Schutzkleidung für die Brandbekämpfung EN 469: 2005 und HuPF:2006. Aufbau, Prüfung, Korrelation zur Praxis und Tipps für die Beschaffung

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1 Presseinformation Schutzkleidung für die Brandbekämpfung EN 469: 2005 und HuPF:2006 Aufbau, Prüfung, Korrelation zur Praxis und Tipps für die Beschaffung DE Dipl. Ing. Barbara Schrobsdorff, Hohenstein Institute, Bönnigheim Grundlage des Inverkehrbringens, also für das Anbieten und den Verkauf von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist die EU-Richtlinie 89/686/EWG. In Deutschland erfolgte die Umsetzung der Richtlinie 89/686/EWG mit dem 8. GPGSV. Mit dem CE- Zeichen signalisiert der Hersteller, dass die in Verkehr gebrachte PSA den Bestimmungen der Richtlinie entspricht (EG-Konformitätszeichen). Die Richtlinie definiert nur grundsätzliche Anforderungen an PSA. Der Stand der Technik, also die Prüfgrundlagen werden in harmonisierten EN Normen wie der EN 469 Schutzkleidung für die Brandbekämpfung festgelegt. Diese Normen sind in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig. Die Basis für die Prüfung und Zulassung einer Feuerwehrschutzkleidung für die Brandbekämpfung sind also die Richtlinie 89/686/EWG und die Norm EN 469: 2005 mit den Ergänzungen A1:2006 und AC:2006. Das Deutsche Institut für Normung e.v. (DIN) hat die EN 469 mit den Änderungen A1:2006 und AC:2006 zu einem Papier DIN EN 469 zusammengefasst und mit dem Ausgabedatum Februar 2007 herausgegeben. In dieser DIN EN 469 ist festgelegt, dass die Schutzkleidung für die Brandbekämpfung mit Nummer und Ausgabedatum der Europäischen Norm EN 469:2005 zu kennzeichnen ist. Es besteht die Möglichkeit, die Änderungen der Europäischen Norm mit in der Kennzeichnung anzufügen (EN 469:2005+A1:2006+AC:2006). Eine Kennzeichnung DIN EN 469:2007 ist nicht korrekt. Die Schutzkleidung für die Brandbekämpfung muss grundsätzlich eine EGBaumusterprüfbescheinigung durch eine zugelassene Stelle in Europa aufweisen. Da es sich um eine Schutzkleidung der Kategorie 3 (höchste Schutzstufe) handelt, ist eine jährliche Überwachung erforderlich oder der Hersteller unterhält ein geeignetes Qualitätssicherungssystem. Tipp für die Beschaffung: Herausgeber: Hohenstein Laboratories GmbH & Co. KG Hohenstein Textile Testing Institute GmbH & Co. KG Hohenstein Institut für Textilinnovation ggmbh Hohenstein Academy e.v. Ihr Ansprechpartner für diesen Text: Marketing & Business Development Schloss Hohenstein Bönnigheim GERMANY Fon: presse@hohenstein.de Internet: Britta Gortan Fon: b.gortan@hohenstein.de Sie können den Pressedienst honorarfrei auswerten. Bitte senden Sie uns ein Belegexemplar.

2 Seite Beim Kauf sind neben der Baumusterprüfbescheinigung auch die Unterlagen der jährlichen Überwachung oder eine Bescheinigung über die Überwachung des Qualitätssicherungssystems anzufordern. Die HuPF (Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine universelle FeuerwehrEinsatzkleidung) baut auf der Baumusterprüfbescheinigung auf. Wenn Schutzkleidung nach der HuPF zugelassen werden soll, muss sie bereits nach EN 469 geprüft sein und das CE-Zeichen aufweisen. Grundlage der Einführung einer Schutzkleidung ist eine Gefährdungsanalyse. Im Verlauf einer Gefährdungsanalyse sind Anhaltswerte für die Auftrittswahrscheinlichkeit in Relation mit dem Schweregrad möglicher Auswirkungen zu kombinieren und zu bewerten, um die erforderliche Schutzstufe festzulegen. Bei der Beurteilung der Gefährdungslage für Feuerwehreinsatzkräfte ist eine exakte Beschreibung von Anforderungen schwierig, da die Gefährdungen durch die Bandbreite der Einsätze stark variieren können. Im D-GUV Regelwerk I-8675 ist eine Muster-Gefährdungsanalyse für den Feuerwehrbereich ausgearbeitet, die ohne wesentliche Veränderungen auf Arbeitsbedingungen bei Feuerwehren übertragen werden kann, welche die konventionellen Aufgaben der Gefahrenabwehr nach den Landesfeuerwehrgesetzen wahrnehmen. Das Regelwerk I-8675 beschreibt die Grundregeln bei der Beschaffung von PSA und macht konkrete Vorschläge zur Zusammenstellung von PSA für verschiedene Einsatzzwecke. Stellvertretend soll hier das fünf Bekleidungsteile umfassende HuPF Schutzkleidungskonzept vorgestellt werden: Feuerwehrüberjacke HuPF Teil 1 (Leistungsstufe 2 nach EN 469), kombiniert mit Feuerwehrüberhose HuPF Teil 4 Typ B (Leistungsstufe 2 nach EN 469), oder Feuerwehrüberhose Typ A (Leistungsstufe 1 nach EN 469) immer in Kombination getragen mit einer Hose HuPF Teil 2. Für Arbeiten ohne große Wärmebelastung, z. B. bei technischer Hilfeleistung sind die Feuerwehrhosen HuPF Teil 2 (EN 11612) kombiniert mit Feuerwehrjacken HuPF Teil 3 (EN 11612) vorgesehen. Zusätzlich ist PSA zum Schutz von Kopf, Händen und Füssen erforderlich. Aufbau der Schutzkleidung EN 469:2005 Feuerwehrschutzkleidung nach EN 469 / HuPF Teil 1 bzw. Teil 4 kann unterschiedlich aufgebaut werden, in der Regel besteht der Aufbau aus einem Obergewebe, einer Nässesperre, einem Element zur Wärmeisolation und einem Innenfutter. Textile Isolationslagen können unmittelbar mit der Nässesperre verbunden sein oder separat vorliegen, den Abschluss zur Innenseite bildet immer ein Futtermaterial. Die Wärmeisolation kann auch durch Spacer-Technologie, also Abstandshalter, welche

