SOS-Kinderdorf Württemberg. Bereich Kinderdorffamilien. Leistungsbeschreibung

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1 SOS-Kinderdorf Württemberg Bereich Kinderdorffamilien Leistungsbeschreibung Verhandelt am SOS-Kinderdorf Württemberg Bereich Kinderdorffamilien Hermann-Gmeiner-Strasse Schorndorf-Oberberken / / kd-wuerttemberg@sos-kinderdorf.de

2 Träger Das SOS-Kinderdorf Württemberg ist eine Einrichtung des SOS-Kinderdorf e.v. Der SOS-Kinderdorf e.v. mit Sitz in München ist ein als gemeinnützig anerkannter Träger der freien Jugendhilfe, der in Deutschland insgesamt 60 Einrichtungen und angeschlossene Projekte unterhält. Dazu gehören: 14 SOS-Kinderdörfer 15 Jugendeinrichtungen 17 Beratungszentren 5 Ausbildungs- und Beschäftigungseinrichtungen 3 Mütterzentren 3 Dorfgemeinschaften für behinderte Menschen 3 Werkstätten für Behinderte. Mehr als Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden in den deutschen Einrichtungen des SOS-Kinderdorf e.v. dauerhaft oder zeitweise betreut oder ausgebildet. Der SOS-Kinderdorf e.v. ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband. Gesamteinrichtung Das SOS-Kinderdorf Württemberg ist ein Jugendhilfeverbund mit differenziertem Angebot und gliedert sich in 2 Bereiche: Bereich Kinderdorffamilien Der Bereich Kinderdorffamilien besteht aus: 11 SOS-Kinderdorffamilien mit 55 Plätzen und ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche, die in der Regel eine eher längerfristige Perspektive außerhalb der Herkunftsfamilie benötigen. Eine Kinderdorffamilie bietet jeweils bis zu 6 Plätzen. Bereich Flexible Hilfen Der Bereich Flexible Hilfen besteht aus: 2 Innenwohngruppen mit 16 Plätzen für die mittelfristige Unterbringung von Kindern und Jugendlichen. Eine Innenwohngruppe bietet bis zu 8 Plätzen. Kindergarten Der Kindergarten verfügt über zwei Gruppen mit jeweils 18 Plätzen, die von Kindern aus dem SOS-Kinderdorf und von Kindern aus den Ortsteilen Ober- und Unterberken belegt werden. Beide Kindergartengruppen werden als integrative Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten betrieben. Betreuter Umgang Im Auftrag des Kreisjugendamtes begleiten MitarbeiterInnen des SOS-Kinderdorfes im Einzelfall den Umgang von Elternteilen mit deren Kindern. Seite 2

3 Inhalt 1. Angebotsbereich 2. Angebotsgruppe 3. Angebot 4. Auftrag / Zielsetzung 5. Zielgruppen / Indikation 6. Leistungsbereiche / Leistungsansätze 6.1. Alltagspädagogische Leistungen 6.2. Pädagogische Leistungen 6.3. Therapeutische Leistungen 6.4. Leistungen zur Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kontaktpflege und Elternarbeit 6.5. Leistungen der schulischen Förderung, Ausbildung und Beschäftigung 7. Leistungsstruktur 7.1. Regelangebot Betreuungs- und Funktionsleistungen Unterkunft und Verpflegung Hauswirtschaft Leitung und Verwaltung Fachdienst 7.2. Individuelle Zusatzleistungen Individuelle intensivpädagogische Leistungen Individuelle heilpädagogische und therapeutische Leistungen Individuelle Zusatzleistungen im Bereich der Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem Individuelle Zusatzleistungen im schulischen und berufsbildenden Bereich Seite 3

