Auftrag Ruth Amacher Dzung, Wettingen, vom 16. Januar 2007 betreffend Schuldenpräventionsmassnahmen; Aarau, 12. September

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1 Regierungsrat Auftrag Ruth Amacher Dzung, Wettingen, vom 16. Januar 2007 betreffend Schuldenpräventionsmassnahmen; Ablehnung Aarau, 12. September I. Text und Begründung des Auftrags wurden den Mitgliedern des Grossen Rats unmittelbar nach der Einreichung zugestellt. II. Der Regierungsrat lehnt den Auftrag mit folgender Begründung ab: 1. Mit Datum vom 30. August 2005 reichte Grossrätin Ruth Amacher Dzung ein (05.211) Postulat betreffend Schuldenberatung und Prävention ein. Der Regierungsrat nahm das Postulat mit Bericht vom 1. Februar 2006 zu Prüfung entgegen und setzte in der Folge eine Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung von Vorschlägen ein. Die Arbeitsgruppe, in der das Departement Bildung, Kultur und Sport, das Departement Gesundheit und Soziales sowie Vorstand und Leitung der Fachstelle Schuldenfragen Aargau vertreten waren, setzte sich dreimal zu Beratungen zusammen. Die Ergebnisse dieser Beratungen liegen nun vor und werden nachfolgend vorgestellt. 2. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der sinnvolle Umgang mit Geld ein Erziehungsziel ist, das prioritär im Aufgabenbereich der Eltern liegt. Subsidiär unterstützen auch die Systeme Soziales, Bildung, Gemeinwesen und Arbeit den verantwortungsvollen Umgang mit dem Konsum. Eine vollumfängliche Delegation dieser weiteren Aufgabe und damit die Übergabe der alleinigen Verantwortung an die Schule kann nicht zur Diskussion stehen. Hingegen ist der Regierungsrat bereit, die im erwähnten Bericht vorgeschlagenen Massnahmen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Kantons zu unterstützen. Aus einer neuen Studie der Basler Hochschule für Soziale Arbeit im Auftrag des Bundesamts für Justiz geht hervor, dass jeder Dritte junge Erwachsene Schulden hat. Dabei haben knapp die Hälfte der jungen Erwachsenen Schulden bei ihren Eltern und bei einem weiteren Drittel bestehen die Schulden ausschliesslich bei Partnern, Freunden und Verwandten. Die durchschnittliche Höhe bei den Geldschulden beträgt Fr. 3'400., aber lediglich jeder 10. Jugendliche hat Schulden, die Fr. 2'000. übersteigen.

2 - 2 - Es ist festzustellen, dass im Kanton Aargau ausreichende Möglichkeiten in Bezug auf das Angebot der Schuldensanierungen bestehen. Tatsache ist jedoch auch, dass Beratungsstellen aus welchen Gründen auch immer oft zu spät aufgesucht werden. Dieses Verhalten zu ändern ist sehr schwierig, da Betroffene dazu neigen, eine missliche Lage lange Zeit zu bagatellisieren. Die Erkenntnis der Hilfsbedürftigkeit wäre bereits ein erster Schritt auf dem Weg zu einer Sanierung. Die Fachstelle für Schuldenberatung Aargau hat ihre Zielsetzung in den letzten Jahren zunehmend angepasst. Die Schuldenprävention nimmt heute projektbezogen einen wichtigen Teil der Arbeit ein. Zu den Schuldenpräventionsangeboten, die meist kantonsübergreifend erarbeitet wurden und natürlich auch so angeboten werden, gehören die folgenden: Forumtheater Unter dem Titel "Du bist, was Du hast" thematisieren zwei Theaterpädagogen in Klassen von 14- bis 16-jährigen Schülerinnen und Schülern Verschuldung, Markenwahn, Gruppendynamik und Liebe. Dabei geht es darum, die Themen anzuspielen und dann in der Diskussion mit den Schülern zu vertiefen und Lösungen herauszuschälen. Dieses Angebot wird um ein weiteres Schuljahr verlängert ( ). Orientierungshilfen für den Unterricht Dieses Lehrmittel richtet sich an Lehrpersonen der Oberstufe. Es bietet konkrete Unterrichtsvorschläge und Hinweise für die