Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden"

Transkript

1 Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz

2 Impressum Herausgeber: Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz (MUFV) Kaiser-Friedrich-Straße 1, Mainz Bearbeitung: Arbeitsgruppe Leitfaden Erdwärmesonden: Dr. Karl-Heinz Hohberger (Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz LGB) Jochen Kampf (Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz LUWG) Johannes Werner (MUFV) Grafik: Satz: Christof Baumeister (LUWG), Dr. Frank Bitzer (LGB) Tatjana Schollmayer (LUWG) Alle Rechte beim Herausgeber Nachdruck mit Genehmigung des Herausgebers 3. Fortschreibung Mainz, November 2006

3 Vorwort Die Nutzung der Erdwärme gewinnt in Rheinland-Pfalz zunehmend an Bedeutung dies ist zu begrüßen und erwünscht. Eine nachhaltige Entwicklung im Rahmen der Agenda 21 muss gerade im Bereich der erneuerbaren Energien Akzente für eine zukunftsweisende Entwicklung unseres Landes setzen. Die Landesregierung leistet damit einen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Nachhaltige Wasserwirtschaft bedeutet Gleichklang von Schutz und Nutzung mit dem Blick auf die Erhaltung des guten Zustandes, hier insbesondere des Grundwassers, als lebenswichtige Ressource auch für künftige Generationen. Ziel des Leitfadens ist die Sicherstellung eines dauerhaften, flächendeckenden Grundwasserschutzes bei der Realisierung von Erdwärmegewinnung durch Erdwärmesonden als ökologisch sinnvolle Form der Energiegewinnung. Die Bewirtschaftung des Grundwassers ist ein signifikanter Bestandteil nachhaltiger Umweltpolitik. Verantwortungsvoller Umgang mit der regenerativen Ressource Grundwasser ist für einen intakten Naturhaushalt unerlässlich. Auf den besonderen Schutz der rheinlandpfälzischen Grundwasservorkommen wurde daher in der 3. Überarbeitung des Leitfadens zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden besonderer Wert gelegt. Der aktuelle rheinland-pfälzische Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mittels Erdwärmesonden soll einer einheitlichen wasserrechtlichen Beurteilung und Information für Planer, Bauherren, Behörden und Bohrunternehmen dienen. Margit Conrad Staatsministerin

4

5 Inhalt Seite 1 Einführung 7 2 Was sind Erdwärmesonden? Abgrenzung zu anderen Verfahren der Erdwärmenutzung Funktionsweise von Erdwärmesonden 9 3 Wasserrechtliche und bergrechtliche Beurteilung von Erdwärmesonden 10 4 Rahmenbedingungen für Erdwärmesonden 11 5 Unterlagen und Verfahrensablauf 17 6 Zusätzliche Hinweise zur Bauausführung 18 7 Hinweise zu Betrieb und Betriebsstoffen 20 8 Ansprechpartner und Internet-Adressen für weitere Informationen 20 9 Literaturverzeichnis 21

6

7 1 Einführung Die Nutzung von Erdwärme mit Hilfe von Erdwärmesonden gewinnt immer mehr an Bedeutung. Bei dieser Art der Energiegewinnung wird mit Hilfe von Strom Erdwärme für Heizung und Warmwasserbereitung nutzbar gemacht. Damit verbunden sind die Schonung fossiler Energiequellen und eine Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen. Erdwärmesonden sind eine Möglichkeit, die Erdwärme als regenerative Energiequelle zu erschließen. Um dem Grundwasserschutz nach dem Besorgnisgrundsatz von Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Landeswassergesetz (LWG) Rechnung zu tragen, sind beim Bau als auch beim Betrieb von Erdwärmesonden höchste Sorgfalt zu fordern [4] [7] [8]. Der Schutz der Ressource Grundwasser ist im Rahmen der Bewirtschaftung durch die Wasserbehörden insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung unverzichtbar. Der Besorgnisgrundsatz, wie er bspw. in 34 WHG zum Ausdruck kommt, ist Ausgangspunkt jeder zulassungsrechtlichen Beurteilung. Beeinträchtigungen und Schädigungen des Grundwassers, das eine unserer wichtigsten natürlichen Lebensgrundlagen darstellt, sind zu vermeiden. Andererseits ist gerade bei der Erdwärmenutzung zu berücksichtigen, dass die Erschließung regenerativer Energiequellen im Rahmen des Klimaschutzes (vgl.: 1a Abs.1 WHG) wichtigen umweltpolitischen Zielen dient. Der vorliegende Leitfaden richtet sich in erster Linie an die unteren und oberen Wasserbehörden (Kreisverwaltungen, Stadtverwaltungen und Struktur- und Genehmigungsdirektionen) und soll zu einer hinsichtlich des Grundwasserschutzes landesweit einheitlichen Beurteilung und Bearbeitung von Anträgen zur Erschließung von Erdwärme führen. Gleichzeitig enthält er nützliche Hinweise für künftige Betreiber und Anlagenbauer über technische Entwicklungen sowie Art und Umfang der Antragsunterlagen und trägt somit gezielt zur Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung bei. Der Leitfaden gilt für den Bau von Erdwärmesonden mit maximal 30 kw Leistung im privaten Bereich. Er kann jedoch auch für den Bau von Erdwärmesonden im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und öffentlicher Einrichtungen, die nicht unter 19 g WHG fallen, angewendet werden, da als Wärmeträgerflüssigkeiten ausschließlich nicht wassergefährdende Stoffe oder Stoffe der Wassergefährdungsklasse 1 1) gem. Anhang 4 VAwS verwendet werden. Der vorliegende Leitfaden gilt nicht für Wärmepumpenanlagen mit Direktverdampfung zur Nutzung von Erdwärme. Hierfür ist auf jeden Fall eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig. 1) Es handelt sich dabei um Stoffe, die im Anhang der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe vom , (Bundesanzeiger Nr. 98a vom danach "Wassergefährdende Stoffe" anklicken) mit der Fußnote 14 versehen sind.

8 In der dritten Fortschreibung des Leitfadens wurde auf den besonderen Schutz des Grundwassers in Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in den Einzugsgebieten von Mineralwasservorkommen in Rheinland-Pfalz Wert gelegt. Außerdem ist eine Aktualisierung auf Grund neuerer technischer Entwicklungen notwendig gewesen. Eine Verknüpfung von Wärme- und Kältegewinnung ist umweltpolitisch von Vorteil [16]. 2 Was sind Erdwärmesonden? 2.1 Abgrenzung zu anderen Verfahren der Erdwärmenutzung Technische Verfahren der Erdwärmenutzung orientieren sich am zu nutzenden geothermischen System. Abbildung 1 gibt einen Überblick und zeigt, wo Erdwärmesonden in diesem Zusammenhang einzuordnen sind. Geothermisches System Petrophysikalische Systeme Nutzung der im Gestein gespeicherten Energie (z.b. Vulkanzone) Hydrogeothermische Systeme (mit niedriger Enthalpie) Aquifere mit heißem (> 100 C), warmem ( C) oder Niedrigtemperatur- Wasser (25-40 C) Oberflächennahe geothermische Systeme Temperaturbereich bis 25 C Nutzungsform Elektrizitätserzeugung Direkte Nutzung (z. B. für Heizzwecke) Nutzung mit Hilfe von Wärmepumpen mit Grundwasserförderung ohne Grundwasserförderung Technisches Verfahren (Beispiele) Enhanced Geothermal- System Grundwasserwärmepumpe (i.d.r. mit Wiederversickerung) Erdwärmesonde Erdreichkollektor Abb. 1: Übersicht Erdwärmenutzung

9 2.2 Funktionsweise von Erdwärmesonden Erdwärmesonden werden in vertikalen Bohrungen mit einer Tiefe von wenigen Metern bis über 100 Metern installiert. Im Sondenkreislauf wird eine Wärmeträgerflüssigkeit durch den Boden und zumeist durch den grundwassererfüllten Gesteinsbereich geleitet, um die darin gespeicherte Wärme aufzunehmen. In einem Wärmetauscher wird die Flüssigkeit dann abgekühlt. Die gewonnene Energie wird in der Regel zu Heizzwecken weiter verwendet (Abb. 2). Erdwärmesonden mit dichter Ringraumverfüllung sind über die gesamte Länge im Ringraum des Bohrlochs von einer erstarrungsfähigen, abdichtend wirkenden Suspension umgeben. Damit soll verhindert werden, dass bei einer Leckage wassergefährdende Stoffe in das Grundwasser gelangen [2] [3]. Abb. 2: Schema einer Erdwärmesonden-Heizungsanlage

10 10 3 Wasserrechtliche und bergrechtliche Beurteilung von Erdwärmesonden Nachdem bei Erdwärmesonden Grundwasser weder entnommen noch eingeleitet wird, kommen die Benutzungstatbestände des 3 Abs. 1 Nr. 5 und 6 WHG nicht in Betracht. Ein wasserrechtlicher Benutzungstatbestand nach 3 Abs. 2 Nr. 2 WHG und damit die Erforderlichkeit eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens ( 7 WHG) ist im Zusammenhang mit Erdwärmesonden gegeben, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht unerheblichen Ausmaß schädliche Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Grundwassers herbeizuführen. Die Geeignetheit zur schädlichen Veränderung des Wassers ergibt sich angesichts der hohen Schutzbedürftigkeit des Grundwassers bereits dann, wenn auch nur eine geringe Wahrscheinlichkeit jedoch nicht nur theoretischer Natur des Schadenseintritts besteht. Die Temperaturänderung des Grundwassers durch den Einsatz von Erdwärmesonden für den privaten Bereich beeinflusst das umgebende Grundwasser unter dem Gesichtspunkt Wärmeentzug in der Regel nur in einem unerheblichen Ausmaß. Insoweit liegt eine Gewässerbenutzung nach 3 Abs. 2 Nr. 2 WHG im Zusammenhang mit Erdwärmesonden nicht vor. Verunreinigungen des Grundwassers können allerdings während des Bohrvorgangs und vor allem bei der Durchteufung verschiedener Stockwerke, bei Leckagen sowie bei der nicht ordnungsgemäßen Außerbetriebnahme einer Anlage auftreten. Insoweit wird in der Regel ein Benutzungstatbestand nach 3 Abs. 2 Nr. 2 WHG in Betracht kommen. In Trink- und Heilwasserschutzgebieten dürfen grundsätzlich nur Wasser oder anorganische salzhaltige Lösungen (z. B. Calciumchlorid, Natriumchlorid) als Wärmeträgerflüssigkeit verwendet werden. Um im Vorfeld die Frage klären zu können, ob eine Erlaubnispflicht besteht oder nicht, sollte im Rahmen eines Verfahrens (s. Kap. 5) geprüft werden, ob im Einzelfall ein Benutzungstatbestand gegeben ist. So kann vermieden werden, dass evtl. im Nachhinein ein formales Erlaubnisverfahren durchgeführt werden muss. Bei Bohrungen > 100 m ist gem. 3 II Nr. 2 WHG unter Beachtung des 114 a LWG eine Umweltverträglichkeitsprüfung (wenn erforderlich durch den Antragsteller) durchzuführen, wobei eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durch die zuständige Wasserbehörde zu erfolgen hat. Jede Erdwärmesondenbohrung ist entsprechend 4 Lagerstättengesetz bzw. 127 BBergG dem Landesamt für Geologie und Bergbau in Mainz (LGB) jeweils als geowissenschaftliche Fachbehörde bzw. zuständige Bergbehörde des Landes Rheinland-Pfalz anzuzeigen.

