!"#$%&'( "%##(%$*+,(+ -./ :: 3./ ;./5<6=>.2 A4BB./:98 './ ?CD E.0:C/

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "!"#$%&'( "%##(%$*+,(+ -./ :: 3./ ;./5<6=>.2 A4BB./:98 './ ?CD E.0:C/"

Transkript

1 !"#$%&'( "%##(%$*+,(+ -./ :: 3./ ;./5<6=>.2 A4BB./:98 './ ?CD E.0:C/ F9>/ I9:4D 11KL4K2LLN +/K 12 Zwischenprüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Studiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen, Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Berufskollegs im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre an der Bergischen Universität Wuppertal vom 11. April 2005 Au$ Grund des + 2 Abs. 40 des + 92 Abs. 2 und des + 94 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 3 und + 31 Abs. 2 des Geset:es über die Hochschulen des Landes NordrheinDWest$alen FHochschulgeset: D HGG vom 14. Mär: 2000 FGV. NRW. M. 190G0 :ulet:t geändert durch Geset: vom 30. November 2004 FGV. NRW. M. N52G0 und des + P Abs. 3 der Qrdnung der Ersten Mtaatsprü$ungen $ür Lehrämter an Mchulen FLehrD amtsprü$ungsordnung D LTQG vom 2N. Mär: 2003 FGV. NRW. M. 1P2G0 hat die Bergische Universität WupperD tal die $olgende WXischenprü$ungsordnung FYachspe:i$ische BestimmungenG als Qrdnung erlassen. Inhaltsübersicht + 1 Geltungsbereich + 2 Trü$ungsausschuss + 3 Module und Leistungspunkte + 4 Trü$ungen[ Leistungspunkte[ Noten + 5 Meldung :ur WXischenprü$ung und WXischenprü$ungs:eugnis + 3 \bergangsbestimmungen + N InD^ra$tDTreten und Ver`$$entlichung 1 Geltungsbereich Diese WXischenprü$ungsordnung FYachspe:i$ische BestimmungenG $indet im Wusammenhang und nach MabD gabe der WXischenprü$ungsordnung FAllgemeine BestimmungenG au$ alle Mtudierenden AnXendung0 die ab dem Wintersemester 2003c2004 erstmalig $ür den Mtudiengang mit dem Abschluss Erste Mtaatsprü$ung $ür das Lehramt an GrundD0 HauptD und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstu$en der GesamtschuD len oder $ür den Mtudiengang mit dem Abschluss Erste Mtaatsprü$ung $ür das Lehramt an Gemnasien und den entsprechenden Jahrgangsstu$en der Gesamtschulen oder $ür den Mtudiengang mit dem Abschluss Erste Mtaatsprü$ung $ür das Lehramt an Beru$skollegs im Unterrichts$ach Evangelische Religionslehre gemäb der LTQ vom 2N. Mär: 2003 an der Bergischen Universität Wuppertal eingeschrieben Xorden sind.

2 2 Prüfungsausschuss Gemäb + 4 Abs. 1 der WXischenprü$ungsordnung FAllgemeine BestimmungenG bildet der Yachbereich GeistesD und ^ulturxissenscha$ten FYachbereich AG einen Trü$ungsausschuss0 der $ür die WXischenprü$ung in den MtuD diengängen mit dem Abschluss Erste Mtaatsprü$ung $ür das Lehramt im Unterrichts$ach Evangelische ReligiD onslehre :uständig ist. 3 Module und Leistungspunkte Im Mtudiengang mit dem Abschluss Erste Mtaatsprü$ung $ür das Lehramt an GrundD0 HauptD und RealD schulen und den entsprechenden Jahrgangsstu$en der Gesamtschulen im Unterrichts$ach Evangelische Religionslehre sind im Grundstudium die $olgenden Module mit den genannten T$lichtveranstaltungen :u studieren0 $ür die nach er$olgreichem Abschluss die angegebenen Leistungspunkte vergeben XerD denf Modul 1f Ein$ührung in die Biblische Theologie Insgesamt 12 Leistungspunkte aus PD10 MWM aus Lehrveranstaltungen in $olgenden Gebieten Fdas Gebiet GrundXissen Neues Testament ist T$lichtgebietGf a. Bibelkunde des Alten Testaments b. Bibelkunde des Neuen Testaments c. Ein$ührung in das Alte Testament Ein$ührung in das Neue Testament d. GrundXissen Neues Testament 4 LT Modul 2f Ein$ührung in die ^irchend und Religionsgeschichte a. Lektüre kirchengeschichtlicher Grundlagentegte 2 b:x. 4 LT b. ^irchengeschichtlicher \berblick FEpoche oder LängsschnittG TheologieD cdogmengeschichtlicher \berblick FEpoche oder LängsD schnittg c. Religionsgeschichtef Weltreligion b:x. religionsgeschichtliche TheD matik Modul 3f Ein$ührung in die Mestematische Theologie a. Lektüre sestematischdtheologischer Grundlagentegte 2 b:x. 3 b:x. 4 LT b. Ein$ührung in die Ethik Ein$ührung in die Dogmatik c. Ethik0 Dogmatik oder Religionsphilosophie 2 b:x. 4 LT Modul 4f Ein$ührung in die Religionspädagogik a. Ein$ührung in die Religionspädagogik b. Religionsdidaktik 2 b:x. 3 b:x. 4 LT Medien im Religionsunterricht c. Vom Tegt :um Unterricht 2 b:x. 4 LT 2

