Preisliste Nr. 23 Gültig ab 1. Januar 2015

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1 Preisliste Nr. 23 Gültig ab 1. Januar 2015 RADIOWERBUNGWIRKT!

2 FAKTEN RADIO WUPPERTAL: KAUFKRÄFTIG, ZIELGRUPPENGENAU, HÖRERNAH DIE STADT Wuppertal, die Stadt der weltberühmten Schwebebahn hat eine ganze Menge zu bieten: Großstadt im Grünen, wirtschaftliches und kulturelles Zentrum des Bergischen Landes. Ein Standort internationaler Marktführer aus den unterschiedlichsten Branchen. Profitieren Sie von diesem werberelevanten Markt durch Hörfunkwerbung bei RADIO WUPPERTAL. DER SENDER Aktuelle Meldungen zur Verkehrs-, Blitzerund Wetterlage für Wuppertal zuerst gehört bei RADIO WUPPERTAL! Dazu täglich die geballte Ladung an lokalen Informationen, was, wann, wo, wie und überhaupt in und um das bergische Land passiert. Hintergrundberichte und Neuigkeiten aus Politik, Kultur und Sport aus Deutschland und der Welt, gepaart mit Kulthits und dem Besten von heute runden das Senderprofil ab.

3 KONTAKT WIR FREUEN UNS AUF SIE! VERKAUF RADIO WUPPERTAL c/o Lokalfunk Wuppertal GmbH & Co. KG Otto-Hausmann-Ring Wuppertal Telefon: Telefax: DISPOSITION PFD Pressefunk GmbH Zülpicher Straße Düsseldorf Telefon: Telefax: Bankverbindung Deutsche Bank Wuppertal Konto BLZ IBAN: DE BIC: DEUTDEDWXXX Sitz: Wuppertal HRA Geschäftsführer: Uwe Peltzer Mediaberatung Nadine Franzmeier Telefon: franzmeier@radiowuppertal.de INTERNET Nina Kleine Telefon: kleine@radiowuppertal.de Verkaufsleitung Kay Fremdling Telefon: kfremdling@pressefunk.de

4 EMPFANG RADIO WUPPERTAL: DIE RICHTIGEN HÖRER FÜR IHR WERBEKONZEPT SO EMPFANGEN SIE UNS DAS ZENTRUM EINER DYNAMISCHEN REGION UKW: 107,4 MHz Sendeleistung: W Kabel: 105,55 MHz RDS: R_WUPPER Internet: App: Erhältlich bei Google Play oder im App Store

5 PROGRAMM WIR SENDEN AUS WUPPERTAL FÜR WUPPERTAL UHRZEIT MONTAG FREITAG SAMSTAG SONNTAG 0-5 DIE NACHT AM WOCHENENDE / AM FEIERTAG AM MORGEN HIMMEL UND ERDE AM VORMITTAG AM MITTAG AM WOCHENENDE AM WOCHENENDE / AM FEIERTAG AM NACHMITTAG AM ABEND * DER BÜRGERFUNK DIE NACHT DER BÜRGERFUNK AM WOCHENENDE * mittwochs: Visite das Gesundheitsmagazin ab 18 Uhr donnerstags: Sport ab 19 Uhr DER BÜRGERFUNK AM WOCHENENDE / AM FEIERTAG

6 RADIOWERBUNG LEISTUNGSGERECHTE PREISE FÜR IHRE HÖRFUNKWERBUNG SEKUNDENPREIS UHRZEIT MONTAG-FREITAG SAMSTAG SONNTAG FEIERTAG 6-9 8,30 7,40 7, ,70 7,90 7, ,30 7,00 6, ,50 6,20 6, ,60 7,25 7, ,30 3,90 3,90 ab 21 1,60 1,60 1,60 Alle Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. MINIMALE SPOTLÄNGEN 10 Sekunden pro Einzelkunde. Preise für Verbundwerbung, Sonderwerbeformen sowie die Zusammenfassung gleicher oder verschiedener Branchen in einem Werbe spot bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. SONSTIGES UNSERE MENGENRABATTE* 2,5% ab 750 Sek. 10,0% ab Sek. 5,0% ab Sek. 12,5% ab Sek. 7,5% ab Sek. 15,0% ab Sek. Pro Kalenderjahr und Kunde * hiervon sind Sonderwerbeformen und deren Sekundenkontingente sowie Werbeschaltungen zu vergünstigten Konditionen ausgeschlossen Die Spots werden grundsätzlich effektiv abgerechnet, d.h. sollte die Spotlänge nach Erstellung eines Auftrages länger als bereits eingebucht sein, werden die entsprechenden Sekunden nachberechnet. Gleiches gilt auch für den umgekehrten Fall.