Arbeit zum Thema Konsumverhalten, sowie Tipps und Adressen für weiter führende Ansatzpunkte. Weiterbildungsnachmittage für Lehrpersonen Lehrpersonen der Sekundarstufen I und II habe hier Gelegenheit, an zwei Kursnachmittagen Fortbildung zu den einschlägigen Themen um Geld und Schulden zu erhalten. Start im Herbst 2007, eine Weiterführung ist für 2008 geplant. Themenkoffer "Umgang mit Geld" für die Sekundarstufen I und II Der Themenkoffer enthält Budgetblätter für Taschengeld und Lehrlingslohn, einen Film und ein Buch zu den psycho-sozialen Aspekten des Themas sowie das Lehrmittel "Jugend und Geld". Insgesamt sieben solcher Koffer stehen in Mediotheken zur Ausleihe bereit. Bei Bedarf würden kurzfristig weitere Koffer bereit gestellt. "Let's talk about money" Berufslernende der Aargauischen Kantonalbank (AKB) haben Veranstaltungen erarbeitet, womit sie das Thema des Umgangs mit Geld ihren Kolleginnen und Kollegen näher bringen wollen haben drei Veranstaltungen stattgefunden. Eine Weiterführung mit der AKB ist zurzeit nicht geplant. Für künftige Veranstaltungen müssen Veranstalter, Sponsoren und interessierte Lehrlinge gesucht werden.

3 Eine Sichtung der Lehrpläne der verschiedenen Schulstufen und -ebenen hat folgendes Bild ergeben: Kindergarten/Primarschule Die Thematik Schuldenprävention ist in den Lehrplänen nicht vorgesehen. Sinnvollerweise sollten hier die Eltern anlässlich von Elternabenden und -gesprächen angesprochen und informiert werden. Stärkung von Schutzfaktoren und Minimierung von Risikofaktoren und damit die Förderung von Lebenskompetenzen wie auch die Frage des Umgangs mit Taschengeld sind in dieser Stufe wichtige Themen. Es liegt bei der Lehrperson, welches Gewicht sie der Schuldenproblematik beimisst. Sekundarstufe I Auch hier ist im Lehrplan kein eigentliches Fach zu den Themen Umgang mit Geld und Schuldenprävention vorgesehen. Im Rahmen der Welt- und Lebenskunde stehen aber Möglichkeiten offen, unter Zuhilfenahme der oben erwähnten Lehrmittel und Angebote die aufgeführten Themen zu behandeln und zu vertiefen. Es bleibt allerdings der Lehrperson überlassen, ob sie hier aktiv werden will. Sekundarstufe II Gymnasium Bildungsplan "Grundlagenfach Einführung in Wirtschaft und Recht" Der Fachbereich Wirtschaft und Recht als Teil der Sozialwissenschaften befasst sich mit Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Ressourcen, mit der Herstellung und Verteilung von Gütern und mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen des menschlichen Zusammenlebens. Der Unterricht im Fach Wirtschaft und Recht zeigt Ursachen und Folgen des wirtschaftlichen Handelns und der rechtlichen Normen in ihrem gesellschaftlichen, politischen, ökologischen und kulturellen Zusammenhang auf. Er umfasst die Wirtschaftswissenschaften und die Rechtslehre. Die Schuldenprävention wird nicht explizit aufgeführt, kann jedoch in diesem Grundlagenfach behandelt werden. Die Bearbeitung dieser Thematik liegt im Ermessen der Lehrperson. Fachmittelschule (FMS, vormals DMS) Bildungsplan "Grundlagenfach Wirtschaft und Recht" Die Schülerinnen und Schüler lernen ökonomische Denk- und Handlungsweisen als Antwort auf das Knappheitsproblem von Ressourcen und Gütern kennen. Als Grundlage dafür dienen elementare Problemstellungen aus dem alltäglichen Erfahrungsbereich. Die Ausbildung reflektiert die Geschlechterverhältnisse auf individueller und struktureller Ebene. Die Schülerinnen und Schüler lernen, sich im wirtschaftlichen, sozialen, politischen, ökologischen und kulturellen Umfeld als informiert handelnde Menschen zu bewegen, um in ihren künftigen und privaten Leben verantwortungsbewusst zu handeln.