3 Im Mtudiengang mit dem Abschluss Erste Mtaatsprü$ung $ür das Lehramt an Gemnasien und den entd sprechenden Jahrgangsstu$en der Gesamtschulen soxie am Beru$skolleg im Unterrichts$ach EvangeliD sche Religionslehre sind im Grundstudium die $olgenden Module mit den genannten T$lichtD b:x. WahlD p$lichtveranstaltungen :u studieren0 $ür die nach er$olgreichem Abschluss die angegebenen LeistungsD punkte vergeben Xerdenf Modul 1f!"#$%&'(#) "# +,-./ ,31#0 a. Bibelkunde des Alten Testaments b. \berblick über das Alte Testament und seine Trobleme Ein$ührung in die Geschichte Israels im Rahmen seiner UmXelt c. Theologisches oder historisches Meminar 2 b:x. 4 LT Modul 2f!"#$%&'(#) "# +,- 61(1 21-0,31#0 Insgesamt 9 Leistungspunkte aus 3 MWM aus Lehrveranstaltungen in $olgenden Gebieten Fdas Gebiet Ein$ührung in die Methoden des Neuen Testaments ist T$lichtgebietGf a. Bibelkunde des Neuen Testaments b. \berblick über das Neue Testament und seine Trobleme c. Ein$ührung in ein neutestamentliches Buch d. Ein$ührung in die Methoden des Neuen Testaments 4 LT Modul 3f!"#$%&'(#) "# +"1 7"'8&1#9: 2&15/5)"19 (#+ ;1/")"5#-)1-8&"8&01 Insgesamt 10 Leistungspunkte aus P MWM aus Lehrveranstaltungen in $olgenden Gebietenf a. Griechische b:x. lateinische Tegtlektüre b. ^irchengeschichtlicher \berblick FEpoche oder LängsschnittG TheologieD cdogmengeschichtlicher \berblick FEpoche oder LängsD schnittg c. ^irchend oder theologiegeschichtliches Meminar 2 b:x. 4 LT d. Religionsgeschichtef Weltreligion b:x. religionsgeschichtliche TheD matik Modul 4f!"#$%&'(#) "# +"1 <=-013,0"-8&1 2&15/5)"1 Insgesamt 9 Leistungspunkte aus 3DP MWM aus Lehrveranstaltungen in $olgenden Gebietenf a. Lektüre sestematischdtheologischer Grundlagentegte 2 b:x. 3 b:x. 4 LT b. Ein$ührung in die Ethik Ein$ührung in die Dogmatik c. Ethik0 Dogmatik oder Religionsphilosophie 2 b:x. 4 LT Modul 5f!"#$%&'(#) "# +"1 ;1/")"5#->?+,)5)"@ Insgesamt 9 Leistungspunkte aus 3DP MWM aus Lehrveranstaltungen in $olgenden Gebietenf a. Ein$ührung in die Religionspädagogik b. Religionsdidaktik 2 b:x. 3 b:x. 4 LT Medien im Religionsunterricht c. Vom Tegt :um Unterricht 2 b:x. 4 LT 3