7 STARKE MÄRKTE FÜR STARKE MARKEN! STARKER AUFTRITT FÜR IHRE MARKE! Umwerben Sie die kaufkräftigen Hörer der FUNK KOMBI WEST effektiv und zielgenau. Nutzen Sie unsere Reichweiten stärke und bunte Vielfalt! ( Std Hörer 6-18 Uhr Mo-Fr, Quelle: ma 2014 Radio II) DAS SENDEGEBIET MIT HOHER KAUFKRAFT! Kontakt unter Telefon:

8 EVENT NÄHER DABEI SEIN Promotions und Events sind ideale Platt formen, um Ihr Produkt Ihrer Zielgruppe nahe zu bringen. Sie liefern das Produkt, wir das passende Konzept. Profitieren Sie von un serer jahrelangen Erfahrung in der Durchführung werbewirksamer Promotions und Events und von unserem großen Pool an Promotionmodulen. Kontaktieren Sie uns. Wir erstellen Ihnen gerne Ihr individuelles Konzept.

9 SPEZIAL RADIOWERBUNG MAL ANDERS Um Ihre Werbebotschaft zielgruppenaffin zu positionieren, bieten wir neben der klassischen Werbung diverse Sonderwerbeformen. Unser Mediateam berät Sie gerne individuell. PATRONATE Als Präsentator unterschiedlicher, aufmerksamkeitsstarker Rubriken können Sie diese mit Ihrem Outro (Ihrer Unternehmensnennung) abrunden. Es ist die ideale Plattform zur Bekanntmachung Ihrer Marke/Ihres Unternehmens. Nachfolgende Patronate sind in Abstimmung mit dem Sender darstellbar: Verkehrsfunk, Wetter, Freizeittipps der Region und weitere. SPONSORING SONDERSENDUNGEN Treten Sie als Sponsor für bestehende Sendestrecken in den Vordergrund und platzieren Sie exklusiv Ihre Werbebotschaft. Wir bieten Ihnen eine Vielfalt von Sendestrecken an. In dieser Sondersendestunde steht Ihr Unternehmen mit insgesamt 4 Beiträgen im Rampenlicht der Sendung. Damit genießen Sie die volle Aufmerksamkeit der Hörer. INFOMERCIAL Profitieren Sie von redaktionell anmutenden Werbespots im Werbeblock. Die Infomercials liefern weitergehende Informationen über Ihre Produkte und Dienstleistungen.

10 ONLINE WERBEN SIE CROSSMEDIAL Nutzen Sie unser crossmediales Angebot und verlängern Sie Ihre Hörfunkwerbung mit einem Werbebanner auf unserer Homepage. Gewinnen Sie so zusätzliche Kontakte und pro fitieren Sie dabei von 10% Nachlass auf die Onlinekosten bei zeitglei cher Hörfunkwerbung. BANNERGRÖSSEN Gerne erstellen wir Ihnen die Bannerfor mate, die mit einem gekennzeichnet sind. * Alle Preise, sowohl über Banner-Laufzeit als auch -Erstellung, erhalten Sie auf Anfrage. Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Wochen. Für eine ausführliche Beratung über die Online angebote steht Ihnen unser Mediateam selbstverständlich gerne zur Verfügung. BILLBOARD * Bannerformat: 880 Pixel breit, Höhe variabel Bei Verwendung von Flash-Dateien: 880 Pixel breit, 250 Pixel hoch, max. 80 kb Dateiformat: png/gif/jpg/swf/flv WALLPAPER Bannerformat: setzt sich aus SUPERBANNER & SKYSCRAPER zusammen, max. 60 kb Sonderformate auf Anfrage möglich Dateiformat: png/gif/jpg/swf/flv SUPERBANNER Bannerformat: 728 Pixel breit, 90 Pixel hoch, max. 30 kb Dateiformat: png/gif/jpg/swf/flv SKYSCRAPER Bannerformat: 160 Pixel breit, 600 Pixel hoch, max. 30 kb Dateiformat: png/gif/jpg/ swf/flv FULLBANNER * Bannerformat: 468 Pixel breit, Höhe variabel Bei Verwendung von Flash-Dateien: 468 Pixel breit, 60 Pixel hoch, max. 80 kb Dateiformat: png/gif/jpg/swf/flv REDAKTIONELLE WERBUNG * Bannerformat: 130 Pixel breit, 97 Pixel hoch Zusätzlich wird ein Text mit max. 300 Zeichen (inkl. Leerzeichen) sowie der Link zur Kundenseite benötigt Dateiformat: png/gif/jpg RECTANGLE * Bannerformat: 192 Pixel breit, Höhe variabel Bei Verwendung von Flash- Dateien: 192 Pixel breit, 192 Pixel hoch, max. 80 kb Dateiformat: png/gif/jpg/swf/flv IVW-geprüft

