Aushang für Preise und Konditionen für Bank- und Kreditkarten. Informationen gem. 5ff und 8ff Fern-Finanzdienstleistungsgesetz

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1 SAMMELVERSION GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BankCard Mobil Kundenrichtlinien für die BankCard Mobil Aushang für Preise und Konditionen für Bank- und Kreditkarten Informationen gem. 5ff und 8ff Fern-Finanzdienstleistungsgesetz Sammelversion Geschäftsbedingungen BankCard Mobil

2 KUNDENRICHTLINIEN FÜR DIE BANKCARD MOBIL Fassung Juni 2015 Diese Kundenrichtlinien regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Inhaber eines Kontos (im folgenden Kontoinhaber ), zu welchem eine BankCard Mobil bzw. eine MegaCard Mobil (soweit im Folgenden der Begriff BankCard Mobil verwendet wird, bezeichnet dieser Begriff sowohl die BankCard Mobil als auch die MegaCard Mobil) ausgegeben ist, sowie dem jeweiligen berechtigten Inhaber dieser BankCard Mobil (im folgenden Karteninhaber ) einerseits und dem kontoführenden Kreditinstitut andererseits. 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Maestro-Service Die Ausgabe der BankCard Mobil erfolgt auf Basis des verbreiteten Bargeldbezugssystems und bargeldlosen Zahlungssystems Maestro-Service, welches mit speziell ausgegebenen Zugangsinstrumenten Bargeldbezüge und/oder bargeldlose Zahlungen an gekennzeichneten Akzeptanzstellen ermöglicht Karteninhaber Ein Kontoinhaber, der die Ausstellung einer BankCard Mobil wünscht, hat einen an das Kreditinstitut gerichteten Kartenantrag zu stellen. Die BankCard Mobil wird nur an natürliche Personen ausgegeben, die als Kontoinhaber oder Zeichnungsberechtigte über ein Konto des Kreditinstitutes einzeln dispositionsberechtigt sind. Bei Gemeinschaftskonten erfordert die Ausgabe einer BankCard Mobil an Zeichnungsberechtigte die Zustimmung aller Kontoinhaber, die Ausgabe an einen Kontoinhaber ist ohne Zustimmung der anderen Kontoinhaber zulässig. Der Kontoinhaber kann die Ausstellung einer BankCard Mobil für sich selbst und für dritte Personen, insbesondere Zeichnungsberechtigte, beantragen. Diese haben den Kartenantrag mit zu unterfertigen und die Geltung dieser Kundenrichtlinien zu akzeptieren BankCard Mobil Die BankCard Mobil ist ein Zahlungsinstrument, das vom Karteninhaber gemäß Punkt 2.1. (Benützungsmöglichkeiten) eingesetzt werden kann. Sie ist in einem Datenspeicher( Secure Element ) auf den das mobile Endgerät Zugriff hat, verschlüsselt gespeichert Kontaktlos-Funktion Die BankCard Mobil ermöglicht dem Karteninhaber an mit dem Kontaktlos Symbol gekennzeichneten Maestro Akzeptanzstellen Bargeldbezüge und/oder bargeldlose Zahlungen Persönlicher Code Der persönliche Code, auch PIN (persönliche Identifizierungsnummer, Personal Identification Number) genannt, ist eine 4-stellige Ziffernkombination, die der Karteninhaber je Karte erhält. Die Eingabe des persönlichen Codes an POS- Kassen oder Geldausgabeautomaten ermöglicht die Nutzung des Karten-Service Personalisierung Unter Personalisierung wird die Speicherung der BankCard Mobil in einem Secure Element verstanden. Damit der Karteninhaber die BankCard Mobil personalisieren und nutzen kann, benötigt er ein geeignetes, mobiles Endgerät, muss dieses mobile Endgerät Zugriff auf ein Secure Element haben, welches kontaktloses Zahlen ermöglicht, muss der Karteninhaber eine für Personalisierung und Nutzung der BankCard Mobil vorgesehene App (nachfolgend App ) auf das mobile Endgerät laden, muss der Karteninhaber den vom ihm im Zuge der Bestellung selbst gewählten Aktivierungscode über die App einzugeben. Wird der Aktivierungscode dreimal falsch eigegeben, ist eine Personalisierung nur auf Grund eines gesonderten Antrags des Karteninhabers zur Re- Personalisierung beim Kreditinstitut möglich. Der Kartenantrag wird erst mit der Nachricht des Kreditinstituts über die abgeschlossene Personalisierung der BankCard Mobil für den Karteninhaber vom Kreditinstitut angenommen Nutzungsrecht an der App Mit der Installation der App erteilt das Kreditinstitut dem Karteninhaber ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der App. Eine Vervielfältigung oder Änderung der App-Software ist unzulässig. Mobiler Code Der mobile Code (mpin, Passcode) ist eine 4-stellige Ziffernkombination, welche vom Karteninhaber nach der Personalisierung seiner BankCard Mobil über die App je Karte selbst festgelegt wird. Der mobile Code kann vom Karteninhaber über die App jederzeit geändert werden. Den mobilen Code hat der Karteninhaber in folgenden Fällen über die App einzugeben: im Zuge der Verlängerung der Gültigkeitsdauer der BankCard Mobil, zum Löschen der BankCard Mobil auf dem Secure Element, zur Freigabe von weiteren Kleinbetragszahlungen bis zu einem Betrag von EUR 25,- pro Einzeltransaktion, 2.6. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DIE BANKCARD MOBIL AUSHANG SEITE 1

