Bericht über die Tätigkeiten des Tierschutzbeauftragten vom bis zum
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1 Dr. Klaus Lüdcke Tierschutzbeauftragter des Landes Berlin bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Bericht über die Tätigkeiten des Tierschutzbeauftragten vom bis zum
2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung 3 2. Geschäftsstelle und Sprechstunde Zusammenarbeit mit Behörden und Vereinen 4 3. Tätigkeitsschwerpunkte Berliner Forum Tierschutz, Berliner Tierschutztag, Bündnis Tierschutzpolitik Berlin Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine Hundehaltung, Hundeauslaufgebiete, Hundegesetz, Hundeführerschein Stadttauben Freilebende Katzen Tierheim Hälterung von Speisefischen und Hummern Wildtiere im Zirkus Weitere Tierschutzprobleme Tierschutzbeiräte der Bundesländer/Tierschutzbeauftragte Ausblick Schlussbemerkung 12
3 Tätigkeitsbericht 1. Vorbemerkung Der Tierschutzbeauftragte arbeitet ehrenamtlich und ist politisch und administrativ unabhängig. Ich wurde zum von der damaligen Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Katrin Lompscher, in das Amt berufen. Gemäß der Vereinbarung über die Aufgaben und Stellung des Tierschutzbeauftragten zwischen der Senatsverwaltung und mir war die Amtszeit zunächst auf zwei Jahre begrenzt. Vor Ablauf der ersten Amtszeit wurde die Vereinbarung bis zum (Abgeordnetenhauswahl/neue Legislaturperiode) verlängert. Seitdem bin ich kommissarisch tätig. Aus gesundheitlichen Gründen kommt eine weitere Amtszeit für mich nicht in Betracht. Damit ist dieser Tätigkeitsbericht auch mein Abschlussbericht. Zu den Aufgaben des Tierschutzbeauftragten gehört der jährliche Tätigkeitsbericht, der hiermit für den Zeitraum vom bis vorgelegt wird. Dem Bericht sind informative Anlagen (Beißstatistik, Versuchstierzahlen, Hundeauslaufgebiete, Genehmigungen und Verfahren der bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter, Nutztierbestand, Projekt Wildtierpflege) beigefügt, die nicht das Aufgabengebiet des Tierschutzbeauftragten wiedergeben und deren Zahlen im Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, in den Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern der Berliner Stadtbezirke, beim Amt für Statistik, dem NABU und gemeinsam mit dem Projektbüro Stadt & Hund erhoben wurden. 2. Geschäftsstelle und Sprechstunden Dem Tierschutzbeauftragten steht eine Geschäftsstelle zur Verfügung, bisher in der Gesundheitsverwaltung, jetzt in der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, die neben den Arbeitsräumen der mit Tierschutz beauftragten Verwaltungsmitarbeiter angesiedelt ist. Die dadurch mögliche Zusammenarbeit hat sich im Berichtszeitraum wieder sehr gut bewährt. Den Kolleginnen und Kollegen, die mich bei meiner Arbeit unterstützt haben, danke ich vielmals. Die Geschäftsstelle ist werktäglich von 9.00 bis Uhr zu erreichen. Die Sprechstunde des Tierschutzbeauftragten findet wöchentlich mittwochs von bis Uhr statt. In der Praxis hat sie sich allerdings wegen der zahlreichen Anrufer und Besucher nahezu immer bis in den Nachmittag ausgedehnt. Telefonisch, per Mail, SMS oder Fax ist der Tierschutzbeauftragte täglich quasi rund um die Uhr zu erreichen sowohl unter den Dienstadressen als auch unter der privaten Telefonnummer. Das wird von der Bevölkerung auch (aus-)genutzt. Im Berichtszeitraum gab es rund Beschwerden, Hinweise und Fragen zum Bereich Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in Berlin und im Umland. Zum Problemfeld Wildtiere im Zirkus gingen weitere 400 Hinweise, Anrufe und Mails ein. Jede Meldung wurde unverzüglich bearbeitet. Häufig ergaben sich daraus Lokaltermine. In der Regel führte das pro Woche zu drei bis vier Kontakten vor Ort, so zum Beispiel die Auswahl geeigneter Standorte für betreute Taubenschläge
4 Diese Zahlen machen deutlich, dass die Kapazitätsgrenzen des Tierschutzbeauftragten und der Geschäftsstelle erreicht, zu einigen Zeiten überschritten sind Zusammenarbeit mit Behörden und Vereinen Ohne die Hilfe verschiedener Tierschutzorganisationen (Tierschutzverein für Berlin, Deutscher Tierschutzbund, AVIAN Vogelschutzverein e. V.) und des Bündnisses Tierschutzpolitik Berlin wären die an den Tierschutzbeauftragten herangetragenen Arbeiten nicht zu erledigen. Für diese Hilfe danke ich den Berliner Tierschützern herzlich. Der Vollzug des Tierschutzrechts liegt in Berlin und in den umliegenden Landkreisen bei den Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern. Bei Hinweisen des Landestierschutzbeauftragten auf Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen wurde in kollegialer Zusammenarbeit unverzüglich gehandelt. Die von den Veterinär- und Aufsichtsämtern ergriffenen Maßnahmen reichten dabei von Ermahnungen, über Anordnungen bis hin zur Beschlagnahme von Tieren, die dann im Tierheim Falkenberg untergebracht wurden. Die von den bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern im Jahr 2011 insgesamt erteilten Genehmigungen und Verfahren sind in Anlage 1b aufgeführt. Die auch dadurch bedingte ständige Überfüllung des Berliner Tierheims stellt nicht nur den äußerst engagiert handelnden Tierschutzverein für Berlin vor große Probleme. Auch die Verwaltungen sind gefordert, für die Tiere ausreichende Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Das gilt insbesondere für die ca. 150 sogenannten Listen- oder Kampfhunde, die über einen sehr langen Zeitraum (bis zu 400 Tage) das Tierheim bevölkern und nicht an neue Besitzer vermittelt werden können. Für die in der Tiersammelstelle beim Tierheim abgegebenen Tiere hat das Land Berlin zwar 2011 ca gezahlt, dem Tierheim entstand aber bei der Betreuung der teilweise nicht oder erst nach langer Zeit vermittelten Tieren nach eigenen, behördlich noch nicht überprüften Angaben ein Defizit von ca. 3,46 Millionen, das aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden aus der Berliner Bevölkerung gedeckt werden musste. Ähnlich, wenn auch deutlich geringer, stellt sich die