VEHICLE TRACKING SYSTEM-SERVICEUNTERLAGEN BELGIEN/LUXEMBURG DEUTSCHE VERSION INTEGRATED

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1 VEHICLE TRACKING SYSTEM-SERVICEUNTERLAGEN BELGIEN/LUXEMBURG DEUTSCHE VERSION

2 BeLux VEHICLE TRACKING SYSTEM-SERVICEHEFT INDEX GLOSSAR 1 EINFÜHRUNG 1 KONTAKTIEREN des nationalen Serviceanbieters: TELEFONNUMMER 1 Kontaktieren der nationalen Einsatzzentrale 1 Kontaktieren des nationalen Serviceanbieters 1 Wichtig: Ändern der Erkennungs-FRAGEN/-ANTWORTEN 1 WAS GESCHIEHT IM FALLE EINES DIEBSTAHLS? 2 Automatische Diebstahlerkennung durch das VEHICLE TRACKING SYSTEM 2 Manuelle Diebstahlerkennung durch Sie selbst 2 Was geschieht im Falle eines DIEBSTAHLS im Ausland 2 SPEZIFISCHE SITUATIONEN 2 Wenn das Fahrzeug abgeschleppt wird 2 Leistungsvermögen des VEHICLE TRACKING SYSTEM im Ausland 2 VERMEIDEN VON FEHLALARMEN 2 Fahren ohne DriverCard mit Remote Button 2 Bei ausgeschalteter DriverCard mit Remote Button 2 Bei funktionsunfähiger DriverCard mit Remote Button 2 Einsteigen in das Fahrzeug ohne DriverCard mit Remote Button 2 TRANSPORT UND WARTUNG DES FAHRZEUGS 3 Transport 3 Wartung 3 BENACHRICHTIGUNGEN AUF IHREM MOBILTELEFON 3 REGELMÄSSIGE ÜBERPRÜFUNG DES VEHICLE TRACKING SYSTEM 3 BeLux VEHICLE TRACKING SYSTEM-SERVICEHEFT

3 BeLux VEHICLE TRACKING SYSTEM-SERVICEHEFT GLOSSAR - DriverCard mit Remote Button: Vorrichtung zum Schärfen/Entschärfen des VTS. - Nationaler Serviceanbieter: Zuständig für die Verwaltung des Service. - Nationale Einsatzzentrale (Securitas Alert Services in B-1120 Neder-Over-Heembeek): Zuständig für die Verwaltung von Diebstahlzuständen in direkter Zusammenarbeit mit der Polizei. Die Einsatzzentrale ist länderspezifisch und bearbeitet auch spezifische Wünsche der Kunden, z.b. die Umschaltung des Fahrzeugs in den Modus Wartung oder Transport. - Diebstahlzustand: Spezieller Zustand des Fahrzeugs im Falle eines Diebstahls. Das Fahrzeug kann durch einen Mitarbeiter der Einsatzzentrale verwaltet werden. - Diebstahlverfahren: Verfahren, nach dem die Einsatzzentrale vorgeht, wenn ein Diebstahlzustand ausgelöst wird. - Diebstahlverfolgung: Sequenz von Textnachrichten, die an die Einsatzzentrale übermittelt werden und Informationen über den Standort und den Status des Fahrzeugs sowie über die im Fahrzeug eingebaute Vorrichtung enthalten. Die Sequenz wird im Falle eines Diebstahlzustands automatisch gestartet. - Transportmodus: Spezialmodus des VEHICLE TRACKING SYSTEM, der bei Transport des Fahrzeugs per Schiff, Zug usw. verwendet wird (um zu verhindern, dass während des Transports Fehlalarme an die Einsatzzentrale übermittelt werden). - Werkstattmodus: Spezialmodus des VEHICLE TRACKING SYSTEM, der bei Wartung des Fahrzeugs verwendet wird (um zu verhindern, dass während der Wartung Fehlalarme an die Einsatzzentrale übermittelt werden). - Überprüfung: Regelmäßige Überprüfung des VEHICLE TRACKING SYSTEM. EINFÜHRUNG Wir gratulieren Ihnen zum Kauf des Porsche VEHICLE TRACKING SYSTEM. Sie haben den VEHICLE TRACKING SYSTEM-Servicevertrag mit Ihrem nationalen Serviceanbieter ausgefüllt und unterzeichnet, so dass das VEHICLE TRACKING SYSTEM beim Abholen Ihres neuen Porsche Fahrzeugs bereits vollständig geprüft und aktiviert ist. Bitte bewahren Sie diesen Vertrag zusammen mit diesem Handbuch auf. Zusammen mit dem VEHICLE TRACKING SYSTEM-Servicevertragsformular haben Sie von Ihrem Porsche Händler dieses Serviceheft und eine Kundenkarte (Plastikkarte und ein Aufkleber, der auf der Rückseite der Kundenkarte anzubringen ist) erhalten. Auf der Kundenkarte finden Sie die Telefonnummern, unter der Sie die Einsatzzentrale im Falle eines Diebstahls und den nationalen Serviceanbieter bei allen Fragen rund um diesen Service kontaktieren können. KONTAKTIEREN DES NATIONALEN SERVICEANBIETERS: Einsatzzentrale: (aus dem Ausland: ) Kundendienst: (aus dem Ausland: ) Kontaktieren der nationalen Einsatzzentrale (aus dem Ausland: ) Sollte Ihr Fahrzeug gestohlen werden, greift die Einsatzzentrale ein: Der Mitarbeiter der Einsatzzentrale fragt Sie nach einigen Informationen, um eine Akte für Sie anzulegen, und stellt Ihnen die Erkennungsfragen, die Sie im VEHICLE TRACKING SYSTEM-Servicevertragsformular angegeben haben. Diese Fragen müssen von Ihnen richtig beantwortet werden. Die Einsatzzentrale ist rund um die Uhr sieben Tage in der Woche aktiv. Kontaktieren des nationalen Serviceanbieters (aus dem Ausland: ) Hier sind Sie richtig, wenn Sie Informationen im Zusammenhang mit dem Service benötigen. Wenn Sie einige der Angaben, die Sie im VEHICLE TRACKING SYSTEM-Servicevertragsformular gemacht haben, zu irgendeinem Zeitpunkt ändern müssen oder Ihr Fahrzeug verkaufen, MÜSSEN Sie unverzüglich den nationalen Serviceanbieter benachrichtigen. Beispiele für eine Änderung der Kontakt-/Fahrzeugdaten sind: - Sie ändern Ihre Mobilfunknummer - Sie versehen Ihr Fahrzeug mit einem Wunschkennzeichen - Sie ändern Ihre Anschrift - Sie ändern Ihre Erkennungsfragen und -antworten bzw. haben sie vergessen Kundendienstanfragen werden montags bis freitags von 6:00-22:00 Uhr und samstags von 10:00-17:00 Uhr beantwortet. WICHTIG: Ändern der Erkennungs-FRAGEN/-ANTWORTEN Die Erkennungsfragen und -antworten, die Sie im VEHICLE TRACKING SYSTEM-Servicevertragsformular angegeben haben, sind vorläufig. Die Antworten sind dem Porsche Händler bekannt. Wir empfehlen daher dringend, die Erkennungsfragen und -antworten über das in diesem Serviceheft enthaltene Formular zu ändern. BeLux VEHICLE TRACKING SYSTEM-SERVICEHEFT 1

