Nichts ist wertvoller als Ihre Arbeitskraft. Warum eine Berufsunfähigkeits versicherung für Ihr Leben so wichtig ist.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Nichts ist wertvoller als Ihre Arbeitskraft. Warum eine Berufsunfähigkeits versicherung für Ihr Leben so wichtig ist."

Transkript

1 Nichts ist wertvoller als Ihre Arbeitskraft. Warum eine Berufsunfähigkeits versicherung für Ihr Leben so wichtig ist.

2 Hinweis: Diese BU-Broschüre kann nur als Erläuterung dienen. In jedem Fall sind ausschließlich die Inhalte des Versicherungsvertrags, insbesondere die Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) bzw. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) maßgeblich. Die private Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Berufsunfähigkeit hat eine ergänzende Funktion zur Versorgung, z. B. aus der Deutschen Renten - versicherung (DRV). Die Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen aus der DRV sind nicht deckungsgleich mit denen aus der privaten BU. Das heißt, aus einer Leistungszusage der DRV oder anderer Versicherer kann kein Leistungsanspruch aus der privaten BU von Swiss Life abgeleitet werden.

3 Inhalt 1. Warum Swiss Life ausgezeichnet zu Ihnen passt Seite 4 2. Unsere Erfahrung ist Ihr Vorsprung Seite 5 3. Ihr wertvollster Besitz ist ständig in Gefahr Seite Vorsorgebedarf 3.2 Zielgruppen 4. Die BU 2015 Seite Tarifbeschreibung 4.2 Überschüsse 4.3 Bedingungserläuterungen sowie Prüfungs- und Leistungshinweise 4.4 Hinweise zu Klauseln 5. Persönliches Risikomanagement Seite Karenzzeiten 5.2 Unterschiedliche Versicherungs- und Leistungsdauer 5.3 Garantierte Leistungssteigerung 5.4 Garantiert steigende Beitragsbefreiung (Dynamik) bei Berufsunfähigkeit 5.5»care«-Option 5.6 Lebensphasen-BUZ 5.7 BUZ-Lebensphasen-Vorsorge 5.8 Stufentarif der BUV 5.9 Wahl der Leistungsregelung 6. Weitere Hinweise Seite BU-Rentenbesteuerung 6.2 Beratungs- und Verkaufshilfen

4 4 Berufsunfähigkeitsversicherung 1. Warum Swiss Life ausgezeichnet zu Ihnen passt Eindeutiges Ja zur Berufsunfähigkeitsversorgung Kompetente Leistungsabwicklung Kundenfreundliche Bedingungen Einmal versichert, immer versichert Ganzheitliche Vorsorgephilosophie Kompetenz aus über 120-jähriger Erfahrung in der BU Persönliches Risikomanagement für Kunden Berufsunfähigkeit Berufsunfähigkeit Erwerbsunfähigkeit

5 Berufsunfähigkeitsversicherung 5 2. Unsere Erfahrung ist Ihr Vorsprung Ein Blick zurück Bereits seit über 120 Jahren (1894) bietet Swiss Life Leistungen bei Berufsunfähigkeit (BU) an. Im Jahre 1891 wurden in der gesetzlichen Rentenversicherung Invaliditätsleistungen eingeführt. Praktisch parallel dazu erkannte Swiss Life vor vielen anderen Lebensversicherern die Bedeutung des BU-Risikos in seiner ganzen Tragweite und bot eine private Versicherungskomponente für dieses Risiko an. Damals waren meist schlechte Arbeitsbedingungen die Ursache für Berufsunfähigkeit. Obwohl sich die Arbeitsbedingungen gebessert haben, besteht auch heute noch ein hohes BU-Risiko aufgrund von vielschichtigen Ursachen. Unsere Verantwortung heute Die Notwendigkeit einer privaten BU-Absicherung ist noch lange nicht jedem Bundesbürger voll bewusst. Auf diese Versorgungslücke deutlich hinzuweisen und kundenorientierte Lösungen zu entwickeln, darin liegt unsere Verantwortung. Mit unseren BU-Tarifen können Sie Ihrem Kunden Optimales bieten und ihn auch aufgrund der Gestaltungsvielfalt der Tarife umfassend beraten ein echtes persönliches Risikomanagement. Dem Kunden vorausschauende Vorsorgelösungen anzubieten, erfordert ganzheitliche Vorsorge. Ganzheitliche Vorsorge bedeutet BU-Vorsorge und Hinterbliebenenabsicherung und Altersvorsorge. Eine isolierte Sicherung nur einzelner Risikokomponenten führt in den meisten Fällen im späteren Verlauf zu Versorgungslücken.»Wir unterstützen unsere Kunden, damit sie mit Zuversicht in die Zukunft blicken können.«das ist unsere Mission. Und der Erfolg gibt uns Recht. Unsere Marktstellung Mehr als 2 / 3 unserer Kunden entscheiden sich für eine BU-Versorgung. Unser klares Ja zur Deckung des BU- Risikos zahlt sich aus wir sind führend im Markt! Auch in der Zukunft wird die Absicherung dieses Risikos einen Schwerpunkt bei Swiss Life bilden. Eine BU-Versorgung enthalten mehr als 2 / 3 aller neu abgeschlossenen Versicherungen.

6 6 Berufsunfähigkeitsversicherung 3. Ihr wertvollster Besitz ist ständig in Gefahr Die Arbeitskraft ist unersetzlich. Die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit ist für jeden von uns ein wertvoller Besitz. Sie ist für die meisten Menschen die wesentliche Voraussetzung, um wirtschaftliche Ziele zu erreichen bzw. den Lebensstandard zu sichern. Die Arbeitskraft kann in unserer schnelllebigen Zeit trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nur bedingt geschützt werden. Daher hat der Schutz vor wirtschaftlichem Schaden oberste Priorität. Die Fakten 2001 hat sich der Staat aus dieser Vorsorgeverantwortung zurückgezogen, indem er das Leistungsspektrum im Wesentlichen auf die Erwerbsminderungsrente beschränkt hat. Und nicht jeder Antragsteller erhält auch eine Rente. Rund Versicherte beantragen jährlich eine EMI- Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Nur weniger als erhalten eine EMI-Rente (Quelle: GRV in Zahlen 2014). Jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland muss aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden. Und es kann jeden von uns treffen, zu jeder Zeit. Heute, morgen, übermorgen. Die häufigsten Ursachen für den Verlust der Arbeitskraft waren bei unseren Rentenbeziehern Herz-, Gefäß-, Rheuma- und Gelenkerkrankungen mit 41 %. Und das, obwohl das Bewusstsein für gesundheitliche Vorsorge in den letzten Jahren stetig zugenommen hat, und eine gesunde Lebensführung für immer mehr Menschen wichtig ist. Unfälle hingegen machen beispielsweise weniger als 15 % aller Leistungsfälle aus. Vielfach werden durch schwere Erkrankungen auch Folgeerkrankungen anderer Art ausgelöst. Außerdem wird besonders bei hohen Lebensaltern die Berufsunfähigkeit häufig durch mehrere Ursachen hervorgerufen. Leistungsbezug aus Berufsunfähigkeit nach Ursachen 26,37 % Bewegungsapparat Psyche 32,52 % 8,48 % Krebs 13,88 % Unfall Innere 4,94 % Herz 9,39 % Sonstige 4,42 % Quelle: Swiss Life 2015 (Invalidenbestand Ende 2014)

7 Berufsunfähigkeitsversicherung Vorsorgebedarf Eine private Absicherung bei BU ist unerlässlich, da die GRV lediglich eine Grundversorgung sichert. Zur Sicherung des tatsächlichen Lebensstandards lässt sie große Versorgungslücken offen. Die Deutsche Rentenversicherung zahlte in 2013 im Durchschnitt eine Rente wegen voller Erwerbs minderung in Höhe von 716 Euro. Von dieser Bruttorente gehen noch Beiträge für die Krankenund Pflegeversicherung ab, außerdem unterliegt die Rente der Einkommensteuer (1. Schicht). So lassen sich nur selten 50 % des persönlichen Nettoeinkommens abdecken. Daher kommt einer privaten BU-Rente eine unumstrittene Ergänzungsfunktion zu. Die individuelle Rentenberechnung zeigt die Höhe der GRV-Versorgung auf. Fehlt der gesetzliche oder berufsständische Schutz (z. B. bei den meisten Selbstständigen), ist die private BU-Rente das tragende Fundament der Absicherung. Denn nur so können die finanziellen Verluste bei eintretender BU aufgefangen werden (Ersatzfunktion). Die Versorgungslücke aus der gesetzlichen Rentenversicherung wächst mit steigendem Einkommen Wer gesetzlich versichert ist, bekommt aus der GRV bei voller Erwerbsminderung eine Rente in Höhe von ca. 80 % der voraussichtlichen Altersrente. Dies entspricht ca. 25 % bis 35 % des letzten Bruttoeinkommens. Dieser Wert verringert sich, je mehr der Rentenbezieher über der so genannten Beitrags bemessungsgrenze (BBG) verdient. Als allgemeines Versorgungsziel gelten 80 % des Nettoeinkommens. Selbst unter Berücksichtigung von GRV- Anwartschaften bei voller Erwerbsminderung besteht eine beträchtliche Versorgungslücke. Und wer unabhängig von der Arbeitsmarktlage unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarkts noch mindestens sechs Stunden tätig sein kann, ist nicht erwerbsgemindert. Für die Jüngeren (nach dem Geborene) gewährt die GRV keine Berufsunfähigkeitsrenten mehr. Stattdessen erhalten diese nur noch eine Erwerbsminderungsrente (EMI). Zudem kann diese Personengruppe auf alle Berufe verwiesen werden. Die Bezugnahme auf die bisherige Ausbildung und die ausgeübte Tätigkeit findet nicht mehr statt. Damit verweist die GRV auf andere berufliche Tätigkeiten, die auch mit einem spürbaren sozialen Abstieg verbunden sein können. Swiss Life dagegen verzichtet bei den meisten Berufen auf eine solche abstrakte Verweisung gänzlich Nettoeinkommen Versorgungsziel: 80 % des Nettoeinkommens Versorgungslücke

8 8 Berufsunfähigkeitsversicherung Regelmäßig laufende Überprüfung Die Gesetzesbeschlüsse der Vergangenheit ebenso wie die Verschiebung der Altersgrenze auf 67 machen deutlich, dass das Versicherungsverhältnis und die Beitragszahlungen regelmäßig zu überprüfen sind: 1. Besteht noch Versicherungsschutz? 2. Wie ist dessen Qualität zu werten? 3. Lohnt sich eine weitere Beitragszahlung? Wer kann der GRV den Rücken kehren? Angestellte Freiberufler, soweit sie einem berufsständischen Versorgungswerk beigetreten sind Arbeitnehmerähnliche Selbstständige, wenn sie mehrere Auftraggeber haben oder Arbeitnehmer versicherungspflichtig beschäftigen Familienangehörige von Unternehmern, soweit sie längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr mitarbeiten Auf Dauer mitarbeitende Ehegatten oder Familienangehörige nach Klärung ihres sozialversicherungsrechtlichen Status Gesellschafter-Geschäftsführer (mit beherrschenden Merkmalen) Hausfrauen, die freiwillige Beiträge leisten Pflichtversicherte Selbstständige, wenn sie ihren Betrieb aufgeben Selbstständige Gewerbetreibende, die freiwillige Beiträge leisten Selbstständige Handwerker mit mindestens 216 Pflichtbeiträgen Selbstständige Lehrer, Erzieher, Krankengymnasten, Masseure, Physiotherapeuten, Altenpfleger usw., die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit mindestens einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen Unternehmensgründer 3.2 Zielgruppen 1. Schüler Für Schüler besteht kein Schutz durch die GRV. Die Eltern sind mit den Mehrkosten ihres schulunfähigen Kindes alleingelassen. Langfristige Schulunfähigkeit kann sich zudem negativ auf die Karrierechancen auswirken. Durch private Absicherung schon während der Schulzeit sind regelmäßige feste Einnahmen sichergestellt. Damit ist man von Beginn an auf der sicheren Seite. Unser Tipp: Mit dem BU 4U Tarif können sich Schüler ab 15 Jahren günstig gegen Schulunfähigkeit absichern. Dies ist der Fall, wenn Schüler voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande sind an einem regulären Schulunterricht ohne sonderpädagogische Förderung teilzunehmen. 2. Azubis Die allgemeine Wartezeit in der GRV für die EMI-Rente beträgt 5 Jahre. Für Auszubildende gilt die allgemeine Wartezeit als erfüllt, wenn die Erwerbsminderung während einer Ausbildung eingetreten ist und der Versicherte in den letzten zwei Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens für ein Jahr Pflichtbeiträge nachweisen kann. Unser Tipp: Der Kunde muss nicht auf seinen Schutz im ersten Lehrjahr verzichten. Er kann auch ohne Wartezeit durch den günstigen BU 4U Tarif gegen Ausbildungsunfähigkeit abgesichert werden. Ausbildungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Auszubildende voraussichtlich 6 Monate außerstande ist, seine zuletzt betriebene Ausbildung fortzusetzen und auch keine andere berufliche oder schulische Ausbildung absolviert, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.