11 11 Eine Erdwärmesondenbohrung über 100 m Teufe kann ausnahmsweise betriebsplanpflichtig sein. Die Betriebsplanpflicht wird im Einzelfall nach 127 Abs. 1 Nr. 2 BBergG durch die Bergbehörde festgestellt, wenn der Schutz Beschäftigter oder Dritter (u.a. Arbeitsschutz, Immissionsschutz) oder die besonderen technischen Merkmale eines Erdwärmesondenprojektes (z.b. Bohrlochtiefe, maschinelle Ausrüstung) die Aufstellung eines bergrechtlichen Betriebsplanes nach 51 ff. BBergG erfordern. Erfolgt die Erschließung und Nutzung von Erdwärme durch eine Erdwärmesondenanlage auf einzelnen oder auch benachbarten Grundstücken (grundstücksübergreifende Erdwärmeerschließung) nicht nur aus Anlass oder im Zusammenhang mit deren baulichen oder sonstigen städtebaulichen Nutzung ( 4 Abs. 2 Nr. 1 BBergG), sieht das Gesetz für das Projekt eine Zulassung durch die Bergbehörde nach 6 ff. und 51 ff. BBergG vor. Dies gilt unabhängig von der Bohrlochteufe, d.h. auch dann, wenn die einzelnen Sondenbohrungen Tiefen von weniger als 100 m aufweisen. Die oben genannten bergrechtlichen Anzeige- und Genehmigungspflichten gelten unabhängig vom wasserrechtlichen Verfahren. 4 Rahmenbedingungen für Erdwärmesonden Damit eine nachteilige Veränderung oder Verunreinigung des Grundwassers nicht zu besorgen ist, ist vor dem Bau von Erdwärmesonden in Abhängigkeit vom hydrogeologischen Untergrundaufbau eine Standortqualifikation durchzuführen. Dabei stellt weniger der Betrieb der Anlage (Leckage) als vielmehr die Möglichkeit eines Schadstoffeintrags in den oberen Grundwasserleiter bzw. in tiefere Grundwasserstockwerke aufgrund fehlerhaften Bohrlochausbaus bzw. hydraulischer Kurzschlüsse innerhalb des Bohrlochs ein Gefährdungspotenzial dar. In den wasserwirtschaftlich und hydrogeologisch unproblematischen Gebieten kann der Bau von Erdwärmesonden grundsätzlich mit den üblichen Auflagen (Hinweise siehe unter Kap. 6) genehmigt werden, sofern eine vollständige Ringraumabdichtung entsprechend der VDI-Richtlinie 4640 vorgesehen ist und die Bohrtiefe unter 100 m liegt (siehe Abb. 5, grüne Bereiche). Die Karte mit der Möglichkeit einer großmaßstäbigen Auflösung (1: ) befindet sich auf der Homepage des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz als Mapserver-Anwendung unter

12 12 Lage außerhalb von Trink- oder Heilquellenschutzgebieten bzw. von abgegrenzten Einzugsgebieten von Mineralwassergewinnungen genehmigte Grundwasserentnahme in der Nähe (Trinkwassergewinnungen der öffentlichen Wasserversorgung und private Trinkwassergewinnungen mit gehobenem Wasserrecht) ja nein Sonstige Grundwasserleiter Stockwerksgliederung ja nein Karstgrundwasserleiter, hochdurchlässige Kluftgrundwasserleiter, Bergbaugebiete, Gebiete mit besonderen hydraulischen Verhältnissen (z.b. artesisch, CO 2 -führend) Sonstige Grundwasserleiter Stockwerksgliederung ja nein Karstgrundwasserleiter, hochdurchlässige Kluftgrundwasserleiter, Bergbaugebiete, Gebiete mit besonderen hydraulischen Verhältnissen (z.b. artesisch, CO 2 -führend) Qualitative Beeinträchtigung durch Auflagen vermeidbar ja nein Bohrung erfasst das obere Stockwerke keine zusätzlichen Auflagen* *siehe auch Kap. 6 genehmigte Grundwasserentnahme erfolgt im oberen Stockwerk Ablehnung des Antrags Bohrung erfasst mindestens zwei Stockwerke genehmigte Grundwasserentnahme erfolgt im tieferen und Erdwärmegewinnung im oberen Stockwerk Zusätzliche Mindestauflagen und -erfordernisse*: - Abdichtung der stockwerkstrennenden Schichten bzw. vollständige Ringraumabdichtung (z.b. Bentonit-Zement-Suspension) nach VDI- Richtlinie 4640 [10] - Ringraum > 40 mm; zentrisches Einbringen der Sonde *siehe auch Kap. 6 Abb. 3: Verfahrensablauf zur Standortqualifizierung Lage innerhalb von Trink- oder Heilquellenschutzgebieten, in abgegrenzten Einzugsgebieten von Mineralwassergewinnungen, Trinkwassergewinnungen ohne Schutzgebiet sowie im Zustromgebiet von privat genutzten Brunnen mit gehobenem Wasserrecht (gehobene Erlaubnis, Bewilligung) Wassergewinnung erfolgt im oberen Grundwasserstockwerk Wassergewinnung erfolgt im tieferen und die Erdwärmegewinnung im oberen Grundwasserstockwerk Schutzzone IIIB (bei Heilquellenschutzgebieten auch Schutzzone IV bzw. quantitative Schutzzone B, bei abgegrenzten Einzugsgebieten von Mineralwassergewinnungen äußerer Bereich) Schutzzone I, II, III/IIIA (bei Heilquellenschutzgebieten quantitative Schutzzone A, bei abgegrenzten Einzugsgebieten von Mineralwassergewinnungen innerer Bereich) Schutzzone I, II Schutzzone III/IIIA, IIIB (bei Heilquellenschutzgebieten auch Schutzzone III, IV bzw. quantitative Schutzzone B, abgegrenzte Einzugsgebiete von Mineralwassergewinnungen) Ablehnung des Antrags Zusätzliche Mindestauflagen und -erfordernisse*: Zusätzliche Mindestauflagen und -erfordernisse*: - vollständige Ringraumabdichtung (z.b. Bentonit- Zement-Suspension) nach VDI-Richtlinie Ringraum > 40 mm; zentrisches Einbringen der Sonde - Überwachung durch ein qualifiziertes Büro (Beauftragung erfolgt im Einvernehmen mit dem Begünstigten des Wasserschutzgebietes/ Heilquellenschutzgebietes bzw. mit dem Mineralbrunnenbetreiber) *siehe auch Kap. 6 - Teufenbegrenzung nach hydrogeologischen Erfordernissen - vollständige Ringraumabdichtung (z.b. Bentonit- Zement-Suspension) nach VDI-Richtlinie Ringraum > 40 mm; zentrisches Einbringen der Sonde - Überwachung durch ein qualifiziertes Büro (Beauftragung erfolgt im Einvernehmen mit dem Begünstigten des Wasserschutzgebietes/ Heilquellenschutzgebietes bzw. mit dem Mineralbrunnenbetreiber) *siehe auch Kap. 6

