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- Jan Scholz
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1 !"#$%&'( "%##(%$*+,(+ -./ :: 3./ ;./5<6=>.2 A4BB./:98 './ ?CD E.0:C/ F9>/ I9:4D 11KL4K2LLN +/K 12 Zwischenprüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Studiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen, Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Berufskollegs im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre an der Bergischen Universität Wuppertal vom 11. April 2005 Au$ Grund des + 2 Abs. 40 des + 92 Abs. 2 und des + 94 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 3 und + 31 Abs. 2 des Geset:es über die Hochschulen des Landes NordrheinDWest$alen FHochschulgeset: D HGG vom 14. Mär: 2000 FGV. NRW. M. 190G0 :ulet:t geändert durch Geset: vom 30. November 2004 FGV. NRW. M. N52G0 und des + P Abs. 3 der Qrdnung der Ersten Mtaatsprü$ungen $ür Lehrämter an Mchulen FLehrD amtsprü$ungsordnung D LTQG vom 2N. Mär: 2003 FGV. NRW. M. 1P2G0 hat die Bergische Universität WupperD tal die $olgende WXischenprü$ungsordnung FYachspe:i$ische BestimmungenG als Qrdnung erlassen. Inhaltsübersicht + 1 Geltungsbereich + 2 Trü$ungsausschuss + 3 Module und Leistungspunkte + 4 Trü$ungen[ Leistungspunkte[ Noten + 5 Meldung :ur WXischenprü$ung und WXischenprü$ungs:eugnis + 3 \bergangsbestimmungen + N InD^ra$tDTreten und Ver`$$entlichung 1 Geltungsbereich Diese WXischenprü$ungsordnung FYachspe:i$ische BestimmungenG $indet im Wusammenhang und nach MabD gabe der WXischenprü$ungsordnung FAllgemeine BestimmungenG au$ alle Mtudierenden AnXendung0 die ab dem Wintersemester 2003c2004 erstmalig $ür den Mtudiengang mit dem Abschluss Erste Mtaatsprü$ung $ür das Lehramt an GrundD0 HauptD und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstu$en der GesamtschuD len oder $ür den Mtudiengang mit dem Abschluss Erste Mtaatsprü$ung $ür das Lehramt an Gemnasien und den entsprechenden Jahrgangsstu$en der Gesamtschulen oder $ür den Mtudiengang mit dem Abschluss Erste Mtaatsprü$ung $ür das Lehramt an Beru$skollegs im Unterrichts$ach Evangelische Religionslehre gemäb der LTQ vom 2N. Mär: 2003 an der Bergischen Universität Wuppertal eingeschrieben Xorden sind.
2 2 Prüfungsausschuss Gemäb + 4 Abs. 1 der WXischenprü$ungsordnung FAllgemeine BestimmungenG bildet der Yachbereich GeistesD und ^ulturxissenscha$ten FYachbereich AG einen Trü$ungsausschuss0 der $ür die WXischenprü$ung in den MtuD diengängen mit dem Abschluss Erste Mtaatsprü$ung $ür das Lehramt im Unterrichts$ach Evangelische ReligiD onslehre :uständig ist. 3 Module und Leistungspunkte Im Mtudiengang mit dem Abschluss Erste Mtaatsprü$ung $ür das Lehramt an GrundD0 HauptD und RealD schulen und den entsprechenden Jahrgangsstu$en der Gesamtschulen im Unterrichts$ach Evangelische Religionslehre sind im Grundstudium die $olgenden Module mit den genannten T$lichtveranstaltungen :u studieren0 $ür die nach er$olgreichem Abschluss die angegebenen Leistungspunkte vergeben XerD denf Modul 1f Ein$ührung in die Biblische Theologie Insgesamt 12 Leistungspunkte aus PD10 MWM aus Lehrveranstaltungen in $olgenden Gebieten Fdas Gebiet GrundXissen Neues Testament ist T$lichtgebietGf a. Bibelkunde des Alten Testaments b. Bibelkunde des Neuen Testaments c. Ein$ührung in das Alte Testament Ein$ührung in das Neue Testament d. GrundXissen Neues Testament 4 LT Modul 2f Ein$ührung in die ^irchend