9 Berufsunfähigkeitsversicherung 9 3. Studenten Ein Studium ist das Trittbrett, um sich beruflich verwirklichen zu können. Die wenigsten Studenten haben zu Beginn ihres Studiums die allgemeine Wartezeit erfüllt und folglich keinen Anspruch auf EMI-Rente in der GRV. Eine private Absicherung ist deshalb besonders wichtig. Unser Tipp: Im BU 4U-Schutz ist auch die Absicherung gegen Studierunfähigkeit enthalten. Dies ist der Fall, wenn der Student voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, sein zuletzt betriebenes Studium fortzusetzen und auch kein anderes Studium betreibt, das der bisherigen Lebensstellung entspricht. 4. Berufseinsteiger Für pflichtversicherte Berufseinsteiger besteht in der GRV innerhalb der ersten fünf Jahre des Erwerbslebens nur ausnahmsweise Anspruch auf EMI-Rente. Nach Erfüllen der Wartezeit reicht wegen des zunächst relativ niedrigen Einkommens der Anspruch meist nicht für einen angemessenen Lebensunterhalt aus. Die Anwartschaft auf die volle EMI-Rente aus der GRV beträgt bei Berufseinsteigern im Normalfall rund 650 Euro. Gleiches gilt bei Späteinsteigern nach Abschluss eines Studiums. Unser Tipp: Teilen Sie die private BU-Rente in eine langfristige Grundversorgung, die in Ergänzung zu der zu erwartenden GRV-Rente vereinbart wird, und in eine temporäre BU-Rente bis zur Erfüllung der Wartezeit für die GRV-Rente. Das Swiss Life Lebensphasen- Konzept macht s möglich. 5. Besserverdienende Arbeitnehmer Beiträge zur GRV werden lediglich auf Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Das über der BBG liegende Arbeitsentgelt ist nicht mehr mit gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen belastet. Je weiter das Einkommen darüber liegt, umso unzureichender ist der Anspruch im Verhältnis zum Nettoeinkommen. Die GRV-Rente reicht deshalb bei dieser Personengruppe nur für eine Grundversorgung (meist unter Euro bei voller EMI). Unser Tipp: Eine individuelle Versorgungsanalyse für solche Kunden kann zudem die mittel- und langfristige Bedarfsentwicklung aufzeigen, z. B. wann eine Darlehensverpflichtung endet, Kinder finanziell unabhängig sind. Auch hier empfehlen wir das Swiss Life Lebensphasen- Konzept. 6. Existenzgründer / Jungunternehmer Grundsätzlich sind selbstständig Tätige in der GRV versicherungsfrei. Selbstständige mit einem Auftraggeber (und ohne Beschäftigte) sind zwar versicherungspflichtig, können sich jedoch für die ersten 3 Jahre befreien lassen und somit ihre Versorgung individuell gestalten und auf ihren Beruf zuschneiden gerade weil das unternehmerische Risiko hoch ist und viel von der persönlichen Leistungsfähigkeit abhängt. Die BU-Absicherung ist daher zentraler Baustein und das auf Dauer. Wer sich aus einer Arbeitnehmertätigkeit heraus in die Selbstständigkeit entwickelt, hat zwar noch für längstens zwei Jahre Anspruch bei Erwerbsminderung aus der GRV, nicht aber bei Berufsunfähigkeit *. Es ist kein hochwertiger Schutz gegeben, da eine Verweisung auf alle Tätigkeiten des Arbeitsmarkts erfolgt und auf den konkreten Beruf keine Rücksicht genommen wird. Unser Tipp: Hochwertiger Versicherungsschutz ist von der ersten Stunde an wichtig. Mit der Nachversicherungsgarantie wächst der Versicherungsschutz in der Aufbauphase mit dem Unternehmenserfolg mit ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der privaten Absicherung kommt die zentrale Ersatzfunktion zu.

10 10 Berufsunfähigkeitsversicherung 7. Handwerker Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, sind generell pflichtversichert. Haben sie allerdings für 216 Monate Pflichtbeiträge entrichtet (inklusive Lehre, Wehrdienst, Gesellenzeit usw.), können sie sich auf Antrag (wenn sie selbstständig sind) befreien lassen, also rund 18 Jahre nach Berufseintritt. Der Antrag ist an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu richten. In den meisten Fällen werden während der Versicherungspflicht Regelbeiträge entrichtet. Daraus entspringt im Normalfall eine volle EMI-Rente von rund 800 Euro, was jedoch kaum für eine angemessene Absicherung ausreichen wird. Unser Tipp: Gesetzliche Ansprüche und private Versorgung lassen sich langfristig verzahnen und die Gesamtversorgung lässt sich individuell und konkret strukturieren. Gewichtige Fragen sind: Qualität des gesetzlichen Schutzes, Entscheidung nach 18 Jahren in der GRV (befreien oder verbleiben), Wahl der Rechtsform (GmbH). Auch während der Versicherungspflicht ist die private BU-Rente von Swiss Life eine zwingende und optimale Ergänzung. Fehlt der Berufsschutz * in der GRV, kommt der privaten BU- Vorsorge die tragende Ersatzfunktion zu. Vor und insbesondere nach der Versicherungspflicht ist die private BU-Rente von Swiss Life die optimale Ergänzung. 8. Freiberufler Angehörige freier Berufe sind überwiegend Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks (z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer). Da die Satzungen regional geregelt sind, lassen sich kaum allgemeingültige Aussagen treffen. Im Gegensatz zur GRV ist keine fünfjährige Wartezeit abzuleisten; die Leistungen sind jedoch stärker beitragsbezogen. Pflichtbeiträge sind nur bis zur allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze zu entrichten. Soziale Aspekte haben nicht das Gewicht wie in der GRV (z. B. keine Berücksichtigung von Ausbildungszeiten). Leistungen werden bisweilen nur gewährt, wenn die Praxis / Kanzlei etc. aufgegeben wird. Unser Tipp: Tendenziell eröffnen sich diesen freiberuflich Tätigen satzungsgemäß etwas höhere Anwartschaften als in der GRV, wobei Berufs unfähigkeit bzw. der Kammerberuf versichert ist. Auch bei Freiberuflern darf nicht verkannt werden, dass die Beitragsbemessungsgrenze zur Begrenzung der Ansprüche führt. Hohe Einkommen sind keinesfalls voll abgesichert. Zu deren Absicherung ist die private BU-Rente von Swiss Life die optimale Ergänzung.

11 Berufsunfähigkeitsversicherung Unternehmer Selbstständige benötigen umfassenden BU-Schutz. Die meisten Unternehmer sind in der GRV versicherungsfrei und zahlen allenfalls freiwillige Beiträge in die GRV, um ihre Anwartschaften bei Berufsunfähigkeit aufgrund der 84er-Regelung aufrechtzuerhalten vorausgesetzt, vor 1984 wurden 60 Monate lang Beiträge gezahlt und anschließend ist jeder Monat mit Anwartschaftserhaltungszeiten belegt. Aber: Jahrgänge ab 1961 scheitern meist schon an der Grundvoraussetzung»60 Beitrags monate vor 1984«. Wer seine GRV-Ansprüche bei BU aufrechterhalten kann und will, sollte berücksichtigen, dass durch die Neuregelung der Erwerbsminderungsrente 2001 mindestens 25 % der BU-Rente gekappt wurden. Unser Tipp: Mit regelmäßigen Vorsorgechecks (Soll-Ist- Vergleiche) werden Lücken aufgezeigt. Zur Schließung dieser reformbedingten Lücke bieten sich mehrere Wege an, die Erhöhung durch einen Zusatzbaustein, durch Ausüben von versicherten Optionen oder durch das verstärkte Wahrnehmen der Dynamik. 10. Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (GGF) Nicht beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sind in der GRV versicherungspflichtig. Deren Versorgungssituation ist mit der von Arbeitnehmern vergleichbar. Beherrschende GGF sind sozialversicherungsfrei. Leistungsansprüche bei Berufsunfähigkeit evtl. aus einer früheren Pflichtversicherung sind selten gegeben und dann oft nur in geringer Höhe. Deshalb kommt hier die Ersatzfunktion der privaten BU voll zum Tragen. Unser Tipp: Wegen der individuellen dienstvertraglichen Regelungen ist bei GGF ein persönlicher Zuschnitt der Vorsorge besonders wichtig (z. B. Direktversicherung und Rückdeckung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung). Neben arbeitsrechtlichen Faktoren nehmen insbesondere steuerrechtliche Fragen einen wesentlichen Einfluss auf die Gestaltung der Versorgung. Swiss Life ist hierbei ein äußerst kompetenter Partner. 11. Beamte Beamte besitzen ihr eigenes Versorgungs gesetz, welches beileibe nicht ohne Lücken ist. Der Höchststand an Versorgungsansprüchen betrug bis %, das Versorgungsänderungsgesetz 2001 führt zu einem Absinken auf 71,75 %. Dieser Höchststand wird nach 40 Jahren ruhegehalts fähiger Dienstzeit erreicht. Daher kann die private BU-Absicherung teilweise vor dem 60. Lebensjahr enden (Versicherungsdauer). Ruhegehälter wegen Dienstunfähigkeit werden nicht mit dem Ertragsanteil, sondern voll wie Arbeitslohn versteuert. Unser Tipp: Im Allgemeinen ergibt sich eine BU-Versorgungslücke von 500 Euro monatlich und mehr. Zur Absicherung des Lebensstandards ist die individuelle BU-Rente von Swiss Life die optimale Ergänzung.

