INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONS- KONZEPT. der Gemeinde Wangen-Brüttisellen gültig ab 1. Mai 2014
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- Hedwig Kneller
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1 INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONS- KONZEPT der Gemeinde Wangen-Brüttisellen gültig ab 1. Mai 2014
2 Inhalt 1 Einleitung Kommunikationsbedarf in der öffentlichen Verwaltung Ziele der Kommunikation Grundsätze der Kommunikation Verantwortung und Zuständigkeiten Grundsätzliches Aufgaben des s als Kommunikations- und beauftragter training Gemeinderatsmitglieder Interne Kommunikation Informationsaustausch innerhalb des Gemeinderats Informationsaustausch Gemeinderat Behörden und Gremien Informationsaustausch Gemeinderat Informationsaustausch Gemeinderat Verwaltungskader Informationsaustausch innerhalb der Verwaltung Externe Kommunikation - Öffentlichkeitsarbeit Grundsatz Information via Amtliche Publikationen Verhandlungsberichte mitteilungen Persönliche Stellungnahmen Interviews konferenzen Homepage Politische Veranstaltungen und Informationen Gemeindeversammlungen Abstimmungsvorlagen (Urnenabstimmungen) Politische Informationsveranstaltungen Leitbild/Schwerpunktprogramm Persönliche Kontakte Sprechstunden Besprechungen Gewerbe und Vereine Parteiinformationen Behörden Kontaktpflege mit Exekutiven Mitwirkung in Gremien Anlässe Anlässe der Gemeinde Anlässe Dritter Weitere Kommunikationsmittel Briefe, , Drucksachen Neuzuzügermappe für Einwohnerschaft und Gewerbe Öffentliche Aushänge Plakatstellen / Ständer Gemeindepräsentation Fotos Zielgruppen Zielgruppen für die externe Information Zielgruppen für die interne Information Inkraftsetzung / 12
3 Anhänge Die folgenden Daten (Anhang 1-8) sind nur für den internen Gebrauch als Vorlagen und Hilfsmittel bestimmt und werden nicht publiziert: Anhang 1 Krisenkonzept Gemeinderat (Handbuch in ausserordentlichen Lagen) Anhang 2 Anhang 3 Anhang 4 Anhang 5 Anhang 6 Anhang 7 Anhang 8 Krisenkonzept Schule Checkliste Informationsveranstaltung Checkliste Pressekonferenz Checkliste communiqué Was, wenn ein Journalist anruft? Do's und Don ts im Interview Checkliste Auftritt vor Publikum Sprachregelung In diesem Konzept gelten sämtliche Personen- und Funktionsbezeichnungen für beide Geschlechter, ungeachtet der weiblichen oder männlichen Sprachform. 3 / 12
4 1 Einleitung 1.1 Kommunikationsbedarf in der öffentlichen Verwaltung Die Kommunikation von Behörden und Gemeindeverwaltung mit dem Publikum unterliegt einer besonderen Sorgfaltspflicht. Sie muss vor allem den verwaltungsrechtlichen Vorgaben und Prinzipien genügen, beispielsweise dem Öffentlichkeitsprinzip, dem Vertrauensschutz oder dem Datenschutz. Sie muss aber auch dem Amtsgeheimnis oder der Schweigepflicht gerecht werden. Kommunikation beinhaltet nicht nur die Weitergabe von Informationen und die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit. Auch das persönliche Verhalten von Behördenmitgliedern und Verwaltungsmitarbeitenden sowie das Erscheinungsbild und die Qualität der Dienstleistungen bilden zentrale Elemente in der Wahrnehmung gegen aussen. Die Kommunikation soll zeigen, welchen Gewinn die Bevölkerung aus der Arbeit der Behörden und der Gemeindeverwaltung zieht - und weiter ziehen wird. 1.2 Ziele der Kommunikation Mit der Kommunikation sollen bei der den Behörden und den Mitarbeitenden - Transparenz und Vertrauen geschaffen - Verständnis sowie der offene und direkte Dialog gefördert - Gerüchte, Unklarheiten und Spekulationen möglichst verhindert - Identifikation und Arbeitszufriedenheit verstärkt - Bereitschaft zur konstruktiven Mitarbeit hervorgerufen - Meinungsbildung ermöglicht - Interesse an öffentlichen Veranstaltungen, Abstimmungen und Wahlen gesteigert - Zustimmung und Unterstützung für Visionen, Ideen und Projekte gewonnen - Verständnis und Kenntnisse über die Aufgaben und die Leistungen gefördert werden. 