3 Seite den Einschluss von Luft sicherstellen, erfolgen. Textile oder Abstandshalter aus schwerentflammbaren Materialien werden angeboten. Anforderungen der EN 469:2005 an Schutzkleidung für die Brandbekämpfung Anforderung: Begrenzte Flammausbreitung Eine der wesentlichsten sicherheitsrelevanten Anforderung an Feuerwehrschutzkleidung ist die der begrenzte Flammausbreitung: Beflammungszeit: 10 Sekunden Anforderung: Nachbrennzeit < 2 s Nachglimmzeit < 2 s Keine Lochbildung außer in der Nässesperre, kein brennendes oder schmelzendes Abtropfen. Nähte müssen geschlossen bleiben und Verschlusselemente müssen noch funktionsfähig sein. Außen- und Innenseite des Materialaufbaus werden beflammt, die Nähte, um die Verarbeitung mit entsprechenden Nähgarnen sicherzustellen. Reflexmaterial, Verschlusselemente und alle Zutaten werden unter gleichen Bedingungen beflammt. Accessoires wie Namensschilder, Aufdrucke etc. müssen hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die Schutzfunktion geprüft werden. Zum Zeitpunkt der Zertifizierung bereits an der Kleidung angebrachtes Zubehör wie Embleme, Logos, Reflexstreifen etc. werden durch die Zertifizierungsstelle entsprechend geprüft und bestätigt. Bei der HuPF-Zulassung erfolgt darüber hinaus die Beflammung des gesamten Schutzkleidungssystems auf einer Versuchspuppe wie in EN 469, Anhang E beschrieben. Tipp für die Beschaffung: Nachträglich anzubringendes Zubehör sollte unbedingt vor der Umsetzung mit dem Konfektionär abgesprochen werden, keine brennbaren Elemente (Namensschilder etc.) anbringen. Klettenhaftband ist kritisch im Hinblick auf die begrenzte Flammausbreitung und muss weitestgehend abgedeckt sein. Leistungsstufen nach EN 469:2005 Die EN 469:2005 fordert die Kennzeichnung der Schutzkleidung mit 3 Leistungsmerkmalen: X = Leistungsstufe für Wärmeübergang Flamme / Strahlung

4 Seite Y = Leistungsstufe für Wasserdurchgangswiderstand Z = Leistungsstufe für Wasserdampfdurchgangswiderstand Die Leistungsstufe 1 ist die niedrigste Stufe (geringster Schutz) Xf 1 oder 2 Xr 1 oder 2 Y 1 oder 2 Z 1 oder Nummer der mit der Überwachung beauftragten Stelle EN 469:2005 Abbildung 2: Kennzeichnung einer Schutzkleidung für die Brandbekämpfung nach EN 469:2005 Vorbehandlung durch Wäschen vor der Ermittlung der Leistungsstufen Den Prüfungen an Feuerwehrschutzkleidung geht eine Vorbehandlung der Materialien durch Pflegebehandlungen voraus. Wäschen bei mindestens 60 C mit anschließender Trocknung der Schutzkleidung im Trockner oder gewerbliche Wiederaufbereitungen sind als Vorbehandlungen zu den Prüfungen möglich. In der Regel wird Feuerwehrbekleidung gewaschen. Nach einer starken Verschmutzung mit Ölen, Fetten oder z.b. mit Dieselkraftstoff, Heizöl etc. bringt die Reinigung im Lösemittel bessere Ergebnisse. Eine Chemischreinigung sollte nur erfolgen, wenn der Hersteller dies in der Pflegekennzeichnung nicht ausschließt. Tipp für die Beschaffung: Stellen Sie sicher, dass die Vorbehandlung der Schutzkleidung mit den von Ihnen geplanten Pflegebehandlungen übereinstimmt. Während der Beschaffungsphase sollte die Art der Pflegebehandlung festgelegt werden und wer diese durchführen soll. Bei der Einführung ist festzulegen, wer für die Kontrolle der PSA zuständig ist, wann eine Pflegebehandlung erforderlich wird und wie diese dokumentiert wird. Anforderung: Wärmeisolation X Eine weitere wesentliche sicherheitsrelevante Anforderung an Feuerwehrschutzkleidung ist die Wärmeisolation. Um die Anforderungen zu verstehen, sind nachfolgende Erläuterungen wichtig: Wärmedurchgänge (Isolation) werden wie folgt definiert: HTI 12