4 BeLux VEHICLE TRACKING SYSTEM-SERVICEHEFT WAS GESCHIEHT IM FALLE EINES DIEBSTAHLS? Automatische Diebstahlerkennung durch das VEHICLE TRACKING SYSTEM Ein Diebstahlzustand kann in Ihrer Abwesenheit von dem VEHICLE TRACKING SYSTEM erkannt werden. In diesem Fall löst das VEHICLE TRACKING SYSTEM einen Diebstahlalarm aus, der direkt an die Einsatzzentrale übermittelt wird. Die Einsatzzentrale startet die Verfolgung des Fahrzeugs, während der Mitarbeiter der Einsatzzentrale Sie zu erreicht versucht, um Sie über den Diebstahl zu informieren. Außerdem erhalten Sie eine Textnachricht auf Ihrem Mobiltelefon, in der Sie auf diese Situation hingewiesen werden. Falls das Fahrzeug tatsächlich gestohlen wurde, müssen Sie den Diebstahl auf jeden Fall der örtlichen Polizeibehörde melden. Bitte beachten Sie, dass die automatische Erkennung eines Diebstahls nicht unter allen Umständen garantiert werden kann. Manuelle Diebstahlerkennung durch Sie selbst Falls Sie selbst feststellen, dass Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, müssen Sie sich sofort an die Einsatzzentrale wenden, die dann die Verfolgung Ihres Fahrzeugs startet. Auf jeden Fall müssen Sie den Diebstahl der lokalen Polizeibehörde melden. Was geschieht im Falle eines DIEBSTAHLS im Ausland? Ihre Kontaktstelle ist in einem solchen Fall stets Ihre nationale Einsatzzentrale, deren Telefonnummer auf dem Aufkleber der Kundenkarte angegeben ist. Die nationale Einsatzzentrale hält Kontakt mit der lokalen Einsatzzentrale im Ausland, um die Fahrzeugverfolgung fortzusetzen. SPEZIFISCHE SITUATIONEN Wenn das Fahrzeug abgeschleppt wird Sollte Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden müssen, melden Sie dies bitte der Einsatzzentrale. Durch das Abschleppen des Fahrzeugs wird ein Alarm ausgelöst und das Diebstahlverfahren in der Einsatzzentrale eingeleitet. Leistungsvermögen des VEHICLE TRACKING SYSTEM im Ausland Wenn Sie während eines Auslandsaufenthalts die nationale Einsatzzentrale oder den nationalen Serviceanbieter aus irgendeinem Grund kontaktieren möchten, müssen Sie folgende Telefonnummern anrufen: , aus dem Ausland: VERMEIDEN VON FEHLALARMEN Fahren ohne DriverCard mit Remote Button Wenn das Fahrzeug gestartet und ohne aktive DriverCard mit Remote Button im Fahrzeug gefahren wird, wird ein Alarm an die Einsatzzentrale übermittelt und die Diebstahlverfolgung ausgelöst. Um Fehlalarme zu vermeiden, muss sich eine befugte Person mit aktiver DriverCard mit Remote Button im Fahrzeug befinden, wenn dieses gefahren wird. Bei ausgeschalteter DriverCard mit Remote Button Wenn Sie die Zündung einschalten, ohne dass die DriverCard im Fahrzeug aktiv ist (VTS geschärft), wird ein Warnhinweis ausgelöst. Entschärfen Sie in diesem Fall umgehend das VTS, indem Sie die Fernbedienungstaste der DriverCard betätigen. Bei funktionsunfähiger DriverCard mit Remote Button Sie sollten sich an die Einsatzzentrale wenden und das System entschärfen lassen. Die Telefonnummer finden Sie auf Ihrer Kundenkarte. Einsteigen in das Fahrzeug ohne Entschärfen des Alarms Ihr VEHICLE TRACKING SYSTEM ist an einen volumetrischen Alarm mit Sirene angeschlossen. Wenn Sie in das Fahrzeug einsteigen, ohne den Alarm zu entschärfen, ertönt die Sirene, und nach 15 Sekunden wird der Alarm an die Einsatzzentrale übermittelt. Bitte entschärfen Sie den Alarm so bald wie möglich. ACHTUNG! Häufig werden Fahrzeugdiebstähle mit den Fahrzeugschlüsseln des Fahrzeughalters ausgeführt. Die DriverCard mit Remote Button darf daher nicht an den Fahrzeugschlüsseln befestigt werden. Fehlalarme können in den unten angegebenen Fällen ausgelöst werden: - wenn das Fahrzeug gewartet wird, ohne dass der Wartungsmodus aktiviert wurde; - wenn das Fahrzeug transportiert wird, ohne dass der Transportmodus aktiviert wurde; - wenn das Fahrzeug ohne aktive DriverCard mit Remote Button gefahren wird Jeder Fehlalarm wird automatisch an die Einsatzzentrale übermittelt, die dann die Verfolgung des Fahrzeugs startet. Zur Vermeidung von Fehlalarmen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: - Der Modus Transport bzw. Wartung muss vor dem Transport des Fahrzeugs bzw. vor der Durchführung von Wartungsarbeiten an dem Fahrzeug aktiviert werden; - Fahren Sie das Fahrzeug nur, wenn sich eine aktive DriverCard mit Remote Button im Fahrzeug befindet. Bitte beachten: Securitas Alert Services behält sich das Recht vor, Abonnenten, die in einem Zeitraum von 12 Monaten mehr als fünf Fehlalarme auslösen, eine zusätzliche Gebühr in Rechnung zu stellen. BeLux VEHICLE TRACKING SYSTEM-SERVICEHEFT 2