1.3 Grundsätze der Kommunikation Der Gemeinderat, die übrigen Behörden und Gremien sowie die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung halten sich bei der Kommunikation an folgende Grundsätze: Wir kommunizieren sachlich und ehrlich - Wir kommunizieren sachlich über Ereignisse, Entscheide und Prozesse. - Nicht alles, was wahr ist, darf gesagt werden, aber alles was gesagt wird, muss wahr sein. - Glaubwürdig informiert, wer auch negative Sachverhalte und unbefriedigende Entwicklungen kommuniziert. Wir kommunizieren aktiv und aktuell - Wir kommunizieren aus eigenem Antrieb, möglichst schnell und aktuell. - Der Persönlichkeits- und Datenschutz sowie das Amtsgeheimnis stehen grundsätzlich über dem Informationsbedürfnis der Bevölkerung und der Mitarbeitenden. Können wir aus bestimmten Gründen nicht oder noch nicht informieren, geben wir diese Gründe bekannt. Wir kommunizieren bevölkerungs- und personalnah sowie mediengerecht - Wir kommunizieren in Bezug auf Zeitpunkt, Mittel und Inhalt ausgerichtet auf die anvisierte Zielgruppe in einer auch für Laien leicht verständlichen Sprache. - Alle Mitglieder einer Zielgruppe sind gleich zu behandeln. Wir kommunizieren intern vor extern - Wir kommunizieren mit Behörden und Mitarbeitenden zeitlich vor der Öffentlichkeit oder zumindest zeitgleich. - Mit direkt Betroffenen kommunizieren wir zuerst. 4 / 12
5 Wir kommunizieren persönlich und direkt - Was persönliche Betroffenheit auslöst, wird persönlich und direkt kommuniziert. - Wir überzeugen durch persönliche Kommunikation. Dabei achten wir auf unser Verhalten und Erscheinungsbild. - Briefe, Verfügungen, s und andere Dokumente sind grammatikalisch korrekt, sachlich, höflich, klar und empfängergerecht formuliert. - Das Corporate Design Manual wird eingehalten. 1.4 Verantwortung und Zuständigkeiten Grundsätzliches Die politische Verantwortung des Gemeinderates für Inhalt, Form, Adressaten und Zeitpunkt der Kommunikation ist nicht delegierbar. Der übt die Funktion des Kommunikationsund beauftragten des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung aus. Er ist für die Umsetzung des Kommunikationskonzepts zuständig. Bei Bedarf wird er durch die Gemeindepräsidentin, die Ressortvorsteher und die Abteilungsleitungen unterstützt. Für Interviews mit politischen Aussagen sind nur die Gemeindepräsidentin oder die entsprechenden Ressortvorsteher und für operative Fragen nur der zuständig. Die Abteilungsleitungen sind für die interne Kommunikation in ihren Bereichen und Organisationseinheiten zuständig. Die Kommunikation nach aussen erfolgt in der Regel über die Gemeindepräsidentin und/oder den. Bei grösseren Ereignissen, Krisen- oder Notfallsituationen gelten die speziellen Zuständigkeiten gemäss Anhang 1 (Handbuch Information in ausserordentlichen Lagen) Aufgaben des s als Kommunikations- und beauftragter Der als Kommunikations- und beauftragter (mit Unterstützung der Abteilungsleitungen und Assistenz ) - ist erste Ansprechstelle für fragen. - trägt die Fachverantwortung für eine qualitativ hoch stehende, professionelle Öffentlichkeitsarbeit. - koordiniert die gesamte Öffentlichkeitsarbeit der Gemeindeverwaltung. - berät und begleitet in allen Fragen der internen und externen Kommunikation. - unterstützt alle Stellen der Gemeindeverwaltung bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit, beim Verfassen und Gestalten von Artikeln sowie beim Korrekturlesen sämtlicher öffentlicher Texte. - sorgt für den Unterhalt der gemeindeeigenen Homepage und für die Nachführung der kontaktliste. - ist Herausgeber interner (z.b. Newsletter Personelles, Personalhandbuch usw.) training Gemeinderatsmitglieder Die Gemeinderatsmitglieder absolvieren pro Amtszeit mindestens ein gemeinsames training (z.b. Inhouse-Kurs mit einem externen profi). 