Bund Deutscher Kriminalbeamter Bundesvorstand. Positionspapier. Frauenquote
|
|
- Hermann Breiner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bund Deutscher Kriminalbeamter Bundesvorstand Positionspapier Frauenquote Bund Deutscher Kriminalbeamter Bundesgeschäftsstelle Poststraße Berlin Fon +49 (0) Fax +49 (0) Stand:
2 Anlass Im Vorfeld des 100. Internationalen Frauentages am 08. März 2011 kam es in Deutschland zu einer breit angelegten Diskussion, ob es in Aufsichtsräten, Firmenvorständen und im politischen Raum eine Frauenquote geben soll. Nachdem dazu im politischen Raum über mehrere Jahre unterschiedliche Positionen von der Selbstverpflichtung der Unternehmen bis zu einer festen Frauenquote vertreten wurden, kam es im Koalitionsvertrag zur Festschreibung einer Frauenquote in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen. Durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde ein entsprechender Gesetzentwurf erarbeitet und am 06. März 2015 durch den Bundestag beschlossen. Das Gesetz enthält folgende Reglungen: Eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen ab das sind ca. 120 Unternehmen; verbindliche Zielvorgaben für Aufsichtsräte, Vorstände und die obersten Management-Ebenen von mitbestimmungspflichtigen oder börsennotierten Unternehmen ab 2015; gesetzliche Vorgaben für die Gleichstellung im öffentlichen Dienst auf Bundesebene sowie für bundeseigene Unternehmen im Bundesgleichstellungsgesetz. Hierzu wurden Änderungen im Gleichstellungs- und im Gremienbesetzungsgesetz des Bundes vorgenommen. Im Nachgang sind Änderungen auf der Länderebene erforderlich. Für unseren Verband ist die Frauenquote in Aufsichtsräten gewiss von geringerer Bedeutung sein. Die Vorgaben für die Gleichstellung im öffentlichen Dienst können dagegen entscheidende Bedeutung erlangen. 2
3 Wichtig ist für uns, wie sieht es zukünftig bei Mitarbeiterinnen in der Kriminalitätsbekämpfung aus. Frauenquote Ziel der Frauenquote ist die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. Die Frauenquote stellt ein Instrument zur Frauenförderung dar. Zunächst ist zu klären, was überhaupt unter dem Begriff Frauenquote zu verstehen ist. Zu unterscheiden ist zwischen der absoluten und der relativen Frauenquote. Absolute Quotenregelung bedeutet, dass Frauen solange prinzipiell bevorzugt behandelt werden, bis die angestrebte Frauenquote von x Prozent im entsprechenden Gremium erreicht ist. Hierbei werden in harte (mindestens 50-Prozent- Quotierung, d.h. nur so viele Männer gewählt werden können, wie Frauen gewählt wurden) und weiche (mindestens 50-Prozent-Quotierung auf der Hälfte der zu besetzenden Plätze, wofür ausschließlich Frauen kandidieren dürfen) Quotierungen unterschieden. Relative Quotenregelung bedeutet, dass bei einer gleichen Qualifizierung die Bewerberin dem Bewerber vorgezogen werden soll, bis ein Frauenanteil von x Prozent im entsprechenden Gremium erreicht ist. Gleichstellungsgesetze In allen Bundesländern gibt es Gleichstellungsgesetze, auch wenn sie unterschiedliche Bezeichnungen, wie Gleichberechtigungsgesetz, Frauenfördergesetz oder Gleichstellungsgesetz haben. 3
4 Ihnen gemeinsam sind die Forderungen nach der Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Stärkere Repräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst, insbesondere in Führungspositionen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sollen zur Erreichung dieser Ziele durch berufliche Förderung von Frauen auf der Grundlage von Frauenförderplänen mit verbindlichen Zielvorgaben die Zugangs- und Aufstiegsbedingungen sowie die Arbeitsbedingungen für Frauen verbessert werden. Frauen gelten als unterrepräsentiert, wenn in einer Lohn-, Vergütungs-, Entgeltoder Besoldungsgruppe einer Laufbahn weniger Frauen als Männer beschäftigt sind. Neben der Aufstellung von Frauenförderplänen, dem Anbieten von Fortbildungsmöglichkeiten für Frauen und entsprechender Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen sind folgende entscheidende Maßnahmen zu treffen: Anträgen von Beschäftigten auf Teilzeit, Beurlaubung oder flexibler Arbeitszeit zur Betreuung von Kindern oder nach ärztlichem Zeugnis pflegebedürftigen Angehörigen sind zu entsprechen, soweit nicht dringende dienstliche Belange entgegenstehen. Die Dienststellen sind verpflichtet Teilzeitbeschäftigten die gleichen beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten und Fortbildungschancen wie Vollzeitbeschäftigten einzuräumen. Grundsätzlich können Leitungsaufgaben auch in Teilzeit wahrgenommen werden. 4
