Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) Vom 12. Juli 2010

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) Vom 12. Juli 2010"

Transkript

1 64 Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) Vom. Juli 00 Aufgrund des 54 Abs. Nr. und Abs. Satz des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (ThürBKG) in der Fassung vom 5. Februar 008 (GVBl. S. ), zuletzt geändert durch Artikel des Gesetzes vom. Mai 009 (GVBl. S. 45), verordnet das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium nach Anhörung des Innenausschusses federführend und des Haushalts- und Finanzausschusses: Aufstellung, Organisation und Ausrüstung der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes () In den öffentlichen und privaten Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes werden Personen und Sachmittel zum Zwecke der Abwehr von Katastrophengefahren zusammengefasst. () In den Landkreisen und kreisfreien Städten werden für die Bereiche nach 8 Abs. ThürBKG nach Maßgabe der Anlagen bis 7 insgesamt mindestens folgende Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes aufgestellt:. Katastrophenschutz-Führungstrupps,. Katastrophenschutz-Führungsunterstützungstrupps,. Katastrophenschutz-Einsatzzüge, 4. Katastrophenschutz-Einsatzzüge, 5. Katastrophenschutz-Gefahrgutzüge, 6. Katastrophenschutz-Sanitäts- und Betreuungszüge, 7. Katastrophenschutz-Bergrettungszug, 8. Katastrophenschutz-Wasserrettungszug, 9. Katastrophenschutz-Tauchereinsatzgruppe, 0. Katastrophenschutzstäbe. () Die ergänzende Zivilschutzausstattung des Bundes ist in die Einheiten nach Absatz Nr. bis 6 zu integrieren. (4) Bei gemeinsamer Aufgabenerfüllung der unteren Katastrophenschutzbehörden nach 5 Abs. ThürBKG kann die oberste Katastrophenschutzbehörde über eine Reduzierung der Anzahl der Einheiten und Einrichtungen im erforderlichen Umfang entscheiden. (5) Bei der Aufstellung der Einheiten nach Absatz können gleichwertige Fahrzeuge nach Anlage, Stufen und der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung vom 7. Januar 009 (GVBl. S. 9) in der jeweils geltenden Fassung angerechnet werden. (6) Die oberste Katastrophenschutzbehörde kann aufbauend auf den organisationseigenen Regelungen weitere Festlegungen zur Ausrüstung der Einheiten des Katastrophenschutzes sowie Festlegungen zur zentralen Vorhaltung weiterer Fahrzeuge und Ausrüstungen für den Katastrophenschutz treffen. (7) Darüber hinaus wirken die Einheiten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk nach Maßgabe des Abs. des THW-Helferrechtsgesetzes vom. Januar 990 (BGBl. I S. 8) in der jeweils geltenden Fassung insbesondere in den Bereichen Instandsetzung, Bergung und Versorgung sowie weitere Stellen und Organisationen im Katastrophenschutz mit. (8) Die unteren Katastrophenschutzbehörden haben die Einheiten des Katastrophenschutzes in ihrem Zuständigkeitsbereich so aufzustellen, dass im Fall eines Katastrophenschutzeinsatzes die Aufgabenerfüllung im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe weiter gewährleistet bleibt. Dies soll vor allem durch die Stationierung der einzelnen Fahrzeuge der Einheiten nach Absatz Nr. bis 5 in den Stützpunktfeuerwehren gewährleistet werden. (9) Soweit eine Doppelnutzung möglich ist, können die vom Bund für Zwecke des Zivilschutzes nach Maßgabe des des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes vom 5. März 997 (BGBl. I S. 76) in der jeweils geltenden Fassung zur Verfügung gestellten Fahrzeuge und Ausrüstungen neben dem Katastrophenschutz auch im Rahmen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe verwendet werden. Aus- und Fortbildung () Die oberste Katastrophenschutzbehörde kann aufbauend auf den organisationseigenen Regelungen weitere Festlegungen zur funktionsbezogenen katastrophenschutzspezifischen Aus- und Fortbildung der Helfer treffen. Die ergänzende Zivilschutzausbildung des Bundes ist in die Aus- und Fortbildung der Helfer zu integrieren. () Teilnehmern an Lehrgängen im Sinne des Absatzes ist durch die ausbildende Stelle ein schriftlicher Nachweis zu erteilen. Übungen, Einsatz () Zur Erprobung der Katastrophenschutzpläne und des Zusammenwirkens der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie zur Überprüfung der Einsatzbereitschaft der Einsatzkräfte hat jede untere Katastrophenschutzbehörde regelmäßig und aufeinander aufbauend. Planübungen und Alarmierungsübungen,. Stabsrahmenübungen und. Vollübungen durchzuführen. () Jährlich sind mindestens eine Planübung sowie mindestens eine Alarmierungsübung, regelmäßig im Zeitraum von zwei Jahren mindestens eine Stabsrahmenübung und im Zeitraum von fünf Jahren mindestens eine Vollübung durchzuführen. Die jeweils zuständige Katastrophenschutzbehörde kann dazu insbesondere die Teilnahme aller zur Mitwirkung im Katastrophenschutz Verpfl ichteten anordnen.

2 Nr. 9 - Tag der Ausgabe: Erfurt, den 6. August () Die obere Katastrophenschutzbehörde kann Übungen mit Szenarien von zentraler Bedeutung für die unteren Katastrophenschutzbehörden anordnen. (4) Die Übungstermine und -szenarien sind mit Planungsbeginn der oberen Katastrophenschutzbehörde mitzuteilen. Nach Abschluss jeder Übung ist ein Erfahrungsbericht zu erstellen und der oberen Katastrophenschutzbehörde sowie den beteiligten Organisationen und Stellen zur Kenntnis zu geben. (5) Auf Anordnung oder mit Genehmigung der zuständigen Einsatzleitung können alle Einheiten des Katastrophenschutzes entsprechend der jeweiligen Aufgabenstellung einzeln, gemeinsam oder mit anderen Einheiten kombiniert eingesetzt werden. (6) Einsätze und Übungen der Einheiten des Katastrophenschutzes in anderen Bundesländern, sofern diese über den Rahmen der gegenseitigen Hilfe benachbarter Landkreise und kreisfreier Städte hinausgehen, sowie Einsätze und Übungen im Ausland erfolgen grundsätzlich auf Anordnung oder mit Genehmigung der obersten Katastrophenschutzbehörde. 4 Übergangsbestimmung 5 Gleichstellungsbestimmung Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Verordnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. 6 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom. Januar 00 in Kraft. Erfurt, den. Juli 00 Der Innenminister Peter M. Huber Anlage (zu Abs. Nr. und ) Bereich Führung Katastrophenschutz-Führungstrupp (KatS-FüTr) Gesamtpersonalstärke: 4/0/0 4 KatS-Führungstrupp Einsatzleitwagen (ELW ) Verbandsführer en mit Zugführerqualifi kation Katastrophenschutz-Führungsunterstützungstrupp (KatS-FüUTr) Gesamtpersonalstärke: 0// Vorhandene Fahrzeuge mit vergleichbarem Einsatzwert können bis zur Ersatzbeschaffung angerechnet und weiter verwendet werden. Sofern trotz einer Anrechnung nach Satz die Fahrzeuge und Ausrüstungen nach Abs. noch nicht zur Verfügung stehen, sind diese zeitnah zu beschaffen. Über die Anrechnung der Fahrzeuge nach Satz sowie über den Zeitraum für die Beschaffungen nach Satz entscheidet die obere Katastrophenschutzbehörde im Benehmen mit den unteren Katastrophenschutzbehörden. KatS-Führungsunterstützungstrupp Führungskraftwagen Thüringen (FüKW) mit qualifi ka tion

