DIE EUROPÄISCHE NORM EN 343:2003 SCHUTZ GEGEN REGEN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "DIE EUROPÄISCHE NORM EN 343:2003 SCHUTZ GEGEN REGEN"

Transkript

1 DIE EUROPÄISCHE NORM EN 343:2003 SCHUTZ GEGEN REGEN Herausgeber W. L. Gore & Associates Redaktionelle Unterstützung Petra Jackisch, Zentrum für Sicherheitstechnik, Erkrath, Deutschland

2 Geeigneter Schutz vor schlechten Witterungsbedingungen gehört zu den zentralen Funktionen von Schutzkleidung in der Arbeitswelt. Nicht zuletzt, weil ein erheblicher Teil der Beschäftigten teilweise oder überwiegend im Freien arbeitet. Doch vor dem Hintergrund europäischer Richtlinien, nationaler Gesetze und Verordnungen fällt es Arbeitgebern oftmals nicht leicht, die geeignete Schutzkleidung für ihre Beschäftigten auszuwählen. Die Ende 2003 veröffentlichte Europäische Norm EN 343:2003 "Schutz gegen Regen" bietet eine Möglichkeit, sich hier leichter zu orientieren. Diese Broschüre erläutert zunächst die Norm und gibt im zweiten Teil Hinweise zur Ausstattung der Beschäftigten mit Regenschutzkleidung.

3 Teil I DIE INHALTE DER EN 343:2003 Eine Europäische Norm ist eine technische Regel, die einheitlich festgelegte Standards für Produkte oder Materialien definiert. Eine harmonisierte Europäische Norm, die wie die EN 343:2003 im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht wurde, kann zum Nachweis der Einhaltung der in Gesetzen bzw. Verordnungen geforderten Anforderungen herangezogen werden. Sie ist damit ein in der Praxis häufig genutztes Hilfsmittel, um Produkte oder Materialien zu bewerten. Davon profitieren sowohl die Anbieter wie auch die Anwender. 1.Der Anbieter kann normgerechte Produkte oder Materialien leichter mit einer CE-Kennzeichnung versehen und in der EU vertreiben. 2.Der Anwender kann Produkte oder Materialien über die einheitlichen, normativen Anforderungen objektiv vergleichen. Zusätzlich zu der CE-Kennzeichnung informieren spezielle, in Normen festgeschriebene Kennzeichnungen über Merkmale und Leistungsklassen. 3

4 > > Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz eines Arbeitnehmers nehmen in der Arbeitswelt in der EU eine bedeutende Stellung ein. Der Gesetzgeber in Deutschland beispielsweise hat hierzu das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) und das Arbeitsschutzgesetz sowie die entsprechenden Ausführungsbestimmungen erlassen. Während sich das GPSG auf die Beschaffenheit der Produkte bezieht, konzentrieren sich das Arbeitsschutzgesetz und die entsprechenden Verordnungen auf die Sicherheit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz. Ist der Beschäftigte Regen oder schlechter Witterung ausgesetzt, wird eine angemessen schützende Bekleidung (PSA = Persönliche Schutzausrüstung) verlangt. Die Anforderungen, die Regenschutzkleidung erfüllen muss, sind über das Geräteund Produktsicherheitsgesetz festgelegt. DIE ZU PRÜFENDEN ANFORDERUNGEN Wasserdichtheit und Wasserdampfdurchlässigkeit sind die zentralen Anforderungen, auf die Materialien für Regenschutzkleidung geprüft werden. Im Mittelpunkt der EN 343:2003 stehen daher die entsprechenden Prüfverfahren: Die Wasserdichtheit bezieht sich auf den Durchtritt von Wasser von außen durch die Schutzkleidungsmaterialien (z.b. durch Regen, Nebel, Schnee). Die Wasserdampfdurchlässigkeit, im Sprachgebrauch zumeist "Atmungsaktivität" genannt, bezeichnet die physikalische Eigenschaft des Materials, Wasserdampf bzw. Schweiß von innen nach außen entweichen zu lassen. 4

5 > > Daneben gibt es in der EN 343:2003 Anforderungen an die Zugfestigkeit, Weiterreißfestigkeit, Nahtfestigkeit und Maßänderung des Materials: Die mechanischen Anforderungen der Zug-, Weiterreiß- und Nahtfestigkeit beziehen sich jeweils auf die außen gelegene Materialschicht der Schutzkleidung, bei Laminatverbindungen einschließlich der mit dem Außenmaterial fest verbundenen Schichten. Die Maßänderung wird für jede Materialschicht der Schutzkleidung einzeln überprüft, um zu verhindern, dass die Kleidung ihre Passfähigkeit verliert. DIE PRÜFVERFAHREN Die Schutzkleidungsmaterialien werden auf die zuvor genannten Anforderungen geprüft. Um dem Anwender eine Orientierung zu geben, wie wasserdicht bzw. wasserdampfdurchlässig (sprich: atmungsaktiv) Materialien für Regenschutzkleidung sind, werden in der EN 343:2003 für beide Eigenschaften jeweils drei Klassen definiert. Außerdem ist festgelegt, dass der Anwender über eine Kennzeichnung in der Regenschutzkleidung über die jeweilige Klasse des Materials informiert wird. EN 343 X X Klassenangabe zum Wasserdurchgangswiderstand (= Wasserdichtheit) Klassenangabe zum Wasserdampfdurchgangswiderstand (= Wasserdampfdurchlässigkeit) 5

6 WASSERDICHTHEIT Die Wasserdichtheit des Materials wird über den Wasserdurchgangswiderstand (Wp) geprüft. Dabei wird der hydrostatische Druck einer Wassersäule (in Pascal) gemessen, den das Material ohne Wasserdurchtritt aushält. Erreicht das Material ohne Vorbehandlung einen Wert von mindestens Pa, gehört es in Klasse 1. Wird es vor seiner Wasserdichtheitsprüfung definierten Vorbehandlungen ausgesetzt und erreicht einen Wert von bzw Pa, fällt es in Klasse 2 oder 3 je nach Höhe des gemessenen Drucks. Bei der Vorbehandlung wird das Material definierten Beanspruchungen ausgesetzt: Waschen und/oder Chemisch Reinigen, Scheuern, Knicken und Verunreinigen mit Kraftstoff und Öl. Bei jeder Vorbehandlungsart wird eine neue Materialprobe verwendet. Nähte werden im Neuzustand geprüft. KLASSE 1 KLASSE 2 KLASSE 3 <130 cm 130 cm 80 cm 80 cm Wp Pa Wp Pa Wp Pa ohne Vorbehandlung mit Vorbehandlung 1000 Pa = 10 cm Wassersäule = 0,01 bar 6