finanzielle Situation für die anderen ehrenamtlich arbeitenden Tierschutzvereine dar. Angestiegen ist im Berichtszeitraum die Zahl der Anfragen und Mails zu Wildtieren. Fragen zum Umgang mit diesen sich in der Stadt wohlfühlenden Nachbarn (Wildschweine, Füchse, Waschbären, Marder) gehören zwar nicht zum Aufgabenkreis des Tierschutzbeauftragten und stellen nur in sehr seltenen Fällen ein Tierschutzproblem dar. Letzteres war zum Beispiel bei der verabscheuungswürdigen Quälerei von Kröten nahe der Krummen Lanke gegeben, zu der es viele Anrufe und Mails gegeben hat. Wildtiere in der Stadt beunruhigen aber viele Berliner Bürgerinnen und Bürger. Und vom Tierschutzbeauftragten verlangt man Rat und Tat, wobei die Tat immer das Entfernen dieser Tiere aus der Nachbarschaft bedeutet. Hier wird auf den Wildtierbeauftragten des Senats, das Landesforstamt und die Natur- und Grünflächenämter der Bezirke verwiesen. Das Tierheim des Tierschutzvereins für Berlin versorgt jährlich rund 400 Wildtiere auf eigene Kosten, die von Bürgern gebracht werden, weil sie nicht wissen, wohin - 4 -
5 sonst mit ihnen, oder die durch Tierschutzeinsätze des Tierschutzvereins gerettet werden (z. B. Schwäne mit Angelschnur im Hals, Waschbärenbabys). Zusätzlich zu den Tierschutzmaßnahmen der Veterinärämter mussten die zwei Tierschutzberater des Tierschutzvereins ca Einsätze fahren. Beim Projekt Wildtierpflege des NABU wurden im letzten Jahr ca. 410 hilfsbedürftige Tiere jährlich versorgt (Anlage 6), weitere ca Tiere in der Kleintierklinik der Freien Universität in Düppel. Dazu kommen noch ca Tiere bei kleineren Tierschutzvereinen (so ca. 750 Tauben im Jahre 2011 beim AVIAN Vogelschutzverein e. V., beim Stadtvogel e. V., ehrenamtlichen Tierpflegern und sog. Päpplern). Die für den Artenschutz in Berlin zuständige Stelle bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt schätzt, dass jährlich von hilfsbedürftig aufgegriffenen Wildtieren in Berlin ausgegangen werden muss. 3. Tätigkeitsschwerpunkte Die Tätigkeitsschwerpunkte entsprachen in diesem Berichtszeitraum denen des Vorjahres. Standen zuerst die Wildtiere in der Stadt und Probleme mit Versuchstieren im Vordergrund - sie machten rund 40 % der Anfragen aus, obwohl der Tierschutzbeauftragte dafür nicht zuständig ist - so haben sich Anfragen und Hinweise auf diese Problemkreise nun auf ca % (leichter Anstieg) eingependelt. Das bedeutet nicht ein nachlassendes Interesse, vor allem nicht bezüglich des Wildschweinproblems. Doch Aufklärung und die Bereitschaft anderer Stellen, darüber mit der Bevölkerung zu sprechen, brachten eine Entlastung. Da der Wunsch besteht, auch im Bericht des Tierschutzbeauftragten Zahlen über Tierversuche zu erfahren, wird in Anlage 2 die Statistik des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) über Tierversuche in Berlin vorgelegt Berliner Forum Tierschutz, Berliner Tierschutztag, Bündnis Tierschutzpolitik Berlin Das 2008 gegründete Berliner Forum Tierschutz hat sich als Gesprächs- und Informationskreis aller am Tierschutz in Berlin interessierten Organisationen und Vereine wiederum bewährt. Einbezogen sind die Amtstierärzte, die Tierärztekammer Berlin sowie die Tierschutzpolitischen Sprecher der Fraktionen im Abgeordnetenhaus, die auch die Einladungen in das Abgeordnetenhaus von Berlin ermöglichen. Die Presse wird ebenfalls über die Sitzungstermine informiert. Themen der alle zwei Monate stattfindenden Sitzungen waren vor allem Wildtiere im Zirkus und Taubenschläge für Stadttauben, Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine, finanzielle Probleme der Katzenschutzvereine sowie die Kastration und das Chippen von Streunerkatzen nach dem Paderborner Modell (in Berlin: Kuscheln ohne Folgen, s. 3.5.). Am wurde der 4. Berliner Tierschutztag im Bürgersaal des Rathauses Zehlendorf abgehalten. Eine kleine Ausstellung verschiedener Tierschutzvereine rundete die gut besuchte Veranstaltung ab
6 Die damalige Senatorin Katrin Lompscher zeichnete während des Tierschutztages Frau Brigitte Jenner (Tierversuchsgegner Berlin und Brandenburg e. V.) mit dem Berliner Tierschutzpreis sowie Herrn Heinz Knaut (Katzengarten Grünau) und die Berliner Feuerwehr mit einem Ehrenpreis für langjährige Verdienste um die Tiere in unserer Stadt aus; die Feuerwehr fährt ca Einsätze für Tiere im Jahr. Die Arbeit im Bündnis Tierschutzpolitik Berlin (Gründung im Jahre 2010 durch den Tierschutzverein für Berlin, die Tierversuchsgegner Berlin-Brandenburg, den Bund gegen den Missbrauch der Tiere und den Tierschutzbeauftragten), dessen Federführung z. Zt. die Tierversuchsgegner Berlin und Brandenburg e. V. inne haben, wurde kontinuierlich fortgesetzt. Erfolgreich war der Start der Kampagne Kuscheln ohne Folgen für die Kastration und Kennzeichnung von Freigängerkatzen. Das Bündnis wird weiterhin die tierschutzpolitischen Aktivitäten auf Landesebene vorantreiben: Verbandsklagerecht, Reduzierung der Tierversuche, Jugendtierschutz, Schaffung eines Heimtiergesetzes, Ausweisung von Hundeauslaufflächen, Verbot der Wildtiere im Zirkus. Der Tierschutzbeauftragte hat in dieser Tierschutzinstitution Sitz und Rederecht. Die Bündnisveranstaltung am in der Urania Die Zeit ist reif für eine Forschung ohne Tierversuche war ein großer Erfolg Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine Entsprechend dem Naturschutzrecht fordern die Tierschutzorganisationen mit meiner Unterstützung ein Verbandsklagerecht, das ihnen ermöglicht, auch dort für die Tiere einzutreten, wo es keinen privaten Klagegrund gibt. Nach Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz und in die Berliner Verfassung ist die Zeit dafür reif, nachdem bereits das Land Bremen die Verbandsklage eingeführt hat. Nach Bremen beabsichtigen weitere Bundesländer nachzuziehen (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg). Von der Bundesregierung erwarte ich, dass das Verbandsklagerecht bundesweit im Tierschutzgesetz verankert wird Hundehaltung, Hundeauslaufgebiete, Hundeführerschein In Berlin waren im