5 Seite Dauer in Sekunden bis zum Erreichen der Schmerzschwelle *HTI 24 Dauer in Sekunden bis zur Verbrennung 2. Grades *HTI 24 HTI 12 Fluchtzeit, also die zur Verfügung stehende Zeit, um zu reagieren * Hierzu sind Anforderungen der Norm aufgeführt. Anforderung: Wärmedurchgänge bei Einwirkung einer Flamme Xf EN 469:2005 HuPF: Stufe HTI24 ³ 13 HTI24-12 ³ 4 ÜJ + ÜH Typ B HTI24 ³ 13 HTI24-12 ³ 4 1. Stufe HTI24 ³ 9 HTI24-12 ³ 3 ÜH Typ A HTI24 ³ 9 HTI24-12 ³ 3 zu tragen in Kombination mit Hose HuPF Teil 2 Bsp.: Hose HuPF Teil 2, HTI24 = 5 und HTI24-12= 1 Bei der Prüfung wird mit einem Gasbrenner die Außenseite dieser Materialprobe mit einer Energiemenge (Wärmestromdichte) von 80 W/m² [W = Watt] beaufschlagt und auf der der Flamme abgewandten Seite der Temperaturanstieg und die hierfür benötigte Zeit gemessen. Aus diesen Daten ermittelt man den Wärmeübergangsindex (HTI). Dieser Index ist der Indikator für den relativen Schutz gegenüber Wärmeeinwirkung. Maßgeblich für eine Materialbewertung sind der Wärmeübergangsindizes HTI 12 und HTI 24. HTI 12 entspricht einer Erhöhung der Temperatur auf der Rückseite der Probe um 12 K [K = Kelvin), das ist etwa die Schmerzschwelle auf der Haut. HTI 24 bedeutet eine Erhöhung der Temperatur um 24 K, die eine Verbrennung 2. Grades der menschlichen Haut bewirken kann. Die Zeitdifferenz zwischen der Schmerzgrenze (HTI 12) und der Verbrennung 2.Grades (HTI 24) wird durch den Index HTI 24 HTI 12 ausgedrückt. Die Anforderung für eine Schutzkleidung der Leistungsstufe 2 setzt beispielsweise einen Wärmeübergangsindex HTI 24 > 13,0 voraus, das bedeutet, nach frühestens 13 Sekunden Flammenexposition darf der Grenzwert der theoretischen Verbrennung 2. Grades auf der Haut erreicht sein.

6 Seite Für die Leistungsstufe 2 muss HTI 24 - HTI 12 > 4,0 sein, also die Zeit zwischen dem ersten Wahrnehmen des Schmerzes und dem Eintreten einer Verbrennung 2.Grades theoretisch mindestens 4 Sekunden betragen. Um die Messwerte auf die Praxis beziehen und einordnen zu können, sind die Wärmedurchgänge bei Flammeneinwirkung einer Diensthose HuPF Teil 2 (einlagig, Gewebe schwerentflammbar, ca. 300 g/m²), wie sie in fast allen Wehren getragen wird, heranzuziehen. Die Zeit bis zum Eintreten einer Verbrennung 2. Grades (HTI 24) liegt bei etwa 5 Sekunden, die Zeit um sich zurückzuziehen (HTI 24-12) liegt bei etwa 1 Sekunde. Was bedeutet das für die Praxis? Zunächst dienen die hier wiedergegebenen Werte der Festlegung und Überprüfung der Leistungsstufen. Für die Einsatzkräfte gibt der Index HTI 24 - HTI 12 die Zeitspanne nach dem Eintritt des Schmerzes an, in der reagiert, also beispielsweise die Abwendung von der Wärmequelle erfolgen oder möglicherweise auch der Rückzug angetreten werden kann. Anforderung: Wärmeübergang Strahlung Xr EN 469:2005 HuPF: 2006 Stufe 1 RHTI 24 ³ 18 RHTI ³ 4 ÜJ + ÜH Typ B RHTI 24 ³ 18 RHTI ³ 4 Stufe 2 RHTI 24 ³ 10 RHTI ³ 3 ÜH Typ A RHTI 24 ³ 10 RHTI ³ 3 zu tragen in Kombination mit Hose HuPF Teil 2 Ähnliches gilt für den Schutz gegen Wärmestrahlung. Feuerwehreinsatzkleidung wird bei Übung und Einsatz unterschiedlicher Wärmestrahlungsintensität ausgesetzt. Dies kann über einen längeren Zeitraum niedrige oder über eine relativ kurze Zeit eine hohe Strahlungsintensität sein. Die Bandbreite einfallender Wärmestrahlung reicht von knapp 1 kw/m² bis zu Extremwerten von 80 kw/m². Bei der Prüfung wird der Aufbau der Schutzkleidung einer Wärmestrahlung von 40 kw/m² ausgesetzt und auf der der Strahlungsquelle abgewandten Seite der Temperaturanstieg bis zu einer empirischen Grenze RHTI 12 (die etwa der Schmerzschwelle auf der menschlichen Haut entspricht) und RHTI 24 (bei der eine Verbrennung 2. Grades möglich ist) ermittelt. Anforderung: Wasserdichtheit Y