2 Interne Kommunikation 2.1 Informationsaustausch innerhalb des Gemeinderats Die Mitglieder des Gemeinderats informieren sich anlässlich der Gemeinderatssitzung gegenseitig und frühzeitig über die laufenden Geschäfte in ihren Ressorts. Bei aussergewöhnlichen Vorkommnissen informieren die Ressortverantwortlichen unverzüglich die Gemeindepräsidentin und den. In Absprache mit der Gemeindepräsidentin können bei Bedarf Abteilungsleitungen zu Gemeinderatssitzungen eingeladen werden. Sinngemäss gilt dies auch für Vertretungen aus weiteren Behörden/Gremien oder für Experten. 5 / 12
6 2.2 Informationsaustausch Gemeinderat Behörden und Gremien Der Gemeinderat informiert die Behörden und Gremien mit Protokollauszügen über die für sie relevanten Themen. Die Behörden und Gremien informieren den Gemeinderat durch Weiterleitung ihrer Protokolle bzw. Protokollteile. Ausnahme: Informationen, welche aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen geschützt sind. 2.3 Informationsaustausch Gemeinderat Der informiert den Gemeinderat anlässlich der Gemeinderatssitzungen über aktuelle Themen aus der Gemeindeverwaltung. Der informiert die involvierten Abteilungsleitungen in der Regel am Tag nach der Sitzung über die für sie relevanten Entscheide des Gemeinderats. Der Verhandlungsbericht des Gemeinderats wird dem Personal jeweils vor der Veröffentlichung zugestellt. Der ist für den Versand verantwortlich. 2.4 Informationsaustausch Gemeinderat Verwaltungskader Es finden regelmässige Jour fixe der Ressortvorsteher mit dem Verwaltungskader statt (mind. 1 x pro Monat). Der Gemeinderat trifft sich alle vier Jahre (nach Erneuerungswahlen) mit dem Kader der Gemeindeverwaltung ( und Abteilungsleitungen) zu einem offenen Meinungsaustausch. 2.5 Informationsaustausch innerhalb der Verwaltung und Abteilungsleitungen informieren sich mindestens einmal pro Monat gegenseitig und frühzeitig über laufende Geschäfte (im Rahmen Abteilungsleitungssitzungen und Jour fixe). Sie koordinieren bereichsübergreifende Geschäfte. Bei Projekten erfolgt der Informationsaustausch projektbezogen. Über Projektsitzungen wird eine Aktennotiz erstellt, welche dem Gemeinderat sowie dem in der Regel zur Kenntnisnahme weitergeleitet wird. Über personelle Belange informiert der die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung sowie den Gemeinderat mit einem monatlichen Newsletter, der die laufenden personellen Informationen per ergänzt und zusammenfasst. 3 Externe Kommunikation - Öffentlichkeitsarbeit 3.1 Grundsatz Behörden und Verwaltungsstellen informieren von sich aus regelmässig und auf Anfrage über ihre Tätigkeit, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Die Bestimmungen von Ziffer 1 "Einleitung" sind zu beachten. 3.2 Information via Amtliche Publikationen Der Kurier als amtliches Publikationsorgan wird jeden Freitag in alle Haushaltungen der Gemeinde Wangen-Brüttisellen verteilt. Beschlüsse, Verfügungen, Anordnungen, Mitteilungen, Informationsveranstaltungen etc. von Behörden- und Verwaltungsstellen werden im Kurier im amtlichen Teil veröffentlicht. Sofern gesetzlich vorgeschrieben oder erforderlich, erfolgt zudem eine Publikation im Amtsblatt des Kantons Zürich sowie in weiteren Printmedien. 6 / 12