Jahr Hunde steuerlich erfasst. Da liegt es auf der Hand, dass das Thema Hunde sehr viel Zeit in Anspruch genommen hat, ob generell bei Fragen zur Hundehaltung oder beispielsweise das Werben für mehr Auslaufgebiete. Probleme mit nicht artgerecht gehaltenen Hunden haben die bezirklichen Veterinärund Lebensmittelaufsichtsämter unverzüglich gelöst. Viele Klagen betreffen das Miteinander von Joggern, Spaziergängern, Müttern mit Kinderwagen und älteren Menschen mit Hunden. Wie so oft ist nicht das Tier, der Hund, das Problem, sondern der Mensch am anderen Ende der Leine. Ich habe mich deshalb nicht erst seit meiner Zeit als Tierschutzbeauftragter für einen Hundeführerschein auf freiwilliger Basis eingesetzt. Der sogenannte Hundeführerschein, den der Halter, nicht der Hund, ablegen kann, wäre meiner Ansicht nach kein Berliner Alleingang, sondern ist bundesweit im Gespräch. Die AG der Amtstierärzte war mir bei diesem Anliegen ein kompetenter Ansprechpartner. Ein Entwurf dieser AG und einer der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen liegen vor. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz will durch eine breite Bürger
7 beteiligung (Foren zum Hundegesetz) zu einem im Abgeordnetenhaus zu verabschiedenden Entwurf kommen. Deshalb kann ich einen allseits anerkannten Hundeführerschein auf wissenschaftlicher Grundlage, der nach einer Sachkundeprüfung erteilt wird, heute nicht vorlegen. Als Tierschutzbeauftragter plädiere ich bei dem neuen Hundegesetz für die Abschaffung der meiner Meinung nach wissenschaftlich nicht begründbaren Rassenliste. Das Gesetz sollte die Stadt sicher und sauber, die Hunde sozialer und die Halter von Hunden kenntnisreicher und verantwortlicher machen. Die in Berlin nicht seltenen Hundehasser haben in diesem Frühjahr durch das Auslegen von Giftködern mit Rattengift, Nägeln und Glasscherben Empörung hervorgerufen. Hier wurde die Bevölkerung vor den Osterfeiertagen gewarnt, auch um zu vermeiden, dass kleine Kinder Giftköder mit Geschenken verwechseln. Von den 12 Hundeauslaufgebieten in den Berliner Forsten macht vor allem das Auslaufgebiet im Grunewald östlich der Avus rund um die Grunewaldseen viel Ärger. Es ist zwar das weltweit größte Auslaufgebiet, aber die Zerstörung von Natur und Seeufer erfordert hohen Erhaltungsaufwand und unerwünschte Zäune im Wald. Weitere Beschwerden betreffen in der Badesaison das verbotene Freilaufen und Schwimmen von Hunden an Badestellen für Menschen. Die innerstädtischen Hundeauslaufgebiete (Anlage 3) haben sich um zwei im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und zwei auf dem ehemaligen Flughafen Tempelhof vermehrt. Die östlichen Bezirke sind noch immer unterversorgt. Mit Bürgerinitiativen zur Einrichtung von Auslaufgebieten oder Hundegärten (der Bezirk Reinickendorf hat inzwischen vier) und den Bezirksämtern wird zusammengearbeitet. Das Hundeauslaufgebiet Arkenberge (Bezirk Pankow) wurde nach einer Umfrage als stadtweit bestes ausgezeichnet. Zum Dauerstreitthema Hundekot haben mir Anwohner und Polizei bestätigt, dass sich in der Nähe von Auslaufgebieten und Kottütenspendern das Hundekotproblem fast erledigt hat. Dort ist die Stadt sauber auch wenn die Presse das offenbar anders sieht. In bestimmten verkoteten Kiezen ist die Situation unverändert: Die Nachbarn gucken weg und warten auf Ordnungsamt und Polizei. Der im Juni 2011 vom Bezirk Mitte veranstalteten Tagung Berlin häufchenfrei wurde deshalb große Aufmerksamkeit zuteil. Vorgestellt wurden dabei die Maßnahmen, die in Wien, Zürich und verschiedenen deutschen Städten zum Erfolg geführt haben. Nun ist es an den Stadtbezirken, diese erfolgreichen Maßnahmen auch in Berlin umzusetzen. Die Hundehalter erwarten deshalb, dass weitere Hundeauslaufgebiete oder Hundegärten ausgewiesen werden. Alle Parteien im Abgeordnetenhaus haben sich dafür ausgesprochen Stadttauben Über Stadttauben wird in Berlin weiterhin gestritten. Da es kein Fütterungsverbot gibt, wird gerade dort gefüttert (Viadukte, Bahnhöfe), wo es am meisten auffällt und Gebäude und Menschen belastet. Gesundheitliche Gefahren gehen von den Tauben nicht aus. An verkehrsreichen Plätzen sind jedoch die Tauben gefährdet
8 Wie in vielen deutschen Städten wird auch in Berlin die Konzentration der Tauben in Taubenschlägen oder -häusern angestrebt. Hier können die Eier zur Populationsminderung gegen Toneier ausgetauscht und kranke oder verletzte Tiere behandelt werden. Das Füttern an Orten, an denen es unerwünscht ist, entfällt. Mit Unterstützung des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin konnte in den Stadtbezirken eine Entwicklung pro Taubenschlag angestoßen werden. Die ersten Standorte sind ermittelt, der Bau von Taubenschlägen hat begonnen, die ersten funktionieren bereits. In Spandau, Reinickendorf und bald auch in Kreuzberg stehen die bewährten Schläge. So hat sich in Wedding der Schwarm von noch immer auf der Straße gefütterten Tauben um 75 % verringert. Derzeit wird von ca Stadttauben in Berlin ausgegangen (Berliner ornithologischer Bericht 21, S. 44, 2011). Ungefähr davon fallen jährlich als Beute dem flächendeckend in Berlin vertretenen Habicht (88 Reviere, ebd.) und dem Wanderfalken zum Opfer. Im Verkehr, auf den Spikes an und in den Netzen vor Häusern verletzte Tauben werden u. a. vom AVIAN Vogelschutzverein e. V. und dem Tierheim unentgeltlich versorgt. Spikes und Netze werden noch immer vom Handel als Vergrämungsmittel angeboten, sind dafür aber ungeeignet Freilebende Katzen Die sogenannten Streunerkatzen sind noch immer ein Problem. Sie werden von vielen ehrenamtlichen Helfern an Futterplätzen betreut und zur Kastration eingefangen. Für ca (Katzenschützer sprechen von ) freilebende Katzen das tägliche Futter aufzubringen, fällt ihnen, vor allem den Rentnern und den Hartz-IV- Empfängern, schwer. Oft müssen die Tiertafel und die Berliner Tafel mit Futterspenden helfen. Unverständlich ist das gelegentliche Entfernen oder Zerstören von Futterhäusern, da Hausverwaltungen der