5 BeLux VEHICLE TRACKING SYSTEM-SERVICEHEFT TRANSPORT UND WARTUNG DES FAHRZEUGS Transport Beim Transport des Fahrzeugs auf dem Seeweg oder per Bahn etc. muss das VTS in den Transportmodus geschaltet werden, damit kein Fehlalarm ausgelöst werden kann. Wenden Sie sich bitte unter der auf Ihrer Kundenkarte angegebenen Telefonnummer an die Einsatzzentrale, bevor der Transport beginnt (siehe Serviceheft). WICHTIG Nach dem Transport müssen Sie die Einsatzzentrale kontaktieren, damit der Transportmodus wieder deaktiviert wird. Falls Ihr Fahrzeug ohne Transportmodus transportiert wird, kann das VTS einen für Sie kostenpflichtigen Fehlalarm auslösen. WICHTIG Bitte denken Sie daran, sich am Ende des Transports an die nationale Einsatzzentrale zu wenden, um den Transportmodus deaktivieren zu lassen, so dass wieder VOLLE Sicherheit garantiert ist. Wartung Vor Wartungsarbeiten am Fahrzeug (z. B. im Rahmen der Inspektionsintervalle) sowie bei jedem Abklemmen der Batterie (wird vom VTS als unbefugter Eingriff betrachtet) muss das VTS in den Wartungsmodus umgeschaltet werden. Um das VTS des Fahrzeugs in den Wartungsmodus zu versetzen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor: 1. Wenden Sie sich unter der auf Ihrer Kundenkarte angegebenen Telefonnummer an die Einsatzzentrale, um das VTS in den Wartungsmodus versetzen zu lassen. 2. Bringen Sie das Fahrzeug in die Werkstatt, und informieren Sie den Händler, dass Ihr Fahrzeug mit VTS ausgestattet ist. Der Porsche Händler muss die DriverCard mit Remote Button bei sich behalten. In diesem Fall arbeitet das VTS mit verringerter Sicherheit. WICHTIG Nach erfolgter Wartung müssen Sie die Einsatzzentrale kontaktieren, um den Wartungsmodus wieder deaktivieren zu lassen. Das VTS bleibt solange entschärft, wie der Wartungsmodus aktiviert ist. Falls Ihr Fahrzeug ohne Wartungsmodus gewartet wird, kann das VTS einen für Sie kostenpflichtigen Fehlalarm auslösen. WICHTIG Bitte denken Sie daran, sich nach Abschluss der Wartungsarbeiten an die nationale Einsatzzentrale zu wenden, um den Werkstattmodus beenden zu lassen, so dass wieder VOLLE Sicherheit garantiert ist. BENACHRICHTIGUNGEN AUF IHREM MOBILTELEFON Falls Ihr Fahrzeug einen automatischen Alarm ausgelöst hat, erhalten Sie unter der ersten Mobilfunknummer, die Sie auf dem VEHICLE TRACKING SYSTEM-Servicevertragsformular angegeben haben, eine Textnachricht. In der nachfolgenden Tabelle werden die Textnachrichten beschrieben, die an Ihr Mobiltelefon übermittelt werden: Textnachricht Erforderliche Maßnahmen Werkstattmodus seit mehr als 3 Tagen aktiv Um den Werkstattmodus deaktivieren zu lassen, wenden Sie sich unter der eindeutigen Telefonnummer, die Sie auf Seite 1 dieses Handbuchs oder auf dem Aufkleber in Ihrem Paket finden, an die nationale Einsatzzentrale. Transportmodus seit mehr als 3 Tagen aktiv Um den Transportmodus deaktivieren zu lassen, wenden Sie sich unter der eindeutigen Telefonnummer, die Sie auf Seite 1 dieses Handbuchs oder auf dem Aufkleber in Ihrem Paket finden, an die nationale Einsatzzentrale. Auto-Abschalten des Werkstattmodus ist nicht erfolgt: Bitte deaktivieren Sie diesen manuell Auto-Abschalten des Transportmodus ist nicht erfolgt: Bitte deaktivieren Sie diesen manuell Um den Werkstattmodus deaktivieren zu lassen, wenden Sie sich unter der eindeutigen Telefonnummer, die Sie auf Seite 1 dieses Handbuchs oder auf dem Aufkleber in Ihrem Paket finden, an die nationale Einsatzzentrale. Um den Transportmodus deaktivieren zu lassen, wenden Sie sich unter der eindeutigen Telefonnummer, die Sie auf Seite 1 dieses Handbuchs oder auf dem Aufkleber in Ihrem Paket finden, an die nationale Einsatzzentrale. Alarmmeldung an Einsatzzentrale übermittelt Das Fahrzeug wird von der Einsatzzentrale überwacht, da automatisch ein Diebstahlversuch erkannt wurde oder Sie einen Diebstahl gemeldet haben. Die Einsatzzentrale hält Sie auf dem Laufenden. Zündung ein bei geschärftem System: Bitte entschärfen Sie das System umgehend Entschärfen Sie das VTS durch drücken des Tasters auf der DriverCard mit Remote Button innerhalb von 3 Minuten. Ansonsten wird ein Alarm and das SOC gesendet. Das System weist Sie automatisch darauf hin, wenn der Modus Transport oder Wartung mehrere Tage aktiviert war. Bitte beachten Sie jedoch, dass das VEHICLE TRACKING SYSTEM im Modus Transport bzw. Wartung mit verringerter Sicherheit arbeitet. Die Benachrichtigungen per SMS werden ausschließlich an die erste Mobilfunknummer gesendet, die Sie im Servicevertrag angegeben haben. Falls sich Ihre Telefonnummern geändert haben, teilen Sie dies bitte dem nationalen Serviceanbieter mit. REGELMÄSSIGE ÜBERPRÜFUNG DES VEHICLE TRACKING SYSTEM Wenn Sie eine Überprüfung durchführen möchten, wenden Sie sich bitte an den nationalen Serviceanbieter Anschließend werden Sie zur Beantwortung Ihrer Erkennungsfragen aufgefordert. Ebenso können Sie auch Ihren Porsche Händler bitten, die Überprüfung durchzuführen. ACHTUNG! Dieser Service wird ausschließlich vom nationalen Serviceanbieter bereitgestellt und basiert auf den Bedingungen für Endbenutzer. Dr. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft und ihre Tochtergesellschaften übernehmen keinerlei Haftung für diesen Service. BeLux VEHICLE TRACKING SYSTEM-SERVICEHEFT 3