3 66 Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Anlage (zu Abs. Nr. und 4) Bereiche Brandschutz/Hochwasser/Extremwetterlagen Katastrophenschutz-Einsatzzug (KatS-EZ ) Gesamtpersonalstärke: //4 8 Einheitsführer Einsatzleitwagen (ELW ) Zugführer. Gruppe Löschgruppenfahrzeug (LF), Gewichtsklasse M, < t; mit Feuerlöschkreiselpumpe FPN Rüstwagen (RW). Gruppe Löschgruppenfahrzeug (LF), Gewichtsklasse M, < t; mit Feuerlöschkreiselpumpe FPN Tanklöschfahrzeug (TLF), Gewichtsklasse S > 4 t, mit mindestens Liter Löschwasservorrat, 500 Liter Schaumbildnermittel und Sonderlöschmittel bis.000 kg Fahrer Katastrophenschutz-Einsatzzug (KatS-EZ ) Gesamtpersonalstärke: // 5 Einheitsführer Einsatzleitwagen (ELW ) Zugführer Fahrer

4 Nr. 9 - Tag der Ausgabe: Erfurt, den 6. August Gruppe Löschgruppenfahrzeug (LF), Gewichtsklasse M, < t; mit Feuerlöschkreiselpumpe FPN Gerätewagen Logistik (GW-L). Gruppe Löschgruppenfahrzeug (LF), Gewichtsklasse M, < t; mit Feuerlöschkreiselpumpe FPN Anlage (zu Abs. Nr. 5) Bereich Gefahrgut/ABC Katastrophenschutz-Gefahrgutzug (KatS-GGZ) Gesamtpersonalstärke: /5/ 8 Einheitsführer Einsatzleitwagen (ELW ) Zugführer Erkundungseinheit Gerätewagen Messtechnik (GW-Mess) ABC-Erkundungskraftwagen (ABC-ErkKW) Gefahrenabwehrgruppe Gerätewagen Gefahrgut (GW-G) Gerätewagen Gefahrgut (GW-G) Gerätewagen Atemschutz-Strahlenschutz (GW-AS) Unterstützungsgruppe Löschgruppenfahrzeug Brandschutz (LF 0/0-KatS) Fahrer

5 68 Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Dekontaminationsgruppe Dekontaminationslastkraftwagen Personen (Dekon-LKW P) 5 Gerätewagen Dekontamination (GW-Dekon) Bereiche Sanität und Betreuung Anlage 4 (zu Abs. Nr. 6) Katastrophenschutz-Sanitäts- und Betreuungszug (KatS-SBZ) Gesamtpersonalstärke: //5+4 Ärzte 4 Einheit Fahrzeug Besatzung Einheitsführer Einsatzleitwagen (ELW ) Zugführer Sanitätsgruppe Sanitätstrupp Gerätewagen Sanität (GW-San) als Lastkraftwagen Arzttrupp Mannschaftstransportwagen (MTW) bis,5 t Transporttrupp I Krankentransportwagen (KTW) Transporttrupp II Krankentransportwagen (KTW) Transporttrupp III Krankentransportwagen (KTW) Transporttrupp IV Krankentransportwagen (KTW) Betreuungsgruppe Unterkunftstrupp Mannschaftstransportwagen (MTW) bis,5 t (langer Radstand, Hochdach) Betreuungstrupp Verpfl egungstrupp Mannschaftstransportwagen (MTW) bis,5 t Lastkraftwagen ab 7,5 t mit Feldkochherd (BtLKW mit FKH) Techniktrupp Lastkraftwagen ab 7,5 t (ETG) 5 5 Arzt Ärzte Anlage 5 (zu Abs. Nr. 7) Katastrophenschutz-Bergrettungszug (KatS-BRZ) Gesamtpersonalstärke: /7/8+ Arzt 47 Einheitsführer Gerätewagen Bergrettung Zugführer Kleingeländefahrzeug/Zubehör Arzt (Funksprecher) (Fahrer)

6 Nr. 9 - Tag der Ausgabe: Erfurt, den 6. August Rettungsgruppe Gerätewagen Bergrettung Kleingeländefahrzeug/Zubehör. Rettungsgruppe Gerätewagen Bergrettung Kleingeländefahrzeug/Zubehör. Rettungsgruppe Gerätewagen Bergrettung Kleingeländefahrzeug/Zubehör 4. Rettungsgruppe Gerätewagen Bergrettung Kleingeländefahrzeug/Zubehör 5. Rettungsgruppe Gerätewagen Bergrettung Kleingeländefahrzeug/Zubehör 6. Rettungsgruppe Gerätewagen Bergrettung Kleingeländefahrzeug/Zubehör Bereich Wasserrettung Anlage 6 (zu Abs. Nr. 8 und 9) Katastrophenschutz-Wasserrettungszug (KatS-WRZ) Gesamtpersonalstärke: /8/ 4 Einheitsführer Einsatzleitwagen (ELW ) Zugführer. Wasserrettungsstaffel Gerätewagen Wasserrettung. Wasserrettungsstaffel Gerätewagen Wasserrettung. Wasserrettungsstaffel Gerätewagen Wasserrettung 4. Wasserrettungsstaffel Gerätewagen Wasserrettung 5. Wasserrettungsstaffel Gerätewagen Wasserrettung 6. Wasserrettungsstaffel Gerätewagen Wasserrettung en (Funksprecher) (Fahrer)

7 70 Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Katastrophenschutz-Tauchereinsatzgruppe (KatS-TEGr) Gesamtpersonalstärke: 0//6 7 Tauchereinsatzgruppe Gerätewagen Taucher (GW-T) ab 7,5 t mit Allradantrieb und Anhänger mit und Beiboot Mannschaftstransportwagen (MTW) bis,5 t mit Allradantrieb Tauchereinsatzführer /Signalmann Taucher Reservetaucher Signalmann

