Kinder Stärken. Ein Präventionskonzept für Kindeswohl im Chor 2. aktualisierte und überarbeitete Auflage Berlin, 2015 CHORJUGEND DEUTSCHE

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1 R TSCHE R HO SCH Kinder Stärken Ein Präventionskonzept für Kindeswohl im Chor 2. aktualisierte und überarbeitete Auflage Berlin, 2015 R DEUTSCHE CHORJUGEND

2 1. Auflage: 2013 Alle Rechte vorbehalten Copyright 2015 Jede Art der Vervielfältigung ohne Genehmigung ist unzulässig. Redaktion: Mirijam Oster, Anna Wiebe, Johannes Pfeffer Gestaltung und Satz: Dimitra Giannikouli Druck: Pingunin Druck DEUTSCHE CHORJUGEND

3 Kinder Stärken Ein Präventionskonzept für Kindeswohl im Chor 2. aktualisierte und überarbeitete Auflage Berlin, 2015

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5 Inhalt 6 Vorwort 11 Kindeswohl und Präventionskonzept 13 Das Präventionskonzept 13 Kinder und Jugendliche stärken durch musikalische Arbeit im Sinne des Kindeswohls 14 Probenatmosphäre 15 Körper- und Sinneswahrnehmung 17 Gemeinschaft 19 Stärkung des Selbstvertrauens und Persönlichkeitsbildung 22 Kinder und Jugendliche stärken durch Vorstandsarbeit im Sinne des Kindeswohls 22 Verein positionieren und Regeln setzen (Ehrenkodex) 23 Eine erste Anlaufstelle einrichten 25 Das erweiterte Führungszeugnis einführen 28 Weiterführende Informationen und Quellen Inhalt ~ Kinder Stärken 5

6 Vorwort Die Deutsche Chorjugend ist die Stimme der singenden Jugend in Deutschland Die Deutsche Chorjugend (DCJ) ist die größte Interessensvertretung junger Sänger/innen in Deutschland, in der über Kinder und Jugendliche in mehr als Chören und Ensembles vereinigt sind. Unter dem Dach des Deutschen Chorverbandes ist die Deutsche Chorjugend in 9 Landesjugendverbänden organisiert. Sie macht junge Stimmen stark und hörbar. Sie fördert und fühlt sich für vier Punkte ganz besonders verantwortlich: Musisch-kulturelle Bildung: In Chorproben und Konzerten kann jeder junge Mensch sich musikalisch ausdrücken. Der Bundesverband schafft die Rahmenbedingungen dafür und gibt durch Leuchtturmprojekte Anregungen für qualitätsvolle Kinder- und Jugendchorarbeit in Deutschland. So zeigt der Deutsche Jugendkammerchor, wie hoher musikalischer und pädagogischer Anspruch in jedem Chor vereinbart werden können. Internationaler Austausch: Mit Partnerchören auf der ganzen Welt entstehen persönliche Begegnungen. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen schärfen ihre interkulturellen Kompetenzen und erleben sich als Teil der internationalen Vokalszene. Partizipation von Jugendlichen: Junge Menschen können Impulse für die Weiterentwicklung des eigenen Chores, des Landes- und des Bundesverbandes setzen. Dafür lernen sie u.a. im Bildungsprogramm «Weiterbildung Chormanagement» professionelles Chormanagement in Theorie und Praxis kennen. Ehrenamtliches Engagement: Um die Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche im Kulturbereich mitzugestalten, engagiert sich die DCJ im Deutschen Bundesjugendring, im Deutschen Musikrat, in der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung und in der European Choral Association Europa Cantat. Die von der DCJ veröffentlichten Arbeitshilfen für Ehrenamtliche unterstützen deren Tätigkeiten rund um den Chor. Vor dem Hintergrund dieser Schwerpunkte ist es der DCJ ein Anliegen, auf die Auseinandersetzung mit dem Thema «Kindeswohl im Chor» vermehrt aufmerksam zu machen. Sie will Bewusstsein schaffen und für das Thema sensibilisieren. Es geht nicht nur darum, Chöre und Ehrenamtliche in Bezug auf das Thema «Kindeswohl im Chor» auf einen rechtlich sicheren Boden zu stellen, sondern vielmehr geht es um die singenden Kinder und Jugendlichen selbst. Für sie gilt es, in den Kinder- und Jugendchören und Ensembles Sorge zu tragen und Verantwortung zu übernehmen. Diese Broschüre richtet sich an alle, die mit singenden Kindern und Jugendlichen im Hauptberuf oder im Ehrenamt chormusikalisch arbeiten. Sie soll als Handlungsleitfaden und Hilfestellung genutzt werden und versucht neben ganz praktischen Arbeitsanweisungen auch allgemein grundle- 6 Kinder Stärken ~ Vorwort

7 gende Informationen zu vermitteln. Mit besonderer Sorgfalt soll präventiv allen Formen der Diskriminierung sowie der Ausübung von körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt entgegengewirkt werden. Das Thema «Kindeswohl im Chor» zu ignorieren, ist verantwortungslos. Dieses Thema in die Vereinsarbeit aufzunehmen und sich diesbezüglich zu positionieren, ist hingegen ein Qualitätsmerkmal für den Chor und schafft ein vertrauensvolles Miteinander für alle seine Mitglieder. Es muss selbstverständlich sein, dass der Schutz der Kinder in der alltäglichen Chorarbeit einen hohen Stellenwert besitzt. Die Deutsche Chorjugend setzte bereits am ein Zeichen und positionierte sich durch einen Ehrenkodex. Dieser wurde von allen Mitgliedsverbänden, also allen Vertreterinnen und Vertretern der singenden Kinder und Jugendlichen im Land, eingeführt. Er dient als Grundlage für diese Broschüre und für das darin enthaltene, ausgearbeitete Präventionskonzept. Vorwort ~ Kinder Stärken 7

8 «Kindeswohl betrifft uns alle!» Johannes Pfeffer im Interview mit Anna Wiebe Foto: Vincent Leifer Wann und wie hast du zum ersten Mal vom Thema Kindeswohl gehört? Mit etwa 14 Jahren war ich als Jugendleiter in der Kirchengemeinde meines Heimatortes aktiv. Lange bevor die Missbrauchsfälle in Internaten bundesweit für Aufsehen sorgten, haben die katholischen (und sicherlich auch andere) Jugendverbände sich mit dem Thema Kindeswohl und Prävention befasst. Wie ist das Thema in deinem Choralltag bzw. Chorverein wichtig geworden? Durch die Neuordnung des Bundeskinderschutzgesetzes im Jahr 2012 wurden wir als Jugendverbände insbesondere durch den Deutschen Bundesjugendring auf das Thema aufmerksam. Nach und nach kamen dann auch aus den Chören die Hinweise, dass die Jugendämter sich direkt bei den geförderten Chören meldeten, um verlässliche Verabredungen zur Umsetzung dieses Gesetzes zu vereinbaren. Diese Anfragen sind dann im Vorstand bei mir zusammengelaufen und ich habe zunehmend begonnen, das Thema auf Verbandsebene zu durchdenken. Welche Erfahrungen hast du damit gemacht, das Thema in deinem Chor, Chorverein oder Chorverband voranzubringen? Das erste Problem ist häufig, dass wir für vieles Fachleute in den Vereinen/Verbänden haben, aber nicht für diese Themen. Es ging also zuerst darum, Know-How zu finden und in den Verband zu bringen. Hier ist es wichtig, sich helfen zu lassen. In anderen Verbänden, bei Fachberatungsstellen und Ämtern gibt es Fachleute zu diesen Themen. Mit diesen in Kontakt zu treten, Erfahrungen auszutauschen und Vertrauen aufzubauen, ist aus meiner Sicht sehr wichtig. Und dann da sind wir schon beim Präventionskonzept merke ich, dass es schwierig, aber sehr wichtig ist, das Thema nicht aus den Augen zu verlieren. Bei allen Aktivitäten, neuen Personalentscheidungen, Projektplanungen wieder das Thema Kindeswohl im Fokus zu behalten und sich zu fragen: Haben wir wirklich alles dafür getan, um Gefährdungen für die körperliche und seelische Entwicklung der uns anvertrauten Kinder zu verhindern. 8 Kinder Stärken ~ «Kindeswohl betrifft uns alle!»

9 In der Deutschen Chorjugend haben wir uns erstmals im Jahr 2013 damit befasst. Delegierte aus allen Bundesländern haben bei unserem Chorjugendtag im Oktober 2013 einen Ehrenkodex diskutiert und als bundesweite Selbstverpflichtung beschlossen. Anschließend haben wir die Verantwortlichen in einer früheren Arbeitshilfe über den Umgang mit dem neuen Gesetz informiert und in Laufe des letzten Jahres an einem konkreten Präventionskonzept gearbeitet, mit dem wir nun die Verantwortlichen in den Chören und Chorstrukturen zu diesem Thema unterstützen können. Wie, glaubst du, können die Menschen im Ehrenamt es schaffen, Präventionskonzepte umzusetzen? Eine wichtige Voraussetzung (für alle Aufgaben im Verein/Chor) ist es natürlich, engagierte Menschen zu finden und ihre Stärken einzusetzen. Aufgabe des Vorstandes ist es daher sicherlich in erster Linie, nachdem er das Thema für seinen Chor gesetzt hat, Menschen zu finden, die das Thema inhaltlich ausfüllen. Hier gibt es in allen Chören Menschen. Und dann muss der Verein auch das ist nichts diesem Thema Eigenes die Qualifizierung der Verantwortlichen ermöglichen. Dies soll nun nicht so klingen, als könne man das Thema jemandem anvertrauen und damit ist es erledigt. Das Thema Kindeswohl wird immer Aufgabe des Vorstandes und jedes einzelnen Chormitgliedes sein, nur benötigt es Verantwortliche, die das Thema voranbringen, andere sensibilisieren und Rat geben. Mit der vorliegenden Broschüre glauben wir, den ehrenamtlich Aktiven einen guten Leitfaden dafür an die Hand zu geben. Warum sollen sich Verantwortliche in den Chören und Chorstrukturen kontinuierlich mit diesem Thema beschäftigen? Die Frage sollte vielmehr lauten: Gibt es einen Grund oder können wir es uns wirklich erlauben, uns nicht mit dem Thema zu befassen? Es geht um die Fürsorge und den Schutz, den wir für Kinder und Jugendliche übernehmen und die Verantwortung, die wir als Gestalter_innen von Angeboten für Kinder und Jugendliche tragen. Häufig ist das unter dem Begriff Aufsichtspflicht zu verstehen, aber es geht um viel mehr. Es geht darum, dass ein Kind unversehrt und entsprechend seiner Fähigkeiten zu einem mündigen und geistig, körperlich und seelisch gesunden Menschen heranwachsen kann. Hierfür müssen wir in unseren Vereinen, Chören und Ensembles die Voraussetzungen schaffen. Kinder und Jugendliche sollen an unserer Gesellschaft und Kultur partizipieren und sich auch engagieren können. Das geht nur in einer Atmosphäre der gegenseitigen Wertschätzung. Kindeswohl ist daher auch eine Frage von sozialem Umgang miteinander. Es geht um ein Klima oder eine Stimmung, die innerhalb von Gruppen oder Vereinen herrscht. Es geht aber noch viel mehr um Offenheit und Gesprächskultur. Kindeswohl beginnt bereits im Kleinen. Nur wenn wir aufmerksam sind und Veränderungen in der Kultur unseres Miteinanders spüren, Unstimmigkeiten wahrnehmen und bemerken, wenn jemand in der Gefahr ist, an den Rand einer Gruppe gedrängt zu werden oder Angst hat, sich offen äußern zu können, können wir Kindern in unseren Vereinen, Chören und Ensembles Sicherheit bieten. Dabei wissen wir in der Deutschen Chorjugend, dass dieses Thema nicht nur ein alltägliches, sondern auch ein herausforderndes ist, und es daher regelmäßig Fachwissen, den Einsatz von personellen und finanziellen Ressourcen und Konzepte fordert. Es ist nicht nur legitim, sondern auch notwendig, sich als Verein Hilfe zu holen, wenn Situationen überfordern, die das Kindeswohl betreffen. Dafür gibt es schließlich Verbände, Fachberatungsstellen u.s.w. Wir als Verband sehen uns als Dienstleister unserer Vereine, aber auch vor allem als Interessenvertreter der Kinder und Jugendlichen. Wir sehen es daher als eine unserer Aufgaben an, beispielsweise durch eine solche Broschüre unsere Mitglieder dahin gehend zu beraten und zu unterstützen, damit sie den Schutzauftrag gegenüber unseren Kindern und Jugendlichen noch besser wahrnehmen können. Wir möchten mit dieser Broschüre den Blick dahingehend schärfen, nicht nur formale und rechtliche Aspekte zu berücksichtigen, sondern vor allem durch ein offenes und wertschätzendes Miteinander das Wohl eines jeden Kindes in den Vordergrund zu rücken. Johannes Pfeffer Vorstandsmitglied Deutsche Chorjugend e.v. «Kindeswohl betrifft uns alle!» ~ Kinder Stärken 9