12 12 Berufsunfähigkeitsversicherung 4. Die BU Vorbemerkung Die BU-Tarife beruhen auf den Invalidisierungstafeln SL 2013 I bzw. SL 2013 I(A) und Tafeln der deutschen Aktuarvereinigung. Für Männer und Frauen werden einheitliche Rechnungsgrundlagen verwendet (Unisex Tarif). Wie bei kapitalbildenden Versicherungen ist auch für die BU ein verzinsliches Deckungskapital zu bilden. Dieses wird ebenso mit dem Rechnungszins (1,25 %) berechnet. Neue Möglichkeiten durch BU 4U (inkl. BUZ 4U): Zusätzlich zum Schutz für Berufsunfähigkeit, können sich Schüler erstmals gegen das Risiko der Schulunfähigkeit absichern. Auch für Studenten und Auszubildende gibt es in den AVBs eine klare Definition für Berufsunfähigkeit. Die Tarifierung von Auszubildenden erfolgt gemäß ihres Zielberufs, wodurch attraktive Beiträge angeboten werden können. Auf Abweichungen im Ausbildungstarif wird bei den einzelnen Kriterien hingewiesen. 4.1 Tarifbeschreibung Kriterien 1. Leistungsregelung Bemerkung Pauschalregelung: volle BU-Leistung bei mindestens 50 %iger Berufsunfähigkeit bei weniger als 50 % keine Leistung Staffelregelung: Leistung entsprechend dem Grad der BU ab mindestens 25 %iger BU volle Leistung ab 75 %iger BU 2. Beiträge Die Beiträge sind abhängig: vom Eintrittsalter von der beruflichen Tätigkeit und evtl. Hobbys von der Art des Studiums (Bachelor / Master) von der gewählten Versicherungs- und Leistungsdauer von der gewählten Karenzzeit und vom Einschluss der garantiert steigenden Beitragsbefreiung bzw. der garantierten Rentensteigerung bei Berufsunfähigkeit vom Einschluss der»care«-option ob ein Stufentarif gewählt wird 3. Eintrittsalter (EA) mindestens 15 Jahre, höchstens 55 Jahre; höchstens 30 Jahre bei BU 4U 4. Schlussalter max. 67 Jahre; abhängig von Beruf und Berufsgruppe mindestens 60 beim Stufentarif der BUV

13 Berufsunfähigkeitsversicherung 13 Kriterien Bemerkung 5. Versicherungsdauer (VD) mindestens 5 Jahre, höchstens VD der Hauptversicherung (max. Alter 67); (nicht bei BU 4U) die Versicherungsdauer kann kürzer als die Leistungsdauer sein 6. Leistungsdauer (LD) höchstens Versicherungsdauer der Hauptversicherung (liegt das Ende der BUZ-VD in der Rendite- bzw. Abrufphase, müssen die Versicherungs- und Leistungsdauer gleich sein). Wenn die LD länger als die BU-VD ist, dann muss der Unterschied zwischen LD und VD mindestens drei Jahre betragen 7.»care«-Option BU-Rentenzahlung nach Ablauf der BU-Leistungsdauer bei Pflegebedürftigkeit solange die Pflegebedürftigkeit besteht 8. Karenzzeit Leistungsfreie Kalendermonate zwischen BU-Eintritt und Leistungsbeginn: keine (= 0) oder 3, 6 Kalendermonate, bei BUZ auch 12, 18 und 24 Kalendermonate. Sie muss für die Beitragsbefreiung und eine evtl. vereinbarte BU-Rente gleich sein. 9. Lebensphasen-BU (nicht für SBU und FRV)/frei werdende Beitragsteile In einem Vertrag können bis zu 3 BU-Renten mit unterschiedlicher Versicherungs- bzw. Leistungsdauer vereinbart werden. Endet die Beitragszahlungsdauer eines BUZ-Teils, wird auf Wunsch der frei werdende Beitragsteil ohne erneute Gesundheitsprüfung zur Erhöhung der Alters- und Hinterbliebenenversorgung verwendet, wenn das Schlussalter der Hauptversicherung nicht unter 66 Jahre liegt die Restlaufzeit bis zum Beginn der Abrufphase mindestens 8 Jahre und der wegfallende Bruttobeitragsteil mindestens 100 Euro pro Jahr beträgt sowie die einzelne Summenerhöhung Euro (jährliche Partnerrente) und alle Erhöhungen zusammen Euro (jährliche Partnerrente) nicht übersteigen Bei Rentenverträgen ohne Partnerrente (z. B. Tarif 810) gibt es hinsichtlich der Verwendung frei werdender Beitragsteile keine Summenbegrenzung. 10. Höchsttarifrente je Vertrag und versicherte Person Euro jährliche Rente* (mit / ohne Dynamik); Euro jährliche Rente für Schüler oder Azubis bei BU 4U Euro jährliche Rente für Studenten bei BU 4U 11. Mindesttarifrente je Vertrag 200 Euro monatlich 12. Einschlussgrade und Höchstgrenzen Verhältnis der BU-Rente zur HV (Summe, Altersrente, Beitragssumme) Höchstjahresrente (Üb. = Überschussbeteiligung) a) Rentenplan 200 % Euro (ohne Üb.) b) Rentenversicherung 1600 % Euro (ohne Üb.) c) Risikoversicherung 100 % Euro (ohne Üb.) d) Fondsgebundene Versicherung 300 % Euro (ohne Üb.) 13. Rentenzahlungsweise monatlich Bei Beitragsbefreiung erfolgt die Leistung entsprechend der Beitragszahlungsweise. * Bei höheren Summen Anfrage bei der Niederlassung.

14 14 Berufsunfähigkeitsversicherung Kriterien Bemerkung 14. Dynamik Je nach Tarif, Anpassung der BU im Rahmen der Voll- und Haupt dynamik sowie der Teildynamik (nur Beitragsbefreiung) an den wachsenden Bedarf. Dynamische Erhöhungen erfolgen ohne weitere Prüfung bis zum letzten Drittel der Versicherungsdauer; bis zum 10. Versicherungsjahr bei BU 4U. Dann kann die Dynamik auf Antrag verlängert werden, sofern die wirtschaftliche Angemessenheit nach den dann gültigen Richtlinien vorliegt. Besonderheit bei der Lebensphasen-BUZ Ermittlung des Leistungsverhältnisses (Einschlussgrad) BUZ zur Hauptversicherung: Bei Hauptdynamik geht nur die längste BU-Rente, bei Volldynamik gehen alle BU- Renten in die Bestimmung des Leistungsverhältnisses mit ein. Bei beiden Dynamikarten wird dann jeweils nur die längste BU-Rente erhöht. 15. Garantiert steigende Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit Die garantiert steigende Beitragsbefreiung der BUZ kann in Verbindung mit allen kapitalbildenden Versicherungen beantragt werden. Gegen einen geringen Mehrbeitrag kann vereinbart werden, dass nach Beginn der Leistungspflicht aufgrund BU der Versicherungsumfang der Haupt- und Zusatzversicherungen (außer BUZ) zu den darauf folgenden planmäßigen Erhöhungsterminen entsprechend dem Grad der BU ohne zusätzliche Beitragszahlung erhöht wird (abhängig von der vereinbarten Leistungsregelung). 16. Garantierte Rentensteigerung Optional kann eine garantierte Steigerung der BU-Renten für den Leistungsfall vereinbart werden. Dabei können Steigungssätze von bis zu 3 % eingeschlossen werden; Rentensteigerung 1 % bei BU 4U. 17. Nachversicherungsgarantie (NVG) Bei bestimmten Ereignissen ist auf Antrag eine Erhöhung innerhalb 6 Monate ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich (mind. um 100 Euro, max. auf 200 % der anfänglichen Monatsrente). Durchgeführte Dynamik-Erhöhungen werden angerechnet. Obligatorische NVG: Die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente wird nur so weit durchgeführt, bis die bei Swiss Life insgesamt versicherte Berufsunfähigkeitsrente Euro im Monat erreicht hat. Fakultative NVG: Die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente wird nur so weit durchgeführt, bis die bei Swiss Life insgesamt versicherte Berufsunfähigkeitsrente Euro im Monat erreicht hat. Bei einzelnen Berufen sehen unsere Annahmerichtlinien eine niedrigere Höchstrente vor (z. B. Beamte, Hausfrauen, Piloten). 18. Nachträgliche Erhöhung der BU-Rente 19. Vertragsänderungen beim Stufentarif Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann, abhängig von einer Risikoprüfung, auch nachträglich in schon bestehende Verträge eingeschlossen bzw. erhöht werden. Anpassungen erfolgen grundsätzlich entsprechend der jeweils aktuellen Tarifgeneration (immer mit den neuesten Rechnungsgrundlagen). Beitragswirksame Vertragsänderungen erfolgen ausschließlich zum Beginn des darauffolgenden Versicherungsjahres mit gleichzeitiger Umstellung auf die Beitragsstufe 2 (gilt auch für Berufswechsel und Nachversicherungen). 20. Risikopüfung bei einer BU-Jahresrente inkl. Bonusrente keine ärztliche Untersuchung bis Euro Attest Euro bis Euro große ärztliche Untersuchung ab Euro 21. Wirtschaftliche Risikoprüfung Als angemessene Gesamtversorgung gelten 80 % des Nettoeinkommens bis Euro zuzüglich 50 % des Nettoeinkommens, das Euro übersteigt. Erläuterungen finden Sie im Druckstück Nr

15 Berufsunfähigkeitsversicherung 15 Kriterien Bemerkung 22. Berufsrisiken / Sonderrisiken Entsprechend unserer Erfahrung im Schadensbereich und nach allgemeinen statistischen Erkenntnissen kann ein erhöhtes BU-Risiko gegeben sein bei Berufen, Tätigkeiten und Hobbys mit erhöhter Unfallgefahr schädlichen Einflüssen auf die Gesundheit (z. B. Witterung, Verschleiß) dauernder körperlicher Beanspruchung hoher Belastung physischer und psychischer Art empfindlichen Reaktionen auf konjunkturelle Veränderungen Berufliche Tätigkeiten sind in Abhängigkeit ihres Gefährdungsgrads den Berufsgruppen 1+ bis 4 zugeordnet. Hinweis: Hobby- und medizinische Zuschläge werden in Euro addiert. Prozentuale Zuschläge referenzieren immer auf den Standardbeitrag der Berufsgruppe 2 und werden als absoluter Betrag zum individuellen Tarifbeitrag hinzugerechnet. 1+ Berufe mit besonders geringem Gefährdungsgrad z. B. angestellte Akademiker mit mind. 75 % Bürotätigkeit, im DV-Bereich tätige angestellte Akademiker, Apotheker, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, auch Geschäftsführer oder Unternehmer mit mind. 75 % Bürotätigkeit je nach Mitarbeiterzahl und Ausbildung, Bankkaufmann mit Festgehalt und 100 % Bürotätigkeit 1 Berufe mit geringem Gefährdungsgrad z. B. Architekt, Facharzt (ausgenommen Chirurg, Tierarzt, Zahnarzt), Kardiologe, Rechtsanwalt, auch Geschäftsführer oder Unternehmer mit mind. 75 % Bürotätigkeit je nach Mitarbeiterzahl und Ausbildung, kaufm. Berufe im Angestelltenverhältnis mit mind. 75 % Bürotätigkeit und abgeschlossener kaufm. Ausbildung: z. B. Bürokaufmann, Einzelhandelskaufmann, Großhandelskaufmann, kaufm. Angestellter, Sekretärin, die meisten Studenten, angestellte Ingenieure 2 Berufe mit mittlerem Gefährdungsgrad z. B. Akademiker (angestellt, mit weniger als 75 % Bürotätigkeit oder selbstständig), Arzthelferin, Augenoptiker, Beamter in Verwaltung, Gebäudetechniker, Großhandelskaufmann, Heilpraktiker, Immobilienmakler, kaufm. Berufe (mit weniger als 75 % Bürotätigkeit oder selbstständig), Mechatroniker, Operator, Programmierer, Unternehmensberater, Verkäufer, Vermögensberater, Versicherungsvermittler, Werkzeugmacher, Zahntechniker 3+ Berufe mit leicht erhöhtem Gefährdungskrad z. B. Altenpfleger, Dreher, Elektriker, Hausfrau, Hebamme, Hotelier, Kfz-Mechaniker, Krankengymnast, Maschinenschlosser, Mechaniker 3 Berufe mit erhöhtem Gefährdungsgrad z. B. Friseur, Gärtner, Handelsvertreter (allg.), Installateur, Koch, Kriminalbeamter, Kunststoffschweißer, Maler, Polizeibeamter, Rettungssanitäter, Schlosser, Schornsteinfeger, Schreiner, Tankwart, Zimmerer 4+ Berufe mit hohem Gefährdungsgrad Ohne Verweisbarkeitsklausel z.b.: Bäcker, Dachdecker, Fliesenleger, Landwirt, Maurer, Verkaufsfahrer 4 Berufe mit hohem Gefährdungsgrad Mit Verweisbarkeitsklausel z. B.: Abbrucharbeiter, Bauhilfsarbeiter, Bergbauarbeiter, Eisenwerkarbeiter, Flugbegleiter, Gastwirt, Gerüstbauer, Kellner, Pilot, Reinigungspersonal, Schachtarbeiter, Straßenbaumaschinenführer, Waldarbeiter, Ziegeleiarbeiter Erläuterungen finden Sie im Druckstück Nr

