NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E. V.

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1 NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E. V. Jugendausschuss NFV Kreis Uelzen NFV Lüchow-Dannenberg Heino Drewes Peter Peitz Hauptstr. 14 Am Galgenberg Wriedel Hitzacker Wriedel, den Gemeinsame Ausschreibung der U19 bis D 7- Junioren für das Spieljahr 2016/2017 im kreisübergreifenden Spielbetrieb sowie für die G E-Junioren im NFV Kreis Uelzen und NFV Kreis Lüchow Dannenberg 1. Allgemeines Für die Durchführung des Spielbetriebes der A - bis G Junioren im NFV Kreis Uelzen und im NFV Kreis Lüchow-Dannenberg sind die Satzung und Ordnungen des NFV und diese Ausschreibung maßgebend. Zuständiges Organ für die Punkt-, Pokal-, Freundschaftsspiele, sowie für Juniorenturniere sind die jeweiligen Kreisjugendausschüsse. Für alle Fragen im spielübergreifenden Spielbetrieb (U19-U12 Junioren) ist die federführende Stelle, in 2016/17 der Vorsitzende des Kreisjugendausschusses(Heino Drewes, Tel: , heino.drewes@nfv.evpost.de verantwortlich. Ebenso für Fragen zum Spielbetrieb der U11- bis G Junioren im NFV Kr.Uelzen Für den Spielbetrieb der E-bis G Junioren im NFV Lüchow-Dannenberg ist grundsätzlich der Vorsitzende des Kreisjugendausschusses Peter Peitz, Tel: , peter.peitz@nfv.evpost.de verantwortlich. Bei Nichterreichen des KJO sind die Staffelleiter zuständig. Hinsichtlich der Verfahrensweise im Fall einer Spielverlegung sind die konkreten Regelungen unter Ziffer 4.3 dieser Ausschreibung zu beachten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Kommunikation der 27 der Spielordnung (Spielbetrieb über das DFBnet) und Punkt 9.5 dieser Ausschreibung unbedingt zu beachten sind. Diese bedeutet, dass die Ausschussmitglieder des Kreisjugendausschusses Uelzen und Lüchow/Dbg auf private s nicht antworten. Damit soll erreicht werden, dass 1

2 nicht jeder Trainer/Betreuer einer Jugendmannschaft die Ausschussmitglieder des Kreisjugendausschusses per an die private anschrift der Ausschussmitglieder anschreiben, sondern sich erst mit einem Verantwortlichen seines Vereins, der eine Zugangsberechtigung zum DFBnet Postfach hat, in Verbindung zu setzen hat. Auch die telefonische Kommunikation wird entsprechend angepasst. Lediglich der jeweilige Jugend- /Fußballobmann (von den Vereinen gemeldete Verantwortliche), sollte bei Bedarf telefonischen Kontakt bei eventuellen Problemen mit dem zuständigen Ausschussmitglied aufnehmen. Die Jugendausschüsse des NFV Kreis Uelzen und des NFV Kreis Lüchow-Dannenberg empfehlen die Durchführung der Fußballspiele der Junioren auf einem rauchfreien Sportplatz ohne Alkoholgenuss. 2. Spielbetrieb 2.1 Spielfeldgrößen Die Spielfeldgrößen der G- bis U13 Junioren richten sich nach den Regelungen im Anhang 1 der Jugendordnung des NFV. 2.2 Abweichende Regeln Die Abseitsregel ist bei den G- bis U8/U9-Junioren aufgehoben. Im NFV Kreis Lüchow-Dannenberg auch bei der E-Junioren. Die Rückpassregel ist bei den G- bis U11 Junioren aufgehoben. Außerdem ist in den Altersklassen G- und F-Junioren der falsche Einwurf nicht zu ahnden. Er ist unter Anleitung zu wiederholen. In diesen Altersklassen ist es außerdem erlaubt einen Abstoß oder Abwurf vorzunehmen, wenn der Ball vorher im Toraus war. Eckstöße werden bei den G- und U8, U9-Junioren als verkürzte Ecken, vom Schnittpunkt der Strafraumbegrenzung mit der Torauslinie, ausgeführt. Bei den U12, U13, U10, U11 Junioren werden Strafstöße von der 8 m Strafstoßmarke getreten, bei den G- und U8, U9 Junioren von der 7 m Strafstoßmarke. Die Spielmodalitäten für die G-Junioren sind im Anhang 1 geregelt. 2.3 Spielbetrieb NFV Kreis Uelzen/ NFV Kreis Lüchow-Dannenberg Die Hin-und Rückserie wird von der U19- bis U12 Junioren kreisübergreifend gespielt. Die G-Junioren, U8 bis U11 spielen nicht kreisübergreifend. 2.4 Unbespielbarkeit des Platzes Bei Unbespielbarkeit des Platzes ist 28 SpO zu beachten. Dem Spielleiter ist die geforderte Anordnung des Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten innerhalb von 10 Tagen vorzulegen. 2.5 Nichtantreten zu einem Pflichtspiel Beim Nichtantreten zu einem Pflichtspiel wird das Spiel gemäß 37, 38 SpO gewertet. Zu beachten ist, dass eine 45-minütige Wartepflicht für die gegnerische Mannschaft und den Schiedsrichter besteht. 2.6 Mindestanzahl der Spieler Die Mindestzahl der Spieler bei 11er -Mannschaften beträgt 7 Spieler und bei 7er Mannschaften 5 Spieler. Bei 9-er Mannschaften beträgt die Mindestzahl 6 Spieler. Andernfalls darf das Spiel nicht angepfiffen werden. Der Tatbestand ist im Spielbericht zu vermerken. Bei G- bis D- Junioren Mannschaften darf eine unbegrenzte Anzahl Spieler beliebig oft ein- und ausgewechselt werden. 2