4 - 4 - Im 1. Jahr steht "der private Haushalt als Element des Wirtschaftskreislaufs" im Lehrplan und beinhaltet unter anderem das Thema Budget und kurzfristiger Finanzplan eines privaten Haushalts. Unter "Konjunktur, Geld, Inflation, Aussenwirtschaft" werden die Funktion des Geldes, Störungen des Geldwerts, Arbeit und Arbeitslosigkeit, etc. behandelt. Umfang und Tiefe sowie die Berücksichtigung der Schuldenproblematik liegen im Ermessen der Lehrperson. Wirtschaftsmittelschule Schwerpunktfach Rechnungswesen Die Schuldenprävention ist im Schwerpunktsfach Rechnungswesen nicht explizit aufgeführt. Die Fertigkeit zur Beurteilung von Bilanzen und Erfolgsrechnungen wird jedoch gefördert. Das Verständnis dieser Jugendlichen für wirtschaftliche Zusammenhänge ist oft bereits weiter entwickelt. Kaufmännische Berufsfachschulen Das Thema Geld kommt bei der Ausbildung im Beruf Kauffrau/Kaufmann vor allem im Fach "Wirtschaft und Gesellschaft" zum Tragen. Hierbei liefert das Rechnungswesen wichtige Entscheidungsgrundlagen für die Unternehmensführung. Die Ausbildung zielt dabei nicht nur darauf ab, die Buchhaltung zu führen, sondern fördert gezielt die Fähigkeit, in einzelnen Fällen die Ergebnisse zu interpretieren, zu analysieren, auszuwerten und entsprechende Konsequenzen vorzuschlagen. In der Ausbildung der Detailhandelsberufe werden ebenfalls Basiskenntnisse im Bereich Wirtschaft vermittelt. Präventionsfragen werden gemäss dem Informationsstand der Fachleute an einzelnen Schulen thematisiert und in einzelnen Ausbildungseinheiten behandelt. Gewerblich-industrielle, gesundheitlich-soziale und landwirtschaftliche Berufsschulen An den oben erwähnten Berufsfachschulen ist das Geld ein wichtiges Thema. Neben dem Fachunterricht haben die Schüler immer auch allgemein bildenden Unterricht nach Vorgaben des Bundes, welcher einen neuen Rahmenlehrplan erlassen hat. Im Moment ist das Departement Bildung, Kultur und Sport daran, einen kantonal einheitlichen Schullehrplan auszuarbeiten. Ein Grobentwurf zum Thema Geld liegt vor, kann aber zur Zeit noch nicht veröffentlicht werden. Weiterführende Fachausbildungen Die Suchtprävention Aargau ist zum Beispiel in den Ausbildungskursen der Lehrmeister mit einem Lektionsangebot präsent. Gut ausgebildete und über die Problematik von Sucht informierte Lehrmeister sind in der Lage, solche Gefährdungen und Tendenzen bei ihren Auszubildenden leichter zu erkennen und zu thematisieren. Die Ausbildung der Lehrmeister zeigt Wirkung über viele Jahre.