7 3.2.2 Verhandlungsberichte Über die Verhandlungen des Gemeinderats, Bau- und Liegenschaftenausschusses sowie der Schulpflege wird in der Regel einmal monatlich im Kurier und in der Gemeindehomepage berichtet. Die übrigen Behörden und Gremien informieren bei Bedarf mitteilungen Mitteilungen zu Schwerpunktthemen, wichtigen Vorhaben, speziellen Anlässen, Erläuterungen zu Gemeindeversammlungs- und Abstimmungsvorlagen, Vorinformationen über wichtige Projekte usw. werden mit separaten mitteilungen und in der Gemeindehomepage veröffentlicht. Bei länger dauernden, besonders wichtigen oder kontroversen Projekten wird die Bevölkerung in regelmässigen Abständen informiert. Zwecks Steigerung der Aufmerksamkeit sowie Visualisierung der Themen werden die Mitteilungen nach Möglichkeit illustriert Persönliche Stellungnahmen Persönliche Meinungen und Stellungnahmen einzelner Behördenmitglieder erfolgen nur in besonderen Fällen und nach Rücksprache mit der Gemeindepräsidentin. Sie müssen klar als persönliche Meinung bezeichnet sein und gelten nicht als diejenige der Gesamtbehörde. Das Kollegialitätsprinzip muss beachtet werden Interviews Bei Interviews muss klar hervorgehen, ob es sich um eine persönliche Meinung oder um diejenige der Gesamtbehörde handelt. Interviews sind nach Möglichkeit und wörtliche Zitate immer vom Interviewten gegenzulesen sowie Rohschnitte von TV-Beiträgen und Radiointerviews zu kontrollieren konferenzen Eine konferenz wird bei Informationen mit Erklärungsbedarf und zu erwartenden Fragen abgehalten. Nach Möglichkeit werden den schriftliche Unterlagen abgegeben. konferenzen werden in der Regel von den zuständigen Ressortvorstehern geleitet Homepage Die Gemeinde Wangen-Brüttisellen führt unter eine Homepage. Als Visitenkarte und "Tor zur Welt" enthält sie alle Neuigkeiten, Publikationen und wichtigen Informationen über die Gemeinde. Zudem finden sich auch Angaben über die Aufgaben und Zuständigkeiten der Behörden und der Gemeindeverwaltung sowie Formulare zum Herunterladen. Die Homepage wird regelmässig weiterentwickelt mit dem Ziel, der Bevölkerung möglichst viele Dienstleistungen auch elektronisch anzubieten (E-Government). 3.3 Politische Veranstaltungen und Informationen Gemeindeversammlungen Im Hinblick auf die Gemeindeversammlungen verfasst der Gemeinderat zu allen Vorlagen einen kurzen, sachlichen und gut verständlichen schriftlichen Bericht (Einladung zur Gemeindeversammlung). Dieser wird den Stimmberechtigten und den zugestellt. Die Präsentation der Vorlagen an die Stimmberechtigten erfolgt an der Gemeindeversammlung über Referate der zuständigen Ressortvorsteher Abstimmungsvorlagen (Urnenabstimmungen) Zu jeder Abstimmungsvorlage wird ein kurzer, sachlich gefasster und gut verständlicher "beleuchtender Bericht" verfasst. Der Inhalt wird durch das kantonale Recht geregelt Politische Informationsveranstaltungen Über grössere Projekte und Vorlagen von allgemeinem Interesse wird die Bevölkerung von der entsprechenden Behörde zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung eingeladen. 7 / 12
8 3.3.4 Leitbild/Schwerpunktprogramm Der Gemeinderat informiert jährlich über die Leitbildentwicklung sowie politischen Schwerpunkte und erstellt einen jährlichen Tätigkeitsbericht. 3.4 Persönliche Kontakte Sprechstunden Die Gemeindepräsidentin steht der Bevölkerung nach Voranmeldung für Anliegen aller Art zur Verfügung Besprechungen Zur Beratung der Einwohnerschaft, Entgegennahme von Anregungen und Reklamationen, zum Erteilen von Auskünften etc. können Besprechungen mit den zuständigen Ressortvorstehern oder Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung vereinbart werden Gewerbe und Vereine Der Gemeinderat pflegt den Kontakt mit dem ortsansässigen Gewerbe und den Vereinen. Der Gemeinderat orientiert diese Gruppierungen an Veranstaltungen oder Versammlungen über seine Anliegen und Zukunftsabsichten Parteiinformationen Der Gemeinderat informiert die Ortsparteien jährlich über die Grundsätze und Ziele seiner