3 Es sind Mannschaftsstärken von 11, 9 bei den U14-U19 und bei der U12/U13 7 Spielern zulässig. Es kann bis zum 2.Spieltag die Mannschaftsstärke kostenfrei geändert werden. Stichtag Danach wird bis zum Ende der Hinserie in der gemeldeten Mannschaftsstärke weitergespielt. Zur Rückserie ist eine Änderung der Mannschaftsstärke möglich. Es ist für das Spiel immer die kleinere Mannschaftsstärke maßgebend. Zum Beispiel 9er gegen 11er, wird 9er gespielt. Eine eigenmächtige Änderung der Mannschaftsstärke ist nach dem nicht zulässig. Mannschaften die in der Hinserie bei der U14 U18 nicht mit der Mannschaftsstärke 11 gespielt haben können nicht in den Bezirk aufsteigen. Ebenso gilt dies bei der U13, wenn nicht als 9er gespielt wurde. Ebenso können Mannschaften, die bei der U12- U19 keine Mannschaftsstärke 11 bzw. bei U12/U13 9er gemeldet haben nicht um die Kreismeisterschaft mitspielen. Die Anzahl der Auswechselspieler beträgt ab der U14 maximal 4 Spieler gezählt ab der gemeldeten Mannschaftsstärke(11er plus 4= 15, 9er plus 4= 13), das heißt, wenn eine 9er Mannschaft gegen eine 11er Mannschaft spielt darf die 11er Mannschaft bis zu 15 Spieler einsetzen. In der Rückserie kann eine Mannschaft mit der Mannschaftsstärke 7 in der U13 nicht um den Aufstieg in den Bezirk mitspielen! Spiele 7 gegen 7 werden auf der Hälfte des Spielfeldes ausgetragen (Quer, Tore auf der Seitenlinie) 2.7 Beaufsichtigung Eine Juniorenmannschaft bedarf der Beaufsichtigung durch einen Volljährigen, welcher durch den Verein beauftragt wurde. ( 9 (4) Jugendordnung des DFB) 2.8 Spielzeiten Die Spielzeiten richten sich nach den Regelungen des 16 JO. Bei Pokalspielen wird ohne Verlängerung gespielt. 2.9 Fehlende Spielerlaubnis bzw. Spielberechtigung Werden Spieler ohne Spielerlaubnis oder Spielberechtigung eingesetzt, wird das Spiel gemäß 38 (1c) SpO in Verbindung mit 37 (4) SpO gewertet Spielberechtigung von Junioren Frühester Tag der Spielberechtigung ist der Tag des Einganges der vollständigen Unterlagen bei der Passstelle des NFV (s. a. 5 SpO). Aus Rechtssicherheitsgründen wird empfohlen, nur die Junioren einzusetzen, deren Spielerlaubnis im DFBnet ersichtlich ist Spielberechtigung von Junioren Bei fehlendem Spielerpass ist nach 4 JO zu verfahren Zweitspielrecht Das Zweitspielrecht für die Junioren regelt sich aus 12 der JO. Hiernach kann jeder Junior ein Zweitspielrecht für einen anderen Verein erwerben. Das Zweitspielrecht ist auf einen Gastverein beschränkt. Der Antrag auf ein Zweitspielrecht ist beim zuständigen Kreisjugendobmann zeitgerecht zu 3

4 beantragen. Der Antrag ist sind auf den Homepages der Kreise unter: spielbetrieb/ und hinterlegt Festspielen Das Festspielen ist in den 5 JO und 10 SpO geregelt. Diese Bestimmungen regeln den Einsatz in einer höheren Altersklasse wie auch den Einsatz in verschiedenen Mannschaften einer Altersklasse bzw. Jahrgangsmannschaft. Hierbei gilt, der ältere Jahrgang ist automatisch die höherrangige Mannschaft. Hinweis!!! Der Abschluss der Play-Off-Spiele der Herbstserie stellt kein Saisonende dar Einsatz von Juniorinnen in Junioren-Mannschaften/Ältere Junioren Die Regelungen zur Beantragung und Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind in 4 Abs. 5 JO enthalten. Spieler mit einer Ausnahmegenehmigung sind im Spielbericht vor dem Spielernamen mit - A zu kennzeichnen. Die ausgestellte Ausnahmegenehmigung ist an den Spielerpass anzuheften. Gemischte Mannschaften sind von den G- bis zu den A-Junioren zulässig. Juniorinnen können im Wechsel in Junioren- und Juniorinnenmannschaften spielen, ohne das ein Festspielen zwischen Junioren- und Juniorinnenmannschaften erfolgt. Die Altersklassen der A- bis G-Juniorinnen der Mädchen entsprechen den Altersklassen der Junioren gemäß 3 der Jugendordnung. Bei Einsatz von Mädchen in den Juniorenmannschaften in den Altersklasse A - bis C- bzw. in den jeweiligen Jahrgangsmannschaften ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten (siehe 3 Abs. 7 der Jugendordnung) erforderlich. Es gilt folgende Ausnahmeregelung: Eine Spielerin desjahrgangs der C- bis A-Juniorinnen kann in der jeweils niedrigeren Jahrgangsmannschaft eingesetzt werden. Beispiel: Die U 17 kann in der U16 und die U16-Juniorinspielerin kann in der U 15 Mannschaft der Junioren eingesetzt werden. In den Altersklassen der U 8 bis U 10 ist es nur im NFV Kr.Uelzen erlaubt, zwei Spieler des jeweils älteren Jahrgangs der gleichen Altersklasse in einer Mannschaft des jüngeren Jahrgangs einzusetzen(u 9 => U 8; U 11 => U 10). Jeweils zwei Spieler des jüngeren Jahrgangs der Altersklasse E-Junioren (U 10) können im älteren Jahrgang der F-Junioren (U 9) eingesetzt werden (U 10 => U 9). Diese Ausnahmeregelungen gelten nur, wenn die einzusetzenden Spieler in ihrem Jahrgang bzw. ihrer Altersklasse keine Spielmöglichkeit in ihrem Verein bzw. in einer Spielgemeinschaft, die der Verein angehört, haben. Es ist nicht zulässig U11 Juniorinnen in der U9, bzw. U10 Juniorinnen in der U8 einzusetzen. Hier greift oben genannte Regel nicht. Die Vereine melden den Staffel-/ Spielleiter diese Mannschaften vor Beginn der Serie. Mannschaften, die von dieser Regelung Gebrauch machen, können nicht Kreismeister und Kreispokalsieger werden. Werden diese Spieler bei Pokalspielen eingesetzt, erfolgt eine Umwertung zu Gunsten des Spielpartners. Ebenso können sie nicht in der Rückrunde in einer Leistungsstaffel spielen. 4

