FairStromBasis ProfiStromBasis
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- Jasper Fuhrmann
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1 FairStromBasis ProfiStromBasis für die Versorgung mit elektrischer Energie in Niederspannung Privat- und Geschäftskunden Preise gültig ab 1. Februar 2013 Strom
2 Inhalt Allgemeine Hinweise 3 1. Grund- und Ersatzversorgung Grundversorgung Ersatzversorgung 3 2. Bedarfsarten Haushaltsbedarf und landwirtschaftlicher Bedarf Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf 4 3. Preisübersicht Grund- und Ersatzversorgung Grundversorgung Eintarifmessung Zweitarifmessung Allgemeine Preise Grundversorgung für Haushaltsbedarf und landwirtschaftlichen Bedarf (FairStromBasis) Allgemeine Preise Grundversorgung für gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf (ProfiStromBasis) Durchschnittspreisbegrenzung Allgemeinstrombedarf Sonstige Preise Ersatzversorgung 8 4. Informations- und Mitteilungspflichten Abrechnung und Mitteilungspflicht Stromkennzeichnung nach 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Abgaben, Steuern und sonstige Preisbestandteile Konzessionsabgabe Stromsteuer Abgaben und Umlagen Kostenbestandteile des Netzbetreibers Umsatzsteuer Änderung der Preise, Abgaben- und Steuersätze Hinweis nach Energiedienstleistungsgesetz Rechte von Haushaltskunden im Hinblick auf Streitbeilegungsverfahren Ausweis der Preisbestandteile gemäß 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 GVV 12 Allgemeine Hinweise Im Rahmen der Stromversorgung kommen die Verordnung über Allgemeine Bedin g ungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV) einschließlich der Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen zur StromGVV zur Anwendung. 1. Grund- und Ersatzversorgung 1.1 Grundversorgung Grundversorger ist jeweils das Elektrizitätsversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die FairEnergie ist Grundversorger in folgenden Gemeinden (Reutlingen, Wannweil, Kirchentellinsfurt, Pfullingen und Eningen unter Achalm) für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität. Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden, d. h. Privatkunden (unabhängig von ihrem Jahresverbrauch), sowie Gewerbe- und Landwirtschaftskunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu kwh. Somit werden alle Kunden mit der Bedarfsart Haushalt ohne Sondervertrag grundsätzlich nach den Preisen und Bedingungen der Grundversorgung beliefert. 1.2 Ersatzversorgung Darüber hinaus ist im Energiewirtschaftsgesetz 38 (EnWG) die Ersatzversorgung mit Energie geregelt. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Letztverbraucher aus dem Niederspannungsnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann (d. h. Strombezug ohne Liefervertrag). Des Weiteren fallen Kunden mit einem Verbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke ab einer jährlichen Stromabnahme von kwh ebenfalls in den Anwendungsbereich der Ersatzversorgung, sofern sie aus dem Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie beziehen und nicht bereits einen anderen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben. Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger durchgeführt. Sie endet mit Aufnahme der Energielieferung auf Basis eines Versorgungsvertrages, spätestens jedoch 3 Monate nach Beginn. 2 3