irrigen Ansicht sind, dass Katzenfutterplätze Ratten anziehen. In Gesprächen mit Hausverwaltungen und mit Unterstützung der Medien konnten einige inzwischen zum Umdenken bewegt werden. Um das Elend der Streunerkatzen zu bekämpfen, hat das Berliner politische Tierschutzbündnis die Kampagne Kuscheln ohne Folgen begonnen, um den Nachschub von freilaufenden Hauskatzen zu unterbrechen. In der tierheimeigenen Tierarztpraxis werden jährlich fast Katzen kastriert. Ein Viertel davon sind frei lebende Katzen, die eingefangen werden und in der Regel wieder in ihr Revier kommen Tierheim Das Tierheim des Tierschutzvereins für Berlin und die dort angesiedelte Tiersammelstelle sind kontinuierlich überbelegt. Per waren 153 sog. Listenhunde dort ständige Gäste mit einer Verweildauer von durchschnittlich 400 Tagen. Trotz finanzieller Probleme werden neue Tierhäuser mit erheblichen Kosten ohne staatliche Unterstützung errichtet. Eine städtische Auffangstation für Wildtiere fehlt in Berlin, so dass das Tierheim auch Wildtiere aufnehmen muss (s. auch 2.). Für die von den Berlinern aufgenommenen Jungvögel gibt es noch keine artgerechte Lösung. Die Forderung bleibt bestehen, evtl. gemeinsam mit dem Land Branden
9 burg eine Artenschutzstation zu errichten (s. auch 2.). Zusammen mit den Naturschutzverbänden wird die Aufklärung über Jungtiere (Nicht jedes Jungtier/jeden Jungvogel aufnehmen!) vorangetrieben. Wirtschaftliche Gründe führen immer häufiger dazu, dass Tiere abgegeben werden. Ein großes Problem stellt trotz sachkundiger Aufklärung - auch durch die Medien - das Sammeln von Tieren (Animal Hoarding) dar, das schließlich in einer Beschlagnahme der Tiere (Vögel, Affen, Reptilien, Amphibien, Hunde und Katzen) und einer Aufnahme im Tierheim endet. Für Affen sowie für Reptilien und Amphibien musste der Tierschutzverein eigene Häuser errichten. Das Tierheim betreibt ein Auffangstation für Exoten (Echsen, Leguane, Schlangen, Schildkröten und seit einer Übernahme von Versuchstieren auch einige Primaten) und eine Auffangstation für Großtiere (Pferde, Esel), aber auch für andere Nutztiere (Schafe, Ziegen, Gänse und Schweine). Pro Jahr werden ca. 250 Exoten und ca. 30 Groß- und Nutztiere aufgenommen. Das Tierheim betreibt auch eine Taubenstation mit ca. 100 Tauben pro Jahr. Wirtschaftliche Notlagen bei Tierhaltern führten zur starken Inanspruchnahme der Tiertafel in Berlin-Treptow und der Berliner Tafel, die Tierhalter in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Tierschutzbund unterstützt Hälterung von Speisefischen und Hummern Immer weniger Lebensmittel- und Fischgeschäfte in Berlin bieten lebende Speisefische und Hummer an. Gegen deren Haltung und Schlachtung gibt es Proteste aus der Bevölkerung. Moniert werden oft verletzte Tiere. Hier greifen die bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter unverzüglich ein. Die Hummerhälterung wurde inzwischen von österreichischen Gerichten als Tierquälerei bestätigt. Lebendhälterung und die von Natur- und Tierschützern als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz angesehene Weißfischbefischung in Berliner Gewässern waren schon ein Schwerpunkt auf dem 3. Berliner Tierschutztag. Aus ökologischen und Tierschutzgründen wird die Weißfischbefischung von der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz und den Tierschutzorganisationen weiterhin abgelehnt. Der Tierschutzbeauftragte und die Berliner Tierschutzorganisationen fordern ein bundesweites Einfuhrverbot von Zierfischen, Reptilien und Amphibien Wildtiere im Zirkus In Berlin und bundesweit beklagen viele Menschen die Haltung und das Vorführen von Wildtieren in der Manege von Wanderzirkussen. Die verantwortlichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter arbeiten mit Zirkusleitlinien und einem Säugetiergutachten, die nach Auffassung von Wildtierexperten veraltet sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Deshalb werden z. Z. von der Bundesregierung ein neues Säugetiergutachten und darauf aufbauend neue Zirkusleitlinien erarbeitet. Ungeachtet dieser wohl Jahre dauernden Arbeiten wird in Berlin weiter an der Beendigung der Auftritte von Wildtieren im - 9 -
10 Zirkus gearbeitet. Das Einrichtungshaus IKEA hat angekündigt, keine Freiflächen mehr für Zirkusse mit Wildtieren zur Verfügung zu stellen. Vom Tierschutzbeauftragten und Wissenschaftlern aus Berlin ging auch eine zunächst belächelte, doch endlich beachtete Initiative zur Beendigung der tierschutzwidrigen und den Kindern ein falsches Bild von Affen und ihrem Verhalten vermittelnden ZDF-Serie Unser Charlie aus. Die letzte Staffel dieser Serie lief vor kurzem aus Weitere Tierschutzprobleme Kutschpferde: Den Tierschutzproblemen mit Kutschpferden vor dem Brandenburger Tor und Unter den Linden wurde mit den Berliner Leitlinien für Kutschpferde abgeholfen. Es gab aus Berlin keine Beschwerden im Berichtszeitraum. Gelegentlich kommen Briefe aus süddeutschen Tierschutzkreisen, die die schlechte Haltung der Pferde beklagen und von der Stadt Berlin die Einstellung der Kutschfahrten verlangen. Diese Vorwürfe sind nicht gerechtfertigt. Die Polizei und das Veterinäramt Mitte kontrollieren erfolgreich. Die Berliner Leitlinien für Kutschpferde finden auch in anderen Städten mit historischen Stadtkernen Beachtung. Notwendig sind die zweispännigen Kutschen nicht; die quirlige Großstadt Berlin bietet den Touristen andere Transportund Informationsmöglichkeiten. Ungelöst ist aber noch immer das Problem der Pferdeäppel auf innerstädtischen Straßen. Hier sind aber Polizei und Ordnungsamt gefragt, nicht das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt oder der Tierschutzbeauftragte. Nutztiere: In Berlin wurden nach Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg rund Nutztiere gehalten (Anlage 5). Größere Probleme mit landwirtschaftlichen Nutztieren gab es nicht. Einige Pferde, Ponys, Ziegen und Gänse aus schlechter Haltung wurden weggenommen und in Tierheime gebracht. Stadtbären: Viele Berliner haben sich auch im vergangenen Jahr über den Zwinger für die Stadtbären Maxi und Schnute beschwert. Gemeinsam mit anderen Tierschützern habe ich mich sehr dafür eingesetzt, die nicht artgerechte Haltung der beiden stereotypiebehafteten Tiere zu beenden und sie in einen Bärenpark umzusiedeln. Der Bärenbesitzer, der Stadtbezirk Mitte, hat dies aber trotz der zahlreichen Beschwerden abgelehnt. Möglicherweise schafft das geplante neue Säugetiergutachten der Bundesregierung, in dem für die Bärenhaltung größere Gehege gefordert werden, die rechtlichen Voraussetzungen, um Maxi und Schnute doch noch ein bärenwürdiges Leben zu ermöglichen
