Zweite Satzung zur Änderung der Kostenersatzund Gebührensatzung Feuerwehr der Gemeinde Hoppegarten vom Kommandowagen (KdoW)

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1 Zweite Satzung zur Änderung der Kostenersatzund Gebührensatzung Feuerwehr der Gemeinde Hoppegarten vom Aufgrund der 3 Abs. 1 S. 2 und 28 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I, S. 286), des 45 Abs. 4 S. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz BbgBKG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. I/04, S. 197) und der 2, 4, 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I/04, S. 174) in der jeweils geltenden Fassung, hat die Gemeindevertretung Hoppegarten in der Sitzung am die folgende Zweite Satzung zur Änderung der Kostenersatz- und Gebührensatzung Feuerwehr beschlossen: Artikel 1 Änderung der Kostenersatz- und Gebührensatzung Feuerwehr Die Kostenersatz- und Gebührensatzung Feuerwehr der Gemeinde Hoppegarten vom 18. Oktober 2004 (DRUCKSACHE 121/2004), veröffentlicht im Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten mit den Ortsteilen Dahlwitz- Hoppegarten, Hönow und Münchehofe, Ausgabe 08/2004 vom 19. November 2004, Seite 16 ff, geändert durch die Erste Änderung der Kostenersatz- und Gebührensatzung Feuerwehr der Gemeinde Hoppegarten vom , (DRUCKSACHE 316/2012/08-14), veröffentlicht im Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten mit den Ortsteilen Dahlwitz- Hoppegarten, Hönow und Münchehofe, Ausgabe 02/2013 vom , Seite 3 ff, wird wie folgt geändert: 1. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt neu gefasst: 1. Personalgebühren 1.1. Einsatzdienst und Sicherheitsdienst (je ¼ Stunde) 1.2. Feuerwehrmann (alle Dienstgrade) gemäß 16 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Regelsatz: gemäß Entgeltgruppe 8, Stufe 3 TVöD Sonntagseinsatz: gemäß 8 Abs. 1 c) TVöD Wochenfeiertagseinsatz: gemäß 8 Abs. 1 d) TVöD b) Nummer 2 wird wie folgt neu gefasst: 2. Fahrzeuggebühren (je ¼ Stunde, ohne Personalgebühren) 2.1. Fahrzeuge bis kg zul. Gesamtgewicht 6,75 4,25 Vorausgerätewagen (VGW) 7,75 Kommandowagen (KdoW) Gerätewagen-Logistik (GW/L) Seite 1 von 5 7,25 30, Fahrzeuge bis kg zul. Gesamtgewicht Löschgruppenfahrzeug (LF 8/8) FF Münchehofe: 13, Fahrzeuge bis kg zul. Gesamtgewicht Tanklöschfahrzeug (TLF 16/25) 35, Fahrzeuge über kg zul. Gesamtgewicht 38,50 36,00 Drehleiter DLA(K) 23/12 68,75 c) Nummer 6 wird wie folgt neu gefasst: 6. Gebühren für missbräuchliche Alarmierung je ausgerücktes Fahrzeug (je ¼ Stunde) 49,75 Zusätzlich werden die Personalgebühren nach Nr. 1 der Kostenersatz- und Gebührensatzung erhoben. 2. Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 wird wie folgt neu gefasst: Kalkulation der Stundensätze der Fahrzeuge Zu 2.1. Berechnungsgrundlage: + Gesamter Abzüglich Zuwendungen: - je Stunde gerundeter Stundensatz: 1

2 Fahrzeug: MTF Baujahr: 2008 Fahrzeug: VGW Baujahr: 2000 Seite 2 von , ,00 Gesamter ,00 Abzüglich Zuwendungen: , , ,00 Gesamter ,00 Abzüglich Zuwendungen: , , , ,00 22,09 5,00 27,09 6, , , ,00 26,13 5,00 31,13 7,75 Fahrzeug: MTF Baujahr: 2003 Fahrzeug: KdoW Baujahr: , ,00 Gesamter ,00 Abzüglich Zuwendungen: , , ,00 Gesamter ,00 Abzüglich Zuwendungen: , ,00 928, ,00 15,02 5,00 17,02 4, , , ,00 24,13 5,00 29,13 7,25 2

3 Fahrzeug: GW/L Baujahr: , ,00 Gesamter ,00 Abzüglich Zuwendungen: ,00 II ,00 IV. Verzinsung des Eigenkapitals 7.217, ,00 116,85 5,00 121,85 30,50 Zu 2.3. Fahrzeug: TLF 16/25 Baujahr: 2002 Seite 3 von , ,00 Gesamter ,00 Abzüglich Zuwendungen: , , , ,00 136,42 5,00 141,42 35,25 Zu 2.2. Fahrzeug: LF 8/8 Baujahr: 1985 Standort: Münchehofe , ,00 Gesamter ,00 Abzüglich Zuwendungen: ,00 Zu 2.4. Fahrzeug: LF 16/12 Baujahr: , ,00 Gesamter ,00 Abzüglich Zuwendungen: , , , ,00 48,15 5,00 53,15 13, , , ,00 148,93 5,00 153,93 38,50 3

4 Fahrzeug: LF 16/12 Baujahr: , ,00 Gesamter ,00 Abzüglich Zuwendungen: , , , ,00 138,70 5,00 143,70 36,00 Seite 4 von 5 27,00 17,00 Vorausgerätewagen (VGW) 31,00 Kommandowagen (KdoW) 29,00 Gerätewagen/ Logistik (GW/L) 122,00 Löschgruppenfahrzeug (LF 8/8) FF Münchehofe: 53,00 Tanklöschfahrzeug (TLF 16/25) 141,00 154,00 144,00 Drehleiter DLA(K) 23/12 275,00 Zwischensumme: 993,00 Mittelwert je Fahrzeug: 993,00 (dividiert durch 10) = 99,30 100% Aufschlag: 99,30 Summe: 198,60 Je angefangene Viertelstunde: 49,75 Fahrzeug: DLAK 23/12 Baujahr: , ,00 Gesamter ,00 Abzüglich Zuwendungen: , , , ,00 269,83 5,00 274,83 68,75 Artikel 2 Neufassung der Kostenersatz- und Gebührensatzung Feuerwehr Der Bürgermeister kann den Wortlaut der Kostenersatz- und Gebührensatzung Feuerwehr der Gemeinde Hoppegarten in der vom Inkrafttreten des Artikel 1 dieser Satzung an geltenden Fassung im Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten mit den Ortsteilen Dahlwitz- Hoppegarten, Hönow und Münchehofe bekannt machen. Artikel 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hoppegarten, den Karsten Knobbe Bürgermeister b) Nummer 6 wird wie folgt neu gefasst: Gebühren für missbräuchliche Alarmierung Wird bei einer missbräuchlichen Alarmierung der Verursacher festgestellt, so werden die Gebühren je angefangene Viertelstunde mit 49,75 in Rechnung gestellt. 4

5 Bekanntmachungsanordnung Seite 5 von 5 Hiermit ordne ich die Bekanntmachung der Zweiten Satzung zur Änderung der Kostenersatz- und Gebührensatzung Feuerwehr der Gemeinde Hoppegarten vom im Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten mit den Ortsteilen Dahlwitz- Hoppegarten, Hönow und Münchehofe, 13. Jahrgang, Ausgabe 2/2015, an. Hoppegarten, den Karsten Knobbe Bürgermeister 5

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