4 F3G 4 Prüfungen, Leistungspunkte, Woten Die WXischenprü$ung Xird studienbegleitend0 durch ^umulation der vorgeschriebenen Leistungspunkte und LeistungsnachXeise0 abgelegt. Gegenstand der Trü$ungen sind die Mto$$gebiete der nach Mabgabe der Mtudienordnung :ugeordneten Module und Veranstaltungen. Im ^rankheits$all sind gleichxertige Leistungen in einer anderen Yorm :u erbringen. Yür die Leistungen in den in + 3 genannten Modulen Xerden neben Leistungspunkten auch Noten ged mäb + 12 Abs. 1 WXischenprü$ungsordnung FAllgemeine BestimmungenG vergeben. Die Leistungspunkte Xerden in den in + 3 genannten Veranstaltungen au$ Grund individuell erkennbarer und mit mindestens ausreichend beurteilten Leistungen erxorben. Hier$ür gibt es in der Regel die $old genden Yormenf D mündliche Trü$ung von 20D40 Minuten Dauer F^ollohuium0 2 LTG0 D schri$tliche Trü$ung von h`chstens vier Mtunden Dauer F^lausur0 3 LTG0 D mehrere Teilprü$ungen schri$tlicher und c oder mündlicher Yorm0 D mündlicher Vortrag FRe$erat0 2 LTG0 D schri$tlich ausgearbeitetes Re$erat G3 LTG D schri$tliche Hausarbeit F4 LTG. Die Lehrenden legen bei der Ankündigung der Lehrveranstaltung $est0 in Xelcher Yorm die LeistungsD punkte erxorben Xerden k`nnen. 5 Zwischenprüfung und Zwischenprüfungszeugnis Die Wulassung :ur WXischenprü$ung er$olgt mit der Einschreibung in den Lehramtsstudiengang. Die Wulassung ist bei der Vorlage der NachXeise :um Erhalt des WXischenprü$ungs:eugnisses um die ErD klärung gemäb + P der WXischenprü$ungsordnung Fallgemeine BestimmungenG vom 3. November Abs. 2 Wi$$. 2 :u ergän:en. Die Erklärung er$olgt schri$tlich. Mit der Vorlage $olgender NachXeise Xird das WXischenprü$ungs:eugnis ausgestelltf D das Weugnis der Hochschulrei$e Fallgemeine0 oder einschlägige $achgebundene Hochschulrei$eG od der ein durch Rechtsvorschri$t oder von der :uständigen staatlichen Mtelle als gleichxertig anerd kanntes Weugnis0 D den NachXeisen über die er$olgreich besuchten Module0 D Bescheinigung über die Teilnahme am Mentorensestem0 D im Mtudiengang Erste Mtaatsprü$ung $ür das Lehramt an Gemnasien und Gesamtschulen im UnterD richts$ach Evangelische Religionslehre die Bescheinigung über Griechischkenntnisse FGraecumG soxie die Bescheinigung über Lateinkenntnisse FLatinumG b:x. die Bescheinigung über HebräischD kenntnisse FHebraicumG. Diese Bescheinigungen k`nnen bis :um Ende des Grundstudiums erd bracht Xerden. Näheres regelt + 13 WXischenprü$ungsordnung FAllgemeine BestimmungenG. 6 Übergangsbestimmungen Mcheine und LeistungsnachXeise0 die in vergleichbaren Veranstaltungen und unter vergleichbaren BedingunD gen vor InD^ra$tDTreten dieser WXischenprü$ungsordnung au$ der Grundlage einer Mtudienordnung $ür die ErsD te Mtaatsprü$ung $ür das Lehramt $ür die Trimarstu$e0 die Mekundarstu$e I und die Mekundarstu$e II im UnterD richts$ach Evangelische Religionslehre an der Bergischen Universität erxorben Xurden0 Xerden anerkannt. 7 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung Diese Trü$ungsordnung tritt am Tag nach der Ver`$$entlichung in ^ra$t. Diese Trü$ungsordnung Xird in den Amtlichen Mitteilungen als Verkündungsblatt der Bergischen UniD versität Wuppertal ver`$$entlicht. 4

5 DDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDD Ausge$ertigt au$ Grund des Beschlusses des Yachbereichs GeistesD und ^ulturxissenscha$ten vom soxie des beschliebenden Ausschusses $ür die Lehrerbildung vom des im Au$trag der Evangelischen ^irche im Rheinland durch das Evangelische Büro NordrheinDWest$alen hergestellten kirchlid chen Einvernehmens nach Abs. 4 Mat: 2 HG vom 1P soxie der Wustimmung gem Abs. 3 HG des Ministeriums $ür Mchule0 Jugend und ^inder im Einvernehmen mit dem Ministerium $ür Wissenscha$t und Yorschung des Landes NordrheinDWest$alen vom Wuppertal0 den 11. April 2005 Der Rektor der Bergischen Universität Wuppertal Universitätspro$essor Dr. Volker Ronge 5

NR AMTLICHE MITTEILUNGEN

NR AMTLICHE MITTEILUNGEN NR. 166 28.08.2013 AMTLICHE MITTEILUNGEN Ordnung über das Auslaufen der Studiengänge mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen

Mehr

Vom: 1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung

Vom: 1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Evangelische Religion in den Lehramtsstudiengängen an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom: Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art.

Mehr

Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen

Studienordnung für das studierte Fach Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Vom 23.07.2004 Auf Grund von 21 des Gesetzes über

Mehr

31 Katholische Religionslehr ( 59 und 83, 84 LPO I)

31 Katholische Religionslehr ( 59 und 83, 84 LPO I) 1 31 Katholische Religionslehr ( 59 und 83, 84 LPO I) e Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Katholische Religionslehre für die Studiengänge

Mehr

vom Inhalt 1 Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen

vom Inhalt 1 Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor NR_104 JAHRGANG 43 17.11.2014 Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Teilstudiengang

Mehr

1. Altes Testament. Koordinator: Kreuzer. 6 bzw. 8 SWS über 2 Semester, 8 LP

1. Altes Testament. Koordinator: Kreuzer. 6 bzw. 8 SWS über 2 Semester, 8 LP 1 von 11 Alle Angaben sind ohne Gewähr vom 27.03.2012 Aktuelle Änderungen (z.b. Räume...) entnehmen Sie bitte Wusel! 1. Altes Testament. Koordinator: Kreuzer. 6 bzw. 8 SWS über 2 Semester, 8 LP 1 Vorlesung/Übung