11 Beschwerden und Anregungen: Eine Vielzahl von Beschwerden befasste sich mit angekündigten Kunstprojekten mit Tieren: So das Aufhängen von Welpen, um auf künstlerischem Wege auf das Misshandeln von (Schlitten-)Hunden aufmerksam zu machen. Auch das angekündigte Köpfen eines Quessant-Schafes durch zwei Berliner Kunststudenten erregte weltweit Aufsehen. Da mündlich und schriftlich keine Beendigung der Aktionen zu erreichen war, wurde jeweils Strafanzeige erstattet; die Objekte wurden nicht durchgeführt. Wie schon bei der Soma-Ausstellung 2010/11 (wo Kanarienvögel mit Rentierharn getränkt werden sollten, der mit Fliegenpilzen angereichert war), haben diese angekündigten Aktionen großes Unverständnis für diese Art von Kunst hervorgerufen und mir tagelang rund um die Uhr viel Arbeit gemacht. Außerdem hat die Zahl der Beschwerden zum Thema Tierversuche stetig zugenommen, obwohl der Tierschutzbeauftragte für Tierversuche nicht zuständig ist (das LaGeSo und die Tierversuchskommission befassen sich damit. Ausgelöst sicher durch das geplante Tierversuchshaus in Berlin-Buch/Max-Delbrück-Centrum. Viele Berliner akzeptieren nicht, dass ihre Stadt wegen der hier ansässigen biomedizinischen Institute die Hauptstadt der Tierversuche ist. Sie fordern den Einsatz von bereits vorhandenen Alternativmethoden zu Tierversuchen. Durch die Vergabe des Tierschutzforschungspreises versucht der Senat, die Forschung für Alternativmethoden und ihren Einsatz in der Forschung zu fördern. Neben der Zwingerhaltung der Stadtbären und den dadurch verursachten Stereotypien beklagen sich Berliner und Touristen auch über die Haltung der Tiere im Zoo und im Tierpark in engen Käfigen und Gehegen. Die Haltung von Zierfischen und Nagetieren in Zoogeschäften und ihre oft beobachteten Verhaltensstörungen, aber auch tierschutzwidrige Zustände auf Tierbörsen führen weiterhin zu vielen Beschwerden und Anregungen beim Tierschutzbeauftragten. Die Zertifizierung von Kinderbauernhöfen wird weiterhin angestrebt. In diese Arbeiten werden die Amtstierärzte einbezogen. Die Finanzierung ist noch nicht gesichert. Auf verschiedenen Kinderbauernhöfen sind Mängel abgestellt worden. Nach wie vor mangelt es erheblich am Verständnis für die Belange der Tiere. Deshalb habe ich mich gemeinsam mit weiteren engagierten Tierschützern für eine Intensivierung des Tierschutzunterrichts an Berliner Schulen und in Tierschutzinstitutionen eingesetzt. Erfreulich ist die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft von Tierschutzlehrerinnen und Tierschutzlehrern, die allen Schulen und Kitas kostenlosen Tierschutzunterricht anbietet, und die Errichtung des Tierschutzlehrpfades im Tierheim Tierschutzbeiräte der Bundesländer/Tierschutzbeauftragte Am 01. und fand auf Einladung des Tierschutzbeauftragten wieder die Sitzung der Tierschutzbeiräte der Bundesländer statt, auch diesmal im Deutschen Bundestag. Sie wurde auch dank der Teilnahme der damaligen Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, der Tierschutzpolitischen Sprecher der
12 3.11. Ausblick Am findet der 5. Berliner Tierschutztag statt. Die sich auf den vorangegangen Tierschutztagen bewährte Aussprache mit den Tierschutzpolitischen Sprechern der Parteien wird auch diesmal ein Schwerpunkt sein. Außerdem wird auch wieder der Berliner Tierschutzpreis verliehen. Vorschläge, welche Einzelpersonen, Organisationen oder auch Tierschutz-Aktionen sich im vergangenen Jahr besonders um den Tierschutz verdient gemacht haben, können ab sofort eingereicht werden. 4. Schlussbemerkung Es war auch in diesem Berichtsjahr wieder festzustellen, dass trotz intensiver Arbeit der Tierschützer viele Probleme noch nicht gelöst sind. An der Unterstützung des Tierschutzbeauftragten durch die für den Tierschutz in Berlin Verantwortlichen (die frühere Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, die Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, die Bezirkstadträte und Veterinärämter) und die Tierschutzvereine mit ihren engagiert arbeitenden Helfern hat es nicht gefehlt. Ihnen danke ich für die Unterstützung durch Rat und Tat und wünsche meinem Nachfolger viel Erfolg für den Tierschutz in unserer Stadt
13 - 1 - Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten - Berlin Anlage 1a Vom 9. Januar 2007, geändert durch VO v Auf Grund der 55 und 57 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in der Fassung vom 11. Oktober 2006 (GVBl. S. 930), das durch 10 des Gesetzes vom 14. November 2006 (GVBl. S. 1045) geändert worden ist, wird verordnet: 1 Verbot der nichtgewerblichen Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten (1) Die nichtgewerbliche Haltung von Tieren der in der Anlage aufgeführten Arten ist verboten. (2) Vom Verbot des Absatzes 1 kann die zuständige Behörde auf Antrag eine Ausnahme für die Haltung von Tieren der in Teil B der Anlage aufgeführten Arten zulassen, wenn 1. gegen die Zuverlässigkeit der Tierhalterin oder des Tierhalters keine Bedenken bestehen, 2. die Tierhalterin oder der Tierhalter über die für die Haltung der jeweiligen Tierart erforderliche Sachkunde verfügt, 3. eine artgemäße und verhaltensgerechte Unterbringung sowie eine angemessene Ernährung und Pflege des Tieres sichergestellt sind, 4. gewährleistet ist, dass das Tier ausbruchsicher gehalten wird und sich andere Personen als die Tierhalterin oder der Tierhalter keinen Zugang zu dem Tier