und Religionsgeschichte a. Lektüre kirchengeschichtlicher Grundlagentegte 2 b:x. 4 LT b. ^irchengeschichtlicher \berblick FEpoche oder LängsschnittG TheologieD cdogmengeschichtlicher \berblick FEpoche oder LängsD schnittg c. Religionsgeschichtef Weltreligion b:x. religionsgeschichtliche TheD matik Modul 3f Ein$ührung in die Mestematische Theologie a. Lektüre sestematischdtheologischer Grundlagentegte 2 b:x. 3 b:x. 4 LT b. Ein$ührung in die Ethik Ein$ührung in die Dogmatik c. Ethik0 Dogmatik oder Religionsphilosophie 2 b:x. 4 LT Modul 4f Ein$ührung in die Religionspädagogik a. Ein$ührung in die Religionspädagogik b. Religionsdidaktik 2 b:x. 3 b:x. 4 LT Medien im Religionsunterricht c. Vom Tegt :um Unterricht 2 b:x. 4 LT 2
3 Im Mtudiengang mit dem Abschluss Erste Mtaatsprü$ung $ür das Lehramt an Gemnasien und den entd sprechenden Jahrgangsstu$en der Gesamtschulen soxie am Beru$skolleg im Unterrichts$ach EvangeliD sche Religionslehre sind im Grundstudium die $olgenden Module mit den genannten T$lichtD b:x. WahlD p$lichtveranstaltungen :u studieren0 $ür die nach er$olgreichem Abschluss die angegebenen LeistungsD punkte vergeben Xerdenf Modul 1f!"#$%&'(#) "# +,-./ ,31#0 a. Bibelkunde des Alten Testaments b. \berblick über das Alte Testament und seine Trobleme Ein$ührung in die Geschichte Israels im Rahmen seiner UmXelt c. Theologisches oder historisches Meminar 2 b:x. 4 LT Modul 2f!"#$%&'(#) "# +,- 61(1 21-0,31#0 Insgesamt 9 Leistungspunkte aus 3 MWM aus Lehrveranstaltungen in $olgenden Gebieten Fdas Gebiet Ein$ührung in die Methoden des Neuen Testaments ist T$lichtgebietGf a. Bibelkunde des Neuen Testaments b. \berblick über das Neue Testament und seine Trobleme c. Ein$ührung in ein neutestamentliches Buch d. Ein$ührung in die Methoden des Neuen Testaments 4 LT Modul 3f!"#$%&'(#) "# +"1 7"'8&1#9: 2&15/5)"19 (#+ ;1/")"5#-)1-8&"8&01 Insgesamt 10 Leistungspunkte aus P MWM aus Lehrveranstaltungen in $olgenden Gebietenf a. Griechische b:x. lateinische Tegtlektüre b. ^irchengeschichtlicher \berblick FEpoche oder LängsschnittG TheologieD cdogmengeschichtlicher \berblick FEpoche oder LängsD schnittg c. ^irchend oder theologiegeschichtliches Meminar 2 b:x. 4 LT d. Religionsgeschichtef Weltreligion b:x. religionsgeschichtliche TheD matik Modul 4f!"#$%&'(#) "# +"1 <=-013,0"-8&1 2&15/5)"1 Insgesamt 9 Leistungspunkte aus 3DP MWM aus Lehrveranstaltungen in $olgenden Gebietenf a. Lektüre sestematischdtheologischer Grundlagentegte 2 b:x. 3 b:x. 4 LT b. Ein$ührung in die Ethik Ein$ührung in die Dogmatik c. Ethik0 Dogmatik oder Religionsphilosophie 2 b:x. 4 LT Modul 5f!"#$%&'(#) "# +"1 ;1/")"5#->?+,)5)"@ Insgesamt 9 Leistungspunkte aus 3DP MWM aus Lehrveranstaltungen in $olgenden Gebietenf a. Ein$ührung in die Religionspädagogik b. Religionsdidaktik 2 b:x. 3 b:x. 4 LT Medien im Religionsunterricht c. Vom Tegt :um Unterricht 2 b:x. 4 LT 3
4 F3G 4 Prüfungen, Leistungspunkte, Woten Die WXischenprü$ung Xird studienbegleitend0 durch ^umulation der vorgeschriebenen Leistungspunkte und LeistungsnachXeise0 abgelegt. Gegenstand der Trü$ungen sind die Mto$$gebiete der nach Mabgabe der Mtudienordnung :ugeordneten Module und Veranstaltungen. Im ^rankheits$all sind gleichxertige Leistungen in einer anderen Yorm :u erbringen. Yür die Leistungen in den in + 3 genannten Modulen Xerden neben Leistungspunkten auch Noten ged mäb + 12 Abs. 1 WXischenprü$ungsordnung FAllgemeine