8 Nr. 9 - Tag der Ausgabe: Erfurt, den 6. August 00 7 Anlage 7 (zu Abs. Nr. 0) Leiter des Katastrophenschutzstabes (politisch-gesamtverantwortliche Komponente) administrativ-organisatorische Komponente operativ-taktische Komponente Ständige Mitglieder Ereignisspezifi sche Mitglieder Ständige Mitglieder Ereignisspezifi sche Mitglieder S S S S 4 S 5 S 6 Personal/ Innerer Dienst Lagefeststellung/ Dokumentation Einsatz Versorgung Presse- und Medienarbeit Informationsund Kommunikationswesen (IuK) bei intern intern extern extern Bedarf bei Bedarf Fachberater/Verbindungspersonen

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 23. Jahrgang Potsdam, den 23. Oktober 2012 Nummer 87 Verordnung über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes

Mehr

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Sächsischen Katastrophenschutzverordnung und der Sächsischen Feuerwehrverordnung Vom 9. November 2010 Aufgrund von 38 Abs. 3, 51

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen 00 Ausgegeben zu Erfurt, den 6. August 00 Nr. 9 Inhalt 0.08.00 Dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer P anzenabfall-verordnung... 9.07.00

Mehr

Aufstellung und Ausrüstung von Einheiten des Brand- und Katastrophenschutzes in Verantwortung des Landkreises Nordhausen

Aufstellung und Ausrüstung von Einheiten des Brand- und Katastrophenschutzes in Verantwortung des Landkreises Nordhausen Stützpunktfeuerwehr - OST BT 3 ABC 2 ELW 1 (1) 1 1 Nordhausen 1.000 81.000 160.000 160.000,00 50.000,00 MTW 1 0 Nordhausen 1.000 60.000 60.000,00 13.000,00 HLF 20 1 1 Nordhausen 1.000 81.000 374.380 125.000,00

Mehr

BT 3 ABC ELW

BT 3 ABC ELW Stützpunktfeuerwehr - OST BT 3 ABC 2 ELW 1 1 1 Nordhausen 1.000 81.000 70.000 70.000,00 25.000,00 HLF 20 1 0 Nordhausen 1.000 81.000 350.000 350.000,00 125.000,00 TLF 4000 1 1 Nordhausen 1.000 81.000 350.000

Mehr

Thüringer Katastrophenschutz- verordnung (ThürKatSVO) in Schaubildern

Thüringer Katastrophenschutz- verordnung (ThürKatSVO) in Schaubildern Thüringer Katastrophenschutz- verordnung (ThürKatSVO) in Schaubildern FREISTAAT THÜRINGEN Innenministerium Hochwasser, Flächenwaldbrände, Schneemassen: Extremwetterlagen und Naturkatastrophen mehren sich

Mehr

Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) Vom 12. Juli 2010 (GVBl. S. 264)

Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) Vom 12. Juli 2010 (GVBl. S. 264) Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) Vom 12. Juli 2010 (GVBl. S. 264) Aufgrund des 54 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 2 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (ThürBKG) in der

Mehr

Katastrophenschutzeinheiten ABC-Gefahrenabwehr Gefahrgutzug (KatS-GGZ) Mannschaftsstärke: 1/4/17/22 (44) 1)

Katastrophenschutzeinheiten ABC-Gefahrenabwehr Gefahrgutzug (KatS-GGZ) Mannschaftsstärke: 1/4/17/22 (44) 1) Anlage 1 (zu 1 Abs. Katastrophenschutzeinheiten ABC-Gefahrenabwehr Gefahrgutzug (KatS-GGZ) Mannschaftsstärke: 1/4/17/22 (44) Bei Erfordernis kann dem Gefahrgutzug ein weiteres Löschgruppenfahrzeug 10/6

Mehr

Richtlinie für die operativ-taktische Adresse im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - Anlage 3

Richtlinie für die operativ-taktische Adresse im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - Anlage 3 Richtlinie für die operativ-taktische Adresse im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - Anlage 3 Änderungsverzeichnis Datum Version Beschreibung der Änderung Bearbeiter 04.02.10

Mehr

Zweckvereinbarung zur Organisation und Zusammenarbeit im Katastrophenschutz

Zweckvereinbarung zur Organisation und Zusammenarbeit im Katastrophenschutz Zweckvereinbarung zur Organisation und Zusammenarbeit im Katastrophenschutz zwischen dem Wartburgkreis, vertreten durch den Landrat, Herrn Dr. Kaspari dienstansässig: Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen

Mehr

Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 11 vom 30. Dezember 2005

Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 11 vom 30. Dezember 2005 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen (Sächsische Katastrophenschutzverordnung SächsKatSVO) Vom 9.Dezember 2005 Es wird verordnet aufgrund

Mehr

1.3. Zusätzlich können die unteren Katastrophenschutzbehörden im Einzelfall weitere Einheiten in eigener Zuständigkeit bilden. *

1.3. Zusätzlich können die unteren Katastrophenschutzbehörden im Einzelfall weitere Einheiten in eigener Zuständigkeit bilden. * Grundsätze der Aufstellung und Gliederung der Einheiten des Katastrophenschutzes (Aufstellungserlass Katastrophenschutz - AufstErlKatS) RdErl. des MI vom 24.01.2011 14600-1-2011-02 (MBl.LSA S. 92) Bezug:

Mehr

Konzeption. (gem. 6 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG)) (ohne Finanzierungs- und Beschaffungsplan)

Konzeption. (gem. 6 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG)) (ohne Finanzierungs- und Beschaffungsplan) Landkreis Nordhausen Konzeption des überörtlichen Brandschutzes und der überörtlichen Allgemeinen Hilfe sowie des Katastrophenschutzes im Landkreis Nordhausen (gem. 6 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz

Mehr

0 1 Leitung der Organisation / Einrichtung auf Ebene des Landes, der Kreise und der kreisfreien Städte KWeFü, Ltg RD, Ltg BF

0 1 Leitung der Organisation / Einrichtung auf Ebene des Landes, der Kreise und der kreisfreien Städte KWeFü, Ltg RD, Ltg BF en für Funktionen und Fahrzeuge Ortsfeste Landfunkstellen und funktionsbezogene Rufnamen 0 0 Feuerwache, Feuerwehrgerätehaus, Rettungswache, sonstige Feststationen 0 1 Leitung der Organisation / Einrichtung

Mehr

Vorlage zum Beschluss Nr. 236/11- überarbeitete Fassung

Vorlage zum Beschluss Nr. 236/11- überarbeitete Fassung DER KREISTAG NORDHAUSEN Nordhausen, den 12.01.2012 Vorlage zum Beschluss Nr. 236/11- überarbeitete Fassung Vorlage wurde mit Änderungen am 31.01.2012 zum Beschluss erhoben Vorlage wurde am... abgelehnt;

