Regeln für Arbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel. Bezug: Richtlinie für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz Nr. 5-2

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1 Inhaltsverzeichnis 1. Zweck 2. Anwendungsbereich 3. Begriffe, Abkürzungen, Allgemeines 4. Vorgehensweise 4.1 Freilegen von Starkstrom- und Höchstspannungskabel bis 220 kv 4.2 Mechanischer Schutz und Aufhängungen für Starkstromkabel 4.3 Einsatz von Sauggeräten (Saugbagger) und Pressluftlanze 4.4 Abbrucharbeiten in der Nähe von Starkstromkabeln 4.5 Einsatz von Rammgeräten 4.6 Wiedereinbau von Starkstromkabeln 4.7 Vermessungstätigkeiten / Einmessen von Starkstromkabeln 4.8 Straßeneisen und Tiefenerder 4.9 Demontage von Rohrleitungen und Kabelschutzrohren der Stromversorgung 5. Zuständigkeiten und Verantwortung 6. Besonderheiten auf dem Gelände bei A 727, C 808 und W 210 (Amprion) 7. Anlagen Metadaten zur Nummer: Titel: Revisionsstand: 3.00 vom: Bezug: Richtlinie für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz Nr. 5-2 Autor Prüfer Inkraftsetzer Holger Häuser ESI/ES Wolfgang Korn ESI/ES Norbert Matalla, ESI/ES Änderungsdienst Revision Datum Änderungsindex Überführung KMS 916 in Überarbeitung Überarbeitung Seite 1 von 30

2 1. Zweck Diese Verfahrensanweisung dient als Sicherheitsanweisung für alle Arbeiten im Erdreich, im Bereich von Kabeln bzw. Kabeltrassen der Stromversorgung Ludwigshafen auf dem Werksgelände, einschließlich Kläranlage und Friesenheimer Insel. Sie gilt für alle in diesem Bereich beschäftigten Personen und soll helfen, Stromunfälle zu vermeiden. Seite 2 von 30

3 2. Anwendungsbereich Erdverlegte Kabel stellen bei Arbeiten im Erdreich nicht nur Hindernisse für Bauarbeiten dar, sondern werden oft zur Gefahr für die Beschäftigten. Zur Vermeidung von Unfällen und Sachschäden sind deshalb besondere organisatorische und technische Maßnahmen erforderlich. Diese Regeln gelten daher für alle Arbeiten im Erdreich, speziell auch für Bagger-, Bohr-, Schacht- oder Rammarbeiten. 3. Begriffe, Abkürzungen, Allgemeines Gefahren von unter Spannung stehenden Starkstromkabeln - Im Erdreich sind Starkstromkabel mit Spannungen bis Volt verlegt. - Durch Beschädigung eines unter Spannung stehenden Starkstromkabels entstehen nicht nur Produktionsausfälle, sondern auch schwere Unfälle, oft mit Todesfolge. - Besonders gefährlich können ältere Starkstromkabel mit Korrosionsschäden an Bewehrung und Blei- sowie empfindlichen PVC-Mänteln sein. - Mechanische Beanspruchungen führen zur Beschädigung der Isolation und damit zur Gefährdung von Menschen und Anlagen. - Bei einem Kurzschluss wird el. Energie in Wärmeenergie umgewandelt, wobei Temperaturen von bis zu 5000 C entstehen und selbst Metalle verdampfen. Seite 3 von 30