Mehr

Vom 16. August 2011 StAnz. S. 1648

Vom 16. August 2011 StAnz. S. 1648 Ordnung zur Änderung der Ordnung des Fachbereichs 01 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Beifach Evangelische Theologie als Teil des Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs der Fachbereiche

Mehr

Studienempfehlung Ev. Theologie für das Lehramt Gymnasium/Berufskolleg (GYM/BK) WS 07/08 / SS 08

Studienempfehlung Ev. Theologie für das Lehramt Gymnasium/Berufskolleg (GYM/BK) WS 07/08 / SS 08 tudienempfehlung Ev. Theologie für das Lehramt Gymnasium/Berufskolleg (GYM/BK) W 07/08 / 08 1. Altes Testament. Koordinator: Kreuzer. 6 bzw. 8 W über 2 emester, 8 L 1 orlesung/ Bibelkunde Altes Testament

Mehr

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien'

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' Studienordnung für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' an der Universität Gesamthochschule Kassel Aufgrund des 21 Abs. 5 des

Mehr

vom Inhaltsübersicht

vom Inhaltsübersicht AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor NR_70 JAHRGANG 45 29.09.2016 Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Teilstudiengang

Mehr

Inhaltsübersicht. Anlage: Studienplan

Inhaltsübersicht. Anlage: Studienplan Studienordnung für das Fach Mathematik als zweites Unterrichtsfach im Studiengang mit dem Abschluss "Erste Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik" an der MathematischNaturwissenschaftlichen

Mehr

(Entwurf: Fassung im LBR am 29.10.2012 beraten)

(Entwurf: Fassung im LBR am 29.10.2012 beraten) Fachspezifische Bestimmung für das Fach Katholische Religionslehre im Masterstudium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Inhalt (Entwurf: Fassung im LBR am 29.10.2012 beraten) 1 Geltungsbereich...

Mehr

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 3 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung

Mehr

Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. Aufbau und Gliederung des Studiums (vgl. Übersicht auf Seite 5)

Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. Aufbau und Gliederung des Studiums (vgl. Übersicht auf Seite 5) BERGISCHE UNIVERSITÄT WUPPERTAL Dr. Lutz Kottmann - Akademischer Direktor - Fachbereich G Bildungswissenschaften - SPORTWISSENSCHAFTEN - Studienregelungen für das Studium des Faches Sport mit dem Abschluss

Mehr

Lehramt für "Katholische Religionslehre" an Gymnasien Studienordnung

Lehramt für Katholische Religionslehre an Gymnasien Studienordnung Lehramt für "Katholische Religionslehre" an Gymnasien Studienordnung Studienordnung für das Lehramt im Fach Katholische Religionslehre an Gymnasien mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung vom 14.01.1997 Inhaltsübersicht

Mehr

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 22.06.05 Aufgrund des 2 Abs. 4 und

Mehr

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im Studienordnung für den Studiengang POLITIKWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

(4) Studium für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen,

(4) Studium für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen, Anlage zu 1 Abs. der Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Master of Education (MPO Ed.) für das Fach Geschichtswissenschaft an der Universität Bielefeld vom 19. April 006 Aufgrund der

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre Stand: 7.03.00 STO KathRe ESG LGr Az. A0E4/005 Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre vom 09. Juni 999 Hinweis: Diese Studienordnung ist

Mehr

Änderung der Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Teilstudiengang Spanisch des Studienganges. vom

Änderung der Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Teilstudiengang Spanisch des Studienganges. vom AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor NR_33 JAHRGANG 45 29.03.2016 Änderung der Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Teilstudiengang

Mehr

Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Sicherheitstechnik an der Bergischen Universität Wuppertal. vom

Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Sicherheitstechnik an der Bergischen Universität Wuppertal. vom AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor NR_100 JAHRGANG 44 15. September 2015 Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Sicherheitstechnik

Mehr

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund. 25/2015 Seite 122

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund. 25/2015 Seite 122 25/2015 Seite 122 Ordnung für das Studium eines Erweiterungsfaches in dem Lehramtsbachelorstudiengang und dem Lehramtsmasterstudiengang an der Technischen Universität Dortmund vom 24. September 2015 Aufgrund

Mehr

Verkündungsblatt Universität Bielefeld Amtliche Bekanntmachungen 2/11

Verkündungsblatt Universität Bielefeld Amtliche Bekanntmachungen 2/11 Neubekanntmachung der Anlage zu 1 Abs. 1 BPO: Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Philosophie an der Universität Bielefeld vom 1. Februar 2011 Nachstehend wird die Anlage zu 1 Abs. 1 BPO: Fächerspezifische

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NUMMER 2015/116 SEITEN 1- - 16 DATUM 03. 08.2015 REDAKTION Sylvia Glaser Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem

Mehr

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 2 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung

Mehr

1 Geltungsbereich 2 Dauer des Studiums

1 Geltungsbereich 2 Dauer des Studiums Studienordnung der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen Frankfurt am Main für den Diplomstudiengang Katholische Theologie mit dem Abschluß»Diplom-Theologin / Diplom-Theologe«vom 15.12.1995

Mehr

Sem Modul Empf. Inhalt Semester Modul 15 3./4. Vertiefungsmodul Religionspädagogik I 7 MA c