6 BeLux VEHICLE TRACKING SYSTEM-SERVICEVERTRAGSFORMULAR Bitte ausfüllen und an den nationalen Serviceanbieter schicken Fax: (aus dem Ausland: ) - Telefon: (aus dem Ausland: ) *PFLICHTFELDER ANGABEN ZUM FAHRZEUG* (vom Händler auszufüllen) Hersteller PORSCHE Modell* Amtl. Kennzeichen (falls noch nicht bekannt, bitte leer lassen. Bitte beachten Sie, dass der Abonnent zu einem späteren Zeitpunkt von dem nationalen Serviceanbieter kontaktiert wird, falls kein amtliches Kennzeichen angegeben wird.) Fahrgestellnummer (17-stellig)* ANGABEN ZUM ABONNENT* (vom Abonnenten auszufüllen) Titel/Vorname/Nachname / Firma (falls zutreffend)* Anschrift* Nr Postleitzahl Ort Bitte geben Sie drei verschiedene Telefonnummern an. Unter diesen Nummern werden Sie im Falle eines Alarms kontaktiert. Sämtliche Textnachrichten werden an die als erste angegebene Nummer gesendet. Telefon 1* - nur Mobilfunknummer! Telefon 2* Mobil/Festnetz Telefon 3* Mobil/Festnetz ANGABEN ZUM FAHRZEUGNUTZER (falls nicht Abonnent) Titel/Vorname/Nachname / Firma (falls zutreffend)* Bitte geben Sie drei verschiedene Telefonnummern an. Unter diesen Nummern werden Sie im Falle eines Alarms kontaktiert. Sämtliche Textnachrichten werden an die als erste angegebene Nummer gesendet. Telefon 1* - nur Mobilfunknummer! Telefon 2* Mobil/Festnetz Telefon 3* Mobil/Festnetz ERKENNUNGSFRAGEN/-ANTWORTEN DES FAHRZEUGNUTZERS* (BEISPIEL: FRAGE: MÄDCHENNAME DER MUTTER? ANTWORT: SCHMITT). WIR EMPFEHLEN, DIE ERKENNUNGSFRAGEN-/ANTWORTEN ZU ÄNDERN. ZU NÄHEREN INFORMATIONEN SIEHE SERVICEHEFT Frage 1* Antwort 1* Frage 2* Antwort 2* PRODUKTINFORMATIONEN (ÄNDERUNGEN BEI PREIS INKL. EUROPAWEITE ABDECKUNG UND MWST. VORBEHALTEN) Jahresabonnement inklusive 5 Fehlalarmen pro Jahr Belgien: 515,00 EUR inkl. MwSt Luxemburg: 489,00 EUR inkl. MwSt Bearbeitungsgebühr für weitere Fehlalarme: Belgien: 7,50 EUR/je Luxemburg: 7,00 EUR/je NATIONALER SERVICEANBIETER Securitas Alert Services, Sint-Lendriksborre 3, B-1120 Neder-Over-Heembeek, Belgien, Tel.: , Fax: , Webseite: T.V.A./B.T.W. BE H.R.B./R.C.B KBC Lizensiertes Guarding Unternehmen: Lizensiertes Sicherheitsunternehmen: ANGABEN ZUR ZAHLUNG DES ABONNEMENTS* 1) ABBUCHUNGSAUFTRAG Name der Bank I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I Adresse der Bank I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I Kontonummer I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I Bitte buchen Sie die Kosten des oben ausgewählten Abonnements von dem in diesem Auftrag angegebenen Konto ab. Betrag in Worten I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I Betrag in Zahlen I...I...I...I...I...I...I...I...I Datum I...I...I / I...I...I / I...I...I Unterschrift 1, 2 oder 3 Jahre auswählen 2) SCHECKZAHLUNG Wird nur bei registrierten Firmen akzeptiert. ZAHLBAR AN Securitas Alert Services wie oben angegeben (bitte an oben angegebene Anschrift des nationalen Serviceanbieters schicken). BeLux VEHICLE TRACKING SYSTEM-SERVICEVERTRAGSFORMULAR 4