4 SOS-Kinderdorf Württemberg 1. Angebotsbereich Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) 2 Abs. 2 Ziffer 4 Hilfen zur Erziehung und ergänzende Leistungen ( 27 ff). 2. Angebotsgruppe Stationäre Erziehungshilfe (Heimerziehung) nach 34, 35a Abs. 1 Ziffer 4 und 41 KJHG. 3. Angebot Hilfe zur Erziehung über Tag und Nacht in einer koedukativen und altersgemischten Kinderdorffamilie. 4. Auftrag / Zielsetzung Durch eine Verbindung von Alltagserleben pädagogischer Arbeit und therapeutischen Angeboten wird auf Grundlage eines beschriebenen und fortgeschriebenen Hilfeplanes bis zur Rückführung des jungen Menschen in die Familie oder zur Fortsetzung der Hilfe in einer weiterführenden Hilfeform bis zur Verselbständigung des jungen Menschen oder bis zur Wiedereingliederung ins Lebensfeld die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen gefördert. Der Auftrag beinhaltet die qualifizierte Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem sowie schulische, berufsvorbereitende und berufsbegleitende Hilfen. Mit dem Auftrag verbinden sich vor allem folgende Ziele: Integration des jungen Menschen in ein tragfähiges Beziehungssystem Persönlichkeitsentwicklung und Subjektwerdung des jungen Menschen Schrittweise, altersentsprechende Entwicklung Entwicklung allgemeiner Kompetenzen (Motorik, Sprache,...) Kompensation besonderer Entwicklungsdefizite Erlernen alltagspraktischer Fertigkeiten Erschließen und Entfalten individueller Ressourcen Entwicklung sozialer Kompetenzen Integration in Institutionen (Kindergarten, Schule, Vereine) Platz finden und Verantwortung übernehmen in der Gesellschaft Befähigung zu einem eigenständigen und sinnerfüllten Leben Aufarbeitung der individuellen Biographie Wertschätzende Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie Qualifizierter Schulabschluss und Beginn bzw. Abschluss der Berufsausbildung Ablösung vom Betreuungsverhältnis im Sinne einer weitest gehenden Eigenverantwortlichkeit Verselbständigung entsprechend der jeweiligen biographischen Bedingtheit und gesellschaftlichen Möglichkeiten Erhalt und Entwicklung wichtiger und förderlicher Bezüge außerhalb der Kinderdorffamilie Seite 4

5 5. Zielgruppen / Indikation In den SOS-Kinderdorffamilien werden Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts betreut, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr in ihrem bisherigen Lebensumfeld verbleiben können und voraussichtlich längerfristig außerhalb der Herkunftsfamilie untergebracht werden müssen. Geschwistergruppen werden in der Regel in einer Kinderdorffamilie betreut, so dass die Geschwister gemeinsam aufwachsen können. Die SOS-Kinderdorffamilien sind ein Angebot für in der Regel längerfristige Unterbringung. Es werden Kinder von 0 bis 12 Jahren aufgenommen, in Ausnahmefällen (z.b. bei Geschwistergruppen) auch ältere Kinder und Jugendliche. Die Kinder und Jugendlichen können so lange in der Kinderdorffamilie bleiben, wie dies notwendig ist. Diese Hilfe ist nach 34 KJHG angezeigt, wenn bei jungen Menschen die Ressourcen der Herkunftsfamilie und des sozialen Umfeldes nicht mehr ausreichen, die bestehenden Belastungsfaktoren auszugleichen. Aufgenommen werden vorzugsweise Kinder aus der Region, um die Bezüge zum Umfeld zu erhalten. Kinder aus entfernteren Regionen finden Aufnahme, wenn die am Aufnahmeverfahren Beteiligten dies für sinnvoll erachten. 6. Leistungsbereiche / Leistungsansätze im Regelangebot 6.1. Alltagspädagogische Leistungen im Regelangebot Die Alltagsbewältigung und Alltagsgestaltung ist ein zentrales Leistungsmerkmal, das sich daraus ergibt, dass Kinder und Jugendliche in der SOS-Kinderdorffamilie leben und für eine wichtige Entwicklungsphase hier ihren Lebensmittelpunkt haben. Alltag braucht und schafft zugleich elementare Voraussetzungen des sich Wohl- und Zuhausefühlens, wie etwa eine ansprechende Wohnumwelt, das Angebot verschieden gestalteter, kontinuierlicher Beziehungen und Bezüge in einem auf bestimmte Zeit angelegten System. Strukturmerkmale des Alltags in der SOS-Kinderdorffamilie sind wiederkehrende Rhythmen, Aufgaben, Standardsituationen, wie z.b. Hausaufgaben, Mahlzeiten, Freizeit etc. und Routinen, die die Erfüllung der Grundbedürfnisse der jungen Menschen sichern Pädagogische Leistungen im Regelangebot Sozialpädagogische Leistungen in der SOS-Kinderdorffamilie umfassen die Gesamtheit des Erziehungs- Förderungs- und Bildungsgeschehens entsprechend der konzeptionellen Ausrichtung und wirken mit ihrem heilpädagogisch-therapeutischen Milieu im Alltag. Die pädagogische Arbeit ist konzeptionell beschrieben und fachtheoretisch rückgebunden. Folgende fachliche Ansätze sind berücksichtigt und kommen entsprechend dem jeweiligen Bedarf zur Anwendung: Tiefenpsychologische Ansätze Bindungstheoretische Ansätze Systemische Ansätze Situations-, lebensfeld- und gemeinwesenorientierte Ansätze Handlungsorientierte und erlebnispädagogische Ansätze Integrative und klientenzentrierte Ansätze in der Hilfeplanung Pädagogik ist strukturiertes, zielorientiertes Handeln am Kind und in der Gruppe. Sie ermöglicht dadurch eine am Hilfeplan orientierte und kontrollierte Erziehungspraxis. Dabei spielt das SOS-Kinderdorf als größere soziale Gemeinschaft eine wesentliche Rolle. Seite 5