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11 Kindeswohl und Präventionskonzept

12 Was ist Kindeswohl? Bei dem Begriff «Kindeswohlgefährdung» denken viele zuallererst an sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen. Der Begriff «Kindeswohl» beinhaltet jedoch viele weitere Aspekte, die zu einem angst- und gewaltfreien Leben eines Kindes gehören. Er steht sowohl für das körperliche als auch für das geistige und seelische Wohl. Grundbedürfnisse von Kindern, die für ihre gesunde Entwicklung in jeglicher Hinsicht notwendig sind, sollen befriedigt werden. Es ist nicht nur Aufgabe der Eltern, sondern aller erwachsenen Bezugspersonen, durch eine verantwortungsvolle Betreuung und Erziehung dafür Sorge zu tragen. Zu diesen Grundbedürfnissen gehören u.a. physiologische Bedürfnisse wie Nahrung, Hygiene, Schlaf und körperliche Zuwendung, aber auch das Bedürfnis nach Sicherheit, einfühlendem Verständnis und sozialen Bindungen. Weiterhin sind Wertschätzung und das Bedürfnis nach Anregung, Spiel- und Leistungsförderung Bedürfnisse, die zusammen in das Bedürfnis der Selbstverwirklichung münden. Sie alle gilt es zu schützen und zu stillen. Werden Kinder vernachlässigt oder erfahren physische, psychische oder sexuelle Gewalt von Eltern oder einer Betreuungsperson, so spricht man von Kindeswohlgefährdung. Das Bundeskinderschutzgesetz befasst sich mit der rechtlichen Regelung in solchen Fällen. Das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene, neue Bundeskinderschutzgesetz nimmt in 72 a Abs. 3 und Abs. 4 SGB VIII Bezug auf den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, in der Kinder und Jugendliche von neben- oder ehrenamtlich Tätigen betreut werden. Durch dieses Gesetz soll präventiv sichergestellt werden, dass Personen, die rechtskräftig wegen einschlägiger Straftatbestände verurteilt wurden, nicht ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind. Durch Einsichtnahme in das Führungszeugnis können diese Straftaten, die vorwiegend aus dem Bereich der Sexualstraftaten kommen, nachgewiesen werden und somit Personen von der ehrenamtlichen Tätigkeit (beispielsweise im Chor) ausgeschlossen werden. Als ehrenamtlich wird eine Tätigkeit dann bezeichnet, wenn diese unentgeltlich ausgeübt wird, oder nur geringe Aufwandsentschädigungen ausgezahlt werden. Außerdem muss eine klare Funktion oder Aufgabe übernommen und diese weitgehend eigenverantwortlich wahrgenommen werden. Hauptamtlich oder hauptberuflich Tätige, die mit Kindern- und Jugendlichen zusammenarbeiten, müssen in der Regel immer ein Führungszeugnis vorlegen. Das neue Gesetz im Kinderschutz legt seinen Fokus auf Prävention und Intervention. Um diesem gerecht zu werden, soll diese Broschüre informieren und Wege aufzeigen, um im Chorverein präventiv gegen eine Kindeswohlgefährung vorgehen zu können. Was ist ein Präventionskonzept und was ist sein Ziel? Ganz allgemein ist das Wort «Prävention» den deutschen Wörtern «Vorbeugung, Zuvorkommen» gleichzusetzen. Ein Präventionskonzept ist daher ein ausgearbeiteter Handlungsleitfaden, der mit seiner Durchführung unerwünschten Ereignissen entgegen wirkt. Im Vordergrund steht daher der Gedanke, Kinder und Jugendliche in und durch Vereinsarbeit als Persönlichkeiten so zu stärken, dass eine Reduzierung von Kindeswohlgefährdung durch diese Maßnahmen ermöglicht werden kann. Allen Formen von Diskriminierung sowie der Ausübung von körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt soll durch diese präventiven Maßnahmen entgegenwirkt werden. Das Präventionskonzept der Deutschen Chorjugend besteht zum einen darin, sich ganz gezielt an die Chorleiter und Chorleiterinnen aber auch an die Vorstände der Chorvereine zu wenden. Für die Musiker und Musikerinnen werden Beispiele aufgeführt, wie in ihrer praktischen Chorarbeit «Kindeswohl» zum Thema werden kann. Den Vorständen werden Handlungswege aufgezeigt, wie ihre Arbeit im Sinne des Kindeswohls angegangen und eine persönlichkeitsbildendene (Kinder- und Jugend-)Chorarbeit unterstützt werden kann. Beide Ebenen des Präventionskonzepts sind gleichermaßen wichtig und sind Teil einer verantwortungsvollen Kinder- und Jugendchorarbeit. 12 Kinder Stärken ~ Kindeswohl und Präventionskonzept

13 Das Präventionskonzept Kinder und Jugendliche stärken durch musikalische Arbeit im Sinne des Kindeswohls M it (Kinder- und Jugend-)Chorarbeit verbindet man in erster Linie die musisch-kulturelle Bildung und die Förderung der Musikalität von Kindern und Jugendlichen im Chor. Doch gerade im gemeinsamen Singen und Musizieren werden Lernerfahrungen auf ganz verschiedenen Ebenen gemacht. Musik beruhigt und tröstet, sie löst Ängste und schafft Platz für andere Gefühle und Emotionen. Und gerade das Singen berührt Kinder und Jugendliche. Das Kennenlernen der eigenen Stimme, die einen Großteil unserer Persönlichkeit ausmacht, und das Intensivieren der Körperwahrnehmung werden im Chor gefördert. Singen spricht vielfältige Sinne an und schafft so eine außergewöhnliche Verbindung der verschiedenen Wahrnehmungsebenen unseres Körpers. Gemeinsames Proben heißt (aus-)probieren. Probieren bedeutet, sich etwas (zu)trauen in einem geschützten Raum, in dem auch etwas schief gehen darf oder nicht beim ersten Mal gelingt oder gelingen muss. Gemeinsame Auftritte schaffen ein positives Gemeinschaftsgefühl. Sie vermitteln Zusammenhalt und das Gefühl, dass man sich aufeinander verlassen kann. Jeder und jede Einzelne trägt zum Erfolg eines Auftrittes bei und trägt aber nicht die alleinige Verantwortung auf seinen Schultern. Improvisationen und kleine szenische Einlagen schaffen die Fähigkeit, sich in andere Menschen hineinversetzen zu können und legen den Grundstein Empathie zu empfinden. Rollenspiele oder musikalische Theaterstücke fördern nicht nur die soziale Kompetenz, sondern stärken auch die Gemeinschaft des Chores und das Selbstvertrauen jedes einzelnen Kindes. Durch Rollenwechsel in ausgedachten Szenen oder Stücken kann die Position Andersdenkender nachvollzogen werden. Außerdem verraten Rollenspiele viel über Erlebnisse, die Kinder bereits gemacht haben. Manchmal auch über Sorgen und Nöte, die sie vielleicht beschäftigen. Alle musisch-kulturellen Erfahrungen sollten in der Kinder- und Jugendhilfe das übergeordnete Ziel verfolgen, aus jungen Sängerinnen und Sängern starke und selbstbewusste Persönlichkeiten zu machen. Starke und selbstbewusste Kinder und Jugendliche erleben wir dann, wenn sie sich selbst für etwas Wertvolles halten, wenn sie neugierig und kreativ sind, wenn sie mit Konflikten umgehen können und sich angenommen fühlen, so wie sie sind. Durch eine gelungene pädagogische Arbeit in folgenden Bereichen kann der Chorleiter und die Chorleiterin zur Stärkung des Kindeswohls beitragen: Probenatmosphäre Körper- und Sinneswahrnehmung Gemeinschaft Stärkung des Selbstvertrauens und Persönlichkeitsbildung Das Präventionskonzept ~ Kinder Stärken 13

14 Probenatmosphäre Um Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, sich und ihre Stimme frei zu entfalten, gilt es, eine gute Probenatmosphäre im Chor zu schaffen. So sollten Proben nur in Räumen stattfinden, die ausreichend Bewegungsfreiheit und Distanzmöglichkeiten bieten. Darüber hinaus sollen die folgenden Verhaltensregeln eine Anleitung geben, wie Chorleiter und Chorleiterinnen eine positive Lernatmosphäre unterstützen können. Verhaltensregeln für Chorleiter und Chorleiterinnen Hinhören: Ein offenes Ohr zu schenken, schafft Vertrauen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass Kinder und Jugendliche um Hilfe bitten. Man kann nur dann über Probleme offen mit einer Person sprechen, wenn man sich sicher ist, verstanden und gehört zu werden. Loben: Kinder und Jugendliche gewinnen an Selbstwertgefühl, wenn sie sich in ihrer Einzigartigkeit akzeptiert fühlen. Jede_r hat individuelle Fähigkeiten, die sie oder er besonders gut kann. Gerade im Chor gibt es verschiedenste Aspekte, die lobend erwähnt werden können. Ermutigen: Kinder und Jugendliche gewinnen an Selbstbewusstsein, wenn sie lernen auszuprobieren und zu improvisieren. Ermutigende Worte unterstützen die Entfaltung von Kreativität und schaffen eine Atmosphäre, in der keine Angst davor entstehen muss, von vornherein etwas falsch zu machen. Eigene Schwächen eingestehen: Auch Chorleiter_innen sind Menschen, die Schwächen und Fehler haben. Wenn sie diese zugeben können, fällt es auch den Kindern leichter, Fehler oder Ängste offen auszusprechen. Autoritätsstellung nicht ausnutzen: Jedem Kind sollte die gleiche Wertschätzung und Zuwendung geschenkt werden. Grenzen einhalten: Die Grenzen der Kinder sollen erkannt und vollständig respektiert und bewahrt werden. Gemeinschaft stärken: Ein Chor ist eine Gemeinschaft, die durch das Proben und durch Auftritte ein gemeinsames Ziel vor Augen hat. Das Gruppengefühl zu stärken bedeutet auch, dass jedes Kind und jeder Jugendliche selbst zu einem starken Mitglied der Gruppe werden kann. Unstimmigkeiten innerhalb der Gruppe gilt es daher wahrzunehmen und anzusprechen, bevor jemand droht, an den Rand der Gruppe gedrängt zu werden oder Angst in der Gemeinschaft hat. Konflikte gemeinsam lösen: Eine offene Gesprächskultur trägt zu einer gewaltfreien Konfliktlösung bei. Dabei gilt auch: Wer bei einem Streit nicht kleingemacht wird und sich daher nicht als Verlierer_ in fühlen muss, wird stark und lernt mit Enttäuschungen und Frust umzugehen. 14 Kinder Stärken ~ Das Präventionskonzept