7 BeLux VEHICLE TRACKING SYSTEM SERVICEVERTRAGSFORMULAR GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND KONDITIONEN FÜR ENDNUTZER DIE DIENSTLEISTUNG WIRD AUSSCHLIESSLICH VOM NATIONALEN SERVICEANBIETER ENTSPRECHEND DER RÜCKSEITIG AUFGEFÜHRTEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND KONDITIONEN FÜR ENDKUNDEN ERBRACHT. DIE DR. H.C. F. PORSCHE AKTIENGESELLSCHAFT UND IHRE NIEDERLASSUNGEN WERDEN HINSICHTLICH DER HIER ANSTEHENDEN DIENSTLEISTUNG VON JEGLICHER HAFTUNG ENTBUNDEN. DIE NACHSTEHEND AUFGEFÜHRTEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND KONDITIONEN MÜSSEN VOR VERTRAGSABSCHLUß UND INANSPRUCHNAHME SORGFÄLTIG DURCHGELESEN WERDEN. DIE ERBRACHTE DIENSTLEISTUNG BESTEHT IN DER ORTUNG EINES KRAFTFAHRZEUGS DER MARKE PORSCHE. DIE ORTUNG DES FAHRZEUGS ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ZU DEN NACHSTEHEND ANGEGEBENEN BEDINGUNGEN. SOLLTEN DIE AUF DEN VORLIEGENDEN VERTRAG ZUR LEISTUNGSERBRINGUNG BEZOGENEN BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN NICHT ANGENOMMEN WERDEN, SO KANN DIE DIENSTLEISTUNG (ORTUNG DES KRAFTFAHRZEUGS DER MARKE PORSCHE) NICHT IN ANSPRUCH GENOMMEN WERDEN. DIE INANSPRUCHNAHME DER DIENSTLEISTUNG SETZT DIE ANNAHME DER VORLIEGENDEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND KONDITIONEN VORAUS. DIENSTLEISTUNG DER ORTUNG DES KRAFTFAHRZEUGS 1. DEFINITIONEN 1.1. Nachstehend werden die in den vorliegenden Geschäftsbedingungen und Konditionen verwendeten Begriffe definiert: Unter Berechtigter Nutzer wird jede Person verstanden, die seitens des Kunden rechtskräftig zur Nutzung des Kraftfahrzeugs berechtigt ist Unter Kunde wird die Einzelperson oder Rechtsperson verstanden, die Besitzer des Kraftfahrzeuges ist Unter GPS (Global Positioning System) wird das Satellitennetz der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika verstanden Unter GSM (Global System for Mobile Communications) wird das Mobiltelefonnetz verstanden Unter Antrag wird der, sämtliche notwendigen Angaben umfassende, Auftrag verstanden, der vom Kunden dem nationalen Serviceanbieter erteilt wird. Hierzu wird ein Antragsformular verwendet, das an den nationalen Serviceanbieter zu schicken ist Unter nationaler Serviceanbieter wird Securitas Alert Services, Sint-Lendriksborre 3, B-1120 Neder-Over-Heembeek, Belgien verstanden Unter Porsche wird die Dr. h.c. F. Porsche AG einschließlich ihrer Niederlassungen und Vertragshändler verstanden Unter Dienstleistung wird die Ortung des Kraftfahrzeugs Porsche verstanden, welche seitens des nationalen Serviceanbieters entsprechend des Dienstleistungsvertrages sowie in Bezug auf das Kraftfahrzeug erfolgt Unter Bescheid zur Aktivierung der Dienstleistung wird die Mitteilung verstanden, die zum Zeitpunkt der Aktivierung der Dienstleistung vom nationalen Serviceanbieter an den Kunden zugestellt wird Unter Dienstleistungsvertrag werden die vorliegenden, auf die Dienstleistung bezogenen Geschäftsbedingungen und Konditionen sowie der Antrag auf Inanspruchnahme der Dienstleistung verstanden Unter Dienstleistungskosten werden die jährlichen Kosten verstanden, die der Kunde zur Inanspruchnahme der Dienstleistung im Voraus an den nationalen Serviceanbieter zahlen muss Unter Territorium werden die Länder verstanden, in denen die Dienstleistung angeboten wird und die im Auftrag aufgeführt werden Unter Gerät wird das von der Firma Porsche dem Kunden zur Verfügung gestellte und von Porsche im Kraftfahrzeug installierte Gerät zur Ortung des Kraftfahrzeugs Porsche verstanden Unter Kraftfahrzeug wird das Kraftfahrzeug des Kunden verstanden, in welchem Porsche das Gerät installiert hat. 2. TERRITORIALER RAHMEN DES DIENSTLEISTUNGSVERTRAGES 2.1. Der nationale Serviceanbieter wird die dem Kunden innerhalb des im Dienstleistungsvertrag sowie gemäß der entsprechenden Fristen und Bedingungen festgelegten Territoriums zur Verfügung gestellte Dienstleistung verstanden. 3. AKTIVIERUNG UND WEITERFÜHRUNG DER DIENSTLEISTUNG 3.1. Zur Aktivierung der Dienstleistung muss der Kunde dem nationalen Serviceanbieter den vollständig ausgefüllten und mit allen zur Angabe erforderlichen Daten ausgefüllten Auftrag zustellen Nach Auftragseingang wird sich der nationalen Serviceanbieter zwecks Aktivierung des Geräts mit der Firma Porsche in Verbindung setzen Zum Zeitpunkt der Aktivierung des Geräts muss der nationale Serviceanbieter der Firma Porsche den Bescheid zur Aktivierung der Dienstleistung zustellen, in welchem alle zur Inanspruchnahme der Dienstleistung erforderlichen Daten angegeben sind. Die vertraglich vorgesehenen Bedingungen werden erst dann bindend, wenn Porsche durch den Provider über die erfolgte Aktivierung der Dienstleistung informiert worden ist Der Kunde ist gehalten, den nationalen Serviceanbieter rechtzeitig über alle Änderungen zu den im Antrag angegebenen Daten in Kenntnis zu setzen Der nationale Serviceanbieter ist nicht zur Aktivierung und / oder Weiterführung der Dienstleistung verpflichtet, wenn die Dienstleistungskosten nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig an den Serviceanbieter gezahlt werden. 4. AUSGABE DER DIENSTLEISTUNG 4.1. Besteht die begründete Annahme dass ein Diebstahls des Kraftfahrzeugs vorliegt, so ist der Kunde bzw. der berechtigte Nutzer verpflichtet, den nationalen Serviceanbieter unverzüglich hierüber zu informieren. Sobald der nationale Serviceanbieter darüber informiert wird, ist er verpflichtet, nach den in der nachstehenden Klausel 4.5 aufgeführten Bedingungen vorzugehen Der nationale Serviceanbieter behält sich das Recht vor, dem Kunden (zusätzlich zu den Dienstleistungskosten) alle dem Serviceanbieter entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen, welche im Zusammenhang mit dem Versuch der Ortung des Kraftfahrzeuges infolge eines vom Kunden oder einem anderen berechtigten Nutzer gemeldeten falschen Alarms entstehen sind Bei Diebstahl des Kraftfahrzeuges ist der Kunde verpflichtet, den Diebstahl des Kraftfahrzeuges unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen und eine entsprechende Bestätigung dieser Anzeige zu verlangen. Der Kunde muss dem nationalen Serviceanbieter die Anzeige sowie alle Angaben zur Kontaktaufnahme mit der zuständigen Polizeistation (einschließlich Anschrift, Telefonnummer und - sofern bekannt dem Namen des zuständigen Beamten) unverzüglich mitteilen. 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8 BeLux VEHICLE TRACKING SERVICEVERTRAGSFORMULAR GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND KONDITIONEN FÜR ENDNUTZER 4.4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass keine der im vorliegenden Dienstleistungsvertrag enthaltenen Bedingungen als Garantie seitens des nationalen Providers, zu Maßnahmen der Polizei infolge der Anzeige zum Diebstahl des Kraftfahrzeuges interpretiert werden kann. Der nationale Serviceanbieter kann nicht für von der Polizei ausgeführten oder nicht ausgeführten Handlungen haftbar gemacht werden Im Fall eines Diebstahls oder einer nicht genehmigten Standortveränderung des Kraftfahrzeuges muss der Serviceanbieter unverzüglich alle verfügbaren Maßnahmen zur Ortung des Kraftfahrzeuges über GPS einleiten. Der Serviceanbieter ist gehalten, den Kunden über den allgemeinen Zustand des Kraftfahrzeuges zu unterrichten. Befindet sich das gestohlenen Kraftfahrzeug in einem Land, in dem der Serviceanbieter eine Einsatzzentrale betreibt, und der Kunde dem Serviceanbieter und der Polizei das Kraftfahrzeug als gestohlen gemeldet hat, so ist der nationale Serviceanbieter gehalten, die Polizei von der Ortung des Kraftfahrzeuges zu unterrichten Der Kunde verpflichtet sich, den nationalen Serviceanbieter im Voraus in Kenntnis zu setzen, falls das Kraftfahrzeug auf einem Transportmittel (Fähre, Abschleppwagen, Transporter, usw.) transportiert werden soll. Sollte der nationale Serviceanbieter von einem solchen Transport nicht im Voraus benachrichtigt worden sein, so trägt der Kunde alle Kosten, die dem Serviceanbieter infolge eines durch diesen nicht gemeldeten Transport entstehenden falschen Alarms entstehen sollten 4.7. Porsche händigt dem Kunden die Bestätigung über die erfolgte Aktivierung der Dienstleistung durch den nationalen Provider, sowie alle auf das Gerät und die Dienstleistung bezogenen Unterlagen aus. Der Kunde erhält eine Bedienungsanleitung mit umfassenden Informationen zur vorschriftsmäßigen Bedienung des Geräts sowie zur Nutzung und Erbringung der Dienstleistung. 5. ZAHLUNGBDINGUNGEN 5.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem nationalen Serviceanbieter die Dienstleistungskosten per Lastschriftverfahren oder über ein sonstiges, im Antragsformular angegebenes Zahlungsmittel, zu erstatten Sollte der Kunde dem nationalen Serviceanbieter einen Kraft des Dienstleistungsvertrages zustehenden Betrag länger als 28 Tage nach dem jeweiligen Fälligkeitsdatum schuldig bleiben, so erhält der nationale Serviceanbieter, unbeschadet der Rechte und Mittel zum Schutz seiner Interessen, das Recht zur Nutzung folgender Möglichkeiten: Belastung von auf den nicht gezahlten Betrag bezogenen Zinsen, berechnet nach dem jeweils gültigen und durch das deutsche Gesetz festgelegten Zinssatz pro Tag ab dem Datum zur Fälligkeit der Zahlung bis zum Eingang des Gesamtbetrages beim nationalen Serviceanbieter zzgl. sämtlicher Zinsen; sowie: Einstellung der Erbringung der Dienstleistung bis zur vollständigen Zahlung; und/oder: Auflösung des Dienstleistungsvertrages Der Kunde ist verpflichtet, dem nationalen Serviceanbieter auf einfachen Antrag alle Kosten und Auslagen zu erstatten, welche diesem im Zusammenhang mit einer Ausfindigmachung des Kunden sowie mit Maßnahmen zur Eintreibung schuldiger Beträge entstehen sollten Sollte die Bank des Kunden sich weigern, die Zahlung auszuführen, so ist der Kunde verpflichtet, dem nationalen Serviceanbieter alle Kosten zu erstatten, die letzterem im Zusammenhang mit der Neuvorlage der Lastschrift mit gleich welchen sonstigen Maßnahmen zur Eintreibung entstanden sind. 6. HAFTUNG 6.1. Unbeschadet aller sonstigen Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages, besitzt der nationale Serviceanbieter keine Möglichkeit des Ausschlusses oder der Begrenzung seiner Haftung bei schwerem oder vorsätzlichem Verschulden oder bei Tod oder Verletzung von Personen, welche auf eine Nachlässigkeit seitens des nationalen Providers zurückgeführt werden könnten Hinsichtlich aller sonstiger, Kraft des vorliegenden Vertrages vorgesehener Haftung, sowie innerhalb der gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen beschränkt sich die Haftung des nationalen Providers für jedes Schadenereignis oder für jene Folge von zusammenhängenden Schadenereignissen auf die Summe der seitens des Kunden gezahlten Dienstleistungskosten. 6.3 Die Maßnahmen zum Einbau, zur Aktivierung und sofern erforderlich zur Zulassung des Geräts müssen zwischen dem Kunden und Porsche abgestimmt werden. Der nationale Serviceanbieter übernimmt keine Haftung für gleich welche direkten oder indirekten Schäden, welche auf den Einbau des Geräts im Kraftfahrzeug oder auf gleich welche Handlung oder nicht erfolgte Handlung seitens Porsche zurückzuführen wären oder mit diesen in Zusammenhang stehen würden Innerhalb der gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen übernimmt der nationale Serviceanbieter gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung wegen Gewinnausfall oder nicht erfolgter Vertragsausführung oder wegen gleich welcher direkter oder indirekter Schäden, welche infolge unrechtmäßiger Handlungen (einschließlich vorsätzlicher Handlungen) oder vertraglicher Nichterfüllung oder anderer Art entstehen könnten. Insbesondere und ohne jede Einschränkung kann der nationale Serviceanbieter nicht haftbar gemacht werden für Schäden oder Verluste, die dem Kunden als direkte oder indirekte Folge eines Diebstahls des Kraftfahrzeuges entstehen sollten; für den Fall, dass sich eine mögliche Beschränkung der vorliegenden Klausel als nicht wirksam herausstellen sollte, wird vereinbart, dass dies hinsichtlich der Anwendbarkeit der weiteren Ausschlüsse keine Wirkung hat Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Erbringung der Dienstleistung aufgrund der im Gerät vorhandenen technischen Systeme vorübergehend negativen Einflüssen physikalischer Art unterliegen kann. Dies schließt ausdrücklich auch den Ausbau oder die Außerkraftsetzung des Gerätes, den Einfluss elektrischer oder elektromagnetischer Felder auf das Gerät oder dessen Antennen, den Aufenthalt in Tunneln, Unterführungen oder an Orten, die nicht vom GPS- oder GSM-Netz erreicht werden sowie ungünstige Witterung oder andere Störungsursachen, die sich der Kontrolle des nationalen Serviceanbieters entziehen (z.b. Störungen der GPS- und GSM-Netze) mit ein. Es wird darauf hingewiesen, dass die Funktion des Geräts und folglich die Erbringung der Dienstleistung gemäß Dienstleistungsvertrag in gewissem Umfang von der Funktion der GPS- und GSM-Netze abhängig ist, welche nicht alle Gebiete des Territoriums erreicht. Aus diesem Grunde kann der nationale Serviceanbieter keine absolute Garantie hinsichtlich der Ortung oder der Rückholung des Kraftfahrzeuges übernehmen Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Aktivierung der Dienstleistung auf keine Weise seine Pflicht zur Einholung eines für das Kraftfahrzeug angemessenen Versicherungsschutzes mindert. 7. VERTRAGSDAUER UND VERTRAGSAUFLÖSUNG 7.1. Unbeschadet der Klausel 7.2. beginnt der Dienstleistungsvertrag ab dem Zeitpunkt an dem der nationale Serviceanbieter die Aktivierung der Dienstleistung für eine Mindestdauer von 12 Monaten schriftlich bestätigt. Der Dienstleistungsvertrag gilt stillschweigend und automatisch für weitere 12 Monate verlängert, sofern keine der Vertragsparteien den Dienstleistungsvertrag mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vor dem Ende jeder Laufzeit von 12 Monaten schriftlich kündigen. BeLux VEHICLE TRACKING SYSTEM SERVICEVERTRAGSFORMULAR 6

