Aktuelles aus dem Referat Katasterrevision - Aufsicht über die ÖbV -

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1 Aktuelles aus dem Referat Katasterrevision - Aufsicht über die ÖbV - 4. Gemeinsame Beratung der Vermessungsbehörden und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Meißen 5. Oktober 2006 Janus Czodrowski, Referatsleiter Birgit Leonhardt, Referentin

2 Büro Frau Böhm Präsident Herr Dr. Haupt Öffentlichkeitsarbeit Frau Büttner-Klaus Frauenbeauftragte Frau Zieschang Abteilung 1 Liegenschaftskataster Herr Dr. Katerbaum Abteilung 2 Landesvermessung Herr Berndt-Wiele Abteilung 3 Zentrale Aufgaben Frau Schrader-Ladewig Referat 11 Katasterführung Herr Näser Referat 21 Referat 31 Topographie/Photogrammetrie Frau Liebscher Allgemeine Verwaltung Frau Engelmann Referat 12 Katasterautomatisierung Herr Schenk Referat 22 ATKIS Frau Sickert Referat 32 Haushalt/Controlling Herr Paul Referat 13 Katasterrevision Herr Czodrowski Referat 23 Kartographie Frau Müller Referat 33 Personal Frau Bienk-Koolman Referat 14 Landesgrenzen Herr Seidel Referat 24 Festpunktnetze Herr Hartlieb Referat 34 Geodatenservice Herr Zechendorf Referat 25 Verfahrensentwicklung Landesvermessung Frau Prendel Referat 35 EDV-Systemverwaltung Herr Hähnel -3500

3 Die wichtigsten Aufgaben des Referates 13 - Dienst- und Fachaufsicht über 12 Staatliche Vermessungsämter - Fachaufsicht über 3 Städtische Vermessungsämter - Aufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbV) im Freistaat - Bearbeitung von Kosten- und katastertechnischen Widersprüchen - Bearbeitung von Beschwerden gegen VÄ/SVÄ und die ÖbV

4 Referat Katasterrevision 1. SG Widerspruchsbearbeitung 1 Referent 3 Sachbearbeiter 1 Mitarbeiterin 2. SG Aufsicht über die VÄ und SVÄ 1 Referent 2 Sachbearbeiter 3. SG Aufsicht über die ÖbV (Bereiche: BO, TO, ZW, ZP, PI, L, C) 4. SG Aufsicht über die ÖbV (Bereiche: PL, SZ, RL GH, KM, BZ, GR, D) 1 Referent 2 Sachbearbeiter 1 Mitarbeiter 1 Referent 2 Sachbearbeiter 1 Mitarbeiter

5 Ziele und Umsetzung der Umstrukturierung der SG ÖbV Aufsicht - Steigerung der Effektivität durch Zusammenführung der Bearbeitung von Aufsichtsaufgaben innerhalb des Referates - Steigerung der Anzahl der ÖbV Prüfungen. Bisher wurden 0,3% aller Katastervermessungen geprüft - Übergang von Aufgabentrennung zur Zusammenlegung der (Büro-) Prüfung der Amtsausübung am Amtssitz, der Revision von Katastervermessungen und der Bearbeitung von Beschwerden gegen ÖbV - Wahrnehmung von Aufsichtsaufgaben durch dieselben Sachbearbeiter und Referenten im SG. Beide SG sind für jeweils festgelegte Bereiche zuständig (ca. 60 ÖbV)

6 Zuständigkeitsgebiete der Sachgebiete ÖbV Aufsicht

7 Arbeitsfolge anlässlich der Überprüfung eines ÖbV - Vorbereitung der Prüfung am Amtssitz des ÖbV - Prüfung am Amtssitz des ÖbV mit Auswahl der Revisionsmessung - Kontrolle von Antragsunterlagen nach der Prüfung am Amtssitz - Auswertung der Prüfung am Amtssitz - Vorbereitung der Revisionsvermessung - Durchführung der Revisionsvermessung - Auswertung der Revisionsvermessung - Ggf. Ortstermin mit dem ÖbV - Übermittlung des Protokolls der Revisionsvermessung - Kontrolle der Bearbeitung von Beanstandungen