4 Die Verlegetiefe für erdverlegte Kabel beträgt in der Regel cm von der Straßenoberkante. Abweichende, insbesondere geringere Überdeckungen von cm sowie größere Verlegetiefen sind aus verschiedenen Gründen möglich. Erdverlegte Kabel sind grundsätzlich als unter Spannung stehend zu betrachten und dürfen nicht betreten werden! Maßnahmen vor Beginn von Erdarbeiten Für Erdarbeiten sind die Vorgaben lt. Erlaubnis für Erdarbeiten (Baggerabsprache siehe /de/dt.jsp?setcursor=1_75979) einzuhalten. Maßnahmen zur Freilegung von Kabeln Geräteeinsatz ist nur gemäß den schriftlichen Festlegungen in der Erlaubnis für Erdarbeiten zulässig. In unmittelbarer Nähe von Kabeln dürfen nur Kunststoffschaufeln zum vorsichtigen Freilegen der Kabel in Handaushub verwendet werden. Alternativ / zusätzlich kann mit einem Saugbagger gearbeitet werden (siehe hierzu Voraussetzungen in Kap.4.3). Maßnahmen an freigelegten Kabeln Grundsätzlich dürfen freigelegte Kabel nicht in ihrer Lage verändert werden! Kabel dürfen weder als Stellplatz noch als Aufstiegshilfe benutzt werden und ebenfalls keiner mechanischen Beanspruchung ausgesetzt sein. Für unter Spannung stehende Kabel gilt zusätzlich: Arbeiten an unter Spannung stehenden Kabeln dürfen, außer vom Betreiber selbst, nur von Personen durchgeführt werden, die - für solche Tätigkeiten qualifiziert sind - die Weisungen des Betreibers kennen und diese befolgen - die festgelegte Schutzausrüstung benutzen Seite 4 von 30

5 4. Vorgehensweise Unvermutetes Antreffen von erdverlegten Kabeln Bei unvermutetem Antreffen erdverlegter Kabel sind die Bauarbeiten sofort zu unterbrechen. Die Stelle ist deutlich zu markieren und zu sichern. Der Auftraggeber der Arbeiten und die Stromversorgung sind unverzüglich durch den Aufsichtführenden zu verständigen. Grundsätzlich gilt: Historisch bedingt können Starkstromkabel in Rohren (PVC, HDPE, Stahl) in Fußböden von Gebäuden und befestigten Hofflächen verlegt sein. Um auf die Gefahr durch einbetonierte Kabel hinzuweisen, wurde in diesen Fällen der Beton rot eingefärbt, bzw. Estrich mit roter Farbe gestrichen. Bei der Demontage unbekannter Rohrleitungen ist deshalb davon auszugehen, dass sich unter anderem unter Spannung stehende Starkstromkabel darin befinden können. Die Verfahrensweise hierzu ist in Kapitel 4.9 dieser Sicherheitsanweisung geregelt Suchschlitze Wenn in der Erlaubnis für Erdarbeiten Suchschlitze gefordert werden, muss nach deren Fertigstellung in jedem Fall die Stromversorgung informiert werden. Das Herstellen von Suchschlitzen an Kabeltrassen ermöglicht die örtliche Kontrolle durch die Stromversorgung mit dem Ziel, alle Kabel bzw. die vollständige Trasse in ihrer Breite, sowie die gegebenenfalls vorhandenen verschiedenen Höhenlagen, zu identifizieren. Suchschlitze müssen von Hand bzw. mit Saugbagger (siehe hierzu Kap.4.3) ca. 1m breit und seitlich mindestens 0,5m über das äußerste Kabel hinaus ausgehoben werden. Bezüglich Geräteaushub mit Gerät ab GOK siehe Schnitt auf Seite 10. Die Freigabe für den Geräteeinsatz kann erst dann erfolgen, wenn die Kabel bzw. die Kabeltrasse von der Stromversorgung auf Vollständigkeit geprüft wurden und deren Lage einwandfrei bekannt ist. Seite 5 von 30