5 Zusätzliche Ausnahme: F-Juniorinnen können ohne Beschränkung in G-Juniorenmannschaften eingesetzt werden. Ebenso ist es zulässig eine komplette G-Juniorenmannschaft mit F-Juniorinnen spielen zu lassen Pokalspiele In jeder Altersklasse der Jahrgangsmannschaften wird, bei einer genügenden Anzahl an Mannschaften, ein Pokalsieger ermittelt. Die Pokalspiele werden nicht kreisübergreifend durchgeführt. Im NFV Kreis Lüchow Dannenberg wird die Pokalrunde nicht in Jahrgangsmannschaften unterteilt. Pokalsieger werden für A, B, C und D-Junioren ermittelt. Die Pokalendspiele werden für A, B, C und D-Junioren am Kreisjugendtag ausgetragen. Im NFV Kreis Lüchow-Dannenberg findet von der E- bis G-Junioren ein Pokalspieltag statt. Sollte es bei den Pokalspielen der A bis D-Junioren nach Ende der Spielzeit unentschieden stehen wird sofort zur Ermittlung eines Siegers ein Elfmeter schießen durchgeführt. Die Anzahl der zuschießenden Elfmeter richtet sich nach der Mannschaftsstärke.11er Mannschaften schießen 5 Elfmeter und 9 er bzw.7 er Mannschaften schießen 3 Elfmeter. Sollte danach noch kein Sieger feststehen wird abwechselnd bis zur Entscheidung je ein Elfmeter pro Mannschaft geschossen. Die Pokalendspiele sind im NFV Kreis Uelzen für das Wochenende 16/17. Juni 2017 geplant. In den Altersklassen U 14 bis U 19 werden die Pokalspiele im NFV Kreis Uelzen erst in der Rückserie 2016/2017 durchgeführt. Pokalspiele in den U8-U13 Klassen werden nach Bedarf durchgeführt Sollte die Mannschaftsanzahl in einzelnen Altersgruppen zu gering sein, behält sich der KJA Uelzen vor, Altersgruppen zusammen in einer Pokalrunde spielen zulassen (bspw. U 15 und U 16). Sollten in einer Altersklasse (Jahrgangsmannschaften) zwei Mannschaften eines Vereins das Halbfinale erreichen, spielen sie in diesem automatisch gegeneinander. Der Pokalsieger der Altersklassen der A- und B- Junioren wird durch den jeweiligen KJO an den Bezirk gemeldet Fair Play Begrüßungskultur im Jugendfußball 1.) Begrüßung der gegnerischen Trainer & Mannschaft Ca. 75 bis 45 Minuten vor Spielbeginn 2.) Begrüßung und Einweisung des Schiedsrichters mit Klärung des gemeinsamen Auflaufens vom Spielfeldrand oder Treffens an der Mittelinie kurz vor Spielbeginn Ca. 45 bis 30 Minuten vor Spielbeginn 3.) Evtl. Gesichtskontrolle (entsprechend Ausschreibung) Ca. 10 Minuten vor Spielbeginn durch Schiedsrichter 4.) Möglichst gemeinsames Auflaufen der Mannschaften mit Schiedsrichter oder alternativ Treff an der Mittelinie Ca. 3 Minuten vor Spielbeginn 5.) Team-Shakehands inkl. Trainer nach Vorbild der UEFA Champions League 6.) Platzwahl Schiedsrichter und Mannschaftsführer 7.) Teamritual und Spielbeginn Nach dem Spiel 5