3 2. Bedarfsarten 2.1 Haushaltsbedarf und landwirtschaftlicher Bedarf Haushaltsbedarf (1) Haushaltsbedarf ist der Elektrizitätsbedarf für private Zwecke. (2) Haushaltsbedarf liegt auch vor, wenn Verbrauchseinrichtungen von mehreren Haushalten gemeinsam zu Haushaltszwecken genutzt werden (z. B. die Beleuchtung von Treppenhäusern, Fluren, Kellern sowie Heizungsanlagen, Aufzüge, nicht gewerblich genutzte Wasch anlagen, Schwimmbäder, Garagen und dergleichen) Landwirtschaftlicher Bedarf (1) Landwirtschaftlicher Bedarf ist der Elektrizitätsbedarf von Betrieben oder Betriebsteilen, bei denen die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen im Sinne des Bewertungsgesetzes die Betriebsgrundlage bilden, einschließlich eines zugehörigen Haushaltes. Nr Absatz (2) gilt entsprechend. (2) Zu den landwirtschaftlichen Betrieben gehören auch die landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche, weinbauliche und gärtnerische Nutzung, die Sonderkulturen Hopfen und Spargel sowie andere Sonderkulturen, ebenso die sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzung wie die Binnenfischerei und Teichwirtschaft einschließlich der Fischzucht für diese Zwecke, die Imkerei, die Wanderschäferei, die Saatzucht und der Pilzanbau. Nicht zum landwirtschaftlichen Bedarf gehört der Strom bezug für eine Tierhaltung, wenn diese die Grenzen des 51 Abs.1 und des 51 a des Bewertungsgesetzes überschreitet, und für die Weiterverarbeitung land- und forstwirtschaftlicher Produkte, wenn diese gewerbsmäßig betrieben wird. 2.2 Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf ist jeglicher Elektrizitäts bedarf, der nicht Haushaltsbedarf oder landwirtschaftlicher Bedarf ist. Nummer Absatz (2) gilt entsprechend. 3. Preisübersicht Grund- und Ersatzversorgung 3.1 Grundversorgung (1) Die Abrechnung der bezogenen elektrischen Energie (Strombezug) erfolgt nach einem der zwei folgenden Preissys teme: n Eintarifmessung n Zweitarifmessung Folgende Preiskomponenten werden abgerechnet: n Verbrauchspreis für jede bezogene Kilowattstunde elektrischer Energie, n Grundpreis für die vom Kunden in Anspruch genommene elektrische Leistung sowie für Messstellenbetrieb, Messung, Abrechnung und Inkasso. 3.2 Eintarifmessung Anwendungsbereich (1) Alle Kunden in der Grundversorgung mit Eintarifmessung. (2) Kundenanlagen, die aufgrund häufigen Standortwechsels bei der Ge werbeausübung nur vorübergehend angeschlossen sind (z. B. Schau stellerbetrie be, Baustellen und dergleichen) Preisbestandteile (1) Der Preis setzt sich zusammen aus - dem Hochtarif-Verbrauchspreis (HT) und - dem Grundpreis. (2) Der Verbrauchspreis (Cent/kWh) wird für jede bezogene Kilowattstunde berechnet. (3) Der Grundpreis wird für die Dauer eines Abrechnungsjahres in Rechnung gestellt (kalendertagsgenaue Abrechnung). 3.3 Zweitarifmessung Anwendungsbereich, Niedertarifzeit, Messung (1) In der Grundversorgung kann auch die Zweitarifmessung gewählt werden. (2) Die Niedertarifzeit beträgt im Netzgebiet der FairNetz GmbH täglich 8 Stunden. Sie beginnt frühestens um Uhr und endet spätestens um 6.00 Uhr. Sie wird von der FairNetz GmbH nach ihren Lastverhältnissen festgelegt und kann mit angemessener Vorankündigung geändert werden. (3) Der Strombezug während der Niedertarifzeit wird durch einen Zweitarifzähler gemessen und gesondert angezeigt. Die Umschaltung des Zweitarifzählers erfolgt in der Regel durch Rundsteuerung. Die Schaltuhren werden nicht auf Sommerzeit umgestellt Preisbestandteile (1) Der Preis setzt sich zusammen aus - dem Hochtarif-Verbrauchspreis (HT), - dem Niedertarif-Verbrauchspreis (NT) und - dem Grundpreis. 4 5