7 WASSERDAMPFDURCHLÄSSIGKEIT Die Prüfung der Wasserdampfdurchlässigkeit erfolgt über die Messung des Wasserdampfdurchgangswiderstands, der als R et bezeichnet wird. Je niedriger der R et Wert, desto höher ist die Wasserdampfdurchlässigkeit Atmungsaktivität des Materials und somit seine physiologische Eignung KLASSE 1 R et (m 2 Pa/W) KLASSE 2 KLASSE 3 Wesentliche Änderungen der EN 343:2003 gegenüber der bisher geltenden ENV 343:1998 < > > > WASSERDICHTHEIT Klasse 2 und 3: Auch Materialien, die auf der Außenseite beschichtet sind, werden vor der Prüfung auf Wasserdichtheit durch Scheuern vorbehandelt. WASSERDAMPFDURCHLÄSSIGKEIT Klasse 1: Schutzkleidung, deren Material einen Wasserdampfdurchgangswiderstand von mehr als R et 40 aufweist, muss mit einem Warnvermerk für begrenzte Tragezeiten versehen sein. Klasse 2: Der untere Grenzwert für den Wasserdampfdurchgangswiderstand von Materialien dieser Klasse wurde von R et 150 auf R et 40 geändert. 7

8 TRAGEZEITEMPFEHLUNG Da die Wasserdampfdurchlässigkeit des Materials von großer Bedeutung für die physiologischen Trageeigenschaften der Bekleidung ist, enthält die Norm eine Übersicht mit empfohlenen maximalen Tragezeiten für die einzelnen Leistungsklassen. Dabei werden vier verschiedene Umgebungstemperaturen bei einer konstanten körperlichen Anstrengung des Trägers angenommen. Zu beachten ist jedoch, dass eine veränderte körperliche Anstrengung des Trägers die empfohlenen Tragezeiten der jeweiligen Leistungsklasse beeinflußt. Für Regenschutzkleidung der Klasse 1 fordert die Norm den verbindlichen Abdruck der Übersicht in der Informationsbroschüre des Herstellers, so dass der Anwender auf mögliche Tragezeitbeschränkungen hingewiesen wird. Außerdem muss die Kennzeichnung in der Bekleidung den Warnhinweis auf Tragezeitbegrenzung enthalten. Zeit [h] Empfohlene maximale kontinuierliche Tragedauer nach EN 343: KLASSE 3 R et 20 KLASSE 2 20 < R et 40 KLASSE 1 40 < R et Temperatur [ C] Übersicht gilt für mittelschwere körperliche Anstrengung (150 W/m 2 ), Standard-Mann, bei 50% relativer Feuchte und einer Windgeschwindigkeit von v a =0,5m/s 8

9 DIE WESENTLICHEN ANFORDERUNGEN DER EN 343:2003 AUF EINEN BLICK Anwendungsbereich Prüfumfang Geprüfte Bestandteile der Schutzkleidung Klasseneinteilung zur Wasserdichtheit Vorbehandlung zur Prüfung der Wasserdichtheit Klasseneinteilung zur Wasserdampfdurchlässigkeit Tragezeitangaben Kennzeichnung Regenschutz Bewertung der Materialien, nicht der konfektionierten Kleidung Keine Prüfung der Wärmeisolierung und keine Kennzeichnung für ein herausnehmbares Thermofutter Klasse 1: Material ohne Vorbehandlung u. Nähte Pa Klasse 2: Material mit Vorbehandlung u. Nähte Pa Klasse 3: Material mit Vorbehandlung u. Nähte Pa Nähte werden nicht vorbehandelt Waschen / Chemisch Reinigen (5 Zyklen) Abrieb (für alle Materialien) (1.000 Zyklen) Knicken (9.000 Zyklen) Verunreinigung durch Kraftstoff und Öl Neue Klasseneinteilung: Klasse 1: R et > 40 Klasse 2: 20 < R et 40 Klasse 3: R et 20 Beispielhafte Empfehlungen zur Tragezeitbegrenzung bezogen auf die neue Klasseneinteilung der Wasserdampfdurchlässigkeit Piktogramm mit Klasseneinteilung; zusätzlich für Regenschutzkleidung mit Wasserdampfdurchlässigkeit der Klasse 1 Warnhinweis auf Tragezeitbegrenzung 9

10 Teil II HINWEISE ZUR AUSSTATTUNG DER BESCHÄFTIGTEN MIT REGENSCHUTZKLEIDUNG Die folgenden Fragen und Antworten sind vor allem für Arbeitgeber und Sicherheitsfachkräfte gedacht, die sich über die EN 343:2003 informieren möchten. 1.Wer ist für Europäische Normen zuständig? Für die Erarbeitung europäischer Normen (EN) ist das europäische Normungskomitee (CEN) zuständig. Mitglieder von CEN sind die nationalen Normungsinstitute, z.b. aus den Mitgliedstaaten der EU (DIN in Deutschland). In den Normungsgremien arbeiten Fachleute von z.b. Herstellern, Anwendern und Prüfinstituten aus verschiedenen europäischen Ländern gemeinsam an der Erstellung von Normen, welche die Produktanforderungen europaweit vereinheitlichen sollen. 2.Gehört Regenschutzkleidung zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA)? Regenschutzkleidung für die Arbeitswelt fällt unter den Anwendungsbereich der EU-Richtlinie für Persönliche Schutzausrüstungen (PSA). Diese soll sicherstellen, dass PSA geeignet ist, den Träger vor Unfall- oder Gesundheitsgefahren zu schützen. In Deutschland unterliegt die Beschaffenheit von PSA dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz. Auf der PSA ist eine CE- Kennzeichnung angebracht, die zeigt, dass das Produkt den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht. 3.Muss die bisher genutzte Regenschutzkleidung nun durch Schutzkleidung nach EN 343:2003 ersetzt werden? Eine neue Norm erfordert nicht automatisch die Beschaffung neuer Schutzkleidung. 10