6 8.) Treff des Schiedsrichter mit den beiden Teams inkl. Trainer an der Mittellinie, Ergebnisbekanntgabe, Sportgruß und abschließend Shakehands 2.17 Einteilung der Staffeln kreisübergreifender Spielbetrieb. Die Einteilung der Mannschaften in die Staffel der Altersgruppen U19- bis U12 Junioren erfolgt auf einer Sitzung der Kreisjugendauschüsse. Die Vorsitzenden der beiden Kreise und die Staffelleiter nehmen an der Sitzung teil. Diese Einteilung erfolgt nach regionalen Gesichtspunkten für die Hinrunde. Nach Beendigung der Hinrunde werden neue Staffeln gebildet. Den Leistungsstaffeln gehören, wenn vorhanden pro Kreis, mindestens 2 Mannschaften an. Die Leistungsstärke muss vorhanden sein. Die Einteilung der anderen Staffel erfolgt nach regionalen Gesichtspunkten. Die Einteilung ist unanfechtbar. Auf Punkt 9.8 der Ausschreibung wird hingewiesen. 3. Spielberichtsformular 3.1 Spielbericht Bei der Austragung der Meisterschaftsspiele und Pokalspiele der U8 -U19 Junioren im Kreis Uelzen und Lüchow/Dbg kommt der Internet-basierte Spielbericht Online (SBO) zur Anwendung. Die unter folgende Links dargestellte Aufgabenverteilung mit Ablaufschema ist verbindlich auszuführen. Eine Verpflichtung zum Tragen/Angabe von Rückennummern ist bei SBO erforderlich. Es erfolgt sonst keine Freigabe des SBO!! Für durch falsche Rückennummern sich ergebene Sachlagen (Rote Karte, Festspielen etc.) liegt allein im Verantwortungsbereich der Vereine. Nach Freigabe der Aufstellung durch beide Vereine ist die 1. Ausfertigung der Druckversion ohne Unterschriften dem Schiedsrichter vor dem Spiel durch den Heimverein auszuhändigen. Bei vom Heimverein verursachter unzureichender Eingabemöglichkeit für die Anwendung SBO wird gem. Anhang 1, ( 24, Abs. 4) eine Ordnungsstrafe von Euro 15,- zzgl. Euro 10,- Verwaltungskosten pro Spiel verhängt. Die Spielerpässe sind auch bei Nutzung der Anwendung SBO vom Verein mitzuführen und dem Schiedsrichter vor dem Spiel auszuhändigen. Vor jedem Spiel wird eine Pass- bzw. Sichtkontrolle durchgeführt! Bei fehlenden Pässen ist die Identität des Spielers über einen gültigen Lichtbildausweis unmittelbar nach Spielende gegenüber dem Schiedsrichter nachzuweisen ( 4 Abs. 1 SpO). Bei Nichtantritt des Schiedsrichters muss dieses von beiden Vereinen vor Ort eingegeben werden, nur so ist eine Bearbeitung des SBO durch den Heimverein möglich. Der SBO ist am Spieltag vollständig fertigzustellen und freizugeben. 6

7 Bei Spielen der U8 - U11 ohne angesetzten Schiedsrichter ist ebenso zu verfahren. Die gesamte Anleitung des SBO kann unter folgenden Link herunter geladen werden: Sollte der SBO nicht zur Anwendung kommen, kommt der unter folgenden Link eingestellte SBO Ersatzspielbericht zur Anwendung Die Spielberichtsformulare sind in Blockschrift oder maschinell auszufüllen. Die Vornamen der Spieler müssen voll ausgeschrieben werden. Der auf dem Spielberichtsformular eingetragene Mannschaftsverantwortliche/Betreuer bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Eintragungen. Das ausgefüllte Formular und ein Freiumschlag versehen mit der Anschrift des zuständigen Spielleiters sind dem Schiedsrichter vor dem Spiel auszuhändigen. Diese Spielberichte sind an folgende Adressen zu senden: Im kreisübergreifenden Spielbetrieb, bei Pokalspielen und den Spielen der U11- bis U8 Junioren im NFV Kreis Uelzen gehen die Spielberichte an: Michael Lüddecke, Eckermannstrasse 34, Uelzen Bei den Spielen der E-bis F Junioren und den Pokalspielen im NFV Kreis Lüchow Dannenberg gehen die Spielberichte an: Heiko Penno, Altmarkring Wustrow Der Ersatzspielbericht ist innerhalb von 3 Tagen ein zu senden. Wird der Spielbericht bei Spielen ohne angesetzten Schiedsrichter nicht bis zum 5. Tag oder gar nicht vorgelegt, wird der Platzverein mit einer Strafe gemäß 24 (3b) Nr. 14 JO belegt (dies gilt auch beim nicht aushändigen/fehlen eines Freiumschlages). 4. Spielpläne/Spielverlegungen/DFB-Net 4.1 DFB-Net Die gültigen und verbindlichen Spielpläne sind nach entsprechender Mitteilung per Mail aus dem DFBnet (Spiel- und Schiedsrichteransetzungen) zu entnehmen, es erfolgt kein Postversand. Die gastgebenden Vereine sind gem. 27 (6) SpO verpflichtet, die Spielergebnisse unverzüglich, spätestens 1 Stunde nach Spielende, ausgehend von der Anstoßzeit im DFBnet, dem NFV über das DFBnet zu melden. 4.2 Spielpläne Jeder Verein ist verpflichtet, seine Spielpläne sofort nach Bereitstellung im DFBnet oder nach Zustellung per DFBnet-Postfachsystem auf Spielüberschneidungen oder andere Fehler zu überprüfen. Fehler sind dem zuständigen Staffelleiter über die bekannt gegebene DFBnet-Postfach Adresse sofort mitzuteilen. Bei Überschneidungen ist gemäß Punkt 4.3 zu verfahren. 4.3 Spielverlegungen 7

