Preisblatt "Netzentgelte Strom" Preise gültig ab
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- Rosa Hase
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1 Preisblatt "Netzentgelte Strom" Preise gültig ab A B C D Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Kunden mit/ohne Leistungsmessung) Preise für Messung, Ablesung und Datenbereitstellung Sonstige Dienstleistungen Ansprechpartner Das Entgelt für die Nutzung des Netzes, einschließlich aller vorgelagerten n, setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: Netznutzung, Messung und Abrechnung, Konzessionsabgabe und KWK-Umlage Die Preisbestandteile sind im Einzelnen: Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur aller n (z. B. Nutzung von Leitungen, Transformatoren etc.), die Erbringung von Systemdienstleistungen (z. B. Frequenz- und Spannungshaltung), sowie die Deckung von Verlusten Blindarbeit und -leistung, sofern 50 % der bezogenen Wirkarbeit überschritten werden Preise für Messung, Ablesung, Abrechnung und Datenbereitstellung Preise für Ersatzbelieferungen Die Leistungspreise für die Nutzung des Netzes gelten für die Höchstleistung im Abrechnungsjahr beim Jahresleistungspreissystem und für die Monatshöchstleistung beim Monatsleistungspreissystem. Weiterhin werden der Netznutzung zusätzliche, nicht vom Netzbetreiber festgelegte Preisbestandteile zugerechnet: Konzessionsabgabe Mehrbelastungen nach dem "Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz" (KWK-Gesetz) Mehrbelastungen nach dem "Erneuerbaren-Energien-Gesetz" werden vom Strom-lieferanten geltend gemacht. Alle Preise sind - soweit nicht anders angegeben - Nettopreise, und verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe (z. Zt. 19 %). Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind ebenfalls nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe hinzugerechnet. Dies gilt auch für die Mehrbelastungen, die sich aus Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ergeben. Konzessionsabgabe: Die GGEW AG erhebt zusätzlich zu den Netzentgelten die jeweils zulässigen Höchstsätze an Konzessionsabgaben gemäß der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) in der jeweils gültigen Fassung. Auf Grundlage der derzeit geltenden Fassung der KAV werden folgen Konzessionsabgaben erhoben: Sondervertragskunden > kwh/a und > 30 KW in 2 Monaten Schwachlastregelung Tarifkunden Bensheim 0,11 ct/kwh 0,61 ct/kwh 1,59 ct/kwh Restliches Stromverteilnetz 0,11 ct/kwh 0,61 ct/kwh 1,32 ct/kwh Seite 1 von 5 Stand
2 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz: Die Mehrbelastung nach dem KWKG (vom ) bzw. dem KWKModG (seit ) setzt sich zusammen aus einer Erhöhung der Netznutzungspreise des vorgelagerten Netzbetreibers aufgrund des bundesweiten Belastungsausgleichs und einer Erhöhung der Netznutzungspreise des Verteilnetzbetreibers aufgrund der Einspeisevergütung für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Netz des Verteilnetzbetreibers. A Netznutzung 1. Preissystem für Netznutzung mit Leistungsmessung ( 17 Abs. 2,3 StromNEV) Das Netto-Entgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur einschließlich aller vorgelagerten n, der Systemdienstleistungen und der Verluste beträgt: Benutzungsdauer < h/a Benutzungsdauer >= h/a Leistungspreis /kw und Jahr Arbeitspreis ct/kwh Leistungspreis /kw und Jahr Arbeitspreis ct/kwh Mittelspannung 6,35 1,68 Cent 36,06 0,49 Cent Umspannung zur 6,94 1,85 Cent 40,68 0,50 Cent 10,86 2,21 Cent 49,32 0,68 Cent 2. Preissystem für Netznutzung ohne Leistungsmessung ( 17 Abs. 6 StromNEV) Das Netto-Entgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur einschließlich aller vorgelagerten n, der Systemdienstleistungen und der Verluste beträgt: Grundpreis /Jahr Arbeitspreis ct/kwh Kleinkunden 8,00 4,24 Cent Speicherheizung/Wärmepumpe - 2,00 Cent Straßenbeleuchtung - 1,91 Cent Seite 2 von 5 Stand