6 4.1 Freilegen von Starkstromkabel und Höchstspannungskabel bis 220 kv Für das Freilegen von Starkstromkabeln ist eine schriftliche Erlaubnis für Erdarbeiten erforderlich (siehe Kap. 3). Ist bei Tiefbauarbeiten das Freilegen von 110kV- bzw. 220kV-Kabel, die nicht in Stahlrohr verlegt sind, erforderlich, so müssen diese Kabel aus Sicherheitsgründen abgeschaltet werden. Dauert die Tiefbaumaßnahme länger an, so kann das Kabel nach Anbringen eines entsprechenden mechanischen Schutzes wieder in Betrieb genommen werden. Nach Abschluss der Arbeiten wird bei einer weiteren Freischaltung der mechanische Schutz wieder entfernt und das Kabel ordnungsgemäß eingebaut. Für das Abschalten von Höchstspannungskabeln bedarf es einer möglichst frühen Terminabsprache, da die Freischaltung dieser Kabel mit großem organisatorischen Aufwand verbunden und daher auch nicht jederzeit möglich ist Abdecksteine Vor dem Abnehmen der Abdecksteine ist in jedem Fall die Stromversorgung zu verständigen. Die Freigabe hierzu erfolgt erst, nachdem die Vorgehensweise geklärt ist. Um Beschädigungen zu vermeiden, dürfen nach Abnahme der Kabelabdecksteine keine spitzen und scharfkantigen Werkzeuge eingesetzt werden (auch keine scharfkantigen Schaufeln). Siehe hierzu auch Kapitel 7, Anlage 1. Seite 6 von 30

7 Es sind stumpfe Geräte, wie Kelle oder Kunststoffschaufeln zugelassen, die vorsichtig waagerecht geführt werden müssen. Nach Abnahme der Abdecksteine muss ein anderer mechanischer Schutz angebracht werden. Siehe hierzu auch Kapitel Geräteeinsatz bei Erdarbeiten in der Nähe von Starkstromkabeln Die in den Untergrundplänen dokumentierten Kabeltrassen der Stromversorgung wurden größtenteils aus früheren Planwerken übernommen. Aus diesem Grund kann es zu Abweichungen zwischen der dokumentierten und der tatsächlichen Lage kommen. In der Folge ist bei allen Maßnahmen im Bereich der Starkstromtrassen generell seitlich ein Sicherheitsbereich von mindestens 50 cm einzuhalten, in dem mit dem Vorhandensein von Energieversorgungskabeln gerechnet werden muss. Seite 7 von 30

8 Ausfüllhilfe für den Abschnitt B und C der Erlaubnis für Erdarbeiten: Dieser Sicherheitsbereich, in dem grundsätzlich kein Geräteaushub erlaubt ist (siehe B3), kann durch den Vertreter der Stromversorgung vor Ort auch weiter ausgedehnt werden. Dieser festgelegte Abstand wird in der ERLAUBNIS FÜR ERDARBEITEN unter B1 Maß X eingetragen. In diesem in der ERLAUBNIS FÜR ERDARBEITEN festgelegten Bereich dürfen ohne ausdrückliche Erlaubnis der Stromversorgung kein spitzen oder scharfkantigen Gegenstände für die Erdarbeiten benutzt werden. Zur Lockerung von festem Erdreich dürfen hier nur stumpfe Werkzeuge verwendet werden, die sehr vorsichtig geführt werden müssen (eine schlagende oder rammende Bewegung ist strikt verboten!). Arbeiten in diesem Bereich gelten immer als Arbeiten in der Nähe von Starkstromkabeln. In der Nähe der Trassen ist immer mit unter Spannung stehenden, stromführenden Kabeln zu rechnen, bei deren Beschädigung Lebensgefahr für den dort Arbeitenden besteht. Erst nach Freigabe der Stromversorgung und nachdem das äußerste Kabel bekannt ist, dürfen mit der erforderlichen Vorsicht und nach evtl. Schutz der Kabel auch weitere Werkzeuge eingesetzt werden. Die genannte Freigabe erfolgt schriftlich über die ERLAUBNIS FÜR ERDARBEITEN, indem unter B2 das Maß Y eingetragen wird. In diesem angegebenen Bereich ist immer der Mindestsicherheitsabstand von 50 cm enthalten (siehe Seite 11). Ist das Maß Y größer als 50 cm, kann in dem Bereich zwischen 50 cm und dem angegebenen Maß mit normalem Handaushub gearbeitet werden. Bei einigen wenigen Kabeltrassen bzw. Trassenabschnitten ist deren genaue Lage wegen fehlender oder unklarer Bemaßung in den Ursprungsplänen nicht bekannt. In diesem Fall ist mit Abweichungen größer als 50 cm zu rechnen. Seite 8 von 30