13 13 Allerdings kann aufgrund von Neuabgrenzungen und Aufhebungen von Wasserschutzgebieten auf dieser Karte nicht der letzte Bearbeitungsstand wiedergegeben werden (Aktualisierung erfolgt einmal jährlich), so dass eine Rückfrage bei der zuständigen Regionalstelle für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz der SGD notwendig ist. In Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in abgegrenzten Einzugsgebieten von Mineralwassergewinnungen stellt die Maßnahme eine grundsätzliche Gefährdung des Grundwassers und damit eine Benutzung i. S. d. 3 II Nr. 2 WHG dar. Eine Erlaubnis kann im Einzelfall mit zusätzlichen Auflagen (s. Abb. 3) in der Schutzzone III B von Trinkwasserschutzgebieten bzw. in der Schutzzone IV oder der quantitativen Schutzzone B bei Heilquellenschutzgebieten erteilt werden. Dies gilt auch für die Schutzzone III, III A von Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie für abgegrenzte Einzugsgebiete von Mineralwassergewinnungen, wenn die Grundwasserförderung aus tieferen Stockwerken und die Erdwärmegewinnung im oberen Stockwerk erfolgt. Voraussetzung ist jedoch eine eindeutige hydraulische Trennung der genutzten Stockwerke. Die Entscheidung trifft die untere Wasserbehörde im Benehmen mit den wasserwirtschaftlichen Fachbehörden und/oder dem Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz. Bei einem positiven Bescheid muss die Baumaßnahme durch ein qualifiziertes Ingenieurbüro, das vom Bauherrn im Einvernehmen mit dem Begünstigten des Trinkwasserschutzgebietes, des Heilquellenschutzgebietes bzw. des abgegrenzten Einzugsgebiets von Mineralwasservorkommen beauftragt wird, überwacht werden. Der ordnungsgemäße Ausbau muss der Genehmigungsbehörde schriftlich bestätigt werden. Erdwärmesonden können bei Rutschungen im Extremfall abscheren. In Rutschgebieten bzw. rutschungsgefährdeten Gebieten sollte man deshalb vom Bau von Erdwärmesonden absehen. Um Grundwasserverunreinigungen zu vermeiden, sind Bohrungen in altlastverdächtigen Flächen nicht zulässig. Daneben stellt eine Bohrung in einem Karst- oder hochdurchlässigen Kluftgrundwasserleiter selbst eine Gefährdung der Grundwasserbeschaffenheit dar. Besondere hydraulische Bedingungen wie artesische Druckverhältnisse oder erhöhte CO 2 -Gehalte im Grundwasser müssen bei der Beurteilung der Maßnahme in besonderer Weise berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind bei der Standortbewertung in jedem Fall mögliche Auswirkungen auf Wasserrechte von öffentlichen und privaten Betreibern (Gewinnungsanlagen der öffentlichen Wasserversorgung ohne Schutzgebiete, genutzte Mineralquellen ohne abgegrenzte Einzugsgebiete, Heilquellen ohne Schutzgebiete, Brauchwasserentnahmen mit gehobenem Wasserrecht etc.) zu prüfen und zu berücksichtigen. Besteht die Besorgnis, dass durch den Betrieb eine qualitative Beeinträchtigung von Brunnen Dritter entstehen kann, so sind auch in diesem Fall die geforderten Auflagen vor Ort durch ein qualifiziertes Ingenieurbüro zu überwachen und der ordnungsgemäße Ausbau der Genehmigungsbehörde schriftlich zu bestätigen.

14 14 Abb. 4: Grundwasserlandschaften [6], Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete (Zonen III / IV), Einzugsgebiete von Mineralwassergewinnungen, Stand 2004

15 15 Standortqualifizierung unkritisches Gebiet: Bei einer vollständigen Ringraumabdichtung entsprechend der VDI-Richtlinie 4640 (z.b. Bentonit/Zement-Suspension) ist der Bau von Erdwärmesonden ohne weitere Prüfung im Hinblick auf den Grundwasserschutz möglich. Es gelten die Standardauflagen. kritisches Gebiet: Eine Prüfung und Bewertung durch die Fachbehörde (Regionalstelle WaAbBo der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord oder Süd, LUWG, LGB) ist notwendig. Abb. 5: Schematische hydrogeologische und wasserwirtschaftliche Standortqualifizierung für den Bau von Erdwärmesonden auf der Grundlage geowissenschaftlicher Karten, der Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete, der Mineralwasservorkommen und der Einzugsgebiete von Wassergewinnungen mit gehobenem Recht ohne Schutzgebiet; Stand Hinweis: Karte als Mapserver-Anwendung unter: Aktualisierung erfolgt jeweils zum Jahresende.

16 16 Der Betreiber eines betroffenen Brunnens ist vor Baubeginn von der Genehmigungsbehörde zu benachrichtigen. In besonders kritischen Fällen (z. B. extrem hohe Wasserdurchlässigkeiten bei geringen Abständen zu Entnahmebrunnen für die Lebensmittelherstellung sowie für Wasserfassungen, mit denen Mineralwasser gewonnen wird, bei denen bereits durch den Bau der Anlage Auswirkungen nicht auszuschließen sind (z. B. Trübungen, mikrobiologische Kontaminationen), ist der Antrag ablehnend zu bescheiden. Um eine gegenseitige Beeinflussung der Sonden zu vermeiden, sollte in der Regel ein Abstand von 10 m eingehalten werden. Damit der durch den Wärmeentzug bedingte Abkühlungsbereich nicht über das eigene Grundstück hinausreicht, muss bei Anlagen bis zu 30 kw der Mindestabstand bis zur Grenze 3 m betragen. Insbesondere bei komplexen Anlagen, bei denen sich die Sonden gegenseitig beeinflussen können oder wo ein konvektiver Transport über das Grundwasser erfolgt, sollte eine numerische Berechnung der Sondenanlage durchgeführt werden. Ist eine Erdwärmegewinnung mit einer grundstücksübergreifenden Auswirkung geplant, ist eine bergrechtliche Genehmigung durch das Landesamt für Geologie und Bergbau erforderlich. In Abb. 5 sind die Bereiche skizziert, in denen u. U. mit folgenden Verhältnissen gerechnet werden muss (rote Bereiche): Abgegrenzte Trink- und Heilwasserschutzgebiete Nähe von Trinkwassergewinnungsanlagen der öffentlichen Wasserversorgung ohne Wasserschutzgebiet Nähe von privaten Brunnen mit gehobenem Wasserrecht Äußerer Bereich abgegrenzter Einzugsgebiete von Mineralwassergewinnungen Nähe von genutzten Mineralwasserentnahmestellen ohne abgegrenztes Einzugsgebiet und Heilquellen ohne Heilquellenschutzgebiet Austritte von Kohlensäure, die das Abdichtungsmaterial zerstören können Karstgebiete und tektonisch sehr komplexe Bereiche Mögliche artesische Druckverhältnisse Für all diese Fälle ist eine Bewertung durch die Fachbehörden notwendig, die auch die evtl. zusätzlichen Auflagen zum Bau der Sonden festlegen. Ist keine vollständige Ringraumabdichtung geplant, muss die Bewertung des Gefährdungspotenzials im Hinblick auf Stockwerksverbindungen auch für die in Abb. 5 ausgewiesenen unkritischen Gebiete erfolgen.

17 17 In der Mapserver-Anwendung sind auch die Gemarkungen aufgeführt, in denen nach derzeitigem Wissensstand des Landesamtes für Geologie und Bergbau ein Untertageabbau umging bzw. noch umgeht. Da die Wärmeentzugsleistungen durch Absenkung der Grundwasseroberfläche bzw. durch Hohlräume im Untergrund beeinträchtigt werden können, sollte der Antragsteller nähere Erkundigungen über den Standort einziehen (z. B. bei der Ortsgemeinde). 5 Unterlagen und Verfahrensablauf In allen Fällen hat vor Beginn der Bohrungen und der Installation von Erdwärmesonden vom Auftragnehmer eine Mitteilung an die untere Wasserbehörde zu erfolgen. Als erforderliche Unterlagen sind einzureichen: Lageplan 1: und ein Detaillageplan 1:1.000, möglichst bereits mit Kurzangabe des zu erwartenden Bohrprofils (unter Hinweis auf verwendete Unterlagen, wie z. B. hydrogeologische Kartierung, Informationen aus nahegelegenen Aufschlüssen, etc.) Ausführende Bohrfirma, Verantwortlicher für die ordnungsgemäße Durchführung, Beschreibung der Bohrtechnik und der Gesamtanlage, i.d.r. Produktinformation des Herstellers. Die Beschreibung sollte Auskunft über Bohrverfahren, Bohrdurchmesser, Spülungzusätze, Wärmeträgerflüssigkeit, Kontrolleinrichtungen sowie den Umfang und die Dokumentation der Eigenkontrolle geben. Die untere Wasserbehörde bestätigt den Eingang der Mitteilung und die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Sie teilt dem Betreiber nach Abstimmung mit den Fachbehörden innerhalb eines Montas mit, ob ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren notwendig ist oder ob das Bauvorhaben erlaubnisfrei durchgeführt werden kann. Die Erlaubnis schützt den Inhaber ggf. bei einem dem Bescheid entsprechenden Vorgehen vor einer strafrechtlichen Verfolgung wegen unbefugter Verunreinigung eines Gewässers, die möglicherweise sowohl im Zusammenhang mit der Errichtung als auch dem Betrieb der Anlage eintreten könnte. Die Fertigstellung einer erlaubnispflichtigen Anlage ist der unteren Wasserbehörde mitzuteilen und die Dichtheit der Anlage durch Vorlage des Protokolls der Druckprobe entsprechend der VDI-Richtlinie 4640, Blatt 2, Nr zu dokumentieren. Ebenso ist vom Bauherrn die Einhaltung sämtlicher Auflagen schriftlich zu bestätigen bzw. vom Auftragnehmer (sachkundig) zusichern zu lassen.

18 18 6 Zusätzliche Hinweise zur Bauausführung Die Nutzung der Erdwärme mit Erdwärmesonden hat entsprechend den technischen Vorschriften und Regeln, insbesondere der VDI-Richtlinie 4640 Blatt 1 und 2 [9] [10] zu erfolgen. Mit den Ausführungsarbeiten sind ausschließlich qualifizierte und zuverlässige Bohrunternehmen zu beauftragen (Hinweise dazu im DVGW-Arbeitsblatt W 120 [11]). Als qualifiziert gilt eine Bohrfirma auch, wenn sie das D-A-CH-Gütesiegel für Erdwärmesonden-Bohrfirmen der Wärmepumpenverbände aus Deutschland, Österreich und der Schweiz besitzt. Die nachfolgend aufgeführten Hinweise zur Ausführung und Dokumentation der Bohrung werden von den Fachfirmen bei jeder Bohrung standardmäßig ausgeführt. Sie ergeben somit keinen zusätzlichen Aufwand beim Bau von Erdwärmesonden: Der Bohrbeginn ist entsprechend dem Lagerstättengesetz [12] dem Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB), Emy-Roeder-Str. 5, Mainz und bei Bohrungen > 100 m unter GOK nach 127 Abs. 1 Ziff. 1 des Bundesberggesetzes (BBergG) [15] dem LGB, Abt. Bergbau mindestens 2 Wochen im Voraus anzuzeigen [17]. Ein Formblatt kann unter heruntergeladen werden. Beim Abteufen der Bohrung sind Grundwasserstände, Spülungsverluste, evtl. ausgeblasene Wassermengen, Hohlräume, Klüftigkeit etc. zu protokollieren. Bei Anomalien, z. B. unerwartet hohe Spülungsverluste im Bohrloch, ist das weitere Vorgehen mit der unteren Wasserbehörde abzustimmen. Besteht die Wahrscheinlichkeit, artesische Grundwasserverhältnisse anzutreffen, sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen wie z. B. die Auswahl eines geeigneten Bohrverfahrens, die Vorhaltung von Dickspülung und der Einbau eines Standrohres. Die bei der Bohrung angetroffene Schichtenfolge ist durch eine geologische Aufnahme zu dokumentieren. Werden mehrere eng benachbarte Bohrungen niedergebracht, können bei ungestörten geologischen Lagerungsverhältnissen auf Antrag bei der Genehmigungsbehörde bestimmte Bohrungen von einer ausführlichen Dokumentation der Bohrergebnisse ausgenommen werden (nur Kurzprofil). Das Bohrgut ist jeden Meter und bei Schichtwechsel zu entnehmen [13] und für eine Aufnahme durch das Landesamt für Geologie und Bergbau einen Monat lang nach Eingang des Schichtenverzeichnisses aufzubewahren. Die Ergebnisse der Bohrung (Lageplan mit Gauß-Krüger-Koordinaten, Geländehöhe des Bohransatzpunktes, Protokoll des Bohrmeisters, Schichtenverzeichnis, Ausbauplan, Logs, sonstige Untersuchungsergebnisse) sind dem Landesamt für Geologie und Bergbau über die untere Wasserbehörde unverzüglich zu übersenden, damit die ordnungsgemäße Niederbringung der Bohrung überprüft werden kann. Die Spülflüssigkeit ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Gegebenenfalls ist eine Einleitungserlaubnis bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen bzw. Rücksprache mit dem Abwasserbeseiti-