7 Seite Die EN 469 gibt für die Wasserdichtheit zwei Leistungsstufen vor: Stufe 1: < 20 kpa (200 mbar) für Schutzkleidung ohne Membran (Nässesperre) Stufe 2: > 20 kpa (200 mbar) für Schutzkleidung mit Membran (Nässesperre) Die Prüfung erfolgt an der Fläche und im Nahtbereich. (100 mbar = 10 kpa = 1 Meter Wassersäule) Es kann der Eindruck entstehen, eine Schutzkleidung der Leistungsstufe 1 wäre bis zu einem gewissen Grad wasserdicht. Schutzkleidung ohne Nässesperre wird immer deutlich unterhalb des Grenzwertes der Leistungsstufe 1 liegen und kann nicht als dicht gegenüber Wasser, Chemikalien oder anderen Flüssigkeiten bezeichnet werden. Flüssigkeiten werden die textilen Lagen durchdringen. Die verarbeiteten Obergewebe können zwar durch eine Fluorcarbonharz-Ausrüstung wasserabweisende Eigenschaften aufweisen, diese Ausrüstungen sind jedoch nicht beständig. Die Reduzierung erfolgt durch Pflege und Mechanik im Gebrauch. Eine Nachimprägnierung im Rahmen der Pflegebehandlungen ist erforderlich. Da der Nässesperre also eine weiter gehende Schutzfunktion als ausschließlich der Schutz gegen Wasser zuzuordnen ist, sieht die HUPF die Prüfung der Dichtheit nach dem Kontakt der Nässesperre mit Kraftstoffen, Öl und Schaummittel, nach Wärmebehandlung (180 C), Behandlung im Lösemittel und anderen feuerwehrtypischen Einsatzszenarien vor. Anforderung: Wasserdampfdurchgangswiderstand Z Der Begriff Wasserdampfdurchgangswiderstand wird von den Bekleidungsphysiologen anders interpretiert als von den Feuerwehren, eine grundsätzliche Klärung des Begriffes ist deshalb erforderlich. Feuerwehr Widerstand gegen Verbrühung durch Heißdampf je größer also der Widerstand desto besser. Bekleidungsphysiologie Widerstand gegen die Abwanderung von Wasserdampfmolekülen (entstehen bei der Schweißverdampfung) durch die Poren der Textilien in die Umgebung je geringer der Widerstand desto besser. Die Anforderung der EN 469:2005 soll sicherstellen, dass ein ausreichender Transport von Wasserdampfmolekülen durch die Poren der Textilien in die Umgebung möglich ist. Die Einsatzkräfte müssen mit der Feuerwehrschutzkleidung oft körperlich schwere und gelegentlich auch psychisch belastende Arbeiten verrichten und dies oftmals unter großer Hitzeeinwirkung. Dabei kommen die Feuerwehrangehörigen ins Schwitzen.

8 Seite Entsprechend wichtig ist daher die Anforderung an die Schutzkleidung, den beim Schwitzen am Körper entstehenden Wasserdampf möglichst ungehindert von innen nach außen zu leiten, also eine gute sog. Wasserdampfdurchlässigkeit zu besitzen. Im Wesentlichen handelt es sich um einen Diffusionsprozess, bei dem die am Körper entstehenden Wasserdampfmoleküle bei der Schweißverdampfung durch die Poren der Textilien vom Körper aus in die Umgebung wandern. Diese Wanderung erfolgt aufgrund des Unterschieds des Wasserdampfpartialdrucks (Feuchteunterschied) zwischen Körperoberfläche und Umgebung und wird in Pascal [Pa] gemessen. Ist die Feuerwehr-Schutzkleidung mit einer Feuchtigkeitssperre in Form einer modernen Membran versehen, so erfolgt eine sehr effektive Wasserdampfdiffusion. Diese Membran verfügt nämlich über Poren, die beispielsweise ca. 700-mal größer sind als die Wasserdampfmoleküle. Die Sorge, dass ein geringer Wasserdampfdurchgangswiderstand der Schutzkleidung zu einem erhöhten Verbrühungsrisiko führt, wenn etwa die Feuerwehrangehörigen mit Heißdampf in Berührung kommen, ist unbegründet. Denn Heißdampf ist übersättigter Wasserdampf, der nicht wie der verdampfte Schweiß aus einzelnen Molekülen, sondern ausschließlich aus kondensierten Wassertröpfchen besteht, die mindestens 250 mal größer sind als die oben erwähnten Poren. Das bedeutet, dass Heißdampf trotz guter Wasserdampfdurchlässigkeit des textilen Materials die Schutzkleidung von außen nicht durchdringen und an die Haut gelangen kann. Ist allerdings die Kleidung nicht mit einer wasserundurchlässigen Feuchtigkeitssperre ausgerüstet, kann der Heißdampf durch die Kleidung auf die Haut durchschlagen. Ein hoher Wasserdampfdurchgangswiderstand erhöht das Risiko von Verbrühungen durch äußere Hitze, weil hierbei der Schweiß an der Körperoberfläche nicht ausreichend verdampfen kann und die Unterwäsche des Trägers durchfeuchtet, so dass sie auf diese Weise ihre wärmeisolierende Wirkung nahezu einbüßt. Anders als im trockenen Zustand kann die Unterwäsche nun die Wärme durch den Kontakt mit Heißdampf an der äußeren Kleidungsoberfläche nur noch geringfügig vom Körper abhalten, mit der Folge möglicher Hautverbrühung durch den körpereigenen Schweiß. Aus diesem Grunde enthält die DIN EN 469 eine Anmerkung, dass ein hoher Wasserdampfdurchgangswiderstand zu einem höheren Risiko für Verbrühungen durch Dampf führen kann. Ein hoher Wasserdampfdurchgangswiderstand und damit eine geringe "Atmungsaktivität" erhöht also das Risiko von Verletzungen der Haut und führt außerdem zu einer zusätzlichen physiologischen Belastung der Einsatzkräfte. Durch behinderte Schweißdampfabfuhr und damit verminderte Kühlung des Körpers kann eine Überwärmung (Hyperthermie) eintreten, die zu erheblichen Beanspruchungen, in extremen Fällen auch mit tödlichem Ausgang, führen kann.