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Stärke und Gliederung des Katastrophenschutzdienstes (VwV KatSD)

Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Stärke und Gliederung des Katastrophenschutzdienstes (VwV KatSD) Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Stärke und Gliederung des Katastrophenschutzdienstes (VwV KatSD) Vom 24. September 2012 - Az.: 4-1412.2/1 - - 2- INHALTSÜBERSICHT 1 Allgemeines 2 Fachdienst

Mehr

Freiwillige Feuerwehr Rosenheim. Kommunikationswesen. Hans Meyrl. Stadt Rosenheim Sachgebiet III/323 Brand- und Katastrophenschutz, ILS

Freiwillige Feuerwehr Rosenheim. Kommunikationswesen. Hans Meyrl. Stadt Rosenheim Sachgebiet III/323 Brand- und Katastrophenschutz, ILS Freiwillige Feuerwehr Rosenheim Kommunikationswesen Hans Meyrl Stadt Rosenheim Sachgebiet III/323 Brand- und Katastrophenschutz, ILS Funkrufnamensystematik Rufname einer beweglichen Funkstelle der Feuerwehr

Mehr

Vom Alltag bis zur Katastrophe

Vom Alltag bis zur Katastrophe Vom Alltag bis zur Katastrophe Organisation und Rechtsfragen des medizinischen Katastrophenschutzes in Hessen Landeszugführertagung des ASB Hessen 03.03.2018 Themenübersicht Aufbau der nichtpolizeilichen

Mehr

1. Änderungssatzung vom

1. Änderungssatzung vom 1. Änderungssatzung vom 15.11.2016 zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe und Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Rudolstadt (Rudolstädter Feuerwehrgebührensatzung RuFeuGebS)

Mehr

Brand- und Katastrophenschutz in Hessen

Brand- und Katastrophenschutz in Hessen Konsequenzen der Neukonzeption des es: Umsetzung 0.0.00? Legende: Med. Task Force Standorte Taktische Einheiten Medizinische Task Force KS (Lkr.) KS 4 Medizinische Task Forces () KB HR ESW HEF MR Geplante

Mehr

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/5913 22.03.2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Schubert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Innenministeriums Brand- und Katastrophenschutz

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1646 28.11.2012 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Katastrophenschutz in den Landkreisen

Mehr

HLM Dennis Buroh JF Großenaspe, Katastrophenschutz

HLM Dennis Buroh JF Großenaspe, Katastrophenschutz Katastrophenschutz Was ist Katastrophenschutz? Zivilschutz a. Der Selbstschutz (-> Kommunen) b. Die Warnung der Bevölkerung c. Der Schutzbau d. Die Aufenthaltsregelung e. Der Katastrophenschutz f. Maßnahmen

Mehr

GSG Konzept Löschzug Meschede

GSG Konzept Löschzug Meschede GSG Konzept Löschzug Meschede Ablaufschema GSG - Einsatz Stand: 04 / 2002 Verfasser: OBM Andre Kaiser, LZ Meschede Allgemeines Bei Schadenfällen mit gefährlichen Stoffen und Gütern sind richtige Entscheidungen

Mehr

Landkreis Stendal. Katastrophenschutz - 1 -

Landkreis Stendal. Katastrophenschutz - 1 - Landkreis Stendal Katastrophenschutz - 1 - Aufgaben der unteren Katastrophenschutzbehörde gemäß Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KatSG-LSA) Vorhaltung Katastrophenschutzstab Vorhaltung

Mehr

Einsatzplanung für den

Einsatzplanung für den Einsatzplanung für den In Anlehnung an die Feuerwehrdienstvorschrift 500 Freiwillige Feuerwehr Stand: März 2014 Einsatzabschnitt 1 - INNEN - Gefahrenbereich Fahrzeug Funktion Aufgabe Ausbildung/ Abteilung

Mehr

Merkblatt Brand- und Katastrophenschutz. Rahmeneinsatzplan Betreuungsdienst Nr. 17/2012 FD Brand- und Katastrophenschutz

Merkblatt Brand- und Katastrophenschutz. Rahmeneinsatzplan Betreuungsdienst Nr. 17/2012 FD Brand- und Katastrophenschutz Merkblatt Brand- und Katastrophenschutz Rahmeneinsatzplan Betreuungsdienst Nr. 17/2012 FD Brand- und Katastrophenschutz Einsatz bei Betreuungslagen im Landkreis Saalfeld- Rudolstadt Allgemeines Durch den

Mehr

Jahresbericht Katastrophenschutz

Jahresbericht Katastrophenschutz Jahresbericht 2006 Katastrophenschutz Katastrophenschutz Stadt / Gemeinde Landkreis / Stadtkreis Bundesland Ident-Nr. Stadt/Gemeinde Aufgabenbereich Brandschutz Löschzug FW ASB DLRG DRK JUH MHD 405 GABC-Zug

Mehr

Ausbildungskonzept Sachsen gemäß Ziffer III VwV KatS-Einheiten

Ausbildungskonzept Sachsen gemäß Ziffer III VwV KatS-Einheiten Ausbildungskonzept Sachsen gemäß Ziffer III VwV KatS-Einheiten 1 Gliederung 1. Grundlagen für die Ausbildung 2. Lehrgänge mit Voraussetzungen 3. Lehrinhalte 4. Empfehlungen für Standortausbildungen 2 1.

Mehr

Marcus Wienig - Ausbildung der Jugendfeuerwehr Luckau. Fahrzeugkunde

Marcus Wienig - Ausbildung der Jugendfeuerwehr Luckau. Fahrzeugkunde Marcus Wienig - Ausbildung der Jugendfeuerwehr Luckau Fahrzeugkunde Fahrzeugarten Löschfahrzeuge Kleinlöschfahrzeuge Tragkraftspritzenfahrzeuge Löschgruppenfahrzeuge Tanklöschfahrzeuge Merkmale: - Bilden

Mehr

AK IuK HiOrgs NRW - Opta-Richtlinie Erlass Sprechweise-V1.1.xls 1 von 5

AK IuK HiOrgs NRW - Opta-Richtlinie Erlass Sprechweise-V1.1.xls 1 von 5 OPTA Gesprochen Bezeichnung 1 2 3 4 5 6 7 8 einzeln stehende Großbuchstaben werden einzeln gesprochen Personen- bzw. funktionsbezogene Bezeichnungen L e i t e r Leiter der Organisation L e i t e r V stv.