Politik, regelmässig über die Geschäfte der Gemeindeversammlungen und Urnenabstimmungen sowie weitere Geschäfte von allgemeinem Interesse Behörden Zur Beratung von Fragen, die für mehrere oder alle Gemeindebehörden von grundsätzlicher Bedeutung sind, beruft der Gemeinderat auf Verlangen einer Behörde eine Behördenkonferenz ein. Zu dieser werden in der Regel die zuständigen Mitglieder der mitbeteiligten Behörden sowie bei Geschäften mit finanzieller Bedeutung auch die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission eingeladen. Zu Beginn einer Amtsdauer findet ein Treffen mit allen neu gewählten Behörden statt. Dieses Treffen dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der behördenübergreifenden Kontaktpflege Kontaktpflege mit Exekutiven Der Gemeinderat trifft sich regelmässig mit Exekutiven der Nachbargemeinden und Region. Ziel der Kontakte ist das Besprechen von gemeinsamen Themen sowie die Förderung des Gedanken- und Informationsaustausches Mitwirkung in Gremien Im Rahmen der Konstituierung wirken die Mitglieder des Gemeinderats in verschiedenen Gremien auf kommunaler, regionaler und kantonaler Ebene aktiv mit (z.b. in Vereinen glow.das Glattal und Flughafenregion Zürich, an Delegiertenversammlungen, als Verwaltungsräte usw.). 3.5 Anlässe Anlässe der Gemeinde Der Gemeinderat trägt mit Anlässen aller Art zu einem aktiven und attraktiven Dorfleben bei. Er kann für einzelne Personengruppen besondere Anlässe durchführen (z.b. Neuzuzüger-Anlass, Jungbürgerfeier usw.) Anlässe Dritter Der Gemeinderat unterstützt Anlässe und Veranstaltungen Dritter, welche die Kommunikation unter der Bevölkerung und/oder mit den Behördenmitgliedern fördern. Er kann diese nach Bedarf ideell und/oder materiell unterstützen. Bei Einladungen zu solchen Anlässen und Veranstaltungen nimmt eine Delegation des Gemeinderats jeweils nach Möglichkeit teil. 8 / 12
9 3.6 Weitere Kommunikationsmittel Briefe, , Drucksachen Teil der externen Kommunikation ist das einheitliche Erscheinungsbild von Gemeindeverwaltung, Behörden und Gremien. Ein optisch einheitlicher Auftritt von Briefen, oder Drucksachen zeugt von Gradlinigkeit, Kompetenz und Koordination. Logo, Hausfarbe, Schrift, Gestaltungs- und Stilvorgaben bilden grundsätzlich eine Einheit und dürfen nicht beliebig verändert werden (Einhaltung Corporate Design Manual) Neuzuzügermappe für Einwohnerschaft und Gewerbe Die regelmässig aktualisierte Begrüssungsschrift für zugezogene Einwohner und Firmen (Neuzuzügermappe) ist, mit der Homepage, die Visitenkarte der Gemeinde. Die Mappe enthält Informationen über die Gemeinde und weist möglichst umfassend auf Aktivitäten und Angebote hin Öffentliche Aushänge Die Gemeinde betreibt Stellen für öffentliche Aushänge in Wangen und Brüttisellen. Resultate von Wahlen und Abstimmungen, Todesanzeigen, militärische Publikationen, öffentliche Anlässe der Gemeinde und weitere Meldungen werden hier veröffentlicht Plakatstellen / Ständer Wichtige Hinweise für die wie Veranstaltungen, Urnengänge werden an den gemeindeeigenen Plakatstellen und Ständern ausgehängt Gemeindepräsentation Für die Vorstellung der Gemeinde an Anlässen usw. steht dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung eine einheitliche Gemeindepräsentation zur Verfügung Fotos In Veröffentlichungen (Broschüren, Homepage, Flyer usw.) sollen gezielt Fotos, nach Möglichkeit auch mit Menschen, eingesetzt werden. Falls Personen auf diesen Fotos erkennbar sind, soll vor einer Veröffentlichung das mündliche oder schriftliche Einverständnis der betroffenen Personen eingeholt werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (Eltern) erforderlich. 3.7 Zielgruppen Zielgruppen für die externe Information Aus dem nachfolgenden Kommunikationsraster soll ersichtlich werden, welche Zielgruppen bei welchem Ereignis mit welchen Kommunikationsmitteln informiert werden. Die Spalte "Zuständigkeit" bezeichnet die Person / Abteilung, welche Informationen bereit stellt oder den Kommunikationsund verantwortlichen bei der Aufbereitung der Informationen unterstützt (z.b. durch das Verfassen eines Entwurfs). 9 / 12