5 Gleichermaßen müssen Dienststellen Arbeitszeiten und sonstige Rahmenbedingungen anbieten, die den Beschäftigten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern. Ebenfalls sollen die Dienststellen durch geeignete Maßnahmen den aus familiären Gründen beurlaubten Beschäftigten die Verbindung zum Beruf und den Wiedereinstieg erleichtern. Praktische Umsetzung Statistisch erwiesen ist, dass Mädchen überwiegend bessere Schul- und Studienabschlüsse als Jungen aufweisen. Ähnlich sieht es bei den Einstellungstests unserer Behörden aus, wenn sich die gleiche Anzahl von Jungen und Mädchen bewerben. Bereits bei der Einstellung gibt es insbesondere bei der Schutzpolizei erste kritische Bemerkungen, mit dem Ziel die Einsatzfähigkeit von Frauen in Frage zu stellen. (Kann eine Frau in den geschlossenen Einsatz gehen? Wie soll Sie mit gewalttätigen Demonstranten klarkommen?) Da derartige Einsätze bei der Kriminalpolizei selten vorkommen, fällt hier eine diesbezügliche Kritik schwerer. Überwiegend hat sich die Ansicht durchgesetzt, dass Frauen in der Polizei grundsätzlich überall einsetzbar sind. Der Anteil der Frauen in der Polizei und insbesondere in der Kriminalpolizei hat in den letzten 30 Jahren nicht nur in der Berliner Polizei und insbesondere in der Kriminalpolizei stetig zugenommen. In der Berliner Kriminalpolizei liegt er über 20%. Frauen werden inzwischen in allen Dienstbereichen eingesetzt. Allerdings ist ihre Verteilung auf die Dienstbereiche sehr unterschiedlich. Besonders hoch ist er in den Aufgabenkreisen, welche die Wirtschaftskriminalität bekämpfen. 5
6 Dafür gibt es gute Gründe, denn in diesem Deliktbereich sind die durchzuführenden Maßnahmen meist gut planbar, d.h. die Frau kann familiäre Pflichten und Dienstausführung gut aufeinander abstimmen. Kritisch zu betrachten, ist die Verteilung der Frauen auf die einzelnen Vergütungs- und Besoldungsgruppen. Im Bereich der Tarifbeschäftigten sind Frauen meist zuarbeitend, wie Schreibkraft oder Angestellte im Ermittlungsdienst, anzutreffen. Im Beamtenbereich ist festzustellen, dass je höher der Dienstgrad desto geringer der Frauenanteil ist. Dafür gibt es verschiedene Ursachen: Frauen bewerben sich trotz entsprechender Qualifikation nicht, weil sie nicht angesprochen werden oder aus ihrer Sozialisation heraus sich selbst keine Führungsverantwortung zutrauen obwohl sie vielfach täglich ein Familienunternehmen organisieren und führen. Noch immer wird gesellschaftlich erwartet, dass die Frau den Hauptanteil der Hausarbeit und der Kindererziehung trägt. Kindergärten, Schulen und Horte stehen fast nur zur üblichen Bürodienstzeit zur Verfügung. Die Frau muss ihre Arbeitszeiten dem anpassen! Damit ist die Frau nicht flexibel und wird deshalb für Führungsaufgaben weder von ihren Vorgesetzten noch von sich selbst gesehen. (Dieses trifft übrigens auch auf Männer zu, wenn sie sich dazu entschlossen haben, sich an der Kindererziehung zu beteiligen und deshalb evtl. Teilzeit arbeiten möchten.) Forderungen des BDK Im Grundsatzprogramm des BDK werden bereits folgende Forderungen aufgestellt: Der Anteil der Frauen in der Kriminalpolizei ist zu erhöhen Frauen haben Zugang zu allen Verwendungsbereichen und Funktionen der Kriminalpolizei Ausweisungen von Stellen in den Stellenplänen zum Ausgleich von Erziehungszeiten von Frauen und Männern 6
7 Anteilige Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf Beförderungswartezeiten. Diese Aussagen sind aus heutiger Sicht weiter vollkommen richtig wenn auch begrifflich teilweise verändert - und sollen bzw. müssen auch künftig kontinuierlich durchgesetzt werden. Wichtig dabei erscheint es, den Anteil der Frauen in allen Dienstbereichen der Kriminalpolizei und in Führungspositionen zu erhöhen. Dafür ist allerdings ein weiterer gesellschaftlicher Wandel im Rahmen der Familienpolitik notwendig. Fazit In den Gleichstellungsgesetzen ist die Forderung nach einer relativen Frauenquote bereits verankert. Diese gesetzlichen Bestrebungen muss der BDK mit seinen Forderungen in ihrer Umsetzung weiterhin intensiv unterstützen. Als Maßnahmen kommen eine Genderbudgetierung und im Rahmen von Beurteilungsquotierungen die Berücksichtigung des Frauenanteils bei guten und sehr guten Beurteilungen in Betracht. Themenverantwortliche: Gabriele Peronne Frauenpolitische Sprecherin gabriele.peronne@bdk.de 7