3 KUNDENRICHTLINIEN FÜR DIE BANKCARD MOBIL Fassung Juni 2015 zur Anzeige der vollständigen, sonst geschützten Kartendaten. Wird der mobile Code drei Mal falsch eingegeben, kann die BankCard Mobil aus Sicherheitsgründen nicht weiter verwendet werden. Die BankCard Mobil muss in diesem Fall neu personalisiert werden. Dafür hat der Karteninhaber einen Antrag beim Kreditinstitut zu stellen. 2. Bestimmungen zur Nutzung 2.1. Benützungsmöglichkeiten der BankCard Mobil für den Karteninhaber An Geldausgabeautomaten Der Karteninhaber ist berechtigt, an Geldausgabeautomaten im In- und Ausland, die mit dem Kontaktlos Symbol gekennzeichnet sind, mit der BankCard Mobil und dem persönlichen Code Bargeld bis zu dem vereinbarten Limit zu beziehen An POS-Kassen allgemein Der Karteninhaber ist berechtigt, an Kassen, die mit dem Kontaktlos Symbol gekennzeichnet sind (im folgenden POS-Kassen ), mit der BankCard Mobil durch Hinhalten des mobilen Endgerätes und Eingabe des persönlichen Codes Lieferungen und Leistungen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen (im folgenden Vertragsunternehmen ) im In- und Ausland bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen. Der Karteninhaber weist durch Eingabe des persönlichen Codes und Betätigung der Taste OK das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an Kleinbetragszahlungen an POS-Kassen ohne Eingabe des persönlichen Codes An POS-Kassen, die mit dem Kontaktlos Symbol gekennzeichnet sind, ist der Karteninhaber berechtigt, mit der BankCard Mobil ohne Eingabe des persönlichen Codes durch bloßes Hinhalten des mobilen Endgeräts zur POS-Kasse Lieferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen im In- und Ausland bis zum Betrag von EUR 25,- pro Einzeltranskation zu bezahlen. Der Karteninhaber weist bei Kleinbetragszahlungen bis zum Betrag von EUR 25,- pro Einzeltransaktion durch bloßes Hinhalten der BankCard Mobil zur POS-Kasse des Vertragsunternehmens das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Aus Sicherheitsgründen ist die Summe der Beträge, die mit direkt aufeinander folgenden Kleinbetragszahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes bezahlt werden können, auf insgesamt EUR 125,- beschränkt. Nach Erreichen dieser Beschränkung muss der Karteninhaber entweder eine Zahlung mit persönlichem Code durchführen oder in seiner App den mobilen Code eingeben, um weitere Kleinbetragszahlungen freizuschalten Einwendungen aus dem Grundgeschäft Meinungsverschiedenheiten und wechselseitige Ansprüche, die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und seinem Vertragspartner über Lieferungen und Leistungen ergeben, die der Karteninhaber unter Verwendung der BankCard Mobil bargeldlos bezahlt hat, sind direkt mit dem Vertragspartner zu klären. Dies gilt insbesondere auch für die Höhe des Rechnungsbetrages. Das Kreditinstitut übernimmt keine Haftung für die vertragskonforme Abwicklung des Grundgeschäftes durch den Vertragspartner Haftung des Kontoinhabers für Dispositionen des Karteninhabers Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung der BankCard Mobil erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers. Bei Gemeinschaftskonten haften alle Kontoinhaber für die im Zusammenhang mit der/den BankCard Mobil entstehenden Verbindlichkeiten solidarisch. Unternehmer haften für Schäden, die dem Kreditinstitut aus der Verletzung der in diesen Kundenrichtlinien festgelegten Sorgfaltspflichten durch den/die Inhaber einer Karte, die zum Konto eines Unternehmers ausgegeben wurde, bei jeder Art des Verschuldens des Karteninhabers betraglich unbegrenzt 2.4. Falsche Bedienung eines Geldausgabeautomaten oder einer für die Durchführung einer bargeldlosen Zahlung vorgesehenen POS-Kasse Wird an einem Geldausgabeautomat oder einer POS-Kasse viermal ein unrichtiger persönlicher Code eingegeben, kann das Kreditinstitut veranlassen, dass die BankCard Mobil aus Sicherheitsgründen unbrauchbar gemacht wird Verfügbarkeit des Systems Es kann insbesondere im Ausland zu technischen, nicht im Einflussbereich des Kreditinstitutes liegenden Problemen bei der Akzeptanz der BankCard Mobil kommen. Auch kann es durch Manipulationen Dritter zu Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeiten der Akzeptanzstellen oder des mobilen Endgeräts kommen. Auch in solchen Fällen darf weder der persönliche Code noch der mobile Code an Dritte weitergegeben werden KUNDENRICHTLINIEN FÜR DIE BANKCARD MOBIL AUSHANG SEITE 2