5 - 5 - Der Vorschlag der Postulantin, im Lehrplan der Oberstufe der Volksschule ab 7. Klasse verbindlich ein Schulfach "Schuldenprävention" einzuführen, ist aus Sicht der Arbeitsgruppe nicht nur aus der eingangs erwähnten grundsätzlichen Überlegung heraus abzulehnen. Für einige Schülerinnen und Schüler hat das Thema bereits Aktualität, aber der grössere Teil ist nicht persönlich betroffen. Dadurch kann ein solcher Unterricht nicht die gewünschte Wirkung erzielen. Erfahrungsgemäss schrecken künftige Gefahren, die aktuell nur in der Theorie bestehen, zu wenig ab (siehe zum Beispiel Raucherprävention). Es ist auch darauf hinzuweisen, dass Unmündige keine der in der Auftragsbegründung aufgeführten Verträge selbständig abschliessen können. Schliessen ihre Eltern für sie entsprechende Verträge ab, haften sie auch für deren Erfüllung. Es bleibt zu ergänzen, dass durch die in dieser Auftragsbeantwortung unter Ziffer 2 aufgeführten Unterrichtsmittel, sowie über das sich im Aufbau befindliche Präventionsangebot der Beratungsstellen und über das Internet einige wesentliche Hilfestellungen bestehen. 4. Der Regierungsrat unterstützt Massnahmen, die Eltern, Jugendliche und Kinder im verantwortungsvollen Umgang mit Konsum stärken. Dabei stellen sich allerdings einige Probleme, die nur durch einen breiten gesellschaftlichen Konsens gelöst werden können: Wie können "beratungsunwillige" Eltern und Jugendliche erreicht werden? Erwiesenermassen wird ein Angebot nicht zur Kenntnis genommen und nicht genutzt, solange kein Problembewusstsein und damit kein Leidensdruck vorhanden sind und eine Reaktion des Individuums zwingend erfordern. Fatalerweise führt dies dazu, dass vor dem Hintergrund eines Tabus ("Über Geld spricht man nicht") und des Konsumzwangs ("Man muss vielerlei haben, damit man dabei ist") diese Reaktion oft viel zu spät einsetzt. Das mögliche Mittel dagegen liegt in einer Sensibilisierung des Umfelds, sei es in der Schule oder am Lehr- oder Arbeitsplatz. Wenn Lehrpersonen oder Lehrmeister entsprechend aufmerksam beobachten, werden sie bald erkennen, was abläuft. Der nächste Schritt muss dann im Hinschauen und Ansprechen bestehen nicht im gleichgültigen "Das geht mich nichts an". Somit ist die Weiterbildung der Lehrpersonen und Lehrmeister der richtige Ansatzpunkt. Wie können ein niederschwelliges Beratungsangebot und eine qualitativ gute Schuldenberatung sicher gestellt werden? Niederschwellig bedeutet hier, dass ein Beratungsangebot rasch und ohne grosse Formalitäten genutzt werden kann. Durch die aktuell knappe Ressourcendotierung der Beratungsstellen ist der rasche und unkomplizierte Zugang zu den Beratungsstellen nicht möglich. Das Finanzierungskonzept der Fachstelle für Schuldenfragen Aargau muss neu überdacht werden. Die Schuldensanierungen stellen heute die selbst erwirtschafteten Einnahmen der Fachstelle für Schuldenberatung dar. Die Präventionsprojekte sind mittels Sponsoring finanziert. Die Schuldenberatung kann aufgrund der knappen Ressourcen nur beschränkt angeboten werden. Durch einen personellen Ausbau soll die Situation verbessert werden. Im Präventionsbereich soll in der Startphase mit Projektkrediten ein Angebot etabliert und danach über die Weiterführung entschieden werden. Sinnvollerweise werden ein Leistungsvertrag mit dem Kanton sowie Agreements mit den Geldinstituten (insbeson-