4 6 (2) Der Verbrauchspreis wird für jede bezogene Kilowattstunde berechnet. Der Stromverbrauch wird für die Zeit im Hoch- und Niedertarif getrennt gemessen und angezeigt. (3) Der Grundpreis wird für die Dauer eines Abrechnungsjahres in Rechnung gestellt (kalendertagsgenaue Abrechnung). 3.4 FairStromBasis (Grundversorgung) für Haushaltsbedarf und landwirtschaftlichen Bedarf Haushaltsbedarf und landwirtschaftlicher Bedarf netto brutto FairStromBasis Verbrauchspreis Hochtarif (HT) 20,68 27,05 Cent/kWh Verbrauchspreis Niedertarif (NT) 16,28 21,81 Cent/kWh Grundpreis Eintarifmessung 76,20 90,68 Euro/Jahr Grundpreis Zweitarifmessung 97,20 115,67 Euro/Jahr Die Nettoverbrauchspreise enthalten den Energieanteil, das Netzentgelt und die Konzessionsabgabe. Zudem sind die Umlagen enthalten, die sich aufgrund des Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG), des Gesetzes für die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme- Kopplung (KWKG), die Umlage nach 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die Offshore-Haftungsumlage gemäß 17 f. Energie wirtschaftsgesetz (EnWG) und die Umlage nach 18 abschaltbare Lasten (AbLaV) ergeben. Die Verbrauchspreise sind gerundet. Die Bruttoverbrauchspreise enthalten die Stromsteuer in der jeweils festgelegten Höhe, derzeit 2,05 Cent/kWh netto, sowie für den Verbrauchsund Grundpreis die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe (derzeit 19 %). Ausweis der Preisbestandteile gemäß 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 GVV siehe Anhang S ProfiStromBasis (Grundversorgung) für gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf netto brutto ProfiStromBasis Verbrauchspreis Hochtarif (HT) 23,70 30,64 Cent/kWh Verbrauchspreis Niedertarif (NT) 16,46 22,03 Cent/kWh Grundpreis Eintarifmessung 76,20 90,68 Euro/Jahr Grundpreis Zweitarifmessung 97,20 115,67 Euro/Jahr siehe 3.4; Ausweis der Preisbestandteile gemäß 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 GVV siehe Anhang S Durchschnittspreisbegrenzung Anwendungsbereich (1) Der Durchschnittspreis ermittelt aus dem Verbrauchsbetrag und dem Grundpreis, geteilt durch den Strombezug des Abrechnungszeitraumes wird begrenzt auf den Durchschnittshöchstpreis. Bei der Ermittlung des Durchschnittspreises bleiben der Verbrauch in der Niedertarifzeit und das daraus ermittelte Entgelt unberücksichtigt. Zusätzlich wird der Grundpreis berechnet. (2) Die Durchschnittspreisbegrenzung kommt beim Haushaltsbedarf und landwirtschaftlichen Bedarf bis zu einer Jahresverbrauchsmenge von 224 kwh und beim gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf bis zu einer Jahresverbrauchsmenge von 279 kwh zur Anwendung Preise Alle Bedarfsarten netto brutto Durchschnittspreisbegrenzung Durchschnittshöchstpreis 36,10 45,40 Cent/kWh Grundpreis Eintarifmessung 41,60 49,50 Euro/Jahr Grundpreis Zweitarifmessung 62,60 74,49 Euro/Jahr siehe Allgemeinstrombedarf Anwendungsbereich Preise (1) Allgemeinstrombedarf liegt vor, wenn Verbrauchseinrichtungen von mehreren Parteien gemeinsam genutzt werden wie z. B. die Beleuchtung von Treppenhäusern, Fluren, Kellern oder der Betrieb von Aufzügen. (2) Allgemeinstrombedarf beinhaltet die Abrechnung eines reduzierten Grundpreises Haushaltsbedarf und landwirtschaftlicher Bedarf Haushaltsbedarf und landwirtschaftlicher Bedarf netto brutto Allgemeinstrombedarf Verbrauchspreis Hochtarif (HT) 20,68 27,05 Cent/kWh Verbrauchspreis Niedertarif (NT) 16,28 21,81 Cent/kWh Grundpreis Eintarifmessung 41,60 49,50 Euro/Jahr Grundpreis Zweitarifmessung 62,60 74,49 Euro/Jahr siehe 3.4; Ausweis der Preisbestandteile gemäß 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 GVV siehe Anhang S