10 Inhalt Zielgruppe Mittel Zeitpunkt Zuständigkeit Gemeinderat Aus dem Verhandlungen des Gemeinderats Gemeindeversammlung, mitteilung, Kurier, Internet Nach Gemeinderatssitzungen Vorinformation zur Gemeindeversammlung (GV), mitteilung, GV- Broschüre, Kurier, Internet 2-4 Wochen vor GV Resultat der Gemeindeversammlung kommunale Abstimmungen und Wahlen, mitteilung, Kurier, Internet Nach GV Vorinformation zu Abstimmungen/Wahlen Stimm-/Wahlberechtigte, mitteilung, Urnen- Broschüre, Kurier, Internet 1-2 Monate vor der Wahl/ Abstimmung Publikation von Wahl- und Abstimmungsresultaten Verwaltung Stimm-/Wahlberechtigte, mitteilung, Aushang, Kurier, Internet Direkt nach der Wahl/ Abstimmung Abteilung Präsidiales Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten von Verwaltung und Politik Jahresbericht im Internet 1x jährlich alle Abteilungen (Koordination durch ) Amtliche Publikationen Kurier, Internet alle Abteilungen (via oder Assistenz ) Stellenausschreibungen Interessierte Personen Stelleninserate, Internet, Assistenz Spezifische Informationen aus den einzelnen Abteilungen/ Bereichen mitteilungen, Kurier, Internet, Flyer alle Abteilungen (via oder Assistenz ) Informationsnachmittag KV- Lehre Behörden und Kommissionen Interessierte Schüler/innen Kurier, Internet, Flyer 1x jährlich Lehrlingsverantwortliche/r Allgemeine Informationen aus den verschiedenen Behörden und Gremien mitteilung, Kurier, Internet, Flyer Ressortvorsteher/Abteilungsleitungen (via oder Assistenz ) 10 / 12
11 Inhalt Zielgruppe Mittel Zeitpunkt Zuständigkeit Weiteres Informationen zu Veranstaltungen in der Gemeinde Kurier, Internet, Flyer und/oder persönliche Einladung Ressortvorsteher/Abteilungsleitungen (via oder Assistenz ) Informationen für Vereine Vereine Vereinsvorständekonferenz 1x jährlich Abteilung Gesellschaft Newsletter Vereine 2-3x jährlich Abteilung Gesellschaft Anlässe (ohne besondere Informationen z.b. 1. Augustfeier, Neuzuzügeranlass, Jungbürgerfeier) Bevölkerung Kurier, Internet, Flyer und/oder persönliche Einladung Abteilung Präsidiales (Jungbürgerfeier = Abteilung Gesellschaft) Kulturelle Veranstaltungen (Konzerte, Theater usw.) Bevölkerung Veranstaltungsinserat, Kurier, Internet, Flyer Kulturkreis Zielgruppen für die interne Information Inhalt Zielgruppe Mittel Zeitpunkt Zuständigkeit Personalinformationen Eintritte, Austritte, allgemeine Informationen von Interesse zu Arbeit und Arbeitsplatz Abteilungsübergreifende Projekte Mitarbeiter/innen, Gemeinderat Persönlich, Newsletter, E- Mail, Brief, Flyer usw. Informationen zu laufenden Projekten Gemeinderatstätigkeit Mitarbeiter/innen Informationsveranstaltungen, Flyer usw. / Abteilungsleitungen Informationen über die Gemeinderatstätigkeit bzw. Gemeinderatssitzungen Abteilungsleitungen Abteilungsleitungssitzungen 1x monatlich Informationen über die Gemeinderatstätigkeit bzw. Gemeinderatssitzungen Mitarbeiter/innen Teamsitzungen Nach Abteilungsleitungssitzung Abteilungsleitungen 11 / 12
12 4 Inkraftsetzung Dieses Informations- und Kommunikationskonzept tritt per 1. Mai 2014 in Kraft und kann durch den Gemeinderat jederzeit geändert oder ergänzt werden. Es wurde durch den Gemeinderat Wangen-Brüttisellen an seiner Sitzung vom 14. April 2014 genehmigt. GEMEINDERAT WANGEN-BRÜTTISELLEN Gemeindepräsidentin Marlis Dürst Christoph Bless 12 / 12
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