9 BeLux VEHICLE TRACKING SYSTEM SERVICEVERTRAGSFORMULAR GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND KONDITIONEN FÜR ENDNUTZER 7.2. Der Dienstleistungsvertrag gilt ab dem Zeitpunkt aufgelöst, zu dem der Kunde das Kraftfahrzeug veräußert oder anderweitig abtritt. In diesem Falle hat der Kunde kein Anrecht auf Rückerstattung der Dienstleistungskosten Der Dienstleistungsvertrag kann nicht abgetreten oder übertragen werden. Unbeschadet der vorstehend aufgeführten Bestimmungen, erteilt der Kunde sein ausdrückliches Einverständnis, dass der Dienstleistungsvertrag seitens des nationalen Serviceanbieters an Cobra Automotive Technologies S.p.A., eine Gesellschaft italienischen Rechts mit Geschäftssitz in Via Astico, Varese (Italien), oder an Niederlassungen oder zugelassene Vertriebspartner der Cobra Automotive Technologies S.p.A. abgetreten werden kann Jede der Vertragsparteien besitzt die Möglichkeit, über schriftliche Benachrichtigung der anderen Vertragspartei in folgenden Fällen vom Dienstleistungsvertrag zurückzutreten: Wenn die andere Vertragspartei auf schwerwiegende oder andauernde Weise gegen die Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages verstoßen sollte; Wenn die jeweils andere Vertragspartei zahlungsunfähig wird, einem Konkurs unterliegt, einen Vorgang der freiwilligen oder amtlichen Auflösung einleitet, einen Beschluss zur Auflösung genehmigt oder für die Gesamtheit oder einen Teil ihrer Güter einen Konkursverwalter benennt, mit Gläubigern einen schlichtenden Vergleich oder gleich welche vergleichbare Vereinbarung schließt oder aber infolge von Verschuldung ein sonstiges, vergleichbares Verfahren einleitet oder einem derartigen Verfahren unterliegen sollte Der nationale Serviceanbieter kann in folgenden Fällen mit unmittelbarer Wirkung nach schriftliche Benachrichtigung des Kunden vom Dienstleistungsvertrag zurückzutreten: Wenn gleich welche Genehmigung der Regierung oder anderer Rechtsbehörden, welche sich auf die Ausführung der Dienstleistung bezieht, zu gleich welchem Zeitpunkt zurückgezogen, vorübergehend aufgehoben oder modifiziert werden sollte Wenn der Kunde oder ein berechtigter Nutzer andauernd falsche Alarme meldet, ohne einen berechtigten Grund für die Annahme zu haben, dass das Kraftfahrzeug gestohlen worden sei oder dass Umstände des Notfalls oder einer Störung vorlägen Die Auflösung des Dienstleistungsvertrages wirkt sich nicht auf die zum Zeitpunkt der Auflösung bestehenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus. 8. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 8.1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die zwischen dem Personal des nationalen Providers und dem Kunden geführten Telefonate aus Gründen der Sicherheit aufgezeichnet werden können. Der Kunde stimmt einer Aufzeichnung dieser Telefonate zu und akzeptiert, dass diese Aufzeichnungen genutzt werden können, um der Polizei im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verhütung und Aufklärung von Vergehen zur Verfügung gestellt zu werden Der nationale Serviceanbieter haftet nicht im Falle von gleich welchen Verzögerungen hinsichtlich der Erfüllung der vertraglich vorgesehenen Pflichten oder im Fall einer Nichterfüllung dieser Pflichten, soweit die Verzögerung oder Nichterfüllung durch gleich welche Gründe oder Umstände bedingt sein sollte, welche über seine zumutbare Kontrolle hinausgehen sollten ("Höhere Gewalt ). Sollte sich der nationale Serviceanbieter eines Umstandes der Höheren Gewalt bewusst werden, so ist er verpflichtet, den Kunden entsprechend zu benachrichtigen und die Art sowie den Umfang der möglichen Verzögerung oder Nichterfüllung seiner Pflichten anzugeben. Sollte ein Umstand der Höheren Gewalt eintreten, so wird der Zeitpunkt der Erfüllung der betroffenen Pflichten bis zum Ende der Präsenz des Umstandes der Höheren Gewalt verschoben; dabei wird für den Fall, dass der Umstand der Höheren Gewalt länger als drei (3) Monate andauern sollte, vereinbart, dass jede der Vertragsparteien das Recht erhält, mit unmittelbarer Wirkung vom Dienstleistungsvertrag zurückzutreten, nachdem sie der anderen Vertragspartei eine schriftliche Benachrichtigung zugestellt hat. Jede der Vertragsparteien ist verpflichtet, alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, um die Auswirkungen gleich welcher Umstände der Höheren Gewalt so gering wie möglich zu halten Alle Mitteilungen, die im Rahmen des Dienstleistungsvertrages zugestellt werden müssen oder können, müssen in schriftlicher Form erfolgen und an die im Auftragsformular angegebene Anschrift des Empfängers gerichtet sein. Alle Bescheide gelten bei Überreichung von Hand oder bei Zustellung per Post als zum Zeitpunkt des Eingangs bzw. der Übergabe und im Fall einer Zustellung per Fax als zum Datum der Übertragungsbestätigung zugestellt Falls eine der Vertragsparteien zu gleich welchem Zeitpunkt oder in gleich welchem Zeitraum auf eine im Rahmen des Dienstleistungsvertrages vorgesehenen Bestimmung nicht bestehen oder auf die Ausübung eines vertraglich vorgesehenen Rechtes verzichten sollte, so stellt dieser Umstand keinen grundsätzlichen Verzicht auf die betroffene Bestimmung oder das betroffene Recht dar und wirkt sich in keiner Weise auf die seitens der betroffenen Vertragspartei bestehende Möglichkeit aus, zu einem späteren Zeitpunkt auf der Ausführung des betroffenen Rechtes bzw. der betroffenen Pflicht zu bestehen Sollte sich eine Bestimmung des Dienstleistungsvertrages im Sinne des geltenden Rechts als rechtlich unzulässig, nichtig oder unwirksam herausstellen, so gilt die betroffene Bestimmung in dem Umfang, in welchem sie von den restlichen Bestimmungen abgetrennt werden kann, als aus dem Dienstleistungsvertrag ausgelassen, wobei sich diese Auslassung in keiner Weise auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit und Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen auswirkt Der Dienstleistungsvertrag enthält alle zwischen den Vertragsparteien vereinbarten und auf den Gegenstand des Dienstleistungsvertrages bezogenen Bedingungen und tritt an die Stelle aller zwischen den Vertragsparteien vorher in mündlicher oder schriftlicher Form geschlossener Verträge, Abmachungen, Übereinkünfte, Erklärungen, Vereinbarungen oder Zusagen. Die einzigen Mittel, die hinsichtlich des Schutzes der Vertragsparteien bestehen (ausgenommen hiervon sind falsche Erklärungen in betrügerischer Absicht), sind die im Dienstleistungsvertrag für den Fall von Vertragsverstößen vorgesehenen Bestimmungen Die Auslegung, Gültigkeit und Ausführung des Dienstleistungsvertrages unterliegt der deutschen Rechtsprechung. Wenn der Besteller ein Vollkaufmann ist, gilt Kandel als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag zwischen den Vertragsparteien Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das vom nationalen Serviceanbieter berechtigte Personal zu Testzwecken die Möglichkeit der Ortung des Kraftfahrzeuges besitzt Das Gerät sowie die Dienstleistung sind für die persönliche / individuelle Nutzung vorgesehen und nicht als Dienstleistung zur Verwaltung eines Fahrzeugparks gedacht Auf den Dienstleistungsvertrag bezogene Änderungen sind nur dann bindend, wenn sie in schriftlicher Form festgehalten und mit einem der berechtigten Vertreter des nationalen Providers abgestimmt wurden. BeLux VEHICLE TRACKING SYSTEM SERVICEVERTRAGSFORMULAR 7