6 6.3. Therapeutische Regelleistungen im Regelangebot Therapeutische Regelleistungen im weitesten Sinne sind alle systematischen und kontrollierbaren Einflussnahmen, die darauf abzielen, Schwierigkeiten und Leidenszustände von Kindern und Jugendlichen zu beheben oder zu lindern. Die therapeutischen Leistungen in diesem Sinne wirken in den Alltag der SOS- Kinderdorffamilie hinein (heilpädagogisch-therapeutisches Milieu). Sie sind mit den Leistungen des Regelangebotes verbunden. Ein Leistungsbereich der Therapie ist damit die Unterstützung und Begleitung der Pädagogik im Alltag. Die MitarbeiterInnen der SOS-Kinderdorffamilie begleiten individuelle Therapien wie z.b. Psycho- und Verhaltenstherapie, Motopädie, Logopädie, Ergotherapie usw. Diese von den Krankenkassen finanzierten Leistungen werden von externen Fachkräften der Region erbracht Leistungen zur Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kontaktpflege und Elternarbeit im Regelangebot Eine auf den Erziehungsbedarf abgestimmte Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem, die Rückbindung der pädagogischen Prozesse an die Personensorgeberechtigten sowie die Unterstützung des Kindes in der Gestaltung der Beziehungen zu seiner Familie sollen zur Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie beitragen. Bei einer Hilfe zur Erziehung mit einer längerfristigen Perspektive wird vorrangig eine positive Beziehungsgestaltung zwischen Kindern und Eltern angestrebt. Voraussetzung für eine gelingende Zusammenarbeit sind sowohl die Einbindung als auch die Mitwirkung der Eltern oder Sorgeberechtigten in der pädagogischen Arbeit. Das gemeinsame Interesse am Kind und die - ggf. immer wieder neu herzustellende - Motivation zur Zusammenarbeit sind wesentliche Aspekte der gemeinsamen Bemühungen aller Beteiligter. Die einzelnen Bedarfe werden im Rahmen des Hilfeplanverfahrens besprochen und abgestimmt. Die MitarbeiterInnen der Kinderdorffamilie und die FachdienstmitarbeiterInnen arbeiten hier eng mit den zuständigen Diensten des Jugendamtes, den Eltern und anderen Institutionen zusammen Leistungen der schulischen Förderung, Ausbildung und Beschäftigung im Regelangebot Die Förderung und Kooperation im Schul- und Ausbildungsbereich ist bei den Kindern und Jugendlichen ein zentrales Thema. Leistungen der Begleitung und Förderung in Schule und Ausbildung im Rahmen der erzieherischen Hilfe tragen dazu bei, dass die Kinder und Jugendlichen schulischen und beruflichen Anforderungen besser gerecht werden können. Leistungen der Förderung, Begleitung und Unterstützung in den Bereichen Ausbildung und Schule umfassen: Interne Förderangebote (Einzelfall oder Kleingruppe) Kontinuierliche Zusammenarbeit und Abstimmung mit Schulen und Ausbildungsbetrieben Seite 6