Chancengleichheitsplan der Staatsgalerie Stuttgart Analyse, Ziele, Maßnahmen
Vorwort Das Chancengleichheitsgesetz konkretisiert das Verfassungsgebot Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
MehrFrauenförderplan. der Hochschule für Bildende Künste Dresden Inhaltsverzeichnis
Frauenförderplan der Hochschule für Bildende Künste Dresden 2015-2019 Inhaltsverzeichnis I. Präambel II. Zielsetzung III. Analyse des Ist-Zustandes IV. Maßnahmen V. Schlussbestimmungen I. Präambel Die
MehrF r a u e n f ö r d e r p l a n
F r a u e n f ö r d e r p l a n der Gemeinde Fockbek Richtlinien zur Gleichstellung der weiblichen Beschäftigten der Gemeinde Fockbek 1. Geltungsbereich 1 Dieser Frauenförderplan gilt für alle Mitarbeiterinnen
MehrSTADT WALSRODE. Gleichstellungsplan
STADT WALSRODE Gleichstellungsplan 2017-2019 - 1 - Dezember 2016 Inhaltsverzeichnis Gleichstellungsplan 2017 2019 1. Einführung - 3-2. Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur - 4-3. Maßnahmen aufgrund
MehrFrauenförderplan der Stadt Bad Bramstedt. für den Zeitraum
Frauenförderplan der Stadt Bad Bramstedt für den Zeitraum 2018 2021 1. Einleitung und Geltungsbereich 2. Ist-Analyse 3. Schätzung der im Geltungsbereich des Frauenförderplans zu besetzenden Personalstellen
MehrFrauenförderplan der Stadt Lohmar
I/11/1 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Ziele des s 2 Geltungsbereich 3 Geltungsdauer II. Maßnahmen zur Frauenförderung 4 Bestandsaufnahme 5 Zielvorgaben der Stadt Lohmar Inhaltsverzeichnis 6 Vergabe von Ausbildungsplätzen,
MehrGesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst DIE FRAUENQUOTE WAS ORGANISATIONEN DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES DES
Mehrder Hochschule für Bildende Künste Dresden
Frauenförderplan der Hochschule für Bildende Künste Dresden 2015-2019 Inhaltsverzeichnis I. Präambel II. Zielsetzung III. Analyse des Ist-Zustandes IV. Maßnahmen V. Schlussbestimmungen I. Präambel Die
MehrCHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DES
CHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DES 2015-2018 INHALTSVERZEICHNIS I. EINFÜHRUNG 1 Seite II. BESTANDSAUFNAHME UND ANALYSE DER BESCHÄFTIGTENSTRUKTUR 1. Personal-Ist-Bestand 2 2. Anteil der Frauen
MehrChancengleichheitsplan Hochschule Ravensburg-Weingarten. 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018
Chancengleichheitsplan Hochschule Ravensburg-Weingarten 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 1 Inhalt 1 Inhalt... 2 I. Vorbemerkung... 3 II. Bestandsaufnahme... 3 1 Zuständigkeit... 3 2 Datenerhebung...
MehrGesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz) Vom 19.
2038-1 Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz) Vom 19. März 1991 Fundstelle: HmbGVBl. 1991, S. 75 Zuletzt geändert durch Gesetz vom
MehrGesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz)
Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz) Vom 19. März 1991 (HmbGVBl. S. 75) Geändert durch Gesetz zur Neuregelung des hamburgischen
MehrFrauenförderplan der Stadt Bad Bramstedt. für den Zeitraum
Frauenförderplan der Stadt Bad Bramstedt für den Zeitraum 2014-2017 I. Geltungsbereich II. III. IV. IV. 1. Ist-Analyse Schätzung der im Geltungsbereich des Frauenförderplans zu besetzenden Personalstellen
MehrPro und Contra Frauenquote. Hintergrund und aktuelle (politische) Diskussion
Pro und Contra Frauenquote Hintergrund und aktuelle (politische) Diskussion Definition geschlechter- bzw. genderbezogene Quotenregelung bei der Besetzung von Gremien oder Stellen. Der angestrebte Zweck
MehrDer Frauenförderplan. für das Landesinstitut für Schule Bremen
Der Frauenförderplan für das Landesinstitut für Schule Bremen März 2013 1 Impressum herausgegeben von: Bremen, März 2013 Landesinstitut für Schule Am Weidedamm 20 28215 Bremen E-Mail: frauenbeauftragte@lis.bremen.de
MehrUniversitätsbibliothek Paderborn
Universitätsbibliothek Paderborn Frauenförderplan des Heinz-Nixdorf-Instituts (HNI) der Universität Paderborn Universität Paderborn Paderborn, 2010 urn:nbn:de:hbz:466:1-19078 Amtliche Verkündungsblatt
MehrGleichstellungskonzept 2008
Gleichstellungskonzept 2008 Geltungsbereich Dieses Gleichstellungskonzept findet Anwendung auf die Bediensteten im Landratsamt Ebersberg und der kreiseigenen Einrichtungen (mit Ausnahme der Kreisklinik).