5 Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf netto brutto Allgemeinstrombedarf Verbrauchspreis Hochtarif (HT) 23,70 30,64 Cent/kWh Verbrauchspreis Niedertarif (NT) 16,46 22,03 Cent/kWh Grundpreis Eintarifmessung 41,60 49,50 Euro/Jahr Grundpreis Zweitarifmessung 62,60 74,49 Euro/Jahr siehe 3.4; Ausweis der Preisbestandteile gemäß 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 GVV siehe Anhang S Sonstige Preise netto brutto Stromwandlersatz 21,47 Euro/Jahr 25,55 Euro/Jahr Zähler nach 21 EnWG Erhält der Kunde vom Netz- bzw. Messstellenbetreiber einen Zähler nach 21 EnWG, ändert sich der Grundpreis um den Betrag, um den sich auch das Entgelt für den Messstellenbetrieb ändert. 3.9 Ersatzversorgung Preise Die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung für Haushaltskunden entsprechen den Allgemeinen Preisen und Bedingungen der Grundversorgung. 4. Informations- und Mitteilungspflichten 4.1 Abrechnung und Mitteilungspflicht Einzelheiten der Verbrauchsfeststellung, der Rechnungstellung und der Bezahlung sind in der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) geregelt Der Stromverbrauch wird in der Regel jährlich festgestellt und abgerechnet. In der Zwischenzeit sind monatliche Abschlagszah lung en zu leisten, die entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum oder nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden errechnet werden. Die Abschlagszahlungen werden in der Ver brauchs abrechnung berücksichtigt. Die FairEnergie ist berechtigt, den Stromverbrauch auch in kürzeren Zeitabständen abzurechnen. Entsprechendes gilt für die Abschlagszah lungen. Bei einem Abrechnungszeitraum, der kürzer oder länger als 12 Monate ist, wird der Grundpreis zeitanteilig in Rechnung gestellt (kalendertagsgenaue Abrechnung) Der Kunde ist verpflichtet, der FairEnergie seine Bedarfsart und jede Änderung derselben unverzüglich mitzuteilen. 4.2 Stromkennzeichnung nach 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Energiemix ,5 % 1,8 % 8,5 % 32,5 % 1,8 % 8,9 % Strommix FairEnergie 3,5 % Residualmix FairEnergie 18,3 % 35,4 % 19,5 % 37,3 % 67,5 % 21,9 % 3,0 % 8,1 % FairStromOstsee ÖkoMix EchazStrom NeckarStrom 1) Strommix Deutschland 2) 4,0 % 16,6 % n Kernenergie n Kohle n Strom aus n Sonstige n Erneuerbare Erneuerbare fossile Energien, gefördert Energien mit Energieträger nach dem EEG Herkunftsn Erdgas nachweis Umweltauswirkungen Radioaktiver Abfall (g/kwh) CO 2 -Emission (g/kwh) Strommix FairEnergie FairStromOstsee ÖkoMix EchazStrom NeckarStrom 1) Residualmix FairEnergie Strommix Deutschland 2) 0, ,0005 0, ,5 % 46,4 % 1) Die Produkte FairStromOstsee, ÖkoMix, EchazStrom und NeckarStrom sowie alle TopStrom-Individualverträge mit Ökostrom-Option sind Bestandteil des genannten Anteils sonstiger Erneuerbarer Energien. 2) Allgemeine Versorgung und private Einspeiser, Daten des BDEW (Stand: ). 9