19 19 gungspflichtigen zu nehmen. Firmen, die diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, gelten als nicht qualifiziert im Sinne des DVGW-Arbeitsblattes W 120 [11] und können von der Durchführung weiterer Bohrungen durch die zuständige Wasserbehörde ausgeschlossen werden. Art, Menge und Dichte der Suspension sind zu dokumentieren (Hinweis: die Dichte der Suspension muss mindestens 1,5 kg/l betragen). Übersteigt das Verpressvolumen das Zweifache des Bohrlochvolumens, ist der Verpressvorgang zu unterbrechen und unverzüglich die Genehmigungsbehörde zu informieren. Dies ist erforderlich, da bei der Ringraumverpressung in hochdurchlässigen Grundwasserleitern Dichtungsmaterial in größeren Mengen in Klüfte oder Hohlräume gelangen kann. Neben einer Beeinträchtigung der Grundwasserqualität besteht die Gefahr, dass wasserwegsame Zonen abgedichtet werden. Die Suspension muss nach Erhärtung insbesondere gegenüber Kohlensäure und Sulfat dauerhaft dicht und beständig sein. Die Bohrlöcher für vertikale Erdwärmesonden sind von unten nach oben zu verpressen. Eine Hinterrohrzirkulation, also ein Austausch von Wässern verschiedener wasserführender Schichten, muss ausgeschlossen sein. Als Suspension kommen Bentonit-Hochofenzement-Wasser- oder Bentonit-Hochofenzement-Sand-Wasser- Gemische in Frage. Bei der Verwendung von Zementen muss beim Einbringen der Suspension darauf geachtet werden, dass es zu keinem erhöhten Austrag von Chromat ins Grundwasser kommt. Deshalb dürfen nur Hochofenzemente (oder ggf. andere Zemente mit Chromatreduzierung) verwendet werden. Die für die Sonde verwendeten Materialien müssen dicht und beständig sein (Qualitätsinfo VDI 4640, Blatt 2, Punkt ). Der Sondenkreislauf ist mit einem Druck-/Strömungswächter auszustatten, der bei Abfall des Flüssigkeitsdrucks in der Anlage die Umwälzpumpe sofort abschaltet, so dass ggf. nur geringe Mengen der Wärmeträgerflüssigkeit austreten können.

20 20 7 Hinweise zu Betrieb und Betriebsstoffen Als Wärmeträgerflüssigkeit dürfen nur nicht (z.b. anorganische Sole) oder gering wassergefährdende Flüssigkeiten eingesetzt werden, d.h., höchstens Wassergefährdungsklasse (WGK) 1 [14]. Bei Einsatz der heute üblichen Produktgruppe ist dem Produkt 1,2- Propylenglykol (=1,2-Propandiol) aufgrund der geringeren Toxizität gegenüber dem Monoethylenglykol (=1,2-Ethandiol) der Vorzug zu geben. Der Sondenkreislauf sowie der Druckwächter sind durch den Betreiber regelmäßig (mindestens alle 3 Monate) zu kontrollieren. Wird eine Undichtigkeit im Sondenbereich festgestellt, ist die Wärmeträgerflüssigkeit vorsorglich aus dem Sondenkreislauf zu entfernen. Die Leckage ist der unteren Wasserbehörde unverzüglich mitzuteilen. Das weitere Vorgehen ist mit der Behörde abzustimmen. Bei Außerbetriebnahme der Erdwärmesonde ist die Wärmeträgerflüssigkeit ebenfalls aus dem Sondenkreislauf zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Sonde ist vollständig mit dauerhaftem Material zu verpressen. Die ordnungsgemäße Stilllegung ist der unteren Wasserbehörde mitzuteilen. 8 Ansprechpartner und Internet-Adressen für weitere Informationen Landesamt für Geologie und Bergbau Emy-Roeder-Straße 5; Mainz-Hechtsheim Tel.: (06131) ; Fax: (06131) oder -124; office@lgb-rlp.de Internet: Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz Abteilung 7 Wasserwirtschaft Kaiser-Friedrich-Straße 7; Mainz Tel.: (06131) ; Fax: (06131) ; poststelle@luwg.rlp.de Internet: Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 1; Mainz Tel.: (06131) 16-0; Fax: (06131) ; Poststelle@mufv.rlp.de Internet: und Internet-Adressen:

21 21 9 Literaturverzeichnis [1] Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg (Hrsg.) (1998): Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden. Stuttgart. [2] Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk (RWE) (1996): Informationen zur Wärmepumpeninstallation. 5. Auflage. Essen. [3] Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz (1996): Schreiben vom , Az.: Mainz. [4] Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 1996 (BGBl. I S zuletzt geändert durch Artikel 3 Gesetz vom 25. August 1998 (BGBl. I S. 2455) [5] Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (Hrsg.) (1980): Grundlagen zur Beurteilung des Einsatzes von Wärmepumpen aus wasserwirtschaftlicher Sicht. Essen. [6] Landesamt für Wasserwirtschaft Rheinland-Pfalz (Hrsg.) (1989): Grundwasserbeschaffenheit, Grundwasserlandschaften, Grundmessnetz. Mainz. [7] Landeswassergesetz von Rheinland-Pfalz (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 1990 (GVBl. S. 245) zuletzt geändert durch Artikel 7 Gesetz vom 9. November 1999 (GVBl. S. 407) [8] Kommentar zum Landeswassergesetz von RDir Fritz Beile (1987). Kommunalund Schul-Verlag KG A. Heinig. Wiesbaden. [9] Verein Deutscher Ingenieure (VDI) (Hrsg.) (2000): Thermische Nutzung des Untergrundes. Richtlinie 4640, Blatt 1. Düsseldorf. [10] Verein Deutscher Ingenieure (VDI) (Hrsg.) (2001): Thermische Nutzung des Untergrundes Erdgekoppelte Wärmepumpenanlagen. Richtlinie 4640, Blatt 2. Düsseldorf. [11] Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.v. (DVGW) (Hrsg.) (2005): Verfahren für die Erteilung der DVGW-Bescheinigung für Bohr- und Brunnenbauunternehmen. Technische Regel. Arbeitsblatt W 120. Bonn. [12] Gesetz über die Durchforstung des Reichsgebietes nach nutzbaren Lagerstätten (Lagerstättengesetz) vom 4. Dezember 1934 (RGBl. I S. 1223) geändert durch Artikel 189 Gesetz vom 14. Dezember 1974 (BGBl I S. 469) [13] Deutsches Institut für Normung e.v. (Hrsg.) (1987): DIN 4022, Teil 1 und 2 Benennen und Beschreiben von Boden und Fels. Berlin. [14] Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe VwVwS vom 17. Mai 1999 (BAnz. vom. 29. Mai 1999, Nr. 98 a) [15] Bundesberggesetz (BBergG) v. 13. August 1980, i. d. F. v. 24. August 2004

22 22 [16] Geothermische Vereinigung e.v. (Hrsg.) (2004): Die neue Rolle der Geothermie. Tagungsband zum Symposium am November 2004 in Landau in der Pfalz. Geeste. [17] Merkblatt Bohrungen des LGB [18] UVP-Gesetz zur Umsetzung der EU-UVP-Richtlinie i. d. F. v (BGBl I 05, 1757) und LWG Rheinland-Pfalz, 114 ff. [19] Informationen zum Gütesiegel:

23

24

1. Was sind Erdwärmesonden?

1. Was sind Erdwärmesonden? 1. Was sind Erdwärmesonden? 1.1 Abgrenzung zu anderen Verfahren zur Erdwärmenutzung Technische Verfahren zur Erdwärmenutzung orientieren sich am zu nutzenden geothermischen System. Abbildung 1 gibt einen

Mehr

Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden

Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Impressum Herausgeber: Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz

Mehr

Hydrogeologische Beurteilung von Erdwärmesonden. Anforderungen an Erdwärmesonden

Hydrogeologische Beurteilung von Erdwärmesonden. Anforderungen an Erdwärmesonden Hydrogeologische Beurteilung von Erdwärmesonden I Grundlagen der hydrogeologischen Beurteilung Begriffsdefinition Kriterien der Standortbeurteilung Voraussetzungen für eine großflächige Beurteilung II

Mehr

Erdwärmenutzung in Wasserschutzgebieten Eine Betrachtung aus wasserwirtschaftlicher Sicht -

Erdwärmenutzung in Wasserschutzgebieten Eine Betrachtung aus wasserwirtschaftlicher Sicht - Erdwärmenutzung in Wasserschutzgebieten Eine Betrachtung aus wasserwirtschaftlicher Sicht - 1. Einleitung Die Erdwärmenutzung in Baden-Württemberg hat in den letzten Jahren rasant zugenommen. Bis Anfang