BestimmungenG vergeben. Die Leistungspunkte Xerden in den in + 3 genannten Veranstaltungen au$ Grund individuell erkennbarer und mit mindestens ausreichend beurteilten Leistungen erxorben. Hier$ür gibt es in der Regel die $old genden Yormenf D mündliche Trü$ung von 20D40 Minuten Dauer F^ollohuium0 2 LTG0 D schri$tliche Trü$ung von h`chstens vier Mtunden Dauer F^lausur0 3 LTG0 D mehrere Teilprü$ungen schri$tlicher und c oder mündlicher Yorm0 D mündlicher Vortrag FRe$erat0 2 LTG0 D schri$tlich ausgearbeitetes Re$erat G3 LTG D schri$tliche Hausarbeit F4 LTG. Die Lehrenden legen bei der Ankündigung der Lehrveranstaltung $est0 in Xelcher Yorm die LeistungsD punkte erxorben Xerden k`nnen. 5 Zwischenprüfung und Zwischenprüfungszeugnis Die Wulassung :ur WXischenprü$ung er$olgt mit der Einschreibung in den Lehramtsstudiengang. Die Wulassung ist bei der Vorlage der NachXeise :um Erhalt des WXischenprü$ungs:eugnisses um die ErD klärung gemäb + P der WXischenprü$ungsordnung Fallgemeine BestimmungenG vom 3. November Abs. 2 Wi$$. 2 :u ergän:en. Die Erklärung er$olgt schri$tlich. Mit der Vorlage $olgender NachXeise Xird das WXischenprü$ungs:eugnis ausgestelltf D das Weugnis der Hochschulrei$e Fallgemeine0 oder einschlägige $achgebundene Hochschulrei$eG od der ein durch Rechtsvorschri$t oder von der :uständigen staatlichen Mtelle als gleichxertig anerd kanntes Weugnis0 D den NachXeisen über die er$olgreich besuchten Module0 D Bescheinigung über die Teilnahme am Mentorensestem0 D im Mtudiengang Erste Mtaatsprü$ung $ür das Lehramt an Gemnasien und Gesamtschulen im UnterD richts$ach Evangelische Religionslehre die Bescheinigung über Griechischkenntnisse FGraecumG soxie die Bescheinigung über Lateinkenntnisse FLatinumG b:x. die Bescheinigung über HebräischD kenntnisse FHebraicumG. Diese Bescheinigungen k`nnen bis :um Ende des Grundstudiums erd bracht Xerden. Näheres regelt + 13 WXischenprü$ungsordnung FAllgemeine BestimmungenG. 6 Übergangsbestimmungen Mcheine und LeistungsnachXeise0 die in vergleichbaren Veranstaltungen und unter vergleichbaren BedingunD gen vor InD^ra$tDTreten dieser WXischenprü$ungsordnung au$ der Grundlage einer Mtudienordnung $ür die ErsD te Mtaatsprü$ung $ür das Lehramt $ür die Trimarstu$e0 die Mekundarstu$e I und die Mekundarstu$e II im UnterD richts$ach Evangelische Religionslehre an der Bergischen Universität erxorben Xurden0 Xerden anerkannt. 7 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung Diese Trü$ungsordnung tritt am Tag nach der Ver`$$entlichung in ^ra$t. Diese Trü$ungsordnung Xird in den Amtlichen Mitteilungen als Verkündungsblatt der Bergischen UniD versität Wuppertal ver`$$entlicht. 4
5 DDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDD Ausge$ertigt au$ Grund des Beschlusses des Yachbereichs GeistesD und ^ulturxissenscha$ten vom soxie des beschliebenden Ausschusses $ür die Lehrerbildung vom des im Au$trag der Evangelischen ^irche im Rheinland durch das Evangelische Büro NordrheinDWest$alen hergestellten kirchlid chen Einvernehmens nach Abs. 4 Mat: 2 HG vom 1P soxie der Wustimmung gem Abs. 3 HG des Ministeriums $ür Mchule0 Jugend und ^inder im Einvernehmen mit dem Ministerium $ür Wissenscha$t und Yorschung des Landes NordrheinDWest$alen vom Wuppertal0 den 11. April 2005 Der Rektor der Bergischen Universität Wuppertal Universitätspro$essor Dr. Volker Ronge 5
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