6 - 6 - dere Kleinkreditbanken) angestrebt. Daneben müssen die Dienstleistungen zu vernünftigen Preisen angeboten werden. Die Vorbereitungen für die Lösung der hängigen Probleme sind getroffen worden. 5. In ihrem (07.15) Auftrag vom 16. Januar 2007 betreffend Schuldenpräventionsmassnahmen machte Grossrätin Ruth Amacher Dzung ergänzend zu ihrer Postulatseingabe vom 30. August 2005 den Vorschlag des obligatorischen Einsatzes örtlicher Betreibungsbeamter im Schulunterricht der Oberstufe. Der Vorschlag des Einsatzes örtlicher Betreibungsbeamter im Schulunterricht der Oberstufe wird durch den Regierungsrat als Obligatorium abgelehnt. Es stand bis anhin und steht auch künftig den Lehrpersonen frei, Berufsleute in ihren Unterricht zu holen. Dabei ist auf deren pädagogische und methodische Kompetenz sowie auf den Entwicklungsstand der Schülerschaft ausreichend Gewicht zu legen. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr REGIERUNGSRAT AARGAU

7 GROSSER RAT AARGAU Auftrag Ruth Amacher Dzung, Wettingen, vom 16. Januar 2007 betreffend Schuldenpräventionsmassnahmen Text: Der Regierungsrat wird gebeten zu prüfen, welche Präventionsmassnahmen gegen die zunehmende Verschuldung von Jugendlichen von der siebten Klasse an im Rahmen des kantonalen Lehrplans verbindlich eingeführt werden können. Begründung: Jeder 4. Jugendliche lebt gemäss Statistik über seine Verhältnisse und droht in die Schuldenfalle zu geraten. Einer der vielen Gründe liegt nebst der aggressiven Werbung für Konsum- und Kleinkredite in der fehlenden Information und Instruktion der Jugendlichen zur Vermeidung von Schulden. Die Schule hat den Auftrag, die jungen Menschen auf ihren Einstieg in die Gesellschaft und Berufswelt vorzubereiten. Dazu zählt auch der sinnvolle Umgang mit Geld. Die Schuldenfalle schnappt oft zu, wenn Jugendliche einen Kleinkredit oder einen Leasingvertrag abschliessen und kaum an künftige Steuern, Krankenkassenprämien, Versicherungen, Telefonrechnungen und Zinsen denken. Hier gilt es mit der Prävention anzusetzen und den Jugendlichen zu vermitteln, welche möglichen Risiken und Schwierigkeiten das Leben in der Konsumgesellschaft mit sich bringt. Insbesondere bitte ich den Regierungsrat zu überprüfen, ob das neue Modell der Stadt Zürich übernommen werden kann, bei dem die Schulklassen durch den jeweils ortsansässigen Betreibungsbeamten direkt über die konkreten Folgen einer Verschuldung aufgeklärt werden. Denn wer kann den Jugendlichen die Folgen vom Schuldenmachen besser vermitteln als Betreibungsbeamte, die täglich mit den Auswirkungen von nicht bezahlten Schulden zu tun haben. Sie können den Jungen eindrücklich vor Augen führen, dass das leichte Schuldenmachen sehr schwere Folgen hat, oft mit lebenslangen Auswirkungen für sich und ihre zukünftigen Familien. Volkswirtschaftlich fatal ist zudem, dass schwer verschuldete Jugendliche, weil sie jahrelang von ihrem Lohn nur noch das Existenzminimum erhalten, vielfach die Motivation verlieren, überhaupt noch zu arbeiten. Schnell geraten sie dadurch in eine Fürsorgeabhängigkeit. Damit beginnt ein verhängnisvoller Kreislauf. Nach einer erfolgten Familiengründung übernehmen die Kinder in verschuldeten Familien leider sehr oft die Muster der Eltern vom Umgang mit dem Geld. Die stets drückende Schuldenlast führt in den betroffenen Familien zu vielen Problemen, oft zum Zerwürfnis und damit verbunden zu meist noch höheren Schulden. Diesen unseligen Kreislauf gilt es gezielt mit der Prävention an den Schulen zu unterbrechen. An der Sitzung vom 16. Januar 2007 vorläufig unterstützt von 58 Ratsmitgliedern

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