11 Nach der PSA-Benutzungsverordnung muss Persönliche Schutzausrüstung, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes entsprechen. In Gebrauch befindliche Schutzkleidung, die bislang als richtlinienkonform eingeschätzt wurde, kann grundsätzlich weiterhin genutzt werden. Bei der Benutzung von Regenschutzkleidung sollte jedoch darauf geachtet werden, welche Leistungsmerkmale sie mitbringt. Die Kennzeichnung der Schutzkleidung und die Informationsbroschüre des Herstellers geben Aufschluss darüber, welche Prüfgrundlage bei der Herstellung der Regenschutzkleidung herangezogen wurde. 4.Muss neue Regenschutzkleidung die EN 343:2003 erfüllen? Für die Produktbeschaffenheit sind nicht Normen ausschlaggebend, sondern die gesetzlichen Vorgaben, d.h. die EU-Richtlinie bzw. das GPSG. Die EN wird allerdings in den meisten Fällen als Hilfsmittel zur Bewertung des Produktes herangezogen. Sie erleichtert den Produktvergleich und damit die Auswahl. 5. Woran erkennt man die "richtige" Regenschutzkleidung? Die "richtige" Regenschutzkleidung kann immer nur mit Blick auf den vorgesehenen Einsatz bestimmt werden. Wenn aus der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz abgeleitet wird, dass Regenschutzkleidung erforderlich ist, sind entsprechend den Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung z. B. der genauen Tätigkeit, der Arbeitsdauer, etc. die erforderlichen Leistungsmerkmale festzulegen. Auf dieser Grundlage erfolgt dann die Auswahl einer geeigneten Regenschutzkleidung. 11

12 Die Norm EN 343:2003 ist erhältlich beim Beuth-Verlag des Deutschen Instituts für Normung ( Weitergehende Informationen zu den Inhalten der Norm, den in der Norm beschriebenen Leistungsanforderungen und Prüfverfahren der Regenschutzkleidung sowie Hinweise zu bestimmten Schutzkleidungsklassen können Prüfinstitute, Fachhandel oder Hersteller liefern. Sollten Sie detaillierte Fragen zu der Auswahl einer geeigneten Regenschutzkleidung haben, wenden Sie sich an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger oder an den Fachausschuss Persönliche Schutzausrüstungen. W. L. Gore & Associates GmbH Tel.: W. L. Gore & Associates GmbH. D 851. TEGT3267L02.

Grundlagenwissen: Schutzhandschuh vs. Medizinischer Handschuh

Grundlagenwissen: Schutzhandschuh vs. Medizinischer Handschuh Grundlagenwissen: Schutzhandschuh vs. Seite / Page: 1 Arbeitsschutzgesetz PSA Benutzungsverordnung EG-Richtlinien 89/391/EWG, 89/656/EWG und 89/686/EWG: Arbeitgeber ist verpflichtet, beim Umgang mit CRM-Arzneimitteln

Mehr

Nr DE BauPVo (EU Nr. 305/2011)

Nr DE BauPVo (EU Nr. 305/2011) LEISTUNGSERKLÄRUNG Nr. 001-01-DE BauPVo (EU Nr. 305/2011) 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Rohrrahmenschlösser nach DIN EN 12209:2004-03 + Berichtigung 1 :2006-06 1309-CPD-0138 2. Typen-, Chargen-

Mehr

Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV. Siemens AG Alle Rechte vorbehalten.

Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV. Siemens AG Alle Rechte vorbehalten. Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV Hintergründe ganz allgemein Verbesserung / Beibehaltung des Sicherheitsniveaus Abbau von Handelshemmnissen. Gewährleistung des freien Warenverkehrs in der

Mehr

Scotchlite. Rechtliche Grundlagen

Scotchlite. Rechtliche Grundlagen Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Die persönliche Schutzausrüstung von Mitarbeitern unterliegt den Richtlinien der Europäischen Union und ist an nationale Gesetze und Vorschriften gebunden. + Richtlinien

Mehr

DEUTSCHE NORM DIN EN Normenausschuss Armaturen (NAA) im DIN Normenausschuss Wasserwesen (NAW) im DIN

DEUTSCHE NORM DIN EN Normenausschuss Armaturen (NAA) im DIN Normenausschuss Wasserwesen (NAW) im DIN DEUTSCHE NORM DIN EN 13959 Januar 2005 X ICS 23.060.50 Ersatz für DIN 3269-1:1988-01 und DIN 3269-2:1988-01 Rückflussverhinderer DN 6 bis DN 250 Familie E, Typ A, B, C und D; Deutsche Fassung EN 13959:2004

Mehr

Klebstoffe Be net z ba r ke i t Bestimmung durch Messung des Kontaktwinkels und der kritischen 0 berf Iächenspannung fester 0 berfläc hen

Klebstoffe Be net z ba r ke i t Bestimmung durch Messung des Kontaktwinkels und der kritischen 0 berf Iächenspannung fester 0 berfläc hen ICS 83.180 1. Jänner 1998 Klebstoffe Be net z ba r ke i t Bestimmung durch Messung des Kontaktwinkels und der kritischen 0 berf Iächenspannung fester 0 berfläc hen ÖNORM EN 828 Adhesives - Wettability

Mehr

Kurzinfo Normen Bekleidung

Kurzinfo Normen Bekleidung Kurzinfo Normen Bekleidung EN ISO 11611 Schutznorm für Schweißen und verwandte Verfahren (Ersatznorm für EN 470-1) Diese Kleidung schützt den Träger gegen kleine Metallspritzer, kurzzeitigen Kontakt mit

Mehr

Rechtssystematik in Deutschland

Rechtssystematik in Deutschland Rechtssystematik in Deutschland Europa EU Zielsetzungen Schaffung einer politischen und wirtschaftlichen Union der Mitgliedstaaten Freier Warenverkehr Freier Kapitalverkehr Freier Dienstl.- verkehr Freier

Mehr

Rechtsgeschäftliche Abnahmen von GE in Wohnanlagen Abnahmen mit Sachverständigen in der Praxis