MehrThüringer Gleichstellungsgesetz. Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.
Thüringer Gleichstellungsgesetz Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag. Veränderungen zum bisherigen Gesetz www.die-linke-thl.de 2 1 Geltungsbereich Ausweitung des Geltungsbereiches
MehrEqual Pay Day Equal Pay Day Die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern
Equal Pay Day 2016 1 Die Entgeltlücke Frauen verdienen in Deutschland durchschnittlich 21,6 % weniger als Männer. Im Durchschnitt liegt die Entgeltlücke in Europa bei 16,3 %. Datenquelle: Eurostat 2014
MehrChancengleichheitsplan der HFT Stuttgart
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Chancengleichheitsplan der HFT 2010-2015 Geltungsbereich und Geltungsdauer Der Chancengleichheitsplan
MehrChancengleichheit von Frauen und Männern in der Energiebranche
Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Energiebranche Genderspezifische Basisdatenerhebung zur Umsetzung von Chancengleichheit in der Personalpolitik in der österreichischen Energiebranche Über
MehrChancengleichheitsplan der HFT Stuttgart
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Chancengleichheitsplan der HFT 2010-2015 Zwischenbericht zum 30.06.2013 Der Chancengleichheitsplan
MehrInhaltsverzeichnis. Seite
Fortschreibung 213 21 Inhaltsverzeichnis Seite Geltungsbereich 3 Beschäftigtensituation / Status / Laufbahngruppen / 4 Altersabgänge Beurteilung / Teilzeitbeschäftigung / Beurlaubung / Heimarbeit 7 Gender
MehrGEMEINDE KIRCHHUNDEM. Fortschreibung des Frauenförderplans
GEMEINDE KIRCHHUNDEM Fortschreibung des Frauenförderplans 3 Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkung... Seite 3. Einführung. Geltungsbereich. Personalstruktur... Seite. Grundsätzliches. Anteil der Frauen an der
MehrFrauenförderplan der Fakultät für Naturwissenschaften
Frauenförderplan der Fakultät für Naturwissenschaften 11. Juni 2012 Inhaltsverzeichnis I Präambel 1 II Zielsetzung 1 III Analyse des Ist-Zustandes 2 IV Maßnahmen 3 V Geltungsdauer 5 I Präambel Die Umsetzung
MehrSTADT NEUSTADT A. RBGE. Gleichstellungsplan. der Stadtverwaltung. Neustadt a. Rbge. Geltungsdauer:
STADT NEUSTADT A. RBGE. Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Neustadt a. Rbge. Geltungsdauer: 01.01.2014-01.01.2017 3 Grundgesetz (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen
MehrStaatliches Schulamt Albstadt HERZLICH WILLKOMMEN
HERZLICH WILLKOMMEN zur Dienstbesprechung für Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) und Ansprechpartner/Innen(AfC) an Schulen des sbezirks Das neue Chancengleichheitsgesetz und der Chancengleichheitsplan
MehrFrauenförderplan der Altenzentren der Stadt Solingen ggmbh
Frauenförderplan 2014 Frauenförderplan der Altenzentren der Stadt Solingen ggmbh Inhaltsverzeichnis Vorwort 1. Gesetzliche Bestimmungen 2. Statistik /Analyse der Beschäftigtenstruktur 2.1 Handlungsfelder
MehrGesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
Bundesrat Drucksache 77/15 BRFuss 06.03.15 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages FJ Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft
MehrDie Frauenquote in deutschen Unternehmen Pro & contra
Die Frauenquote in deutschen Unternehmen Pro & contra Marcel Rosenthal Marcel Rosenthal Frauenquote: pro & contra 9. Dezember 2015 1 / 9 Historische Benachteiligung der Frauen 1754 erste promovierte Frau
MehrBund Deutscher Kriminalbeamter
Landesverband Hessen Landesverband Hessen Der BDK gewerkschaftlich organisierter Berufsverband für Angehörige der deutschen Kriminalpolizei und für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes, eingesetzt zur
MehrTabellarische Datenübersicht zum Gleichstellungskonzept
Präsident Tabellarische Datenübersicht zum Gleichstellungskonzept 2013-2018 der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern 2 3 A. Erläuterungen Nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayGlG
Mehr1. Ausgangssituation 5
Bremer Stadtmusikanten BTZ / 2006 Inhalt Vorwort 4 1. Ausgangssituation 5 2. Zielvorgaben 8 3. Umsetzung der Zielvorgaben 9 3.1 Einstellung 9 3.2 Personalauswahlverfahren 9 3.3 Arbeitsplatzgestaltung 10
MehrPflege und Beruf beides geht?!