6 4.3 Abgaben, Steuern und sonstige Preisbestandteile Konzessionsabgabe In den Verbrauchspreisen sind die Konzessionsabgaben gemäß der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 4 der Verordnung vom 01. November 2006; BGBI I, S. 2477) in folgender Höhe enthalten: Für die Stromlieferung Cent/kWh in der Niedertarifzeit 0,61 in der Hochtarifzeit in Gemeinden bis Einwohner 1,32 in Gemeinden über bis Einwohner 1,59 in Gemeinden über bis Einwohner 1, Stromsteuer Gemäß dem Stromsteuergesetz stellt die Stromsteuer eine Verbrauchs steuer dar, die den Verbrauchspreisen und dem Durchschnittshöchstpreis hinzuzurechnen ist. Die Steuer beträgt seit dem als Regelsatz 2,05 Cent/kWh (netto) bzw. 2,44 Cent/kWh (brutto). Die im Stromsteuergesetz vorgesehene Ermäßigung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft müssen durch den Kunden direkt beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden Abgaben und Umlagen Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen gefördert. Die Kosten werden gemäß dem EEG auf alle Letztverbraucher umgelegt. Kraft-Wärme-Kopplungs- (KWK-) Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK- Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Letztverbraucher umgelegt. Nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) können Letztverbraucher unter bestimmten Voraussetzungen ein individuelles Netzentgelt beantragen. Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, entgangene Erlöse nachgelagerten Betreibern von Elektrizitätsverteilnetzen zu erstatten. Die entgangenen Erlöse werden auf alle Letztverbraucher umgelegt. Der Ausbau von Offshore-Anlagen (Windkraftanlagen auf dem offenen Meer) soll gefördert werden. Die Betreiber solcher Anlagen werden entschädigt, wenn sie z. B. wegen Verzögerungen beim Leitungsbau keinen Strom liefern können. Die dadurch entstehenden Kosten werden gemäß Energiewirtschaftsgesetz mit der Offshore-Haftungsumlage 17 f. (EnWG) an alle Letztverbraucher weiterbelastet. Zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit können die Betreiber großer Verbrauchseinheiten, die sich bei den Übertragungsnetzbetreibern zur Bereitstellung von Abschaltleistungen verpflichten, für das Zurverfügungstellen der Abschaltleistung vergütet werden. Die Kosten werden durch die Umlage für abschaltbare Lasten auf alle Letztverbraucher umgelegt. Die Umlagen aus dem EEG, KWKG, der StromNEV, 17 f. EnWG und 18 AbLaV sind in den Verbrauchspreisen und im Durchschnittshöchstpreis enthalten. Informationen zur Netztransparenz können unter eingesehen werden Kostenbestandteile des Netzbetreibers In den Verbrauchspreisen sind die Netzentgelte der FairNetz GmbH enthalten. Zusätzlich beinhalten die Grundpreise die Entgelte für den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung. Der nachfolgenden Auflistung können Sie die jeweiligen Beträge entnehmen: Netzentgelte in Cent/kWh 4,99 Entgelt für Messstellenbetrieb in Euro/Jahr Eintarifzähler 15,72 Zweitarifzähler 26,16 Leistungszähler 75,48 Entgelt für jährliche Messung in Euro/Jahr Eintarifzähler 2,45 Zweitarifzähler 4,90 Leistungszähler 15,42 Entgelte für jährliche Abrechnung in Euro/Jahr 6,80 (Stand: 2015) Umsatzsteuer Zusätzlich wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe (derzeit 19 %) in Rechnung gestellt. 4.4 Änderung der Preise, Abgaben- und Steuersätze Änderungen der Allgemeinen Preise und Bedingungen sowie zukünftige neue Rechtsverordnungen werden öffent lich bekannt gegeben. Änderungen der Abgaben- und Steuersätze werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften wirksam. 4.5 Hinweis nach Energiedienstleistungsgesetz Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch erhalten Sie auf folgender Internetseite: Neben unseren Beratungsangeboten weisen wir Sie gerne auf die Internetseite hin. Dort finden Sie eine von der Bundesstelle für Energieeffizienz öffentlich geführte Liste mit Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Effizienzverbesserung und Energieeinsparung. Weitere Informationen und Kontaktadressen dazu erhalten Sie auch auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen unter und der Energieagenturen unter