Mehr

Erdwärmesonden rmesonden im Einklang mit wasserwirtschaftlichen Aspekten? - Zertifizierung von Bohrunternehmen für f Erdwärmesondenbohrungen

Erdwärmesonden rmesonden im Einklang mit wasserwirtschaftlichen Aspekten? - Zertifizierung von Bohrunternehmen für f Erdwärmesondenbohrungen Erdwärmesonden rmesonden im Einklang mit wasserwirtschaftlichen Aspekten? - Zertifizierung von Bohrunternehmen für f Erdwärmesondenbohrungen rmesondenbohrungen Dr. Simone Walker-Hertkorn Vorstandsmitglied

Mehr

Genehmigungspraxis aus Sicht einer Unteren Wasserbehörde, hier: UWB Frankfurt am Main

Genehmigungspraxis aus Sicht einer Unteren Wasserbehörde, hier: UWB Frankfurt am Main Genehmigungspraxis aus Sicht einer Unteren Wasserbehörde, hier: UWB Frankfurt am Main Karin Schwarz, Umweltamt Frankfurt am Main, Galvanistr. 28, 60486 Frankfurt am Main, karin.schwarz@stadt-frankfurt.de

Mehr

Erdwärmenutzung in NRW

Erdwärmenutzung in NRW Erdwärmenutzung in NRW Standortbewertung zu dem Einbau und den Betrieb von Erdwärmesonden Dipl.-Geol. Ingo Schäfer Geologischer Dienst NRW LFU Bayern Oberflächennahe Erdwärmenutzung Kollektoren Brunnen

Mehr

Merkblatt: Stand 05/2015

Merkblatt: Stand 05/2015 Merkblatt: Stand 05/2015 Unterlagen für einen Erlaubnisantrag gem. 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auf Grundwasserbenutzung gem. 9 Abs. 2 Nr. 2 WHG durch Erdwärme-/Erdkältenutzung mittels Erdwärmesonden

Mehr

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme durch

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme durch Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Gewässerschutz - als Wasserbehörde - -U 1214- Billstr. 84 20539 Hamburg Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Nutzung

Mehr

Bohranzeige zur Errichtung und Nutzung einer Erdwärmesondenanlage nach 7 des Landeswassergesetzes für Schleswig-Holstein

Bohranzeige zur Errichtung und Nutzung einer Erdwärmesondenanlage nach 7 des Landeswassergesetzes für Schleswig-Holstein Ort / Datum Antragsteller Kreis Rendsburg-Eckernförde Fachbereich Planen, Bauen und Umwelt Untere Wasserbehörde Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg Bohranzeige zur Errichtung und Nutzung einer Erdwärmesondenanlage

Mehr

leitfaden zur Nutzung von oberflächennaher Geothermie mit Erdwärmesonden

leitfaden zur Nutzung von oberflächennaher Geothermie mit Erdwärmesonden MINISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, ERNÄHRUNG, WEINBAU UND FORSTEN leitfaden zur Nutzung von oberflächennaher Geothermie mit Erdwärmesonden Grundwasserschutz Standortbeurteilung Wasserrechtliche Erlaubnis

Mehr

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme durch

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme durch Behörde für Umwelt und Energie Amt für Umweltschutz Wasserwirtschaft - als Wasserbehörde - -U 12- Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Nutzung

Mehr

Geothermie als Wärmequelle für Wärmepumpen

Geothermie als Wärmequelle für Wärmepumpen Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Geothermie als Wärmequelle für Wärmepumpen Leitfaden für Bauherren, Planer und Bohrunternehmen Die Wärmepumpentechnik ist eine effektive Möglichkeit zur Energieeinsparung

Mehr

Anzeige / Antrag zur Errichtung einer Erdwärmesonden-Anlage

Anzeige / Antrag zur Errichtung einer Erdwärmesonden-Anlage Anzeige / Antrag zur Errichtung einer Erdwärmesonden-Anlage Anschrift der Behörde Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Landratsamt Ilm-Kreis Untere Wasserbehörde Ritterstraße 14 99310 Arnstadt 1.

Mehr

Fachgespräch Erdwärmenutzung Idstein 17. August 2011

Fachgespräch Erdwärmenutzung Idstein 17. August 2011 Fachgespräch Erdwärmenutzung Idstein 17. August 2011 TÜV Hessen, Darmstadt Peter Nischwitz, 06151/600-604 www.tuev-hessen.de TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH l TÜV SÜD AG / Land Hessen IS-17.08.2011

Mehr

ich beabsichtige, eine Bohrung bzw. Bohrungen für Erdwärmesonden vorzunehmen.

ich beabsichtige, eine Bohrung bzw. Bohrungen für Erdwärmesonden vorzunehmen. Name, Vorname (Bauherr): Straße: PLZ und Wohnort: Telefon/Fax: email: Stadt Würzburg Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz Karmelitenstr. 20 97070 Würzburg Bohranzeige für Erdwärmesonden Anlagen Sehr geehrte

Mehr

Einfluss der Geologie auf die Nutzung der Erdwärme sowie genehmigungsrechtliche Fragen

Einfluss der Geologie auf die Nutzung der Erdwärme sowie genehmigungsrechtliche Fragen Einfluss der Geologie auf die Nutzung der Erdwärme sowie genehmigungsrechtliche Fragen Heizen mit Erdwärme Vortrag bei der IHK Trier / hwk Trier am 10. Oktober 2006 Obergeologierat R. Poppe Einleitung

Mehr

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Nutzung von Erdwärme mittels Erdwärmesonden

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Nutzung von Erdwärme mittels Erdwärmesonden Kreisverwaltung Unna Fachbereich Natur und Umwelt Sachgebiet Wasser und Boden Platanenallee 16 59425 Unna DER LANDRAT Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß 8 Wasserhaushaltsgesetz

Mehr

Veröffentlicht am 25. März 2010 im Staatsanzeiger für das Land Hessen S. 1150

Veröffentlicht am 25. März 2010 im Staatsanzeiger für das Land Hessen S. 1150 Anforderungen des Gewässerschutzes an Erdwärmesonden 1 Veröffentlicht am 25. März 2010 im Staatsanzeiger für das Land Hessen S. 1150 Erdwärmesonden sind eine wichtige Möglichkeit, Primärenergie einzusparen.

Mehr

Rechtliche Aspekte der Erdgaserkundung und -förderung. RA Per Seeliger

Rechtliche Aspekte der Erdgaserkundung und -förderung. RA Per Seeliger Rechtliche Aspekte der Erdgaserkundung und -förderung RA Per Seeliger Agenda Wasserrechtlich relevante Tätigkeiten: Einbringen von Stoffen Einleiten und Zutagefördern von Flüssigkeiten Einleiten von Frackflüssigkeiten

Mehr

Anforderungen des Gewässerschutzes an Erdwärmesonden 1

Anforderungen des Gewässerschutzes an Erdwärmesonden 1 Anforderungen des Gewässerschutzes an Erdwärmesonden 1 Erdwärmesonden sind eine wichtige Möglichkeit, Primärenergie einzusparen. Allerdings entziehen sie dem Boden und dem Grundwasser Wärme oder erwärmen

Mehr

Stand der Erdwärmenutzung in Hessen. Fachgespräch Erdwärmenutzung in Hessen, 16. September 2015, Idstein

Stand der Erdwärmenutzung in Hessen. Fachgespräch Erdwärmenutzung in Hessen, 16. September 2015, Idstein Stand der Erdwärmenutzung in Hessen 1 Genehmigte Erdwärmesonden-Anlagen in Hessen pro Jahr 1400 1200 Gesamtzahl der genehmigten EWS-Anlagen = 7.950 (soweit HLUG mitgeteilt, Stand: 15. September 2015) 1000

Mehr

Geothermische Standortbeurteilung

Geothermische Standortbeurteilung Geothermische Standortbeurteilung Möglichkeiten zur Nutzung von oberflächennaher Geothermie BV Baugebiet Drei Eichen VI in 88339 Bad Waldsee - Reute Aktenzeichen: AZ 16 09 069 Auftraggeber: Bearbeitung:

Mehr

Einzelfallprüfung großer und kleiner EWS-Anlagen im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen in Wasserschutzgebieten

Einzelfallprüfung großer und kleiner EWS-Anlagen im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen in Wasserschutzgebieten Einzelfallprüfung großer und kleiner EWS-Anlagen im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen in Wasserschutzgebieten 1 8 Monate! EWS-Anlagen in Hessen: Stand und Trend - Jährlich genehmigte Anlagen 1999-2014 -

Mehr

Merkblatt über Anforderungen des Gewässerschutzes an geothermische Anlagen

Merkblatt über Anforderungen des Gewässerschutzes an geothermische Anlagen des Landes Brandenburg Postfach 601150 14411 Potsdam Merkblatt über Anforderungen des Gewässerschutzes an geothermische Anlagen 1. Vorbemerkung / Geltungsbereich Die Errichtung von Anlagen der oberflächennahen

Mehr

Teil A Bohr- und Nutzungsanzeige für Erdwärmesonden nach Art. 34 BayWG Auszufüllen vom Bohrunternehmer

Teil A Bohr- und Nutzungsanzeige für Erdwärmesonden nach Art. 34 BayWG Auszufüllen vom Bohrunternehmer An Absender Stadt Würzburg - Umweltamt - Rückermainstr. 2 97070 Würzburg Teil A Bohr- und Nutzungsanzeige für Erdwärmesonden nach Art. 34 BayWG Auszufüllen vom Bohrunternehmer (Hinweis: Diese Anzeige ist

Mehr

Anträge zur Gewässerbenutzung

Anträge zur Gewässerbenutzung Anträge zur Gewässerbenutzung Erlaubnis und Bewilligung zur Grundwasserentnahme für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb über 2000 m 3 /a sowie zur Entwässerung von Flächen über 1000 m² 49 ThürWG i.v. m.