15 Körper- und Sinneswahrnehmung Jede Chorleiterin und jeder Chorleiter weiß, dass der Bezug zwischen Haltung und Atmung und damit einhergehend auch mit dem Singen ineiner engen Beziehung zueinander steht. Körper- und Sinneswahrnehmungsübungen sollten daher fester Bestandteil der Probenarbeit sein, um aus gesangspädagogischer Sicht den Kindern und Jugendlichen diese Zusammenhänge zu vermitteln. Über den gesangspädagogischen Aspekt hinaus, geht es darum, die Stimme als Ausdrucksmittel wirksam nutzen zu können und die eigene Wahrnehmung dahin gehend zu schulen, selbst zu erkennen, was der Körper und die Sinne brauchen oder gerade nicht wollen. 1. Beispiel Bären und Bäume (Körperwahrnehmung, Grenzen setzen und einhalten) þ Spielbeschreibung: Die Spieler bilden Paare ein Spieler ist der Bär, der andere der Baum. Dann trennen sich die Paare und gehen im Raum umher. Auf das Kommando: «Das ist mein Baum!» läuft jeder Bär zu «seinem» Baum, um sich mit seinem Rücken an ihm zu reiben. Auf diese Weise markieren Bären nämlich ihr Gebiet. Zu diesem Zweck stellt sich der Baum aufrecht und mit schulterbreit auseinander stehenden Beinen hin und versucht, dem Bären standhaft gegenüber zu treten. Anschließend werden die Rollen getauscht. Hinweis für den musikalischen Leiter oder die musikalische Leiterin: Weisen Sie noch einmal darauf hin, dass es auch in Ordnung ist, zu Berührungen Nein zu sagen, wenn diese unangenehm sind. Das Spiel dient auch dazu, dass Kinder erkennen, wenn ihnen jemand mit einer Handlung oder Berührung zu nahe kommt. Ausführung: Das Spiel ist für eine Gruppe von 5 10 Spielern geeignet und dauert ca Minuten. Am geeignetsten ist dieses Beispiel für Kinder im Alter zwischen 3 6 Jahren. Da es keinerlei Vorbereitung bedarf, ist es in seiner Durchführung sehr leicht. Bezug zur Chorarbeit: Bei der Rolle des «Baumes» könnte man auf einen guten und sicheren Stand und somit auf eine gute Körperhaltung beim Singen eingehen. Die Kinder können diese aufrechte Haltung wieder hervorrufen, wenn der musikalische Leiter oder die musikalische Leiterin diese beim Singen wünscht. 2. Beispiel Mein Körper macht Musik (Körperwahrnehmung, Rhythmusgefühl) þ Spielbeschreibung: Mit dem eigenen Körper können viele verschiedene Geräusche erzeugt werden. Nicht nur für die Kleinsten ist es spannend, diese kennenzulernen. Ganz automatisch lernen die Kinder und Jugendlichen etwas über ihren eigenen Körper und diesen wahrzunehmen. Die Kinder können und sollen selbst Geräusche ausprobieren. Interessant ist, wieviele Geräusche alleine durch Zunge und Mund gemacht werden können. Im nächsten Schritt kann der musikalische Leiter oder die musikalische Leiterin die Geräusche für einen Rhythmus benutzen, den er oder sie vormacht und die Kinder gemeinsam wiederholen, z.b. durch - klatschen - stampfen - trommeln - schnipsen - mit der Zunge schnalzen - pfeifen Das Präventionskonzept ~ Kinder Stärken 15

16 Die Kinder können selbst Rhythmen mit den Geräuschen ausprobieren und werden somit an ein leichtes Improvisieren herangeführt. Mit den (neu) entdeckten Geräuschen kann man ein schon erarbeitetes Stück begleiten. Soll der Schwierigkeitsgrad etwas höher sein, kann der Chorleiter oder die Chorleiterin sich vorher eine Art Choreografie ausdenken, um die Körperklänge effektvoller nutzen zu können. Ausführung: Der Schwierigkeitsgrad und auch die Dauer muss der Größe der Gruppe und dem Alter der Kinder oder Jugendlichen angepasst sein. Teil einer Rakete, die kurz davor ist, in den Weltraum zu starten. Sie spielen den Start nach, indem sie zuerst leise Geräusche erzeugen, die sich dann steigern. Dabei kommt der ganze Körper in Aktion: - mit den Fingern auf den Tisch trommeln, dann auf den Tisch mit der flachen Hand schlagen. - zuerst mit den Füßen auftippen, dann auf den Boden stampfen - leise summen, dann immer lauter bis hin zum Schreien. Wenn die Geräusche ihren Höhepunkt erreicht haben, springen alle gleichzeitig in die Höhe - die Rakete hat abgehoben! Bezug zur Chorarbeit: Diese Übung kann zur rhythmischen Erarbeitung eines neuen Stückes benutzt werden. Die Geräusche können außerdem als Begleitung dienen und ein Stück dadurch interessanter machen 3. Beispiel Nein-sage-Spiel (Eigenwahrnehmung schärfen, Grenzen setzen und einhalten) þspielbeschreibung: Die Kinder oder Jugendlichen stellen sich gegenüber auf. Eine Person bleibt stehen, die andere bewegt sich so lange auf ihr Gegenüber zu, bis diese allein durch ihren Gesichtsausdruck zu verstehen gibt, dass die andere Person sich nicht weiter nähern soll. Hinweis für den musikalischen Leiter oder die musikalische Leiterin: Das Spiel sollte als Einstieg zuerst über Handzeichen gespielt werden. Im Anschluss muss besprochen werden, ob die Abgrenzung geklappt hat. Erst dann sollte es gespielt werden, wie in der Spielbeschreibung erläutert. Ausführung: Das Spiel dauert ca Minuten. Am geeignetsten ist dieses Spiel für Kinder ab 5 Jahren. Da es keinerlei Vorbereitung bedarf, ist es in seiner Durchführung sehr leicht. 4. Beispiel Abheben wie eine Rakete (Lösen von Anspannung, Körperwahrnehmung) þspielbeschreibung: Die Kinder und Jugendlichen stellen sich vor, sie seien Ausführung: Das Spiel ist sehr kurz. Der musikalische Leiter oder die musikalische Leiterin kann am besten einschätzen, ob die Kinder und Jugendlichen in der eigenen Gruppe das Spiel mit machen. Generell kann es in jeder Altersgruppe gespielt werden und bedarf keinerlei Vorbereitung. Es ist daher in seiner Durchführung sehr leicht. Bezug zur Chorarbeit: Das Spiel kann nach einer intensiven oder kräfteraubenden Probenphase benutzt werden, um wieder in Bewegung und Auflockerung die Chorprobe zu bringen. Themenfelder für Lieder zum Thema Körper- und Sinneswahrnehmung - Stärken erkennen - Gefühle wahrnehmen und über sie reden - Den eigenen Körper kennenlernen - Wechsel von Spannung und Entspannung Konkrete Beispiele für Lieder: - Wenn du glücklich bist, dann klatsche in die Hand von Gerhard Schöne - Der Katzentatzentanz von Fredrik Vahlke - Sah ein Knab' ein Röslein stehn (Heidenröslein) trad. Volkslied - Ich bin doch keine Zuckermaus von Sonja Blattmann - Was machen wir mit müden Kindern von Christa Geismann - Froh zu sein bedarf es wenig (Kanon zu vier Stimmen) von August Mühling 16 Kinder Stärken ~ Das Präventionskonzept

17 Gemeinschaft Dass das Chorsingen von seiner Ausrichtung her schon eine gemeinschaftsfördernde Tätigkeit ist, liegt auf der Hand. Mehr noch, nur durch eine gelungene Gemeinschaft, kann ein Chor durch seine Mitglieder zu einer kreativen Einheit werden und künstlerisch agieren. Doch auch auf das Wohl des Kindes bezogen spielt das Thema Gemeinschaft eine entscheidende Rolle. Nur eine Atmosphäre, in der sich ein Kind oder Jugendlicher sicher fühlt, macht es möglich sich anderen anzuvertrauen. Dazu ist es wichtig, Vertrauen aufzubauen und notwendige Sozialkompetenzen zu erlernen. Anderen zuhören können, Regeln und Grenzen einhalten, Fairness und Teamgeist entwickeln sowie ein respektvoller Umgang mit anderen Kulturen, Sprachen und Religionen können Übungsfelder im Chor sein. 1. Beispiel Mauer durchbrechen (Gruppenklima erkennen, Konflikte gewaltfrei lösen, Integrationsspiel) þspielbeschreibung: Der Chorleiter oder die Chorleiterin teilt die Gruppe in mehrere Kleingruppen von etwa 5 Sängern und Sängerinnen ein. Davon bilden jeweils 4 Kinder oder Jugendliche einen Mauerring. Aufgabe des fünften Teilnehmers oder der fünften Teilnehmerin ist es, die Mauer zu durchbrechen. Dabei darf jedoch keine Gewalt angewandt werden. Nach einer kurzen Zeit werden die Rollen getauscht, so dass jeder einmal in der Rolle des Mauerstürmers und Verteidigers war. Nach dem Spiel wird über die Rollen gesprochen. Hinweis für den musikalischen Leiter oder die musikalische Leiterin: Durch spielbegleitende Fragen können die Gedanken und Gefühle der Kinder gelenkt werden. «Wie fühlst du dich, wenn du alleine die Mauer zu durchbrechen versuchst?» «Wie fühlt es sich an, wenn du in der Gruppe stehst?» «Wann fühlst du dich besser?» Ausführung: Das Spiel ist für eine große Gruppe geeignet und dauert ca Minuten. Es kann mit Kindern verschiedener Altersklassen gespielt werden. Da es keinerlei Vorbereitung bedarf, ist es in seiner Durchführung sehr leicht. 2. Beispiel Blinde Schlange (Hindernisse gemeinsam überwinden, sich auf den anderen verlassen können) þ Spielbeschreibung: Der musikalische Leiter oder die musikalische Leiterin bildet eine Gruppe aus fünf bis zehn Teilnehmern und Teilnehmerinnen, die sich hintereinander aufstellen. Alle bis auf die Person, die die Schlange anführt, bekommen eine Augenbinde und legen ihre Arme auf die Schulter des Vordermannes oder der Vorderfrau. Auf ein festgelegtes Kommando setzt sich die Schlange in Bewegung. Der Vordermann oder die Vorderfrau führt die Schlange durch das Gelände. Sobald die Schlange auf ein Hindernis trifft, gibt der Schlangenkopf entsprechende Anweisungen, damit alle gefahrlos folgen können. Der Chorleiter oder die Chorleiterin begleitet die Schlange auf ihrer Exkursion und sorgt dafür, dass die Schlangenköpfe nach wenigen Minuten ausgetauscht Das Präventionskonzept ~ Kinder Stärken 17