7 4.6 Rechte von Haushaltskunden im Hinblick auf Streitbeilegungsverfahren Sollten Sie mit unseren Leistungen nicht zufrieden sein, wenden Sie sich an unsere Beschwerdestelle, die Sie wie folgt erreichen: FairEnergie GmbH Hauffstraße 89, Reutlingen Telefon: / , Telefax: / team-kundenservice@fairenergie.de Sollten wir Ihrer Beschwerde nicht binnen vier Wochen abhelfen, können Sie sich an folgende Schlichtungsstelle wenden: Schlichtungsstelle Energie e. V. Friedrichstraße 133, Berlin Telefon: 0 30/ , Telefax: 0 30/ info@schlichtungsstelle-energie.de Beschwerden nimmt auch der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur entgegen, den Sie wie folgt erreichen: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice Postfach 8001, Bonn Telefon: Mo. Fr. von 9.00 Uhr bis Uhr 0 30/ , Telefax: 0 30/ verbraucherservice-energie@bnetza.de 4.7 Ausweis der Preisbestandteile gemäß 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 GVV FairStromBasis (Grundversorgung) für Haushaltsbedarf und landwirtschaftlichen Bedarf Zu 3.4, Seite 6. FairStromBasis (Grundversorgung) Grundpreis Eintarifmessung in Euro/Jahr (brutto) 90,68 Grundpreis Eintarifmessung in Euro/Monat (brutto) 7,56 Grundpreis Zweitarifmessung in Euro/Jahr (brutto) 115,67 Grundpreis Zweitarifmessung in Euro/Monat (brutto) 9,64 Verbrauchspreis Hochtarif (HT) in Cent/kWh (brutto) 27,05 Verbrauchspreis Niedertarif (NT) in Cent/kWh (brutto) 21,81 Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen In Ihrem Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten. Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt: Grundpreis Eintarifmessung in Euro/Jahr (netto) 76,20 Grundpreis Zweitarifmessung in Euro/Jahr (netto) 97,20 Verbrauchspreis Hochtarif (HT) in Cent/kWh (netto) 22,73 Verbrauchspreis Niedertarif (NT) in Cent/kWh (netto) 18,33 In den Netto-Endpreis fließen ein Euro/Jahr Cent/kWh Stromsteuer 2,050 Konzessionsabgabe 1,990 (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) * EEG-Umlage 6,170 KWKG-Umlage 0,254 Umlage nach 19 StromNEV 0,237 Offshore-Haftungsumlage nach 17 f. EnWG -0,051 Umlage nach 18 AbLaV 0,006 Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein Euro/Jahr Cent/kWh Netzentgelt pro verbrauchter Kilowattstunde 4,990 Grund- und Abrechnungspreis Netz 6,80 Messstellenbetrieb 26,16 (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) ** Messungen (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) ** 4,90 Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 37,86 15,646 Rechnerisch ergibt sich damit als Grund versorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb einschließlich Marge) Grundpreis Eintarifmessung in Euro/Jahr (netto) 51,23 Grundpreis Zweitarifmessung in Euro/Jahr (netto) 59,34 Verbrauchspreis Hochtarif (HT) in Cent/kWh (netto) 7,084 Verbrauchspreis Niedertarif (NT) in Cent/kWh (netto) 4,064 * Die Höchstsätze für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab. Vergleichen Sie hierzu Punkt in unserem Preisblatt. ** Die Kosten des Messstellenbetrieb und der Messung hängen von der Zählereinrichtung des Kunden ab. Vergleichen Sie hierzu Punkt in unserem Preisblatt