16 16 Berufsunfähigkeitsversicherung 4.2 Überschüsse Die entstehenden Überschüsse aus der BUZ können derzeit wie folgt verwendet werden: versicherter Umfang nur Beitragsbefreiung, keine Direktversicherung nur Beitragsbefreiung, Direktversicherung Beitragsbefreiung (»b«) und Rente (»br«), keine Direktversicherung Beitragsbefreiung (»b«) und Rente (»br«), Direktversicherung Anwartschaftsphase (vor Eintritt der BU) Beitragsverrechnung Bonusrente (aus»beitragsbefreiung«) oder Investment-Zuwachs»b«: Beitragsverrechnung oder Investment-Zuwachs»br«: 1 Beitragsverrechnung, Bonusrente oder Investment-Zuwachs»b«: Bonusrente oder Investment- Zuwachs»br«: Bonusrente oder Investment- Zuwachs Leistungsphase (nach Eintritt der BU) Steigerung der»beitragsbefreiungsrente«(wird verzinslich oder in Fonds angesammelt) Steigerung der»beitragsbefreiungsrente«und der Bonusrente (wird verzinslich oder in Fonds angesammelt oder dem Vertragsguthaben zugeführt) Steigerung der»beitragsbefreiungsrente«, der Tarifrente und der Bonusrente (Barleistung) Steigerung der»beitragsbefreiungsrente«und der Tarifrente (Barleistung) Steigerung der»beitragsbefreiungsrente«, der Tarifrente und der Bonusrente (Barleistung) 1 Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer ist für»br«nur Bonusrente möglich. Die entstehenden Überschüsse aus der BUV können zur Beitragsverrechnung oder für die Bildung einer Bonusrente verwendet werden. Die Bonusrente stellt eine zusätzliche Versicherungsleistung im BU-Fall dar und ist mit einer Nachversicherungsgarantie ausgestattet. Sinkt infolge einer erforderlichen Absenkung der Überschüsse die versicherte Bonusrente, kann der entfallende Teil vor Eintritt des Versicherungsfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung beitragspflichtig nachver sichert werden. Wird eine Bonusleistung im Versicherungsfall gezahlt, ist diese in der zuletzt erreichten Höhe für die Dauer der Zahlung (maximal bis zu einer eventuellen Reaktivierung) garantiert. Die weitere Überschussbeteiligung erfolgt bei laufenden BU-Renten in Form einer variablen Rentensteigerung. Ein Wechsel des Überschuss verwendungssystems ist nicht möglich (Ausnahme bei Umwandlung eines Vertrags mit Beitrags verrechnung in eine Direktversicherung).

17 Berufsunfähigkeitsversicherung 17 Wichtiger Hinweis: Durch vorsichtige Kalkulation der Invalidisierungswahrscheinlichkeiten entstehen Überschüsse zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die zur Reduzierung des Zahlbeitrags verwendet werden. Der Beitrag, der zu zahlen ist, setzt sich also aus dem festen Tarifbeitrag abzüglich Überschussanteil zusammen. Da die Überschussanteilsätze jährlich neu festgesetzt werden, ist der zu zahlende Beitrag der Höhe nach schwankend und kann nicht garantiert werden. Sollte sich die Anzahl der Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich erhöhen, kann die Überschussbeteiligung sinken und sich der Zahl beitrag entsprechend erhöhen. Auch bei sehr ungünstigem Schadensverlauf müssen Sie nicht mehr als den Tarifbeitrag für Ihre Versicherung aufwenden. Auch nach Eintritt der Berufs unfähigkeit sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt, und zwar durch Rentensteigerungen. Die Überschussbetei ligung erfolgt dann in Form einer prozentualen Erhöhung der Leistungen jeweils bezogen auf die vorangehende Leistung. Diese Form der Überschussbeteiligung ist vor allem von der Ertragslage am Kapitalmarkt abhängig. Die prozentuale Steigerung der Berufsunfähigkeitsleistungen kann sich deshalb auch während des Leistungsbezugs vermindern oder erhöhen.

18 4.3 Bedingungserläuterungen sowie Prüfungs- und Leistungshinweise Kundenfreundliche Besonderheiten zeichnen unsere BU-Bedingungen 2015 im Wettbewerbsvergleich aus. 1. Kundenfreundliche BU-Definition! 2. Wir verzichten auf abstrakte Verweisung bei Berufsgruppe 1+ bis 4+! 3. Verweisung nur bei beruflichen Tätigkeiten der Berufsgruppe 4! 4. Keine Beitragsanpassungen! 5. Kaum Leistungsausschlüsse! 6. Leistung auch bei späterer Meldung! Keine Fristsetzung! 7. Transparenz ist unsere Stärke! 8. Keine ständigen Vertragsärzte! 9. Kein Gutachtergremium bei Meinungsverschiedenheiten! 10. Einmal versichert immer versichert! Keine Meldung des Berufswechsels! 11. Versicherungsschutz für den aktuellen Beruf! 12. Weltweiter Versicherungsschutz! 13. Umschulung ist nicht erzwingbar! 14. Pflegebedürftigkeit ist mitversichert! Kundenfreundliche Pflegestufenregelung! 15. Vertrauen und Fairness sind unsere Maßstäbe! 16. Reibungsloser Weg zur Leistung! 17. Stundung der Beiträge! 18. Zeitlich begrenzte Leistungsanerkenntnis! 19. Additive Karenzzeit!

19 Berufsunfähigkeitsversicherung 19 Maßgeblich und bindend sind die jeweils vereinbarten Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-(Zusatz-) versicherung. Die folgenden Aus führungen haben lediglich erläuternden Charakter und veranschaulichen unsere Besonderheiten: 1. Kundenfreundliche BU-Definition! Abschnitt 1 Maßgebend für den Leistungsanspruch ist nicht nur die gesundheitliche Schädigung als solche. Vielmehr kommt es darauf an, wie sich die Erkrankung auf die Fähigkeit zu einer beruflichen Tätigkeit auswirkt. Je nach Krankheitsbild ist BU ge geben, wenn die versicherte Person a) voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen ihre vor BU-Eintritt ausgeübte berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann oder b) rückwärts betrachtet seit mindestens sechs Kalendermonaten ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht ausüben konnte und die weiteren bedingungsgemäßen Voraussetzungen erfüllt. Die Leistungen für Ihren Kunden werden ab Ablauf der Karenzzeit erbracht. Bei einer länger dauernden Prüfung geschieht dies rückwirkend. 2. Wir verzichten auf die abstrakte Verweisung bei Berufsgruppe 1+ bis 4+! Abschnitt 1 Bei den Berufen der Berufsgruppe 1+ bis 4+ verzichten wir auf die abstrakte Verweisung. Es ist lediglich eine konkrete Verweisung möglich. Diese wenden wir an, wenn die versicherte Person eine Tätigkeit konkret also tatsächlich ausübt, die der bisherigen beruflichen Tätigkeit vergleichbar ist. Diese Tätigkeit muss aufgrund der Gesundheitsverhältnisse, der Ausbildung und Erfahrung sowie der bisherigen Lebensstellung zumutbar sein. Eine Einkommens einbuße von mehr als 20 % definieren wir als nicht zu mutbar. An die bei privaten Versicherungen rechtlich zulässige Verweisung auf eine andere zumutbare Tätigkeit stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen. Abstrakte Verweisung heißt: Der Versicherer verweist die versicherte Person auf eine bisher nicht ausgeübte berufliche Tätigkeit und beschreibt die prägenden Merkmale, wie z. B. erforderliche Vorbildung, Arbeitsplatz gestaltung, Arbeitszeiten, übliche Entlohnung, erforderliche Fähigkeiten, Einsatz technischer Hilfsmittel. Ferner müssen die Tätigkeiten zumutbar sein. Das sind die Anforderungen der Rechtsprechung an eine Verweisung. Bei besonders risikoreichen Berufen oder ungelernten Tätigkeiten (Berufsgruppe 4, z. B. Steinbrucharbeiter) verzichten wir auf die abstrakte Verweisung erst ab dem 55. Lebensjahr. Konkrete Verweisung heißt: Der Versicherer verweist nur auf eine berufliche Tätigkeit, die die versicherte Person konkret aus eigenem Entschluss ausübt. Diese konkret ausgeübte Tätigkeit muss ebenfalls zumutbar (hinsichtlich Gesundheitsverhältnissen, Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung) sein. Wir beschränken uns freiwillig auf die konkrete Verweisung. Auch auf die konkrete Verweisung zu verzichten würde das subjektive Risiko erhöhen. Die dadurch verursachten Kosten müsste die Versichertengemeinschaft tragen. Zudem lässt sich kein Bedarf erkennen, denn die versicherte Person hat aufgrund der tatsächlichen Berufsausübung nahezu keine Einkommenseinbuße.

20 20 Berufsunfähigkeitsversicherung Ist Umorganisation auch eine Art Verweisung? Abschnitt 1 Bevor BU-Leistungen zuerkannt werden können, ist zu prüfen, ob bei Selbstständigen und Personen mit ähnlichem Status nicht durch organisatorische Veränderungen der Arbeitsstätte, des Betriebs, der Praxis oder Kanzlei etc. die bisherige Berufsausübung weitergeführt werden kann (ggf. mit max. 20 % Einkommenseinbuße). Bei einer Umorganisation verändert sich nur das bisherige Beschäftigungsfeld innerhalb des ausgeübten Berufs. Eine Umorganisation vor Anerkennung von BU-Leistungen zu verlangen, ist somit keine Verweisung (BGH-Urteil vom , VersR 96, 1090 f.). Eine Umorganisation muss zumutbar sein, d. h., sie muss a) in wirtschaftlich zweckmäßigem Rahmen (betriebswirtschaftlich sinnvoll) und b) von der versicherten Person aufgrund der Einflussmöglichkeiten auf die betriebliche Situation bzw. wenn die versicherte Person auch gleichzeitig Versicherungsnehmer ist, aufgrund der unternehmerischen Gestaltungsmöglichkeiten durchgeführt werden können. Dieser Einfluss ist vor allem bei beherrschenden Gesellschafter- Geschäftsführern gegeben. Damit ist gewährleistet, dass sich aus der Rechtsform des Unternehmens keine andere Behandlung ergibt als bei einem Einzelunternehmer. Die Einflussmöglichkeiten auf die betriebliche Situation können sich nicht nur aufgrund der Beteiligungsverhältnisse ergeben, sondern auch aufgrund gleichgerichteter Interessen bei Ehegatten- und Familiengesellschaften. Eine Umorganisation kann hingegen nicht von einem Arbeitnehmer verlangt werden, der keinen maßgeb-lichen Einfluss darauf hat, ob sein Arbeitgeber zu einer Umgestaltung des Arbeitsplatzes bereit ist. Sie wird auch nicht vom Arbeitgeber für solche Arbeitnehmer verlangt, die keine unternehmerische Stellung innehaben. 3. Verweisung nur bei beruflichen Tätigkeiten der Berufsgruppe 4! Abschnitt 1 Bei Anlerntätigkeiten oder Berufen, die auch ohne Ausbildungsberuf ergriffen werden können (z. B. Schankbetriebe), oder bei beruflichen Tätigkeiten mit extremer Spezialisierung ist der Verweisungsverzicht wie folgt geregelt (besondere Vereinbarung Nr. 714):»Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, Pflegebedürftigkeit oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, sechs Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht (abstrakte Verweisung). Hat die versicherte Person bei Eintritt des Versicherungsfalls das 55. Lebensjahr vollendet, gilt Ziffer der Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bzw. Ziffer der Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung.«Im Rahmen der Prüfung der Berufsunfähigkeit ist die Frage wichtig, inwieweit die versicherte Person außerstande ist, noch andere Tätigkeiten auszuüben, die ihrer Ausbildung, Erfahrung und ihrer bisherigen Lebensstellung entsprechen. Hier können auch früher ausgeübte Berufe Berücksichtigung finden. Die Frage nach Ausbildung und Erfahrung ist anhand leicht feststellbarer Kriterien zu beantworten wie Schulausbildung, Studium, berufliche Ausbildung, bisherige berufliche Tätigkeiten, berufsbezogene Fortbildung etc., wobei Anwendung und Vertiefung der erworbenen Kenntnisse auf einen entsprechenden Erfahrungsstand schließen lassen. Von ganz wesentlicher Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die Berücksichtigung der bisherigen Lebensstellung, die sich aus mehreren Komponenten ergibt. Der Einkommensbereich und der dadurch bestimmte Lebensstandard ist nur ein Indiz für die Lebensstellung. Zu würdigen ist z. B. auch die allgemeine gesellschaftliche Wertschätzung des bisherigen Berufs und dessen soziales Ansehen.