8 Weitere Aufgaben des Referates Katasterrevision: Vertretung des Freistaates bei Klagen vor Verwaltungsgerichten Zusammenarbeit mit anderen Referaten insbesondere 11 Katasterführung, 12 Katasterautomatisierung und 33 Personal (Rechtsangelegenheiten) Zuarbeit für andere Fachreferate des LV Vorbereitung für Disziplinarverfahren gegen ÖbV Verfolgung der Amtspflichtverletzungen ( 25 SächsVermG) Beantwortung von Anfragen der VÄ und ÖbV Bearbeitung von Bürgeranfragen und Anfragen Dritter

9 Zusammenarbeit und Partner des Referates 13 SMI Präsident Abteilungsleiter 1 Ref. 11 Vermessungs- Ämter 12 Staatliche Referat Katasterrevision Ref. 12 Ref. 33 Städtische DD, L, C Verwaltungs gerichte 120 ÖbV Dritte/Ing. Büros Bürger

10 Rechtsgrundlagen und Ergebnisse der ÖbV Aufsicht

11 Aufsicht über die ÖbV 1. Rechtliche Grundlagen 2. Aufsicht in Zahlen 3. Ergebnisse der Aufsicht 4. Aufsichtsmaßnahmen

12 1. Rechtliche Grundlagen Die Aufsicht über die ÖbV beinhaltet die Fachaufsicht: 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SächsVermG erstreckt sich auf seine Aufgabenerfüllung nach 1 Abs. 1 Nr. 3 SächsVermG die Katastervermessung und Abmarkung Berufsaufsicht: 2 Abs. 4 Satz 2 und 25 Abs. 4 SächsVermG erstreckt sich auf seine gesamte Berufsausübung, d.h. seinen gesamten öffentlich-rechtlichen Wirkungskreis, insbesondere die Erfüllung bzw. Beachtung der ihm obliegenden Amtspflichten. Inhalt ist die Prüfung und Überwachung, ob die übertragenen Aufgaben und Befugnisse gemäß den geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften ausgeübt werden.

13 2. Aufsicht in Zahlen Prüfung der Amtsausübung am Amtssitz Revisionsvermessungen vor Ort Bearbeitung von Beschwerden Dritter

14 Prüfung der Amtsausübung am Amtssitz Anzahl der Amtsprüfungen durch das bei ÖbV / MB Plan 2007 Anzahl

15 Revisionsvermessungen vor Ort Anzahl der Revisionsvermessungen durch das Jahr 2001 Jahr 2002 Jahr 2003 Jahr 2004 Jahr 2005 Jahr 2006 Plan 2007

16 Bearbeitung von Beschwerden Anzahl der Beschwerden über ÖbV ab /2006 Anzahl

17 3. Ergebnisse der Aufsicht 1. Häufigste Fehler bzw. Mängel in der Amtsausübung 2. Häufigste Fehler bzw. Mängel bei Katastervermessungen und Abmarkungen 3. Schwerpunkte bei der Bearbeitung von Beschwerden Dritter

18 3.1 Häufigste Fehler bzw. Mängel in der Amtsausübung Verwaltungshandeln Keine rechtssicheren Nachweise über - die rechtzeitige Ankündigung der Vermessungsarbeiten - die rechtzeitige Ankündigung des Grenztermins - die mündliche oder schriftliche Bekanntgabe der Ergebnisse von Katastervermessungen und Abmarkungen (einschließlich der Erteilung der Rechtsbehelfsbelehrung) Keine rechtssicheren Nachweise der Bevollmächtigung in den Fällen, in denen der Antragsteller nicht der Eigentümer ist Fachkräfte geben im Auftrag des ÖbV die Verwaltungsakte bekannt Vermessungsanträge, Begleitblätter Anträge sind unvollständig ausgefüllt und/oder inhaltlich nicht hinreichend bestimmt. Antragsänderungen werden nicht dokumentiert. Anträge stimmen tlw. nicht mit den Angaben in den Begleitblättern überein. Ungenügende Beratung der Antragsteller.

19 Präsentation, öffentliches Auftreten ÖbV treten auf ihren Homepages, in Anzeigen und im Schriftverkehr (Briefkopf) oft als Vermessungsbüro und nicht unter ihrem Namen auf. Homepages werden nicht aktualisiert, es werden weiter alte Fachbegriffe (z.b. Grenzfeststellung statt Grenzwiederherstellung) verwendet und statt der neuen noch die alten Rechtsgrundlagen zitiert. Berufshaftpflichtversicherung Policen enthalten tlw. immer noch nicht die geforderte Zusage, dass auch grob fahrlässig verursachte Amtspflichtverletzungen versichert sind ( 9 Abs. 1 Satz 2 SächsÖbVVO). Kostenschätzungen und Leistungsbescheide Widersprüche zwischen beantragter und durchgeführter Amtshandlung, den in der Kostenerhebung festgesetzten Tarifstellen und den Angaben im Begleitblatt zur Übernahme Widersprüche in der Angabe der Kategorien der Trennstücke zwischen Begleitblatt und Kostenbescheid Ungerechtfertigte Gewährung von Ermäßigungen gem. Tst. 2 Buchst. a) SächsVermKoVO Abrechnung von zu wenigen oder zu vielen Grenzpunkten des Trennstückes Wiederherstellung von Grenzpunkten, die nicht beantragt sind und auch nicht abgerechnet werden Fehlerhafte Berechnung von Gebäudeflächen