Mehr

7 Umweltamt - Untere Wasserbehörde - Brückstraße Dortmund

7 Umweltamt - Untere Wasserbehörde - Brückstraße Dortmund 7 Umweltamt - Untere Wasserbehörde - Brückstraße 45-44122 Dortmund Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Gewässerbenutzung durch Wärmeentzug mittels einer Wärmepumpe Für die folgende

Mehr

Teil A An (3 Ausfertigungen) Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Prof.-Max-Lange-Platz Bad Tölz

Teil A An (3 Ausfertigungen) Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Prof.-Max-Lange-Platz Bad Tölz - 1 - An (3 Ausfertigungen) Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Prof.-Max-Lange-Platz 1-7 83646 Bad Tölz Landratsamt Landsberg a. Lech Von-Kühlmann-Straße 15 86884 Landsberg am Lech Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Mehr

Anlagenbezogener Gewässerschutz 11

Anlagenbezogener Gewässerschutz 11 Anlagenbezogener Gewässerschutz 11 Niedersächsisches Landesamt für Ökologie Aus der Praxis für die Praxis Anforderungen an Erdwärmepumpen außerhalb von Schutzgebieten 1 Herausgeber: Niedersächsisches Landesamt

Mehr

Geothermische Brunnenanlagen

Geothermische Brunnenanlagen Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Geothermische Brunnenanlagen Genehmigungsrechtliche Grundlagen - Wasserrecht - 1 ... alles schon mal da gewesen Beschreibung des aus damaliger Sicht enormen

Mehr

1. Fachtagung. Geothermie Energie für die Zukunft? Genehmigungsverfahren Bundesberggesetz

1. Fachtagung. Geothermie Energie für die Zukunft? Genehmigungsverfahren Bundesberggesetz 1. Fachtagung Geothermie Energie für die Zukunft? Genehmigungsverfahren Bundesberggesetz Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Bergbehörde rde für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg

Mehr

Bewässerungstag Landwirtschaft Erlaubnisverfahren im Wasserrecht für die Bewässerung

Bewässerungstag Landwirtschaft Erlaubnisverfahren im Wasserrecht für die Bewässerung Bewässerungstag Landwirtschaft 11.02.2014 Erlaubnisverfahren im Wasserrecht für die Bewässerung Amt für Umwelt und Arbeitsschutz Frau Käfer 11.2.2014 Entnahmen aus Grundwasser und Oberirdischen Gewässern

Mehr

Wasserwirtschaftliche Anforderungen bei der Errichtung von Erdwärmesonden in Bayern

Wasserwirtschaftliche Anforderungen bei der Errichtung von Erdwärmesonden in Bayern Wasserwirtschaftliche Anforderungen bei der Errichtung von Erdwärmesonden in Bayern Carla Landgraf, LfU Referat 93 "Grundwasserbewirtschaftung und Trinkwasserschutz" Idstein 18.09.2012 Fachgespräch Erdwärmenutzung

Mehr

Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden UMWELTMINISTERIUM

Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden UMWELTMINISTERIUM Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden UMWELTMINISTERIUM Inhaltsübersicht. SEITE 5 VORWORT 6 KAPITEL 1: EINFÜHRUNG 7 KAPITEL 2: WAS SIND ERDWÄRMESONDEN? 2.1 Übersicht zu Verfahren der Erdwärmenutzung

Mehr

Antrag. Kreisverwaltung Unna Fachbereich Natur und Umwelt Sachgebiet Wasser und Boden Platanenallee Unna DER LANDRAT

Antrag. Kreisverwaltung Unna Fachbereich Natur und Umwelt Sachgebiet Wasser und Boden Platanenallee Unna DER LANDRAT Kreisverwaltung Unna Fachbereich Natur und Umwelt Sachgebiet Wasser und Boden Platanenallee 16 59425 Unna DER LANDRAT Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß 8 Wasserhaushaltsgesetz

Mehr

Freier Bergschatz Erdwärme was bedeutet dies für die Kalte Nahwärme?

Freier Bergschatz Erdwärme was bedeutet dies für die Kalte Nahwärme? 12. Gebäudeenergietag am 3. Mai 2017 in TSB Freier Bergschatz Erdwärme was bedeutet dies für die Kalte Nahwärme? http://t2.ftcdn.net/jpg/00/09/50/71/400_f_9507101 _dcoh8qjwetln36qmuq2kv9uc942abms4.jpg

Mehr

Anzeige eines Erdaufschlusses gemäß 56 BbgWG für die Nutzung von Erdwärme durch horizontale Erdwärmekollektoren

Anzeige eines Erdaufschlusses gemäß 56 BbgWG für die Nutzung von Erdwärme durch horizontale Erdwärmekollektoren Hinweise zum Ausfüllen dieses Formulars: An die untere Wasserbehörde des Landkreises/ der kreisfreien Stadt: Die ausgepunkteten Stellen können handschriftlich (bitte in Blockschrift und gut leserlich)

Mehr

Erdwärme. einer wasserrechtliche Erlaubnis gem. 8, 9, 10, 11 und 13 Wasserhaushalts-gesetz

Erdwärme. einer wasserrechtliche Erlaubnis gem. 8, 9, 10, 11 und 13 Wasserhaushalts-gesetz Juli 2016 Stadt Duisburg Der Oberbürgermeister Amt für Umwelt und Grün Untere Wasserbehörde Friedrich-Wilhelm-Straße 96 47049 Duisburg Erdwärme Antrag auf (zutreffendes bitte ankreuzen): Erteilung Änderung

Mehr

MERKBLATT. Brunnen zur Gartenbewässerung

MERKBLATT. Brunnen zur Gartenbewässerung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Planen Bauen Wohnen Natur Verkehr MERKBLATT Brunnen zur Gartenbewässerung (Foto: A. Limberg) Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Stand: Februar

Mehr

HANDLUNGSLEITFADEN. zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie. in Ditzingen mit seinen Teilorten Heimerdingen, Schöckingen, Hirschlanden

HANDLUNGSLEITFADEN. zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie. in Ditzingen mit seinen Teilorten Heimerdingen, Schöckingen, Hirschlanden HANDLUNGSLEITFADEN zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie in Ditzingen mit seinen Teilorten Heimerdingen, Schöckingen, Hirschlanden 81 Impressum Herausgeber: Bearbeitung: Entwurf und Druck: Stadt

Mehr

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme durch vertikale Erdwärmesonden

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme durch vertikale Erdwärmesonden Absender: (Adresse, Tel., Fax, E-Mail) An: Landkreis Märkisch-Oderland Untere Wasserbehörde Puschkinplatz 12 15306 Seelow Hinweise zum Ausfüllen dieses Formulars: Die ausgepunkteten Stellen können handschriftlich

Mehr

Oberflächennahe Geothermie und die Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt

Oberflächennahe Geothermie und die Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt Oberflächennahe Geothermie und die Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt Auswirkungen des Grundwassers auf die Oberflächennahe Geothermie 24.10.2012 BWK Tagung Wernigerode 1 Oberflächennahe Erdwärme

Mehr

M e r k b l a t t. für Beteiligte in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren / Verfahren auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis

M e r k b l a t t. für Beteiligte in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren / Verfahren auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (Stand: 11/2012) Sachgebiet 54.2 Wasserversorgung Wasserschutzgebiete und Grundwasserschutz M e r k b l a t t für Beteiligte in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren / Verfahren auf Erteilung einer gehobenen

Mehr

Das Wasserhaushaltsgesetz vor der Fracking-Novelle

Das Wasserhaushaltsgesetz vor der Fracking-Novelle Das Wasserhaushaltsgesetz vor der Fracking-Novelle Dr. Frank Hofmann Referatsleiter Recht der Wasserwirtschaft Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 28. Wasserwirtschaftlicher

Mehr

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme durch vertikale Erdwärmesonden

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme durch vertikale Erdwärmesonden Hinweise zum Ausfüllen dieses Formulars: Die ausgepunkteten Stellen können handschriftlich (bitte in Blockschrift und gut leserlich) ausgefüllt werden. Bei den Kästchen Zutreffendes bitte ankreuzen. An

Mehr

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme durch vertikale Erdwärmesonden

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme durch vertikale Erdwärmesonden Hinweise zum Ausfüllen dieses Formulars: An die untere Wasserbehörde des Landkreises/ der kreisfreien Stadt: Die ausgepunkteten Stellen können handschriftlich (bitte in Blockschrift und gut leserlich)

Mehr

Merkblatt Eignungsfeststellungsverfahren für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Merkblatt Eignungsfeststellungsverfahren für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Kreis Lippe. Der Landrat Fachgebiet 4.3 Wasser-, Abfallwirtschaft, Immissions- u. Bodenschutz Herr Ahlborn fon 05231 626580 fax 05231 630118320 e-mail P.Ahlborn@Lippe.de Merkblatt Eignungsfeststellungsverfahren

Mehr

Energie-Apéro Nr. 65 Hochschule für Technik und Wirtschaft in Chur. 8. September 2010

Energie-Apéro Nr. 65 Hochschule für Technik und Wirtschaft in Chur. 8. September 2010 Bewilligungsverfahren für Wärmepumpen Energie-Apéro Nr. 65 Hochschule für Technik und Wirtschaft in Chur 8. September 2010 Amt für Natur und Umwelt Graubünden, Rolf Brot Inhaltsübersicht ANU GR Wärmenutzung

Mehr

Anzeige / Antrag zur Errichtung einer Anlage zur Nutzung oberflächennaher Geothermie

Anzeige / Antrag zur Errichtung einer Anlage zur Nutzung oberflächennaher Geothermie Anzeige / Antrag zur Errichtung einer Anlage zur Nutzung oberflächennaher Geothermie Anschrift der Behörde Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen 1. Absender 2. Vorhaben Anzeige der Errichtung einer

Mehr

Anforderungen an die Benutzung von Gewässern

Anforderungen an die Benutzung von Gewässern Anforderungen an die Benutzung von Gewässern 4-1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts Bekanntmachung der Neufassung vom 31. Juli 2009, zuletzt geändert am 04. August 2016 (BGBl. I Nr. 40, S. 1972) 4-2