Pflege und Beruf beides geht?! Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung bei der Pflege von Angehörigen bei der Stadt Hamm Ihre Referentinnen: Christine Hecker Christel Helmig Personalamt Personalamt Tel.
MehrOrdnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung)
Ordnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung) Zur Verwirklichung des Zieles einer beruflichen Gleichstellung von Frauen und
MehrFrauenförderplan der HOWOGE
Frauenförderplan der HOWOGE Inhalt Vorstellung der Frauenvertreterin Seite 5 Vorwort Seite 6 Aktuelle Situation / Zahlen und Fakten Seite 7 Zukünftige Maßnahmen Seite 10 Ansprechpartnerin Seite 12 Seite
MehrLandesinstitut für Pädagogik und Medien (LPM) Frauenförderplan
Landesinstitut für Pädagogik und Medien (LPM) Frauenförderplan Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 1. Geltungsbereich und Grundlagen 3 2. Ist-Analyse, Abschätzung und allgemeine Zielvorgaben 3 2.1 Ist-Analyse
MehrUniversitätsbibliothek Paderborn
Universitätsbibliothek Paderborn Frauenförderplan des Zentrums für Informations- und Medientechnologien (IMT) der Universität Paderborn Universität Paderborn Paderborn, 2013 urn:nbn:de:hbz:466:1-16544
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Nr. 39 I ausgegeben am 25. November 2014 Chancengleichheitsplan der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2019 CHANCENGLEICHHEITSPLAN
MehrNovellierung des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg
Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg Martina Weihrauch Beauftragte für Chancengleichheit Juli 2015 1 Gesetzesziele Neu (3) Ziel des Gesetzes ist darüber hinaus die paritätische
MehrFrauenförderplan des Kreises Rendsburg-Eckernförde
Frauenförderplan des Kreises Rendsburg-Eckernförde Inhaltsverzeichnis 1. Präambel... 2 2. Maßnahmen... 3 2.1 Stellenausschreibungen... 3 2.2 Auswahlverfahren... 3 2.3 Beförderung, Übertragung von höherwertigen
MehrFrauen leben länger als Männer. Sie werden im Durchschnitt 81,8 Jahre alt, Männer 76,2 Jahre.
Daten und Fakten Die Situation von Frauen in Deutschland Demografische Daten Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung ist weiblich. 51 Prozent (41,9 Millionen) der insgesamt 82,2 Millionen Einwohner sind
MehrFRAUENFÖRDERPLAN DER STADT SCHWEINFURT
FRAUENFÖRDERPLAN DER STADT SCHWEINFURT Richtlinie zur Verbesserung der beruflichen Situation der bei der Stadt Schweinfurt beschäftigten Frauen sowie Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie
Mehr4. Gleichstellungsplan der Deka-Gruppe. 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020
4. Gleichstellungsplan der Deka-Gruppe 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 Vorwort. Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als Vorstand identifizieren wir uns sehr mit den Zielen, die wir uns im Gleichstellungsplan
MehrErgänzungsplan zum Chancengleichheitsplan der HFT Stuttgart
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Ergänzungsplan zum Chancengleichheitsplan der HFT 2015-2017 Der Chancengleichheitsplan
MehrFrauenförderplan für die Stadtverwaltung Bornheim
Frauenförderplan für die Stadtverwaltung Bornheim Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 2 1. Allgemeine Bestimmungen 2 1.1. Geltungsbereich 2 1.2. Ziel des Frauenförderplans 2 2. Maßnahmen zur Frauenförderung
MehrVierter Frauenförderplan
Vierter Frauenförderplan 2013 bis 2018 der WALDECKISCHEN DOMANIALVERWALTUNG (Eigenbetrieb) Waldeckische Domanialverwaltung Vierter Frauenförderplan Nach dem Hessischen Gesetz über die Gleichberechtigung
MehrFrauenförderplan. für das. Sozialgericht Berlin
Sozialgericht Berlin Präs. 2001 Frauenförderplan für das Sozialgericht Berlin (Stichtag 1. August 2017) Inhalt I Gesetzliche Grundlage... 3 II Entwicklung des Frauenförderplans am Sozialgericht Berlin...