8 ProfiStromBasis (Grundversorgung) für gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf Zu 3.5, Seite 6. ProfiStromBasis (Grundversorgung) Grundpreis Eintarifmessung in Euro/Jahr (brutto) 90,68 Grundpreis Eintarifmessung in Euro/Monat (brutto) 7,56 Grundpreis Zweitarifmessung in Euro/Jahr (brutto) 115,67 Grundpreis Zweitarifmessung in Euro/Monat (brutto) 9,64 Verbrauchspreis Hochtarif (HT) in Cent/kWh (brutto) 30,64 Verbrauchspreis Niedertarif (NT) in Cent/kWh (brutto) 22,03 Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen In Ihrem Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten. Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt: Grundpreis Eintarifmessung in Euro/Jahr (netto) 76,20 Grundpreis Zweitarifmessung in Euro/Jahr (netto) 97,20 Verbrauchspreis Hochtarif (HT) in Cent/kWh (netto) 25,75 Verbrauchspreis Niedertarif (NT) in Cent/kWh (netto) 18,51 In den Netto-Endpreis fließen ein Euro/Jahr Cent/kWh Stromsteuer 2,050 Konzessionsabgabe 1,990 (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) * EEG-Umlage 6,170 KWKG-Umlage 0,254 Umlage nach 19 StromNEV 0,237 Offshore-Haftungsumlage nach 17 f. EnWG -0,051 Umlage nach 18 AbLaV 0,006 Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein Euro/Jahr Cent/kWh Netzentgelt pro verbrauchter Kilowattstunde 4,990 Grund- und Abrechnungspreis Netz 6,80 Messstellenbetrieb 26,16 (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) ** Messungen (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) ** 4,90 Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 37,86 15,646 Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb einschließlich Marge) Grundpreis Eintarifmessung in Euro/Jahr (netto) 51,23 Grundpreis Zweitarifmessung in Euro/Jahr (netto) 59,34 Verbrauchspreis Hochtarif (HT) in Cent/kWh (netto) 10,104 Verbrauchspreis Niedertarif (NT) in Cent/kWh (netto) *** 4,244 * Die Höchstsätze für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab. Vergleichen Sie hierzu Punkt in unserem Preisblatt. ** Die Kosten des Messstellenbetrieb und der Messung hängen von der Zählereinrichtung des Kunden ab. Vergleichen Sie hierzu Punkt in unserem Preisblatt. *** Für den Verbrauchspreis Niedertarif ist ein Konzessionsabgabesatz von 0,61 Cent/kWh berücksichtigt. Haushaltsbedarf und landwirtschaftlicher Bedarf Zu , Seite 7. Allgemeinstrombedarf Haushalt Grundpreis Eintarifmessung in Euro/Jahr (brutto) 49,50 Grundpreis Eintarifmessung in Euro/Monat (brutto) 4,13 Grundpreis Zweitarifmessung in Euro/Jahr (brutto) 74,49 Grundpreis Zweitarifmessung in Euro/Monat (brutto) 6,21 Verbrauchspreis Hochtarif (HT) in Cent/kWh (brutto) 27,05 Verbrauchspreis Niedertarif (NT) in Cent/kWh (brutto) 21,81 Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen In Ihrem Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten. Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt: Grundpreis Eintarifmessung in Euro/Jahr (netto) 41,60 Grundpreis Zweitarifmessung in Euro/Jahr (netto) 62,60 Verbrauchspreis Hochtarif (HT) in Cent/kWh (netto) 22,73 Verbrauchspreis Niedertarif (NT) in Cent/kWh (netto) 18,33 In den Netto-Endpreis fließen ein Euro/Jahr Cent/kWh Stromsteuer 2,050 Konzessionsabgabe 1,990 (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) * EEG-Umlage 6,170 KWKG-Umlage 0,254 Umlage nach 19 StromNEV 0,237 Offshore-Haftungsumlage nach 17 f. EnWG -0,051 Umlage nach 18 AbLaV 0,