4 KUNDENRICHTLINIEN FÜR DIE BANKCARD MOBIL Fassung Juni 2015 Es wird empfohlen, insbesondere auf Reisen auch andere Zahlungsmittel mitzuführen Gültigkeitsdauer der BankCard Mobil, Kartenvertragsdauer und Beendigung Gültigkeitsdauer der BankCard Mobil Die Gültigkeitsdauer der BankCard Mobil ist zeitlich beschränkt. Sie ist bis zum Ende des Jahres oder des Monats gültig, das in der App für die jeweilige BankCard Mobil angezeigt wird Verlängerung der BankCard Mobil Bei aufrechtem Kartenvertrag erhält der Karteninhaber vor Ablauf der Gültigkeitsdauer seiner BankCard Mobil eine neue BankCard Mobil. Er wird über die App informiert, dass eine neue BankCard Mobil zur Personalisierung bereit steht. Um die BankCard Mobil mit der neuen Gültigkeitsdauer zu personalisieren, hat der Karteninhaber den mobilen Code der bestehenden BankCard Mobil in der App einzugeben. Das Kreditinstitut ist bei aufrechtem Kartenvertrag überdies berechtigt, dem Karteninhaber jederzeit eine neue BankCard Mobil zur Verfügung zu stellen Dauer des Kartenvertrags Der Kartenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er endet jedenfalls mit der Beendigung der Kontoverbindung des Kontoinhabers. Sowohl der Kontoinhaber als auch der Karteninhaber können den Kartenvertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Das Kreditinstitut kann den Kartenvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten kündigen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Kartenvertrag sowohl vom Kreditinstitut als auch vom Kontoinhaber und vom Karteninhaber mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Bestehende Verpflichtungen des Konto- und Karteninhabers werden durch die Kündigung oder vorzeitige Auflösung nicht berührt und sind zu erfüllen Löschung der BankCard Mobil bei Vertragsbeendigung Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass mit Beendigung der Kontoverbindung oder des Kartenvertrages alle zugehörigen BankCard Mobil des Kreditinstituts durch Eingabe des mobilen Codes über die App gelöscht werden. Mit Beendigung der Kontoverbindung oder bei Kündigung des Kartenvertrages ist das Kreditinstitut berechtigt, die im Secure Element abgespeicherten zugehörigen Bankomatkarten zu löschen Löschung der BankCard Mobil ohne Beendigung des Kartenvertrags Der Karteninhaber hat die BankCard Mobil überdies in folgenden Fällen lokal durch Eingabe des mobilen Codes über die App zu löschen: bei Tausch der für die BankCard Mobil verwendeten SIM-Karte, sofern sich das Secure Element auf der SIM-Karte befindet, bei Tausch des für die BankCard Mobil verwendeten mobilen Endgeräts, sofern sich das Secure Element auf dem mobilen Endgerät befindet, Beendigung des Telekommunikationsvertrages mit dem aktuellen Mobilfunkbetreiber (mit oder ohne Mitnahme der Rufnummer), Weitergabe des Telekommunikationsvertrages mit mobilem Endgerät und/oder der SIM-Karte an einen Dritten, sofern sich das Secure Element auf dem mobilen Endgerät oder der SIM-Karte befindet. Zur Speicherung der mobilen Bankomatkarte in einem anderen Secure Element muss der Karteninhaber beim Kreditinstitut einen Antrag auf Re- Personalisierung stellen Zusendung und Änderung der Kundenrichtlinien Änderungen dieser zwischen Kontoinhaber bzw. Karteninhaber und Kreditinstitut vereinbarten Kundenrichtlinien gelten nach Ablauf von zwei Monaten ab Zugang der Mitteilung der angebotenen Änderungen an den Kontoinhaber bzw. Karteninhaber als vereinbart, sofern bis dahin kein Widerspruch des Kontoinhabers bzw. Karteninhabers beim Kreditinstitut einlangt. Die Mitteilung an den Kontoinhaber bzw. Karteninhaber kann in jeder Form erfolgen, die mit ihm vereinbart worden ist. Eine mit dem Kontoinhaber bzw. Karteninhaber getroffene Vereinbarung über den Zugang von Erklärungen des Kreditinstituts gilt auch für die Mitteilung von Änderungen der Kundenrichtlinien. Das Kreditinstitut wird den Kontoinhaber bzw. Karteninhaber in der Mitteilung auf die Änderung der Kundenrichtlinien hinweisen und darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf von zwei Monaten ab Zugang der Mitteilung als Zustimmung zur Änderung gilt. Außerdem wird das Kreditinstitut eine Gegenüberstellung der geänderten mit den ursprünglichen Bedingungen sowie die vollständige Fassung der neuen Kundenrichtlinien auf seiner Homepage veröffentlichen und diese in Schriftform dem Kontoinhaber bzw. Karteninhaber auf dessen Verlangen in ihren Geschäftsstellen aushändigen oder postalisch übermitteln. Das 2.6. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DIE BANKCARD MOBIL AUSHANG SEITE 3