18 werden. Auf diese Weise kann jeder und jede während des Rundgangs die Gruppe anführen. Ausführung: Das Spiel ist für eine große, aber auch eine kleine Gruppe geeignet und dauert ca Minuten. Es kann mit Kindern verschiedener Altersklassen gespielt werden. Als Augenbinden können auch Schals der Kinder oder Jugendlichen verwendet werden. Bezug zur Chorarbeit: Im Chor kann der Chorleiter oder die Chorleiterin die Aufgabe des Schlangenkopfes sein. Er oder sie kann musikalisch auf Hindernisse aufmerksam machen. Die Kinder und Jugendlichen können daher lernen, dass sie sich auf ihre musikalische Leitung verlassen können. den Händen. Dann gibt der Chorleiter oder die Chorleiterin die Anweisung, die Augen wieder zu öffnen und zu kontrollieren, dass jeder der Sänger und Sängerinnen die Hände zwei verschiedener Personen hält. Falls jemand die Hände von derselben Person hält, muss umgegriffen werden. Anschließend wird der gordische Knoten aufgelöst dabei darf jedoch niemand die Hände loslassen. Ausführung: Das Spiel ist in der Dauer abhängig von der Gruppengröße. Geeignet ist das Spiel ab 6 Jahren. Da es keinerlei Vorbereitung bedarf, ist es in seiner Durchführung sehr leicht. 3. Beispiel Cliquen-Chef (Gruppenbildung, Gruppenklima erkennen) þspielbeschreibung: Ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin verlässt den Raum, die übrige Gruppe setzt sich im Kreis zusammen. Anschließend bestimmt die Gruppe einen «Cliquen-Chef». Dieser hat in der Gruppe das Sagen. Dass er oder sie der Chef ist, drückt sich darin aus, dass alle ihn bzw. sie nachahmen. Damit die Anführer-Rolle nicht zu auffällig ist, müssen die Bewegungen fließend ineinander übergehen. Sobald sich die Gruppe auf einen Cliquen-Chef geeinigt hat, wird die Person, die draußen gewartet hat, hereingerufen. Ihre Aufgabe ist es zu erkennen, wer die Rolle des Cliquen-Chefs übernommen hat. Anschließend wird über die Erfahrungen auf beiden Seiten, des «Fremden» und der Clique, gesprochen. Ausführung: Das Spiel ist für alle Gruppengrößen geeignet und kann in der Dauer variiert werden. Es ist für Kinder ab 7 Jahren geeignet. 4. Beispiel Gordischer Knoten (Kooperatives Geschicklichkeitsspiel für Gruppen) þspielbeschreibung: Die Kinder oder Jugendlichen stellen sich in einem engen Kreis zusammen, strecken ihre Arme in Richtung Kreismitte, schließen die Augen und fassen einander an Themenfelder für Lieder zum Thema Gemeinschaft: - Zuhören können Sich auf sich selbst und andere konzentrieren können - Regeln und Grenzen setzen und einhalten können - Mit Streit und Konflikten umgehen können - Bedürfnisse kommunizieren und lernen, sich durchzusetzen - Fairness und Teamgeist - Toleranz (gegenüber jedem anderen Menschen und anderen Kulturen) Beispiele für Lieder: - Der Friedensmaler von Fredrik Vahlke - Wie schön, dass du geboren bist von Rolf Zuckowski - Der große Streit von Hans Baumann - Denk positiv! von Felix Janosa - Wo Menschen sich vergessen von Christoph Lehmann fremdsprachige Lieder 18 Kinder Stärken ~ Das Präventionskonzept

19 Stärkung des Selbstvertrauens und Persönlichkeitsbildung Sich als Person auf einer Bühne anderen zu zeigen und zu präsentieren steht beim (Chor-)Sänger noch einmal mehr als bei Instrumentalmusikern im Vordergrund. Daher dienen Übungen zur Stärkung des Selbstvertrauens für jeden einzelnen Sänger und jede einzelne Sängerin und darüber hinaus zur Verbesserung der Bühnenpräsenz. Gleichzeitig leistet starkes Selbstvertrauen einen wichtigen Beitrag zum Schutz vor der Gefährdung des Wohles des Kindes. 1. Beispiel Gefühle zeigen und erkennen (Gefühle wahrnehmen und über sie reden) 2. Beispiel Musik die mich bewegt (Körper-, Bewegungs- und Selbstwahrnehmung) þ Spielbeschreibung: Vorab stellt der musikalische Leiter oder die musikalische Leiterin eine Liste mit Gefühlen zusammen und notiert sie auf Zetteln. Die Zettel werden zusammengefaltet und in einen Korb gelegt. Die Gruppe sitzt im Kreis. Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin zieht einen Zettel. Aufgabe ist es, das Gefühl, das auf dem Zettel notiert ist, pantomimisch darzustellen. Die übrigen Kinder und Jugendlichen versuchen, das Gefühl zu erkennen. Ausführung: Das Spiel ist für eine Gruppe unter 10 Personen geeignet und dauert ca. 10 Minuten. Am geeignetsten ist dieses Beispiel für Kinder im Alter zwischen 5 10 Jahren. Je nach Gruppe kann es auch noch von Älteren gespielt werden. Vorbereitet werden müssen nur die Zettel, was den Arbeitsaufwand sehr gering hält. Bezug zur Chorarbeit: In jedem Lied, das erarbeitet wird, sollen Gefühle und Emotionen ausgedrückt werden. Selbst wenn der Text nicht direkt weiterhilft, weil er beispielsweise in einer fremden Sprache ist, drückt die Musik Emotionen aus, die die Kinder erfahren und weitergeben sollen. þbeschreibung: Verschiedene Musik führt zu verschiedenen Bewegungen. Diese sind auch bei jedem anders. Der musikalische Leiter kann entweder am Klavier oder mit dem CD-Player verschiedene Stücke spielen. Dabei ist jedes Stück denkbar. Beispielsweise ein Stück, das gerade einstudiert wird oder ein schon bekanntes Stück aus dem letzten Konzertprogramm. Es kann aber auch ein aktueller Pop- Hit oder ein Stück aus einer klassischen Symphonie sein. Der Rhythmus des Stückes sollte jedoch klar erkennbar sein und eine natürliche Bewegung erlauben. Ziel ist es, dass jedes Kind oder jeder Jugendliche sich frei auf die Musik bewegen kann. Es gibt kein richtig oder falsch. Dabei können sich Tanzpaare entwickeln, müssen aber nicht. Ausführung: Diese Übung ist für alle Gruppengrößen und für Kinder in allen Altersgruppen geeignet. Je nach Schwierigkeitsgrad kann jedoch auf die Schwerpunkte oder rhythmische Elemente in der Musik hingewiesen werden und aufgefordert werden, diese durch eine Bewegung hervorzuheben. Nicht zuletzt kann eine Das Präventionskonzept ~ Kinder Stärken 19

20 vom musikalischen Leiter oder der musikalischen Leiterin vorgefertigte Choreografie erarbeitet werden. Bezug zur Chorarbeit: Die Kinder oder Jugendlichen lernen, sich zur Musik bewegen zu dürfen und sich von ihr inspirieren und berühren zu lassen. Außerdem trainiert es Bewegungsabläufe, die bei einfachen choreografischen Einlagen in Stücken eingebaut werden können. 3. Beispiel In den Brunnen gefallen! (Stärken erkennen, Anerkennung, Wertschätzung) þspielbeschreibung: Die Sänger und Sängerinnen sitzen im Kreis, eine/r der Teilnehmer oder Teilnehmerinnen sitzt in der Mitte des Kreises. Plötzlich kippt diese Person nach hinten um und ruft: «Hilfe, ich bin in den Brunnen gefallen!" Daraufhin ruft die Gruppe: «Wer soll dich retten!» Die Person in der Mitte nennt eine Eigenschaft als Kriterium, z.b. «der am schönsten malen kann». Jetzt kommt es darauf an, dass sich die Gruppe möglichst schnell darüber einigt, wer diese Eigenschaft besitzt und einen Retter oder eine Retterin bestimmt. Diese gewählte Person geht auf den, der in den Brunnen gefallen ist, zu und hilft ihm beim Aufstehen. Jetzt erhält der Retter oder die Retterin den Platz in der Mitte und fällt in den Brunnen Hinweis für den musikalischen Leiter oder die musikalische Leiterin: Es ist darauf zu achten, dass jeder Teilnehmer einmal als Retter oder Retterin auftritt. Ausführung: Das Spiel ist für eine größere Gruppe geeignet und dauert ca. 10 Minuten. Am geeignetsten ist dieses Beispiel für Kinder im Alter zwischen 7 10 Jahren. Da es keinerlei Vorbereitung bedarf, ist es in seiner Durchführung sehr leicht. 4. Beispiel Kippspiel (Körperwahrnehmung, Vertrauen, Sicherheit) þspielbeschreibung: Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen stellen sich eng in einem Kreis auf. Ein Spieler oder eine Spielerin geht in die Mitte und schließt die Augen bzw. legt eine Augenbinde an. Nach einer Weile neigt das Kind oder der Jugendliche in der Mitte sich zur Seite, und zwar immer weiter, bis er oder sie das Gleichgewicht verliert und zur Seite fällt. Dabei muss der Körper ganz straff bleiben. Die Gruppe im Kreis muss die Person aus der Mitte abfangen und sanft zurückschubsen. Meist ist jedoch der Schwung so groß, dass sie bald darauf in die entgegengesetzte Richtung kippt und wieder zurückgeschubst werden muss... Während des Spiels wird nicht gesprochen. Hinweis für den musikalischen Leiter oder die musikalische Leiterin: Es muss immer auf die Sicherheit geachtet werden. Ausführung: Das Spiel ist für eine größere Gruppe geeignet und kann in der Dauer variieren. Am geeignetsten ist dieses Beispiel für Kinder im Alter ab 7 Jahren. Da es keinerlei Vorbereitung bedarf, ist es in seiner Durchführung sehr leicht. Themenfelder für Lieder zu den Themen Stärkung des Selbstvertrauens und Persönlichkeitsbildung: - Wertschätzung (von sich und anderen) - Akzeptanz der Einzigkeit (von sich und anderen) - Stärken erkennen - Sicherheit - Anerkennung - Mut - Zuhören können - Sich auf sich selbst und andere konzentrieren können - Regeln und Grenzen setzen und einhalten - Mit Frust und Enttäuschung umgehen können Beispiele für Lieder: - Du bist du ich bin ich von Rolf Zuckowski - Lied vom Stark sein von Fredrik Vahlke - Kalle, Heiner, Peter von Gerhard Schöne - Hört mal her, was ich schon kann von Silvia Elvers - Der Sperling und der Elefant von Jürgen Spohn - Singen macht Spaß von Uli Führe - Ich schenk dir einen Regenbogen von Dorothée Kreusch-Jacob 20 Kinder Stärken ~ Das Präventionskonzept

21 Zusammenfassung In diesem Kapitel werden Sie, als Chorleiter und Chorleiterin, sicher Dinge gelesen haben, die Sie bereits instinktiv in Ihre Chorarbeit einfließen lassen. Hauptsächlich geht es jedoch darum, dass Sie sich diese noch einmal bewusst machen und gezielt in der Probenarbeit integrieren können. Die gewählten Spiele und Lieder sind lediglich Beispiele und können von Ihnen ganz kreativ ergänzt, ausgestaltet und natürlich immer Ihrer Gruppe angepasst werden. Da es zwischen den großen Themen Körper- und Sinneswahrnehmung, Gemeinschaft und Stärkung des Selbstvertrauens/ Persönlichkeitsbildung fließende Übergänge gibt, sind auch bei den Themenfeldern für die Lieder Überschneidungen möglich und die Zuordnungen variabel. Das Präventionskonzept ~ Kinder Stärken 21