Sem Modul Empf. Inhalt Semester Modul 15 3./4. Vertiefungsmodul Religionspädagogik I 7 MA c Zweitfach Katholische Religion Modulübersicht Sem Modul Empf. Inhalt Credits Semester Modul 15 3./4. Vertiefungsmodul Religionspädagogik I 7 MA 1-4 46 c BA 1-6 26 c Modul 10 3./4. Vertiefungsmodul Systematische

Mehr

Anhang A10 Katholische Religionslehre für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sowie für das Lehramt an Berufskollegs

Anhang A10 Katholische Religionslehre für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sowie für das Lehramt an Berufskollegs Anhang A10 Katholische Religionslehre für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sowie für das Lehramt an Berufskollegs Kerncurriculum Gegenstand des Faches Katholische Theologie ist der christliche

Mehr

Leitfaden zum Studium der Ev. Theologie bzw. der Ev. Religionslehre (Stand SoSe 06)

Leitfaden zum Studium der Ev. Theologie bzw. der Ev. Religionslehre (Stand SoSe 06) Leitfaden zum Studium der Ev. Theologie bzw. der Ev. Religionslehre (Stand SoSe 06) Im Folgenden sind grundlegende Informationen zum Studium der Ev. Theologie bzw. Ev. Religionslehre 1 im Rahmen des Lehramtes

Mehr

Evangelische Religion LARS (Unterrichtsfach) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Zuordnung von Lehrveranstaltungen zu Modulen

Evangelische Religion LARS (Unterrichtsfach) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Zuordnung von Lehrveranstaltungen zu Modulen Evangelische Religion LARS (Unterrichtsfach) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Zuordnung von Lehrveranstaltungen zu Modulen Wintersemester 2016/17 Stand: 22.07.16 Pflicht-Modul Grundkurs:

Mehr

Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003

Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung (VO - B/M) Vom 27. März 2003 Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003 Aufgrund des 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen

Mehr

Fachbereich Evangelische Theologie Philipps-Universität Marburg

Fachbereich Evangelische Theologie Philipps-Universität Marburg Informationen zum Studiengang Evangelische Theologie mit dem Abschluss Diplom / Erste Theologische Prüfung (Kirchliches Examen) Die folgenden Informationen erfolgen auf der Grundlage der Prüfungsordnung

Mehr

geändert durch Satzung vom 31. März 2010

geändert durch Satzung vom 31. März 2010 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

- 41/19 - Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17.

- 41/19 - Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17. - 41/19 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Slavistik Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 17. Dezember

Mehr

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien 5/35 Universität Leipzig Erziehungswissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien Zweiter Teil: Bildungswissenschaften

Mehr

und einer Prüfung in der Fachdidaktik (im Anschluss an das Aufbaumodul Fachdidaktik). Die Prüfung bezieht sich auf die fachdidaktischen

und einer Prüfung in der Fachdidaktik (im Anschluss an das Aufbaumodul Fachdidaktik). Die Prüfung bezieht sich auf die fachdidaktischen Regelung der Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Deutsch für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen mit dem Studienschwerpunkt Haupt-,

Mehr

Amtliche Mitteilungen 54/2012

Amtliche Mitteilungen 54/2012 AM 54/2012 Amtliche Mitteilungen 54/2012 Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Mathematik der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität vom 30.

Mehr

(Entwurf: Fassung im LBR am 29.10.2012 beraten)

(Entwurf: Fassung im LBR am 29.10.2012 beraten) Fachspezifische Bestimmung für das Fach Katholische Religionslehre im Masterstudium für das Lehramt am Berufskolleg Inhalt (Entwurf: Fassung im LBR am 29.10.2012 beraten) 1 Geltungsbereich... 2 2 Zugangsvoraussetzungen

Mehr

3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden.

3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden. Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Politikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 17. Mai 2001 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom

Studienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom Studienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 12.04.2006 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 94 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

Häufig gestellte Fragen in der M. Ed. Beratung

Häufig gestellte Fragen in der M. Ed. Beratung KATHOLISCH-THEOLOGISCHE FAKULTÄT Lehrstuhl für Religionspädagogik und Katechetik Prof. Dr. Bernhard Grümme, WM Stephanie Dahm Häufig gestellte Fragen in der M. Ed. Beratung 1. Überhangsemester Wann kann

Mehr

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 27. September 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien

Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien om 24. März 2011 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 42, Nr. 7, S. 25 252) Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien Anlage B Fachspezifische Bestimmungen

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Französisch im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 30.01.2004

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 27. Mai 2013 Nr. 48/2013 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Philosophie/Praktische Philosophie im Masterstudium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

Mehr

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen 9/22 Universität Leipzig und Hochschule für Musik und Theater Leipzig Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen Vom 28. März 2014

Mehr

Aufbau des Lehramtsstudienganges Latein für Gymnasium

Aufbau des Lehramtsstudienganges Latein für Gymnasium Vorwort Im Studiengang Lehramt Latein für Gymnasium erwerben die Studierenden die Befähigung zum das Fach Latein zu unterrichten. Dazu werden ihnen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden im wissenschaftlichen