11 ZUFRIEDENHEIT AUFTRAGSABWICKLUNG & SPOTPRODUKTION AUFTRAGSANNAHME Aufträge und Sendeunterlagen müssen spätes tens 3 Werktage vor dem ersten Ausstrahlungstermin eingegangen sein. Abweichungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Werbefunkaufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Sender verbindlich. Diese Bestätigung beinhaltet jeweils nur die Sendestunde und nicht den Werbeblock. Nebenabreden und Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Alle Spots werden nach effektiver Spotlänge abgerechnet. Rechnungserstellung erfolgt wöchentlich. Rechnungen für Werbesendungen, die einen Auftragszeitraum von einer Woche überschreiten, werden als Sammelrechnung pro Monat nach der letzten Ausstrahlung für den gesamten Kalendermonat erstellt. Sie werden fällig netto, ohne Abzug, 14 Tage nach Rechnungslegung. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung, eingehend beim Sender oder Bankeinzug, werden 2% Skonto gewährt. SENDEUNTERLAGEN Der Auftraggeber ist für die richtige Anlieferung der Sendeunterlagen und Texte verantwortlich. Es werden benötigt: Einschaltplan, CD, MP3- oder Wave-Datei (Aussteuerung der Pegel: -9 dbfs (digital) + 6 dbu (analog)) per (fkw@pressefunk.de), Angaben über Spotlänge, den Kunden, das Produkt sowie GEMA-Angaben: Komponist und Produzent, Musikdauer in Sekunden, ggf. Titel (fehlen diese Angaben, enthält der Spot keine GEMA-pflichtige Musik). Von den Texten muss eine schriftliche Kopie mitgeliefert werden. Nachträgliche Änderungen des Ausstrahlungsmotivs oder Umbuchungen durch den Auftraggeber bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Senders. Der Sender ist nicht zur Archivierung oder Aufbewahrung der Sendeunterlagen verpflichtet und haftet dementsprechend nicht für den Verlust dieser. Sendeunterlagen werden erbeten an: PFD Pressefunk GmbH Disposition Zülpicher Straße Düsseldorf fkw@pressefunk.de AGENTURPROVISION Werbeagenturen oder Werbungsmittler erhalten, sofern sie ihren Auftraggeber werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können, eine Agenturvergütung in Höhe von 15% auf die Netto-Rechnungsbeträge (siehe AGB). SPOTPRODUKTION Für die Produktion Ihres Funkspots stehen ein professionelles Team und ein Produktionsstudio zur Verfügung. Eine kostenlose Beratung ist selbstverständlich. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