20 Antrag - 1 Grenzpunkt

21 Kostenschätzung - 1 Grenzpunkt 327,00 EUR

22 FR - 2 Grenzpunkte

23 Kostenbescheid - 1 GP 511,00 EUR

24 Begleitblatt 2 Grenzpunkte 2

25 3.2 Häufigste Fehler bzw. Mängel bei Katastervermessungen und Abmarkungen Auffinden vorhandener Abmarkungen bei fu Punkten Fehlende Aufmessung von Gebäuden und Nutzungsarten am beantragten Flurstück Mängel in der Dokumentation Fehlende oder falsche Vermarkungsarten, fehlende Höhe wenn nicht bodengleich, fehlende Nutzungsarten oder Bezeichnungen Mängel in der Durchführung des Verwaltungsverfahrens Beteiligte werden nicht angehört. Verwaltungsakte werden nicht allen Adressaten und Betroffenen bekannt gegeben.

26 Ergebnisse der zweiten Revisionsvermessung bei 60 ÖbV gleichbleibende Ergebnisse 35% bessere Ergebnisse 27% schlechtere Ergebnisse 38% bessere Ergebniss schlechtere Ergebnisse gleichbleibende Ergebnisse

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33 3.3 Schwerpunkte von Beschwerden Beschwerden gehen insbesondere ein zu Unzulässiger berufswidriger Werbung Verstößen gegen Rechts- und Verwaltungsvorschriften fehlerhaften Katastervermessungen fehlerhaften Gebührenerhebungen Nichthinzuziehung von Beteiligten Verhalten/Auftreten der ÖbV sowie ihrer Fachkräfte und Mitarbeiter

34 4. Aufsichtsmaßnahmen Aufsichtsmittel der staatlichen Aufsicht sind insbesondere Das Informationsrecht Das Recht auf Durchführung von Amtsprüfungen Das Weisungsrecht Das Selbsteintrittsrecht (Ersatzvornahme) Die Disziplinarbefugnis gegenüber ÖbV Amtsenthebungsverfahren

35 Disziplinarmaßnahmen Nach 25 Abs. 2 Satz 1 SächsVermG sind die Disziplinarmaßnahmen Verweis, Geldbuße oder Entfernung aus dem Amt zulässig. Im Zeitraum von Januar 2004 bis heute wurden zehn Disziplinarverfahren vom Präsidenten des es eingeleitet. Davon sind: - 3 Verfahren mit einer Disziplinarverfügung Verweis abgeschlossen - 1 Verfahren mit einer Disziplinarverfügung Geldbuße abgeschlossen - 2 Verfahren mit einer Einstellungsverfügung abgeschlossen - 3 förmliche Verfahren derzeit beim SMI bzw. beim Verwaltungsgericht (Disziplinarkammer) anhängig - 1 Vorermittlungsverfahren derzeit im LV anhängig

36 Dienstvergehen für die genannten Disziplinarverfahren waren: - Unzulässige Werbung für Gebäudeaufnahme - Nichtbefolgung von dienstlichen Weisungen der oberen Vermessungsbehörde - Nichtbeachtung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften - Manipulation von Vermessungszahlen - Manipulation von Grenzmarken

37 Amtsenthebungsverfahren nach 20 Abs. 3 SächsVermG Gründe für eingeleitete Amtsenthebungsverfahren waren: - fehlende Haftpflichtversicherung - Beschränkung in der Verfügung über sein Vermögen (Insolvenzverfahren) - fehlende Eignung und Zuverlässigkeit - Bindung an wirtschaftliche Unternehmen bisher ein Verfahren rechtskräftig (weitere laufen noch) Verfahren der Amtsenthebung nach 20 Abs. 3 SächsVermG sind keine Disziplinarverfahren

38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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