7 7. Leistungsstruktur 7.1. Regelangebot Betreuungs- und Funktionsleistungen Pädagogische Betreuung / Hilfe Die sozial-/heilpädagogische Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen geschieht durch erzieherische Hilfen in der Gesamtgruppe, durch Gruppendifferenzierung (Kleingruppen, Teilgruppen etc.) und durch individuelle Betreuungsmaßnahmen und Förderangebote im Rahmen der größeren sozialen Gemeinschaft im SOS-Kinderdorf. Das spezifische Qualitätsmerkmal einer SOS-Kinderdorffamilie ist die Verpflichtung der SOS- Kinderdorfmutter, an den Tagen ihrer Anwesenheit in der Kinderdorffamilie die notwendigen Betreuungsleistungen zu erbringen und sich als Bezugsperson zur Verfügung zu stellen. Dazu lebt die Kinderdorfmutter im SOS-Kinderdorffamilien-Haus und kann in diesem Rahmen die Aufsichtspflicht gewährleisten. Zum Team einer Kinderdorffamilie gehören mit entsprechenden Stellenanteilen weitere sozialpädagogische Fachkräfte und/oder PraktikantInnen (auch in berufsbegleitender Ausbildung zur Erzieherin). Bei der Besetzung wird wenn möglich - eine männliche sozialpädagogische Fachkraft berücksichtigt, so dass die Betreuten auch einen männlichen Ansprechpartner vorfinden. Bei Abwesenheit der Kinderdorfmutter übernimmt eine sozialpädagogische Fachkraft des Kinderdorffamilien-Teams die Vertretung und leistet die Betreuungsaufgaben. Für diese Zeiten wohnt sie im Haus der Kinderdorffamilie. Im Rahmen der Regelleistung gewährleistet der Träger, dass die Zeiten mit erhöhtem Betreuungsaufwand (z.b. Hausaufgabenbetreuung, gezielte Förderung im Lern- und Leistungsbereich, Konfliktmanagement, Wahrnehmung von Terminen etc.) doppelt besetzt werden. Ebenfalls doppelt besetzt werden können Zeiten für Sonderaufgaben im Freizeitbereich, Zusammenarbeit mit den Herkunftssystemen etc. Insgesamt wird Betreuung über Tag und Nacht an 365 Tagen / Jahr gewährleistet. Sozial- und heilpädagogische Leistungen sind z.b.: Strukturierung des Tages- und Wochenablaufs (z.b. gemeinsamer Zeitrahmen, Mahlzeiten, Rituale, Aktivitäten, Programmpunkte) erzieherische Auseinandersetzung mit Kindern und Jugendlichen und dem Setzen von Grenzen Förderung individueller Stärken Förderung im sportlichen, musischen und praktisch-handwerklichen Bereich Kompensation und Überwindung individueller Ängste Förderung im kognitiven und (lebens-)praktischen Bereich Förderung emotionaler Ausdrucksfähigkeit Entdeckung eigener kreativer Möglichkeiten Entwicklungsförderung im Bereich der Grob- und Feinmotorik Körpererfahrung, Entwicklung von Geschicklichkeit und dem Einschätzen von Sicherheitsrisiken Training von Vertrauen und Sicherheit Gesundheits- und Hygieneerziehung Seite 7