8 Spielverlegungen können nach Veröffentlichung der Spielpläne im DFBnet und einer vom Spielleiter vorgegebenen Frist nicht mehr vorgenommen werden (ausgenommen 27 (4) SpO). In Ausnahmefällen ist bei Verlegung von Spielen der antragstellende Verein verpflichtet, mindestens 8 Tage vor dem geplanten Spieltag die Verlegung mit Einverständnis des Gegners zu beantragen. In zwingenden Ausnahmefällen sind kürzere Ansetzungsfristen (SpO 27 (5) letzter Satz) zulässig. Bei Vorliegen besonderer Umstände können Meisterschaftsspiele auch an Feiertagen oder Wochentagen angesetzt werden. Spielverlegungen werden seit der Serie 2014/15 über das DFBnet abgewickelt. Eine andere Art der Verlegung erfolgt nicht. Die Spielverlegungen sind mit dem Spielpartner abzustimmen und dann im DFBnet einzugeben. Spielverlegungen können bis zu 5 Tage vor Spielbeginn von den Vereinen noch eingegeben und bearbeitet werden. Danach können Spielverlegungen nur noch durch den Staffelleiter vorgenommen werden und gelten dann als nicht fristgerecht. Die Anträge sind umgehend von den beteiligten Vereinen zu bearbeiten. Sollte eine Bearbeitung nicht innerhalb von 10 Tagen erfolgen, werden die Anträge vom Staffelleiter abgelehnt. Die Spielverlegung wird erst durch Zustimmung des Staffelleiters wirksam. Sind so viel Spieler einer Mannschaft, die in den vorhergehenden drei Meisterschaftsspielen laut Spielbericht eingesetzt waren, beruflich oder schulisch verhindert (z.b. Schullandheimaufenthalt) oder erkrankt, müssen mindestens so viele Atteste etc. eingereicht werden, damit die Sollstärke (11er 5, 9er 4 Atteste, 7er 3 Atteste) unterschritten wird. Es kann auf formlosen schriftlichen Antrag des Vereins eine Spielabsetzung er folgen. Der Antrag ist unverzüglich nach bekannt werden der Verhinderung/Erkrankung schriftlich dem Staffelleiter vorzulegen. Ihm sind entsprechende vereinsunabhängige Nachweise (Schulbescheinigungen, ärztliche Atteste) beizufügen. Diese Nachweise sind bis spätestens 4 Tage nach Datum Spielbeginn vorzulegen, ansonsten erfolgt eine entsprechende Wertung durch den Staffelleiter. Die Absetzung/Verlegung von Pflichtspielen bei Überschneidung mit Spielen/Turnieren usw. der Auswahl- und Stützpunktmannschaften ist entsprechend 21 JO möglich und zulässig. Bei Nichteinhaltung der Fristen werden die anfallenden Verwaltungskosten dem Antragssteller zur Last gelegt. Eigenmächtige Spielverlegungen sind ausgeschlossen und werden neben einer Spielwertung gemäß 38 Ziffer 1 d SpO geahndet. An den letzten beiden Spieltagen können Spielverlegungen nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden. Sind die beteiligten Vereine nicht 5 Tage vor dem ursprünglichen Spieltermin über die Spielverlegung informiert worden oder ist das Spiel bis zu dem Zeitpunkt nicht im DFBnet verlegt worden, haben beide Vereine die Pflicht sich beim Staffelleiter über die beantragte Spielverlegung zu informieren. Eine Benachrichtigung über eine Spielverlegung erfolgt ausschließlich über das System aus dem DFBnet heraus. Eine andere Benachrichtigung erfolgt nicht. 5. Schiedsrichter 8

9 5.1 Schiedsrichter und Schiedsrichteransetzungen Der Schiedsrichter hat den SBO vollständig auszufüllen. Die Ansetzung der Schiedsrichter zu den Meisterschafts- und Pokalspielen der U19- bis U12 Junioren, des Pokalhalbfinales der U11-U8 Junioren erfolgt durch den jeweiligen Kreisschiedsrichterausschuss. Meisterschafts- / Pokalspiele bis zum Viertelfinale der U11 bis U8 Junioren werden von Schiedsrichtern der Platzvereine geleitet. Siehe Punkt 3.1 der Ausschreibung Pokal- und Freundschaftsspiel werden, bis auf die Pokalfinalspiele, vor Ort vom Heimverein bezahlt. Im NFV Kreis Lüchow Dannenberg findet für die E-bis G-Junioren ein Pokalspieltag statt und die Schiedsrichter werden von den veranstaltenden Vereinen gestellt und bezahlt. Dieses sollten möglichst geprüfte Jungschiedsrichter sein. Erscheint kein Schiedsrichter, so ist entsprechend 30 SpO zu verfahren. 5.2 Spielerpasskontrolle Vor jedem Spiel ist vom Schiedsrichter zumindest eine stichpunktartige Pass- bzw. Sichtkontrolle durchzuführen. Bei fehlenden Pässen ist die Identität des Spielers zeitnah nach Spielende gegenüber dem Schiedsrichter nachzuweisen ( 4 Abs. 1 SpO). Sollten Pässe nicht vorhanden oder lückenhaft sein (z. B. fehlendes Passbild), ist dieses vom Schiedsrichter im Freitextmenu einzutragen. Ein unterbleiben dieser Kontrolle kann gem. 44 RuVO mit 25,00 geahndet werden. 5.3 Schiedsrichterspesenpool Jeder Verein, der eine Mannschaft meldet in deren Altersklasse mit angesetzten Schiedsrichtern gespielt wird, muss für die Monate August bis Dezember und Januar bis Juni jeweils den in Rechnung gestellten Betrag, der 14 Tage vor dem ersten Spieltag im Lastschriftverfahren eingezogen wird, vorhalten. 6. Meisterschaft, Play- Off, Aufstieg In jeder Altersklasse ausgenommen G-Junioren - wird der Meister ermittelt. In den U 14 bis U 18 Staffeln wird in der Hinserie der Aufsteiger in den Bezirk ermittelt. Es können nur Mannschaften aufsteigen, die als 11er Mannschaften gemeldet sind, bzw. bis zum 2.Spieltag ( ) in eine 11er umgemeldet wurden. Für U13 Mannschaften, die nach Ende der Rückserie in den Bezirk aufsteigen können, muss während der gesamten Serie eine Mannschaft mit Mannschaftsstärke 9 gemeldet sein, bzw. bis zum 2.Spieltag ( ) in eine 9 er umgemeldet wurden. Die jeweils am besten platzierte Mannschaft der Kreise Uelzen und Lüchow Dannenberg können, bei entsprechender Leistungsstärke, in den Bezirk aufsteigen. Sollte es in einer Altersklasse mehr als eine Staffel geben, wird in einem Entscheidungsspiel der Aufsteiger für den Bezirk ermittelt. Über den Aufstieg in den Bezirk entscheidet endgültig der zuständige KJA. Aus den in der/den Staffel/n verbleibenden Mannschaften werden zur Frühjahrsserie neue Staffeln nach dem Leistungsprinzip mit bis zu sechs Mannschaften, sofern ein geregelter Spielbetrieb gewährleistet ist, gebildet. Bei Ermittlung der Mannschaften für die Leistungsklassen ( Kreisligen ) entscheidet 9