22 Das Präventionskonzept Kinder und Jugendliche stärken durch Vorstandsarbeit im Sinne des Kindeswohls In diesem Kapitel geht es darum, das Thema im Vorstand eines Chorvereins ganz praktisch anzugehen. G rundsätzlich dienen präventive Handlungen dazu, dem Risiko von Kindeswohlgefährdung vorzubeugen und dieses langfristig zu minimieren. Dafür können im Vorstand nötige Schritte in die Wege geleitet werden, um einen Chor zum Thema Kindeswohl sicher aufzustellen und die Rahmenbedingungen für ein gutes und vertrauensvolles Miteinander zu schaffen. Dazu sollten mehrere Schritte eingehalten werden. Den allerersten Schritt sind Sie bereits gegangen, in dem Sie sich mit diesem Thema beschäftigen und sich darüber informieren. Stellt sich die Frage: Was ist im Vereinsvorstand konkret zu tun? Verein positionieren und Regeln setzen (Ehrenkodex) Eine erste Anlaufstelle einrichten Das erweiterte Führungszeugnis einführen Verein positionieren und Regeln setzen (Ehrenkodex) Thema besprechen, sensibilisieren durch Information Um einen Verein in angemessener Weise positionieren zu können, sollten zunächst alle Vorstandsmitglieder über die Wichtigkeit des Themas informiert werden und diese auch erkennen. Alle sollten bei dem Thema an einem Strang ziehen und sich verpflichtet fühlen, gewissenhaft mit dem Kindeswohl im Chor umzugehen. Vielleicht laden Sie sich eine_n Ansprechpartner_in ein, die_der sich auskennt und Ihnen Rede und Antwort stehen kann. Fragen Sie dazu in Ihrem zuständigen Jugendamt nach. Vielleicht gibt es aber auch in Ihrem Kreis- oder Landeschorverband jemanden, der zu Rate gezogen werden kann und bereits Erfahrungen hat. Gute Hilfestellungen bieten auch die Landes-, Kreis- bzw. die Stadtjugendringe. In erster Linie ist es jedoch wichtig, sich bei Ihrem Vorhaben nicht von Gesetzen und Vorschriften einschüchtern zu lassen. Durch den aktiven Umgang mit dem Thema «Kindeswohl» wird ein Chor der Verantwortung seiner ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen gerecht. Dies ist ein Qualitätsmerkmal für Ihren Chor und wird sich auch positiv bei den Eltern bemerkbar machen. Ehrenkodex erstellen Nachdem der Vorstand informiert ist, sollte dieser einen Rahmen schaffen, an den es sich zu halten gilt. Am geeignetsten ist dafür ein Ehren- oder Verhaltenskodex für den Verein. Ein Ehrenkodex ist eine Zusammenfassung selbstverfasster Verhaltensregeln, die für einen Verein oder eine Vereinigung gelten. Durch den von den Vertreter_inne_n aller Chorjugendverbände in Deutschland verabschiedeten Ehrenkodex der Deutschen Chorjugend gibt es diesbezüglich bereits eine Stellungnahme von der singenden Jugend im ganzen Land. Es geht eine klare und eindeutige Positionierung gegen Kindeswohlgefährdung sowie für einen angstfreien und guten Umgang miteinander in unseren Chören und Verbänden hervor. Jedem Chorvorstand sei daher angeraten, diesen bereits existierenden Ehrenkodex als Grundlage für den eigenen Chor zu übernehmen. Gerne können Ergänzungen hinzugefügt werden. Es sollte jedoch kein Punkt entfernt werden. Für die Öffentlichkeit sowie verbandsintern ist dies ein starkes Zeichen. Für einzelne Personen, die im Verein direkt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, entfaltet der Ehrenkodex eine größere Wirkung, wenn er von jedem persönlich unterzeichnet wird. Den Ehrenkodex der Deutschen Chorjugend finden Sie in der Anlage 1 Erstellen einer Liste mit den Personen, die den Ehrenkodex unterzeichnen sollen Gemeinsam wird im Vorstand eine Liste erstellt, mit Tätigkeiten (nicht Personen) im Verein, die im unmittelbaren Umgang mit Kindern und Jugendlichen erfolgen und ein Vertrauensverhältnis voraussetzen. Die Personen, die diese Tätigkeiten wahrnehmen, müssen den Ehrenkodex unterzeichnen. Dabei 22 Kinder Stärken ~ Das Präventionskonzept

23 sollte der Vorstand die Ehrenamtlichen sowie die Hauptberuflichen aufführen, die in der Kinderchorarbeit des Vereins aktiv sind. Satzungskonformer Beschluss und Zeitmanagement Ist der Ehrenkodex und die Liste erarbeitet, soll ein Beschluss des Vorstandes darüber gefasst werden, dass sich alle auf der erstellten Liste befindlichen Personen, diesem durch eine Unterschrift verpflichten. So ist auch über die Amtszeit des aktuellen Vorstandes das wichtige Thema Kindeswohl im Chor gesichert. Setzen Sie sich eine Frist, bis wann alle unterschrieben haben sollen. Den Verein darüber informieren Diejenigen, die den Ehrenkodex unterzeichnen sollen, müssen in Einzelgesprächen darüber informiert werden. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass es nicht um die Person selbst geht, sondern um die Tätigkeiten, die sie ausführt. Denn jede Person bundesweit, die in einem direkten Betreuungs- und Vertrauensverhältnis mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, ob ehrenamtlich oder hauptberuflich, wird per Gesetz dazu verpflichtet, die im Verein entwickelten Maßnahmen mitzutragen. Je nach Größe des Vereins können bei einer Informationsveranstaltung diejenigen informiert werden, die das Schriftstück unterzeichnen sollen. Auch die Eltern können dazu eingeladen werden. Geben Sie dort auch noch einmal den Termin bekannt, bis wann alle unterzeichnet haben sollen. Es zeigt die Konsequenz, die Sie bei dem Thema an den Tag legen. Ansonsten eignet sich auch die nächste Mitgliederversammlung, um die Erstinformation zu diesem Thema zu platzieren und um Einschätzungen der Mitglieder dazu zu bitten. Ehrenkodex unterzeichnen lassen Alle im Chorverein Tätigen unterzeichnen den Ehrenkodex. Ein Vorstandsmitglied, das sich vorher dazu bereit erklärt hat, arbeitet die Liste ab welche erstellt wurde. Vergessen Sie nicht auf der Liste abzuhaken, von wem Sie das unterzeichnete Schriftstück bereits erhalten haben. Legen Sie einen Ordner an, der ausschließlich diesem Thema dient. Regelmäßiges überprüfen Die erstellte Liste sollte immer aktuell gehalten werden. Dabei ist es sinnvoll, bei jedem Personalwechsel die Liste zu überarbeiten. Falls dieses im Vereinsbetrieb einmal untergeht, sollte wenigstens einmal im Jahr die Liste Thema einer Sitzung sein, bei der die Aktualität überprüft wird. Am besten etabliert sich die Überarbeitung der Liste als ein fester Punkt, beispielsweise in einer Jahreshauptversammlung oder der ersten Vorstandssitzung im Jahr. Der Vorteil davon ist, dass das Thema immer wieder aktuell behandelt wird. Dieser erste und wichtige Schritt ist in jedem Verband und jedem einzelnen Chor zu leisten. Die Deutsche Chorjugend spricht sich dafür aus, dass jede Person, die mit singenden Kindern arbeitet, den von der Chorjugend entwickelten Ehrenkodex kennen muss und danach handeln soll. Durch eine Unterschrift dieses Vertrages soll eine Selbstverpflichtung der Personen einerseits und eine gemeinsame bundesweite Positionierung in der Deutschen Chorjugend andererseits stattfinden. Die wichtigste Prävention ist eine deutliche und sichtbare Positionierung des Vereins und die entsprechende Haltung zum Thema «Kindeswohl im Chor». Eine erste Anlaufstelle einrichten Nachdem sich alle im Verein Tätigen zu einem Präventionskonzept entschlossen haben und durch die Unterzeichnung des Ehrenkodexes der erste Schritt getan wurde, sollte nun eine vertrauensvolle Person als Ansprechpartner_in gefunden werden, die oder der sich mit dem Thema weiter auseinandersetzt und immer wieder darüber informiert. Ohne eine vertrauensvolle Anlaufstelle ist auch die Präventionsarbeit für betroffene Kinder nicht zielführend. Diese Person ist jedoch nicht nur Ansprechpartner_in für betroffene Kinder, sondern auch für die im Verein Tätigen, die bei Verdachtsfällen Hilfe oder Rat benötigen. Es gilt daher eine Situation zu schaffen, in der Kinder und im Verein Tätige genau wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie Fragen haben oder in Nöten sind. Die Benennung einer solchen Vertrauensperson hat jedoch auch weitere positive Konsequenzen. Es zeigt noch einmal die offene und starke Haltung des Vereins im Umgang mit diesem oft noch totgeschwiegenen Thema und es schreckt potenzielle Täter oder Täterinnen ab. Wer wird Anlaufstelle? Was sollte diese Person mitbringen? Der Vorstand sollte im Verein oder Verband offen ansprechen, dass eine Person als Anlaufstelle gesucht wird. Jede_r, der sich im Bereich des Kinderschutzes engagieren möchte, ist willkommen. Zusätzlich sollte der Vorstand die Person dafür für geeignet halten. Diskretion, Verschwiegenheit, Einfühlungsvermögen und die Gabe, ruhig und überlegt an Problemsituationen heranzugehen, sollten diese Person auszeichnen. Die Person sollte, wenn möglich, nicht dem Vorstand angehören. Distanz zu den Hauptverantwortlichen im Chor fördert im Ernstfall eine unabhängigere Meinungsbildung und erleichtert es möglichen Betroffenen sich Rat zu suchen. Das Präventionskonzept ~ Kinder Stärken 23