5 KUNDENRICHTLINIEN FÜR DIE BANKCARD MOBIL Fassung Juni 2015 Kreditinstitut wird den Kontoinhaber bzw. Karteninhaber mit der Mitteilung über die angebotene Änderung auf diese Möglichkeiten hinweisen. Im Falle einer solchen beabsichtigten Änderung der Kundenrichtlinien hat der Kontoinhaber bzw. Karteninhaber, wenn dieser Verbraucher ist, das Recht, den Kartenvertrag vor dem Inkrafttreten der Änderung fristlos zu kündigen Adressänderungen Der Karteninhaber und der Kontoinhaber sind verpflichtet, dem Kreditinstitut jede Änderung ihrer Adressen unverzüglich bekannt zu geben. Gibt der Karteninhaber oder der Kontoinhaber Änderungen seiner Adresse nicht bekannt, gelten schriftliche Erklärungen des Kreditinstituts als zugegangen, wenn sie an die letzten dem Kredit-institut vom Karteninhaber oder Kontoinhaber bekannt gegebenen Adressen gesendet wurden Rechtswahl Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kontoinhaber bzw. dem Karteninhaber und dem Kreditinstitut gilt österreichisches Recht. 3. Weitere Bestimmungen 3.1. Abgrenzung der Aufgaben des Kreditinstituts und des Mobilfunkbetreibers Das Kreditinstitut steht dem Karteninhaber für sämtliche Anliegen zur BankCard Mobil (z.b. Registrierung, Limitvereinbarung und änderung, Sperre der BankCard Mobil) zur Verfügung. Sämtliche Anliegen im Zusammenhang mit dem mobilen Endgerät und/oder der SIM-Karte (z.b. Sperren/Entsperren der SIM-Karte, Defekt/Tausch der SIM-Karte, Vertragsabschlüsse mit dem Mobilfunkbetreiber) hat der Karteninhaber an den Mobilfunkbetreiber, mit dem er ein Vertragsverhältnis eingegangen ist, zu richten Limitvereinbarung und Limitänderung Limitvereinbarung Der Kontoinhaber und das Kreditinstitut vereinbaren: bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z.b. täglich oder wöchentlich) Bargeld unter Benützung der BankCard Mobil von Geldausgabeautomaten behoben werden kann, sowie bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z.b. täglich oder wöchentlich) unter Benützung der BankCard Mobil an POS-Kassen und an Geldausgabeautomaten mit POS-Funktion bargeldlos bezahlt werden kann Limitänderung Änderungen der zwischen Kontoinhaber und Kreditinstitut im Kartenvertrag vereinbarten Zugang der Mitteilung der geänderten Limits an den Kontoinhaber als vereinbart, sofern bis dahin kein Widerspruch des Kontoinhabers beim Kreditinstitut einlangt. Die Mitteilung an den Kontoinhaber kann in jeder Form erfolgen, die mit ihm vereinbart worden ist. Eine mit dem Kontoinhaber getroffene Vereinbarung über den Zugang von Erklärungen des Kreditinstituts gilt auch für die Mitteilung von Änderungen des Limits. Das Kreditinstitut wird den Kontoinhaber in der Mitteilung darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf von zwei Monaten ab Zugang der Mitteilung als Zustimmung zur Änderung gilt und der Kontoinhaber das Recht hat, den Kartenvertrag vor dem Inkrafttreten der Änderung fristlos zu kündigen Limitsenkungen durch den Kontoinhaber Der Kontoinhaber ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, die Senkung des Limits bei der kontoführenden Stelle zu veranlassen Kontodeckung Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits die im Punkt 2.1. beschrieben Benützungsmöglichkeiten der BankCard Mobil nur in dem Ausmaß ausnützen, als das Konto, zu dem die BankCard Mobil ausgestellt wurde, die erforderliche Deckung (Guthaben, eingeräumter Rahmen) aufweist Pflichten des Karteninhabers Soweit in diesen Kundenrichtlinien Pflichten des Karteninhabers geregelt werden, ist nicht nur der Karteninhaber, sondern auch der Kontoinhaber verpflichtet, diese Bestimmungen einzuhalten und für die Einhaltung der Bestimmungen Sorge zu tragen. Sowohl der Kontoinhaber als auch der Karteninhaber haben die in diesen Kundenrichtlinien angeführten Mitwirkungspflichten, insbesondere die nachfolgend angeführten Sorgfaltspflichten zu beachten Schutz der BankCard Mobil vor dem Zugriff Dritter und Geheimhaltung des persönlichen Codes, des mobilen Codes und des Aktivierungscodes Der Karteninhaber ist im eigenen Interesse verpflichtet, das mobile Endgerät, auf dem sich die BankCard Mobil befindet, sorgfältig zu verwahren und die BankCard Mobil vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Weitergabe des mobilen Endgerätes an dritte Personen ohne vorherige Löschung der dem Endgerät zugeordneten BankCard Mobil ist nicht Limits gelten nach Ablauf von zwei Monaten ab zulässig KUNDENRICHTLINIEN FÜR DIE BANKCARD MOBIL AUSHANG SEITE 4

6 KUNDENRICHTLINIEN FÜR DIE BANKCARD MOBIL Fassung Juni 2015 Der persönliche Code, der mobile Code und der Aktivierungscode sind geheim zu halten und dürfen niemandem, insbesondere auch nicht Mitarbeitern des Kreditinstitutes, anderen Kontoinhabern oder anderen Karteninhabern bekannt gegeben werden. Ausgenommen hiervon ist die Bekanntgabe des Aktivierungscodes an das Kreditinstitut im Rahmen der Kartenantragstellung. Der persönliche Code darf nicht am mobilen Endgerät abgespeichert werden. Bei der Verwendung des persönlichen Codes und des mobilen Codes ist darauf zu achten, dass diese nicht von Dritten ausgespäht wird Sperr-Meldung und sonstige Anzeigen Bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder sonstiger nicht autorisierter Nutzung der BankCard Mobil hat der Karteninhaber bzw. der Kontoinhaber, unverzüglich sobald er davon Kenntnis erlangt, bei der kontoführenden Stelle oder über den Sperrnotruf eine Sperre der BankCard Mobil zu veranlassen. Die Sperre der BankCard Mobil beim Kreditinstitut und ggf. die Sperre einer SIM-Karte beim Mobilfunkbetreiber sind vom Karteninhaber voneinander unabhängig zu veranlassen Abrechnung Transaktionen unter der Verwendung der BankCard Mobil werden vom Konto abgebucht und in der mit dem Kontoinhaber für den Zugang von Erklärungen vereinbarten Form bekannt gegeben Umrechnung von Fremdwährungen Umrechnung von Fremdwährungen bis Bei der Verrechnung von Bargeldbezügen bzw. bargeldlosen Zahlungen an POS-Kassen im Ausland wird der jeweilige Betrag der ausländischen Währung wie folgt umgerechnet: bei zum Euro fixierten nationalen Währungseinheiten zum jeweiligen Fixkurs; bei Währungen von Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion sind, zu dem Devisen-Verkaufskurs des Kreditinstitutes. Die Umrechnungskurse (Referenzwechselkurse) können beim Kreditinstitut erfragt bzw. auf der Homepage der PayLife Bank GmbH ( abgefragt werden. Der Kurstag für die Umrechnung ist der Tag, an dem die PSA Payment Services Austria GmbH die Belastung von dem ausländischen Kreditinstitut erhält. Der Kurs sowie das Kursdatum werden dem Kontoinhaber in der mit ihm für den Zugang von Erklärungen vereinbarten Form bekannt gegeben Umrechnung von Fremdwährungen ab Bei der Verrechnung von Bargeldbezügen bzw. bargeldlosen Zahlungen an POS-Kassen im Ausland wird der jeweilige Betrag der ausländischen Währung wie folgt umgerechnet: bei zum Euro fixierten nationalen Währungseinheiten zum jeweiligen Fixkurs; bei Währungen von Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion sind, zu dem in dargestellten Bank Austria AustroFX-Fremdwährungskurs Der Bank Austria AustroFX-Fremdwährungskurs wird auf Basis der auf der von TeleTrader Software GmbH betriebenen Internetseite öffentlich zugänglich gemachten Devisenverkaufskurse von inländischen und ausländischen Kreditinstituten ermittelt. Der in Rechnung gestellte Bank Austria AustroFX- Fremdwährungskurs wird für jede Fremdwährung aus dem Mittelwert aller zu dieser Fremdwährung auf gegenübergestellten Devisenverkaufskurse ohne Berücksichtigung des Kurses der Bank Austria der AustroFX gebildet. Für die Ermittlung eines Bank Austria AustroFX- Fremdwährungskurses sind mindestens 5 auf veröffentlichte Kurse (ohne den Kurs der Bank Austria) erforderlich. Stehen weniger Kurse zur Verfügung, gelangt der auf der Homepage der PSA Payment Services Austria GmbH ersichtliche Referenzwechselkurs von OANDA Corporation zur Anwendung Die Bank Austria AustroFX-Fremdwährungskurse können beim Kreditinstitut erfragt oder auf abgefragt werden. Der Kurstag für die Umrechnung ist der Tag, an dem die PSA die Belastung erhält. Der Kurs sowie das Kursdatum werden dem Kontoinhaber in der mit ihm für den Zugang von Erklärungen vereinbarten Form bekannt gegeben Sperre der BankCard Mobil Die Sperre einer BankCard Mobil kann vom Kontoinhaber oder vom betreffenden Karteninhaber wie folgt beauftragt werden: jederzeit telefonisch bei der dafür eingerichteten Karten-Sperrhotline unter der Telefonnummer (aus dem Ausland: ) oder 2.6. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DIE BANKCARD MOBIL AUSHANG SEITE 5