8 Angebot von Erfahrungsfeldern zum Einüben sozialer Wahrnehmung, sozialer Fertigkeiten und Verhaltensweisen Auseinandersetzung mit Impulsen, Stimmungen, Bedürfnissen und Interessen der Kinder und Jugendlichen im Kontext der Gruppe Binnendifferenzierung als pädagogische Voraussetzung für die zielorientierte Arbeit mit verschiedenen Altersgruppen, individuellen Interessenlagen und Förderungsbedarfen sowie mit geschlechtsspezifischen Erfordernissen Hausaufgabenbetreuung und schulische Förderung Gestaltung von Freizeit-, Sport- und Spielangeboten, Festen, Ferienfreizeiten, erlebnispädagogischen Angeboten Gestaltung des Wohnumfeldes und der Gruppenatmosphäre Förderung und Kooperation im Schul- und Ausbildungsbereich Die Kinder und Jugendlichen besuchen alle öffentliche Schulen und Ausbildungsstellen auf dem freien Arbeitsmarkt bzw. öffentliche Ausbildungsstellen. Die Kooperation mit den Schulen und den Ausbildungsbetrieben dient der Erhaltung bzw. Förderung der Bereitschaft dieser Institutionen, sich bei akutem Bedarf auf Besonderheiten der pädagogischen Versorgung des Kindes/Jugendlichen einzulassen. Dafür sind regelmäßige Gesprächskontakte mit den zuständigen LehrerInnen, den BeratungslehrerInnen für die unterschiedlichen Schultypen, den für diagnostische Entscheidungen zuständigen LehrerInnen sowie mit den betrieblichen AusbilderInnen erforderlich. Arbeitsinhalte sind: Abstimmung von Förderbedarf und Unterrichts- bzw. Ausbildungszielen Überprüfung von Entwicklungsschritten Vermeidung bzw. flexibler Umgang mit Entwicklungskrisen und Krisen im Lern- und Ausbildungsgeschehen Begleitung von Entscheidungen, die die Schul- oder Ausbildungslaufbahn betreffen (z.b. Wechsel, Umschulung, Rückversetzung etc.) Initiierung und Vermittlung von berufsbegleitenden Hilfen Kooperation mit Eltern bzw. Sorgeberechtigten Zur Förderung einer positiven Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie dienen u.a. situationsabhängige Alltagskontakte, regelmäßige Eltern- und Familiengespräche in der Kinderdorffamilie und in der häuslichen Umgebung, gemeinsame Unternehmungen, Einbeziehung in das Gruppengeschehen, gesellige Elterntreffs, themenorientierte Elternveranstaltungen, Familienfreizeiten etc. Arbeitsinhalte einer so verstandenen Zusammenarbeit im sind: Rückbindung der Erziehungsarbeit der Einrichtung an die Erziehungsverantwortung der Eltern Problemanalysen und Strategien zur Bewältigung von akuten Krisen, konflikthaften Verhaltensweisen, erzieherischen Schwierigkeiten Differenzierung der Kommunikation zwischen Eltern und Kind/Jugendliche/m Wahrnehmung und Begleitung entwicklungsspezifischer Veränderungen Erprobung von Verhaltensalternativen alltagspraktische Hilfen als Hilfe zur Selbsthilfe inhaltliches Vermitteln von therapeutischen Angeboten Psychologische und therapeutische Fachdienstleistungen im Regelangebot Prozessdiagnostik sozialpädagogische und heilpädagogische Förderangebote in der Kinderdorffamilie sozialpädagogische und systemische Hilfen zur Entwicklung, Stabilisierung und Förderung des Gruppenprozesses Seite 8