24 Ist eine Person gefunden, was muss der Vorstand tun? Der Vorstand muss die Kontaktdaten der Person veröffentlichen und im Verein bekannt machen. Teil der Veröffentlichung kann sein, dass die genauen Aufgaben der Person erläutert werden. In der Kommunikation über diese Ansprechperson muss immer betont werden, dass Personen, die sich dort melden, volle Anonymität zugesichert und jeder Fall mit absoluter Diskretion behandelt wird. Offen an das Thema heranzutreten vermittelt Vertrauen und gibt Sicherheit. Ist eine Anlaufstelle gefunden, was muss sie tun? Die Aufgabe der Anlaufstelle ist die Umsetzung der Präventionsarbeit. Ein Teil sollte beispielsweise die Aktualisierung der Liste mit den Unterschriften zum Ehrenkodex sein. Außerdem sollte sie daran erinnern, dass Personen, die neu im Verein tätig werden, ebenfalls den Ehrenkodex unterschreiben müssen. Die Anlaufstelle kann und darf nicht auf eigene Faust Ermittlungen führen. Wenn es zu möglicher Kindeswohlgefährdung kommt, dann ist das Sache von Jugendämtern. Die Anlaufstelle fungiert als Kontaktperson bei Fragen oder Hilfegesuchen. Sie soll Beschwerden, Ängste und Sorgen aufnehmen und an die richtige Stelle weiterleiten, aber niemals über die eigenen Grenzen und Kompetenzen hinweg handeln. Um sich tatsächlich richtig zu verhalten, sollte sich diese Person qualifizieren. Dies kann durch Angebote bei den Landesjugendringen, zum Beispiel durch den Erwerb der Jugendleiter/In-Card, geschehen. Außerdem sollte diese Person durch ihre Qualifizierung auf dem Stand der Dinge gehalten werden, um mögliche Informationen in den Verein tragen zu können und weitere Personen zu informieren und zu qualifizieren. Sich mit anderen Personen zu vernetzen, die auch für das Kindeswohl einstehen, stärkt die Verantwortlichen. Gleichgesinnte lernt man ebenfalls in den entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen kennen. An wen richtet sich die Anlaufstelle? Die Anlaufstelle ist zuständig für alle, die im Bereich der Kindeswohlgefährdung Fragen haben, Beobachtungen gemacht haben, selbst Hilfestellung benötigen oder sich informieren wollen. Wie kann der Vorstand die Anlaufstelle unterstützen? Der Vorstand sollte diese Person darin unterstützen, in seiner Arbeit ein offenes Ohr für Anregungen zu haben, die von dieser Person bezüglich Präventionsarbeit ausgehen. Eventuell könnte eine Übernahme anfallender Kosten, die der Privatperson durch Schulungen oder Qualifizierungsmaßnahmen entstehen, vom Chorvorstand über den Verein genehmigt werden. Was tun, wenn sich keine Ansprechpartner_in findet? Findet sich in Ihrem Verein keine Person, die diese Verantwortung übernehmen kann oder möchte, wäre eine Zusammenarbeit mit anderen Vereinen oder dem Kreis denkbar. Wenn beispielsweise der Kreischorverband die Verantwortung übernimmt und sich eine Person zu den Schulungen bereiterklärt, kann sie dieses Wissen in die Mitgliedschöre des gesamten Kreises weitertragen. Dies ist dann ein Teil eines Präventionskonzeptes des Kreis chorverbandes, von dem nicht nur der Kreis selbst, sondern auch seine Mitgliedschöre profitieren können. Die Person sollte dann die Umsetzung der Präventionskonzepte in den Vereinen begleiten und betreuen. Jedem im Chor Aktiven solltedie Information über eine mögliche Anlaufstelle zugänglich gemachtwerden. Es gibt Fälle, in denen es den Beteiligten leichter fällt, sich bei Fragen und Bedenken anonym und unerkannt an eine unbekannte Person zu wenden. Dafür haben sich zwei Personen in der Deutschen Chorjugend qualifiziert und stehen bundesweit für Fragen zur Verfügung: 1) Johannes Pfeffer, Vorstandsmitglied DCJ, Vorsitzender Chorjugend im Schwäbischen Chorverband, deutsche-chorjugend.de 2) Werner Schupp, Rechnungsprüfer DCJ, Schatzmeister Hessische Chorjugend, Zusätzlich wurde von der Bundesregierung (beim Unabhängigen Beauftragen für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs) das «Hilfetelefon Sexueller Missbrauch» eingerichtet. Das Hilfetelefon ist die bundesweite, kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt, für Angehörige sowie Personen aus dem sozialen Umfeld von Kindern, für Fachkräfte und für alle Interessierten und ist unter zu erreichen. Diese Kontaktdaten sollte der Vorstand zusätzlich zu den Kontaktdaten der Ansprechperson im Verein allen Mitgliedern zugänglich machen. 24 Kinder Stärken ~ Das Präventionskonzept

25 Das erweiterte Führungszeugnis einführen Führungszeugnisse dienen dazu, einschlägig vorbestrafte Personen von einer Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit schon im Voraus auszuschließen. Es gibt eine festgeschriebene Liste mit Straftaten die es zu überprüfen gilt. Nur diese, also ausschließlich Straftaten aus dem Bereich der Sexualstraftaten, führen dazu, dass eine Person nicht mit Kindern arbeiten darf. Die Zielsetzung des Gesetzgebers, diese auch von allen ehrenamtlichen Aktiven zu verlangen, ist zwar einerseits nachvollziehbar, in der Praxis jedoch nicht so leicht umzusetzen und mit einigem Aufwand verbunden. Während Schritt 1 und 2 in unmittelbarer Verantwortung des Vereins liegen und auch sicher umsetzbar sind, kann zur Anforderung der Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses die schriftliche Aufforderung der zuständigen Behörde, meistens Jugendamt, abgewartet werden. Diese Aufforderungen können in der Praxis unterschiedlich ausfallen: Entweder lädt die Behörde zu einem Gespräch ein, in dem eine gemeinsame Lösung gesucht wird oder sie fordert, dass sich der Verein ab jetzt grundsätzlich von allen Aktiven die Führungszeugnisse vorlegen lässt. Möglich ist auch, dass sie dem Verein eine bereits ausgehandelte Vereinbarung zuschickt, mit der Aufforderung, diese zu unterzeichnen. Unter Umständen kann es seitens der Behörde zu der Androhung kommen, finanzielle Förderung zu unterbrechen, wenn keine Führungszeugnisse vorgelegt werden. Um den Verein auf rechtlich sicheren Boden zu stellen, haben der Deutsche Bundesjugendring und Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge Vorgehensweisen zur Umsetzung dieser anspruchsvollen Aufgabe erarbeitet. Liste erstellen Der Vorstand erstellt zusammen mit der Person, die als Anlaufstelle für den Verein gewählt wurde, eine Liste, in der Ämter und Tätigkeiten notiert werden, die im direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stattfinden. Als Orientierungshilfe kann dazu die Liste genommen werden, die für den Ehrenkodex erstellt wurde. Wichtig ist dabei, nicht die Personen als Persönlichkeiten im Blick zu haben, sondern ausschließlich ihre Tätigkeiten. Tätigkeit auswerten Anschließend werden diese Tätigkeiten anhand der unten stehenden Checkliste ausgewertet. Die einzelnen Fragestellungen sind mit ja oder nein zu beantworten. Je mehr eindeutige JA-Antworten es gibt, desto höher ist das Gefährdungspotential einer Tätigkeit. Und desto eher sollte auch ein Führungszeugnis nachgewiesen werden können. Der Verein kann selbst eine Bewertung vornehmen und sich ein Urteil zum Gefährdungspotential einzelner Tätigkeiten bilden. Eine Checkliste finden Sie in der Anlage 2 Finden die Proben ausschließlich mit mehreren Kindern gleichzeitig statt, so dass keine intime Atmosphäre zwischen einem Chorleiter oder einer Chorleiterin und einem Kind entstehen kann, ist von einem sehr geringen Gefährdungspotential der Tätigkeit auszugehen. Ist eine individuelle Betreuungssituation im Rahmen einer Chorfreizeit mit Übernachtungen gegeben, wird von einem hohen Gefährdungspotential der Tätigkeit ausgegangen. Der Verein oder der Kreisverband übernimmt die Verantwortung, die Menschen mit entsprechenden Vorbestrafungen von diesen Tätigkeiten auszuschließen. Die Personen, die diese Tätigkeiten übernehmen, müssen also gebeten werden, ein erweitertes polizeiliches Zeugnis vorzulegen. Gebührenregelung Die Ehrenamtlichen, die eine Tätigkeit mit einem hohen Gefährdungspotential im Verein ausführen, müssen ein erweitertes Führungszeugnis beantragen. Sie können allerdings von der Gebühr für die Erteilung eines Führungszeugnisses befreit werden. Die Voraussetzung dafür ist ein Antrag auf Gebührenbefreiung, der bei der Meldebehörde eingereicht wird. Der Chorverein oder der Kreisverband bestätigt dafür, dass die Tätigkeit ehrenamtlich wahrgenommen wird. Eine Bestätigung des Vereins zur Vorlage beim Amt finden Sie in der Anlage 3 Einsicht in das Führungszeugnis Bei der Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis von Personen ist vom Verein einiges zu beachten. Um den Datenschutzrichtlinien bei der Speicherung der Daten gerecht zu werden und die Menschen nicht unnötig zu diskreditieren, wird folgende Vorgehensweise empfohlen: Eine bis zwei Personen sind für die Thematik zuständig. Nur sie nehmen die Einsicht vor. Die folgenden Daten werden so gespeichert, dass ausschließlich diese Personen Zugang dazu haben. Das Führungszeugnis selbst wird in keiner Form abgelegt oder weitergegeben. Geprüft wird, ob ein Eintrag über eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat nach den 171, 174 bis 174 c, 176 bis 181a, 182 bis 184e oder 225 des Strafgesetzbuchs (StG) vorhanden ist. Auch wenn ein Tätigkeitsausschluss aufgrund des Führungszeugnisses erfolgt, dürfen keine Daten über die Person gespeichert / niedergeschrieben werden. Das Präventionskonzept ~ Kinder Stärken 25

26 Dokumentation Name, Vorname, Adresse Datum der Einsicht Datum der Erstellung des Führungszeugnisses Textpassage «Es ist kein Eintrag über eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat nach den 171, 174 bis 174 c, 176 bis 181a, 182 bis 184e oder 225 vorhanden.» Textpassage zur Einverständniserklärung des ehrenamtlich Tätigen, dass die in a.-d. angeführten Daten gespeichert werden. Textpassage «Gemäß der datenschutzrechtlichen Bestimmungen des 72a (5) SGB VIII ist eine Weitergabe der Daten nicht gestattet. Textpassage: Die Daten sind spätestens drei Monate nach Beendigung der Tätigkeit für den freien Träger der Jugendhilfe zu löschen. Ort, Datum, Unterschrift Vereinsvertreter/in, Unterschrift Ehrenamtliche/r Ein Beispiel für die Dokumetation finden Sie in der Anlage 4 Aktualisieren Der Vorstand des Vereins übernimmt die Kontrolle der Zeitabläufe. 3 Monate nach der Beendigung der Tätigkeit für den Verein sind die Daten grundsätzlich zu löschen. Bei langjährigen Engagements werden die erweiterten Führungszeugnisse in regelmäßigen Abständen überprüft. Was tun, wenn das ein Verein nicht leisten kann? Es stellt sich überhaupt die Frage, ob eine sinnvolle ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit in den Chören noch möglich ist, ohne im Verwaltungsaufwand für die Umsetzung dieses Gesetzes unterzugehen. In die Verhandlungen mit Behörden einzugehen und alle beschriebenen Schritte sorgfältig zu unternehmen, kann zu erheblichen Einschränkungen des Ehrenamtes führen, schon allein, weil die Kapazitäten in die Verwaltung statt in die dringend notwendige alltägliche Chorarbeit investiert werden müssen. Die bekannten Beispiele für die Gesetzesumsetzung in unserem Verband zeigen, dass die Verantwortung im Idealfall auf Kreisebene übernommen wird. Auf Landesebene kann eine solche Vereinbarung zur Umsetzung des Bundesgesetzes häufig nicht getroffen werden, weil die meisten Landeschorverbände die Chorpraxis vor Ort in all ihrer Vielfalt und Heterogenität nicht steuern können. So sollte sich jeder Vorstand eines Kreischorverbandes bzw. Singkreises die Frage stellen, ob dieser seine Chöre hier entlasten kann. In diesem Fall würde eine bestimmte Person sich dem Thema widmen und für die Umsetzung des Gesetzes im gesamten Kreischorverband stark machen. Die Voraussetzung dafür ist die Einigung mit dem zuständigen Jugendamt. Da unsere Strukturen autark arbeiten und die Kreis-Chorebene deshalb keine Weisungsbefugnis den Chören gegenüber hat, muss die Bündelung der Aufgabe der Einzelvereine auf Kreischorverbandsebene gegenüber dem Jugendamt gut argumentiert werden. Manche Jugendämter sind daran interessiert, möglichst viele Träger effizient an die Vereinbarungen zu binden und kommen dem Vorschlag gern entgegen. Der Vorstand jedes Vereins sollte mit dieser Forderung nach Unterstützung ganz gezielt an den Kreischorverband herantreten. Stellt ein einzelner Verein fest, dass sich der eigene Kreischorverband nicht zu dem Thema positioniert, kann er sich vor Ort mit anderen ehrenamtlich getragenen freien Trägern zusammentun und z.b. im Jugendhilfeausschuss inhaltlich mitarbeiten bzw. an den Ergebnissen partizipieren. Wie sich die Prozesse jeweils vor Ort gestalten, kann von der Bundesebene aus nicht beurteilt werden. Vor Ort fungieren meistens die Kreis- oder Stadtjugendringe als zuverlässige Ansprechpartner. Einigen Landesjugendringen ist es gelungen, eine bundeslandweite Lösung für alle Träger der freien Jugendhilfe mit dem zuständigen Jugendamt zu finden, von der auch die Chorvereine profitieren können. Besonders vielversprechend ist diese Vorgehensweise in den Stadt-Staaten. Es lohnt sich jedenfalls beim Landesjugendring nachzufragen, bevor man allein als Verein oder Kreischorverband tätig wird. Gibt es jedoch ehrenamtliche Personen, die eine Leidenschaft für das Thema hegen, sollte der Vereinsvorstand dafür sorgen, dass diese, entsprechend geschult, ihre Kenntnisse umsetzen können. Das Jugendamt muss seinerseits dafür sorgen, dass solche Schulungen stattfinden und kann Auskunft darüber geben. Was hat der Kreis zu tun? Gespräche mit Behörden muss der Kreischorverband nicht immer selbst führen. Inzwischen existieren verschiedene Beispiele und häufig werden den Vereinen und Verbänden bereits verhandelte Vereinbarungen zugeschickt. Hier gilt es darauf zu achten, dass diese zwischen den öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (Jugendamt) und den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (z.b. Landesjugendring, 26 Kinder Stärken ~ Das Präventionskonzept