7 KUNDENRICHTLINIEN FÜR DIE BANKCARD MOBIL Fassung Juni 2015 jederzeit über eine für diese Zwecke von der PSA Payment Services Austria GmbH eingerichtete Sperrnotrufnummer ( PSA Sperrnotruf ),die im Inland einer Aufschrift an jedem Geldausgabeautomaten bzw auf der Internetseite entnommen und bei jedem Kreditinstitut erfragt werden kann oder zu den jeweiligen Öffnungszeiten des Kreditinstitutes persönlich, schriftlich oder telefonisch bei dem Kreditinstitut. Eine beauftragte Sperre wird unmittelbar mit Einlangen des Sperrauftrags wirksam. Die über den PSA Sperrnotruf beantragte Sperre ohne Angabe der Bankfolgenummer bewirkt bis auf weiteres die Sperre aller zum Konto ausgegebenen BankCard Mobil. diese weiterhin auch bei Sperre der SIM genutzt werden Der Kontoinhaber ist berechtigt, die Aufhebung der Sperre von BankCard Mobil bzw. einzelner mobiler Bankomatkarten zu seinem Konto zu veranlassen. Nach vorgenommener Sperre wird eine neue BankCard Mobil nur aufgrund eines Antrags des Kontoinhabers erstellt Das Kreditinstitut ist berechtigt, die BankCard Mobil ohne Mitwirkung der Kontoinhabers oder des Karteninhabers zu sperren oder die zur BankCard Mobil vereinbarten Limits herabzusetzen, wenn objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der BankCard Mobil oder der Systeme, die mit ihr in Anspruch genommen werden können, dies rechtfertigen; der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der BankCard Mobil besteht; oder wenn der Karteninhaber seinen Zahlungspflichten im Zusammenhang mit einer mit dem Zahlungsinstrument verbundenen Kreditlinie (Überschreitung oder Überziehung) nicht nachgekommen ist, und entweder die Erfüllung dieser Zahlungspflichten aufgrund einer Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Karteninhabers oder eines Mitverpflichteten gefährdet ist oder beim Karteninhaber die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist oder diese unmittelbar droht. Achtung: Die Sperre der SIM des mobilen Endgerätes beim Mobilfunkbetreiber, mit dem der Telekommunikationsvertrag abgeschlossen wurde, führt nicht zur Sperre der BankCard Mobil. Die BankCard Mobil ist gesondert, wie in Punkt 3.8. dieser Kundenrichtlinien vorgesehen, zu sperren! Wird die BankCard Mobil nicht gesperrt, so kann 2.6. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DIE BANKCARD MOBIL AUSHANG SEITE 6

8 AUSHANG FÜR PREISE UND KONDITIONEN FÜR BANK- UND KREDITKARTEN STAND 1. Juli 2017 DAUERLEISTUNGEN Entgelt für Leistungen, die das Kreditinstitut im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mit einem Kunden dauernd oder wiederkehrend erbringt. PREIS IN EUR BankCard mit Maestro-Limit pro Quartal 5,07 BankCard Mobil mit Maestro-Limit pro Quartal 5,07 (gelangt ab zur Verrechnung) BankCard / BankCard Mobil mit Maestro-Limit für Studenten pro Quartal BankCard ohne Maestro-Limit (bei Bestellung ab 1. April 2008) pro Quartal 2,49 MegaCard / MegaCard Mobil mit Maestro-Limit pro Quartal Business-ServiceCard (Cash-In Card) Business-ServiceCard Plus CardTAN Karte pro Quartal 3,00 Maestro SecureCode 2. AUSHANG FÜR PREISE UND KONDITIONEN FÜR BANK- UND KREDITKARTEN 1