9 Zusammenarbeit mit externen und internen Fachkräften bzw. Institutionen Begleitung externer Therapien Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Fallbezogene, regelmäßige Abstimmung des Erziehungsprozesses im Rahmen der Hilfeplanung Zusammenarbeit bzgl. Angehörigenkontakten Situationsbezogene Zusammenarbeit in Krisen Abstimmung der konzeptionellen Weiterentwicklung des Angebots Kooperation mit der wirtschaftlichen Jugendhilfe Rahmenleistungen Beratung bei Aufnahmeanfragen, Aufnahmen Mitwirkung beim Hilfeplan, Erziehungsplanung, Zielabstimmung und Zielformulierung Planung, Organisation und Begleitung des pädagogischen Prozesses, Vorbereitung der Ablösung Reflexion, Kontrolle und Dokumentation der Erziehungsarbeit Kumulative Erfahrungsauswertung und Evaluation Organisation der Zusammenarbeit mit den Partnern im Hilfesystem (extern und intern) Praxisbegleitung und -beratung, Supervision Zusammenarbeit mit dem Jugendamt in Arbeitskreisen, bei der Jugendhilfeplanung, etc. gemäß 78 SGB VIII Unterkunft und Verpflegung Die SOS-Kinderdorffamilien versorgen sich im Rahmen des familienanalogen Systems völlig selbständig. Eine zentrale Versorgung steht nicht zur Verfügung. Die Verpflegung erfolgt nach ernährungsphysiologischen Erkenntnissen und berücksichtigt insbesondere die Bedeutung einer kind- und jugendgerechten Ernährung für die gesunde Entwicklung des jungen Menschen. Die Unterbringung erfolgt in Einfamilienhäusern innerhalb des SOS-Kinderdorfes. In den Kinderdorffamilien-Häusern stehen mehrere Schlafräume (i.d.r. für Kinder Doppelzimmer, für Jugendliche ab der Pubertät Einzelzimmer), Wohn-, Spiel- und Lernräume, Küche und Sanitärbereiche zur Verfügung. Die Einrichtung wird von den Mitgliedern der SOS-Kinderdorffamilie nach alltagspraktischen und Kostengesichtspunkten selbst ausgesucht und eingekauft. Für eine kindgerechte Ausstattung sorgen die MitarbeiterInnen der Kinderdorffamilie Hauswirtschaft / Dorfmeisterei Hauswirtschaft Die hauswirtschaftlichen Aufgaben in der SOS-Kinderdorffamilie werden vorwiegend vom Kinderdorffamilienteam ausgeführt. Kinder und Jugendliche werden altersentsprechend an haushalterischen Aufgaben beteiligt. So werden alltagsrelevante gemeinsame Handlungsmöglichkeiten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen geschaffen. Für grundlegende Arbeiten stehen auch hauswirtschaftliche Kräfte für einige Stunden pro Woche zur Verfügung. Leistungen des hauswirtschaftlichen Bereichs sind: Reinigung der Kinderdorffamilien-Häuser Kochen Einkauf Seite 9

10 Wäschepflege Materialwirtschaft Organisation von Festen Gestaltung und Reinigung der Verwaltung und der Gemeinschaftsräume Dorfmeisterei Der Dorfmeister kümmert sich in Zusammenarbeit mit Zivildienstleistenden um handwerkliche Aufgaben und Fahrdienste für Kinder und Jugendliche. Leistungen sind: Instandhaltung der Gebäude und des Außengeländes Instandhaltung der Spielgeräte und Sportplätze Wartung der Maschinen und Fahrzeuge Arbeitsschutz Koordination und Kontrolle von Handwerkern Transport der Kinder und Jugendlichen, soweit keine öffentlichen Verkehrsmittel erreichbar oder angemessen sind Leitung und Verwaltung a. Leitung Die Leitungsaufgaben werden von der Leiterin der Gesamteinrichtung und dem Bereichsleiter für den Bereich Kinderdorffamilien wahrgenommen. Leistungen sind u.a.: Pädagogische Konzeption Bedarfsorientierte, konzeptionelle Weiterentwicklung der Einrichtung Mittelfristige Angebotsplanung Controlling der pädagogischen Arbeit Beratung der Teams Bearbeitung der Aufnahmeanfragen und Aufnahmen Sicherstellung der Hilfe- und Erziehungsplanung, ggf. Mitwirkung Beratung der Eltern / Sorgeberechtigten, z. B. im Rahmen des Aufnahmeverfahrens Krisenintervention Umsetzung der Qualitätsstandards und Rahmenvorgaben Organisationsstruktur Organisation und Management der Gesamteinrichtung bzw. des Bereiches Fortschreibung einer adäquaten Aufbau- und Ablauforganisation Gestaltung der Kommunikationsstruktur Personalplanung, -entwicklung, -betreuung Ausrichtung an den Managementleitlinien des SOS-Kinderdorf e.v. Verantwortung für Personalführung und -steuerung Vernetzung der Einrichtung Lokale und regionale Zusammenarbeit Vernetzung der Einrichtung im Sozialraum Außenvertretung, Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung und Gremienarbeit Seite 10