Rechtsgeschäftliche Abnahmen von GE in Wohnanlagen Abnahmen mit Sachverständigen in der Praxis Rechtsgeschäftliche Abnahmen von GE in Wohnanlagen Abnahmen mit Sachverständigen in der Praxis BauPVO und CE-Kennzeichnung Hintergründe, Grundlagen und Auswirkungen in der Praxis Dipl.-Ing. Herbert Gottschalk,

Mehr

RED Richtlinie Radio Equipment Directive

RED Richtlinie Radio Equipment Directive RED RICHTLINIE RED Richtlinie Radio Equipment Directive RICHTLINIE 2014/53/EU Josip Horvat Bereichsleiter EMV Labor Die RED Richtlinie löste zum 12.06.2016 die bisherige R&TTE Richtlinie ab (Übergangsfrist

Mehr

Perinorm Anwendertreffen

Perinorm Anwendertreffen Perinorm Anwendertreffen 2012-09-13 EU-Recht in der Perinorm Wie und wo finde ich harmonisierte Normen u.v.m. Beuth Verlag Andrea Hillers Produktmanagerin andrea.hillers@beuth.de Beuth Verlag 2012 Agenda

Mehr

Richtiges Brillen-Management nach dem Medizinprodukte-Gesetz. SPECTARIS-Infoveranstaltung

Richtiges Brillen-Management nach dem Medizinprodukte-Gesetz. SPECTARIS-Infoveranstaltung Richtiges Brillen-Management nach dem Medizinprodukte-Gesetz SPECTARIS-Infoveranstaltung München, 10. Januar 2014 Was ist zu tun? - Warum ist meine Brille ein Medizinprodukt? - Welche Maßnahmen muss ich

Mehr

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) - die aktuelle Rechtslage

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) - die aktuelle Rechtslage Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) - die aktuelle Rechtslage 3. Deutscher Fachkongress für Absturzsicherheit Bonn, 6. und 7. November 2018 Dipl. Ing. Wolfgang Schäper, Sachgebiet PSA

Mehr

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften C 118/4 DE Amtsblatt der Europäischen Union 12.4.2017 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2014/28/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften

Mehr

NORMEN BEKLEIDUNG PCH-SHOP.DE

NORMEN BEKLEIDUNG PCH-SHOP.DE NORMEN BEKLEIDUNG PCH-SHOP.DE KURZINFO NORMEN BEKLEIDUNG EN ISO 11611 SCHUTZNORM FÜR SCHWEISSEN UND VERWANDTE VERFAHREN (ERSATZNORM FÜR EN 470-1) Diese Kleidung schützt den Träger gegen kleine Metallspritzer,

Mehr

Ziele des Gesetzgebers bei der Formulierung der Betriebssicherheitsverordnung:

Ziele des Gesetzgebers bei der Formulierung der Betriebssicherheitsverordnung: Ziele des Gesetzgebers bei der Formulierung der Betriebssicherheitsverordnung: 1. Anpassung des Arbeitsschutzes an das EU-Recht 2. Einheitliches betriebliches Anlagensicherheitsrecht Trennung von Beschaffenheit

Mehr

Der Europäische Abfallkatalog ab 2002

Der Europäische Abfallkatalog ab 2002 Der Europäische Abfallkatalog ab 2002 Dr. Hans-Dietrich Zerbe und Esther Frambach Zum 1.1.1999 wurde die bis dahin geltende Bezeichnung von Abfällen nach dem LAGA - Abfallartenkatalog im Rahmen der europäischen

Mehr

EG-Richtlinien und. Kälteanlagen. Bernhard Schrempf - KISC-KÄLTE-Information-Solution-Consulting

EG-Richtlinien und. Kälteanlagen. Bernhard Schrempf - KISC-KÄLTE-Information-Solution-Consulting EG-Richtlinien und Kälteanlagen 2012 www.kiscnet.com 1 Welche EG-Richtlinien sind in der Regel bei Kälteanlagen anzuwenden? www.kiscnet.com 2 2006/42/EG - Richtlinie über Maschinen und zur Änderung der

Mehr

EN ÖNORM. Ausgabe:

EN ÖNORM. Ausgabe: ÖNORM EN 13034 Ausgabe: 2009-06-15 Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien (Ausrüstung

Mehr

DIN. Praxishandbuch - Persönliche Schutzausrüstungen im Sport- und Freizeitbereich. Hans-Hermann Lehnecke Thomas Klindt

DIN. Praxishandbuch - Persönliche Schutzausrüstungen im Sport- und Freizeitbereich. Hans-Hermann Lehnecke Thomas Klindt DIN Hans-Hermann Lehnecke Thomas Klindt Praxishandbuch - Persönliche Schutzausrüstungen im Sport- und Freizeitbereich Richtlinien, Gesetze und Normen 1. Auflage 2005 Herausgeber: DIN Deutsches Institut

Mehr

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) 1 PSA sind im Bedarfsfall den Arbeitgebern vom Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. Der Inhalt des Merkblattes hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Verordnung

Mehr

Herstellervorschriften und Normen. DI Stefan Krähan AUVA/HUB Tel.: 01/

Herstellervorschriften und Normen. DI Stefan Krähan AUVA/HUB Tel.: 01/ Herstellervorschriften und Normen AUVA/HUB Stefan.kraehan@auva.at Tel.: 01/33111-585 Stufenbau der Rechtsordnung EU-Richtlinien, EU-Verordnungen, Gesetz Verordnungen Erlässe, Bescheide Regelwerke der Technik

Mehr

Allgemeine Anforderungen an Strahlregler

Allgemeine Anforderungen an Strahlregler DEUTSCHE NORM November 2003 Sanitärarmaturen Allgemeine Anforderungen an Strahlregler Deutsche Fassung EN 246:2003 EN 246 ICS 91.140.70 Ersatz für DIN EN 246:1990-01 und DIN 3214-14:1990-03 Sanitary tapware

Mehr

Sicherheitsstandards der Kunststoffverarbeitung

Sicherheitsstandards der Kunststoffverarbeitung KU110095 Sicherheitsstandards der Kunststoffverarbeitung Karsten Anger Dieter Krimphove (Kunststoffe 99 (2009) 4, S. 26) Aktuelle Arbeitnehmerschutzrechte für die kunststoffverarbeitende Industrie Nachfolgende