9 Diese Kabeltrassen sind mit folgendem Stempel gekennzeichnet: Trassenverlauf unbekannt. Werden im Bereich näher als 5 m Abstand zu diesen markierten Kabeltrassen Erdarbeiten ausgeführt, so sind im Rahmen der Erlaubnis für Erdarbeiten in jedem Fall die Arbeiten erst dann freizugeben, wenn durch Ausführung von Suchschlitzen die genaue Lage der Trasse festgestellt wurde. Seite 9 von 30

10 Seite 10 von 30

11 Seite 11 von 30

12 4.2 Mechanischer Schutz und Aufhängungen für Starkstromkabel Wegen der Druckempfindlichkeit müssen Starkstromkabel mechanisch geschützt werden. Sobald eine Kabeltrasse freigelegt ist, sind die Kabel mit Kunststoffplatten, PVC-Halbschalen oder einer Schutzschalung zu sichern. Das Bewegen, Hochbinden, Unterbauen oder Abfangen von Starkstromkabeln und Verbindungsmuffen ist nur nach Anweisung und unter Aufsicht der Stromversorgung erlaubt. Dies ist zwingend erforderlich, da je nach Alter und Zustand der Kabel / Verbindungsmuffen eine vorherige Freischaltung erforderlich sein kann. Kabel mit sichtbaren Korrosionsschäden und ältere Verbindungsmuffen müssen vor dem Bewegen freigeschaltet werden. Aufhängungen dürfen ohne vorherige Genehmigung durch die Kabelaufsicht der Stromversorgung nicht verändert werden. Das Betreten aufgehängter Kabel ist verboten! Auffanggerüste müssen bestehen aus: - Peiner oder gleichwertiges Material als Auflager - Holzbalken als Unterlager oder Halterungen - Bänder bzw. Gurte statt Stahlketten als Festlegung Beispiel zum Schutz bzw. zur Aufhängung von Starkstromkabel: Da bei Arbeitsstellen in Baugruben ggfs. mit offener Flamme gearbeitet wird, dürfen keine leicht brennbaren Materialien wie z.b. Holzwolle als Polstermaterial eingebaut werden. Seite 12 von 30

13 Bei Arbeiten mit offener Flamme sind Kabel mit Schweißermatten abzudecken, ebenso ist ein Feuerlöscher bereitzustellen (Feuererlaubnis beachten!). Einzelkabel bzw. mehrere dünne Kabel werden mit roten HDPE-Doppelhalbschalen abgedeckt. Bei Verwendung von Kabelschutz aus Holz darf im Bereich von Kabeln nicht genagelt werden (besser Fertigteile einbauen). Mehrere Starkstromkabel sowie Kabeltrassen werden je nach Arbeitsumfang in Kabelschutzwannen gelegt und mir roten Abdeckplatten mechanisch geschützt. Jede Beschädigung von Starkstromkabeln durch Lösungsmittel und ätzende Flüssigkeiten (Säuren, Laugen, Ammoniak, Aromate etc.) ist verboten. Beispiele für angewandten Kabelschutz: (neu: Ketten durch Bänder ersetzen!) Seite 13 von 30