Mehr

S A T Z U N G ZUR REGELUNG DES KOSTENERSATZES FÜR LEISTUNGEN DER. FREIWILLIGEN FEUERWEHR EISLINGEN/FILS (FEUERWEHR-KOSTENERSATZ-SATZUNG - FwKS)

S A T Z U N G ZUR REGELUNG DES KOSTENERSATZES FÜR LEISTUNGEN DER. FREIWILLIGEN FEUERWEHR EISLINGEN/FILS (FEUERWEHR-KOSTENERSATZ-SATZUNG - FwKS) Stadtrecht der Stadt Eislingen/Fils Seite: 12-1 S A T Z U N G ZUR REGELUNG DES KOSTENERSATZES FÜR LEISTUNGEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR EISLINGEN/FILS (FEUERWEHR-KOSTENERSATZ-SATZUNG - FwKS) Aufgrund von

Mehr

Kosten von Einsätze in der allgemeinen Gefahrenabwehr und der Absicherung von Veranstaltungen in der DLRG Landesverband Saar e.v.

Kosten von Einsätze in der allgemeinen Gefahrenabwehr und der Absicherung von Veranstaltungen in der DLRG Landesverband Saar e.v. Kosten von Einsätze in der allgemeinen Gefahrenabwehr und der Absicherung von Veranstaltungen in der DLRG Landesverband Saar e.v. (Kostenordnung) Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft Landesverband Saar

Mehr

DER KREISBRANDRAT DES LANDKREISES HASSBERGE Erstellt durch KBR Dressel Ralf Kreisfeuerwehrtag 2011

DER KREISBRANDRAT DES LANDKREISES HASSBERGE Erstellt durch KBR Dressel Ralf Kreisfeuerwehrtag 2011 1 Anzahl: Bezeichnung: Aufwand: 31 Einsätze 87 Std. 24 VB und Behörden 82 Std. 35 Feuerwehr/ BRK / THW 78 Std. 26 Veranstaltungen 156 Std. 30 Landratsamt 107 Std. 146 510 Std. zurückgelegte Fahrtstrecke

Mehr

sind für die Einsatzleitung besonders ausgerüstete Fahrzeuge, ausgestattet mit zusätzlichen Nachrichtengeräten.

sind für die Einsatzleitung besonders ausgerüstete Fahrzeuge, ausgestattet mit zusätzlichen Nachrichtengeräten. Jugendfeuerwehr der FFW Herbstein-Rixfeld Thema: Fahrzeugkunde Feuerwehrfahrzeuge sind für den Einsatz der Feuerwehr besonders gestaltete Kraftfahrzeuge, welche entsprechend dem vorgesehenen Verwendungszweck

Mehr

Merkblatt Brand- und Katastrophenschutz. Rahmenalarmplan Schiene und Tunnelbasiseinheiten. Nr. 33/2014 SG Brand- und Katastrophenschutz

Merkblatt Brand- und Katastrophenschutz. Rahmenalarmplan Schiene und Tunnelbasiseinheiten. Nr. 33/2014 SG Brand- und Katastrophenschutz Merkblatt Brand- und Katastrophenschutz Rahmenalarmplan Schiene und Tunnelbasiseinheiten Nr. 33/2014 SG Brand- und Katastrophenschutz Rahmenalarmplan Schiene und Tunnelbasiseinheiten im Landkreis Saalfeld-

Mehr

Jahresbericht über die Tätigkeit der Feuerwehr (en)

Jahresbericht über die Tätigkeit der Feuerwehr (en) Jahresbericht über die Tätigkeit der Feuerwehr (en) Bezeichnung der Feuerwehr (en): Ortsteil: Gemeinde: Landkreis/Kreisfreie Stadt: PD-Bereich: Land Nds. Berichtsjahr: 2015 Stichtag: 31.12. A. Iststärke

Mehr

Kosten von Einsätze in der allgemeinen Gefahrenabwehr und der Absicherung von Veranstaltungen in der DLRG Bezirk Osnabrück e.v.

Kosten von Einsätze in der allgemeinen Gefahrenabwehr und der Absicherung von Veranstaltungen in der DLRG Bezirk Osnabrück e.v. Kosten von Einsätze in der allgemeinen Gefahrenabwehr und der Absicherung von Veranstaltungen in der DLRG Bezirk Osnabrück e.v. (Kostenordnung) Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft Landesverband Saar

Mehr

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dillenburg

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dillenburg Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dillenburg Nr. Gebühr je 15 Minuten 1 Personalgebühren 1.1 Brand und allgemeine Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft

Mehr

Änderung der Funkrufnamen im Landkreis Kulmbach

Änderung der Funkrufnamen im Landkreis Kulmbach Änderung der Funkrufnamen im Landkreis Kulmbach Mit Schreiben vom 05112014 des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr wurde die Neufassung der Funkrufnamenregelung in Bayern eingeführt

Mehr

Jahresbericht über die Tätigkeit der Feuerwehr (en)

Jahresbericht über die Tätigkeit der Feuerwehr (en) Jahresbericht über die Tätigkeit der Feuerwehr (en) Bezeichnung der Feuerwehr (en): Ortsteil: Gemeinde: Landkreis/Kreisfreie Stadt: PD-Bereich: Wolfsburg Stadt Wolfsburg Braunschweig Berichtsjahr: 215

Mehr

Kurzbezeichnungen zur Verwendung in oder an taktischen Zeichen

Kurzbezeichnungen zur Verwendung in oder an taktischen Zeichen Kurzbezeichnungen zur Verwendung in oder an taktischen Zeichen Kurzbezeichnungen für Organisationen und Einrichtungen der Gefahrenabwehr Feuerwehr Berufsfeuerwehr Freiwillige Feuerwehr Werkfeuerwehr Betriebsfeuerwehr

Mehr

2. TKZ Abk. Ortsfester Funkteilnehmer OPTA Block ortsfester Funkteilnehmer FEST. 2. TKZ Abk. Funktionsbezogener Rufnamen OPTA Block 4.