Mehr

EN CE statt Zulassung

EN CE statt Zulassung Seite 1 von 6 Dipl.-Ing. (FH) ift Rosenheim Chancen für Hersteller und Handel durch neue Absatzmärkte in Europa 1 Produktnorm ebnet den Weg zu neuen Absatzmärkten 1.1 Neue Regeln müssen beachtet werden

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION 24.1.2013 Amtsblatt der Europäischen Union C 22/1 IV (Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION EUROPÄISCHE KOMMISSION Mitteilung der Kommission

Mehr

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) November 2013 Aktualisierung (Stand 7/2016) Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) Frequently Asked Questions Teil I VORBEMERKUNG

Mehr

GHS/CLP Einführung in der Linde Group

GHS/CLP Einführung in der Linde Group GHS/CLP Einführung in der Linde Group Basisinformation 02/2011 Linde Produkte: Basisinformationen zu GHS GHS Überblick (I) Das von der UN entwickelte System GHS steht für Globally Harmonized System of

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Medizinprodukte Information

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Medizinprodukte Information Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Medizinprodukte Information Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten Erstellt: 02.05.2008 Medizinprodukte Information

Mehr

Handel mit gebrauchten unvollständigen. Maschinen.

Handel mit gebrauchten unvollständigen. Maschinen. Handel mit gebrauchten unvollständigen www.maschinenrichtlinie.de www.maschinenbautage.eu Handel mit gebrauchten unvollständigen Der Handel mit gebrauchten unterliegt bis auf Ausnahmen nicht den Regelungen

Mehr

ASR A4.1 Sanitärräume

ASR A4.1 Sanitärräume SIFA WORKSHOP Dresden 2014 ASR A4.1 Sanitärräume Fotos: Bux (BAuA) Herr Dr. Kersten Bux Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dresden Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit

Mehr

Wärmedämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN EN 13163:

Wärmedämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN EN 13163: 01.08.2016 III 14-1.23.15-24/16 Z-23.15-1862 1. August 2016 TERMO ORGANIKA Sp. z o.o. ul. Boleslawa Prusa 33 30-117 KRAKÓW POLEN 27. März 2020 Wärmedämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN

Mehr

Vorschlag der Bundesregierung

Vorschlag der Bundesregierung Vorschlag der Bundesregierung für eine neue Fassung von Artikel 38 (Verhaltensregeln) und für einen neuen Artikel 38a (Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle) der Datenschutz-Grundverordnung (Entwurf)

Mehr

Die Richtline 2001/58/EG

Die Richtline 2001/58/EG Die Richtline 2001/58/EG das Sicherheitsdatenblatt als Informationsträger für den Arbeitgeber 1 dass... viele Sicherheitsdatenblätter von geringer Qualität sind und dem Verwender nicht die erforderlichen

Mehr

Erklärung zu den Umwelteigenschaften von Ricoh Produkten

Erklärung zu den Umwelteigenschaften von Ricoh Produkten Erklärung zu den Umwelteigenschaften von Ricoh Produkten Stand: Juli 2013 Alle seit dem 1. April 2007 von Ricoh in Deutschland in Verkehr gebrachten bildgebenden Systeme, deren Ersatzteile sowie die dazugehörigen

Mehr

Nr

Nr EN 15651 1:2012 LEISTUNGSERKLÄRUNG GEMÄSS ANHANG III DER VERORDNUNG (EU) NR. 305/2011 Nr. 1 EINDEUTIGER KENNCODE DES PRODUKTES: 2 VERWENDUNGSZWECK(E): EN 15651 1:2012 Fugendichtstoff für Fassadenelemente

Mehr

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEIN-SCHAFTEN HAT FOLGENDE RICHTLINIE ER-LASSEN: Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen. Artikel 1 Ziel der Richtlinie

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEIN-SCHAFTEN HAT FOLGENDE RICHTLINIE ER-LASSEN: Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen. Artikel 1 Ziel der Richtlinie Richtlinie 90/269/EWG des Rates über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der manuellen Handhabung von Lasten, die für die Arbeitnehmer insbesondere eine Gefährdung

Mehr

Nr

Nr ETAG 018-1:2006 LEISTUNGSERKLÄRUNG GEMÄSS ANHANG III DER VERORDNUNG (EU) NR. 305/2011 Nr. 1 EINDEUTIGER KENNCODE DES PRODUKTES: 2 VERWENDUNGSZWECK(E): ETAG 018-1:2006 Verputzsystem-Produkte und Verputzsystem-Kits

Mehr

DGUV Information Zusatzausrüstung an persönlicher Schutzausrüstung

DGUV Information Zusatzausrüstung an persönlicher Schutzausrüstung 205-031 DGUV Information 205-031 Zusatzausrüstung an persönlicher Schutzausrüstung der Feuerwehr März 2019 kommmitmensch ist die bundesweite Kampagne der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland.

Mehr

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften C 14/36 DE Amtsblatt der Europäischen Union 16.1.2015 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 90/385/EWG des Rates vom 20. Juni 1990 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der

Mehr

Praktische Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich des Explosionsschutzes

Praktische Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich des Explosionsschutzes Praktische Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich des Explosionsschutzes Endress+Hauser Messtechnik GmbH+Co.KG www.karlheinz.gutmann@de.endress.com Rechtsgrundlage des Explosionsschutzes

Mehr

Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen.

Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen. Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen www.bluekit.eu Kurzerklärungen zu rechtlichen Fachbegriffen der Inhalt ist auf das Wesentliche beschränkt und erhebt keinen

Mehr

Vorwort. 1 Rechtliche Vorgaben der Europäischen Union.. 7

Vorwort. 1 Rechtliche Vorgaben der Europäischen Union.. 7 Inhalt Seite Vorwort l Einleitung 3 1 Rechtliche Vorgaben der Europäischen Union.. 7 1.1 Europäischer Binnenmarkt 7 1.1.1 Geregelter harmonisierter Bereich 8 1.1.2 Freier Bereich 9 1.2 EG-Richtlinien,

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung

Betriebssicherheitsverordnung Helmut Heming Lüneburg 14.07.2015 Gliederung 1. Produktsicherheit (Beschaffenheit) 2. Novelle Betriebssicherheit 3. Aktuelle Auslegungen 4. Änderungsbedarf Helmut Heming, Nds. Sozialministerium 2 Produktsicherheit

Mehr

VERORDNUNGEN Amtsblatt der Europäischen Union L 313/3

VERORDNUNGEN Amtsblatt der Europäischen Union L 313/3 30.11.2010 Amtsblatt der Europäischen Union L 313/3 VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 1103/2010 DER KOMMISSION vom 29. November 2010 zur Festlegung gemäß der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments

Mehr

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2015 Zur Umsetzung des EuGH-Urteils C-100/13 in den Ländern Berlin,

Mehr

DEUTSCHE NORM März Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen Regeln für Instandhaltungsanweisungen Deutsche Fassung EN 13015:2001 EN 13015

DEUTSCHE NORM März Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen Regeln für Instandhaltungsanweisungen Deutsche Fassung EN 13015:2001 EN 13015 DEUTSCHE NORM März 2002 Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen Regeln für Instandhaltungsanweisungen Deutsche Fassung EN 13015:2001 EN 13015 ICS 91.140.90 Maintenance for lifts and escalators Rules

Mehr

Merkblatt CE-Kennzeichen (französisch Communautés Européenes )

Merkblatt CE-Kennzeichen (französisch Communautés Européenes ) Merkblatt CE-Kennzeichen (französisch Communautés Européenes ) Die CE-Kennzeichnung bestätigt die Konformität (Übereinstimmung) eines Erzeugnisses mit den in den europäischen Richtlinien nach der Neuen

Mehr

Agenda. Integration der CE-Prozesse im Unternehmen -Verfahren und Verantwortlichkeiten- Ziel des Vortrages. Vorteile der Integration

Agenda. Integration der CE-Prozesse im Unternehmen -Verfahren und Verantwortlichkeiten- Ziel des Vortrages. Vorteile der Integration Integration der CE-Prozesse im Unternehmen -Verfahren und Verantwortlichkeiten- 1 Agenda 1 2 3 4 5 Ziel des Vortrages Vorteile der Integration Hat sich etwas geändert in den Managementnormen? Praktische

Mehr

IHK Arbeitsgruppe Arbeitssicherheit

IHK Arbeitsgruppe Arbeitssicherheit Durch EG Richtlinie zum Arbeitslärm ab 15.02.2006 neue Anforderungen IHK Arbeitsgruppe Arbeitssicherheit Referat Johann Storr, BEKON Lärmschutz und Akustik GmbH Mirko Ginovski, BEKON Lärmschutz und Akustik

Mehr

F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T BGBl I S.629 Ä BGBl I S

F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T BGBl I S.629 Ä BGBl I S F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 11.06.1979 BGBl I S.629 Ä 06.01.2004 BGBl I S.2 ----------------------------------------------------------------- Erste Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Mehr

Übersicht über ISO 9001:2000

Übersicht über ISO 9001:2000 Übersicht über die ISO 9001:2000 0 Einleitung 1 Anwendungsbereich 2 Normative Verweisungen 3 Begriffe Übersicht über die ISO 9001:2000 4 Qualitätsmanagementsystem 5 Verantwortung der Leitung 6 Management

Mehr

Sichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik = Nachrüstung? Axel Stohlmann TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG

Sichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik = Nachrüstung? Axel Stohlmann TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG Sichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik = Nachrüstung? Axel Stohlmann GmbH & Co. KG Was ist der Stand der Technik? Unterscheidung zwischen Stand der Technik hinsichtlich der Beschaffenheit

Mehr

LEISTUNGSERKLÄRUNG Nr

LEISTUNGSERKLÄRUNG Nr LEISTUNGSERKLÄRUNG Nr. 1 EINDEUTIGER KENNCODE DES PRODUKTTYPS: 2 VERWENDUNGSZWECK(E): EN 1504-2:2004 2-komponentiger Füllstoff auf Basis von hydraulischen Bindemitteln, Kunstharzen, Additiven und Pigmenten

Mehr

2.6 Lastenhandhabungsverordnung

2.6 Lastenhandhabungsverordnung 2.6 Lastenhandhabungsverordnung Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (Lastenhandhabungsverordnung LasthandhabV) vom 4. Dezember 1996 (BGBl.

Mehr

ILNAS-EN ISO 16903:2015

ILNAS-EN ISO 16903:2015 Erdöl- und Erdgasindustrie - Eigenschaften von Flüssigerdgas mit Einfluss auf die Auslegung und die Materialauswahl (ISO Pétrole et industries du gaz naturel - Caractéristiques du GNL influant sur la conception

Mehr

(Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION KOMMISSION

(Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION KOMMISSION 15.7.2009 Amtsblatt der n Union C 163/1 IV (Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION KOMMISSION Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie

Mehr

Nr DE BauPVo (EU Nr. 305/2011)

Nr DE BauPVo (EU Nr. 305/2011) LEISTUNGSERKLÄRUNG Nr. 003-01-DE BauPVo (EU Nr. 305/2011) 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Paniktürverschlüsse nach DIN EN 1125:2008-04 0432-CPD-000037-02 Version 00 2. Typen-, Chargen- oder Seriennummer

Mehr

Health Apps, Lifestyle Apps, Medical Apps Unterschiede und Rahmenbedingungen

Health Apps, Lifestyle Apps, Medical Apps Unterschiede und Rahmenbedingungen Health Apps, Lifestyle Apps, Medical Apps Unterschiede und Rahmenbedingungen build.well.being 2017 Andreas Böhler R n B Medical Software Consulting GmbH office@rnb-consulting.at build.well.being 2017 30.

Mehr

Beste Qualität erleben!