verschaffen können, 5. bei der Haltung eines Tieres einer giftigen Art die Tierhalterin oder der Tierhalter geeignete Gegenmittel (Seren) in ausreichender Menge und gebrauchsfähigem Zustand und Behandlungsempfehlungen bereithält, 6. keine Tatsachen bekannt sind, die die Annahme rechtfertigen, durch die Haltung des gefährlichen Tieres werde die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet. (3) Die Ausnahme nach Absatz 2 ist unter Bedingungen zuzulassen oder mit Auflagen zu verbinden, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist. Auflagen können auch nachträglich angeordnet werden. Die Ausnahme ist auf höchstens fünf Jahre zu befristen und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zu erteilen. (4) Die Ausnahme nach Absatz 2 wird unbeschadet tierschutzrechtlicher, tierseuchenrechtlicher, natur- und artenschutzrechtlicher sowie anderer Rechtsvorschriften, die das Halten von Tieren regeln, erteilt. 2 Abgabe gefährlicher Tiere wildlebender Arten (1) Die Abgabe eines Tieres der in Teil A der Anlage aufgeführten Arten zur nichtgewerblichen Haltung in Berlin ist verboten. Tiere der in Teil B der Anlage aufgeführten Arten dürfen zur nichtgewerblichen Haltung in Berlin nur an Personen abgegeben werden, die eine Ausnahmegenehmigung nach 1 Absatz 2 besitzen. (2) Bei Abgabe eines Tieres der in der Anlage aufgeführten Arten hat die abgebende Person das abgegebene Tier, das Abgabedatum sowie den Namen und die Wohnanschrift der neuen Halterin oder des neuen Halters zu dokumentieren. Die entsprechenden Unterlagen sind fünf Jahre lang aufzubewahren. 3 Übergangsbestimmungen Ausnahmen vom Verbot nach 1 Absatz 1 für Tiere der in Teil A der Anlage aufgeführten Arten, die bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung vom 12. Januar 2010 (GVBl. S. 6) erteilt wurden, gelten bis Ablauf ihrer Befristung weiter. Erneute Ausnahmen können für diese Tiere erteilt werden, wenn die Vorgaben des 1 Absatz 2 erfüllt sind. Die Ausnahme ist mit der Auflage zu versehen, dass keine weiteren Tiere der in Teil A der Anlage aufgeführten Arten angeschafft oder gezüchtet werden. Unbeschadet dessen gilt 1 Absatz 2 entsprechend. 4 Ordnungswidrigkeiten, Einziehung (1) Ordnungswidrig im Sinne des 57 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 1 Abs. 1 und 2 ein Tier der in der Anlage aufgeführten Arten ohne die erforderliche Ausnahme hält, 2. gegen eine vollziehbare Auflage nach 1 Abs. 3 verstößt, 3. entgegen 2 Absatz 1 Satz 1 ein Tier abgibt, 4. entgegen 2 Absatz 1 Satz 2 ein Tier der in Teil B der Anlage aufgeführten Arten an eine Person abgibt, die nicht die erforderliche Ausnahmegenehmigung besitzt, 5. entgegen 2 Absatz 2 Satz 1 die Abgabe eines Tieres nicht oder nicht in der geforderten Weise dokumentiert, 6. entgegen 2 Absatz 2 Satz 2 die Unterlagen nicht fünf Jahre lang aufbewahrt oder 7. entgegen einer vollziehbaren Auflage nach 3 Satz 3 Tiere anschafft oder züchtet. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu Euro geahndet werden. (3) Tiere, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit bezieht, können eingezogen und, wenn ihre Haltung nicht ohne fortgesetzte Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung möglich ist, eingeschläfert werden. 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 18. Januar 2017 außer Kraft
14 Anlage: Verzeichnis gefährlicher Tiere wildlebender Arten Bären (Ursidae): Hyänen (Hyaenidae): Großkatzen (Pantherinae): Puma: Gepard: Wolf: Menschenaffen (Hominidae): Panzerechsen (Crocodylia): alle Arten alle Arten alle Arten Puma (Puma concolor) Acinonyx (Acinonyx jubatus) Canis lupus Gorillas (Gorilla) Orang-Utans (Pongo) Schimpansen (Pan) Teil A Krokodile (Crocodylidae) Alligatoren und Kaimane (Alligatoridae) Gavial (Gavialis gangeticus) alle Arten Giftschlangen: Giftnattern und Seeschlangen (Elapidae): alle Arten Vipern/Ottern alle Arten (Viperidae, inkl. Crotalinae/Crotalidae): Erdottern (Atractaspididae): alle Arten Nattern (Colubridae): Thelotornis (Vogelnatter) Dispholidus (Boomslang) Rhabdophis tigrinus (Tigernatter) Boiga dendrophila (Mangroven-Nachtbaumnatter) Boiga irregularis Giftige Spinnen: Kammspinnen (Phoneutria spp.) (alle Arten) Einsiedlerspinnen (Loxosceles spp.) (alle Arten) Trichternetzspinnen (Atrax spp.) (alle Arten) Schwarze Witwen (Latrodectus spp.) (alle Arten) Skorpione: Grosphus spp. Androctonus spp. Buthus spp. Buthacus spp. Centruroides spp. Compsobuthus spp. Hottentotta spp. Leiurus spp. Mesobuthus spp. Odontobuthus spp. Orthochirus spp. Parabuthus spp. Tityus spp. Hundertfüßer: Skolopender (Scolopendromorpha): alle Arten Teil B } Katzen (Felidae): Affen (Simiae): Hunde (Canidae): Riesenschlangen (Boidae): Echsen: Schildkröten: Vogelspinnen: alle nicht in Teil A genannten wildlebenden Arten alle Arten ausgenommen Menschenaffen (Hominidae), Halbaffen (Prosimiae) und Krallenaffen (Callithrichidae) alle wildlebenden Arten ausgenommen Wölfe (Canis Lupus) Pythons (Pythonidae) und Boas (Boidae) die ausgewachsen eine Gesamtkörperlänge von mindestens 2 m erreichen können giftige Arten: alle Arten von Krustenechsen (Helodermatidae) Warane (Varanidae): alle Arten, die ausgewachsen eine Körperlänge (Kopf-Rumpf-Länge ohne Schwanz) von mindestens 50 cm erreichen können Schnappschildkröte (Chelydra serpentina) Geierschildkröte (Macrolemys temminickii) Poecilotheria spp. Haplopelma lividum
15 Anlage 1b Genehmigungen und Verfahren der bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter im Jahr 2011 Gefährliche Tiere: 72 Neugenehmigungen in Genehmigungen nach 11 TSchG - 7 Genehmigungen nach der VO (EG) 1/2005 (Tierschutztransport-VO) erteilt Tierhaltungen überprüft (private+gewerbliche) Bußgeldverfahren eingeleitet wegen Verstoß gegen tierschutzrechtl. Vorschriften Verwarnungen ausgesprochen (mit und ohne Verwarnungsgeld) Hunde wurde auf ihre Gefährlichkeit untersucht x Anordnung von Leinen- und/oder Maulkorbzwang Hinweis: Nicht alle Bezirke haben für alle Punkte in jedem Quartal Meldungen gemacht.
