IMMIGRATION SERVICES Bestens beraten. Prüfung Treuhand Steuern Beratung
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- Leander Brauer
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1 IMMIGRATION SERVICES Bestens beraten Prüfung Treuhand Steuern Beratung
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3 IMMIGRATION SERVICES Die globale Mobilität von internationalen Unternehmen stellt das Human Resource Management laufend vor neue Herausforderungen und erweitert dessen Aufgaben- und Leistungsspektrum. Der Einsatz von ausländischen Mitarbeitenden sollte umfassend geplant, vollzogen und beendet werden. Die steigende Komplexität und die zahlreichen unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen der verschiedenen Kantone oder Länder bergen viele Hindernisse. Hindernisse, die Sie dank unseres BDO Immigration Services Team problemlos bewältigen können. Das BDO Immigration Services Team berät und unterstützt Sie in allen Themen rund um Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen kompetent und effizient. Unsere Spezialisten verfügen über eine breite und profunde Erfahrung aus der Praxis, kennen die gesetzlichen Vorschriften und pflegen eine langjährige Zusammenarbeit mit Behörden und Ämtern. Diese Broschüre zeigt Ihnen die Herausforderungen beim Einsatz von ausländischen Mitarbeitenden und die grossen Vorteile, welche unsere Spezialisten bieten. «Dank BDO müssen wir uns keine Gedanken mehr um komplexe Arbeitsgenehmigungsprozesse machen. Unsere internationalen Spezialisten können deshalb zur richtigen Zeit am richtigen Ort sein und unsere Kunden unterstützen.» Ericsson AG Switzerland, Human Ressources
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5 ARBEITS- UND AUFENTHALTSBEWILLIGUNGEN Jede Erwerbstätigkeit von ausländischen Personen, welche die Dauer von acht Tagen pro Jahr übersteigt, ist in der Schweiz bewilligungs- oder meldepflichtig. Je nach Situation ist bereits ab dem ersten Tag eine Bewilligung notwendig. Die häufigsten Bewilligungsarten sind hier kurz beschrieben: Online-Meldeverfahren Dieses Verfahren eignet sich hauptsächlich für Personen mit Arbeitgeber im EU/EFTA-Raum, welche pro Kalenderjahr eine kurzfristige Erwerbstätigkeit in der Schweiz von maximal 90 Tagen ausüben. EU/EFTA- Bürger sowie Drittstaatsangehö rige, die seit mindestens 12 Monaten auf dem regulären Arbeitsmarkt in einem EU/ EFTA-Mitgliedstaat zugelassen sind, können von dieser vereinfachten und raschen Online-Meldung profitieren. 120-Tage-Bewilligung Diese Bewilligungsart richtet sich an ausländische Personen, die regelmässige und sporadische Einsätze bis maximal 120 Tage in der Schweiz leisten. Mit dem Erwerb dieser Bewilligung darf sich eine Person bis zu 120 Tage während 12 Monaten in der Schweiz aufhalten und innerhalb des bewilligten Zwecks flexibel arbeiten. (Kurz-) Aufenthaltsbewilligungen L und B Beide Bewilligungsarten richten sich an ausländische Personen mit Aufenthalt und Wohnsitz in der Schweiz. Je nach effektiver Aufenthalts- beziehungsweise Vertragsdauer wird eine L- oder B-Bewilligung gesprochen. Niederlassungsbewilligung C C-Bewilligungen können nach einem dauerhaften Aufenthalt von fünf oder zehn Jahren erteilt werden. Diese Bewilligung ist an keine Bedingungen geknüpft und das Aufenthaltsrecht gilt unbeschränkt. Grenzgängerbewilligung G Grenzgänger sind ausländische Personen mit Schweizer Arbeitgeber, die in der Schweiz erwerbstätig sind und ihren offiziellen Wohnsitz im Ausland beibehalten. Mindestens einmal wöchentlich müssen Grenzgänger an ihren ausländischen Hauptwohnsitz zurückkehren. «Wir sind sehr dankbar, mit BDO zusammenarbeiten zu können, da sie uns mit ihrem herausragenden Fachwissen bei der Einholung von allen Schweizer Arbeitsbewilligungen zur Seite steht. Die Restriktionen für Schweizer Arbeitsund Aufenthaltsbewilligungen sind in den letzten Jahren stetig komplexer geworden und deshalb ist die Partnerschaft mit BDO bei Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen für unsere internationalen Mitarbeitenden sehr wichtig.» Ecolab Europe GmbH, Wallisellen/Human Resources