10 BeLux VEHICLE TRACKING SYSTEM SERVICEVERTRAGSFORMULAR DATUM UND UNTERSCHRIFT * Ich habe das Antragsformular sowie die Geschäftsbedingungen und Konditionen für den Endnutzer gelesen und nehme zur Kenntnis, dass diese Geschäftsbedingungen und Konditionen bindend sind. DATUM / / UNTERSCHRIFT... Ich gebe mein ausdrückliches Einverständnis zu folgenden Bestimmungen der Geschäftsbedingungen und Konditionen für den Endnutzer: 3.5 (Beginn und Unterbrechung der Dienstleistung), 4.2 (dem Serviceanbieter zurückzuerstattende Kosten), 4.6 (dem Serviceanbieter zurückzuerstattende Kosten), 5.2 (Zahlungsverspätung, Zinsen und Vertragsauflösung), 5.3 und 5.4 (dem Serviceanbieter zurückzuerstattende Kosten), 6.2, 6.3, 6.4 und 6.5 (Grenzen der Haftung des Providers), 7.1 (stillschweigende Erneuerung des Dienstleistungsvertrages, Vertragskündigung), 7.2 (Auflösung, keine Rückerstattung), 7.3 (Abtretungsausschluss), 7.4 und 7.5 (Auflösung), 8.2 (Höhere Gewalt), 8.7 (Gerichtsstand). DATUM / / UNTERSCHRIFT... Ich erteile dem nationalen Serviceanbieter das Recht zur Nutzung und Archivierung der auf meine Person bezogenen Daten. Dieses Recht dient ausschließlichen der Erbringung der Dienstleistung (Ortung des Kraftfahrzeuges gemäß der Geschäftsbedingungen und Konditionen für den Endnutzer). Der nationale Serviceanbieter verpflichtet sich, diese Daten entsprechend der einschlägigen Gesetzesbestimmungen vertraulich zu behandeln. DATUM / / UNTERSCHRIFT... BeLux VEHICLE TRACKING SYSTEM SERVICEVERTRAGSFORMULAR 8