14 Weitere Beispiele für angewandten Kabelschutz: (neu: Ketten durch Bänder ersetzen!) Seite 14 von 30

15 4.3 Einsatz von Sauggeräten (Saugbagger) u. Pressluftlanze Mit Sauggeräten ist das Freilegen von Starkstromkabeln zulässig. Im direkten Bereich der Kabel und in einem Abstand bis seitlich 50 cm darf im Sinne des vorsichtigen Handaushubes bzw. zum vorsichtigen Freilegen der Kabel ein Saugbagger unter folgenden Voraussetzungen benutzt werden: Der Saugrüssel muss so verlängert sein, dass er mit seiner Kupplung nicht an den Kabeln hängen bleiben kann, Mindestlänge = 1,50m. Er muss aus einem nichtleitendem Material bestehen. Die Spiralbewehrung aus Metall darf nicht blank liegen und muss am Saugende eine Gummilippe haben. Der Saugrüssel darf an seinem Saugende keine scharfen Kanten haben, welche die Kabel beschädigen könnten. Siehe Bild 1 / S.16 Zum Lockern des Erdreiches kann unter folgenden Voraussetzungen eine Pressluftlanze eingesetzt werden: Der vordere Teil der Lanze muss mit einem Kunststoffschutz (nichtleitend) überzogen sein. Siehe Bild 2 / S.16 Der Kunststoffschutz muss vorne mindestens 2 cm überstehen. Die Lanze darf nicht in direktem Kontakt mit Kabeln gebracht werden. Das Hebeln zwischen Kabeln ist ebenfalls verboten. Der Pressluftstrahl darf nicht direkt auf die Kabel gerichtet werden. Verboten in diesem Bereich sind in jedem Fall die Geräte in Bild 3 / S.16. Im direkten Bereich der Kabel und bis zu einem Abstand von 50 cm seitlich zum äußeren Kabel muss zum Schutz der Kabel zwingend mittels Saugrohr mit Gummilippe gearbeitet werden. Das Saugrohr und die Lanze (zum Freilegen mit Pressluft) müssen zum Schutz des Bedieners aus nichtleitendem Material (z.b. Kunststoff) bestehen. Siehe hierzu Schnittzeichnungen auf den Seiten 10 und 11! Seite 15 von 30

16 Bild 1 Bild 4 Bild 2 Diese Geräte sind in jedem Fall verboten! Bild 3 Bild 5 Seite 16 von 30

17 4.4 Abbrucharbeiten in der Nähe von Starkstromkabeln Wegen des hohen Gefährdungspotentials gelten für Arbeiten mit Presslufthämmern in der Nähe von Starkstromkabeln besonders strenge Schutzmaßnahmen: Abbrucharbeiten in Abständen von 1 m von Starkstromkabeln: - Die Kabel müssen vollständig durch Kabelschutzwannen mechanisch geschützt werden. Abbrucharbeiten im Bereich von 1 m bis 50 cm von Starkstromkabeln: - Die Kabel müssen durch 5 mm dicke metallische Tränenblechtafeln geschützt werden. - Die Tränenblechtafeln müssen tiefer als die Kabel ins Erdreich eingebaut werden. - Jede Tafel muss mit dem Warnschild Nr. 1 markiert werden (siehe Anlage 1). Während des Einsatzes von Presslufthämmern muss eine von der Stromversorgung eingewiesene Aufsicht der ausführenden Firma die Arbeiten überwachen und dafür sorgen, dass der vorgegebene Sicherheitsabstand nicht unterschritten wird. Die angeordneten Schutzmaßnahmen sind auf dem Arbeitserlaubnisschein zu ergänzen. Abbrucharbeiten in Abständen < 50 cm von Starkstromkabeln: Maßnahmen wie oben, jedoch zusätzlich: - Während des Geräteeinsatzes müssen die Starkstromkabel freigeschaltet sein! Ausnahmen können durch die Stromversorgung festgelegt werden. - Die ständige Anwesenheit einer Aufsicht der Stromversorgung ist sicherzustellen. Wenn der Arbeitsbereich in Abschnitte geteilt wird, so muss der geschützte und zur Arbeit freigegebene Bereich gegen die ungeschützten Bereiche mit Absperrketten Grenze des Arbeitsbereiches deutlich sichtbar abgegrenzt werden: Siehe Bilder S. 18, oben. Seite 17 von 30