9 Seite Abbildung 4: Schweißbedeckungsrate in Abhängigkeit von der Leistungsstufe für den Wasserdampfdurchgangswiderstand. Ungeachtet dieser nicht alltäglichen Situationen hat der Wasserdampfdurchgangswiderstand Auswirkung auf den Dienstbetrieb der Feuerwehren. Neben Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Feuerwehrangehörigen besteht auch ein elementares organisatorisches und taktisches Interesse der Träger der Feuerwehren an einer ausreichenden physiologischen Funktion der Kleidung. So kann sich die persönliche Arbeitsdauer der Einsatzkräfte mit einem physiologisch hochwertigen Schutzanzug verlängern, weil die Erschöpfung der Feuerwehrangehörigen später eintritt. Abbildung 4: Leistungsfähigkeit in Abhängigkeit von der Atmungsaktivität der Schutzkleidung Die Prüfung der Feuerwehrschutzkleidung muss einen der folgenden Werte für den Wasserdampfdurchgangswiderstand erreichen:

10 Seite EN 469:2005 Stufe 1 > 30 m²pa/w, keine Begrenzung Stufe 2 30 m²pa/w Es wurden Trageversuche mit Feuerwehrbekleidung der Leistungsstufe 2 (grün) und der Leistungsstufe 1 (rot) in verschiedenen Materialzusammenstellungen durchgeführt, wobei für die Leistungsstufe 1 ein oberer Grenzwert von 45 m²pa/w angesetzt wurde, den die EN 469 nicht (mehr) vorgibt. Abbildung 5: Atmungsaktivität bei Feuerwehrkleidung Die nachfolgende Grafik zeigt, dass Feuerwehrschutzkleidung der Leistungsstufe 2 für den Wasserdampfdurchgangswiderstand von den Trägern deutlich bessere Tragekomfortnoten erhalten hat als Feuerwehrschutzkleidung, die nur die Leistungsstufe 1 erreicht.

11 Seite Abbildung 6: Tragekomfort-Noten für Feuerwehrschutzkleidung in Abhängigkeit von der Leistungsstufe für den Wasserdampfdurchgangswiderstand. Tipp für die Beschaffung: Bei einer Schutzkleidung der Leistungsstufe 1 für den Wasserdampfdurchgangswiderstand sollte der ermittelte Prüfwert erfragt werden, da in der Norm kein Grenzewert festgelegt wurde bzw. dieser gestrichen wurde. In der Leistungsstufe 1 können Produkte angeboten werden, welche die Leistungsstufe 2 knapp verfehlt haben, aber auch Schutzkleidung mit einem sehr hohen Wasserdampfdurchgangswiderstand. Weitere wesentliche Anforderungen der EN 469:2005 n Schutzkleidung für die Brandbekämpfung Anforderung: Wärmewiderstand Der Materialaufbau und alle Zutaten der Feuerwehrschutzkleidung werden 5 Minuten lang in einem Wärmeschrank 180 ( 5) C ausgesetzt. Bei der HuPF-Zulassung erfolgt diese Prüfung zusätzlich praxisnah nach Wäschen und Chemischreinigungen. Diese Prüfung erweist sich in der Praxis oftmals als Hürde für einige Werkstoffe (Nässesperren, Schmutzschutz in Hosen). Tipp für die Beschaffung:

