Arbeiten Angebot in der Schweiz

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1 Arbeiten Angebot in der Schweiz Das Konzeption sollten Sie für wissen, die Entwicklung bevor Sie inklusive der Schweiz begleitender einen Marketingkommunikation Job antreten möchten einer Internetplattform 1. Aufenthaltsbewilligung - Generell steht einer Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz nichts im Wege, so lange Sie dort einen Arbeitsvertrag haben. - Die Dauer der Aufenthaltsbewilligung wird vorerst anhand des Beschäftigungsverhältnisses festgelegt. - EU-Bürger brauchen außerdem bei einem kurzfristigen Aufenthalt in der Schweiz (maximal 3 Monate) keine Aufenthaltsbewilligung, Sie müssen sich dennoch als in der Schweiz wohnhaft melden. - Innerhalb der ersten 7-14 Tage nach der Einreise müssen Sie sich beim Einwohneramt (Wohngemeinde) vorstellen und Ihren Wohnsitz angeben. Teilweise werden Sie hier von ihrem Arbeitgeber unterstützt. Sie benötigen dafür einen gültigen Ausweis und einen Arbeitsvertrag bzw. eine Arbeitsbestätigung. - Wichtig: Wer in der Schweiz ohne eine gültige Aufenthaltsbewilligung arbeitet, macht sich strafbar! Stellen Sie außerdem sicher, dass Sie ihre Bewilligung stets mit sich führen.

2 2. Grenzgänger - Grenzgänger und Grenzgängerinnen sind Personen, die in einem EU-Staat wohnen und in der Schweiz arbeiten (bspw. Arbeitnehmer oder Selbstständige mit Firmensitz in der Schweiz). - Sie müssen mindestens einmal pro Woche zum Hauptwohnsitz zurückkehren, um als Grenzgänger zu gelten. - Sofern Sie während der Arbeitswoche in der Schweiz wohnhaft sind, müssen Sie sich bei der Einwohnergemeinde melden. - Die Grenzgängerbewilligungen werden von den kantonalen Behörden erteilt. - Für Bürgerinnen und Bürger der EU gelten keine Grenzzonen mehr, d.h. sie dürfen sowohl innerhalb der EU wohnen als auch in der Schweiz arbeiten. 3. Bewerbung - Bewerbungen sollten ein Bewerbungs- oder Motivationsschreiben, einen Lebenslauf sowie eine Kopie aller Arbeitszeugnisse und Diplome beinhalten. - Die Dokumente müssen in der Landessprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch) verfasst sein. - Achten Sie darauf, dass Sie den Adressaten davon überzeugen, dass Sie der/die geeignete/r Kandidat/in sind, indem Sie Ihr Interesse möglichst kurz, prägnant und deutlich bekunden. - Der Lebenslauf sollte Angaben zu Ihrer Person, Ihrem Werdegang, Ihrer Ausbildung sowie den Sprach- und Computerkenntnissen aufweisen. 4. Auto und Autokennzeichen - Sie können Ihr Auto mit in die Schweiz nehmen, wenn Sie bereits seit mindestens 6 Monaten der Halter sind und sofern Sie Ihr Auto nicht verkaufen oder verleihen, da Sie ansonsten Abgaben zahlen müssen. - Bleiben Sie länger als 12 Monate in der Schweiz, sollten Sie Ihren Führerschein gegen einen Schweizer Führerschein tauschen. Hierfür können Eignungstests (Sehtest o.ä.) verlangt werden. jobfile GmbH 2

3 Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt ähnlich wie in Deutschland bei 50 km/h innerorts, 80 km/h außerorts und 120 km/h auf Autobahnen. Zudem besteht eine Vignettenpflicht (Kosten: ca. 40 CHF = 25 Euro) auf Autobahnen. 5. Lohn und Abzüge - Grundsätzlich gibt es in der Schweiz keinen gesetzlich festgesetzten Mindestlohn. In einigen Branchen (Gastronomie, Hotellerie o.ä.) wurde jedoch ein Mindestlohnniveau festgelegt. - Der Lohn wird in der Regel auf ein Konto überwiesen. Daher sollten Sie über ein Schweizer Bankkonto verfügen. - Zu den Sozialabzügen zählen: - Die Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Erwerbssatzversicherung: 5,05% des Lohnes. - Die Arbeitslosenversicherung: 1,1% des Lohnes (Bei Einkommen von CHF bis CHF wird zudem ein Solidaritätszuschlag erhoben). - Die berufliche Vorsorge, abhängig von Versicherung und Alter der Person: ca. 7,5% des Lohnes. - Die Nichtberufsunfallversicherung: Je nach Branche zwischen 0,7% bis 3,4% des Lohnes. - Die Quellensteuer ist vergleichbar mit der Lohnsteuer in Deutschland und für ausländische Arbeitnehmer bedeutend. Diese wird je nach Kanton individuell bestimmt. Die Quellensteuer wird monatlich erhoben und in der Regel direkt vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen. - Wichtig: Die Beiträge an die Krankenversicherung sind kein Teil der Sozialabzüge! 6. Krankenversicherung und Altersvorsorge - Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss eine Krankenversicherung haben. Außerdem ist jede Person individuell versichert, es gibt keine, wie in Deutschland bekannte, Familienversicherung. jobfile GmbH 3