27 das Paritätische Jugendwerk etc.) bereits verhandelt worden ist. Wenn beide Seiten vertreten waren, kann davon ausgegangen werden, dass die Bedürfnisse der ehrenamtlichen Strukturen, und damit auch die Interessen der vereinsorganisierten Chöre, berücksichtigt worden sind. Der Verhaltenskodex des Verbandes zum Kindeswohl sollte als Anlage vorhanden sein. Eine konkrete Ansprechperson des Jugendamtes für Fragen in dieser Vereinbarung sollte aufgeführt sein. Die Vereinbarung sollte die folgenden Aspekte berücksichtigen: Grundlagen für die Vereinbarung sind das Bundeskinderschutzgesetz und der Beschluss des Jugendhilfeausschusses. Die Verpflichtung des Trägers, ein Gesamtkonzept zum Thema «Prävention und Schutz» zu verfolgen. Ein Teil dessen soll der Ausschluss von einschlägig vorbestraften Personen von Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen sein. Der Straftatenkatalog sollte als Anlage vorhanden sein. Auf die Sensibilisierung und Qualifikation der Beteiligten in der Jugendhilfe sollte eingegangen werden. Sie sind wichtige Instrumente und beinhalten Rechte und Pflichten beider Seiten in diesem Bereich. In der Vereinbarung direkt werden nicht die Tätigkeiten aufgeführt, sondern die Verpflichtung des Chorvereines oder des Chorverbandes, die Tätigkeiten entsprechend zu bewerten. Beispiele oder eindeutige Tätigkeitsmerkmale wie Leitungs- und Betreuungstätigkeiten im Rahmen von Ferien- und Wochenendfreizeiten mit Übernachtung (mit besonderem Vertrauensverhältnis zu Kindern und Jugendlichen) können darin festgehalten werden. In der Anlage sollte das Checkliste als Vorlage zur Tätigkeitenbewertung vorhanden sein, sowie Empfehlungen zur Einordnung der Tätigkeiten an konkreten Beispielen aus der Vereinspraxis. Eine Regelung für Sonderfälle sollte getroffen werden. Die Verabredung, dass diese Vereinbarung regelmäßig (z.b. jährlich) in einem gemeinsamen Gespräch nachgefasst wird. Konkrete Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen, die als «insoweit erfahrene Kräfte» gelten, und Schulungen zu dem Thema durchführen dürfen. Das Jugendamt ist dazu verpflichtet, diese auszubilden und zur Verfügung zu stellen. Formalien: Ort, Datum, Unterschriften beider Vertragspartner In der Anlage 5 finden Sie ein Beispiel für eine Vereinbarung samt Unterlagen, die das Jugendamt einem Kreischorverband zugeschickt hat. Diese wurde zwischen dem Jugendamt und Vertreter_innen der freien Träger ausgehandelt. Bei der Verhandlung selbst war der Chorverband nicht dabei, kann aber von den Ergebnissen profitieren, weil die Interessen von ehrenamtlich geführten Organisationen darin eindeutig berücksichtigt sind. Anderweitige Aussagen des Jugendamtes, die uns bekannt sind, z.b. dass die Auszahlung der Fördergelder an die Umsetzung dieses Gesetztes geknüpft sei o.ä. sind nicht rechtskräftig. Eine Formular-Vorlage für die Bestätigung des Vereins oder des Verbandes für die ehrenamtlich tätige Person, dass ihr Engagement ehrenamtlich ist. Diese wird dann notwendig, um im Falle der Einholung des erweiterten Führungszeugnisses die Gebührenbefreiung zu beantragen. Das Merkblatt zur Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis gemäß 12 JVKostO vom Bundesministerium für Justiz (Achtung! Ggf. Aktualisierungen beachten). Hinweise zum Datenschutz bei der Speicherung, Vorlage zur Dokumentation der Einsichtnahmen in erweiterte Führungszeugnisse. Das Präventionskonzept ~ Kinder Stärken 27

28 Kinder stärken Ein Präventionskonzept im Chor Weiterführende Informationen und Quellen Anlagenverzeichnis Anlage 1 : Ehrencodex Anlage 2: Checkliste Anlage 3: Bestätigung Verein Anlage 4: Dokumentations Beispiel Anlage 5: Beispiel für Vereinbarungen mit dem Jugenamt Ausgangspunkt zu weiteren Recherchen und Informationen: /bundeskinderschutzgesetz.html (zuletzt eingesehen am ) did html (zuletzt eingesehen am ) _28_12_2011.pdf (zuletzt eingesehen am ) (zuletzt eingesehen am ) Handreichungen zum Thema Kinderschutz Deutscher Bundesjugendring: Führungszeugnisse bei Ehrenamtlichen nach dem BKiSchG, Arbeitshilfe, 2012 Bayerischer Jugendring: Das Bundeskinderschutzgesetz Regelungen zum Kinderschutz, Umsetzung und Auswirkungen in der Jugendarbeit, 2012 Hessischer Jugendring: Kindesschutz in der Jugendverbandsarbeit, Landesjugendring Rheinland-Pfalz: Sexualisierte Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit Eine Orientierungshilfe für pädagogisch Tätige, 2012 Landesjugendring Berlin: Kinder- und Jugendschutz in Berlin, 2014 Hessische Chorjugend: Sicherung einer gewaltfreien Kinder- und Jugendarbeit in der Chorjugend, 2013 BDKJ Rottenburg-Stuttgart: Was tun...?... bei (Verdacht auf) Kindesmisshandlung, Sexueller Gewalt oder Vernachlässigung?, 2009 BDKJ und BJA Mainz: Kinder schützen Eine Information für ehren- und hauptamtliche Gruppenleiter/innen und Mitarbeiter/innen in der katholischen Kinder- und Jugend(verbands)arbeit, 2011 EJW in Württemberg: Menschenskinder, ihr seid stark! Prävention vor sexueller Gewalt in der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit, 2012 Deutsche Bläserjugend: Verantwortungsvoll für starke Persönlichkeiten Das Praxishandbuch, 2014 Deutscher Fußball-Bund: Kinderschutz im Verein, Erscheinungsjahr unbekannt Ansprechpartner vor Ort sind auch - Landes-, Kreisjugendringe - Beratungsstellen bei sexuellem Missbrauch - Jugendämter - Kinderschutzbund Chorjugend-Verbände, die sich mit dem Thema auseinander gesetzt haben: DCJ Vorstand, Chorjugend im Schwäbischen Chorverband e.v. Ansprechpartner: Johannes Pfeffer Hessische Chorjugend e.v. Ansprechpartner: Werner Schupp 28 Kinder Stärken ~ Kinder stärken

29 Anlagenverzeichnis Ehrencodex Checkliste Bestätigung Verein Dokumentations Beispiel Beispiel für Vereinbarungen mit dem Jugenamt

30 Ehrenkodex für ehrenamtliche, hauptberufliche und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Chöre und Chorverbände fåçéêgìöéåç~êäéáíáå`ü êéåìåç`üçêîéêä åçéåωäéêåéüãéåéüêéå~ãíäáåüéìåçü~ìéíäéj êìñäáåüéjáí~êäéáíéêáååéåìåçjáí~êäéáíéêáåîáéäñ~åüéêtéáëéséê~åíïçêíìåöñωêç~ëtçüäçéê háåçéêìåçgìöéåçäáåüéåkaáé`üçêàìöéåç~êäéáíãìëëç~üéêãáíäéëçåçéêéêpçêöñ~äíéê îéåíáî ~ääéåcçêãéåçéêaáëâêáãáåáéêìåöëçïáéçéê^ìëωäìåöîçåâ êééêäáåüéêiëééäáëåüéêìåçëéñìéääéê déï~äíéåíöéöéåïáêâéåk mê îéåíáçåüéá íîçê~ääéãç~ëbáååéüãéåéáåéêâä~êéåe~äíìåöiç~üéêîéêéñäáåüíéáåüãáåüçáé ÑçäÖÉåÇÉåmìåâíÉòìÄÉ~ÅÜíÉåìåÇÉáåòìÜ~äíÉåW fåü ~ÅÜíÉ ìåç Ñ êçéêé ÇáÉ méêë åäáåüâéáí ìåç ÇáÉéÉêë åäáåüéå wáéäé ÇÉêháåÇÉê ìåç gìj ÖÉåÇäáÅÜÉåK fåüëéíòíéãáåüñωêéáåöäéáåüäéêéåüíáöíéëìåçëçäáç~êáëåüéëjáíéáå~åçéêéáåk fåüåéüãéçáémêçääéãéitωåëåüéìåçsçêëíéääìåöéåçéêháåçéêìåçgìöéåçäáåüéåéêåëí ìåçäéü~åçéäéëáéöäéáåüäéêéåüíáöík fåü ÖÉÜÉ îéê~åíïçêíìåöëäéïìëëí ãáí k ÜÉ ìåç aáëí~åò ìã ìåç ~ÅÜíÉ áåçáîáçìéääé dêéåòéåk fåü Ñ êçéêééáåéå çññéåéå ìåç íçäéê~åíéå rãö~åö ãáí ÇÉå háåçéêå ìåç gìöéåçäáåüéå ~ìåüãáímêçääéãéåçéêéëóåüáëåüéåiéüóëáëåüéåìåçëéñìéääéådéï~äík fåüïéêçéç~ëoéåüíçéêãáê~åîéêíê~ìíéåháåçéêìåçgìöéåçäáåüéå~ìñâ êééêäáåüéìåç ëééäáëåüé råîéêëéüêíüéáí ~ÅÜíÉå ìåç âéáåé éüóëáëåüéi éëóåüáëåüé ççéê ëéñìéääé déï~äí ~ìëωäéåk aáéäéëçåçéêéséêíê~ìéåëëíéääìåöiçáéáåü~äëháåçéêjìåçgìöéåçäéáíéêáåäòïkgìöéåçäéáj íéêöéåáé ÉIåìíòÉáÅÜáåâÉáåÉêtÉáëÉÄ ëïáääáö~ìëk fåü ëåüωíòé ÇáÉ ãáê~åîéêíê~ìíéå háåçéê ìåç gìöéåçäáåüéå îçê â êééêäáåüéã ìåç ëééäáj ëåüéãpåü~çéåiîçêëéñìéääéãjáëëäê~ìåüidéï~äíìåçaáëâêáãáåáéêìåöëéáíéåëaêáííéêk aéìíëåüé`üçêàìöéåçékskö^äíég~âçäëíêknqvönmvsv_éêäáå péáíénîçåo qéäkempmfuqtnmuvjrmöc~ñempmfuqtnmuvjrv áãlâíçäéêomnp ïïïkçéìíëåüéjåüçêàìöéåçkçéöáåñç]çéìíëåüéjåüçêàìöéåçkçé