10 bei Punktgleichheit die Tordifferenz, dann die Anzahl der mehr erzielten Tore, der direkte Vergleich, dann das Los. Die Vorrundenergebnisse werden nicht übernommen. Im NFV Kreis Lüchow-Dannenberg gilt zur Ermittlung des Kreismeister/Staffelsieger bei der E und F- Junioren bei Punktgleichheit der direkte Vergleich. Sollte sich auch hier Gleichstand ergeben wird ein Entscheidungsspiele statt. Die Sieger der Leistungsstaffeln (Kreisliga) sowie der Aufsteiger aus der Herbstserie ermitteln nach Abschluss der Rückserie in einem Entscheidungsspiel den Kreismeister. Diese Regelung gilt nur im NFV Kreis Uelzen. Die Entscheidungsspiele sind für die U14 U19 im Juni 2017 nach Ende der Meisterschaftsspiele auf Bezirks-und Kreisebene geplant Schiedsrichter bei diesen Entscheidungsspielen werden vom NFV Kr. Uelzen bezahlt Besonderheiten: Sollte es in der Hinserie in einer Altersklasse nur eine Staffel geben und es ergeben sich durch Um-/ Nachmeldungen zur Rückserie eine Anzahl an Mannschaften die einen Spielbetrieb in mehreren Staffeln rechtfertig, so werden mehrere Staffeln gebildet. Die Vorrundenergebnisse werden dann nicht übernommen. In der Leistungsstaffel (Kreisliga) wird in der Rückserie nur eine Mannschaft je Verein oder Spielgemeinschaft zugelassen. Die Aufstiegs- und Abstiegsregelung für die Altersklassen U14-U18 der Junioren ist der Ausschreibung des Bezirksjugendausschusses des NFV Bezirks Lüneburg zu entnehmen. 7. Freundschaftsspiele/Turniere Freundschaftsspiele sind vor Spielbeginn schriftlich beim zuständigen KJO anzumelden. Turniere (einschl. Halle) sind spätestens 14 Tage vorher schriftlich mit dem Spielplan und Angabe der teilnehmenden Mannschaften für den NFV Kreis Uelzen bei Heino Drewes, Tel: , heino.drewes@nfv.evpost.de zur Genehmigung anzumelden. Für den NFV Kreis Lüchow- Dannenberg bei Peter Peitz, Tel: peter.peitz@nfvevpost.de Bei Veranstaltung eines nicht genehmigten Turniers wird der Verein mit einer Strafe gemäß 23 (3b), Nr. 17 JO belegt. 8. Spielgemeinschaften Spielgemeinschaften sind genehmigungspflichtig. Sie dürfen aus höchstens 3 Vereinen bestehen. Wird von einem der an der Spielgemeinschaft beteiligten Verein eine eigene 11-er Mannschaft gemeldet, ist diese gemeldete Mannschaft grundsätzlich die obere Mannschaft. Dieses gilt nur auf Kreisebene. Werden von den an der SG beteiligten Vereinen zwei oder mehr Mannschaften als SG gemeldet, muss eine Benennung nach erster, zweiter usw. Mannschaft vorgenommen werden. Wird auf Bezirksebene eine Mannschaft gemeldet, die nur aus Spielern eines Vereins besteht, und zusätzlich noch beteiligter einer SG ist, so ist die auf Bezirksebene spielende eigene Mannschaft die obere Mannschaft. Wird auf Bezirksebene eine SG gemeldet, kann auch auf Kreisebene nur eine SG gemeldet werden. Die Meldung einer SG auf Kreisebene erfolgt durch alle beteiligten Vereine. Eine SG wird im Spielbetrieb grundsätzlich wie ein eigenständiger Verein geführt, der erstgenannte Verein ist Ansprechpartner und Verantwortlicher gegenüber dem NFV. 10