MehrSprechzettel. Svenja Schulze Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sprechzettel Svenja Schulze Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen zur 909. Sitzung des Bundesrates am Freitag, dem 3. Mai 2013 Entwurf eines "Gesetzes zur
MehrDüsseldorf, 26. Februar 2016
Düsseldorf, 26. Februar 2016 Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/ Gleichstellungsstellen NRW (LAG NRW) zum Dienstrechtsmodernisierungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrF R A U E N F Ö R D E R P L A N
Anlage 2 4. Fortschreibung F R A U E N F Ö R D E R P L A N gem. 5 a und 6 Landesgleichstellungsgesetz STADTVERWALTUNG KÖNIGSWINTER Januar 203 bis Dezember 205 Beschluss des Stadtrates vom 08.07.203 I N
MehrTraditionelle Rollenbilder leben länger
Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Führungspositionen 26.07.2017 Lesezeit 3 Min. Traditionelle Rollenbilder leben länger In der Regel reduzieren in Deutschland vor allem Frauen
MehrFrauenförderplan der Stadt Nürnberg 3. Fortschreibung
Frauenförderplan der Stadt Nürnberg 3. Fortschreibung Der Stadtrat zu Nürnberg hat am 8. November 1989 die Erstfassung des Frauenförderplans beschlossen und ihn zum Bestandteil der städtischen Personalpolitik
MehrCHRISTLICH-SOZIALE POLITIK GLEICHBERECHTIGUNG VERWIRKLICHEN
CHRISTLICH-SOZIALE POLITIK GLEICHBERECHTIGUNG VERWIRKLICHEN Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft vertritt die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der CDU. Unser Ziel ist eine
MehrBULLETIN DER BUNDESREGIERUNG
BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG Nr. 20-2 vom 16. Februar 2017 Rede der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Transparenz
MehrGleichstellungskonzept. der. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst
Gleichstellungskonzept der H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst Juni 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsatz... 3 2. Hauptziele... 3 3. Gleichstellungsverpflichtung... 4 4. Stellenausschreibung/Aufforderung
MehrFrauenförderplan der. 5. Fortschreibung
Frauenförderplan der 5. Fortschreibung Februar 2016 1 Inhalt: Maßnahmenkatalog Kapitel Titel Seite Präambel 3 1 Geltungsbereich 3 2 Gemeinschaftsaufgabe und Personalentwicklung 3 3 Stellenausschreibung
MehrGleichstellungsplan der Stadt Borgholzhausen Stand:
Gleichstellungsplan der Stadt Borgholzhausen Stand: 01.07.2017 Vorwort Gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Die Verwirklichung dieses verfassungsrechtlichen Auftrags
MehrFidAR. Management Summary
FidAR FRAUEN IN DIE AUFSICHTSRÄTE Management Summary Stimmungsbarometer zum Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen
MehrFrauenförderplan
förderplan - 1 - förderplan 29-211 (Fortschreibung) 1. Allgemeines Der förderplan (FFP) 29-211 sieht sich als Fortführung des FFP 2. Die dort aufgestellten Richtlinien behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
MehrORDNUNG ZUR FÖRDERUNG DER GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IM ERZBISTUM BAMBERG
ORDNUNG ZUR FÖRDERUNG DER GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IM ERZBISTUM BAMBERG Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeine Vorschriften Präambel Art. 1 Geltungsbereich Art. 2 Ausnahmen vom Geltungsbereich
MehrZielvereinbarung zur beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern
vereinbarung zur beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern vereinbarung zur beruflichen Einleitung Aus dem Frauenförderplan wurde gemäß Ratsbeschluss vom 01.02.2007 der Chancengleichheitsplan.
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/148 04.07.2016 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Frauenquote in Leitungsfunktionen
MehrChancengleichheit. bei der Stadtverwaltung Bad Berleburg. Frauenförderplan
Chancengleichheit bei der Stadtverwaltung Bad Berleburg Frauenförderplan Fortschreibung für den Zeitraum August 2013 - Juli 2016 - 2 - Frauenförderplan der Stadt Bad Berleburg 1. Zweck Der Frauenförderplan
MehrErster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Gesetz zur Förderung der beruflichen Chancen für Frauen und der Vereinbarung von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst des Landes Baden- Württemberg (FG) Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1 Gesetzesziel
MehrEqual Pay Day Equal Pay Day Die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern 1
Equal Pay Day 2012 Equal Pay Day 2012 - Die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern 1 Die Entgeltlücke Frauen verdienen in Deutschland durchschnittlich 23 % weniger als Männer. Im Durchschnitt liegt die
MehrAbendessen DCGK Berlin,
Ansprache der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig beim Abendessen auf der 14. Fachkonferenz der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex am 17.06.2015
MehrRJ Kreis Entwurf Frauenförderplan der Kreisverwaltung Kleve. Kleve. ... mehr als niederrhein
RJ Kreis Kleve... mehr als niederrhein Entwurf Frauenförderplan der Kreisverwaltung Kleve I 2016-2018 Entwurf für die 5, Fort Schreibung Frauenförderplan der Kreisverwaltung Kleve Vorwort: Die Gleichstellung
MehrGleichstellungsplan 2012 bis 2014
Fachbereich Planen und Stadtentwicklung 10.05.2012 Gleichstellungsplan 2012 bis 2014 nach 15 Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) 1. Vorbemerkung Nach der Neufassung des NGG sind die Vereinbarkeit
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 16 / Wahlperiode. der Abg. Andreas Deuschle u. a. CDU.