9 AUSHANG FÜR PREISE UND KONDITIONEN FÜR BANK- UND KREDITKARTEN STAND 1. Juli 2017 EINZELLEISTUNGEN PREIS IN EUR BankCard, MegaCard, BankCard/MegaCard Mobil Kartennachbestellung wegen - Namensänderung 14,30 - unsachgemäßer Verwahrung / Benutzung 14,30 - Tausch in eine BankCard für Sehschwache 14,30 Ausgabepreis für eine BankCard im Sondermotiv 14,30 Kartensperre Gebühr für Express-Zusendung der Karte 33,70 Barladen / Entladen der Elektronischen Geldbörse ("Quick") ****) - von Bank Austria Karten - von Fremdkarten 1,00 - von Wertkarten 1,00 Barabhebung an der Kassa mit BankCard und MegaCard #) Barabhebung im Rahmen des Maestro-Service am Bankomaten - im Inland bzw. innerhalb der EU in EUR und in Schweden in Schwedischen Kronen *) - im Ausland in anderer Währung, oder in EUR außerhalb der EU *) 1,95 plus 0,75 % des behobenen Betrages / Transaktion Unbare Zahlung im Rahmen des Maestro-Services an Bankomat-Kassen - im Inland bzw. innerhalb der EU in EUR und in Schweden in Schwedischen Kronen *) - im Ausland in anderer Währung oder in EUR außerhalb der EU *) 1,20 plus 0,75 % des Zahlungsbetrages / Transaktion Business-ServiceCard (Cash-In Card), Business-Service Card Plus und CardTAN Karte Kartennachbestellung wegen - unsachgemäßer Verwahrung / Benutzung 14,00 - Namensänderung 14,00 #) zuzüglich der vereinbarten Kontoführungs-/Buchungs-/Service-Entgelte *) Fremdwährung Umrechnung zum Bank Austria AustroFX-Fremdwährungskurs. ****) das Laden der Elektronischen Geldbörse (Quick) wird bis 31. Juli 2017 unterstützt. Das Entladen der Elektronischen Geldbörse (Quick) an Bankomaten wird bis 31. Dezember 2017 unterstützt. 2. AUSHANG FÜR PREISE UND KONDITIONEN FÜR BANK- UND KREDITKARTEN 2

10 AUSHANG FÜR PREISE UND KONDITIONEN FÜR BANK- UND KREDITKARTEN STAND 1. Juli 2017 DAUERLEISTUNGEN Entgelt für Leistungen, die das Kreditinstitut im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mit einem Kunden dauernd oder wiederkehrend erbringt. PREIS IN EUR VISA / MasterCard (der card complete Service Bank AG) Prepaid Card - Hauptkarte pro Monat 1,50 - Zusatzkarte pro Monat 1,00 (bei Kartenbestellung vor 31. Mai 2009: ) Classic Card ohne Versicherungsschutz - Hauptkarte pro Jahr 19,20 - Zusatzkarte pro Jahr 19,20 Classic Card mit Versicherungsschutz - Hauptkarte pro Jahr 57,60 - Zusatzkarte pro Jahr 33,60 - Studenten (max. bis 30. Lebensjahr) pro Jahr 33,60 Gold Card mit Versicherungsschutz - Hauptkarte pro Jahr 69,60 - Zusatzkarte pro Jahr 39,60 Platinum Card mit Versicherungsschutz - Hauptkarte pro Jahr 120,00 - Zusatzkarte pro Jahr 66,00 VISA Infinite Card mit Versicherungsschutz - Hauptkarte pro Jahr 400,00 - Zusatzkarte pro Jahr 200,00 VISA Business Classic Card pro Jahr 54,50 Duo in Verbindung mit VISA Classic Privatkarte mit Versicherungsschutz pro Jahr 12,00 VISA Business Gold Card pro Jahr 118,00 Duo in Verbindung mit VISA Platinum Privatkarte mit Versicherungsschutz pro Jahr 12,00 Verified by VISA MasterCard SecureCode JCB Card (der card complete Service Bank AG) Balance Card - Hauptkarte pro Jahr 90,00 2. AUSHANG FÜR PREISE UND KONDITIONEN FÜR BANK- UND KREDITKARTEN 3

11 AUSHANG FÜR PREISE UND KONDITIONEN FÜR BANK- UND KREDITKARTEN STAND 1. Juli 2017 DAUERLEISTUNGEN Entgelt für Leistungen, die das Kreditinstitut im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mit einem Kunden dauernd oder wiederkehrend erbringt. PREIS IN EUR Bank Austria Diners Club Cards (der DC Bank AG) Classic, Gold oder Golf Card mit Versicherungsschutz - Hauptkarte pro Jahr 70,00 - Zusatzkarte pro Jahr 35,00 Student Classic Card mit Versicherungsschutz (max. bis 30. Lebensjahr) pro Jahr 24,00 Vintage Card mit Versicherungsschutz - Hauptkarte pro Jahr 140,00 - Zusatzkarte pro Jahr 70,00 J-Secure 2. AUSHANG FÜR PREISE UND KONDITIONEN FÜR BANK- UND KREDITKARTEN 4