21 Berufsunfähigkeitsversicherung 21 Die Ausübung einer anderen Tätigkeit ist nach der gängigen Rechtsprechung zumutbar, wenn die Vergleichstätigkeit»keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und auch in ihrer Vergütung wie in ihrer Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt«. Da wir uns bei der Beurteilung bedingungsgemäß auf»ausbildung und Erfahrung«stützen, stellen wir auf die berufliche Situation ab. Ein Grundsatz, der naturgemäß bei Berufen, die eine hoch spezialisierte Ausbildung voraussetzen, ganz besondere Bedeutung erlangt, z. B. bei Cockpitpersonal oder Fluglotsen. 4. Keine Beitragsanpassungen! Abschnitt 10 (BUZ 7) Wir verzichten ausdrücklich auf die Anwendung des 163 VVG (Recht zur Beitragsanpassung bei nicht vorhersehbaren und nicht nur vorüber gehenden Ereignissen). 5. Kaum Leistungsausschlüsse! Abschnitt 5 Wir sagen Ja zur BU-Versorgung. Das heißt z. B. auch, dass wir Leistungsausschlüsse auf die unvermeidlichen Notwendigkeiten, ja Selbstverständlichkeiten beschränken. So leisten wir beispielsweise grundsätzlich bei Luftfahrten und nicht nur, wenn die BU bei Reise- oder Rundflügen der versicherten Person eintritt. Ebenso leisten wir im Zusammenhang mit fahrlässigen und grob fahrlässigen Verstößen (z. B. im Straßenverkehr). Fahrtveranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten sind ebenfalls eingeschlossen, sofern dieses Risiko bei Antragstellung noch nicht bestand. Auch für Strahlenschäden jeglicher Art besteht Versicherungsschutz. 6. Leistung auch bei späterer Meldung! Keine Fristsetzung! Abschnitt 2 Üblicherweise macht die versicherte Person ihren Leistungsanspruch unverzüglich geltend. Egal aus welchem Grund uns eine Berufsunfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt wird, daraus entsteht ihr kein Nachteil. Wir prüfen Leistungs ansprüche auch im Nachhinein, ohne hierfür eine bestimmte Frist vorzusehen. Dabei bleibt die versicherte Person aber beitragspflichtig. Die Verjährungseinrede (drei Jahre laut BGB) behalten wir uns vor. 7. Transparenz ist unsere Stärke! Wir machen die Rentenleistung nicht davon abhängig, dass die versicherte Person unzumut baren ärztlichen Anordnungen oder Empfehlungen zur Verbesserung des Gesundheitszustands folgt. Sie entscheidet darüber in freier persönlicher Verantwortung. Die in der Schadensversicherung geltende Schaden - minderungspflicht ( 82 VVG) gilt aus rein formalen Gründen nicht im Bereich der BU-Versicherung (Summenversicherung). Allerdings ist 82 VVG letztlich auch nur Ausfluss des allgemeinen Rechtsgedankens des 242 BGB (Treu und Glauben), der auch für die Lebensversicherung gilt. 8. Keine ständigen Vertragsärzte! Abschnitt 3 Manches Berufsbild stellt sich sehr komplex dar. Das Zusammenwirken von verschiedenen Erkrankungen kann darüber hinaus die Entscheidungsfindung erschweren. In solchen Fällen kann und möchte der behandelnde Arzt evtl. keine Aussage zur Beeinträchtigung der Berufs fähigkeit treffen, weil er z. B. die Berufsverhältnisse zu wenig kennt oder noch ein Gutachten einer spezifischen Fachrichtung für erforderlich hält. In diesem Fall und auch, wenn wir eine ärztliche Einschätzung nicht nachvollziehen können, holen wir ein fachärztliches Gutachten ein, das die Grundlage für die abschließende Beurteilung bilden soll. Die Auftragserteilung durch uns ist wegen der Kostenübernahme notwendig. Renommierte Ärzte und bestens ausgestattete Institute sind dann die Adressaten von Gutachtenaufträgen. Örtliche Nähe zum Kunden und Fachkompetenz bestimmen die Auswahl. Bewusst halten wir zu Ärzten oder Institutionen keine ständigen vertraglichen Beziehungen. Wünsche Ihres Kunden werden wir sachgerecht berücksichtigen. Zur Vermeidung von Streitigkeiten legen wir nämlich Wert auf eine objektive Beurteilung, die keinen Anlass zu Zweifeln bietet.

22 22 Berufsunfähigkeitsversicherung 9. Kein Gutachtergremium bei Meinungsverschiedenheiten! Nicht jede unserer Leistungsentscheidungen findet sofort uneingeschränkte Zustimmung. Meinungsverschiedenheiten lassen sich nicht ausschließen. Wir sind bestrebt, diese in fairer Weise mit Ihrem Kunden zu beheben. 10. Einmal versichert immer versichert! Keine Meldung des Berufswechsels! Ihre Kunden sind nicht verpflichtet, uns während der Vertragsdauer zu unterrichten, wenn sie sich beruflich verändern, evtl. auch risikoreiche Sportarten neu aufnehmen etc. Wie auch immer ihre Lebensverhältnisse sich wandeln: Um ihren Versicherungsschutz brauchen sich Ihre Kunden nicht zu sorgen. Dies bedeutet für Ihre Kunden ein erhebliches Maß an Vorsorge- und Rechtssicherheit. 11. Versicherungsschutz für den aktuellen Beruf! Abschnitt 1 Versicherungsschutz bieten wir Ihrem Kunden für den Beruf, den er nachweislich konkret in gesunden Tagen vor dem Versicherungsfall ausgeübt hat. Maßgebend für die medizinische bzw. gutachterliche Prüfung sind die körperlichen, geistigen und psychischen Anforderungen bei der Ausübung dieses Berufs. Ihrer Zweckbestimmung nach soll und kann die BU nicht die Funktion einer Arbeitsplatzversicherung erfüllen. Hierfür ist die staatliche Arbeitslosenversicherung zuständig. Die Arbeitsmarktlage wird bei der BU nicht berücksichtigt. Im Versicherungsfall verzichten wir allerdings auf eine mögliche Verweisung auf einen anderen Beruf (ausgenommen: konkrete Verweisung und abstrakte Verweisung bei Berufsgruppe 4). Besonderheit»Ausscheiden aus dem Beruf«Auch bei einer Aufgabe der beruflichen Tätigkeit besteht weiterhin Versicherungsschutz in der vereinbarten Höhe. Die vor dem Ausscheiden konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit, z. B. Arzt, Rechtsanwalt, wirkt fünf Jahre lang nach ist also Grundlage der BU-Leistungsprüfung. Erst nach Ablauf von fünf Jahren ist die dann aktuell ausgeübte Tätigkeit bzw. sind die Kenntnisse und Fähigkeiten maßgebend, die am Arbeitsmarkt für eine berufl iche Tätigkeit eingesetzt werden können. Besonderheit»Ausbildung«Schülern bieten wir erstmals Versicherungsschutz für Schulunfähigkeit, Studenten Schutz für Studienunfähigkeit und Auszubildenden Schutz für Ausbildungsunfähigkeit zu einem günstigen Tarif. Die jeweiligen Definitionen befinden sich im Abschnitt 1.7 der AVB. 12. Weltweiter Versicherungsschutz! Abschnitt 2.1 Ihre Kunden genießen weltweiten Versicherungsschutz. Es tritt ja nicht immer der BU-Fall in Deutschland ein oder ein BU-Rentenbezieher lebt im Ausland. Können wir BU-Ansprüche ausreichend im Ausland prüfen und anerkennen, verzichten wir auf eine Untersuchung in Deutschland. Auf Wunsch überweisen wir die Leistungen auf jedes Bankkonto rund um den Globus (ggf. Kostenerstattung nötig) weltweit!

23 Berufsunfähigkeitsversicherung Umschulung nicht erzwingbar! Wenn wir eine Umschulung erzwingen wollten, müssten wir das in unseren Bedingungen regeln. In unseren Bedingungen finden Sie dazu aber nichts. Fazit: Wir nehmen im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung keinen Einfluss darauf, ob sich Berufsunfähige einer medizinisch ratsamen und (z. B. aufgrund der Entscheidung der gesetzlichen Rentenversicherung) zumutbaren Umschulung unterziehen. Aber nicht selten entschließen sich Berufsunfähige aus eigenem Antrieb, wegen ihres Gesundheitszustands den Beruf zu wechseln, besonders wenn der bisherige Beruf hohe Anforderungen an die körperliche Belastbarkeit stellte. Während der Zeit der Umschulung bzw. Wieder - eingliederung erbringen Umschulende meist keine eigentliche Arbeit gegen Entgelt, sodass wir Leistungen noch weiterzahlen, sofern die BU medizinisch nachgewiesen fortdauert. Eine erfolgreiche Umschulung führt nicht zwangsläufig zur Einstellung der BU- Leistungen. Bei der Überprüfung des Leistungsanspruchs sind die neu erworbenen beruflichen Fähigkeiten in die Beurteilung einzubeziehen. Allerdings: Die Lebensstellung vor dem BU-Eintritt darf nicht beeinträchtigt werden. Wird sie durch die neue Tätigkeit nach der Umschulung unzumutbar* beeinträchtigt, leisten wir trotz Beschäftigung. Nur wenn die versicherte Person nach der Umschulung einen gleichwertigen Beruf zumutbar ausübt**, liegt keine BU mehr vor. 14. Pflegebedürftigkeit ist mitversichert!*** Kundenfreundliche Pflegestufenregelung! Abschnitt 1 und 13 Statt der bisherigen eindimensionalen Ausrichtung des Pflegebegriffs auf die Verrichtungen des täglichen Lebens, leisten wir bei den neuen Bedingungen die volle BU-Rente, wenn schon eine der drei folgenden Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt ist: Pflegestufe I nach SGB XI (Stand ) Hilfebedarf bei 3 von 6 Aktivitäten des täglichen Lebens Einschränkung der Alltagskompetenz infolge Demenz Die Details finden Sie in Abschnitt 13 der AVBs. Bereits in Pflegestufe I erhält der Kunde die volle Leistung. Bei einer Erhöhung der Pflegebedürftigkeit bleibt ihm daher der Aufwand für zusätzliche Nachweise erspart. Genauso wie bei Berufsunfähigkeit können wir die Fortdauer der Pflegebedürftigkeit überprüfen. Auch bei der»care«-option wenden wir diese Prüfkriterien an. 15. Vertrauen und Fairness sind unsere Maßstäbe! Abschnitt 3 Eines unserer wichtigsten Ziele ist es, die Verträge mit Ihren Kunden auf einer soliden Vertrauensbasis durchzuführen. Dafür ist die Beachtung der Obliegenheiten vor und bei Abschluss sowie während der Vertragslaufzeit von Bedeutung. Um das zu versichernde Risiko korrekt einschätzen zu können, ist es wichtig, dass alle vor Vertragsabschluss in Textform gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Bei Verletzung dieser vorvertraglichen Anzeigepflicht können wir den Vertrag kündigen. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Anzeigepflichtverletzung haben wir die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt im Fall der groben Fahrlässigkeit nicht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände wenn auch zu anderen Bedingungen geschlossen hätten. Diese Rechte können wir jedoch nur innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss ausüben, außer der Versicherungsfall ist vor Ablauf dieser Frist eingetreten oder die Anzeigepflicht wurde vorsätzlich oder arglistig verletzt. Falls bewusst und gewollt auf unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen wurde (arglistig), können wir den Vertrag innerhalb von 10 Jahren auch anfechten. * Wird von der Rechtsprechung definiert. ** Bei Berufen der Berufsgruppe 4 gilt:»wenn... ausüben könnte, liegt keine BU mehr vor.«*** Sofern gesetzlich zulässig.