11 9. Schlussbemerkungen Altersklasseneinteilung gem. 4 Jugendordnung und Jahrgangsgruppen 2016/17 U19 Junioren (A1) (Saison 2016/17: Jahrgang 1998) U18 Junioren (A2) (Saison 2016/17: Jahrgang 1999) U17 Junioren (B1) (Saison 2016/17: Jahrgang 2000) U16 Junioren (B2) (Saison 2016/17: Jahrgang 2001) U15 Junioren (C1) (Saison 2016/17: Jahrgang 2002) U14 Junioren (C2) (Saison 2016/17: Jahrgang 2003) U13-Junioren (D1) (Saison 2016/17: Jahrgang 2004) U12-Junioren (D2) (Saison 2016/17: Jahrgang 2005) U11-Junioren (E1) (Saison 2016/17: Jahrgang 2006) U10-Junioren (E2) (Saison 2016/17: Jahrgang 2007) U9-Junioren (F1) (Saison 2016/17: Jahrgang 2008) U8-Junioren (F2) (Saison 2016/17: Jahrgang 2009) G-Junioren (Saison 2016/17: Jahrgang 2010 und jünger) 9.2 Veranstaltungen Wegen schuldhafter Nichtteilnahme an Pflichtveranstaltungen (bspw. Kreisjugendtag, Arbeitstagungen, Staffeltage, Schulungen, usw.) der Jugendausschüsse NFV- Kreis Uelzen/ Lüchow-Dbg kann ein Verein mit einer Ordnungsstrafe belegt werden. 9.3 Rahmenspielplan Es wird ein geplanten, nichtverbindlicher Rahmenspielplan vor Beginn der Serie auf der Homepage des jeweiligen Kreises veröffentlich. Nach Eingang und Auswertung der elektronischen Mannschaftsmeldungen wird ein neuer RSP erstellt und veröffentlicht. 9.4 Mannschaftsmeldung Mannschaftsmeldungen sind bis zum (Meldefenster beachten) für die Serie 2016/17 einzugeben. Verspätete Meldungen werden nach 24 b Absatz 19 gewertet. Über die Teilnahmemöglichkeit der Mannschaft/en entscheiden die KJA`s im gemeinsamen Spielbetrieb zusammen, ab U11-G J der jeweilige KJA. Es ist von den Vereinen im Meldebogen(DFBnet) für jede gemeldete Mannschaft ein Ansprechpartner (Trainer, Betreuer) einzutragen. Ebenfalls ist im Meldebogen die Farbe der Spielkleidung anzugeben. Nichtangaben werden nach 24 b Absatz 19 gewertet. 9.5 Anschriftenverzeichnisse der Vereine Durch den Jugendausschuss wird ein Anschriftenverzeichnis im Internet zur Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit dieser Liste ist nicht der KJA`s verantwortlich. Grundsätzlich wird bei strittigen Entscheidungen als Beweismittel ein Versand über das E-Postfachsystem *@nfv.evpost zu Grunde gelegt. Mitteilungen/Veröffentlichungen des Jugendausschusses können über das DFBnet, durch die Presse oder unter erfolgen. Der Schriftverkehr zwischen den Kreisjugendausschüssen Uelzen/ Lüchow-Dannenberg und den Jugendobleuten der Vereine erfolgt über das geschlossene E-Postfachsystem *@nfv.evpost.de. Diese Schriftstücke der Kreisjugendausschüsse Uelzen/ Lüchow-Dannenberg sind auch ohne Unterschrift gültig. Nachteile durch nicht rechtzeitig abgeru- 11

12 fene E- Mails an die Vereine gehen zu Lasten der Vereine. Von externen -Adressen kann nicht in das geschlossene Postfachsystem des DFBnet g t werden! 9.6 Verstöße gegen die Ordnungen des NFV und dieser Ausschreibung Verstöße und die Nichtbeachtung einzelner Bestimmungen werden nach den Strafbestimmungen des NFV geahndet. Die Zuständigkeit der Verwaltungsorgane und der Kreissportgerichte orientiert sich aufgrund des Verwaltungsvereinbarung der NFV Kreise Uelzen und Lüchow-Dannenberg und nach der Federführung im Spielbetrieb. Federführend im Spielbetrieb der U19-U12 Junioren ist der NFV Kreis Uelzen. Hier ist das Sportgericht des NFV Kreis Uelzen zuständig. Bei den Spielbetrieb der U11-G Junioren das Sportgericht des jeweiligen Kreises. 9.7 Rechtsmittel Gegen diese Ausschreibung ist gemäß 15 (1) RuVO die gebührenfreie Anrufung beim Kreisportgericht möglich. Die Rechtsmittelfrist beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung, frühestens jedoch am Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ist diese Ausschreibung rechtskräftig. 9.8 Allgemeines Im Einzelfall behalten sich die Kreisjugendausschüsse(in Abstimmung) aus sportlichen Gesichtspunkten eine Änderung der o.a. Bestimmungen vor. gez. Heino Drewes Vors. Kreisjugendausschuss NFV Kreis Uelzen gez. Peter Peitz Vors. Kreisjugendausschuss NFV Kreis Lüchow-Dannenberg 12

13 Auszug aus der Liste der Strafbestimmungen ( 24 JO): 24 a Strafbestimmungen gegen Spieler 1 wegen Beleidigung 1 bis 4 Wochen 2 wegen rohen Spiels 1 bis 6 Wochen 3 wegen Bedrohung 2 bis 6 Wochen 4 wegen Unsportlichkeit 1 bis 6 Wochen 5 Tätlichkeiten in leichteren Fällen während des Spiels, auf dem Weg zum oder vom Spielfeld oder in der Kabine bis zum Verlassen der Sportanlage 2 bis 6 Wochen 6 Verlassen des Spielfeldes ohne Genehmigung des Schiedsrichters 1 bis 4 Wochen 7 An Stelle der in Nr. 1 bis 5 genannten Strafen kann auch auf Sperre für eine bestimmte Anzahl von Pflichtspielen erkannt werden. Die Sperre für ein Pflichtspiel entspricht einer Zeitstrafe von einer Woche. Bei Sperren für Pflichtspiele ist eine zeitliche Begrenzung festzulegen. Während des Laufes dieser Sperrstrafe ist der Spieler auch für jeden anderen Spielverkehr gesperrt. 24 b Strafbestimmungen gegen Vereine 1 Fehlender / nicht vollständiger Nachweis der Spielerlaubnis bei Pflicht- und Freundschaftsspielen 5,00 2 Einsatz eines Spielers ohne Spielerlaubnis Punktverlust + 30,00 3 Einsatz eines Spielers ohne Spielberechtigung Punktverlust + 20,00 4 Einsatz eines Spielers unter Verwendung der Spielerlaubnis eines anderen Spielers 100,00 5 Verweigerung des Sportgrußes durch eine Mannschaft 5,00 6 Nichtantreten einer Mannschaft zu einem Pflichtspiel Kreisebene 50,00 1.Wiederholungsfall 100,00 2. Wiederholungsfall Ausschluss vom Spielbetrieb + 100,00 7 Nicht ordnungsgemäßer Platzaufbau a) wenn Spielausfall die Folge war 25,00 b) in allen anderen Fällen 10,00 8 Spielen gegen Vereine, die nicht dem DFB angehören / gegen gesperrte Mannschaften bzw. Vereine 75,00 9 Spielen trotz Spielverbot des zuständigen Jugendausschusses 25,00 10 Nichterneuerung des Spielerpassbildes nach Beanstandung 5,00 11 Verspätete oder Nichteinsendung des Spielberichtes(Ersatzbericht SPO) 10, Nichtanforderung eines Schiedsrichters zu Freundschaftsspielen oder Turnieren 5,00 13 Nicht ordnungsgemäß ausgefüllter Spielbericht(SPO) 15,00 14 Veranstaltung nicht genehmigter Turniere 30,00 15 Spielverlegung ohne Genehmigung 25,00 16 Nichteinhaltung eines Termins oder Nichtabgabe einer verlangten Meldung 25,00 17 Nichtabstellung eines Jugendspielers zu Auswahlspielen oder Lehrgängen ohne Ent- 25,00 18 Verspätete oder Nichtmeldung der Spielergebnisse 10,00 Ziffer Vergehen Strafmaß Anhang 2/1 Nichtteilnahme an einer Pflichtveranstaltung, die von Organen des Kreises einberufen 50,00 SPO (28) wurde Anhang 2/1 SPO(27) Missbräuchliche Absage eines Pflichtspiels gemäß 28 SpO 30,00 13

