Stand: K o s t e n v e r z e i c h n i s zur Satzung über die Erhebung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Rastatt
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- Rüdiger Hertz
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1 Stand: F 7a K o s t e n v e r z e i c h n i s zur Satzung über die Erhebung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Rastatt Für den Ersatz der Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Rastatt im Rahmen des 36 Feuerwehrgesetz sowie bei Amtshilfe, Überlandhilfe und privatrechtlicher Tätigkeit ist mit Wirkung vom ( ) gemäß Beschluss des Gemeinderates der Stadt Rastatt vom ( ) folgender Kostentarif anzuwenden: 1. Die Kosten für Leistungen und Tätigkeiten setzen sich zusammen aus den a) Personalkosten b) Fahrzeug- u. Anhängerkosten (ohne die Kosten für die Fahrzeugbesatzung) c) Gerätekosten d) Kosten für Ausrüstungsgegenstände und Verbrauchsmaterialien e) Kosten für die Zentrale Schlauchwerkstätte f) Kosten für die zentrale Atemschutzwerkstätte g) sonstige Leistungen h) Kosten für die Bereitstellung von Fahrzeugen anläßlich von Feuersicherheitsdiensten (Sicherheitswache) i) Kosten für die Entnahme von Wasser und Energie Kostenverzeichnis Im einzelnen betragen die Kostensätze für I. Personalkosten 1. Bei Einsätzen und Tätigkeiten a) Angehörige der freiwilligen Feuerwehr 20,-- /h Seite 2
2 Seite 2 b) Bedienstete der Stadt Rastatt jeweils entsprechend dem (hauptamtliche feuerwehrtechnische von der Stadt festgesetzten Angestellte) Verrechnungssatz von z.zt. 28,00 /h 2. Bei Feuersicherheitsdiensten (Sicherheitswachen) Bei Veranstaltungen von Rastatter Vereinen sowie kostenrechnender Einrichtungen der Stadt Rastatt und Wohltätigkeitsveranstaltungen pauschal 50,-- Bei allen übrigen Veranstaltungen 20,-- /h und Person II. Einsatz von Fahrzeugen 1. Löschfahrzeuge (LF 16/TS, TLF 24/50, LF 16/25) 93,-- /h 2. Löschfahrzeuge (RW 1, GW-Allzweck, LF 8/6, GWT, SW 1000) 65,-- /h 3. Drehleiter (DL 23/12 K, DL 30 K) 186,-- /h 4. Rüstwagen (RW 2) Einsatzleitwagen (ELW 2) 135,-- /h 5. Vorausrüstwagen (VRW, HGW), 66,-- /h 6. Mannschaftstransportwagen (MTW, Transporter), Einsatzleitwagen (ELW 1) 25,-- /h Einsatz von Anhängern: 7. Polyma-Lichtmast 40,-- /h 8. Ölsperranhänger 15,-- /Einsatz 9. Tragkraftspritzanhänger 15,-- /Einsatz 10. Beleuchtungsanhänger 15,-- /Einsatz 11. Zeltanhänger 15,-- /Einsatz 12. Schlauchhaspelanhänger 15,-- /Einsatz 13. Geräteanhänger 15,-- /Einsatz Seite 3
3 Seite 3 III. Einsatz von Geräten: 1. Stromerzeuger bis 5 kva (Aggregat) 16,-- /h 1.1. Stromerzeuger über 5 kva 19,00 /h 2. Öl-Sanimat (Grundgebühr) 103,-- /Einsatz zuzüglich 31,-- /h 3. Tauchpumpen 13,-- /h 4. Be- und Entlüftungsgerät 13,-- /h 5. Hochleistungslüfter 23,-- /h 6. Motorsäge, Motortrennschleifer 21,-- /Einsatz 7. Ex-Meßgeräte 26,-- /Einsatz 8. Wassersauger 13,-- /h 9. Hydraulische Rettungsgeräte 15,-- /Einsatz 10. Tragkraftspritze 21,-- /h 11. Hitzeschutzanzug 52,-- /Einsatz 12. Chemikalienschutzanzug 128,-- /Einsatz 13. Schlauchboot 13,-- /h 14. Arbeitsboot "Dory" 52,-- /h 15. Mehrzweckboot 128,-- /h 16. Hebekissen 8,-- /Einsatz 17. Rohr- und Kanaldichtkissen 8,-- /Einsatz 18. Schiebeleiter bis 3 Teile 13,-- /Einsatz 19. Steckleiter bis 4 Teile 13,-- /Einsatz 20. Hydraulikwinde (Büffelwinde) 8,-- /Einsatz 21. Ölsperre groß, pro 10 m 32,-- am 1. Einsatztag 13,-- je weiterer Einsatztag 22. Pressluftatmer 26,-- /Einsatz 23. Saugschlauch 5,-- /Einsatz 24. Druckschlauch 10,-- /Einsatz 25. Ölbeständiger Schlauch 10,-- /Einsatz 26. Standrohr mit Schlüssel 5,-- /Einsatz 27. Verteiler 5,-- /Einsatz 28. Stahlrohr 5,-- /Einsatz 29. Hohlstrahlrohr 15,-- /Einsatz 30. Schnelleinsatzzelt 75,-- /Einsatz/Tag Seite 4