12 AGB ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Die PFD Pressefunk GmbH bietet im eigenen Namen und für Rechnung der Sender ANTENNE DÜSSELDORF, RADIO NEANDERTAL, RADIO WUPPERTAL, WELLE NIEDERRHEIN, RADIO 90,1, NE-WS 89.4, RADIO RSG, ANTENNE NIEDERRHEIN und ANTENNE AC das Hörfunk-Werbespotprodukt FUNK-KOMBI WEST unter Anwendung folgender Allgemeiner Geschäftsbedingungen an: 1. Werbekundenauftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag zwischen Auftraggeber und der PFD Pressefunk GmbH über die Sendung von Werbespots innerhalb der verfügbaren und hierfür vom Sender vorgesehenen Sendezeit. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers können bei Vorbehalt einer Gegenbestätigung gegenüber der PFD Presse - funk GmbH nicht geltend gemacht werden. 2. Werbefunkaufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch die PFD Pressefunk GmbH verbindlich, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit ebenfalls der Schriftform. Die minimale Spotlänge pro Einzelkunde beträgt 10 Sekunden. Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behält sich der Sender vor, Sendeunterlagen auch einzelne Werbespots nach einheitlichen Grundsätzen, z.b. wegen ihrer Herkunft, ihres Inhalts, ihrer Form, häufiger Wiederholung oder ihrer technischen Qualität, zurückzu weisen; die Gründe der Ablehnung werden dem Auftrag geber auf Anfrage mitgeteilt. Hieraus können keine Ansprüche geltend gemacht werden. 3. Die Ausstrahlung von Verbund-/Klickerwerbung be darf der ausdrücklichen Zustimmung des Senders/ der Sender. 4. Die PFD Pressefunk GmbH bestätigt jeweils nur die Sendestunde und nicht den Werbeblock. Unabhängig davon ist der landesweite Werbeblock (ca. XX:52 Uhr) nur für landesweite Werbung vorbehalten. 5. Die vereinbarten Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, jedoch kann eine Gewähr für die Einhaltung oder eine bestimmte Reihenfolge nicht gegeben wer den. Kann ein Auftrag aus Gründen des Programms zum vorgesehenen Sendetermin nicht ausgestrahlt werden oder fällt er infolge technischer Störung oder durch eine Betriebsunterbrechung aus, wird er nach Möglichkeit vorverlegt oder nachgeholt. Zur Vorverlegung oder Nachholung bedarf es der Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, es handelt sich um eine unerhebliche Verschiebung; als unerheblich gilt insbesondere eine Verschiebung am gleichen Tag. In den genannten Fällen ist die PFD Pressefunk GmbH auch berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. 6. Die PFD Pressefunk GmbH gewährleistet die technisch einwandfreie Ausstrahlung der in Auftrag gegebenen Hörfunkwerbung. Die vereinbarte Sendezeit wird soweit möglich und nach Maßgabe von Ziffer 5. eingehalten. Während des Bürgerfunks, der zu unterschiedlichen Zeiten in den Abendstunden ausgestrahlt wird, werden keine Wer bespots ausgestrahlt. Im Falle eines Mangels oder des Ausfalls der Ausstrahlung hat der Auftraggeber lediglich Anspruch auf Wiederholung der Ausstrahlung. Die PFD Pressefunk GmbH übernimmt darüber hinaus keinerlei Gewähr. Schadenersatzansprüche wegen der Nichtaustrahlung oder der mangelhaften Ausstrahlung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verspätete Reklamationen werden nicht berücksichtigt. 7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die sendefähigen Unterlagen bis spätestens 3 Werktage vor der Erstausstrahlung dem Sender zur Verfügung zu stellen, Abweichungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Kommt er dieser Verpflichtung nicht oder nur unvollständig nach, behält die PFD Pressefunk GmbH den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt, ohne zur Sendung verpflichtet zu sein. Es werden benötigt: Einschaltplan, CD, MP3- bzw. Wave-Datei (Aussteuerung der Pegel: -9 dbfs (digital) +6 dbu (analog)) per (fkw@pressefunk.de), Angaben über Spotlänge, den Kunden, das Produkt sowie GEMA-Angaben: Komponist und Produzent, Musikdauer in Sekunden, ggf. Titel (fehlen diese Angaben, enthält der Spot keine GEMA-pflichtige Musik). Von den Texten muss eine schriftliche Kopie mitgeliefert werden. Der Auftraggeber bestätigt, über sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie über sämtliche weitere Rechte in dem für die Ausstrahlung des Werbespots erforderlichen Umfang zu verfügen. Er übernimmt die Haftung für den Inhalt seiner Werbesendungen und stellt die PFD Pressefunk GmbH, die Sender bzw. die Programmanbieter von Ansprüchen Dritter, insbesondere wegen Urheberrechtsund/oder Wettbewerbsverletzungen frei. Wird dennoch die PFD Pressefunk GmbH oder die Sender bzw. der Programmanbieter wegen des Inhaltes von Werbesendungen von Dritten in Anspruch genommen, so haftet der Auftraggeber für jeglichen der PFD Pressefunk GmbH oder den Sendern bzw. den Programmanbietern daraus entstandenen Schaden. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Abrechnung mit der GEMA notwendigen Angaben mitzuteilen. Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung

13 kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendebänder verspätet oder falsch gegengezeichnet zugegangen sind, kann die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt werden. Bei fernmündlich oder fernschriftlich übermittelten Texten liegt das Risiko für etwaige Fehler bei der Durchsage beim Auftraggeber. Der Sender ist nicht zur unbegrenzten Archivierung oder Aufbewahrung der Sendeunterlagen verpflichtet. Spätestens 3 Monate nach der letzten Ausstrahlung ist die PFD Pressefunk GmbH bzw. der jeweilige Sender berechtigt, die Sendeunterlagen zu vernichten. Unterlagen, die nicht Eigentum der PFD Pressefunk GmbH bzw. des Senders sind, lagern auf Gefahr des Eigentümers. Die Rücksendung erfolgt nur auf Verlangen des Auftraggebers. 8. Aufträge werden grundsätzlich als für den Kunden verpflichtende Festaufträge angenommen. In besonders begründeten Fällen kann die PFD Pressefunk GmbH sich mit einer Stornierung einverstanden erklären, wenn ein entsprechender Antrag 3 Wochen vor dem ersten Ausstrahlungstermin schriftlich bei der PFD Pressefunk GmbH eingegangen ist. Stimmt die PFD Pressefunk GmbH einer Stornierung oder Verschiebung kurzfristig zu, kann sie 50% des stornierten oder verschobenen Auftragswertes in Rechnung stellen. Das Gesamtvolumen bleibt davon unberührt. 9. Abschlüsse werden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste innerhalb eines Jahres abgewickelt. Hiervon sind Sonderwerbeformen und deren Sekundenkontingente sowie Werbeschaltungen zu vergünstigten Konditionen ausgeschlossen. Vertragsjahr ist das Kalenderjahr. Rechnungserstellung erfolgt wöchentlich. Bei Aufträgen mit einem Volumen von mehr als 5 Werbespots behält sich der Sender vor, eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrages bei Auftragserteilung zu verlangen. Rechnungen für Werbesendungen, die den Auftragszeitraum einer Woche überschreiten, werden als Sammelrechnung pro Monat nach der letzten Ausstrahlung für den gesamten Kalendermonat erstellt. Sie werden fällig netto, ohne Abzug, 14 Tage nach Rechnungslegung. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung, eingehend bei der PFD Pressefunk GmbH oder bei Bankeinzug, werden 2% Skonto gewährt. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden dem Auftraggeber bankübliche Verzugszinsen sowie die Einzugskosten berechnet. Die PFD Pressefunk GmbH behält sich für diesen Fall vor, die weitere Durchführung des Werbefunkauftrages zurückzustellen sowie den ihr durch die Rückstellung entstehenden Schaden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 3 Bankarbeitstage verkürzt. Der Auftraggeber sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch die PFD Pressefunk GmbH verursacht wurde. Durch die Zurückstellung der Ausstrahlung entsteht dem Auftraggeber kein Ersatzanspruch. Darüber hinaus ist die PFD Pressefunk GmbH berechtigt, während oder vor der Laufzeit des Werbefunkauftrages, das Erscheinen des Werbespots oder weiterer Werbespots von der Vorauszahlung der gesamten Auftragssumme abhängig zu machen. Die Spots werden grundsätzlich effektiv abgerechnet, d.h. sollte die Spotlänge nach Erstellung des Auftrages länger als bereits eingebucht sein, werden die entsprechenden Sekunden nachberechnet. Gleiches gilt für den umgekehrten Fall. Kombi-Rabatte werden nur gewährt, wenn mehr als ein Sender in der gleichen Stunde, am gleichen Tag, mit gleicher Spotlänge und dem gleichen Kunden belegt werden. 10. Tarifänderungen werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten dem Auftraggeber bekanntgegeben. Der Auftraggeber kann in diesem Fall innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der geänderten Preisinformation vom Vertrag mit Wirkung für die Zukunft zurücktreten. Er hat dies jedoch gegenüber der PFD Pressefunk GmbH unverzüglich nach Bekanntgabe der Tarifänderung schriftlich mitzuteilen. Mit Inkrafttreten einer neuen Preisliste verlieren alle bisherigen Preislisten ihre Gültigkeit. 11. Auf die jeweils gültigen Preise gewährt die PFD Presse funk GmbH bei der Rechnungslegung Nachlässe bezogen auf das Kalenderjahr laut Rabattstaffel gemäß dem vereinbarten Auftragsvolumen. Sie werden spätestens bei Beendigung des Kalenderjahres rückwirkend entsprechend der tatsächlich abgenommenen Sendezeit abgerechnet. Ausgeschlossen hiervon sind Sonderwerbeformen und deren Sekundenkontingente sowie Werbeschaltungen zu vergünstigten Konditionen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 12. Agenturprovisionen: Werbeagenturen oder Werbungs mittler erhalten, sofern sie ihren Auftraggeber werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können, eine Agenturvergütung in Höhe von 15% auf den Netto-Netto-Betrag nach Abzug von Kombi-, Mengen- und/oder Sonderrabatten und vor der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Rabatte werden nur einzelkundenbezogen bzw. per Einzelkunde der Agentur gewährt. Die Agenturen und Werbungsmittler verpflichten sich, ihre Kunden über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Einschaltpreise (ohne Spotproduktions- und weitere Nebenkosten) und Rabatte der Sender in Kenntnis zu setzen sowie in ihren Rechnungen die gewährten Rabatte auszuweisen. 13. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Düsseldorf. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teile unberührt; anstelle des unwirksamen Teils soll eine angemessene Regelung treten, die dem verfolgten Zweck soweit wie möglich entspricht.

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