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3792 27. 03. 2018 Antrag der Abg. Andreas Deuschle u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen Beschäftigungsverhältnisse von
MehrFortschreibung des Frauenförderplans der Hansestadt Wipperfürth für die Jahre
Fortschreibung des Frauenförderplans der Hansestadt Wipperfürth für die Jahre 2016 2018 1. Präambel Die Gleichstellung von Frau und Mann ist seit Inkrafttreten der Landesverfassung im Jahr 1950 noch immer
MehrAnhang. Ratgeber Frauen im öffentlichen Dienst. Gleichstellungsgesetze: Gleichstellungspläne. Bund
Anhang Gleichstellungsgesetze: Gleichstellungspläne Bund Baden- Württemberg Bayern Gleichstellungsplan 11: Konzeptionelle Neuausrichtung wg. Verwaltungsmodernisierung: Verpflichtung zur Integration von
MehrGemeinde Borchen Bericht zum Frauenförderplan 2005 bis 2012 und Fortschreibung bis 2015
Gemeinde Borchen Bericht zum Frauenförderplan 2005 bis 2012 und Fortschreibung bis 2015 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort I. Bericht zum Frauenförderplan für die Jahre 2005-2012 1. Vergleich der Beschäftigtenstruktur
MehrGesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst DIE FRAUENQUOTE WAS UNTERNEHMEN WISSEN SOLLTEN Stand 18.06.2015
MehrUniversitätsbibliothek Paderborn
Universitätsbibliothek Paderborn Frauenförderplan des Paderborn Center for Parallel Computing (PC2) der Universität Paderborn Universität Paderborn Paderborn, 2010 urn:nbn:de:hbz:466:1-19260 Amtliche Mitteilungen
Mehr1. ob sie Angaben dazu machen kann, wie hoch der prozentuale Anteil von Frauen in Führungspositionen ist, die in Teilzeit arbeiten;
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6096 06. 11. 2014 Antrag der Abg. Bettina Meier-Augenstein u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie,
MehrDrittes Gleichstellungskonzept für das nichtwissenschaftliche Personal der Ludwig-Maximilians-Universität München
Drittes Gleichstellungskonzept für das nichtwissenschaftliche Personal der Ludwig-Maximilians-Universität München 1. Ziel des Gleichstellungskonzepts Gemäß Art. 4 des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes
MehrF R A U E N F Ö R D E R P L A N
Anlage 2 5. Fortschreibung F R A U E N F Ö R D E R P L A N gem. 5 a und 6 Landesgleichstellungsgesetz STADTVERWALTUNG KÖNIGSWINTER Januar 2016 bis Dezember 2018 Beschluss des Stadtrates vom 20.06.2016
MehrKURZINFORMATION. Sabbatjahr Ausstieg auf Zeit
KURZINFORMATION Sabbatjahr Ausstieg auf Zeit Das Sabbatjahr oder auch Sabbatical bezeichnet eine berufliche Auszeit von i.d.r. bis zu zwölf Monaten. Dem Freigestellten eröffnen sich hierbei Möglichkeiten,
MehrChancengleichheitsplan. des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung. Baden-Württemberg
Chancengleichheitsplan des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg für den Zeitraum 01.02.2016 bis 31.01.2021 auf der Grundlage der Bestandsdaten vom 30.06.2015 1 Vorwort Liebe
MehrTrägt die Geschlechterquote für Aufsichtsräte zur Verringerung von Ungleichheit in Unternehmen bei?