18 4.5 Einsatz von Rammgeräten Der Einsatz von Rammen im Bereich von 5 m beidseits von Starkstrom-Kabeltrassen bedarf der schriftlichen Genehmigung der Stromversorgung. (Eintrag in der Erlaubnis für Erdarbeiten ). Achtung! Beim Einsatz von Vibrations-Rammen besteht die Gefahr, dass in Folge der hochfrequenten Schwingungen (hohe Fliehkräfte) - Schweißnähte von 110 kv Druckrohrkabeln reißen - kristalline Risse in Bleimänteln auftreten - Stauchungen an 110kV Druckrohrkabeln durch Bodensenkungen entstehen Für Rammarbeiten in Abständen von 50 cm bis 2 m von Starkstromkabeln bis einschließlich 20 kv Betriebsspannung gilt: - Zwischen Starkstromkabeltrasse und Spundwand ist ein Entlastungsschlitz von 50 cm Breite bis zur Unterkante der untersten Kabellage auszuheben, damit die Starkstromkabel von den hochfrequenten Schwingungen entlastet werden. Seite 18 von 30

19 Rammarbeiten in Abständen von 50 cm bis 3 m von 110 kv und 220 kv Kabeln - Die Kabel in Kabelschutzwannen legen und mit Steinwolle gut auspolstern. - Mit Tränenblechtafeln abdecken und mit Warnschildern kennzeichnen - Aushub für die Spundwand bis 50 cm unter der Unterkante der untersten Kabellage oder vorbohren mit einer Bohrschnecke zur Auflockerung des Bodens. Erst danach Spundbohlen einsetzen und einrammen. - Während der Ramm- und Zieharbeiten müssen bei Einsatz von Rammen die 110 kv- bzw. 220 kv Kabel freigeschaltet sein. Ausnahmen sind mit der Betriebsleitung der Stromversorgung und der Bauabteilung festzulegen. Rammarbeiten in Abständen < 50 cm von Starkstromkabeln sind verboten! Hier sind andere Arbeitstechniken wie z.b. Bohren oder Dükerbau zu wählen! Seite 19 von 30

20 4.6 Wiedereinbau von Starkstromkabeln - Der Abbau der mechanischen Schutzeinrichtungen und der Aufhängungen sowie das Wiedereinlegen (Wiedereinbau) freigelegter Starkstromkabel ist nur nach Anweisung der Stromversorgung erlaubt. - Kabel dürfen nicht einbetoniert werden! - Zuerst ist die Erde bis zur Nähe der Kabel einzufüllen und gut zu verdichten. - Danach ist das Lehmsandbett einzubringen. - Vor dem Wiedereinbau von zurückgelegten Starkstromkabeln sind die Außenmäntel auf Beschädigung zu überprüfen. - Im Bereich von Starkstromkabeln dürfen zur Vermeidung von Außenmantelbeschädigungen nur Kunststoffschaufeln eingesetzt werden. - Die Kabelabdecksteine müssen die gesamte Kabeltrasse überdecken. Seite 20 von 30

21 4.7 Vermessungstätigkeiten / Einmessen von Starkstromkabeln Für Vermessungstätigkeiten sind folgende Punkte dieser Anweisung zu beachten: Zweck Anwendungsbereich Gefahren von unter Spannung stehenden Starkstromkabeln Mechanischer Schutz und Aufhängungen für Starkstromkabel Straßeneisen und Tiefenerder Anlage 1: Arbeitsmittel und Schutzvorrichtungen Anlage 3: Sicherheitsbelange und Schutzanweisungen für Starkstromkabel Prismenstab nur mit Schutzschuh verwenden (Bild 1) geschützte Metallspitze verboten! Bild 1 Bild 2 Seite 21 von 30

22 4.8 Straßeneisen und Tiefenerder Im Bereich von Starkstromkabeln und -Trassen ist das Einschlagen von Straßeneisen und Tiefenerdern verboten! Kabelbeschädigungen durch Straßeneisen oder Tiefenerder führen zur Gefährdung von Menschen, zu Betriebsstörungen mit Produktionsausfall und oft zu hohen Folgeschäden. Seite 22 von 30