4 Seite 4 IV. Verwendung von Ausrüstungsgegenständen und Verbrauchsmaterialien 1. Plastikplane bis 20m² 5,-- /Einsatz 2. Plastikplane bis 40 m² 10,-- /Einsatz 3. Plastikplane über 40 m² 15,-- /Einsatz 4. Kleinbehälter 2,-- /Einsatz 5. Auffangbehälter bis 2 m³ 8,-- /Einsatz 6. Auffangbehälter 2-5 m³ 13,-- /Einsatz 7. Auffangbehälter über 5 m³ 18,-- /Einsatz 8. Ölbindemittel Ersatzbeschaffungskosten zuzügl. jeweilige Entsorgungskosten 9. Schaummittel, 20-kg-Behälter Ersatzbeschaffungskosten 10. Pulverlöscher, 5-kg-Behälter Ersatzbeschaffungskosten 11. Pulverlöscher, 12-kg-Behälter Ersatzbeschaffungskosten V. Zentrale Schlauchwerkstatt 1. Reinigen von Wolldecken 7,-- 2. Reinigen von Wathosen 10,-- 3. Waschen, Prüfen und Trocknen eines Saug- oder Druckschlauches 5,-- 4. Einbringen einer Kupplung bei normalen Druckschläuchen (einschließlich Material) 10,-- VI. Zentrale Atemschutzwerkstätte a) Masken aa) Waschen, Trocknen, desinfizieren, prüfen, vakuumverpacken ab) Maske auf Dichtigkeit prüfen, Sichtkontrolle ac) Wechseln von Teilen - und Materialaufwand b) Vollschutzanzüge ba) Reinigen, desinfizieren und trocknen bb) Durchsicht und auf Dichtigkeit prüfen Seite 5
5 Seite 5 bc) Wechseln von Teilen, Reparaturen c) Pressluftflaschen ca) Füllen von Pressluftflaschen, 4 l/200 bar 3,50 cb) Füllen von Pressluftflaschen, 6 l/300 bar 5,20 cc) Wechseln von Teilen und Reparaturen je cd) TÜV von Pressluftflaschen je nach jeweiligem Preis der Lieferfirma d) Pressluftatmer da) 6-Jahresgrundüberholung, Einbau von Austauschdruckminderern, mit Prüfung db) Prüfprotokoll dc) Durchsicht und Prüfung mit Prüfprotokoll dd) Reparaturen e) Lungenautomat ea) Dichtprüfung eb) Reinigen, desinfizieren und prüfen ec) Membrane und Kipphebel wechseln und prüfen ed) Reparaturen Die von ZAW eingesetzten Ersatzteile zuzüglich 5 % Lagerhaltungskosten werden nach den jeweils gültigen Preisen der Herstellerfirma berechnet. VII. Sonstige Leistungen a) Aufschaltung eines Telefonanruf- und Ansagegerätes zur Feuerwache jährlich 180,-- b) Aufschaltung einer Brandmeldeanlage auf die Brandmeldeanlage der Freiwilligen Feuerwehr 180,-- c) Mutwillige Alarmierung nach Personal- und Fahrzeugaufwand d) Technischer Fehlalarm nach Personal- und Fahrzeugaufwand Seite 6
6 Seite 6 e) 1.1 Bei der Bereitstellung von Fahrzeugen im Zusammenhang von Veranstaltungen anlässlich von Sicherheitswachdiensten werden lediglich 50% der für Einsätze zu berechnenden Kostensätze berechnet. 1.2 Im Rahmen von Sicherheitswachdiensten wird für den An- und Rückfahrtsweg des benutzten Fahrzeuges eine Pauschale von 10 erhoben. 1.3 Wird zu Sicherheitswachdiensten ein Fahrzeug lediglich zur Beförderung der Feuerwehrangehörigen erforderlich, wird nur die An- und Abfahrtspauschale nach Ziffer VII e) 1.2 berechnet. f) Für die Entnahme von Wasser und Energie werden ggf. die vom Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellten Kosten berechnet. VIII. Verwaltungsgebühr (Für die Bearbeitung eines Einsatzes) 15,--
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