Mehr

Geologischer Hintergrund als Entscheidungsgrundlage

Geologischer Hintergrund als Entscheidungsgrundlage Geologischer Hintergrund als Entscheidungsgrundlage des gültigen für ein Verwaltungsverfahrens zum Standort von Erdwärmenutzungen (oberflächennahe Geothermie) findet die Erdwärmenutzung ausschließlich

Mehr

Ablauf einer Bohrung und Einbau von Erdwärmesonden

Ablauf einer Bohrung und Einbau von Erdwärmesonden Ablauf einer Bohrung und Einbau von Erdwärmesonden Dipl.-Geogr. Markus Börst Bauleiter für Erdwärmesonden-Anlagen Geologie und spezifische Entzugsleistung Planung erfolgt mit Hilfe geowissenschaftlicher

Mehr

M E R K B L A T T E R D W Ä R M E N U T Z U N G

M E R K B L A T T E R D W Ä R M E N U T Z U N G Stadt Salzgitter Fachgebiet Umwelt März 2011 M E R K B L A T T E R D W Ä R M E N U T Z U N G In der heutigen Zeit beschäftigen sich viele Menschen mit dem Thema Energieversorgung. Neben dem sich abzeichnenden

Mehr

1.Projektverantwortung Einsender 1.2. Bauherr. Landratsamt Ortenaukreis Amt für Umweltschutz Postfach Offenburg

1.Projektverantwortung Einsender 1.2. Bauherr. Landratsamt Ortenaukreis Amt für Umweltschutz Postfach Offenburg Landratsamt Ortenaukreis Amt für Umweltschutz Postfach 1960 77609 Offenburg Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach 108 WG Baden- Württemberg zur Grundwasserbenutzung zum Betrieb einer

Mehr

Zertifizierung von Fachunternehmen nach DVGW-Arbeitsblatt W Dezember für die Bereiche Bohrtechnik, Brunnenbau und Brunnenregenerierung

Zertifizierung von Fachunternehmen nach DVGW-Arbeitsblatt W Dezember für die Bereiche Bohrtechnik, Brunnenbau und Brunnenregenerierung Zertifizierung von Fachunternehmen nach DVGW-Arbeitsblatt W 120 - Dezember 2005 - für die Bereiche Bohrtechnik, Brunnenbau und Brunnenregenerierung 1 Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.v.

Mehr

HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ

HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ Nr. 17 Staatsanzeiger für das Land Hessen 21. April 2014 Seite 383 340 HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ Anforderungen des Gewässerschutzes an Erdwärmesonden

Mehr

Hinweise zu Anträgen für Bauwasserhaltungen nach Art. 70 BayWG

Hinweise zu Anträgen für Bauwasserhaltungen nach Art. 70 BayWG Az: 61/641-2/6 Landratsamt Dachau -Sachgebiet 61- Wasserrecht Weiherweg 16 85221 Dachau Hinweise zu Anträgen für Bauwasserhaltungen nach Art. 70 BayWG Für Bauvorhaben, die in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten

Mehr

Qualitätssicherung bei der Herstellung von Erdwärmesonden

Qualitätssicherung bei der Herstellung von Erdwärmesonden Qualitätssicherung bei der Herstellung von Erdwärmesonden Bohrloch- / Ringraumverpressung Vorbemerkung: Das vorliegende Arbeitspapier soll exemplarisch einige Vor- und Nachteile verschiedener Verpress-

Mehr

1.Projektverantwortung

1.Projektverantwortung Landratsamt Ortenaukreis Amt für Umweltschutz Postfach 1960 77609 Offenburg Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach 8 und 9 WHG zur Grundwassernutzung zum Betrieb einer Kühlanlage bzw.

Mehr

Geothermie, Grundwasserschutz und weitere Nutzungen

Geothermie, Grundwasserschutz und weitere Nutzungen Geothermie, Grundwasserschutz und weitere Nutzungen Johann-Gerhard Fritsche & Matthias Kracht Hessisches Landesamt für f r Umwelt Geologie, Wiesbaden Themen: Johann-Gerhard Fritsche & Matthias Kracht:

Mehr

Mai 2008 Geothermie Projekte und Potenziale am Beispiel Schleswig-Holstein

Mai 2008 Geothermie Projekte und Potenziale am Beispiel Schleswig-Holstein 29. - 31. Mai 2008 Geothermie Projekte und Potenziale am Beispiel Schleswig-Holstein Claudia Thomsen Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LANU) Geothermie Projekte und Potenziale

Mehr

Vorhabensträger Erreichbarkeit: Beauftragte Bohrfirma: Das Grundstück liegt in einem Wasserschutzgebiet: ja nein für Trinkwassergewinnung Heilquellen

Vorhabensträger Erreichbarkeit: Beauftragte Bohrfirma: Das Grundstück liegt in einem Wasserschutzgebiet: ja nein für Trinkwassergewinnung Heilquellen 1 Anzeige nach 49 WHG i. V. mit Art. 30 BayWG des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) für Bohrungen und Bodenaufschlüsse, die nur das erste, nicht gespannte Grundwasservorkommen erschließen Anlagen: Lageplan

Mehr

MERKBLATT. Brunnen zur Gartenbewässerung

MERKBLATT. Brunnen zur Gartenbewässerung Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz MERKBLATT Brunnen zur Gartenbewässerung (Foto: A. Limberg) Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Stand: April 2017 - II D 3 - Brückenstraße

Mehr

Oberflächennahe Geothermie im Saarland - Grundlagen, Stand und Perspektiven

Oberflächennahe Geothermie im Saarland - Grundlagen, Stand und Perspektiven Oberflächennahe Geothermie im Saarland - Grundlagen, Stand und Perspektiven Tagung Geothermie - Energie der Zukunft auch für das Saarland am 4. März 2009 im Zentrum für Biodokumentation in Landsweiler-Reden

Mehr

Vollzug des Bundesberggesetzes und der Wassergesetze

Vollzug des Bundesberggesetzes und der Wassergesetze Vollzug des Bundesberggesetzes und der Wassergesetze Vollzug des Bundesberggesetzes und der Wassergesetze AllMBl. 1998 S. 775 StAnz. 1998 Nr. 40 Inhaltsverzeichnis 7531-U Vollzug des Bundesberggesetzes

Mehr

Das Wasserbuch. Regierungspräsidium Darmstadt

Das Wasserbuch. Regierungspräsidium Darmstadt Das Wasserbuch ist ein Verzeichnis aller bestehenden Wasserrechte für Grund- und Oberflächenwasser und gibt Auskunft über Art und Umfang der Wasserrechte. Eingetragen wird u. a. das (flurstücks-)genaue

Mehr

Positionspapier Geothermie

Positionspapier Geothermie 1. Grundlagen 1.1. Allgemeines Im Interesse des Klimaschutzes und zur Schonung fossiler Energien gewinnen erneuerbare Energien, inklusive der Erdwärme, für die Energieversorgung zunehmend an Bedeutung.

Mehr

Antrag für den Betrieb einer Wärmepumpe (nach 8, 9, 10 und 11 Wasserhaushaltsgesetz WHG)

Antrag für den Betrieb einer Wärmepumpe (nach 8, 9, 10 und 11 Wasserhaushaltsgesetz WHG) Antragsteller/in: Name Vorname E-Mail: Straße, Hausnummer Telefon Telefax PLZ, Wohnort Rheinisch-Bergischer Kreis Der Landrat Amt für Umweltschutz Am Rübezahlwald 7 51469 Bergisch Gladbach Antrag für den

Mehr

Ablauf eines Geothermie- Bauvorhabens

Ablauf eines Geothermie- Bauvorhabens Ablauf eines Geothermie- Bauvorhabens Dipl.-Geogr. Markus Börst Bauleiter für Erdwärmesonden-Anlagen Geologie und spezifische Entzugsleistung Planung erfolgt mit Hilfe geowissenschaftlicher Daten: (Quelle:

Mehr

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Trinkwasserschutzgebiete

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Trinkwasserschutzgebiete Trinkwasserschutzgebiete Grundlagen der hydrogeologischen Abgrenzung von Wasserschutzgebieten (DVGW-Regelwerk W 101) Dr. Dieter Kämmerer, 29.08.2013 DVGW Regelwerk W 101 wird in fast allen Bundesländern

Mehr

Workshop "Oberflächennahe Geothermie" Lennestadt Rechtliche Grundlagen, Wasserrecht, Bergrecht Thomas Resch Dipl.-Ing. Versorgungstechnik

Workshop Oberflächennahe Geothermie Lennestadt Rechtliche Grundlagen, Wasserrecht, Bergrecht Thomas Resch Dipl.-Ing. Versorgungstechnik Workshop "Oberflächennahe Geothermie" Lennestadt 28.01.2010 Rechtliche Grundlagen, Wasserrecht, Bergrecht Thomas Resch Dipl.-Ing. Versorgungstechnik Aus dem Inhalt Einführung in die Erdwärmetechnik rmetechnik

Mehr

Häufige bei der Abnahme nach Art. 61 BayWG festgestellte Mängel und deren Auswirkungen

Häufige bei der Abnahme nach Art. 61 BayWG festgestellte Mängel und deren Auswirkungen Häufige bei der Abnahme nach Art. 61 BayWG festgestellte Mängel und deren Auswirkungen Vorgehensweise Grundwasserwärmepumpen < 50 kw 1) Bohranzeige Art. 30 BayWG (Recherche der Grundwasserverhältnisse)

Mehr

Nutzung oberflächennaher Geothermie. Vorläufige Arbeitshilfe zur wasserrechtlichen Beurteilung angezeigter Vorhaben

Nutzung oberflächennaher Geothermie. Vorläufige Arbeitshilfe zur wasserrechtlichen Beurteilung angezeigter Vorhaben Nutzung oberflächennaher Geothermie Vorläufige Arbeitshilfe zur wasserrechtlichen Beurteilung angezeigter Vorhaben Thüringer Landesverwaltungsamt Obere Wasserbehörde Postfach 2249 99403 Weimar Stand: 15.05.08

Mehr

Verwendung von Bodenaushub, angeliefertem Boden und Recycling-Material bei Bauarbeiten im Wasserschutzgebiet

Verwendung von Bodenaushub, angeliefertem Boden und Recycling-Material bei Bauarbeiten im Wasserschutzgebiet Wasserbehörde - Wasserbehörde / II D 1 - Stand: Juli 2017 Hinweisblatt für Antragsteller Verwendung von Bodenaushub, angeliefertem Boden und Recycling-Material bei Bauarbeiten im Wasserschutzgebiet 1.