23 4.9 Demontage von Rohrleitungen und Kabelschutzrohren der Stromversorgung Starkstromkabel können in PVC-, HDPE- oder Stahlrohren verlegt sein. Sollen im Bereich einer Baustelle Rohre demontiert werden, so muss zunächst durch die Stromversorgung (aufgrund der Kabelbestandspläne) geprüft werden, ob es sich um eine Rohrleitung bzw. ein Schutzrohr der Stromversorgung handelt. Wenn es sich eindeutig um Rohre mit Zuordnung zur Stromversorgung handelt, ist seitens der Stromversorgung wie folgt vorzugehen: Nach Möglichkeit das / die Rohrende/n freigraben lassen. Falls dies nicht möglich ist: - Rohr Abdichtschelle lose an der Rohrleitung anbringen. - Das Rohr mit einem 3 mm-bohrer und Distanzröhrchen auf max. 5 mm Bohrtiefe anbohren. Achtung! Wenn sich flüssiges oder gasförmiges Medium (110 kv Kabel Stickstoffaustritt) in der Rohrleitung befindet, ist die Bohrung sofort mit der Abdichtschelle abzudichten und die Betriebsleitung zu verständigen. Tritt kein Medium aus, kann größer (15 mm Ø) aufgebohrt und mit einer Taschenlampe geprüft werden, ob das Rohr leer ist. Kann dies nicht eindeutig festgestellt werden, muss zur Kontrolle ein Fenster augeschnitten werden. Erst wenn eindeutig festgestellt ist, dass das Rohr leer ist, darf dieses durchtrennt werden (z.b. mit einer Druckluft-Stichsäge). Seite 23 von 30

24 5. Zuständigkeiten und Verantwortung Liste der benannten Mitarbeiter zur Durchführung von Baggerabsprachen. Folgende Herren sind von der BASF Stromversorgung für das Ausstellen der Erlaubnis für Erdarbeiten auf dem Werkgelände und der Kläranlage benannt: Herr Holger Häuser Herr Siegfried Heinisch Herr Wolfgang Schmitt Herr Christian Kern Folgende Herren sind von der BASF Stromversorgung für das Ausstellen der Erlaubnis für Erdarbeiten auf der Friesenheimer Insel benannt: Herr Jordan Michael oder Herr Sommer Thomas Folgende Herren sind von der Amprion GmbH für das Ausstellen der Erlaubnis für Erdarbeiten gemäß Kapitel 6 benannt: Herr Björn Kaiser Herr Karlheinz Scheufele Herr Louis van Rooyen Seite 24 von 30

25 6. Besonderheiten auf dem Gelände bei A 727, C 808 und W 210 (Amprion) Die Amprion GmbH betreibt auf folgenden BASF-Geländen Umspannanlagen: W 210 markierter Bereich Seite 25 von 30

26 Für Erdarbeiten auf diesen Geländen sind Absprachen vor Ort mit Amprion durchzuführen. Bei den Vor-Ort-Absprachen werden die weiteren Maßnahmen nach DIN VDE 0105 Betrieb von elektrischen Anlagen besprochen und notwendige Sicherheitsmaßnahmen festgelegt. Vor Arbeitsaufnahme ist durch die Amprion GmbH eine Einweisung der Kontraktoraufsicht in den Arbeitsbereich vorzunehmen. Die Notwendigkeit eines Sicherheitspostens wird durch die Amprion GmbH festgelegt. Sollte ein Sicherheitsposten durch die zuständigen Mitarbeiter der BASF Stromversorgung gefordert werden, so wird dieser durch die Stromversorgung gestellt. Der benannte Vertreter (siehe Kapitel 5) der Amprion GmbH unterschreibt die Erlaubnis für Erdarbeiten unter Punkt E. (siehe Markierung im Formular Erlaubnis für Erdarbeiten Seite 27). Seite 26 von 30