9 Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein Euro/Jahr Cent/kWh Netzentgelt pro verbrauchter Kilowattstunde 4,990 Grund- und Abrechnungspreis Netz 6,80 Messstellenbetrieb 26,16 (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) ** Messungen (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) ** 4,90 Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 37,86 15,646 Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb einschließlich Marge) Grundpreis Eintarifmessung in Euro/Jahr (netto) 16,63 Grundpreis Zweitarifmessung in Euro/Jahr (netto) 24,74 Verbrauchspreis Hochtarif (HT) in Cent/kWh (netto) 7,084 Verbrauchspreis Niedertarif (NT) in Cent/kWh (netto) *** 4,064 * Die Höchstsätze für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab. Vergleichen Sie hierzu Punkt in unserem Preisblatt. ** Die Kosten des Messstellenbetrieb und der Messung hängen von der Zählereinrichtung des Kunden ab. Vergleichen Sie hierzu Punkt in unserem Preisblatt. *** Für den Verbrauchspreis Niedertarif ist ein Konzessionsabgabesatz von 0,61 Cent/kWh berücksichtigt. Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf Zu , Seite 8. Allgemeinstrombedarf Gewerbe Grundpreis Eintarifmessung in Euro/Jahr (brutto) 49,50 Grundpreis Eintarifmessung in Euro/Monat (brutto) 4,13 Grundpreis Zweitarifmessung in Euro/Jahr (brutto) 74,49 Grundpreis Zweitarifmessung in Euro/Monat (brutto) 6,21 Verbrauchspreis Hochtarif (HT) in Cent/kWh (brutto) 30,64 Verbrauchspreis Niedertarif (NT) in Cent/kWh (brutto) 22,03 In den Netto-Endpreis fließen ein Euro/Jahr Cent/kWh Stromsteuer 2,050 Konzessionsabgabe 1,990 (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) * EEG-Umlage 6,170 KWKG-Umlage 0,254 Umlage nach 19 StromNEV 0,237 Offshore-Haftungsumlage nach 17 f. EnWG -0,051 Umlage nach 18 AbLaV 0,006 Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein Euro/Jahr Cent/kWh Netzentgelt pro verbrauchter Kilowattstunde 4,990 Grund- und Abrechnungspreis Netz 6,80 Messstellenbetrieb 26,16 (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) ** Messungen (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) ** 4,90 Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 37,86 15,646 Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb einschließlich Marge) Grundpreis Eintarifmessung in Euro/Jahr (netto) 16,63 Grundpreis Zweitarifmessung in Euro/Jahr (netto) 24,74 Verbrauchspreis Hochtarif (HT) in Cent/kWh (netto) 10,104 Verbrauchspreis Niedertarif (NT) in Cent/kWh (netto) 4,244 * Die Höchstsätze für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab. Vergleichen Sie hierzu Punkt in unserem Preisblatt. ** Die Kosten des Messstellenbetrieb und der Messung hängen von der Zählereinrichtung des Kunden ab. Vergleichen Sie hierzu Punkt in unserem Preisblatt. Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen In Ihrem Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten. Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt: Grundpreis Eintarifmessung in Euro/Jahr (netto) 41,60 Grundpreis Zweitarifmessung in Euro/Jahr (netto) 62,60 Verbrauchspreis Hochtarif (HT) in Cent/kWh (netto) 25,75 Verbrauchspreis Niedertarif (NT) in Cent/kWh (netto) 18,
10 Haben Sie noch Fragen? Wenden Sie sich an unser Team Kundenservice, Telefon: / , Fax: / info@fairenergie.de telefonische Beratungszeiten: Montag bis Freitag Samstag Uhr Uhr oder kommen Sie einfach vorbei. Wir sind für Sie da, in Reutlingen im Verwaltungsgebäude, Hauffstraße 89. persönliche Beratungszeiten: Montag bis Donnerstag Freitag KundenserviceOnline: Uhr Uhr Nutzen Sie unseren Service im Internet unter Stand 12/2014 FEN-KO FairEnergie GmbH Ein Unternehmen der Stadtwerke Reutlingen GmbH Hauffstraße 89, Reutlingen Postfach 2554, Reutlingen Telefon: / Telefax: / info@fairenergie.de Strom
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