11 Finanzen Etaterstellung und - verwaltung Budget-Verantwortung Öffentlichkeitsarbeit Gestaltung der fachlichen Öffentlichkeitsarbeit Marketing und Spenderbetreuung Weitere Leitungsaufgaben Fach- und Dienstaufsicht Aufsicht und die Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen Pflege und Weiterentwicklung der Einrichtungskultur Vertretung des SOS-Kinderdorf e.v. in der Region b. Verwaltung Allgemeine Verwaltung Personalverwaltung Verwaltung der Klientendaten Zahlungsverkehr Versicherungsangelegenheiten Dokumentation Immobilien- und Inventarverwaltung EDV-Verwaltung Spenderbetreuung Statistiken Kontrolle der Wirtschaftsgelder Fachdienst Fachberatung Krisenintervention Beratung bzgl. Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem Weiterentwicklung fachlicher, sozialer und personaler Kompetenzen der pädagogischen Fachkräfte und der Teams Praxisberatung (Auszubildende zur Jugend- und HeimerzieherIn, PraktikantInnen) Koordination der individuellen Förderung von Kindern und Jugendlichen Organisation und/oder Durchführung von internen Fortbildungsveranstaltungen Öffentlichkeitsarbeit Rufbereitschaft 7.2. Individuelle Zusatzleistungen Über die Regelbetreuung hinausgehende individuelle Zusatzleistungen werden im Hilfeplan vereinbart. Nach einer Zusage der Kostenübernahme der Wirtschaftlichen Jugendhilfe werden diese entsprechend den Vereinbarungen meist durch externe Fachkräfte umgesetzt Individuelle intensivpädagogische Zusatzleistungen Sozialpädagogische Betreuung und Förderung einzeln oder in einer Kleingruppe Erlebnispädagogische Betreuung einzeln oder in einer Kleingruppe Seite 11

12 Individuelle heilpädagogische und therapeutische Zusatzleistungen Heilpädagogische Einzelförderung, z.b. heilpädagogische Spieltherapie oder Übungsbehandlung Individuelle Maßnahmen zur Förderung der Motorik/Psychomotorik Einzel- und Gruppentherapie bei ADHS Ergotherapie Sprachförder- und logopädische Maßnahmen Heilpädagogisches Reiten, Reittherapie Rhythmik, externe Musiktherapie Psychotherapeutische Einzel- und Gruppentherapie (psychoanalytische Therapie, Gesprächspsychotherapie, Verhaltenstherapie, Analytische Spieltherapie, etc.) Individuelle Zusatzleistungen im Bereich der Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem Begleitende Eltern- bzw. Familiengespräche Krisenintervention in der Herkunftsfamilie Familientherapeutische Leistungen (systemische Familienberatung und -therapie) Individuelle Zusatzleistungen im schulischen und berufsbildenden Bereich Einzelförderung bei Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwächen Schulische Einzel- und Gruppenförderung Maßnahmen zur Vorbereitung eines Schul- bzw. Ausbildungsabschlusses Einzelförderung durch spezielle Fachkräfte (z.b. Medieneinsatz) Besondere schulische/berufliche Begleitung und Betreuung Unterstützende Maßnahmen im Hinblick auf eine Reintegration in die Regelschule Berufsvorbereitende Maßnahmen, ausbildungsbegleitende Hilfen Zusätzlich werden Beihilfen, Leistungen und Aufwendungen für junge Menschen in Einrichtungen der Jugendhilfe gemäß den geltenden Empfehlungen der kommunalen Landesverbände und Landesjugendämter in Baden-Württemberg in Rechnung gestellt. Seite 12

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