Mehr

Sicherer Einbau von Erdwärmesonden in artesisch gespannten Aquiferen 3. Norddeutscher Geothermietag Hannover, Thomas Perrefort

Sicherer Einbau von Erdwärmesonden in artesisch gespannten Aquiferen 3. Norddeutscher Geothermietag Hannover, Thomas Perrefort GEOTHERMIE: PLANUNG AUSLEGUNG ERSTELLUNG DOKUMENTATION Sicherer Einbau von Erdwärmesonden in artesisch gespannten Aquiferen 3. Norddeutscher Geothermietag Hannover, 28.10.2010 Thomas Perrefort Sicherer

Mehr

1. Der Betreiber einer Anlage beauftragt eine Sachverständigen-Organisation nach

1. Der Betreiber einer Anlage beauftragt eine Sachverständigen-Organisation nach Information über Aufgaben des s, des Sachverständigen und der Behörde im Zusammenhang mit Prüfungen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gem. 19 i WHG und 12 VAwS Diese Information beschreibt

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Immissionsschutz und Betriebe MERKBLATT für die Außerbetriebnahme von Anlagen zum Lagern und Abfüllen wassergefährdender, brennbarer

Mehr

Schulungspaket Betrieblicher Umweltschutz

Schulungspaket Betrieblicher Umweltschutz Wirksam schulen mit professionellen Unterlagen Bearbeitet von Dr. Olaf Kropp, Dr. Timo Hohmuth, Dr. Peter Neurieder 1. Auflage 2014. Onlineprodukt. ISBN 978 3 8111 8148 9 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft

Mehr

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis nach 8 WHG für die Entnahme von Grundwasser

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis nach 8 WHG für die Entnahme von Grundwasser Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis nach 8 WHG für die Entnahme von Grundwasser Landkreis Aurich Amt für Kreisstraßen, Wasserwirtschaft und Deiche Gewerbestraße 61 26624 Südbrookmerland Eingangsstempel

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln

Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Wasserrechtliche Erlaubnisverfahren gem. 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ff. für die Förderung von Grundwasser auf dem Betriebsgelände der Firma Shell

Mehr

Verordnung. über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11.

Verordnung. über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11. Verordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11. Dezember 1997* 753 1 17 Auf Grund des 112 a des Berliner Wassergesetzes in der

Mehr

Adresse:... Tel... WERKVERTRAG

Adresse:... Tel... WERKVERTRAG Auftraggeber: Datum:... Name:... Adresse:... Tel.... Auftragnehmer:... Ingenieurbüro Dipl.- Ing. Günter Humer GmbH, 4682 Geboltskirchen, Feld 16 Tel.: 07732/4146 Fax DW 22; Mail: office@ib-humer.at; Internet:

Mehr

Bergamt Südbayern Regierung von Oberbayern

Bergamt Südbayern Regierung von Oberbayern Bergamt Südbayern Regierung von Oberbayern Umweltverträglichkeitsprüfung in der Geothermie - Workshop zum Geothermie Kongress Essen - 13. November 2014 1 Praktische Aspekte einer Umweltverträglichkeitsprüfung

Mehr

Überarbeitung des Merkblatts zu den wasserrechtlichen Anforderungen an Anlagen zur Gewinnung oberflächennaher Erdwärme in Nordrhein-Westfalen

Überarbeitung des Merkblatts zu den wasserrechtlichen Anforderungen an Anlagen zur Gewinnung oberflächennaher Erdwärme in Nordrhein-Westfalen Fachgespräch Erdwärmenutzung in Hessen 18.09.2014, Idstein Überarbeitung des Merkblatts zu den wasserrechtlichen Anforderungen an Anlagen zur Gewinnung oberflächennaher Erdwärme in Nordrhein-Westfalen

Mehr

Festsetzung von Wasserschutzgebieten

Festsetzung von Wasserschutzgebieten Regierungspräsidium Gießen Festsetzung von Wasserschutzgebieten Gießen, 10.09.2013 Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 41.1 - Grundwasserschutz/Wasserversorgung Andreas Fuchs Gliederung Bedeutung von

Mehr

Anhang g) Inventar der Trinkwasserfassungen als Grundlage regionaler Planung. Inhalt

Anhang g) Inventar der Trinkwasserfassungen als Grundlage regionaler Planung. Inhalt Anhang g) Inventar der Trinkwasserfassungen als Grundlage regionaler Planungen 22.04.2016 / S.1 Anhang g) Inventar der Trinkwasserfassungen als Grundlage regionaler Planung Ein Beitrag des Bundesamts für

Mehr

Gesetzgebungspaket Fracking Kommentar Bundesverband Geothermie

Gesetzgebungspaket Fracking Kommentar Bundesverband Geothermie Gesetzgebungspaket Fracking Kommentar Bundesverband Geothermie Lutz K. Stahl, Vizepräsident lutz.stahl@geothermie.de Der Bundesverband Geothermie vertritt: 600 Mitglieder Ingenieure, Consultants TG Wärme-

Mehr

auf Errichtung einer Anlage zur Erdwärmenutzung mittels Erdwärmesonde Erdwärmenutzung mittels Erdwärmekollektor Landkreis Stade - Umweltamt -

auf Errichtung einer Anlage zur Erdwärmenutzung mittels Erdwärmesonde Erdwärmenutzung mittels Erdwärmekollektor Landkreis Stade - Umweltamt - A N Z E I G E / A N T R A G auf Errichtung einer Anlage zur Erdwärmenutzung mittels Erdwärmesonde Erdwärmenutzung mittels Erdwärmekollektor Landkreis Stade - Umweltamt - 21677 Stade Eingangsvermerk: Aktenzeichen:

Mehr

Erdwärmenutzung in Berlin

Erdwärmenutzung in Berlin Erdwärmenutzung in Berlin Leitfaden für Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren mit einer Heizleistung bis 30 kw außerhalb von Wasserschutzgebieten 1. Erdwärme Grundsatz Als Erdwärme bezeichnet man die

Mehr

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einbau von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten bzw. aus industriellen Nebenprodukten

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einbau von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten bzw. aus industriellen Nebenprodukten Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einbau von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten bzw. aus industriellen Nebenprodukten Stadt Duisburg Amt für Umwelt und Grün Untere Wasserbehörde

Mehr

Wasserwirtschaftliche und hydrogeologische Aspekte bei der Nutzung des tiefen Untergrundes

Wasserwirtschaftliche und hydrogeologische Aspekte bei der Nutzung des tiefen Untergrundes Wasserwirtschaftliche und hydrogeologische Aspekte bei der Nutzung des tiefen Untergrundes Rechtliche Rahmenbedingungen zur Erteilung einer bergrechtlichen Konzession Wiesbaden, den 28.06.2016 Gliederung

Mehr

Empfehlungen der LAWA

Empfehlungen der LAWA Empfehlungen der LAWA für wasserwirtschaftliche Anforderungen an Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren LAWA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser Herausgeber: Bearbeitung: Bund/Länderarbeitsgemeinschaft

Mehr

Stockwerksbau - Aufbau geologischer Einheiten - Ingo Schäfer Geologischer Dienst NRW

Stockwerksbau - Aufbau geologischer Einheiten - Ingo Schäfer Geologischer Dienst NRW Stockwerksbau - Aufbau geologischer Einheiten - Ingo Schäfer Geologischer Dienst NRW Bau und Betrieb von Erdwärmesonden Jedes geothermische Vorhaben hat Auswirkungen, wobei zu unterscheiden ist zwischen

Mehr

"ABSCHLUSS- BERICHT" "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Reisebusse 2013"

ABSCHLUSS- BERICHT Sozialvorschriften im Straßenverkehr Reisebusse 2013 "ABSCHLUSS- BERICHT" "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Reisebusse 2013" ABSCHLUSSBERICHT Sozialvorschriften im Straßenverkehr Reisebusse 2013 Bearbeitung: Diana Faller Mainz, Januar 2014; überarbeitet

Mehr

Nutzung oberflächennaher Geothermie

Nutzung oberflächennaher Geothermie Nutzung oberflächennaher Geothermie - Arbeitshilfe zur wasserrechtlichen Beurteilung Stand: Mai 2013 Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 440 Wasserwirtschaft Weimarplatz 4 99423 Weimar 28.05.2013 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Umsetzung eines Erdwärmeprojektes - von der Idee zur Realität

Umsetzung eines Erdwärmeprojektes - von der Idee zur Realität Vortrag: Umsetzung eines Erdwärmeprojektes von der Idee zur Realität Einblick in das Genehmigungsverfahren 17. Oktober 2014 1 Umsetzung eines Erdwärmeprojektes - von der Idee zur Realität Einblick in das

Mehr

Bekanntmachung. Die Förderung soll mittels 12 bestehender Tiefbrunnen D 32, D 33, D 35 bis D 39 und D 43 bis D 47 auf den Grundstücken

Bekanntmachung. Die Förderung soll mittels 12 bestehender Tiefbrunnen D 32, D 33, D 35 bis D 39 und D 43 bis D 47 auf den Grundstücken Bekanntmachung Az.: 54.1-1.2-(3.5)-2 Wasserrechtliches gehobenes Erlaubnisverfahren gem. 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Förderung von Grundwasser der Wasserwerk Dirmerzheim GbR am Standort Dirmerzheim

Mehr

Das neue Einstufungsverfahren für Stoffe in Wassergefährdungsklassen

Das neue Einstufungsverfahren für Stoffe in Wassergefährdungsklassen Das neue Einstufungsverfahren für Stoffe in Wassergefährdungsklassen im Rahmen der Informationsveranstaltung 10./11. Oktober 2013 in Berlin Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden

Mehr