12 AUSHANG FÜR PREISE UND KONDITIONEN FÜR BANK- UND KREDITKARTEN STAND 1. Juli 2017 EINZELLEISTUNGEN PREIS IN EUR VISA / MasterCard Prepaid Card (der card complete Service Bank AG) Ladegebühr pro Ladung 1 % vom Betrag (bei Kartenbestellung vor dem 31. Mai 2009 pro Ladung 1,5 % vom Betrag Barabhebung an Bankomaten unabhängig von der Währung pro Monat 2 Behebungen, danach 3,00 (bei Kartenbestellung vor 31. Mai 2009: Barabhebung am Bankomaten - innerhalb der EU in EURO 0,29 - außerhalb der EU bzw. in Fremdwährung ***) 1,5 % vom Betrag min 3,00 Unbare Zahlung an Bankomat-Kassen bzw. Karten-Terminals - innerhalb der EU für Transaktionen in EUR - außerhalb der EU bzw. bei Umsätzen in Fremdwährung ***) 1,5 % vom Betrag Kartensperre 40,00 Umsatznachrichtduplikat pro Auszug 3,00 Transaktionsbelegduplikat pro Beleg 10,00 VISA / MasterCard / JCB Balance (der card complete Service Bank AG) Barauszahlungsgebühr für Behebungen im In- bzw. Ausland (unabhängig ob in EUR oder Fremdwährung) 3 % vom Betrag, min. 3,63 Bearbeitungsentgelt für Auslandstransaktionen ***) - bei Transaktionen innerhalb der EU in EUR keine - bei Transaktionen in anderer Währung oder in EUR außerhalb der EU 1,5 % Sollzinssatz für Überschreitungen pro Jahr 14 % Kartensperre 40,00 Mahnspesen - Zahlungserinnerung - 1. Mahnung 20,00-2. Mahnung 30,00 Verzugszinssatz pro Jahr 16,5 % Transaktionsbelegduplikat pro Beleg 10,00 Monatsrechnungsduplikat pro Duplikat 3,00 Ersatzkartengebühr 7,00 ***) Fremdwährung Umrechnung erfolgt zum Tageskurs der card complete Service Bank AG, Lassallestraße 3, 1020 Wien. 2. AUSHANG FÜR PREISE UND KONDITIONEN FÜR BANK- UND KREDITKARTEN 5

13 AUSHANG FÜR PREISE UND KONDITIONEN FÜR BANK- UND KREDITKARTEN STAND 1. Juli 2017 EINZELLEISTUNGEN PREIS IN EUR Bank Austria Diners Club Cards (der DC Bank AG) Barauszahlungen im In- und Ausland (in EUR oder Fremdwährungen) 3 % vom Betrag, min. 4,00 Bearbeitungsentgelt für Auslandstransaktionen ****) - bei Transaktionen innerhalb der EU in EUR und in Schweden in Schwedischen Kronen keine - bei Transaktionen in anderer Währung oder in EUR außerhalb der EU 1,5 % Sollzinssatz für Überschreitungen pro Jahr 12,5 % Zahlungszielverlängerungsgebühr pro Jahr 10,00 Kartensperre Mahnspesen - 1. Mahnung 20,00-2. Mahnung 40,00-3. Mahnung 60,00 Verzugszinssatz pro Jahr 15 % Versandspesen pro Rechnung 2,00 Gebühr für Beleganforderung pro Beleg 3,00 Gebühr für Kontoauszugskopien pro Kopie 3,00 Sollzinssatz für Überschreitungen pro Jahr 12,5 % Rücklaufspesen 15,00 Anschriftenermittlungsgebühr 10,00 Gebühr für Umwandlung Bonuspunkte in Vielfliegermeilen pro Jahr 25,00 ****) Fremdwährung Umrechnung erfolgt zum Fremdwährungskurs der DC Bank AG, Lassallestraße 3, 1020 Wien. 2. AUSHANG FÜR PREISE UND KONDITIONEN FÜR BANK- UND KREDITKARTEN 6