Dr. Anja Kirsch Fachbereich Wirtschaftswissenschaft Management-Department Trägt die Geschlechterquote für Aufsichtsräte zur Verringerung von Ungleichheit in Unternehmen bei? 27. September 2018 Die Forschungsarbeiten,
MehrGleichstellungsfördernde Maßnahmen bei der Ausschreibung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
bei der Ausschreibung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen Herbsttagung der Landesschuldirektorinnen und -direktoren Gols, 10/10/2014 Überblick Teil I: Teil II: Teil III: Allgemeines zur Gleichstellung
MehrErstes Frauenbarometer
Presseunterlage Erstes Frauenbarometer Hauptergebnisse Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek 2. März 2012 Auf einen Blick Die repräsentative Online-Umfrage zur Gleichstellung
MehrGleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Gleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gültig für den Zeitraum 2013-2016 Gleichstellungsplan des Jobcenters Berlin Neukölln Aktualisierung auf Datengrundlage des 30. Juni 2014 Gleichstellungsplan
MehrFür eine chancengleiche und familienbewusste Personalpolitik
CHANCENGLEICHHEIT Für eine chancengleiche und familienbewusste Personalpolitik Gemeinsame Grundsätze des Bundesarbeitgeberverbandes Chemie und der IG Bergbau, Chemie, Energie Die zwischen dem Bundesarbeitgeberverband
MehrFrauenförderung bei der Allianz Deutschland AG
1 Fallbeispiel 9 Fallbeispiel 9 aus dem UTB-Buch Frauenförderung bei der Allianz Deutschland AG von Brigitte Preuss, Allianz Deutschland AG 2 Fallbeispiel 9 Frauenförderung bei der Allianz Deutschland
MehrMitteilungen Amtsblatt der BTU Cottbus
11/2010 Mitteilungen Amtsblatt der BTU Cottbus 03.11.2010 Inhalt 1 Frauenförderplan für die Universitätsverwaltung der BTU Cottbus Seite 2 vom 06. Oktober 2010 2 Frauenförderplan für die zentralen wissenschaftlichen
MehrMit unserer Stimme viel erreichen! 100 Jahre Frauenwahlrecht
Mit unserer Stimme viel erreichen! 100 Jahre Frauenwahlrecht 1. 100 Jahre Frauenwahlrecht 2. Frauenpolitische Errungenschaften 3. Frauen in der Politik 4. Frauen in der Arbeitswelt 5. Ausblick: Kommunal-
MehrFrauenförderplan der Kreisverwaltung Plön für die Jahre (Beschluss des Hauptausschusses vom )
I. Präambel 1 1. 10 06 Frauenförderplan der Kreisverwaltung Plön für die Jahre 2016-2019 (Beschluss des Hauptausschusses vom 31.05.2016) Trotz der grundgesetzlichen Gleichstellung von Frauen und Männern
MehrFRAUENSTATUT, FRAUENRAT, FRAUENVOTUM EIN ERFAHRUNGSBERICHT
FRAUENSTATUT, FRAUENRAT, FRAUENVOTUM EIN ERFAHRUNGSBERICHT FRAUENSTATUT, FRAUENRAT, FRAUENVOTUM EIN ERFAHRUNGSBERICHT von Gesine Agena, Frauenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2 Gliederung
MehrFrauendomäne Teilzeitarbeit Wunsch oder Notlösung?
Frauendomäne Teilzeitarbeit Wunsch oder Notlösung? Destatis, 28. April 2009 Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten in steigt seit Anfang der neunziger Jahre kontinuierlich an. In der öffentlichen Diskussion
MehrInformationen des Ministeriums für Arbeit und Soziales für Beauftragte für Chancengleichheit
Info-Brief 34 Informationen des Ministeriums für Arbeit und Soziales für Beauftragte für Chancengleichheit Referat 21 Frauenpolitik, Chancengleichheit für Frauen und Männer, Demografische Entwicklung April
MehrOrdnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung)
Ordnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung) Zur Verwirklichung des Zieles einer beruflichen Gleichstellung von Frauen und
MehrCheckliste HR-Trends 2017
Checkliste HR-Trends 2017 Fakten aus aktuellen Studien LEADERSHIP/FÜHRUNGSKRÄFTE gelebte Vereinbarkeit macht Karriere attraktiv Führung und Vereinbarkeit: Wo beides geht, wird Karriere für Nachwuchskräfte
MehrMit mehr weiblichen Mitgliedern
Titel Mit mehr weiblichen Mitgliedern für die gerechte Teilhabe von Frauen für die Entgeltgleichheit von Männern und Frauen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf Gerechte Teilhabe von Frauen
MehrFrauenförderung im Berliner Landesdienst. Evaluierung der Frauenförderpläne
Frauenförderung im Berliner Landesdienst Evaluierung der Frauenförderpläne 1 Grundlegendes zur Datenbank Gliederung Rechtliche Grundlagen eines Frauenförderplans (LGG-Vorgaben) Aufbau der Evaluierung Präsentation
MehrFrauen in Führungspositionen
Prof. Dr. Peter Ruhwedel Wissenschaftlicher Leiter KCU Professur für Strategisches Management & Organisation FOM Hochschule Duisburg Frauen in Führungspositionen Erstellt für: eufom, Peter Ruhwedel : Press
Mehr