Tarif 943 Swiss Life BU / Swiss Life BU care

Tarif 943 Swiss Life BU / Swiss Life BU care Tarif 943 Swiss Life BU / Swiss Life BU care Kurzbeschreibung Produktleistung Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Swiss Life BU care: Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit lebenslanger

Mehr

Tarif 130 MetallRente.BU / MetallRente.BU care

Tarif 130 MetallRente.BU / MetallRente.BU care Tarif 130 MetallRente.BU / MetallRente.BU care Kurzbeschreibung Produktleistung Eintrittsalter* MetallRente.BU / MetallRente.BU care: Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen des MetallRente

Mehr

Tarif 30 Swiss Life BUZ / BUZ care

Tarif 30 Swiss Life BUZ / BUZ care Produktleistung Tarif 30 Swiss Life BUZ / BUZ care Kurzbeschreibung Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) Swiss Life BUZ care: Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit lebenslanger Rente bei Pflegebedürftigkeit

Mehr

VERSICHERUNG CHECKLISTE ZUR BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

VERSICHERUNG CHECKLISTE ZUR BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG VERSICHERUNG CHECKLISTE ZUR BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG DER VERSICHERER 1. Finanzstärke Hat der Versicherer ein Rating von mindestens A- oder A3 bei einer internationalen Ratingagentur? 2. Bedingungen

Mehr

+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil. Berufsunfähigkeitsversicherung. neue leben. start plan GO

+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil. Berufsunfähigkeitsversicherung. neue leben. start plan GO + Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil Berufsunfähigkeitsversicherung neue leben start plan GO Jetzt durchstarten und dreimal Pluspunkte sammeln Sichern Sie Ihr Einkommen ab. Vom ersten Arbeitstag

Mehr

Herzlich Willkommen zu BCA OnLive! Thema: Referenten: Vanessa Lorenz und Christian Sawade (Kompetenzcenter Altersvorsorge)

Herzlich Willkommen zu BCA OnLive! Thema: Referenten: Vanessa Lorenz und Christian Sawade (Kompetenzcenter Altersvorsorge) Herzlich Willkommen zu BCA OnLive! Thema: Nützliche Hinweise für Ihre BU-Beratung Referenten: Vanessa Lorenz und Christian Sawade (Kompetenzcenter Altersvorsorge) Wichtige Kriterien in den BU-Bedingungen:

Mehr

startervorsorge Maximale Leistung - Minimaler Beitrag

startervorsorge Maximale Leistung - Minimaler Beitrag startervorsorge Maximale Leistung - Minimaler Beitrag startervorsorge BU Premium startervorsorge EU Premium www.continentale.de Risiko: Verlust der Erwerbsfähigkeit Ihre Arbeitskraft ist Ihre Existenz.

Mehr

Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen.

Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Unsere EinkommensSicherung schützt während des gesamten Berufslebens und passt sich an neue Lebenssituationen an. Meine Arbeitskraft für ein finanziell

Mehr

Absicherung der Arbeitskraft Absicherung der Lebensrisiken

Absicherung der Arbeitskraft Absicherung der Lebensrisiken Absicherung der Arbeitskraft Absicherung der Lebensrisiken Finanzielle Sicherheit bei Verlust Ihrer Arbeitskraft. Für die Absicherung Ihrer Arbeitskraft sind Sie selbst verantwortlich! Wenn es um die Absicherung

Mehr

CHECK24 Versicherungscheck

CHECK24 Versicherungscheck CHECK24 Versicherungscheck Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung 06. April 2011 1 Übersicht 1. Berufsunfähigkeit: Die wichtigsten Fakten 2. Die günstigsten Berufsunfähigkeitsversicherungen 3. Unfallversicherung:

Mehr

BERUFSUNFÄHIGKEITS SCHUTZ. Ausgezeichneter Schutz bei Berufsunfähigkeit! Im Fall der Fälle sind Sie jetzt fi nanziell auf der sicheren Seite.

BERUFSUNFÄHIGKEITS SCHUTZ. Ausgezeichneter Schutz bei Berufsunfähigkeit! Im Fall der Fälle sind Sie jetzt fi nanziell auf der sicheren Seite. BERUFSUNFÄHIGKEITS SCHUTZ Ausgezeichneter Schutz bei Berufsunfähigkeit! Im Fall der Fälle sind Sie jetzt fi nanziell auf der sicheren Seite. Ihr größtes Vermögen ist Ihre Arbeitskraft. Sichern Sie sich

Mehr

Kurzübersicht zum Vorschlag SecurAL Berufsunfähigkeitsversicherung (BV10)

Kurzübersicht zum Vorschlag SecurAL Berufsunfähigkeitsversicherung (BV10) ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Kurzübersicht zum Vorschlag SecurAL Berufsunfähigkeitsversicherung (BV10) Persönliche Daten Versicherungsnehmer Versicherter Geburtsdatum Beruf Versicherungsbeginn

Mehr

Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Irene Lukas Hamburg Ein sicheres Einkommen auch wenn ich einmal nicht arbeiten

Mehr

Mehr brauchen Sie nicht aber auch nicht weniger.

Mehr brauchen Sie nicht aber auch nicht weniger. ds:bu Die eigenständige Berufsunfähigkeits-Versorgung Mehr brauchen Sie nicht aber auch nicht weniger. Volle Rente schon bei 50%iger Berufsunfähigkeit Auszahlung sofort bei Eintritt der Berufsunfähigkeit

Mehr

Profi Care. Ihr Vorteil: 100% Leistung für 50% Beitrag! Profi Care Berufsunfähigkeitsversicherung mit Einsteigeroption

Profi Care. Ihr Vorteil: 100% Leistung für 50% Beitrag! Profi Care Berufsunfähigkeitsversicherung mit Einsteigeroption v o l l e l e i s t u n g Profi Care h a l b e r p r e i s Ihr Vorteil: 100% Leistung für 50% Beitrag! Profi Care Berufsunfähigkeitsversicherung mit Einsteigeroption Schon am Anfang sollten Sie an alles

Mehr

STARTER BU. Mit Geld spielt man nicht. bald Millionen! Wir verdienen. www.amv.de

STARTER BU. Mit Geld spielt man nicht. bald Millionen! Wir verdienen. www.amv.de STARTER BU Mit Geld spielt man nicht. Wir verdienen bald Millionen! www.amv.de Warum ist es so wichtig, sich früh gegen Berufsunfähigkeit abzusichern? Wussten Gibt es ein günstiges Starter-Angebot? Woran

Mehr

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Die Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge mit garantierten Leistungen machen vorsichtige Annahmen bezüglich der versicherten Risiken und der Zinserwartung

Mehr

VHV Der Bauspezialversicherer Berufsunfähigkeitsversicherung. SBU Exklusiv über die VHV

VHV Der Bauspezialversicherer Berufsunfähigkeitsversicherung. SBU Exklusiv über die VHV VHV Der Bauspezialversicherer Berufsunfähigkeitsversicherung SBU Exklusiv über die VHV 1. Berufsunfähigkeit Ursachen und gesetzliche Absicherung 2. SBU Exklusiv der VHV Leben Eine Berufsunfähigkeit kann

Mehr

BERUFSUNFÄHIGKEITS SCHUTZ. Ausgezeichneter Schutz bei Berufsunfähigkeit! Im Fall der Fälle sind Sie jetzt fi nanziell auf der sicheren Seite.

BERUFSUNFÄHIGKEITS SCHUTZ. Ausgezeichneter Schutz bei Berufsunfähigkeit! Im Fall der Fälle sind Sie jetzt fi nanziell auf der sicheren Seite. BERUFSUNFÄHIGKEITS SCHUTZ Ausgezeichneter Schutz bei Berufsunfähigkeit! Im Fall der Fälle sind Sie jetzt fi nanziell auf der sicheren Seite. Ihr größtes Vermögen ist Ihre Arbeitskraft. Sichern Sie sich

Mehr

Berlin, Januar 2011. Gut und richtig versichern Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung. wichtig ist

Berlin, Januar 2011. Gut und richtig versichern Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung. wichtig ist Berlin, Januar 2011 Gut und richtig versichern Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Azubis besonders wichtig ist 1 Agenda Warum Berufsunfähigkeitsversicherung? Berufsunfähigkeit kann jeden treffen,

Mehr

BU Anspruch aus dem Versorgungswerk Architekten versus priv. Berufsunfähigkeitsversicherung bei der VHV!

BU Anspruch aus dem Versorgungswerk Architekten versus priv. Berufsunfähigkeitsversicherung bei der VHV! BU Anspruch aus dem Versorgungswerk Architekten versus priv. Berufsunfähigkeitsversicherung bei der VHV! Eine Berufsunfähigkeit kann uns alle treffen Ursachen für Berufsunfähigkeit Jedes Jahr müssen über

Mehr

Die Absicherung Ihrer Existenz. Advigon.BU-SCHUTZ Private Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Absicherung Ihrer Existenz. Advigon.BU-SCHUTZ Private Berufsunfähigkeitsversicherung Die Absicherung Ihrer Existenz Advigon.BU-SCHUTZ Private Berufsunfähigkeitsversicherung IHR PARTNER FÜR DIE ABSICHERUNG IHRES BERUFLICHEN EINKOMMENS: ADVIGON VERSICHERUNG AG Die Advigon steht für leistungsstarke,

Mehr

Viele Arbeitnehmer scheiden wegen Unfall oder Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Sichern Sie sich gegen dieses finanzielle Risiko ab.