14 BankCard Mobil Informationen für Verbraucher gemäß 5ff und 8ff Fern-Finanzdienstleistungsgesetz, BGBl. I Nr. 62/ h ServiceLine: Fassung Juni 2015 Wissenswertes über die BankCard Mobil. Die BankCard Mobil der UniCredit Bank Austria AG (in Folge Bank Austria) ist eine virtuelle Bankomatkarte mit Kontaktlos-Funktion, die verschlüsselt auf der SIM-Karte Ihres Smartphones gespeichert ist. Zum Bezahlen / Beheben muss das Smartphone lediglich an ein mit dem Kontaktlos Symbol gekennzeichnete NFC-fähige Zahlungsterminal / Geldausgabegerät gehalten werden. Der Ablauf danach funktioniert wie bei einer herkömmliche Bankomatkartenzahlung / Behebung. Funktionen Weltweit bargeldlos bezahlen bzw. Bargeld beheben an mit dem Kontaktlos Symbol gekennzeichneten Zahlungsterminals / Geldausgabeautomaten Laden von Wertkartenhandys an jedem NCF-fähigen, mit dem Kontaktlos Symbol gekennzeichneten Geldausgabeautomaten Bezahlen im Internet mit Maestro SecureCode Kosten der BankCard Mobil auf einen Blick: Die UniCredit Bank Austria AG hat für die von ihr erbrachten Leistungen Anspruch auf Entgelt und Aufwandsersatz. Die Höhe der Entgelte sind dem separaten Informationsblatt "Aushang für Preise und Konditionen, Preise für Bank- und Kreditkarten" zu entnehmen. 1 Information über den Fernabsetzvertrag Rücktrittsrecht. Gemäß 8 Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (im Folgenden kurz "FernFinG" genannt) können Sie von dem hinsichtlich der BankCard Mobil abgeschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Innerhalb dieser Rücktrittsfrist darf mit der Erfüllung des Vertrages erst nach Vorliegen Ihrer ausdrücklichen Zustimmung begonnen werden, wobei diese Zustimmung am Bestehen des Rücktrittsrechtes bzw. an der Dauer nichts ändert. Sollten Sie von Ihrem Rücktrittsrecht gemäß 8 FernFinG Gebrauch machen wollen, so ist Ihr Rücktritt gegenüber der Bank Austria, 7030 / 24h ServiceLine, Lassallestraße 5,1020 Wien, ausdrücklich schriftlich zu erklären. Gemäß 2 Abs 1 FernFinG gelten bei Verträgen über Finanzdienstleistungen, die eine Grundvereinbarung mit daran anschließenden aufeinander folgenden Leistungen umfassen, die Bestimmungen des FernFinG nur für die Grundvereinbarung. Die einzelnen von Ihnen unter Verwendung der BankCard Mobil getätigten Geschäfte bleiben daher von einem Rücktritt von dem hinsichtlich der BankCard Mobil geschlossenen Vertrag unberührt. Sollten Sie von Ihrem Rücktrittsrecht nicht Gebrauch machen, bleibt der Vertrag weiter bestehen. Kündigungsrecht. Gemäß Punkt der Kundenrichtlinien für die BankCard Mobil wird der Kartenvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er endet jedenfalls mit der Beendigung der Kontoverbindung des Kontoinhabers. Sowohl Kontoinhaber als auch Karteninhaber können den Kartenvertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Im Falle der Beendigung der Kontoverbindung sind alle zu dem Konto ausgegebenen BankCard Mobil und bei Kündigung des Kartenvertrages die jeweilige BankCard Mobil zurückzugeben. Das Kreditinstitut kann den Kartenvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten kündigen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Kartenvertrag sowohl vom Kreditinstitut als auch vom Kontoinhaber und vom Karteninhaber mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Für alle vorvertraglichen und vertraglichen Rechtsbeziehungen gilt österreichisches Recht. Gemäß Ziffer 21 (2) der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UniCredit Bank Austria AG". bleibt der für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbraucher bei Vertragsabschluss mit dem Kreditinstitut gegebene allgemeine Gerichtsstand in Österreich auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und österreichische gerichtliche Entscheidungen in diesem Land vollstreckbar sind. Vertragssprache. Informationen gemäß den 5 und 8 des FernFinG sowie die diesem Vertrag zugrunde liegenden Vertragsbedingungen werden Ihnen in deutscher Sprache mitgeteilt. Während der Laufzeit des Vertrages führen wir sämtliche Kommunikation zu diesem Vertrag mit Ihnen in Deutsch. Name und Anschrift Ihres Vertragspartners: UniCredit Bank Austria AG A-1010 Wien, Schottengasse info@unicreditgroup.at Firmenname: UniCredit Bank Austria AG Firmensitz: 1010 Wien, Schottengasse 6-8, Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien, FN p, UID-Nr.: ATU , DVR , BLZ: 12000, BIC: BKAUATWW,

15 Hauptgeschäftstätigkeit: Kreditinstitut gemäß 1 Abs 1 Bankwesengesetz Firmensitz: Wien Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien Firmenbuch-Nr.: p UID-Nummer: ATU DVR-Nr: BIC (Swift): BKAUATWW Bankleitzahl: Zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsichtsbehörde, Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien Tel.: (+43 1) Fax: +43 (1) Internet: Kammer/Berufsverband: Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Bank und Versicherung Wiedner Hauptstraße 63, A-1040 Wien Internet: Anwendbare gewerbe- und berufsrechtliche Vorschriften: Anwendbare Rechtsvorschriften sind insbesondere das Bankwesengesetz (BGBl. 1993/532) und das Wertpapieraufsichtsgesetz (BGBl. 1996/753) in der jeweils geltenden Fassung (die Gesetzestexte sind im Internet unter abrufbar). 2 Informationen über Rechtsbehelfe. Außergerichtliche Streitschlichtung. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht die Möglichkeit, die interne Ombudsstelle für Beschwerden und Maßnahmenmanagement der Bank Austria zu kontaktieren: Bank Austria Abt. 8757/Customer Satisfaction Management Postfach 35 A-1011 Wien Tel.: +43 (0) Fax: +43 (0) bzw E- Mail: ombudsstelle@unicreditgroup.at Darüber hinaus unterwirft sich die Bank folgenden externen, außergerichtlichen Streitschlichtungseinrichtungen: Gemeinsame Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft Wiedner Hauptstraße 63 A-1045 Wien Tel.: +43 (1) Fax: +43 (1) office@bankenschlichtung.at Internet: Die österreichische Kreditwirtschaft hat diese Schlichtungsstelle zur Beilegung von bestimmten Beschwerdefällen eingerichtet. An diese Schlichtungsstelle können sich Kunden aller teilnehmenden Kreditinstitute (also auch der Bank Austria) wenden. Diese Schlichtungsstelle ist zuständig für Beschwerden im Zusammenhang mit: - grenzüberschreitenden Überweisungen, - Geschäften mit elektronischen Zahlungskarten, - dem elektronischen Geschäftsverkehr, - grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro, - dem Fernabsatz von Finanzdienstleistungen und - Beschwerden über mangelnde Informationen bei der Wohnkreditvergabe. Internet Ombudsmann Margaretenstraße 70/2/10 A-1050 Wien beratung@ombudsmann.at Internet: Die Bank Austria wurde zur Führung des e-commerce-gütezeichens berechtigt und unterwirft sich daher den Verfahrensregeln des Österreichischen e-commerce-gütezeichens. Informationen über diese Verfahrensregeln sind unter abfragbar. Die Bank Austria erkennt somit den Internet Ombudsmann im Rahmen dessen Tätigkeitsbereiches als außergerichtliche Streitschlichtungsstelle an. Dieser kann für den Fall angerufen werden, dass die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft kein für den Kunden befriedigendes Ergebnis bringt und die Beschwerde zumindest zum Teil im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen die Vergabekriterien für das Österreichische e-commerce-gütezeichen steht. Firmenname: UniCredit Bank Austria AG Firmensitz: 1010 Wien, Schottengasse 6-8, Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien, FN p, UID-Nr.: ATU , DVR , BLZ: 12000, BIC: BKAUATWW,

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