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7 EINIGE BEISPIELE AUS DER PRAXIS Aufgrund der starken Regulierung im Bereich Arbeitsbewilligungen ist es für Unternehmen zur Herausforderung geworden, den Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und die teilweise unterschiedlichen Praxisumsetzungen der verschiedenen Kantone zu behalten. Nachfolgend finden Sie einige Fragestellungen von unseren Kunden, die wir zusammen mit ihnen lösen: Fragestellung: Unser ausländischer IT-Consultant muss für ein Projekt bei unserem Kunden mehrmals im Jahr als externer Berater Workshops leiten und Projekttätigkeiten ausführen. Ausserdem möchte ihn der Kunde zur Jubiläumsfeier in die Schweiz einladen. Braucht er eine Bewilligung? Fragestellung: Wir haben für eine Vakanz in der Vertriebsleitung an unserem Hauptsitz in der Schweiz eine interessante Bewerberin aus Mexiko. Was müssen wir beachten? Fragestellung: Für die Umsetzung der globalen Richtlinien der Verkaufsprozesse wird ein Kollege vom japanischen Mutterhaus für eine befristete Zeit in die Schweizer Niederlassung entsandt. Welche Tätigkeiten gelten als Erwerbstätigkeit und wann genügt ein Business Visa? Fragestellung: Unser Mitarbeiter wurde am Grenzübergang ohne gültige Bewilligung kontrolliert und wir haben deshalb ein rechtliches Gehör des Amtes für Wirtschaft und Arbeit wegen Verstosses gegen die Meldevorschriften erhalten. Was hat das zu bedeuten und wie gehen wir nun vor? Diese und weitere Fragen zum Thema Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen beantwortet Ihnen unser Immigration Services Team umfassend und professionell.
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9 CONTRACTOR BUSINESS Aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund fehlender interner Ressourcen werden vermehrt externe Spezialisten, sogenannte Contractor, aus dem Ausland eingesetzt. Contractor können entweder direkt beauftragt oder indirekt über einen Personalvermittler temporär eingesetzt werden. Aufgrund des Missbrauchsrisikos sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Schweiz in Bezug auf Personalverleih sehr streng. Der direkte Personalverleih vom Ausland in die Schweiz ist unzulässig. Zudem besteht die Gefahr von faktischen Arbeitgeberverhältnissen durch einen Auftrag an einen Subcontractor und somit das Risiko einer solidarischen Haftung. Eine genaue Prüfung und Überarbeitung der Vertragsverhältnisse und Prozesse ist daher unerlässlich. Unser Dienstleistungsangebot in der Übersicht Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen in der Schweiz Beratung und Abwicklung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen für Lokalangestellte und Entsandte Externe Spezialisten/Contractor Nichterwerbstätige Personen Wir bieten Ihnen einen ganzheitlichen Outsourcing Service an oder stehen Ihnen als Sparring- Partner bei der Überarbeitung der internen Prozesse zur Seite. Planung Vorbereitung Übersiedlung und Betreuung Beendigung Einsatz Vollumfängliche Beratung bezüglich der entsprechenden Bewilligung für den vorliegenden Arbeitseinsatz Verfassen von Merkblättern, Checklisten, Trainingsplänen Durchführung von Seminaren, Workshops, on-the-job-training Einholen der Arbeitsund Aufenthaltsbewilligung Beratung bezüglich arbeitsmarktspezifischen und aufenthaltsrechtlichen Regelungen Praktische Beratung bei Arbeitsverträgen und