4 - Jede Person muss innerhalb von drei Monaten nach Einreise in die Schweiz eine Krankenversicherung abschließen. Die Krankenkasse kann frei gewählt werden. - Die jeweiligen Beiträge, die an die Krankenkassen zu zahlen sind, werden auch von diesen bestimmt. Weiterhin muss jeder Einwohner selbst die Versicherung aussuchen, diese abschließen und die Beiträge fristgerecht zahlen. - Die Altersvorsorge basiert auf einem Drei-Säulen-Konzept. - Die erste Säule dient der Existenzsicherung und entspricht der Altersund Hinterlassenen Versicherung. - Die zweite Säule dient der Sicherung der gewohnten Lebenshaltung und entspricht der Beruflichen Vorsorge. - Die dritte Säule dient der privaten Vorsorge und ist dabei freiwillig. 7. Versicherungen - Zur Haushaltsversicherung zählen die Hausratversicherung sowie die Privatversicherung. Oft werden beide in einem Kombi-Paket von den Versicherungsgesellschaften angeboten. - Bei der Hausratversicherung orientiert sich der Beitrag meist nach Wohnraumgröße und Ausstattung. - Die Privathaftpflicht deckt in der Regel bis zu 5 Mio. CHF ab. 8. Arbeiten in der Schweiz - Grundsätzlich ist das Leben in der Schweiz im Vergleich zu Deutschland teurer. Das gleicht sich jedoch durch einen höheren Lohn und geringere Steuern wieder aus. - Die Arbeitsbedingungen in der Schweiz sind prinzipiell gut bis sehr gut, unterscheiden sich aber je nach Branche. Ebenfalls sind sowohl die Erwartungen an den Arbeitnehmer als auch die Produktivität hoch. - Auch die Zufriedenheit der Arbeitnehmer ist vergleichsweise hoch. - In der Schweiz gibt es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Der Lohn variiert je nach Branche bzw. Wirtschaftszweig. - Umgangsformen Grundsätzlich ist das Leben in der Schweiz im Vergleich zu Deutschland teurer. Das gleicht sich jedoch durch einen höheren Lohn und geringere Steuern wieder aus. jobfile GmbH 4

5 - Die Arbeitsbedingungen in der Schweiz sind prinzipiell gut bis sehr gut, unterscheiden sich aber je nach Branche. Ebenfalls sind sowohl die Erwartungen an den Arbeitnehmer als auch die Produktivität hoch. - Auch die Zufriedenheit der Arbeitnehmer ist vergleichsweise hoch. - In der Schweiz gibt es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Der Lohn variiert je nach Branche bzw. Wirtschaftszweig. 9. Umgangsformen - Um einen guten ersten Eindruck zu hinterlassen ist es wichtig, dass Sie die richtigen Grußformeln verwenden. In der Schweiz wird streng in Sie und Du unterschieden. - Ein/e Du-Anrede/-Gruß kann schnell als unhöflich aufgefasst werden. - Ein Grüezi / Grüezi wohl zur Begrüßung und ein Ade / Uf Wiederluege kommt unter Fremden oder Vorgesetzten immer gut an. - Verwenden Sie Hoi und Tschüss nur unter Freunden und Bekannten. - Die Schweizer legen sehr viel Wert auf Höflichkeit. - Üben Sie sich im Arbeitsleben in Smalltalk und Vertrauen und bleiben Sie zuhause, wenn Sie krank sind. Es wird nicht gern gesehen, dass sich Arbeitnehmer krank zur Arbeit schleppen. - Die Schweizer sind nicht sehr spontan. Vermeiden Sie kurzfristige Besuche und kündigen Sie sich vorher an. - Fettnäpfchen: - Schnelles Reden, - Vergleiche mit Deutschland, - Die Schweiz zur EU zählen, - Über Geld sprechen/jemandem nach seinem Gehalt fragen. jobfile GmbH 5

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