.850

10 Anlage 3: Hundeauslaufgebiete in den Berliner Bezirken Hundeauslaufgebiete in den Berliner Bezirken Lichtenberg Hundesportplatz Wartenberger Str. 120, Berlin privat Hundesportplatz Arnimstraße, Berlin privat Hundeauslaufplatz Hausvaterweg 39, Berlin privat Dolgenseestr./Hönower Weg, Berlin ca. 0,8 ha Land Berlin Teilflächen zwischen. Pablo-Picasso-Str. und Seehausener und Hohenschönhauser Str. ca. 1,2 ha Land Berlin Bezirksamtsbeschluss vom keine weiteren Flächen vorhanden. Pflege und Unterhaltung von Hundeauslaufgebieten ist keine öffentliche Aufgabe und wird nicht budgetiert. Die Einrichtung und Unterhaltung weiterer Hundeauslaufgebiete (insbesondere in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen) ist mit Blick auf die fehlende gesetzliche Verpflichtung und die Kosten in Anbetracht der Berliner Haushaltssituation nicht opportun Mitte Volkspark Rehberge (am schwarzen Graben) m² Land Berlin Volkspark Humboldthain (Gustav-Meyer-Allee) m² Land Berlin Vinetaplatz ca.300 m² Land Berlin Versuch des Bezirkes ist gescheitert, Brachflächen (z.b. Rückstaubecken) zeitlich begrenzt als Hundeauslauf bzw. -spielplatz zu nutzen. Im Bereich der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie öffentlichen Straßenlandes sind keine Flächen zur Nutzung als Hundeauslaufgebiet vorhanden. Neukölln Volkspark Hasenheide m² Land Berlin Bezirk ist dicht besiedelt. Für die große Bevölkerungszahl zu wenig Grün- und Erholungsflächen vorhanden. Bezirk sieht keine Möglichkeit, in öffentlichen Grünanlagen weitere Hundeauslaufgebiete auszuweisen. Waldflächen sind im Bezirk nicht vorhanden. Marzahn-Hellersdorf im Stadteil Marzahn,südlich des Nordringes Weitere Flächen wären vorhanden, aber keine Mittel für Sicherungsmaßnahmen wie Zäune, BSR-Kosten und Reinigungs- und Pflegekosten. nördlich des Klärwerkes Steglitz-Zehlendorf Gebiet entlang des Schlachtensees Berliner Forsten Gebiet entlang der Krummen Lanke Grunewald Wannsee-Düppel Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen lassen Nutzung als Hundeauslaufplatz in der Regel nicht zu. Freiflächen sind Gartendenkmale oder Landschaftsschutzgebiete. Kleine Anlagen liegen in Wohngebieten mit dichter Bebauung. Keine weiteren Flächen können bereitgestellt werden. Tempelhof-Schöneberg Tempelhofer Weg m² Land Berlin Weitere landeseigene Flächen, die als Hundeauslaufgebiete geeignet wären, sind nicht vorhanden. Pankow Arkenberge ca. 40 ha Mauerpark ca m² Buch Berliner Forsten Einrichtung weiterer Hundeauslaufgebiete derzeit nicht vorgesehen. Charlottenburg-Wilmersdorf Jungfernheide m² Tegeler Weg m² Volkspark Wilmersdorf 800 m² Grunewald Berliner Forsten

11 Reichsstraße/Spandauer Damm m² Bundesallee (Mittelstreifen)/Ecke Hohenzollerndamm ca. 800 m² Reinickendorf Frohnau Berliner Forsten Tegel Süd Hundegarten am Schäfersee (konzipiert von Stadt und Hund) Aus Sicht des Bezirkes sind keine weiteren Flächen zur Nutzung als Hundeauslaufgebiet vorhanden. Friedrichshain-Kreuzberg Gürtelstraße m² Land Berlin Teilfläche Volkspark Friedrichshain (Eingang Virchowstraße) Land Berlin Revaler Str. 19 privat Keine weiteren Hundeauslaufplätze geplant. Treptow-Köpenick Fläche an der Forsthausallee Land Berlin Keine weiteren Flächen. Spandau Spandauer Forst Stadtpark Berliner Forsten Pichelswerder/Tiefwerder Kladow Bechsteinweg/Fuchsberge Hakenfelde Keine weiteren Flächen.

12 Anlage 4a: Hundebissstatistik 2008 Fälle, in denen Menschen verletzt oder gefahrdrohend angesprungen wurden Fälle, in denen ausschließlich Hunde verletzt wurden Hunderasse 1. Pitbull American Staffordsh. Terrier Bull Terrier Tosa Inu Bullmastiff Dogo Argentino Fila Brasileiro Mastin Espanol Mastino Napoletano Mastiff Mischling - gefährl. Hund Summe Mischlinge Basset Beagle Bergamasker Berner Sennenhund Bernhardiner Bobtail Boxer Briard Chow Chow Cocker Spaniel Collie Dackel Dalmatiner Dobermann Dogge Dogue de Bordeaux Golden Retriever Hirtenhund Hovawart Husky (Sibirian) Irish Setter Jagdhunde Kaukasischer Owtcharka Kuvasz Labrador Retriever Leonberger Lhasa Apso Malamut (Alaskan) Malteser Münsterländer(Kleiner/Großer) Neufundländer Pekinese Pudel Rehpinscher (Zwergpinscher) Rhodesian Ridgeback Rottweiler Schäferhund (Deutscher) Schnauzer Shih Tzu Spitz Staffordshire Bull Terrier Terrier Weimaraner Windhund Yorkshire Terrier sonst. oder unbekannte Rasse Summe Gesamt Endsumme

13 Anlage 4b: Hundebissstatistik 2009 Fälle, in denen Menschen verletzt oder gefahrdrohend angesprungen wurden Fälle, in denen ausschließlich Hunde verletzt wurden Hunderasse 1. Pitbull American Staffordsh. Terrier Bullterrier Tosa Inu Bullmastiff Dogo Argentino Fila Brasileiro Mastin Espanol Mastino Napoletano Mastiff Mischling - gefährl. Hund Summe Mischlinge Basset Beagle Bergamasker Berner Sennenhund Bernhardiner Bobtail Boxer Briard Bulldogge Chow Chow Cocker Spaniel Collie Dackel Dalmatiner Dobermann Dogge Dogue de Bordeaux Golden Retriever Hirtenhund Hovawart Husky Irish Setter Jagdhunde Kaukasier Kuvasz Labrador Retriever Leonberger Lhasa Apso Alaskan Malamute Malteser Münsterländer Neufundländer Pekingese Pudel Rehpinscher (Zwergpinscher) Rhodesian Ridgeback Rottweiler Schäferhund (Deutscher) Schnauzer Shi Tzu Spitz Staffordshire Bullterrier Terrier Weimaraner Windhund Yorkshire Terrier sonst. oder unbekannte Rasse Summe Gesamt

14 Die Gesamtzahl der amtlich registrierten Bissvorfälle ist im Jahre 2009 im Vergleich zu 2008 deutlich zurückgegangen. Damit hält die seit mehreren Jahren festzustellende positive Entwicklung der Bissvorfälle weiter an.

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