16 Anlage 2a Versuchstiermeldung wurde der Einsatz von Wirbeltieren zu wissenschaftlichen Zwecken gemeldet. Das sind 8266 Tiere (2%) weniger als Der Rückgang wurde durch einen deutlich geringeren Einsatz von Versuchstieren für Tötungen zu wissenschaftlichen Zwecken, Organentnahmen und zur Aus-, Fort- und Weiterbildung verursacht, insgesamt Tiere weniger. Im Zusammenhang mit Tierversuchen wurden hingegen 5919 Tiere mehr eingesetzt und für die Herstellung und Gewinnung von Produkten oder Organismen 193 Tiere mehr als Die Tierzahlen sind über nahezu alle Tierarten zurückgegangen. Besonders deutlich ist der Rückgang bei Hunden. Wurden 2010 noch 239 Hunde verwendet, waren es 2011 nur noch 18 Tiere. Gestiegen ist hingegen die Zahl der verwendeten Vögel (+419) und Fische (+3491). Transgene Tiere Es wurden insgesamt transgene Tiere gemeldet. Gegenüber 2010 ist ein Rückgang um 7% zu verzeichnen. 98% der transgenen Tiere sind Mäuse. 49% aller eingesetzten Mäuse waren gentechnisch verändert. Andere transgene Tiere waren Ratten (1,6%) und Fische (0,45%). Differenziert nach Rechtsgrundlage In Tierversuchen nach 7 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) wurden 42% aller gemeldeten Tiere eingesetzt. Mit Tieren ist die Zahl gegenüber 2010 um 3,9% (+5919) angestiegen. Leicht angestiegen, um 1,9% (+193), ist auch der Einsatz von Tieren zur Herstellung von Produkten nach 10a TierSchG. Für die Tötung zu wissenschaftlichen Zwecken wurden weniger Tiere benötigt. Die Zahl sank um 5,5% (-3864). Bei Organentnahmen ist ein Rückgang um 6,3% (-9044) zu verzeichnen, bedingt auch durch den geringeren Einsatz transgener Tiere, bei denen eine Genotypisierung durch Schwanzspitzenbiospie vorgenommen werden musste. Im Rahmen von 10 TierSchG (Aus-, Fort- und Weiterbildung) wurden 17,5% weniger Tiere (-1458) benötigt. Verwendungszweck 67,6% aller Tier sind für die Grundlagenforschung verwendet worden, gefolgt von 19,9% für die Erforschung und Entwicklung von Produkten, Geräten oder Verfahren. Für toxikologische Untersuchungen oder Sicherheitsprüfungen wurden 1,8% der gemeldeten Tiere eingesetzt. Weitere Verwendungszwecke sind Aus-, Fort- und Weiterbildung (1,9%), Diagnose von Krankheiten (0,6%) und Prüfung von Schädlingsbekämpfungsmitteln (0,08%). Für 6,2% der Tiere gibt es keine Angaben zum Verwendungszweck. Es handelt sich dabei um Tiere, die zu wissenschaftlichen Zwecken getötet wurden. Hierfür ist keine Angabe des Zwecks vorgeschrieben. Zusammenhang mit bestimmten Erkrankungen Mit 20% des Tiereinsatzes steht die Erforschung von Krebserkrankungen in Berlin an erster Stelle. Mit 9% folgt die Erforschung von Erkrankungen des Nervensystems. Für Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Immunsystem wurden 8% der Tiere eingesetzt. Herz-Kreislauferkrankungen machen 6,4% der Tiere aus, Infektionskrankheiten und Stoffwechselerkrankung je 2.68%. 14,5% der Tiere wurden im Zusammenhang mit anderen Erkrankungen des Menschen verwendet und 0,18% für die Erforschung von Erkrankungen speziell für Tiere. Keine Angaben bzw. kein Zusammenhang mit Erkrankungen wurde für 36% der Tiere angegeben waren insgesamt 1926 meldepflichtige Vorhaben (Stand ) registriert, davon 1145 Tierversuche nach 7 Abs. 1 Tierschutzgesetz. Zu 549 der meldepflichtigen Vorhaben (28,5%) wurde mitgeteilt, dass 2011 keine Tiere eingesetzt wurden. Quelle: Landesamt für Gesundheit und Soziales
17 - 1 - Anlage 2b
18 - 2 -
19 - 1 - Offizielle Hundefreiläufe in Berlin Anlage 3 Charlottenburg-Wilmersdorf Auslaufgebiet Volkspark Jungfernheide Freilauffläche Reichsstraße-Spandauer Damm Freilauffläche Tegeler Weg Freilaufplatz Volkspark Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Freilaufplatz Gürtelstraße 18/19 Freilaufplatz Revaler Straße 17 Freilaufplatz Volkspark Friedrichshain Lichtenberg Freilauffläche Dolgenseestraße - Hönower Weg Freilauffläche Pablo-Picasso-Straße Hundesportplatz am Tierheim Hundesportplatz Arnimstraße Hundesportplatz Wartenbergstraße Marzahn-Hellersdorf Freilauffläche Marzahn Mitte Freilauf Volkspark Humboldthain Freilauf Volkspark Rehberge Neukölln Freilaufplatz Volkspark Hasenheide Pankow Auslaufgebiet Arkenberge Freilaufplatz Mauerpark Reinickendorf Auslaufgebiet Frohnau Hundegarten am Freibad, Lübars Hundegarten am Seggeluchbecken Hundegarten im Schäferseepark Hundegarten im Steinbergpark, Wittenau Hundegarten Wittenau, mit Betreuung Spandau Auslaufgebiet Forst Jungfernheide Auslaufgebiet Hakenfelde Auslaufgebiet Kladow Auslaufgebiet Kladow Süd Auslaufgebiet Nikolskoe Auslaufgebiet Pichelswerder Nord Auslaufgebiet Pichelswerder Süd Auslaufgebiet Stadtpark Spandau Hundegarten Koeltzepark
20 - 2 - Steglitz-Zehlendorf Auslaufgebiet Düppel Auslaufgebiet Grunewald Auslaufgebiet Grunewald (2) Auslaufgebiet Pfaueninselchaussee Auslaufgebiet Pohlesee Auslaufgebiet Volkspark Glienicke Auslaufgebiet Wannsee-Düppel Freilauffläche Düppel (klein) Hundesportplatz Edenkobener Weg Hundesportplatz Teltower Damm/am Teltowkanal Tempelhof-Schöneberg Freilaufplatz Tempelhof 1 Freilaufplatz Tempelhof 2 Freilaufplatz Tempelhof 3 Freilaufplatz Tempelhof er Weg 63/64 Treptow-Köpenick Freilauffläche Forsthausallee Hundesportplatz Birkenhain Hundesportplatz Südostallee Begriffsdefinitionen Um die sehr unterschiedliche Beschaffenheit der Hundefreiläufe in Berlin zu charakterisieren, etablieren wir die im Folgenden definierten Begrifflichkeiten. Die Einteilung wurde unter den Aspekten Flächengröße (Schätzwert), Naturnähe und Nutzungsmöglichkeit vorgenommen. Auslaufgebiet: Auslauffläche: Freilauffläche: Hundegarten: Hundesportplatz: Sehr weitläufiges, naturnahes, meist in den Berliner Forsten gelegenes Areal, das die Anforderungen an den verhaltensgerechten Hundefreilauf in jeder Hinsicht erfüllt, großer Erholungswert