Mehr

geändert durch Satzung vom 31. März 2010

geändert durch Satzung vom 31. März 2010 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Fassung 17. 5. 2005. Inhaltsübersicht

Fassung 17. 5. 2005. Inhaltsübersicht Studienordnung für den Studiengang Kommunikations- und Medienwissenschaft als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium an der Heinrich-Heine- Universität Düsseldorf Fassung 17. 5. 2005 Aufgrund des 2

Mehr

Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013

Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013 Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013 Zugangsordnung für den Masterstudiengang International Economics and Management der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Universität Paderborn Vom 28. Oktober

Mehr

Georg-August-Universität Göttingen. Modulverzeichnis

Georg-August-Universität Göttingen. Modulverzeichnis Georg-August-Universität Göttingen Modulverzeichnis für den Bachelor-Teilstudiengang "Evangelische Religion" - zu Anlage II.13 der Prüfungs- und Studienordnung für den Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang

Mehr

Ordnung. für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg. Vom 18.

Ordnung. für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg. Vom 18. Ordnung für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg Vom 18. Mai 2004 Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen

Mehr

Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Bildungswissenschaften vom 3. April 2013 i.v.m. der Berichtigung vom 28. Mai 2014 (Studienmodell 2011)

Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Bildungswissenschaften vom 3. April 2013 i.v.m. der Berichtigung vom 28. Mai 2014 (Studienmodell 2011) Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Bildungswissenschaften vom 3. April 203 i.v.m. der Berichtigung vom 28. Mai 204 (Studienmodell 20) - Lesefassung - verbindlich sind die im Verkündungsblatt der

Mehr

Fachspezifische Bestimmung für das Fach Katholische Religionslehre im Masterstudium für das Lehramt an Grundschulen

Fachspezifische Bestimmung für das Fach Katholische Religionslehre im Masterstudium für das Lehramt an Grundschulen Fachspezifische Bestimmung für das Fach Katholische Religionslehre im Masterstudium für das Lehramt an Grundschulen Inhalt 1 Geltungsbereich... 2 2 Zugangsvoraussetzungen und Fremdsprachenkenntnisse...

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 10. Juli 2014 Nr. 67/2014 I n h a l t : Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang für die Masterstudiengänge Human-Computer Interaction (HCI) der Universität Siegen Vom

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Dauer des Studiums

1 Geltungsbereich. 2 Dauer des Studiums Nach 50 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2002 (GVBl. I S. 255), hat der Fachbereich

Mehr

Fächerspezifische Bestimmung

Fächerspezifische Bestimmung Fächerspezifische Bestimmung für das Fach Katholische Theologie zur Prüfungsordnung für den Master-Studiengang für ein Lehramt an Grund-, Haupt-, Realschulen und vergleichbare Jahrgangsstufen der Gesamtschule

Mehr

Erweiterungsfach Lehramt Regelschule. Ethik

Erweiterungsfach Lehramt Regelschule. Ethik Erweiterungsfach Lehramt Regelschule Ethik Einleitung zum Modulkatalog mit Beispielstudienplan zuletzt bearbeitet aufgrund älterer Vorlagen von Matthias Perkams am 6.11.2012 Lehramt Regelschule: Erweiterungsfach

Mehr

Modul Grundlagen alt- und neutestamentlicher Wissenschaft

Modul Grundlagen alt- und neutestamentlicher Wissenschaft Bachelor-Studiengang Grundlagen alt- und neutestamentlicher Wissenschaft Pflichtmodul AT/NT 1 8 CP 1. Grundkurs Einführung in das Studium des Neuen Testaments 2. Grundkurs Einführung in das Studium des

Mehr

Anhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich

Anhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich 326 Studienordnung für das Modul Berufspädagogik im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Berufskollegs an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Fachhochschule Münster vom 09. 12. 2005

Mehr

Studienordnung Kommunikations- und Medienwissenschaft Inhaltsübersicht

Studienordnung Kommunikations- und Medienwissenschaft Inhaltsübersicht Studienordnung für den Studiengang Kommunikations- und Medienwissenschaft als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx

Mehr

Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik

Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik 11/29 Universität Leipzig Erziehungswissenschaftliche Fakultät Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik Zweiter Teil: Bildungswissenschaften

Mehr

Studienordnung. für den Studiengang Kunst. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach)

Studienordnung. für den Studiengang Kunst. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach) Studienordnung für den Studiengang Kunst mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach) an der Universität Gesamthochschule Siegen Vom 22. Dezember

Mehr

Erziehungswissenschaften im Lehramtsstudium. der Universität Bamberg

Erziehungswissenschaften im Lehramtsstudium. der Universität Bamberg an der Universität Bamberg, Dipl.-Päd. Studienberater für das erziehungswissenschaftliche Studium Lehrstuhl für Schulpädagogik Otto-Friedrich-Universität Bamberg Erstsemestereinführungstage Herbst 2013

Mehr

für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen

für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen 1 STUDIENORDNUNG für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4