31 péñáëíáëåüéëiçáëâêáãáåáéêéåçéëìåçöéï~äíí íáöéëséêü~äíéåçéêháåçéêìåçgìöéåçäáåüéåi ~ÄÉê~ìÅÜÇÉê_ÉíêÉìÉêáååÉåìåÇ_ÉíêÉìÉê~âòÉéíáÉêÉáÅÜåáÅÜíIëçåÇÉêåëÅÜêÉáíÉ~âíáîÉáå ìåçáåñçêãáéêéãéáåéå^åëéêéåüé~êíåéêk séêç~åüíëãçãéåíéåöéüéáåüëéåëáäéäìåçìåîçêéáåöéåçããéåå~åüìåç~åüíéç~ê~ìñ ~ìëçáéëéãséêç~åüíëãçãéåíéåíëíéüéåçé^ìëöêéåòìåö ìåçséêç ÅÜíáÖìåÖÉåòì îéêj ãéáçéåk ^åëéêéåüé~êíåéêåáååéêü~ääçéêlêö~åáë~íáçåáåhçåñäáâíñ ääéåëáåçãáêäéâ~ååíiáåüïéá Ç~ëë áåü ÉáåÉå ^ääéáåö~åö îéêãéáçéå ìåç å íáöéåñ~ääë ~ìåü éêçñéëëáçåéääé eáäñé áå ^åj ëéêìåüåéüãéåãìëëk fåüâçããéãéáåéå_éíêéììåöëjìåç^ìñëáåüíëéñäáåüíéåå~åüäéëíéãtáëëéåìåçdéïáëj ëéåå~åüìåçüçäéãáêäéácê~öéåìåçmêçääéãéåçéåo~íãéáåéêhçääéöáååéåìåçhçäj äéöéåk fåü Äáå ÄÉëíêÉÄí ãéáåé héååíåáëëéi òk_k ÇìêÅÜ ÇÉå _ÉëìÅÜ ÉåíëéêÉÅÜÉåÇÉê nì~äáñáòáéj êìåöëã~ å~üãéåòìêpéåëáäáäáëáéêìåöáãrãö~åöãáíháåçéêåìåçgìöéåçäáåüéåiëíéíáö òìîéêäéëëéêåìåç~ìëòìïéáíéåk lêíia~íìã råíéêëåüêáñí aéìíëåüé`üçêàìöéåçékskö^äíég~âçäëíê~ ÉNQVöNMNNR_Éêäáå péáíéoîçåo qéäkempmfuqtnmuvjrmöc~ñempmfuqtnmuvjrv áãlâíçäéêomnp ïïïkçéìíëåüéjåüçêàìöéåçkçéöáåñç]çéìíëåüéjåüçêàìöéåçkçé

32 aéìíëåüé`üçêàìöéåçékskö^äíég~âçäëíêknqvönmvsv_éêäáå péáíénîçån qéäkempmfuqtnmuvjrmöc~ñempmfuqtnmuvjrv áãlâíçäéêomnp ïïïkçéìíëåüéjåüçêàìöéåçkçéöáåñç]çéìíëåüéjåüçêàìöéåçkçé fåñçêã~íáçåëèìéääéåháåçéêëåüìíò e~åçêéáåüìåöéåòìãqüéã~háåçéêëåüìíò _~óéêáëåüéêgìöéåçêáåöwa~ë_ìåçéëâáåçéêëåüìíòöéëéíòóoéöéäìåöéåòìãháåçéêëåüìíòi rãëéíòìåöìåç^ìëïáêâìåöéåáåçéêgìöéåç~êäéáí _ahgoçííéåäìêöjpíìííö~êíwt~ëíìåkkk\kkkäéáeséêç~åüí~ìñfháåçéëãáëëü~åçäìåöi péñìéääéêdéï~äíççéêséêå~åüä ëëáöìåö\ aéìíëåüéê_ìåçéëàìöéåçêáåöwcωüêìåöëòéìöåáëëéäéábüêéå~ãíäáåüéåå~åüçéã _âápåüdi^êäéáíëüáäñé aéìíëåüé_ä ëéêàìöéåçwséê~åíïçêíìåöëîçääñωêëí~êâéméêë åäáåüâéáíéåóa~ë mê~ñáëü~åçäìåü eéëëáëåüé`üçêàìöéåçwpáåüéêìåöéáåéêöéï~äíñêéáéåháåçéêjìåçgìöéåç~äêáéíáåçéê`gk eéëëáëåüéêgìöéåçêáåöwháåçéëëåüìíòáåçéêgìöéåçîéêä~åçë~êäéáí i~åçéëàìöéåçêáåö_éêäáåwháåçéêjìåçgìöéåçëåüìíòáå_éêäáå ^åëéêéåüé~êíåéêîçêlêíëáåç~ìåü i~åçéëjihêéáëàìöéåçêáåöé áåëçïéáíéêñ~üêéåçéc~åüâê ÑíÉEhçåí~âíΩÄÉêgìÖÉåÇ~ãíF _Éê~íìåÖëëíÉääÉåÄÉáëÉñìÉääÉãjáëëÄê~ìÅÜ gìöéåç ãíéê háåçéêëåüìíòäìåç ^ìëö~åöëéìåâíòìïéáíéêéåoéåüéêåüéåìåçfåñçêã~íáçåéåw ÜííéWLLïïïKÇÄàêKÇÉLå~íáçå~äÉJàìÖÉåÇéçäáíáâLÄìåÇÉëâáåÇÉêëÅÜìíòÖÉëÉíòKÜíãä `ÜçêàìÖÉåÇJsÉêÄ åçéiçáéëáåüãáíçéãqüéã~~ìëéáå~åçéêöéëéíòíü~äéåw eéëëáëåüé`üçêàìöéåçéksk ^åëéêéåüé~êíåéêwtéêåéêpåüìéé `ÜçêàìÖÉåÇáãpÅÜï ÄáëÅÜÉå`ÜçêîÉêÄ~åÇÉKsK ^åëéêéåüé~êíåéêwgçü~ååéëmñéññéê

33 Checkliste Ja Nein Ja Nein Wird die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeführt? Werden die Tätigkeiten nebenamtlich ausgeübt? Hat die Tätigkeit betreuenden oder pädagogischen Charakter? Beinhaltet die Art der Tätigkeit ein Gefährdungspotential für Kinder und Jugendliche? Ist ein Machtverhältnis zwischen der/dem Ehrenamtlichen und den Teilnehmer/innen gegeben? Ist der Altersunterschied zwischen den Teilnehmer/innen groß? Sind die Teilnehmer/innen in einer Weise behindert, die sie einschränkt, eigene Bedürfnisse und Grenzen wahrzunehmen oder sie zu artikulieren? Beinhaltet die Intensität der Tätigkeit ein Gefährdungspotential für Kinder und Jugendliche? Wird die Tätigkeit von einer einzelnen erwachsenen Person ausgeführt? Wird die Tätigkeit mit einem einzelnen Kind oder Jugendlichen ausgeführt? Findet die Tätigkeit in einem abgeschlossenen, nicht einsehbaren Raum statt? Hat die Tätigkeit einen hohen Grad an Intimität, z.b Aufsicht beim Duschen? Wirkt die Tätigkeit in die Privatsphäre der Kinder hinein, z.b. Persönliche Verhältnisse beraten? Dauert die Tätigkeit länger (wie z.b. im Ferienlager), über einen längeren Zeitraum regelmäßig (z.b. als Übungsleiter/in) oder innerhalb einer gewissen Zeit häufig? Findet sie also nicht nur einmalig, punktuell oder gelegentlich statt? Beinhaltet die Dauer der Tätigkeit ein Gefährdungspotential für Kinder und Jugendliche? Führt die Tätigkeit immer wieder zum Kontakt mit denselben Kindern und Jugendlichen (z.b. als Betreuer/in bei einer Chorfreizeit)? Kurze Erläuterungen: Hauptberuflich Beschäftigte in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen müssen ein Führungszeugnis vorweisen. Bei Zusammenkünften von Gleichaltrigen ist manchmal ehrenamtliches Engagement kaum von der Teilnahme zu unterscheiden. Bei einer Teilnahme ist die Vorlage des Führungszeugnisses nicht nötig. Hat eine Tätigkeit keinen pädagogischen Charakter muss kein ehrenamtlich oder nebenberuflich Aktiver ein Führungszeugnis vorlegen.

34 _Éëí íáöìåöçéëséêéáåë òìêsçêä~öéäéáã^åíê~ö~ìñdéäωüêéåäéñêéáìåö ^åä~öéfsòìłháåçéëïçüäáã`üçê k~ãéw ÖÉÄçêÉå~ã ïçüåü~ñíáå áëíñωêçéåñçäöéåçéåséêéáålséêä~åçlqê ÖÉêí íáöw séêéáåëäòïkséêä~åçëå~ãé ^åëåüêáñí séêéáåëêéöáëíéêjkêk ççéêwïáêç~äçéã ÉáåÉq íáöâéáí~ìñåéüãéå bê páéäéå íáöíñωêçáéëéq íáöâéáíöéã ÇÉåsçêÖ~ÄÉåÇÉë_ìåÇÉëâáåÇÉêëÅÜìíòÖÉëÉíJ òéëe_hápåüdféáåéêïéáíéêíéëcωüêìåöëòéìöåáëöéã PM~^ÄëKOÄ_ìåÇÉëòÉåíê~äêÉÖáëJ íéêöéëéíòe_wodfk aáéq íáöâéáíéêñçäöíéüêéå~ãíäáåüìåçïáêäé~åíê~öéåéáåédéäωüêéåäéñêéáìåöi ëçñéêåéáå^åíê~öå íáöáëík aáéq íáöâéáíéêñçäöíöéöéåéáåé^ìñï~åçëéåíëåü ÇáÖìåÖáão~ÜãÉåÇÉëëíÉìÉêJ äáåüéåcêéáäéíê~öëìåçïáêäé~åíê~öéåéáåédéäωüêéåäéñêéáìåöiëçñéêåéáå^åj íê~öå íáöáëík bëäéëíéüíéáåñéëíéë^êäéáíëîéêü äíåáëk lêíia~íìã píéãééäìåçråíéêëåüêáñíîçåòïéáséêíêéíéê áååéåçéësçêëí~åçéë EÇ~îçåãáåÇÉëíÉåëÉáå ÉsÉêíêÉíÉê áå~ìëçéãöéëåü ÑíëÑΩÜêÉåÇÉåsçêëí~åÇF aéìíëåüé`üçêàìöéåçékskö^äíég~âçäëíêknqvönmvsv_éêäáå péáíénîçån qéäkempmfuqtnmuvjrmöc~ñempmfuqtnmuvjrv áãaéòéãäéêomnp ïïïkçéìíëåüéjåüçêàìöéåçkçéöáåñç]çéìíëåüéjåüçêàìöéåçkçé

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