für Mensch und Hund, Nutzungskonflikt mit anderen Erholungssuchenden möglich. Eingezäuntes, unversiegeltes Areal, auf dem keine gärtnerische Pflege stattfindet, bei einer Flächengröße ab m² ist ein Spaziergang möglich, Nutzung findet vorwiegend durch Hundebesitzer statt. Kleines, umzäuntes Areal, oft wohngebietsnah, da es sich um Brachflächen oder Baulücken handelt, geeignet zum Hundespieloder als Tobeplatz, Nutzung und Pflege erfolgt meist durch anwohnende Hundebesitzer. Kleines, sichtoffen umzäuntes Areal mit fest installierten Spielgeräten, an denen Hundebesitzer mit Ihren Hunden Übungen absolvieren können, ausreichend Platz zum anderweitigen Spielen und Toben, Sitzmöglichkeiten, Mülleimer und Spender für Hundekotbeutel sind vorhanden- Privatgelände, das zu bestimmten Zeiten oder gegen Eintritt für Hundebesitzer zugänglich ist. Stand: ; insbesondere bezüglich der Hundesportplätze ohne Anspruch auf Vollständigkeit Quellen: Projektbüro Stadt & Hund Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
21 Anlage 4a Tab.1: Hundebissstatistik 2010 Hunderasse Fälle, in denen Menschen verletzt oder gefahrdrohend angesprungen wurden Fälle, in denen ausschließlich Hunde verletzt wurden 1. Pitbull American Staffordsh. Terrier Bullterrier Tosa Inu Bullmastiff Dogo Argentino Fila Brasileiro Mastin Espanol Mastino Napoletano Mastiff Mischling - gefährl. Hund Summe Mischlinge Basset Beagle Bergamasker Berner Sennenhund Bernhardiner Bobtail Boxer Briard Bulldogge Chow Chow Cocker Spaniel Collie Dackel Dalmatiner Dobermann Dogge Dogue de Bordeaux Golden Retriever Hirtenhund Hovawart Husky Irish Setter Jagdhunde Kaukasier Kuvasz Labrador Retriever Leonberger Lhasa Apso Alaskan Malamute Malteser Münsterländer Neufundländer Pekinese Pudel Rehpinscher (Zwegpinscher) Rhodesian Ridgeback Rottweiler Schäferhund (Deutscher) Schnauzer Shi Tzu Spitz Staffordshire Bullterrier Terrier Weimaraner Windhund Yorkshire Terrier sonst. oder unbekannte Rasse Summe Gesamt
22 Tab.2: Hundebissstatistik 2011 Anlage 4b Hunderasse Fälle, in denen Menschen verletzt oder gefahrdrohend angesprungen wurden Fälle, in denen ausschließlich Hunde verletzt wurden 1. Pitbull American Staff. Terrier Bullterrier Tosa Inu Bullmastiff Dogo Argentino Fila Brasileiro Mastin Espanol Mastino Napoletano Mastiff Mischling gefährl. Hund Summe Mischlinge Basset Beagle Bergamasker Berner Sennenhund Bernhardiner Bobtail Boxer Briard Bulldogge Chow Chow Cocker Spaniel Collie Dackel Dalmatiner Dobermann Dogge Dogue de Bordeaux Golden Retriever Hirtenhund Hovawart Husky Irish Setter Jagdhunde Kaukasier Kuvasz Labrador Retriever Leonberger Lhasa Apso Alaskan Malamute Malteser Münsterländer Neufundländer Pekinese Pudel Rehpinscher (Zwergpinscher) Rhodesian Ridgeback Rottweiler Schäferhund (Deutscher) Schnauzer Shi Tzu Spitz Staffordshire Bullterrier Terrier Weimaraner Windhund Yorkshire Terrier sonst. oder unbekannte Rasse Summe Gesamt
23 Anlage 5 Viehbestände 2011 in Berlin Einhufer (u. a. Pferde) 581 Stichtag: 1. März 2010 Es handelt sich nur um Einhufer der Betriebe, die bestimmte Erhebungsgrenzen überschreiten. Ziegen 79 Stichtag: 1. März 2010 Rinder 693 darunter Kälber und Jungrinder bis einschließlich 1 Jahr 169 Milchkühe 129 Sonstige Kühe Stichtag: 3. Mai 2012 Berechnet auf Basis der Produktionsrichtung der Haltungen. Geflügel 335 darunter Hühner 270 Enten 31 Stichtag: 1. März 2010 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
24 Anlage 6
25
26 Anlage 7 Landesamt für Gesundheit und Soziales Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Postfach , Berlin (Postanschrift) Berlin, den Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin teilt mit: Forschungspreis zu Alternativen zu Tierversuchen ausgeschrieben Das Land Berlin fördert weiter Alternativmethoden zum Tierversuch. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, das Landesamt für Gesundheit und Soziales und der Verband der forschenden Pharmaunternehmen loben erneut gemeinsam den Preis des Landes Berlin zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden für Tierversuche aus. Der mit Euro dotierte Preis wird für eine herausragende wissenschaftliche Arbeit in der Forschung und Lehre vergeben, in der nachweislich Tierversuche ersetzt oder eingespart oder Leiden von Versuchstieren maßgeblich gemindert werden. Bis zum 30. Oktober 2012 können sich in Berlin und Brandenburg ansässige Forschungseinrichtungen, Unternehmen oder wissenschaftlich tätige Personen mit geplanten oder laufenden Forschungsvorhaben bzw. Projekten bewerben. Voraussetzung ist die Entwicklung oder Validierung von Methoden, die Tierversuche ersetzen, die Zahl der Versuchstiere reduzieren oder Leiden und Schmerzen von Versuchstieren vermindern. Die Bewerbung ist per an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten unter Forschungspreis@lageso.berlin.de. Nähere Auskunft erhalten Sie auch telefonisch unter Die Preisvergabe erfolgt durch den Senator für Justiz und Verbraucherschutz auf Vorschlag einer unabhängigen Fachjury. Ein Anspruch auf die Preisverleihung besteht nicht. Die Ausschreibungsbedingungen finden Sie auf der Homepage der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz und des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Weitere Informationen Rückfragen Pressestelle LAGeSo Silvia Kostner, Telefon Verkehrsverbindungen: Sprechzeiten Zahlungen bitte Geldinstitut Kontonummer Bankleitzahl U3 Fehrbelliner Platz nach telefonischer bargeldlos an die Postbank Berlin U7 Fehrbelliner Platz Vereinbarung Landeshauptkasse Berliner Bank AG Fahrstuhl vorhanden Klosterstr. 59 Landesbank Berlin Bus 101, 104, Berlin Deutsche Haltestelle Bundesbank Fehrbelliner Platz Filiale Berlin Internetadresse:
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