Mehr

Evangelische Religionslehre 1

Evangelische Religionslehre 1 Evangelische Religionslehre 1 Modulbezeichnung Modul 1: Grundlagen der Evangelischen Theologie 9 jährlich 8 270 2 - wesentliche aller biblischen Bücher im Überblick erschließen - Reflexion der eigenen

Mehr

Prüfungsordnung für Bibelkunde

Prüfungsordnung für Bibelkunde KIRCHLICHE HOCHSCHULE WUPPERTAL/BETHEL Prüfungsordnung für Bibelkunde Teil I: Biblicum Teil II: Bibelkundeprüfung im modularisierten Studium Teil I: Biblicum 1 Zweck der Prüfung In der Bibelkundeprüfung

Mehr

modularisiertes Lehramt

modularisiertes Lehramt Seite 1 von 14 Lehramt an Grund- und Haupt- bzw. Mittelschulen Realschulen Gymnasien Vorläufiger Modulkatalog Ethik Inhaltsübersicht Modulkatalog Ethik Seite 2 von 14 1. Zulassungsvoraussetzungen 3 2.

Mehr

Höheres Lehramt an beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Gesundheit und Gesellschaft - Care

Höheres Lehramt an beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Gesundheit und Gesellschaft - Care Höheres Lehramt an beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Gesundheit und Gesellschaft - Care Inhalte 1. Übersicht: Inhalte und Ziele des Lehramtsstudiengangs 2. Übersicht: Inhalte und Ziele der beruflichen

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum Nr.

AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum Nr. AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum 09.09. Nr. 88 Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Teilstudiengang

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GYMNASIEN FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GYMNASIEN FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GYMNASIEN befürwortet in der 83. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre (ZSK) am 17.03.2010

Mehr

Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen

Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Jahrgang 45 Nr. 12 Bielefeld, den 1. Juli 2016 Inhalt Seite Ordnung zur Änderung der Fächerspezifischen Bestimmungen für den Masterstudiengang Public Health vom

Mehr

Studienordnung für den Studiengang MEDIENWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Studienordnung für den Studiengang MEDIENWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Studienordnung für den Studiengang MEDIENWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

INHALT: Seite. Prüfungsangelegenheiten und Prüfungsordnungen - Elfte Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang

INHALT: Seite. Prüfungsangelegenheiten und Prüfungsordnungen - Elfte Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Vechta Nr. 29/205 INHALT: Seite Prüfungsangelegenheiten und Prüfungsordnungen - Elfte Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Combined Studies

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR

AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR JAHRGANG 29 DATUM 25. September 2000 NR: 29 Studienordnung für den Studiengang Allgemeine Literaturwissenschaft

Mehr

Studienordnung Didaktisches Grrundlagenstudium Deutsch 1

Studienordnung Didaktisches Grrundlagenstudium Deutsch 1 Studienordnung Didaktisches Grrundlagenstudium Deutsch 1 Studienordnung für das Didaktische Grundlagenstudium Deutsch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 19. März 2014 Nr. 24/2014 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Modul Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DSSZ) im Bachelorstudiengang

Mehr

DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES

DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES D I E N S T B L A T T DER HOCCHULEN DES SAARLANDES 0 ausgegeben zu Saarbrücken,. Mai 0 Nr. 7 UNIERSITÄT DES SAARLANDES Seite Fachspezifischer Anhang im Fach Katholische Religion vom 9. April 00 zur Prüfungsordnung

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 26. November 2013 Nr. 123/2013 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Elektrotechnik im Masterstudium für das Lehramt an Berufskollegs (Modell A) der Universität

Mehr

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Geschichte Hauptfach

Studiengang Lehramt an Gymnasien Geschichte Hauptfach Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen

Mehr

Studienordnung. für den theologischen Studiengang zum. Ersten Zertifikat. am Sankt Benedikt Seminar

Studienordnung. für den theologischen Studiengang zum. Ersten Zertifikat. am Sankt Benedikt Seminar Studienordnung für den theologischen Studiengang zum Ersten Zertifikat (Voraussetzung zur Einsetzung zum Prädikanten in der Anglikanischen Kirche) am Sankt Benedikt Seminar der Anglikanischen Kirche in

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR

AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR JAHRGANG 9 DATUM 6. SEPTEMBER 000 NR: 31 Studienordnung für das Unterrichtsfach Wirtschaftslehre und Politik

Mehr

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) 1 S T U D I E N O R D N U N G für das Fach Psychologie (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2

Mehr

Studiengangsprüfungsordnung

Studiengangsprüfungsordnung HOCHSCHULE BOCHUM Bochum, 22.07.2013 - Der Präsident - Az.: Dez.4 Ho Studiengangsprüfungsordnung für den Masterstudiengang Accounting, Auditing and Taxation des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Bochum

Mehr

Erweiterungsfach Lehramt Gymnasium. Philosophie

Erweiterungsfach Lehramt Gymnasium. Philosophie Erweiterungsfach Lehramt Gymnasium Philosophie Einleitung zum mit Musterstudienplan Aufgrund älterer Vorlagen am 5.11.2012 bearbeitet von Matthias Perkams Inhalt Abkürzungen... 1 Vorwort... 2 Übersicht