2. TKZ Abk. Ortsfester Funkteilnehmer OPTA Block ortsfester Funkteilnehmer FEST. 2. TKZ Abk. Funktionsbezogener Rufnamen OPTA Block 4. Anlage 1 Festlegung der 2. Teilkennzahlen (TKZ) sowie der OPTA-Kurzbezeichnungen bei den Feuerwehren Ortsfeste Funkteilnehmer 2. TKZ Abk. Ortsfester Funkteilnehmer OPTA Block 4.2 00 ortsfester Funkteilnehmer

Mehr

Fahrzeug- und Funktionskennungen. 00 Feuerwache/Feuerwehrhaus/Rettungswache/sonstige Feststation

Fahrzeug- und Funktionskennungen. 00 Feuerwache/Feuerwehrhaus/Rettungswache/sonstige Feststation Anlage 2 Fahrzeug- und Funktionskennungen Ziffer für die OPTA Fahrzeug- und Funktionskennungen Ortsfeste Funkstellen 00 Feuerwache/Feuerwehrhaus/Rettungswache/sonstige Feststation Funktionskennungen 01

Mehr

über den Kostenersatz für Einsatzmaßnahmen und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Landau in der Pfalz

über den Kostenersatz für Einsatzmaßnahmen und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Landau in der Pfalz 3 Recht, Sicherheit und Ordnung 3-07 Satzung über den Kostenersatz für Einsatzmaßnahmen und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Landau in der Pfalz Der Stadtrat

Mehr

Ministerium für Inneres und Justiz Stand: Dezember 1998 des Landes Nordrhein-Westfalen II C

Ministerium für Inneres und Justiz Stand: Dezember 1998 des Landes Nordrhein-Westfalen II C Ministerium für Inneres und Justiz Stand: Dezember 1998 des Landes Nordrhein-Westfalen II C 1-2102 Neukonzeption der Abwehr von Großschadensereignissen im Land Nordrhein-Westfalen hier: Struktur, Stärke,

Mehr

die Angaben benötigt. Aktive Feuerwehrangehörige

die Angaben benötigt. Aktive Feuerwehrangehörige Allegmeine Abfrage Meldende Person E-Mailadresse Landkreis / kreisfreie Stadt Gemeinde (Nur für Landkreise) wird automatisch ausgefüllt wird automatisch ausgefüllt Auswahlliste Auswahlliste Organisation

Mehr

Meldebogen zur Erfassung der Daten für die Veranstaltungsplanung für das Jahr 2019 und prognostisch für die Jahre

Meldebogen zur Erfassung der Daten für die Veranstaltungsplanung für das Jahr 2019 und prognostisch für die Jahre 1 Meldebogen zur Erfassung der Daten für die Veranstaltungsplanung für das Jahr 2019 und prognostisch für die Jahre 2020 2022 I Veranstaltungen für Freiwillige Feuerwehren I/1 Lehrgang Leiter einer Feuerwehr

Mehr

Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS

Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS 1 Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Krozingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) vom 06.02.2017 Aufgrund

Mehr

Jahresbericht über die Tätigkeit der Feuerwehr (en)

Jahresbericht über die Tätigkeit der Feuerwehr (en) Jahresbericht über die Tätigkeit der Feuerwehr (en) Bezeichnung der Feuerwehr (en): Ortsteil: Gemeinde: Landkreis/Kreisfreie Stadt: PD-Bereich: Wolfsburg Wolfsburg Braunschweig Berichtsjahr: 2013 Stichtag:

Mehr

Jahresbericht über die Tätigkeit der Feuerwehr (en)

Jahresbericht über die Tätigkeit der Feuerwehr (en) Jahresbericht über die Tätigkeit der Feuerwehr (en) Bezeichnung der Feuerwehr (en): Ortsteil: Gemeinde: Landkreis/Kreisfreie Stadt: PD-Bereich: Berichtsjahr: Stichtag: 31.12. A. Iststärke der Feuerwehr

Mehr

Freiwillige Feuerwehr Niederkleen. Fahrzeugkunde. Fahrzeugkunde. Erstellt von Susanna Carroll 1 / 44

Freiwillige Feuerwehr Niederkleen. Fahrzeugkunde. Fahrzeugkunde. Erstellt von Susanna Carroll 1 / 44 1 / 44 Übersicht Fahrzeuggruppen 10 99 Weitere Fahrzeuge im Feuerwehrbereich Welche Fahrzeuge hat die Feuerwehr Niederkleen? Alte, skurrile und männliche Feuerwehrfahrzeuge Überraschung 2 / 44 Einsatzleit-

Mehr

Anlage. Tarif für Personal- und Sachkosten bei Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr. I. Personalkosten (Einsatz eigener Feuerwehrangehöriger)

Anlage. Tarif für Personal- und Sachkosten bei Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr. I. Personalkosten (Einsatz eigener Feuerwehrangehöriger) Anlage zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme der Feuerwehrfahrzeuge, Feuerwehrgerätschaften und Katastrophenschutzfahrzeuge des Landkreises Trier-Saarburg in

Mehr

Feuerwehr-Entschädigungssatzung Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Dreieich

Feuerwehr-Entschädigungssatzung Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Dreieich Feuerwehr-Entschädigungssatzung Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Dreieich Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der

Mehr

Seite 1 von 5. Z u w e n d u n g s f ä h i g e K o s t e n (einschl. MWSt.) Gesamtsumme (Sp. 3 und 4)

Seite 1 von 5. Z u w e n d u n g s f ä h i g e K o s t e n (einschl. MWSt.) Gesamtsumme (Sp. 3 und 4) Seite 1 von 5 Rheinland-Pfalz Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur 55116 Mainz, Schillerplatz 3-5 Az. 30 181/351 Gültig ab 1. Sept. 2015 Mainz, 21. Juli 2015 Höhe der Zuwendung (Festbetragsfinanzierung)

Mehr

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Haiger Nr. 1. Personalgebühren (Gebühr je 15 Minuten) 1.1 Brand und allgemeine Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft

Mehr

DLRG Landesverband Niedersachsen e. V. 2m Betriebsfunk. Zusammenfassung von Lars Hartmann LV Niedersachsen

DLRG Landesverband Niedersachsen e. V. 2m Betriebsfunk. Zusammenfassung von Lars Hartmann LV Niedersachsen DLRG Landesverband Niedersachsen e. V. 2m Betriebsfunk Zusammenfassung von Lars Hartmann LV Niedersachsen Mit dem Erlass zum Digitalfunk im Land Niedersachsen und die hierdurch erfolgte Spiegelung auf

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage

HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/3113 12. 04. 2016 Kleine Anfrage des Abg. Franz (SPD) vom 04.02.2016 betreffend der Fahrzeugausstattung des Hessischen Katastrophenschutzes mit Zivilschutzfahrzeugen

Mehr

Der BOS-Funk. Hier ein Beispiel dazu: Florian München : zuständig für die Stadt München Florian München-Land : zuständig für den Landkreis München

Der BOS-Funk. Hier ein Beispiel dazu: Florian München : zuständig für die Stadt München Florian München-Land : zuständig für den Landkreis München Der BOS-Funk Bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wird im 4-Meter-Funk und 2-Meter-Funk unterschieden. Mit 4-Meter-Funk wir der Funkkontakt über weite Strecken wie zum Bespiel

Mehr

(1) Nach 29 Abs. 2 und 5 NBrandSchG werden Gebühren erhoben für

(1) Nach 29 Abs. 2 und 5 NBrandSchG werden Gebühren erhoben für Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Langenhagen außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung)