Beste Qualität erleben! Beste Qualität erleben! Die Europanorm 13659. Bitte achten Sie darauf beim Rollladenkauf! Ein guter Rollladen muss Wind und Wetter trotzen, das ist klar! Aber was heißt das in der Praxis? Bisher waren

Mehr

Nr

Nr EN 1504-2:2004 LEISTUNGSERKLÄRUNG GEMÄSS ANHANG III DER VERORDNUNG (EU) NR. 305/2011 Nr. 1 EINDEUTIGER KENNCODE DES PRODUKTES: 2 VERWENDUNGSZWECK(E): EN 1504-2:2004 2-komponentige, elastische, rissüberbrückende

Mehr

DIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN

DIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN DIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN EUROPÄISCHE NORMEN FÜR ABDICHTUNGSPRODUKTE Fragen des Feuchteschutzes von Bauwerken spielen in Verbindung mit der europäischen

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION 12.5.2017 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 149/1 IV (Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION EUROPÄISCHE KOMMISSION Mitteilung der Kommission

Mehr

VdS VdS-Richtlinien für Rauchwarnmelder. Zusatzanforderungen. Anforderungen und Prüfmethoden. VdS 3131 : (01)

VdS VdS-Richtlinien für Rauchwarnmelder. Zusatzanforderungen. Anforderungen und Prüfmethoden. VdS 3131 : (01) VdS-Richtlinien für Rauchwarnmelder VdS 3131 Zusatzanforderungen Anforderungen und Prüfmethoden VdS 3131 : 2010-05 (01) Herausgeber und Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Str. 172-174 D-50735

Mehr

GV09 Gesetze und Verordnungen

GV09 Gesetze und Verordnungen Achte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt - 8. ProdSV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 1997 (BGBl.

Mehr

Beste Qualität erleben!

Beste Qualität erleben! Beste Qualität erleben! Die EN-Norm 13659 ist seit dem 01.04.6 im Rahmen der CE-Kennzeichnung für Bauprodukte europaweit für alle Hersteller und Lieferanten im Bauzulieferbereich verpflichtend. Mit Alulux

Mehr

VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX

VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX D033881/02 [ ](2014) XXX draft VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlament

Mehr

Protecting human health.

Protecting human health. IN EN ISO 17665 zur Validierung von Dampfsterilisationsprozessen NEUES von der Dampfsterilisation Gerald Göllner Leitung Technik der MMM Group Neues von der Dampfsterilisation EN 285 (neu in 2008/2009)

Mehr

Schutzhandschuhe gegen ionisierende Strahlung und radioaktive Kontamination

Schutzhandschuhe gegen ionisierende Strahlung und radioaktive Kontamination ÖNORM EN 421 Ausgabe: 2010-07-01 Schutzhandschuhe gegen ionisierende Strahlung und radioaktive Kontamination Protective gloves against ionizing radiation and radioactive contamination Gants de protection

Mehr

1) Auswechselbare Ausrüstungen, die mit Maschinen zum Heben von Lasten, für den Zweck des Hebens von Personen zusammengebaut sind

1) Auswechselbare Ausrüstungen, die mit Maschinen zum Heben von Lasten, für den Zweck des Hebens von Personen zusammengebaut sind Anlage 2 Dezember 2009 Das folgende Dokument wurde auf dem Treffen der Arbeitsgruppe Maschinen am 27. Juni 2007 bestätigt. Es wurde aktualisiert, um geeignete Verweisungen auf Richtlinie 2006/42/EG und

Mehr

Maschinenrichtlinie Eigenherstellung, Umrüstung. Dipl.-Ing. Stefan Pemp Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

Maschinenrichtlinie Eigenherstellung, Umrüstung. Dipl.-Ing. Stefan Pemp Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Maschinenrichtlinie Eigenherstellung, Umrüstung Dipl.-Ing. Stefan Pemp Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Inhalt Rechtsgrundlagen der EU Pflichten bei der Eigenherstellung

Mehr

GV 9 Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8.

GV 9 Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8. GV 9 Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8. GPSGV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 1997 (BGBl.

Mehr

VERORDNUNGEN. gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

VERORDNUNGEN. gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, 28.5.2014 L 159/41 VERORDNUNGEN LEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 574/2014 R KOMMISSION vom 21. Februar 2014 zur Änderung von Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des

Mehr

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Informationsbereitstellung der Produkthersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer EuGH-Urteil C-100/13

Mehr

Presseinformation. Vom Klimaschock zur Feuertaufe. Prüfung Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) in 10 Tagen DE

Presseinformation. Vom Klimaschock zur Feuertaufe. Prüfung Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) in 10 Tagen DE Presseinformation Vom Klimaschock zur Feuertaufe Prüfung Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) in 10 Tagen 10.09.2012 432-DE BÖNNIGHEIM (dd) Die Messe steht vor der Tür und die neuen Materialien für die

Mehr

Anforderungen aus regulatorischer Sicht an die Normung und Standardisierung der IKT

Anforderungen aus regulatorischer Sicht an die Normung und Standardisierung der IKT Anforderungen aus regulatorischer Sicht an die Normung und Standardisierung der IKT Annegret Kübler-Bork, Referatsleiterin Berlin, 30. Oktober 2014 www.bundesnetzagentur.de New Approach EMV-Richtlinie

Mehr

Übersicht über die Updates von Medizinprodukte in Europa

Übersicht über die Updates von Medizinprodukte in Europa Medizinprodukte in Europa Online www.medizinprodukte-europa.de Übersicht über die Updates von Medizinprodukte in Europa Update Mai 2016 98/79/EG ersetzt durch 98/79/EG 2016-05 DIN 58953-1*) 2010-05 entnommen

Mehr

Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen

Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom 16.10.2014 (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen Landeskonferenz 2016 kommunale Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen am 19.10.2016 in Dresden

Mehr

Informationen über den Stand der Normung zu Nachhaltigkeitskriterien zur Produktion von Biomasse als Kraftstoffe

Informationen über den Stand der Normung zu Nachhaltigkeitskriterien zur Produktion von Biomasse als Kraftstoffe Die Gründung des CEN/TC 383 Sustainable produced biomass for transport fuels and energy production applications (derzeitiger Titel Sustainability criteria for biomass ) im Jahr 2008 und um aktuelle Entwicklungen

Mehr

Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik Mobil:

Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik Mobil: Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik post@jonasrauch.de Mobil: 0170 20 91 723 1 Von der Arbeitssicherheit zum Arbeitsund Gesundheitsschutz Arbeits- und

Mehr

Umweltproduktdeklarationen für Kunststoffe im Bauwesen. Oliver Stübs swissbau 13. Januar 2016