Viele Arbeitnehmer scheiden wegen Unfall oder Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Sichern Sie sich gegen dieses finanzielle Risiko ab. Viele Arbeitnehmer scheiden wegen Unfall oder Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Sichern Sie sich gegen dieses finanzielle Risiko ab. Zurich Medizin Check Sie können für die bei Antragstellung

Mehr

Lieber gesichert leben. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Lieber gesichert leben. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Lieber gesichert leben Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: die ideale Ergänzung für Ihre Altersvorsorge Was tun, wenn Ihre Arbeitskraft ausfällt? Haben Sie schon

Mehr

Die perfekte Mischung: BU PflegePlus

Die perfekte Mischung: BU PflegePlus Barmenia BU PflegePlus Die perfekte Mischung: BU PflegePlus Jetzt gelassen in die Zukunft blicken. Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem echten PflegePlus. Ein eingespieltes Team "Mal ehrlich - Berufsunfähigkeitsversicherung

Mehr

Es trifft nicht immer nur die Anderen!

Es trifft nicht immer nur die Anderen! Es trifft nicht immer nur die Anderen! Die Berufsunfähigkeits-Versicherung der LV 1871 Die Fragen Wäre es möglich, dass...... Sie bei einem Autounfall verletzt werden?... Sie durch Ihren Beruf oder Sport

Mehr

Berufsunfähigkeitsschutz zu Top-Konditionen! Frühzeitig vorsorgen und einen günstigen Beitrag sichern.

Berufsunfähigkeitsschutz zu Top-Konditionen! Frühzeitig vorsorgen und einen günstigen Beitrag sichern. BerufsunfäHIGKEITSschutz FÜR Studenten Berufsunfähigkeitsschutz zu Top-Konditionen! Frühzeitig vorsorgen und einen günstigen Beitrag sichern. Schützen Sie frühzeitig Ihr größtes Vermögen Ihre Arbeitskraft!

Mehr

Swiss Life EMI Plus. Ihr Rundumschutz bei Erwerbsminderung und mehr!

Swiss Life EMI Plus. Ihr Rundumschutz bei Erwerbsminderung und mehr! Swiss Life EMI Plus Ihr Rundumschutz bei Erwerbsminderung und mehr! Jeder Fünfte ist betroffen! Jeder fünfte Bundesbürger scheidet aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus. Bei unzureichender

Mehr

Berufsunfähigkeitsvorsorge

Berufsunfähigkeitsvorsorge Berufsunfähigkeitsvorsorge Für eine gesicherte Existenz Wie finanziere ich meinen Lebensunterhalt, wenn ich nicht mehr arbeiten kann? Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital Jeder Mensch hat Wünsche

Mehr

+ Leistung + Individualität + Assistance

+ Leistung + Individualität + Assistance + Leistung + Individualität + Assistance Berufsunfähigkeitsversicherung neue leben comfortschutz bu Ihre Berufsunfähigkeitsvorsorge mit den drei Pluspunkten Schließen Sie die Versorgungslücke. Für einen

Mehr

BU-Optimierung: Mehr Schutz für ALLE! Berufsunfähigkeit. www.volkswohl-bund.de

BU-Optimierung: Mehr Schutz für ALLE! Berufsunfähigkeit. www.volkswohl-bund.de BU-Optimierung: Mehr Schutz für ALLE! Berufsunfähigkeit www.volkswohl-bund.de Machen Sie jetzt mehr aus Ihrer BU Sie haben sich schon vor einiger Zeit mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Mehr

Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung

Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung Die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) führt zum 1.1.2008 zu verschiedenen Änderungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung. So ist jetzt zum Beispiel

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV versichert zu sein.

Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV versichert zu sein. Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV versichert zu sein. Sparkassen-Finanzgruppe Sichern Sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre Existenz ab. Ihr größtes Vermögen sind

Mehr

BU Verkauf für Könner

BU Verkauf für Könner BU Verkauf für Könner Das Risiko Berufsunfähigkeit Henning Schmidt Produktmanagement Gesetzliche Situation Erwerbsminderung Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt! mindestens 6 Stunden

Mehr

Sichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen. EinkommensSicherungsKonzept

Sichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen. EinkommensSicherungsKonzept Sichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen EinkommensSicherungsKonzept Es reicht nicht, Arbeit zu haben. Man muss auch arbeiten können. Einen gesicherten Arbeitsplatz zu haben, zählt heute

Mehr

Berufsunfähigkeitsvorsorge. Hallo Zukunft! Berufsunfähigkeitsvorsorge für junge Leute

Berufsunfähigkeitsvorsorge. Hallo Zukunft! Berufsunfähigkeitsvorsorge für junge Leute Berufsunfähigkeitsvorsorge Hallo Zukunft! Berufsunfähigkeitsvorsorge für junge Leute Warum brauche ich jetzt schon eine Berufsunfähigkeitsvorsorge? Eine berechtigte Frage. Warum besonders für Sie als Schüler,

Mehr

Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12.

Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12. Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth Von Wilfried Hauptmann Stand: 1.12.1993 Deutscher Taschenbuch Verlag I. Kapitel i Was muß ich wissen, wenn ich Versicherter

Mehr

Fragen und Antworten. FINANZtest Checkliste zur Berufsunfähigkeits-Absicherung

Fragen und Antworten. FINANZtest Checkliste zur Berufsunfähigkeits-Absicherung Fragen und Antworten FINANZtest Checkliste zur Berufsunfähigkeits-Absicherung FINANZtest Checkliste zur Berufsunfähigkeits-Absicherung Die Antworten beziehen sich auf die Bedingungen der BU Komfort, BU

Mehr

Berufsunfähigkeitsvorsorge. Beruhigende Sicherheit für Ihre Zukunft: versichert bei Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeitsvorsorge. Beruhigende Sicherheit für Ihre Zukunft: versichert bei Berufsunfähigkeit Berufsunfähigkeitsvorsorge Beruhigende Sicherheit für Ihre Zukunft: versichert bei Berufsunfähigkeit Berufsunfähigkeit kann jeden treffen Können Sie sich vorstellen, einmal nicht mehr arbeiten zu können?

Mehr

Maximale Leistung - Minimaler Beitrag

Maximale Leistung - Minimaler Beitrag Maximale Leistung - Minimaler Beitrag BU Premium BU Classic EU www.continentale.de Risiko: Verlust der Erwerbsfähigkeit Ihre Arbeitskraft ist Ihre Existenz. Eine gute Ausbildung oder ein erfolgreich abgeschlossenes

Mehr

BERUFSUNFÄHIGKEITS- SCHUTZ FÜR STUDENTEN. Berufsunfähigkeitsschutz zu Top-Konditionen! Frühzeitig vorsorgen und einen günstigen Beitrag sichern.

BERUFSUNFÄHIGKEITS- SCHUTZ FÜR STUDENTEN. Berufsunfähigkeitsschutz zu Top-Konditionen! Frühzeitig vorsorgen und einen günstigen Beitrag sichern. BERUFSUNFÄHIGKEITS- SCHUTZ FÜR STUDENTEN Berufsunfähigkeitsschutz zu Top-Konditionen! Frühzeitig vorsorgen und einen günstigen Beitrag sichern. Schützen Sie frühzeitig Ihr größtes Vermögen Ihre Arbeitskraft!

Mehr

Die BU für junge Leute. Swiss Life BU Swiss Life BU 4U

Die BU für junge Leute. Swiss Life BU Swiss Life BU 4U Die BU für junge Leute Swiss Life BU Swiss Life BU 4U Mir passiert schon nichts ist mehr so, wie es einmal war. Das Leben ist voller Wendungen. Unsere Versicherungslösungen passen sich an. Ein wichtiger

Mehr

Denken Sie daran, dass bei Verlust der Arbeitskraft nur das Beste gut genug sein kann.

Denken Sie daran, dass bei Verlust der Arbeitskraft nur das Beste gut genug sein kann. Highlights BU/EU BUZ/EUZ Denken Sie daran, dass bei Verlust der Arbeitskraft nur das Beste gut genug sein kann. Die SELEKTA EinkommensVorsorge bietet Ihnen eine unübertroffene Flexibilität in den Leistungen.

Mehr

Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht?

Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Veröffentlichung von Ulrich Watermann Schmitzbüchel 32a D 51491 Overath Tel: 02204 / 768733 Fax: 02204 / 768845 Mail: uw@watermann vorsorgekonzepte.de

Mehr

Der ideale Einstieg für alle, die beruflich voll durchstarten wollen

Der ideale Einstieg für alle, die beruflich voll durchstarten wollen www.dialog-leben.de www.dialog-leben.at Der ideale Einstieg für alle, die beruflich voll durchstarten wollen Dialog Lebensversicherungs-AG Halderstraße 29 86150 Augsburg 1 Wenn eine Standard-SBU zu teuer

Mehr

BERUFSUNFÄHIG- KEITSSCHUTZ ARBEITSKRAFT PLANBAR ABSICHERN

BERUFSUNFÄHIG- KEITSSCHUTZ ARBEITSKRAFT PLANBAR ABSICHERN BERUFSUNFÄHIG- KEITSSCHUTZ ARBEITSKRAFT PLANBAR ABSICHERN IHRE ARBEITSKRAFT IST IHR GRÖSSTES KAPITAL Wenn Sie aufgrund einer Krankheit nicht mehr arbeiten gehen können, stehen Ihre finanzielle Sicherheit

Mehr

Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice

Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Die Philips Pensionskasse (bis zum 31.12.2005 Versorgungswerk der deutschen Philips Unternehmen) bietet Ihnen die

Mehr

Auf das Glück vertrauen? Oder: Plan B Plan B Plus

Auf das Glück vertrauen? Oder: Plan B Plan B Plus Auf das Glück vertrauen? Oder: Plan B Plan B Plus Sie wissen, was Sie wollen Familie, Karriere, Freude am Leben. Sie haben Wünsche, denken voraus, planen. Sie setzen Ihre Arbeitskraft ein, um das Beste

Mehr

Besondere Fähigkeiten sollte man fördern und schützen

Besondere Fähigkeiten sollte man fördern und schützen Der Grundfähigkeits-Schutzbrief für Kinder Besondere Fähigkeiten sollte man fördern und schützen Neu: mit Wechseloption in die BerufsunfähigkeitsVorsorge Das Wichtigste im Leben: die Gesundheit unserer

Mehr

Berufsunfähigkeitsabsicherung Bedarfs-Check. Wir schützen Ihre Existenz das versichern wir Ihnen.

Berufsunfähigkeitsabsicherung Bedarfs-Check. Wir schützen Ihre Existenz das versichern wir Ihnen. Berufsunfähigkeitsabsicherung Bedarfs-Check Wir schützen Ihre Existenz das versichern wir Ihnen. Ihr klarer Vorteil: die Berufsunfähigkeitsabsicherung der ERGO. Ihr privater Schutz Absicherung nach Maß.

Mehr

Welche Leistungen sollte ein guter BU-Tarif beinhalten?

Welche Leistungen sollte ein guter BU-Tarif beinhalten? Welche Leistungen sollte ein guter BU-Tarif beinhalten? Mit dieser Checkliste erhalten Verbraucher eine Übersicht der wichtigsten Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Zudem werden die einzelnen

Mehr

Warum ist die Absicherung der Berufsunfähigkeit so wichtig?

Warum ist die Absicherung der Berufsunfähigkeit so wichtig? Page 1 of 4 Piusstraße 137 50931 Köln Telefon: +49 (0)221 57 37 200 Telefax: +49 (0)221 57 37 233 E-Mail: info@europa.de Internet: http://www.europa.de Standard-BUZ Top-BUZ BU-Rente Stichwortliste» Warum

Mehr

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU.

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU. SV STart-easy-bu Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute. SV Start-Easy-BU. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de Weiter mit im Leben dabei auch bei Berufsunfähigkeit.

Mehr

Ihr starker Schutz von Anfang an mit der Dienstanfänger-Police.

Ihr starker Schutz von Anfang an mit der Dienstanfänger-Police. Für Beamte auf Widerruf und auf Probe Ihr starker Schutz von Anfang an mit der Dienstanfänger-Police. Speziell für Feuerwehr, Polizei, Bundespolizei, Justiz, Zoll und Strafvollzug. Denken Sie früh genug

Mehr

Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Gut, dann bei der SV versichert zu sein.

Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Gut, dann bei der SV versichert zu sein. Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Gut, dann bei der SV versichert zu sein. Sparkassen-Finanzgruppe Sichern Sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre Existenz ab. Ihr größtes Vermögen sind nicht

Mehr

Schutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme

Schutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme Schutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme 20 Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme Während einer selbstständigen Tätigkeit sind viele Gewerbetreibende und Freiberufler

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Sichern Sie, was Ihnen wichtig ist.

Sichern Sie, was Ihnen wichtig ist. Sichern Sie, was Ihnen wichtig ist. Risikoversicherung Garantiert gut gesichert. Jetzt Premium inklusive Pflege-Bonus Was wäre wenn? Was wird aus Ihrer Familie, wenn Ihnen etwas zustoßen sollte? Niemand

Mehr

Mit Herz und Verstand: günstiger Berufsunfähigkeitsschutz. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichern Sie sich über Ihren Arbeitgeber.

Mit Herz und Verstand: günstiger Berufsunfähigkeitsschutz. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichern Sie sich über Ihren Arbeitgeber. Informationen für Arbeitnehmer Mit Herz und Verstand: günstiger Berufsunfähigkeitsschutz. BERUFSUNFÄHIGKEITS SCHUTZ ALS DIREKT- VERSICHERUNG Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichern Sie sich über Ihren

Mehr

Sofort-Rente. Mit Sicherheit ein Leben lang

Sofort-Rente. Mit Sicherheit ein Leben lang Sofort-Rente Mit Sicherheit ein Leben lang Warum ist die lebenslange Absicherung so wichtig? Wir werden immer älter. Das heißt aber auch, der Ruhestand wird immer teuerer. Wer das Ziel kennt kann entscheiden,

Mehr

Sichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen. EinkommensSicherungsKonzept

Sichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen. EinkommensSicherungsKonzept Sichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen EinkommensSicherungsKonzept Es reicht nicht, Arbeit zu haben. Man muss auch arbeiten können. Einen gesicherten Arbeitsplatz zu haben, zählt heute

Mehr

Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV zu sein.

Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV zu sein. S V b e ru f s u n fä h i g k e i t s v e r s i c h e ru n g Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV zu sein. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de

Mehr

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung 1. Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Seit dem 1. Januar 2001 gilt ein "Vorschaltgesetz zur Rentenreform". Danach wurden die bisherigen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten

Mehr

VA Aktuell 2/00. Berufsunfähigkeit (BU)

VA Aktuell 2/00. Berufsunfähigkeit (BU) VA Aktuell 2/00 Berufsunfähigkeit (BU) Die BU ist neben den Risiken des Alters und des Todes das wichtigste von der berufsständischen Versorgung abgesicherte Risiko. Zwar ist die Zahl der BU-Rentner bei

Mehr

VHV BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNGEN VHV BU-KLASSIK VHV BU-EXKLUSIV VHV BUZ-KLASSIK VHV BUZ-EXKLUSIV [ ]

VHV BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNGEN VHV BU-KLASSIK VHV BU-EXKLUSIV VHV BUZ-KLASSIK VHV BUZ-EXKLUSIV [ ] VHV BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNGEN VHV BU-KLASSIK VHV BU-EXKLUSIV VHV BUZ-KLASSIK VHV BUZ-EXKLUSIV [ ] Guter Preis gute Leistung gut aufgehoben Bei der VHV Versicherung gut aufgehoben zu sein das ist

Mehr

LV-Marktreport Juli 2014 Seite 1 von 6

LV-Marktreport Juli 2014 Seite 1 von 6 Juli 2014 Seite 1 von 6 Die Infektionsklausel im Kurzüberblick Infektionsklausel in der BU Für Humanmediziner und Zahnärzte sowie Studenten der Humanmedizin mit vollständig bestandenem Ersten Abschnitt

Mehr

Ich will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL.

Ich will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL. B 520030_Layout 1 18.09.12 16:42 Seite 2 Ich will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL. B 520030_Layout 1 18.09.12 16:42 Seite 3 NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Gernot

Mehr

Mission: Zinsretten! Starter BU für Schüler & Studenten

Mission: Zinsretten! Starter BU für Schüler & Studenten Mission: Zinsretten! Starter BU für Schüler & Studenten Schüler Auszubildende Studenten Haupt/Realschulabschluss Abitur Weltreise Ausbildung Studium Sport Leistungssport Wettbewerbsinfo Keine BU SU EU

Mehr

Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender?

Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Studenten und Azubis können sich bei den Eltern kostenfrei mitversichern. Diese Policen sind empfehlenswert: Krankenversicherung, als

Mehr

Schutz im Doppelpack für Sie und Ihre Familie.

Schutz im Doppelpack für Sie und Ihre Familie. ds:ribu Die günstige Risikoversicherung kombiniert mit Berufsunfähigkeits-Versorgung Schutz im Doppelpack für Sie und Ihre Familie. Volle Rente schon bei 50%iger Berufsunfähigkeit Kapitalauszahlung im

Mehr

Berufsunfähigkeitsversicherung Altersvorsorge

Berufsunfähigkeitsversicherung Altersvorsorge Berufsunfähigkeitsversicherung Altersvorsorge Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird von den Verbraucherzentralen als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt empfohlen. sollte so früh wie möglich

Mehr

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem

Mehr

Rentenreform ab 1. Januar 2001. Am 16. November 2000 hat der Deutsche. Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund

Rentenreform ab 1. Januar 2001. Am 16. November 2000 hat der Deutsche. Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund Am 16. November 2000 hat der Deutsche Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund Erwerbsunfähigkeitsrente beschlossen Damit wurde die bereits zum 1. Januar 1999 geplante Änderung, insbesondere die

Mehr

Die Swiss Life BU-Broschüre

Die Swiss Life BU-Broschüre Die Swiss Life BU-Broschüre Hinweis: Diese BU-Broschüre kann nur als Erläuterung dienen. In jedem Fall sind ausschließlich die Inhalte des Versicherungsvertrags, insbesondere die Versicherungsbedingungen

Mehr

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz. junge Leute. SV Start-Easy-BU. Sparkassen-Finanzgruppe

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz. junge Leute. SV Start-Easy-BU. Sparkassen-Finanzgruppe Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute. SV Start-Easy-BU. Sparkassen-Finanzgruppe Weiter mit im Leben dabei auch bei Berufsunfähigkeit. Die Start-Easy-BU. Mit dem Berufsleben beginnt ein

Mehr

Ausgezeichnet abgesichert: der BU-Schutz erster Klasse

Ausgezeichnet abgesichert: der BU-Schutz erster Klasse Golden BU Ausgezeichnet abgesichert: der BU-Schutz erster Klasse Inklusive lebenslanger BU-Rente bei Pflegebedürftigkeit Kundeninformation Wir sorgen dafür, dass Sie sich nicht sorgen müssen Jeder Fünfte

Mehr

Sichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen. EinkommensSicherungsKonzept

Sichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen. EinkommensSicherungsKonzept Sichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen EinkommensSicherungsKonzept Es reicht nicht, Arbeit zu haben. Man muss auch arbeiten können. Einen gesicherten Arbeitsplatz zu haben zählt heute,

Mehr

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Mit dem Wegfall der eigenen Arbeitskraft fehlt die Grundlage, sich selbst und seine Familie zu versorgen. Deshalb sollte eine Berufsunfähigkeitsabsicherung in keiner

Mehr

Sie möchten beruhigt in die Zukunft blicken Wir bieten flexiblen und günstigen Schutz.

Sie möchten beruhigt in die Zukunft blicken Wir bieten flexiblen und günstigen Schutz. Persönliche Risikoabsicherung Sie möchten beruhigt in die Zukunft blicken Wir bieten flexiblen und günstigen Schutz. Absicherung nach schweren Krankheiten oder Unfällen Existenzschutzversicherung Wichtige

Mehr

belrenta Rentenversicherungen

belrenta Rentenversicherungen belrenta Rentenversicherungen Flexible Zukunftssicherung à la Basler: goldene Aussichten für schnelle Jäger. Wissen, wie man Werte schafft Stabile Werte für andere aufbauen kann nur, wer selbst stabil

Mehr

Wir wissen nicht, was morgen ist.

Wir wissen nicht, was morgen ist. Wir wissen nicht, was morgen ist. Jeder vierte Arbeitnehmer scheidet vorzeitig in Folge einer Berufsunfähigkeit aus. Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems Unfälle Nervenerkrankungen 23,45 % 10,7

Mehr

BU-Schutz gegen. Einmalbeitrag. Berufsunfähigkeitsschutz plus steuerfreie Kapitalanlage. Ausgezeichnet abgesichert!

BU-Schutz gegen. Einmalbeitrag. Berufsunfähigkeitsschutz plus steuerfreie Kapitalanlage. Ausgezeichnet abgesichert! BerufsunfäHIGKEITSschutz BU-Schutz gegen Einmalbeitrag Berufsunfähigkeitsschutz plus steuerfreie Kapitalanlage Ausgezeichnet abgesichert! Schützen Sie Ihr größtes Vermögen Ihre Arbeitskraft! Ihre Arbeitskraft

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung für Frau überreicht durch: Bergische Assekuranzmakler GmbH Telefon: 0202-31713155 Fax: 0202-31713165 E-Mail:

Mehr

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung Fachinformation Betriebliche Altersversorgung Dienstobliegenheitserklärung FAQ Stand: Juli 2015 BA825_201507 txt Inhalt 1. Welche Angaben benötigen wir zur Prüfung einer vereinfachten Gesundheitsprüfung

Mehr

BETRIEBLICHE ABSICHERUNG Profi Care bav BEI BERUFSUNFÄHIGKEIT. Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf Gehaltsumwandlung!

BETRIEBLICHE ABSICHERUNG Profi Care bav BEI BERUFSUNFÄHIGKEIT. Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf Gehaltsumwandlung! BETRIEBLICHE ABSICHERUNG Profi Care bav BEI BERUFSUNFÄHIGKEIT Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf Gehaltsumwandlung! Ihre Leistung bestimmt Ihre Lebensqualität Sie haben eine gute Ausbildung, sind

Mehr

Finanzielle Sicherheit bei Berufsunfähigkeit

Finanzielle Sicherheit bei Berufsunfähigkeit Folie 1 Finanzielle Sicherheit bei Berufsunfähigkeit Folie 2 Gesetzliche Versorgungssituation Folie 3 Gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente wurde abgeschafft Begriff der Erwerbsminderung ab 01.01.2001:

Mehr

Ihr plus An Besser versorgt sein

Ihr plus An Besser versorgt sein Kranken- Versicherung Ihr plus An Besser versorgt sein Mit den R+V-Pflegetagegeldern. Die finanzielle Absicherung für den Pflegefall. Jetzt die staatliche Förderung nutzen! Pflegebedürftigkeit kann jeden

Mehr

3 1 0 2 E C N A IN F & S L O O P

3 1 0 2 E C N A IN F & S L O O P Absicherung von Lebensrisiken Erfolgsprodukt Rente PLUS erhöhte Rente zum Rentenbeginn bei Pflege Kunden- und Vertriebsvorteile Erhöhte Rente ab 3 ADL unabhängig vom Gesetzgeber Untersuchung durch den

Mehr

Rechtzeitig vorsorgen damit Sie später gut umsorgt werden

Rechtzeitig vorsorgen damit Sie später gut umsorgt werden Pflege-Tagegeld (Tarif PZT-Komfort) Rechtzeitig vorsorgen damit Sie später gut umsorgt werden Jetzt mit noch besseren Leistungen Unser Kooperationspartner: Möchten Sie Ihren Angehörigen die Pflegekosten

Mehr