12 Seite Achtung: Bei einem Wärmetraining ist die Schutzkleidung bis zu 200 C ausgesetzt. Erweichungs- und Schmelzpunkt der Nässesperre sind zu erfragen und zu beachten. Anforderung: Oberflächenbenetzung Die wasserabweisenden Eigenschaften des Oberstoffes werden durch eine Fluorcarbonharz-Ausrüstung erreicht. Solche Ausrüstungen sind nicht beständig! Die Reduzierung erfolgt durch Pflege und Mechanik im Gebrauch. Tipp für die Praxis: Eine Nachimprägnierung muss im Rahmen der Pflegebehandlungen vorgenommen werden. Eine Wärmebehandlung (Trockner) aktiviert die wasserabweisende Ausrüstung. Eine Nachimprägnierung kann auch im Fachbetrieb im Rahmen einer Chemischreinigung erfolgen. Anforderung: Widerstand gegen das Durchdringen flüssiger Chemikalien EN 469:2005 HuPF: 2006 Materialaufbau der Schutzkleidung, Aufbringung auf das Obergewebe ÜJ + ÜH Typ B RHTI 24 ³ 18 RHTI ³ 4 40 % NaOH (Natronlauge) 36 % HCL (Salzsäure) 30 % H2SO4 (Schwefelsäure) o-xylen (Lösemittel) ÜH Typ A RHTI 24 ³ 10 RHTI ³ 3 zu tragen in Kombination mit Hose HuPF Teil 2 Anforderung: kein Durchdringen Ablaufrate 80 % Die Prüfung des Widerstands gegen das Durchdringen flüssiger Chemikalien nach EN 469:2005 wird auf dem Oberstoff ausgeführt. Die Prüfflüssigkeit wird mit feinem Strahl auf die Oberfläche einer in einer geneigten Rinne angeordneten Probe aufgebracht. Es wird ermittelt, ob mindestens 80% der aufgebrachten Chemikalien am Ende der Rinne ankommen und keine Flüssigkeit durch die innerste Lage der Probe, die dem Aufbau der Schutzkleidung entspricht, dringt. Gewebe und andere textile Materialien sind aber nicht dicht wie Nässesperren und werden durch Fluorcarbonharz-Ausrüstungen wasserabweisend gemacht. Diese Imprägnierung ist nicht beständig, der Schutz also nicht permanent vorhanden. Die Imprägnierung bewirkt, dass ein großer Teil der Flüssigkeit abläuft, es dringt allerdings auch Flüssigkeit durch das Gewebe. Liegt hinter dem Oberstoff eine Nässesperre, ist

13 Seite sichergestellt, dass die Flüssigkeit nicht weiter in das Bekleidungsteil eindringt und der Träger zu jedem Zeitpunkt geschützt bleibt. Die HuPF geht davon aus, dass eine Nässesperre einen Schutz vor Nässe, flüssigen Anschmutzungen wie z.b. gängige Chemikalien, Löschwasser, Stäube, Kraftstoff und Öl bieten sollte. Es wird Wert darauf gelegt, dass die Nässesperre diesen Schutz auch nach der kombinierten Beanspruchung durch Pflege und dem Kontakt mit Chemikalien, Hitze, Ölen etc. bietet und wasserdicht bleibt. Aus diesem Grund wird die Prüfung des Widerstandes gegen das Durchdringen flüssiger Chemikalien zusätzlich auf der Nässesperre durchgeführt und anschließend die Wasserdichtheit im Wasserdruckversuch geprüft. Anforderung: Ergonomie und Ausführung Schutzkleidung für die Brandbekämpfung wird in unterschiedlichsten Ausführungen angeboten. Grundsätzlich muss sichergestellt sein, dass bei der Ausführung der feuerwehrrelevanten Tätigkeiten keine Behinderung der Bewegungsabläufe eintritt und die Wärmeisolation in allen Bereichen vorhanden ist und erhalten bleibt. Außerdem darf die Schutzkleidung nicht selber zur Gefahr für den Träger werden. Im Rahmen der Prüfungen wird kontrolliert, ob eine ausreichende Bewegungsfreiheit und z.b. bei Anzügen eine ausreichende Überdeckung von Jacke und Hose bei allen Bewegungsabläufen gegeben ist. Probanden werden gemäß der Größen- und Fertigmaßtabellen der Hersteller ausgewählt. Die Jackenlänge und die Leibhöhe der Hose müssen aufeinander abgestimmt sein. Kurze Jacken machen eine entsprechende Leibhöhe der Hose mit einer Isolation bis in die obere Bundkante erforderlich. Hersteller bieten daher in der Regel komplette Anzüge an, um sicherzugehen, dass größenbezogen eine optimale Überdeckung gegeben ist. Trotzdem ist eine individuelle Anpassung der Schutzkleidung unumgänglich. Vorsicht ist geboten, wenn unterschiedliche Größen oder Größensysteme (z. B. Kurzund Normalgrößen) oder neue Schutzkleidung mit Bekleidungsteilen aus dem Bestand kombiniert werden. Tipp für die Praxis: Lassen Sie sich eine Fertigmaßtabelle mit der Körperhöhe und Umfangsmaße der Träger (Körpermaße) in Abhängigkeit von der Größenbezeichnung und den Abmessungen der Schutzkleidung (Fertigmaße) vorlegen. Machen Sie Trageversuche und nehmen Sie sich die Zeit für eine individuelle Anpassung der Schutzkleidung an den Träger. Anforderung: Beflammung auf der instrumentierten Versuchspuppe