3 3. Blindstrommehrbedarf bei Nieder- und Mittelspannungsentnahme für Kunden mit fernauslesbarer ¼-h-Lastprofilmessung cos ϕ > 0,90 induktiv im Netznutzungsentgelt enthalten cos ϕ < 0,90 induktiv 0,92 ct/kvarh 4. Umlage Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) Letztverbrauchergruppe A Jahresverbrauch <= kwh sowie die Verbrauchsanteile <= kwh der Letztverbrauchergruppen B und C 0,199 ct/kwh Letztverbrauchergruppe B Jahresverbrauch >= kwh aber nur die Verbrauchsanteile > kwh 0,050 ct/kwh Letztverbrauchergruppe C Jahresverbrauch >= kwh aber nur die Verbrauchsanteile > kwh, sofern der Letztverbraucher zur stromintensiven Industrie* gehört 0,025 ct/kwh * Gilt für Letztverbraucher, die ein Unternehmen des produzierenden Gewebes, des schienengebundenen Verkehrs oder ein Eisenbahninfastrukturunternehmen sind und deren Stromkosten im vergangenen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen haben. Der entsprechende Nachweis ist per Wirtschaftsprüfertestat zu führen. 5. Sonderablesungen Kosten je Ablesung: 11,50 6. Vergütung und Entgelte bei Mengenabweichungen für Kunden ohne ¼-h- Lastprofilmessung Die Abrechnung von Mehr- und Mindermengen erfolgt gemäß 13 Abs. 3 StromNZV. Seite 3 von 5 Stand
4 B Messung, Ablesung und Datenbereitstellung 1. Messkosten in /Jahr und Messstelle für Kunden mit ¼-h-Lastprofilmessung mit Fernauslesung Mittelspannung 794,80 Umspannung zur 530,92 530,92 Die Preise gelten je Messstelle und beinhalten folgenden Leistungsumfang: Messgeräte, Strom- und Spannungswandler, Plausibilitätsprüfung, Wartung, Störungsbeseitigung Nicht enthalten ist die Bereitstellung eines Telefonanschlusses (Haupt- oder Nebenstellenanschluss) Erfolgt der Einsatz eines GSM-Adapters statt des Zugangs zum Telefonfestnetz, so beträgt der monatliche Aufpreis hierfür 15,00 /Monat. 2. Messkosten in /Jahr und Messstelle für Kunden ohne Leistungsmessung in der (SLP) Wechselstromzähler 11,50 Drehstromzähler 11,50 Zweitarifzähler inklusive Tarifschaltung 26,67 Seite 4 von 5 Stand
5 3. Abrechnung der Netznutzung Mittelspannungsnetz Lastprofilzählung 218,00 Lastprofilzählung 218,00 SLP Eintarif 11,55 SLP Wechselstrom 11,55 SLP Zweitarif 13,86 C Sonstige Dienstleistungen Die Kosten für Sperrungen, Inbetriebsetzungen, Mahnungen und Zählersetzungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Fassung der Ergänzenden Bedingungen der GGEW, Gruppen- Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße Aktiengesellschaft zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in (sanschlussverordnung - NAV) vom D Ansprechpartner Unsere Ansprechpartner im Team Bilanzkreismanagement sind: Dipl.-Ing. Josef Drawitsch Dipl.-Ing. Jochen Kern Dipl.-Ing. Lars Mütze Telefon ( ) Telefon ( ) Telefon ( ) Telefax ( ) Telefax ( ) Telefax ( ) nnteam@ggew.de nnteam@ggew.de nnteam@ggew.de Seite 5 von 5 Stand
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