Umweltproduktdeklarationen für Kunststoffe im Bauwesen. Oliver Stübs swissbau 13. Januar 2016 Umweltproduktdeklarationen für Kunststoffe im Bauwesen Oliver Stübs swissbau 13. Januar 2016 Inhalt Bedeutung der Umweltproduktdeklaration: Treiber Was ist eine Umweltproduktdeklaration? Wie sieht sie

Mehr

WUFI How to. Tauwasserauswertung

WUFI How to. Tauwasserauswertung WUFI How to Tauwasserauswertung Inhalt 1.Grundlagen 2.Vorgehen in WUFI 3.Beispiel 4.Grenzwert Sammlung Grundlagen Die Normen DIN 4108-3 und DIN EN ISO 13788 schreiben eine Feuchteschutznachweis vor. Dies

Mehr

Überblick zu den Sicherheitsnormen

Überblick zu den Sicherheitsnormen Überblick zu den Sicherheitsnormen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Panasonic Electric Works Europe AG Maschinensicherheit Die EU - Richtlinien für Maschinen- und Gerätehersteller Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Mehr

Leistungserklärung Nr. 001BauPVo (EU Nr. 305/2011)

Leistungserklärung Nr. 001BauPVo (EU Nr. 305/2011) Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Leistungserklärung Nr. 001BauPVo (EU Nr. 305/2011) Rohrrahmenschlösser nach DIN EN 12209: 2004-03 + Berichtigung 1:2006-06 1309-CPD-0138 Typen-, Chargen- oder Seriennummer

Mehr

Persönliche Schutzausrüstung Fuß- und Beinschutz für die Feuerwehr. Dr. Markus Scherer. Zertifizierstelle persönliche Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung Fuß- und Beinschutz für die Feuerwehr. Dr. Markus Scherer. Zertifizierstelle persönliche Schutzausrüstung PFI Germany Dr. Markus Scherer Zertifizierstelle persönliche Schutzausrüstung gesetzliche Grundlagen: EU Richtlinie 89/686/EWG Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten

Mehr

Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung

Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung Dr. Heinrich Menges REFERAT 33 LUFTQUALITÄT, LÄRMSCHUTZ EU-Verordnungen zum Arbeitsschutz Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der

Mehr

2018er Revision von EN zu den Anforderungen an OP-Textilien

2018er Revision von EN zu den Anforderungen an OP-Textilien 2018er Revision von EN 13795 zu den Anforderungen an OP-Textilien Christiaan Meijer Vortrag auf der 45. Veranstaltung des Arbeitskreises Infektionsprophylaxe am 13.03.2018 in Potsdam und 14.03.2018 in

Mehr

Kurzinfo: Bauaufsichtliche Zulassung. Kein Ü-Zeichen bei CE-Kennzeichnung

Kurzinfo: Bauaufsichtliche Zulassung. Kein Ü-Zeichen bei CE-Kennzeichnung Rechtsanwalt Martin Kuschel Architektenrecht Baurecht - Sachverständigenrecht Kurzinfo: Bauaufsichtliche Zulassung Kein Ü-Zeichen bei CE-Kennzeichnung Europäischer Gerichtshof kippt bauaufsichtliche Zulassung

Mehr

Herzlich Willkommen!!! CE-Kennzeichnung bei Kleinkläranlagen für Anlagen nach DIN EN Teil 3 was sind die Auswirkungen?

Herzlich Willkommen!!! CE-Kennzeichnung bei Kleinkläranlagen für Anlagen nach DIN EN Teil 3 was sind die Auswirkungen? Herzlich Willkommen!!! CE-Kennzeichnung bei Kleinkläranlagen für Anlagen nach DIN EN 12566 Teil 3 was sind die Auswirkungen? 1 Vorstellung der europäischen Kleinkläranlagen-Normenreihe EN 12566 Dr.-Ing.

Mehr

Vom 09. Dezember 2003 (BArbBl. 1/2004 S. 67) zuletzt geändert am 24. August 2004 (BArbBl. 10/2004 S. 57)

Vom 09. Dezember 2003 (BArbBl. 1/2004 S. 67) zuletzt geändert am 24. August 2004 (BArbBl. 10/2004 S. 57) Verzeichnis harmonisierter Normen gemäß Verordnung über das Inverkehrbringen von Geräten und Schutzsystemen für explosionsgefährdete Bereiche Explosionsschutzverordnung- (11. GSGV) 1) Vom 09. Dezember

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), geändert durch Artikel 1 10 der Verordnung vom 4. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4456) Auf Grund des

Mehr

Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte nach EU-BauPVO

Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte nach EU-BauPVO Regierungspräsidium Gießen Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte nach EU-BauPVO Regierungspräsidium Gießen Dezernat 32 Postfach 10 08 51 35338 Gießen Telefon: 0641 303-2336 Fax: 0641 303-2359 E-Mail:

Mehr

Der rechtliche Hintergrund für Medizinprodukte mit Schwerpunkt auf die Evaluierung der Biokompatibilität. Jaqueline Schierhuber Bonn, 1.

Der rechtliche Hintergrund für Medizinprodukte mit Schwerpunkt auf die Evaluierung der Biokompatibilität. Jaqueline Schierhuber Bonn, 1. Der rechtliche Hintergrund für Medizinprodukte mit Schwerpunkt auf die Evaluierung der Biokompatibilität Jaqueline Schierhuber Bonn, 1. Februar 2014 Die Themen Umsetzung von Normen Beurteilung der Biokompatibilität

Mehr

Saunaöfen nach DIN EN 15821:

Saunaöfen nach DIN EN 15821: 1. Anwendung der harmnisierten eurpäischen Nrm In der Ausgabe des Amtblatt der Eurpäischen Kmmissin vm 17.12.2010 wurde die EN 15821 als Eurpäisch harmnisierte Nrm veröffentlicht. Die Veröffentlichung

Mehr

Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden

Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Übersicht 1. Rechtsgrundlagen 2. Beschaffungsprozess und Gefährdungsbeurteilung

Mehr

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft.

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Die neue Betriebssicherheitsverordnung Seit dem 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Diese Verordnung heißt in der Langversion eigentlich Verordnung über Sicherheit

Mehr