14 Seite EN 469:2005 Neu HuPF: s, 84 kw/m² Test kann durchgeführt werden keine Mindestanforderung 8 s, 84 kw/m² Test ist vorgeschrieben Verbrennung ist definiert Die Beflammung der Feuerwehrschutzkleidung erfolgt auf einer Versuchspuppe ohne Unterbekleidung und ohne feuerwehrtechnisches Zubehör. Beaufschlagung mit einer mittleren Wärmestromdichte von 84 kw/m², durchschnittliche Belastungstemperatur von C bei einer Belastungszeit von 8 Sekunden. Ermittelt wird, in welchem Umfang ein Träger Verbrennungen 2. Grades und 3. Grades zu erwarten hat. Außerdem werden Schwachstellen in der Konstruktion der Schutzkleidung aufgedeckt, wie z. B. fehlende oder nicht ausreichende Isolierungen. Es kann festgestellt werden, ob die verschiedenen Materiallagen miteinander harmonieren, das Verhalten der Zutaten wird beobachtet etc. Die Schutzkleidung besteht in der Regel aus mehreren Lagen Obergewebe, Nässesperre und Isolationslage. Schrumpft bei der Beflammung eine der Lagen stärker als die anderen, geht Schutzwirkung verloren. Zeigt bei der Beflammung einer Überjacke eine der Lagen einen starken Schrumpf und zieht im Rückenbereich alle Lagen, also die komplette Jacke, nach oben, fehlt in diesem Bereich dem Träger die notwendige Isolation durch die Schutzkleidung cm wird eine Überjacke bei der Beflammung im hinteren Rückenbereich normalerweise kürzer, bei ungünstigem Aufbau der Lagen ist der Schrumpf deutlich höher. Aus diesem Grund werden im Rahmen der HuPF-Zulassung auch die Bänder zur Verbesserung der Wahrnehmbarkeit auf der Versuchspuppe geprüft. Schrumpfen diese Bänder bei der Beflammung zu stark, wird die Schutzkleidung nach oben gezogen bzw. sie zieht sich eng an den Körper. Die Luft zwischen Körper und Schutzkleidung, eine wichtige Isolationsschicht, geht dann schlagartig verloren. Manche Schnittgestaltungen an Feuerwehrjacken sind im Gebrauch sehr bequem und bieten eine tolle Bewegungsfreiheit, nach der Beflammung sitzt das Material aber so eng um die Schultern, dass die Arme der Versuchspuppe nicht mehr bewegt werden können. Die Schutzkleidung muss von der Versuchspuppe geschnitten werden. HuPF Maximal zulässige Verbrennungen Überjacke 10 Sensorenbereiche 2. Grades 1 Sensorbereich 3. Grades Überhose Typ B Überhose Typ A mit Hose HuPF Teil 2 3 Sensorenbereiche 2. Grades kein Sensorenbereich 3. Grades

15 Seite In dem von der Überjacke (Rückenlänge 93 cm bis 98 cm) abgedeckten Bereich der Versuchspuppe dürfen 10 Sensorfelder Verbrennungen 2. Grades und ein Sensorfeld eine Verbrennung 3. Grades aufweisen. 10 Sensorfelder 2. Grades entsprechen rund 13 % der von der Überjacke abgedeckten Fläche. Ein Sensorfeld 3.Grades also 1,3 %. Bei der Überhose dürfen 3 Sensorfelder Verbrennungen 2. Grades aber kein Sensorfeld eine Verbrennung 3. Grades aufweisen. Bei der Überhose wird nur der Teil ausgewertet, der nicht von der Überjacke überdeckt ist. Mit der HuPF werden zur Zulassung gemäß EN 469, Anhang E drei Überjacken eines Aufbaus verbrannt, davon eine mit Standardhose und zwei mit Überhosen. Von den Überhosen wird zur Zulassung je eine überprüft. Die Überhose nach Teil 4 Typ A (Wärmeisolation Leistungsstufe 1), die später im Brandeinsatz in der Kombination mit einer Diensthose HuPF Teil 2 darunter getragener wird, wird auch in Kombination mit der Standardhose verbrannt. Abbildung 7: Verbrennungen mit schwer entflammbarer Diensthose

16 Seite Die Auswertung in Abbildung 7 zeigt das Ergebnis einer Beflammung einer Feuerwehrüberjacke mit Standardhosen, also einer schwerentflammbare Diensthose wie z.b. die Hose HuPF Teil 2. Die Verbrennungen an den Beinen sind erschreckend. Leider fehlt auf den farbigen Ausdrucken der Hinweis, was eigentlich verbrannt wurde. Detaillierte Prüfberichte können vom Hersteller angefordert werden. Die Ergebnisse sind auch in der Gebrauchsanleitung der zugelassenen Hupf-Schutzkleidung nachzulesen. Abbildung 8: Verbrennungen mit Schutzanzug EN 469 Die Auswertung in Abbildung 8 zeigt das Ergebnis einer Beflammung eines Schutzanzugs EN 469, einer kurzen Feuerwehrüberjacke mit einer im oberen Bereich nicht ausreichend isolierten Feuerwehrüberhose. Anforderung: Wahrnehmbarkeit Eine geeignete Warnmaßnahme bei Gefährdungen durch den Straßenverkehr ist im Sinne des 17 (3) UVV Feuerwehren z.b. das Tragen von Feuerwehrschutzjacken