27 Seite 27 von 30

28 7. Anlagen Anlage 1: Arbeitsmittel und Schutzvorrichtungen Folgende Arbeitsmittel und Schutzvorrichtungen sind zulässig und müssen auftragsbezogen eingesetzt werden: - Kunststoffschaufel (Abmessungen 300 x 240 x 35 mm) - Rote HDPE Doppel-Halbschalen für Einzelkabel - Rote Kabelschutzwannen mit Blitzpfeil (Abm x 800 x 200 mm) - Rote Abdeckplatten mit Blitzpfeil (Abm x 890 x 8 mm) - Rote PE-Abdeckplatten ( Abmessungen 480 x 1220 x 9 mm) - Rote PE-Abdeckplatten ( Abmessungen 960 x 1220 x 9 mm) - Metallische Tränenblechtafel - Absperrketten Grenze des Arbeitsbereiches - Schweißermatten - Warnschild Nr. 1: Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung Prismenstab nur mit Schutzschuh verwenden (Bild 1) Geschützte Metallspitze verboten! Bild 1 Bild 2 Seite 28 von 30 Anlage 4

29 Anlage 2: Erlaubnis für Erdarbeiten (Link zur aktuellen Version) Anlage 3: Sicherheitsbelange für Starkstromkabel in Kurzfassung: 1. Der Auftragnehmer (Kontraktorenbeauftragter) hat vor Beginn der Arbeiten alle mit der Durchführung der Arbeiten betrauten Personen über die Gefahren und Schäden zu unterweisen, die durch Beschädigung von Starkstromkabeln entstehen können. Alle an der Baustelle beschäftigten müssen vom Aufsichtsführenden des AN über die Maßnahmen der VA ESI / ES 027 unterwiesen werden. 2. Kabel sind in jedem Fall als unter Spannung stehend zu betrachten und dürfen keinerlei mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt werden. Das Betreten aufgehängter Kabel ist verboten. 3. Werden bei den Arbeiten im Erdboden unbekannte Kabel oder Leitungen vorgefunden, so ist sofort die BASF- Bau- / Montageleitung zu benachrichtigen. Die Arbeiten in der Nähe dieser Kabel sind einzustellen, bis weitere Anweisungen ergehen. 4. Nach dem Abnehmen der Kabelabdeckung darf nur eingewiesenes Personal mit einer Kunststoffschaufel arbeiten. (Nachweis erstellen: Unterwiesen nach VA ESI / ES 027 am [Datum] durch [Name, Abteilung]). Beim Einsatz von Sauggeräten ist erforderlich: Saugschlauch aus Kunststoff mit Gummilippen zum Kabel und Lanze aus Kunststoff (siehe Kap. 4.3) 5. Jede Beschädigung von Kabeln durch Lösungsmittel und ätzende Flüssigkeiten (Säuren, Laugen, Ammoniak, etc.) ist zu vermeiden. 6. Es ist verboten, Kabel einzubetonieren. (Ausnahme: Kabelschutzrohre mit Aufnahme der Geodaten). 7. Starkstromkabel können auch in Fußböden von Gebäuden und befestigten Hofflächen verlegt sein. Deshalb ist auch hier ein Erlaubnisschein nach Richtlinie RSGU Nr. 5-2 erforderlich. 8. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass die VA ESI / ES 027 von seinen Mitarbeitern verstanden und entsprechend befolgt wird. 9. Erste Maßnahmen bei Beschädigung eines Kabels: Die Arbeiten an der Schadensstelle sind sofort einzustellen und im Umkreis von mindestens 10 m ist der Bereich abzusperren. Danach ist die Stromversorgung unverzüglich zu verständigen. Telefonnummern der Stromversorgung: Leitstelle Strom: (24 h) Erlaubnis für Erdarbeiten: Seite 29 von 30

30 Wichtige interne Fernsprechanschlüsse: und Leitstelle Strom- S Notruf - Feuer - Unfall - Krankenwagen 110 Notruf - Werkschutz und Ambulanz Süd Verkehrsunfall - Verkehrsstreife Umwelt - Überwachung Seite 30 von 30

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