Mehr

Ihr Zeichen / vom Mein Zeichen / vom Telefon (0431) Datum IV AfK 2 IV AfK 300b /

Ihr Zeichen / vom Mein Zeichen / vom Telefon (0431) Datum IV AfK 2 IV AfK 300b / Anlage 2 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Amt für Katastrophenschutz, Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel Lt. Verteiler Amt für Katastrophenschutz Ihr Zeichen / vom Mein Zeichen / vom Telefon

Mehr

Katastrophenschutz im Land Brandenburg. Katastrophenschutzverordnung und Verwaltungsvorschriften

Katastrophenschutz im Land Brandenburg. Katastrophenschutzverordnung und Verwaltungsvorschriften Katastrophenschutz im Land Brandenburg Katastrophenschutzverordnung und Verwaltungsvorschriften Leistungsfähiger Katastrophenschutz in Brandenburg Standards für die Zukunft Katastrophenschutz wird immer

Mehr

Funkrufnamen der Leitstellen

Funkrufnamen der Leitstellen Anlage 1 Funkrufnamen der Leitstellen Funkrufname Leitstelle Allgäu Leitstelle Amberg Leitstelle Ansbach Leitstelle Augsburg Leitstelle Bamberg Forchheim Leitstelle Bayerischer Untermain Leitstelle Bayreuth/Kulmbach

Mehr

Funkplan Landkreis Aurich

Funkplan Landkreis Aurich 32-380, 01.06.2016 Funkplan Landkreis Aurich Landkreis Aurich Stadt Aurich Gemeinde Baltrum Samtgemeinde Brookmerland Gemeinde Dornum Gemeinde Großefehn Gemeinde Großheide Samtgemeinde Hage Gemeinde Hinte

Mehr

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Artern

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Artern Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Artern Aufgrund des 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom

Mehr

Funkrufnamen in Rheinland-Pfalz

Funkrufnamen in Rheinland-Pfalz Funkrufnamen in Rheinland-Pfalz A Funkrufnamen der Feuerwehr 1 Sprechfunkanlagen im 4m-Wellenbereich und ortsfeste Landfunkstellen s 1 / 12 1.1 Zusammensetzung des Funkrufnamens Der Funkrufname setzt sich

Mehr

Truppmannlehrgang 1/2015

Truppmannlehrgang 1/2015 Truppmannlehrgang 1/2015 Fahrzeugkunde Grundlagen Lernziele Grobziel Kenntnisse über den Aufbau und die technische Ausstattung von Feuerwehrfahrzeugen erlangen Feinziel Feuerwehrfahrzeuge identifizieren

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührene rhebung für Leistungen der Feuerwe hr der Stadt Bautzen

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührene rhebung für Leistungen der Feuerwe hr der Stadt Bautzen Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührene rhebung für Leistungen der Feuerwe hr der Stadt Bautzen vom 11. Oktober 2005 (Amtsblatt der Stadt Bautzen Jg. 15 Nr. 23 vom 22. Oktober 2005) Aufgrund

Mehr

Satzung der Stadt Ilmenau über die Gebühren für die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren (FFw) (Feuerwehrgebührensatzung)

Satzung der Stadt Ilmenau über die Gebühren für die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren (FFw) (Feuerwehrgebührensatzung) Satzung der Stadt Ilmenau über die Gebühren für die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren (FFw) (Feuerwehrgebührensatzung) vom 01. 02. 1996 Auf Grund 38 Absatz 3 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz,

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Fellbach

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Fellbach Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Fellbach (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) vom 24.10.2017 Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Geltungsbereich. c) die Ausbilder in Gemeinden und kreisfreien Städten mit Aufgaben, die mit denen der Kreisausbilder vergleichbar sind,

Geltungsbereich. c) die Ausbilder in Gemeinden und kreisfreien Städten mit Aufgaben, die mit denen der Kreisausbilder vergleichbar sind, Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) Vom 21. Dezember 1993 letzte berücksichtigte Änderung: 8 bis 12 geändert durch Stand: Artikel 15 der VO vom 11. Dezember 2001, GVBL. 2002,

Mehr

Bericht des Kommandanten

Bericht des Kommandanten Bericht des Kommandanten Mitgliederstand Altersstruktur 9 8 Altersdurchschnitt: 35,9 Jahre (+,5!) Altersstruktur der aktiv en Feuerwehrleute 8 Feuerwehr- Anwärter 7 7 7 6 Anzahl 5 5 5 5 5 5 3 3 3 3 3 3

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Markgröningen. (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS)

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Markgröningen. (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) OR 1.3 AZ: 020.051; 131.90 Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Markgröningen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) vom 11.04.2017 Aufgrund von 4

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Rosenheim vom

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Rosenheim vom 091 b Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Rosenheim vom 01.08.2018 Die Stadt Rosenheim erlässt aufgrund des Art. 28 Abs. 4 Bayer. Feuerwehrgesetz

Mehr

Niedersächsische Akademie NABK. Truppführer. Thema. Rechtsgrundlagen ???

Niedersächsische Akademie NABK. Truppführer. Thema. Rechtsgrundlagen ??? Thema Niedersächsische Akademie Rechtsgrundlagen??? Lernziel Niedersächsische Akademie Die Teilnehmer müssen die wesentlichen Regelungen zur Organisation des Brandschutzes auf übergemeindlicher Ebene und

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Aufgaben der Feuerwehr

1 Geltungsbereich. 2 Aufgaben der Feuerwehr Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Friedrichshall (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) vom 21.02.2017 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

DLRG Landesverband Niedersachsen e. V. Technische Richtlinie des LV Niedersachsen

DLRG Landesverband Niedersachsen e. V. Technische Richtlinie des LV Niedersachsen DLRG Landesverband Niedersachsen e. V. 2m Betriebsfunk - Rufnamen Struktur Technische Richtlinie des LV Niedersachsen Zusammenfassung von Lars Hartmann LV Niedersachsen Mit dem Erlass zum Digitalfunk im

Mehr

Zweite Satzung zur Änderung der Kostenersatzund Gebührensatzung Feuerwehr der Gemeinde Hoppegarten vom Kommandowagen (KdoW)

Zweite Satzung zur Änderung der Kostenersatzund Gebührensatzung Feuerwehr der Gemeinde Hoppegarten vom Kommandowagen (KdoW) Zweite Satzung zur Änderung der Kostenersatzund Gebührensatzung Feuerwehr der Gemeinde Hoppegarten vom 10.02.2015 Aufgrund der 3 Abs. 1 S. 2 und 28 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Mehr

Truppausbildung Teil 2. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Fahrzeugkunde