17 Seite und -hosen, die die Anforderungen nach DIN EN 469 Anhang B erfüllen und die ergänzenden Erläuterungen der DGUV (Prävention 371/2008) berücksichtigen. Erfüllt die Feuerwehrschutzkleidung diese Anforderungen, so ist eine zusätzliche Warnweste nicht erforderlich. Um eine entsprechende Wahrnehmbarkeit und Erkennbarkeit zu erzielen, wird eine Verteilung der retroreflektierenden und fluoreszierenden Warnbestreifung empfohlen, die den Körperkonturen folgt (sogenannte Body-Language). Aufgebracht werden mindestens je 0,13 m² retroreflektierendes Material (Nachtauffälligkeit) und 0,2 m² fluoreszierendes Material (Tagesauffälligkeit) entsprechend DIN EN 469, Anhang B. Mit dieser Warnbestreifung sollen Feuerwehrangehörige auch unter ungünstigen Bedingungen beispielsweise in gebückter Haltung bei der Rettung eines Verletzten oder auch im fließenden Straßenverkehr als Menschen besser wahrgenommen werden. Zudem ergibt sich ein möglichst einheitliches Signalbild von Feuerwehrangehörigen. Sollten die erforderlichen Flächen retroreflektierender und fluoreszierender Warnbestreifung nicht auf der Jacke allein aufgebracht werden können, besteht auch die Möglichkeit, eine Feuerwehrschutzjacke mit einer Feuerwehrschutzhose zu kombinieren. Allerdings ist darauf zu achten, dass Kleidungsstücke gemeinsam hinsichtlich der Wahrnehmbarkeit zertifiziert sind und eine entsprechende Bestätigung einer Zertifizierungsstelle über die Einhaltung der Gesamtflächen vorliegt. Die Erkennbarkeit der Körperkontur muss auch in diesem Fall erhalten bleiben. Tipp für die Beschaffung: Lassen Sie sich vom Hersteller eine Bestätigung über die Einhaltung der Anforderungen an die Wahrnehmbarkeit vorlegen. Die Bestreifung der Feuerwehrüberjacke nach HuPF Teil 1 ist so ausgeführt, dass die aufgebrachte Flächen des gelben Hintergrundmaterials und der silbernen Reflexstreifen die Anforderungen der EN 469, Anhang B erreichen und das auch in der kleinsten Konfektionsgröße der HuPF. Der Ärmelwinkel verbessert die seitliche Sichtbarkeit des Trägers. In Kombination mit einer Feuerwehrüberhose HuPF Teil 4 wird eine sehr gute Wahrnehmbarkeit erreicht. Änderungen an Schutzkleidung Häufig besteht der Wunsch, die Schutzkleidung durch die eine oder andere Tasche, Schlinge oder Schlaufe zu optimieren. Änderungen an baumustergeprüften Schutzkleidung sind soweit keine sicherheitsrelevanten Einwände bestehen möglich, müssen aber vom Hersteller bei der zulassenden Zertifizierungsstelle vorgestellt und genehmigt werden, da sonst die Baumusterprüfbescheinigung die Gültigkeit verliert.

18 Seite Änderungen, die nicht vom Hersteller ausgeführt werden, können zum Verlust der Produkthaftung führen, wenn der Hersteller im Schadensfall nachweisen kann, dass der Fehler, der den Schaden verursacht hat, nicht vorlag als das Produkt von ihm in den Verkehr gebracht wurde. Die Hohenstein Institute sind ein in dritter Generation familiengeführtes, international anerkanntes, unabhängiges Forschungs- und Dienstleistungszentrum mit rund 300 interdisziplinär arbeitenden Mitarbeitern am Standort Deutschland und weltweit 28 Kontaktbüros in 22 Ländern mit weiteren rund 150 Mitarbeitern. Von der Kompetenz der Hohensteiner Experten auf den Gebieten der Forschung, Entwicklung, Prüfung, Beratung, Zertifizierung sowie Aus- und Weiterbildung profitieren Unternehmen und Einrichtungen entlang der gesamten textilen Kette, aber auch zahlreiche damit verbundene Bereiche. Die Hohenstein Institute sind Innovationsmotor für Textilindustrie, Bekleidungsindustrie, Textilhandel und Textilpflegegewerbe. Neben Forschung und Entwicklung sowie der Prüfung von Textilien und textilen Produkten sind die die Hohenstein Institute notifizierte Prüfstelle und Zertifizierungsstelle für Persönliche Schutzausrüstung (No. 0555). Typischer Aufbau einer Feuerwehrkleidung Schweißbedeckungsrate in Abhängigkeit von der Leistungsstufe für den Wasserdampfdurchgangswiderstand.

19 Seite Leistungsfähigkeit in Abhängigkeit von der Atmungsaktivität der Schutzkleidung Atmungsaktivität bei Feuerwehrkleidung Tragekomfort-Noten für Feuerwehrschutzkleidung in Abhängigkeit von der Leistungsstufe für den Wasserdampfdurchgangswiderstand. Verbrennungen mit schwer entflammbarer Diensthose

20 Seite : Verbrennungen mit Schutzanzug EN 469

LANDESFEUERWEHRVERBAND NIEDERSACHSEN e.v.

LANDESFEUERWEHRVERBAND NIEDERSACHSEN e.v. LANDESFEUERWEHRVERBAND NIEDERSACHSEN e.v. - Spitzenverband der Feuerwehren in Niedersachsen - LFV-Info 2008/18 Verteiler : - Vorsitzende der LFV-Mitgliedsverbände - RBM/KBM, die nicht Vors. eines LFV-Mitgliedsverbandes

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