Mehr

letzte Änderung

letzte Änderung 01-1 Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Lehramtsstudiengang Gesundheit und Gesellschaft (Care) -Besonderer Teil- Vom 24. Juni 2010 Präambel Alle Amts-, Status-, Funktions-

Mehr

Studienordnung. für den Studiengang Evangelische Religionslehre. Sekundarstufe II. an der Kirchlichen Hochschule Wuppertal

Studienordnung. für den Studiengang Evangelische Religionslehre. Sekundarstufe II. an der Kirchlichen Hochschule Wuppertal Studienordnung für den Studiengang Evangelische Religionslehre mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt in der Sekundarstufe II an der Bergischen Universität-Gesamthochschule Wuppertal und

Mehr

Höheres Lehramt an beruflichen Schulen. mit der Fachrichtung. Gesundheit und Gesellschaft - Care

Höheres Lehramt an beruflichen Schulen. mit der Fachrichtung. Gesundheit und Gesellschaft - Care Wissenschaftliches Lehramt an berufliche Schulen mit der Fachrichtung Gesundheit und Gesellschaft (Care) Höheres Lehramt an beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Gesundheit und Gesellschaft - Care 1

Mehr

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Vom 25. November 2011 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 42, Nr. 104, S. 723 968) Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Anlage B zur Prüfungsordnung der

Mehr

Unterrichtsfach Katholische Religionslehre

Unterrichtsfach Katholische Religionslehre Fakultät Geistes- und Kulturwissenschaften Institut für Katholische Theologie Unterrichtsfach Katholische Religionslehre im Bacholorstudiengang Betriebswirtschaftslehre mit Studienschwerpunkt Wirtschaftspädagogik

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Lehramt Musik an Hauptschulen

Fachspezifische Bestimmungen für das Lehramt Musik an Hauptschulen Fachspezifische Bestimmungen für das Lehramt Musik an Hauptschulen vom 4.7.201 Aufgrund von Art. 58 Abs. 1 i.v.m. Art. 61 Abs. 2 BayHSchG erlässt die Hochschule für Musik Würzburg die folgende Satzung:

Mehr

Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 37. Jahrgang, Nr. 52,

Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 37. Jahrgang, Nr. 52, 1 Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 37. Jahrgang, Nr. 52, 16.09.2016 Ordnung über das Praxissemester für die Masterstudiengänge Betriebswirtschaft (viersemestrig) und Financial Management (viersemestrig)

Mehr

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik. Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik. Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung regelt das Studium im Unterrichtsfach

Mehr

- 15/14 - Studienordnung. Nebenfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium an der Universität Leipzig. Vom 25.

- 15/14 - Studienordnung. Nebenfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium an der Universität Leipzig. Vom 25. - 15/14 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Historisches Seminar Studienordnung für das Nebenfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium der Universität

Mehr

Evangelische Theologie

Evangelische Theologie Aus: LSF_Vorlesungsverzeichnis DuE_WS 2011/12_Geisteswiss._Stand: Ende Juli 2011 1 Evangelische Theologie Das nachfolgende Lehrangebot enthält nicht die Überschriften, unter denen bei Redaktionsschluss

Mehr

Studienordnung für das Studium des Fachs Katholische Religionslehre im Studiengang Lehramt an Gymnasien der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Studienordnung für das Studium des Fachs Katholische Religionslehre im Studiengang Lehramt an Gymnasien der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Studienordnung für das Studium des Fachs Katholische Religionslehre im Studiengang Lehramt an Gymnasien der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 19. Juni 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 26,

Mehr

Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Kunsterziehung im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien. Vom

Studienordnung für das vertieft studierte Fach Kunsterziehung im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien. Vom Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Kunsterziehung im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 13.01.200 Auf Grund von 21 des Gesetzes

Mehr

Modell Studienplan für den Bachelor-Studiengang Theologie, Schwerpunkt evangelische Theologie, mit Praktischem Semester (Monofach/Integralstudium)

Modell Studienplan für den Bachelor-Studiengang Theologie, Schwerpunkt evangelische Theologie, mit Praktischem Semester (Monofach/Integralstudium) Modell Studienplan für den Bachelor-Studiengang Theologie, Schwerpunkt evangelische Theologie, mit Praktischem Semester (Monofach/Integralstudium) 1. Studienjahr, 1. Semester (Wintersemester) Einführung

Mehr

Anlage 1a: Pflichtmodule

Anlage 1a: Pflichtmodule Ordnung zur Änderung der Master-Prüfungsordnung (MPO) des Verbundstudiengangs Elektronische Systeme (ESYS) des Fachbereichs Elektrotechnik und Informationstechnik an der Fachhochschule Südwestfalen, Standort

Mehr

amtliche mitteilungen

amtliche mitteilungen amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 38.15 vom 29. mai 2015 zweite satzung zur änderung der prüfungsordnung für die bachelorstudiengänge international business

Mehr