Truppausbildung Teil 2. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Fahrzeugkunde Truppausbildung Teil 2 Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Fahrzeugkunde Lernziel Eine Fahrzeugeinweisung für die in der jeweiligen Gemeinde vorgehaltenen Sonderfahrzeuge sowie Fahrzeuge der

Mehr

SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGSERSATZ UND GEBÜHREN FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN DER FEUERWEHREN DER STADT ANSBACH (FWAGS)

SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGSERSATZ UND GEBÜHREN FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN DER FEUERWEHREN DER STADT ANSBACH (FWAGS) SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGSERSATZ UND GEBÜHREN FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN DER FEUERWEHREN DER STADT ANSBACH (FWAGS) IN DER FASSUNG DER ÄNDERUNGSSATZUNG VOM 04. JUNI 2014 Vom 14. Juni 2000 (In-Kraft-Treten

Mehr

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/5464. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Inneres und Sport. Hannover, den

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/5464. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Inneres und Sport. Hannover, den Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/5464 Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport Hannover, den 28.11.2012 Entwurf eines Gesetzes zur Katastrophenschutzgesetzes und zur Rettungsdienstgesetzes

Mehr

Truppausbildung Teil 2. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Fahrzeugkunde

Truppausbildung Teil 2. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Fahrzeugkunde Truppausbildung Teil 2 Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Fahrzeugkunde Lernziel Eine Fahrzeugeinweisung für die in der jeweiligen Gemeinde vorgehaltenen Sonderfahrzeuge sowie Fahrzeuge der

Mehr

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung- 7.3a. Satzung Über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Vaihingen an der Enz

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung- 7.3a. Satzung Über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Vaihingen an der Enz Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung- 7.3a Satzung Über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Vaihingen an der Enz vom 27.02.1991 in Kraft seit 29.03.1991 Geändert am: in

Mehr

Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna Landkreis Zwickau

Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna Landkreis Zwickau Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna Landkreis Zwickau Satzung zur Regelung des Kostenersatzes bei Einsätzen der Feuerwehr der Stadt Limbach-Oberfrohna (Feuerwehrkostensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

18. Wahlperiode Drucksache 18/762

18. Wahlperiode Drucksache 18/762 18. Wahlperiode 03.05.2019 Drucksache 18/762 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 15.02.2019 Ausstattung der Feuerwehren in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie haben sich die

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 01.März 2014

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 01.März 2014 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 01.März 2014 Die Stadt Eggenfelden erlässt aufgrund des Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz

Mehr

ÖEL-Fortbildung 2017 Hilfeleistungskontingente

ÖEL-Fortbildung 2017 Hilfeleistungskontingente ÖEL-Fortbildung 2017 Hilfeleistungskontingente Teil 1 Rechtliche Grundlagen und finanzielle Aspekte zu Planung, Aufstellung und Einsatz von Hilfeleistungskontingenten Grundsätze der Länder und Staaten

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schorndorf (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS)

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schorndorf (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schorndorf (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

Lehrgangskosten ohne Unterkunft und Verpflegung

Lehrgangskosten ohne Unterkunft und Verpflegung Anlage 1 (zu Abschnitt 3 Nr. 1) Lehrgangskosten ohne Unterkunft und Verpflegung 1. Lehrgänge für Freiwillige Feuerwehren I/1 Lehrgang Leiter einer Feuerwehr 415 I/2 Lehrgang Verbandsführer" 470 I/3 Lehrgang

Mehr

Betreuungsdienst-Konzept NRW»Betreuungsplatz-Bereitschaft 500 NRW«(BTP-B 500 NRW)

Betreuungsdienst-Konzept NRW»Betreuungsplatz-Bereitschaft 500 NRW«(BTP-B 500 NRW) Der Betreuungsplatz Betreuungsdienst-Konzept NRW»Betreuungsplatz-Bereitschaft 500 NRW«(BTP-B 500 NRW) Diese Präsentation ist erstellt auf der Grundlage des Einführungserlasses vom 10. August 2009 Am 10.

Mehr

Brand- und Katastrophenschutz in

Brand- und Katastrophenschutz in Brand- und Katastrophenschutz in neue Strategien im Bevölkerungsschutz Stefan Lugert, 12.12.2014 Verwaltungshierarchie Rechtliche Grundlagen Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) Artikel 2 [Persönliche

Mehr

Große Kreisstadt Wangen im Allgäu

Große Kreisstadt Wangen im Allgäu Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung 130.51-1 Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung) Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Alarmierungsrichtlinie. Richtlinie

Alarmierungsrichtlinie. Richtlinie Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für die Alarmierung der Katastrophenschutzbehörden, der Feuerwehren, des Technischen Hilfswerkes, des Rettungsdienstes und der privaten Hilfsorganisationen

Mehr

Merkblatt Brand- und Katastrophenschutz. Rahmeneinsatzplan MAN-V Nr. 19/2013 FD Brand- und Katastrophenschutz

Merkblatt Brand- und Katastrophenschutz. Rahmeneinsatzplan MAN-V Nr. 19/2013 FD Brand- und Katastrophenschutz Merkblatt Brand- und Katastrophenschutz Rahmeneinsatzplan MAN-V Nr. 19/2013 FD Brand- und Katastrophenschutz Einsätze mit einem Massenanfall von Verletzten Allgemeines Durch den Landkreis werden mit den

Mehr

Lehrgangskosten ohne Unterkunft und Verpflegung

Lehrgangskosten ohne Unterkunft und Verpflegung Anlage 1 (zu Abschnitt 3 Nr. 1) Lehrgangskosten ohne Unterkunft und Verpflegung 1. Lehrgänge für Freiwillige Feuerwehren I/1 Lehrgang Leiter einer Feuerwehr 415 I/2 Lehrgang Verbandsführer" 470 I/3 Lehrgang

Mehr

Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Groß-Umstadt

Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Groß-Umstadt Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Groß-Umstadt Aufgrund der 5, 51 Nr 6 und 93 Abs 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i d F vom 01052005 (GVBl 2005 l S 142), zuletzt

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern AMTSCHEF Bayerisches Staatsministerium des Innern 80524 München Regierungen nur durch E-Mail Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen München, 29.07.2013 ID1-2244.2-605

Mehr

Samtgemeinde Holtriem. Ortsrecht-Sammlung. Entwicklungskonzept Freiwillige Feuerwehr Holtriem. Neufassung

Samtgemeinde Holtriem. Ortsrecht-Sammlung. Entwicklungskonzept Freiwillige Feuerwehr Holtriem. Neufassung Samtgemeinde Holtriem Ortsrecht-Sammlung Vorschrift: Beschließendes Organ: Entwicklungskonzept Freiwillige Feuerwehr Holtriem Samtgemeinderat Zuständig in der Verwaltung: Fundstellennachweis: Bezeichnung

Mehr