11 BeLux VEHICLE TRACKING SYSTEM-ANTRAGSFORMULAR Bitte Abschnitt 1 und 2 ausfüllen und per Fax an folgende Nummer des nationalen Serviceanbieters schicken: (aus dem Ausland: ). Nach Durchführung der VEHICLE TRACKING SYSTEM-Funktionsprüfung füllt der nationale Serviceanbieter Abschnitt 3 aus und schickt das Formular zurück an den Porsche Händler. Bitte händigen Sie dieses Formular nach erfolgreichem Einbau des Systems an den Kunden aus. ANGABEN ZUM VEHICLE TRACKING SYSTEM ABSCHNITT 1 Seriennummer (SN)* Einbaudatum* ANGABEN ZUM FAHRZEUG (vom Händler auszufüllen) Hersteller PORSCHE Farbe* Modell* Karosserietyp* Amtl. Kennzeichen (falls noch nicht bekannt, bitte leer lassen. Bitte beachten Sie, dass der Abonnent zu einem späteren Zeitpunkt von dem nationalen Serviceanbieter kontaktiert wird, falls kein amtliches Kennzeichen angegeben wird.) Fahrgestellnummer (17-stellig)* ANGABEN ZUM PORSCHE HÄNDLER (vom Händler auszufüllen) ABSCHNITT 2 Cobra Kundennummer des Porsche Händlers* Name des Händlers Name des Monteurs* ID des Monteurs: Anschrift* Postleitzahl* Ort Telefon* Mobil - Monteur Fax* *Pflichtangaben NUR FÜR FIRMENINTERNE ZWECKE (Prüfung wird vom nationalen Serviceanbieter durchgeführt) ABSCHNITT 3 Konfigurationsbefehle korrekt J N GPS-Funktionalität (Ortungsbefehl) korrekt J N Ich bestätige, dass die Montage gemäß der Montageanleitung durchgeführt wurde Das VEHICLE TRACKING SYSTEM funktioniert ordnungsgemäß und wurde vom nationalen Serviceanbieter in vollem Umfang aktiviert. Bitte ABSTEMPELN und UNTERZEICHNEN DATUM UNTERSCHRIFT... BeLux VEHICLE TRACKING SYSTEM-ANTRAGSFORMULAR 9

12 BeLux FORMULAR ZUR ÄNDERUNG DER ERKENNUNGSFRAGEN Falls Sie Ihre Erkennungsfragen ändern möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an den nationalen Serviceanbieter unter folgender Adresse: Securitas Alert Services, Sint-Lendriksborre 3, B-1120 Neder-Over-Heembeek, Belgien, Tel.: , Fax: KUNDENDATEN ABSCHNITT 1 Titel/Vorname Amtl. Kennzeichen VORHERIGE ERKENNUNGSFRAGEN ABSCHNITT 2 (BEISPIEL: FRAGE: MÄDCHENNAME DER MUTTER? ANTWORT: SCHMITT). Frage Antwort Frage Antwort NEUE ERKENNUNGSFRAGEN ABSCHNITT 2 Frage Antwort Frage Antwort DATUM UND UNTERSCHRIFT DATUM / / NAME... UNTERSCHRIFT... Der nationale Serviceanbieter behandelt diese Angaben vertraulich und erfüllt die geltenden Datenschutzgesetze und vorschriften. BeLux FORMULAR ZUR ÄNDERUNG DER ERKENNUNGSFRAGEN 10

13 BeLux VERTRAGSKÜNDIGUNGSFORMULAR Falls Sie Ihren VEHICLE TRACKING SYSTEM-Vertrag kündigen möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an: Securitas Alert Services, Sint-Lendriksborre 3, B-1120 Neder-Over-Heembeek, Belgien, Tel.: , Fax: KUNDENDATEN Titel/Nachname Anschrift Postleitzahl Ort Telefon I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I...I Amtl. Kennzeichen ANTRAG AUF KÜNDIGUNG DES VERTRAGS Hiermit kündige ich meinen Vertrag über die Bereitstellung des Porsche VEHICLE TRACKING SYSTEM-Service mit sofortiger* Wirkung. * Der nationale Serviceanbieter beendet den Service zum frühestmöglichen Zeitpunkt. DATUM UND UNTERSCHRIFT DATUM / / NAME UNTERSCHRIFT Der nationale Serviceanbieter behandelt diese Angaben vertraulich und erfüllt die geltenden Datenschutzgesetze und vorschriften. BeLux CONTRACT TERMINATION FORM 11

14 BeLux FORMULAR ZUR ÄNDERUNG DER VERTRAGSKUNDENDATEN Falls Sie Ihre Vertragskundendaten ändern möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an den nationalen Serviceanbieter unter folgender Adresse und/oder Faxnummer: Securitas Alert Services, Sint-Lendriksborre 3, B-1120 Neder-Over-Heembeek, Belgien, Tel.: , Fax: VERTRAGSKUNDENDATEN (Vorherige Daten) Titel/Vorname/Nachname / Firma (falls zutreffend)* Anschrift* Postleitzahl* Ort* VERTRAGSKUNDENDATEN (Neue Daten: Bitte füllen Sie NUR die Felder aus, die geändert werden sollen.) Titel/Vorname/Nachname / Firma (falls zutreffend)* Anschrift* Postleitzahl* Ort* Telefon 1* - nur Mobilfunknummer! Telefon 2* Mobil/Festnetz Telefon 3* Mobil/ Festnetz DATUM UND UNTERSCHRIFT DATUM / / NAME UNTERSCHRIFT Der nationale Serviceanbieter behandelt diese Angaben vertraulich und erfüllt die geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften. BeLux CONTRACT SUBSCRIBER DATA MODIFICATION FORM 12

15 Cobra Automotive Technologies S.p.A. Via Astico, Varese (Italien) Telefon Fax /06-06DE2229A

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