Richtlinien Unterstützung bei Anmeldung bei Behörden Arrival und Departure Meeting für Mitarbeitende (z.b. Beratung bezüglich Gültigkeit Arbeitsbewilligung, Steuern oder Sozialversicherungen) Beratung in Spezialfällen wie Arbeitsmarkt kontrollen Abmeldung bei Behörden und Unterstützung bei weiteren administrativen Themen Unterstützung bei der Lokalisierung, Aufrechterhaltung C-Bewilligung, Einbürgerung in der Schweiz Beratung bei Wiedereinreise in die Schweiz Mögliche Dienstleistungen in diesem Zusammenhang bei der Ein- oder Ausreise in und aus der Schweiz
10 UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Wir lösen nicht nur Ihre Anliegen und Fragen im Bereich Immigration Services. Auch bei themenverwandten Dienstleistungen oder Spezialdisziplinen im Zusammenhang mit internationalen Mitarbeitereinsätzen kann unser Global Mobility Team Sie mit wertvollen Dienstleistungen aus einer Hand unterstützen. HR Policy und Entsendungsberatung: Beratung bei Entsendungen und Verfassen von Entsendungsreglementen, Vergütungsberatung und Berechnungen von Cost Calculations Sozialversicherung: Beratung bei grenzüberschreitenden Sozialversicherungsfragen und korrekter Unterstellung der Sozialversicherungen sowie Koordination der Versicherungsleistungen Steuerplanung und Beratung: Beratung hinsichtlich steuerlichen Auswirkungen bei internationalen Mitarbeitereinsätzen (Quellen-, Einkommens- und Vermögenssteuer) und zu Steueroptimierungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, Ausfüllen von Steuererklärungen Rechtsberatung: Allgemeine und arbeitsrechtliche Beratungen, Verfassen und Überarbeiten von Arbeits- und Entsendungsverträgen, Personalreglementen und Weisungen Payrolling und HR Administration Services: Koordination und Aufsetzen der Saläradministration inklusive Expats und Shadow Payroll, Erstellen von Abschlüssen und Lohnausweisen, HR Administration und Unterstützung bei der Rekrutierung, Ein- und Austritten, Verfassen von Arbeitszeugnissen Sie sehen: BDO ist Ihr zuverlässiger, erfahrener und kompetenter Partner bei grenzüberschreitenden Einsätzen Ihrer Mitarbeitenden. Profitieren Sie von unserem Know-how, unsere Immigration Services Spezialisten bieten überall dort Unterstützung, wo Sie an Ihre Grenzen stossen. Ein Ansprechpartner weltweit. Sparring-Partner für HR-Verantwortliche und Entsandte: Unterstützungen und Beratung in Zusammenhang mit generellen Fragen zu Entsendungen, Relocation, Wohnen und Schulen
11 BDO AUF EINEN BLICK BDO in Zahlen: Über150 Ländervertretungen mit insgesamt Mitarbeitenden machen uns zu einem der grössten, internationalen Netzwerke der Branche. Über1 300 Büros weltweit. Wir sind lokal stark verankert und auf allen international wichtigen Märkten zu Hause. 33 Niederlassungen in der Schweiz garantieren unseren Kunden einen lokalen Ansprechpartner.
12 KONTAKTIEREN SIE UNS BDO AG Fabrikstrasse Zürich Telefon: Mail: BDO AG BDO ist eine der führenden Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungsgesellschaften der Schweiz. Mit 33 Niederlassungen verfügt BDO über das dichteste Filialnetz der Branche. Nähe und Kompetenz gelten bei BDO als wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche und nachhaltige Kundenbeziehung. BDO prüft und berät Unternehmen aus Industrieund Dienstleistungsbereichen; dazu gehören KMU, börsenkotierte Firmen, Öffentliche Verwaltungen und Non-Profit-Organisationen. Für die international ausgerichtete Kundschaft wird das weltweite BDO Netzwerk in über 150 Ländern genutzt. BDO AG, mit Hauptsitz in Zürich, ist die unabhängige, rechtlich selbstständige Schweizer Mitgliedsfirma des internationalen BDO Netzwerkes mit Hauptsitz in Brüssel (B). 04/2017
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