14 24 c Strafbestimmungen gegen Übungsleiter, Betreuer und Funktionäre 1 Verbandsschädigendes Verhalten in der Öffentlichkeit bis 250,00 2 Unsportliches Verhalten bis 50,00 3 Beleidigung bis 150,00 4 Bedrohung bis 150,00 5 Auflehnung gegen Anordnung des Schiedsrichters oder der Schiedsrichterassistenten bis 100,00 6 Tätlichkeiten bis 150,00 7 Diskriminierendes Verhalten bis 250,00 Verwaltungskosten ( 46 Abs. 1 Spielordnung) Gebühren Spielverlegung mit Schiedsrichter 20,00 Gebühren Spielverlegung ohne Schiedsrichter 15,00 zusätzliche Verwaltungskosten bei nicht fristgerechter Verlegung mit Schiedsrichter 10,00 zusätzliche Verwaltungskosten bei nicht fristgerechter Verlegung ohne Schiedsrichter 5,00 42 Rechts-und Verfahrensordnung Strafbestimmungen gegen Vereine, Nr. 15 Spielabbruch: für den schuldigen Verein und / oder für die betreffende Mannschaft 50,- bis 1.000,- Sperre bis zu sechs Monaten oder Punktund Tor Abzug Als Verwaltungskosten bei Spielverlegungen, Spielwertungen und Straffestsetzungen werden erhoben: a) bei Spielsperren gem. 24(3a) JO 20,00 b) bei Geldstrafen gegen Vereine gem. 24(3b) JO 10,00 c) bei Geldstrafen gegen Übungsleiter, Betreuer gem. 24(3c) JO 20,00 d)abmeldung Mannschaft 24 Abs4 50,00 Gegen die Entscheidungen der Verwaltungsorgane ist die gebührenfreie Anrufung beim Sportgericht zulässig. 14

15 ANHANG 1 der Ausschreibung für die Saison 2016 / 2017 im NFV Kreis Uelzen-Lüchow/Dbg Der Spielbetrieb der G-Junioren wird als FAIR PLAY LIGA mit besonderen Bestimmungen durchgeführt. Regeln: 1. Die Fußballregeln bleiben unverändert! Tor Toraus Aus Foul Hand Es ändern sich lediglich die Rahmenbedingungen: 2. Die Fan Regel: Die Fans halten sich in angemessenem Abstand zum Spielfeld auf (10m). 3. Die Schiedsrichterregel: Die Kinder sollen selbst entscheiden. 4. Die Trainerregel: Die Trainer begleiten das Spiel gemeinsam aus der Coaching Zone heraus. Ablauf: 1. Spielfeldaufbau nach unten stehendem Muster 2. Treffen zum Einlaufen in der Fan Zone 3. Spieler und beide Trainer laufen zur Platzmitte ein 4. Eltern / Fans bleiben in der Fan Zone und applaudieren beim Einlaufen 5. Begrüßung durch die Trainer in der Platzmitte 6. Mannschaftsritual (Begrüßung des Gegners) und Spielbeginn 7. Nach Spielende Verabschiedung in der Mitte und 8. gemeinsames Verlassen des Spielfeldes 15

16 16

17 Staffelleiter im kreisübergreifenden Spielbetrieb U18 U19 Junioren Peter Peitz Am Galgenberg Hitzacker Tel U14 U17 Junioren Wolfgang Schönfeld Mozartstr Bad Bevensen Tel U13 U12 Junioren Heiko Penno Altmarkring Wustrow Tel: Staffelleiter auf der Kreisebene Staffelleiter Kreis Uelzen Staffelleiter Lüchow-Dannenberg U10-U11 Junioren: E-Junioren: Horst Siemens Adrian Böhm Johnsburg 16 A Königshorster Weg Uelzen Lüchow Tel.: Tel horst.siemens@nfv.evpost.de adrian.boehm@nfv.evpost.de U8-U9 Junioren: F-Junioren: Bastian Schönfeld Andreas Peters Mozartstr. 19 Hauptstr Bad Bevensen Lemgow Tel.: Tel.: bastian.schoenfeld@nfv.evpost.de andreas.peters@nfv.evpost.de G-Junioren: G-Junioren: Dennis Korn Markus Kehbein Barnser Str.20 Dorfstraße Schwienau Gorleben Tel.: Tel.: dennis.korn@nfv.evpost.de markus.kehbein@nfv.evpost.de 17

2. Spielbetrieb. 2.2 Abweichende Regeln. 2.3 Unbespielbarkeit des Platzes. 2.4 Nichtantreten zu einem Pflichtspiel

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